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PRESSEKONFERENZ/1275: Regierungspressekonferenz vom 27. Juli 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 27. Juli 2016 Regierungspressekonferenz vom 27. Juli 2016

Themen: Kondolenztelegramm der Bundeskanzlerin an den Präsidenten der Französischen Republik, Termine der Bundeskanzlerin (Pressekonferenz zu aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik, Teilnahme an der Trauerfeier für die Opfer des Amoklaufs in München), Geiselnahme in einer Kirche in Nordfrankreich, Gewalttaten in Bayern, Medienbericht über die Anzahl der bei Bundeswehr anfallenden Überstunden, Forderungen nach verstärkter Sicherheitsüberprüfung muslimischer Flüchtlinge, mögliche Gefährdungen durch das Spielen von "Pokémon Go" auf Liegenschaften der Bundeswehr, Nationaler Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte"

Sprecher: SRS Streiter, Nannt (BMVg), Schäfer (AA), Dimroth (BMI), Ewald (BMG), Franke (BMZ), Alemany (BMWi) von Tiesenhausen (BMF)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Ich möchte Sie unterrichten über ein Kondolenztelegramm, das die Bundeskanzlerin dem Präsidenten der Französischen Republik, Herrn François Hollande, gesendet hat. Sie hat geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Präsident,

mit großer Erschütterung habe ich von dem feigen Attentat auf das Gotteshaus in Saint-Etienne-du-Rouvray erfahren. Dass Frankreich erneut von menschenverachtendem Hass heimgesucht wurde, erfüllt uns alle in Deutschland mit tiefer Trauer.

Wir nehmen besonders Anteil an der Ermordung eines Mannes des Friedens und der Barmherzigkeit. Wir verurteilen den Angriff auf gläubige Christen in Frankreich auf das Schärfste.

In diesen Tagen gemeinsamer Herausforderungen ist Deutschland seinen französischen Freunden auf das Engste verbunden. Uns eint die Trauer und die Anteilnahme für die Opfer. Uns eint aber auch die feste Überzeugung, dass wir den Terrorismus gemeinsam besiegen werden. Ihnen und den Angehörigen des ermordeten Priesters möchte ich mein tief empfundenes Mitgefühl ausdrücken. Den Verletzten wünsche ich eine rasche und vollständige Genesung."

Das war das Telegramm an François Hollande. - Dann möchte ich noch kurz zwei Termine der Bundeskanzlerin ankündigen:

Zum einen wird die Bundeskanzlerin am morgigen Donnerstag um 13 Uhr hier an dieser Stelle zu aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik Stellung nehmen und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Am Sonntag, dem 31. Juli, wird die Bundeskanzlerin in der Münchner Frauenkirche um 16 Uhr an der Trauerfeier für die Opfer des Amoklaufs vom 22. Juli teilnehmen. Im Anschluss daran wird sie um 18 Uhr auch am Trauerakt im Bayerischen Landtag teilnehmen.

Das waren die drei Dinge, die ich Ihnen sagen wollte.

Frage: Herr Streiter, können Sie noch einmal ganz kurz erläutern, wieso sich die Kanzlerin jetzt doch relativ kurzfristig entschlossen hat, ihren Urlaub zu unterbrechen und uns schon Morgen Rede und Antwort zu stehen?

SRS Streiter: Weil dieses Bedürfnis ja auch hier geäußert wurde.

Vorsitzende Wefers: Ein solches Bedürfnis äußern wir natürlich immer - und freuen uns immer besonders, wenn die Kanzlerin zu uns in die Bundespressekonferenz kommt.

Zusatzfrage: Das heißt, mit den jüngsten Gewalttaten der letzten Woche hat das nichts zu tun? Ist das jetzt sozusagen rein wegen unserer Begehrlichkeiten, oder hat sich die Kanzlerin auch aufgrund der jüngsten Gewaltakte dazu entschlossen, an die Öffentlichkeit zu treten?

SRS Streiter: Selbstverständlich.

Frage: Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit den Anschlägen in Frankreich: Präsident Hollande habe in Rouen gesagt, der IS habe Frankreich den Krieg erklärt und Frankreich werde diesen Krieg mit allen Mitteln führen. Herr Streiter, wird auch Deutschland nach den Anschlägen mit I S-Bezug einen solchen Krieg gegen den Terror führen.

SRS Streiter: Ich würde vorschlagen, dass Sie das morgen die Bundeskanzlerin fragen.

Frage: Herr Streiter, Sie haben selbst gesagt, dass Sie Krieg gegen ISIS führen. Ist das jetzt nicht mehr so?

SRS Streiter: Ich muss jetzt wirklich einmal sagen: Diese Frage stellen Sie jetzt, glaube ich, zum 57. oder 58. Mal. Ich halte es auch angesichts der Ereignisse, die hinter uns liegen, für unangemessen, hier eine solche Wortklauberei zu betreiben. Wo ist jetzt das Problem?

Zusatzfrage: Dass Sie Krieg führen?

SRS Streiter: Entschuldigung, lassen wir es einfach, wirklich. Diese Frage beantworte ich Ihnen jetzt nicht.

Zusatzfrage : Führen Sie noch Krieg oder nicht?

SRS Streiter: Ich sagte Ihnen gerade: Diese Frage beantworte ich Ihnen jetzt nicht. Dazu habe ich keine Lust.

Frage: An Herrn Nannt und vielleicht auch an Herrn Schäfer: Frankreich hat nach den Anschlägen mit verstärkten Luftangriffen in den Bürgerkriegsregionen reagiert. Wird auch Deutschland mit entsprechenden verstärkten Aktivitäten reagieren?

Nannt: Wir haben ja ein klares Mandat für die Aufgaben, die wir dort im Kampf gegen den IS beitragen, also die Aufklärungsleistungen und die Betankung der Flugzeuge, und das ist unser Beitrag.

