Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1259: Regierungspressekonferenz vom 6. Juli 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 6. Juli 2016
Regierungspressekonferenz vom 6. Juli 2016

Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2017 und zum Finanzplan bis 2020, Gesetz zur Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens, Rüstungsexportbericht 2015, Flüchtlings- und Integrationspolitik), Genehmigung weiterer Wohneinheiten in Siedlungen im Westjordanland und in Ostjerusalem durch die israelische Regierung, Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes, Gesetzentwurf zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sicherere Herkunftsstaaten, Entwurf zum geänderten Arzneimittelgesetz, Diskussion um Bußgeldverfahren gegen VW, Entscheidung der EU-Kommission zum Freihandelsabkommen CETA, Kritik des Bundesrechnungshofes an der Sicherheit des Datennetzes der Bundeswehr, mögliche deutsche Beteiligung an US-Drohnenangriffen

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Braams (BMWi), Malachowski (BMJV), Ewald (BMG), Strater (BMVI), Flosdorff (BMVg)


Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Schäfer: Ich möchte Ihnen sagen, dass die Bundesregierung zutiefst besorgt ist über die erneute Entscheidung der israelischen Regierung, weitere Wohneinheiten in Siedlungen im Westjordanland und in Ostjerusalem zu genehmigen. Aus unserer Sicht - das haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach betont, und ich glaube, ich habe es vorgestern das letzte Mal getan - verstößt der Siedlungsbau in den besetzten Gebieten gegen das Völkerrecht. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Nahost-Quartetts in seinem letzten Bericht vor wenigen Tagen, dass der systematische Prozess von Siedlungsausbau, Landnahme und Legalisierung von Außenposten die Perspektive für eine Zwei-Staaten-Lösung und den Friedensprozess als solchen untergräbt. Es gilt zu verhindern, dass ein Punkt erreicht wird, an dem es kein Zurück mehr gibt. Vielen Dank.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Eines der wesentlichen Themen im Kabinett war heute der Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2017 und zum Finanzplan bis 2020. Ich mache es sehr knapp, denn der Bundesfinanzminister hat Ihnen hier ja schon ausführlich Rede und Antwort gestanden. Nichtsdestotrotz gibt es einiges daran, das bemerkenswert ist: Das ist zum dritten Mal in Folge ein Haushalt ohne neue Schulden, den die Bundesregierung vorlegt. Diese Linie schreibt der Bund dann auch für diese Finanzplanjahre bis 2020 fort. Die Konjunktur ist robust. Der Bundeshaushalt ist solide. Das ermöglicht im nächsten Jahr wie auch in den Folgejahren steigende Ausgaben für mehr Wachstum und mehr Beschäftigung. Das sind Aussagen, die, denke ich, für jede Bürgerin und jeden Bürger in Deutschland positiv sind.

Ich nenne nur drei kurze Stichworte als Beispiele für solche Wachstums- und Beschäftigungsausgaben: Das sind beispielsweise Akzente bei der Entwicklung der Elektromobilität, beim Breitbandausbau und bei der Mikroelektronik. Die Aufnahme und die Integration von Flüchtlingen stellt weiterhin eine große Herausforderung dar, und ihre Finanzierung ist für die Bundesregierung auch eine der wichtigsten Aufgaben. Zugleich setzt der Haushalt zusätzliche Impulse zugunsten der inneren wie der äußeren Sicherheit, und er spiegelt natürlich zahlreiche sozialpolitische Maßnahmen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wider. Ich denke aber, dies alles haben Sie jetzt vom Bundesfinanzminister auch ausführlich dargelegt bekommen.

Der zweite Punkt, ein wichtiger Schritt in der Klimapolitik, ist das Gesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens von Paris. Nur kurz zur Erinnerung: Im Dezember 2015 ist der Staatengemeinschaft mit der Verabschiedung dieses Pariser Klimaübereinkommens ein historischer Schritt zur Stärkung des internationalen Klimaschutzes gelungen. Die Kanzlerin hat gestern beim Petersberger Klimadialog von einer neuen Ära gesprochen, die damit eingeleitet wird. Man verpflichtet sich, die Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau bei deutlich unter 2 Grad zu halten und sie, wenn möglich, sogar auf 1,5 Grad zu begrenzen. Außerdem wollen wir in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreichen.

Jetzt kommt es darauf an, dieses Pariser Abkommen weltweit zügig in Kraft zu setzen. Deswegen gab es heute den Beschluss des Gesetzentwurfes zum Übereinkommen von Paris. Das schafft die Voraussetzung dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland die Ratifikation dieses Abkommens völkerrechtlich vornehmen kann.

Es ist im Übrigen ein gemischtes Abkommen mit Zuständigkeiten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Deswegen wollen wir die Ratifikationsurkunde dann zusammen mit der Europäischen Union und den anderen Mitgliedstaaten übermitteln.

Eine zügige Ratifizierung schafft Planungssicherheit für alle Akteure und setzt vor allem das klare Signal, dass wir zu den Beschlüssen von Paris stehen und dass wir den Klimaschutz gemeinsam mit unseren internationalen Partnern aktiv vorantreiben wollen. Noch einmal ein Zitat der Bundeskanzlerin von gestern: Sie hat gesagt, mit dem Pariser Abkommen sei der Weg aufgewiesen, begangen sei er dadurch noch nicht.

Dritter Punkt im Kabinett war der Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2015. Sie wissen: Um die Transparenz von Genehmigungsentscheidungen zu verbessern, veröffentlicht die Bundesregierung den Rüstungsexportbericht nun schon zum dritten Mal noch vor der parlamentarischen Sommerpause des Folgejahres. Dieser Bericht betrifft also das Jahr 2015. Wir verfolgen unverändert eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik. Genehmigungen werden erst nach eingehender Prüfung im Einzelfall erteilt, nachdem insbesondere sichergestellt wurde, dass die Güter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder zur Verschärfung von Krisen beitragen.

Kurz zu den Eckpunkten dieses Rüstungsexportberichts: Im Jahr 2015 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 7,86 Milliarden Euro erteilt. Das Volumen basiert unter anderem auf Genehmigungen, über die bereits im Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2015 berichtet wurde. Insgesamt wurden im Jahr 2015 41 Prozent der Ausfuhren für EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder genehmigt, der Rest - 59 Prozent - für Drittländer. Der Gesamtwert der Sammelausfuhrgenehmigungen belief sich auf 4,96 Milliarden Euro. Sammelausfuhrgenehmigungen werden fast ausschließlich im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und Nato-Staaten erteilt.

Zur weiteren Verbesserung der Transparenz enthält der Bericht auch erstmals eine Aufschlüsselung der Gemeinschaftsprogramme, für die 2015 eine Sammelausfuhrgenehmigung genehmigt wurde.

Zum Schluss noch zum Aspekt der Kleinwaffen: Der Gesamtwert der genehmigten Kleinwaffenexporte belief sich 2015 auf 32,4 Millionen Euro. Das waren im Vorjahr beispielsweise noch 47,4 Millionen Euro. Auch bei den Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 21,6 Millionen auf 14,5 Millionen Euro zu verzeichnen.

Diesen heute beschlossenen Rüstungsexportbericht werden wir dem Deutschen Bundestag übermitteln und anschließend veröffentlichen.

Zum regelmäßigen Punkt "Flüchtlings- und Integrationspolitik": Der Schwerpunkt war heute die Integration in der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung. Die Bundesregierung wird von dem Gedanken getragen, dass Bildung ein wichtiger beziehungsweise der wichtige Schlüssel ist, damit Integration gelingt. Deswegen haben wir uns heute mit den Aktivitäten der Bundesregierung zur Integration von Flüchtlingen in Hochschulbildung und berufliche Bildung befasst. Darüber haben Bundesministerin Wanka und Bundesministerin Nahles berichtet. Ziel der Bundesregierung ist es, gemeinsam mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den Ländern den zu uns gekommenen Menschen möglichst einfache und schnelle Integrationswege zu eröffnen.

