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PRESSEKONFERENZ/1355: Regierungspressekonferenz vom 5. Dezember 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 5. Dezember 2016
Regierungspressekonferenz vom 5. Dezember 2016

Themen: Wahl des österreichischen Bundespräsidenten, Ausgang des Referendums in Italien, Tötung einer Studentin in Freiburg, Nutzung von Relaisstationen in Ramstein für die Weiterleitung von Signalen für US-Drohnenangriffe, Rentenkonzept der Bundesarbeitsministerin, geplante Übernahme von Aixtron durch einen chinesischen Investor, Einstufung von Gambia als sicheres Herkunftsland, Cyber-Sicherheitsstrategie, Medienberichte über russische Einflussnahme auf den Bundestagswahlkampf, Teilnahme von Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder an der Trauerfeier für Fidel Castro

Sprecher: StS Seibert, Chebli (AA), Weißgerber (BMF), Plate (BMI), Baer-Henney (BMJV), Ehrentraut (BMAS), Alemany (BMWi),


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Seibert, ich würde von Ihnen zum Ersten gern wissen, wie Sie den Ausgang sowohl des Referendums in Italien als auch der österreichischen Präsidentenwahl am Sonntagabend kommentieren.

Zum Zweiten würde ich gern wissen, wie Sie es empfinden, dass entgegen vielen Erwartungen die Reaktionen zum Beispiel für den Kurs des Euros und an den Börsen ganz anders ausgefallen sind, als man es erwartete. Inzwischen sind sowohl der Euro als auch die Märkte im Plus. Was heißt das? Wie hat man das zu werten?

StS Seibert: Das sind eigentlich drei Fragen. Ich versuche einmal, es abzuschichten.

Sie wissen, dass es in Österreich noch kein amtliches Endergebnis gibt. Deswegen kann ich Ihnen hier auch noch nicht über eine Gratulation der Bundeskanzlerin berichten. Das werde ich natürlich zeitnah tun, sobald das geschehen ist.

Grundsätzlich kann ich sagen, dass Österreich für uns ein ganz enger Freund und Nachbar ist. Die Bundesregierung wird dieses enge nachbarliche Miteinander auch mit dem neuen Bundespräsidenten im Geiste unseres engen Verhältnisses und auch im Geiste und im Bewusstsein der vielen europäischen Aufgaben, die gemeinsam vor uns liegen, fortsetzen und fördern.

Soll ich gleich mit dem Thema Italien fortsetzen? Mir erschiene dies als eine Vermengung von unterschiedlichen Dingen.

Vorsitzende Wefers: Man könnte es vielleicht unter der Klammer Europa durchaus zusammen behandeln.

StS Seibert: Gut. Unter der Klammer Europa. Natürlich hat die Bundesregierung die Entscheidung des italienischen Volkes beim gestrigen Referendum zur Kenntnis genommen. Die Bundeskanzlerin hat die Rücktrittsankündigung des italienischen Ministerpräsidenten mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Sie hat sehr gut und vertrauensvoll mit Matteo Renzi zusammengearbeitet. Aber natürlich ist die demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Italien zu respektieren, genauso auch die Entscheidung des Ministerpräsidenten, infolge des Referendums nun seinen Rücktritt anzukündigen.

Wie immer die Nachfolgeregierung in Italien aussehen mag, wird die Bundesregierung auch dieser nächsten italienischen Regierung das Angebot einer engen Zusammenarbeit in Freundschaft und Partnerschaft machen.

Zu Ihrer dritten Frage, bezüglich Börsenbewegungen, habe ich jetzt hier keine Empfindungen auszudrücken.

Frage: Herr Seibert, hat die Bundesregierung den Eindruck, dass der Rücktritt von Herrn Renzi der EU eher schlecht bekommt?

StS Seibert: Ich denke, dass es nicht richtig wäre, wenn mich als Sprecher der Bundesregierung jetzt in weitere Analysen einließe. Das war ein Referendum über wichtige Fragen der italienischen Verfassung und der inneren Struktur Italiens. Das habe ich als deutscher Regierungssprecher nicht zu kommentieren. Wir haben großen Respekt für die demokratische Entscheidung der Italienerinnen und Italiener. Das Bedauern, das die Bundeskanzlerin über den angekündigten Rücktritt von Matteo Renzi empfindet, habe ich Ihnen ausgedrückt.

Was Europa betrifft, bleiben davon völlig unabhängig die Aufgaben, die wir uns gemeinsam als europäische Mitgliedsländer gestellt haben, wie wir sie im Bratislava-Prozess vereinbart haben, also eine wirksame, eine bürgernahe, eine auf die wesentlichen Bereiche konzentrierte Zusammenarbeit in Europa zu organisieren, die für die Bürgerinnen und Bürger sichtbare Ergebnisse bringt. Das wird auch künftig die Aufgabe sein, an der sich die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin mit aller Kraft beteiligen.

Zusatzfrage : Es ist klar, dass das eine Entscheidung des italienischen Volkes ist. Aber ich frage mich: Wenn man glaubt, dass das Implikationen für die gesamte EU haben könnte - ich gehe davon aus, dass auch Sie dies so sehen -, wäre es dann nicht vielleicht auch einmal an der Zeit für Personen wie die Bundeskanzlerin oder auch andere, nicht einfach so zu tun, als ginge einen das nichts an, sondern entweder vorher oder zumindest nachher - vielleicht besser vorher - einfach relativ klar zu sagen, welche Implikationen das haben könnte und ob man das in die eine oder andere Richtung besser finden würde, ob man da also nicht einfach einmal Position beziehen sollte?

StS Seibert: Sie legen mir jetzt eine Deutung in den Mund, die ich nicht vorgenommen habe. Sie sprechen von einer Auswirkung auf die europäische Politik. Ich habe gesagt, was ich zu dem Ausgang des Referendums zu sagen habe und was ich zu der gleichbleibenden Aufgabe, die sich den europäischen Mitgliedsstaaten stellt und an der sich die Bundesregierung weiterhin mit aller Kraft beteiligen wird, zu sagen habe. Diese Verbindung stelle ich also nicht her.

Ansonsten hat die Bundeskanzlerin - das ist kein Geheimnis, weil sie es mehrfach öffentlich gesagt hat - durchaus ihre Unterstützung für den Reformkurs, den Matteo Renzi in Italien in den letzten Jahren betreten hat, ausgedrückt. Aber es bleibt eine Entscheidung der italienischen Wähler, die wir mit großem Respekt zur Kenntnis nehmen, eine Entscheidung über italienische Verfassungsfragen, Fragen der politischen Struktur Italiens.

Chebli: Ich würde gern ergänzen, dass der Minister ein Statement als Reaktion auf die Entwicklung in Italien abgegeben hat, das ich Ihnen gern vortragen möchte:

"Die Entscheidung in Italien am gestrigen Tag war aus meiner Sicht enttäuschend, aber sie war deutlich. Die Reformvorschläge der Regierung Renzi sind von der italienischen Bevölkerung abgelehnt worden. Wie es jetzt in Italien weitergeht, muss in Rom, in Italien entschieden werden. Keine ganz einfache Situation, nachdem Renzi jetzt seinen Rücktritt angekündigt hat. Dies ist eine Regierungskrise und keine Staatskrise, auch nicht der Untergang des Abendlandes, aber sicher auch kein positiver Beitrag inmitten unserer europäischen Krisensituation.

Das, was Renzi mit seiner Regierung auf den Weg gebracht hat, war aus meiner Sicht nicht nur richtig, es war aus meiner Sicht auch notwendig, und ich hoffe, dass eine zukünftige Regierung in Italien diesen Weg weitergeht.

Das bedeutet für Europa, dass wir erst einmal zu sehen haben, wie die Entscheidungen in Italien weitergehen. Es wird mit Sicherheit den Auftrag zu einer Regierungsbildung in diesen nächsten Tagen geben. Dann werden wir Aufschluss darüber bekommen, mit welchem Programm eine neue Regierung in Italien antritt."

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium: Welche finanzpolitischen Implikationen fürchten Sie in Italien? Anders herum gefragt: Gehen Sie davon aus, dass Italien sich weiterhin an die Vorgaben des Maastricht-Vertrages hält? Wie beurteilen Sie, dass die Cinque-Stelle-Bewegung gerne mehr Schulden machen würde?

Weißgerber: Ich kann erst einmal auf das verweisen, was Minister Schäuble heute bei der Ankunft bei der Eurogruppe in Brüssel gesagt hat. Er hat mit seinem italienischen Kollegen Padoan heute Vormittag telefoniert. Er hat gesagt, was auch Herr Seibert gerade gesagt hat, dass wir das Ergebnis mit Respekt zur Kenntnis genommen haben. Er hat darauf verwiesen, dass die Finanzmärkte gelassen und besonnen reagiert haben. Es ist ja nicht zu Ausschlägen gekommen. Insofern sehen wir jetzt keinerlei Veranlassung, uns dazu weiter zu äußern.

Zu den Fragen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt und der Frage nach den Schulden: Dazu müssen wir am heutigen Tag nichts sagen. Die Verträge gelten. Sie sind von Italien damals so unterzeichnet worden. Insofern gehen wir davon aus, dass sich auch jede weitere Regierung daran gebunden fühlt.

Frage : Auch ich möchte zum Stabilitäts- und Wachstumspakt fragen. Die Kritiker sagen, dass insbesondere auch die Sparpolitik für das Ergebnis verantwortlich sei. Die Bundesregierung hat immer betont, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt genügend Spielraum bietet.

Sehen sie noch eine Möglichkeit, im Laufe der zukünftigen Diskussion für Italien vielleicht einen größeren Spielraum zu schaffen?

Weißgerber: Wir können heute an dieser Stelle nicht Diskussionen über die Lockerung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes führen. Der Pakt gilt. Er hat, wie Sie selber sagen, genügend Flexibilität. Die Analyse des Wahlergebnisses muss jetzt erst einmal vorgenommen werden. Man kann jetzt nicht mit Schnellschüssen reagieren. Insofern bitte ich dafür um Verständnis.

Frage : Herr Seibert, mich würde interessieren, ob Sie eine direkte Linie zwischen dem italienischen Ergebnis, dem Brexit-Ergebnis von vor einigen Monaten in Großbritannien und vielleicht sogar der Trump-Wahl sehen. Gibt es da Gemeinsamkeiten?

StS Seibert: Ich würde wirklich davor warnen, Ergebnisse in einzelnen Staaten auf andere Länder hochzurechnen oder allzu schnell Parallelen zu ziehen. Ehrlich gesagt, das österreichische Ergebnis von gestern passt dann ja auch nicht ganz ins Bild. Also ist es vielleicht doch sinnvoll, die Dinge Land für Land und individuell zu betrachten und sich in der Analyse, die in den nächsten Tagen und Wochen sicherlich stattfinden muss, zu fragen, was in dem jeweiligen Land ausschlaggeben gewesen ist: für den Ausgang des Brexit-Referendums, für den Wahlsieg von Donald Trump und für den Ausgang des italienischen Referendums, wie er gestern war.

Frage: Herr Seibert, ich würde gern wissen, wie die Kanzlerin den Fall in Freiburg einordnet. Ist das eine lokale Entwicklung, die nicht weiter ausstrahlt, oder kümmert es doch mehr Menschen, weil es eine Urangst trifft?

Eine Frage an Herrn Plate: Herr Plate, die Familienzusammenführung ist eingeschränkt worden. Gilt das tatsächlich auch für unbegleitete Minderjährige?

StS Seibert: Zu allererst muss man doch sagen, der Mord an der jungen Studentin in Freiburg ist ein entsetzliches Verbrechen. Alle Gedanken müssen bei ihrer Familie sein, die jetzt mit diesem Schmerz zu leben hat und der man Kraft und Trost wünschen muss.

Wenn sich der Tatverdacht bestätigt, dann war es ein afghanischer Flüchtling, der diese böse und abscheuliche Tat begangen hat. Dafür muss der Täter mit aller Härte unserer Gesetze bestraft werden. Aber wir dürfen nicht vergessen: Wir reden dann von der möglichen Tat eines afghanischen Flüchtlings, nicht einer ganzen Gruppe von Menschen, die wie er Afghanen oder Flüchtlinge sind. Minister Gabriel hat es am Wochenende sehr treffend ausgedrückt: So bitter dieses Verbrechen und seine Hintergründe sind - es hat in Deutschland schon Morde wie diesen gegeben, bevor der erste Flüchtling hier angekommen ist.

Es ist eine entsetzliche Tat, und wir sollten die Polizei und die Justiz bei ihrer Arbeit unterstützen, um sie aufzuklären und den Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen.

Plate: Zu der Frage an mich, die noch offen ist: Ich denke, Sie spielen auf die von der Koalition verabschiedete Aussetzung des Familiennachzugs an. Es gibt ja verschiedene Varianten: Zusammenführung, Nachzug, Dublin usw. Ihnen geht es wahrscheinlich um die Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte.

Diese Aussetzung für zwei Jahre hat keine Einschränkung nach dem Alter der antragsberechtigten Personen, gilt also potenziell auch für unbegleitete Minderjährige, die in Deutschland subsidiären Schutz erhalten haben.

Zusatzfrage: Nur noch eine sachliche Nachfrage: Ist diese Entscheidung, als sie im Frühjahr fiel, auch rückwirkend gültig für alle Flüchtlinge, die auch 2015 kamen, oder war sie erst ab dem Moment der Entscheidung für alle diejenigen, die danach kamen, gültig?

Plate: Es geht um den Moment der Entscheidung. Ein Tatbestandsmerkmal ist ja subsidiärer Schutz. Also kann sie nur für Personen relevant sein, bei denen dieses Tatbestandsmerkmal vorliegt, mit anderen Worten: für Personen, die ab Inkrafttreten der entsprechenden Regelung subsidiären Schutz erhalten haben.

Frage : Herr Seibert, Sie und Minister Gabriel haben davon gesprochen, dass solche Morde schon vor der Flüchtlingskrise geschehen sind. Wollen Sie damit sagen, dass dieser Mord auch dann geschehen wäre, wenn es die Flüchtlingskrise nicht gegeben hätte?