Schäfer: Der Außenminister ist vor genau einer Woche in Washington gewesen und hat dort auf Einladung des amerikanischen Außenministers an einer Konferenz der Anti-ISIS-Koalition teilgenommen. Alle Mitgliedstaaten - über 60 - dieser Koalition gegen ISIS waren sich darin einig, den Kampf gegen diese verbrecherische Organisation fortzusetzen. Man hat gemeinsam die Situation in Syrien, im Irak, in Libyen und auch in Afghanistan analysiert, also dort, wo ISIS-Zellen sozusagen Territorien beherrschen, und hat gemeinsam festgestellt, dass die Gesamtstrategie - die auch militärische Maßnahmen umfasst - greift und dass ISIS insbesondere im Irak und in Syrien massiv Territorien, Macht, Einfluss und Mittel zur Generierung finanzieller Ressourcen eingebüßt hat. Die Anti-ISIS-Koalition war sich in Washington einig, genau diesen Weg fortzusetzen und den Kampf gegen ISIS geschlossen und entschlossen fortzuführen. Das ist selbstverständlich auch die Haltung der Bundesregierung.

Frage: Herr Schäfer, warum bombardiert die Bundeswehr nicht selbst? Gibt es dazu Überlegungen?

Schäfer: Der Außenminister hat vor einiger Zeit - irgendwann im Laufe des letzten Jahres - einmal gesagt, dass es bereits genügend Nationen gibt, die sich mit Kampfjets in dieser Weise an der Anti-ISIS-Koalition beteiligten, und es sich nicht lohne, sich in eine Reihe von mehr als einem Dutzend Staaten zu stellen, die genau diese Aufgabe im Rahmen der Anti-ISIS-Koalition übernehmen. Es ist vielleicht auch nicht unbedingt das deutsche Alleinstellungsmerkmal, dass wir besonders geeignet wären, diese Art von militärischen Maßnahmen durchzuführen.

Was wir machen - Herr Nannt hat auf die Luftbetankung hingewiesen, Herr Nannt hat auf die Aufklärung durch unsere "Recce"-Tornados hingewiesen; und das gilt auch für andere Dinge, die wir tun -, tun wir, weil nicht nur wir, sondern weil es die Einschätzung der Anti-ISIS-Koalition ist, dass das ein Beitrag Deutschlands ist, der gebraucht wird und der richtig und angemessen ist. Deshalb tun wir das, und da sind wir selbstverständlich jetzt und auch in Zukunft im Lichte der Entwicklungen im Kampf gegen ISIS mit unseren Partnern im Gespräch - ohne dass ich damit jetzt in irgendeiner Weise andeuten möchte, dass es Grund gäbe, jetzt an der grundsätzlich funktionierenden Strategie im Kampf gegen ISIS in Syrien und Irak irgendwelche Abstriche zu machen.

Frage: Ich habe noch eine Nachfrage zu dem Termin am Sonntag, Herr Streiter: Wird die Kanzlerin bei dem Staatsakt eigentlich selbst reden?

Zweite Frage: Gestern hat sich Herr Seehofer ja doch noch einmal ziemlich klar zu den Anschlägen geäußert und unter anderem auch gesagt, dass seine Landesregierung alles Menschenmögliche tun werde und auch auf den Weg bringen werde, um dem Einhalt zu gebieten. Er sagte auch, es sei ihm jetzt erst einmal egal, ob das, was er da so vorschlage, in Berlin oder Brüssel geteilt werde. Ist das eigentlich mit der Kanzlerin so abgesprochen, gibt es da also eine konzertierte Aktion, oder handelt da erst einmal die bayerische Landesregierung sozusagen eigenständig? Ist es auch die Auffassung der Kanzlerin, dass man alles Menschenmögliche tun sollte, um sich dieser Angriffe zu erwehren?

SRS Streiter: Zu Frage eins: Nein, sie wird dort nicht reden.

Zu Frage zwei: Selbstverständlich wird auch die Bundesregierung alles Menschenmögliche tun, um solche Anschläge zu verhindern. - Fragen Sie doch morgen auch noch einmal.

Frage: Eine Frage an Herrn Dimroth, an das Innenministerium: Die bayerische Landesregierung hat ja auch diverse Maßnahmen angesprochen, zum Beispiel den Einsatz der Bundeswehr zur Grenzsicherung oder auch Abschiebungen in Krisenregionen. Sind das Maßnahmen, die im Innenministerium für sinnvoll erachtet werden?

Dimroth: Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass die bayerische Staatsregierung derzeit in der dort noch laufenden Kabinettsklausur über ein solches Papier berät; insofern ist es sicherlich zu früh, um hier jetzt zu einzelnen Maßnahmen detailliert Stellung zu nehmen. Da sollte man vielleicht abwarten, wie der Meinungsbildungsprozess in der bayerischen Staatsregierung weiter verläuft und zu welchem Ergebnis er kommt.

Ganz allgemein wurden gestern in der Pressekonferenz - unter anderem vom Ministerpräsidenten - ja tatsächlich schon gewisse Themen angesprochen. Ganz allgemein kann ich Ihnen darauf auch nur antworten, dass eine Reihe von Dingen, die dort thematisiert worden sind, ja bereits geschehen sind. Ich kann gerne noch einmal aufzählen, was in dieser Legislaturperiode im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus seitens der Bundesregierung initiiert, umgesetzt und getan wurde: Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken wurden unter Strafe gestellt. Der Entzug von Pass und Personalausweis, um Ausreisen von Dschihadisten zu verhindern, ist ermöglicht wurden - es gibt in diesem Bereich zahlreiche Ermittlungsverfahren. Wir haben die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden durch eine entsprechende Gesetzesänderung verbessert. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz wurde verlängert. Tathintergrund und Netzwerkstrukturen können zukünftig durch die wiedereingeführte Vorratsdatenspeicherung besser aufgeklärt und ermittelt werden. Wir haben mit dem Integrationsgesetz einen wichtigen Impuls gesetzt, um auch gelungene Integration in Deutschland zu ermöglichen und gesetzgeberisch zu flankieren.

Wir haben auch in Europa im Kampf gegen den internationalen Terrorismus viel erreicht. Insbesondere wurde der Informationsaustausch gravierend verbessert, beispielsweise durch die Einrichtung des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung über Europol. Das europäische Fluggastdatensystem ist nach langer, zäher Diskussion verabschiedet worden. Es gibt einen Grundsatzbeschluss zu einem Ein- und Ausreiseregister für Europa. Wir haben schließlich konsequent über die gesamte Legislaturperiode die Sicherheitsbehörden des Bundes verstärkt und werden so im Laufe der Legislaturperiode 4600 neue Stellen für die Behörden erreichen können.

