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PRESSEKONFERENZ/1282: Regierungspressekonferenz vom 17. August 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 17. August 2016
Regierungspressekonferenz vom 17. August 2016

Themen: parlamentarische Anfrage zu einer möglichen Einflussnahme des türkischen Staatspräsidenten in Deutschland, EU-Türkei-Abkommen, Olympische Sommerspiele in Brasilien und Unfalltod des Kanutrainers Stefan Henze, Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes, zweiter Biopatentbericht, Vorstellung des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Entwicklung der Flüchtlingslage: Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt), vorzeitige Haftentlassung des Anführers der Sauerland-Gruppe, Forderungen nach paritätischer Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mögliches Strafverfahren der US-amerikanischen Regierung gegen Volkswagen, Übernahme der KUKA AG durch das chinesische Unternehmen Midea, Verzicht des VCD auf Erstellung einer Liste der umweltfreundlichsten Autos, Vorgehen gegen illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Pkw, angebliche finanzielle Unterstützung von Attentätern beziehungsweise deren Familien durch die Palästinensische Autonomiebehörde, Konferenz der unionsgeführten Landesinnenministerien mit dem Bundesinnenminister, Friedensgespräche im Jemen

Sprecher: StS Seibert, Dimroth (BMI), Chebli (AA), Stelten (BMAS), Gülde (BMUB) Audretsch (BMWi), Moosmayer (BMVI)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich habe zwei Fragen zum Thema Türkei und dieser parlamentarischen Anfrage. Die erste Frage richtet sich an das Auswärtige Amt und das Innenministerium. Es gab offensichtlich Abstimmungsschwierigkeiten. Könnten Sie noch einmal näher erläutern, wie das zustande kam und inwieweit noch Irritationen zwischen den beiden Häusern bestehen oder ob diese ausgeräumt sind?

Die andere Frage richtet sich vermutlich an den Regierungssprecher bezüglich des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei. Wird dieser Deal nach diesen Erkenntnissen in einem neuen Licht gesehen oder gibt es aus Ihrer Sicht keine Veranlassung, das zu überdenken?

Dimroth: Ich darf vielleicht mit dem ersten Teil der Frage beginnen. Wie gestern bereits kommuniziert, ist es schlichtweg so, dass entgegen der üblichen und verabredeten Verfahren nach Erstellung dieser Antwort auf eine parlamentarische Anfrage durch das federführenden Bundesinnenministerium eine Befassung des Auswärtigen Amtes aufgrund eines Büroversehens, des Versehens eines zuständigen Sachbearbeiters, eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes nicht stattgefunden hat und insofern sozusagen eine Bewertung oder eine einfließende Stellungnahme von dort auch gar nicht in den Prozess hätte eingebracht werden können.

Wenn Sie mich nach Irritationen fragen: Unserseits jedenfalls ist der Sachverhalt sehr schnell und klar mit dem Auswärtigen Amt besprochen und ausgeräumt. Der Fehler ist bei uns passiert. Das ist klar kommuniziert. Insofern sehe ich unserseits jedenfalls keinen weiteren Aufarbeitungsbedarf, was das Verhältnis zum Auswärtigen Amt anbetrifft.

Chebli: Dem habe ich aus Sicht des Auswärtigen Amtes nichts hinzuzufügen.

StS Seibert: Dann haben Sie mich nach dem Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei gefragt. Das gemeinsame Vorgehen in der Flüchtlingsfrage, wie es in diesem EU-Türkei-Abkommen niedergelegt ist, hat ja mit gemeinsamen Interessen zu tun. Beide Seiten - die EU und die Türkei - wollen der Illegalität und der Schlepperkriminalität auf der Ägäis ein Ende machen und damit auch den vielen Todesfällen, die dort davor zu beklagen waren. Das ist, seit dieses Abkommen in Kraft getreten ist, weitgehend gelungen.

Gleichzeitig hat die Türkei als das Land, das mit Abstand die höchste Zahl von syrischen Flüchtlingen aufgenommen hat, ein berechtigtes Interesse daran, dass Europa ihre Lasten bei dieser Betreuung und Aufnahme von Flüchtlingen teilt. Die EU stellt, wie Sie wissen, für Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsprojekte in der Türkei Milliarden zur Verfügung. All das zusammengenommen bringt mich zu dem Punkt, den wir hier schon mehrfach vorgetragen haben: Weder Deutschland noch Europa haben Veranlassung, dieses sinnvolle Abkommen infrage zu stellen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben am Montag in Bezug auf Aleppo an Russland appelliert, dass Russland eine wichtige Rolle bei einem Teil der Lösung der Syrienkrise einnehme. Gilt das aufgrund der bekanntgewordenen Kontakte der Türkei zu islamistischen Kämpfergruppen in Syrien im gleichen Maße für die Türkei?

Ist die Türkei aus Ihrer Sicht Teil der Lösung oder Teil des Problems im Syrien-Konflikt?

StS Seibert: Der zweite Teil Ihrer Frage, wie auch die aktuelle Berichterstattung seit gestern beziehen sich auf Teile der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die vertraulich eingestuft ist. Demzufolge kann ich hier inhaltlich dazu nicht Stellung nehmen.

Zu dem ersten Teil Ihrer Frage: Wir haben immer gesagt, dass eine politische Lösung für Syrien, auf die alle hinarbeiten sollten, nur möglich ist, wenn die relevanten Kräfte in Syrien und die wichtigen regionalen Partner hinter dieser Lösung stehen. Und die Türkei ist ein solcher Partner. Die Türkei liegt am Rande einer der politisch schwierigsten, brisantesten und unruhigsten Regionen der Welt.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Die Türkei selber ist immer wieder Opfer islamistischen Terrors geworden. Denken Sie nur an die fürchterlichen Anschläge, die 2015 und 2016 in Ankara, Istanbul und Suruç, zu beklagen waren, denen sehr viele Menschen zum Opfer gefallen sind. Die Türkei ist aus unserer Sicht ein Partner im Kampf gegen den IS, zusammen mit vielen anderen Staaten, die sich den Kämpfern für diese mörderische Ideologie entgegenstellen. Deswegen sind ja auch deutsche Soldaten in der Türkei, in Incirlik, als Teil der Anti-IS-Koalition stationiert.

Chebli: Vielleicht kann ich das ergänzen: Natürlich ist der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ein starkes gemeinsames Interesse, das wir nicht nur mit der Türkei, sondern mit all unseren Partnern in der internationalen Koalition gegen den IS teilen.

Was sozusagen das türkische Engagement in Syrien angeht, ist der türkische Politikansatz in Syrien durchgehend Gegenstand von Beratungen mit der Türkei in verschiedenen syrienpolitischen Formaten, unter anderem auch in den Genfer Gesprächen, die ja gerade nicht stattfinden.

Aber nicht nur wir, sondern auch die Amerikaner stimmen sich mit der Türkei zum Vorgehen in Syrien und zum Umgang mit Oppositionsgruppen auf das Engste ab. Gemeinsam mit der Türkei und vielen anderen Partnern unterstützt auch die Bundesregierung politisch solche Oppositionsbündnisse wie die Nationale Koalition, die sich für ein demokratisches und freies Syrien einsetzt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir es begrüßen, dass im Zuge der russisch-türkischen Annäherung beide Länder nach dem, was wir hören, Gespräche dazu führen, wie humanitäre Zugänge nach Aleppo geschaffen werden können. Das können wir nur begrüßen.

StS Seibert: Ich möchte vielleicht auch noch einmal ganz kurz, da wir gerade auf die Gesamtregion geblickt haben, eines hinzufügen: Es ist hervorzuheben, dass sich in jüngster Zeit die Beziehungen zwischen der Türkei und Israel wie auch zwischen Präsident Erdogan und Ministerpräsident Netanjahu persönlich stark verbessert haben. Die Bundesregierung begrüßt das ausdrücklich.

Ferner noch einmal - das schließt an das an, was Frau Chebli gerade gesagt hat -: Die Gefahr durch den gewaltbereiten, durch den terroristischen Islamismus ist eine Gefahr, die die Türkei bedroht, die Deutschland bedroht, die Europa bedroht. Diese hält an und wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft. Das geht nur mit intensiver internationaler Zusammenarbeit. Auch darin ist und bleibt die Türkei ein wichtiger Partner. Denken Sie daran, dass wir ja wissen, dass viele radikalisierte Jugendliche aus Deutschland, auch aus anderen europäischen Ländern, über die Türkei nach Syrien und Irak ausreisen. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Türkei und den türkischen Behörden auf diesem Gebiet bleibt also notwendig.

Zusatzfrage: Ein kurzer Zusatz, weil Sie Israel gerade angesprochen haben: Frau Chebli, wie wichtig sind denn aus Sicht der Bundesregierung die Kontakte zwischen der türkischen Regierung und der Hamas jetzt und auch in der Vergangenheit für die Vermittlung im Nahost-Konflikt?

Chebli: Das kann ich im Einzelnen nicht sagen. Aber ich weiß: Jedenfalls alles, was an Dialog diesbezüglich geführt wird, ist für die Region immens wichtig. Ich glaube auch, dass das Thema Hamas zwischen Israel und der Türkei in den Beratungen eine zentrale Rolle spielt. Von daher können wir diese Gespräche nur begrüßen. Sie können zum Abbau von Spannungen in der Region führen. Ob sie am Ende dazu beitragen, Fortschritte im Nahost-Konflikt herbeizuführen, würden wir uns natürlich erhoffen. Das kann ich aber Stand heute so noch nicht sagen.

StS Seibert: Es ist ja keine Neuigkeit, dass die türkische Regierung und Hamas zueinander in Beziehung stehen; das weiß man als aufmerksamer Zeitungleser. Wir haben das als Bundesregierung in der Vergangenheit auch immer wieder problematisiert. Es waren übrigens gerade auch diese Beziehungen zwischen der Türkei und Hamas, die das Verhältnis der Türkei zu Israel so belasten. Insofern hat es Frau Chebli gerade auch genauso gesagt: Das war jetzt auch ein großes Thema bei der Wiederannäherung zwischen der Türkei und Israel, die wir sehr begrüßen.

Frage : Die Bewertung in der parlamentarischen Anfrage, die bekannt geworden ist - sei sie nun vertraulich oder wie auch immer -, ist ja nun in der Welt. Von daher denke ich, dass es durchaus berechtigt ist, wenn man hier noch einmal fragt, ob das eine aktuelle Bewertung der Bundesregierung ist oder ob es eine Bewertung ist, die eher die Vergangenheit betrifft und die sich inzwischen geändert hat.

Zum Zweiten interessiert mich in diesem Zusammenhang natürlich: Nachdem jetzt auch die türkische Regierung reagiert hat und, wenn ich das richtig im Kopf habe, von einem Ausdruck verdrehtem Denkens oder verdrehter Mentalität gesprochen hat, wie die Bundesregierung das bewertet. Andersherum gefragt: Hat denn die Bundesregierung Kontakte zur türkischen Seite gehabt, seit das gestern veröffentlicht worden ist, indem auf Initiative der türkischen Regierung ein Dialog zustande kam und Irritationen ausgeräumt werden konnten oder auf Initiative der deutschen Regierung irgendetwas eingeleitet wurde?

StS Seibert: Ganz so gleichgültig, wie für Sie kann die Frage als vertraulich eingestuft oder nicht für mich als Regierungssprecher und für uns alle hier oben nicht sein. Die Anfrage ist schriftlich und in einigen Passagen eben als vertraulich eingestuft beantwortet worden. Deswegen habe ich hier keine eigene Bewertung zu diesem Fragenkomplex vorzunehmen.

