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PRESSEKONFERENZ/1353: Regierungspressekonferenz vom 30. November 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 30. November 2016
Regierungspressekonferenz vom 30. November 2016

Themen: Kabinettssitzung (deutsche Unterstützung für Niger, Nachtragshaushalt 2016, Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, Änderung der Verordnungen zum Lärmschutz, Rentenversicherungsbericht 2016, Alterssicherungsbericht 2016, Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Staaten, deutsche G20-Präsidentschaft), EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, Enttarnung eines mutmaßlichen islamistischen Extremisten im Bundesamt für Verfassungsschutz, geplante Baumaßnahmen auf dem Luftwaffenstützpunkt in Incirlik, zweite Überprüfung des Hilfsprogramms für Griechenland, Hacker-Angriff auf Router der Deutschen Telekom, Maßnahmenpaket "Saubere Energien für alle Europäer - Wachstumspotenzial Europas erschließen" der EU-Kommission

Sprecher: StS Seibert, Haufe (BMUB), Kalwey (BMF), Schäfer (AA), Plate (BMI), Nannt (BMVg), Alemany (BMWi)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren!

Das Kabinett hat sich zunächst mit der deutschen Unterstützung für Niger befasst. Und zwar hat es der Entsendung von bis zu 20 deutschen Polizisten und Polizistinnen von Bund und Ländern an die Mission EUCAP Sahel Niger der Europäischen Union zugestimmt. Niger ist - das wissen Sie, denn wir haben hier mehrfach darüber gesprochen - bedingt durch seine geografische Lage zwischen den Krisenherden Nordmali und Libyen sowie die terroristischen Bedrohungen durch Boko Haram in der Tschadseeregion natürlich in einer sehr schwierigen, seine Stabilität gefährdenden Lage. Eine der Möglichkeiten, da stabilisierend zu helfen, ist die Mission EUCAP Sahel Niger, die eine Ausbildungs- und Beratungsmission ist, mit dem Ziel, den Sektor der inneren Sicherheit in Niger zu stärken. Das ist Teil unseres sehr umfassenden humanitären, entwicklungspolitischen, zivil-militärischen Engagements in der Sahel-Region und auch ein Element des deutschen Engagements im Rahmen der EU-Migrationspartnerschaft mit Niger.

Zweites Thema im Bundeskabinett: Es ist ein Nachtragshaushalt 2016 beschlossen worden, mit dem die Bundesregierung 3,5 Milliarden Euro für die Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Verfügung stellt. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist es, Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zu finanzieren. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen des neuen Förderprogrammes werden dann im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Beschlüsse von Bund und Ländern aus dem Oktober festgelegt. Wichtig ist: Trotz dieser Mehrausgaben kommt der Bundeshaushalt 2016 weiterhin ohne neue Schulden aus.

Anschließend hat die Bundesumwelt- und -bauministerin dem Kabinett einige wichtige Veränderungen im Städtebaurecht vorgelegt. Vielleicht das Wichtigste ist, dass eine neue Baugebietskategorie namens "urbane Gebiete" eingeführt wird. Die Definition heißt:

"Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbegebieten und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein."

Wichtig ist, dass dadurch Kommunen in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten bauen und mehr Flexibilität dafür gewinnen können. Das Ziel ist natürlich, mehr Wohnraum zu schaffen und das neue Zusammenleben in der Stadt zu stärken. Lärmschutz und Umweltverträglichkeit dürfen dabei nicht vernachlässigt werden; deswegen wurden die Vorgaben hierfür auch in den entsprechenden Verordnungen angepasst.

Ebenso hat das Kabinett die neuen Immissionsrichtwerte für Lärm und Sportstättenbetrieb beschlossen. Das heißt konkret: Die bisher geltende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm konkretisiert jetzt die Immissionsrichtwerte für die neue Baugebietskategorie "urbane Gebiete" auf tagsüber maximal 63 und nachts 48 Dezibel. Bei den Sportanlagen darf nun in den Abendstunden sowie zu den Ruhezeiten von Sonn- und Feiertagen um fünf Dezibel mehr Lärm herrschen - oder Geräuschimmission; so muss man es wohl sagen.

Vielleicht auch noch wichtig für manche Regionen in Deutschland: Der Gesetzentwurf regelt außerdem den Umgang mit Ferienwohnungen. Gemeinden können einen Genehmigungsvorbehalt gegen den Neubau oder gegen die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung aussprechen. Dadurch will man das Phänomen der "Rollladensiedlungen" unterbinden. In Sondergebieten - zum Beispiel in Kurorten - sind aber weiterhin Ferienwohnungen und Dauerwohnungen nebeneinander als Regelnutzung zugelassen.

Die Bundesarbeits- und -sozialministerin hat dem Kabinett zwei Berichte vorgelegt: Den Rentenversicherungsbericht 2016 - der Rentenversicherungsbericht erscheint jährlich - und den Alterssicherungsbericht 2016 - der Alterssicherungsbericht wird einmal in der Legislaturperiode vorgelegt.

Zum Rentenversicherungsbericht: Bei der gesetzlichen Rente werden die langfristigen Ziele für den Beitragssatz und für das Sicherungsniveau klar eingehalten; das geht aus diesem Bericht hervor. Das Bundeskabinett hat diesen Bericht beschlossen.

Weil das ein Thema ist, das derzeit sehr intensiv diskutiert wird, will ich einige Einzelheiten nennen: Den Modellrechnungen zufolge bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2021 konstant bei 18,7 Prozent. Danach steigt er allmählich an auf voraussichtlich 20,2 Prozent im Jahre 2025 und dann auf voraussichtlich 21,8 Prozent bis 2030. Das alles bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, denn die sehen zum Beispiel bis zum Jahre 2030 vor, dass der Beitragssatz nicht über 22 Prozent steigen darf. Das Sicherungsniveau, also die Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt vor Steuern, sinkt von zurzeit 48 Prozent allmählich auf etwa 47 Prozent nach dem Jahr 2024 ab und wird für das Jahr 2030 auf 44,5 Prozent vorausberechnet. Auch das liegt innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist: Für das Ende des Jahres 2016 wird die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung auf 32,2 Milliarden Euro geschätzt. Das sind 1,6 durchschnittliche Monatsausgaben der Deutschen Rentenversicherung.

