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PRESSEKONFERENZ/833: Regierungspressekonferenz vom 28. Juli 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 28. Juli 2014
Regierungspressekonferenz vom 28. Juli 2014

Themen: Lage in der Ukraine, europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen, Betreuungsgeld, Sprachtest für nachziehende türkische Ehepartner, Mitpreisbremse, Frauenquote, Höhe der Löhne in Deutschland, Krypto-Telefone der Bundesregierung, NSA-Spionageaffäre, Lage in Libyen, Rüstungsexporte

Sprecher: SRS'in Wirtz, Chebli (AA), Niggemeier-Groben (BMVg), Dünow (BMWi), Herb (BMFSFJ), Plate (BMI), Rülke (BMJV)



Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Wirtz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Wirtz: Ich wollte einige Worte zu der aktuellen Lage in der Ukraine sagen:

Die Bundesregierung bedauert, dass immer noch kein freier, ungehinderter und sicherer Zugang für internationale Experten zur Absturzstelle von MH17 sichergestellt ist. Nach wie vor geht es darum, vor Ort die Leichen zu bergen, Hab und Gut der Opfer zu sichern und das Unglück umfassend aufzuklären. Wir unterstützen die Bemühungen insbesondere der Niederländer und Australiens in jeder Hinsicht.

Die anhaltenden Kämpfe in der Ostukraine sind in diesem Punkt nicht hilfreich. Sie gefährden die Sicherheit der Experten vor Ort und erschweren deren Arbeit. Hier ist auch die Regierung in Kiew gefragt, sich in dem betroffenen Gebiet beim Vorgehen gegen die Separatisten zurückzuhalten. Leider sehen wir gerade vonseiten der Separatisten kaum Bemühungen für eine Verbesserung des Zugangs. Auch der Kreml scheint weiterhin wenig Interesse an der Aufklärung zu haben und macht seinen Einfluss auf die Separatisten nicht geltend.

Die Berichte über den Zustrom von russischen Waffen in die Ostukraine über die von Separatisten kontrollierten Grenzabschnitte halten an. Hier steht Moskau weiter in der Pflicht, das zu unterbinden. Die Vereinbarung eines OSZE-Mandats für die Entsendung von Beobachtern an zwei Grenzübergänge ist ein erster positiver Schritt zur Herstellung internationaler Präsenz an der russisch-ukrainischen Grenze.

Wie Sie wissen, werden in dieser Woche Maßnahmen vorbereitet, die auf die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 16. Juli und auf die Beschlüsse des Außenministerrats vom 22. Juli aufbauen. Nach dem Absturz der Passagiermaschine MH17 ist eine völlig neue Lage eingetreten, die weitergehende Maßnahmen erforderlich macht. Hier liegen bereits Vorschläge der Europäischen Kommission vor, die sich auf vier Bereiche beziehen.

Die Bundesregierung strebt ein substanzielles, sektorspezifisches Paket von Maßnahmen an, denn nur mit einem solchen substanziellen Paket kann die Bundesregierung beziehungsweise die EU ein starkes, klares Signal an Russland senden. Die Bundesregierung - beziehungsweise in diesem Fall auch die EU - ist entschlossen, die Beratungen in Brüssel bis morgen - Dienstag - abzuschließen. Falls erforderlich, wird die Bundeskanzlerin auch zu einem Europäischen Rat nach Brüssel reisen.

Zentrales Ziel mit Blick auf die Ukraine bleibt es, einen beiderseitigen Waffenstillstand zu vereinbaren. Zu diesem Zweck versucht die Kontaktgruppe - bestehend aus Vertretern der OSZE, Russlands und der Ukraine -, ein Treffen mit den Separatisten zustandezubringen. Was es bereits gab, waren Videokonferenzen. Im Ergebnis geht es darum, den Friedensplan von Präsident Poroschenko umzusetzen, damit die Ukraine als stabile und friedliche Demokratie in voller Souveränität ihre eigenen Entscheidungen treffen kann.

So viel von mir.

Frage: Frau Wirtz, die USA haben gestern Satellitenaufnahmen vorgelegt, die nach amerikanischer Bewertung zeigen sollen, dass aus Russland mit Artillerie in die Ukraine geschossen wird. Deckt sich das mit deutschen Erkenntnissen? Gab es Kontakt mit der amerikanischen Seite? Ist man sich in dieser Bewertung einig?

SRSin Wirtz: Zu diesen Vorkommnissen, die Sie gerade beschreiben, die von amerikanischer Seite wie Beschuss bewertet werden, kann ich nichts sagen beziehungsweise es liegt mir keine Bewertung dieser Vorkommnisse vor.

Zusatzfrage: Das heißt, es gibt keine eigene deutsche Bewertung - ich schaue auch gerne einmal fragend in die Runde -, was diese Vorgänge angeht?

Ehe Sie jetzt sagen, das sei alles US-Material, verweise ich darauf, dass es kommerzielles Satellitenmaterial ist, auf das sich die USA bei diesen Bewertungen beziehen.

SRSin Wirtz: Wie gesagt, ich kann diese Bewertung hier nicht teilen und nicht vornehmen. Ich weiß nicht, ob das einer der Kollegen tun kann. Ich kann dazu keine Stellungnahme abgeben.

Vorsitzender Leifert: Vielleicht können Außenministerium, Innen- oder Verteidigungsministerium - wer immer solches Material hat oder auswertet - noch etwas dazu sagen.

Chebli: Das Auswärtige Amt kann zu den einzelnen Erkenntnissen auch nichts sagen. Sie wissen: Wenn es geheimdienstliche Erkenntnisse gäbe, würden wir uns auch nicht dazu äußern. Zu den von Ihnen angesprochenen Satellitenbildern hat das Auswärtige Amt nichts zu sagen.

Niggemeier-Groben: Das BMVg schließt sich den Aussagen an.

Frage: Stichwort Sanktionen. Der Vizekanzler hat gestern im ARD-Sommerinterview deutliche Kritik an dem Sanktionspaket in der Hinsicht geäußert, dass es nicht auch bestehende Rüstungsverträge beinhaltet, also die Hubschrauberträger und die Rüstungsverträge aus Großbritannien. Ist das eine Kritik, die sich die Bundesregierung als Ganzes zu eigen macht? Wird Deutschland weiter darauf drängen, dass sowohl die Hubschrauberträger als auch die britischen Rüstungslieferungen gestoppt werden?

SRSin Wirtz: Wie Sie wissen, ist zur Stunde dieses Maßnahmenpaket Thema des AStV in Brüssel. Es wird genau darüber diskutiert, wie man verschiedene Branchen möglicherweise mit Sanktionen belegt. Wir müssen jetzt zunächst einmal die Ergebnisse abwarten, die für morgen in Brüssel erwartet werden.

Die Bundesregierung - auch das war Teil des gestrigen Interviews des Vizekanzlers - liefert seit dem Frühjahr keine Waffensysteme mehr nach Russland und hat auch die Lieferung eines Gefechtsübungszentrums gestoppt. Für die Bundesregierung wäre es insofern auch denkbar, praktisch einen Rüstungsstopp in Bezug auf Altverträge zu vereinbaren. Sie ist dazu mit den europäischen Partnern im Gespräch.

Zusatzfrage: Denkbar ist vieles. Wird sich die Bundesregierung konkret dafür einsetzen, dass in diesem Sanktionspaket auch die Altverträge beinhaltet wären?

