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PRESSEKONFERENZ/946: Regierungspressekonferenz vom 25. Februar 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 25. Februar 2015
Regierungspressekonferenz vom 25. Februar 2015

Themen: Termin der Bundeskanzlerin (Konferenz der Europäischen Investitionsbank), Kabinettssitzung (Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung, Aufstockung und Verlängerung der Laufzeit des Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990", Bericht über den Abschluss des Projekts "Review 2014 - Außenpolitik Weiter Denken"), Ukraine-Krise, finanzielle Lage Griechenlands, Gesetzentwurf zum Telemediengesetz, Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen die Commerzbank, geplanter Karikaturenwettbewerb zum Thema Holocaust in Teheran, Frage nach einem Berater für emotionale Angelegenheiten innerhalb der Bundesregierung, Jahresbericht 2014/15 der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, Pläne für die Gründung einer EU-Energie-Union, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem CEO von Apple, Fußball-WM 2022 in Katar, Videoportal YouNow, Facebook-Auftritt der Bundesregierung

Sprecher: StS Seibert, Jäger (BMF), Schäfer (AA), Plate (BMI), Strater (BMVI), Alemany (BMWi)


Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Zunächst ein ganz kurzer Terminhinweis für Montag - wegen einer Akkreditierungsfrist schon heute -: Die Bundeskanzlerin wird hier in Berlin am Montag, dem 2. März, auf einer Konferenz der Europäischen Investitionsbank, der EIB, eine Ansprache halten. Die EIB macht hier im AXICA-Konferenzzentrum eine Veranstaltung über Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Sie wissen, dass es die Überzeugung der Bundesregierung ist, dass die Stärkung der Innovationsfähigkeit in Europa ein ganz besonders wichtiges Anliegen sein muss. Die Bundeskanzlerin wird dort sprechen, wie übrigens auch der Präsident der europäischen Kommission, Herr Juncker, und natürlich der Präsident der EIB, Werner Hoyer. Ihre Ansprache wird gegen 13:45 Uhr erwartet. Die Teilnahme ist nur auf Einladung möglich, deswegen sage ich Ihnen das. Interessierte Journalisten wenden sich bitte an events@eib.org.

Das war der kurze Vorgriff auf Montag - die übrigen Termine für die nächste Woche gibt es dann wie immer am Freitag.

Im Kabinett gab es im Wesentlichen drei Themen:

Zunächst ging es um den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung. Was ist das? Die Bundesregierung will in erster Linie die geltenden Anlagevorschriften für Versicherungsunternehmen und für Pensionsfonds an den rechtlichen Rahmen anpassen, den das Kapitalanlagengesetzbuch vorgibt - deswegen heute die Verabschiedung der entsprechenden Verordnung. Wir haben ja ein anhaltendes Niedrigzinsumfeld; auch das ist ein Grund, um innerhalb dieser Maßnahme die Investitionsmöglichkeiten, die Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds haben, für langfristige Anlagen zu erweitern, gerade auch mit Blick auf Infrastrukturprojekte.

Das nächste Thema: Das Kabinett hat heute beschlossen, den Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" aufzustocken, und zwar auf bis zu 364 Millionen Euro, und auch die Laufzeit dieses Fonds zu verändern. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichende Mittel für alle ehemaligen Heimkinder, die heute noch weiterhin unter den Folgen ihrer Unterbringung in DDR-Heimen leiden und die ihren Hilfsbedarf auch bis zu dem Stichtag - das war der 30. September 2014 - angemeldet haben, zur Verfügung stehen.

Wie Sie wissen, ist das ein vom Bund und den ostdeutschen Ländern inklusive Berlin hälftig finanzierter Fonds. Gestartet ist er im Sommer 2012. Er wurde ursprünglich mit 40 Millionen Euro ausgestattet. Von Anfang an gab es eine so starke Nachfrage nach den Leistungen aus diesem Fonds, dass die Erstmittel schon Ende 2013 ausgegeben waren. Im Jahr 2014 erfolgte dann eine Aufstockung um 25 Millionen Euro. Dann wurde die Anmeldefrist bis zum 30. September 2014 eingeführt, die eben auch dazu dienen sollte, den Gesamtbedarf, der nötig sein würde, zu ermitteln. Zum Ende dieser Anmeldefrist hatten sich 27.554 Betroffene an diesen Fonds gewandt. Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf für den Fonds in Höhe von 364 Millionen Euro maximal. Dass dieser Bedarf erfüllt werden kann, ist nun also durch die Aufstockung und durch die Verlängerung der Laufzeit des Fonds sichergestellt.

Zuletzt will ich Ihnen kurz sagen, dass Außenminister dem Steinmeier dem Kabinett einen kurzen Bericht über den Abschluss des Projekts "Review 2014 - Außenpolitik Weiter Denken" gegeben hat. Das war ein insgesamt ein Jahr umfassender Prozess, in dem sich inländische und ausländische Experten, die Teilnehmer an zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen und natürlich auch in intensiven Diskussionen die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes über das Verständnis einer aktiven deutschen Außenpolitik ausgetauscht haben. Es wird einen Abschlussbericht geben. Der wird dem Parlament, den Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Außenminister hat, wie gesagt, seinen Kabinettskollegen kurz darüber berichtet.

Das wäre es schon mit meinem Bericht aus dem Kabinett.

Frage: Eine Frage an den Regierungssprecher im Zusammenhang mit der Ukraine, die Sie wahrscheinlich relativ schnell beantworten können: Was hält die Bundesregierung von dem Vorstoß Herrn Camerons, Militärausbilder in die Ukraine zu schicken?

StS Seibert: Ich kann hier nur noch einmal das wiederholen, was die Bundesregierung zu ihrer Haltung gesagt hat, und das kennen Sie: Ich habe jetzt nicht zu beurteilen, wie sich andere Länder dazu äußern.

Zusatzfrage: Sie würden auch nicht sagen, ob das zur Eskalation oder zur Deeskalation in der Region beiträgt? Deutschland würde keine Militärausbilder senden?

StS Seibert: Davon ist in Deutschland derzeit nicht die Rede, das steht nicht für uns auf der Tagesordnung. Für uns steht alles auf der Tagesordnung, was dazu beitragen kann, dass endlich das umgesetzt wird, was gemeinsam in Minsk vereinbart worden war. Da müssen wir heute feststellen, dass die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk weiterhin sehr unbefriedigend ist.

Zusatzfrage: Was war denn gestern Abend im Koalitionsausschuss die versammelte Haltung der Koalitionsspitzen zu diesem Thema, also zur Lage in der Ukraine? Müssen die Sanktionen verschärft werden, oder wie steht man dazu? Gibt es da irgendwie eine Aussage?

StS Seibert: Was Details und Verlauf des Koalitionsausschusses angeht, muss ich Sie leider bitten, sich an die Sprecher der Parteien oder die Minister, die teilgenommen haben, zu wenden. Ich kann nur sagen, dass das, was wir hier seit Wochen - eigentlich seit Monaten - vortragen, die Haltung der Bundesregierung ist, die in engster Abstimmung gerade zwischen der Bundeskanzlerin und dem Außenminister entsteht und immer weiter entwickelt wird.

Frage: Herr Schäfer, war das Thema Sawtschenko gestern bei dem Treffen der Außenminister im Normandie-Format ein Thema? Falls nicht: Was unternimmt die Bundesregierung, um die Freilassung der Pilotin zu erreichen?

