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PRESSEKONFERENZ/633: Regierungspressekonferenz vom 10. Juli 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 10. Juli 2013 Regierungspressekonferenz vom 10. Juli 2013

Themen: Reise des Bundesinnenministers nach Washington zur Aufklärung angeblicher Umtriebe der NSA in Deutschland, internationale Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte nach 2014, Kabinettssitzung (Konzept der Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik, Tätigkeitsbericht des Beauftragten der Deutsch-Griechischen Versammlung), Meldung der "Bild"-Zeitung über die Kollision einer Bundeswehr-Drohne mit einem Transportflugzeug in Afghanistan, Vorschlag der EU-Kommission zur Bankenabwicklung, Sondersitzung der internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze

Sprecher: StS Seibert, Teschke (BMI), Schäfer (AA), Paris (BMVg), Kothé (BMF), Stamer (BMU)



Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Teschke: Ich freue mich, Ihnen ein paar Details zur anstehenden Reise des Ministers in die USA mitteilen zu können.

Sie wissen, es gibt bereits eine Vorabdelegation des Ministers unter Federführung des BMI. Diese Delegation besteht aus insgesamt sechs Personen. Das sind BMI-Experten, Vertreter des BND und des BfV sowie ein Vertreter des BMJ. Sie führen seit heute Gespräche auf Fachebene mit den entsprechenden Experten beim Justizministerium und der NSA.

Ab morgen kommt der Minister zu den politischen Gesprächen in Washington dazu. Er wird morgen nach Ankunft in Washington Gespräche mit der Vorabdelegation führen, um sich auszutauschen, welche Antworten bereits vorliegen. Dann wird er am Freitag das Gespräch mit Lisa Monaco aufnehmen - das ist die Präsidentenberaterin für die Terrorabwehr - und danach mit dem US-Justizminister Eric Holder sprechen.

Das sind die Posten, die jetzt schon feststehen. Das Programm ist allerdings noch im Fluss, in der Planung. Es ist also noch nicht abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass wir sicherlich auch noch mit den Spitzen der US-Geheimdienste sprechen werden. - Soweit von mir.

Schäfer: Ich möchte mich ausdrücklich im Namen des Außenministers zu aktuellen Meinungsäußerungen über die Verhandlungen zwischen Afghanistan und der internationalen Gemeinschaft sowie die Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte durch die internationale Gemeinschaft nach 2014 äußern. Vielleicht ist es Ihnen bekannt, dass gestern auch der Sprecher des Weißen Hauses dazu Stellung genommen hat.

Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Es ist die klare Auffassung des Außenministers, dass unser Engagement nach Abschluss des Abzugs unserer Kampftruppen und nach dem Ende der ISAF-Mission Ende 2014 gemeinsam im Rahmen der internationalen Gemeinschaft erfolgen muss und alle Maßnahmen gemeinsam beschlossen und gemeinsam durchgeführt werden.

Es gilt weiter das Prinzip: Wir sind gemeinsam nach Afghanistan gegangen. Wir haben gemeinsam mit der afghanischen Regierung Verantwortung für das Schicksal Afghanistans übernommen. Es wird keine Alleingänge, auch keine deutschen Alleingänge, geben.

Paris: Ich kann das für das Verteidigungsministerium und den Verteidigungsminister nur deutlich unterstreichen. Sie wissen, dass wir nicht nur in diesem Auslandseinsatz, sondern auch in vielen anderen Auslandseinsätzen sehr eng zusammenarbeiten. Das, was Herr Schäfer ausgeführt hat, möchte ich deutlich unterstreichen. Wir teilen diese Auffassung.

Vors. Detjen: Herr Seibert, gibt es etwas aus dem Kabinett zu berichten?

StS Seibert: Das kann ich gern machen.

Das Kabinett hat sich mit dem Konzept der Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik befasst. Die Globalisierung hat ja einen sehr weitreichenden Einfluss auf Gesundheitspolitik. Internationaler Handel und internationale Reisen tragen dazu bei, dass sich Gesundheitsgefahren über Länder und Kontinente hinweg ausbreiten. Bakterien und Viren kennen keine Grenzen und können nahezu jeden Erdteil innerhalb weniger Stunden oder Tage erreichen. Es gleichen sich auch weltweit Lebens- und Konsumgewohnheiten an. Das ist nicht immer zum Positiven für die Gesundheit. So erleben wir, dass sich nicht übertragbare chronische Krankheiten jetzt auch in Schwellen- und Entwicklungsländern ausbreiten.

Die Bundesregierung möchte angesichts dieser Situation - denken Sie an SARS, denken Sie an die Vogelgrippe; das waren Fälle, bei denen wir dieser Problematik sehr bewusst wurden - mit einem klaren deutschen Profil ihren Beitrag zur globalen Gesundheitspolitik sichern. Sie hat deshalb dieses Konzept zur globalen Gesundheitspolitik beschlossen. Es fokussiert auf fünf Schwerpunkte, die ich Ihnen kurz vortragen will:

Es geht darum, wirksam vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu schützen.

Es geht darum, Gesundheitssysteme weltweit zu stärken und zu entwickeln. Schon jetzt ist Deutschland ja in vielen Ländern beim Aufbau von Gesundheitssystemen aktiv - beim Aufbau von Facharztausbildung, Rettungsdiensten usw.

Es geht ferner darum, dass verschiedene Politikbereiche, also hier in Deutschland, stärker miteinander kooperieren sollen, dass die Gesundheitsforschung und die Gesundheitswirtschaft Impulse setzen sollen und die globale Gesundheitsarchitektur gestärkt werden soll. In diesem Konzept werden konkrete Handlungsfelder formuliert. - Ich empfehle Ihnen das zur Lektüre.

Das war der Punkt. - Das hat das Bundeskabinett so zur Kenntnis genommen und beschlossen.

Anschließend hat Staatssekretär Fuchtel, der Staatssekretär aus dem Bundesarbeits- und Sozialministerium, über seine Tätigkeit als Beauftragter für die Deutsch-Griechische Versammlung berichtet, die sich seit 2010 bemüht - und zwar erfolgreich -, Knowhow-Partnerschaften zwischen Deutschland und Griechenland auf regionaler und kommunaler Ebene zu schaffen.

Die Zusammenarbeit hat seit Beginn stark zugenommen. Wesentliche Themen der Zusammenarbeit sind beispielsweise die Abfallwirtschaft, die Tourismusindustrie - es gibt hier vor allem den Wunsch der Griechen, zu einer Saisonverlängerung zu kommen -, das duale Bildungssystem. Erfolgreich sind zwei Bürgermeisterbüros eingerichtet worden - eines in Saloniki, ein anderes in Athen -, die wechselweise von deutschen Bürgermeistern und Landräten besucht werden.

Er hat über nächste Projekte gesprochen. Seine Grundphilosophie hat er mit den folgenden Worten ausgedrückt: Die Städte und Gemeinden sind Schatzkisten der Erfahrung, die man jetzt im Interesse der deutsch-griechischen Zusammenarbeit öffnet.

Soweit der kurze Bericht aus dem Kabinett.

Frage (zur Reise des Bundesinnenministers in die USA): Ich habe eine Frage an Herrn Teschke: Offensichtlich haben die Unionsfraktionen ja für kommenden Mittwoch eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums einberufen. Stimmt es, dass dann ein Bericht des Innenministers über die Erkenntnisse seiner USA-Reise geplant ist?

Teschke: Soweit ich weiß, wird der Minister auf jeden Fall, sobald er in Deutschland gelandet ist - das ist am Samstagmorgen der Fall -, die Gespräche mit den Parlamentariern aufnehmen, den Innenausschuss informieren und sich sicherlich auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium stellen.