Jetzt komme ich zu dem einmal in der Legislaturperiode vorzulegenden Alterssicherungsbericht. Dieser gibt Auskunft über die verschiedenen öffentlichen beziehungsweise öffentlich finanzierten Alterungssicherungssysteme, also gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Knappschaften usw. Er gibt Auskunft über die Einkommenssituation der Rentnerinnen und Rentner, über die Verbreitung zusätzlicher Altersvorsorge und über das künftige Vorsorgeniveau. Danach sind die Seniorinnen und Senioren heute ganz überwiegend gut versorgt: Nur gut 3 Prozent der Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren beziehen Grundsicherungsleistungen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor das Alterssicherungssystem mit der größten Bedeutung; 53 Millionen Menschen sind darin versichert. 20,8 Millionen Menschen beziehen Renten, darunter 17,9 Millionen Menschen, die 65 Jahre und älter sind. Außerdem verfügen über 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 25 und 64 Jahren Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung beziehungsweise auf eine Riester-Zusatzrente. Allerdings muss konstatiert werden: Geringverdiener sorgen immer noch zu wenig für das Alter vor. Deshalb planen ja auch das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium mit ihrem gemeinsamen Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes, in diesem Bereich gezielte Verbesserungen zu erreichen und Anreize zu setzen.

So viel zu den beiden Renten- beziehungsweise Alterssicherungsberichten im Bundeskabinett.

Anschließend haben die Minister Steinmeier und Müller für ihre Häuser kurz über das Thema Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Staaten, Verhinderung illegaler Migrationsbewegungen und Fluchtursachenbekämpfung in Afrika berichtet.

Der letzte Punkt im Kabinett war ein Vortrag der Bundeskanzlerin über die Kernbotschaften der morgen beginnenden deutschen G20-Präsidentschaft. Für diejenigen, die vielleicht auch Zitate hören wollen: Sie hatte sich dazu auch bereits am Samstag in ihrem wöchentlichen Videopodcast ausführlich geäußert. Heute endet die chinesische G20-Präsidentschaft; morgen, am 1. Dezember, übernimmt Deutschland. Der G20-Gipfel findet dann am 7. und 8. Juli des nächsten Jahres in Hamburg statt. Morgen geht auch die offizielle deutsche Webseite online, der Sie viele weitere Informationen zu dieser Präsidentschaft entnehmen können; sie heißt www.g20germany.de.

Das Motto, das wir für diese deutsche Präsidentschaft gewählt haben, lautet "Eine vernetzte Welt gestalten" - auf Englisch "Shaping an interconnected world". Daran kann man, denke ich, schon ablesen, dass wir die G20 in der Verantwortung sehen, die drängendsten Herausforderungen der globalisierten Welt anzugehen - und zwar gemeinsam anzugehen durch vertiefte internationale Zusammenarbeit und nicht etwa durch Abschottung oder Rückkehr zu Nationalismus. So kann die G20 die Globalisierung zum Nutzen aller gestalten. Das ist die Überzeugung der Bundeskanzlerin, die sie auch im Kabinett noch einmal vorgetragen hat.

Zu den Kernbotschaften: Es gibt drei Säulen, die die Agenda bestimmen - erstens Stabilität sicherstellen, zweitens Zukunftsfähigkeit verbessern, drittens Verantwortung übernehmen -, unter denen natürlich eine Vielzahl von politischen Maßnahmen auf unterschiedlichen Gebieten zu finden sind.

Kernthema aller G20-Präsidentschaften ist immer - denn das ist auch der Ursprung des G20-Formats -, die Stabilität, die Widerstandsfähigkeit von Volkswirtschaften und des Finanzsystems zu sichern. Das wird in den kommenden Monaten sicherlich auch für uns in der Zusammenarbeit mit den Partnern mit im Vordergrund stehen. Dabei muss man aber sagen: Dass die Zukunftsfähigkeit der Volkswirtschaften ein Kernthema ist, heißt natürlich, dass man nicht einfach nur auf Wachstumszahlen schaut, sondern auch auf die Qualität, auf die Art von Wachstum - dass es nachhaltig ist, dass es Nutzen für möglichst viele bringt -; es geht also um das, was man inklusives Wachstum nennt.

Im Übrigen soll die G20 dazu beitragen, die Zielsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und auch des Pariser Klimaschutzabkommens voranzubringen, in nachhaltige Klima- und Energiekonzepte zu investieren - auch das gehört nach unserer Vorstellung zur Zukunftsfähigkeit - und natürlich auch gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, wie man die Chancen, die Herausforderungen der Digitalisierung für die Menschen nutzbar machen kann.

Zukunftsfähigkeit bedeutet auch, Frauenerwerbstätigkeit zu steigern, die Qualität von Ausbildung für Frauen zu steigern und auch die Zahl der Frauen zu steigern, die überhaupt Zugang zu Bildung und Ausbildung haben.

Deutschland widmet sich darüber hinaus - wie auch bei seinem G7-Vorsitz vor zwei Jahren schon - intensiv dem Thema Gesundheitsversorgung im Sinne globaler Maßnahmen, um beispielsweise als Antwort auf Pandemien wie Ebola ein besseres weltweites Gesundheitskrisenmanagement zu erarbeiten und den weltweiten Kampf gegen Antibiotikaresistenzen zu verstärken. Das wird ein wichtiger Teil sein.

Auch nicht zum ersten Mal bei G20, aber sicherlich mit einer neuen Dringlichkeit, ist die Frage, wie man die wirtschaftlichen Potenziale Afrikas stärker für die Afrikaner und im Sinne der Afrikaner erschließen kann, wie man sie dabei unterstützen kann; es geht also um Ansätze für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Fortschritt auf dem afrikanischen Kontinent. Im Rahmen dieser G20-Präsidentschaft wird im Juni eine eigene Konferenz "Partnerschaft mit Afrika" ausgerichtet werden.

Verantwortung heißt in diesen Tagen auch, die Ursachen für Flucht und Migration auf die Tagesordnung zu setzen, genauso wie die Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und Korruption.

Einiges Weniges noch zum Ablauf: Neben den üblichen G20-Teilnehmern werden die Gastländer Spanien, Singapur, die Niederlande und Norwegen sowie ausgewählte internationale Organisationen und Regionalorganisationen, also der Vorsitz der Afrikanischen Union, der Vorsitz von NEPAD - das ist die Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung - und der Vorsitz von APEC, der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft, teilnehmen.

Viele Menschen glauben, eine G20-Präsidentschaft habe eigentlich nur einen G20-Gipfel von 48 Stunden im Juli zum Ziel; man muss aber darauf hinweisen, dass das entschieden anders sein wird: Das ist natürlich eine lange und intensive Reihe von vorbereitenden Sherpatreffen, Treffen auf Arbeitsebene und Fachministerkonferenzen - es wird eigene Fachministerkonferenzen der Agrarminister, Außenminister, Finanzminister, Zentralbankgouverneure, Digitalminister, Arbeitsminister und Gesundheitsminister der G20 geben.

Darüber hinaus nimmt die Bundeskanzlerin es sehr ernst, auch in diesem Jahr - so wie vor der deutschen G7-Präsidentschaft - einen intensiven Dialog mit Vertretern der Zivilgesellschaft über die G20-Programmatik zu führen. Das heißt, sie wird einzelne Treffen mit Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Jugendlichen und Frauen aus den G20-Staaten durchführen.

Also: Morgen geht es los, und für alle weiteren Informationen, die Sie interessieren könnten, ist ab morgen dann auch die Webseite www.g20germany.de online. - Entschuldigung, dass mein Vortrag etwas länglich war.

Frage: Herr Seibert, hat sich die Kanzlerin bei ihren Erläuterungen auch zu den Unsicherheiten und Risiken geäußert, die durch den neuen US-Präsidenten für den G20-Prozess potenziell ausgelöst werden können? Denn er hat ja zumindest im Wahlkampf sehr kontroverse Positionen zu einigen Themen bezogen.

In Verbindung damit frage ich zweitens: Warum gibt es dieses Mal eigentlich keine Handelsministerkonferenz? Ist das schon eine vorbeugende Reaktion auf Herrn Trump, der ja im Freihandel ein besonderes Konfliktthema sieht, hat man es deshalb also gleich ganz gelassen?

StS Seibert: Ich beginne mit der zweiten Frage. Das Thema Handel und Freihandel als ein Königsweg zu Wirtschaftswachstum, von dem alle etwas haben, wird beim Treffen der Staats- und Regierungschefs natürlich auch eine Rolle spielen.

Zweitens ist es, denke ich unmöglich - jedenfalls wäre es nicht angebracht für den Regierungssprecher -, sechs Wochen bevor die neue amerikanische Regierung überhaupt ins Amt kommt, Vermutungen über ihre künftige Politik anzustellen.

Die Bundeskanzlerin hat das Programm entlang der Punkte, die ich Ihnen genannt habe, vorgestellt. Daraus kann man ablesen, dass wir mit Überzeugung einen multilateralen Ansatz verfolgen und mit Überzeugung sagen: Gerade in diesen Zeiten, in unsicheren Zeiten in der Welt ist die Zusammenarbeit in diesem Format von besonderem Wert und können wir mit der Zusammenarbeit gemeinsam mehr erreichen, als wenn wir Abschottung und Nationalismus betreiben.

Frage: Herr Seibert, ich komme gerade von der Vorstellung des World Energy Outlooks. Der Präsident der IEA hat gerade gesagt, dass die Führungsrolle Deutschlands bei der G20 im Klimaschutzbereich von entscheidender und historischer Bedeutung sein werde.

Sie haben sehr viele Kernbotschaften aufgezählt. Das Klima war ein kleiner Teil davon. Würden Sie sagen, dass die Prioritätensetzung diesem Anspruch gerecht wird? Gibt es noch weitere Details zum Thema Klima und Energie?

StS Seibert: Ich möchte Sie bitten, meinen Vortrag, der sicherlich nicht perfekt war, nicht zum Maßstab dafür zu nehmen, was der Bundesregierung in welcher Priorität wichtig ist.

Klimapolitik ist der Bundesregierung immens wichtig. Ich denke, das wissen Sie seit Jahren. Das können Sie an unseren politischen Maßnahmen ablesen. Das können Sie daran ablesen, wie sich die Bundesregierung für einen Erfolg des weltweiten Klimaschutzabkommens COP 21 eingesetzt hat. Das können Sie daran ablesen, was die Bundesregierung an Positionen zuletzt bei der Klimakonferenz von Marrakesch vorgetragen hat. Ich denke, ich sage für alle, die hier sitzen, dass wir überzeugt sind, dass nur ein gemeinsames, globales Vorgehen verhindern kann, dass die Klimaerwärmung zu einem noch größeren Problem für die Welt wird, als sie es jetzt schon ist. Das wird sich in unserer Politik sicherlich immer widerspiegeln.

Ich habe ja gesagt, dass Zukunftsfähigkeit eben auch heißt, dass wir in nachhaltige Klima- und Energiekonzepte investieren und auch Impulse im Rahmen der G20 in diesem Bereich setzen wollen. Aber ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht schon ins Detail gehe. Wir stehen am Anfang der gemeinsamen Arbeit. In den nächsten Wochen wird man dazu sicherlich noch mehr hören.

Haufe: Ich kann das gern ergänzen und Ihre Befürchtungen dämpfen. Die Umweltministerin wird sich in den nächsten Tagen, nachdem die G20-Präsidentschaft für Deutschland begonnen hat, dazu äußern und deutlicher darlegen, wie Klimaschutz und die ganzen Aspekte darum herum, von der Anpassung bis zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, im globalen Maßstab eine wichtige Rolle im G20-Prozess spielen werden.

Frage: Herr Seibert, Sie haben das Thema Steuern nicht erwähnt. Ich habe es jedenfalls nicht gehört. Heißt das, dass dieses Thema, das dem Finanzminister so wichtig ist, der Kampf gegen Steuerflucht und Steueroasen, nicht auf der Tagesordnung für die G20-Präsidentschaft steht?

StS Seibert: Ich hatte schon befürchtet, ich hätte Ihnen einen halbstündigen Vortrag halten müssen, damit es nicht zu Fragen kommt, was alles nicht ausführlich genug berücksichtigt worden ist.

Lassen Sie es mich noch einmal sagen: Die Stabilität und Widerstandsfähigkeit von Volkswirtschaften zu sichern ist unser Ziel mit Blick auf die Weltwirtschaft. Dabei setzen wir vor allem auf die Umsetzung von Strukturreformen. Wir wollen aber auch die Kooperation der G20 zu internationalen Finanz- und Steuerfragen fortführen. In den vergangenen Jahren ist dazu viel geschehen. Das kann die Kollegin aus dem BMF sicherlich noch besser darlegen. Das ist ein wichtiges Thema. Das ist sogar ein Thema, bei dem die G20 in den letzten Jahren, wie ich meine, erhebliche Erfolge für sich in Anspruch nehmen kann. Das wollen wir selbstverständlich weiterführen.

Kalwey: Ich kann dazu noch ganz kurz ergänzen: Natürlich ist die internationale Steuerpolitik eine Daueraufgabe für die G20. Wir sind uns darüber einig, dass es besonders im Bereich der Transparenz noch Verbesserungen geben muss. Das gilt insbesondere für den Zugang zu und den Austausch von Daten zu den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten. Das ist eines der Schwerpunktthemen im Steuerbereich. Sie können ganz beruhigt sein, die Arbeiten dazu gehen auf jeden Fall weiter voran.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage, in der es um ganz praktische Dinge in Sachen der G20-Präsidentschaft geht, Stichwort: Kontakt zu den USA und zur neuen Trump-Administration. Wie sieht es denn mit Kontakten, Telefonnummern etc. aus? Ich meine, Sie können im Moment natürlich noch mit der Obama-Administration sprechen. Nur macht das wenig Sinn. Gleichzeitig gab es ja nach der Wahl bekanntlich Schwierigkeiten, mit Herrn Trump überhaupt in Kontakt zu kommen.

Meine Frage ist also: Wie muss man sich das ganz praktisch vorstellen, auch im Hinblick auf die Vorbereitung dieser Präsidentschaft, wenn Sie die Amerikaner im Boot halten wollen?

StS Seibert: Das muss ich verneinen: Es gab keine Schwierigkeiten, in Kontakt zu treten. Das können sie schon daran sehen, dass die Bundeskanzlerin am zweiten Tag, so meine ich, nach der Wahl in Amerika ein Telefongespräch mit dem President-elect, wie es ja heißt, geführt hat.

Also: Es gibt keine Schwierigkeiten. Seien Sie ganz gewiss, dass die Bundesregierung alle Kontakte mit den neuen amerikanischen Partnern in der neuen und erst noch entstehenden Administration haben wird, die sie braucht. Noch sind viele Positionen gar nicht gefüllt. Mit Menschen, die noch nicht in einer Position sind, kann man natürlich schlecht verantwortlich reden. Aber es wird für die Bundesregierung gar kein Problem sein, diese Kontakte zu haben, sobald sie sie braucht.

Frage: Herr Seibert, Meldungen zufolge hat sich die Bundeskanzlerin gegen die Öffnung weiterer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ausgesprochen. Können Sie diese Meldungen bestätigen?

Zweitens: Was bedeutet es, wenn es stimmt, dass die Bundeskanzlerin hinter der Resolution des Europäischen Parlaments zum Einfrieren der Beitrittsgespräche steht?

StS Seibert: Erstens nehme ich auch weiterhin grundsätzlich nicht zu Äußerungen Stellung, die angeblich in Fraktionssitzungen gefallen sind. Das sind vertrauliche Sitzungen.

Zweitens kann ich Ihnen sagen: Egal welche Interpretationen im Umlauf sind - an der Haltung der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung zu den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei hat sich nichts geändert. Es ist die hier oft genug vorgetragene Haltung. Die EU und die Türkei führen seit Jahren ergebnisoffene Verhandlungen. Unter den gegenwärtigen Umständen ist eine Öffnung weiterer Verhandlungskapitel nicht denkbar.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage: Heißt das, dass die Bundeskanzlerin auf der Europaratssitzung im Dezember der Resolution des Europäischen Parlaments zustimmen wird?

StS Seibert: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe Ihnen gesagt, dass es überhaupt keine Veränderung in der Position gibt, wie ich sie für die Bundeskanzlerin und für die Bundesregierung hier in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder vorgetragen habe.

Ich weiß nicht, ob das auf der Tagesordnung des nächsten Europäischen Rats steht, die ja nicht hier gemacht wird, sondern vom Ratspräsidenten. Wenn ja, dann wird im Kreise der europäischen Mitgliedsstaaten im Lichte der Entwicklung, der Ereignisse und der Stellungnahmen auch aus der Türkei gemeinsam über die Sache gesprochen. Ich kann nicht vorhersagen, wie dieses Gespräch ausgeht. Ich kann Ihnen sagen, dass wir eine unveränderte Haltung vertreten.

Frage : Herr Seibert, Sie haben gesagt, unter den heutigen Bedingungen sei die Öffnung weiterer Kapitel nicht denkbar. Die Bundesregierung war immer für die Fortführung dieser Gespräche und für die Öffnung weiterer Kapitel. Heißt das, dass die Bundesregierung jetzt nicht doch eine andere Position einnimmt?

StS Seibert: Nein, weil ich das hier - die Bundeskanzlerin bei anderer Gelegenheit ebenso - öffentlich schon mehrfach gesagt habe. Das ist nichts Neues. Das können Sie anhand der Protokolle nachlesen. Das ist mehrfach gesagt worden.

Sie wissen aber auch, dass von den im Laufe der Jahre geöffneten Kapiteln nahezu keines geschlossen ist. Das heißt, es gibt noch genügend offene Kapitel. Unter den derzeitigen Umständen gibt es keinen Anlass dazu und keine Lage, in der man derzeit weitere Kapitel öffnen wird.

Zusatzfrage : Welche Bedingungen, die heute herrschen, müssen sich ändern, damit weitere Kapitel geöffnet werden?

StS Seibert: Das muss im Kreise der europäischen Mitgliedsstaaten besprochen werden. Sie wissen, dass es erhebliche Kritik in Europa und auch in der Bundesregierung an repressiven Maßnahmen in der Türkei gegenüber der Opposition, den Medien und den Wissenschaften gibt. Natürlich müssen wir diese Entwicklung auch im europäischen Kreis der Mitgliedsstaaten besprechen.

Schäfer: Vielleicht zur Ergänzung: Zahlreiche Kapitel in den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei über den Beitritt sind deshalb nicht geöffnet worden, weil einige Mitgliedsstaaten, zum Beispiel Griechenland und Zypern, aber auch einige andere, mit der Türkei Probleme haben, die gar nicht im Zusammenhang mit den aktuellen Fragen im Zusammenwirken mit dem Partnerland Türkei stehen.

StS Seibert: Ich will aber unabhängig von Ihrer Frage noch eines dazu sagen: Die Bundesregierung steht natürlich auch in der Pflicht, die Gesamtheit unserer Beziehungen zur Türkei nicht aus den Augen zu verlieren. Deutschland und die Europäische Union haben in vielen Jahrzehnten ein sehr enges Geflecht an Beziehungen mit der Türkei aufgebaut. Wir sind uns der Tatsache sehr bewusst, dass hier bei uns im Lande etwa drei Millionen Menschen leben, die familiäre Wurzeln in der Türkei haben. Unser Interesse ist es also, diese Beziehungen aufrechtzuerhalten und sie, auch wenn das gegenwärtig wirklich nicht einfach ist, weiterzuentwickeln. Das schulden wir den Menschen in Deutschland und auch den Menschen in der Türkei und in Europa.

Frage : Herr Seibert, können Sie noch einmal kurz klarstellen: Wenn keine weiteren Kapitel geöffnet werden - Sie sagten ja, dass Sie das hier schon mehrfach gesagt hätten -, heißt das, dass die Gespräche eingefroren werden? Ist das ein Synonym dafür, oder heißt das einfach, dass die Gespräche jetzt noch weiterlaufen, bis neu zu öffnende Kapitel an die Reihe kämen?

StS Seibert: Da es keine deutsch-türkischen, sondern europäisch-türkische Gespräche sind, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, jetzt aus dem Kopf nicht sagen, auf welchem Gebiet es Gesprächsrunden innerhalb der schon geöffneten Kapitel gibt. Das sind ja eine ganze Menge. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Ich denke, die Aussage steht für sich. Unter den gegenwärtigen Umständen ist eine Öffnung weiterer, zusätzlicher Kapitel nicht denkbar.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium zu dem im Bundesamt für Verfassungsschutz entdeckten Islamisten: Herr Plate, erkennt man im Bundesinnenministerium grundsätzliche Probleme bei der Personalgewinnung im BfV?

Da im Zuge der jüngsten Haushaltsberatungen auch das BfV einen Mittel- und Stellenzuwachs bekommen hat, möchte ich fragen: Kann das so weiterlaufen, oder würden Sie sagen, dass jetzt grundsätzlich geschaut werden muss, ob es ähnliche Fälle dieser Art geben könnte?

Plate: Vielen Dank für die Frage. In der Tat waren schon Stimmen zu vernehmen, dass es grundsätzliche Probleme gebe. Es ist immer ein wenig überraschend, wenn vor Abschluss von Ermittlungen, die bekanntlich noch laufen, sehr viele Menschen schon die Ergebnisse der Ermittlungen und die Konsequenzen, die aus diesen Ergebnissen gegebenenfalls zu ziehen sein werden, kennen. So arbeitet das Bundesinnenministerium nicht.

Aktuell haben wir keine Hinweise darauf, dass es grundsätzliche strukturelle Probleme gibt. Im Gegenteil ist es hierbei ja sogar so, dass das Bundesamt selber maßgeblich an der erfolgten Enttarnung beteiligt war. Selbstverständlich wird man im Lichte der Ermittlungen, die jetzt geführt werden - im Moment bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf -, schauen müssen, was wir aus diesem Fall lernen können und was für Erkenntnisse für die Einstellungspraxis von Bundesbehörden allgemein und vor allen Dingen von Behörden im Sicherheitsbereich über diesen Fall hinaus gegebenenfalls gewonnen werden können. Aber heute ist es jedenfalls zu früh, aus der Faktengrundlage, die wir bis jetzt kennen, ganz konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten, die sich aus diesem Fall vielleicht noch ergeben könnten.

Zusatzfrage: Kommt das BfV Ihrer Kenntnis nach mit dem Stellenaufwuchs hinterher? Können die vorhandenen Stellen mit dem gewünschten und entsprechend qualifizierten Personal in der gebotenen Zeit gefüllt werden?

Plate: Es hat schon in den letzten Jahren ein paar Stellenaufwüchse gegeben. Jetzt wurden weitere vereinbart. Es ist gute Praxis, dass über den konkreten Personalhaushalt im Bereich des BfV nicht presseöffentlich gesprochen werden kann.

Aus der aktuellen Einstellungspraxis kann ich berichten, dass es schon viele Einstellungen auf die neu geschaffenen Stellen gegeben hat. Gerade bei einer Behörde, die im Sicherheitsbereich tätig ist, muss dabei allerdings Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Ich kann aber nicht von konkreten Problemen berichten, dass die Stellen nicht besetzt werden könnten.

Frage: Herr Plate, können Sie sagen, wie oft solch ein Problem mit Innentätern vorkommt? Ist das wirklich eine völlige Ausnahme, oder passiert so etwas öfter?

Meine zweite Frage: In der Opposition wurde jetzt teilweise spekuliert, dass der Mann vielleicht sozusagen auf eigene Faust versucht habe, irgendwelche Netzwerke zu infiltrieren. In dem Chat traf er offensichtlich auf einen anderen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Ist völlig klar, dass er nicht doch irgendwie den Auftrag hatte, sich als Islamist auszugeben?

Plate: Zunächst zu Ihrer ersten Teilfrage: Mir selber sind keine Fälle aus der jüngeren Vergangenheit in Erinnerung, die mit diesem vergleichbar oder auch nur annähernd vergleichbar wären. Mir ist aber auch nicht bekannt, dass eine Statistik über Innentäter, wenn Sie das so nennen wollen, geführt wird, die mehrere Jahre zurückreicht. Ich kann zur Sicherheit noch einmal nachhorchen, bin mir aber doch recht sicher, dass es da keine belastbare Statistik gibt. Aber es handelt sich sicherlich um einen besonderen Fall.

Zu der Frage, die Sie danach gestellt haben: Es ist jetzt natürlich ein bisschen schwierig für mich, im laufenden Ermittlungsverfahren sehr auf Detailerkenntnisse einzugehen. Ich möchte aber vielleicht doch so viel sagen: Das, was jedenfalls beim BfV an Erkenntnissen vorgelegen hat und im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens dann ja auch zu einer Festnahme der betreffenden Person geführt hat, deutet doch sehr stark darauf hin, dass das, was der Festnahmegrund und der Grund für das Auffallen war, mehr als das war, was Sie sozusagen als die Tätigkeit beschreiben würden, mit der die Person eigentlich beauftragt war.

Zusatzfrage: Ich frage natürlich auch deshalb, weil man ja weiß, dass die Kommunikationswege im Bundesamt für Verfassungsschutz oft nicht ganz so glatt verlaufen sind, wie man es sich gerne gewünscht hätte. Wird also auch geprüft, ob der nicht vielleicht doch irgendwie den Auftrag hatte, in diesen Chat-Foren etwas zu machen?

Plate: Was die Staatsanwaltschaft prüft, müssen Sie natürlich sozusagen bei der Staatsanwaltschaft abfragen. Weiter ins Detail kann ich, ehrlich gesagt, nicht gehen. Aber gehen Sie einmal davon aus, dass bestimmte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes unterschiedliche Aufgaben haben. Es gibt Personen, die etwa Observationsaufgaben haben. Es gibt Personen, die V-Personen führen, usw. usf. Das konkrete Auftragsprofil dieser Person ist so ausgestaltet gewesen, dass man anhand der Tätigkeiten sehen kann, dass sie dem nicht entsprachen.

Frage: Herr Seibert, Herr Nannt, zu Incirlik: Vor ein paar Monaten hatten beide Seiten vor, ein Memorandum of Understanding zu unterzeichnen. Was ist mit diesem Memorandum of Understanding passiert?

Es gibt Berichte darüber, dass Deutschland eine Alternative sucht. Sucht die Bundesregierung wirklich eine Alternative?

Nannt: Ich glaube, Sie meinen das Protokoll für die Baumaßnahmen in Incirlik. Wie gesagt: Wir befinden uns da schon seit Längerem in Abstimmung. Es ist auch so weit, dass das Protokoll schlussverhandelt ist. Ich kann jetzt hier aber nicht genau sagen, wann die Baumaßnahmen beginnen werden und wann die Unterzeichnung sein wird. Aber vom Grundsatz her herrscht darüber, sage ich einmal, Übereinkunft.

Zum zweiten Punkt, zu Incirlik als Standort: Wir haben hier in der Bundespressekonferenz auch in der Vergangenheit schon häufiger klargestellt, dass der Ort Incirlik aus militärischer Sicht der Ort ist, von dem aus wir die Unterstützung im Kampf gegen den IS am besten fortsetzen können.

Die Erkundung, die Sie ansprechen, ist ja ein Auftrag, der jetzt quasi im Rahmen der Mandatsverlängerung aus dem Bereich des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses aufgekommen ist. Man erkundet eben auch Alternativen, falls es einmal zu der Situation kommen sollte, dass man Incirlik nicht nutzen kann. Dieser Zeitpunkt ist nicht jetzt. Wir halten also an Incirlik fest. Aber dennoch prüfen wir eben andere Alternativen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Die Sitzung der Eurogruppe wird am Montag stattfinden. Was erwarten Sie? Erwarten Sie eine Entscheidung über die laufende zweite Überprüfung des griechischen Programms?

Kalwey: Ich möchte jetzt an dieser Stelle, ehrlich gesagt, dieser Sitzung nicht vorgreifen. Es wird natürlich so sein, dass über das Thema Griechenland gesprochen werden wird; es steht auf der Tagesordnung. Man wird sich mit dem Fortgang der zweiten Programmüberprüfung auseinandersetzen. Aber ich werde hier jetzt keine Erwartungen formulieren oder dem Ergebnis der Sitzung der Eurogruppe am Montag vorgreifen.

Frage : Ich habe zwei Fragen dazu. Der griechische Finanzminister hat - offenbar in Reaktion auf Äußerungen des Bundesfinanzministers, der ja immer sagt, das griechische Problem seien nicht die Schulden, sondern die Wettbewerbsfähigkeit - vorgeschlagen, die Haushaltsziele für das Land nach 2018 abzusenken. Dann könnten die Griechen die Steuern senken und auch etwas für die Wettbewerbsfähigkeit tun. Leuchtet dem Finanzminister dieser Argumentation ein? Stimmt er ihr zu?

Zweite Frage: Wäre es für die deutsche Seite tragisch, wenn die Entscheidung über eine IWF-Beteiligung am Griechenland-Paket nicht mehr in diesem Jahr zustande käme?

Kalwey: Zu Ihrer zweiten Frage: Ich glaube, wir haben jetzt viel über das Thema "IWF und Griechenland" gesprochen. Wir haben jetzt die Sitzung der Euro Gruppe am Montag vor uns. Wir werden jetzt schauen, was dabei herauskommen wird. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der IWF weiter an Bord bleiben wird. Zu möglichen Spekulationen darüber, wann und wie, kann ich Ihnen hier jetzt nichts sagen. Wir sind, wie gesagt, in diesem Punkt zuversichtlich.

Zu Ihrer anderen Frage: Wir haben feste Vereinbarungen. Die sind festgeschrieben. Es ist jetzt nicht Sache des Finanzministeriums, sich zu allem zu äußern, was irgendwelche Änderungen an irgendwelchen Haushaltszielen anbetrifft. Das sind alles Dinge, die auf europäischer Ebene in den entsprechenden Gremien besprochen und beschlossen werden. In diesen Gremien wird man sich natürlich auch entsprechend äußern und solche möglichen Maßnahmen natürlich auch diskutieren.

Frage : Sieht das Bundesfinanzministerium nicht mehr die dringende Notwendigkeit, dass eine Entscheidung des IWF schon im Dezember, also vor Ende des laufenden Jahres, getroffen wird?

Kalwey: Ich habe Ihnen gesagt, was ich dazu zu sagen habe. Es wird am Mittwoch eine Sitzung der Eurogruppe geben. Da wird über das ganze Thema diskutiert werden, und diesen Diskussionen werde ich an dieser Stelle jetzt nicht vorgreifen.

Frage: EU-Kommissar Moscovici hat gesagt, dass er die Hoffnung hat, dass man eine Lösung bis zum Ende des Jahres finden werde. Ist das auch Ihre Hoffnung?

Kalwey: Wie Sie wissen, äußern wir uns jetzt nicht zu Äußerungen anderer. Ich habe Ihnen, wie gesagt, gesagt: Wir sind zuversichtlich, dass der IWF weiter an Bord bleiben wird. Es wird die nächste Sitzung der Eurogruppe geben. Die gilt es jetzt erst einmal abzuwarten, und dann werden wir weitersehen.

Frage : Ich wollte das Innenministerium noch einmal etwas fragen. Gibt es nach dem Hacker-Angriff auf die Telekom denn schon irgendwelche konkreten Schlüsse oder möglicherweise auch Überlegungen, gesetzlich irgendetwas tun zu können, um darauf zu reagieren, oder ist das keine Sache von neuen Gesetzen?

Plate: Die Auswertung des Vorfalls ist ja noch nicht ganz abgeschlossen. Daran sind ja etliche Akteure beteiligt, neben unserem Haus das BSI, die Bundesnetzagentur und natürlich auch die Telekom selbst. Der Minister hat sich heute gegenüber einer großen deutschen Tageszeitung dazu geäußert, dass er in der Frage der Haftung schon auch einen Punkt sieht, über den man diskutieren muss - auch beim IT-Gipfel hat er das schon einmal angesprochen -, weil im Bereich des Internets letztlich vor allen Dingen ein Befund feststeht: Am Ende will so richtig niemand haften.

In diesem ganz konkreten Fall liegt die Lage ein bisschen anders, weil zum Beispiel auch die Telekom meines Wissens Entschädigungszahlungen angekündigt hat. Aber eher als dass man sagt, dass ein weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf jetzt schon feststeht, kann man sagen: Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass es dringend notwendig ist, nicht nur regierungsseitig, sondern auch aufseiten von Privatpersonen und Unternehmen mehr Aufmerksamkeit auf den Bereich der Cybersicherheit zu legen.

Vielfach war in der Presse in den letzten Tagen zu lesen, die Telekom sei nur der Anfang. Dazu möchte ich sagen: Das stimmt eigentlich gar nicht. Wir sind doch längst mittendrin! Den Anfang gab es schon früher. Denken Sie - gerade im Bereich der Telekommunikation - an umfangreiche Mobilfunknetzausfälle mehrerer Betreiber, und zwar, ehrlich gesagt, für deutlich mehr als die 900 Personen, von denen jetzt im Festnetz- und Internetbereich die Rede war. Insofern möchte ich dieser Wahrnehmung, dass dies jetzt etwas total Neues und Einzigartiges sei, das wir vorher nicht auf dem Schirm gehabt hätten, ehrlich gesagt widersprechen.

Sie werden ja auch sehen: Das IT-Sicherheitsgesetz als eine staatliche Maßnahme in diesem Bereich von erheblicher Bedeutung ist ja schon 2015 in Kraft getreten. Dem ging logischerweise ein längerer Prozess voraus, der auf der Erkenntnis beruhte, dass die Bedrohung, wie sie sich jetzt zum Beispiel in diesem Vorfall materialisiert hat, schon länger besteht und eher zunimmt. Insofern denken wir: Wir sind da grundsätzlich auf dem richtigen Weg, aber Sensibilisierung ist auch ein wichtiges Stichwort für diejenigen, die solche Vorfälle noch immer überraschen.