Schäfer: Ich war gestern in Paris dabei. Soweit ich dabei war - es hat allerdings lange Gespräche der Minister ohne jede Begleitung durch Mitarbeiter gegeben -, ist das Thema Sawtschenko nicht zur Sprache gekommen, so wie auch andere Themen, die nicht Gegenstand der Fragen über die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen sind, nicht zur Sprache gekommen sein dürften; dafür hat die Zeit einfach nicht ausgereicht. Deshalb kann ich Ihnen nicht davon berichten, dass der Fall Sawtschenko gestern explizit etwa zwischen dem russischen und dem deutschen Außenminister angesprochen worden wäre. Klar ist aber natürlich, dass wir weiter das Schicksal von Frau Sawtschenko und damit auch den politischen Fall Sawtschenko auf dem Schirm behalten werden und uns vorbehalten, auf die Entwicklung in diesem Fall in geeigneter Weise zu reagieren. Die Position der Bundesregierung, so wie ich sie vorgestern hier vorgetragen habe, ist natürlich weiterhin unverändert. Das bedeutet natürlich auch, dass diese Frage in den Kontakten mit Moskau und mit Kiew auch für uns weiter eine Rolle spielen wird.

Nun ist es aber so, dass die rechtlichen und damit auch die politischen Möglichkeiten zu agieren, angesichts der Tatsache, dass Frau Sawtschenko eine ukrainische Staatsangehörige ist und deshalb das Völkerrecht - etwa das konsularische Völkerrecht - für uns da keine konkrete rechtliche Handhabe bietet -, unseren Bemühungen gewisse Schranken geben.

Zusatzfrage: Als was betrachtet die Bundesregierung denn Frau Sawtschenko: als eine Kriegsgefangene oder als eine Person, die unter Mordverdacht steht?

Schäfer: Ich werde das so, wie Sie das von mir verlangen, nicht qualifizieren. Unser Bemühen - das habe ich bereits vorgestern gesagt - ist ein rein humanitäres. Uns geht es darum, dass für diesen Fall eine vernünftige, eine gute Lösung gefunden wird, die das Wohlergehen Frau Sawtschenkos angemessen berücksichtigt. Ich werde mich hüten, Frau Sawtschenko hier in irgendeiner Weise zu qualifizieren. Das würde im Übrigen auch unsere Bemühungen um eine Lösung nicht wirklich leichter machen.

Frage: Herr Seibert, ich bin mir sicher, Sie haben jetzt schon öfter gesagt, was die Haltung der Bundesregierung zu Sanktionen ist, trotzdem möchte ich noch einmal hierzu fragen. Gerade kommen ja - von Herrn Cameron und kürzlich auch von Herrn Tusk - immer wieder Androhungen neuer Sanktionen für den Fall, dass Russland das Abkommen jetzt nicht mit Leben erfüllt, wie es immer so schön heißt. Könnten Sie noch einmal ganz kurz sagen, wie konkret die Bundesregierung die Notwendigkeit sieht, über neue oder schärfere Sanktionen zu reden? Wenn ich mich recht entsinne, hatte Herr Cameron auch noch einen möglichen Ausschluss aus dem SWIFT-Verfahren angesprochen. Wie sieht das die Bundesregierung momentan?

StS Seibert: Ich kann dazu gerne noch einmal etwas sagen. Die EU hat ihre Sanktionen ja vor nicht allzu langer Zeit, nämlich am 16. Februar, erweitert. Das war damals die Reaktion auf den Beschuss Mariupols durch Separatisten Ende Januar. Diese Erweiterung bestand daraus, dass weitere Einrichtungen und vor allem auch weitere Personen mit Vermögens- und Einreisesperren belegt worden sind.

Wir halten an dem Ziel der Minsker Vereinbarungen fest. Dieses Ziel lautet, die Lage auch im Interesse der Menschen in der Ostukraine zu stabilisieren. Das steht bei unseren Bemühungen im Vordergrund. Gleichzeitig ist auch klar - und muss auch jedem klar sein -, dass bei einer weiteren Eskalation auch zusätzliche Maßnahmen nötig sein können und dass wie in der Vergangenheit Europa auch die Kraft zu solchen Maßnahmen finden würde. Ich will aber trotzdem noch einmal sagen: Die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen ist unbefriedigend. Das macht uns deswegen Sorgen, weil es Fortschritte für die Menschen verhindert, die enorme Not leiden. Ich erinnere daran, was die Kanzlerin immer wieder gesagt hat: Den Worten und den Zusicherungen müssen Taten folgen. Wenn das nicht geschieht oder je länger diese Taten auf sich warten lassen, desto mehr werden auch die Anschlussprozesse verzögert, auf die so viele Not leidende Menschen in der Ostukraine warten.

Wir brauchen die umfassende Waffenruhe, um dann in den ungehinderten Zugang der OSZE-Beobachter einsteigen zu können, der absolut essenziell ist, um überprüfen zu können, ob es zu so etwas wie einem kontrollierten Abzug schwerer Waffen kommt. Jeder Schritt - insbesondere eben auch der Abzug schwerer Waffen - muss überwacht und muss verifiziert werden. Dafür ist die OSZE da. Da, wo sie nicht die Möglichkeit hat, ihre Leute zur Überwachung und Verifizierung an den richtigen Ort zu bringen, wo sie nicht die notwendigen Informationen hat, da müssen diese Möglichkeiten hergestellt werden. Die Aufforderung geht ganz klar an die Separatisten, diese Möglichkeiten herzustellen, und sie geht ganz klar und noch einmal dringlich auch an Russland, dass es seinen Einfluss auf die Separatisten in dieser Frage geltend machen möge.

Zusatzfrage: Noch eine Nachfrage zum Zeitrahmen: Sie sagten, bei weiterer Eskalation würde man über Sanktionen wieder reden müssen. Was ist denn, wenn keine Eskalation stattfindet, aber auch das Minsker Abkommen weiterhin nicht wirklich umgesetzt wird? Gibt es da irgendeine Zeitvorgabe oder Zeitvorstellung des Westens oder der Bundesregierung? Gab es da irgendwelche Absprachen?

StS Seibert: Ich möchte mich hier weder zu Zeitplänen noch zu Was-wäre-wenn-Fragen äußern. Wir arbeiten daran - der Beweis ist ja auch das gestrige Treffen der Außenminister im Normandie-Format -, dass es zur Umsetzung dessen, was vereinbart ist, kommt. Wir erinnern noch einmal daran, dass Russland durch seine Zustimmung zur UN-Resolution eine zusätzliche Verpflichtung vor der Weltöffentlichkeit übernommen hat. Wir arbeiten weiter daran.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium: Gibt es denn deutsche Ausbilder oder Berater für die ukrainischen Polizeikräfte, oder plant das Innenministerium, da irgendwelche Aufbauhilfen zu leisten?

Plate: Eine verwandte Frage ist ja schon am Freitag, glaube ich, gestellt worden, als es um die Möglichkeit einer Polizeimission in der Ukraine ging. Da hatte ich schon dazu Stellung genommen - wie auch Herr Schäfer; oder vielleicht war es auch Frau Chebli - und gesagt, dass die Planungen da, ehrlich gesagt, bei Weitem noch nicht abgeschlossen sind. Es gibt eine solche Mission im Moment ja nicht, und über eine Beteiligung Deutschlands an einer solchen Mission mit Polizeiausbildern oder Ähnliches kann man zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen.