Frage: Herr Teschke, wo jetzt die Vorbereitungen ein bisschen weiter gegangen sind, können Sie schon abschätzen, ob tatsächlich eine Delegationsreise und vielleicht ein Kontakt mit dem Minister ausreichen, um alles aufzuklären, oder werden, wie Herr Seibert es beim letzten Mal erklärt hat, möglicherweise weitere Gesprächsrunden erforderlich sein? Zeigt sich für Sie schon ein erstes Bild?

Teschke: Jetzt will ich den Ergebnissen der Gespräche nicht vorgreifen. Ich denke, dass wir jetzt mit den politischen Gesprächen, mit den Fachgesprächen, einen Aufklärungsprozess starten. Es ist durchaus vorstellbar, dass wir den Dialog weiter fortsetzen und weitere Gespräche zu dem Thema mit den Amerikanern führen werden.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium: Ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat mir gesagt, die Bundesregierung solle überlegen, den sämtlichen Datentausch mit Amerika auf Eis zu legen, zum Beispiel Flugdaten usw., bis man Klarheit in diesen Fragen hat, einfach um alle Gedanken auf dieses Problem zu konzentrieren. Ist das etwas, das die Bundesregierung in Erwägung ziehen würde, falls diese Woche in Washington nichts Konkretes bringt?

Meine zweite Frage geht auch an Sie, Herr Teschke: Es gibt eine "verbal note" von 1968, durch die angeblich sämtliche Zugriffe auf Informationen in das deutsche Telekommunikationsnetzwerk (zu rechtfertigen sind), falls ein Befehlshaber, ein Nato-Partner, der Meinung ist, seine Truppen seien in Gefahr. Ich habe seit Montag versucht herauszufinden: Ist diese Verbalnote noch gültig?

Teschke: Dann fange ich einmal von hinten an.

Wir haben eine ähnliche Frage ja schon einmal beantwortet - zuletzt 2012. Also die Verwaltungsvereinbarung, die aus dem Jahr 1968 stammt, ist zwar noch in Kraft, hat jedoch faktisch seit 1990, also seit der Wiedervereinigung, keine Bedeutung mehr. Es gab keine Anfragen der drei Westalliierten mehr. In dieser Verwaltungsvereinbarung ist eben vorgesehen, dass sich die drei Westalliierten im Falle einer solchen Maßnahme an die G10-Kommission wenden müssten. Das ist seit 1990 nicht mehr passiert.

Zusatzfrage: Mir hat jemand bei meinen Forschungen gesagt, dass diese "verbal note" und diese Verwaltungsvereinbarung zwei unterschiedliche Sachen sind. Ich wollte wissen, ob das stimmt. Bedeutet das, dass auch die "verbal note" seit 1990 nicht verwendet wurde?

Teschke: Zur "verbal note" kann ich Ihnen im Moment nichts Konkretes sagen, weil ich davon - ehrlich gesagt - keine Kenntnis habe.

Der andere Aspekt, den Sie angesprochen hatten, war ja die Information, die Sie vom PKG-Mitglied bekommen hatten. - Da will ich den Gesprächen überhaupt nicht vorgreifen. Erst warten wir die Gespräche ab. Ich gehe davon aus, dass die Gespräche mit Frau Monaco und Herrn Holder sehr positive Ergebnisse haben werden.

Zusatzfrage: Und wann kann ich zur "verbal note" mit Informationen rechnen?

Teschke: Ich erkundige mich gern noch einmal. Mir liegt derzeit keine Information zu dieser "verbal note" vor.

Zuruf: Also heute?

Teschke: Wenn ich Informationen bekomme.

Frage: Ich habe auch noch eine Frage an Herrn Teschke: Habe ich es richtig verstanden, dass Herr Friedrich den Justizminister, aber nicht den Innenminister trifft? Wäre es nicht passend, er würde da seinen Gegenpart treffen?

Teschke: Also der amerikanische Innenminister hat nur etwas zu den amerikanischen Nationalparks zu sagen. Es gibt dann noch das Department of Homeland Security. Das wäre Frau Napolitano. Aber sie hat keinerlei Befugnisse über Geheimdienste. Insofern ist der Justizminister der in dieser Sache adäquate Ansprechpartner.

Zusatzfrage: Können Sie noch sagen, wen er sonst noch trifft? Gibt es irgendjemanden von den Geheimdiensten, mit dem er spricht? Können Sie da irgendjemanden nennen?

Teschke: Sie sind wahrscheinlich zu spät gekommen. Ich hatte ausgeführt, dass er auf jeden Fall Lisa Monaco, also die Terrorabwehrberaterin des Präsidenten, sowie Herrn Holder trifft. Wir sind derzeit noch in der Planung des Programms und befinden uns in Gesprächen. Ich gehe davon aus, dass wir sicherlich auch die Spitzen der US-Geheimdienste treffen werden.

Frage: Ich hätte mehrere Fragen zum Thema "Drohne kollidiert mit Transportflugzeug". Die Bild-Zeitung hat ja spektakuläre Bilder gezeigt - zumindest Bilder, die den Eindruck erwecken, dass diese Drohne in Afghanistan nicht mehr unter Kontrolle zu halten war. Das ist ja bereits ein Vorfall aus dem Jahre 2010.

Meine Fragen sind: Wie konnte das Ganze überhaupt passieren? Wie ist es zu diesem Unglück gekommen, dass ja durchaus schlimmere Folgen hätte haben können? Gibt es keine Möglichkeit, in so einer Situation das Ding überhaupt zu stoppen? Gibt es einen Stopp-Knopf? Das geht natürlich mit der Frage einher: Wie konnte es passieren? Wie viele Drohnen sind denn bislang insgesamt der Bundeswehr durch solche oder ähnliche Vorfälle abhanden gekommen?

Die Frage, die sich aufdrängt: Jetzt erfährt die Öffentlichkeit auf diesem Wege davon, dass die Bilder bei "Bild"-Online als Video gezeigt werden. Warum klärt die Bundeswehr die Öffentlichkeit nicht darüber auf?

Paris: Ich fange einmal von hinten an. Dass wir darüber nicht berichtet haben, ist nicht korrekt, sondern es gab eine unverzügliche Unterrichtung des Parlaments. Diese datiert aus dem entsprechenden Jahr. Das ist die laufende Nummer 12 dieser Unterrichtung des Parlaments. Also sind wir gegenüber dem Parlament der Unterrichtungspflicht nachgekommen.

Im Übrigen hat unter anderem auch "Spiegel"-Online am 1. April 2013 eine Berichterstattung darüber vorgenommen.

Darüber hinaus ist es so, dass diese Drohnenunfälle vorkommen. Wir hatten Ihnen vor geraumer Zeit hier eine Liste zur Verfügung gestellt, in der noch einmal datiert wurde, wie viele Verluste es im Bereich von Drohnen gegeben hat. Darunter finden Sie auch die hier in Rede stehende Drohne "Heron". Davon sind zwei Drohnen zerstört worden, die eine Drohne eben auf diesem Wege.

Es ist so, dass dieser Vorgang schon länger zurückliegt. Darüber sind auch Untersuchungsberichte angefertigt worden. Wir haben das ausgewertet. Es ist offensichtlich so, dass es am 17. März 2010 auf dem Rollfeld des Flugplatzes in Masar-i-Scharif zu diesem Zusammenstoß zwischen der Drohne und der Transall gekommen ist. Es ist so, dass die Transall dabei leicht beschädigt worden ist und die Drohne dabei so erheblich beschädigt wurde, dass sie dann auch als zerstört galt.