Das alles sind ja Maßnahmen, die auch die Themen, die gestern in der Pressekonferenz angesprochen wurden, betreffen. Insofern ist es ja nicht so, dass wir jetzt beginnen, darüber nachzudenken, was man im Kampf gegen den internationalen Terrorismus tun kann. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist eine Menge geschehen.

Wie gesagt, was jetzt die konkreten Vorstellungen der bayerischen Staatsregierung anbetrifft, bitte ich noch um etwas Geduld. Da müssen wir einmal abwarten, was das angekündigte Papier am Ende tatsächlich umfasst. Dann werden wir uns das anschauen und werden uns dazu selbstverständlich eine Meinung bilden.

Frage: Kurze Lernfrage zur Anti-ISIS-Koalition: Herr Nannt, haben Sie zufällig die Statistik parat, wie viele deutsche Flüge es bislang gegeben hat?

Nannt: Stand 26. Juli: im Bereich der Betankungsflüge 186 und im Bereich der Tornados 435.

Frage: Herr Nannt, können Sie uns sagen, wie viele Aufklärungsflüge letzte Woche geflogen wurden?

Nannt: Diese Zahlen habe ich jetzt nicht parat.

Zusatzfrage: Können Sie das nachreichen?

Nannt: Das könnten Sie einfach im Einsatzführungskommando nachfragen; die haben wirklich tagesaktuell die Zahlen. Ansonsten kann ich das auch gerne noch nachreichen.

Zusatzfrage: Können Sie uns die nachreichen?

Nannt: Ja, das ist überhaupt kein Thema.

Frage: Herr Dimroth, noch einmal zu den Angriffen der letzten Woche: Haben Sie eigentlich irgendwelche Erkenntnisse oder irgendeine Erklärung dafür, warum drei dieser vier Angriffe jetzt gehäuft in Bayern stattgefunden haben? Oder würden Sie da von einem Zufall sprechen?

Dimroth: Für die Tatsache der regionalen Konzentration auf ein bestimmtes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben wir keine Erklärung, die das sozusagen abschließend seriös in irgendeiner Form erklären könnte. Möglicherweise werden die mit Hochdruck laufenden Ermittlungen, die jetzt teilweise auch vom Generalbundesanwalt übernommen werden, weitere Erkenntnisse zutage fördern. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Erkenntnisse dann möglicherweise auch einen regionalen Bezug zutage fördern, der dann vielleicht ein etwas vollständigeres Bild beziehungsweise auch eine Antwort auf Ihre Frage ermöglicht. Zum jetzigen Stand kann ich Ihnen dazu aber nichts sagen.

Zusatzfrage: Man könnte ja vermuten, dass es einen Zusammenhang damit gibt, dass gerade Bayern mit der Bundesregierung über längere Zeit nicht immer einer Meinung war, was das Thema Flüchtlinge und auch die Reaktion darauf angeht. Sie erkennen da jetzt aber keine Strategie seitens des IS, derartige Anschläge insbesondere in einem Staatsgebiet zu vollführen, der in dieser Sache erkennbar nicht immer aufseiten der Bundesregierung stand?

Dimroth: Nein.

Frage: Eine Frage noch zum syrischen Selbstmordattentäter in Ansbach: Es soll ein Gutachten geben, in dem davor gewarnt wird, dass dieser Syrer bei einer Abschiebung zu einem spektakulären Suizid neigen würde. Ist dieses Gutachten bekannt und authentisch? Falls ja: Stimmen die daraus zitierten Passagen, die eine Zeitung aufgegriffen hat?

Noch eine andere Frage an Herrn Dimroth: Was passiert eigentlich mit so einem Gutachten? Gelangt das an das BAMF und gelangt dann ein solcher Asylbewerber beziehungsweise jemand, der abgeschoben werden soll, in eine Gefährderdatei? Oder gibt es datenschutzrechtliche Gründe, die dagegensprechen?

Dimroth: Zunächst einmal bitte ich um Rücksicht, dass ich jetzt im Einzelnen nicht zu so sensiblen personenbezogenen Daten Stellung nehmen kann. Ganz grundsätzlich ist es richtig, dass die Tatsache der Traumatisierung und insbesondere die Tatsache einer möglichen Suizidgefahr selbstverständlich vor allem im Rahmen der Prüfung einer möglichen Abschiebung beziehungsweise im Rahmen der Anordnung einer Abschiebung beim BAMF Berücksichtigung finden müssen, weil eine solche Suizidgefahr jedenfalls in bestimmter Konstellation ein Abschiebehindernis darstellen kann, sodass eine Abschiebung eben gerade nicht angeordnet werden darf, wenn solche Gründe glaubhaft vorliegen. Insofern wäre es grundsätzlich immer dem BAMF zur Kenntnis zu geben, weil das dann, wie gesagt, jedenfalls bei der Anordnung einer geplanten Abschiebung zu berücksichtigen wäre beziehungsweise jedenfalls zu prüfen wäre, ob eine solche gutachterliche Aussage möglicherweise ein Abschiebehindernis begründet.

Ich kann Ihnen auch noch sagen, dass das ja in zweierlei Hinsicht eine Rolle spielt, zum einen, wenn man so möchte, in Richtung der Fürsorgepflicht für einen Asylbewerber. Es ist am vergangenen Montag auch hier angesprochen worden und ein Stück weit offen geblieben, wie man das eigentlich seitens des BAMF berücksichtigt, wenn man also weiß, dass es sich um eine traumatisierte und möglicherweise selbstmordgefährdete Person handelt. Da ist es so, dass seitens des BAMF, wie es auch europarechtlich vorgesehen ist, auf die physische und psychische Verfassung des Antragstellers Rücksicht genommen wird. Es geht vor allem um die Vermeidung einer Retraumatisierung durch eine Anhörung, durch den Kontakt mit einer Behörde. Die maßgeblichen Vorgaben enthält das Asylgesetz. Das BAMF erfüllt diese Anforderungen durch besonders geschulte Sonderbeauftragte beziehungsweise Entscheider für bestimmte vulnerable Personengruppen, insbesondere eben für Traumatisierte. Solche Entscheidern werden bereits seit 1996 in speziellen Schulungsmaßnahmen mit Besonderheiten vertrau t gemacht, und diese sozusagen besonders qualifizierten Entscheider werden dann auch flächendeckend eingesetzt, um den besonderen Anforderungen dieser Personen hinreichend Platz in den Verfahren einzuräumen. Das ist sozusagen der Fürsorgeaspekt.

