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PRESSEKONFERENZ/1234: Regierungspressekonferenz vom 8. Juni 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 8. Juni 2016
Regierungspressekonferenz vom 8. Juni 2016

Themen: Kabinettssitzung (EEG-Novelle, Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Bericht über die Auswirkungen des Dritten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes, Bericht über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen von Flüchtlingen), Bericht der "Süddeutschen Zeitung" über ein Prognosepapier des BAMF zum Zuzug von Flüchtlingen, Außenwirtschaftsgesetz, polizeiliche Kriminalstatistik und Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität 2015, Aufhebung der Immunität von türkischen Parlamentsabgeordneten, türkischer Botschafter in Deutschland zu Konsultationen in die Türkei, verweigerte Genehmigung des Besuchs der Luftwaffenbasis in Incirlik durch deutsche Journalisten, Resolution des Deutschen Bundestags zum Völkermord an den Armeniern, deutsch-chinesische Regierungskonsultationen in Peking, Reise des Bundesaußenministers nach Argentinien und Mexiko, Instagram-Accounts der Bundesministerien, Unwetterschäden in einigen Regionen Deutschlands, Teilnahme von Bundesministern an der Bilderberg-Konferenz in Dresden, Überlegungen der Deutschen Bahn zu Stilllegungen im Güterverkehr, Verabschiedung der stellvertretenden Regierungssprecherin

Sprecher: SRS'in Wirtz, von Sartori (BMBF), Plate (BMI), Schäfer (AA), Braams (BMWi), Nannt (BMVg), von Tiesenhausen-Cave (BMF)


Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Ich bitte zunächst um Entschuldigung. Ein Schwertransporter stand uns im Weg. Deshalb sind wir ein wenig zu spät gekommen.

Ich habe einiges aus dem Kabinett mitgebracht. Zunächst haben wir heute im Kabinett über die EEG-Novelle gesprochen. In diesem Gesetz werden die erneuerbaren Energien fit für den Markt gemacht, um es mit den Worten des Ministers zu sagen. Der Minister war ja schon um 11 Uhr hier in der Bundespressekonferenz und hat dazu ausgeführt. Insofern möchte ich es dabei belassen.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hat einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgelegt. Der Bericht enthält eine Darstellung der völkerrechtlichen Grundlagen des Schutzes des Menschenrechtes auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und beschreibt exemplarisch die Verletzungen dieses Rechts. Dem Bericht zufolge gibt es zahlreiche Einschränkungen und Diskriminierungen in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens. Um Ihnen einige Beispiele zu geben: Das sind die nicht gleichberechtigten Möglichkeiten, Zugang zu öffentlichen Ämtern zu erhalten, Einschränkungen beim Bau religiöser Einrichtungen oder aber schwerwiegende Konsequenzen bis hin zu Gefahr für Leib und Leben im Falle der Lossagung von der Religion oder des Religionswechsels. Die Bundesregierung bekräftigt in ihrem Bericht noch einmal ihr weltweites Eintreten für die Religions- und die Weltanschauungsfreiheit.

Ich möchte bei der Gelegenheit einen Dank aussprechen, und zwar an den UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Professor Heiner Bielefeldt, dessen Mandat Ende Juli 2016 endet.

Dann hat die Bundesfamilienministerin einen ersten Entwurf eines Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Dritten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes vorgelegt. Auch dieser Bericht ist vom Kabinett verabschiedet worden. Dabei geht es darum, dass 2013 das Conterganstiftungsgesetz geändert wurde. Mit diesem Gesetz war beabsichtigt, die Situation contergangeschädigter Menschen zu verbessern. Insbesondere hat man bei der Gelegenheit die Leistungen für spezifische Bedarfe erhöht. Das hat damit zu tun, dass die Menschen, die contergangeschädigt sind, nun auch zusätzlich zu ihren Schädigungen altersbedingte Einschränkungen haben, wodurch die Bedarfe beispielsweise an das Wohnumfeld oder an die Alltagshilfen noch einmal steigen.

Daraufhin hat man jetzt noch einmal überprüft, ob die gesetzlichen Regelungen zielführend sind, und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Leistungen künftig nicht sozusagen wegen spezifischer Bedarfe erteilt werden, sondern dass eine pauschale Leistung gewährt wird. Das macht die Verfahren weniger komplex und hilft den Betroffenen.

Bundesbildungsministern Wanka hat im Kabinett den Bericht über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vorgelegt. Dazu ist zu sagen, dass zwischen 2012 und 2014 über 44 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestellt wurden und im Jahr 2014 knapp 80 Prozent dieser Anträge anerkannt wurden. Ein Großteil dieser Anerkennungen betrifft den Gesundheitssektor, auf dem in Deutschland ein großer Fachkräftebedarf besteht.

In dem Zusammenhang vielleicht noch ein Wort zu den Flüchtlingen: Auch Flüchtlingen wird natürlich die Möglichkeit der Berufsanerkennung zuteil. Man kann beobachten, dass insbesondere Syrer, Afghanen und Iraner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und große Teile dieser Anträge bewilligt werden.

Der Bundeswirtschaftsminister hat unter der Rubrik "Lage der Flüchtlinge in Deutschland" über die Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen von Flüchtlingen berichtet. Das hat den Hintergrund, dass es in anderen Ländern eine durchaus ausgeprägtere Kultur der Selbstständigkeit gibt, als das vielleicht in Deutschland der Fall ist. In dem Zusammenhang muss man sich vor Augen führen, dass schon heute jedes fünfte Unternehmen in Deutschland von einem Menschen ausländischer Herkunft gegründet wird.

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht dieses Potenzial und will Menschen, die geflüchtet und zu uns gekommen sind, dabei Unterstützung leisten. Es hat unter anderem die Initiative "Willkommenslotsen" und das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" gegründet. Dort sollen künftig verstärkt Existenzgründer beraten werden. Darüber hinaus hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Pilotvorhaben "Gründerpatenschaften" ins Leben gerufen, das ebendiesem Zweck dient. - So weit von mir aus dem Kabinett.

Frage (zum Bericht über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen): Ich wüsste gern, woran es liegt, dass es bei den restlichen 20 Prozent zu keiner Anerkennung kommt. Was sind die Hauptursachen?

Von Sartori: Viele der Anträge betreffen nicht reglementierte Berufe. Daran kann es liegen. Im Detail kann ich dazu jetzt aber nichts sagen. Das müsste ich nachschauen. 76 Prozent der Anträge im Jahr 2014 betreffen reglementierte Berufe; der Rest betrifft unreglementierte Berufe. Daraus entsteht eine Schwierigkeit, diese anzuerkennen.

Zusatzfrage : Vielleicht können Sie die Gründe verständlicherweise noch nachreichen?

Von Sartori: Ja, das versuche ich.

Zusatzfrage (zum Thema Existenzgründugnen von Flüchtlingen): Ich hatte die Angabe, dass 20 Prozent der heutigen Unternehmensgründer ausländischer Herkunft sind, nicht ganz verstanden. Heißt das, dass sie nicht in Deutschland geboren sind oder dass sie einen Migrationshintergrund haben?

SRS'in Wirtz: Sie sind ausländischer Herkunft.

Zusatzfrage : Also nicht in Deutschland geboren?

SRS'in Wirtz: Ja.

Frage : Ich habe eine Frage an das BMI. Herr Plate, im vergangenen Herbst gab es relativ heftige Diskussionen darüber, wie viele Familienangehörige jeder anerkannte syrische Flüchtling denn wohl nachholen wird. Aus dem BAMF hören wir jetzt, dass zumindest das BAMF von ungefähr einem ausgeht. Können Sie sagen, ob das BMI von den gleichen Zahlen ausgeht und wie Sie auf diese Zahl kommen?

Plate: Vielen Dank. - Sie sprechen in der Tat die Berichterstattung an, die es heute in der "Süddeutschen Zeitung" über ein internes Prognosepapier des BAMF aus dem November gegeben hat. Das Papier versucht ein bisschen zu analysieren, wie sich insbesondere die Personengruppe der aus Syrien gekommenen Flüchtlinge zusammensetzt. Es hat solche Dinge betrachtet wie: Wie viele Personen sind alleinstehend gekommen? Wie viele Personen haben ihre Familie und Kinder gegebenenfalls sowieso schon mitgebracht? Es hat angeschaut, wie viele Kinder eine Frau in Syrien durchschnittlich bekommt. Man hat also all diese Dinge betrachtet, um daraufhin eine Prognose für interne Zwecke zu stützen, von wie vielen Nachzüglern wohl voraussichtlich im Laufe der Zeit auszugehen sein dürfte. Man ist in der Tat auf einen Wert um eins gekommen. Mit anderen Worten: Für jeden Flüchtling, der aus Syrien gekommen ist, müsse man im Durchschnitt ungefähr von einem weiteren ausgehen.

Dieses Papier mit diesen Überlegungen - "Prognose" ist vielleicht ein zu großes Wort dafür - ist dem BMI schon seit dem Spätherbst letzten Jahres bekannt. Eine eigene Prognose hat das BMI nicht. Sie werden verfolgt haben, dass zum Beispiel der Minister selbst in öffentlichen Äußerungen und Reden, die nach diesem Zeitpunkt, zu dem das Papier geschaffen worden ist, von etwa einer Verdoppelung gesprochen hat. Daraus können Sie entnehmen, dass wir die Prognose jedenfalls für recht fundiert und nicht gänzlich unplausibel halten.

Nun stammt die Prognose vom Herbst, also vom November, und beinhaltet deswegen noch nicht etwaige Effekte, wie sie sich möglicherweise durch das Asylpaket II - Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte - ergeben können.

Zusatz : Kurze Nachfrage: Ich habe heute vor dem Innenausschuss mit Innenexperten der Großen Koalition gesprochen, die eigentlich relativ übereinstimmend gemeint haben, dass sie das für eine ziemlich gegriffene Zahl ohne große Substanz halten.

Plate: Das ist so eine Sache. Auch wenn eine Prognose viele Faktoren wie die, die ich gerade beschrieben habe, beinhaltet, ist es natürlich so, dass man keine echte Prognose abgeben kann. Deswegen habe ich auch gesagt, dass es eigentlich mehr ein internes Papier ist, das stark prognostischen Charakter hat und den Versuch macht, die Debatte und diese Fragestellung, mit wie viel wir denn rechnen müssen, zu versachlichen.

Natürlich ist das am Ende irgendwie auch eine gegriffene Zahl, weil Sie einfach nicht in die Köpfe der Menschen hineinschauen können. Die Motive dafür, ob man nun Familiennachzug beantragt oder ob einem das zu lange dauert und man vielleicht doch wieder zurückgeht, sind so vielgestaltig, dass sich natürlich anhand solcher Dinge wie "Wie viele Kinder bekommt die durchschnittliche syrische Frau?" und "Was ist das durchschnittliche Heirats- oder Familiengründungsalter in Syrien?" am Ende nicht wirklich sozusagen als "hard facts" präsentieren lassen. Trotzdem ist es natürlich so, dass eine Behörde, die in ihrer tagtäglichen Arbeit sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft versuchen muss, zu schauen, mit wie vielen zusätzlichen Menschen sie rechnen muss, zumindest den Versuch unternehmen muss, das irgendwie zu versachlichen und einen Rahmen für sich selber aufzuzeigen. Ob das nun am Ende als gegriffene Zahl zu bezeichnen ist oder nicht, möchte ich jetzt gar nicht bewerten. Aber es ist jedenfalls das Beste, was aus Sicht der Behörde zu dem Zeitpunkt möglich war, um das Nachzugspotenzial - so haben Sie es selber genannt - abzuschätzen.