Vermittlung, Einstieg, Integration in Ausbildung und Studium bedürfen einer eingehenden Vorbereitung, und das bedarf auch der Begleitung. Dafür steht jetzt eine große Bandbreite schon vorhandener oder auch neuer politischer Maßnahmen zur Verfügung. Ich will nur eine nennen, die, glaube ich, in diesem Zusammenhang wichtig ist. Sie ist ein Teil des Integrationsgesetzes, das sich derzeit im Bundestag befindet, die sogenannte 3-plus-2-Regelung, also eine Regelung, die Rechtssicherheit für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und ihre Arbeitgeber schafft. Die Auszubildenden erhalten für die Gesamtdauer der Ausbildung und nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung dann noch für weitere sechs Monate eine Duldung, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Wer dann eine Beschäftigung aufnimmt, der erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre. Wenn die Ausbildung abgebrochen wird, dann wird eine Duldung für sechs Monate zur erneuten Suche eines neuen Ausbildungsplatzes erteilt. Das ist eine sehr wichtige Regelung für auszubildende Flüchtlinge wie auch für ihre potenziellen Arbeitgeber.

So viel dazu und erst einmal aus dem Kabinett!

Frage : Herr Schäfer, es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie Israel ermahnen und auf die andauernden Völkerrechtsverletzungen hinweisen. Was folgt daraus außer symbolischen Worten?

Schäfer: Daraus folgt die Aufforderung an die beiden Einzigen, die diesen Friedensprozess wieder in Gang setzen und vorantreiben können, nämlich Israel und die Palästinenser, jetzt nichts zu tun, was einer Aufnahme der Friedensverhandlungen entgegensteht, und im Gegenteil alles dafür zu tun, dass es eben nicht zu spät ist, überhaupt noch Verhandlungen über eine Zwei-Staaten-Lösung zu führen. Das ist auch der Tenor der Gespräche, die die Bundesregierung und der Außenminister mit den beiden beteiligten Parteien führen. Das ist auch der Tenor der Analyse und des Berichts des Quartetts vom 1. Juli, also, wenn Sie so wollen, die gemeinsame Haltung der internationalen Gemeinschaft.

Zusatzfrage : Wie reagiert denn die israelische Seite - Herr Netanjahu ist ja auch Außenminister - auf diese Äußerung von Ihnen?

Schäfer: Ich glaube, dass er noch nicht auf die Äußerung, die ich vor zehn Minuten gemacht habe, reagiert hat. Sie haben vielleicht gesehen, dass sich die amerikanische Regierung durch den Sprecher des amerikanischen Außenministeriums in ganz ähnlicher Weise wie wir geäußert hat. Es ist jetzt also nicht an mir, Ihnen zu sagen, wie die israelische Regierung reagieren würde.

Ich nehme an, er wird seine Gründe dafür haben, das zu tun, aber Gründe, die wir nicht teilen. Wir werden nicht darin nachlassen, gegenüben unseren Partnern in Israel, aber auch gegenüben unseren Partnern in den palästinensischen Gebieten dafür zu werben, dass sie das tun, was wir und die internationale Gemeinschaft für richtig halten, nämlich endlich diesen Friedensprozess voranzuführen und zu einem guten Ende zu bringen.

Im Grunde sind ja alle Parameter dieses Friedensprozesses klar. Sie sind auch den beiden Parteien klar. Es gibt ja einige Initiativen der internationalen Gemeinschaft, mit denen der Versuch unternommen wird, den beiden Parteien dabei zu helfen, wieder in diese Verhandlungen einzusteigen, nicht zuletzt die Initiative der französischen Regierung, die ja vor einigen Wochen mit einer ersten Konferenz im Quai d'Orsay mit dem französischen Außenminister als Gastgeber ersten Schwung bekommen hat.

Frage : Herr Schäfer, ab wann ist die Chance für eine Zwei-Staaten-Lösung endgültig tot?

Zweite Frage: Glauben Sie noch im Ernst, dass die israelische Regierung Interesse an einer Zwei-Staaten-Lösung hat? Wenn ja, was für Hinweise haben Sie darauf?

Schäfer: Wann sozusagen der Point of no Return gekommen sein wird, kann, glaube ich, niemand so genau vorhersagen. Letztlich hängt alles vom politischen Willen der beiden Seiten ab.

Sowohl in öffentlichen Äußerungen als auch in den Gesprächen mit der Bundesregierung oder unter Beteiligung der Bundesregierung bekennen sich die israelische Regierung, der israelische Ministerpräsident und auch der neue israelische Verteidigungsminister Liebermann immer und immer wieder zur Zwei-Staaten-Lösung.

Zusatzfrage: Nun ist ja ein Bekenntnis die eine Sache, aber welche konkreten Maßnahmen unternimmt Israel, von denen Sie sagen können "Hier wird jetzt in Richtung einer Zwei-Staaten-Lösung gearbeitet"?

Schäfer: Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass die israelische Regierung und auch der Premierminister immer wieder darauf hinweisen, dass sie bereit seien, ohne jede Vorbedingung in Verhandlungen und Gespräche mit den Palästinensern einzutreten. Ich glaube, die Verantwortung dafür, dass es nicht zu solchen substanziellen und ernsthaften Verhandlungen über eine Zwei-Staaten-Lösung kommt, tragen beide Seiten. Beide Seiten sind von uns aufgerufen, nichts zu tun, was die Chancen für eine Zwei-Staaten-Lösung untergräbt, und im Gegenteil alles dafür zu tun, dass diese Verhandlungen jetzt endlich in Gang kommen.

Frage: Herr Seibert, wann wird sich die Kanzlerin in diesen Konflikt einschalten und vielleicht mit Herrn Netanjahu persönlich darüber sprechen?

Herr Schäfer, kommt für die Bundesregierung die Anerkennung des Staates Palästina infrage, um den gewünschten Prozess wieder in Gang zu bringen?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat mit dem israelischen Ministerpräsidenten ja schon viele Male darüber gesprochen, und sicherlich wird sie das in Zukunft auch tun.

Schäfer: Eine solche Entscheidung steht zurzeit nicht auf der Tagesordnung.

Zusatzfrage : Kommen denn mittlerweile Sanktionen infrage? So macht es die Bundesregierung schließlich mit anderen Staaten, die aus ihrer Sicht das Völkerrecht brechen.

Schäfer: Stellen Sie mir die Frage?

Zusatz: Ja.

Schäfer: Auch darüber kann ich Ihnen nichts berichten. Ich glaube nicht, dass es eine gute Idee wäre, wenn so etwas, was wie ein Boykott von deutschem Boden aus gegenüber Israel aussähe, in Gang gesetzt würde. Das ist angesichts der überaus schmerzhaften und schwierigen Vergangenheit, die wir mit Israel und mit den Juden teilen, ganz sicher keine gute Idee.

Frage: Herr Seibert, gab es zum Rüstungsexportbericht eine Diskussion, eine Debatte, oder ist der einfach nur beschlossen worden, ohne dass dazu irgendetwas gesagt wurde?

Zweitens an das Bundeswirtschaftsministerium: Wie groß ist denn das Volumen von Aufträgen, die quasi noch auf Halde liegen und bei denen die Vorgängerregierung quasi schon Fakten geschaffen hat, die sich jetzt sukzessive in den Zahlen niederschlagen? Andersherum gefragt: Wie lange wird es noch Sondereffekte geben, die die Zahlen, so wie es Ihr Minister sieht, verzerren?