Auf der anderen Seite gibt es selbstverständlich die Gefahr des Missbrauchs. Auch diese Gefahr ist sozusagen in den Blick genommen worden. Mit dem Asylpaket II haben wir ja gerade sogenannte medizinische Abschiebehindernisse minimiert und entsprechende verfahrensrechtliche Vorgaben gemacht, die Missbrauch in diesem Bereich möglichst verhindern sollen.

Was jetzt die konkrete Frage - der will ich nicht ausweichen - anbetrifft, ob und inwieweit hier möglicherweise Dritte in Bezug auf die von Ihnen zitierten gutachterlichen Aussagen in Kenntnis gesetzt worden waren oder nicht: Es ist zunächst einmal so, dass der Täter zwischenzeitlich in psychiatrischer Behandlung war, sodass also davon auszugehen ist, dass das Bundesland, das für diese Behandlung zuständig gewesen wäre, eben auch von diesen gutachterlichen Aussagen Kenntnis hatte. Ob und inwieweit aber tatsächlich datenschutzrechtliche Gründe im Wege stehen - beispielsweise in Bezug auf eine Informationspflicht des BAMF in Richtung der Sicherheitsbehörden -, ist eine Frage, die wir derzeit gerade mit Hochdruck betrachten, um gegebenenfalls eine Lücke, sollte es sie hier geben, zu identifizieren und dann auch rasch schließen zu können.

Zusatzfrage: Noch einmal: Ist das Gutachten authentisch und Ihnen bekannt?

Dimroth: Zu den einzelnen Inhalten kann ich mich, wie gesagt, hier nicht verhalten, weil das natürlich sehr sensible personenbezogene Daten sind. Ganz grundsätzlich ist es so, dass dem BAMF solche Gutachten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung bekannt sind und bekannt sein müssen, weil, noch einmal gesagt, eine solche Begutachtung selbstverständlich vor allem im Rahmen der Prüfung einer möglichen Abschiebung Berücksichtigung findet. Dem BMI sind Einzelsachverhalte grundsätzlich - das gilt auch für diesen Fall - nicht bekannt. Gerade im Nachgang zu solchen Fällen schauen wir uns die Dinge natürlich an - insofern sind jetzt auch sehr umfassende Akteninhalte dieses Vorgangs bekannt -, aber sozusagen nicht im Verlauf des normalen Prozesses, weil eine Einzelsachverhaltsprüfung nicht im BMI, sondern in der dafür zuständigen Behörde geschieht, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Zusatzfrage: Wenn das Gutachten stimmt, dann hätte das BAMF am 13. Juli also praktisch nicht die Aufforderung stellen können, Deutschland innerhalb von zwei Wochen, wie ich glaube, in Richtung Bulgarien zu verlassen. Wäre das dann ein Fehler gewesen?

Dimroth: Es ist tatsächlich eine relativ komplexe rechtliche Antwort, die ich Ihnen hierauf geben muss, weil wir zwischen der Androhung einer Abschiebung und der Anordnung einer Abschiebung unterscheiden müssen. Diese sozusagen etwas fein ziselierte juristische Unterscheidung kann ich Ihnen nicht ersparen. Ich muss sie deswegen treffen, weil bei der Anordnung einer Abschiebung sowohl sogenannte inlandsbezogene als auch auslandsbezogene Sachverhalte in den Blick genommen werden müssen.

Was bedeutet das? Das bedeutet, dass bei der Anordnung einer Abschiebung sowohl geschaut werden muss, wie die Situation in dem Land ist, in das abgeschoben werden soll - wie dort die Menschenrechtssituation ist, wie dort die Sicherheitslage ist, was möglicherweise auch den konkret Abzuschiebenden, dessen Ethnie, dessen Verfolgungssituation und all so etwas betrifft -, als auch gleichzeitig die inlandsbezogene Situation in den Blick genommen werden muss. Dazu zählt auch die gesundheitliche Konstitution des Abzuschiebenden. Das betrifft die Anordnung einer Abschiebung.

Bei der Androhung einer Abschiebung - das ist nun in jüngerer Zeit passiert - werden dagegen allein auslandsbezogene Sachverhalte in den Blick genommen. Es wird also allein geschaut, wie die Situation in dem Land ist, in das abgeschoben werden soll.

Warum ist das so? Es ist so, weil bei der Androhung einer Abschiebung eben noch keine Abschiebung beschlossen worden ist, sondern der betroffene Ausländer ja gerade Gelegenheit haben soll, noch innerhalb der gesetzten Frist freiwillig auszureisen. Erst dann, wenn das nicht geschieht, würde die Anordnung einer Abschiebung folgen. Also erst dann, wenn der unmittelbare Vollzug dieser Maßnahme ansteht, würden dann eben auch die inlandsbezogenen Sachverhalte in den Blick genommen werden, und dazu gehört dann eben auch beispielsweise der gesundheitliche Zustand des Abzuschiebenden. Insofern wäre es, wenn Sie nach einer rechtlichen Bewertung fragen, so, wie es gelaufen ist, nicht falsch gelaufen.

Im Übrigen ist ja noch die Frage offen, ob das, was da gutachterlich festgestellt worden war, wie es heute in der Zeitung stand, auch noch fortgalt. Das ist ja eine zweite Frage, die dann hätte geklärt werden müssen, wenn man tatsächlich die Abschiebung angeordnet hätte. Das ist aber nicht geschehen, sondern man hat die Abschiebung angedroht.

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich erläutert. Das ist eine sehr fein ziselierte juristische Unterscheidung zwischen Anordnung und Androhung, die aber genau erklärt, warum man bei einer Androhung, wie sie hier erfolgt ist, eben diesen Teil der in Rede stehenden Fragen gar nicht beleuchtet.

Frage: Herr Dimroth, ist das der erste Fall, in dem sich ein Menschen, dem die Abschiebung angedroht beziehungsweise für den sie angeordnet wurde, das Leben genommen hat?