Wenn Sie den Kopf schütteln, antizipiere ich, dass Sie vielleicht fragen wollen, ob auch bilateral so etwas angedacht ist. Es gibt im Moment aber keine derartigen Pläne für eine bilaterale Maßnahme dieser Art.

Frage: Eine Frage zur Pkw-Maut an das Verkehrsministerium: Am Wochenende ist auf Druck von Medien ja der Rechenplan vorgelegt worden - 700 Millionen Euro minus 200 Millionen Euro für Verwaltung macht 500 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr, von denen ausgegangen wird. Jetzt sagt der ADAC, in dieser Rechnung sei man eigentlich von viel zu hohen Zahlen für Jahresvignetten ausgegangen. Der ADAC sagt, vielleicht ein Viertel sei realistisch. Ändert das im Verkehrsministerium etwas? Der ADAC ist ja nicht irgendein Verband.

Strater: Zu Ihrer ersten Bemerkung: Wir haben nicht auf Druck der Medien irgendetwas veröffentlicht, sondern wir haben das umgesetzt, was wir schon immer angekündigt haben, nämlich vor allem gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent die Berechnungen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens offenzulegen. Genau das haben wir gemacht. Morgen findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf statt; insofern ist es folgerichtig, dass im Vorfeld diese Zahlen veröffentlicht wurden.

Zum ADAC-Gutachten möchte ich eigentlich nur auf einen Aspekt eingehen, ohne jetzt auf die Zahlen im Einzelnen einzugehen, nämlich auf die Methodik. Der ADAC schätzt die Zahl der ausländischen Fahrzeuge, die sich auf deutschen Straßen bewegen, lediglich ab. In unserem Gutachten beziehungsweise in unseren Berechnungen, die jetzt auch durch das Gutachten von Professor Schulz bestätigt worden sind, wird deutlich, dass wir davon ausgehen, dass es 15 Millionen Fahrzeuge sind. Das beruht auf Berechnungen und auf ganz soliden statistischen Grundlagen, die empirisch belegbar sind. Sie haben hier also einen methodischen Unterschied: Der ADAC schätzt diese Zahl der Fahrzeuge lediglich, wir haben sie berechnet. Auf dieser Grundlage der Berechnung haben wir auch die Einnahmen kalkuliert.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Griechenland an die Bundesregierung oder an das Finanzministerium - wer sich da berufen fühlt -: Der griechische Energieminister Lafazanis hat in einer griechischen Zeitung angekündigt, Verkaufsgespräche zu stoppen, die öffentliche Unternehmen betreffen - in diesem Fall den Stromproduzenten PPC. Ich wüsste gerne: Ist das noch von den jetzigen Vereinbarungen abgedeckt oder stellt das möglicherweise schon einen Bruch dar?

Jäger: Das kann ich gerne übernehmen. - Falls die griechische Regierung eine solche Absicht hegen sollte, dann wäre das eng mit der Troika abzustimmen. Es ist vereinbart, dass es im Rahmen des existierenden Programms gewisse Flexibilitäten gibt. Diese müssen am Ende aber immer einen kohärenten fiskalischen Gesamtzusammenhang ergeben. Insofern ist das sicherlich keine Maßnahme, die unilateral von der griechischen Regierung alleine zu entscheiden wäre. Gleichzeitig muss man aber hinzufügen, dass das dann im Einzelfall zu betrachten wäre.

Frage: Herr Jäger, gibt es im Bundesfinanzministerium Gedanken, Überlegungen oder sogar Planungen für ein drittes Programm für Griechenland?

Jäger: Wir haben in unserem Antrag an den Deutschen Bundestag darauf hingewiesen, dass man dann gegebenenfalls möglicherweise auch über etwaige Anschlusslösungen nachdenken muss. Es ist im Augenblick aber viel zu früh, um über ein drittes Programm zu reden. Wir sind dabei, das laufende zweite Programm bis Ende Juni zu verlängern. Worum es jetzt gehen muss, ist, dieses Programm erfolgreich abzuschließen. Alle anderen Überlegungen sind dem gegenüber eindeutig nachrangig.

Zusatzfrage: Aber wenn Sie sagen, es sei dafür zu früh, dann heißt das ja, dass Sie es nicht ausschließen? Wenn ich den Satz des Bundesfinanzministers heute richtig in der Zeitung lese - "Sag niemals nie" -, dann heißt das ja, dass doch ein drittes Programm kommen wird?

Jäger: Wir haben das mit den EU-Partnern ja auch so diskutiert, dass man dann gegebenenfalls über eine Anschlusslösung sprechen muss. Aber trotzdem möchte ich an dieser Stelle wiederholen: Es ist jetzt viel zu früh und auch durch nichts zu rechtfertigen, in eine Diskussion über ein drittes Programm einzusteigen, wenn wir noch nicht einmal das zweite Programm verlängert haben. Insofern ist das eine Diskussion, die wir definitiv nicht führen. Wir wollen jetzt das zweite Programm verlängern. Dann muss das zweite Programm erfolgreich umgesetzt und abgeschlossen werden. Im Kontext solcher Fortschritte kann man sich dann möglicherweise Gedanken machen, was nach Ende Juni kommt.

Zusatzfrage: Aber damit man weiß, welche Möglichkeiten es da gibt: Wir haben ja früher einmal über den vorsorglichen Kreditrahmen gesprochen. Eine zweite Möglichkeit ist ein normales Programm, so wie es jetzt das zweite Programm ist. Gibt es auch eine andere Möglichkeit oder gibt es nur diese zwei Möglichkeiten?

Jäger: Aus unserer Sicht ist eine vorsorgliche Kreditlinie kein Thema mehr, wenn wir über eine Anschlusslösung für die Zeit nach Ende Juni reden. Das hat einfach mit den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten zu tun. Sie wissen, dass Griechenland Ende vergangenen Jahres - wenn auch eingeschränkt - Zugang zu den Kapitalmärkten hatte. Der Gedanke war, dass Griechenland sich nach Abschluss des Programmes an den Kapitalmärkten refinanzieren kann. Wir wollen sehen, wie sich die Dinge in den nächsten Monaten entwickeln. Dass wir erneut eine vorsorgliche Kreditlinie ausloben könnten, scheint mir derzeit aber kein Thema zu sein.

Frage: Sie sagen, für Vieles sei es zu früh, das jetzt zu beurteilen. Ich denke aber, wir sollten auch einmal die Frage stellen: Wie geht es dem Bürger? Der Bürger plant nämlich gerade seinen Urlaub. Herr Seibert, da ja jetzt schon absehbar ist, dass wir im Juni und im Juli noch einmal eine massive Diskussion über die Frage "Wie geht es weiter mit Griechenland?" haben werden: Was würde denn die Bundesregierung dem deutschen Bundesbürger empfehlen? Würde sie empfehlen: "Fahrt jetzt auf die griechischen Inseln, um das Land zu unterstützen", oder würde sie empfehlen: "Bleibt bloß zu Hause - es ist unabsehbar, was da passiert"?

StS Seibert: Ich glaube, die Bundesregierung tut gut daran, sich weiterhin in die Urlaubsplanungen der Bundesbürger nicht das geringste bisschen einzumischen, und dem Bundesbürger, wenn Urlaub ist, einen schönen Urlaub zu wünschen. Das ist jetzt aber vielleicht auch nicht das Entscheidende.