Fakt ist aber auch - das steht auch in diesem Bericht -, dass auch die Behörde davon ausgeht, dass das ein langwieriges Verfahren ist. Hier ist auch schon häufig darüber gesprochen worden, dass Familiennachzüge aus verschiedenen Gründen lange dauern und deswegen mitnichten damit zu rechnen ist, dass 500 - die Zahl war heute zu lesen - innerhalb weniger Monate oder eines Jahres kommen, sondern das streckt sich über einen mittleren bis längeren Zeitraum. Zum Beispiel wird im Ausländerzentralregister der Tatbestand "Aufenthaltstitel aufgrund Familiennachzugs" erfasst. Das hat sich im letzten Jahr deutlich nach oben entwickelt, also fast eine Verfünffachung zum Jahr davor, war aber - wichtig zu wissen - im letzten Jahr eine Zahl von zwischen 15 und 16 insgesamt. Man darf das also auch nicht dramatisieren.

Das ist insgesamt sicher ein erhebliches Nachzugspotenzial. Ob diese Zahl Verdoppelung am Ende stimmt oder nicht stimmt, kann niemand wissen, der keine Glaskugel hat. So erheblich es auch ist, es wird sich jedenfalls über einen längeren Zeitraum strecken.

Schäfer: Ich erlaube mir, gerade auf Ihren Vorhalt, dass die Zahlen als nicht seriös angesehen werden, nur eine Ergänzung zu dem, was Herr Plate gesagt hat.

Ich möchte nur sagen, dass wir an dieser Stelle - Herr Plate hat auch darauf hingewiesen - schon häufiger über dieses Thema gesprochen haben, dass immer wieder im politischen Raum oder aus den Medien Faktoren zwischen drei und fünf genannt worden sind. Ich erinnere mich sehr gut, weil ich mit unseren Experten der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes darüber gesprochen hatte. Ich habe es damals auch öffentlich gesagt: Wir sind angesichts der Entwicklung der Antragstellerzahlen, auch der erteilten Visa in Sachen Familienzusammenführung, und aufgrund konkreter, plausibler und durch harte Fakten der Antragstellerzahlen belegbarer Daten zu dem Schluss gekommen, dass der Faktor eins ganz gut kalkuliert sein dürfte.

Sie wissen, dass wir uns, seitdem der Strom von Flüchtlingen aus Syrien angeschwollen ist, wirklich darum bemühen, dem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung, der sich aus dem deutschen Ausländergesetz und wohlgemerkt nicht aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen ergibt, unter extrem schwierigen Bedingungen und unter Problemstellungen begrenzter Ressourcen, begrenzter personellen Ressourcen, und auch einer schwierigen Sicherheitslage nachzukommen. Uns ist durchaus bewusst, dass viele der Familienangehörigen von syrischen Asylbewerbern und syrischen Asylanten viel auf sich zu nehmen haben, um an die Auslandsvertretungen in der Region zu kommen, in denen die Anträge zu stellen sind.

Das ist in der Tat, wie das heute in der "Süddeutschen Zeitung" auch berichtet worden ist, im Wesentlichen unsere Botschaft im Libanon, in Beirut, aber sind auch Auslandsvertretungen in der Türkei. Das ist uns bewusst. Aber wir setzen wirklich ganz viel daran - ich finde, das ist in dem Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" heute Morgen auch ganz gut zum Ausdruck gekommen -, um, wie gesagt, dem Rechtsanspruch, den Syrer haben, gerecht werden zu können.

Frage: Herr Schäfer, Sie sagen, dass es auch an begrenzten personellen Ressourcen liegt. Gibt es an der Botschaft in Beirut eine personelle Aufstockung? Ist die geplant oder hat die stattgefunden? Wenn nein, woran liegt es, dass man nicht mehr Mitarbeiter hinschicken kann? Das BAMF hat man ja zum Beispiel auch kurzfristig hochrüsten können.

Schäfer: An der Botschaft Beirut hat es unter wirklich schwierigen Bedingungen - räumlichen Ressourcen, Sicherheitsfragen etc. - im Laufe der letzten zwölf Monate eine Verdoppelung der Personalzahlen gegeben. Da arbeiten die Kollegen, wie das Herr Braun heute in der "Süddeutschen Zeitung" ausführt, einfach um die begrenzten räumlichen Ressourcen nutzen zu können, im Dreischichtbetrieb, auch über das Wochenende hinweg. Das wirkt sich auch in konkreten Zahlen aus. Ich glaube, die von der Botschaft Beirut erteilten Visa haben sich im Laufe der letzten 18 Monate verfünffacht. Daran mögen Sie ermessen, dass das nicht nur dummes Gequatsche ist, was ich hier sage, sondern dass das, was ich Ihnen sage, tatsächlich mit einem massiven zusätzlichen Ressourceneinsatz unterlegt ist, um, wie gesagt, dem Rechtsanspruch, den das Auswärtige Amt als Vertreter einer Institution des Rechtsstaats ernst nimmt, auch tatsächlich etwas entgegenstellen zu können.

Richtig ist dennoch - das will ich noch einmal wiederholen und bekräftigen - , dass es für viele der Familienangehörigen von Menschen aus Syrien, die bei uns Asyl oder eine andere Art des Flüchtlingsstatus bei uns bekommen haben, wirklich schwierig ist, erstens die Unterlagen in einem mindestens zerfallenen Staatswesen wie Syrien zusammenzukriegen und es darüber hinaus zweitens auch schwierig ist, physisch bei den Auslandsvertretungen Präsenz zu zeigen. Denn ohne persönliche Vorsprache, ohne die Vorlage von geeigneten Dokumenten, die die Kernfamilienzusammenhänge tatsächlich beweisen könnten, kann das natürlich nicht gehen.

Zusatzfrage: Ist denn damit das Aufstockungspotenzial in Beirut ausgeschöpft?

Wenn Sie erlauben: Klar, die Sicherheitsbedingungen in der Region sind schwierig. Ist daran gedacht, in anderen Vertretungen in der Region ähnlich aufzustocken?

Schäfer: Das, was ich Ihnen zu Beirut gesagt, ist sozusagen nur Pars pro Toto ein Beispiel dafür, wie wir in der Region vorgehen. Ich glaube, dass ich Ihnen Zahlen liefern kann, was die personelle, räumliche und sonstige Verstärkung der Ressourcen in anderen Auslandsvertretungen angeht. Ich kann das also gerne nachreichen und damit belegen. Selbstverständlich gilt das nicht nur für Beirut. Was Beirut angeht, ist es aus vielen Gründen - aus rechtlichen Gründen, aus tatsächlichen Gründen, aus Gründen der Visaerteilung; Sie wissen, dass für syrische Staatsangehörige für die Einreise in die Türkei inzwischen ein Visum erforderlich ist - im Zweifel einfacher, nach Beirut als etwa nach Ankara, Izmir oder Istanbul zu gelangen.

Zu Ihrer konkreten Frage: Nein, das nicht das Ende der Fahnenstange, sondern selbstverständlich sind wir ständig dabei, zu überlegen, wie man weiter vorgehen kann, um zu verhindern, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten für die Familienzusammenführung noch größer werden. Da gibt es - gerade heute hat es dazu eine Besprechung gegeben - immer Überlegungen, wie man dabei noch weiter vorgehen kann.

Frage : Herr Plate, von dieser ganzen Problematik der Flüchtlingskrise, was Prognosen und Zahlen angeht, ist auch die Frage betroffen, wie viele der Erstaufnahmeeinrichtungen im Moment leer stehen. Im letzten Herbst wurde massiv aufgestockt. Können Sie aus Ihrer Sicht einmal beschreiben, wie groß das Problem eigentlich ist? Haben Sie eine Übersicht, oder ist das für Sie eine reine Ländersache?

Hat der Bund eine Erwartung, wie viele Plätze eigentlich vorgehalten werden sollten, falls sich die Zahlen anders als im Moment entwickeln?

Plate: Vielen Dank für die Frage. - Wir sind natürlich mit den Ländern permanent über das Thema Unterbringung im Gespräch, wie auch zu allen wirklich aktuellen Innenthemen Sicherheit, Flüchtlinge, aber eben auch Unterbringung - selbst wenn das, wie Sie richtig sagen, ein Thema ist, das eigentlich gar nicht in Bundeszuständigkeit fällt. Nichtsdestotrotz ist es natürlich so, dass bei uns vieles an Informationen zusammenläuft, was auch für die Länder interessant ist. All die Dinge, die ich hier schon ein paar Mal benannt habe, sind die Motivation dafür, dass wir sagen: Wir sollten Einrichtungen im Moment nicht dauerhaft schließen, sondern jedenfalls dann, wenn wir sie still legen, reaktivierbar still legen.

Dafür sind all solche Dinge entscheidend, wie zum Beispiel: Wie stabil entwickelt sich das Abkommen mit der Türkei? Wie sind die Anlandungen über die zentrale Mittelmeerroute und wie entwickeln sich diese? Aber natürlich auch solche Fragen wie: Wie entwickeln sich Familiennachzüge? Deswegen ist dieses Papier, zu dem ich Ausführungen gemacht habe, eines von vielen Bausteinen dafür, dass die Bundesregierung versucht, sich ein möglichst präzises Bild darüber zu verschaffen, wie viele kommen, um natürlich auch die Länder darüber ins Bild zu setzen, womit sie rechnen müssen.

Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen ganz genaue tagesaktuelle Leerstandszahlen der Länder nicht sagen. Diese lagen dem Bund aktuell auch nicht vor; das müsste man bei den Ländern genauer abfragen. Aber es ist natürlich so, dass es vielerorts Leerstände gibt.

Zusatzfrage : Haben Sie denn eine Erwartung, wie viel ungefähr vorgehalten werden sollte?

Plate: Nein, es macht keinen Sinn, hier eine zahlenmäßige Erwartung in den Raum zu setzen. Es kommt ja letztlich einer Prognose gleich, wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr kommen. Das ist aus den Gründen, die ich gerade jedenfalls zum Teil aufgeführt habe und die der Minister schon häufiger genannt hat, zum jetzigen Zeitpunkt seriös kaum möglich. Insofern kann ich auch keine ganz konkrete zahlenmäßige Erwartung äußern, die wir diesbezüglich an die Länder hätten.

Frage : Herr Schäfer, mich verwundert ein bisschen, was Sie zu den Faktorzahlen des BMI sagen. Ich habe gerade noch einmal in das Protokoll vom 11. November 2015 geschaut. Das BMI beziehungsweise das BAMF wollte uns damals weiß machen, dass es einen Familienfaktor von drei bis vier gäbe. Das ist hier aufgeschrieben, Herr Plate. Sie brauchen nicht - -

Plate: Ich kann mich sehr genau daran erinnern.