Vielleicht an das Gesundheitsministerium: Wie viele Flüchtlinge sind aktuell in Deutschland in psychologischer Behandlung?

Dimroth: Bezüglich des ersten Teils der Frage müsste ich Sie vielleicht um nochmalige Spezifizierung bitten. Meinen Sie den ersten Fall in Deutschland, in dem jemandem eine Abschiebung angedroht oder sie gar angeordnet wurde und der sich dann im Nachgang umgebracht hat? - Okay. Es ist jedenfalls der erste Fall, der mir bekannt ist. Allerdings ist es nicht untypisch, dass - - - Erstens ist es selbstverständlich so, dass aufgrund der häufig schrecklichen Erfahrungen, die Flüchtlinge in den Herkunftsländern machen mussten, eine Traumatisierung entsteht, möglicherweise auch noch verstärkt durch entsprechende Erlebnisse auf der Flucht. Das ist also ein Phänomen, mit dem wir es tatsächlich in erheblichem Umfang zu tun haben. Das ist also nicht sehr spezifisch. Es ist auch durchaus ein bekanntes Phänomen, dass Menschen, deren Abschiebung unmittelbar bevorsteht, jedenfalls eine daraus resultierende besondere psychische Belastung geltend machen und auch immer wieder sozusagen suizidale Gedanken äußern. Die Phänomene sind also jedenfalls nicht singulär, sondern eher bekannt. Mir ist jetzt aber kein Fall wie der von Ihnen erfragte bekannt.

Eine Größenordnung dessen, wie viele in psychiatrischer Behandlung sind, kann ich Ihnen nicht nennen.

Ewald: Ich glaube, diese Frage hatten Sie ja schon am Montag gestellt.

Zuruf: Nein.

Ewald: Doch. - Es bleibt dabei: Wir haben dazu keine eigenen Zahlen. Noch einmal der Hinweis: Die medizinische und psychologische Versorgung von Flüchtlingen fällt in den Bereich der Zuständigkeit der Länder. Es ist ja so, dass die Länder und Kommunen dafür Sorge tragen, dass Flüchtlingen eine möglichst gute Gesundheitsversorgung ermöglicht wird. Von Anfang an steht den Asylbewerbern in Deutschland nach diesem Verfahren also medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Spätestens nach 15 Monaten erfolgt dann eine Eingliederung in das System der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist sozusagen das Verfahren. Wir selbst haben keine Kenntnis darüber, wie viele Flüchtlinge derzeit in psychologischer Behandlung sind.

Zusatz: Ich hatte die Frage gestellt, weil Herr Dimroth vorhin gesagt hat, dass das BAMF für diese Menschen und damit wahrscheinlich auch für psychologische Behandlungen zuständig ist. Darum sollte man doch vielleicht wissen, wie viele Menschen behandelt werden.

Dimroth: Dann haben Sie mich entweder bewusst oder unbewusst falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass das BAMF für die psychologische Behandlung zuständig ist. Dafür hält das BAMF sozusagen gar keine geeigneten, geschulten Psychologen oder Psychiater vor. Ich habe nur gesagt, dass im Rahmen des Asylverfahrens sehr genau darauf geachtet wird, ob sich aus der psychischen Konstitution des Antragstellers ein besonderer Betreuungsbedarf ergibt - ein besonderer Bedarf nach beispielsweise spezifischer Ansprache -, um eben zu verhindern, dass sich diese Traumatisierung perpetuiert oder gar eine Retraumatisierung eintritt. Das ist aber kein Ersatz, kein Subinstitut und kein Ansatz, der sozusagen auf die Heilung einer möglichen Traumatisierung oder psychischen Störung ausgerichtet ist, sondern das dient dazu, dass das Asylverfahren selbst keinen Beitrag dazu leistet, eine bestehende psychische Schädigung zu verstärken. Das ist der Ansatzpunkt. Es geht darum, dass man besonders sorgfältig mit solchen Menschen umgeht, i ndem man eben besonders geschulte Entscheider darauf vorbereitet, sehr sensibel und noch sensibler als ohnehin in solchen Gespräch genau darauf zu achten. Das ist aber keine medizinische Behandlung, die dort stattfindet, sondern das ist die Rücksichtnahme auf die Konstitution des Asylantragstellers im Asylverfahren.

Frage: Herr Nannt, es gibt ja einen Bericht über zunehmende Probleme bei der Bundeswehr aufgrund von Urlaubstagen und der EU-Arbeitszeitverordnung, die dazu führen, dass insbesondere im Bereich der Marine bestimmte Einheiten praktisch nicht mehr einsatzfähig sind. Ich nehme an, Sie kennen den Bericht und können etwas dazu sagen.

Nannt: Schönen Dank. Ich habe den Bericht heute Morgen mit großer Verwunderung auch zur Kenntnis genommen.

Erst einmal vorweg: Die Bundeswehr erfüllt ihre Aufgaben, und dies ohne Wenn und Aber.

Zweitens: Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist eine deutliche Besserstellung für den Soldaten. Das ist so, weil ein Ausgleichsanspruch schon nach 41 geleisteten Wochenstunden ansteht und weil viele Dinge jetzt auch gesetzlich besser verankert sind. Hier gibt es also wirklich eine Besserstellung.

Drittens: Die wesentliche Linie, auf der der ganze Artikel basiert, ist einfach faktisch falsch. Er ist, muss ich sagen, auch schlecht recherchiert, weil es hier um einen Ausnahmetatbestand geht. Es gibt natürlich auch in der Soldatenarbeitszeitverordnung Ausnahmetatbestände. Die haben wir auf unserer Internetseite auch veröffentlicht. Ich glaube, ich habe auch hier in der Regierungspressekonferenz schon etwas dazu gesagt. Das baut darauf auf, dass gerade aufgrund der mehrtägigen Seefahrten jetzt ein hoher Ausgleichsanspruch besteht. Aber gerade mehrtägige Seefahrten - wie auch genauso Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen, Amtshilfe in besonderen Katastrophenfällen usw. - sind eben Ausnahmetatbestände. Deswegen verweise ich auch noch einmal auf den ersten Punkt, den ich hierzu angeführt habe. Noch einmal ganz klar: Das behauptete Faktum ist einfach falsch.