Ich glaube, es ist wirklich der Moment, erst einmal über das Naheliegende zu sprechen: Wir stehen vor der Frage, ob das Hilfsprogramm für Griechenland verlängert werden soll. Wir haben eine ganz klare Erklärung dazu von den Institutionen der Troika, wir haben den Antrag des Bundesfinanzministers an den Deutschen Bundestag. Das ist erst einmal - wenn es so weit kommt - eine Verlängerung. Wenn es dazu gekommen ist, dann besteht die erhebliche Aufgabe darin, das dann verlängerte Programm zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Dieser erfolgreiche Abschluss müsste dann wiederum durch die schon genannten Institutionen und durch die Eurogruppe überprüft und bestätigt werden. Das sind die naheliegenden Dinge, die wir jetzt erst einmal - eins nach dem anderen - angehen sollten. Vor allem sollte Griechenland sie angehen.

Zusatzfrage: Sie könnten aber natürlich auch die Sorgen der Bürger im Moment verstehen. Für die ist nämlich die Frage naheliegend: Fahre ich jetzt nach Griechenland oder nicht?

Die zweite Frage, die ich dazu noch habe: Hat die Kanzlerin schon mit Herrn Bosbach über dessen Gedankenspiele gesprochen, wegen der Griechenland-Abstimmung am Freitag möglicherweise sein Mandat niederzulegen?

StS Seibert: Wenn die Kanzlerin mit Herrn Bosbach spräche, dann würde sie das ja als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion, als Parteivorsitzende tun. Jedenfalls ist das dann kein Gegenstand für den Regierungssprecher. Da bitte ich Sie also um Verständnis.

Zu den Urlaubsplanungen der Bundesbürger: Die vorherige Antwort gilt noch.

Frage: Herr Jäger, wenn man nach der ersten - Euphorie wäre vielleicht zu viel gesagt - Erleichterung über die Einigung mit Griechenland jetzt auch die jüngsten Aussagen des Bundesfinanzministers dazu liest, stellt man fest, dass da doch noch eine gewisse Skepsis vorhanden ist. Er hat ja sinngemäß auch gesagt, er habe dem Ganzen nur schweren Herzens oder nicht unbedingt begeistert zugestimmt. Können Sie aus Sicht des Finanzministeriums noch einmal ganz kurz sagen, was den Finanzminister bei diesem Antrag besonders skeptisch macht? Wo sind also die Punkte, auf die man jetzt noch sehr genau schauen wird?

Jäger: Der Bundesfinanzminister steht voll hinter diesem Antrag; das ist ein Antrag, der von ihm gestellt ist. Da gibt es überhaupt keine Zweideutigkeiten.

Die eigentliche Antwort auf Ihre Frage muss aber sein, dass in den vergangenen Wochen viel Vertrauen verlorengegangen ist. Dieses Vertrauen muss jetzt Stück für Stück wieder neu gefestigt und erarbeitet werden. Das kann nur auf einem Wege geschehen, nämlich dadurch, dass Griechenland die Zusagen, die es am vergangenen Freitag der Eurogruppe gemacht und auch gestern in der Telefonkonferenz noch einmal bekräftigt hat, umsetzt. In diesem Kontext ist es überhaupt nicht hilfreich, wenn es dann immer wieder gegenteilige Signale gibt.

Ich nenne nur ein Beispiel: Ich habe heute Morgen gelesen - ich weiß nicht, was dran ist; das könnten die griechischen Kollegen hier vielleicht besser beantworten -, dass in Athen heute neuerlich die Diskussion hochgezogen wurde, ob man nicht doch eine Art Schuldenerleichterung, Schuldenschnitt oder Ähnliches bräuchte. So etwas ist deplatziert und nicht nachvollziehbar. Ich zitiere an dieser Stelle einfach einmal die Erklärung vom vergangenen Freitag, in der es heißt: "Die griechische Regierung bekräftigt ihre eindeutige Zusage, ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber all ihren Gläubigern vollständig und fristgerecht zu erfüllen."

Frage: Ich habe eine Lernfrage: Die Parlamente welcher Länder müssen noch zwingend der Verlängerung zustimmen? Ich lese von Holland, Finnland und eventuell Estland. Gibt es eine Liste darüber, in welchen Ländern noch abgestimmt werden muss?

Jäger: Das müssten Sie in Brüssel nachfragen, denn das obliegt natürlich der jeweiligen nationalen Verfassungsordnung. Soweit ich das persönlich weiß, gilt das unter anderem auch für die von Ihnen genannten Länder.

Frage: Herr Jäger, ich habe eine Frage zur Zwangsanleihe: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ja festgestellt, dass die griechischen Ansprüche auf Rückzahlung dieser Zwangsanleihe völkerrechtlich zulässig sind; sie könnten im Rahmen eines Gläubigerverfahrens eingefordert werden. Was ist die Position der Bundesregierung zu dieser berechtigten - laut Wissenschaftlichem Dienst und einiger Völkerrechtler, die das auch so sehen - Position?

Jäger: Die Position der Bundesregierung in dieser Frage ist so, wie wir sie hier vielfach beschrieben haben: Dieses Thema ist für die Bundesregierung politisch wie rechtlich abgeschlossen.

Zusatzfrage: Sie haben das ja auch im Rahmen des Themas Reparationen immer dargestellt: Die Reparationen, sagt die Bundesregierung, seien mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag von 1990 abgeschlossen. Nun hat die Bundesrepublik im Oktober 2010 ja noch Reparationen aus dem Ersten Weltkrieg gezahlt. Wie passt das beides zusammen?

Jäger: Das sind völlig unterschiedliche Dinge. Sie führen mich jetzt aber in einen Grenzbereich, über den ich zwar gerne rede, aber der definitiv nicht in die Zuständigkeit des Finanzministeriums fällt. Insofern kann ich dazu keine Aussage treffen.

Zusatzfrage: Die Bundesregierung sagt, die Griechen hätten nach 1990 formal nie Wiedergutmachung gefordert. Es gibt aber die Verbalnote vom November 1995, in der die Griechen ja sehr wohl die Forderung an das Auswärtige Amt gestellt haben, über die Reparationen zu verhandeln. Wie passen diese beiden Aussagen zusammen?

Schäfer: Da Verbalnoten in der Regel zwischen Botschaften und Außenministerien ausgetauscht werden, kann ich - wenn Sie damit einverstanden sind - die Beantwortung der Frage übernehmen.

Zusatz: Sehr gern.

Schäfer: Richtig ist - das hat die Bundesregierung im Übrigen auch in, ich glaube, diversen Kleinen Anfragen bestätigt -, dass in der Tat im Wege einer Verbalnote die griechische Botschaft im Jahr 1995 um ein Gespräch in dieser Sache gebeten hat. Daraufhin ist vonseiten des Auswärtigen Amtes für die Bundesregierung eine Antwort ergangen. Über diese Antwort ist damals auch öffentlich Rechenschaft abgelegt worden. Gespräche oder Verhandlungen über diese Frage hat es aber nach 1995 nicht gegeben.

Ich kann mich da nur - aber das haben wir hier schon so häufig diskutiert und besprochen, dass es sich jetzt im Grunde wirklich auch erledigt hat - in Sache und Wortwahl dem anschließen, was in den vergangenen Monaten und Jahren Herr Seibert für die Bundesregierung und jetzt gerade Martin Jäger für das Finanzministerium haben - und was sicherlich auch ich schon zehnmal für das Auswärtige Amt gesagt habe -: Für uns stellt sich diese Frage weder politisch noch juristisch.

Frage: Aber sie stellt sich für Athen. Was werden Sie tun, wenn Athen den Beginn von Verhandlungen fordert? Werden Sie das so rundweg ablehnen, oder werden Sie sozusagen ins Gespräch kommen?

Noch etwas: Herr Jäger, Sie sagten vorhin, dass diese Sache, also die Reparationsfrage, politisch und rechtlich erledigt wäre. Juristisch ist sie das aber nicht; denn das ist eine ganz andere Dimension und Instanz. Wären Sie insofern bereit, zumindest über diese Frage mit den Griechen zu sprechen?

Schäfer: Man hört immer wieder - ohne dass die Bundesregierung darüber formell oder informell in Kenntnis gesetzt worden wäre -, dass es da angeblich von Beratungsinstitutionen der griechischen Regierung Rechtsmeinungen gebe. Diese sind uns nicht bekannt. Und über das hinaus, was von dieser Stelle, wie gesagt, schon x-fach gesagt wurde, haben wir, glaube ich, nichts weiter hinzuzufügen.

Jäger: Ich darf vielleicht noch eines ergänzen: Herr Varoufakis war ja in Berlin. Es hat auch eine gemeinsame Pressekonferenz gegeben, an die Sie sich alle erinnern. Im Rahmen seiner Gespräche hat Herr Varoufakis uns gegenüber diesen Punkt nicht thematisiert.

Frage: Die Kriegsreparationen und die Zwangsanleihe sind ja zwei total unterschiedliche Themen. Die Zwangsanleihe ist eine bilaterale Sache zwischen zwei Ländern; das hat nichts mit den Kriegsreparationen zu tun.

Herr Schäfer, wieso das juristisch ausgeschlossen ist - können Sie uns erklären, wie und wo und wann?

Schäfer: Ganz offensichtlich sind Sie ein größerer Völkerrechtsexperte als ich - Sie haben da Rechtsmeinungen vertreten und einfach so ungeschützt in den Raum gestellt, die ich absolut nicht teilen kann. Ich glaube aber, wir haben hier auch kein völkerrechtliches Proseminar, sondern das ist hier die Regierungspressekonferenz, in der Sie natürlich jede Art von Fragen stellen können. Aber diese Frage - genau diese Frage, die Sie da gestellt haben - ist hier schon mindestens fünfmal beantwortet worden. Ich muss Sie daher bitten, sich in die entsprechenden Protokolle zu vertiefen und die Antwort dort selber nachzulesen.

Frage: Herr Schäfer, hat der griechische Außenminister Kotzias bei seinem Treffen mit Herrn Steinmeier ausdrücklich über dieses Thema gesprochen?

Schäfer: Das Thema ist bei dem Besuch von Außenminister Nikos Kotzias in Berlin vor einem gemeinsamen Abendessen in einer im Auswärtigen Amt abgehaltenen Pressekonferenz zur Sprache gekommen. Da ist es von Herrn Kotzias angesprochen worden, und es hat eine Erwiderung des Außenministers Steinmeier gegeben - genau auf der Linie, die Sie von uns hier auch gerade gehört haben.

Zusatzfrage: Und das war es dann, -

Schäfer: So ist es.

Zusatzfrage: - bei dem bilateralen Treffen gab es überhaupt kein Gespräch darüber?

Schäfer: Soweit mir bekannt ist - ich war bei dem Abendessen dabei -, gab es kein Gespräch darüber.

Frage: Können Sie uns bitte erklären, ob die Bundesrepublik im dem Fall, dass eine entsprechende Note von der griechischen Seite kommt, Verhandlungen akzeptieren wird oder ob sie Verhandlungen einfach so ablehnen wird?

Schäfer: Über das hinaus, was ich gesagt habe, habe ich nichts weiter zu ergänzen.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Frau Alemany, es geht um den Gesetzentwurf zum Telemediengesetz. Ziel und Zweck ist ja wohl, dass mehr Menschen am WLAN-Verkehr teilhaben können. Ist es richtig, dass bei der Störerhaftung zwischen privaten und geschäftlichen Teilnehmern differenziert werden soll, wie man das häufig zum Beispiel in Hotels findet? Wenn das so ist, wüsste ich gerne die Begründung.

Alemany: Das ist richtig. Sie sprechen unseren Gesetzentwurf an, der derzeit in der Ressortabstimmung ist, nämlich ein Entwurf für Haftungserleichterungen für WLAN-Anbieter. Wir erwarten, dass das Inkrafttreten dieser Regelungen dem Ausbau der öffentlich zugänglichen Hotspots noch einmal einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur erleichtert wird. Unser Ziel ist es, einen Modernisierungsschub in Deutschland auszulösen.

Bundesminister Gabriel möchte, dass, wie in anderen Ländern auch, zum Beispiel in Hotels, Cafés oder im Einzelhandel kostenlos WLAN so angeboten werden kann, dass die Nutzer mit einem Klick eine Verbindung haben. Wir erwarten, dass damit Investoren für neue Geschäftsmodelle rund um WLAN ermutigt werden. Im Zuge dieses Gesetzesentwurfs klären wir die Haftung von sogenannten Host-Providern bei systematischen Verstößen gegen Urheberrechte - Sie haben das angesprochen -, also von jenen Providern, die Internet-Plattformen den Zugang zum Netz verschaffen.

Da sich unser Entwurf aber derzeit in der Ressortabstimmung befindet, ist es, wie Sie wissen, übliche Praxis, dass wir zu näheren Einzelheiten keine Auskunft geben können.

Zusatzfrage: Rein theoretisch: Was könnte denn dafür sprechen, bei geschäftlichen und privaten Anbietern zu unterschiedlichen Lösungen zu kommen? Ist das beispielsweise ein Rechtsschutzinteresse oder dass man bei geschäftlichen Nutzern diesen Modernisierungsschub, von dem Sie sprachen, noch beschleunigt?

Alemany: Unser Ziel ist die Beschleunigung mit unserem Entwurf. Die Sachen, die Sie ansprechen, sind Teil des Entwurfs. Von daher kann ich Ihnen dazu, wie die Einzelheiten am Ende der Ressortabstimmung gelöst werden und wie sie dann ins Kabinett gehen, keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Zum Zeitplan: Wann geht das ins Kabinett?

Alemany: Sobald die Ressortabstimmungen abgeschlossen sind. Wir hoffen, dass das schnell und so bald wie möglich passiert.

Frage: Frau Alemany, können Sie sagen, wie lange dieser Gesetzentwurf schon in der Ressortabstimmung ist? Jedenfalls gefühlt scheint das schon Monate zu gehen. Können Sie kurz erläutern, warum die Ressortabstimmung so lange dauert? Was ist eigentlich das Problem?

Alemany: Zeitempfinden wird unterschiedlich gewertet. Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Unser Entwurf ist seit dem 17. Februar in der Ressortabstimmung.

Zusatzfrage: 2014?

Alemany: 17. Februar 2015. Es gab aber natürlich mit den beteiligten und eng betroffenen Ressorts Vorabstimmungen.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, welche Punkte abgestimmt werden müssen?