Es ist so, wie die Untersuchung im Nachhinein ergeben hat, dass festgestellt wurde, dass der Pilot versehentlich von automatischer auf manuelle Steuerung umschaltete, dass daraufhin die Drohne ungebremst in eine abgestellte Transall stieß, da die manuelle Geschwindigkeitsregulierung auf maximal eingestellt war. Es ist also ein Bedienungsfehler. Das ist nicht schön, das kommt vor.

Das ist das, was ich dazu beitragen kann.

Zusatzfrage: Ich habe die Zahlen nicht vorliegen, die Sie verteilt haben. Können Sie noch einmal konkretisieren, wie viele Verluste es im Zusammenhang mit den Drohnen gegeben hat?

Paris: Ich möchte Sie bitten, das noch einmal eigenständig zu recherchieren. Ich habe hier vor ungefähr zwei Wochen umfänglich zu diesem Thema vorgetragen. Diese Liste ist bei uns im Internet abgebildet. Sie ist auch am selben Tag an alle Mitglieder der Bundespressekonferenz versandt worden. Ich bitte um Nachsicht, dass ich das nicht hier noch einmal vortrage. Das ist aber - wir hatten das angekündigt - nach einer entsprechenden Berichterstattung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" geschehen.

Frage: Eine Frage an die Kollegin vom Finanzministerium. Frau Kothé, wie bewerten Sie die Vorschläge zur Bankenabwicklung, die die EU-Kommission heute in Brüssel vorgestellt hat? Welche Punkte sind Ihnen aus deutscher Sicht besonders wichtig? Gibt es aus Ihrer Sicht noch weiteren Korrektur- oder Ergänzungsbedarf?

Kothé: (akustisch unverständlich; ohne Mikrofon)

Der Vorschlag, den die Kommission jetzt gemacht hat, geht so, wie wir ihn erst einmal ausgewertet haben, in eine etwas andere Richtung und unterscheidet sich auch. Unsere Grundüberlegung kennen Sie. Diese haben wir gemeinsam mit Frankreich schon vor einigen Wochen vorgestellt. Der Vorschlag der Kommission weicht hier ab und sieht eine zentrale Behörde aufseiten der Kommission vor. Das entspricht eben nicht den Vorstellungen, die wir haben.

StS Seibert: Ich wollte für die Bundesregierung noch einmal festhalten: Es bleibt unser Ziel, die ins Auge gefassten wichtigen Elemente der Bankenunion wie vereinbart umzusetzen, weil wir glauben, dass wir, wenn wir das gemeinsam in Europa schaffen, auch gemeinsam Vertrauen in die Eurozone zurückerlangen oder wieder stärken können.

Es gibt einen deutsch-französischen Ansatz in Sachen Bankenabwicklung. Nun gibt es einen Vorschlag der Kommission, der allerdings der Kommission Kompetenzen gibt, die sie nach unserer Rechtsauffassung nach den geltenden Verträgen nicht haben kann. Im Endeffekt heißt das, dass der nun vorliegende Vorschlag der Kommission aus unserer Sicht eben den Weg zur Bankenunion leider nicht beschleunigen, sondern verzögern wird.

Der deutsch-französische Ansatz, der zunächst einmal in der ersten Stufe mit dem arbeitet, was uns die rechtlichen Grundlagen jetzt gestatten, um dann in einer weiteren mittelfristigen Stufe nach begrenzten Vertragsänderungen auch weitere Schritte vorzunehmen, hätte sich aus unserer Sicht sehr viel zügiger umsetzen lassen.

Zusatzfrage: Ich fragte, ob Sie Korrekturbedarf anmelden werden. Wie werden Sie jetzt vorgehen?

Kothé: Das ist das ganz normale Verfahren. Die Kommission hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, über den dann in Brüssel zu beraten sein wird. Wir werden da nichts verzögern. Wir haben immer in Sachen Bankenunion sozusagen Tempo gemacht. Das muss man dann sehen. Dann geht das in den Rat, in die Arbeitsgruppen usw.

Frage: Geht es nicht auch ein bisschen um die Glaubwürdigkeit dieser Bankenunion, wenn die Europäische Union nicht alle Kompetenzen für so ein Problem der Abwicklung oder Schließung von Banken hat, die ein bisschen fragwürdig sind?

Kothé: Es geht nicht um das "Ob" der Bankenunion oder um das Ziel, sondern es geht hier um die konkrete Ausgestaltung einer bestimmten und sehr wichtigen Regelung. Das hat Herr Seibert gerade gesagt. Wir haben uns immer sehr dafür eingesetzt. Die Bundesregierung setzt sich sehr für die Schaffung der Bankenunion ein. Wir werden natürlich auch in diesem Bereich sehr konstruktiv und zielorientiert versuchen, auf europäischer Ebene zu einer Lösung zu kommen.

StS Seibert: Wenn ich das noch sagen darf: Glaubwürdigkeit kommt nach unserer Überzeugung daher, dass wir rechtssichere Lösungen finden. Der Kommissionsvorschlag gibt, wie wir versucht haben darzustellen, der Kommission eine Kompetenz, die wir nach der geltenden Lage eben nicht für rechtssicher halten. Deswegen ist das aus unserer Sicht kein Ansatz, der größere Glaubwürdigkeit herbeiführen könnte.

Zusatzfrage: Aber das minimiert ein bisschen die Autorität des Europäischen Kommission, wenn über solche wichtigen Themen die Regierungen entscheiden. Das ist gegen das Prinzip der Europäischen Union. Europa ist eine Union oder eine Föderation von Ländern.

StS Seibert: Ja. Es geht überhaupt nicht um Autorität irgendeiner Institution, die gestärkt oder geschwächt werden soll. Die Bundesregierung arbeitet ja sehr eng und sehr gut mit der Europäischen Kommission zusammen. Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, dass Europa Arbeitsgrundlagen hat. Diese sind rechtlich gefasst. Nach unserer Auffassung überzieht der Kommissionsvorschlag die Kompetenzen der Kommission. Sie hat sie nach unserer Auffassung nach der derzeitigen Rechtslage nicht. Man müsste sie ihr geben, indem man die Verträge an der Stelle begrenzt ändert. Deswegen gibt es den deutsch-französischen Ansatz. Das ist etwas, was länger dauern würde. Wir sind jetzt der Meinung: Wir sollten das tun, was wir mit der herrschenden Rechtsgrundlage jetzt schon tun können, um wenigstens in einem ersten Schritt zügig voranzukommen.

Frage: Ich möchte gerne ein bisschen mehr darüber wissen, was eine rechtssichere Lösung wäre. Ist es klar, dass man dazu Vertragsänderungen und vielleicht auch Verfassungsänderungen in Deutschland braucht?

Kothé: Es ging hier um die europäische Rechtsgrundlage. Wir haben diesen deutsch-französischen Vorschlag gemacht, den Sie vielleicht kennen. Darin war ein unabhängiges zentrales Abwicklungsboard das Alternativmodell, in dem die nationalen Abwicklungsbehörden - Kommission und EZB - vertreten sind. Das soll, so der Vorschlag, eine starke Rolle bei der Abwicklung wahrnehmen und für eine enge Koordinierung der nationalen Behörden sorgen.

Was den Fonds betrifft, hatten wir die Vorstellung, dass es ein Netzwerk an nationalen Restrukturierungsfonds geben soll.

Die Dinge sind eigentlich auch veröffentlicht und nicht ganz neu.

Frage: Frau Kothé, soweit ich verstanden habe, erwähnt dieser Kommissionsvorschlag dieses "Single Resolution Board". Haben Sie ein anderes Verständnis von einem "Single Resolution Board?