Was jetzt natürlich auch wichtig ist: Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist ja im Januar eingeführt worden. Jetzt sind natürlich vor allen Dingen auch die Vorgesetzten stark gefordert. Uns geht es insgesamt um den Gesundheitsschutz der Soldaten und darum, sage ich einmal, dies auch in jeder Einheit umzusetzen. Dabei gab es am Anfang - das hatte ich hier in diesem Kreis, glaube ich, auch schon gesagt - bestimmt auch die eine oder andere Friktion, vielleicht auch einmal eine Unsicherheit oder Unwissen darüber, wie man jetzt mit diesen Tatbeständen umgeht. Aber ansonsten gilt das, was ich gerade gesagt habe.

Zusatzfrage: Aus Sicht des Ministeriums, um das jetzt einmal zu präzisieren, gibt es also nicht bestimmte Bereiche der Bundeswehr, in denen so viel Freizeitanspruch als Ausgleich für geleistete Arbeit aufgelaufen ist, dass dadurch in diesen Bereichen die Aufgabenerfüllung eingeschränkt werden müsste. Verstehe ich Sie richtig?

Nannt: Also noch einmal: Die Bundeswehr erfüllt, wie gesagt, ihre Aufgaben, und - - -

Zuruf: Entschuldigung, ich habe ganz präzise gefragt!

Nannt: Sie müssen mich ausreden lassen. - Ich fange vielleicht einmal vorweg mit Folgendem an: Wir alle wissen, wie stark die Bundeswehr gefordert ist. Das ist, sage ich einmal, nichts Neues. Ich will keine Eulen nach Athen tragen.

Zweitens gibt es natürlich Bereiche, die unheimlich stark gefordert sind. Das sind bestimmt die Marine und vielleicht auch andere Einheiten, die ein hohes Maß an Leistung bringen müssen. Dennoch sind hier die Vorgesetzten gefordert.

Wir begleiten diesen Prozess unheimlich eng. Ich will es in Zahlen sagen: Im vergangenen Jahr haben wir dazu an über 40 Standorten 4000 Multiplikatoren informiert und geschult. Im Oktober findet wieder eine Besprechung mit Vorgesetzten statt, um gerade diese Dinge zu besprechen.

Natürlich sind bestimmte Einheiten stark gefordert. Aber die Soldatenarbeitszeitverordnung führt, anders als es der Artikel vielleicht insinuiert, nicht dazu, dass Aufträge nicht erfüllt werden können, ganz im Gegenteil. Hierbei sind die Vorgesetzten genauso stark gefordert. Sie gehen damit verantwortungsvoll um.

Zusatzfrage: Noch ein kurzer Präzisierungsversuch: Trifft es aus Sicht des Ministeriums nicht zu, dass einzelne Einheiten bei der Auftragserfüllung dadurch Probleme haben, dass gewissermaßen eine Bugwelle von Ansprüchen auf Freizeitausgleich angefallen ist, die ausgeglichen werden muss und damit die Einheiten praktisch lahmlegt?

Nannt: Wir haben über 260 Mitarbeiter. Ich habe kein Fernglas, mit dem ich in jede Einheit hineingucken könnte. Ich kann das Gesamtbild des Ministeriums darstellen. Das Gesamtbild des Ministeriums ist, dass wir unsere Aufträge natürlich erfüllen und dass die Soldatenarbeitszeitverordnung ein ganz wichtiger Bestandteil ist. Sie dient dem Gesundheitsschutz. Das ist eine klare Besserstellung.

Dort, wo mehr Arbeit angefallen ist, geleistet wurde und jetzt ausgeglichen wird, wird mit diesem Ausgleich umgegangen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das alles können Sie bei uns auf der Webseite nachlesen. Wie gesagt: Es ist ein riesiger Sprung nach vorn.

Frage: Eine Frage an Herrn Dimroth: Herr Gauland hat einen Einwanderungsstopp für Muslime gefordert. Auch von links, von Sahra Wagenknecht, gab es Zweifel, ob wir das mit den Flüchtlingen schaffen können. Wird es verstärkte Sicherheitsüberprüfungen geben, was Muslime angeht - auch in Absprache und Kooperation mit den anderen europäischen Ländern?

Dimroth: Ohne dass ich mich zukünftig zu jeder Äußerung von Herrn Gauland hier äußern oder sie kommentieren möchte, kann ich Ihnen ganz grundsätzlich sagen, dass selbstverständlich schon seit geraumer Zeit sämtliche festgestellten einreisenden Flüchtlinge registriert werden und ein umfassender Abgleich mit den bestehenden Datenbanken der Sicherheitsbehörden stattfindet. Wie Sie wissen, ist es darüber hinaus schon sehr weitreichend gelungen, mit dem Ankunftsnachweis und dem dahinterliegenden Kerndatennetz eine zentrale Datenbank für alle in diesem Prozess mit den Vorgängen befassten Behörden zu schaffen, um einen Zugriff auf relevante Daten für alle Behörden zu ermöglichen.

Was die konkrete Frage anbetrifft, ob man bei Vorliegen einer bestimmten Religionszugehörigkeit anders verfährt als in anderen Fällen, so kann ich Ihnen sagen, dass das nach meinem Verständnis schon mit unserem Verständnis der Religionsfreiheit schlichtweg nicht vereinbar wäre.

Frage: Herr Nannt, wie groß ist die Gefahr für die Bundeswehr, die von Pokémon-Spielern ausgeht? Dazu sind ja sogar Sicherheitshinweise herausgegeben worden. Es ist von mehreren Sicherheitsvorkommnissen auf Liegenschaften der Bundeswehr die Rede. Welche Art von Vorkommnissen ist oder war das, und wie viele sind es? Welche Gefahren können durch den Pokémon-Wahn für die Bundeswehr entstehen?

Nannt: Vor allen Dingen geht es um den Schutz von Leib und Leben der User und der Bevölkerung. Um das deutlich zu machen: Mir sind zwei Fälle bekannt - einer davon relativ prominent in Munster -, in denen es dazu kam, dass sich Zivile auf einen Schießplatz verirrt haben und dort plötzlich aufgetaucht sind, weil sie durch das Gerät gesteuert waren. Militärische Liegenschaften, wie Kasernen, Übungsplätze und Schießwand sind eben keine Spielplätze, auch keine Spielplätze für Erwachsene. Darum geht es letztlich.