Alemany: Das ergibt sich, wie bei jedem Gesetzentwurf, im Laufe der Ressortabstimmung jeden Tag neu.

Frage: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium zu den Enthüllungen über die Commerzbank, die ja via Luxemburg Briefkastenfirmen in der Karibik für solvente Angeleger gesucht hat. Vieles davon ist sicherlich nicht legal. Plant das Bundesfinanzministerium, mit der Commerzbank darüber zu reden oder gar gegen sie vorzugehen? Sie ist ja noch zum Teil in Staatsbesitz und hat etliche Milliarden aus öffentlichen Kassen erhalten.

Jäger: Da es sich hier um laufende Ermittlungen handelt, werde ich dieses Thema nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Ermitteln Sie denn auch?

Jäger: Ich sprach von laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Frage: Eine Frage an die Bundesregierung und das Auswärtige Amt. Die Stadt Teheran hat einen Karikaturenwettstreit zum Thema Holocaust ausgelobt. Ich wüsste gerne, wie das vor dem Hintergrund der "Charlie-Hebdo"-Attentate bewertet wird.

Schäfer: Die Bundesregierung hat mit allergrößtem Unverständnis von einem geplanten Karikaturenwettbewerb zum Thema Holocaust in der Hauptstadt des Iran, in Teheran, Kenntnis genommen. Wir wünschen und erwarten uns auch gemeinsam mit Israel und vielen anderen internationalen Partnern eine angemessene, eine würdige Erinnerung an den Holocaust. Wir setzen uns für eine breit angelegte Wissensvermittlung und Erziehung über die Schoah und den Holocaust ein. Vor diesem Hintergrund sind wir zutiefst betroffen von den Versuchen, den Mord an sechs Millionen Juden in Europa zum Gegenstand von Spott und Lächerlichkeit zu machen.

Frage: Ich möchte eine Frage die Bundesregierung, an Herrn Seibert richten. Man hört immer von den Sorgen der Menschen und Emotionen spielen in der letzten Zeit eine immer größere Rolle, die ja auch über sozialen Medien wahrnehmbar sind. Gibt es einen Berater oder eine Beraterin für emotionale Angelegenheiten bei der Bundesregierung, Stichwort Empathie?

Wie wichtig sind die Gefühle der Bundesbürger, oder passiert das alles eher zufällig und man wirbt nur sachlich oder juristisch?

StS Seibert: Ich muss gerade über ihre Behauptung nachdenken, dass Emotionen in der Politik jetzt eine größere Rolle als früher spielten. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das so ist. Mein Gefühl ist, dass Emotionen, die Sorgen der Menschen - auch die können ja emotional sein - in der Politik immer eine Rolle gespielt haben und dass es für jeden erfolgreichen Politiker notwendig ist, dass er auch die Sorgen seiner Mitmenschen zu lesen weiß und mit ihnen umgehen kann. Wer nur und ausschließlich auf der Sachebene mit Zahlen und Fakten argumentiert, wird wahrscheinlich kein sehr erfolgreicher Politiker werden.

Das sind jetzt aber sehr allgemeine Bemerkungen von mir. Es gibt keine Spezialberater in der Bundesregierung für so etwas.

Frage: An das Innenministerium. Herr Plate, gestern hat Amnesty International seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin wird unter anderem auch von Deutschland gefordert, mehr Flüchtlinge aus den Kriegsregionen Syrien und Nordirak aufzunehmen. Die Hauptlast der Flüchtlinge, nämlich 95 Prozent, würden die Nachbarländer tragen. Wie stehen Sie zu den Forderungen, aber auch zu der Kritik an der Bundesregierung?

Plate: Wie Sie wissen nimmt die Bundesrepublik Deutschland insbesondere mehr syrische Flüchtlinge auf als jeder anderer Staat außerhalb der konkret betroffenen Krisenregionen. Selbstverständlich kann man immer mehr machen, und die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich weiter in diese Richtung. Wer aus diesen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland Schutz sucht, wird ihn auch erhalten.

Zusätzlich möchte ich aber doch ergänzen, dass sich der Bundesinnenminister gestern mit dem ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Herrn Timmermanns, getroffen hat und auch über die Themen Migration und Flüchtlinge mit ihm gesprochen hat. Er hat gesagt: Wir brauchen die europäische Ebene zur Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems, und wir brauchen dringend Europa für einen kohärenten und gemeinsamen Ansatz im Verhältnis zu Herkunfts- und Drittländern.

Dabei geht es insbesondere um Zweierlei: Einmal geht es um das Problem der großen Zahlen von Flüchtlingen aus den von Ihnen genannten Ländern, die zu Recht Schutz suchen. Es geht weiterhin darum, dass dieses Problem von Deutschland nicht alleine, sondern nur gemeinsam mit den anderen europäischen Staaten im Zuge des gemeinsamen europäischen Asylsystems gelöst werden kann und indem die Zusammenarbeit mit Transit- und Herkunftsländern stark verbessert wird. Das ist seit Monaten der Ansatz, den die europäischen Innenminister gemeinsam verfolgen, und das ist auch die Beschlusslage der europäischen Innenminister. Wir arbeiten jeden Tag intensiv daran, hier weiter zu kommen. Es geht aber nur Schritt für Schritt.

Zusatzfrage: Zielt diese intensive Arbeit, dass man weiterkommen will, darauf ab, einen neuen Verteilungsschlüssel innerhalb Europas zu finden? Wie könnte dieser aussehen? Wie weit sind Sie mit Ihren Bemühungen?

Plate: Die Beschlusslage der europäischen Innenminister zu diesem Thema habe ich hier an dieser Stelle schon einmal vorgetragen. Einen neuen Beschluss gibt es nicht, sondern es ist weiterhin so, dass dieser Beschluss Gültigkeit hat. Es geht darum, auch auf freiwilliger Basis temporär über das hinaus, was das Dublin-System vorsieht, gegebenenfalls zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen, insbesondere in den Ländern, die zahlenmäßig weniger stark von dem Thema Flüchtlinge betroffen sind. Die Verhandlungen sind auf gutem Wege. Das ist aber nichts, was von heute auf morgen geht.

Zusatzfrage: Wenn Sie mir eine letzte Nachfrage gestatten: Wie hilft die Bundesregierung den Ländern, die in besonders dramatischer Weise vom Flüchtlingsstrom betroffen sind? Ich meine zum Beispiel die Aufnahme im Libanon. Ich glaube, ein Viertel der dort lebenden Menschen sind Flüchtlinge. Können Sie dort vor Ort Hilfe leisten? Wenn ja, wie sieht die aus?

Plate: Das ist eine Frage, die nicht alleine das Bundesinnenministerium betrifft. Dazu kann möglicherweise sozusagen rechts von mir noch ergänzt werden.

Grundsätzlich ist es so, dass die Bundesregierung ziemlich viel in den dortigen Ländern tut. Zum Beispiel ist das THW sehr stark daran beteiligt, Flüchtlingslager in den betroffenen Ländern aufzubauen und zu unterhalten und wird vor Ort dafür sehr geschätzt. Darüber hinaus fließen erhebliche finanzielle Mittel. Dazu kann ich aber keine Details nennen, weil das nicht in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums liegt.

Schäfer: Wenn Sie möchten kann ich das gerne ergänzen.