Es ist auch von einer Art "collective commissioners" die Rede, also davon, dass auch alle EU-Kommissare zustimmen müssen. Würde das genug Rechtssicherheit bringen?

Nur für mein eigenes Verständnis: Wie viele Länder - außer Deutschland und Frankreich - teilen die juristische Auffassung, dass die Kommission in diesem Punkt ihre Kompetenzen überzieht?

Kothé: Zu Ihrer letzten Frage vielleicht vorab: Das muss man dann sehen. Es gibt nach meinem Kenntnisstand eine Reihe von Ländern, ohne die jetzt im Detail zu benennen. Von den von Ihnen genannten weiß ich das auch. Wie gesagt, auch da noch einmal der Hinweis: Wir haben jetzt einen sehr komplexen Vorschlag auf dem Tisch liegen, und der wird dann jetzt erst einmal auszuwerten sein. Dann werden wir, wie das bei europäischen Vorschlägen so ist, auch die Position der anderen Länder kennenlernen.

Welche Begrifflichkeit jetzt in diesem Verordnungstext genau die Kommission verwendet - sehen Sie es mir nach -, weiß ich auch nicht. Ich habe den Originaltext jetzt also auch noch nicht in der Hand gehabt.

Zusatzfrage: Aber soweit man aus Brüssel hört, ist die Kommission Deutschland mit dem letzten Schliff in Bezug auf diesen Vorschlag sozusagen schon um einiges entgegengekommen. Ist die Bundesregierung bereit, Entgegenkommen zu zeigen, oder sind juristische Sorgen Sorgen, die einfach nicht kompromissfähig sind?

Kothé: Wie gesagt: Im Detail kann ich Ihnen jetzt zu dieser Begrifflichkeit, zu diesem unabhängigen zentralen Abwicklungsboard und dazu, wie das vonseiten der Kommission jetzt genau benannt wird, nichts sagen. Von daher kann ich das jetzt auch nicht bewerten. Da müsste ich Sie einfach noch einmal ein bisschen vertrösten, bis wir in die Details des Vorschlags eingestiegen sind.

Frage: Hat die Bundesregierung vielleicht Angst, dass Brüssel eine dieser Landesbanken schließen könnte?

Kothé: Uns, der Bundesregierung, geht es hierbei, denke ich, um eine gute und rechtlich tragfähige Lösung für Europa - das haben wir eben gesagt -, und hierbei geht es nicht um nationale Interessen. Ich glaube, uns geht es - das hat auch gerade Minister Schäuble immer sehr deutlich gemacht - um eine überzeugende europäische Lösung, und daran arbeiten wir.

Frage: Das Bundesinnenministerium sagt seit Jahren: Wir würden uns jede zusätzliche Möglichkeit hinsichtlich der Aufsicht über die Landesbanken geben, um von dem Monopolstellung der Ministerpräsidenten wegzukommen, also aus dem Interesse heraus, diesen Prozess auf einen juristisch festen Boden zu bringen. Geben Sie den Landesbanken beziehungsweise den Ministerpräsidenten doch noch ein paar Monate oder ein Jahr Schonfrist? Ich dachte, es war immer eine Priorität der Bundesregierung, dass dieses System der Landesbanken und der Ministerpräsidenten beziehungsweise diese Verwicklungen zwischen Landespolitik und Landesbanken dann einfach aus Brüssel gereinigt werden sollen, wenn nötig. Ich sehe darin also einen Interessenkonflikt aufseiten der Bundesregierung.

Kothé: Ich sehe diesen Interessenkonflikt nicht, und diesen jetzt von Ihnen konstruierten Zusammenhang im Kontext mit der Bewertung dieses Richtlinienvorschlags sehe ich auch nicht.

Zusatzfrage: Der Interessenkonflikt ist sehr klar, Frau Kothé. Berlin hat keine Befugnis, in die Dinge der Landesbanken einzugreifen, Brüssel schon. Berlin hat immer gesagt: Wir würden es begrüßen, wenn Brüssel noch mehr eingreifen würde, um dieses Landesbankensystem besser zu organisieren. Wir können das nicht. Wir haben keine Kompetenz dafür. - Aber indem Sie jetzt sagen "Wir brauchen mehr Zeit für die Bankenunion", wird die Möglichkeit gebremst, dass sich Brüssel mehr in die deutsche Landesbankenlandschaft einmischt. Das ist meine Frage. Nehmen Sie das also in Kauf?

Kothé: Wir haben das, glaube ich, auch vorhin beide gesagt: Es ist nicht das Interesse der Bundesregierung, irgendeinen Prozess im Zusammenhang mit der Bankenunion zu bremsen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Wir haben frühzeitig auch eigene Vorschläge in den Prozess eingebracht, zusammen mit Frankreich. Von daher weise ich das wirklich zurück. Wir blockieren oder verzögern hier nichts. Das ist wirklich nicht das Interesse der Bundesregierung. Aber wir wollen zu tragfähigen Lösungen kommen.

Frage: Herr Seibert, sind Sie zufrieden damit, dass die Franzosen bei diesem Kompromiss bleiben werden? Oder werden sie sich vielleicht noch einmal in Richtung der Vorschläge der Kommission stellen?

StS Seibert: Ich kann hier weder für die französische Regierung sprechen noch Mutmaßungen darüber anstellen, wie sie sich dazu äußern wird. Wir können für die Bundesregierung das sagen, was unsere sehr grundsätzliche Haltung zu diesem Vorschlag, wie wir ihn bisher verstehen, ist. Wir werden ihn natürlich noch genauer studieren.

Zusatzfrage: Sind Sie zufrieden, dass es möglich ist, auf der Grundlage dieser Vorschläge einen Kompromiss zu finden?

StS Seibert: Sie meinen nicht "Sind Sie zufrieden?", sondern quasi "Sind Sie zuversichtlich".

Zusatz: Ja.

StS Seibert: Man braucht in Europa immer Zuversicht, wenn man in schwierige Gespräche geht. Dann ist man am Ende möglicherweise auch zufrieden.

Frage: Eine abstrakte Frage: Was passiert normalerweise, wenn die Kommission eine juristische Fassung und ein Mitgliedstaat eine andere juristische Fassung verfolgt? Wie ist der Prozess dann? Gibt es dann irgendwelche Schlichtungen? Wie lange dauert das dann, Monate? Oder kann man das aus der Erfahrung der Vergangenheit nicht sagen?

Kothé: Wir stehen jetzt ganz am Anfang, und es gibt genug Rechtsexperten aufseiten der Kommission und der Bundesregierung sowie jegliche Expertise, die dazu notwendig ist. Man wird sich austauschen. Das findet in den normalen Sitzungen statt. Auch das, diesen Vorschlag zu prüfen, gehört jetzt dazu.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Umweltministerium mitgegeben bekommen. Es wird nächste Woche in Bremerhaven eine Sondersitzung der internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze mit der schönen Abkürzung CCAMLR in der Antarktis geben, und 30 führende Umweltorganisationen fordern von Deutschland, die Gastgeberrolle, die man hat, quasi auch zu nutzen, um sicherzustellen, dass zwei der weltweit größten Meeresschutzgebiete in der Antarktis eingerichtet werden. Die Frage ist: Werden die Bundesregierung oder das BMU als Gastgeber dieser Aufforderung nachkommen? In welcher Form?

Stamer: Ich habe die Meldung von Greenpeace auch gelesen, kurz bevor ich in die Bundespressekonferenz gegangen bin. Wir gehen der Frage nach, und ich werde Ihnen zeitnah eine Antwort dazu geben.