Sie haben einen Sicherheitshinweis angesprochen, den wir gegeben haben. Er dient auch für uns zur Absicherung. Er ist ein internes Papier. Natürlich gilt für Liegenschaften ein allgemeines Betretungsverbot. Es geht hierbei ganz klar um den Schutz.

Zusatzfrage: Gibt es die Gefahr, dass sich Spione als Pokémon-Spieler tarnen und das zum Vorwand nehmen, um mit ihrer Kamera in der Nähe von Gegenden herumzulaufen, die man nicht fotografieren darf?

Gibt es Vorfälle, in denen Bundeswehrsoldaten selber ihren Dienstpflichten vielleicht nicht ganz hundertprozentig nachgekommen sind, weil sie Pokémon gespielt haben, oder gibt es eine Aufforderung oder Dienstanweisung, wie man damit während oder außerhalb der Dienstzeiten umgehen soll?

Nannt: Wir sollten nicht über hypothetische Fälle sprechen, sondern über Fakten. Zu den Fragen, die Sie jetzt gestellt haben, liegen mir auf Ebene des Ministeriums keine Erkenntnisse vor.

Zusatz: Die Frage, ob Sie in diesem Sicherheitshinweis die Soldaten auffordern, zum Beispiel nicht Pokémon zu spielen, ist nicht hypothetisch.

Nannt: Ja, aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu Sicherheitshinweisen, die intern sind, natürlich nichts sagen werde, weil gerade Sicherheitshinweise zum Schutz und zur Absicherung dienen und wir das natürlich nicht öffentlich diskutieren können.

Frage: Dürfen Soldaten Pokémon spielen oder nicht?

Nannt: Wir sollten jetzt über die Fakten sprechen und nicht über irgendwelche - - -

Zuruf : Das ist doch eine faktische Frage.

Nannt: Natürlich.

Frage: Herr Nannt, die katholische Kirche hat eigens einen Anwalt eingeschaltet, der sich darum bemüht, dass der Kölner Dom nicht als virtuelle Pokémon-Spielarena genutzt wird. Sind bei der Bundeswehr ähnliche Bestrebungen im Gange, um militärische Einrichtungen aus diesem Spiel herauszunehmen?

Nannt: Natürlich sind wir auch in Gesprächen.

Zusatzfrage : Mit wem?

Nannt: Wir sind insgesamt in der internen Abstimmung, um zu klären, von welchen Auswirkungen wir auf den Liegenschaften betroffen sind. Hierbei geht es, wie gesagt, um den Schutz. Wir müssen jetzt sehen, welche Maßnahmen wir vielleicht ergreifen und umsetzen müssen. Oberste Priorität hat für uns, wie gesagt, der Schutz. Wir stehen dazu auch in Kontakt mit dem Unternehmen.

Zusatzfrage: Also reden Sie bereits mit Niantic?

Nannt: Wir reden mit dem Unternehmen. Wenn das das Unternehmen ist, dann sind wir mit ihm in Gesprächen.

Frage: Ich würde das Bundesfinanzministerium gerne zum sogenannten Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" fragen, der ab morgen durch die Staatssekretäre beraten wird. Was sagen Sie zu dem Vorwurf von Entwicklungshilfeorganisationen, dass das BMF angeblich bezüglich eines konkreten Datums bremsen würde, ab dem Firmen, die im Ausland produzieren, Menschenrechte einhalten müssen?

von Tiesenhausen-Cave: Ich sage dazu, dass derzeit eine regierungsinterne Ressortabstimmung zu diesem Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" läuft. Es ist gute Praxis, dass das regierungsintern ist und dass ich jetzt auch nicht zu einzelnen Themen inhaltlich Stellung nehme. Es ist ein ganz normaler Prozess der Ressortabstimmung. Dazu gibt es jetzt auch nichts Besonderes zu kommentieren.

Zusatzfrage: Wie wichtig ist es aus Sicht von AA und BMZ, dass so ein Datum festgelegt wird?

Schäfer: Ich finde, Frau von Tiesenhausen hat das schon ganz richtig beschrieben. Ich glaube, es ist wenig hilfreich, dass in einer Phase, in der es überhaupt noch keine Regierungsposition gibt, diese bereits kritisiert wird. Ich glaube, es wäre ganz vernünftig, wenn wir jetzt alle einmal abwarten, was zum Beispiel bei der von Ihnen angesprochenen Runde der Staatssekretäre herauskommt und wir uns dann vielleicht nach der Sommerpause im Lichte der Ergebnisse der regierungsinternen Beratung - natürlich auch der öffentlichen Debatte, einschließlich der mit den NGOs und anderen interessierten beteiligten Stellen - (dazu äußern). Das scheint mir ganz vernünftig zu sein. Dies jetzt schon vor dem eigentlichen Fakt einer Regierungsposition auseinandernehmen zu wollen, ist, glaube ich, ein kleines bisschen früh, vielleicht auch sogar ein bisschen unfair.

Franke: Vielleicht nur eine kurze Ergänzung: Der Entwurf ist, wie eben schon gesagt, in der Ressortabstimmung. Insofern ergänze ich das nicht weiter. Ich schließe mich den Kollegen an.

Frage: Frau von Tiesenhausen, eine Lernfrage: Was sind die bestehenden Auflagen für Unternehmen? Müssen deutsche Unternehmen Menschenrechte einhalten?

von Tiesenhausen-Cave: Ich kann Ihnen etwas zum allgemeinen Schutzstandard für öffentliche Unternehmen sagen. Dieser ist im Bereich Menschenrechte bereits sehr gut ausgeprägt, denn von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen in Privatrechtsform als auch Unternehmen, die im Alleineigentum des Staates stehen, unterliegen einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.

Zusatzfrage: Was ist mit normalen Unternehmen wie Siemens oder Heckler & Koch?

von Tiesenhausen-Cave: Ich würde an das Wirtschaftsministerium für den nicht öffentlichen Bereich verweisen.

Alemany: Deutsche Unternehmen unterliegen der deutschen Gesetzgebung und somit allen Menschenrechtsregeln, die wir auch haben: Arbeitsnormen, soziale Standards, Mindestlohn etc.