In der Tat: Maßnahmen, die die Aufnahme von Flüchtlingen betreffen, müssen, sollen und gehen auch Hand in Hand mit Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich der Hilfe für Flüchtlinge vor Ort. Das sind Maßnahmen, die dem Ziel dienen, die Ursachen des Flüchten-Müssens überhaupt erst einmal zu beseitigen, aber auch der Umgang mit den dramatischen Folgen für Millionen und Abermillionen Menschen, die angesichts der Krisen auf der Welt in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten und anderswo - zum Beispiel in Afrika - auf der Flucht sind.

Die Mittel, die das Auswärtige Amt Jahr für Jahr für humanitäre Hilfe aufwendet, sind in den letzten Jahren sehr stark und dramatisch angestiegen, weil einfach die Not der Menschen, aber auch die Zahl der Menschen, die auf der Flucht sind, in den letzten Jahren stark angestiegen sind.

Der eine oder andere von Ihnen erinnert sich vielleicht noch daran, dass im Auswärtigen Amt im Oktober des letzten Jahres eine große Flüchtlingskonferenz ausgerichtet worden ist, die das Auswärtige Amt und das BMZ organisiert haben. Da ging es im Wesentlichen um die Frage, wie man den Ländern, die im Nahen Osten von der Flüchtlingskrise besonders betroffen sind - die Türkei, der Libanon und Jordanien -, helfen kann, die mit einer unglaublichen Zahl von Flüchtlingen und den Problemen, die damit verbunden sind, konfrontiert sind.

Sie müssen sich vorstellen: Wenn man die Zahl der Flüchtlinge in einem kleinen Land wie Jordanien etwa auf die Bevölkerungszahl Deutschlands hochrechnen würde, würden in Deutschland aus Syrien zu uns zwischen 20 und 25 Millionen Menschen gekommen sein. Das ist nahezu das Doppelte von dem, was Deutschland nach Ende des Zweiten Weltkriegs an Flüchtlingszahlen zu bewältigen hatte. Deshalb geht es darum, die Hilfe direkt an die Menschen zu bringen. Dazu arbeitet die Bundesregierung auf das Engste mit deutschen und internationalen Hilfsorganisationen, auch mit den Vereinten Nationen zusammen. Es geht aber auch darum, die Länder, die einfach wegen der geografischen und kulturellen Nähe zu den Flüchtlingen eine ganz besondere Last zu tragen haben, dabei zu unterstützen, genau dies zu tun. Ich glaube, dass passiert auch.

Herr Plate hat Recht, wenn er sagt: Natürlich kann man immer fordern, dass mehr geschieht. Wir haben aber das Gefühl, dass wir uns wirklich sehr stark in das Thema einbringen, sehr engagiert bezüglich der humanitären Hilfe und der Versorgung der Flüchtlinge sind und im Übrigen weiter - wie in der Ukraine, wie im Nahen Osten - mit Engagement daran mitarbeiten, die Ursachen für diese großen Flüchtlingsströme zu beseitigen, nämlich darauf hinzuwirken, dass es politische Lösungen gibt, die den Menschen die Möglichkeit geben, wieder in ihre Heimat zurückkehren zu können.

StS Seibert: Nur, weil ich gerade nach Zahlen gesucht habe und Ihnen das vielleicht hilft: Bei dieser Konferenz zur Flüchtlingskrise im Herbst hat Deutschland für die kommenden drei Jahre 500 Millionen Euro für die Aufnahmeländer zugesagt. Wenn man das Gesamtbild für Syrien betrachtet, hat Deutschland - das war der Stand Herbst 2014 - seit 2012 632 Millionen Euro für Syrien und für die Betreuung und den Umgang mit den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Die Zahl wird jetzt noch gestiegen sein, weil wir inzwischen schon Februar 2015 haben.

Schäfer: Wenn es Sie und auch alle anderen interessiert, kann ich das natürlich nachliefern. Ich habe die Zahlen gerade nicht parat.

Frage: Ein Teilaspekt an das Innenministerium. Der Minister hat vor einem Missbrauch des Kirchenasyls gewarnt. Können Sie darlegen, ob das nur eine Warnung war oder ob seiner Meinung nach das Kirchenasyl in Deutschland missbraucht wird? Wenn ja, in welcher Zahl und wie? Kann man dagegen irgendetwas machen, etwa in Verhandlungen eintreten?

Plate: Zu dem Thema Kirchenasyl ist hier in der Regierungspressekonferenz vonseiten des Innenministeriums schon mehrfach ausführlich gesprochen worden; ich will es deswegen nicht zu lang machen. Es ist so, dass das Kirchenasyl weit überwiegend sogenannte Dublin-Fälle betrifft, also solche Fälle, in denen die Anträge von Flüchtlingen zuständigkeitshalber eigentlich von einem anderen europäischen Staat bearbeitet werden müssten, und der Bundesinnenminister und auch das BAMF beobachtet haben, dass die Zahler solcher Kirchenasylfälle in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesinnenminister Bedarf, dass Gespräche mit den Kirchen über den Anstieg dieser Zahlen geführt werden. Es handelt sich um ein Instrument, das vom deutschen Rechtssystem jedenfalls so nicht vorgesehen ist, sich ein bisschen neben dem deutschen Rechtssystem entwickelt hat und auch aufgrund der relativ kleinen Zahlen vom deutschen Rechtssystem über Jahre hinweg geduldet worden ist. Es ist aus unserer Sicht erforderlich, dass Gespräche mit den Kirchenvertretern darüber stattfinden, wie es in diesem Bereich weitergehen soll. Solche Gespräche finden bereits statt und verlaufen sehr konstruktiv.

Zusatzfrage: Können Sie zu dem Verlauf des gestrigen Gesprächs etwas sagen?

Plate: Wenn Sie mir verraten, welches Gespräch Sie ganz genau meinen. Mir wäre jetzt kein Gespräch am gestrigen Tage - -

Zusatzfrage: Es gab ein Gespräch mit Vertretern des Bundesamtes für Migration.

Plate: Konkrete Inhalte eines solchen Gesprächs, das nicht pressöffentlich gelaufen ist, kann ich Ihnen nicht nennen. Ich habe ja gerade schon gesagt, dass die Gespräche konstruktiv verlaufen, und damit meine ich beiderseitig konstruktiv. Das gilt auch und insbesondere für das Gespräch mit dem Präsidenten des BAMF am gestrigen Tage.

Frage: Meine Frage richtet sich an Frau Alemany. Es gibt die Pläne der EU-Kommission, ein Grundsatzpapier zu einer Art Energie-Union vorzuschlagen. Für wie realistisch halten Sie die angedachten Maßnahmen, und was würden diese Maßnahmen für die Energiewende in Deutschland bedeuten?

Alemany: Sie sprechen wahrscheinlich die heute von der EU-Kommission gemachten Vorschläge zur Energie-Union an, die sie wahrscheinlich jetzt gerade herausgibt. Vielleicht kann ich ganz allgemein etwas dazu sagen.

Es handelt sich um eine Vorlage, um die der Europäische Rat mit Beschluss vom Dezember schon gebeten hat. Das wurde jetzt vorgelegt. Für Juni 2015 soll der Energierat diese Schlussfolgerungen treffen. Der nächste Energie-Ministerrat, bei dem dieses Thema auf der Agenda steht, findet am 4. März statt. So gesehen laufen die Verhandlungen und die Gespräche.

Die EU-Kommission hat uns heute fünf Dimensionen vorgelegt, die ich kurz nennen darf: Es geht um die Themen Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung des Energiemix sowie Energieforschung.

Klar ist, dass der Umbau der Energiesysteme in Europa - Deutschland ist nur eines der Länder, die einen Energiemix oder einen Umbau des Energiesystems vorhaben - große Investitionen erfordert. Dafür muss die Energie-Union - wie immer sie ausgestaltet wird - klare Signale geben. Wir begrüßen, dass die Kommission die zentrale Rolle des Energiebinnenmarktes damit noch einmal hervorgehoben hat. Versorgungssicherheit bei Strom und Gas wird am effizientesten nicht nur national, sondern grenzüberschreitend gewährleistet. Deswegen wird es wahrscheinlich nur mit einer Energie-Union derart effizient zu leisten sein. Wichtig ist hier, dass die Mitgliedstaaten eng miteinander kooperieren - dafür werben wir auch als BMWi -, da das zu kostengünstigeren Lösungen für die Verbraucher führt. Wichtig sind auch Themen wie Ausbau der Liquefied-National-Gas-Infrastruktur. Genauso wichtig sind uns aber die schon im Oktober beschlossenen 2010-Ziele unter anderem zur Reduzierung der Treibhaugase. Dies alles muss jetzt in einen glaubwürdigen und verlässlichen Rahmen gesetzt werden.

Wir begleiten das alles konstruktiv, begrüßen die Energie-Union, den verstärkten Energiebinnenmarkt und versuchen, gemeinsam mit den anderen EU-Staaten die Abhängigkeit von Ressourcen innerhalb der EU zu reduzieren.

Frage: Herr Seibert, eine Frage, die die Netzgemeinde sicher sehr interessieren wird. Die Bundeskanzlerin hat gestern Apple-Chef Tim Cook getroffen. Können Sie ein bisschen etwas zum Inhalt des Gesprächs sagen?

StS Seibert: Nein, das kann ich nicht. Das war ja ein informeller und nicht ein öffentlicher Gesprächstermin. Dazu geben wir grundsätzlich keine Auskunft. Weil Sie das Interesse der Kanzlerin für die Digitalisierung - die Chancen der Digitalisierung für die Wirtschaft, diesen wichtigen Innovationsschub, der darin liegt -, kennen, können Sie sich vorstellen, worum etwa die Gespräche gekreist haben könnten.

Zusatzfrage: Ich kann mir das natürlich nicht vorstellen. Gerade vor dem Hintergrund Ihres Facebook-Auftritts - -

StS Seibert: Da sehe ich keinen Zusammenhang.

Zusatzfrage: - - kommt ja schon die Frage auf, warum ausgerechnet dieser Termin, der ja nun genau an diese Zielgruppe geht, nicht zum Thema gemacht wird. Da stellt sich doch einfach die Frage: Warum ist das so?

StS Seibert: Es ist vollkommen normal, dass die Bundeskanzlerin nicht öffentliche Gesprächstermine mit einer Vielzahl von Gesprächspartnern hat. Das können die führenden Personen wichtiger Unternehmen sein, das können aber auch Menschen aus ganz anderen Bereichen sein. Darüber machen wir nicht jedes Mal Presseerklärungen. Es gibt keinen Zusammenhang mit dem seit Freitag angelaufenen Facebook-Auftritt der Bundesregierung. Wenn Sie möchten, kann ich gerne noch einmal sagen, dass wir mit dessen Start sehr zufrieden sind.

Frage: Die Bundeskanzlerin ist ja bekanntermaßen ein großer Fußballfan. Was sagt sie denn eigentlich zu der Tatsache, dass die deutschen Fußballfans möglicherweise das Finale der Fußball-WM im Jahr 2022 einen Tag vor Heiligabend sehen müssen?

StS Seibert: Der erste Teil Ihre Frage stimmt. Sie ist ein großer Fußballfan.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage muss ich sagen, dass das natürlich keine Angelegenheit der Bundesregierung ist und im Übrigen ja wohl auch noch gar nicht ganz final entschieden ist. Überlassen wir das also den zuständigen Gremien.

Frage: Frau Alemany, das Videoportal YouNow ist Ihnen bestimmt ein Begriff. Dort sind vor allem Jugendliche angemeldet, die Livestreams schalten, bewerten und auch ansehen können. Das ermöglicht teilweise den direkten Zugang in die Kinderzimmer. Ich möchte von Ihnen bitte wissen, wie die Konsequenzen für die Jugendlichen aus rechtlichen Gründen sind, wenn zum Beispiel im Hintergrund Logos von Firmen auftreten. Ich nenne einmal das Beispiel Primark. Ich habe mir das gestern einmal für eine halbe Stunde angeguckt. Man hat vis-à-vis Kontakt zu den Kindern oder Jugendlichen, die Fragen werden aber anonym gestellt. Das heißt, die Person, die dort streamt und sich aufnimmt, weiß gar nicht, wer eigentlich die Fragen stellt, wer dahinter ist. Gewalttaten sind in dem Zusammenhang auch - -

Vorsitzende Sirleschtov: Entschuldigung, aber ich glaube, wir haben die Frage verstanden. Nicht, Frau Alemany?

Alemany: Ich vermute, das ist eine Frage, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums fällt. Möglicherweise ist das Justizministerium zuständig. Ich bin jedenfalls überfragt.

Rülke: Dann hat Frau Sirleschtov mir etwas voraus, weil ich Ihre konkrete Frage ehrlich gesagt noch nicht verstehen konnte.

Zusatzfrage: Es waren eigentlich zwei. Die erste Frage ist: Wie werden die Kinder haftbar gemacht, wenn im Hintergrund Logos von fremden Firmen zu sehen sind, zum Beispiel McDonald's?

Die zweite Frage ist: Wie verhindert man mögliche Gewalttaten, weil anonym gepostet wird und die Leute, die dort diese Kinder anschreiben, nach ihrem Alter und ihrer Telefonnummer fragen, anonym sind?

Rülke: Grundsätzlich gilt das deutsche Strafrecht sowohl im analogen als auch im digitalen Raum. Ihre Fragen sind deswegen für mich relativ schwer zu beantworten, weil ich das konkrete Video, das Sie meinen, nicht im Blick habe und ich von hier aus auch keine abstrakte Rechtsauskunft geben kann. Ob jemand anonym eine Straftat begeht oder unter seinem vollen Namen macht, ist zunächst einmal kein Unterschied. Er hat sich dennoch strafbar gemacht. Das macht lediglich die Ermittlung des Täters oder des Beschuldigten schwerer. Mehr kann ich Ihnen abstrakt leider nicht dazu sagen.

Frage: Eine kurze Nachfrage zum Facebook-Auftritt der Bundesregierung: Macht sich die Bundesregierung die Datenschutzrichtlinien von Facebook zu eigen, gegen die es zumindest beim Bundesjustizministerium Vorbehalte gibt?

StS Seibert: Ich habe dazu am Montag sehr ausführlich - auch zu der ganzen Datenschutzproblematik, derer wir uns bewusst sind und die wir natürlich geprüft haben - gesprochen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das noch einmal nachschauen oder wir lassen Ihnen das noch einmal zukommen.

Mittwoch, 25. Februar 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. Februar 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/02/2015-02-25-regpk.html;jsessionid=0E648DF631D7A04D0FD17AC4916B94A5.s3t2
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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