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ServiceMittwoch, 10. Juli 2013

Mitschrift Pressekonferenz
Regierungspressekonferenz vom 10. Juli

Themen: Reise des Bundesinnenministers nach Washington zur Aufklärung angeblicher Umtriebe der NSA in Deutschland, internationale Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte nach 2014, Kabinettssitzung (Konzept der Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik, Tätigkeitsbericht des Beauftragten der Deutsch-Griechischen Versammlung), Meldung der "Bild"-Zeitung über die Kollision einer Bundeswehr-Drohne mit einem Transportflugzeug in Afghanistan, Vorschlag der EU-Kommission zur Bankenabwicklung, Sondersitzung der internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze

Sprecher: StS Seibert, Teschke (BMI), Schäfer (AA), Paris (BMVg), Kothé (BMF), Stamer (BMU)

Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Teschke: Ich freue mich, Ihnen ein paar Details zur anstehenden Reise des Ministers in die USA mitteilen zu können.

Sie wissen, es gibt bereits eine Vorabdelegation des Ministers unter Federführung des BMI. Diese Delegation besteht aus insgesamt sechs Personen. Das sind BMI-Experten, Vertreter des BND und des BfV sowie ein Vertreter des BMJ. Sie führen seit heute Gespräche auf Fachebene mit den entsprechenden Experten beim Justizministerium und der NSA.

Ab morgen kommt der Minister zu den politischen Gesprächen in Washington dazu. Er wird morgen nach Ankunft in Washington Gespräche mit der Vorabdelegation führen, um sich auszutauschen, welche Antworten bereits vorliegen. Dann wird er am Freitag das Gespräch mit Lisa Monaco aufnehmen - das ist die Präsidentenberaterin für die Terrorabwehr - und danach mit dem US-Justizminister Eric Holder sprechen.

Das sind die Posten, die jetzt schon feststehen. Das Programm ist allerdings noch im Fluss, in der Planung. Es ist also noch nicht abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass wir sicherlich auch noch mit den Spitzen der US-Geheimdienste sprechen werden. - Soweit von mir.

Schäfer: Ich möchte mich ausdrücklich im Namen des Außenministers zu aktuellen Meinungsäußerungen über die Verhandlungen zwischen Afghanistan und der internationalen Gemeinschaft sowie die Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte durch die internationale Gemeinschaft nach 2014 äußern. Vielleicht ist es Ihnen bekannt, dass gestern auch der Sprecher des Weißen Hauses dazu Stellung genommen hat.

Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Es ist die klare Auffassung des Außenministers, dass unser Engagement nach Abschluss des Abzugs unserer Kampftruppen und nach dem Ende der ISAF-Mission Ende 2014 gemeinsam im Rahmen der internationalen Gemeinschaft erfolgen muss und alle Maßnahmen gemeinsam beschlossen und gemeinsam durchgeführt werden.

Es gilt weiter das Prinzip: Wir sind gemeinsam nach Afghanistan gegangen. Wir haben gemeinsam mit der afghanischen Regierung Verantwortung für das Schicksal Afghanistans übernommen. Es wird keine Alleingänge, auch keine deutschen Alleingänge, geben.

Paris: Ich kann das für das Verteidigungsministerium und den Verteidigungsminister nur deutlich unterstreichen. Sie wissen, dass wir nicht nur in diesem Auslandseinsatz, sondern auch in vielen anderen Auslandseinsätzen sehr eng zusammenarbeiten. Das, was Herr Schäfer ausgeführt hat, möchte ich deutlich unterstreichen. Wir teilen diese Auffassung.

Vors. Detjen: Herr Seibert, gibt es etwas aus dem Kabinett zu berichten?

StS Seibert: Das kann ich gern machen.

Das Kabinett hat sich mit dem Konzept der Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik befasst. Die Globalisierung hat ja einen sehr weitreichenden Einfluss auf Gesundheitspolitik. Internationaler Handel und internationale Reisen tragen dazu bei, dass sich Gesundheitsgefahren über Länder und Kontinente hinweg ausbreiten. Bakterien und Viren kennen keine Grenzen und können nahezu jeden Erdteil innerhalb weniger Stunden oder Tage erreichen. Es gleichen sich auch weltweit Lebens- und Konsumgewohnheiten an. Das ist nicht immer zum Positiven für die Gesundheit. So erleben wir, dass sich nicht übertragbare chronische Krankheiten jetzt auch in Schwellen- und Entwicklungsländern ausbreiten.

Die Bundesregierung möchte angesichts dieser Situation - denken Sie an SARS, denken Sie an die Vogelgrippe; das waren Fälle, bei denen wir dieser Problematik sehr bewusst wurden - mit einem klaren deutschen Profil ihren Beitrag zur globalen Gesundheitspolitik sichern. Sie hat deshalb dieses Konzept zur globalen Gesundheitspolitik beschlossen. Es fokussiert auf fünf Schwerpunkte, die ich Ihnen kurz vortragen will:

Es geht darum, wirksam vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu schützen.

Es geht darum, Gesundheitssysteme weltweit zu stärken und zu entwickeln. Schon jetzt ist Deutschland ja in vielen Ländern beim Aufbau von Gesundheitssystemen aktiv - beim Aufbau von Facharztausbildung, Rettungsdiensten usw.

Es geht ferner darum, dass verschiedene Politikbereiche, also hier in Deutschland, stärker miteinander kooperieren sollen, dass die Gesundheitsforschung und die Gesundheitswirtschaft Impulse setzen sollen und die globale Gesundheitsarchitektur gestärkt werden soll. In diesem Konzept werden konkrete Handlungsfelder formuliert. - Ich empfehle Ihnen das zur Lektüre.

Das war der Punkt. - Das hat das Bundeskabinett so zur Kenntnis genommen und beschlossen.

Anschließend hat Staatssekretär Fuchtel, der Staatssekretär aus dem Bundesarbeits- und Sozialministerium, über seine Tätigkeit als Beauftragter für die Deutsch-Griechische Versammlung berichtet, die sich seit 2010 bemüht - und zwar erfolgreich -, Knowhow-Partnerschaften zwischen Deutschland und Griechenland auf regionaler und kommunaler Ebene zu schaffen.

Die Zusammenarbeit hat seit Beginn stark zugenommen. Wesentliche Themen der Zusammenarbeit sind beispielsweise die Abfallwirtschaft, die Tourismusindustrie - es gibt hier vor allem den Wunsch der Griechen, zu einer Saisonverlängerung zu kommen -, das duale Bildungssystem. Erfolgreich sind zwei Bürgermeisterbüros eingerichtet worden - eines in Saloniki, ein anderes in Athen -, die wechselweise von deutschen Bürgermeistern und Landräten besucht werden.

Er hat über nächste Projekte gesprochen. Seine Grundphilosophie hat er mit den folgenden Worten ausgedrückt: Die Städte und Gemeinden sind Schatzkisten der Erfahrung, die man jetzt im Interesse der deutsch-griechischen Zusammenarbeit öffnet.

Soweit der kurze Bericht aus dem Kabinett.

Frage (zur Reise des Bundesinnenministers in die USA): Ich habe eine Frage an Herrn Teschke: Offensichtlich haben die Unionsfraktionen ja für kommenden Mittwoch eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums einberufen. Stimmt es, dass dann ein Bericht des Innenministers über die Erkenntnisse seiner USA-Reise geplant ist?

Teschke: Soweit ich weiß, wird der Minister auf jeden Fall, sobald er in Deutschland gelandet ist - das ist am Samstagmorgen der Fall -, die Gespräche mit den Parlamentariern aufnehmen, den Innenausschuss informieren und sich sicherlich auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium stellen.