Chebli: Vielleicht kann ich ergänzen: Es gibt ja Aussagen, die in der Presse erscheinen. Ich kann Ihnen nur sagen: Die in der Presse getroffenen Aussagen machen wir uns als Auswärtiges Amt in dieser Pauschalität nicht zu eigen.

Trotz aller Meinungsverschiedenheiten, die es zwischen uns und der Türkei gibt, die wir in der Vergangenheit offen und klar kommuniziert haben, bleibt die Türkei ein wichtiger Partner in der Nato, aber auch bei anderen Themen, über die wir gerade eben gesprochen haben, so zum Beispiel Syrien.

StS Seibert: Lassen Sie mich das vielleicht auch noch hinzufügen: Das Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei ist weit mehr als das klassische bilaterale Verhältnis, das Deutschland mit vielen anderen Ländern hat - einfach aufgrund der Tatsache, dass hier in Deutschland über drei Millionen Menschen leben, die ihre familiären Wurzeln in der Türkei haben, die die Türkei regelmäßig besuchen, die dort noch Familie haben. Das macht alleine unsere Beziehungen schon immer zu sehr besonderen Beziehungen; dessen sind wir uns bewusst.

Zusatzfrage : Darf ich noch einmal an die Frage zur türkischen Reaktion auf die ganze Geschichte erinnern. Gab es irgendwelche Initiativen von hiesiger Seite, mit Erdogan ins Gespräch zu kommen?

Chebli: Ich kann etwas dazu sagen: Ich habe wie Sie jetzt gerade die Äußerungen in der Agenturmeldung gesehen. Diese nehmen wir natürlich zur Kenntnis. Es gab gestern Gespräche mit der türkischen Seite. Wir sind hier natürlich im Kontakt.

Im Übrigen gehen wir davon, dass die heutige Diskussion, die wir hier führen, auch der türkischen Seite zur Kenntnis gelangt.

Frage: Nachdem wir gerade darüber gesprochen haben, dass es um eine als geheim eingestufte Antwort geht - jedenfalls das, was berichtet worden ist, ist in diesem als geheim eingestuften Teil zu finden -, hat das Bundesinnenministerium oder auch die Bundeskanzlerin eine Meinung zu der Tatsache, dass dieser als geheim eingestufte Teil der Antwort veröffentlicht wurde?

Ist es aus ihrer Sicht nötig, Konsequenzen zu ziehen und möglicherweise solche Teile einer Antwort nur noch dem Bundestagspräsidenten zur Verfügung zu stellen?

Dimroth: Ich darf beginnen. Zunächst einmal sozusagen rein der Ordnung halber: Der in Rede stehende Teil ist nicht als geheim eingestuft, sondern als sogenannte Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch. Das ist tatsächlich qualitativ ein Unterschied. Deswegen möchte ich das gerne kurz vorab klarstellen.

Im Übrigen ist es so, dass sich selbstverständlich diejenigen, die für die Einstufung solcher Informationen und Dokumente zuständig sind, das nicht leicht machen, sondern dafür in jedem Einzelfall sehr gute Gründe streiten und wir uns insofern natürlich wünschen würden, dass alle Beteiligten sich in einem Verfahren dann auch an entsprechende Vorgaben halten würden. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und das sind die gesetzlichen Vorgaben, die dazu in Kraft sind.

Eine Diskussion über Konsequenzen würde ich aber von hier aus nicht anstoßen. Noch einmal: Ich kann nur für uns sagen: Eine solche Einstufung passiert nicht ohne Grund. Sie passiert natürlich in der Erwartung, dass sich alle Betroffenen an eine solche Einstufung dann auch halten.

Frage: Eine Grundsatzfrage an das Innenministerium: Wie viele Flüchtlinge sind nach Inkrafttreten des Abkommens in der Türkei nach Deutschland gekommen und auf welchem Wege?

Dimroth: Ich bräuchte zwei Minuten, um die Frage beantworten zu können. Vielleicht können wir eine andere Frage vorziehen. Ich habe die Zahlen dabei, muss aber einmal nachschlagen.

Frage : Herr Dimroth, noch einmal die Frage: Bleibt Ihr Haus bei der Bewertung, die abgegeben worden ist, oder bleibt es nicht dabei?

Zweite Frage: Worin besteht jetzt genau das Büroversehen? Was hätte noch passieren müssen, was nicht passiert ist?

Dimroth: Zur ersten Frage hat Herr Seibert sehr ausführlich dargelegt, warum uns eine Bewertung im Kern untersagt ist. Hinzukommt, dass für die in Rede stehende Passage auch im Innenministerium keine Kompetenz oder Expertise besteht, sodass mir eine Bewertung auch aus diesem Grund untersagt wäre.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich hatte das eigentlich recht ausführlich dargelegt. Es ist schlichtweg unterblieben, eine entsprechende Beteiligung des in diesem Fall Auswärtigen Amtes, die ansonsten üblich und vorgesehen ist, durch den bearbeitenden Kollegen vorzunehmen, sodass das Auswärtige Amt nicht in Kenntnis von der abschließenden Fassung der Beantwortung der parlamentarischen Frage gelangt ist und dementsprechend auch keine Möglichkeit hatte, seine Sicht der Dinge in den Prozess Einfluss nehmen zu lassen.

Zusatz : Das heißt, der normale Verlauf wäre gewesen: Der Sachbearbeiter hätte die Antwort erstellt, sie dem Auswärtigen Amt zugeleitet, das Auswärtige Amt hätte dann mutmaßlich gesagt "So geht das nicht" und dann wäre die Antwort in der Weise nicht erfolgt.

Dimroth: Das ist jedenfalls, was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, hypothetisch und kann von mir deswegen nicht beantwortet werden.

Ich kann Ihnen gerne noch einmal schildern, wie der übliche Gang bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist: Sie erreichen zentral das Bundeskanzleramt, von dort aus wird ein zuständiges Ministerium bestimmt, und zwar in der Regel nach hauptbetroffener Zuständigkeit, was in diesem Fall das Bundesinnenministerium war. Dort wird dann wiederum nach fachlicher Zuständigkeit eine Organisationseinheit ausgewählt, die die federführende Bearbeitung dieser Anfrage übernimmt. Von dort aus werden im Ministerium die anderen betroffenen Fachabteilungen unterbeteiligt und um entsprechende Antwortentwürfe gebeten und, soweit erforderlich, auch andere Ressorts. Dann wird durch den bearbeitenden Kollegen beziehungsweise Kollegin eine Endfassung aufgrund der Zulieferung erstellt - wir hatten das Thema schon mehrfach in anderen Zusammenhängen -, um dieses Endprodukt dann wiederum allen anderen Ressorts, die potentiell betroffen wären, die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Das ist schlichtweg in diesem Fall aufgrund eines Versehens des bearbeitenden Kollegen nicht erfolgt.

Zusatzfrage : Das heißt, die Tatsache, dass die Unterschrift von Herrn Schröder darunter steht, ist sozusagen nur eine Formalie und in der Sache hatte er gar nichts mit der Erarbeitung der Antwort und auch mit der Autorisierung nichts zu tun?

Dimroth: Wie Sie jetzt die Tatsache der Schlusszeichnung einer Person im Ministerium werten, ist letztlich Ihnen überlassen. Aber richtigerweise ist es so, dass es einen Federführer innerhalb der Bundesregierung gibt; das war in diesem Fall das BMI. Dabei ist es üblicherweise so, dass der Parlamentarische Staatssekretär die Schlusszeichnung des Versendungsschreibens an den Bundestagspräsidenten und damit dann auch in Richtung der anfragenden Abgeordneten übernimmt.

Um das auch noch einmal ganz klar zu sagen: Da, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das Geschäft der parlamentarischen Anfragen ist ein sehr umfangreiches. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Damit ist keinerlei Kritik verbunden. Das ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes gutes Recht des Parlaments, das wir selbstverständlich umfassend und sehr sorgfältig ernst nehmend abarbeiten. Aber es ist eben tatsächlich ein sehr umfangreiches Geschäft, und in diesem sehr umfangreichen Geschäft können eben leider auch solche Fehler geschehen.

Frage: Herr Dimroth, eine Nachfrage. Werden Sie jetzt Konsequenzen daraus ziehen, dass es ein Büroversagen gab? Werden Sie neue Kontrollmechanismen einführen, damit so etwas nicht wieder passiert?

War der Minister in irgendeiner Form vorher oder nachher damit beschäftigt? Hat er sich etwa nachher bei Herrn Steinmeier für dieses Büroversehen entschuldigt?

Dimroth: Selbstverständlich werden wir diesen Sachverhalt sehr sorgfältig aufarbeiten und zum Anlass nehmen, zu prüfen, ob gegebenenfalls tatsächlich in den Verfahren bestimmte qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen sind, die zumindest das Risiko minimieren, dass so etwas in der Zukunft wieder passiert. Ich hatte das aber eben nicht ohne Grund gesagt: Da, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Das wird man, durch welches Verfahren auch immer, nicht zu hundertprozentiger Sicherheit ausschließen können.

Zur zweiten Frage: Der Minister hat vor Schlusszeichnung durch Herrn Schröder von diesem Antwortentwurf nicht Kenntnis gehabt. Das ist auch üblicherweise bei der Beantwortung solcher Fragen nicht der Fall. Im Nachgang hat er selbstverständlich davon Kenntnis erhalten, nicht zuletzt aufgrund der gestern sehr breit begonnenen Debatte über diesen Vorgang. Alles andere wäre ja geradezu bemerkenswert.

Zusatzfrage: Hat er sich danach bei Herrn Steinmeier gemeldet?

Dimroth: Über den persönlichen Kontakt zwischen Kabinettsmitgliedern habe ich Ihnen hier nicht zu berichten.

Vorsitzender Mayntz: Möchte das Auswärtige Amt das ergänzen?

Chebli: Nein, das habe ich nicht zu ergänzen.

Frage : Herr Dimroth, Sie sagten gerade, für die in Rede stehenden Passagen habe Ihr Haus gar keine Expertise gehabt, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Wer hatte diese Expertise? Aus welcher Quelle stammt dann diese Information?

Vielleicht grundsätzlich aus Ihrer Sicht: Wenn diese Anfrage heute gestellt würde, würde Sie vom BMI in gleicher Weise beantwortet wie gestern, vorgestern oder an einem der vergangenen Tage?

Dimroth: Zum zweiten der Teil der Frage hatte ich im Prinzip schon geantwortet: Eine Bewertung ist mir aus den genannten Gründen nicht möglich, weil es sich erstens um eingestufte Informationen handelt und weil zweitens eine entsprechende Expertise im BMI für einen solchen Sachverhalt nicht vorliegt.

Noch einmal: Es ist so, dass im Rahmen der federführenden Bearbeitung eines Fachministeriums - in dem Fall des BMI - innerhalb der Bundesregierung abgefragt wird, ob und wo an welcher Stelle innerhalb der Bundesregierung Erkenntnisse zu solchen Sachverhalten vorliegen. Genauso ist hier auch verfahren worden.

Zusatzfrage : Das heißt konkret in diesem Fall?