Frage : Ich erinnere mich auch. Es ist ja hier auch schriftlich festgehalten, dass Herr Schäfer sich damals kaum zurückhalten konnte, nicht über diese Zahlen zu lachen. Ich zitiere Sie einmal. Sie haben von Ihren eigenen Zahlen zum Familiennachzug in einem Zeitraum vom Juli bis September 2015 berichtet. Da waren 450 Menschen gekommen. Sie hatten gesagt, dass 6000 Menschen den Familiennachzug in Anspruch genommen haben. Das wäre eine Prozentzahl von 1,3. Das ist kein Faktor eins, das ist ein Faktor 0,013. Können Sie einmal erklären, wie Sie jetzt auf diesen zufriedenstellenden Faktor eins kommen?

Plate: Ich fange sehr gerne an, wenn ich darf. Ich kann mich ganz gut an die Sitzung erinnern, deren Protokoll Sie sozusagen vermeintlich zitieren.

Es ist in der Tat richtig, dass der Faktor vier bis acht in der damaligen Sitzung eine Rolle gespielt hat. Ich habe damals auch schon den Eindruck gehabt, dass Sie das als Prognose des BMI missverstanden haben, obwohl sehr deutlich gesagt worden ist, dass sozusagen Leute, Experten zitiert worden sind, die in der Vergangenheit eine solche Prognose geäußert haben. Eine bessere lag uns zu dem Zeitpunkt nicht vor. Wir haben sie uns explizit nicht zu eigen gemacht, aber in der Tat geäußert, dass wir von solchen Prognosen wissen.

So ist das auch. Auch in diesem Papier des BAMF werden diese Prognosen, die es eben gab, erwähnt, aber eben für diese spezielle Gruppe der Syrer als zu hoch eingeschätzt. Dieses Papier des BAMF, von dem ich berichtete, lag uns zu dem Zeitpunkt dieser Regierungspressekonferenz in der Tat noch nicht vor.

Schäfer: Ja, es stimmt, dass ich mich manchmal bei der Beantwortung von Fragen nicht zurückhalten kann. Das sind dann aber im Wesentlichen Ihre Fragen. Ich erinnere mich wie Herr Plate gut daran, dass wir hier in der Tat darüber gesprochen, wie der Faktor sein könnte. Ich erinnere mich auch sehr gut daran - das hat Herr Plate gerade schon gesagt -, dass nicht das BMI sich diese Zahlen zu eigen gemacht hat, sondern davon die Rede war, dass es Experten oder vermeintliche Experten oder Leute aus dem politischen Raum gab, die, wie ich annehme, aus Gründen der politischen Manipulation solche Zahlen in die Welt gesetzt haben, die wirklich mit der Realität nichts zu tun haben.

Aber das, was Sie da zitieren, nämlich das Verhältnis von 6000 zu 420, muss man schon in den Kontext stellen. Das ist jetzt eher ein Beritt des BMI. Ich glaube aber, ich bewege mich auf hinreichend sicherem Grund, um das erklären zu können. Herr Plate mag mich unterbrechen oder ergänzen, wenn das nicht stimmen sollte.

Bei den 420, die letztes Jahr gekommen sind, und auch bei den weiteren Menschen, die dieses Jahr gekommen sind, dauert es eben seine Zeit, bis tatsächlich ein Rechtstatus erreicht ist, der es überhaupt möglich macht, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Man kann das ja nicht einfach mit Ankunft machen, sondern erst dann, wenn ein Flüchtlingsstatus und ein Asylstatus tatsächlich erreicht ist. Dann ist es leider so - das haben wir ja gerade eben mindestens zwischen den Zeilen schon diskutiert -, dass es für uns angesichts der Rahmenbedingungen gar nicht so einfach ist, die Kapazitäten so der Nachfrage anzupassen, dass wir ein vernünftiges Verhältnis von Warte- und Bearbeitungszeiten zum Rechtsanspruch haben. Da sind wir letztlich noch nicht. Es ist völlig eindeutig, dass die Antragstellerzahlen von Menschen, die Familienzusammenführung von Syrern in Deutschland geltend machen wollen, höher als die Kapazitäten sind, die wir zurzeit liefern können.

Wegen des Zeitverzugs, der sich aus der Bearbeitung beim BAMF ergibt, aber auch wegen des Zeitverzugs, der sich aus den Bearbeitungszeiten für die Visa und Familienzusammenführung ergibt, kann man die Rechnung 6000 zu 400 nicht aufmachen. Sondern ich hatte damals den Faktor eins genannt und fühlte und fühle mich auch jetzt noch relativ sicher damit, weil sich unsere Experten in unserer Rechtsabteilung angesichts konkreter Antragstellerzahlen ein ganz gutes Bild davon machen konnten, wie tatsächlich das Verhältnis zwischen einem Rechtsanspruch, dem es auf Familienzusammenführung mit der Kernfamilie geben mag - es ist ja nicht so, dass jeder hier zu uns kommen könnte -, und dem tatsächlichen Verhalten dieser Menschen, die einen solchen Anspruch haben könnten, ist. Deshalb habe ich, glaube ich, damals sogar gesagt, dass mir der Faktor eins sogar eher ein bisschen hoch gegriffen zu sein scheint, sondern es ist eher niedriger. Es gibt auch überhaupt keinen Anlass, jetzt in Hysterie oder xenophobe Ausfälle zu verfallen, sondern das braucht alles seine Zeit. Es ist ein Anspruch auf der Grundlage des deutschen Rechts und wird deshalb von uns so gut und so schnell, wie wir das irgend können, umgesetzt.

Zusatzfrage : Im November konnten Sie uns quasi die Zahlen für Juli bis September nennen. Dann können Sie uns heute ja wahrscheinlich die Zahlen für den kompletten Zeitraum 2015 nennen. Wie viele Menschen, wie viele Flüchtlinge sind gekommen, und wie viele haben den Familiennachzug angestrebt beziehungsweise bekommen?

Schäfer: Was ich zitieren kann, ist eine Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine schriftliche Frage einer Abgeordneten des Deutschen Bundestags, datiert vom 6. Mai 2016.

Kindernachzug nach § 32 Aufenthaltsgesetz im laufenden Jahr im ersten Quartal 2016:

Botschaft Beirut: knapp unter 1000, Botschaft Amman: etwa 500, Auslandsvertretungen in der Türkei: fast auf den Kopf 2000.

36 des Aufenthaltsgesetzes - so heißt es hier in der Antwort des Auswärtigen Amtes vom 6. Mai - betrifft Eltern und sonstige Familienangehörige, während § 32 den Kindernachzug regelt. Botschaft Beirut: acht, Botschaft Amman: elf, Botschaft Ankara, Generalkonsulat in Istanbul und Izmir: 16.

Plate: Ich will das ergänzen, wenn ich darf, auch wenn ich auf das Angebot, Herrn Schäfer zu unterbrechen, deswegen nicht zurückgekommen bin, weil das aus meiner Sicht alles komplett richtig ist. Ich wollte nur noch ergänzen, dass das Ausländerzentralregister insofern eine Quelle darstellt, als dort Aufenthaltstitel aus dem Grund des Familiennachzugs für das Jahr 2015 erfasst sind und wir für das Jahr 2015, betreffend Personen aus Nicht-EU-Staaten, insgesamt gut 82 und betreffend den Herkunftssaat Syrien knapp 16 hatten. Aber alles unter dem caveat, das Herr Schäfer schon vorhin gesagt hat, dass viele der Personen, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, noch nicht abschließend ihre Familiennachzugsfälle entschieden oder vielleicht auch zum Teil noch gar nicht beantragt haben.

Frage: Herr Plate, wenn es so richtig ist, einen Rahmen für eine Behörde abzustecken, warum erstellt man dann keine neue Prognose? Gibt es eine neue Prognose? Die, die Sie erwähnt haben, ist ja vom November. Jetzt sind wir ein halbes Jahr weiter und haben neue Erfahrungen. Wäre es nicht sinnvoll, eine neue zu erstellen oder können Sie sagen, dass es eine gibt?

Zweitens. Wenn man diese Prognose für die syrischen Flüchtlinge erstellt hat, gibt es auch eine für die gesamte Flüchtlingszahl?

Plate: Danke für die Frage. - Die Unterstellung oder die jedenfalls in der Frage versteckte Vermutung, dass es keine neue Prognose gäbe, muss ich zurückweisen. Es gibt in der Tat ein neueres Dokument aus dem Mai, nach dem bisher nicht gefragt worden ist: Es stammt allerdings eher von Anfang bis Mitte Mai, um genau zu sein vom 11. Mai. Da ist die sogenannte Potenzialabschätzung - so nennt das BAMF das selbst - für Personen aus Syrien weitestehend identisch mit der aus dem November. Aus verschiedenen Gründen kann sie jedoch noch nicht berücksichtigen, was für Effekte das Asylpaket II mit der Einschränkung für subsidiär Schutzberechtigte möglicherweise hat. Da muss man dann auf eine neuere Prognose warten, wenn auch mehr Erfahrungswerte darüber vorliegen, wie viele Personen zum Beispiel subsidiären Schutz aus Syrien bekommen, wenn sich das stabilisiert hat. So lange läuft das ja noch nicht.

In der Tat ist auch dort die Prognose zwischen, wie gesagt, 0,9 und 1,2, wie weiterhin vermutet wird. Das deckt sich auch mit dem, was im November vermutet worden ist.

Schäfer: Weil nicht jeder unbedingt die Gesetzestexte drauf hat und damit keine Legenden entstehen: Die Familienzusammenführung gilt wirklich nur für Angehörige der sogenannten Kernfamilie. Das bedeutet, dass minderjährige Menschen aus Syrien, die zu uns kommen, einen Anspruch darauf haben, dass ihre leiblichen Eltern oder ihre Eltern im Rechtssinne nachkommen können. Das bedeutet für volljährige Menschen aus Syrien, dass sie ihre Ehepartner - Ehefrau, Ehemann - und minderjährige Kinder nachziehen lassen können.

Ich habe gerade von meinem Kollegen eine Information bekommen. Das mag und soll Sie gar nicht überraschen und ist auch gar keine Meinungsverschiedenheit mit dem BMI, sondern wir reden hier ja, was ja deutlich wird, letztlich über die Zukunft, über Prognosen, über Entwicklungen bei denen, die wir noch gar nicht recht absehen können. Ich hatte gerade eben gesagt, dass wir davon ausgehen, dass bei uns der Faktor geringer als eins ist. Jetzt schreibt mir der Kollege gerade: Wir würden nach den Entwicklungen der letzten Monate sogar davon ausgehen, dass wir noch unter die 0,9 kommen, die Herr Plate gerade genannt hat. Das ist, wie gesagt, überhaupt kein Dissens. Das sind unterschiedliche Datensätze. Wir, die wir an den Auslandsvertretungen Erfahrungen mit erteilten Visa auf Familienzusammenführung und Antragstellerzahlen sammeln, und das BMI mit den Informationen, die sich aus den Datensätzen des BAMF ergeben. Jedenfalls ist das kein Grund für Hysterie oder Panikmache in Sachen Nachzug. All das sind Dinge, die sich im Zweifel über viele Jahre erstrecken können.