Frage: Herr Teschke, wo jetzt die Vorbereitungen ein bisschen weiter gegangen sind, können Sie schon abschätzen, ob tatsächlich eine Delegationsreise und vielleicht ein Kontakt mit dem Minister ausreichen, um alles aufzuklären, oder werden, wie Herr Seibert es beim letzten Mal erklärt hat, möglicherweise weitere Gesprächsrunden erforderlich sein? Zeigt sich für Sie schon ein erstes Bild?

Teschke: Jetzt will ich den Ergebnissen der Gespräche nicht vorgreifen. Ich denke, dass wir jetzt mit den politischen Gesprächen, mit den Fachgesprächen, einen Aufklärungsprozess starten. Es ist durchaus vorstellbar, dass wir den Dialog weiter fortsetzen und weitere Gespräche zu dem Thema mit den Amerikanern führen werden.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium: Ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat mir gesagt, die Bundesregierung solle überlegen, den sämtlichen Datentausch mit Amerika auf Eis zu legen, zum Beispiel Flugdaten usw., bis man Klarheit in diesen Fragen hat, einfach um alle Gedanken auf dieses Problem zu konzentrieren. Ist das etwas, das die Bundesregierung in Erwägung ziehen würde, falls diese Woche in Washington nichts Konkretes bringt?

Meine zweite Frage geht auch an Sie, Herr Teschke: Es gibt eine "verbal note" von 1968, durch die angeblich sämtliche Zugriffe auf Informationen in das deutsche Telekommunikationsnetzwerk (zu rechtfertigen sind), falls ein Befehlshaber, ein Nato-Partner, der Meinung ist, seine Truppen seien in Gefahr. Ich habe seit Montag versucht herauszufinden: Ist diese Verbalnote noch gültig?

Teschke: Dann fange ich einmal von hinten an.

Wir haben eine ähnliche Frage ja schon einmal beantwortet - zuletzt 2012. Also die Verwaltungsvereinbarung, die aus dem Jahr 1968 stammt, ist zwar noch in Kraft, hat jedoch faktisch seit 1990, also seit der Wiedervereinigung, keine Bedeutung mehr. Es gab keine Anfragen der drei Westalliierten mehr. In dieser Verwaltungsvereinbarung ist eben vorgesehen, dass sich die drei Westalliierten im Falle einer solchen Maßnahme an die G10-Kommission wenden müssten. Das ist seit 1990 nicht mehr passiert.

Zusatzfrage: Mir hat jemand bei meinen Forschungen gesagt, dass diese "verbal note" und diese Verwaltungsvereinbarung zwei unterschiedliche Sachen sind. Ich wollte wissen, ob das stimmt. Bedeutet das, dass auch die "verbal note" seit 1990 nicht verwendet wurde?

Teschke: Zur "verbal note" kann ich Ihnen im Moment nichts Konkretes sagen, weil ich davon - ehrlich gesagt - keine Kenntnis habe.

Der andere Aspekt, den Sie angesprochen hatten, war ja die Information, die Sie vom PKG-Mitglied bekommen hatten. - Da will ich den Gesprächen überhaupt nicht vorgreifen. Erst warten wir die Gespräche ab. Ich gehe davon aus, dass die Gespräche mit Frau Monaco und Herrn Holder sehr positive Ergebnisse haben werden.

Zusatzfrage: Und wann kann ich zur "verbal note" mit Informationen rechnen?

Teschke: Ich erkundige mich gern noch einmal. Mir liegt derzeit keine Information zu dieser "verbal note" vor.

Zuruf: Also heute?

Teschke: Wenn ich Informationen bekomme.

Frage: Ich habe auch noch eine Frage an Herrn Teschke: Habe ich es richtig verstanden, dass Herr Friedrich den Justizminister, aber nicht den Innenminister trifft? Wäre es nicht passend, er würde da seinen Gegenpart treffen?

Teschke: Also der amerikanische Innenminister hat nur etwas zu den amerikanischen Nationalparks zu sagen. Es gibt dann noch das Department of Homeland Security. Das wäre Frau Napolitano. Aber sie hat keinerlei Befugnisse über Geheimdienste. Insofern ist der Justizminister der in dieser Sache adäquate Ansprechpartner.

Zusatzfrage: Können Sie noch sagen, wen er sonst noch trifft? Gibt es irgendjemanden von den Geheimdiensten, mit dem er spricht? Können Sie da irgendjemanden nennen?

Teschke: Sie sind wahrscheinlich zu spät gekommen. Ich hatte ausgeführt, dass er auf jeden Fall Lisa Monaco, also die Terrorabwehrberaterin des Präsidenten, sowie Herrn Holder trifft. Wir sind derzeit noch in der Planung des Programms und befinden uns in Gesprächen. Ich gehe davon aus, dass wir sicherlich auch die Spitzen der US-Geheimdienste treffen werden.

Frage: Ich hätte mehrere Fragen zum Thema "Drohne kollidiert mit Transportflugzeug". Die Bild-Zeitung hat ja spektakuläre Bilder gezeigt - zumindest Bilder, die den Eindruck erwecken, dass diese Drohne in Afghanistan nicht mehr unter Kontrolle zu halten war. Das ist ja bereits ein Vorfall aus dem Jahre 2010.

Meine Fragen sind: Wie konnte das Ganze überhaupt passieren? Wie ist es zu diesem Unglück gekommen, dass ja durchaus schlimmere Folgen hätte haben können? Gibt es keine Möglichkeit, in so einer Situation das Ding überhaupt zu stoppen? Gibt es einen Stopp-Knopf? Das geht natürlich mit der Frage einher: Wie konnte es passieren? Wie viele Drohnen sind denn bislang insgesamt der Bundeswehr durch solche oder ähnliche Vorfälle abhanden gekommen?

Die Frage, die sich aufdrängt: Jetzt erfährt die Öffentlichkeit auf diesem Wege davon, dass die Bilder bei "Bild"-Online als Video gezeigt werden. Warum klärt die Bundeswehr die Öffentlichkeit nicht darüber auf?

Paris: Ich fange einmal von hinten an. Dass wir darüber nicht berichtet haben, ist nicht korrekt, sondern es gab eine unverzügliche Unterrichtung des Parlaments. Diese datiert aus dem entsprechenden Jahr. Das ist die laufende Nummer 12 dieser Unterrichtung des Parlaments. Also sind wir gegenüber dem Parlament der Unterrichtungspflicht nachgekommen.

Im Übrigen hat unter anderem auch "Spiegel"-Online am 1. April 2013 eine Berichterstattung darüber vorgenommen.

Darüber hinaus ist es so, dass diese Drohnenunfälle vorkommen. Wir hatten Ihnen vor geraumer Zeit hier eine Liste zur Verfügung gestellt, in der noch einmal datiert wurde, wie viele Verluste es im Bereich von Drohnen gegeben hat. Darunter finden Sie auch die hier in Rede stehende Drohne "Heron". Davon sind zwei Drohnen zerstört worden, die eine Drohne eben auf diesem Wege.

Es ist so, dass dieser Vorgang schon länger zurückliegt. Darüber sind auch Untersuchungsberichte angefertigt worden. Wir haben das ausgewertet. Es ist offensichtlich so, dass es am 17. März 2010 auf dem Rollfeld des Flugplatzes in Masar-i-Scharif zu diesem Zusammenstoß zwischen der Drohne und der Transall gekommen ist. Es ist so, dass die Transall dabei leicht beschädigt worden ist und die Drohne dabei so erheblich beschädigt wurde, dass sie dann auch als zerstört galt.