Dimroth: Das heißt konkret in diesem Fall, dass es Zulieferungen aus unterschiedlichen Bereichen der Bundesregierung zur Beantwortung dieser Frage gab und in diesem Fall, wie gesagt, auch nicht ohne Grund eine Einstufung erfolgt ist, die es mir nicht möglich macht, hier weiter detailliert dazu auszuführen.

Frage: Herr Dimroth, Sie haben gerade gesagt, eine Bewertung sei Ihnen nicht möglich, weil es eine Verschlusssache sei. Wir haben Frau Chebli gehört, die gesagt hat: Wir machen uns die Bewertung dieser Antwort nicht zu eigen. Das ist mir nicht klar. Sie müssen doch zumindest sagen, dass Sie nichts dementieren, dass es richtig ist, was da berichtet worden ist.

Sie müssen doch auch sagen können, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Mir ist zum Beispiel immer noch nicht klar, ob das eine Bewertung ist, die sich auf die aktuelle Situation in der Türkei oder nur auf die Vergangenheit bezieht.

Was aktuelle Schlussfolgerungen angeht, eine Frage: Bei der Schaffung von gemeinsamen Geheimdienstdateien wollte man die Türkei mit einbeziehen. Kann es dabei angesichts dieser Bewertung, die ja nun öffentlich geworden ist, wirklich bleiben?

Dimroth: Zunächst obliegt es, glaube ich, dann doch letztlich meiner Schlussbeurteilung, was ich sagen muss und was nicht, wenn ich das so deutlich sagen darf.

Im Übrigen ist es nun einmal so, dass wir hier über eingestufte Informationen sprechen. Noch einmal: Es hat ja seinen guten Grund, warum sie eingestuft sind. Wenn an anderer Stelle diese Einstufung nicht für hinreichend ernst genommen wird, dann nehme ich das zur Kenntnis. Das entbindet mich aber nicht von der Verpflichtung, mich an die entsprechenden Vorgaben zu halten. Insofern bitte ich um Verständnis.

Im Übrigen hatte ich darauf hingewiesen, dass es mir nicht nur die Tatsache der Einstufung schlichtweg unmöglich macht, hierzu Stellung zu nehmen, sondern auch die Tatsache, dass im BMI zu den in Rede stehenden Fragen keine eigenen Kompetenzen vorliegen. Insofern kann ich das nicht kommentieren.

Was ich kommentieren kann, ist der letzte Teil, ob und wie sich auf die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des BMI auswirkt, also unter anderem des BfV und BKA mit den türkischen Behörden. Dabei ist es so - das möchte ich allgemein sagen -, dass selbstverständlich die Sicherheitsbehörden nicht naiv sind, was den Partner Türkei anbetrifft, aber wir der festen Überzeugung sind - und daran ändert das hier in Rede Stehende gar nichts -, dass die Türkei auch für unsere Sicherheitsbehörden mit Inlandsbezug, also BfV und BKA, der wichtigste Partner im Zusammenhang mit der Bekämpfung des sogenannten "Islamischen Staates" sind, dass es in der jüngeren Vergangenheit auch nennenswerte Fortschritte in der Zusammenarbeit gegeben hat. Noch einmal: Diese Zusammenarbeit erfolgt aber selbstverständlich nicht naiv, blind, sozusagen ausblendend, dass es auch bestimmte Schwierigkeiten gibt, sondern sehr sensibel, sehr geschärft und auf Grundlage der dafür einschlägigen Gesetze, die auch, was beispielsweise bestimmte Rechtsstaatlichkeit angeht, sehr konkrete Vorgaben machen, was sowohl BfV als auch BKA betrifft. Die gelten natürlich auch bei der Zusammenarbeit mit der Türkei.

Noch einmal: Es besteht insoweit keine Naivität, was die Situation in der Türkei anbetrifft, es besteht aber das Ergebnis einer nüchternen Analyse, dass die Türkei nicht zuletzt aufgrund ihrer geopolitischen Lage, aufgrund der Selbstbetroffenheit, wie von Herrn Seibert ausgeführt, für uns der wichtigste Partner in der Region bei der Bekämpfung des "Islamischen Staates" ist. Daran ändert das hier in Rede Stehende nichts.

Frage: Herr Dimroth, nun ist tatsächlich dieses Schreiben an die Öffentlichkeit gelangt. Die Öffentlichkeit fragt sich natürlich: Wie verhält sich die Bundesregierung dazu? Das Bild ist irgendwie noch nicht so richtig klar. Ich hätte vielleicht zur Ordnung eine Frage: Was versteht das Bundesinnenministerium unter dem Begriff "Aktionsplattform"?

Dimroth: Vielen Dank für den erneuten Versuch. - Aber ich hatte jetzt tatsächlich mehrfach ausgeführt, dass ich mich zu dem konkreten Inhalt hier aus den beiden von mir vorgetragenen und, wie ich meine, doch sehr nachvollziehbaren Gründen nicht verhalten kann und nicht verhalten werde.

Zusatzfrage: Herr Dimroth, es geht ja nicht nur um die Frage des konkreten Zusammenhangs. Ich wüsste gerne, was überhaupt der Begriff "Aktionsplattform" bedeutet. Das kann man ja auch unabhängig von dem Türkei-Zusammenhang erklären.

Dimroth: Das könnte man, wenn, wie gesagt, in dem Gesamtkontext eine entsprechende Expertise des BMI vorläge, was - das war ja der zweite Teil meiner Begründung - nicht der Fall ist.

Ich würde jetzt ungern mit Ihnen in eine Wortexegese eintreten, um sozusagen ohne entsprechende Kompetenz oder Expertise eine Definition für den von Ihnen erfragten Begriff zu entwickeln. Da bitte ich um Nachsicht.

Frage: Herr Seibert, wir tanzen jetzt ein bisschen um den heißen Brei herum, was die Bewertung der Inhalte angeht. Die Inhalte vielleicht zur Seite gestellt: Steht die Bundesregierung hinter der Antwort, die sie an die Fraktion Die LINKE gegeben hat, ganz abseits der Inhalte? Bitte eine klare Antwort, also Ja oder Nein.

Die zweite Frage wäre, inwieweit denn das Kanzleramt in die Entstehung dieser Antwort, nämlich eine mögliche Lieferung durch den Bundesnachrichtendienst, involviert war. Sind diese Informationen vom Bundeskanzleramt freigegeben worden? Inwieweit ist das Bundeskanzleramt im Nachhinein, als diese Antwort fertiggestellt war, noch einmal involviert worden, um sich das noch einmal anzuschauen?

StS Seibert: Es ist, glaube ich, von Herrn Dimroth, sehr klar dargelegt worden, dass es völlig üblich ist, dass verschiedene Akteure der Bundesregierung an der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen beteiligt sind. So war es auch bei dieser. Einer der Akteure war das Kanzleramt. Federführend ist die Antwort dann letztlich an die Abgeordnete der Linkspartei durch den Staatssekretär des Innenministeriums gegeben worden. Ich glaube, Weiteres zu internen Abläufen brauche ich hier nicht darzulegen.

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet und in einigen Passagen als vertraulich eingestuft. Da der erste Teil Ihrer Frage sich darauf bezieht, bin ich nicht in der Lage, mich über diese Vertraulichkeit hinwegzusetzen. Das sind Fragen, die gegebenenfalls, wenn Abgeordnete das wünschen, in den entsprechenden Gremien des Deutschen Bundestags zu beantworten sind.

Zusatzfrage: Dann muss ich eine Zusatzfrage stellen. Die Frage bezog sich ausdrücklich nicht auf die Inhalte, die eingestuft sind, sondern war eine ganz allgemeine Frage, ob die Bundesregierung zu der Antwort, die der Abgeordneten gegeben worden ist, weiterhin steht. Frau Chebli hat sich gerade deutlich von dieser Antwort abgesetzt. Deswegen möchte ich wissen, ob Sie als Bundesregierung zu dieser Antwort stehen. Das ist ja eine ganz simple Frage, die man mit Ja oder Nein beantworten kann.

StS Seibert: Ich glaube, es lohnt sich schon, noch einmal im Protokoll nachzulesen, was Frau Chebli wirklich gesagt hat. Das ist nämlich etwas anderes als das, was Sie gesagt haben.

Chebli: Ich kann das auch nur noch einmal wiederholen: Ich habe gesagt: die in der Presse getroffene Aussage. Ich spreche nicht über die Kleine Anfrage oder anderes, das als vertraulich eingestuft wurde, sondern über das, was wir in der Presse lesen. Das, was wir da lesen, machen wir uns in dieser Pauschalität nicht zu eigen. Das habe ich gesagt.

Frage: Herr Dimroth, haben Sie überhaupt konkrete Beweise, dass die türkische Seite oder die türkische Regierung, also Präsident Erdogan, diese terroristischen Organisationen unterstützt hat?

Darüber hinaus: Wenn der BND fast über 3000 Kilometer hinweg feststellen kann, dass die Türkei diese Organisationen unterstützt hat, kann der Bundesverfassungsschutz feststellen, wer diese vertraulichen Informationen weitergegeben hat?

Herr Seibert, die türkische Seite hat die Bundesrepublik Deutschland beschuldigt, dass nicht die Türkei die terroristischen Organisationen unterstützt, sondern dass man PKK-Angehörigen oder PKK-Sympathisanten - die PKK ist ja hier in der Bundesrepublik Deutschland verboten - doch erlaubt, zu demonstrieren und dass ihnen finanzielle Unterstützung gewährt wird. Was halten Sie von solchen Behauptungen?

Dimroth: Zum ersten Teil der Frage: Darin haben Sie ja, wenn ich es richtig verstanden habe - sonst korrigieren Sie mich bitte -, nach potenziellen Erkenntnisquellen des BND befragt. Für den BND spricht nicht das Bundesinnenministerium. Insofern kann ich Ihnen darauf keinerlei Antwort geben.

Zusatzfrage: Verfassungsschutz?

Dimroth: Dann müssten Sie das bitte noch einmal kurz konkretisieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ja ein sogenannter Inlandsnachrichtendienst.

Zusatzfrage: Deswegen frage ich ja, wer Ihre Informationen an die ARD weitergegeben hat. Hat man das herausfinden können?

Dimroth: Meinen Sie, wie die eingestuften Teile der Anfrage an die Öffentlichkeit gelangt sind? Dazu liegen mir keine Erkenntnisse vor.

StS Seibert: Zu dem Teil der Frage, der an mich gerichtet war: Es ist hier wirklich häufig nach dem Thema "PKK und Deutschland" gefragt und geantwortet worden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die PKK als eine terroristische Vereinigung oder Organisation eingestuft. Entsprechend wird sie behandelt. Selbstverständlich trifft der Vorwurf, wer auch immer ihn macht, dass Deutschland den Terrorismus unterstütze, nicht zu. Im Gegenteil: Deutschland engagiert sich auf vielfache Weise - national wie international und unter anderem eben auch gemeinsam mit dem Partner Türkei - gegen den Terrorismus.

Frage: Herr Seibert, Herr Dimroth hat jetzt mehrfach darauf hingewiesen, dass das Bundesinnenministerium zu den in Rede stehenden und als VS-NfD-eingestuften Passagen der Antwort keine Auskunft geben kann. Der BND ist dem Kanzleramt nachgeordnet. Kann denn überhaupt außer dem Kanzleramt irgendein anderes Ressort der Bundesregierung Antworten, die sich aus Quellen des BND speisen, weiterleiten? Ist es nicht vielmehr so, dass alle Teile Kleiner Anfragen, die den BND betreffen, vom Kanzleramt zugeliefert werden, so auch diesmal?