SRSin Wirtz: Wie gesagt, für die Bundesregierung ist es denkbar, einen solchen Lieferungsstopp auch auf Altverträge zu beziehen. Sie ist mit den europäischen Partnern dazu im Gespräch. Die Gespräche dauern an. Insofern kann ich Ihnen noch nichts über irgendwelche Ergebnisse sagen.

Frage: In diesem Zusammenhang eine weitere Frage: Herr Gabriel hat sich gestern auch dafür ausgesprochen, europäische Hilfen für Unternehmen zu erwägen, die durch Sanktionen möglicherweise in Bedrängnis geraten. Ich würde gerne wissen, ob das die Haltung der Bundesregierung ist.

Frage an das Wirtschaftsministerium: Wie könnten denn solche europäischen Hilfen konkret aussehen?

SRSin Wirtz: Diese Äußerungen, die der Vizekanzler in dem Interview gestern gemacht hat, beziehen sich in der Tat auch auf die Fragen, die im Moment noch in Brüssel im Rahmen des AStV diskutiert werden, nämlich welchen Branchen ganz konkret Sanktionen auferlegt werden. Insofern ist die Frage, inwieweit vielleicht für solche Unternehmen finanzielle EU-Hilfen geleistet werden, im Moment in der Bundesregierung noch nicht insgesamt besprochen. Insofern kann ich Ihnen dazu im Moment noch nichts sagen.

Zusatzfrage: Also ist es eher eine Einzelmeinung?

SRSin Wirtz: Es ist durchaus eine Anregung, eine Überlegung. Aber ich sage nicht damit, dass diese Überlegung nicht durchaus auch in der Bundesregierung weiter gedacht wird.

Dünow: Herr Busemann, zur Ergänzung kann ich vielleicht auf den Kontext der Äußerungen von Minister Gabriel gestern im ARD-Sommerinterview hinweisen. Die Frage bezog sich in der Tat auf die Rüstungsgeschäfte aus Frankreich, aus Großbritannien, die angeblich noch ihrer Vollendung harren. Herr Gabriel hat darauf hingewiesen, dass man über diesen Kontext reden muss. Frau Wirtz hat darauf hingewiesen, dass das gerade heute zur Stunde der Fall ist. Der nächste Schritt wäre dann zu überlegen, wenn man Altverträge mit einbeziehen würde, wie man das regeln würde. Dafür gibt es aber noch keine konkreten Überlegungen.

Frage: Frau Wirtz, es gibt in der deutschen Wirtschaft einen deutlichen Kurswechsel und neue Töne, so von Herrn Cordes und heute auch von Herrn Grillo im "Handelsblatt". Hat eigentlich die Bundesregierung irgendeine aufklärende Funktion gehabt und einmal der Wirtschaft erklärt, warum es jetzt doch notwendig sein könnte, gegen Russland schärfere Sanktionen zu verhängen? Das wäre die erste Frage, ob es Kontakte oder Gespräche gab.

Zweite Frage: Man konnte im "Spiegel" lesen, dass es nach BND-Erkenntnissen schon Risse im Kremllager geben solle und Wirtschaftsleute und Hardliner um die Sympathie von Putin buhlen und versuchen, ihn zum Teil zu bremsen. Haben Sie ähnliche Erkenntnisse? Die Frage richtet sich an das Auswärtige Amt oder das Innenministerium - wer immer darüber BND-Erkenntnisse hat.

SRSin Wirtz: Ich fange mit Ihrer Frage zum Kontakt zur deutschen Wirtschaft an: Es ist so, dass diese Maßnahmen, die derzeit in Brüssel diskutiert werden, durchaus einen langen Vorlauf haben. Wir sprechen seit dem 6. März darüber, dass möglicherweise solche Sanktionen im Raum stehen. Es ist im Laufe der Zeit von der Bundesregierung und auch seitens der EU immer wieder deutlich gemacht worden, womit zu rechnen ist, welche Maßnahmen im Raum stehen. Zuletzt haben die Staats- und Regierungschefs am 16. Juli in Brüssel noch einmal sehr deutlich gemacht, was kommen kann beziehungsweise die entsprechende Plattform gelegt, um die Beschlüsse vorzubereiten, die gerade in Brüssel diskutiert werden. Auch die Außenminister haben das am 22. Juli noch einmal ganz deutlich gemacht. Insofern wird die Wirtschaft durchaus über unsere Kommunikation und über die verschiedenen Gipfel informiert gewesen sein, was an Überlegungen im Raum steht.

Abgesehen davon gibt es natürlich auch Kontakte zwischen dem Kanzleramt und der Wirtschaft. Sie haben ja selber Herrn Cordes und Herrn Grillo zitiert. Es war aber auch von Anfang an die Haltung der Wirtschaft, dass - ich erinnere mich an eine Äußerung von Herrn Grillo, die er, glaube ich, schon im März oder April gemacht hat - ganz klar war, dass dort auch das Primat der Politik anerkannt wurde.

Zusatzfrage: Begrüßt denn die Kanzlerin diesen Meinungswechsel in der deutschen Wirtschaft? Das war für sie wahrscheinlich ja auch nicht ganz einfach, wenn die Wirtschaft permanent von hinten gegen mögliche Verschärfungen geschossen hat.

SRSin Wirtz: Ich habe eben schon gesagt, dass sich Herr Grillo durchaus schon sehr frühzeitig in dem Sinne geäußert hat, dass er das Primat der Politik anerkennt. Insofern ist das auch von der Wirtschaft mitgetragen, und zwar schon über einen geraumen Zeitraum.

Zusatzfrage: Herr Cordes hat aber noch vor ein paar Wochen zum Beispiel von "Putin-bashing" gesprochen.

SRSin Wirtz: Herr Cordes hat sich jetzt eingelassen und auch das Primat der Politik anerkannt. Wenn das Primat der Politik anerkannt wird, freut das die Bundesregierung.

Vorsitzender Leifert: Es war noch die Frage offen, ob es Erkenntnisse über Risse im Kreml gibt und ob da die Front aufweicht. Kann das noch jemand aufgreifen?

Chebli: Sie sprechen den Beitrag im "Spiegel" an, wo es heißen soll, der BND hätte gesagt, es gebe Risse im Kreml. Zu dieser Aussage kann ich natürlich nichts sagen.

Der Minister hat häufig darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir die Brücken, die wir zu Russland aufgebaut haben, nicht komplett abbrechen, dass wir auf der einen Seite zwar den Druck erhöhen, aber auf der anderen Seite den Dialog aufrechterhalten. Das ist eine Leitlinie, eine Philosophie, die weiterhin besteht. Das hat der Minister auch gegenüber dem Deutschlandfunk- Sie können sich das Interview anhören - auch noch einmal gesagt. Das ist das, was ich zu der Frage BND und Risse im Kreml sagen kann.

Frage: Frau Wirtz, behindert denn nach Auffassung der Bundesregierung die praktizierte europäische Kooperation bei der Herstellung von Rüstungsgütern die Verhängung eines Waffenembargos gegenüber Russland?

SRSin Wirtz: Die Frage verstehe ich nicht so ganz. Warum soll daraus eine Gefahr - -

Zusatz: Weil Deutschland vielleicht ein drängenderes Interesse hat als beispielsweise Frankreich.