Es ist so, wie die Untersuchung im Nachhinein ergeben hat, dass festgestellt wurde, dass der Pilot versehentlich von automatischer auf manuelle Steuerung umschaltete, dass daraufhin die Drohne ungebremst in eine abgestellte Transall stieß, da die manuelle Geschwindigkeitsregulierung auf maximal eingestellt war. Es ist also ein Bedienungsfehler. Das ist nicht schön, das kommt vor.

Das ist das, was ich dazu beitragen kann.

Zusatzfrage: Ich habe die Zahlen nicht vorliegen, die Sie verteilt haben. Können Sie noch einmal konkretisieren, wie viele Verluste es im Zusammenhang mit den Drohnen gegeben hat?

Paris: Ich möchte Sie bitten, das noch einmal eigenständig zu recherchieren. Ich habe hier vor ungefähr zwei Wochen umfänglich zu diesem Thema vorgetragen. Diese Liste ist bei uns im Internet abgebildet. Sie ist auch am selben Tag an alle Mitglieder der Bundespressekonferenz versandt worden. Ich bitte um Nachsicht, dass ich das nicht hier noch einmal vortrage. Das ist aber - wir hatten das angekündigt - nach einer entsprechenden Berichterstattung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" geschehen.

Frage: Eine Frage an die Kollegin vom Finanzministerium. Frau Kothé, wie bewerten Sie die Vorschläge zur Bankenabwicklung, die die EU-Kommission heute in Brüssel vorgestellt hat? Welche Punkte sind Ihnen aus deutscher Sicht besonders wichtig? Gibt es aus Ihrer Sicht noch weiteren Korrektur- oder Ergänzungsbedarf?

Kothé: (akustisch unverständlich; ohne Mikrofon)

Der Vorschlag, den die Kommission jetzt gemacht hat, geht so, wie wir ihn erst einmal ausgewertet haben, in eine etwas andere Richtung und unterscheidet sich auch. Unsere Grundüberlegung kennen Sie. Diese haben wir gemeinsam mit Frankreich schon vor einigen Wochen vorgestellt. Der Vorschlag der Kommission weicht hier ab und sieht eine zentrale Behörde aufseiten der Kommission vor. Das entspricht eben nicht den Vorstellungen, die wir haben.

StS Seibert: Ich wollte für die Bundesregierung noch einmal festhalten: Es bleibt unser Ziel, die ins Auge gefassten wichtigen Elemente der Bankenunion wie vereinbart umzusetzen, weil wir glauben, dass wir, wenn wir das gemeinsam in Europa schaffen, auch gemeinsam Vertrauen in die Eurozone zurückerlangen oder wieder stärken können.

Es gibt einen deutsch-französischen Ansatz in Sachen Bankenabwicklung. Nun gibt es einen Vorschlag der Kommission, der allerdings der Kommission Kompetenzen gibt, die sie nach unserer Rechtsauffassung nach den geltenden Verträgen nicht haben kann. Im Endeffekt heißt das, dass der nun vorliegende Vorschlag der Kommission aus unserer Sicht eben den Weg zur Bankenunion leider nicht beschleunigen, sondern verzögern wird.

Der deutsch-französische Ansatz, der zunächst einmal in der ersten Stufe mit dem arbeitet, was uns die rechtlichen Grundlagen jetzt gestatten, um dann in einer weiteren mittelfristigen Stufe nach begrenzten Vertragsänderungen auch weitere Schritte vorzunehmen, hätte sich aus unserer Sicht sehr viel zügiger umsetzen lassen.

Zusatzfrage: Ich fragte, ob Sie Korrekturbedarf anmelden werden. Wie werden Sie jetzt vorgehen?

Kothé: Das ist das ganz normale Verfahren. Die Kommission hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, über den dann in Brüssel zu beraten sein wird. Wir werden da nichts verzögern. Wir haben immer in Sachen Bankenunion sozusagen Tempo gemacht. Das muss man dann sehen. Dann geht das in den Rat, in die Arbeitsgruppen usw.

Frage: Geht es nicht auch ein bisschen um die Glaubwürdigkeit dieser Bankenunion, wenn die Europäische Union nicht alle Kompetenzen für so ein Problem der Abwicklung oder Schließung von Banken hat, die ein bisschen fragwürdig sind?

Kothé: Es geht nicht um das "Ob" der Bankenunion oder um das Ziel, sondern es geht hier um die konkrete Ausgestaltung einer bestimmten und sehr wichtigen Regelung. Das hat Herr Seibert gerade gesagt. Wir haben uns immer sehr dafür eingesetzt. Die Bundesregierung setzt sich sehr für die Schaffung der Bankenunion ein. Wir werden natürlich auch in diesem Bereich sehr konstruktiv und zielorientiert versuchen, auf europäischer Ebene zu einer Lösung zu kommen.

StS Seibert: Wenn ich das noch sagen darf: Glaubwürdigkeit kommt nach unserer Überzeugung daher, dass wir rechtssichere Lösungen finden. Der Kommissionsvorschlag gibt, wie wir versucht haben darzustellen, der Kommission eine Kompetenz, die wir nach der geltenden Lage eben nicht für rechtssicher halten. Deswegen ist das aus unserer Sicht kein Ansatz, der größere Glaubwürdigkeit herbeiführen könnte.

Zusatzfrage: Aber das minimiert ein bisschen die Autorität des Europäischen Kommission, wenn über solche wichtigen Themen die Regierungen entscheiden. Das ist gegen das Prinzip der Europäischen Union. Europa ist eine Union oder eine Föderation von Ländern.

StS Seibert: Ja. Es geht überhaupt nicht um Autorität irgendeiner Institution, die gestärkt oder geschwächt werden soll. Die Bundesregierung arbeitet ja sehr eng und sehr gut mit der Europäischen Kommission zusammen. Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, dass Europa Arbeitsgrundlagen hat. Diese sind rechtlich gefasst. Nach unserer Auffassung überzieht der Kommissionsvorschlag die Kompetenzen der Kommission. Sie hat sie nach unserer Auffassung nach der derzeitigen Rechtslage nicht. Man müsste sie ihr geben, indem man die Verträge an der Stelle begrenzt ändert. Deswegen gibt es den deutsch-französischen Ansatz. Das ist etwas, was länger dauern würde. Wir sind jetzt der Meinung: Wir sollten das tun, was wir mit der herrschenden Rechtsgrundlage jetzt schon tun können, um wenigstens in einem ersten Schritt zügig voranzukommen.

Frage: Ich möchte gerne ein bisschen mehr darüber wissen, was eine rechtssichere Lösung wäre. Ist es klar, dass man dazu Vertragsänderungen und vielleicht auch Verfassungsänderungen in Deutschland braucht?

Kothé: Es ging hier um die europäische Rechtsgrundlage. Wir haben diesen deutsch-französischen Vorschlag gemacht, den Sie vielleicht kennen. Darin war ein unabhängiges zentrales Abwicklungsboard das Alternativmodell, in dem die nationalen Abwicklungsbehörden - Kommission und EZB - vertreten sind. Das soll, so der Vorschlag, eine starke Rolle bei der Abwicklung wahrnehmen und für eine enge Koordinierung der nationalen Behörden sorgen.

Was den Fonds betrifft, hatten wir die Vorstellung, dass es ein Netzwerk an nationalen Restrukturierungsfonds geben soll.

Die Dinge sind eigentlich auch veröffentlicht und nicht ganz neu.

Frage: Frau Kothé, soweit ich verstanden habe, erwähnt dieser Kommissionsvorschlag dieses "Single Resolution Board". Haben Sie ein anderes Verständnis von einem "Single Resolution Board?

Es ist auch von einer Art "collective commissioners" die Rede, also davon, dass auch alle EU-Kommissare zustimmen müssen. Würde das genug Rechtssicherheit bringen?