StS Seibert: Ich möchte dem, wenn ich das darf, unbedingt beipflichten. Es zeigt sich jetzt, wie gut und richtig es ist, dass die Bundesregierung und eben insbesondere der Bundesinnenminister dieses Thema der Cybersicherheit beziehungsweise des Schutzes unserer Infrastruktur vor solchen Angriffen seit geraumer Zeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und auch handelt. Das IT-Sicherheitsgesetz aus dem letzten Sommer ist angesprochen worden. Wir haben ein Cyber-Abwehrzentrum geschaffen. Wir haben - das ist wirklich erst Tage her - die Cyber-Sicherheitsstrategie des Innenministers im Bundeskabinett behandelt. Da gibt es also nichts Neues, dem wir jetzt völlig überrascht gegenüberstehen, sondern es bestätigt sich, dass es richtig ist, sich staatlicherseits, aber auch auf allen anderen Ebenen der Gesellschaft und auch der Wirtschaft für so etwas zu wappnen, damit umzugehen und sich sicherer zu machen.

Zusatzfrage : Ich erinnere mich daran, dass in G20-Protokollen immer viele Absichtserklärungen enthalten sind, zum Beispiel zum Freihandel und dazu, dass man sich keinen Abwertungswettlauf bei Währungen und Ähnlichem liefert. Ist es eigentlich nicht an der Zeit, sich auch einmal innerhalb der G20, in der ja wichtige Länder wie Russland und andere sitzen, mit diesem Thema der Cybersicherheit zu befassen und möglicherweise auch eine Formulierung einzubringen, in der es heißt "Wir wollen uns irgendwelcher internetbasierter Angriffe auf Netzstrukturen in anderen Ländern enthalten"?

Plate: Ich gebe zu: Ich müsste nachtragen, ob das jetzt auch im G20-Prozess ein Thema ist.

Aber ich möchte sozusagen doch dieser leicht mitschwingenden Unterstellung oder Vermutung, das werde international gar nicht besprochen, ein bisschen entgegenwirken, weil schon seit vielen Jahren unter anderem im EU-Kontext sehr viel passiert, und zwar mehr als bloße Diskussionen. Das, was wir in Deutschland mit dem IT-Sicherheitsgesetz geschaffen haben, ist ja letztlich nur ein zeitlich vorgeschalteter Prozess, der in ähnlicher Weise mit der NIS-Richtlinie, bei der es um die Sicherheit informationstechnischer Systeme auf EU-Ebene geht, auf einem sehr guten Weg ist. Deutschland ist da zeitlich ein Stück vorangeschritten, aber inhaltlich läuft da ein ganz ähnlicher, thematisch sogar noch etwas umfassenderer Prozess als der, der im IT-Sicherheitsgesetz abgebildet wird. Selbst auf UN-Ebene gibt es bereits seit vielen Jahren fruchtbare Diskussionen über dieses Thema.

Ob das auf der G20-Ebene auch so ist, müsste ich nachreichen. Aber es ist jedenfalls nicht so, dass international gar nicht darüber gesprochen wird.

StS Seibert: Wenn ich das ganz kurz sagen darf: Auf der G20-Ebene ist die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft natürlich ein ganz zentrales Thema, weil es alle erfasst. Dabei geht es natürlich um die Beachtung von fundamentalen Prinzipien, einerseits um den freien Informationsfluss, andererseits um den Schutz der Privatsphäre, den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Das sind Themen von hoher Bedeutung. Dieser Diskussion wird sich die G20 auch in diesem Jahr der deutschen Präsidentschaft stellen.

Ich will generell noch einmal etwas zu den G20-Themen sagen. Es freut mich, dass Sie das jetzt immer wieder auf die G20 beziehen, weil wir das ja auch für einen sehr wichtigen Prozess halten. Ab morgen wird es also, wie gesagt, sehr ausführliche Informationen im Netz geben, und ich denke, dann wird man zu vielen Themen, die heute nicht in der notwendigen Breite angesprochen werden können, auch Informationen finden; das wird sich natürlich in den nächsten Monaten auch aufbauen.

Alemany: Nur ganz kurz: Natürlich ist das auch ein Thema. Wie Sie ja vielleicht wissen, gibt es diesmal erstmals im G20-Prozess auch eine Digitalministerkonferenz, deren Gastgeber zu sein wir die Ehre haben, und zwar am 6. und 7. April in Düsseldorf, bei der die Themen, die Herr Seibert bereits angesprochen hat - Datensouveränität, Datenschutz, Datensicherheit - , natürlich ein ganz großes Thema sein werden.

Frage: Wir haben jetzt gerade auch gehört, dass diese Art der Angriffe wahrlich nicht neu ist. Was aber auch nicht neu ist - die Frage geht an Sie, Herr Plate -, ist, dass es offenbar schon bekannte Sicherheitslücken gab, insbesondere, was diese Art des Angriffs und vor allem die Router angeht. Was meint der Minister denn genau, wenn er sagt, es sei nun über Fragen der Produkthaftung zu reden? Heißt das konkret, dass das IT-Sicherheitsgesetz jetzt vielleicht noch einmal abgeändert werden muss und das dann dort hinein formuliert wird? Welche Schritte folgen dem jetzt konkret?

Vielleicht können Sie einmal kurz etwas zu Folgendem sagen: Das Sicherheitsgesetz ist ja seit Juli in Kraft. Was sind denn bislang die Erfolge des Gesetzes? Woran kann man das erkennen?

Plate: Vielleicht zunächst zu der Haftungsfrage: Da möchte ich die Worte des Ministers im Wesentlichen zunächst für sich stehen lassen, weil er zunächst einmal sozusagen einen Impuls für eine politische und auch rechtspolitische Diskussion setzen wollte. Produkthaftung liegt nicht in der federführenden Zuständigkeit des Bundesinnenministers. Insofern müssten die nächsten Schritte, sollten sie gesetzgeberischer Art sein, nicht von unserer Seite kommen. Er hält es aber für erforderlich, dass man darüber spricht und sich natürlich sehr sorgfältig anschaut, an welcher Stelle was geändert werden müsste. Das beträfe aber sicherlich nicht das IT-Sicherheitsgesetz.

Zu der Frage, was die Erfolge des IT-Sicherheitsgesetzes sind: Das IT-Sicherheitsgesetz hatte an vielen verschiedenen Stellen etwas geändert, zum Beispiel Meldepflichten eingeführt, für den Bereich der Telekommunikation ja spezialgesetzlich in 109 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes. Das IT-Sicherheitsgesetz, ein Artikelgesetz, hat für diesen Bereich eben vorgesehen, dass in solchen Spezialfällen eine Meldung an die Bundesnetzagentur erfolgen muss. Das ist, wie wir schon in der letzten Regierungspressekonferenz vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums gehört haben, passiert. Insofern funktioniert es.

Dann ist es natürlich so, dass wir in Bezug auf die weiteren Meldepflichten, die zum Teil erst seit dem 4. November dieses Jahres wegen der Umsetzungsfristen aktiv sind und zu einem weiteren Teil im nächsten Jahr aktiv werden, natürlich noch wenig Erfolge in dem Sinne vorweisen können, als wir sozusagen ernsthafte Erfahrungswerte belastbar und seriös vortragen könnten. Wenn erst seit dem 4. November solche Meldepflichten für viele Bereiche bestehen und für andere noch folgen, ist völlig klar, dass man innerhalb eines so kurzen Zeitraums noch nicht seriös über Erfolge berichten kann.