StS Seibert: Der Rüstungsexportbericht ist vom Bundeswirtschaftsminister ins Kabinett eingebracht worden, das heißt, er hat Eckpunkte dessen, was ich Ihnen hier auch vorgestellt habe, vorgetragen. Es gab dazu keine anschließende Debatte.

Braams: Vielen Dank für die Frage. Vielleicht erlauben Sie mir noch ein paar einordnende Bemerkungen vorab, bevor ich auf Ihre Frage eingehe.

Herr Seibert hat es ja schon dargestellt: Die Bundesregierung verfolgt eine zurückhaltende und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Bundeswirtschaftsminister hat immer klar gemacht, dass Rüstungsexporte kein Instrument der Wirtschaftspolitik sind; vielmehr sind sie ein Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik. Das bedeutet, dass immer unter Beteiligung der betroffenen Ressorts eine Entscheidung im Einzelfall ergeht und die Situation vor Ort und im Land genau analysiert wird, ebenso wie die Menschenrechtslage vor Ort. Das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz ebenso wie der Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 und die Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 bilden die rechtlichen Grundlagen für die Rüstungsexportpolitik, aber zugleich geben sie auch die Maßgabe für diese umfassende Prüfung im Einzelfall.

Bei den Rüstungsexportzahlen in diesem Jahr wie auch in den Vorberichten lohnt ein differenzierter Blick. Die Zahlen alleine und die Genehmigungswerte alleine sind kein tauglicher Gegenstand. Vielmehr muss man eben das jeweilige Gut berücksichtigen und da die Beurteilung ansetzen: Ist es eine Kleinwaffe, dient es der Grenzsicherung, wer hat es genehmigt, liegt die Genehmigung vielleicht zehn Jahre zurück? Das ist eben die entscheidende Einordnung, die getroffen werden muss.

Wir haben in dieser Legislaturperiode eine verstärkte Transparenz umgesetzt - auch das wurde schon ausgeführt -, und wir haben mit dieser Bundesregierung und unter den Aktivitäten von Bundeswirtschaftsminister Gabriel die strengste Rüstungsexportpolitik geschaffen, die es in der Bundesregierung je gab; auch das möchte ich noch einmal kurz betonen. Es gibt die Kleinwaffengrundsätze, verabschiedet im Frühjahr 2015, und es gibt die Post-Shipment-Kontrollen, die im Sommer 2015 und dann im März 2016 noch einmal im Kabinett verabschiedet wurden. Damit haben wir eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union eingenommen, und wir bringen diese strengen Grundsätze auch auf europäischer Ebene ein.

Zu den Zahlen, und da auch noch einmal zu dem Punkt der von Ihnen angesprochenen Sondereffekte: Insgesamt, ohne diese Sondereffekte, liegen die Zahlen auf einem normalen Niveau. Ich möchte aber gern noch einmal auf diese Sondereffekte eingehen. Lassen Sie mich anfangen mit den Kleinwaffen: Kleinwaffen sind besonders gefährlich, weil sie häufig in Bürgerkriegen eingesetzt werden, und sie sind schwer zu kontrollieren, weil sie einfach weitergegeben werden können. Hier war die Zielsetzung insbesondere, die Exporte von Kleinwaffen zu reduzieren. Der Gesamtwert der Genehmigung von Kleinwaffen - das wurde schon genannt - belief sich im Jahr 2015 auf 32,4 Millionen Euro. Dies entspricht einem Rückgang um ca. 15 Millionen Euro. Wenn man sich die Drittländer anschaut, sieht das Ergebnis ebenso aus: Es gibt hier einen Rückgang des Volumens im Vergleich zum Vorjahr um ca. 7,5 Millionen Euro auf jetzt knapp 14,5 Millionen Euro. Das ist der niedrigste Wert seit 15 Jahren. Wenn man hier auch noch einmal auf die ersten vorläufigen Zahlen zum Jahr 2016 blickt, sieht man, dass sich das so auch fortsetzen wird. Auch wenn es sich dabei erst einmal um vorläufige Zahlen handelt: Der Anteil an Kleinwaffen geht im ersten Halbjahr des Jahres 2016 weiter zurück, und zwar auf 11,64 Millionen Euro. Bei Drittstaaten belaufen sich die Genehmigungen von Kleinwaffen im ersten Halbjahr auf einen Betrag von 3,3 Millionen Euro. Das heißt, das ist auch hier noch einmal ein Rückgang.

Zu den angesprochenen Sondereffekten: Es trifft zu, dass es bei dieser Gesamtzahl Sondereffekte zu berücksichtigen gilt; das hat der Minister ja auch schon eingeordnet und deutlich gemacht. Das zeigt eben noch einmal, dass der Wert alleine kein tauglicher Gradmesser ist. Insbesondere gibt es Genehmigungen zu europäischen Kooperationsprojekten oder Genehmigungen des Exports an EU- und Nato-Staaten, beispielsweise die vier Tankflugzeuge für Großbritannien mit einem sehr hohen Wert von 1,1 Milliarden Euro, ein U-Boot für Israel, welches von der Vorgängerregierung geliefert wurde, oder eben auch die Panzerlieferungen nach Katar in Höhe von 1,6 Milliarden Euro, welche ebenfalls von der Vorgängerregierung bewilligt wurden. Diese Sondereffekte wird es sicherlich auch noch eine Zeit lang geben. Ich kann das nicht genau beziffern, denn das sind ja immer Einzelfallentscheidungen, die dann auch im Bundessicherheitsrat zu treffen sind. An dieser Stelle möchte ich aber vielleicht noch erläutern, dass es gerade bei den Kriegswaffen ein sehr komplexes Genehmigungsregime gibt. Es gibt verschiedene Stufen, angefangen bei der Herstellungsgenehmigung - der sogenannten ersten Stufe - über die Ausfuhrgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz bis abschließend und nachziehend eben noch einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Dazwischen können sehr viele Jahre liegen; das können im Einzelfall zehn Jahre - oder auch mehr oder weniger - sein. Daher ist damit zu rechnen, dass es diese Sondereffekte auch weiterhin noch geben wird.

Frage: Eine Lernfrage an Herrn Seibert: Sind Saudi-Arabien, Pakistan, Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kuwait und Brunei für die Bundesregierung keine Krisenstaaten, sind das keine Krisenregionen?

Frau Braams, wenn Sie sagen, Sondereffekte werde es auch in Zukunft geben: Ich kann mich nicht erinnern, dass es in den letzten Jahren einmal keine Sondereffekte gab, wenn Herr Gabriel den Rüstungsexportbericht vorgelegt hat. Wird es also immer so bleiben und werden diese Sondereffekte immer Ihre Ausrede dafür sein, dass sich die Rüstungsexporte nicht so entwickeln, wie sich Ihr Minister das wünscht?

StS Seibert: Die Länder, die Sie genannt haben, sind sicherlich Länder, die in geopolitisch schwierigen Regionen liegen. Ich weise jetzt aber trotzdem noch einmal auf etwas hin, was man wirklich im Kopf haben muss: Diese Entscheidungen fallen im Einzelfall, sie werden im Einzelfall und natürlich nach Prüfung der aktuellen Lage, der aktuellen außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefällt.

Braams: Ich glaube, ich habe das gerade dargestellt: Es sind eben sehr langwierige, sehr komplexe Genehmigungsvorgänge, die bei den Kriegswaffen die verschiedenen Stufen haben, die ich dargestellt habe, und sich damit über viele Jahre hinziehen müssen. Wenn ein Wirtschaftsminister den Rüstungsexportbericht vorstellt, dann muss er natürlich darstellen, was in seiner Verantwortung genehmigt wurde; er muss aber gleichzeitig auch darstellen, was in der Verantwortung von Vorgängerregierungen genehmigt wurde.