Nur für mein eigenes Verständnis: Wie viele Länder - außer Deutschland und Frankreich - teilen die juristische Auffassung, dass die Kommission in diesem Punkt ihre Kompetenzen überzieht?

Kothé: Zu Ihrer letzten Frage vielleicht vorab: Das muss man dann sehen. Es gibt nach meinem Kenntnisstand eine Reihe von Ländern, ohne die jetzt im Detail zu benennen. Von den von Ihnen genannten weiß ich das auch. Wie gesagt, auch da noch einmal der Hinweis: Wir haben jetzt einen sehr komplexen Vorschlag auf dem Tisch liegen, und der wird dann jetzt erst einmal auszuwerten sein. Dann werden wir, wie das bei europäischen Vorschlägen so ist, auch die Position der anderen Länder kennenlernen.

Welche Begrifflichkeit jetzt in diesem Verordnungstext genau die Kommission verwendet - sehen Sie es mir nach -, weiß ich auch nicht. Ich habe den Originaltext jetzt also auch noch nicht in der Hand gehabt.

Zusatzfrage: Aber soweit man aus Brüssel hört, ist die Kommission Deutschland mit dem letzten Schliff in Bezug auf diesen Vorschlag sozusagen schon um einiges entgegengekommen. Ist die Bundesregierung bereit, Entgegenkommen zu zeigen, oder sind juristische Sorgen Sorgen, die einfach nicht kompromissfähig sind?

Kothé: Wie gesagt: Im Detail kann ich Ihnen jetzt zu dieser Begrifflichkeit, zu diesem unabhängigen zentralen Abwicklungsboard und dazu, wie das vonseiten der Kommission jetzt genau benannt wird, nichts sagen. Von daher kann ich das jetzt auch nicht bewerten. Da müsste ich Sie einfach noch einmal ein bisschen vertrösten, bis wir in die Details des Vorschlags eingestiegen sind.

Frage: Hat die Bundesregierung vielleicht Angst, dass Brüssel eine dieser Landesbanken schließen könnte?

Kothé: Uns, der Bundesregierung, geht es hierbei, denke ich, um eine gute und rechtlich tragfähige Lösung für Europa - das haben wir eben gesagt -, und hierbei geht es nicht um nationale Interessen. Ich glaube, uns geht es - das hat auch gerade Minister Schäuble immer sehr deutlich gemacht - um eine überzeugende europäische Lösung, und daran arbeiten wir.

Frage: Das Bundesinnenministerium sagt seit Jahren: Wir würden uns jede zusätzliche Möglichkeit hinsichtlich der Aufsicht über die Landesbanken geben, um von dem Monopolstellung der Ministerpräsidenten wegzukommen, also aus dem Interesse heraus, diesen Prozess auf einen juristisch festen Boden zu bringen. Geben Sie den Landesbanken beziehungsweise den Ministerpräsidenten doch noch ein paar Monate oder ein Jahr Schonfrist? Ich dachte, es war immer eine Priorität der Bundesregierung, dass dieses System der Landesbanken und der Ministerpräsidenten beziehungsweise diese Verwicklungen zwischen Landespolitik und Landesbanken dann einfach aus Brüssel gereinigt werden sollen, wenn nötig. Ich sehe darin also einen Interessenkonflikt aufseiten der Bundesregierung.

Kothé: Ich sehe diesen Interessenkonflikt nicht, und diesen jetzt von Ihnen konstruierten Zusammenhang im Kontext mit der Bewertung dieses Richtlinienvorschlags sehe ich auch nicht.

Zusatzfrage: Der Interessenkonflikt ist sehr klar, Frau Kothé. Berlin hat keine Befugnis, in die Dinge der Landesbanken einzugreifen, Brüssel schon. Berlin hat immer gesagt: Wir würden es begrüßen, wenn Brüssel noch mehr eingreifen würde, um dieses Landesbankensystem besser zu organisieren. Wir können das nicht. Wir haben keine Kompetenz dafür. - Aber indem Sie jetzt sagen "Wir brauchen mehr Zeit für die Bankenunion", wird die Möglichkeit gebremst, dass sich Brüssel mehr in die deutsche Landesbankenlandschaft einmischt. Das ist meine Frage. Nehmen Sie das also in Kauf?

Kothé: Wir haben das, glaube ich, auch vorhin beide gesagt: Es ist nicht das Interesse der Bundesregierung, irgendeinen Prozess im Zusammenhang mit der Bankenunion zu bremsen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Wir haben frühzeitig auch eigene Vorschläge in den Prozess eingebracht, zusammen mit Frankreich. Von daher weise ich das wirklich zurück. Wir blockieren oder verzögern hier nichts. Das ist wirklich nicht das Interesse der Bundesregierung. Aber wir wollen zu tragfähigen Lösungen kommen.

Frage: Herr Seibert, sind Sie zufrieden damit, dass die Franzosen bei diesem Kompromiss bleiben werden? Oder werden sie sich vielleicht noch einmal in Richtung der Vorschläge der Kommission stellen?

StS Seibert: Ich kann hier weder für die französische Regierung sprechen noch Mutmaßungen darüber anstellen, wie sie sich dazu äußern wird. Wir können für die Bundesregierung das sagen, was unsere sehr grundsätzliche Haltung zu diesem Vorschlag, wie wir ihn bisher verstehen, ist. Wir werden ihn natürlich noch genauer studieren.

Zusatzfrage: Sind Sie zufrieden, dass es möglich ist, auf der Grundlage dieser Vorschläge einen Kompromiss zu finden?

StS Seibert: Sie meinen nicht "Sind Sie zufrieden?", sondern quasi "Sind Sie zuversichtlich".

Zusatz: Ja.

StS Seibert: Man braucht in Europa immer Zuversicht, wenn man in schwierige Gespräche geht. Dann ist man am Ende möglicherweise auch zufrieden.

Frage: Eine abstrakte Frage: Was passiert normalerweise, wenn die Kommission eine juristische Fassung und ein Mitgliedstaat eine andere juristische Fassung verfolgt? Wie ist der Prozess dann? Gibt es dann irgendwelche Schlichtungen? Wie lange dauert das dann, Monate? Oder kann man das aus der Erfahrung der Vergangenheit nicht sagen?

Kothé: Wir stehen jetzt ganz am Anfang, und es gibt genug Rechtsexperten aufseiten der Kommission und der Bundesregierung sowie jegliche Expertise, die dazu notwendig ist. Man wird sich austauschen. Das findet in den normalen Sitzungen statt. Auch das, diesen Vorschlag zu prüfen, gehört jetzt dazu.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Umweltministerium mitgegeben bekommen. Es wird nächste Woche in Bremerhaven eine Sondersitzung der internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze mit der schönen Abkürzung CCAMLR in der Antarktis geben, und 30 führende Umweltorganisationen fordern von Deutschland, die Gastgeberrolle, die man hat, quasi auch zu nutzen, um sicherzustellen, dass zwei der weltweit größten Meeresschutzgebiete in der Antarktis eingerichtet werden. Die Frage ist: Werden die Bundesregierung oder das BMU als Gastgeber dieser Aufforderung nachkommen? In welcher Form?

Stamer: Ich habe die Meldung von Greenpeace auch gelesen, kurz bevor ich in die Bundespressekonferenz gegangen bin. Wir gehen der Frage nach, und ich werde Ihnen zeitnah eine Antwort dazu geben.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 10. Juli 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/07/2013-07-10-regpk.html;jsessionid=E40841393F9CD2C4AB5F3617D3AB4ADA.s4t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2013