Es gibt aber weitere Elemente wie zum Beispiel die Verpflichtung von Onlineshops und ähnlichen Dingen, den Stand der Technik in Sachen Cybersicherheit einzuhalten. Ich bin mir ganz sicher, dass es in diesem Bereich aufgrund dieser Verpflichtungen erhebliche Fortschritte gegeben hat. Nun ist es natürlich so, dass man über Erfolge wegen ausgebliebener oder abgewehrter Angriffe natürlich nur schwer seriös berichten kann, weil man das ja mit dem Status vergleichen müsste, den man hätte, wenn solche Pflichten nicht eingeführt worden wären. Diesen Status hat man aber logischerweise nie zum Vergleich.

Zusatzfrage: Dann muss ich die Frage noch einmal präzisieren: Sie haben ja gerade selber die Meldepflicht erwähnt. Diese sollte ja bis zum 3. November abgeschlossen sein. Ist sie denn mittlerweile komplett erfolgt? Denn daran kann man das ja schon messen.

Plate: Vielleicht ist das eher eine sprachliche Sache. Eine Meldepflicht erfolgt bis zum 4. November - das ist jetzt ein bisschen schwierig zu sagen. Jedenfalls besteht diese Meldepflicht seit dem 4. November. Bis dahin gab es Umsetzungsfristen für den sogenannten ersten Korb der kritischen Infrastrukturen, die das IT-Sicherheitsgesetz anspricht. Also ja, diese Meldepflicht besteht seit dem 4. November.

Ich möchte noch einen Satz ergänzen, um Missverständnissen vorzubeugen: Die Meldepflicht, die spezialgesetzlich geregelt ist - Meldepflicht an die Bundesnetzagentur durch das IT-Sicherheitsgesetz gemäß 109 Abs. 5 TKG -, bestand auch schon vor der Umsetzungspflicht. Diese gilt tatsächlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des IT-Sicherheitsgesetzes im Juli 2015.

Frage: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium im Rückgriff auf die Kabinettsthemen. Was den Vorstoß in Sachen Familienbaugeld angeht, sagt Ministerin Hendricks, Bundesfinanzminister Schäuble sei informiert. Was heißt das denn für die Finanzierung?

Kalwey: Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass uns dazu kein Konzept vorliegt. Daher kann ich kann ich das von dieser Stelle aus nicht kommentieren.

Frage: Ich habe eine Nachfrage an das Bundeswirtschaftsministerium, die das sogenannte Winterpaket der EU-Kommission betrifft. Dort wird geregelt, dass der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien fallen soll. Welche Auswirkungen hat das auf die deutsche Regelung?

Eine Frage an das Bundesumweltministerium: Wie bewertet die Ministerin beziehungsweise Ihr Haus das vorgelegte "Winterpaket"? Ist das ein Fortschritt für den Klimaschutz oder eher nicht?

Alemany: Ich kann gerne beginnen. - Die Europäische Kommission hält in diesen Minuten ihre Pressekonferenz zu dem "Winterpaket" ab, das sie heute vorgelegt hat. Das ist ein sehr umfangreiches Paket, das wir uns genau anschauen und prüfen werden und uns dann im Detail dazu einlassen werden, sodass wir unsere deutsche Position auf EU-Ebene dazu einbringen können. Es geht um viele Einzelregelungen, die zum Teil von uns sehr begrüßt werden. Wir geben dazu gleich noch eine Pressemitteilung heraus, in der wir näher darauf eingehen.

Zu Ihrer konkreten Frage: Einige Vorschläge waren ja schon Gegenstand der Medienberichterstattung. Nach kurzer Durchsicht des ersten Pakets heute sieht es so aus, dass wir uns zum Beispiel mit der Kommission einig sind, dass wir den Anteil der erneuerbare Energien kontinuierlich weiter vorantreiben möchten. Wir begrüßen auch den derzeitigen Vorschlag der Kommission in Bezug auf den Einspeisevorrang, weil dieser nämlich beibehalten wird. So gesehen ist das natürlich auf deutscher Linie. Es gibt keine Bestrebungen, dass wir den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien bei uns in Deutschland ändern.

Zusatzfrage: Soweit ich das verstanden habe, gilt er aber nur für bestehende Anlagen und nicht für Neuanlagen. Das wäre doch ein bedeutender Wechsel, weil ja der Zubau in den nächsten Jahren anhalten wird.

Alemany: Ich kann gern ein bisschen näher ins Detail gehen. Wie gesagt, wir prüfen jetzt und schauen, bei welchen Detailregelungen wir uns noch einmal an die Kommission wenden möchten. Es ist aber so, dass der Einspeisevorrang für erneuerbaren Strom im Sinne des sogenannten technischen Netzvorrangs beibehalten sowie auch für Kleinanlagen der garantierte Marktzugang weiter ermöglicht werden soll. Das ist das, was wir umgangssprachlich unter dem Einspeisevorrang in Bezug auf die erneuerbare Energien verstehen. Das ist eine der zentralen Forderungen von Deutschland, die die Kommission glücklicherweise aufgegriffen hat.

Bei dem vorrangingen Netzzugang geht es um die Frage, welche Energieformen bei Netzengpässen, also beim Redispatch, zuletzt abgeschaltet werden. Hier konnten wir sicherstellen, dass natürlich die erneuerbare Energien erst ganz am Schluss, nachdem alle anderen Zugänge und Netzenergiearten vorher abgeschaltet wurden, abgeschaltet werden.

Der garantierte Marktzugang ermöglicht zum Beispiel, dass die garantierten Einspeisevergütungen gewährt werden können. Auch der bleibt, wie gesagt, erhalten.

Haufe: Das Stichwort "erneuerbare Energien" ist ja von der Kollegin schon ausreichend ausgeführt worden. Ich kann das nur unterstreichen.

Wir wollen in Deutschland bis zum Jahr 2050 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbare Energien erzeugen. Das ist eine Prämisse, mit der wir uns dieses Paket anschauen werden. Gleichzeitig gilt natürlich auch das Abkommen von Paris. Auch die dort enthaltenen Prämissen sind für uns sehr wichtig, um dieses Energiepakt zu bewerten.

Ich kann Ihnen jetzt, quasi noch nicht einmal eine Stunde, nachdem es vorgelegt worden ist, noch keine Äußerung der Ministerin vorlegen. Das wird sie sicherlich in den nächsten Tagen kommentieren, wenn wir uns das Paket genauer angeschaut haben. Es ist sehr umfangreich.

Mittwoch, 30. November 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 30. November 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/11/2016-11-30-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2016

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