Zusatzfrage: Herr Seibert, Sie sprechen ja stets von Einzelfällen. Können Sie uns einmal Beispiele für Einzelfälle geben, in denen Nein gesagt wurde?

StS Seibert: Nein.

Frage: Frau Braams, bei allem Respekt vor Ihnen: Die Reduzierung von Rüstungsexportgütern ist ja ein sehr wichtiges politisches Anliegen Ihres Ministers. Können Sie uns sagen, warum er das heute, also zu dem Zeitpunkt, an dem er den Bericht ins Kabinett eingebracht hat, wo er dann verabschiedet wurde, hier nicht auch öffentlich erklärt? Das scheint schließlich ein sehr erklärungsbedürftiges Thema zu sein, und auf den Mund gefallen ist der Minister in der Regel ja nicht.

Zweitens. Es gibt eine Benachrichtigung des Wirtschaftsausschusses durch das Bundeswirtschaftsministerium, aus der hervorgeht, dass das erste Patrouillenboot für Saudi-Arabien jetzt genehmigt worden ist. Können Sie das bestätigen? Herr Schäfer, erfüllt es Ihren Minister mit Genugtuung, dass er sich an dieser Stelle offensichtlich gegenüber dem Wirtschaftsminister und Parteifreund Gabriel durchgesetzt hat?

Braams: Vielleicht beginne ich mit Ihren ersten Fragen: Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat am 19. Februar hier an dieser Stelle eine sehr ausführliche, mehr als einstündige Pressekonferenz zu diesem Thema gehalten, in der er die vorläufigen Zahlen des Jahres 2015 eingeordnet hat. Diese sind auch fast identisch geblieben. Insofern verweise ich noch einmal auf diese Einordnung, die auch abrufbar ist. Er hat die Zahlen am Wochenende ja auch noch einmal eingeordnet. Insofern hat er sich, glaube ich, hinreichend zu diesen Zahlen verhalten.

Schäfer: Ich brauche für die Antwort auf Ihre zweite Frage nur ein Wort: Nein.

Braams: Stimmt, diese zweite Frage hatte ich vergessen. - Wie Sie ja wissen: Angelegenheiten des Bundessicherheitsrat unterliegen der Vertraulichkeit. Wir haben die Transparenz gegenüber dem Parlament verbessert und erhöht - aber dies gilt gegenüber dem Parlament, nicht gegenüber der Öffentlichkeit.

Frage: Herr Schäfer, Deutschland rüstet Saudi-Arabien ja massiv auf. Auch vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen Teheran und Riad möchte ich fragen: Welches Signal senden Sie an Teheran mit diesen Waffenverkäufen an den Erzrivalen Irans?

Schäfer: Der erste Satz Ihrer sogenannten Frage war ja keine Frage, sondern eine Unterstellung. Es ist schlicht unzutreffend, dass Deutschland Saudi-Arabien massiv aufrüsten würde.

Zum Thema Patrouillenboote: Solche Boote dienen nach den glaubwürdigen Angaben der saudischen Regierung nicht der Kriegsführung, sondern dem Küstenschutz. Das sind aus unserer Überzeugung Ziele und Zwecke, die wir angesichts einer wirklich komplizierten politischen Situation - Herr Seibert sprach gerade von einer schwierigen geopolitischen Lage - teilen. Ich kann nicht erkennen, weshalb solche Boote, so sie denn geliefert würden und genehmigt würden, den Zwecken dienen, die Sie da unterstellen.

Zusatzfrage: Nun verkaufen Sie ja nicht nur ein paar Boote, sondern Sie verkaufen auch Ersatzteile für Flugzeuge und Munition, die in einem Angriffskrieg gegen Iran eingesetzt werden können. Deswegen noch einmal meine Frage: Welche Signale senden Sie mit diesen Verkäufen an Teheran?

Schäfer: Ich glaube, mehr als das, was ich Ihnen gerade gesagt habe, vermag ich jetzt auch nicht zu sagen, auch wenn Sie die Unterstellungen in Ihrer zweiten Frage noch einmal wiederholen. Das bringt uns jetzt, glaube ich, nicht weiter.

Frage: Eine kurze technische Frage an das Wirtschaftsministerium: Den Rüstungsexportbericht 2015 haben Sie jetzt ja veröffentlich. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wollten Sie auch die vorläufigen Halbjahreszahlen für 2016 veröffentlichen. Das ist wohl noch nicht geschehen - oder habe ich das falsch in Erinnerung?

An Herrn Schäfer oder an das Wirtschaftsministerium - ich weiß es nicht -: Ich beziehe mich jetzt ausdrücklich nicht auf Entscheidungen des Bundessicherheitsrats, sondern auf nicht eingestufte Mitteilungen des Wirtschaftsministeriums an den Deutschen Bundestag, in denen ja von der Genehmigung eines 40 Meter langen Patrouillenboot für Saudi-Arabien die Rede ist. Da es mit den Zahlen immer durcheinandergeht: Kann mir irgendjemand sagen, über wie viele Boote wir in diesem Zusammenhang insgesamt reden?

Braams: Ich kann das gerne beantworten. - Vielleicht noch einmal zu den Rüstungsexportzahlen für 2016: Zu den Ausfuhren von Kleinwaffen hatte ich ja schon ausgeführt, dass diese im ersten Halbjahr einen Wert von 12,42 Millionen Euro haben. Der Genehmigungswert insgesamt beträgt 4,29 Milliarden Euro. Das sind die Hauptzahlen darauf. Bei den Kleinwaffen ist also auch hier wieder ein weiterer Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.

Zum Thema Patrouillenboote: Auch da kann ich Ihnen über Zahlen, Aufträge oder unternehmerische Anträge keine Auskunft geben, weil darüber, wie gesagt, im Bundessicherheitsrat entschieden wird. Diese Informationen sind eingestufte Informationen, sie sind vertraulich.

Schäfer: Ich kann dem gar nichts hinzufügen. Ich fürchte, da müssen Sie sich vielleicht an das Unternehmen wenden, das diese Patrouillenboote herstellt, und fragen, über welche Anzahl da eventuell schon Verträge, Vorverträge oder so etwas abgeschlossen worden sind.

Bemerkenswert finde ich aber, dass Sie sagen, Sie nähmen Bezug auf Schreiben des Bundesministeriums der Wirtschaft oder des Ministers an den Bundestag. Auch solche Schreiben sollten ja eigentlich grundsätzlich vertraulich behandelt werden. Dass die sich stante pede auch in der Öffentlichkeit wiederfinden - und zwar fast in "real time" -, finde ich jedenfalls bemerkenswert - ohne dass ich das weiter kommentieren möchte.

Frage: Ich weiß nicht, wen das betrifft - wahrscheinlich das Wirtschaftsministerium oder das Kanzleramt -: Es gab ja im Juni ein Urteil eines hessischen Verwaltungsgerichtes bezüglich der Lieferung von Komponenten von Heckler & Koch für den Bau von G36-Gewehren nach Saudi-Arabien. Da haben Sie einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob in Berufung gegangen wird. Gibt es dazu schon eine Meinungsfindung?

Braams: Das kann ich gerne beantworten. - Es ist zutreffend, das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am 23. Juni über die Untätigkeitsklage des Unternehmens Heckler & Koch entschieden. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das BAFA - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - als die zuständige Genehmigungsbehörde verpflichtet ist, über den Antrag zu entscheiden. Darüber, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen, gibt es noch keine Entscheidung. Das ist aber auch eine Frage, die vordergründig das BAFA als Genehmigungsbehörde beantworten müsste.