StS Seibert: Ich verweise noch einmal auf die ziemlich gute und strukturierte Darstellung, die Herr Dimroth meiner Meinung nach abgegeben hat, über das Zustandekommen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen in Zusammenarbeit verschiedener Akteure der Bundesregierung.

Zusatzfrage: Heißt das, das Kanzleramt hat diesen in Rede stehenden Teil der Antwort nicht zugeliefert?

StS Seibert: Es haben mehrere Akteure der Bundesregierung - unter anderem auch das Kanzleramt - an der Beantwortung dieser verschiedenen Fragen teilgenommen. Einige dieser Antworten sind als vertraulich eingestuft und können deswegen von mir hier nicht öffentlich beurteilt werden. Es ist aber in dem offenen Teil der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den Staatssekretär Schröder ja darauf hingewiesen worden, dass man die Einstufung "vertraulich" vornimmt, weil nachrichtendienstliche Erkenntnisse eben nicht anders transportiert werden können.

Zusatz: Da Sie, wenn ich das recht verstanden habe, nicht bestritten haben, dass das Kanzleramt diesen Teil der Antwort zugeliefert hat, muss ich davon ausgehen, dass das so war.

StS Seibert: Es sind verschiedene Akteure, die an einer solchen Beantwortung teilnehmen. Ja, das Kanzleramt war einer davon.

Frage: Um dieses deutsch-türkische Sonderverhältnis in einen europäischen Kontext zu stellen, frage ich beispielsweise, Herr Seibert und Frau Chebli, wie man denn die Position Österreichs sieht, wenn der österreichische Bundeskanzler Kern und der österreichische Außenminister Kurz genau das Gegenteil dessen fordern, was die deutsche Regierung sagt, nämlich einen sofortigen Stopp des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei und einen sofortigen Stopp der EU-Verhandlungen.

StS Seibert: Die deutsche Position kann ich hier gerne noch einmal wiederholen. Wir haben gesagt: Unter den gegenwärtigen Umständen hält es die Bundesregierung nicht für denkbar, dass jetzt neue Verhandlungskapitel eröffnet werden. Im Übrigen bedarf die Eröffnung eines neuen Kapitels natürlich der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat.

Frage: Ich habe zwei Fragen. Die eine stelle ich, Herr Dimroth, um das Büroversehen zu verstehen. Sie haben den bearbeitenden Referenten identifiziert, der die Abstimmung nicht vorgenommen habe. Ist es so, dass im weiteren Gang der vorformulierten Antwort der Referatsleiter, der Unterabteilungsleiter oder der Abteilungsleiter aus dem Dokument ersehen können, ob eine Abstimmung vorgenommen wurde oder nicht, nämlich auf der bearbeitenden Ebene über einen sogenannten Mitzeichnungskamm oder Ähnliches? Wenn es so wäre, dann hätten wir es doch offenbar mit einem multiplen Büroversehen zu tun.

Zweite Frage an Herr Seibert: Frau Chebli hat eben gesagt, das Auswärtige Amt mache sich die kolportierte Einschätzung nicht zu eigen. Gilt das auch für die Bundeskanzlerin?

Dimroth: Wenn ich beginnen darf, zum ersten Teil Ihrer Frage: Es ist tatsächlich so, dass grundsätzlich der bearbeitende Kollege oder die bearbeitende Kollegin nach Abschluss dieses von mir geschilderten Lege-artis-Verfahrens dann einen entsprechenden - - - Wie hatten Sie es genannt, Mitzeichnungskamm?

Zusatz: Ja, den Begriff habe ich in diesem Zusammenhang auch neu gelernt.

Dimroth: Es ist dann jedenfalls eine Befassung der Hierarchie mit dem Endprodukt vorgesehen, das über verschiedene Hierarchieebenen läuft, bis es beim schlusszeichnenden Parlamentarischen Staatssekretär landet. In diesem Fall war es so, dass der betroffene Mitarbeiter aufgrund einer dafür gebräuchlichen Vorformulierung aber nicht kenntlich gemacht hat, dass eine Beteiligung nicht stattgefunden hat. Vielmehr steht auf dieser Vorlage im Gegenteil, eine Mitzeichnung durch das Auswärtige Amt liege vor, was schlichtweg nicht der Fall war. Insofern würde ich mir den Begriff des multiplen Fehlers oder des multiplen Versagens, wie Sie es formuliert haben, nicht zu eigen machen. Nichtsdestotrotz sind das dann sozusagen zwei Fehler auf dieser Ebene, nämlich zum einen, dass man die Beteiligung nicht vorgenommen hat, und zweitens, dass man das nicht kenntlich gemacht hat, sondern im Gegenteil die Standardformulierung, die zugegebenermaßen, wenn man so will, in einer Art von Vordruck vorgesehen ist, verwendet hat, obwohl sie den Tatsachen nicht entsprochen hat. Es ist also für diejenigen, die das in der Hierarchie zu sehen bekommen haben, nicht erkennbar gewesen, dass der Sachverhalt anders als vorgegeben war.

StS Seibert: Die gleiche Frage hat mir ein Kollege oder eine Kollegin schon vor einer Viertelstunde gestellt. Ich kann es nur wiederholen: Ich habe hier keine eigene Beurteilung vorzunehmen. Ich verweise darauf: Das bezieht sich ja genau auf die Teile der Antwort der parlamentarischen Anfrage, die als vertraulich eingestuft sind. Deswegen kann ich dazu nicht öffentlich Stellung nehmen.

Ich will aber gerne noch einmal sagen, was ich am Anfang darzulegen versucht habe: Die in der Presse diskutierten Fragen betreffen ja nur einen sehr engen Ausschnitt unseres deutschen Verhältnisses zur Türkei und auch nur einen sehr engen Ausschnitt des gemeinsamen Interesses, den gewaltbereiten Islamismus zu bekämpfen. Ich habe vorhin darzulegen versucht, und die Kollegen haben es auch getan, wie intensiv wir dabei mit der Türkei auch in einer sich steigernden Intensität zusammenarbeiten.

Zusatzfrage: Ich glaube eben nicht, dass es die gleiche Frage war, die Sie vor einer Viertelstunde beantwortet hatten. Frau Chebli hat nämlich - das habe ich mir wörtlich notiert - für das Auswärtige Amt gesagt, die in der Presse kolportierten Einschätzungen mache sich das Auswärtige Amt so nicht zu eigen. Richtig, Frau Chebli?

Chebli: Ich habe gesagt: Die in der Presse getroffenen Aussagen machen wir uns in dieser Pauschalität nicht zu eigen.

Zusatzfrage: Jetzt ist meine Frage: Gilt dieser Satz auch für die Kanzlerin, Herr Seibert?

Chebli: Vielleicht darf ich das aber noch einmal ergänzen. Darf ich? Ich meine, rund um das ganze Thema der Türkei werden jetzt verschiedene Dinge querbeet diskutiert. Das, was Herr Seibert und ich klargemacht haben oder klarmachen wollten, ist, dass uns mit der Türkei sehr viel verbindet. Wir stehen sowohl im Kampf gegen den IS gemeinsam beieinander als auch beim Thema der Flüchtlinge, bei der Umsetzung des Flüchtlingsabkommens oder bei der Frage der zwischenmenschlichen Beziehungen mit den 3,5 Millionen Deutschtürken, die in Deutschland leben. Mit der Türkei verbindet uns ein enges Netz verschiedenster Aspekte. Deswegen ist die Türkei ein wichtiger Partner, und deswegen ist die Türkei ein wichtiger Nachbar, mit dem wir weiter eng zusammenarbeiten wollen. Meine Aussage bezog sich allein auf die so pauschal getroffenen Aussagen, die wir so nicht unterstützen.

Zusatzfrage: Das hatte ich auch schon so verstanden. Dennoch wüsste ich immer noch gerne, Herr Seibert, ob auch die Bundeskanzlerin diese eben noch einmal präzisierte Formulierung so unterschreibt?

StS Seibert: Im Sinne von Frau Chebli werde auch ich den sehr pauschal getroffenen Aussagen über ein sehr facettenreiches deutsch-türkisches Verhältnis nicht zustimmen. Ansonsten verweise ich auf das, was ich in den letzten 41 Minuten dazu gesagt habe.

Frage : Ich möchte da noch einmal ganz kurz anschließen. Frau Chebli, mit den pauschalen Aussagen meinen Sie nicht Kommentare, die Journalisten getroffen haben, sondern pauschale Aussagen, die sich auf den wesentlichen Inhaltsgehalt dieses Papiers, also der Antwort, beziehen. Kann ich Sie so verstehen?

Die damit verbundene Frage: Kann ich Sie also so verstehen, dass Sie einer Beantwortung der Kleinen Anfrage der Linken mit diesem Inhalt - den wir ja jetzt nicht präzise ausführen müssen, weil er vertraulich ist - nicht zugestimmt hätten?

Sie haben dann vorhin in Ihrer Antwort gesagt, man habe gestern Kontakt mit türkischen Stellen gehabt. Habe ich Sie da richtig verstanden, dass das ein Kontakt des Auswärtigen Amtes war? Auf welcher Ebene? Das kann man vielleicht sagen.

Herr Seibert, sehen Sie durch die Vorgänge von gestern und heute die Beziehungen zu Herrn Erdogan und zur Türkei insgesamt stärker belastet als vorher?

Hat es möglicherweise auch einen Kontakt des Kanzleramtes mit der Türkei gegeben?

Zweitens, wenn ich das noch nachschieben darf, Frau Chebli - - -

Chebli: Zweitens?

StS Seibert: Siebtens!

Zusatzfrage : Gab es eine offizielle diplomatische Reaktion der Türkei auf das Vorgehen? Das wäre ja ganz einfach zu beantworten.

Chebli: Ich kann mir Ihre ganzen Fragen gar nicht merken.

Die letzte Frage war, ob sich das jetzt nur auf die Berichterstattung oder auf Kommentare bezog. Dazu mache ich keine Aussage, weil sich das auf die gesamte Berichterstattung bezog. Meine Aussage bezieht sich auf die gesamte Berichterstattung, die wir seit gestern erlebt haben.

Zu der zweiten Frage, auf welcher Ebene es Kontakte gegeben hat: Soweit ich weiß, hat unser Gesandter Gespräche geführt, aber, glaube ich, ehrlich gesagt, im Rahmen ganz normaler Gespräche, bei denen das zur Sprache kam. Ich glaube nicht - da bin ich mir aber nicht sicher; das müsste ich verifizieren -, dass das ein bewusst gesetzter Termin war. Jedenfalls gab es ein Gespräch mit der türkischen Seite auf Ebene unseres Gesandten - mit wem, weiß ich auch nicht ganz genau - über das Thema diplomatischer Konsequenzen. Offiziell ist mir da seitens der Türkei bislang nichts bekannt.

StS Seibert: Zur Frage nach der Qualität der Beziehungen: Die Türkei ist - ich habe das vorhin auszuführen versucht - ein wichtiger Partner, gelegen am Rande einer der politisch schwierigsten, brisantesten Regionen der Welt. Die Türkei weiß, dass auch Deutschland ein ernsthafter und verlässlicher Partner ist, der für seine Werte und seine Interessen einsteht und der, wenn er Zusagen macht, auch zu seinen Zusagen steht.