Zusatzfrage: Das heißt, wenn Siemens in Afrika irgendetwas macht, dann müssen die sich immer an die deutsche Gesetzgebung halten, als ob sie in Deutschland ein Geschäft machen und dürfen keine Menschenrechte brechen?

Alemany: Wie Sie vielleicht wissen, gibt es verschiedene internationale VN-Regelungen; die kann ich hier gar nicht alle aufzählen. Es gibt zum Beispiel die Nationale Kontaktstelle, die in unserem Ministerium angesiedelt ist. Sollte also irgendwo ein anderes Land oder ein Mitbewerber Grund haben, sich vielleicht wegen der Nicht-Einhaltung von Sozialstandards zu beschweren, kann man das bei der Nationalen Kontaktstelle, die bei uns angesiedelt ist, anmelden und dann findet ein Verfahren mit Hilfe von Mediation statt, wo versucht wird, eine Lösung zu finden. Das finden Sie alles auf unserer Homepage. Es gab schon viele Fälle - ich will jetzt keine einzelnen Firmen nennen -, die mit Hilfe von Mediation gut gelöst werden konnten. Das sind solche internationalen Streitschlichtungen.

Zusatzfrage: Frau von Tiesenhausen, versteht das Bundesfinanzministerium die Auflagen für Unternehmen, sich an Menschenrechte zu halten, als Belastung für die Unternehmen?

von Tiesenhausen-Cave: Ich habe jetzt dem, was wir gerade hier, glaube ich, zusammen mit mehreren Kollegen gesagt haben, nämlich dass es eine Ressortabstimmung zu diesem beabsichtigten Nationalen Aktionsplan gibt, nichts hinzuzufügen. Die inhaltlichen Abstimmungen laufen innerhalb der Regierung.

Schäfer: Da das Thema großes Interesse findet, was uns sehr freut, vielleicht einfach nur zur Einordnung:

Dass diese Bundesregierung Bedarf und Anlass gesehen hat, bei dem Thema des Verhaltens von Unternehmen im Ausland - in diesem Fall auch deutschen Unternehmen - Regelungen zu erarbeiten, mögen Sie daran ermessen, dass diese Bundesregierung sich zum ersten Mal überhaupt einem solchen Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" zugewandt hat. Das ist Teil der Koalitionsvereinbarung gewesen und wird jetzt abgearbeitet.

Das Auswärtige Amt hat wegen seiner Federführung für das Thema "Menschenrechte" auch die Federführung für dieses Thema. Das heißt, die Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amtes betreibt das zusammen mit den Ressorts - unter anderem mit denen, die gerade hier auch von Ihnen angesprochen waren, Herr Jung - sehr engagiert. Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist tatsächlich, bis zum Ende dieser Legislaturperiode zum ersten Mal überhaupt - vielleicht nicht zum allerersten Mal, aber jedenfalls beispielsetzend für die Praxis in der Welt - Standards zu etablieren, nach denen wir uns wünschen würden, dass sich deutsche Unternehmen im Ausland verhalten.

Das ist ein wichtiges Anliegen dieser Bundesregierung. Das ist auch ein wichtiges Anliegen des Auswärtigen Amtes. Deshalb werden wir das genauso, wie wir vier Kollegen Ihnen das jetzt geschildert haben, nämlich zunächst regierungsintern und dann auch mit der interessierten Öffentlichkeit, diskutieren. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in den nächsten Monaten - nicht mehr bis zur Sommerpause, die jetzt schon bald kommt, sondern danach - ganz vernünftige Ergebnisse präsentieren werden, über die Sie sich dann selbstverständlich beugen können. Die können Sie dann gut finden oder kritisieren. Das ist in einem demokratischen Rechtsstaat völlig selbstverständlich. Aber noch haben wir das nicht. Deshalb macht es, glaube ich, keinen Sinn, über Dinge zu diskutieren und schlecht zu finden, die noch gar nicht existieren.

Zusatzfrage: Nur zum Verständnis, Herr Schäfer: Aktionsplan heißt kein Gesetz? Ich verstehe Sie richtig, dass das eher eine Verhaltensempfehlung für Unternehmen wird?

Schäfer: Wir kommen da jetzt schon wieder ganz schnell auf Inhalte. Ich weiß nicht, ob Sie bereits den heutigen Artikel in der "Frankfurter Rundschau" und auch einige andere dazu in den vergangenen Wochen gelesen haben. Eine der Fragen, mit denen sich die Bundesregierung beschäftigt und die auch zu Recht die Nichtregierungsorganisationen und andere interessierte Öffentlichkeit bewegt, ist die Frage: Welche Art von Durchsetzungskraft bekommen Regelungen, von denen sich die Bundesregierung vorstellen kann, dass sie das Licht der Welt erblicken? Auch da reden wir über ungelegte Eier oder ungeborene Kinder - wie auch immer Sie das bezeichnen wollen. Deshalb bringt es nichts, so lange es diese Position nicht gibt, die, wie ganz viele andere Fragen sehr konstruktiv innerhalb der Ressorts miteinander besprochen werden - manchmal wird da auch vielleicht gestritten; aber das machen wir hinter den Kulissen und nicht vor den Kulissen, wie sich das gehört -, (sich dazu konkret zu äußern.)

Zusatz: Sie müssen doch wissen, ob Sie ein Gesetz anstreben oder nur Empfehlungen aussprechen wollen.

Schäfer: Zunächst ist es ja ein Nationaler Aktionsplan. Ein Nationaler Aktionsplan ist erst einmal kein Gesetz. Aber dass sich als Folge aus der Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans vielleicht irgendwann auch der Bedarf für ein Gesetz ergeben könnte, ist Gegenstand der Gespräche und Beratungen.

Vorsitzende Wefers: Herr Nannt hat noch eine Nachlieferung.

Nannt: Noch einmal zum Thema "Pokémon Go": Weil Sie vorhin ein bisschen gelächelt haben, möchte ich das noch einmal klarstellen: Natürlich meine ich in der Freizeit. Nur, dass wir eine Sprache sprechen.

Mittwoch, 27. Juli 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 27. Juli 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/07/2016-07-27-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2016

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