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PRESSEKONFERENZ/771: Zum Energiegespräch der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder, 2.4.14 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 2. April 2014 Pressekonferenz von BK'in Merkel und BM Gabriel zum Energiegespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder

Sprecher: Bundeskanzlerin Merkel, Bundesminister Gabriel, Ministerpräsident Kretschmann, Ministerpräsidentin Lieberknecht, Ministerpräsident Albig



StS Seibert: Guten Abend, meine Damen und Herren! Nach mehr als drei Stunden der Beratung können Ihnen jetzt die Bundeskanzlerin, der Wirtschafts- und Energieminister sowie die drei Ministerpräsidenten Lieberknecht, Kretschmann und Albig berichten.

BK'in Merkel: Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir Ihnen nach intensiven Beratungen mitteilen können, dass wir im Großen und Ganzen doch ein hohes Maß an Einigkeit über die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erreicht haben. Das EEG und seine Novelle standen heute im Zentrum der Beratungen, und das, was uns gemeinsam geleitet hat, ist die Tatsache, dass wir entschlossen sind, die Kostendynamik der Entwicklung der EEG-Umlage zu begrenzen und gleichzeitig einen verlässlichen Ausbaupfad für die Energiewende und damit für die Anhebung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung sicherzustellen. Beides, so kann ich nach den Beratungen sagen, ist gelungen, auch in Form einer guten Beschlussfassung bezüglich der Förderung der unterschiedlichen Technologien, um die es natürlich heute auch ging.

Ein wesentlicher Punkt für uns war, dass wir die Belastung der deutschen Wirtschaft durch die Energiewende vernünftig regeln. Dazu sind Gespräche mit der EU-Kommission notwendig, die der Bundeswirtschaftsminister schon geführt hat und auch weiterhin führen wird. Hier gab es eine sehr einvernehmliche Meinung zwischen Bund und Ländern, dass alles getan werden muss, damit keine Arbeitsplätze verloren gehen und damit die energieintensive Industrie auch in Zukunft sicher in Deutschland arbeiten und auch weiter investieren kann. Der Anteil der Industrieproduktion am BIP beträgt in Deutschland noch mehr als 20 Prozent. Das soll so bleiben, und dafür brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen. Der Bundeswirtschaftsminister setzt sich in unser aller Namen dafür ein. Der Bundeswirtschaftsminister wird jetzt gleich über die Einzeleinigungen und die Einzelkorridore berichten, die wir gefunden haben.

Ich finde, dass von dem heutigen Abend ein ganz wichtiges Signal ausgeht: Wir alle fühlen uns der Energiewende verpflichtet. Wir alle wollen, dass Deutschland damit einen Pfad beschreiten, der zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit führt, ohne dass damit die wirtschaftliche Stärke Deutschlands in Mitleidenschaft gezogen wird. Dieser gemeinsame Wille hat heute auch dazu geführt, dass wir, wie ich finde, gute Lösung gefunden haben und dass wir damit auch ein Stück mehr Berechenbarkeit und Investitionssicherheit in die Debatte hineinbringen. Ich glaube, das sollte uns auch bei den weiteren Beratungen leiten.

BM Gabriel: Vielen Dank, Frau Bundeskanzlerin. Meine Damen und Herren, ich gebe zu, dass ich mit der heutigen Beratung sehr zufrieden bin. Ich bin den Ländern außerordentlich dankbar dafür, dass wir uns zu Beginn gleich auf einige Dinge verständigt haben, die dann hinterher auch die Detaildebatte einfacher gemacht haben. Ich danke den Ländern sehr dafür, dass wir uns absolut darüber einig sind, dass wir in den Beratungen mit Brüssel erreichen müssen, dass die energieintensive Industrie in Deutschland von der Umlage des EEG weiterhin in einer Weise befreit werden muss, die sie nicht in dramatische Wettbewerbsprobleme bringt. Wir wissen, dass wir noch ein paar Verhandlungsschritte mit der Brüsseler Kommission vor uns haben. Aber das Ziel der Verhandlungen in Brüssel ist nicht sozusagen darauf ausgerichtet, die EEG-Umlage so oder so zu beeinflussen, sondern darauf, dafür zu sorgen, dass die deutsche Industrie ihre Wettbewerbsfähigkeit behält, und zwar deshalb, weil Hunderttausende von Arbeitsplätzen davon abhängen.