SRSin Wirtz: Ein drängenderes Interesse in welcher Hinsicht?

Zusatz: Ein eindeutiges Exportverbot an Rüstungsgütern - auch für Altverträge - beispielsweise an Russland.

SRSin Wirtz: Was wir hier diskutieren, sind politische Maßnahmen; das haben wir ja auch bei verschiedenen anderen Fragen schon erörtert. Insofern gilt das, was ich eben gesagt habe: Zur Stunde wird über mögliche Maßnahmen diskutiert. Für die Bundesregierung wäre es durchaus vorstellbar, dass das auch Altverträge betrifft beziehungsweise dass sich das im Moment nicht auf irgendwelche Rüstungsgeschäfte beziehen würde, woran die Bundesregierung ein eigenes Interesse hat, weil eben die Bundesregierung im Frühjahr schon die entsprechenden Rüstungsgeschäfte gestoppt hat. Insofern habe ich auch gesagt, dass man durchaus mit den europäischen Partnern noch darüber spricht. Das ist Moment die Interessenlage. Die Bewertung dessen, was das heißt, muss ich Ihnen überlassen.

Zusatzfrage: Eine Ergänzungsfrage an Herrn Dünow zu Ihrer Antwort vorhin, was die Finanzhilfen für Rüstungsindustrie angeht: Ist es eigentlich so, dass nach Auffassung des Vizekanzlers generell deutsche Firmen auf Finanzausgleich hoffen dürfen, wenn sie Einbußen durch spezielle Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland erfahren? Darf jetzt jede Firma kommen und bei Herrn Gabriel um Hilfe bitten oder muss man Rüstungsgüter herstellen, um Hilfe bei Herrn Gabriel nachsuchen zu können?

Dünow: Herr Wonka, ich habe den Eindruck, da liegt ein Missverständnis vor. Herr Gabriel hat sich in dem gestrigen Sommerinterview dahingehend geäußert, dass wir eine gemeinsame europäische Haltung in Bezug auf Rüstungsexporte nach Russland brauchen. Er hat in dem Kontext auf Nachfrage darauf hingewiesen, dass man, wenn man eine solche gemeinsame Haltung hat, in einem zweiten Schritt darüber nachdenken kann, wie man mögliche Folgen einer solchen gemeinsamen Haltung abmildern kann. Es stand keineswegs zur Debatte, sämtliche Folgen von Exportbeschränkungen - welcher Art auch immer - für jedwede Firma grundsätzlich durch Staatsgeld abfedern zu wollen.

Zusatzfrage: Das wollte ich ja wissen; Sie bestätigen ja meine Annahme. Wenn ich Rüstungsfirma bin, kann ich bei Herrn Gabriel hoffen, dass er mich unterstützt und mir Hilfe zukommen lässt. Wenn ich normale Güter herstelle, die von Sanktionen betroffen sind, brauche ich es erst gar nicht zu versuchen.

Dünow: Herr Wonka, es gibt keine normalen Güter, die von Sanktionen betroffen sind. Wir befinden uns in einem Stadium, wo wir noch über weitere Sanktionen verhandeln. Über die Frage, wie man dann damit umgeht, kann man gerne in einem zweiten Schritt diskutieren. Dann beantworte ich auch gerne Ihre Fragen.

Frage: Ich habe noch Fragen zu den gestoppten deutschen Rüstungslieferungen. Wenn das im März gestoppt wurde, war das, bevor es offiziell einen EU-Sanktionsbeschluss oder einen anderen Sanktionsbeschluss gegeben hat. Nun haben wir ja in der Vergangenheit schon öfter darüber gesprochen, wie schwierig es ist, Altverträge im Rüstungsbereich rückgängig zu machen. Deshalb die konkreten Fragen:

Erstens. Auf welcher Rechtsgrundlage geschah das?

Zweitens. War das einvernehmlich mit der Industrie?

Drittens. Hat es Regressansprüche oder sonstige Ausgleichszahlungen an die Industrie gegeben?

Dünow: Nein, es hat keine Ausgleichszahlungen gegeben. Es hat auch keine solchen Ansprüche gegeben. Ich und meine Kolleginnen und Kollegen haben hier in der Regierungspressekonferenz mehr als einmal dazu Stellung genommen und haben darauf hingewiesen, dass das Bundeswirtschaftsministerium und das konkret betroffene Unternehmen, auf das Sie anspielen, im engen Kontakt sind und dass das betroffene Unternehmen gegenwärtig nichts ausführt, was in irgendeiner Weise problematisch sein könnte.

Zusatzfrage: Wenn es sonst immer so schwierig ist, laufende Rüstungsverträge zu stoppen, warum war das jetzt so unproblematisch, wie Sie es darstellen?

Dünow: Ich habe nicht gesagt, dass es unproblematisch ist. Aber es war eine sehr pragmatische Haltung, parallel zu der laufenden Debatte über Rüstungssanktionen mit Russland schnell zu einer für alle verträglichen Lösung zu kommen.

Zusatzfrage: Das heißt, das Unternehmen hat "Da verzichten wir mal" gesagt?

Dünow: Das Unternehmen ist von uns gebeten worden, keine Rüstungsgüter aus diesem infrage stehenden Vertrag auszuführen. Und es hält sich daran.

Frage: Frau Wirtz, hat denn die Bundeskanzlerin in den letzten Tagen versucht, mit Herrn Putin Kontakt aufzunehmen?

SRSin Wirtz: Wie Sie wissen, ist die Bundeskanzlerin in den vergangenen Wochen sehr häufig im Kontakt mit Herrn Putin gewesen. Aber in den letzten Tagen - Sie wissen, die Bundeskanzlerin ist im Urlaub - hat es kein Gespräch mit Herrn Putin gegeben.

Zusatzfrage: Vielleicht haben Sie gesehen, dass der britische "Telegraph" gemeldet hat, Herr Putin habe ihre Anrufe nicht beantwortet.

SRSin Wirtz: Das kann ich nicht bestätigen.

Frage: Ich wollte im Kontext mit Russland etwas anderes ansprechen, nämlich den heutigen Schiedsspruch zugunsten der Ex-Yukos-Eigentümer, wonach Russland 50 Milliarden US-Dollar an Schadensersatz bezahlen soll. Die Frage ist: Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Schiedsspruch? Sollte sich Russland daran halten, dass Den Haag dort Recht gesprochen hat? Könnte das vielleicht auch helfen, zusätzlichen Druck gegenüber Russland aufzubauen?

Chebli: Unsere Haltung gegenüber Russland in der Ukraine ist die eine Sache. Ich glaube, da haben wir in den letzten Wochen eine klare Sprache getroffen. Ich würde beide Aspekte nicht miteinander vermengen.

Ich möchte noch einmal kurz unsere Position zur Ukraine darstellen:

Wir sind sehr daran interessiert, dass auch Russland gemeinsam mit uns zurück auf den Weg der Verhandlungen findet. Wir sind sehr daran interessiert, dass - das ist das, was ich vorhin gesagt habe - die Brücken nicht abgebrochen werden, sondern dass sich Russland konstruktiv bei der Frage des beiderseitigen Waffenstillstands, bei der Frage der Grenzsicherung und bei der Frage einbringt, ob bewaffnete Kämpfer und sonstiges Material über die Grenze geliert wird. Die Außenminister haben in der letzten Woche eine Antwort gefunden, wie man darauf reagiert. Sie haben gesagt: Wir brauchen Sanktionen. - Die wird es geben, auch mit weiteren Maßnahmen, die jetzt beschlossen werden können.