Frage: Herr Dimroth, darf ich noch einmal auf diese gute, strukturierte Darstellung der Abläufe im Haus zurückkommen, was den Weg vom Sachbearbeiter zum Staatssekretär betrifft? Wenn ich es richtig verstanden habe, und Sie haben das ja auch mehrfach gesagt, dann gibt es für die Sachverhalte, die da beschrieben werden und die nicht den Inlandsbezug betreffen, keine Expertise im Haus. Der Sachbearbeiter, wer auch immer das ist, macht also Copy-and-paste mit einem gelieferten Text. Er kann ihn ja mangels Expertise nicht selbst bearbeiten. Dieser Text, für den es keine Expertise im Haus gibt, geht dann ohne Beanstandung durch wie viele Hände im federführenden Haus? Wer hat dann am Ende die Feder geführt, als Herr Schröder seinen Kringel darunter gemacht hat? Irgendjemand muss das doch gelesen haben. Irgendjemand muss da auf die Idee gekommen sein, die Frage zu stellen: Ist das etwas, wofür wir in diesem Hause Expertise haben? Möglicherweise hat man nachgefragt. Wie ist das zustande gekommen?

Frau Chebli, ich habe nicht ganz verstanden, ob das AA bei dem ganzen Vorgang komplett draußen war oder ob es nur bei der Schlussformulierung beziehungsweise dieser Endausgabe übergangen oder vergessen wurde. Es gibt ja durchaus Hinweise darauf, dass Ihre Kollegen zu einzelnen Fragen durchaus etwas beigesteuert haben; ich glaube, zu Frage 14. Warum hat dann keiner einmal nachgefragt, was eigentlich aus dem Vorgang geworden ist? Die Brisanz hätte dem Haus ja durchaus aufgehen können.

Herr Seibert, da ja jetzt mehrfach klar geworden ist und auch von vielen Beteiligten beschrieben worden ist, dass jetzt nicht die ganze Bundesregierung mit ihrer ganzen Expertise an dieser Beantwortung einer Frage aus dem Parlament mitgewirkt hat und dass ja ein Fehler passiert ist: Plant die Bundesregierung denn, die gegebene Antwort noch einmal zu ergänzen, eine neue Antwort zu geben oder vielleicht einen Zusatz "Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes" oder Ähnliches hinzuzufügen? Das Parlament ist ja offensichtlich unvollständig informiert worden.

Dimroth: Zum ersten Teil der Frage kann ich gerne etwas ausführen und Sie sozusagen in die Untiefen des ministeriellen Tuns entführen.

Ich würde aber gerne noch eine Bemerkung voranstellen: Wir reden hier über die Erfüllung einer verfassungsrechtlich verbrieften Pflicht, nämlich die Beantwortung von Anfragen von Parlamentariern im Rahmen des verfassungsrechtlich verbrieften Fragerechts. Das will ich nur noch einmal ganz klarmachen, weil das teilweise möglicherweise etwas in Vergessenheit gerät.

Zuruf: Das ist ja aber auch ein Ansporn zur Sorgfältigkeit!

Dimroth: Das Zweite ist, wie ich es ja beschrieben hatte, dass es das ganz übliche Verfahren ist, dass ein Ministerium die Federführung übertragen bekommt und dass nicht immer, aber in der Regel der Kranz der Fragen nicht abschließend von einem Ministerium zu beantworten ist, weil Zuständigkeiten, Erkenntnisse und Expertisen schlichtweg in anderen Häusern liegen.

Wenn Sie mich jetzt danach fragen, dass es doch hätte auffallen müssen, wenn dort fremde Feder geführt wurde, und zwar auf einem Stück Papier, das dann durch das BMI schlussgezeichnet wurde, dann kann ich nur sagen: Ganz grundsätzlich ist das eine, sagen wir einmal, etwas vereinfachte Wahrnehmung der Dinge. Ich nenne ein anderes Beispiel, um das einmal plastisch zu machen: Wenn wir in einer Anfrage nach der Bekämpfung des Terrorismus gefragt werden, also beispielsweise nach Erkenntnissen, die nur im Bundesamt für Justiz vorliegen, und wenn von dort aus über das BMJV Zahlen zugeliefert werden, dann findet nichts anderes als Copy-and-paste in die Gesamtantwort statt. Es gibt keinen im Haus, der das verifizieren kann. Wie denn? Die Expertise liegt woanders - deswegen gibt es eine Beteiligung - , und das, was von dort zugeliefert wird, wird übernommen. Insofern ist also die Vorstellung, dass man alles, was dann aus unterschiedlichen Richtungen in einen solchen Prozess einfließt, sozusagen noch einmal mit eigener Expertise verifizieren, gegenlesen oder gegenprüfen kann, eine falsche. Das würde eine sowohl inhaltlich als auch zeitlich totale Überforderung zur Folge haben. Das ist ja gerade der Prozess und der Grund, warum man beteiligt und auch das kenntlich macht, was in diesem Fall eben fälschlicherweise kenntlich gemacht wurde. Aber der Ablauf ist völlig üblich. Es ist auch völlig üblich, dass man eben nicht Zulieferungen Dritter verifizieren kann, jedenfalls nicht in der Detailtiefe, weil dafür weder sachlich noch kompetenzmäßig entsprechende Ressourcen vorhanden sind. Insofern ist Ihr Bild dessen, was passiert, sozusagen ein etwas falsches. Das ist vielmehr der übliche Weg.

Wenn Sie mich jetzt nach dem genauen Verlauf fragen, dem Hierarchiekamm, dann kann ich Ihnen das gerne erläutern. Es wird ein Sachbearbeiter damit beauftragt, vor allem die handwerkliche Arbeit zu übernehmen, also das Verteilen von Aufträgen, das Einsammeln von Rückläufen, das Zusammenführen im Rahmen des geschilderten Copy-and-paste-Verfahrens, wie ich es einmal nennen will. Dann wird er das seinem zuständigen Referenten vorlegen. Der zuständige Referent wird es seinem Referatsleiter vorlegen. Der Referatsleiter wird es dann im Rahmen seiner Hierarchie - das kommt jeweils auf die Anwesenheit und auch auf die Struktur der Abteilung an, darauf, ob es einen Unterabteilungsleiter beziehungsweise einen ständigen Vertreter gibt - seinem Abteilungsleiter vorlegen. Von dort aus wird es dem zuständigen beamteten Staatssekretär vorgelegt, und der zuständige beamtete Staatssekretär legt es dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär vor, der es dann schlusszeichnet. Das ist das Verfahren.

Chebli: Soweit ich weiß, waren wir in den Prozess nicht eingebunden. Wir kannten die Antworten auf die Kleine Anfrage, wie sie dann am Ende in der Gesamtheit an den Bundestag gegeben wurden, nicht. Wir haben den ganzen Prozess nicht mitgezeichnet. Da hineinzugrätschen, wäre aus unserer Sicht gar nicht möglich gewesen, wenn wir nicht eingebunden waren.

StS Seibert: Zu Ihrer Frage an mich: Mir ist eine solche Absicht nicht bekannt.

Frage: Da wir ja nicht über die Inhalte reden können, würde ich gerne andersherum nach den verfassungsrechtlich verbrieften Rechten auf Kleine Anfragen und entsprechende Antworten fragen: Ist es auch verfassungsrechtlich verbrieft, dass die Dinge, die Verschlusssachen sind, in den Antworten enthalten sind? Ist es also üblich, dass NfD-Verschlusssachen in Antworten auf Kleine Anfragen enthalten sind?

Wenn ja, haben Sie einen Überblick darüber - das betrifft wahrscheinlich verschiedene Ministerien, also nicht nur das Innenministerium, sondern auch das Kanzleramt und das Verteidigungsministerium -, wie oft Antworten auf Kleine Anfragen aus der Opposition mit Verschlusssachen zurückbeantwortet worden sind?

Dimroth: Soweit ich angesprochen bin, muss ich zugeben: Ich habe die Frage jetzt nicht ganz verstanden. Zurückbeantwortet?

Zusatzfrage: Ich meine den Fall, dass eine Kleine Anfrage kommt, bei der in der Antwort Dinge kommen, die nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für den Dienstgebrauch gedacht sind, also sogenannte VS-Abschnitte. Ist das üblich? Haben Sie einen Überblick darüber, wie oft so etwas in dieser Legislaturperiode vorgekommen ist?

Dimroth: Dass die dann dennoch in der Öffentlichkeit landen?

Zusatz ENGEL: Nein!

Dimroth: Ich habe es noch nicht verstanden.

Vorsitzender Mayntz: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Dimroth: Darüber habe ich tatsächlich keinerlei Überblick. Ich kann aber einmal nachfragen, ob es so etwas bei uns gibt, und in dem Rahmen dann möglicherweise auch Gelegenheit haben, Ihnen das übliche Verfahren zu schildern.

Wie jetzt konkret damit umgegangen wird und ob das zur Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt wird oder ob es tatsächlich unmittelbar - nur anders eingestuft - Gegenstand des normalen Schriftverkehrs ist, hängt nach meiner Erkenntnis sehr davon ab, welchen Einstufungsgrad das erhält. Da bin ich jetzt nicht ganz handlungssicher. Deswegen würde ich auch das gerne noch einmal nachschlagen. Ich bin aber sicher, dass es davon abhängt, wie hoch eine entsprechende Information eingestuft ist. Da gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, die dann sozusagen auch maßgeblich dafür sind, wie der weitere Umgang mit diesen Informationen ist. Ich kann, wie gesagt, nicht zusagen, dass es eine Statistik gibt, aber ich kann jedenfalls einmal nachfragen, ob es eine dazu gibt, wie viele Anteile der Beantwortungen beispielsweise im laufenden Jahr eingestuft waren.

Frage : Meine Fragen gehen auch an Herrn Seibert. Sie haben die sehr besonderen Beziehungen Deutschlands zur Türkei betont. Ich hätte gerne gewusst, ob die Kanzlerin diese sehr besonderen Beziehungen nach den gestrigen Veröffentlichungen in irgendeiner Weise beschädigt sieht oder ob sie möglicherweise Erklärungsbedarf der deutschen Regierung gegenüber der türkischen Regierung sieht.

Zweite Frage, anknüpfend an das, was der Kollege gefragt hat: Gab es seit gestern in irgendeiner Weise eine Kommunikation - ein Telefonat oder was auch immer - zwischen der Bundeskanzlerin und dem türkischen Staatspräsidenten?

StS Seibert: Es wird mit Sicherheit in absehbarer Zeit auch wieder Kontakte zwischen der Bundeskanzlerin und vielleicht Präsident Erdogan geben. Man wird sich beispielsweise auf dem G20-Treffen im September sehen. Aber ich kann künftigen Gesprächen und ihren Inhalten hier natürlich überhaupt nicht vorgreifen.

Über das deutsch-türkische Verhältnis habe ich ziemlich ausführlich zu sprechen versucht. Das, glaube ich, muss ich jetzt nicht wiederholen.

Zusatzfrage : Hat sich also seit der gestrigen Veröffentlichung dieser Papiere, die wir nicht kennen, nichts geändert?

StS Seibert: Nein, nicht aus Sicht der Bundesregierung.