Zusatz: Der zweite der Teil der Frage war offen, ob es eine Abschätzung, Prognose für die Gesamtzahl der Flüchtlinge gibt.

Plate: Das ist mir zumindest nicht bekannt. Ich kenne dieses Papier, das diese Potenzialabschätzung insbesondere für Syrer beinhaltet. Nun ist das einfach deutlich die größte Gruppe derer gewesen, die im vergangenen Jahr gekommen sind, sodass dabei der Bedarf an so einer Potenzialabschätzung sicher am höchsten ist. Ob es gegebenenfalls ähnliche Abschätzungen gibt, die das BMI oder jedenfalls nicht die Pressestelle erreicht haben, die aber im BAMF existieren, kann ich nicht mit letzter Sicherheit sagen.

Frage : Herr Schäfer, Herr Plate, tatsächliche Zahlen für 2015: Wenn Sie sagen, dass 16 syrische Flüchtlinge 2015 Familiennachzug genossen haben und es sind ca. 400 bis 500 syrische Flüchtlinge im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen, dann heißt das, 2015 ist der tatsächliche Faktor 0,03. Richtig?

Plate: Ich bin hier nicht sozusagen Ihr Mathelehrer, und deswegen werde ich jetzt nicht bestätigen, ob die Rechnung richtig ist.

Zuruf : Ich habe es nachgerechnet!

Plate: Ich kann nur noch einmal auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe: Sehr viele von den syrischen Personen, die im letzten Jahr gekommen sind, haben entweder - Voraussetzung für Familiennachzug - bisher noch keinen Asylstatus bekommen, weil der Antrag noch nicht zu Ende bearbeitet ist oder deren Dreimonatsfrist, die man nach Zuerkennung des Asylstatus hat, um Familiennachzug zu beantragen, läuft noch, sodass man nicht sagen kann, ob der Antrag vielleicht noch kommt.

Zuruf : Die Gründe habe ich verstanden. Es ging um die tatsächlichen Zahlen!

Plate: Wollen Sie mich ausreden lassen? Dann klärt sich das vielleicht, schlage ich vor.

Zuruf : Sie wiederholen sich ja gerade!

Plate: Nein, noch nicht. Das kommt vielleicht gleich noch. Sie können mich ja dann ermahnen, wenn das so ist.

16 ist eine Zahl von Aufenthaltstiteln. Das heißt, das sind voll abgeschlossene Verfahren. Deswegen kann man nicht diese 16 gegen die 400 und irgendetwas, was Sie gerade gesagt haben, halten, weil diese 16 sozusagen nur aus einer Teilmenge der 400 generiert sind. Die weitere Teilmenge, die aus Gründen, die ich nicht wiederholen soll, möglicherweise zu Familienzusammenführungen führen kann, ist in den 16 denklogisch nicht enthalten, sodass Sie diese Prozentzahl zwar rechnerisch errechnen können, Sinn ergibt es aber nicht, wenn man daraus schauen will, ob die Potenzialabschätzung zutreffend ist oder ob sie nicht zutreffend ist.

Schäfer: Mein Mathelehrer hat mir immer gesagt, man solle beim Dividieren nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Vors. Szent-Iványi: Ich glaube, dass sollte man nie tun.

Frage: Ich möchte die Faktordiskussion nicht bis in das Unendliche treiben. Eine Verständnisfrage: Auf diesen Faktor eins kommen Sie, weil Sie davon ausgehen, dass ein Ehemann zum Beispiel nur seine Ehefrau nachholt oder wenn jemand minderjährig geflohen ist, nur ein Elternteil nachholt? Man würde ja davon ausgehen, dass ein minderjähriger Flüchtling, der nach Deutschland kommt, versuchen würde, beide Elternteile nachzuholen. Wenn ein Ehemann flieht und seine Familie nachholt, würde er vielleicht drei Leute nachholen. Es ist einfach nur die Verständnisfrage, wie man auf diesen Faktor von nur eins kommt.

Plate: Ich will gerne versuchen, das zu erläutern, wenn ich darf. Das ist ja natürlich ein Durchschnittsfaktor; das ist ja der Witz. Wenn man so eine Potenzialanalyse macht, dann will man wissen, wie viele im Durchschnitt kommen. Das heißt natürlich nicht, dass für jeden Syrer, der kommt, dann genau einer kommt - so ist das natürlich nicht -, sondern es gibt selbstverständlich Leute, die drei nachholen. Zum Beispiel holt ein geflohener Mann vielleicht seine Frau und seine beiden Kinder nach. Selbstverständlich gibt es aber auch die Fälle wie die syrische Familie, die im kompletten Familienverbund geflohen ist, im Verbund der Kernfamilie, wie das rechtlich heißt. Die haben zum Beispiel gar keinen Nachzugsanspruch, weil die Kernfamilie bereits da ist.

Wenn man das Mittel aus diesen beiden Familien bilden würde - das ist, sehr vereinfacht gesagt, die Technik, die das BAMF angewendet hat -, dann ergäbe das bei einmal 0 und bei einmal 3 einen Durchschnitt von 1,5. Das soll jetzt nicht heißen, dass der richtige Faktor 1,5 ist; nicht, dass das jemand falsch versteht. Da gibt es ganz verschiedene Konstellationen. Der Durchschnittsfaktor, von dem das BAMF ausgegangen ist, ist eben so wie beschrieben.

Frage : Ich habe eine Frage zum Außenwirtschaftsgesetz an das Wirtschaftsministerium. Es gab heute eine Vorabmeldung der "ZEIT" darüber, dass es Pläne gebe, das Außenwirtschaftsgesetz zu verschärfen. Vorhin hat sich, glaube ich, Ihr Minister selbst dazu geäußert, und zwar ein bisschen vage. Er sagte: Nein, das sei nicht geplant, aber trotzdem müsse man irgendwie auf nationaler und auf EU-Ebene darüber diskutieren, dass man für einen fairen Wettbewerb sorgt. Können Sie noch einmal ganz kurz ein bisschen Licht in die Sache bringen? Was ist jetzt eigentlich konkret geplant?

Weitere Frage: Hat das jetzt eigentlich auch etwas mit diesem Kuka-Deal zu tun, oder ist das davon völlig losgelöst?

Braams: Vielen Dank für die Frage; ich kann das gerne noch einmal einordnen. Ich glaube, zu Kuka haben wir uns in den letzten Regierungspressekonferenzen sehr häufig geäußert. Das ist ein unternehmerischer Vorgang, der auch erst einmal dort zu bewerten und zu beurteilen ist.

Zu Ihrer Frage, ob es Pläne in Bezug auf ein Außenwirtschaftsgesetz gibt: Ja, in der Tat hat sich der Minister im Rahmen seiner Pressekonferenz zum EEG dazu geäußert. Er hat gesagt: Nein, es gibt kein Kuka-Gesetz oder Pläne dafür. So ist es auch. Dann hat er eben darauf hingewiesen, dass wir natürlich eine offene Volkswirtschaft, ein offener Investitionsstandort sind und dass wir von anderen Ländern erwarten, dass sie ebenso offene Investitionsstandorte mit gleichen Regeln und fairen Bedingungen sind. So ist seine Einschätzung zu verstehen.

Zusatzfrage : Sieht der Minister da denn jetzt akuten Handlungsbedarf - das hört sich ja jetzt eher so an, dass man sich damit noch Monate oder gar Jahre Zeit lassen könnte -, oder ist das etwas, das jetzt in den nächsten Wochen angegangen werden soll?

Braams: Ich glaube, auch dazu gibt es hinreichende Äußerungen von Minister Gabriel aus den vergangenen Wochen. Er hat deutlich gemacht, dass ein Wirtschaftsminister natürlich für offene Investitionsbedingungen seiner Unternehmen in anderen Ländern werben muss. Es gilt natürlich insbesondere, wenn es um Know-how-Träger der deutschen Wirtschaft geht, dass das ein wichtiges Thema für einen Wirtschaftsminister ist. Aber es ist eigentlich offensichtlich, dass sich der Wirtschaftsminister damit beschäftigt.

Zusatzfrage : Frau Wirtz, können Sie noch einmal sagen, wie die ganze Sache jetzt eigentlich im Kanzleramt eingeschätzt wird? Ich glaube, bislang hieß es immer, das sei eine rein unternehmerische Entscheidung. Aber wir hören ja doch immer wieder von Überlegungen, da möglicherweise doch noch einmal gesetzlich etwas zu machen. Es gibt ja doch ganz offensichtlich Bedenken hinsichtlich des chinesischen Einstiegs bei Kuka. Können Sie noch einmal ganz kurz erläutern, wie die Kanzlerin das sieht?

SRS'in Wirtz: Ja, das mache ich gerne. Das habe ich vergangenen Mittwoch auch schon einmal an dieser Stelle gemacht - darüber haben wir schon einmal gesprochen -; da kam das das erste Mal auf. Insofern möchte ich in der Tat auch noch einmal das unterstreichen, was Sie selbst schon in Ihrer Frage formuliert haben, nämlich dass das natürlich zuallererst eine unternehmerische Entscheidung ist - einerseits des deutschen Unternehmens, andererseits des ausländischen Investors. Dass es natürlich wünschenswert ist, dass solche Unternehmen - gerade so innovative Unternehmen wie dieses angesprochene - in Deutschland verbleiben, ist klar. Das ist für die Bundesregierung und für die Bundeskanzlerin natürlich von großem Interesse. Sie besucht ja auch regelmäßig solche Betriebe und macht sich vor Ort ein Bild davon, beispielsweise auch über deren Arbeitsbedingungen. Aber darüber, dass es jetzt ein konkretes Gesetz geben sollte oder dies geplant sei, um Investitionen, die in Rede stehen, zu verhindern, kann ich in keiner Weise berichten.

Frage: Es geht im Großen und Ganzen auch um Flüchtlinge. Herr Plate, heute ist ein Bericht des Bundeskriminalamts bekannt geworden, in dem es darum geht, inwieweit nach Deutschland zugewanderte Menschen straffällig geworden sind. Darin ist von knapp 70 die Rede. Wie ist Ihre Einschätzung? Wie schätzen Sie diesen Bericht ein? Ist das eine hohe Zahl? Ist das eine geringe Zahl? Gibt es sonstige Bemerkungen, die Sie dazu zu machen haben?

Plate: Ja, gerne. Das ist ja nicht der erste Bericht dieser Art; dies vielleicht vorweg. Der Minister hatte schon im letzten Jahr das Bundeskriminalamt gebeten, ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Kriminalität zu legen, und zwar - es ist mir wichtig, das klarzustellen - nicht nur von Zuwanderern, sondern auch unter Zuwanderern und gegen Zuwanderer. All diese drei Aspekte finden in diesen Berichten, die als Lageübersichten bezeichnet werden, einen Schwerpunkt. Ich glaube, wir haben gestern auf unserer Webseite die presseoffenen Kernaussagen zur letzten Aktualisierung des Kernberichts eingestellt; die können Sie dort also gerne nachlesen.