Letztendlich haben wir kein Interesse daran, dass alle Kanäle, die es zu Russland gibt, abgebrochen werden. Ich würde den Yukos-Prozess deswegen nicht mit der Ukraine-Krise vermengen. Natürlich muss da Recht gesprochen werden. Der Rechtsspruch gilt, und daran hält sich die Bundesregierung natürlich.

Frage: In diesem Zusammenhang die Frage nach einer Bewertung der Aufkündigung der Sicherheitspartnerschaft mit der EU durch Putin. Das würde ja auch dem widersprechen, was Sie gerade angesprochen haben. Wie wird das denn von der Bundesregierung eingeschätzt?

Frage an das Verteidigungsministerium: Rechnen Sie dadurch mit Auswirkungen auf den Afghanistan-Einsatz, dass konkret Russland seine Hilfen möglicherweise einschränkt?

SRSin Wirtz: Zur Einschätzung: In der Tat gab es in den vergangenen Stunden oder Tagen diese Stimmen aus Moskau, sicherlich auch ein Stück als Reaktion auf die Überlegungen, die derzeit in Brüssel vorangetrieben werden. Wie sich das aber konkret auswirkt und was das genau bedeutet, kann ich zur Stunde noch nicht bewerten. Ich denke, das wird auch eher in verschiedenen Gesprächen zu klären sein.

Chebli: Ich kann einen Punkt machen, wie wir das in der Vergangenheit gesehen haben. Es gibt zum Beispiel das iranische Atomprogramm oder die Frage der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen. Da konnten wir jedenfalls feststellen, dass Russland sich bei den beiden Fragen kooperativ gezeigt hat. Wir hoffen natürlich weiterhin darauf, dass Russland bei den vielen drängenden Fragen, die uns vorliegen - Afghanistan, Iran, Syrien und andere Fragen -, weiterhin kooperativ ist.

Niggemeier-Groben: Wir haben diese in Rede stehenden Aussagen natürlich auch zur Kenntnis genommen. Seitens des BMVg kann ich momentan nur sagen: Das können wir noch nicht umfassend bewerten. Deswegen wäre es jetzt verfrüht, eine Aussage zu machen, ob es bezüglich des Einsatzes in Afghanistan in irgendeiner Form Einschränkungen oder Folgen gäbe.

Frage: An das Wirtschaftsministerium. Mich würde einmal generell interessieren, warum man sich aktuell Sorgen um die deutsche beziehungsweise europäische Rüstungsindustrie machen muss, wenn die aktuelle Weltlage eigentlich eine rosige Zukunft für diese Industrie verspricht.

Dünow: Ich habe am Wochenende Interviews gelesen und gehört, die darauf hindeuten, dass es eine weit verbreitete Sorge um die Zukunft der deutschen und möglicherweise auch der europäischen Rüstungsindustrie gibt. Minister Gabriel hat in seinem Interview gestern darauf hingewiesen - das hat er auch bei anderen Gelegenheiten gesagt -, dass nach seiner felsenfesten Auffassung Rüstungsexportpolitik kein Instrument der Wirtschaftspolitik sein darf. Insofern gibt es natürlich zwischen den Parteien innerhalb von Deutschland eine zunehmende Debatte über die Frage, welche Konsequenzen man daraus zu ziehen hat.

Seine Position hat Minister Gabriel gestern noch einmal deutlich gemacht. Sie läuft darauf hinaus, dass er im Gespräch mit Unternehmen ist, die Sorgen insbesondere auch der Betriebsräte, die immer wieder zitiert werden, sehr ernst nimmt, gleichzeitig aber darauf hinweist, dass Rüstungsexporte immer ein ausgesprochen problematisches Geschäft sind und man deshalb allerhöchste Sorgfalt an den Tag legen muss.

Bei der Gelegenheit hat er, weil es ihm geboten schien, auch noch einmal auf den Wortlaut des Koalitionsvertrags hingewiesen und auch die politischen Grundsätze zum Rüstungsexport zitiert, die weiter gelten und die darauf hinauslaufen, dass Exporte in sogenannte Drittstaaten nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

Zusatzfrage: Das hat nicht wirklich meine Frage beantwortet. Es ist ja eine Boom-Zeit für die Rüstungsindustrie. Sind die Sorgen, die man sich bei der Belegschaft macht, überhaupt berechtigt und kann man darüber nicht lachen?

Dünow: Ich formuliere es einmal etwas zurückhaltend: Ich habe den Eindruck, dass die Positionierung von Wirtschaftsminister Gabriel in Bezug auf zukünftige Exportanträge der deutschen und europäischen Rüstungsindustrie - nur für die deutsche hat er zu genehmigen - darauf hindeuten, dass er jedenfalls nicht gedenkt, das, was Sie als "Boom" bezeichnen, sich unmittelbar in Geschäftszahlen der deutschen Rüstungsunternehmen übersetzen zu lassen.

Frage: Wir sind jetzt munter durcheinander, was die Themen anbelangt.

Vorsitzender Leifert: Wir sind in der Ukraine und Russland.

Zusatzfrage: Frau Wirtz, noch einmal ganz direkt zu Kontakten zwischen Kanzlerin und Putin gefragt: Ist die Aussage des britischen "Telegraph" von heute zutreffend, dass die Kanzlerin mehrfach versucht habe, Putin zu erreichen und er nicht zurückgerufen habe? Ja oder Nein?

Zum Thema Rüstungsexporte die Frage an Herrn Dünow: Ihr Minister hat gestern gesagt: "Wir können nicht Waffen in alle Welt liefern, sonst stehen irgendwann deutsche Soldaten diesen Waffen gegenüber - so wie übrigens französische Soldaten deutschen Waffen in den Händen der Tuareg und der Al Qaida jetzt gengenüberstehen." Ich habe versucht, dafür Belege zu finden, was mir nicht gelungen ist. Sie können mir bestimmt sagen, wo ich Meldungen dazu finde.

SRSin Wirtz: Zunächst einmal zum Telefonieren der Bundeskanzlerin: Nach meiner Kenntnis ist das nicht so. Insofern kann ich diese Meldung nicht bestätigen.

Dünow: Zu Ihrer konkreten Frage: Ich habe dazu keine Übersicht vorliegen. Nichtsdestoweniger hat es in der Vergangenheit immer wieder Berichte gegeben, dass insbesondere Kleinwaffen über verschlungene Wege ihren Weg zu Milizen und zu anderen Personen gefunden haben, die dann im Zweifelsfall auch europäischen Soldaten gegenüberstanden.

Zusatzfrage: So allgemein ist das zweifelllos richtig. Was die sehr konkrete Aussage angeht, dass französische Soldaten deutschen Waffen aufseiten der Tuareg gegenübergestanden haben - das kann sich ja nur auf Sahelzone, insbesondere auf Mali beziehen -, muss es doch konkrete Berichte geben, auf die sich der Minister bezogen hat. Ich wüsste gerne, wo ich entsprechende Aussagen finde.

Dünow: Ich wüsste das auch gerne. Ich versuche, das herauszufinden und werde Sie dann unterrichten.