Zusatzfrage: Wissen Sie, ob die schriftliche Urteilsbegründung schon vorliegt?

Braams: Ich glaube, dass das einige Wochen dauert. Mir ist aber nicht bekannt, ob sie schon vorliegt.

Zusatzfrage: Aber wie kann das denn einige Wochen dauern, wenn man nur einen Monat Zeit hat, Berufung einzulegen? Muss man die dann ohne Kenntnis der schriftlichen Begründung einlegen?

Braams: Nein, der Fristbeginn richtet sich nach der vollständigen Übermittlung des Urteils. Aber wie gesagt, da müssten Sie beim BAFA nachfragen, ob dort schon etwas eingegangen ist.

Frage : Herr Schäfer, Iran und Saudi-Arabien waren ja gerade schon Thema. Ich habe gelernt, dass schlaue Waffenexporteure, also schlaue "Lords of War", nicht nur eine Seite hochrüsten, sondern beide. Erhoffen Sie sich, dass gerade die Waffenexporte in den Iran zukünftig deutlich steigen werden?

Eine andere Frage: Der saudische Energie- und Industrieminister war ja gestern in Berlin und hat sich mit Herrn Steinmeier getroffen. Ging es auch darum? Wenn nicht: Worum dann?

Schäfer: Ich glaube, Ihre erste Frage ist abwegig. Die Antwort lautet: Nein, ein solches Interesse und eine solche Hoffnung hegt die Bundesregierung ganz sicher nicht. Im Gegenteil, wir hegen die Hoffnung, dass es auch im Verhältnis zwischen Iran und Saudi-Arabien gelingt, wieder einmal konstruktiv miteinander zu sprechen und die schwierigen Fragen, die die ganze Region, aber auch das bilaterale Verhältnis betreffen, wenigstens anzusprechen und nach Lösungsansätzen zu suchen. Das ist das Bestreben der Bundesregierung und das ist auch einer der Gründe, warum Herr Steinmeier in den letzten acht Monaten zwei Mal sowohl in Teheran als auch in Riad gewesen ist. Es ging also darum, dort zu schauen, ob man im Gespräch mit den beiden sehr wichtigen regionalen Mächten einen Beitrag dazu leisten kann.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich war bei dem Gespräch mit dem saudischen Minister nicht dabei, aber ich bin mir sicher, dass alle wirklich wichtigen Fragen im gemeinsamen und im bilateralen Interesse in diesem Gespräch zur Sprache gekommen sind.

Zusatzfrage: Worum ging es denn?

Schäfer: Na ja, der Minister aus Saudi-Arabien ist verantwortlich für Wirtschaft und Industrie; deshalb vermute ich einmal, dass einer der Schwerpunkte des Gespräches sein Zuständigkeitsbereich gewesen ist. Das schließt aber überhaupt nicht aus, dass auch andere Fragen zur Sprache gekommen sind - Fragen, die uns im bilateralen Verhältnis interessieren, aber auch Fragen, die uns auch insgesamt im Umgang mit Saudi-Arabien betreffen.

Zusatzfrage : Vielleicht sollte ich meine Fragen präzisieren: Warum trifft sich der deutsche Außenminister mit dem saudischen Wirtschaftsminister? Warum macht das nicht Herr Gabriel?

Schäfer: Warum es Herr Gabriel nicht macht oder ob er es vielleicht gemacht hat, vermag ich nicht zu sagen. Da müssten Sie sich vielleicht an die Kollegin wenden.

Ich glaube nicht, dass es irgendeinen Grund gibt, Ihnen gegenüber zu rechtfertigen, mit wem und wann und wie sich der Außenminister mit Vertretern anderer Regierungen trifft. Das ist gewissermaßen seine Aufgabenbeschreibung, deutsche Außenpolitik zu gestalten. Dazu gehört in der Regel auch, dass man mit Leuten aus dem Ausland spricht. Das hat er hier getan.

Dass die großen Reformbemühungen, die politischen Visionen Saudi-Arabiens, die ihren Kern in einer Reform von Wirtschaft und Industrie haben, die aber weit darüber hinausgehen, die ja auch eine Reform von Staat und Gesellschaft vorsehen - da gibt es ja viele Fragen, die man dazu diskutieren kann -, für uns, für die Region, aber auch für die Zukunft Saudi-Arabiens von großem Interesse und von großer Bedeutung sind, kann man, glaube ich, nicht bestreiten. Sozusagen aus erster Hand Informationen über diese Reformbemühungen Saudi-Arabiens zu bekommen, scheint mir ziemlich plausibel und einleuchtend zu sein.

Braams: Ich kann das gerne ergänzen. Ja, auch Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat sich gestern zu einem Arbeitsgespräch mit dem saudischen Energieminister getroffen. Es handelt sich um ein Arbeitsgespräch zu aktuellen Themen. Näher kann ich mich dazu nicht einlassen.

Frage: Frau Braams, Sie haben die Pressekonferenz Ihres Ministers am 19. Februar erwähnt. Da hat er von einer Kommission zum Thema Rüstungsexporte gesprochen und hat gesagt, Genaueres dazu werde es mit der Vorlage des Rüstungsexportberichts, also heute, geben. Können Sie uns bitte sagen, was der Stand der Dinge ist?

Braams: Vielen Dank für die Frage. - Ja, in der Tat hat das Minister Gabriel am 19. Februar vorgestellt. Er hat deutlich gemacht, dass er gerne prüfen möchte, ob eine Bündelung der verschiedenen Richtlinien und Bestimmungen sinnvoll ist. Dies soll eben durch eine Expertenkommission geschehen und diese soll hierzu Vorschläge erarbeiten. Die Arbeiten hieran laufen mit Hochdruck. Wir werden Sie in Kürze darüber informieren, wie hier die genaue Arbeit erfolgen soll.

Zusatz: Das heißt, die Zusage des Ministers, mit Vorlage des Rüstungsexportberichts werde es Klarheit über die Zusammensetzung der Kommission geben, trifft nicht zu.

Braams: Er hat ja kein genaues Datum genannt.

Zusatz: Vorlage des Rüstungsexportberichts.

Braams: Ich sagte ja: Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Das wird in Kürze der Fall sein. Insofern können wir das hier nicht tagesscharf einordnen. Wir werden Sie aber sehr zeitnah informieren.

Frage: Herr Seibert, eine Frage zum BND-Gesetz, das am Freitag im Bundestag in erster Lesung debattiert werden soll. Es gibt eine scharfe Kritik von "Reporter ohne Grenzen", die meinen, dass der BND zum ersten Mal ausdrücklich die Erlaubnis erhalten wird, ausländische Journalisten im Ausland auszuspähen. Damit verletzt die Bundesregierung nach Ansicht von "Reporter ohne Grenzen" das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit. Ist es wirklich so, dass der Bundesnachrichtendienst demnächst im Ausland ausländische Journalisten ausspähen darf?

StS Seibert: Wir haben über dieses Thema hier ausführlich gesprochen und berichtet, als der Gesetzentwurf zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND im Bundeskabinett beschlossen wurde. Ich habe dem eigentlich auch heute hier nichts hinzuzufügen.

Es ist der gesetzliche Auftrag des BND, Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die außen- und sicherheitspolitische Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland haben. Das ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Sicherheit hier in Deutschland. Nun haben wir einen Gesetzentwurf, der den Rechtsrahmen für diese Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung noch klarer absteckt - und das ist das Neue -, ohne die Aufklärungsfähigkeit des BND zu beschneiden. Über einzelne Personengruppen kann ich mich hier nicht äußern.

Frage: Herr Seibert, betrifft das Ausspähen von ausländischen Journalisten nur die Journalisten, die im Ausland sind, oder auch ausländische Journalisten, die in Deutschland sind?