Chebli: Darf ich noch etwas zu Ihrer Frage ergänzen? Sie haben ja "wenn Sie da eingebunden worden wären" gesagt. Das ist am Ende, ehrlich gesagt, eine hypothetische Frage. Ich wollte mit der Tatsache, die Herr Dimroth ja genannt hat, dass wir nicht eingebunden waren, aber nicht im Umkehrschluss irgendwelche hypothetischen Fragen wie die beantworten, wie wir als Auswärtiges Amt denn reagiert hätten. Ich sehe schon auf Twitter irgendeinen Tweet einer Kollegin, dass wir da nicht hätten hineingrätschen können. Das habe ich so gesagt. Aber letztendlich ist das nicht die Antwort auf die Frage, wie das Auswärtige Amt reagiert hätte, wenn es eingebunden worden wäre. Darauf gebe ich keine Antwort. Ich sage nur: Zu der Verschlusssache selbst äußern wir uns nicht. Zu den Aussagen, die dazu in der Presse getroffen werden, habe ich unseren Standpunkt, glaube ich, klargemacht.

Vorsitzender Mayntz: Ich glaube, der Kollege hatte das anders gemeint.

Frage: Ja, aber ich wollte vorhin nicht nachhaken. Die Frage, ob Sie oder Ihre Kollegen die Antwort kannten, bezog sich nicht auf die Schlussfassung, sondern die Frage war: Kannten Sie die Frage? Aus dem Vorgang ergeben sich Hinweise darauf, dass das AA die Anfrage der Linksfraktion durchaus kannte. Daraus ergibt sich die Frage, warum man bei einer derart brisanten Sache, bei der man sich ja durchaus vorstellen kann, dass da etwas kommen wird, da das ja gerade sowieso nicht ganz trivial ist, nicht einmal nachhakt. Darauf zielte die Frage ab.

Chebli: Dann habe ich Ihre Frage in der Tat falsch verstanden. Ich dachte, Sie meinten, inwiefern wir in den Prozess eingebunden waren.

Die Kleine Anfrage an sich ist uns als Auswärtiges Amt auch zugegangen. Aber das ist ja normal. Das federführende Haus übernimmt den ganzen Prozess und bindet dann die jeweiligen Häuser ein. Wie erhalten alle Kleinen Anfragen, und wir befassen uns deswegen nicht mit den ganzen Anfragen, sondern es ist immer so, dass das federführende Haus, das dafür zuständig ist, die Federführung übernimmt und dann die Aufgabe hat - das hat Herr Dimroth ja auch ganz klar gesagt -, das an die anderen Häuser weiterzuleiten, damit sie dazu etwas liefern. So ist der Prozess.

Frage : Mir ist noch immer nicht ganz klar, Herr Dimroth, wenn Sie sagen, Sie hätten eigentlich nicht die Kompetenz in der Tiefe, warum Sie die Frage dann überhaupt beantwortet haben.

Frau Chebli, haben Sie jetzt etwas zur Antwort zugeliefert oder nicht?

Chebli: Nein, wir - - -

Zusatzfrage : Wenn nicht, Herr Seibert: Sie haben gesagt, es gebe mehrere Akteure. Wenn es das AA nicht war, dann blieben eigentlich nur noch das Kanzleramt und der BND übrig. Gibt es da noch andere Akteure?

Chebli: Ich kann dem, was ich gerade gesagt habe, aus unserer Sicht nichts hinzufügen. Das Auswärtige Amt war nicht in die Beantwortung der Frage eingebunden. Das hat das BMI gesagt. Noch klarer geht es eigentlich nicht.

StS Seibert: Ich glaube, wir haben hier ausreichend detailliert über das Zustandekommen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen gesprochen. Ich habe gesagt, dass das Bundeskanzleramt im Fall dieser Anfrage von Abgeordneten der Linkspartei beteiligt war. Dem habe ich jetzt hier nichts hinzuzufügen.

Dimroth: Es fällt mir schwer, dafür jetzt eine noch klarere Erklärung als die zu bieten, die ich, glaube ich, schon dreimal abgegeben habe. Es ist das übliche Vorgehen, dass ein Ministerium, das federführend für eine parlamentarische Anfrage zuständig ist, andere Ministerien beteiligt. Wenn die Expertise im federführenden Haus vorläge, bräuchte man ja keine Zulieferung Dritter. Häufig ist es eben so, dass Anfragen thematisch gespreizt erfolgen und dementsprechend nicht allein in einem Haus abgearbeitet werden können. Dann erfolgt diese Zulieferung, und mangels Expertise wird die übernommen und weitergegeben. Deswegen stellt sich die Frage, warum wir das weitergeben, für mich schlicht nicht. Das ist das völlig übliche Doing. Jedes Haus, das eine parlamentarische Frage beantwortet, bei der andere Zuständigkeiten betroffen sind, wird Zuarbeiten an andere Häuser weitergeben, ohne eine entsprechende eigene Expertise vorzuhalten, was auch schlichtweg abwegig wäre, also dass man in jedem Haus ein Spiegelreferat für sämtliche Themen in einem anderen Ministerium betriebe. Das, glaube ich jedenfalls, würde auch der Bundesrechnungshof nicht goutieren.

Frage: Noch einmal die Erinnerung an das Bundesinnenministerium! Ich hatte nach Zahlen gefragt. Das wollten Sie nachreichen.

Dimroth: Ja, jederzeit gerne. Ich dachte, dass wir jetzt bei dem anderen Prozess sind, aber wenn Sie mögen, kann ich das jetzt gerne tun. Mit Stand vom 16. August beträgt die Zahl des erfolgten Resettlements aus der Türkei in die Europäische Union nach Quellen der Kommission 603. Davon sind 437 Menschen von der Türkei nach Deutschland eingereist, zuletzt im Übrigen gerade gestern, als 143 Personen aus der Türkei über Kassel-Calden eingereist sind.

Frage: Ich denke, es lohnt sich, noch einmal ein bisschen allgemeiner zu fragen. Es geht ja um mögliche Unterstützungsleistungen der Türkei an die Hamas. Gibt es nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes Unterstützungsleistungen, welcher Art sind diese Unterstützungsleitungen, und für wie problematisch hält das Auswärtige Amt solche Unterstützungsleistungen?

Chebli: Ich finde, Herr Seibert hat zu diesem Thema ganz zu Beginn Ausführungen gemacht, die ich nicht ergänzen kann, weil sie auch aus Sicht des Auswärtigen Amtes genau so zutreffen.

Frage: Herr Seibert, es ist jetzt das dritte Mal in relativ kurzer Zeit, dass Aussagen des BND für außenpolitischen Trubel sorgen. Wir erinnern uns an die berühmte Indien-Expertise; dann ging es um Saudi-Arabien, und jetzt geht es also um die Türkei. Gibt es im Bundeskanzleramt möglicherweise immer noch Lücken - Sie haben das bei einer anderen Affäre so schön mit dem Begriff technischer und organisatorischer Maßnahmen umschrieben -, was die Weitergabe von Informationen des Bundesnachrichtendienstes entweder an die Öffentlichkeit oder wie in diesem Fall an das Parlament angeht?

StS Seibert: Ich kann das nur sehr allgemein beantworten und ohne auf diesen speziellen Themenkomplex abzustellen. Wir haben hier immer wieder gesagt, dass die Aufstellung des Bundesnachrichtendienstes und seine Art zu arbeiten wie bei jeder Organisation ständig zu entwickeln sind. Das gilt für den Bundesnachrichtendienst wie für andere. Man muss immer auch die Erfahrungen, die man im Alltag der Arbeit macht, einfließen lassen.

Frage: Eine Frage an das BMI zu dem Bürofehler: Bezieht sich dieser nur auf das AA oder auch auf das Kanzleramt, sprich: Hat das Kanzleramt die Schlussfassung mitgezeichnet?

Dimroth: Eine Schlussredaktionsbefassung ist gänzlich unterblieben.

Frage : Herr Seibert, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie in der Vergangenheit die Beziehungen zwischen der Türkei und der Hamas als problematisch auf der türkischen Seite thematisiert haben. Gilt das weiterhin?

StS Seibert: Wir haben das als problematisch qualifiziert. Selbstverständlich gibt es Aspekte der Hamas, ganz besonders ihr Verhältnis zu Israel, die wir auch heute noch äußerst kritisch sehen. Daran hat sich nichts geändert.

Zusatz : Sehen Sie das, was die Beziehungen zwischen der Hamas und der Türkei betrifft, weiterhin als problematisch an?

StS Seibert: Wir sehen die Hamas insbesondere in ihrem Verhältnis oder "Nichtverhältnis" zu Israel, in ihrer Weigerung, das Existenzrecht des Staates Israel anzuerkennen und dies dann auch öffentlich zu machen, als problematisch an.

Frage: Jetzt ist diese Information an die Öffentlichkeit gelangt, und in der Öffentlichkeit ist das Bild entstanden, dass die Türkei die Terrororganisationen unterstützt. Herr Seibert, kann die Bundesregierung jetzt sagen: "Die Türkei unterstützt die Terrororganisationen nicht"? Frau Chebli, kann das Auswärtige Amt sagen: "Die Türkei unterstützt die Terrororganisationen nicht"?

StS Seibert: Das bringt uns wirklich ganz an den Anfang dieses Themenkomplexes zurück, der vor etwa einer Stunde war. Wir haben doch alle drei hier versucht, darzulegen, welches das Verhältnis Deutschlands zur Türkei aktuell ist, welch intensive Zusammenarbeit es in der gemeinsamen Herausforderung durch den gewaltbereiten Islamismus und den islamistischen Terror gibt und dass die Zusammenarbeit auf vielen verschiedenen Ebenen enger geworden ist, gerade auch im Verlauf der letzten zwölf Monate. Ich denke, das kann eine Antwort auf Ihre Frage sein.

Chebli: Das habe ich eigentlich nicht zu ergänzen. Ich will nur noch einmal unterstreichen, dass die Türkei selber in der Vergangenheit massiv Opfer von Terroranschlägen war und dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ein starkes gemeinsames Interesse ist, an dem wir gemeinsam mit der Türkei arbeiten.

StS Seibert: Bevor ich nun zum Bericht aus dem Kabinett komme, möchte ich das Thema der Olympischen Spiele aufgreifen. Wir erleben glücklicherweise friedliche und auch größtenteils faire Spiele mit vielen begeisternden Leistungen auch deutscher Athletinnen und Athleten. Jedem dieser Athleten, der dort Medaillen gewonnen hat oder sich auf andere Weise seinen olympischen Traum erfüllt hat, gilt der herzliche Glückwunsch der Bundeskanzlerin.

Ein tragisches Ereignis überschattet jedoch für uns in Deutschland diese Spiele. Ich spreche vom Unfalltod des jungen deutschen Kanutrainers Stefan Henze. Die Bundeskanzlerin hat die Nachricht, dass er seinen schweren Verletzungen in Rio erlegen ist, mit großer Betroffenheit aufgenommen. Sie spricht seiner Familie und allen, die ihm nahestanden, ihre aufrichtige und tief empfundene Anteilnahme aus. Sie drückt dies auch in einem Kondolenzschreiben aus.

Ich möchte hier an Stefan Henzes große Leistungen sowohl als aktiver Kanusportler, der bei Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen Medaillengewinner war, wie auch als Trainer erinnern. Im Kanusport und darüber hinaus wird er vielen als Vorbild in Erinnerung bleiben.

Dann komme ich zu den Themen des Kabinetts.

Das erste Thema ist der wichtige Schritt beim Bürokratieabbau. Die Bundesregierung treibt den Abbau bürokratischer Hemmnisse in der Verwaltung weiter voran. Sie hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem in insgesamt 464 verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes anstelle von bisher notwendigen schriftlichen Erklärungen oder Unterschriften möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Das schafft für Bürgerinnen und Bürger wie für Unternehmen die Möglichkeit, auf elektronischem Wege mit der Verwaltung zu kommunizieren und trägt so zum weiteren Ausbau einfacher elektronischer Verwaltungsdienste und zum Abbau unnötiger Bürokratie bei. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass solche vermeidbaren Formerfordernisse in Zukunft gar nicht erst in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden.

Das nächste Thema ist der zweite Biopatentbericht. Das Bundeskabinett hat diesen zweiten Biopatentbericht heute beschlossen. Für den, der nicht jeden Tag damit zu tun hat - dazu gehöre auch ich -: Biopatente sind Patente im biotechnologischen Bereich. Das können Impfstoffe oder Diagnostika sein, aber eben auch Erfindungen, die Tiere oder Pflanzen berühren.

Der Bundestag hat 2012 die Bundesregierung aufgefordert, ein staatliches Biopatent-Monitoring aufzubauen, um die Entwicklungen im Bereich der Biopatente frühzeitig zu erkennen, und darüber alle zwei Jahre zu berichten. Dies ist jetzt geschehen. Das Kabinett hat den Bericht entgegengenommen. Er wird auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.

Dann zu etwas, das, denke ich, alle interessieren sollte, nämlich zum Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Wir haben in Deutschland 48 verschreibungspflichtige Arzneimittel und etwa 20 Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig sind. Es geschehen immer wieder Fehler in der Medikation oder im Gebrauch dieser Arzneimittel. Der Bundesgesundheitsminister, der dem Kabinett den Aktionsplan heute vorgestellt hat, hat die erstaunliche Zahl von jährlich 250 Krankenhauseinweisungen vorgetragen, die wegen Fehlgebrauchs von Medikamenten notwendig sind. Man kann sich die hohen menschlichen Kosten vorstellen; man kann sich auch die hohen materiellen Kosten vorstellen, die das für das Gesundheitssystem verursacht.

Es bedarf also der Anstrengung aller Beteiligten - von Ärzten, Apothekern, Pflegekräften bis hin zu den Patienten -, damit in der Medikation weniger Fehler passieren. Deswegen jetzt der vierte Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit mit 42 Maßnahmen. Er reicht von 2016 bis 2019.

Nur einige Stichworte: Es geht natürlich darum, alle Beteiligten - Patienten, Ärzte, Apotheker - noch mehr als bisher für vermeidbare Risiken zu sensibilisieren. Konkret haben ab Oktober dieses Jahres Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden - das sind natürlich eine Menge Menschen - Anspruch auf einen Medikationsplan - zunächst in Papierform und ab 2018 auch elektronisch.

Wir wollen bessere Informationen über Arzneimittel, eine verbesserte Kennzeichnung. Wir wollen die Strategien um den gesamten Prozess bei Arzneimitteltherapien noch sicherer machen, und wir wollen die Forschung auf diesem wichtigen Gebiet noch ausbauen.

Zu guter Letzt zum regelmäßigen Kabinettsthema der Entwicklung der Flüchtlingslage: Heute hat die Bundesarbeitsministerin über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vorgetragen. Sie wissen, dass die Bundesregierung seit 2015 zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, um Flüchtlingen und Asylsuchenden den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen und zu erleichtern. Das gilt übrigens auch für die Ausbildungsförderung und die Arbeitsförderung. Wenn sich Flüchtlinge in Deutschland über Arbeit integrieren, dann ist es gut für sie, dann ist es aber auch gut für unser ganzes Land.

Ich will nur einige Beispiele nennen.

Seit Oktober letzten Jahres haben wir die Integrationskurse auch für Asylsuchende mit einer guten Bleibeperspektive geöffnet. Wir erwarten für dieses Jahr bis zu 450 Teilnehmer an solchen Kursen.

Wir haben die aus Bundesmitteln finanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung eingeführt. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist Spracherwerb, der konkret auf einzelne Ausbildungsgänge oder Berufsbilder ausgerichtet ist. Für 2016 werden hierfür etwa 100 Teilnehmer prognostiziert.

Sehr wichtig ist, dass die Vorrangprüfung in 133 von 156 Agenturbezirken der Agentur für Arbeit für drei Jahre ausgesetzt ist. Das macht es leichter, Flüchtlinge in Arbeit zu vermitteln.

Es gibt eine Reihe weiterer Maßnahmen. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat das dem Kabinett vorgestellt. Das war hier schon Thema; deshalb kürze ich es ein wenig ab.

Frage : Sieht die Bundesregierung oder sah möglicherweise die Bundesarbeitsministerin in ihrem Bericht Anlass zu Kritik daran, dass gerade die größten deutschen Unternehmen relativ wenig tun, um Flüchtlinge einzustellen?

StS Seibert: Wahrscheinlich beantwortet das am besten die Sprecherin des Ministeriums. Ich will nur sagen, dass es, so meine ich, grundsätzlich nicht darum geht, aneinander Kritik zu üben, sondern es geht wohl eher darum, miteinander zu überlegen, wie zu dem vielen, was schon gemacht wird - im Übrigen gerade von Handwerksbetrieben und Mittelständlern -, auch im Bereich anderer Unternehmen noch mehr dazukommen kann.

Stelten: Vielen Dank. Mir ist nicht bekannt, ob sich die Ministerin heute im Kabinett dazu geäußert hat. Grundsätzlich ist ihre Position dazu aber eigentlich schon bekannt. Sie hat sich dazu auch schon in Interviews geäußert wie zuletzt zum Beispiel im Juli in einem Interview mit dem "Spiegel", worin sie ganz klar sagt, dass sie erwartet, dass sich die Wirtschaft hierbei einen Ruck gibt, und dass, wenn die Integration gelingen soll, alle Verantwortung übernehmen müssen. Das könne nicht nur die Politik leisten.

Zusatzfrage : Gilt das weiterhin?

Stelten: Ja.

Frage: Eine Frage an das Justizministerium und an das Innenministerium. Es geht um die vorzeitige Haftentlassung des Kopfes der sogenannten Sauerland-Gruppe. Mir ist klar, dass zu den Entscheidungen des OLG grundsätzlich keine Stellung genommen wird. Trotzdem würde mich interessieren, vom Justizministerium zu erfahren, wie das Prozedere bei solch einer vorzeitigen Haftentlassung ist und welche Auflagen in Rede stehen.

An das BMI habe ich die Fragen, ob man sich jetzt Sorgen macht, dass dieser Mann noch einmal gefährlich werden könnte, und ob es entsprechende Vorgaben an das BKA gibt, den Mann zu überwachen, oder ob man sich in den nächsten Jahren in anderer Form um diesen Mann kümmert.

Scholz: Sie haben es selber schon angesprochen: Hierbei geht es um eine konkrete Entscheidung eines Gerichts. Wie Sie wissen, können wir solche Einzelfälle nicht bewerten oder kommentieren.

Ganz generell kann man sagen, dass eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung bei zeitiger Freiheitsstrafe möglich ist, entweder nach Verbüßung von zwei Dritteln oder der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe. Das ist im Strafgesetzbuch geregelt, und zwar, wenn Sie es genau wissen wollen, in 57. Dort sind auch die Voraussetzungen genannt. Unter anderem muss dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden können. Bei der Entscheidung, die das Gericht trifft, sind die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände der Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts usw. zu berücksichtigen.

Dimroth: Zum zweiten Teil der Frage kann ich eigentlich nur antworten, dass ich keinerlei Zweifel daran habe, dass die für diese Dinge zuständigen Sicherheitsbehörden der Bundesländer, soweit erforderlich, die angemessenen Maßnahmen ergreifen.

Zusatzfrage: Immerhin wird er auf der Terrorliste der Vereinten Nationen weiterhin als Terrorist geführt. Man müsste sich also seitens der Bundesregierung beziehungsweise seitens des BMI vielleicht schon ein paar Gedanken machen, dass man diesen Mann im Auge behält.

Dimroth: Wie gesagt, habe ich keinen Zweifel, dass das geschieht. Ich habe auch keinen Zweifel, dass sich die zuständigen Sicherheitsbehörden - auch die des Bundes - in den dafür, wie Sie sicherlich wissen, etablierten und sehr gut funktionierenden Informationsaustauschplattformen - unter anderem dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum - darum kümmern und dass, soweit erforderlich, die zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Wie Ihnen aber sicherlich auch bekannt sein wird, kann ich hier zu operativen Maßnahmen ohnehin keine Stellung nehmen.

Frage: Eine Frage an das Gesundheitsministerium zur Entwicklung der Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung: Ich weiß, dass Sie dazu gestern schon schriftlich Stellung genommen haben. Deswegen frage ich auch nicht zu den Berechnungen, die aktuell kursieren, sondern ich frage allgemein: Ist es für das Gesundheitsministerium bei weiter steigenden Beiträgen vorstellbar, zum paritätischen Verfahren zurückzukehren, sprich, dass die Arbeitgeber wieder genauso viel an Zusatzbeitrag zahlen müssen wie die Arbeitnehmer, und wenn nein, warum nicht?

Gülde: Der Minister hat sich zu diesem Thema bereits mehrfach geäußert, unter anderem auch heute. Entsprechende Meldungen laufen gerade über die Ticker. Ich kann das Thema gern kurz zusammenfassen: Die rot-grüne Bundesregierung hat im Jahre 2005 aus gutem Grund den Arbeitgeberbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung eingefroren. Das hatte zur Folge, dass viele gut bezahlte Arbeitsplätze entstanden sind, was auch der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommt.

Insofern sind die jetzigen Vorstöße der SPD für uns kein Grund, von unserem derzeitigen Prozedere abzuweichen. Es gibt keine Pläne, die Parität wieder einzuführen.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Verkehrsministerium und an das Justizministerium. Es geht um Volkswagen. Medienberichten zufolge soll die amerikanische Regierung ein Strafverfahren gegen Volkswagen vorbereiten. Wie beurteilen Sie diesen Vorstoß der amerikanischen Regierung? Inwieweit sind Sie mit Ihren Kollegen in den USA in Kontakt bezüglich des Sachverhalts?

Moosmayer: Ich kann von hier aus dazu nichts beitragen. Es tut mir leid.

Scholz: Ich kann dazu, ehrlich gesagt, auch nichts beitragen. Es geht um ein Verfahren, das in den USA läuft. Mir ist nichts über Kontakte und Ähnliches bekannt.

Zusatzfrage: Können Sie konkretisieren, warum Sie das nicht kommentieren?

Scholz: Weil mir zu einem möglichen Strafverfahren in den USA keine Erkenntnisse vorliegen.

Frage : Eine kurze Frage an das Wirtschaftsministerium. Ist, nachdem Sie kein Prüfverfahren in Sachen KUKA AG und chinesischer Erwerber eingeleitet haben, das Thema für Ihr Ministerium damit erledigt oder gibt es noch irgendwelche anderen Aspekte, Instrumente, um dieses Thema noch einmal außerhalb des Außenwirtschaftsgesetzes zu prüfen?

Hat es auf die Initiative Ihres Ministers, auf europäischer Ebene zu diskutieren, wie man mit Partnern umgeht, die im Wirtschaftsverkehr nicht immer ganz faire Mittel praktizieren, Reaktionen auf Brüsseler Ebene von anderen Partnerländern aus gegeben?