Richtig ist, dass sich die Zahlen, seit das BKA diese Entwicklung beobachtet, im Großen und Ganzen mit einigen Abstrichen eigentlich erfreulich entwickelt haben, weil die Fallzahlen von Straftaten, die durch Zuwanderer begangen wurden, im letzten Quartal um mehr als etwa 18 Prozent gesunken sind. Nach wie vor ist es so, dass es dort sehr unterschiedliche Schwerpunkte gibt. Es gibt also tatsächlich Herkunftsländer, aus denen Zuwanderer überdurchschnittlich stark strafrechtlich in Erscheinung treten, und es gibt Herkunftsländer, aus denen sie sehr stark unterdurchschnittlich in Erscheinung treten. Besonders wichtig ist mir, vielleicht hervorzuheben, dass besonders weit überwiegend die Personen, die aus den Herkunftsländern kommen, aus denen Personen hier auch Schutz erhalten - Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder Asyl -, dabei sehr stark unterrepräsentiert sind. Damit ist gemeint, dass sie sozusagen weniger stark kriminell auffällig sind als die deutsche Wohnbevölkerung. Das trifft zum Beispiel insbesondere auf Syrer, Afghanen und Iraker zu.

Wir haben auch beobachtet, dass die Zahl der Straftaten gegen Zuwanderer in der Gesamtschau zuletzt leicht rückläufig war. Wir sind aber nach wie vor besorgt, dass sich die Zahl der Straftaten aus dem politisch motivierten Bereich, speziell Übergriffe gegen Flüchtlingsunterkünfte oder geplante Flüchtlingsunterkünfte, leider weiterhin auf einem viel zu hohen und dramatisch hohen Niveau bewegt.

Dass es jetzt sozusagen eine ganz kurze Managementfassung der Kernaussagen, die Sie bei uns auf der Webseite finden können und die selbst schon eine Managementfassung des Berichts sind. Diesen kann ich leider in der Vollfassung nicht zur Verfügung stellen, da er eingestuft ist. Das hängt auch ein bisschen mit dem Prozedere dessen zusammen, wie er erstellt wird, nämlich unter Berücksichtigung der Daten aus den Ländern, weil es sich ja überwiegend um Straftaten handeln, die einen solchen Charakter haben, dass sie nicht in Bundeszuständigkeit ermittelt werden, sondern in Zuständigkeit der Länder, sodass man das, etwas umgangssprachlich gesagt, einsammeln muss. Damit hängt das zusammen. Aber die Kernaussagen sind auch relativ ausführlich; es sind 10 Seiten. Schauen Sie gerne einmal auf unserer Webseite; dort sind sie, glaube ich, seit gestern zu finden.

Zusatzfrage: Haben Sie eine Erklärung, warum die Zahlen im ersten Quartal rückläufig sind?

Plate: Das ist ganz schwierig. Da bewege ich mich jetzt selbst sehr stark in den Bereich des Prognostischen hinein. Man kann jedenfalls schon feststellen, dass die Zahl der Straftaten gegen Asylbewerber mit der Zahl der Ankommenden und mit der zurückgegangenen Intensität, in der über das Flüchtlingsthema berichtet worden ist, auch ein bisschen abgenommen hat. Das ist jetzt keine wissenschaftlich hergestellte Korrelation, aber das fällt schon auf, wenn man sich die Zahlen anschaut.

Eine vertiefte Analyse dessen, warum vor allen Dingen auch die Zahl von Straftaten, die durch Zuwanderer begangen worden sind, zurückgegangen ist, kann ich Ihnen leider nicht anbieten. Das ist jetzt fast ein bisschen spekuliert, aber auch das kann jedenfalls mitunter damit zu tun haben, dass Zahlen zurückgegangen sind. Da müsste man sicherlich einmal eine kriminologische Untersuchung durchführen. Ich bin mir nicht sicher, ob die nicht sowieso schon in Vorbereitung ist. Es bedarf aber nicht großer Fantasie, dass, wenn sich zum Beispiel in Unterkünften die Situation zahlenmäßig entspannt, weil sich die Personen nicht sehr wenig Platz mit vielen Leuten teilen müssen, sondern etwas mehr Platz haben, das auch einen Beitrag zur Entspannung der Lage leistet, der am Ende vielleicht auch in weniger Straftaten mündet. Aber es ist eine vorsichtige Vermutung, dass das damit zu tun hat.

Zusatzfrage: Kommt so etwas jetzt alle drei Monate, oder was haben Sie beziehungsweise das BKA vor?

Plate: Ich kann da nicht ganz weit in die Zukunft schauen. Zuletzt ist das immer alle drei Monate gekommen. Das ist jetzt insgesamt die vierte Lageübersicht. Ungefähr seit knapp einem Jahr macht das BKA das also, glaube ich. Ich müsste nachschauen, seit wann genau. Ob das jetzt für immer so sein wird oder ob das anlassbezogen irgendwann zugunsten anderer Schwerpunkte aufgegeben werden wird, vermag ich jetzt nicht zu versprechen. Aber im Moment ist kein Ende geplant.

Frage: Herr Plate, ich meine mich zu erinnern, dass einzelne Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit nicht vollumfänglich zugeliefert haben oder andere Kriterien an den Tag gelegt haben. Erinnere ich mich falsch? Falls ja, ist das inzwischen behoben? Ist das also im Prinzip eine einheitliche Erfassung?

Zweite Frage, wenn ich darf: Sie haben gerade gesagt, es gebe Gruppen, in denen Ausländer überdurchschnittlich häufig kriminell seien, und es gebe Gruppen, in denen es weniger seien. Es war ja vor allen Dingen bei der Zuwanderung vom Balkan so, dass es überdurchschnittliche Kriminalitätsanteile gab. Ist der Rückgang der Kriminalität also auch mit dem Rückgang der Zuwanderung vom Balkan zu erklären?

Plate: Um gleich mit der letzten Frage zu beginnen: Ich fühle mich, ehrlich gesagt, nicht in der Lage, das tatsächlich autoritativ zu beurteilen. Das müsste man genauer untersuchen. Ich kann das aber auch nicht ausschließen.

In der Tat ist es so, dass Personen aus dem Bereich des Balkans jedenfalls zum Teil immer noch überproportional häufig als Tatverdächtige auftreten, aber natürlich in geringerer Zahl als vorher im Bundesgebiet sind. Genaue Zahlen darüber, wie sich das entwickelt hat, habe ich jetzt aber auch nicht dabei; da möchte ich mich jetzt sozusagen nicht noch weiter in den Bereich der Spekulation begeben.

Ihre erste Frage war, ob alle Länder daran teilgenommen haben. Es ist grundsätzlich richtig, ohne dass ich jetzt einzelne Länder nennen kann, dass nicht alle Länder zu allen Berichten beigetragen haben, dass auch die Datenbasis nicht bei allen 16 Bundesländern einheitlich gewesen ist und dass das Bundeskriminalamt sozusagen prozesshaft versucht hat, das immer weiter anzugleichen und mehr und mehr Länder ins Boot zu holen. Damit, ob jetzt aber für die vierte Lageübersicht bereits alle 16 Bundesländer mit der gleichen Datenbasis dabei sind, bin ich im Moment überfragt.

Zusatz: Das heißt dann aber auch, dass eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Erhebungen nicht gegeben wäre.

Plate: Na ja, bei Vergleichen sind wir schon wieder beim Thema, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Es ist halt die Frage, inwieweit das dann sozusagen Äpfel oder Birnen sind. Es ist eine gewisse Vergleichbarkeit gegeben, weil es nie nur zwei Bundesländer waren, sondern ich glaube, zuletzt waren es 12 oder 13. Das hat schon eine gewisse Repräsentativität. Aber eine absolute, sozusagen zahlenscharfe wissenschaftliche Vergleichbarkeit - da haben Sie völlig recht - ist nicht gegeben, wenn sich der Kreis der Bundesländer von der einen zur anderen Übersicht geändert hat, und sei es auch nur geringfügig.

Frage: Herr Schäfer, ich hätte gerne eine Frage zur Türkei gestellt. Herr Erdogan hat ja heute das Gesetz oder die Vereinbarung zur Aufhebung der Immunität von türkischen Abgeordneten unterzeichnet. Haben Sie irgendwelche Hinweise darauf, dass der schon Konsequenzen hat, also dass gegen Abgeordnete vorgegangen wurde?

Dann habe ich noch eine Frage zur türkischen diplomatischen Repräsentanz hier: War das gestern eigentlich eine Einladung oder eine Einbestellung? Haben Sie schon Hinweise darauf, wann die Türkei möglicherweise einen neuen Botschafter nach Berlin schicken könnte?

Schäfer: Zur ersten Frage: Ich bin überfragt. Ich habe jedenfalls keine Informationen, die Anhaltspunkte dafür liefern würden, dass es tatsächlich schon konkrete staatsanwaltschaftliche, strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete des türkischen Parlaments gäbe. Ich kann das nicht ausschließen, aber ich habe solche Informationen nicht.

Zweiter Punkt: Einbestellung oder Nicht-Einbestellung ist für uns, ehrlich gesagt, kein so wichtiges Thema wie für Sie in den Medien, weil es nach den Regeln und Gepflogenheiten der internationalen Staatengemeinschaft üblich und auch geboten ist, dass, wenn ein Vertreter eines anderen Staates ins Außenministerium geladen wird, er dieser Einladung dann auch nachkommt. Genau so ist das gestern durch den türkischen Geschäftsträger geschehen. Ich überlasse es Ihnen, wie Sie das nennen wollen. Wir hatten jedenfalls gestern das dringende Bedürfnis, mit dem offiziellen Vertreter der Türkei in Deutschland ein Gespräch zu führen. Ich nehme an, Sie alle haben dazu die entsprechende Information aus dem Auswärtigen Amt in den Medien und Agenturen vernommen.

Die Frage, wann und welcher türkische Botschafter dann nach Berlin zurückkehren wird, dürfen Sie, fürchte ich, nicht mir stellen, sondern die müssten Sie dann vielleicht meinem Kollegen in Ankara stellen. Der wird sie hoffentlich beantworten können. Sicherlich wird jeder türkische Botschafter - der amtierende oder vielleicht sein Nachfolger - bei uns willkommen sein, und wir würden uns gemeinsam mit ihm wünschen, die grundsätzlich sehr guten und vertrauensvollen Beziehungen mit einem Bündnispartner in der Nato und mit einem Land, mit dem wir unglaublich viel zu tun haben, weiterhin zu führen und so positiv wie nur irgend möglich zu gestalten.

Zusatzfrage: Heißt das, in dem Gespräch gab es gestern keinen Hinweis darauf? Darauf zielte die Frage ab.

Schäfer: Soweit ich informiert bin, gab es keinen Hinweis darauf, ob und wann der türkische Botschafter, der ja zu Konsultationen nach Ankara zurückbestellt worden ist - auch das ist so eine Gepflogenheit in den internationalen Beziehungen -, wieder zurückkommen wird. Das müssen Sie die Türken fragen.