Zusatzfrage: Liefern Sie das an alle nach?

Dünow: Selbstverständlich.

Frage: An das Finanzministerium: Die Vorschläge der EU-Kommission beinhalten ja auch weitreichende Restriktionen bei Finanzprodukten und den Finanzmarkt betreffend. Gibt es eigentlich schon irgendeine Einschätzung des Finanzministeriums, wie sich das auf die deutsche Finanzindustrie auswirken könnte?

Narzynski: Wie Sie wissen - darauf hat die Regierungssprecherin ja gerade hingewiesen -, sind wir gerade im Prozess, darüber zu entscheiden. Bevor diese Entscheidungen vorliegen, werde ich hier keine Einschätzung abgeben können, wie diese Entscheidungen dann umgesetzt werden und welche nationalen Folgen sie eventuell haben.

Zusatzfrage : In dem Proposal, dem sogenannten Non-Paper, leistet die EU-Kommission ja selbst schon eine Einschätzung und sagt, das hätte tiefgreifende Auswirkungen auf die Finanzindustrie in Russland und auch auf die Unternehmen, die sich in Europa Geld besorgen müssten und das dann eben nicht mehr könnten. Gibt es dazu irgendeine Haltung vom Finanzministerium? Die Vorschläge kennen Sie ja. Teilen Sie diese Einschätzung oder würden Sie sagen: Nein, das ist gar nicht so schlimm? Sie müssen ja zumindest irgendetwas dazu sagen können.

Narzynski: Die Vorschläge sind bekannt, aber ich kann hier keine Aussage über das hinaus machen, was die Kommission zu den Auswirkungen auf Russland gesagt hat. Es ist ja zunächst einmal Sache der Kommission, die eigenen Vorschläge hinsichtlich der Auswirkungen zu unterlegen. Ich kann hier keine Aussagen machen zu Beschlüssen, die noch gefasst werden, und zu denkbaren Auswirkungen auf die russische Finanzindustrie.

Zusatzfrage: Insofern teilen Sie aber die Einschätzung der Kommission? Sie sagten gerade schließlich, dass Sie nicht darüber hinausgehen.

Narzynski: Wenn ich das gesagt haben sollte, dann wäre es ein Versprecher gewesen. Ich kann mir nicht die Auffassung zu eigen machen. Ich habe gesagt: Es ist Sache der Kommission, die eigenen Vorschläge mit Bewertungen zu unterlegen. Ich kann jetzt nicht für das Finanzministerium Erwartungen aussprechen, wie sich Beschlüsse, die noch nicht gefasst sind, in der Zukunft auswirken werden.

Frage: Noch einmal zu den Beschlüssen, die morgen anstehen: Die Bundesregierung hat sich ja für eine Befristung dieser weitreichenden Sanktionen ausgesprochen, weil Beschlüsse offensichtlich sowohl einstimmig getroffen wie auch einstimmig aufgehoben werden müssen. Ist das Thema Befristung noch ein entscheidendes Thema für die Bundesregierung? Wird sie auf eine Befristung bestehen?

SRSin Wirtz: Herr Henze, es ist so, dass die verschiedenen Aspekte dieser Überlegungen im Moment tatsächlich noch im Gespräch sind beziehungsweise dass diesbezüglich vier Branchen im Raum stehen. Alle weiteren Umstände dessen - ob nun befristet oder nicht befristet, wie auch immer - sind die Punkte, die zur Stunde in Brüssel diskutiert werden. Natürlich gibt es bei diesen Überlegungen in Bezug auf die sektoralen Maßnahmen auch Überlegungen, inwieweit es möglich ist, diese Maßnahmen auch zurückzunehmen. Ein abschließendes Statement dazu kann ich Ihnen aber erst geben, wenn - morgen hoffentlich - durch den AStV die entsprechenden Entscheidungen getroffen worden sind.

Frage: Im Hinblick auf mögliche Sanktionsentscheidungen, was Rüstungsgüter angeht: Der größte Brocken ist ja die französische Lieferung der beiden Mistral-Trägerschiffe an Russland. Nun gibt es seit Wochen, wenn nicht gar seit Monaten, Vorschläge vor allem aus den USA, dass die Nato oder die EU diese Schiffe übernehmen sollte, um die französischen Werften und die französische Industrie nicht im Regen stehen zu lassen. Das ist unter anderem am 8. Juli in einem Schreiben von Abgeordneten des Auswärtigen Ausschusses des Kongresses an den deutschen Botschafter in Washington vorgeschlagen worden. Ist das in der Bundesregierung in irgendeiner Form einmal debattiert worden, ventiliert worden, gibt es eine Meinung dazu, oder hat der Botschafter nach Berlin geschickt, es wurde abgeheftet und das war es?

Chebli: Ich kann Ihnen dazu jetzt nichts sagen. Ich kenne den Vorfall nicht, ich habe keine Kenntnis darüber, dass der Botschafter ein solches Schreiben in die Hand bekommen hat.

Ansonsten kann ich zur Frage der Rüstungsverträge nur das wiederholen, was Frau Wirtz gesagt hat. Dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Mit anderen Worten: Entsprechende Überlegungen sind aufseiten der Bundesregierung nicht ventiliert worden, das ist kein Thema für die Bundesregierung?

Chebli: Wie gesagt, ich kann dazu nichts sagen. Ich kenne den Fall so, wie Sie ihn darstellen, nicht, und deswegen kann ich mich dazu hier jetzt nicht positionieren und äußern.

Vorsitzender Leifert: Vielleicht wäre das eine Gelegenheit, noch einmal nachzufragen, ob sich der Botschafter in irgendeiner Art und Weise kenntlich gemacht hat, nach dem Motto: Ich habe hier einen Brief bekommen. Wenn das so stimmt - mit einem Datum ist das ja versehen -, dann können wir das vielleicht nachreichen.

Chebli: Ich reiche bestimmt keinen Brief nach, aber was ich machen kann - -

Zusatz: Ich habe den Brief im Wesentlichen schon veröffentlicht, Sie brauchen ihn nicht nachzureichen.

Chebli: Das ist ja noch besser, dann brauchen Sie aber doch nicht nach dem Brief oder den Inhalten zu fragen.

Zusatz: Nein, nach der Reaktion!

Chebli: Ich kann einmal schauen, was ich dazu in diese große Runde geben kann, wenn ich mich dazu schlau gemacht habe.

Vorsitzender Leifert: Vielen Dank.

Frage: Ich habe noch einmal eine technische Frage zum weiteren Ablauf: Wenn sich die Botschafter morgen auf sektorale Sanktionen verständigen sollten, wann wird dann eigentlich entschieden, ob ein EU-Sondergipfel abgehalten wird? Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Bundesregierung auf jeden Fall einen solchen Sondergipfel befürwortet?

SRSin Wirtz: Es ist so, dass es möglicherweise auch so sein kann, dass sich der AStV morgen schon abschließend auf die Maßnahmen, die im Raum stehen, einigt. Das ist so zu erklären, dass er durch den Gipfel am 16. Juli im Grunde genommen schon vorbereitet worden ist. Da hat man diese verschiedenen Maßnahmen ja praktisch schon in den Blick genommen und hat das vorbereitet. Dann haben die Außenminister sich noch einmal zusammengesetzt, insofern ist das dann auch weiter konkretisiert worden. Insofern gibt es durchaus die theoretische Möglichkeit, dass es morgen eine endgültige Entscheidung in Brüssel gibt. Wenn das nicht der Fall ist, sind natürlich die Staats- und Regierungschefs bereit, sich noch einmal zu einem Gipfel zusammenzufinden. Da gibt es jetzt keine Bewertung, was besser oder schlechter ist, sondern das ist einfach das technische Prozedere.

Zusatzfrage: Theoretisch wäre es also nicht unbedingt nötig, dass sich jetzt noch einmal die Außenminister oder die Regierungschefs treffen, um das dann formell zu beschließen, sondern theoretisch würde das morgige Gremientreffen schon morgen?

SRSin Wirtz: Das Treffen des AStV würde reichen, und das würde dann in einem Umlaufverfahren über die Außenminister abgeschlossen. Aber ob es jetzt zu einem weiteren Treffen kommt, steht wirklich noch im Raum.

Frage: Herr Dünow, wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Verhandlungsstand bei den Gesprächen zwischen der EU und Kanada über das Freihandelsabkommen?

DÜNOW: Wir beurteilen ihn so, wie wir das in den letzten Tagen und Wochen auch gesagt haben: Die Verhandlungen laufen. Wir haben noch keinen Text vorliegen. Wenn wir einen Text vorliegen haben, werden wir ihn bewerten.

Zusatzfrage: Wann rechnen Sie denn mit dem Text?

DÜNOW: Gute Frage - kann ich Ihnen nicht sagen, das müssen Sie die Kommission fragen.

Frage: Es gab ja am Samstag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", dass die Bundesregierung da wegen Bedenken zu den Investitionsschutzklauseln nicht zustimmen könne. Frau Wirtz, was ist die Haltung der Bundesregierung dazu? Ist es tatsächlich so, dass man dem Abkommen nicht wird zustimmen können?

SRSin Wirtz: Sie beziehen sich jetzt auf das CETA, insofern kann ich mich im Moment erst einmal nur dem anschließen, was der Kollege zum Stand der Verhandlungen gesagt hat, und die Haltung der Bundesregierung so weit wiedergeben.

Dünow: Ich kann vielleicht kurz ergänzen: Mich hat die Berichterstattung der "Süddeutschen Zeitung" am Samstag ein wenig verblüfft, weil sich die Haltung der Bundesregierung - jedenfalls die Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums - in dieser Frage nicht verändert hat.

Frage: Das heißt, alle Abkommen, in denen Schiedsgerichte beinhaltet sind, werden nicht unterschrieben?

Dünow: Nein. Aber das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe gesagt, dass die Verhandlungen zwischen der Kommission und Kanada über CETA noch nicht abgeschlossen sind und dass wir uns das Verhandlungsergebnis, wenn es uns denn vorliegt, genau anschauen werden - unter allen denkbaren Punkten. Die Positionierung der Bundesregierung zum Thema Schiedsgerichtsverfahren ist hinlänglich bekannt - wir halten die für nicht erforderlich, wenn es um Abkommen zwischen Staaten mit funktionierenden und etablierten rechtsstaatlichen Strukturen geht. Jetzt werden wir uns das anschauen. Dann werden Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden. Wir sind ja bekanntermaßen der Auffassung, dass es sich hier um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt, dass es also auch von den nationalen Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. Das warten wir einfach einmal ab.

Frage: An das Familienministerium: Seit gestern macht eine Studie vom Deutschen Jugendinstitut und der TU Dortmund die Runde, die auch ein Kapitel zum Thema Betreuungsgeld hat. Was ist denn die Datengrundlage für diese Studie? Ich habe gehört, die Daten stammen von Anfang 2013. Stimmt das?

Herb: Was die genaue Datenlage angeht, müssten Sie vielleicht bei der TU Dortmund nachfragen. Ich weiß nur, dass da 112.000 Familien befragt wurden. Das kann ich aber gerne noch nachreichen, das kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht sagen.

Zusatzfrage: Das wäre ja nicht unerheblich, weil die Studie dann sozusagen vor der Einführung des Betreuungsgeldes erhoben worden wäre, wohingegen die Diskussion, die darüber jetzt stattfindet, davon ausgeht, dass man sozusagen den Werdegang des Betreuungsgeldes beobachtet hätte. Das heißt, Sie wissen aktuell nicht, von wann die Daten sind?

Herb: Ich habe die Studie gerade nicht vorliegen, ich kann Ihnen das gerne nachreichen. Ich weiß es hier gerade nicht.

Zusatzfrage: Wenn die Daten von 2013 wären, also aus einer Erhebung von vor der Einführung des Betreuungsgeldes stammten, könnte man damit dann denn Aussagen darüber treffen, ob das Betreuungsgeld jetzt im Moment tatsächlich vor allem von sozial benachteiligten Familien genutzt wird?

Herb: Das ist ja eine hypothetische Frage. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es kein Geheimnis ist, dass zumindest die Ministerin dem Betreuungsgeld gegenüber skeptisch eingestellt ist und dass die Ministerin auf eine moderne Familienpolitik setzt, die unter anderem mit Elterngeld Plus beides fördert, nämlich mehr Zeit für die Familie und auch mehr Zeit für den Beruf zu haben. Studien zeigen, dass es genau das ist, was viele Paare sich wünschen. Wie gesagt, über die Zukunft des Betreuungsgeldes wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Zusatzfrage: Sie könnten aber noch nachliefern, von wann das ist?

Herb: Ich reiche das gerne nach; Sie erwischen mich jetzt gerade einfach an einem Punkt, an dem ich dazu nichts sagen kann.

Frage: Wenn die Ministerin gegenüber dem Betreuungsgeld schon immer skeptisch war: Welche Rolle spielen denn jetzt Forderungen vor allen Dingen aus der SPD, das Betreuungsgeld noch einmal grundsätzlich infrage stellen beziehungsweise möglicherweise sogar abzuschaffen? Macht sich die Ministerin solche Forderungen zu eigen?

Herb: Wir halten uns an den Koalitionsvertrag und wir stehen zum Koalitionsvertrag. Die Skepsis der Ministerin ist kein Geheimnis. Ich kann nur sagen, dass über die Zukunft des Betreuungsgeldes das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.

Frage: Korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch im Kopf habe: Das Betreuungsgeld soll ja 2015, glaube ich, überprüft werden?

Herb: Die Klage ist vonseiten Hamburgs eingereicht. Wie jetzt der genaue Zeitplan aussieht, kann ich Ihnen nicht sagen, aber wir rechnen damit, dass es da 2015 zu einer Entscheidung kommen wird.

Zusatzfrage: Ich dachte, es sollte eine politische Überprüfung, eine Evaluierung geben?

Herb: Ach so, das meinen Sie? - Es wird jetzt, so wie das bei Gesetzesvorhaben immer ist, auch eine Evaluierung stattfinden, in der auch die Ergebnisse des Deutschen Jugendinstitutes mit einfließen werden. Diese Evaluierung wird 2015 dem Bundestag vorgelegt.

Zusatzfrage: Was sind denn die Kriterien, nach denen Sie dann entscheiden, ob das ein gutes Gesetz ist oder nicht?

Herb: Das kann ich Ihnen jetzt - - Was meinen Sie damit jetzt genau?