StS Seibert: Ich habe jetzt zu diesem Fall das ausgedrückt, was für die Bundesregierung heute im Vordergrund steht: Entsetzen über diesen Mord, alle Anteilnahme bei der Familie und den Angehörigen dieser jungen Frau sowie Unterstützung für Polizei und Justiz, dass sie diesen Fall aufklären und den Täter der Gerechtigkeit zuführen; das heißt, dass er dann auch mit aller Härte unserer Gesetze bestraft werden kann.

Es ist offensichtlich, dass der Täter, wenn sich dieser Tatverdacht bestätigt, ein afghanischer junger Flüchtling war, der im vergangenen Jahr in unser Land gekommen ist. Das ist richtig.

Zusatzfrage : Gut. Dann eine Nachfrage zu dem, was Sie gerade gesagt haben und was nicht direkt eine Antwort auf meine Frage war: Gibt es für die Bundesregierung irgendwelche Konsequenzen, die aus diesem und anderen Kriminalfällen mit Flüchtlingen zu ziehen sind?

StS Seibert: Es geht nicht um Konsequenzen aus einem einzigen Fall. Es geht darum, dass für uns immer im Vordergrund gestanden hat und wir es immer klar gemacht haben, dass die Befolgung, der Regeln, der Gesetze, der Werte dieses Landes eine Grundvoraussetzung für jeden ist, der neu in unser Land gekommen ist, sich hier zu integrieren und unsere Unterstützung zu haben. Dort, wo das nicht geschieht, wie in diesem entsetzlichen Fall, wenn sich der Tatverdacht bestätigt, muss das dann natürlich auch sehr harte Konsequenzen haben.

Frage : Herr Seibert, ich wollte Sie bitten, noch einen Teilaspekt dieses Falls zu kommentieren, weil es jetzt gerade wieder in die Lügenpressendebatte führt, weil unter anderem die 20-Uhr-"Tagesschau" an dem Tage nicht darüber berichtet hat. Vermutlich wird gerade eine Etage tiefer auch aus diesem Grunde wieder gefordert, der Rundfunkbeitrag für die "Lügenpresse" müsse abgeschafft werden.

StS Seibert: Nein, dazu kann ich mich nicht äußern. Ich hatte jedenfalls als normaler Zeitungsleser am Wochenende kein Problem damit, eine Vielzahl von sehr prominent platzierten Berichten über diesen Fall zu finden.

Frage : Ich habe eine Lernfrage an das BMJV, gegebenenfalls an das BMI. Es gibt ja ca. 300 Mordfälle im Jahr in Deutschland. Wie viele davon werden von Nichtdeutschen begangen?

Baer-Henney: Ich habe die Zahl jetzt nicht parat. Ich müsste schauen, ob ich sie Ihnen nachreichen kann und ob es diese Unterteilung gibt. Ich könnte sie Ihnen nachreichen.

Plate: Letzten Endes müssten wir vielleicht erst einmal klären, was die Frage eigentlich genau ist. Es gibt ja verschiedene Arten von Statistiken über Straftaten, zum einen die Polizeiliche Kriminalstatistik. Das ist eine Statistik, in der der bearbeitende Beamte oder die bearbeitende Beamtin bei der Abgabe des Falls an die Staatsanwaltschaft jeweils das aufschreibt, was sein beziehungsweise ihr Verdacht ist. Das sagt aber weder etwas darüber aus, ob sich der Verdacht am Ende nach einem Durchlaufen eines justiziellen Verfahrens als rechtlich zutreffend herausgestellt hat, noch sagt das etwas darüber aus, ob es am Ende zu einer Verurteilung gekommen ist. Wenn Sie solche Zahlen haben wollen, dann ist das relativ leicht nachzuschauen, nämlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Bei wie vielen Mordsverdachtsfällen wie viele Personen keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten, weiß ich jetzt, ehrlich gesagt, angesichts des Umfangs der Polizeilichen Kriminalstatistik - das ist so ein großes Werk - beim besten Willen nicht auswendig. Das ist aber frei abrufbar, sowohl auf unserer Webseite als auch beim Bundeskriminalamt.

Interessiert Sie sozusagen eher die justizielle Statistikkomponente, also die Frage, wie viele Verurteilungen nicht deutscher Staatsangehöriger es wegen Mordes gab, dann ist das eher etwas, das im justiziellen Bereich abzufragen ist.

Vielleicht überlegen Sie sozusagen, sagen uns dann Bescheid, und dann kann man entweder das eine oder das andere nachreichen.

Baer-Henney: Es gibt ja auf der Seite von Destatis auch die Strafverfolgungsstatistik. Dort ist das auch nachzulesen. Das ist jetzt halt nur noch nicht für die bisherigen Fälle im Jahr 2016 abrufbar, aber sicherlich für die vergangenen Jahre.

Zusatzfrage: Vielleicht können Sie uns die justiziellen Zahlen für die letzten Jahre, für 2015 oder so, nachreichen.

Baer-Henney: Ich reiche das gerne nach, aber das ist, wie gesagt, auch auf der Internetseite www.destatis.de nachzulesen. Ich reiche es aber auch gerne nach.

Frage: Frau Baer-Henney, Herr Plate, "17-jähriger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling", wenn ich das richtig im Kopf habe, würde höchstwahrscheinlich Jugendstrafrecht bedeuten. Wie schaut das aus? Kann es sein, dass die Jugendstrafe dann nicht mehr voll verbüßt wird, sondern vorzeitig eine Abschiebung oder Ähnliches vorgenommen wird? Gibt es entsprechende Regelungen dazu, wie eben mit Jugendstrafrecht umgegangen wird?

Baer-Henney: Grundsätzlich ist es so, dass für einen 17-Jährigen das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Erst ab 18 stellt sich überhaupt die Frage, ob das Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Grundsätzlich ist es so, dass die Strafe erst einmal hier vollstreckt wird. Dann könnte, glaube ich - das müsste ich aber noch einmal nachreichen -, im Einzelfall möglicherweise auch eine Vollstreckung im Ausland möglich sein. Das müsste ich Ihnen aber nachreichen.

Frage : Zum Thema Ramstein: Frau Chebli, Herr Seibert, die Bundesregierung hat zugegeben, dass Ramstein als Relaisstation für die Drohnenangriffe der Amerikaner dient. Sie sagen, dass von dort aus weder gestartet noch gesteuert werde, aber dass die Drohnenangriffe via Ramstein geplant, überwacht und ausgewertet werden. Sie haben auch gesagt, dass Ihnen die Amerikaner zugesichert hätten, dass das alles im Einklang mit geltendem Recht passiere. Frau Chebli, mit welchem und wessen geltenden Recht passiert das?

Chebli: Ich würde ganz gerne, Herr Kollege - ich weiß, Sie waren am Freitag nicht da - - -

Zuruf : Ich habe es verfolgt.

Chebli: Dann ist es gut. Aber dann erübrigen sich im Prinzip auch all Ihre Fragen, weil ich - - -

Zuruf : Nein!

Chebli: Doch!

Zur Frage der Nutzung von Ramstein als Relaisstation: Die haben wir bejaht. Wie es dazu gekommen ist: Die Frage habe ich bejaht. Dass sie sich dabei an geltendes Recht - internationales Recht, deutsches Recht - halten, hat Frau Ulrike Demmer so unterstrichen. Deswegen weiß ich nicht, worauf sich Ihre Fragen jetzt weiter beziehen. Im Prinzip habe ich alle Ihre Fragen schon am Freitag beantwortet. Das können Sie im Protokoll nachlesen.

Der erste Einschub, den Sie gemacht haben, stimmt so nicht. Das, was ich hier am Montag gesagt habe, ist, dass von Ramstein aus weder Drohnen gesteuert noch gestartet werden, sondern dass die Übermittlung von Signalen über Ramstein erfolgt. Das, was Sie da gesagt haben - Planung und sonstige Aspekte, die Sie da nennen -, sind nicht meine Worte, und das möchte ich gerne - - -

Zuruf : Das sind die Worte von Ihrem Staatsminister Roth im Bundestag: Planung, Überwachung und Auswertung.

Vorsitzende Wefers: Können wir jetzt einmal irgendwie nacheinander reden? Das fände ich jetzt hilfreich. - Frau Chebli!

Chebli: Der Kollege muss das auch noch lernen.

Was Herr Roth gesagt hat, ist, dass die US-Regierung außerdem darüber informiert hat, dass der Luftstützpunkt Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben übernimmt, und zwar Planung, Überwachung und Auswertung zugewiesener Luftoperationen. Dabei geht es nicht darum, wie die Drohnen genutzt werden oder dass von Ramstein aus Drohnenangriffe oder sonst etwas geplant werden. Das würde ich schon gerne voneinander trennen wollen.

Zusatzfrage : Sie bestehen ja darauf, dass nicht gesteuert werde. Aber ist der Bundesregierung klar, was eine Relaisstation ist?

Wer innerhalb der Bundesregierung prüft, ob diese Zusicherungen der Amerikaner stimmen? Wer prüft das?

Chebli: Ich glaube nicht, dass wir Nachhilfeunterricht darüber haben müssen, was eine Relaisstation ist; danke für das Angebot.

Das Zweite ist: Wir stehen weiterhin mit den Amerikanern in Kontakt, um auf die für uns noch offenen Fragen, auf die Sie ja zu Recht hinweisen, Antworten zu bekommen. Es gibt da eine Reihe weiterer Fragen. Wir haben da keinen Katalog, aber es gibt Gespräche, die auf Ebene zum Beispiel unseres Politischen Direktors weitergeführt werden, nachdem uns die Information zugewiesen wurde beziehungsweise nachdem wir die Information im August erhalten haben, dass Ramstein als Relaisstation genutzt wird. Wir stehen mit den Amerikanern weiterhin im Gespräch darüber, Antworten zu erhalten. Ich kann Ihnen hier keinen neuen Stand nennen.

Frage : Ich hatte tatsächlich am Freitag eine Frage vergessen: Herr Seibert, hat die Kanzlerin das Thema eigentlich angesprochen, als Präsident Obama zu Besuch war?

StS Seibert: Über die Gespräche der Bundeskanzlerin mit Präsident Obama ist ja in einer Pressekonferenz berichtet worden. Darüber hinaus kann ich Ihnen hier über vertrauliche Gespräche nichts berichten.

Frage : Noch einmal zu Gesprächen: Der amerikanische Außenminister wird ja diese Woche zweimal in Deutschland sein. Sie haben bisher nur davon gesprochen, dass das auf Ebene der Politischen Direktoren besprochen wird. Wird das in dieser Woche möglicherweise auch auf höchster Ebene diskutiert werden?

Chebli: Soweit ich weiß, ist Außenminister Kerry heute da. Ansonsten treffen sie sich in anderen Ländern dieser Welt.

Zuruf : In Hamburg, glaube ich, am Donnerstag.

Chebli: Stimmt, sehr gut! Die OSZE-Tagung - ganz wichtig - hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.

Wenn die beiden Minister zusammenkommen, dann geht es um viele Themen. Es geht um außenpolitische Themen. Es geht vor allem um Syrien, aber es geht natürlich auch um das deutsch-amerikanische Verhältnis nach der US-Wahl. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das Thema Ramstein auch eine Rolle spielen wird; das mag sein. Ich kann den Gesprächen jedenfalls hier in diesem Raum nicht vorgreifen.

Frage : Zunächst an das BMJV bezüglich eines BGH-Urteils: Ist Deutschland, das jetzt den Boden für diese kriegerischen Handlungen, diese Drohnenangriffe, zur Verfügung stellt, Teilnehmer dieser Drohnenangriffe? Wie sieht das die Bundesregierung, das BMJV? Wie ist die Haltung dazu?

Frau Chebli, das Auswärtige Amt sagt ja bezüglich einer Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, dass es bei den Drohnenangriffen auf die Einzelfälle ankommt. Es gab ja jetzt schon eine Menge Einzelfälle, also Drohnenangriffe der Amerikaner. Können Sie uns jetzt einzelne Drohnenangriffe nennen, die aus Ihrer Sicht mit dem Völkerrecht vereinbar waren? Welche sind das?

Chebli: Das kann ich nicht, weil es Gerichtsurteile gibt, die Sie nachlesen können. Daher, glaube ich, habe ich dem, was die Gerichte dazu sagen, nichts hinzuzufügen. Das liegt auch nicht im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes.

Es bleibt dabei, dass die völkerrechtliche Beurteilung der genauen Betrachtung des Einzelfalls bedarf. Es gab in der Vergangenheit Einzelfallbetrachtungen. Aber das liegt dann, wie gesagt, beim Justizministerium, oder Sie können diese einzelnen Fälle selbst nachprüfen. Es gibt keine Statistik und keine Liste darüber.

Baer-Henney: Ich kann dazu nur ausführen, dass eine abschließende rechtliche Einschätzung dessen im Streitfall den Gerichten zufallen würde. Dazu, zu irgendeiner rechtlichen Einschätzung in dieser Hinsicht, werde ich mich hier nicht äußern.

Zusatzfrage : Herr Seibert, wie ist denn die allgemeine Haltung der Bundesregierung? Ist man durch die Beteiligung Ramsteins an diesen Drohnenangriffen ein Teilnehmer der Drohnenangriffe?

Frau Chebli, der Staatsminister hat letzte Woche ausgeführt, dass die Amerikaner konkret am Völkerrecht orientierte Regeln für diese Drohnenangriffe geschaffen haben. Können Sie uns diese Regeln nennen? Welche sind das?

StS Seibert: Das Auswärtige Amt und auch meine Stellvertreterin, Frau Demmer, haben hier am Freitag ausführlich darüber gesprochen. Frau Chebli hat jetzt noch einmal ausführlich vorgetragen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Chebli: Ich habe meinen Ausführungen auch nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Sie haben meine Frage nicht beantwortet, Herr Seibert. Die Fragen wurden am Freitag nicht gestellt! Sieht sich die Bundesregierung als Teilnehmer dieser Drohnenangriffe, weil Ramstein eine Rolle dabei spielt?

StS Seibert: Der ganze Komplex ist hier am Freitag und heute Vormittag - - -

Zuruf : Nein!

StS Seibert: - - - wieder besprochen worden, und dem, was für die Bundesregierung durch Frau Chebli und Frau Demmer gesagt wurde, habe ich nichts hinzuzufügen.

Chebli: Ich dachte eigentlich, dass ich heute wirklich - - - Ich wusste ja, dass die Frage kommen würde, wenn Sie wieder da sind, und ich verweise auf Freitag. Ich finde, Freitag haben wir alles, was dazu zu sagen ist, auch beantwortet. Ich finde, dass ich Ihnen jetzt ziemlich viele weitere Informationen gegeben habe.

Frage : Ich wollte nur einmal bekräftigen, Herr Seibert, dass diese Frage am Freitag tatsächlich nicht gestellt wurde. Sie haben dem nichts hinzuzufügen, aber die Frage wurde nicht beantwortet, weder am Freitag noch heute.

StS Seibert: Das war jetzt eine Feststellung, keine Frage.

Zusatz : Genau.

Vorsitzende Wefers: Das war eine Feststellung.

Frage : Frau Chebli, die Bundesregierung sagt selbst, dass es konkret am Völkerrecht orientierte Regeln der Amerikaner gibt. Kennen Sie diese Regeln? Wenn ja, welche sind das? Übernimmt die Bundesregierung diese Regeln?

Chebli: Die USA - - -

Zuruf : Sie können es auch nachreichen, wenn Sie wollen!

Chebli: Nein, ich habe nichts nachzureichen. - Die USA haben uns gesagt, dass sie sich bei ihrem Agieren in dem von Ihnen angesprochenen Komplex an das Völkerrecht halten. Das finden wir richtig und gut, und das nehmen wir genau so wahr. Mehr - - -

Zuruf : Das glauben Sie?

Chebli: Wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln.

Zusatzfrage : Glaubt das die Bundesregierung also einfach?

Chebli: Das war es jetzt.

Zusatzfrage : Ist das nicht naiv?

Vorsitzende Wefers: Das war doch, glaube ich, ein gutes Schlusswort für dieses Thema, wenn es nicht noch weitere Fragen dazu gibt.

Frage: Es geht um die Rentenpolitik. Die Frage richtet sich an das BMAS und das BMF. Es gab am Wochenende Äußerungen von Herrn Oppermann und von Herrn Schäuble, die man dahin gehend interpretieren konnte, dass es einen Kompromiss bei der Finanzierung der Angleichung der Ost-Renten geben könnte, nämlich dass man es einfach fifty-fifty aus Beitragsmitteln und Steuermitteln macht. Ist an dieser Spekulation etwas dran?

Ehrentraut: Danke für die Frage! Sie wissen ja, dass man sich im Koalitionsausschuss darauf geeinigt hat, sich innerhalb der nächsten zwei Wochen noch einmal zu treffen und dass sich die Ministerin mit Herrn Schäuble treffen wird, um die ausstehenden Fragen zur Ost-West-Rentenangleichung zu klären. Demnach wird es noch in dieser Woche ein Treffen zwischen der Ministerin und Herrn Schäuble geben. Der Minister hat sich in der Vergangenheit zuversichtlich geäußert, dass man hier zu einer Einigung kommen werde.

Weißgerber: Ich habe dem auch nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Noch einmal an das BMAS: Ist die Ministerin grundsätzlich der Meinung, das sollte aus Steuermitteln finanziert werden?

Ehrentraut: Die Position der Ministerin ist ja bekannt. Aber zu den Inhalten des Gesprächs kann ich hier natürlich nichts sagen, weil ich dem Gespräch auch nicht vorgreifen kann.

Frage: Wann ist das Treffen?

Ehrentraut: In dieser Woche.

Zusatzfrage: Ja, das habe ich gehört. An welchem Tag dieser Woche wird das Treffen sein?

Ehrentraut: Näheres kann ich dazu nicht sagen; diese Woche.

Zusatzfrage: Warum nicht?

Ehrentraut: Das können wir nicht näher eingrenzen.

Frage : Ich muss auch noch einmal auf das Thema vom Freitag zurückkommen, auf Aixtron. Jetzt ist ja die Entscheidung von Obama auf dem Tisch. Jetzt sind den beiden Unternehmen irgendwie 30 Tage gegeben worden, um den Fusionswunsch letztendlich zurückzuziehen. Wann ist denn mit einer Entscheidung der Bundesregierung zu rechnen? Steht das Wirtschaftsministerium mit den USA in Kontakt? Gibt es insbesondere auch einen Austausch von Informationen?

Alemany: Das war ja schon am Wochenende ein Thema. Wir prüfen das weiterhin ergebnisoffen.

Zum Zeitplan: Ich kann Ihnen kein genaues Datum für die Entscheidung mitteilen. Es wird dann so weit sein, wenn die Prüfung abgeschlossen sein wird und wir zu einer Entscheidung gekommen sein werden. Unser Prüfverfahren erfolgt nach deutschen Regeln, nach dem Außenwirtschaftsrecht, und ist insofern von der amerikanischen Prüfung unabhängig.

Frage : Aber wenn sich jetzt als Folge der US-Entscheidung etwas an dem Übernahmekonzept ändert, also wenn zum Beispiel versucht wird, US-Aktivitäten davon auszunehmen, müsste dann bei Ihnen ein völlig neues Prüfverfahren eingeleitet werden, oder würde das quasi in das laufende Prüfverfahren eingearbeitet werden?

Alemany: Soweit ich weiß, gibt es nur ein Übernahmeangebot der jetzigen Firma Aixtron. Das ist alles, worüber ich sprechen kann. Über fiktive Änderungen kann ich nicht spekulieren. So, wie der Fall jetzt ist, wird er geprüft, und zwar ergebnisoffen.

Frage : Wenn Sie "ergebnisoffen" sagen, heißt das, die Entscheidung in den Vereinigten Staaten fließt als Faktor ein, oder klammert man das aus? Dann wäre es ja schwierig, ergebnisoffen zu entscheiden.

Alemany: Danke für die Frage. - Das gibt mir die Gelegenheit, das noch einmal klarzustellen. Es ist ein unabhängiges Prüfverfahren. Das heißt, wir dürfen nur in Bezug auf die Kriterien prüfen - und tun dies auch -, die es im Außenwirtschaftsrecht gibt. Das sind die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und diese Dinge, über die hier schon oft gesprochen wurde. Das sind unsere Kriterien, und nach denen prüfen wir.

Frage: Können Sie noch einmal die Fristen nennen, wann die Entscheidung nach dem deutsche Recht getroffen werden soll oder muss?

Alemany: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 20. November durch die Bundesregierung widerrufen. Ansonsten gibt es verschiedene Fristen im Außenwirtschaftsrecht, die Sie nachlesen können. Zum einen steht darin geschrieben, dass, sobald alle Informationen, die wir brauchen, vollständig vorliegen, noch eine Frist von zwei Monaten gilt.

Zusatzfrage: Haben Sie alle Informationen?

Alemany: Wir sind noch im Prozess, unsere Informationen zu bekommen.

Frage : Die öffentliche Sicherheit spielt ja auch bei der US-Prüfung eine Rolle. Die US-Prüfung ist insbesondere etwas detaillierter und man prüft, wo diese Produkte konkret hingehen. Das ist im Rahmen der deutschen Prüfung nicht möglich. Versuchen Sie, diese Informationen von den Amerikanern zu bekommen, oder prüfen Sie völlig unabhängig?

Alemany: Wir versuchen, uns bei allen relevanten Informationsgebern, die es gibt - unter anderem natürlich Aixtron selber - alle Informationen zugänglich zu machen, die wir brauchen, um eine Prüfung abzuschließen und zu einer Entscheidung zu kommen.

Frage : Frau Alemany, zum Verständnis: Es gab erst die Unbedenklichkeitsbescheinigung, und diese wurde dann aus einem nicht öffentlich ersichtlichen Grund widerrufen. Nun gibt es die Stellungnahme der US-Seite, die eine sehr explizite Stellungnahme ist. Wenn man sich anschaut, was diese Firma herstellt und welche Kunden sie hat, dann stellt sich natürlich schon ein bisschen die Frage, ob nicht vielleicht bei der ersten Unbedenklichkeitsbescheinigung aus deutscher Sicht etwas schief gelaufen ist. Können Sie das ausschließen?

Alemany: Ich muss Ihnen da widersprechen. Das ist nicht ohne Grund zurückgezogen worden, sondern es gab neue sicherheitsrelevante Informationen. Diese haben eine erneute Rücknahme durch die Bundesregierung - das war ja ein Gesamtbeschluss - und auch eine erneute Prüfung nötig gemacht. Und in dieser befinden wir uns gerade.

Frage : Hat es für die Bundesregierung irgendeine Relevanz, dass mit einem "Nein" der USA und vielleicht daraus folgend einem Scheitern der Übernahme der gesamte Hersteller Aixtron mit seinen Arbeitsplätzen in Gefahr geraten könnte oder ist er zu klein - ich denke jetzt an Edeka -, als dass die Regierung darauf eine Aufmerksamkeit richtet?

Alemany: Ich glaube, Sie vermischen zwei verschiedene Prüfungsmöglichkeiten der Bundesregierung. Für uns zählt jeder Arbeitsplatz - das gilt immer und für jedes Thema. Davon unabhängig dürfen wir im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts aber nur nach gewissen Kriterien prüfen. Wie Sie wissen, gibt es einen Prozess innerhalb der Bundesregierung, den wir angestoßen haben, um Investitionsprüfungen ein wenig zu erweitern und intensiver machen zu dürfen. Derzeit ist es so, dass wir in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Gefährdung dieser prüfen dürfen und müssen, und zwar nur nach diesem Kriterium.

Frage: Eine Frage an das Bundesinnenministerium. Es gab vor einigen Wochen einen Vorschlag des baden-württembergischen Innenministers, Abschiebungen nach Gambia zu erleichtern und Gambia zu einem sicheren Herkunftsland zu erklären. Am Wochenende hat eine Wahl in Gambia stattgefunden, und die Regierung scheint friedlich zu wechseln. Der Präsident hat seine Niederlage eingestanden. Ist das aufseiten des BMI Anlass, aufgrund der veränderten politischen Lage in Gambia darüber nachzudenken, Gambia zum sicheren Herkunftsland zu erklären oder ein Rückführungsabkommen zu verhandeln?

Plate: Die Lage in Gambia und wie diese einzuschätzen ist, ist sicher nicht Sache des Bundesinnenministeriums, sondern allenfalls des Auswärtigen Amtes. Ich bin nicht tagesaktuell über die politische Lage in Gambia im Bild. Aktuell kann ich Ihnen jedenfalls von Plänen des Bundesinnenministeriums über eine Einstufung oder Nichteinstufung von Gambia als sicheres Herkunftsland nichts berichten. Das ist das, was ich im Moment dazu zu sagen habe.

Chebli: Vielleicht können wir die Einschätzung aus Sicht des Auswärtigen Amtes nach den Wahlen nachreichen. Ich habe das auch nicht parat.

Frage : Herr Plate, Ihnen ist das Thema Cyber sicherlich vertrauter. Ich würde ganz gerne noch einmal verstehen, was Sie innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre planen, diesbezüglich aufzubauen. Als der Bundesinnenminister hier die Cyber-Sicherheitsstrategie vorstellte, sprach er von erheblichen Rechtsfragen, die zu klären seien, bevor man in dem Bereich offensiver Aktionen irgendetwas unternehmen könne. Nun habe ich gestern einem Medienbericht entnehmen können, dass das sehr viel schneller gehen soll, während gleichzeitig beim BMVg bereits entsprechende Kapazitäten in Sachen CNO und Ähnlichem existieren. Wo soll die Reise hingehen, und was planen Sie?

Plate: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir vielleicht Gelegenheit, mit ein paar Missverständnissen aufzuräumen, die sich über das Wochenende offenbar festgesetzt haben.

Sie spielen wahrscheinlich auf einen Bericht in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" an, der die Behauptung enthielt, das Bundesinnenministerium plane Fähigkeiten, um auch ausländische Server abzuschalten und Ähnliches. Tja, ganz ehrlich: Woher diese Vermutung kommt, ist mir wirklich überhaupt nicht klar. Ich kann das auch absolut nicht bestätigen. Es ist, ehrlich gesagt, ein glattes Dementi. So, wie das dort stand, ist nichts dran.

Zusatz : In der Cyber-Sicherheitsstrategie gab es einen entsprechenden Absatz - das wurde auch gar nicht infrage gestellt -, dass man über den Aufbau offensiver Kapazitäten für den Fall nachdenke, dass eben solche Fähigkeiten notwendig sind, respektive nicht möglich ist, anders zu reagieren. Das heißt, die Grundüberlegung gibt es in Ihrem Hause.

Plate: Nachdenken muss man natürlich, über alles, was der Sicherheit dient. Aber nachdenken ist grundsätzlich immer ein ergebnisoffener Prozess, wenn man es ernst meint. Hier ist es sowohl technisch als auch rechtlich sehr kompliziert. Ich kann nur wiederholen: Das, was in der "F.A.S." stand, kann ich so einfach nicht bestätigen - schon gar nicht mit irgendeinem konkreten Zeitplan.

Frage : Verwandtes Thema, aber gleiche Richtung und sogar derselbe Bericht. Die Frage richtet sich an Herrn Seibert. Ich habe gelernt, dass das Kanzleramt davor warnt, dass Moskau beziehungsweise die Russen massiv versuchen würden, in die Bundestagswahl einzugreifen und sie zu beeinflussen. Deutschland müsse sich im Wahlkampf auf neue Prägungen einstellen. Können Sie, Herr Seibert, Herr Plate, uns erläutern, wie die Bundesregierung darauf kommt?

StS Seibert: Ich weiß nicht, worauf die Aussage "Kanzleramt warnt vor russischer Einflussnahme im Wahlkampf" beruht. An dieses Zitat kann ich mich jedenfalls nicht erinnern. Wenn ein Artikel das behauptet, muss es ja noch nicht ganz genau der Wahrheit entsprechen.

Wir haben hier in der Vergangenheit immer wieder Anlass gehabt, über Medienarbeit russischer Medien, russischer Kanäle, auch russischer offizieller Vertreter zu sprechen. Der "Fall Lisa" ist nur ein Beispiel; dazu haben wir schon ausführlich gesprochen. Wir haben in den letzten Tagen neuerliche Hackerangriffe auf IT-Systeme gehabt. Dazu hat allerdings an dieser Stelle niemand gesagt, dass es diesbezüglich eine eindeutige Spur nach Russland gebe. Das bedürfe dann noch der weiteren Aufklärung.

Wir haben jedenfalls Grund - das ist, glaube ich, in der Vergangenheit mehrfach gesagt worden -, uns darüber klar zu werden, dass Desinformationen, falsche Nachrichten - wo auch immer sie herkommen mögen - ein Element der Kommunikation im Netz, in den sozialen Netzwerken sind, das man kennen muss. Darüber muss man auch Aufklärung betreiben. Man muss die Bürger darauf hinweisen, dass es so etwas gibt und dass das möglicherweise Interessen dient, die nicht unbedingt die Interessen unseres freiheitlich-demokratischen Systems sind. Das ist die ganz grundsätzliche Erkenntnis. Dazu müssen wir erst einmal Aufmerksamkeit schaffen; wir müssen Bewusstsein schaffen; wir müssen uns überlegen, wie wir damit umgehen.

Aus Sicht der Bundesregierung und des Bundespressamtes kann ich nur sagen: Für uns kann es immer nur um die klare und transparente Darstellung von Regierungshandeln gehen. Das ist unsere Antwort auf so etwas.

Zusatz : Ich hatte die Frage auch an Herrn Plate gerichtet.

Plate: Sehr viel habe ich nicht hinzuzufügen, außer dass ich mich an diese Behauptung, die sich nach Ihren Angaben in dem Artikel wiedergefunden hat, ehrlich gesagt, nicht so genau erinnern kann; das wird aber schon stimmen. Ich kann auch nicht erklären, wo diese Behauptung herkommt - von uns jedenfalls nicht. Deswegen ist eine Kommentierung der sozusagen Regierungsstellen zugewiesenen Behauptung, an die sich aber keine Regierungsstelle so erinnern kann, auch nicht so wirklich geboten, wie ich finde.

Zusatzfrage : In demselben Artikel steht auch, dass die Bundesregierung Russland für die Hackerattacke auf den Bundestag 2015 verantwortlich macht. Das stimmt also auch nicht?

StS Seibert: Sie haben mich gerade gehört.

Frage : Ich war bei der Pressekonferenz dabei, als Bundesminister de Maizière die Cyber-Strategie vorgestellt hat. Er hat ja auch gesagt, dass Russland eventuell hinter dem Versuch stehen könnte, Einflussnahme auf den Wahlkampf auszuüben. Auf meine Frage, ob das nachgewiesen sei, sagte er, dass das schwer nachzuweisen sei.

Meine Frage: Gibt es in irgendeiner Form Fortschritte, um die Spuren zu verfolgen? Die Spuren sollen nach Russland gehen, aber es gab dafür keine Beweise, sondern nur Symptome. Gibt es Fortschritte bei der Feststellung des Urhebers?

Plate: Der Sachverhalt hat sich, ehrlich gesagt, gegenüber dem von Ihnen zitierten Termin nicht verändert, sodass ich auch nichts Zusätzlich zu dem sagen kann, was Sie gerade bei der Wiedergabe des Ministers hier noch einmal vorgetragen haben.

Zusatzfrage : Gibt es außerhalb von IT-Spezialisten Informationen von Geheimdiensten, die eventuell an dieser Sache arbeiten?

Plate: So richtig erkenne ich jetzt nicht, wie mich diese Frage zu einer anderen Antwort veranlassen sollte. Grundsätzlich ist es so, dass im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums über den Daumen gepeilt sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit technischen Aspekten solche Dinge beschafft und das Bundesamt für Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Aspekten.

Die Antwort, die ich gerade gegeben habe, dass es keine Weiterentwicklung des Sachverhalts gibt, die mich dazu veranlassen könnte, etwas Weitergehendes zu sagen, als es der Minister gesagt hat, dürfen Sie auch vor dem Hintergrund dieser zusätzlichen Erläuterung als weiter bestehend ansehen.

Frage : Herr Seibert, rechnet die Bundesregierung denn mit der Einmischung ausländischer Staaten in den Bundestagswahlkampf? Das muss jetzt nicht auf Russland bezogen sein. Das können ja auch Amerikaner, Chinesen, Iraner sein.

StS Seibert: Danke, dass Sie mir eine Auswahl geben.

Die Bundesregierung - die verschiedenen Vertreter der Bundesregierung, die in verschiedenen Parteien sind - wird alles tun, was sie kann, um zu einem fairen, transparenten Wahlkampf in diesem Jahr beizutragen. Die verschiedenen Vertreter der Bundesregierung, die in verschiedenen Parteien sind, werden das Ihre tun; die Bundesregierung führt ja keinen Wahlkampf.

Das Bundespresseamt wird weiterhin mit klarer und transparenter Information über die Arbeit der Bundesregierung aufwarten.

Dass es Desinformationen gibt, kann niemand bestreiten. Denjenigen, die regelmäßige Beispielfälle kennenlernen wollen, empfehle ich den sogenannten Disinformation Review des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der regelmäßig erscheint und viele anschauliche Beispiele aus vielen europäischen Ländern aufführt.

Zusatzfrage : Mich würde vonseiten des Auswärtigen Amtes interessieren, ob Sie Hinweise, Erkenntnisse - eigene Erkenntnisse, fremde Erkenntnisse - haben, dass Russland in den deutschen Wahlkampf einmischen will, könnte, würde.

Chebli: Nein, ich habe keine expliziten Hinweise und auch keine direkten Erkenntnisse und würde nur das unterstreichen, was Herr Seibert in Bezug auf diese interessante Lektüre der Broschüre des EAD gesagt hat. Das lohnt sich. Da sieht man wirklich, wie hochprofessionell inzwischen Desinformation vonstattengeht und wie sich bestimmte Regierungen dagegen wappnen. Das ist zum Beispiel im Baltikum der Fall, wo wir einen Beitrag mit Aktionsplänen für Lettland, Litauen und Estland leisten, um Medien zu stärken, mit bestimmten Desinformationen umzugehen, so zum Beispiel in der Ansprache der Minderheiten in anderen Sprachen usw.

Das war jetzt nicht die Antwort auf Ihre Frage. Aber das ist das, was das Auswärtige Amt zum Beispiel macht, um Desinformationen in Staaten entgegenzutreten, die wir als Partner bezeichnen und die wir in der Frage unterstützen wollen.

Zusatzfrage : Herr Seibert, wie schätzt die Bundesregierung die eigenen Desinformationsfähigkeiten ein?

StS Seibert: Die Frage weise ich als ungehörig zurück.

Frage : Eine ganz banale Frage an Herrn Plate: Herr Seibert sprach eben davon, dass man den Angriff auf den Bundestag zum Beispiel noch nicht klar zurechnen könnte. Ist diese Angriffskampagne Sofacy/APT 28, wie sie zumindest vom Verfassungsschutz benannt wird, überhaupt noch ein Prüfvorgang innerhalb Ihres Geschäftsbereichs BSI/BfV?

Plate: Dazu habe ich jetzt tagesaktuell, ehrlich gesagt, keine Informationen mitgebracht; das kann ich Ihnen beim besten Willen aus dem Stand nicht sagen. Ich höre aber gerne nach.

Vorsitzende Wefers: Ich glaube, Sie hatten aber noch etwas zu ergänzen?

Plate: In der Tat. - Die Frage war, glaube ich, ob die Bundesregierung "erwarte", dass es Manipulationen gibt. Ich möchte dazu vielleicht ganz grundsätzlich sagen - weil wir ja sozusagen für Aspekte der Bundestagswahl und deren technischer Durchführung zuständig sind -: Ich möchte mich jetzt nicht auf Wortklauberei einlassen, aber grundsätzlich geht die Bundesregierung immer davon aus, dass es sein kann, dass es natürlich Manipulationsversuche gibt - sei es von anderen Staaten, sei es von krimineller Stelle oder sonstigen interessierten Kreisen. Aber ob sozusagen der Umstand, dass man sich auf so etwas natürlich vorbereitet - sicherheitshalber -, eine Erwartung ist, das überlasse ich, ehrlich gesagt, Ihrer Einschätzung. Jedenfalls ist es so, dass sich die Bundesregierung vorbereitet.

Ich kann vielleicht noch etwas zu den technischen Abläufen sagen: Es ist zum Beispiel so, dass der Bundeswahlleiter zur Feststellung der Wahlergebnisse online mit den Landeswahlleitern kommuniziert, und diese übermitteln die Ergebnisse der Wahlkreise verschlüsselt ausschließlich auf das vom Internet unabhängige und extra gesicherte Behördennetzwerk. Die beim Bundeswahlleiter eingesetzt IT-Infrastruktur ist zudem redundant realisiert. Vielleicht auch für Sie interessant: Die Darstellung bereits ermittelter Ergebnisse im Internet durch den Bundeswahlleiter erfolgt stets getrennt von der Ergebnisberechnung, und die internen Prozesse sind allesamt mehrfach gesichert ausgelegt, sodass jedenfalls wenig Raum für Einflussnahme bleibt.

Das ist natürlich trotzdem ein Gebiet, auf dem man immer sozusagen stetig dranbleiben muss, weil sich die Technik und die Fähigkeiten weiterentwickeln. Es wird aber jedenfalls sehr viel dafür getan, um technische Einflussnahme soweit es geht auszuschließen. Solche Versuche der technischen Einflussnahme wurden in diesem Bereich bisher übrigens auch noch nicht beobachtet.

Frage : Herr Seibert, ich habe eine grundsätzliche Frage: Würde die Bundesregierung einen massiven Hackerangriff auf eine kritische deutsche Infrastruktur als Anlass bewerten, um 5 des Nato-Vertrages auszurufen?

StS Seibert: Ich möchte solche hypothetischen Szenarien jetzt nicht durchdiskutieren. In den letzten Monaten ist, glaube ich, klar geworden, dass für die Bundesregierung die Sicherung der deutschen Infrastruktur - nicht nur der Regierung, sondern auch der deutschen Wirtschaft usw. - gegen Cyberangriffe einen ganz hohen Stellenwert hat und wir deswegen auch gesetzlich tätig geworden sind und sicherlich weiter an diesem Thema dranbleiben werden. Hypothesen weiterer Art möchte ich hier nicht besprechen.

Die Kanzlerin hat sich dazu vor Kurzem ja geäußert. Sie hat gesagt: Cyberangriffe gehören heute zum Alltag. Wir müssen lernen, damit umzugehen, wir müssen die Menschen informieren, wir müssen unsere politischen Überzeugungen klar weiter zum Ausdruck bringen. Man muss wissen, dass es so etwas gibt, und lernen, damit zu leben - und lernen, damit zu leben, heißt lernen, sich zu schützen. Dazu ist erst einmal Aufmerksamkeit, Bewusstsein für ein Thema notwendig, und dann kommen die Schutzmaßnahmen. Die Bundesregierung hat in vielen Ressorts schon vor geraumer Zeit begonnen, diesen Schutz in den Mittepunkt auch unserer Arbeit zu stellen.

Vorsitzende Wefers: Jetzt gibt es noch einen Nachtrag vom BMJV zu der Frage der Kriminalstatistik.

Baer-Henney: Uns liegen nur die Zahlen bundesweit für 2014 und rückläufig vor. Für 2014 kann ich sagen, dass insgesamt 142 Personen wegen vollendeten Mordes verurteilt wurden, davon 95 Deutsche und 47 Ausländer. Wegen versuchten Mordes wurden insgesamt 64 Personen verurteilt, davon 48 Deutsche und 16 Ausländer.

Frage: Gibt es einen Kommentar der Bundesregierung oder der Kanzlerin zum Ausgang des gestrigen Referendums in Italien?

StS Seibert: Das hat die ersten - -

Vorsitzende Wefers: Wir hatten das Thema bereits am Anfang, aber der Kollege hat nicht mitbekommen, dass die Anfangszeit der Regierungspressekonferenz heute geändert worden ist.

StS Seibert: Richtig, aber die Aussagen sind ja gemacht, sie sind protokolliert, sie wurden als Video aufgenommen. Seien Sie mir nicht böse, aber ich mache sie jetzt nicht noch einmal; sie sind jedenfalls da und Sie können sie verwenden.

Zusatz: Äh, ja - -

StS Seibert: Ich fange jetzt trotzdem nicht noch einmal an; ich glaube, das wäre jetzt sinnlos. Wir haben hier am Anfang zehn Minuten lang über Italien gesprochen, und all diese Aussagen sind gemacht. Seien Sie mir nicht böse.

Vorsitzende Wefers: Dann ist das in Ordnung - das ist Ihre Entscheidung.

Frage : Ich habe noch einmal eine Frage zum Tod von Fidel Castro und der Trauerfeier. Herr Seibert, könnten Sie kurz erklären, wie es dazu kam, dass Altkanzler Schröder zur Trauerfeier geschickt wurde?

Frau Chebli, warum gab es bisher überhaupt kein Statement vom Auswärtigen Amt zum Tod von Herrn Castro? Könnten Sie uns dieses Statement sagen?

StS Seibert: Wie es dazu kam: Diese Entscheidung wurde einvernehmlich zwischen Bundespräsidialamt und Bundesregierung getroffen.

Chebli: Und wo es kein Statement gibt, kann ich Ihnen kein Statement vortragen.

StS Seibert: Es gab aber ein Statement der Bundeskanzlerin hier in der Regierungspressekonferenz.

Zusatzfrage : Frau Merkel hat aber nie Kuba besucht. Herr Steinmeier war letztes Jahr da und hat auch den Bruder, also den amtierenden Chefdiktator von Kuba, getroffen. Hatte Herr Steinmeier nichts zum Tod von Fidel Castro zu sagen?

Chebli: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Montag, 5. Dezember 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 5. Dezember 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/12/2016-12-05-regpk.html;jsessionid=39CF5622E3C230869CC8FCB79BC386D0.s7t1
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2016

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