StS Seibert: Ich spreche von Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Das ist das, das in dem Gesetzentwurf rechtlich sozusagen neu präzisiert wurde. Ich habe überhaupt nicht von einzelnen Berufs- oder Bevölkerungsgruppen gesprochen.

Frage: Kurze Nachfrage: War es denn nicht so, dass in dem jetzt geltenden Gesetz für die Journalisten eine Ausnahme gemacht wurde und sie einen besonderen Schutz vor Ausspähung genossen haben?

StS Seibert: Ich werde Ihnen dazu eine Antwort nachreichen müssen.

Frage: Herr Malachowski, das BMJ war wahrscheinlich auch in die Gesetzesbildung eingebunden. Wie die Kollegen schon gesagt haben, war in jedem deutschen Überwachungsgesetz eine Ausnahmeregel für ausländische wie auch für deutsche Journalisten enthalten. In diesem BND-Gesetz ist zum ersten Mal keine enthalten. Warum hat das BMJ zum Beispiel nicht dafür gesorgt? Es sorgt damit ja quasi dafür, dass der BND selbst Journalisten, die hier im Saal sitzen, überwachen darf.

Malachowski: Journalisten, die hier im Saal sitzen, sind, glaube ich, von der Ausland-Ausland-Überwachung ausgenommen.

Zuruf (akustisch unverständlich; ohne Mikrofon)

StS Seibert: Ausland-Ausland ist die Überwachung von Ausländern im Ausland, so wie der Doppelbegriff Ausland-Ausland es nahelegt.

Zuruf: Aber wenn Herr Towfigh Nia einmal zurück in den Iran reist, kann er ja ausgespäht werden. Falsch ist das ja nicht. Die Frage, warum das BMJ für diese Ausnahmeregelung, die - - (akustisch unverständlich; ohne Mikrofon)

Malachowski: Ich bitte um Verständnis, dass wir interne Regierungsberatungen hier nicht öffentlich machen. Der Regierungssprecher hat sich dazu geäußert. Das Bundeskanzleramt hat bei diesem Gesetzentwurf die Federführung. Weitere Angaben kann und möchte ich hier nicht machen.

Frage: Sieht die Bundesregierung noch eine Möglichkeit, sich vor der Bundesratssitzung mit den Grünen auf einen Kompromiss in Sachen Maghreb-Staaten zu verständigen? Oder ist die Entscheidung in Bezug auf sichere Herkunftsstaten vor der Sommerpause nicht mehr herbeizuführen?

StS Seibert: Ich möchte heute, am Mittwoch, keine Prognosen abgeben. Die Hoffnungen und die Überzeugungen der Bundesregierung auf diesem Gebiet kennen Sie.

Frage: Eine Frage an das BMG. Es geht um die Änderung des Arzneimittelrechts. Das hätte ja theoretisch am Freitag im Bundestag verabschiedet werden sollen, ist aber von der Tagesordnung genommen worden. Ich gehe davon aus, dass der Gesundheitsminister sein Gesetz weiterhin für gut erachtet. Können Sie bitte noch einmal grundsätzlich erklären, warum Minister Gröhe fremdnützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen für nötig erachtet?

Dann habe ich eine Terminlernfrage: Wann kam dieser stritte Passus eigentlich in das Gesetz? In den ersten Referentenentwürfen war er nicht enthalten.

Ewald: Zunächst ist es richtig, dass der Gesundheitsausschuss gestern ohne Beschlussempfehlung die Änderungsanträge vertagt hat. Es wird noch einmal eine Debatte im Gesundheitsausschuss voraussichtlich Ende/Mitte September geben. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht noch einmal die ganze Bandbreite der Debatte darlegen kann. Herr Gröhe hat sich mehrfach öffentlich dazu geäußert und hat seine Position deutlich gemacht. Das möchte ich an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen. Sie wissen, es gab schlussendlich drei Änderungsanträge dazu. Der Ball liegt jetzt im parlamentarischen Verfahren. Es gibt die Beschlusslage, dass das vertagt werden soll, weil in dem Feld noch Beratungsbedarf gesehen wird. Das ist Stand der Dinge. Mehr habe ich Ihnen dazu eigentlich auch nicht mitzuteilen.

Zusatzfrage: Können Sie mir vielleicht - Sie müssen die Debatte ja nicht noch einmal wiederholen - das wichtigste Argument nennen, warum ein Gesetz, von dem die Pharmaindustrie sagt, dass sie es nicht braucht und die Ärzte sagen, dass es gefährlich ist - beides sind ja Gruppen, die eigentlich von dieser Öffnung der Forschung profitieren würden - (beschlossen werden soll)? Welche anderen Erkenntnisse hat der Gesundheitsminister als die Pharmafirmen, die das umsetzen könnten, es aber gar nicht brauchen, wie sie sagen?

Ewald: Wenn ich das noch einmal im Lichte des Anhörungsverfahrens betrachte, gibt es durchaus widerstreitende Positionen und Einschätzungen auch von wissenschaftlicher Seite dazu. Vielleicht ganz kurz: Wir haben gegenwärtig schätzungsweise 1,6 Millionen Menschen, die in Deutschland an Demenz erkranken. Eine Heilung dieser Erkrankung - das wissen Sie auch - ist zurzeit nicht möglich. Diese Menschen und ihre Angehörigen warten dringend auf Fortschritte in der medizinischen Behandlung. Klinische Studien können grundsätzlich einen Beitrag dazu leisten, dass die Behandlung von Demenzkranken weiter verbessert werden kann.

Sie wissen, dass es eine EU-Vorgabe gibt. Der Änderungsantrag sah ja vor, dass sozusagen das Schutzniveau im Hinblick auf die Einwilligung noch einmal deutlich erhöht worden ist. Herr Gröhe hat immer wieder deutlich gemacht: Der Patientenwille ist der zentrale Maßstab. Gruppennützige Studien ohne vorheriges Einverständnis sind für ihn nicht denkbar. Insofern geht das sozusagen über das von der EU definierte Schutzniveau deutlich hinaus. Das spiegelt sich auch noch einmal in dem Änderungsantrag, der gestern nicht debattiert worden ist. Das ist Grundlage für die weitere Debatte, die stattfinden wird.

Noch einmal der Hinweis: Minister Gröhe hat - zuletzt im "Tagesspiegel" - seine Position dazu deutlich gemacht. Jetzt müssen wir den weiteren Gang der Dinge abwarten.

Frage: Ich möchte gerne das Verkehrsministerium wieder einmal auf das Thema VW ansprechen. Es gab eine Magazinveröffentlichung, die mit der Headline "Verkehrsminister bewahrt VW vor Bußgeldern" überschrieben ist. Wir haben über das Thema ja schon öfter gesprochen. Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, gegen VW Bußgelder aufgrund der Verfehlungen in der Dieselemissionsaffäre zu verhängen?

Hat das Verkehrsministerium aktiv etwas unternommen, um ein solches Bußgeldverfahren, das möglich wäre, zu verhindern oder es zu unterlassen? Wenn ja, weshalb?

Strater: Ich kann Ihnen dazu Folgendes sagen - das ist das, was wir auch dem entsprechenden Artikel zugeliefert haben -, dass wir gegenüber Volkswagen entsprechend dem des im Verwaltungsrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht herrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit diejenigen Maßnahmen ergriffen haben, die auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustands gerichtet sind. Das hatte meine Kollegin Frau Moosmayer hier am vergangenen Montag auch bereits ausgeführt.

Volkswagen wurde aufgegeben, auf seine Kosten die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Zustand zu überführen. Dies ist im Sinne des Kunden die zielführende Lösung. Das ist unser Ansatz in diesem Verfahren.