Audretsch: Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Wir hatten uns tatsächlich nur die Prüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz vorbehalten. Nach intensiver Prüfung dieser Sachlage - der Übernahme der Aktienmehrheit an der KUKA AG durch den chinesischen Investor Midea -, hat das Bundeswirtschaftsministerium entschieden, kein solches förmliches Prüfverfahren nach dem Außenwirtschaftsrecht zu eröffnen.

Zu Ihrer anderen Frage: Der Minister hatte sich schon des Öfteren dazu geäußert. Es geht auch weiterhin darum, die Diskussion zu führen, wie offene Volkswirtschaften, wie wir sie in Europa, zum Beispiel auch in Deutschland, haben, im internationalen Wettbewerb mit einer Lage umgehen, wo auch unfairer Wettbewerb vorherrscht. Diese Diskussion muss weitergeführt werden. Es ist völlig klar, dass wir diese Diskussion weiterführen werden.

Zusatzfrage : Noch einmal die Frage: Gab es darauf schon irgendwelche Reaktionen aus dem europäischen Raum oder steht diese Initiative quasi unkommentiert in der Welt?

Audretsch: Wir sind in diesem speziellen Fall in weiteren Diskussionen. Das bezieht sich nicht auf den speziellen Fall KUKA AG. Ich habe alles dazu gesagt, auch zu den Bemerkungen, die der Minister in dem Zusammenhang gemacht hat. Es gibt aber natürlich eine ganz breite Debatte, die sich zum Thema Marktwirtschaftsstatus China abspielt, die in handelspolitischen Zusammenhängen geführt wird. Der Minister hat zum Beispiel vor einer ganzen Weile zusammen mit vielen Amtskollegen einen Brief geschrieben, um auf die Problematik im Stahlsektor hinzuweisen. Das sind Fragen, die diskutiert werden. Es gibt also eine ganze Reihe von Fragen, die wir in einer Debatte, wie wir sie schon vor einer ganzen Weile begonnen haben, ansprechen müssen.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Verkehrsministerium. Gestern hat der VCD das erste Mal seit 1989 darauf verzichtet, eine Umweltliste der umweltschonendsten Autos vorzulegen. Gibt es darauf eine Reaktion seitens Ihres Hauses?

Zweite Frage: Der VCD hat seine Entscheidung damit begründet, dass das Vertrauen der Autokäufer so erschüttert sei, weil zahlreiche Hersteller Abschalteinrichtungen verbauen. Meine Frage, die mich interessiert: Wird es in Zukunft noch Abschalteinrichtungen geben oder wird es den Autoherstellern schwerer gemacht, diese Praktiken weiter zu verfolgen?

Moosmayer: Zum ersten Teil der Frage kann ich nicht viel beitragen. Wir haben das zur Kenntnis genommen, aber ich kenne auch nicht genau die Grundlagen, auf denen der VCD seine Preise verteilt. Es entzieht sich schlicht meiner Kenntnis, ob das zum Beispiel nur Dieselautos sind. Ich habe aber zur Kenntnis genommen, dass der Verkehrsclub dies ausgesetzt hat.

Was den zweiten Teil der Frage betrifft, beziehen Sie sich darauf, dass wir nach wie vor an der Aufklärung des sogenannten Dieselskandals arbeiten. Wir haben den ersten Bericht zu den Erkenntnissen bereits im Frühjahr vorgelegt. Wir arbeiten weiter daran, die weiteren Erkenntnisse aufzuarbeiten - die Untersuchungskommission arbeitet weiterhin daran -, die wir nach und nach bekommen. Das heißt, wir werden uns dafür einsetzen, dass diese illegalen Abschaltvorrichtungen abgeschaltet werden beziehungsweise nicht mehr eingebaut werden. Wie Sie wissen, laufen diese Arbeiten und sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage: Auf welcher rechtlichen Grundlage soll erfolgen, dass diese Einrichtungen nicht mehr verbaut werden?

Moosmayer: Die rechtlichen Grundlagen kennen Sie. Das ist die europäische Richtlinie Nr. 715/2007, nach der die Möglichkeit besteht, Abschaltvorrichtungen für die Abgassysteme einzubauen, sofern sie dem Motorschutz dienen. Es gibt verschiedene Vorstöße, die wir unternommen haben; das ist Ihnen ja bekannt. Wir kommunizieren zum Beispiel offen auf unserer Website, dass wir in Brüssel vorstellig geworden sind, um diesen Paragrafen enger zu fassen. Zudem gehen wir den Erkenntnissen nach, die uns durch unsere Untersuchungen zu Ohren gekommen sind. Das heißt, es gibt schon zum Beispiel freiwillige Rückrufe, um bestimmte Praktiken einzugrenzen beziehungsweise zu reduzieren. Das alles - sowohl der amtlich verordnete Rückruf für die tatsächlich festgestellten illegalen Abschaltvorrichtungen als auch zur Optimierung der festgestellten etwas freizügiger ausgelegten Reduzierungseinrichtungen - läuft.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Chebli beziehungsweise das Auswärtige Amt. Es geht um Palästina, die palästinensischen Gebiete und den Umgang mit palästinensischen Attentätern beziehungsweise deren Familienangehörigen. Ist der Bundesregierung beziehungsweise dem Auswärtigen Amt bekannt, dass die Palästinensische Autonomiebehörde direkt beziehungsweise indirekt die Attentäter und ihre Familienangehörigen finanziell fördert und unterstützt?

Chebli: Nein, dazu liegen dem Auswärtigen Amt keine Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage: Es gab unlängst, wenn Sie noch eine Nachfrage gestatten, im Zusammenhang mit World Vision den Verdacht, dass Fördergelder dort veruntreut wurden und an die Hamas gelangten. Wird es in diesem Zusammenhang auch Untersuchungen darüber geben, ob Geld, das der Palästinensischen Autonomiebehörde zufließt, eventuell über den Umweg der PLO indirekt oder direkt an Attentäter beziehungsweise deren Familien gelangt?

Chebli: Es gibt ganz klare Kontrollmechanismen hinsichtlich der Wege, über die die Mittel laufen, die wir an die PA transferieren. Vor diesem Hintergrund habe ich überhaupt keinen Zweifel an diesen Kontrollwegen.

Zu World Vision haben wir ja klargemacht, dass, solange die Vorwürfe nicht geklärt sind, auch unsere Unterstützung erst einmal auf Eis gelegt ist.

Zusatzfrage: Würde die Bundesregierung Zahlungen an die Palästinensische Autonomiebehörde einstellen, wenn sich herausstellen würde, dass Attentäter beziehungsweise deren Familien finanziell gefördert werden?

Chebli: Das ist eine hypothetische Frage. Aber es ist ja klar, dass wir keine Unterstützung vollziehen, wenn wir wissen, dass damit Dinge getan werden, die ganz klar im Widerspruch zu unserer Haltung und Position stehen.

Frage: Morgen wird sich Herr de Maizière ja mit einigen seiner Länderkollegen treffen. Vielleicht noch einmal kurz zusammengefasst: Mit welcher Erwartung geht Herr de Maizière in dieses Treffen? Was will er erreichen, auch im Hinblick darauf, dass sich das, was er letzte Woche vorgestellt hat, und das, was man darüber hört, was die Innenminister wollen, offensichtlich in einigen Punkten unterscheidet? Was muss also aus Sicht des Bundesinnenministers in einem finalen Papier stehen? Was sollte auf jeden Fall nicht darin stehen?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Sie werden nicht überrascht sein, dass ich hier jetzt keine Prognose oder Erwartungshaltung zu einer anstehenden Konferenz der unionsgeführten Landesinnenministerien mit dem Bundesinnenminister als Gast formuliere, die tatsächlich morgen und übermorgen hier in Berlin stattfinden wird. Insofern werde ich hier hinsichtlich einer noch ausstehenden Diskussion und einer ausstehenden Konferenz keine Erwartungen formulieren.

Richtigerweise ist es allerdings so, dass der Bundesinnenminister ja seinerseits einen Maßnahmenkatalog vorgestellt hat, und zwar in Konsequenz auf die jüngeren Ereignisse, die wir schrecklicherweise zur Kenntnis nehmen mussten, und selbstverständlich fest davon überzeugt ist, dass dieser Maßnahmenkatalog ein wichtiger Baukasten ist oder relevante und zentrale wichtige Elemente enthält, um all das, was seitens des Innenministeriums und seitens der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ja ohnehin schon geschehen ist, was eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden sowohl mit Ressourcen als auch mit gesetzlichen Grundlagen angeht, noch ein zentrales und wichtiges Stück weiter zu treiben. Das ist sicherlich der Ausgangspunkt für den Bundesinnenminister.

Alles andere, was da derzeit diskutiert wird, werden die Innenminister morgen in vertraulicher Runde zu diskutieren beginnen, und dann wird man am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz Ihnen und Ihren Kollegen die Ergebnisse dieser Diskussion auch zur Kenntnis geben.

Frage : Frau Chebli, ich habe noch einmal eine Frage zum Jemen. Ich hatte Sie schon am Montag gefragt. Das betraf einen saudischen Luftangriff auf eine Schule mit Dutzenden von toten Kindern. Sie sagten, Sie können diesen Bericht nicht verifizieren. Konnten Sie den Bericht inzwischen verifizieren, weil ja auch Ärzte ohne Grenzen darüber geredet hat?

In der Zwischenzeit wurde ein Krankenhaus bombardiert, auch wieder durch Saudi-Arabien, auch wieder mit Dutzenden Toten. Können Sie dazu Stellung nehmen?

Chebli: Ja, und das haben wir heute Morgen auch getan. Ich weiß nicht, ob Sie die Sprechererklärung erhalten haben. Ansonsten würde ich, ehrlich gesagt, nur das vorlesen wollen, was ich in der Sprechererklärung gesagt habe. Wir haben ganz klar dazu Stellung bezogen.

Zusatz : Alles klar!

Vorsitzender Mayntz: Sie hatten noch etwas anderes zu sagen?

Chebli: Ja, noch einmal zu Ihrer Frage nach der Palästinensischen Autonomiebehörde: Ich habe noch eine Ergänzung von meinen Kollegen aus dem Auswärtigen Amt erhalten. Deutschland engagiert sich im Dialog mit internationalen und regionalen Akteuren, um Frieden und nachhaltige Entwicklung im Nahen Osten zu fördern, etwa auch, indem jungen Menschen Perspektiven gegeben werden. Die Bundesregierung achtet darauf, dass deutsche Mittel nicht für pauschale Zuwendungen verwendet werden, weder direkt noch indirekt. Das ist die Antwort auf Ihre letzte Frage.

Die Bundesregierung hat den jüngsten Bericht des Quartetts begrüßt, in dem die palästinensische Behörde dazu aufgerufen wird, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um gegen die Anstachelung zur Gewalt vorzugehen und ihre Bemühungen im Kampf gegen Terrorismus zu verstärken. Das ist sozusagen das, was ich Ihnen jenseits dessen, was ich schon als Klarstellung gesagt habe, zusätzlich als Ergänzung sagen kann.

Frage : Frau Chebli, wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zu den Häuserzerstörungen der Familien der palästinensischen Attentäter?

Chebli: Diese bedauern wir. Wir finden, dass es an der Zeit ist, dass das, was in Paris angestoßen wurde, auch endlich in Angriff genommen wird, nämlich der Wiedereinstieg in Gespräche über eine Zwei-Staaten-Lösung.

Mittwoch, 17. August 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 17. August 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/08/2016-08-17-regpk.html;jsessionid=331B3FC447C6D812181BC6F26D9D7B83.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2016

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