Frage : Herr Schäfer, die Türken lassen deutsche Journalisten nicht zur Luftwaffenbasis in Incirlik, offiziell ohne Begründung. Haben Sie eine Begründung erfahren? Finden Sie das cool?

Schäfer: Vielleicht stellen Sie die Fragen an Herrn Nannt, weil ich glaube, es geht eher - - -

Zuruf : Das hat ja auch eine diplomatische Perspektive.

Schäfer: Ich werde gerne danach aus Sicht des Auswärtigen Amtes etwas dazu sagen, aber ich glaube, es wäre besser, wenn Sie zu den Fakten Herrn Nannt befragen würden; denn es geht ja um die Bundeswehrbasis in Incirlik.

Nannt: Dann, schlage ich vor, fange ich einmal an. Insgesamt haben wir seit Jahren eine sehr enge militärische Zusammenarbeit mit der Türkei. Richtig ist, dass wir gestern einen Medientag dort abgesagt haben. Ich weiß nicht, ob der Grund dafür jetzt die Lage in Istanbul war, der Anschlag. Mir liegt keine Begründung dafür vor. Ich möchte darüber auch nicht spekulieren. Insgesamt kann ich sagen: Wir sind gerade dabei, einen neuen Medientag an einem anderen Termin zu planen. Aber auch in der Vergangenheit hatten wir in Incirlik schon immer Vorfälle, bei denen es aufgrund der Sicherheitslage vielleicht Restriktionen gab, weil es dort natürlich auch ein unheimlich hohes Sicherheitsbedürfnis gibt.

Insgesamt kann ich bezüglich der Zusammenarbeit mit der Türkei nur bestätigen: Sie ist unheimlich professionell und auch vertrauensvoll. Ich habe auch gerade heute noch einmal in die Einsätze hineingehorcht, auch die in der Ägäis oder in Incirlik. Da herrscht eine sehr enge Zusammenarbeit, und die Aufträge laufen ganz normal wie geplant und routiniert ab.

Wir sind, wie gesagt, noch dabei, diesen neuen Medientag wieder zu planen.

Schäfer: Vielleicht nur ein Satz aus meiner Sicht: Mir erscheint es reine Spekulation zu sein, dass das, was Herr Nannt Ihnen gerade beschrieben hat, irgendwie in einem Zusammenhang mit einer Reaktion auf die Resolution des Deutschen Bundestages in Sachen Armenien stünde. Ich kann das nicht ausschließen.

Zuruf : Habe ich gar nicht gefragt!

Schäfer: Das weiß ich, aber ich sage es trotzdem. - Ich kann das nicht ausschließen. Aber es gibt dafür jedenfalls in unserem Umgang mit der türkischen Regierung und auch im Umgang unserer Kollegen vor Ort an unserer Botschaft in Ankara mit dem türkischen Außenministerium nicht den geringsten Anhaltspunkt.

Richtig ist trotzdem, dass wir und die Türkei durchaus unterschiedliche Vorstellungen über den Umgang mit der Pressefreiheit haben. Das ist an dieser Stelle schon ganz häufig diskutiert worden. Es gilt das, was wir hier immer gesagt haben: Wir werden uns jedenfalls dort, wo wir das wirklich können, dafür einsetzen, dass die Pressefreiheit und die Arbeitsfähigkeit deutscher Journalisten in der Türkei sowie vieles andere, das damit im Zusammenhang steht, in vollem Umfang gewährleistet sind. Ich glaube, wir haben in der Vergangenheit auch sehr glaubwürdig und transparent unter Beweis gestellt, dass das unser Anliegen ist.

Zusatzfrage : Ist es denn das erste Mal, dass deutsche Journalisten in der Türkei durch die Türkei zum Beispiel nicht an deutsche Stützpunkte gelassen werden?

Nannt: Ich kann das aus unserer Sicht sagen: Ich kenne einen ganz konkreten Fall, bei dem eine Journalistenreise aufgrund der Sicherheitslage, weil es eine akute Bedrohung gab, kurzfristig abgesagt wurde. Das dient natürlich auch Ihrer aller Sicherheit.

Zusatzfrage : Abgesagt von der türkischen Seite, weil die türkische Seite Nein gesagt hat, oder haben Sie von Ihrer Seite aus abgesagt?

Nannt: Nein, von der türkischen Seite, weil es eben aufgrund der Sicherheitslage Erkenntnisse darüber gab, dass es eine erhöhte Gefährdung gab, und der wollen wir Sie natürlich nicht aussetzen, wenn Sie auf einer Reise unterwegs sind.

Frage : Herr Nannt, können Sie einmal sagen, wie die Einschätzung der Sicherheitslage in Incirlik aus Ihrer Sicht oder aus Sicht der deutschen Streitkräfte ist?

Nannt: Wir haben natürlich eine sehr enge Abstimmung mit der Türkei, aber auch insgesamt mit den dortigen internationalen Nationen. Wir sind natürlich insofern restriktiv, als wir erst einmal sagen "Der Schutz unserer Soldaten muss sichergestellt sein" und wir dort täglich im Rahmen der Sicherheitslage eingewiesen werden: Wie ist es? Wie entwickelt sich etwas? - Insofern haben wir da einen engen Kontakt zu den Türken.

Zusatzfrage : Entschuldigung, ich habe meine Frage wieder so unpräzise formuliert. Ich wollte gerne wissen, wie aus deutscher Sicht die Einschätzung der Sicherheitslage ist. Ich glaube Ihnen, dass Sie guten, engen Kontakt zu den Türken haben, die ein wichtiger Pfeiler in der Südostflanke der Nato sind, und dass es seit Jahrzehnten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Türkei als langjähriges Mitglied der Nato gibt. Meine Frage ist nur: Wie ist die deutsche Einschätzung?

Nannt: Wir haben, wie gesagt, gewisse Sicherheitsmaßnahmen, die wir ergreifen. Das dient einfach dem Schutz unserer Soldaten. Das betrifft jetzt aber nicht nur den Einsatz in der Türkei. Das ist auch genau so, wenn wir in anderen Einsatzgebieten unterwegs sind. Auch hier haben wir einen erhöhten Schutzbedarf, weil wir dort im Rahmen der Koalition tätig sind. Deswegen ist auch ein gewisser Schutz notwendig. Das heißt, es gibt dort dementsprechend auch schon gewisse Restriktionen.

Aber ich kann Ihnen natürlich hier im Rahmen der Regierungspressekonferenz nicht detailliert Auskunft über operative Gesichtspunkte geben - dafür haben Sie bitte Verständnis -, weil das auch unsere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Soldaten sind.

Zusatzfrage : Entschuldigung, ich habe gar nicht nach Sicherheitsmaßnahmen gefragt. Ich habe nach der Einschätzung der Sicherheitslage in Incirlik aus deutscher Sicht gefragt. Welche Sicherheitsmaßnahmen Sie da ergreifen, ist mir relativ egal.

Nannt: Dann bin ich aber der falsche Ansprechpartner. Ich schätze die Sicherheitslage für unsere Soldaten ein. Ich schätze nicht die Sicherheitslage ein, wie sie insgesamt vor Ort in Incirlik ist, sondern ich schätze ein -, ich habe Sie schon genau verstanden -, welche Auswirkungen das auf unsere Soldaten hat. Deshalb haben wir gewisse Restriktionen; das ist so. Ich bin also nicht der, der hier jetzt einschätzt, wie die Sicherheitslage überall und für alle Bereiche ist, sondern mir geht es natürlich immer um die Auswirkungen auf unsere Soldaten.

Schäfer: Darüber hinaus gilt, glaube ich: Wie sind dort auf Bitte, in Übereinstimmung mit und auf Einladung unserer türkischen Bündnispartner. Wir sind dort Gäste. Wir sind dankbar dafür, dass wir auch von Incirlik aus all das tun können, was auf der Grundlage von Beschlüssen des Deutschen Bundestages möglich ist, zum Beispiel im Umgang mit ISIS in Syrien. Dabei verlassen wir uns natürlich schon auf die Einschätzung der Sicherheitslage durch unsere türkischen Gastgeber und Bündnispartner. Es scheint mir ganz natürlich zu sein, dass das so ist.

Frage : Ich habe es in den letzten zwei Wochen irgendwie nicht ganz mitbekommen, Herr Schäfer. Die Kanzlerin, der Außenminister und der Wirtschaftsminister haben sich ja bei der Abstimmung zur Armenien-Resolution im Bundestag herausgeschmuggelt. Eine Verständnisfrage: Die Bundesregierung als außenpolitisch handelndes Organ spricht nicht von einem Völkermord an den Armeniern, richtig?

Schäfer: Zuerst einmal: Das Wort "herausgeschmuggelt" ist wirklich eine Unverschämtheit. Da spreche ich einmal nur für den Außenminister.

SRS'in Wirtz: Ich schließe mich an.

Schäfer: Dann spreche ich für die Bundesregierung. - Der Außenminister hat sich auf einer Reise nach Lateinamerika befunden. Zum Zeitpunkt der Abstimmung war er in Buenos Aires, der Hauptstadt von Argentinien. Seine Entscheidung, nach Lateinamerika genau zu diesem Zeitpunkt zu reisen, nämlich in der Zeit vom 1. bis zum 7. Juni, datiert von Anfang Januar. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages, eine Abstimmung über den Beschluss einer Resolution des Deutschen Bundestags für den 2. Juni anzusetzen, datiert, wenn ich richtig informiert bin, irgendwann aus dem April. Deshalb kann ich nur ausdrücklich sagen: Es ist wirklich eine Unverschämtheit, dass Sie hier so einfach aus der Lamäng behaupten, der Außenminister habe sich aus der Sache herausgeschmuggelt. Das ist totaler Quatsch. Dass er bereits vor der Abstimmung in öffentlichen Äußerungen - unter anderem in einem Interview mit dem "Tagesspiegel" am Sonntag - gesagt hat, dass es aus seiner Sicht ganz wichtig ist, dass es eine geschlossene Haltung seiner Partei gibt, ist so geschehen. Dabei hat er genau wie seine Partei und für die Bundesregierung Wort gehalten.

Ansonsten gilt für den Außenminister genau das, was er bereits im letzten Jahr und ich an dieser Stelle auch für ihn zum Thema des Völkermords an den Armeniern und zur Türkei gesagt haben. Es lohnt sich nicht, dass jetzt noch einmal zu wiederholen. Das kann man nachlesen. Das kann man sich bei Ihnen ganz sicherlich auch auf Videos anschauen, da Sie so gut sortiert sind, dass Sie ja sofort wussten, wann die Diskussion über den Familiennachzug stattgefunden hat, nämlich am 11. November. Ich bin sicher, dass Sie auch die einschlägigen Äußerungen von mir hier in der Regierungspressekonferenz irgendwann aus dem späten Frühjahr des vergangenen Jahres ganz schnell finden werden.

Zusatz : Die Frage haben Sie jetzt nicht beantwortet. Die offizielle Haltung der Bundesregierung ist, dass es kein Völkermord war. So habe ich es jetzt verstanden.

Schäfer: Ich habe über das hinaus, was der Außenminister im letzten Jahr und ich an seiner Stelle gesagt haben - - -

Zuruf : Sie reden vom Außenminister. Dann frage ich Frau Wirtz als Sprecherin der Bundesregierung!

SRS'in Wirtz: Diese Frage der Armenien-Resolution und alles, was damit zusammenhängt, haben wir in den letzten zwei Wochen wirklich ausführlich hier an dieser Stelle diskutiert. Ich möchte Sie in diesem Fall bitten, sich sozusagen in die Protokolle zu vertiefen und dort zu gucken - -

Zusatzfrage : Die Armenien-Resolution ist Bundestagssache. Spricht die Bundesregierung von Völkermord?

SRS'in Wirtz: Auch diese Fragen sind gestellt worden, und die Haltung der Bundesregierung dazu ist klar geworden. Ich fange jetzt nicht an, diese ganze Debatte hier noch einmal zu wiederholen.

Frage: Herr Schäfer, wie reagiert Berlin auf die Koran-Rezitation in der Hagia Sophia in Istanbul? Die Hagia Sophia ist ja Weltkulturerbe, ein Symbol der Christen und seit 80 Jahren keine Moschee mehr.

Schäfer: Mir ist der Sachverhalt, so wie Sie ihn darstellen, nicht bekannt. Da müsste ich mich erst schlau machen, und dann bin ich gerne bereit, dazu etwas zu sagen.

ZusatzS: Einige Regierungspolitiker in der Türkei haben gesagt, das sei eine Antwort auf die Armenien-Resolution.

Schäfer: Das mag sein. Das ändert nichts an der Antwort, die ich Ihnen gerade gegeben habe.

Vors. Szent-Iványi: Okay, dann warten wir da auf die Nachlieferung. - Auch Herr Plate möchte noch etwas nachliefern.

Plate: Ja, ganz kurz nur. - ich glaube, von Ihnen war die Frage gekommen, ob zu der vierten Lageübersicht alle 16 Bundesländer beigetragen haben. Die Antwort ist: Ja, es haben alle 16 beigetragen.

Frage: Ich möchte mich noch einmal auf die BKA-Statistik beziehen, Herr Plate. Wenn es die Erkenntnis gibt, dass gemessen an ihrem Anteil bestimmte Flüchtlinge besonders oft als Verdächtige registriert werden - wir reden laut der Statistik also von Flüchtlingen aus Nordafrika, aus Georgien, aus Serbien -: Wie ist diese Information im Innenministerium aufgenommen worden, und - was vor allen Dingen wichtig ist - werden aus diesen Erkenntnissen auch gewisse Konsequenzen gezogen?

Meine zweite Frage wäre: Die "Bild"-Zeitung schreibt, dass im Frühjahr dieses Jahres 80 Prozent aller Flüchtlinge - das wären über 90 - ohne Papiere nach Deutschland gekommen sind. Können Sie diese Zahl bestätigen? Und auch hier wieder die Frage: Werden daraus auch gewisse Konsequenzen gezogen?

Plate: Vielleicht fange ich erst einmal mit dem Letzten an: Das ist ja alles überhaupt nicht neu. In der Tat gab es heute die Zahl von 80 Prozent. Ich selber habe mehrfach hier in der Regierungspressekonferenz als Zahl aus den Vormonaten 77 Prozent angegeben. Diese Zahlen waren auch überall in den Medien, insofern ist das jetzt wirklich nicht besonders neu. Jetzt waren es ganz zuletzt eben 3 Prozent mehr; ob das jetzt etwas kategorial Neues oder Anderes ist, überlasse ich natürlich Ihnen.

Grundsätzlich ist es einfach so, dass Personen, die bei uns Schutz suchen, das nach dem Völker- und Europarecht tun können, und zwar unabhängig davon, ob sie Papiere haben. Es gibt ja ganz viele verschiedene Gründe, aus denen man keine Papiere haben kann. Um vielleicht plakativ nur einen Grund hervorzuheben, der gleich klar macht, warum man daran jedenfalls bestimmte Konsequenzen - zum Beispiel die Verwehrung von Einlass oder Schutz - nicht knüpfen kann: Es ist teilweise ja so, dass die Personen die Papiere nicht mitnehmen können, weil gerade das eine Gefahr für sie im Herkunftsland oder auf dem Transitweg bedeuten würde, weil Verfolgung zum Beispiel an ihre ganz konkrete Identität geknüpft wird. Es gibt aber natürlich auch viele andere Gründe, aus denen man keine Papiere hat. Es gibt auch Menschen in bestimmten Ländern, die genau deshalb, weil sie einer bestimmten ethnischen Gruppe in ihrem Heimatstaat zugehörig sind, nicht mit Erfolg überhaupt Reisepapiere beantragen können - usw. usf. Natürlich gibt es auch missbräuchliche Szenarien, das will ich gar nicht verhehlen; aber insgesamt sind die Szenarien doch vielgestaltig.

Insofern kann ich Ihnen jedenfalls keine Konsequenzen nennen, die mir jetzt ad hoc einfallen würden. Richtig ist natürlich, dass man dann auf anderem Wege versuchen muss, die Identität dieser Personen herauszufinden, und das wird dann - teilweise auch mit recht großem Aufwand - natürlich getan, gar keine Frage. Spätestens im Antragsverfahren gibt es verschiedene Mittel und Wege - insbesondere im Rahmen der Anhörung, die ja im Asylverfahren erfolgt -, die Identität und insbesondere die Herkunft der Personen zu erhärten, so etwa mit Sprachmittlern, die zum Beispiel geschult sind, besondere Akzente usw. herauszuhören.

Zu der anderen Frage, wie es im Innenministerium aufgenommen worden ist, dass bestimmte Personengruppen besonders auffällig und bestimmte andere besonders unauffällig sind: Auch das ist nicht neu. Das ist jetzt ja die vierte Lageübersicht, und dieser Befund, den Sie gerade noch einmal zitiert haben, zieht sich durch alle vier Lageübersichten durch. Auch der Minister selber hat dazu schon mehrfach presseöffentlich gesprochen. Richtig ist natürlich: Es ist interessant und, ich glaube, für die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung wichtig zu wissen, dass alle Nationalitäten, die überdurchschnittlich auffällig sind, solche sind, die - ich will nicht sagen, zufällig; das hat wahrscheinlich auch wieder bestimmte Gründe - keine hohen Anerkennungsquoten aufweisen. Die Anerkennungsquoten dieser Nationalitäten sind allesamt im einstelligen Bereich, während die Personen, deren Nationalitäten hohe Anerkennungsquoten aufweisen - 70, 80, 90 und mehr Prozent -, in der Kriminalstatistik allesamt unterdurchschnittlich auffällig sind. Das ist für die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung sicherlich eine gute Nachricht.

Die andere Sache ist: Was macht man mit den Personen, die besonders auffällig sind? Sie wissen ja, dass das Ausweisungsrecht Anfang des Jahres verschärft worden ist. Das betrifft insbesondere auch Personen, die aus diesen Herkunftsländern kommen, die straffällig geworden sind und die leichter ausgewiesen und in der Folge auch abgeschoben werden können. Das betrifft die gemeinsame Initiative des Bundesaußen- und des Bundesinnenministers, sich gerade für Laissez-passer-Papiere einzusetzen, die erleichterte Abschiebungen ermöglichen. Das gilt insbesondere für die Westbalkanstaaten; mit diesen Staaten funktioniert dieses Verfahren seit dieser gemeinsamen Initiative ausgezeichnet. Sie wissen auch, dass Staaten aus dem Raum Nordafrika betroffen sind. Der Innenminister hat sich ja im Frühjahr in diese Staaten begeben, um eine Kooperation mit den Staaten anzustoßen beziehungsweise zu vertiefen und auszuweiten, die auch dort zu einer besseren Rücknahmebereitschaft führt; darüber ist hier schon häufiger gesprochen worden. Das ist keine ganz einfache Aufgabe. Wir sehen da positive Signale, dass sich das entwickelt, aber sind mit dem Status quo noch nicht ganz zufrieden und arbeiten weiter daran, dass das noch besser wird, als es schon geworden ist.

Um vielleicht noch Georgien herauszugreifen, das weder in die eine noch in die andere Gruppe fällt: Die erleichterte Ausweisung von Straftätern betrifft natürlich auch Georgier, aber der Innenminister hat sich gerade erst vor einigen Wochen mit dem georgischen Amtskollegen getroffen, um mit ihm sowohl zu besprechen, wie man das Problem der erhöhten Straffälligkeit in den Griff bekommen kann, als auch zu besprechen, wie man die Rückkehrkooperation verbessern kann. Zum Letzten muss ich sagen, dass die Zusammenarbeit da schon jetzt wirklich ausgezeichnet funktioniert. Die georgischen Behörden arbeiten also im Bereich der Rückkehrzusammenarbeit sehr gut mit den deutschen Behörden zusammen; da gibt es keine oder kaum Probleme. Auch im Bereich sicherheitsbehördlicher Zusammenarbeit läuft das schon sehr gut. Ich will aber nicht verhehlen, dass das im Moment noch eine Baustelle ist, die sozusagen noch nicht ganz geschlossen ist. Da sind wir aber dran.

Frage: Herr Plate, weil sie gerade Georgien erwähnten: Warum legt Deutschland dann in Brüssel immer noch Einspruch gegen die Visafreiheit für die Georgier ein? Ich dachte, das Argument mit der besonderen Kriminalität der Georgier sei da das Hauptargument gewesen?

Plate: Zunächst einmal beinhaltet Ihre Frage eine Unterstellung, nämlich dass Deutschland ein Veto einlegt. Ich kann dazu nur sagen: Die Frage der Visaliberalisierung ist ein laufender, sich in Verhandlungen befindlicher Prozess. Das nächste Mal wird darüber nach meinem Kenntnisstand auf der Ratssitzung am Freitag gesprochen.

Frage: Frau Wirtz, wer begleitet die Kanzlerin zu den deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen?

SRS'in Wirtz: Dazu würde ich Sie gerne auf das Briefing verweisen, das Herr Seibert, Herr Heusgen und Herr Röller hier am Freitag nach der Regierungspressekonferenz geben werden. Dort werden Sie sicherlich auch Einzelheiten zu solchen Fragen erfahren.

Frage : Ist dies eigentlich Ihre letzte Regierungspressekonferenz, Frau Wirtz?

Herr Schäfer, ich hatte schon auf dem Kanal des Auswärtigen Amts auf Instagram um die Namensliste der Delegation - insbesondere der Wirtschaftsdelegation - der Argentinien- und Mexiko-Reise des Außenministers gebeten. Können Sie mir die noch zukommen lassen?

SRS'in Wirtz: Zu Ihrer ersten Frage: Das werden Sie noch früh genug erfahren.

Schäfer: Wir versuchen, sehr modern zu sein, wie Sie - jedenfalls diejenigen unter Ihnen, die, schon einmal auf unseren neuen Instagram-Kanal geschaut haben - wissen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, diesen Kanal ausführlich zu nutzen; da gibt es ganz tolle Bilder und schöne Videos vom Außenminister, ganz viele schöne Sachen, die Sie sich da anschauen können. Allerdings ist dieser Kanal noch nicht so perfekt etabliert, dass wir ihn als Kanal für eine förmliche Anfrage aus Pressekreisen akzeptieren würden. Es ist aber völlig selbstverständlich, dass Sie - wie immer nach einer solchen Reise - solche Informationen von uns bekommen. Was interessiert Sie denn, die Vertreter der Kulturdelegation, die Vertreter der Wirtschaftsdelegation oder beides?

Zusatz : Ich nehme gerne alle, aber natürlich vor allem die Wirtschaftsdelegation.

Schäfer: Alle, wie immer - gut. Habe ich nicht dabei, aber das lässt sich nachreichen. Möchten Sie es auf Instagram oder auf dem Kanal der Bundespressekonferenz?

Zusatz : Für alle.

Frage : Ganz kurze Nachfrage, Herr Schäfer: Die Bundeswehr hat ja auch einen Instagram-Kanal und benutzt den überwiegend zur Nachwuchswerbung. Ist das bei Ihnen auch die Absicht?

Schäfer: Wir nutzen unsere Facebook- und Twitterkanäle auch zur Nachwuchswerbung; da gibt es des Öfteren Facebook-Chats, Twitter-Chats und so etwas. Ob Instagram für die Nachwuchswerbung im Auswärtigen Amt geeignet ist, weiß ich noch nicht. Ich werde die Kollegen einmal fragen, ob sie das für geeignet hielten und ob man mit schönen Bildern aus der großen, weiten Welt vielleicht Neugier wecken kann. Das wäre ja schön, oder?

Zusatz : Fragen Sie die Kollegen.

Schäfer: Na ja - klappt das, Herr Nannt?

Nannt: Es klappt.

Frage : Hat das AA denn ein Instagram-Konzept? Wenn ich mir den bisherigen Content anschaue, stelle ich fest, dass das eher ein Kanal für den Außenminister, also Propaganda und PR für den Außenminister ist und weniger ein Kanal für Reise- und Länderinformationen des Auswärtigen Amtes für Deutschland.

Schäfer: Erster Satz: Das Auswärtige Amt hat für alles ein Konzept. Zweiter Satz: Propaganda machen wir nicht; Propaganda gibt es nicht im Auswärtigen Amt. Das sage ich in allem Ernst: Wir machen keine Propaganda. "Propaganda" ist ein Begriff, den ich ausdrücklich zurückweise; der hat eine Konnotation, die mir sehr unangenehm ist. Wenn Sie es Public Relations nennen wollen, dann ist das okay. Wir nennen das eher Public Diplomacy, auch das ist völlig okay. Aber "Propaganda" weise ich ausdrücklich zurück.

Frage: Noch einmal zum Thema Unwetter- und Fluthilfe - ich denke, das geht an Sie, Frau von Tiesenhausen -: Die Bayerische Staatsregierung stuft das Geschehen in manchen Regionen in Bayern inzwischen sogar als Jahrtausendhochwasser ein. Hat das etwas an der Haltung des Bundes geändert, was mögliche Finanzhilfen angeht?

Zweitens. Herr Oppermann hat gestern davon gesprochen, dass sich Bund und Länder jetzt verständigen müssten, wie man zu einem vernünftigen Versicherungsschutz oder zu einer vernünftigen Absicherung kommt. Das wirft bei mir die Frage auf: Gibt es momentan Überlegungen vonseiten der Bundesregierung, im Bereich Elementarschutz tätig zu werden und beispielsweise eine Versicherungspflicht einzuführen, wie Herr Kretschmann das angestoßen hat?

von Tiesenhausen-Cave: Ich fühle mich jetzt nur zu Ihrer ersten Frage sprechfähig und würde jetzt - vielleicht auch im Nachgriff auf das, was hier schon am Freitag gesagt wurde - noch einmal die Rechtslage erklären. Es ist in der Tat so, dass für solche Verwaltungsaufgaben, also auch für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe, die Bundesländer zuständig sind; das ist im Grundgesetz sehr eindeutig in den Artikeln 30 und 83 festgelegt. An dieser Einschätzung hat sich auch nichts geändert, das gilt weiter fort.

Zusatzfrage: Fühlt sich denn jemand anders in der Bundesregierung oder in den Ministerien zuständig, zum Thema Versicherungsschutz etwas zu sagen?

SRS'in Wirtz: Ich kann vielleicht noch kurz etwas dazu sagen: Der Bundesverkehrsminister hat heute in der Kabinettssitzung noch einmal über die Schäden an der Verkehrsinfrastruktur berichtet, insofern war das in diesem Kontext auch Thema im Kabinett. Von konkreten Plänen eine Versicherungspflicht betreffend kann ich Ihnen hier nicht berichten; ich kann aber sagen, dass das Justizministerium diesbezüglich sicherlich im Zusammenhang mit der Justizministerkonferenz bestimmte Erfahrungen gemacht hat, was die Wünsche der Länder anbelangt.

Malachowski: Die Elementarschadensversicherung war tatsächlich ein Thema auf der Sommer-Justizministerkonferenz 2015. Da wurde ein Beschluss gefasst, der, glaube ich, von drei - - Das kann ich jetzt alles aber nicht so schnell überfliegen. Es ist auf jeden Fall so, dass wir dazu in Gesprächen sind. Ich kann Ihnen aber noch nicht von einem fertigen Entwurf oder Ähnlichem berichten.

Frage: Eine Frage an das Verteidigungs-, das Finanz- und das Innenministerium: Die Minister von der Leyen, Schäuble und de Maizière nehmen diese Woche an der Bilderberg-Konferenz teil. Können Sie sagen, was sich die Minister von der Teilnahme erwarten?

von Tiesenhausen-Cave: Der Minister nimmt in der Tat an der Bilderberg-Konferenz teil. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Nannt: Ich kann auch bestätigen, dass die Teilnahme der Ministerin geplant ist.

Plate: Ich kann das Gleiche für den Bundesinnenminister bestätigen. Über seine sehr persönliche Erwartungshaltung habe ich mit ihm nicht gesprochen.

Frage : An die gleichen Sprecher: Warum nehmen die Minister daran teil?

von Tiesenhausen-Cave: Ich denke, das führt uns nicht weiter. Wir haben bestätigt, dass sie - ich kann für meinen Minister sprechen - teilnehmen. Das sind jeweils sorgfältig getroffene Entscheidungen. Es gibt, wie Sie wissen, viele Einladungen an Minister. Das ist ein Treffen, für das sich der Bundesfinanzminister entschieden hat.

Zusatzfrage : Ist das ein persönliches Treffen für ihn, oder nimmt er daran als Finanzminister teil?

von Tiesenhausen-Cave: Er nimmt teil.

Zusatz : Als was?

von Tiesenhausen-Cave: Er ist ja nicht aufspaltbar. Der Bundesfinanzminister Herr Wolfgang Schäuble nimmt an diesem Treffen teil.

Zusatz : Die Frage ging auch an Herrn Nannt und an Herrn Plate.

Nannt: Ich kann vielleicht ergänzen. Die Ministerin wird sich dort natürlich zu europapolitischen und sicherheitspolitischen Themen austauschen. Das ist dort ein wesentlicher Punkt.

Plate: Zu solchen Themen wird sich dort auch der Bundesinnenminister austauschen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Frau Moosmayer, der Aufsichtsrat der Bahn berät heute über Stilllegungen im Schienengüterverkehr. Unter anderem sollen 200 Verladestationen aufgegeben werden. Was sagt Ihr Ministerium dazu? Sehen Sie das genauso, oder haben sie Bedenken?

Moosmayer: Sie wissen, dass wir uns zu Aufsichtsratsthemen von hier aus grundsätzliche nicht äußern. Auch der Güterverkehr und die eigenwirtschaftlichen Angelegenheiten der Deutschen Bahn sind von hier aus nicht zu kommentieren.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das Bundesverkehrsministerium in vielfältiger Weise dafür sorgt, dass der Güterschienenverkehr vorankommt und gestärkt wird. Wir haben die Mittel für den Ausbau der Strecken erhöht. Wir setzen erhebliche Mittel ein, um beim Lärmschutz weiter voranzukommen, der ein großer Faktor bei den Güterverkehrsstrecken ist. Von daher möchte ich dazu sagen, dass wir weiterhin dafür arbeiten, den Güterschienenverkehr weiter voranzubringen. Das werden wir auch weiterhin tun.

Zusatzfrage: Frau Stamer, was sagt Ihr Ministerium zu diesen Überlegungen?

Stamer: Die Äußerung der Ministerin zu diesem Thema ist bekannt und für alle nachlesbar. Sie hat gesagt, Ziel einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik müsse es sein, Güterverkehr von der Straße herunterzuholen und auf die Schiene zu verlagern. Ich möchte darauf hinweisen, dass sie sich ausdrücklich auf unser Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 bezieht. Dort heißt es zum Verkehrssektor:

"Wichtige Handlungsfelder sind zudem die Weiterentwicklung der LKW-Maut, der Ausbau und die Stärkung des Öffentlichen Personenverkehrs, des Schienengüterverkehrs sowie des Fahrrad- und Fußverkehrs."

SRS'in Wirtz: Ich will Sie nicht länger auf die Folter spannen: Ja, das ist heute meine letzte Regierungspressekonferenz. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen allen zu verabschieden und mich für die Zusammenarbeit zu bedanken. Ich hatte in den vergangen Jahren - inzwischen muss ich sagen: Jahrzehnten - viel Gelegenheit, auf beiden Seiten dieses Tisches zu sitzen. Insofern konnte ich zwar nicht immer, aber immer einmal wieder Ihre Reaktionen auf unsere vielleicht nicht immer ganz ausführlichen, sondern manchmal wortkargen Antworten verstehen. Aber für mich war, während ich hier gesessen habe, eigentlich immer klar, dass wir alle zusammen, gemeinsam an einer Sache arbeiten. Insofern wünsche ich dieser Institution, dass diese Haltung und der Respekt für diese Institution und vor allem für beide Seiten nicht verloren gehen.

Danke also an Sie und auch Danke an meine Kolleginnen und Kollegen hier! Es war über die Parteigrenzen hinweg eine sehr vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ganz allein möchte man hier nicht sitzen; insofern ist es wirklich wichtig, eine starke Mannschaft an seiner Seite zu haben.

Ich werde am Montag meine neue Aufgabe im Bundesjustizministerium antreten und wünsche Ulrike Demmer, die dann irgendwann an meiner Stelle hier sitzen wird, alles erdenklich Gute. Vielen Dank!

Vors. Szent-Iványi: Frau Wirtz, jetzt haben Sie uns ein bisschen in die Bredouille gebracht, weil wir dachten, Sie verabschiedeten sich erst nächste Woche. Aber unser Büro und wir, wir sind ja schnell und flexibel und waren froh über die vielen Fragen, sodass wir Zeit hatten, doch noch ein kleines Geschenk vorzubereiten.

Wir bedanken uns ganz herzlich für die Zusammenarbeit hier in der Bundespressekonferenz, auch für Ihre Worte eben und wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem neuen Posten.

SRS'in Wirtz: Vielen Dank!

Mittwoch, 8. Juni 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 8. Juni 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-08-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2016

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