Zusatzfrage: Die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, hätte aber grundsätzlich bestanden? Es ist also eine autonome Entscheidung Ihres Ministeriums gewesen, das für verhältnismäßig zu erklären und auf die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu verzichten?

Strater: Es gilt das, was ich gerade gesagt habe. Was grundsätzlich möglich ist, ist das eine. Was wir in dieser Sache unternehmen, ist das, was Sie fragen, nämlich nach der politischen Entscheidung diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustands gerichtet sind und die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Zustand überführt werden.

Frage: Herr Seibert, ich habe zwei Fragen zu der gestrigen Entscheidung der EU-Kommission bezüglich des weiteren Umgangs mit CETA. Was folgt für Deutschland konkret daraus, was das Verfahren betrifft?

Zum einen würde mich interessieren: Wird das Parlament in Deutschland jetzt mit diesem Abkommen in dem Sinne befasst, dass es darüber diskutiert und möglicherweise eine Entschließung verabschiedet, die aber nicht zwingend bindend ist für die Bundesregierung oder wird es ein richtiges Ratifzierungsverfahren geben, sodass die Zustimmung Deutschlands auch tatsächlich von der Zustimmung durch das Parlament abhängig ist?

Ich sage bewusst "das Parlament", und das ist Teil zwei meiner Frage: Wird in jedem Fall Bundestag und Bundesrat mit CETA befasst?

StS Seibert: Erlauben Sie, dass ich ein bisschen aushole. Ich komme aber zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Zunächst begrüßt die Bundesregierung die Entscheidung der EU-Kommission, CETA als gemischtes Abkommen einzustufen. Die Bundeskanzlerin hat ja in den letzten Wochen immer wieder betont, wie wichtig uns die Einbindung der nationalen Parlamente - konkret des Bundestags - in die Entscheidung über CETA ist. Wir halten CETA für ein sehr gelungenes Abkommen. Es ist ein Abkommen, das den Zugang und die Chancen europäischer Unternehmen zum kanadischen Markt erheblich verbessern wird. Der kanadische Markt ist ein wichtiger Markt. Wir sind schon jetzt durch vielfältige Investitions- und Handelsbeziehungen eng miteinander verflochten. Die EU ist nach den USA der zweitwichtigste Handelspartner der Kanadier.

Dieser Abkommen kann ein Beitrag zur Vertiefung dieser Beziehungen sein. Es beseitigt fast alle Zölle. Europäische Exporteure würden dadurch im Jahr - das sind Zahlen aus dem Bundeswirtschaftsministerium - an die halbe Milliarde Euro sparen. EU-Unternehmen erhalten durch CETA leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada, zu Dienstleistungs- und Investitionsmärkten. Das kann die Sicherung vieler Arbeitsplätze oder auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze bedeuten.

CETA steht überdies vor allem auch für faire Handelsregeln, für hohe Sozial- und Umweltstandards und ist dadurch in der Lage, durchaus Maßstäbe für weitere Freihandelsabkommen zu setzen.

Wie gesagt: Gut, dass die EU-Kommission beschlossen hat, CETA als gemischtes Abkommen einzustufen. Damit gemischte Abkommen in Kraft treten können, ist eine nationale Ratifizierung durch Gesetz erforderlich. Wie aber dieses Ratifizierungsgesetz auszugestalten ist - ob als Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz -, das hängt von den zu regelnden Sachfragen des Abkommens ab. Das wird - das ist jetzt die Antwort auf Ihre Frage - eben noch näher geprüft werden müssen.

Zusatzfrage: Macht es einen Unterschied, dass die EU-Kommission letztlich CETA als gemischtes Abkommen zu betrachten empfiehlt, aber weiterhin der Rechtsauffassung ist, dass es eigentlich ein "EU-only"-Abkommen ist? Macht das einen Unterschied für die Frage, wie man in Deutschland oder in den Mitgliedstaaten damit umgehen muss?

StS Seibert: Wir behandeln es jetzt als gemischtes Abkommen. Aber vielleicht möchte die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sich dazu äußern.

Braams: Ich kann gerne ergänzen. Die Kommission hat gestern eine Entscheidung im Kollegium getroffen und dann dem Rat vorgeschlagen, CETA als gemischtes Abkommen zu behandeln. So ist dann auch die Einstufung, die dem Rat vorgelegt wird. Wir warten jetzt noch darauf, dass auch die übersetzten Vertragstexte übermittelt werden. Das ist noch nicht der Fall. Die Kommission hat aber erklärt, dass sie es als gemischtes Abkommen vorlegen wird.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es in dem Moment, in dem sich Rat und Kommission darüber einig sind, rechtlich bindend ist?

Braams: Der Beschlussvorschlag an den Rat wäre die Bitte um Abstimmung über den Beschlussvorschlag "gemischtes Abkommen". Darüber muss der Rat befinden. Wie gesagt, die deutschen Vertragstexte sind noch nicht eingetroffen. Wir rechnen damit in Kürze. Sobald sie eintreffen, werden sie nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag an den Bundestag übermittelt. Dann kann auch der Bundestag darüber beschließen und entscheiden, wie er befasst werden möchte.

Frage : Frau Braams, die Frage des Kollegen: Will Herr Gabriel, dass der Bundestag CETA ratifiziert?

Herr Seibert, Sie sagten sonst immer, dass CETA Arbeitsplätze schaffen wird. Jetzt sprechen Sie nur davon, dass es Arbeitsplätze schaffen kann. Ist das eine neue Wortwahl von Ihnen?

StS Seibert: Nein. Ich bin immer vorsichtig, weil wir CETA noch gar nicht haben. Wir haben es ausgehandelt. Wir sind davon überzeugt, dass es aus den Gründen, die ich genannt habe, ein sehr gutes Abkommen ist. Aber solange wir es noch nicht haben, spreche ich ein bisschen vorsichtig, weil der Indikativ noch nicht berechtigt ist.

Braams: Die Frage gibt mir die Gelegenheit, die Position des Wirtschaftsministers noch einmal deutlich zu machen. Er hat sich schon gestern zu dem Beschlussvorschlag der Kommission geäußert. Auch er begrüßt es, dass die Kommission zu der Auffassung gelangt ist, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, und diesen Beschlussvorschlag vorlegt. Das ermöglicht eine breite Beteiligung der nationalen und europäischen Parlamente, da nationale und europäische Interessen betroffen sind.

Auch Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat schon immer deutlich gemacht, dass er CETA für ein sehr gutes Abkommen hält - Herr Seibert hat es deutlich gemacht -, welches hohe Standards setzt, die wirtschaftliche Kooperation verbessert und erstmals einen modernen Investitionsschutz verankert. Er wird für dieses Abkommen werben. Er hat gesagt, das sei die Messlatte für andere Freihandelsabkommen. Zugleich hat er deutlich gemacht, dass ein gemischtes Abkommen die Zustimmung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlamentes finden muss.

Frage : Ich möchte es richtig verstehen, und zwar im Hinblick auf die Beteiligung des Bundesrates. Verstehe ich es richtig, dass es im Moment noch offen ist, ob CETA von deutscher Seite ratifiziert wird, auch wenn der Bundesrat dagegen spricht? Es war die Rede von einer Abwägung, ob es sich um ein Zustimmungs- oder um ein Einspruchsgesetz handelt. Heißt das, es ist noch nicht klar, ob der Bundesrat das Gesetz stoppen könnte?

Die zweite Frage: Wie muss ich mir den Umsetzungsprozess zeitlich vorstellen? Wird das vorläufig nach der Entscheidung der europäischen Gremien in Gang gesetzt, und folgt dann ein möglicherweise jahrelanger nationaler Umsetzungsprozess in der ganzen EU, oder wie läuft das?