Ich sage das deshalb am Anfang noch einmal, weil es nicht darum geht, einer anonymen Industrie irgendeinen Gefallen zu tun, sondern es geht darum, dass energieintensive Unternehmen im Stahlbereich, im Kupferbereich, im Aluminiumbereich und in vielen anderen Bereichen in einer schweren Wettbewerbssituation beispielsweise mit den Vereinigten Staaten stehen, wo zwar die Erzeugungspreise nicht prinzipiell anders sind, aber wo es viel weniger Steuern und Abgaben gibt. Deshalb müssen wir darauf achten, dass unsere Industrie in diesem Wettbewerb nicht in eine Situation kommt, in der wir Arbeitsplätze verlieren. Deutschland ist besser aus der Krise herausgekommen als viele andere, weil wir den von der Bundeskanzlerin genannten Industriebesatz haben, und den wollen wir auch behalten.

Zweitens war ich sehr dankbar dafür, dass das auch für den Bereich des Eigenstroms gilt und dass wir auch dort die Bestandsanlagen sowie Erweiterungsinvestitionen für bestehende Anlagen von der EEG-Umlage ausnehmen wollen. Das heißt, es gab eine große Einigkeit über die Frage, auf welche Art oder Weise wir sicherstellen wollen, dass wir in der Industrie und insbesondere in der energieintensiven Industrie die Belastungen nicht weiter ansteigen lassen.

Die dritte Einigkeit war, dass wir uns bei den Veränderungen, die ich gleich vortragen werde, jedenfalls in Größenordnungen bewegen, die uns zwei Dinge ermöglichen: erstens die doch in den letzten Jahren erhebliche Kostendynamik im Bereich der EEG-Umlage zu durchbrechen und zweitens das heutige Niveau in den nächsten Jahren zu stabilisieren und nicht für weitere drastische Anstiege Sorge zu tragen.

Diese drei Vereinbarungen, die sehr einfach und sehr schnell zu treffen waren, sind die Grundlage für Detailverabredungen, die wir eben getroffen haben und die nach unserem Eindruck dazu führen werden, dass wir etwas erreichen, was die Energiewende braucht, nämlich eine über einige Parteien hinweggehende Zustimmung aller. Es ergibt nämlich keinen Sinn, die Unsicherheiten im Bereich der Energiewende immer dadurch zu vergrößern, dass man sozusagen nicht sicher ist, was beim nächsten Regierungswechsel passiert oder wie sich das im Bundesrat verhält. Ich glaube, dass die heutige Einigung im Bereich der Planbarkeit und der Berechenbarkeit ein Wert an sich ist.

Was sind die Detailänderungen? Erstens haben wir uns darauf verständigt, dass wir im Bereich derjenigen, die neue Anlagen zur Eigenstromversorgung nutzen, eine deutliche Differenzierung vornehmen wollen, und zwar hinsichtlich der Höhe der Umlage von Kraft-Wärme-Kopplung und Fotovoltaik auf der einen Seite und nicht erneuerbarer und nicht Kraft-Wärme-gekoppelter Stromversorgung auf der anderen Seite. Derzeit gibt es im jetzigen Vorschlag, der in die Ressortabstimmung geleitet worden ist, noch keine Festlegung auf die einzelnen Sätze. Deswegen haben wir hier heute auch keine vornehmen können. Aber die insbesondere vom Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg geforderte Differenzierung werden wir vornehmen.

Zweitens haben wir uns auf das von den Ländern vorgeschlagene Referenzertragsmodell verständigt. Es hat keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der EEG-Umlage. Es verändert nur die Kurve etwas zugunsten der Standorte, die nicht ganz so gut wie die im Norden, an der Küste gelegenen sind. Wir ermöglichen dabei eine faire Beteiligung der Windenergie an Land, aber, wie gesagt, ohne eine Veränderung im Hinblick auf die EEG-Umlage.

Der dritte Punkt, den wir verabredet haben, ist, dass wir von der bisherigen Bruttoberechnung beim Ausbaupfad für Onshore-Windenergie in Höhe von 2,5 Gigawatt auf einen Nettoberechnung übergehen. Was bedeutet das? Wenn eine Windenergieanlage aus der Degression herauswächst, dann wird in der Regel relativ schnell eine neue gebaut, allerdings eine leistungsfähigere. Die Bruttoberechnung bedeutet, dass der Neubau der Anlage insgesamt mit seiner Leistung in den Korridor in Höhe von 2,5 Gigawatt hineingerechnet worden ist. Wenn man also eine Anlage hatte, die vorher 3 Megawatt hatte, und jetzt eine mit 5 Megawatt dorthin baut, dann haben wir bislang gesagt: Die gesamten 5 Megawatt zählen zu den 2,5 Gigawatt im Ausbaukorridor. Jetzt wird nur das dies Übersteigende angerechnet. Die Mehrkosten im Jahr 2020 belaufen sich auf 0,03 Cent pro Kilowattstunde, sind also aus unserer Sicht sehr vertretbar.

Der nächste Punkt, den wir verabredet haben, ist, dass wir sicherstellen wollen, dass es bei Offshore-Windenergie auch tatsächlich zu den verabredeten 6,5 Gigawatt an Offshore-Windenergieleistung im Jahr 2020 kommt. Da wir wissen, dass viele bislang angemeldete Projekte keine sehr hohe Realisierungschance haben, wollen wir die Netzanschlusskapazitäten in einer Größenordnung von 1,2 Gigawatt oberhalb der 6,5 Gigawatt genehmigen. Sollte das dazu führen, dass die 6,5 Gigawatt überschritten werden würden - was nicht sehr wahrscheinlich ist, weil es bislang doch eine ganze Reihe nicht realisierungsfähiger Projekte gibt -, dann würden wir das in den danach folgenden Jahren wieder entsprechend zurücknehmen. Mehrkosten durch diese Überbuchung der Netzanschlüsse sind also nicht zu erwarten.

Dann haben wir auf Wunsch der Länder, aber auch, weil Industrie und Banken uns das bestätigt haben, in dem vorgesehenen Stauchungsmodell für Offshore-Windenergie die Degression, die wir vorsahen - 2018 1 Cent weniger, 2019 1 Cent weniger -, halbiert. Es bleibt bei also bei einem Cent-Degressionsschritt. Das wird im Jahr 2020 ebenfalls vermutlich 0,03 Cent pro Kilowattstunde kosten, ist also durchaus überschaubar.

Die letzte Verabredung betrifft die Biomasse. Dort wollen wir die Flexibilität der Anlagen im Bestand und die Erweiterungsmöglichkeiten, also den Bestandsschutz für bestehende Anlagen, die erweitert werden sollen, so sicherstellen, dass wir dabei "roundabout" im Jahr 2020 0,1 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten.

In der Summe dessen, was wir hier verabredet haben, würden wir also mit Blick auf 2020 lediglich eine Erhöhung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde auslösen. Von daher gehen wir davon aus, dass wir hier insgesamt sehr gute, für die Energiewende planbare, aber eben mit Blick auf die Kosten auch berechenbare Veränderungen des Gesetzentwurfes vorgenommen haben. Ich kann nur sagen: Das war eine außerordentlich konstruktive und kooperative Sitzung. Von daher haben wir jetzt, glaube ich, den ersten großen Schritt zur Energiepolitik und zur Absicherung der Energiewende geschafft.

Ich will darauf hinweisen, dass das Thema der Energiewende damit selbstverständlich nicht abgearbeitet ist. Die großen Themen "Netzausbau", "Kapazitätsmechanismen" und "Wie gehen wir mit dem konventionellen Kraftwerkspark um?" sind Dinge, die wir jetzt unmittelbar nach der Verabschiedung im Kabinett am 8. April in Angriff nehmen werden. Wir haben dieses EEG jetzt verhandeln müssen, weil die Kommission für das zukünftige EEG eine Notifizierungspflicht vorsieht und dafür gerade neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien verabschiedet. Natürlich wollen wir ein EEG produzieren, das notifizierungsfähig ist. Deswegen steht das am Anfang der energiepolitischen Debatte in dieser Legislaturperiode. Aber die nächsten Schritte werden jetzt unmittelbar folgen.

Ich darf mich noch einmal bei allen und insbesondere bei den Ländern dafür bedanken, dass wir uns bezüglich der Zielrichtung dessen, was wir zu tun war, sehr einig geworden sind.

MP Kretschmann: Die Energiewende ist ein Jahrhundertvorhaben, das wir im Konsens beschlossen haben. Darum ist es wichtig, dass wir immer wieder versuchen, ihre Umsetzung gemeinsam und im Konsens voranzutreiben. Das ist uns heute, glaube ich, gut gelungen.

Ich kann auch nur noch einmal die gute und konstruktive Atmosphäre loben. Auch der Bundeswirtschaftsminister ist von den Ländern für seine Verhandlungsführung in Brüssel, was die Wahrung unserer Interesen angeht und die ja nicht ganz einfach ist, von allen Ländern sehr gelobt worden.

Es war in der Tat wichtig, die Kosten der Umlage zu stabilisieren und gleichzeitig aber die Energiewende nicht auszubremsen. Ich glaube, das ist uns ganz gut gelungen. Vor allem mit dem Ausbau der Windkraft, die ja die preiswerteste, erfolgreichste und bewährteste regenerative Energie auf Land ist, sind wir damit zufrieden, dass wir von der Brutto- zur Nettoregelung gekommen sind, sodass der Ausbau nicht ausgebremst wird. Wir konnten diesen Kompromiss gerade dadurch erzielen, weil sie so preiswert ist und die Wirkungen, die sie auf den Anstieg hat, minimal sind. Deswegen war das möglich, und das halte ich für einen guten Kompromiss.

Auch über das Referenzertragsmodell ist ein Konsens erzielt worden, sodass es zwischen den guten Küstenstandorten und den Binnenstandorten einen linearen Verlauf gibt und so keine Benachteiligungen entstehen. Auch dort, wo die Windverhältnisse nicht so gut sind, ist es immer noch wirtschaftlich, in die Windkraft zu investieren.

Bei der Stichtagsregelung haben wir leider keinen Konsens erreicht. Es war ein Wunsch der Länder, noch einmal darüber zu reden, ob das im Sinne des Vertrauensschutzes so sinnvoll ist. Hier müssen wir noch weiterhin besprechen, ob sich in der Hinsicht noch etwas tut. Darüber konnten wir heute noch keine Einigung erzielen.

Ich will noch eines bezüglich der Biomasse sagen: Dabei geht es darum, sie in Zukunft im Wesentlichen auf Rest- und Abfallstoffe zu konzentrieren. Das ist, glaube ich, eine gute Entwicklung. Was die Vergütungen angeht, haben wir, glaube ich, auch einen guten Kompromiss erzielt. Obwohl ich mir noch einen etwas weiteren Ausbaukorridor gewünscht hätte, ist es doch ein ganz guter Kompromiss.

Auch bei dem Thema "Eigenstromversorgung" sind wir im Prinzip einig geworden, dass wir bei der Eigenstromversorgung unterscheiden müssen, ob sie aus regenerativen Energien und durch Kraft-Wärme-Kopplung einerseits oder konventionell erfolgt. Über die Spreizung konnten wir uns noch nicht einigen, weil das noch verfassungsrechtlich geprüft werden muss. Aber wir haben jedenfalls die Zusage, dass es zu einer klaren Spreizung im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen kommt, sodass ich auch das für einen guten Kompromiss halte, denn es ist für einen Bäckereibetrieb genauso wichtig wie für einen Großunternehmer, dass er auch an dieser ganzen Entwicklung beteiligt ist. Das sehen wir dadurch gewährleistet.

Ein Punkt, über den wir uns noch einigen müssen, sind die Verordnungsermächtigungen, bei welchen die Länder eine Mitsprache haben wollen und wo wir das nicht benötigen. Das wird in den kommenden Jahren hoffentlich auch noch geklärt werden, sodass wir auch bei diesem Punkt Klarheit haben werden.

Ich denke, insgesamt haben wir wieder einmal gezeigt, dass der Föderalismus in Deutschland gut und sehr viel besser als sein Ruf ist. Es hat sich gezeigt, dass die Kompetenz vieler Länder noch einmal mit eingeflossen ist, und das ist gut so.

MP'in Lieberknecht: Ganz herzlichen Dank! Sie sehen zufriedene Gesichter aufseiten des Bundes und aufseiten der Länder, denn wir sind heute in der Tat vonseiten der 16 Länder und vonseiten des Bundes einen ganz wichtigen Schritt hin zu einer gemeinsamen Energiewende für Deutschland weitergekommen. Das ist eine nationale Aufgabe, der wir uns aber föderal mit all unserer Kompetenz und all unseren Möglichkeiten gestellt haben. Der Bund ermöglicht es aber seinerseits allen Ländern durch faire Chancen und mit den Änderungen, die wir heute auch gemeinsam vornehmen konnten, dass sie weiter an der Energiewende mit den verschiedenen Arten erneuerbarer Energien teilhaben. Die Einzelheiten sind bereits dargestellt worden.

Es geht nicht nur um die Länder, sondern auch um die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es war uns ganz wichtig, dass wir gerade in den Ländern darauf achten, dass regionale Kreisläufe weiter eine Chance haben, dass sie gestärkt werden. Wir haben gerade über die Biomasse gesprochen, aber auch Bürgerwindparks, Solaranlagen und das alles gehören dazu.

Es ist also ein wichtiges Signal an die Menschen im Land, aber auch ein wichtiges Signal nach Brüssel an die EU-Kommission - das ist uns Ländern gleichermaßen so wichtig wie dem Bund -, dass wir hier gemeinsam für die Energiewende in Deutschland und auch für die Regelungen stehen, die wir bisher hatten, was die Ausgleichzahlungen betrifft, dass wir ganz klar bei der rechtlichen Einordnung in Deutschland zwischen Bund und Ländern hier einer Meinung sind und dass uns damit die Gesamtanliegen der Energiewende gelingen, die da heißen, dass wir kostendämpfend wirken wollen, keine weiteren Preiserhöhungen haben wollen, was die EEG-Umlage betrifft, dass wir hier die Dynamik stoppen können und weithin Stabilität erreichen werden. Das ist ein ganz wichtiges Ziel bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit und auch in Bezug auf Umweltverträglichkeit. Das sind ja die Kategorien, die wir dafür haben.

Neben dem Genannten kommt auch zum Ausdruck, dass es für die Privaten zu Wohnzwecken in den Einfamilienhäusern auch die Bagatellgrenzen gibt, dass wir keine neuen Belastungen aufbauen und dass wir insgesamt ein hohes Maß an Vertrauensschutz herstellen.

Die eine Frage der Stichtagsregelung ist offengeblieben. Aber insgesamt gibt es doch ein hohes Maß an Vertrauensschutz, über das wir schon mit den heute vereinbarten Regelungen miteinander sprechen konnten, sodass ich für das Gesetzgebungsverfahren auch sehr guter Dinge bin.

MP Albig: Das bin ich auch. Es ist ein guter Tag für die Windenergie in Deutschland, und zwar sowohl onshore als auch offshore. Wir sind mit sechs Erwartungen in die Gespräche hineingegangen. Fünf Erwartungen konnten wir, glaube ich, dank der Argumente, die wir vorgetragen haben, entsprechend erfüllt sehen, eine Erwartung leider noch nicht. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, von Brutto auf Netto zu kommen und damit die 2,5 Gigawatt Ausbauziel nicht zu einem Engpass werden zu lassen. Das "Repowering" kommt oben drauf. Das ist eine gute Entwicklung.

Wir freuen uns, dass der Kompromissvorschlag der Länder, was das Referenzertragsmodell angeht, vom Bund übernommen wird. Das ist gut. Das ist insbesondere für die Standorte im mittleren Bereich von großer Bedeutung. Wir freuen uns sehr, dass wir ein lernendes System beim Übergang zu den Ausschreibungen, die wir begrüßen und begleiten, im Laufe des Jahrzehnts haben werden und erst bei der Photovoltaik lernen und dann in das System übergehen. Das ist gut, und das ist auch ein gutes Signal für den Mittelstand.

Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, miteinander einen Puffer beim Offshore-Ausbau zu vereinbaren, der sicherstellt, dass wir die 6,5 Gigawatt auch wirklich gemeinsam erreichen. Es ist wichtig, eine grundlastfähige Energie offshore zu bekommen, die nicht unter 6,5 Gigawatt bleibt. Wir freuen uns sehr, dass die Degression entsprechend den Worten des Bundeswirtschaftsministers abgemildert und nur mit der halben Summe angesetzt wird.

Bei einem einzigen Punkt - das hat Herr Kretschmann gesagt -, nämlich der Stichtagsregelung, konnten unsere Argumente heute nicht überzeugen. Das werden wir im Bundesratsverfahren noch einmal vortragen. Aber das ist sicherlich kein Punkt, an dem das Verfahren scheitern wird. Wir hoffen, dass wir dort noch Argumente austauschen können.

Im Ergebnis haben wir gemeinsam viel erreicht. Das ist ein großer Schritt für eine erfolgreiche Energiewende. Die Bundesregierung hat die Unterstützung aller Länder bei den Debatten, die jetzt mit der Kommission anstehen, in denen es darum geht, jegliche Deindustrialisierung von Deutschland fernzuhalten. Hier sprechen wir alle mit einer Stimme und werden, wo immer es geht, den Bundeswirtschaftsminister, aber auch die Bundeskanzlerin positiv begleiten.

Wir sind sehr dankbar für die heutige sehr konstruktive Sitzung und sehen jetzt mit Zuversicht in die Umsetzung der Energiewende zu bezahlbaren Preisen.

Frage: Ich habe drei Fragen: Erstens. Es hört sich ja so an, als hätten alle gewonnen. Wer hat denn wo nachgegeben und seine eigenen Ziele zurückgesteckt?

Zweitens. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die EEG-Umlage bis 2020 nur um weitere 0,2 Cent steigen soll, oder gehen Sie davon aus, dass der Anstieg in den nächsten Jahren doch höher sein wird?

Die dritte Frage richtet sich an Herrn Kretschmann: Sie haben Angst, dass die Windkraft in Baden-Württemberg kaum ausgebaut werden kann. Ist diese Angst denn jetzt weg?

BM Gabriel: Die Zahl von 0,2 Cent bezieht sich auf den Referentenentwurf, den wir gemacht haben. Wir gehen davon aus, dass wir die EEG-Umlage bis 2017 stabil halten können. Man muss aber eine Einschränkung machen: Sie wissen, dass sich die EEG-Umlage aus den Differenzkosten zwischen dem Börsenstrompreis und dem berechnet, was sozusagen über die Kosten der Erneuerbaren gezahlt wird. Wir können natürlich nicht vorhersagen, wie sich der Börsenstrompreis entwickelt. Deswegen gehen wir jetzt in der Annahme davon aus, dass er in der Größenordnung bleibt, in der er jetzt ist. Das ist die Prämisse. Wenn der Börsenstrompreis weiter absinkt, dann steigt die EEG-Umlage automatisch, ganz egal was wir hier tun. Das will ich nur vorweg sagen.

Unter der Maßgabe einer Annahme eines etwa stabilen Börsenstrompreises haben wir errechnet, dass die Kostendynamik mit den Maßnahmen, die wir schaffen, beendet wird und dass wir bis 2017 in der Größenordnung bleiben, in der wir jetzt liegen. Wir haben durch all das, was wir jetzt verabredet haben, lediglich 0,2 Cent höhere Kosten ausgelöst. Wir glauben, dass das verlässlich ist.

Sie haben gefragt, wer Gewinner und wer Verlierer ist. Die Debatten, die wir geführt haben, waren nicht in der Größenordnung, dass heute exorbitant große Forderungen vorgetragen wurden, sondern das Entscheidende war, dass sich alle zur Ausgangslage verpflichtet gefühlt haben, und zwar ganz unabhängig von unserer heutigen Debatte. Das waren die Versorgungssicherheit, das Durchbrechen der Kostendynamik, aber eben auch das Fortsetzen der Energiewende. Deswegen glaube ich, dass der Kompromiss außerordentlich vertretbar ist.

MP Kretschmann: Sicherlich kann man nicht alles durchsetzen und muss auch nachgeben. Anders kommen Kompromisse nicht zustande. Bei dem hundertprozentigen Bestandsschutz bei der Eigenstromversorgung etwa, den wir gemeinsam so beschlossen haben, hatte ich gewisse Bedenken, ob man da nicht manche zu einem kleinen Teil unter 1 Cent beteiligen soll. Davon haben wir dann gemeinsam abgesehen. Es gibt immer Punkte, bei denen man nachgeben muss.

Wichtig ist, dass, etwa bei der Windkraft, das Ziel im Kern erreicht wurde, nämlich dass sie nicht so gedeckelt wird, dass außer dem Repowering bei Neuanlagen nichts mehr stattfindet. Das ist jetzt gewährleistet, sodass auch das Land Baden-Württemberg, das bei der Windkraft einen riesigen Aufholbedarf hat, darauf hoffen kann, dass es da in die Aufholjagd kommt.

Ich denke, vor dem Hintergrund dessen, was zum Referenzmodell und jetzt zum Nettomodell beschlossen wurde, sind die Bedingungen erst einmal geschaffen, dass auch wir im Süden, also Bayern und Baden-Württemberg, die da schwer hinterherhinken, vorankommen.

BK'in Merkel: Erstens. Man kann vielleicht auch sagen, dass der Entwurf des Bundeswirtschaftsministers schon eine relativ gute Ausgangslage war. Dem sind ja auch Koalitionsverhandlungen vorausgegangen. Insofern war das ein sehr guter Anfangspunkt.

Zweitens hat sich heute gezeigt, dass die unterschiedlichen Interessen innerhalb der Länder, wenn ich das so sagen darf, eine faire Berücksichtigung fanden. Es gibt eben unterschiedliche Dinge, was den Norden und was den Süden anbelangt. Dabei sind die Länder untereinander mit ihren unterschiedlichen Interessen ein Stück aufeinander zugegangen. Das uns einigende Dach, dass wir die Kostendynamik durchbrechen und in den nächsten Jahren im Wesentlichen eine Stabilisierung hinbekommen wollen, hat den Kompromiss ermöglicht.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Lieberknecht: Ich habe den Kompromiss zur Biomasse noch nicht ganz verstanden. Könnten Sie noch einmal sagen, was sich da ändert und wie sich das dann auf die genauen Ausbauzahlen auswirken wird?

Herr Albig, ich hatte Sie vorher so verstanden, dass das Verschieben des Stichtags wegen des damit verbundenen Vertrauensschutzes für die Investoren für Sie eine sehr essenzielle Forderung ist. Wie kommt es, dass das jetzt auf einmal nicht mehr der entscheidende Punkt ist?

MP'in Lieberknecht: In Bezug auf die Biomasse ist uns zunächst einmal sehr wichtig, dass die Boni erhalten werden - das ist der Flexibilisierungsbonus, aber auch der Formaldehydbonus; das waren ganz zentrale Punkte -, dass das auch bei Erweiterungen der im Bestand befindlichen Anlagen gilt und dass der Deckel von 100 Megawatt nicht für diese Erweiterungen gilt, sondern für Neuanlagen. Damit sind wir einverstanden; denn auch wir wollen in den kleinen überschaubaren regionalen Kreisläufen keine Großanlagen, die nur zu einer Vermaisung der Landschaft führen. Das wollen wir dezidiert nicht, sondern wir wollen die Anlagen, wie ich sie gerade beschrieben habe, auch im Sinne der Umweltverträglichkeit und im Sinne von Landschaftsschutz, aber auch zur Wertschöpfung in der Region. Das ist ein guter Kompromiss, bei dem der Bundeslandwirtschaftsminister zusammen mit dem Bundeswirtschaftsminister vorgearbeitet hat.

MP Albig: Bei diesem Punkt hätten Sie mich missverstanden. Die zentrale Forderung im Bereich Wind war: von Brutto zu Netto und ein vernünftiges Referenzertragsmodell. Das ist bei Verhandlungen so: Mit allen Argumenten dringt man nicht durch. Wir glauben, dass es für das Stichtagsmodell - es wäre kaum mit Kosten verbunden, es zu verändern - gute Argumente gibt. Aber es gibt auch Gegenargumente; das nehmen wir zur Kenntnis. Wie gesagt: Wir werden noch einmal dafür werben. Vielleicht gibt es woanders Mehrheiten. Ich glaube, heute ist das Erreichbare erreicht worden. Dann kann man aus einer solchen Verhandlung gehen und sagen: Auf dieser Basis kann man sich noch die Hand geben.

Frage: Ich möchte direkt bei der Stichtagsregelung ansetzen, weil auch ich es nicht ganz verstanden habe. Herr Kretschmann hat angekündigt, dass dies auch im Bundesrat noch einmal vorgebracht werden wird. Bei Herrn Albig klang es so, dass es daran nicht scheitern solle.

Deswegen die Fragen an die Bundesvertreter: Erstens. Hat der Bund da Kompromisse in anderen Feldern gemacht, ohne sich sicher sein zu können, dass die Stichtagsregelung am Ende nicht doch kommt?

Die zweite Frage: Wenn die dreistündige Sitzung so harmonisch war, haben Sie dann vielleicht auch schon über das Thema Netzausbau gesprochen?

BM Gabriel: Die Antwort zu der ersten Frage: Wir haben das an Verabredungen getroffen, was wir Ihnen hier vorgetragen haben, nicht anderes. Dazu zählt, dass wir keine Einigung hinsichtlich des Wunsches der Länder haben, was die Stichtagsregelung angeht. Vielmehr wird der Gesetzentwurf am kommenden Dienstag im Kabinett mit der jetzt in dem Gesetzentwurf stehenden Stichtagsregelung verabschiedet.

Das Zweite ist, dass wir heute über Netze deshalb nicht geredet haben, weil wir jetzt erst einmal über das EEG reden. Die Bundesnetzagentur wird ohnehin Mitte April den Fortschreibungsbericht über den Netzentwicklungsplan vorlegen. Er wird bereits eine Reihe von Veränderungen aufgreifen. Man muss noch wissen, dass es durch das, was wir hier gerade verabreden, natürlich keine gravierenden Reduktionen der Notwendigkeit für den Netzausbau geben wird.

Wir werden in einer Reihe von Feldern die Konfliktlagen auch dadurch ein bisschen entschärfen, indem wir im Rahmen des EEG eine Teilerdverkabelung ermöglichen wollen. Das haben wir den Ländern bereits in der letzten Woche mitgeteilt.

Insgesamt - das habe ich vorhin vergessen; gestatten Sie mir bitte, dass ich das noch erwähne - müssen Sie noch wissen - Sie haben ja gefragt, wer Gewinner und wer Verlierer ist -, dass wir im Grunde ein Gesetz für den Übergang schaffen; denn ab 2017 werden wir ausschreiben. Ich war heute sehr froh darüber, dass in Bezug auf diese Frage, die in den letzten Wochen sehr umstritten behandelt wurde, alle gesagt haben: Ja, das ist uns klar. Das wollen wir auch.

Worauf wir allerdings Wert legen - das sieht die Bundesregierung genauso -, ist, dass das Design dieser Ausschreibungen so sein muss, dass Bürgerwindparks und Genossenschaften als wesentliche Träger der Energiewende nach wie vor beteiligt sind. Das ist für uns absolut klar. Das steht auch bereits in dem Gesetzentwurf. Aber klar ist auch: Ab 2017 kommen wir zu einer anderen Form der Förderung des EEG. Dafür wird es dann einer neuen gesetzlichen Grundlage bedürfen, die wir bereits in dieser Legislaturperiode zu beraten haben. Von daher muss man darauf hinweisen, dass sich eine Reihe von Fragen auch für den Zeitraum nach 2017 neu stellen wird, wenn wir ausschreiben.

BK'in Merkel: Herr Rinke, Sie können nach allem, was wir hier gemeinschaftlich gesagt haben, davon ausgehen, dass wir heute eine tragfähige Grundlage für alle Beratungsinstanzen geschaffen haben.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 2. April 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/04/2014-04-02-pk-energiegespraech.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014