Zusatzfrage: Wann wäre das Gesetz zum Betreuungsgeld ein Gesetz, von dem Sie sagen "Das können wir weiter bestehen lassen", und was wäre ein Kriterium, zu sagen "Das kann man auf keinen Fall weiterführen"?

Herb: Wir warten jetzt, denke ich, erst einmal die weiteren wissenschaftlichen Evaluationen ab. Fakt ist aber, dass die Studie auch gezeigt hat, dass es besonders Familien trifft, die aus sozial schwachen Milieus kommen, auch Familien mit Migrationshintergrund. Wie sich jetzt auch zeigt, geht es bei der Familienpolitik, die die Ministerin vertritt, darum, gerade solche Familien zu fördern und zu unterstützen. Das ist ja gerade auch ein großes Problem, was die Sprache angeht, deshalb wird parallel dazu auch die Sprachförderung weiter ausgebaut, und dafür werden in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Aber wie gesagt, warten wir erst einmal die wissenschaftliche Evaluation ab, um dann eine genauere Bewertung abgeben zu können.

Frage: An das Außenministerium und das Innenministerium: Der Europäische Gerichtshof urteilte am 10. Juli, die Pflicht zum Sprachtest für die türkischen Staatsangehörigen verstoße gegen EU-Recht. Wie gehen die beiden Ministerien jetzt mit diesem Urteil um?

Dr. Plate: Klar ist natürlich, dass die Bundesregierung das Urteil selbstverständlich umsetzen wird. Derzeit laufen intensive Gespräche zwischen dem Auswärtigen Amt und unserem Haus zum weiteren Vorgehen. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Gespräche abgeschlossen sind, gibt es einen Erlass, dass kein Antrag auf Nachzug zu einem in Deutschland aufhältigen Ehegatten der privilegierten Gruppe mit der Begründung des fehlenden Sprachnachweises abgelehnt wird. Das bedeutet momentan jedenfalls keine Ablehnung von solchen Anträgen, die sozusagen nur an einem fehlenden Sprachnachweis scheitern würden.

Chebli: Ich glaube, dem habe ich nichts hinzuzufügen. Für Sie ist natürlich die Frage relevant, wie unsere Botschaft vor Ort mit den Anträgen umgeht. Der Kollege hat es ganz richtig gesagt: Es werden keine Visaanträge türkischer Staatsbürger allein aufgrund des fehlenden Sprachnachweises abgelehnt. Ansonsten werden die Details zur Umsetzung des Urteils gegenwärtig geprüft.

Zusatzfrage: Es gibt also schon eine Anweisung vom Auswärtigen Amt an die Außenvertretungen in der Türkei?

Chebli: Genau, es gibt die Weisung an die Auslandsvertretungen, dass sie keine Anträge wegen fehlenden Sprachnachweises ablehnen. Wir entscheiden noch nicht darüber, einfach weil wir die Details zur Umsetzung des Urteils noch abstimmen. Sobald die Abstimmung erfolgt ist, wird sie zeitnah vom BMI und von uns bekanntgegeben.

Zusatzfrage: Wissen Sie, wie viele Anträge für die Familienzusammenführung an den Außenvertretungen in der Türkei auf die Visa warten?

Chebli: Nein, dazu kann ich Ihnen keine Zahlen geben, tut mir leid.

Zusatzfrage: Können Sie die nachreichen?

Chebli: Wenn ich es nachreichen könnte, würde ich es tun, ja.

Frage: Eine Frage an das Justizministerium zum Thema Mitpreisbremse: Interpretiere ich die Äußerungen von Minister Maas vom Wochenende richtig, dass die Mitpreisbremse für Neubauwohnungen grundsätzlich vom Tisch ist?

Dazu noch eine Wissensfrage: Wie lang gilt eine neu gebaute Wohnung eigentlich als Neubauwohnung?

Dr. Rülke: Vielen Dank für die Frage. Ich kann im Wesentlichen nicht über das hinausgehen, was der Minister am Wochenende in dem Interview, das Sie ja auch gelesen haben, gesagt hat: Die Mietpreisbremse ist aus unserer Sicht auf einem guten Weg. Das ist ein Vorhaben, das für uns höchste Priorität hat; wir haben das sehr früh in der Legislaturperiode eingebracht, zusammen auch mit dem Bestellerprinzip im Maklerrecht. Das ist eine der Maßnahmen, die diese Bundesregierung sich vorgenommen hat, um für bezahlbare Mieten zu sorgen.

Der Minister hat am Wochenende gesagt, dass wir sehen, dass es im Moment auch aufgrund der günstigen finanziellen Rahmenbedingungen hohe Investitionsbereitschaft im Immobiliensektor gibt. Diese Investitionsbereitschaft wollen wir in keinster Weise ausbremsen, denn uns ist natürlich ganz klar, dass wir, wenn wir für bezahlbaren Wohnraum sorgen wollen, auch immer neuen Wohnraum brauchen. Dafür wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen; das tun wir auch gemeinsam mit dem BMUB. Der Minister hat in dem Interview auch gesagt, dass wir darüber diskutieren können, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen. Wir sind derzeit mit der Union in sehr konstruktiven Gesprächen darüber, wie wir die technischen Details der Mietpreisbremse ausstatten. Im Zuge dieser Gespräche werden wir eben auch über diesen Punkt diskutieren.

Zusatzfrage: Die Union wird Herr Maas ja nicht davon überzeugen müssen, Neubauten davon auszunehmen. Kann man also schon davon ausgehen, dass es da Ausnahmen geben wird?

Über den Zeitraum, für den das gelten soll, können Sie noch keine Angaben machen?

Dr. Rülke: Die Interpretation der Aussage muss ich leider Ihnen überlassen. Da diese Gespräche im Moment noch laufen, kann ich Ihnen auch keine weiteren Details nennen. Es ist so, wie ich gesagt habe: Wir werden das mit der Union besprechen.

Im Übrigen haben Sie ja auch auf die Reaktion angespielt, die es sozusagen auf diesen Diskussionsvorschlag unsererseits gegeben hat. Dazu würde ich einmal sagen: Wenn es den einen nicht weit genug geht und den anderen zu weit geht, dann ist das vielleicht ein Indiz dafür, dass es ein vernünftiger Mittelweg ist, den wir da derzeit gefunden haben.

Frage: Auch an das Justizministerium zum Thema Frauenquote: Stimmt es, dass der Referentenentwurf jetzt noch einmal überarbeitet wird, weil es aus einigen Ministerien Kritik wegen der Regelung für den öffentlichen Sektor gab?

Dr. Rülke: Ich kann Ihnen zum Thema Frauenquote sagen, dass sich das Thema derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Die Ressortabstimmung verläuft wie immer intern. Inhaltlich hat sich Herr Maas häufig zu diesem Thema geäußert und hat gesagt, dass die Zeit der Appelle, die Zeit der Selbstverpflichtungen vorbei ist. Deswegen hat sich diese Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständig, eine Frauenquote einzuführen. Wie gesagt, der Ressortentwurf ist unterwegs und wir diskutieren das innerhalb der Ressorts. Ich kann diese Diskussion leider nicht in dieser Runde führen. Gegebenenfalls kann gerne auch das BMFSFJ dazu ergänzen.

Zusatzfrage: Eine Detailfrage wäre ja, wie die Bundesregierung insgesamt oder wie einzelne Ministerien es beurteilen, dass im Gesetz steht: 50 Prozent aller Führungspositionen im Bundesbereich sollen von Frauen besetzt werden. Wird das begrüßt?

Dr. Rülke: Ich bin nicht der Sprecher der Bundesregierung. Wir sind gemeinsam mit dem BMFSFJ federführend in dieser Angelegenheit. Wir haben gerade zwei prominente Personalentscheidungen zu treffen gehabt; das waren zwei Abteilungsleitungen im Ministerium, die wir zu besetzen hatten. Die sind beide mit Frauen besetzt worden.

Zusatzfrage: Vielleicht mag Frau Wirtz noch etwas dazu sagen?

SRSin Wirtz: Ich kann dazu ganz grundsätzlich sagen, dass die Bundeskanzlerin ihre Haltung in Bezug auf die Frauenquote ja deutlich gemacht hat, nämlich dass sie zu einer solchen Frauenquote steht. Wie der Kollege Rülke gerade gesagt hat, ist die Frauenquote ein Teil des Koalitionsvertrages, sie steht in dieser Legislaturperiode also auf der To-do-Liste. Derzeit läuft die Ressortabstimmung, und solange die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist, müssen wir Sie leider auf den Tag vertrösten, an dem das geschehen ist.

Frage: Die Bundesbank - und später auch die EZB - hat sich für höhere Löhne in Deutschland ausgesprochen. Wie bewertet die Bundesregierung es, dass sich die Notenbanken zu Tariffragen äußern und Ratschläge dazu abgeben?

SRSin Wirtz: Wir halten uns in der Regel auch zurück, was Entscheidungen der EZB anbelangt, insofern kann ich dazu jetzt auch keine Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Und zur Bundesbank?

SRSin Wirtz: Da gilt das Gleiche.

Frage: Eine Frage an das BMI: Die "Bild" hat heute die Meldung verbreitet, die Bundesregierung wolle 20.000 Krypto-Telefone anschaffen. Können Sie dies bestätigen? Falls ja, von welchem Hersteller sollen diese Telefone kommen?

Zweitens eine Frage sowohl an Herrn Plate als auch an Herrn Rülke: Gibt es im Zuge der NSA-Affäre und im Lichte der Ereignisse der vergangenen Wochen irgendwelche Neuigkeiten in Bezug auf die im vergangenen Jahr in Richtung der US-Regierung verschickten Fragebögen, oder ist diesbezüglich nach wie vor nichts zu vermelden?

Dr. Plate: Ich möchte für das Innenministerium mit der Frage zu den Krypto-Handys beginnen: Richtig ist, dass zurzeit bereits etwa 3.000 solche Krypto-Smartphones in der Bundesverwaltung verteilt sind. Richtig ist auch - das ist insoweit eine Bestätigung -, dass es das Ziel ist, diese Zahl auszuweiten. Die konkrete Zahl 20.000 kann ich allerdings nicht bestätigen. Sie wissen wahrscheinlich sogar, dass die Krypto-Smartphones, die bisher im Einsatz sind, von dem Hersteller BlackBerry kommen.

Zu Ihrer Frage zu dem Fragenkatalog an die USA kann ich vonseiten des Bundesinnenministeriums jedenfalls keinen neuen Sachstand beitragen, der mir bekannt wäre. Vielleicht kann der Kollege das.

Dr. Rülke: Nein, es gibt nach wie vor keine Antworten, auch nicht auf den Fragenkatalog, den noch Frau Leutheusser-Schnarrenberger an die USA abgeschickt hat. Wir fragen das regelmäßig nach. Das ist das, was wir tun können.

Frage: Entweder auch an das Innenministerium oder an Frau Wirtz: Die "FAZ" schreibt heute im Zusammenhang mit dem Maaßen-Interview, dass die Bundesregierung Anfang dieser Woche mitteilen wolle, wie sie vorbeugende Maßnahmen zur Spionageaffäre befreundeter Staaten im Inland angehen wolle. Vermutlich sind die Krypto-Handys ein Teil dieser Maßnahmen. Können Sie mehr zu diesen Maßnahmen, die man da angehen will, sagen?

SRSin Wirtz: Nein, zu den Details kann ich derzeit nichts sagen. Ich weiß nicht, ob dem Kollegen vom BMI schon Details vorliegen, die er Ihnen mitteilen kann.

Dr. Plate: Ich kann dazu vielleicht Folgendes sagen: Ich bin mir relativ sicher, dass der Hintergrund dieses Passus in dem "FAZ"-Artikel ist, dass der Chef BK heute im ARD-Morgenmagazin ein Interview zu dieser Frage insgesamt - Spionageabwehr und Ähnliches - gegeben hat. Das lief, glaube ich - falls Sie das noch einmal suchen wollen -, um 8.10 Uhr und ist im Internet auch abrufbar. Ich denke, dass sich der Hinweis darauf bezieht.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Die USA und Großbritannien haben ihr Botschaftspersonal aus Libyen abgezogen. Werden auch der deutsche Botschafter und das deutsche Personal zurückkehren?

Chebli: Das Auswärtige Amt hat das entsandte Personal der Botschaft Tripolis aus Sicherheitsgründen vorübergehend evakuiert; das, was am Wochenende noch nicht stattgefunden hat, ist heute Morgen also passiert. Die Botschaft ist noch nicht geschlossen und wird ihre Arbeit in der Region fortsetzen. Sobald die Sicherheitslage es wieder erlaubt, werden wir unser Personal natürlich nach Tripolis zurückschicken.

Frage: Noch einmal eine Frage zu den Rüstungsexporten an das Wirtschaftsministerium: Aus den Unternehmen heißt es, dass sehr viele Unternehmen ungehalten seien, weil sich die Anträge auf Exportgenehmigungen im Innenministerium stapeln würden. Wie hoch ist dieser Stapel und wie gehen Sie mit der Kritik um, dass diese Anträge einfach nicht weiterarbeitet und weder positiv noch negativ beschieden würden?

Dünow: Zu der Höhe der Stapel haben wir in der Vergangenheit keine Auskunft gegeben und werden wir auch in Zukunft keine Auskunft geben. Ich kann Ihnen versichern: Die Stapel sind nicht höher, als sie in der Vergangenheit auch waren. Man muss immer dazusagen, dass es bei den Zahlen, die da im Raum schweben, immer um allgemeine Rüstungsgüter geht. Da geht es also nicht nur um große Panzer oder gigantische U-Boote, sondern um ganz viele - in Anführungszeichen - kleine Anträge, bis hin zu Biathlonwaffen. Ich glaube, es ist politisch außerordentlich sinnvoll, dass wir uns das alles sehr genau angucken, um das, was in der Vergangenheit gelegentlich für Irritationen gesorgt hat, nämlich Fehler bei der Antragsbearbeitung oder mangelnde Sorgfalt - - dass man sich solchen Vorwürfen gar nicht erst aussetzt.

Was die Kritik aus den Unternehmen angeht: Ich lese immer, dass dabei Bezug auf eine Agenturmeldung genommen wird. Von konkreten Hinweisen seitens der Unternehmen an das Bundeswirtschaftsministerium, dass diese oder jene Antragsberatung zu lange dauere, ist mir nichts bekannt.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 28. Juli 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/07/2014-07-28-regpk.html;jsessionid=48BF434028B702FC27F8FEDD4F03C4CB.s2t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2014