Braams: Ich kann gern noch einmal etwas dazu sagen. Das hatten wir, wie gesagt, schon in der vergangenen Woche diskutiert. Es gibt verschiedene Stufen. Jetzt geht es erst einmal um den Beschlussvorschlag über ein gemischtes Abkommen, über den zu entscheiden ist. Dazu hat Herr Gabriel, wie gesagt, deutlich gemacht, dass der Bundestags zu beteiligen ist.

Sehr viel später im Prozess - das hatte ich auch schon einmal dargelegt -, am Ende des Prozesses ist es natürlich ein Ratifizierungsprozess. In diesem Ratifizierungsprozess muss man dann entscheiden, ob Bundestag und Bundesrat zu beteiligen sind. Wir gehen derzeit davon aus, dass beide zu beteiligen sind. Aber das ist, wie gesagt, das Ende des Prozesses. Ganz viele Schritte folgen bis dahin noch.

Der erste Schritt ist jetzt erst einmal der Beschlussvorschlag über das gemischte Abkommen. Wir gehen davon aus, dass es wahrscheinlich im Herbst einen Ratsbeschluss geben wird. Aber die Terminierung obliegt natürlich dem Ratssekretariat. Einen genauen Termin gibt es dafür nicht. Dann würde das Europäische Parlament befasst werden, die nationalen Parlamente erst in einem viel späteren Prozess - im Ratifizierungsprozess -, sodass das Ganze natürlich ein sehr langer Prozess ist. Darüber hinausgehend der Hinweis, dass wir jetzt erst einmal auf die erste Stufe und auf den ersten Beschlussvorschlag der Kommission warten.

Zu Ihrer Frage nach einer vorläufigen Anwendung: Auch darüber müsste gesondert beschlossen werden. Auch über die Frage der vorläufigen Anwendbarkeit müsste es einen Beschlussvorschlag geben. Das wäre eine gesonderte Beschlussfassung auf diesem Weg, der verschiedene Etappen - - -

Zusatzfrage : Heißt das, dass noch offen ist, ob der Bundesrat das Abkommen von deutscher Seite stoppen kann?

Braams: Nach unseren Einschätzungen ist CETA ein gemischtes Abkommen. Wir seitens des Bundeswirtschaftsministeriums gehen davon aus, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat im Ratifizierungsprozess zu befassen sind.

Frage: Herr Flosdorff, der Bundesrechnungshof hat offenbar erhebliche Sicherheitslücken bei der Kontrolle des Bundeswehrdatennetzes festgestellt und schließt nicht aus, dass sie die Einsatzbereitschaft gefährden könnten. Meine Frage: Wie kann so etwas passieren, wenn doch gerade das Thema Cyber-Abwehr eines der Topthemen in dieser Legislaturperiode ist? Welche Konsequenzen hat das unter Umständen auch für das Unternehmen, das für die Datensicherheit zuständig ist?

Flosdorff: Der Bundesrechnungshof hat sich anlässlich einer Neuorganisation der BWI - wir nehmen das wieder als Inhousegesellschaft ins Verteidigungsministerium und nicht teilprivatisiert - die Verträge und die Strukturen angeschaut und dort ein paar Routinen festgestellt und kritisiert. Diese Punkte werden wir sicherlich ändern. Aber das Wort "Sicherheitslücke" finden Sie nur in der Berichterstattung, nicht im Text des Bundesrechnungshofes selber.

Sie haben wahrscheinlich mitbekommen, dass der ganze Bereich Cyber und IT im Bundesverteidigungsministerium neu geordnet wird. Wir unternehmen da erhebliche Anstrengungen. Im Herbst werden wir im Verteidigungsministerium eine eigene Abteilung neu gründen und sind dankbar, dass jetzt im Zuge des Haushaltsentwurfes 2017 die notwendige finanzielle Unterfütterung dafür vorgesehen ist, sowohl personell als auch die notwendigen Finanzen, um die Basis zu legen. Wir werden einen militärischen Organisationsbereich einsetzen. Es wird eine Gesamtverantwortung, einen Gesamt-CIO, für den Bereich des Ministeriums und der Bundeswehr geben, also eine neue zentrale Figur, die alles vereinheitlicht und dann im Prinzip auch Regeln für eine gemeinsame IT-Infrastruktur vorgeben kann, Sicherheitsregeln, die sowohl die Administration als auch die Benutzer in der Bundeswehr zu beachten haben. Diesem ganzen Bereich wird deutlich mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden, als es in der Vergangenheit der Fall war.

Es gibt kein Indiz dafür, dass es zu irgendwelchen Schäden gekommen ist oder dass es durch das Nichtvorhandensein der Routinen, was der Bundesrechnungshof kritisiert hat, zu irgendeinem Schadensfall gekommen ist. Wir finden es gut und sinnvoll, was der Rechnungshof angemerkt hat und wollen das für die Zukunft übernehmen.

Zusatzfrage: Ist dann der Begriff "Sicherheitslücke" in dem Kontext nicht richtig?

Flosdorff: Er taucht in dem Text des Bundesrechnungshofes, der mir bekannt ist, nicht auf.

Frage: Eine Frage zum Thema der deutschen Beteiligung an US-Drohnenangriffen und damit zu Ramstein. Herr Schäfer, zunächst zwei Lernfragen:

Haben Verantwortliche oder Beauftragte des Auswärtigen Amtes im vergangenen oder in diesem Jahr Ramstein besucht?

Ist der im April 2014 übersandte Fragenkatalog an die US-Partner mittlerweile vollständig beantwortet worden?

Schäfer: Ich denke, zum Thema Ramstein haben wir hier schon dutzendfach miteinander geredet. Sie stellen eigentlich immer die gleichen Fragen, und ich kann sie immer nur auf die gleiche Art und Weise beantworten.

Ja, vor einiger Zeit war ein Vertreter des Auswärtigen Amtes in Ramstein.

Ja, es gab eine Antwort der amerikanischen Seite. Wir werden darüber hinaus weiter mit der amerikanischen Seite über all die Themen im Zusammenhang mit Ramstein reden, die uns wichtig sind.

Zusatzfrage : Der Beauftragte für Sicherheitspolitik aus dem AA soll dagewesen sein. Können Sie uns sagen, wer das ist?

Sie hatten jetzt gesagt, dass es eine Antwort gab. Die Frage war, ob der Fragenkatalog schon vollständig beantwortet wurde.

Schäfer: Es gibt eine Antwort von der amerikanischen Seite.

Der Beauftragte für Sicherheitspolitik, von dem Sie sprechen, ist ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes in unserer Abteilung 2, der politischen Abteilung.

Zuruf : Wer?

Vors. Detjen: Gibt es einen Namen?

Schäfer: Keinen Namen, den ich Ihnen jetzt nennen müsste. Es ist ein Vertreter des Auswärtigen Amtes. Ich denke nicht, dass es uns hilft, jetzt Namen auszutauschen.

Zusatz : Er ist ja kein Geheimdienstmitarbeiter.

Schäfer: Das stimmt. Aber trotzdem - - -

Zusatzfrage : Können Sie uns bitte sagen, wer das ist?

Schäfer: Trotzdem bleibt es dabei: Er ist ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Der Name tut nichts zur Sache.

StS Seibert: Wir gehen noch kurz zurück zur Frage zum BND-Gesetz. In dem Gesetz gibt es keine Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen, auch nicht für Journalisten. Betroffen wären aber auch nur ausländische Journalisten im Ausland.

Dabei gilt natürlich, was für alle Aktivitäten des BND gilt: Der BND hat sich an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu halten, und er handelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags.

Mittwoch, 6. Juli 2016

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 6. Juli 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/07/2016-07-06-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang