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PRESSEKONFERENZ/1361: Regierungspressekonferenz vom 14. Dezember 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 14. Dezember 2016
Regierungspressekonferenz vom 14. Dezember 2016

Themen: Personalie, Kabinettssitzung (Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017-2020, fünfter Monitoringbericht Energie der Zukunft, Klimaschutzbericht 2016, Migrationsbericht 2015, sechster Pflegebericht der Bundesregierung), Lage in Syrien, Rückführungsmaßnahmen von Asylbewerbern nach Afghanistan, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem griechischen Ministerpräsidenten, Interviewäußerungen des Bundesjustizministers zu Facebook, Ermittlungen im Mordfall an einer Studentin in Freiburg, Äußerungen des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion zu Hackerangriffen im Bundestagswahlkampf

Sprecher: StS Seibert, Chebli, Susteck (BMVI), Haufe (BMUB), Dimroth (BMI), Fischer (AA), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Baer-Henney (BMJV)


Vors. Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Chebli: Sie haben es wahrscheinlich der Presse entnommen. Es konnte einem auch nicht entgehen. Ich habe das Auswärtige Amt verlassen und hatte heute meinen ersten Arbeitstag als Staatssekretärin beim Regierenden Bürgermeister von Berlin in Berlin.

Ich hatte wahnsinnig intensive drei Jahre, sehr aufregende drei Jahr, die besten drei Jahre meines Lebens, so würde ich sagen. Ich habe wahnsinnig viel gelernt. Ich habe sehr gern mit Ihnen allen zusammengearbeitet. Jeder von Ihnen, der mich auch im persönlichen Gespräch kannte, wusste, dass ich wahrscheinlich jenseits dieses Forums noch ein bisschen anders drauf war als hier. Ich mochte es gern hier in der Regierungspressekonferenz. Ich denke, es ist auch eine wahnsinnig gute Errungenschaft für dieses Land. Sie ist etwas, das man wahren und schützen muss. Es ist etwas ganz besonderes. Ich habe das bilaterale Gespräch ein bisschen mehr gemocht als hier zu sitzen, aber das haben Sie wahrscheinlich auch gemerkt.

Ich hatte mir oft überlegt, wie es sein würde, wenn ich gehe, und dachte, ich würde eine lange Grundsatzrede darüber halten, was es heißt, Sprecher zu sein und mit den Medien umzugehen. Aber das alles werde ich mir schenken. Sie haben heute wahrscheinlich eine lange Tagesordnung vor sich und ganz viele Fragen an die Sprecher. Ich will einfach nur Danke sagen: Danke für die wahnsinnig gute Zusammenarbeit, danke für das Vertrauen, danke, dass ich auch Ihnen vertrauen konnte.

Wir werden uns sicherlich auch in meinem neuen Job sehen. Ich werde viel mit der Presse zu tun haben, da bin ich mir sicher. Sie werde ich bestimmt ganz doll vermissen! - Danke!

Vors. Maier: Frau Chebli, alles Gute Ihnen für Ihre weitere Zukunft! Wir werden Sie ebenfalls vermissen.

StS Seibert: Ich habe heute ein reichhaltiges Kabinettsprogramm und beginne mit der Neuordnung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen. Sie alle wissen, dass es eine langjährige Diskussion zwischen Bund und Ländern war. Sie ist zumindest für das Kabinett heute zu einem gewissen Abschluss gekommen. Bund und Länder haben sich auf die Neuordnung des föderalen Finanzausgleichs ab dem Jahre 2020 verständigt. Der Bund entlastet die Länder dadurch in Höhe von insgesamt 9,7 Milliarden Euro jährlich. Zusätzlich wurden wichtige Entscheidungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung im Bundesstaat getroffen.

Es gibt einige hierfür erforderliche Grundgesetzänderungen, und es gibt einfachgesetzliche Änderungsmaßnahmen, die in einem Begleitgesetz zusammengefasst sind. Ich will hier nur die wesentlichen Punkte der Regelungen zum Finanzausgleich nennen. Der Länderfinanzausgleich wird in seiner derzeitigen Form genauso abgeschafft wie der Umsatzsteuervorausgleich. Künftig erfolgt der Ausgleich der Finanzkraft im Zusammenhang mit der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Die unterschiedliche Finanzkraft der Länder wird dabei durch Zu- und Abschläge zum angemessen Ausgleich der Finanzkraftunterschiede berücksichtigt.

Für das Saarland und für die Freie und Hansestadt Bremen gewährt der Bund Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro jährlich. Die bisherigen Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen der Seehäfen und der Gemeindeverkehrsfinanzierung werden fortgeführt.

Gleichzeitig verbessern die Gesetzentwürfe die Aufgabenerledigung im Bundesstaat, und zwar durch folgende Änderungen:

Der Stabilitätsrat wird ab 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder überwachen. Dabei wird er sich an europäischen Vorgaben orientieren. Das stärkt den Stabilitätsrat.

Der Bund erhält die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen, das unveräußerliche Eigentum am Streckennetz und an der Gesellschaft privaten Rechts wird im Grundgesetz festgeschrieben. Das heißt, dieses Eigentum liegt dauerhaft beim Bund. Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen und die Bedingungen für den Übergang der Verwaltung der Bundesautobahnen für den Bund. Die Infrastrukturgesellschaft soll ihre Aufgaben ab dem 1. Januar 2021 gebündelt wahrnehmen. Hoheitliche Tätigkeiten werden überwiegend durch das neu zu gründende Fernstraßenbundesamt ausgeübt.

Für eine zielgerichtetere Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen erhält der Bund im Bereich der Finanzhilfen künftig auch Einfluss auf die grundsätzliche Ausgestaltung der Förderprogramme der Länder.

Des Weiteren werden die Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich von Investitionen für finanzschwache Kommunen und im Bereich der kommunalen Schulinfrastruktur erweitert. Der Bund stellt dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds zusätzlich zum bestehenden Volumen des Sondervermögens weitere dreieinhalb Milliarden Euro zur Verfügung.

Wir wollen bei einer bürgerfreundlichen digitalen Verwaltung einen großen Schritt machen. Deswegen werden die Voraussetzungen eines bundesweiten Portalverbundes geschaffen, über den alle Bürger einfach und sicher auf Onlineanwendungen der Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden zugreifen können. Bund und Länder werden ihrerseits verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren auch online anzubieten. Unabdingbar dafür sind einheitliche IT-Standards, damit es eine bürgerfreundliche und sichere Onlineverwaltung über alle Verwaltungsebenen hinweg wird. Daher erhält der Bund die Befugnis, bestimmte IT-Komponenten und bestimmte Standards vorzugeben.

Die Kompetenzen des Bundes zur Verbesserung der Kooperation in der Steuerverwaltung werden gestärkt. Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofs bei Mischfinanzierungen werden in der Verfassung verankert.

Zuletzt will ich noch das Thema der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ansprechen. Das wird ebenfalls im Rahmen des Begleitgesetzes geregelt. Bis zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag werden Bund und Länder Gespräche zu den noch offenen Fragen führen. Diese betreffen Inkrafttreten, Verwaltungsvereinfachung und Kostentragung. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden entsprechend dem, was die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder am 8. Dezember miteinander besprochen haben, in den Gesetzentwurf einfließen.

Zum Zeitplan für das Ganze: Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren bis März 2017 abzuschließen.

Das nächste Thema im Kabinett war die Kindertagesbetreuung. Wir als Bundesregierung wollen die Kindertagesbetreuung in Deutschland ausbauen, und zwar sowohl qualitativ als auch quantitativ. Dafür wird ein viertes Investitionsprogramm aufgelegt, das die Finanzierung 100 zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt vorsieht.

Sie wissen, dass es seit 2007 ein vom Bund eingerichtetes Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" gibt. Dieses wird jetzt noch einmal um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Davon stehen 2017 226 Millionen Euro zur Verfügung und 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Bund, Länder und Kommunen werden die Investitionskosten gemeinsam tragen. Anders als bei den bisherigen Programmen umfasst dieses Programm auch Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Ich habe gesagt, dass es auch ein qualitativer Ausbau werden soll. Wir wollen mit dem Investitionsprogramm also auch die Qualität der Betreuungsangebote vorantreiben. Förderfähig sollen insbesondere auch solche Investitionen sein, die der Bewegungsförderung, der Gesundheitsversorgung, der Umsetzung von Inklusion und der Familienorientierung dienen.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und einen rückwirkenden Beginn der Maßnahmen zum 1. Juli 2016 zulassen.

Die Bundesregierung hat heute den fünften Monitoringbericht Energie der Zukunft beschlossen. Er stellt den Stand der Energiewende für 2015 dar und bewertet die Fortschritte der Energiewende. Um es zusammenzufassen: Er zeigt, dass die Energiewende vorankommt.

Das ist vor allem an einer Zahl abzulesen: Die erneuerbaren Energien sind inzwischen Deutschlands wichtigste Stromquelle. Mit einem Anteil von 31,6 Prozent hat Strom aus Erneuerbaren schon 2015 fast ein Drittel des deutschen Stromverbrauchs abgedeckt, und zwar bei sehr hoher Versorgungssicherheit trotz größten Herausforderungen für die Stromnetze. Gerade auch im internationalen Vergleich gehört Deutschland damit weiterhin zur Spitzengruppe.

Eine unabhängige Expertenkommission hat wie auch in den Vorjahren zu dem Bericht Stellung genommen. Die Bundesregierung dankt dieser Kommission für ihren konstruktiv-kritischen Beitrag. Sie wird ihn intensiv prüfen und diskutieren.

Der Bericht wird jetzt dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht.

Der Klimaschutzbericht ist heute ebenfalls Thema im Kabinett gewesen. Sie wissen, dass die Bundesregierung mit diesem Klimaschutzbericht nun zum zweiten Mal einer Verpflichtung nachkommt. Wir haben das Ziel, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber der Zahl von 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 verabschiedet. Dieses sieht den regelmäßigen Klimaschutzbericht vor.

Auslöser für das Aktionsprogramm war 2014 - man muss sich kurz erinnern - eine damals identifizierte Lücke bei der Minderung von Treibhausgasemissionen von 5 bis 8 Prozentpunkten gegenüber dem Minderungsziel, das wir selber uns für 2020 gesetzt haben. Dann sind mehr als 100 Einzelmaßnahmen in allen Sektoren aufgesetzt worden. Das Aktionsprogramm soll einen Beitrag von 62 bis 78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten zur Schließung dieser Lücke erbringen.

70 Prozent der beschlossenen Maßnahmen sind mittlerweile vollständig umgesetzt. Mit der Umsetzung der anderen Maßnahmen wurde begonnen. Der Zwischenstand, wie er im Klimaschutzbericht 2016 nachzulesen ist, zeigt, dass die Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz schon jetzt wirken und dass von ihnen ein erheblicher Beitrag zur Schließung dieser Lücke erwartet werden kann.

Das Kabinett hat sich mit dem Thema der Migration befasst und den Migrationsbericht 2015 beschlossen, den der Bundesinnenminister vorgelegt hat. Ich will einige der wichtigsten Aussagen hier kurz vorstellen.

Von den 81,4 Millionen Einwohnern in Deutschland im Berichtszeitraum 2015 haben rund 17 Millionen einen Migrationshintergrund. In Deutschland haben 2015 ca. 7,8 Millionen Ausländer gelebt. Von ihnen waren 1,3 Millionen in Deutschland geboren und aufgewachsen - so die Daten des Mikrozensus 2015.

Deutschland ist nach wie vor ein Hauptzielland von Migration. Das zeigt sich in diesem Bericht ganz klar. Im Jahr 2015 sind 2,14 Millionen Menschen nach Deutschland gezogen. Demgegenüber steht eine Abwanderung von fast 1 Million Menschen. Daraus ergibt sich also das, was man einen Wanderungsgewinn nennt, und zwar von fast 1,14 Millionen Personen im vergangenen Jahr. Diese Zahl ist so hoch wie noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik. Im Jahre 2014 lag dieser sogenannte Wanderungsgewinn bei etwas mehr als einer halben Million.

Der Bericht zeigt auch, dass Deutschland die Zuwanderung von Schutzsuchenden und anderen Migranten inzwischen in den Griff bekommen hat. Die Asylantragszahlen im Jahr 2016 sind zwar infolge der Antragstellungen von Personen, die schon 2015 gekommen sind, zunächst weiterhin hoch geblieben. Aber trotzdem sind im Jahr 2016 natürlich deutlich weniger Personen eingereist als 2015. - So viel zum Migrationsbericht.

Nun habe ich noch das Thema der Pflege. Bei diesem Thema sind gerade in dieser Legislaturperiode enorme Fortschritte im Interesse der Menschen gemacht worden. Die Qualität der Pflege, so der sechste Pflegebericht der Bundesregierung, ist sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich verbessert worden. Dieser Bericht bezieht sich auf die Jahre 2011 bis 2015. Die Leistungen wurden in diesen Jahren deutlich ausgebaut. Sie sind klarer an den Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen und vor allem auch ihrer Angehörigen ausgerichtet. Sehr wichtig für die betroffenen Menschen ist, dass die Anträge auf Pflegeleistungen sehr viel schneller als früher bearbeitet werden, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen.

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde es möglich, mehr zusätzliche Betreuungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen einzustellen. Das zeigt mittlerweile Wirkung. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte ist von 2013 bis 2015 um 20 auf 48 gestiegen. Das verbessert den Pflegealltag in den Einrichtungen spürbar. Davon profitieren knapp 600 Pflegebedürftige täglich.

Die Pflegedokumentation - sehr wichtig für die Einrichtungen und die Menschen, die dort arbeiten - ist jetzt weniger bürokratisch und deutlich effizienter. Das findet großen Anklang: Schon ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen beteiligt sich an dieser neuen Pflegedokumentation. Dadurch werden die Pflegekräfte entlastet und haben mehr Zeit für den Kern ihrer Tätigkeit, nämlich für die Arbeit mit den Pflegebedürftigen.

Die Zahl derjenigen, die eine Altenpflegeausbildung absolvieren, ist in dem Berichtszeitraum um rund 31 Prozent auf den jetzt neuen Höchststand von 68 Menschen im Schuljahr 2015/2016 gestiegen.

Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen, ist in diesem Zeitraum von 2,3 Millionen auf 2,7 Millionen Menschen gestiegen. Die Ausgaben für die Leistungen sind ebenfalls gestiegen, von 20,9 Milliarden Euro auf rund 26,6 Milliarden Euro.

Ich will noch kurz das zweite Pflegestärkungsgesetz erwähnen, weil man den ganz wichtigen Schritt gegangen ist, nach langen Vorarbeiten einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, der sich am Grad der Selbstständigkeit des betroffenen Menschen orientiert und damit neben den körperlichen auch geistige Beeinträchtigungen einbezieht. Er gilt ab dem 1. Januar 2017. Der Bericht zeigt, dass die Vorbereitungen für die Einführung dieses neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes fristgerecht umgesetzt worden sind.

So viel erst einmal aus dem Kabinett.

Frage: Zum Themenfeld Autobahn/Infrastrukturgesellschaft: Im Vorfeld gab es ja die Sorge, dass die Privatisierung vor allem über Tochter-GmbHs und über ÖPP-Projekte, also über öffentlich-private Partnerschaften nicht komplett ausgeschlossen ist. Dazu möchte ich kurz nachfragen: Habe ich es richtig verstanden, dass jetzt explizit festgelegt wird, dass auch diese Tochter-GmbHs nicht privatisiert werden dürfen, ÖPP-Projekte aber möglich bleiben? Ist das richtig?

Susteck: Danke für die Frage. Die Infrastrukturgesellschaft wird in der Tat in unveräußerlichem Alleineigentum des Bundes stehen. Eine Privatisierung ist damit ausgeschlossen. Die Gesellschaft soll die Möglichkeit haben, für einzelne Projekte im Rahmen der Wirtschaftlichkeit ÖPP-Verträge zu vergeben und Investoren daran zu beteiligen, so wie es übrigens beim Bau von Fernstraßen auch heute bereits möglich ist und praktiziert wird.

Zusatzfrage: Wenn Sie jetzt betonen: "für einzelne Projekte", heißt das: Großflächige Netz-ÖPPs sind explizit nicht erlaubt oder doch?

Susteck: Das heißt, dass für einzelne Projekte im Rahmen der Wirtschaftlichkeit ÖPP-Projekte vergeben werden können.

Frage : Herr Susteck, wie und womit will man Investoren locken?

Susteck: Wir haben heute schon ÖPP-Projekte beim Autobahnbau. Mir fällt beispielsweise die A 7 in Hamburg ein, wo man sehr erfolgreich zusammenarbeitet. Diese Zusammenarbeit wird wie im bestehenden Rahmen auch mit der neuen Infrastrukturgesellschaft des Bundes möglich sein.

Zusatzfrage : Wie lockt man Investoren? Was verspricht man ihnen?

Susteck: Ich habe Ihnen gerade eine Antwort auf diese Frage gegeben.

Zusatz : Das war eine Antwort auf eine andere Frage.

Susteck: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe noch eine Frage zur Organisationsform der neuen Infrastrukturgesellschaft. Ich habe es jetzt so verstanden, dass es dabei geblieben ist, dass es eine GmbH sein wird. Im Vorfeld gab es die Forderung, es stattdessen in einer Anstalt öffentlichen Rechts zu machen. Vor allem auch aus Parlamentarierkreisen ist kritisiert worden, dass ansonsten das Parlament wegen der Geheimhaltungspflichten viel weniger Kontrollmöglichkeiten über diese Gesellschaft hätte.

Ist diese Kritik aus Ihrer Sicht berechtigt? Wenn ja, warum hat man sie nicht berücksichtigt?

Susteck: Auch dazu kann ich Ihnen bestätigen: Ja, die Gesellschaft wird als GmbH eingerichtet. Wir haben aber auch festgelegt, dass nach vier Jahren eine Prüfung der Frage erfolgen wird, ob es sich dabei um die optimale Gesellschaftsform für die Aufgaben handelt.

Zusatzfrage: Ist es korrekt, dass bei GmbHs Geschäftsgeheimnisse zu berücksichtigen sind und deswegen das Parlament - der Haushaltsausschuss und ähnliche - weder Einfluss darauf nehmen noch öffentlich darüber reden dürfen, was in den Büchern steht?

Susteck: Ich kenne mich im Gesellschaftsrecht nicht so weit aus, dass ich Ihnen diese Frage ad hoc beantworten kann.

Zusatzfrage (zum Klimaschutzbericht): Herr Seibert, Sie haben gesagt, dass das Aktionsprogramm, das man im Jahre 2012 beschlossen hat, einen erheblichen Beitrag zur Schließung der Lücke leisten wird. Wenn Sie von einem erheblichen Beitrag sprechen, höre ich heraus, dass es nicht ganz gelingt, die Lücke zu schließen. Nimmt man das hin, oder sind weitere Maßnahmen geplant, um die Lücke bis 2020 doch noch ganz zu schließen?

StS Seibert: Ich schlage vor, dass das Umweltministerium, das den Bericht eingebracht hat, antwortet.

Haufe: Danke für Ihre Frage dazu. Ich weiß nicht genau, worauf sie beruht. Wir haben immer gesagt, dass es beim jetzigen Umsetzungsstand, den der Monitoringbericht zeigt, noch eine Lücke gibt. Wir haben auch gesagt, dass wir die nächste Bundesregierung so präparieren, dass sie mehrere Optionen hat, um diese Lücke zu schließen. Wir werden ihr ein Maßnahmenset vorschlagen, das sie wahrnehmen kann, damit das Ziel bis 2020 erreicht wird.

Zusatzfrage: Aber erst nach der Wahl?

Haufe: Wir haben jede Menge Maßnahmen im Programm. Das ist kein Prozess, der jetzt automatisch stringent läuft. Die Vorbereitungen dazu laufen nicht nach der Wahl, sondern natürlich denken wir jetzt darüber nach, welche Maßnahmen man machen könnte. Wir werden sie dann der nächsten Bundesregierung vorschlagen, beziehungsweise sie hat sie dann in ihrem Portfolio zum Handeln.

Frage: Ein paar grundsätzliche Fragen zum Migrationsbericht, Herr Seibert:

Erstens. Sie sagen, dass man das Problem, die Krise, 2016 in den Griff bekommen hat. Was fehlt noch zu einer Lösung dieses Problems?

Zweitens. Welche Maßnahmen waren entscheidend dafür, dass die Bundesregierung dieses Problem in den Griff bekommen hat?

Die dritte Frage: Als wie groß schätzen Sie das Risiko ein, dass die Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen wieder steigen werden, und zwar deutlich?

StS Seibert: Ich weiß nicht genau, was Sie sich unter einer Lösung des Problems vorstellen. Was ich gemeint habe, ist, dass erkennbar ist, dass es durch Maßnahmen, zu denen die Bundesregierung ganz erheblich beigetragen hat, vor allem auf europäischer Ebene - da nenne ich vor allem das EU-Türkei-Abkommen - gelungen ist, die Zahl der in Deutschland ankommenden Migranten und Flüchtlinge stark zu reduzieren. Vor allem ist es gelungen, der kriminellen Tätigkeit der Schlepper den Boden zu entziehen und dafür zu sorgen, dass nicht mehr so viele Menschen in der Ägäis ertrinken, wie es vor Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens der Fall war. Das war uns von vornherein immer sehr wichtig. Das ist eine erhebliche Leistung.

Ich denke, es gibt starke nationale Leistungen, die wir hier oft besprochen haben, auf der Ebene der Verwaltung, auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, mit der hohen Zahl von Menschen, die zu uns gekommen sind, zurechtzukommen im Sinne von Aufnahme, Verteilung, Schaffung von Integrations- und Deutschkursmöglichkeiten. All das haben wir hier immer wieder berichtet, und ich denke, das kann ich hier gar nicht in einigermaßen knapper Form zusammenfassen. Da ist sehr viel gelungen.

Wie gesagt: Dort, wo etwas gelungen ist, ist auch immer noch etwas zu tun. Wir haben erkennbar für weite Teile des Mittelmeers noch keine Lösung, noch kein Abkommen, noch keine Vereinbarung mit den Nachbarländern geschlossen, wie wir als EU sie mit der Türkei geschlossen haben. Deswegen haben wir auf der Zentralmittelmeerroute immer noch eine Situation, die oft genug tragische Züge annimmt. Dieser Aufgabe müssen sich Deutschland und Europa weiterhin und auch im Jahre 2017 sehr energisch stellen.

Zusatzfrage: Gehen Sie davon aus, dass 2017 der Trend zu immer geringeren Flüchtlingszahlen anhalten wird?

StS Seibert: Ich gebe hier keine Prognosen ab.

Frage: Herr Seibert, habe ich es richtig verstanden, dass 2016 1,2 Millionen Flüchtlinge einen Antrag gestellt haben? Ist das richtig?

StS Seibert: Ich würde jetzt, ehrlich gesagt, nicht gern alle Zahlen wiederholen. Da sich der Migrationsbericht auf 2015 bezieht, kann ich eigentlich nur Zahlen für 2015 genannt haben und nicht für 2016.

Dimroth: Ich kann das gern ergänzen. Vor allem kann ich aber auch darauf hinweisen, dass wir dazu eine Pressemitteilung herausgegeben und den Bericht selber online gestellt haben. Sie können also alle Zahlen bei uns auf der Webseite nachlesen.

Die Zahl der Asylantragsstellungen für das Jahr 2015 haben wir gerade erst vor wenigen Wochen bekannt gegeben. Das ist die Zahl von 890. Möglicherweise haben Sie eine andere Zahl wahrgenommen. Aber ich kann Sie gern auf die Pressemitteilung und auf die Webseite des BMI verweisen. Dort finden Sie den kompletten Bericht.

Zusatzfrage: Ist das Problem mit den Fingerabdrücken jetzt gelöst?

Dimroth: Diese Frage müssten Sie vielleicht etwas spezifizieren.

Zusatzfrage: Es geht um die Flüchtlinge, die bis Ende dieses Jahres in verschiedenen Flüchtlingsheimen in Deutschland Asyl beantragen. Wenn ein Flüchtling hereinkommt, werden dann die Fingerabdrücke genommen?

Dimroth: Wir haben das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz verabschiedet, das Kerndatennetz geschaffen. Jetzt werden tatsächlich alle zu uns kommenden Menschen, die hier um Schutz nachsuchen, mit Abgabe von Fingerabdrücken in diesem Kerndatennetz gespeichert, was dann allen Behörden, die in dem Gesamtprozess beteiligt sind, zu ihrer Aufgabenerledigung zur Verfügung steht.

Zusatzfrage: Heißt das, dass ein Flüchtling, wenn er in zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland Asyl beantragt, über seine Fingerabdrücke im System gefunden wird?

Dimroth: So ist es.

Zusatz: Das glaube ich aber nicht.

Frage : Herr Seibert, das Jahr ist noch nicht vorbei. Aber schon jetzt ist 2016 das tödlichste Jahr für Menschen die über das Mittelmeer flüchten. Das sind mehrere Tausend Menschen. Ist das der Preis für die erfolgreiche Migrations- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung?

StS Seibert: Sie haben mich ja sicherlich wie auch die anderen hier gerade gehört. Sie haben sicherlich gehört, dass ich gesagt habe, dass wir es als unsere Aufgabe betrachten, im europäischen Verbund bei Lösungen mit den anderen Mittelmeeranrainerstaaten voranzukommen, wie wir sie mit der Türkei haben. Sicherlich werden sie ein wenig anders aussehen, aber nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens. Es hat es nämlich geschafft, die Zahl der Menschen, die auf der Ägäis tragischerweise, von Schleppern kriminell in die Falle gelockt, ertrunken sind, sehr stark zu reduzieren. Das ist und muss natürlich das humanitäre Ziel Europas auch für andere Teile des Mittelmeers sein. Wir haben es allerdings mit Staaten zu tun, mit denen ein solches Abkommen nicht so leicht zu schließen ist wie es zwischen der EU und der Türkei geschlossen wurde.

Was Sie andeuten, finde ich, ehrlich gesagt, völlig abwegig.

Zusatzfrage : Was meinen Sie denn mit humanitären Zielen? Meinen Sie damit, dass die Menschen davon abgehalten werden, übers Mittelmeer zu flüchten, oder wollen Sie den Menschen eine sichere Flucht über das Mittelmeer ermöglichen?

StS Seibert: Wir sprechen hier von ertrunkenen Menschen. Auch Sie haben in Ihrer Frage davon gesprochen. Ein wichtiges humanitäres Ziel ist es doch, das Verbrechen zu beenden, Menschen auf Nussschalen und untauglichen Booten überhaupt auf hohe See ziehen zu lassen und ihnen dafür sehr viel Geld abzunehmen.

Das ist mit dem EU-Türkei-Abkommen für die Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei weitgehend gelungen. Das halte ich für eine humanitäre Maßnahme, die im Übrigen dazu führt, dass wir nun, Gott sei Dank, viel weniger Ertrunkene in der Ägäis zu verzeichnen haben, als wir vor diesem Abkommen zu verzeichnen hatten.

Es ist auch eine humanitäre Aufgabe, dies für andere Teile des Mittelmeers zu erledigen. Aber dazu brauchen wir Partner. Sie könnten jetzt in extenso in eine Erörterung der Verhältnisse in Libyen usw. einsteigen. Sie wissen, dass wir dort keinen staatlichen Partner haben, wie wir als Europäer ihn in der Türkei hatten, und dass wir deswegen noch daran arbeiten müssen.

Ja, das halte ich tatsächlich für eine humanitäre Aufgabe, wie ich es auch für eine humanitäre Aufgabe halte - im Interesse Europas allerdings -, mit den afrikanischen Staaten so zusammenzuarbeiten, dass die Lebenschancen von Menschen in den betroffenen Staaten, die Herkunftsstaaten sind, besser werden und dass Menschen ihr einziges Heil nicht mehr nur in einer lebensgefährlichen Flucht sehen.

Sie wissen, dass die EU Migrationspartnerschaften mit hauptbetroffenen afrikanischen Staaten anstrebt, dass Arbeiten daran begonnen haben - das wird im Übrigen ein Thema des morgigen Europäischen Rates sein - und dass Deutschland mit einigen Staaten dazu in sehr intensiver Zusammenarbeit ist.

Ja, das hat auch einen humanitären Aspekt. Das hat auch einen Aspekt unserer europäischen Interessen. Aber es stellt den Menschen in den Vordergrund.

Vors. Maier: Jetzt hat der Regierungssprecher noch einen Beitrag zum Thema Syrien.

StS Seibert: Ich möchte in der Tat einige Aussagen zum Thema Syrien machen.

Die vollständige Einnahme von Ost-Aleppo durch Regimetruppen und verbündete Milizen steht kurz bevor. Gestern soll es eine Einigung zwischen Russland und dem bewaffneten Widerstand über die Evakuierung der verbleibenden Menschen in Ost-Aleppo gegeben haben. Man kann darüber streiten, ob es 50 oder 80 sind; die Schätzungen gehen auseinander.

Die Bundeskanzlerin hat gestern mit dem russischen Staatspräsidenten Putin über die Lage in Ost-Aleppo gesprochen. Sie hat sich dabei erneut für eine sofortige Waffenruhe und für einen ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und humanitäre Helfer eingesetzt.

Niemand weiß, wie viele unschuldige Männer, Frauen und Kinder in den letzten Wochen im syrischen und russischen Bombenhagel ums Leben gekommen sind. Niemand weiß, wie viele an Hunger und Entkräftung während der Blockade gestorben sind, wie viele auf der verzweifelten Flucht erschossen worden sind, wie viele nach der Flucht verhaftet, gefoltert und umgebracht worden sind. Niemand weiß, wie viele vor allem junge Männer gerade jetzt, während wir hier sitzen, in den sogenannten Screening-Zentren des Assad-Regimes misshandelt werden und um ihr Leben fürchten müssen. Niemand weiß, was mit den Menschen passiert, die nach der Einigung Russlands mit Oppositionsgruppen evakuiert wurden und weiter evakuiert werden. Wir wissen auch nichts über das Schicksal der sogenannten Weißhelme in Ost-Aleppo, die für ihren Katastrophenschutz, ihre Katastrophenhilfe und ihre Zivilcourage gerade mit dem alternativen Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden sind.

Was wir wissen, ist, dass das syrische Regime dafür verantwortlich ist, dass das syrische Regime diese Verbrechen angeordnet, zugelassen und durchgeführt hat. Wir wissen, dass iranische Kämpfer und vom Iran finanzierte schiitische Milizen daran beteiligt waren und sind. Und wir wissen, dass diese rücksichtslose Zerstörung Ost-Aleppos und vieler seiner Einwohner ohne die massive russische Militärunterstützung nicht möglich gewesen wäre. Wir wissen, dass russische Streitkräfte an den Luftangriffen auf zivile Gebiete und Einrichtungen beteiligt waren und dass sich russische Militärs auch vor Ort in Aleppo befinden.

Russland hat die Verbrechen der letzten Tage nicht verhindert, obwohl das in seiner Macht gestanden hätte. Russland hat die Versuche des UN-Sicherheitsrats blockiert, eine humanitäre Feuerpause und eine Evakuierung von Zivilisten unter UN-Beobachtung durchzusetzen. Russland hat alle Appelle, sei es durch die Vereinten Nationen, sei es durch die sechs Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, der USA und von Kanada oder andere, ignoriert.

Wer glaubt, dass all dies nun wenigstens dazu führt, dass das fürchterliche Blutvergießen in Syrien jetzt ein Ende hat und der sechsjährige Krieg, der über 300 Menschenleben gekostet hat, Millionen verletzt oder in die Flucht getrieben hat, nun endet, der irrt sich vermutlich - leider. Auch wenn die größten Städte Syriens jetzt in der Hand des Regimes sind, so werden doch weite Teile Syriens durch die unterschiedlichsten Gruppen kontrolliert. Während Assad und Putin mit der Zerschlagung des Widerstands in Aleppo beschäftigt waren, ist die Terrororganisation des sogenannten IS erneut in Palmyra einmarschiert.

Was ist also nun für die Zukunft möglich? - Aus Sicht der Bundesregierung ist es noch möglich, die Überlebenden in Sicherheit zu bringen, sich auf eine landesweite Waffenruhe zu einigen und die innersyrischen Gespräche mit dem Ziel einer substanziellen und inklusiven politischen Transition wieder aufzunehmen. Wir sind davon überzeugt, dass sich nur so die territoriale Einheit Syriens erhalten und dass nur so Sicherheit und Stabilität wieder hergestellt werden können.

Das syrische Regime wird das angesichts aktueller militärischer Erfolge kaum freiwillig tun. Umso mehr sehen wir Russland und den Iran in der Verantwortung, das Regime Assads davon zu überzeugen. Es ist auch die Aufgabe insbesondere Russlands, den Zugang für das internationale Rote Kreuz nach Ost-Aleppo und die Versorgung der Bevölkerung dort mit humanitärer Hilfe zu ermöglichen. Es ist nicht zu spät, mehr sinnloses Blutvergießen zu verhindern.

Frage : Herr Seibert, wie Sie sicherlich wissen, ist die Waffenruhe mittlerweile wieder gescheitert. Der russische Außenminister Lawrow sagt, er hoffe, dass die Lage in zwei bis drei Tagen endgültig gelöst sei.

Meine erste Frage dazu, vielleicht auch an das Außenministerium: Haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, ob es solche humanitären Fluchtkorridore mittlerweile überhaupt gibt? Unabhängige Stellen sagen, alle Busse seien dort zurückgezogen worden. Haben Sie eigene Erkenntnisse?

Die zweite Frage: Würden Sie dem folgen, was Herr Lawrow sagt, und noch einmal einen zwei oder drei Tage dauernden Zeitkorridor in Betracht ziehen, oder ist es jetzt an der Zeit, die Sanktionen zu verschärfen?

Fischer: Vielleicht kann ich erst einmal ergänzen. Es ist so, wie Herr Seibert es beschrieben hat. Die Menschen in Aleppo erleben derzeit dunkle Tage und Stunden. Die Lage der Menschen ist verzweifelt und zum Verzweifeln. Fast die ganze Stadt steht mittlerweile unter der Kontrolle des Assad-Regimes und seiner Unterstützer.

Nach den Berichten über eine Einigung gestern Abend darüber, dass Zivilisten und Kämpfer aus Ost-Aleppo die Stadt ungehindert verlassen können und dass dafür eine Feuerpause gilt, hatten sich die Kampfhandlungen seit gestern Abend zunächst beruhigt. Jetzt gibt es leider erneut Berichte über Artilleriebeschuss und ein Wiederaufflammen der Kämpfe in Ost-Aleppo. Deshalb rufen wir in diesen für die Menschen in Ost-Aleppo schweren Stunden alle, aber insbesondere das syrische Regime und seine Unterstützer dazu auf, die Waffen umgehend schweigen zu lassen und den Waffenstillstand einzuhalten. Damaskus, Moskau und Teheran müssen wissen, dass die Weltgemeinschaft ihren Blick nicht abwenden wird und dass es niemals eine Rechtfertigung für die Zerstörung Aleppos gegeben hat.

Jetzt geht es konkret darum, so viele Menschenleben wie möglich zu retten. Bundesaußenminister Steinmeier hat in den vergangenen Tagen mehrfach deutlich gemacht, dass die alleroberste Priorität nun die Rettung der in Ost-Aleppo eingeschlossenen Menschen ist und diese Menschen dringend humanitär versorgt werden müssen. Viele konnten nur ihr Leben retten, haben den Kontakt zu Familienmitgliedern verloren und sind verletzt und schwer gezeichnet von dem, was sie durchleben mussten.

Deshalb drängen wir die gesamte internationale Gemeinschaft darauf, dass die Waffen jetzt vollständig schweigen und die Menschen, die sich noch im Osten Aleppos befinden, diese Region ungehindert und sicher verlassen können. Eine Beobachtungsrolle durch die Vereinten Nationen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ist für uns in diesem Zusammenhang entscheidend.

Auch der Bundesaußenminister hat gestern mit seinem russischen Amtskollegen telefoniert und hat deutlich gemacht, dass mit der fast vollständigen Übernahme Aleppos jetzt eine neue Lage eingetreten ist. Er hat seinem russischen Kollegen auch gesagt, dass nunmehr die Verantwortung für die humanitäre Lage bei denen liegt, die das syrische Regime militärisch und politisch unterstützt haben. Ganz entscheidend ist es jetzt, die Evakuierung der Zivilbevölkerung, derjenigen, die die Zivilbevölkerung unterstützt haben - die Weißhelme und andere Organisationen, die dort tätig sind, sowie die bewaffnete Opposition -, zu ermöglichen. Nach Angaben der VN sind momentan noch rund 50 000 Menschen in Aleppo eingeschlossen.

Zusatzfrage : Herr Fischer, vielen Dank für die Stellungnahme. Das war aber keine Antwort auf meine Frage. Die Frage war: Haben Sie innerhalb der Bundesregierung eigene Erkenntnisse über die Lage am Ort? Gibt es solche Fluchtkorridore in Moment?

Die zweite Frage bezog sich auf die Sanktionen. Ist es, nachdem jetzt wieder auf Zeit gespielt wird, jetzt Zeit für eine Verschärfung der Sanktionen?

Fischer: Das war schon eine Antwort auf Ihre Frage. Sie fragten danach, wie es mit den zwei bis drei Tagen aussieht. Ich habe Ihnen deutlich gesagt, dass wir erwarten, dass die Waffen wieder umgehend schweigen.

Was die Fluchtkorridore angeht: Ja, wir haben über verschiedene Mittel und Wege noch Kontakt in die Region, auch nach Ost-Aleppo hinein. Aber ich kann nicht bestätigen, dass es derzeit Fluchtkorridore gibt, die offen sind.

StS Seibert: Ich kann gerne zu der Frage auch noch etwas sagen.

Ich habe versucht, klarzumachen, was das überragende Ziel nicht nur der Bundesregierung, sondern der internationalen Gemeinschaft insgesamt sein muss: dass die Angriffe auf die Zivilbevölkerung sofort eingestellt werden, dass Hilfslieferungen sofort ermöglicht werden und dass eben die Behandlung der Verletzten auch sofort möglich ist. Das ist für uns jetzt das Wichtigste.

Zur Frage von Sanktionen gilt, was ich hier mehrfach im vergangenen Monat schon gesagt habe: Ja, grundsätzlich müssen alle Optionen auf dem Tisch bleiben. Aber gerade angesichts der Bilder, die uns tagtäglich und in den letzten zwei, drei Tagen besonders eindringlich und tragisch aus Aleppo erreicht haben, muss die Hilfe für die Menschen im Vordergrund stehen.

Frage : Herr Seibert, können Sie uns sagen, was praktisch das Ergebnis des gestrigen Telefonats war? Wenn die Bundeskanzlerin humanitäre Maßnahmen gefordert hat, hat sie dann den Eindruck gehabt, dass der russische Präsident auf diese Forderung eingegangen ist?

StS Seibert: Ich kann und möchte Ihnen zu diesem Telefonat nicht mehr sagen als das, was ich gesagt habe.

Es ist übrigens nicht nur die Forderung der Bundesregierung, sondern es ist ganz klar auch die Frankreichs; Sie haben gestern François Hollande hier in Berlin gehört. Die Forderungen wichtiger europäischer Staaten und anderer Teile der internationalen Gemeinschaft, der UN-Mitglieder, sind ja sehr klar. Ob sie umgesetzt werden oder nicht, wird man in Aleppo und um Aleppo in den nächsten Tagen beobachten können. Wir hoffen, dass sich dabei Fortschritte zeigen.

Zusatzfrage : Wir kennen ja schon diese Telefonate mit dem russischen Präsidenten bezüglich der Ukraine-Krise. Wie sind jetzt die Erfahrungen? Es sind ja nicht wirklich Fortschritte passiert. Woher nimmt denn die Kanzlerin den Optimismus, dass dieses Mal die Telefonate mehr Wirkung zeigen?

StS Seibert: Erstens habe ich nicht von Optimismus gesprochen.

Zweitens muss man, glaube ich, diese Themen jetzt schon getrennt behandeln. Wir haben in der Ukraine eine Lage, die in keiner Weise mit dem zu vergleichen ist, was in Aleppo geschehen ist. Auch wenn die Fortschritte des Minsk-Prozesses sehr schleppend und wenig befriedigend sind - das stimmt -, haben wir doch wenigstens einen Prozess, auf den sich alle an diesem Konflikt Beteiligten auch unter Vermittlung Deutschlands und Frankreichs geeinigt haben. Wir haben uns gemeinsame Ziele gesetzt und versuchen, diese aufzuarbeiten. Das ist ein Zustand, der ganz anders ist als der im syrischen Bürgerkrieg.

Frage : Herr Seibert, mögen Sie uns sagen, was Herr Putin von Frau Merkel gefordert hat, oder war das ein einseitiges Gespräch?

StS Seibert: Ich bin für die Bundesregierung zuständig und nicht der Sprecher des russischen Präsidenten. Dieser hat einen. Der Kreml berichtet ebenso über Gespräche. Da würde ich Sie auf das Internet verweisen.

Zusatzfrage : Wie lange geht so ein Gespräch?

StS Seibert: Mal so, mal so.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die geplanten oder vielleicht bevorstehenden Sammelabschiebungen Richtung Afghanistan. Mich interessiert einmal der aktuelle Stand. Was ist da vorgesehen? Um wie viele Menschen geht es?

Zwei Fragen zum Hintergrund:

Wie viele afghanische Flüchtlinge gibt es aktuell in Deutschland?

Was passiert eigentlich mit Abgeschobenen, wenn Sie in Afghanistan ankommen? Für freiwillige Rückkehrer gibt es Vereinbarungen und Programme. Gibt es Vereinbarungen mit der afghanischen Seite, was mit Abgeschobenen passiert, wenn sie in Afghanistan angekommen sind? Werden sie zum Beispiel gezielt in die Gebiete gebracht, die als sicher eingeschätzt werden?

Dimroth: Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Krämer. - Ich hatte am Montag auch schon die Frage beantwortet, ob und inwieweit wir möglicherweise bevorstehende Rückführungsmaßnahmen bestätigen können. Sie waren am Montag nicht hier, und deswegen wiederhole ich die Antwort gerne noch einmal, dass wir das ganz grundsätzlich nicht tun und nicht tun können, um solche möglicherweise in Rede stehenden Maßnahmen auch nicht in ihrer Zielrichtung und Effizienz zu gefährden.

Selbstverständlich fällt dieser Grund weg, wenn es solche Maßnahmen gegeben hat. Das heißt, im Nachgang unterrichten wir sehr wohl darüber, wenn es solche Maßnahmen gibt. Wir wollen uns hier also sozusagen nicht der Transparenzpflicht entziehen, sondern, wie gesagt, nur die Maßnahmen selbst nicht gefährden. Ich bitte um Verständnis, dass das für alle Fälle und eben ganz grundsätzlich gilt.

Was Ihre Frage nach der Verantwortung betrifft, so gilt ganz allgemein, wie in jeder denkbaren Konstellation, dass selbstverständlich der Herkunftsstaat, der dann wieder aufnehmende Staat auch die Verantwortung für die Sicherheit seiner Staatsangehörigen hat, die im Rahmen solcher Maßnahmen wieder in sein Staatsgebiet zurückreisen.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, war die dritte Frage nach den in Deutschland aufhältigen ausreisepflichtigen Afghanen. Ist das richtig?

Zusatzfrage: Ja. Vielleicht können Sie auch die Gesamtzahl von Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen aus Afghanistan in Deutschland nennen.

Dimroth: Ich habe die Zahl zum Stichtag 30. September vorliegen. Das ist die letzte Zahl, die wir dazu haben. Das waren 12 539 in Deutschland aufhältige ausreisepflichtige Afghanen. Ob ich in den mir vorliegenden Unterlagen die Gesamtzahlen habe, muss ich nachschauen. Wenn nicht, kann ich das sicher sehr gerne im Nachgang über den Verteiler nachreichen.

Frage : Herr Dimroth, wenn Sie nichts zu den Details des Flugs sagen können, können Sie dann sagen, welche Bundesländer sich an dieser Aktion beteiligen? Diese Maßnahme ist ja sehr umstritten.

Zweitens. Welche Regionen stufen Sie in Afghanistan eigentlich als sicher ein?

Dimroth: Was die erste Frage angeht, umfasst das auch meine Antwort auf die Frage von Herrn Krämer. Auch über solche Details werden wir im Nachgang, sollte es solche Maßnahmen geben, sehr gerne Auskunft geben, welche Bundesländer, denen ja ohnehin der Vollzug von Ausreisepflicht obliegt, sich hier beteiligen.

Zu der Frage der Sicherheit in Afghanistan haben wir auch hier in dieser Veranstaltung regelmäßig und sehr umfassend vorgetragen. Ich darf dazu vielleicht auch auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit der Drucksachenziffer 18/10336 aus dem November verweisen. Die dort getroffene Bewertung der Bundesregierung trägt auch heute noch. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist regional unterschiedlich; sie ist volatil. Sie hat sich aber nach Auffassung der Bundesregierung auch in voller Kenntnis und unter Berücksichtigung der Ereignisse der jüngeren Zeit für Zivilisten im Vergleich zu den Vorjahren nicht maßgeblich verändert.

Der Tatsache, dass das Bundesinnenministerium erfolgreich ein Rückübernahmeabkommen mit Afghanistan verhandelt hat, können Sie entnehmen, dass wir jedenfalls der Auffassung sind, dass in bestimmten Einzelfällen nach Durchlaufen eines rechtstaatlichen Verfahrens, bei dem eben kein Schutzbedarf herausgekommen ist und in dem im Einzelfall auch geprüft wurde, ob bestimmte Abschiebehindernisse vorliegen, eine Rückführung sehr wohl möglich ist.

Es ist ja auch bemerkenswert, dass doch eine nennenswerte Zahl von afghanischen Staatsangehörigen freiwillig nach Afghanistan zurückkehrt. Wir reden allein für das laufende Jahr 2016 von über 3000 afghanischen Staatsangehörigen, die mit entsprechenden Programmen und dementsprechenden Unterstützungsleistungen freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Wie gesagt, aus all dem können Sie entnehmen, dass grundsätzlich jedenfalls das Bundesinnenministerium der Auffassung ist, dass es in geeigneten Einzelfällen eben möglich sein muss, Rückführungsmaßnahmen auch nach Afghanistan durchzuführen.

Frage: Herr Dimroth, wenn es solche Abschiebungen geben sollte, ist das dann Sache des Bundes, der Länder? Wer hat die Federführung bei solchen Abschiebungen, wenn sie denn passieren sollten?

Die zweite Frage: Sie machen jetzt so ein Geheimnis daraus. Es gibt ja längst Demonstrationen, die heute Abend am Frankfurter Flughafen angemeldet sind. Dort wird ein genauer Zeitpunkt für den Abflug des Flugzeugs nach Afghanistan genannt. Irgendwann muss diese Information ja kommen.

Dimroth: Zum ersten Teil der Frage: Es ist, wie gesagt, grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer, bestehende Ausreisepflichten zu vollziehen. Der Bund leistet, soweit das in bestimmten Konstellationen sinnvoll und angezeigt ist, Hilfe, insbesondere in Form der Bundespolizei. So wird das insbesondere bei Rückführungen in Flugzeugen regelmäßig der Fall sein, weil dann durch Kräfte der Bundespolizei die Sicherheit an Bord der eingesetzten Flugzeuge gewährleistet wird. Es ist aber originäre Aufgabe der Bundesländer, die bestehenden Ausreisepflichten zu vollziehen.

Ich bitte noch einmal um Verständnis - ich finde es, ehrlich gesagt, nicht angemessen, wenn es jetzt ein bisschen einen lächerlichen Ton bekommt, dass ich aus irgendetwas ein Geheimnis mache -: Es ist ganz grundsätzlich üblich, dass wir bevorstehende Maßnahmen wie die, die jetzt in Rede stehen, nicht offiziell bestätigen. Es mag an dritter Stelle Spekulationen, auch bestimmte Informationsflüsse darüber geben. Das kann ich alles nicht beurteilen und auch nicht verhindern.

Dass wir seitens der Bundesregierung oder jedenfalls seitens des Bundesinnenministeriums offiziell solche Maßnahmen nicht vorher bestätigen, hat eine Vielzahl von guten Gründen - insbesondere um, wie ich gerade ausgeführt habe, die Maßnahmen nicht zu gefährden, aber letztlich natürlich auch, um die Rechte der Betroffenen nicht über die Maßen zu beanspruchen. Denn es ist sicher ohnehin keine sehr angenehme Situation für die Betroffenen. Wir möchten uns jedenfalls nicht daran beteiligen, dass diejenigen, die von solchen Maßnahmen betroffen sind, an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden. Auch das ist ein weiterer Grund, warum wir ganz grundsätzlich (solche Maßnahmen nicht ankündigen).

Es gibt laufend Rückführungs- und Abschiebemaßnahmen. Die kündigen wir vorher nicht an. Noch einmal: Selbstverständlich werden wir, sollte es solche Maßnahmen geben, im Nachgang umfassend Ihnen allen Bericht darüber erstatten, wie viele Leute betroffen waren, ob es eine freiwillige Rückkehr oder eine Abschiebung war, wie die genauen Konstellationen und Umstände einer solchen Maßnahme waren. Das ist völlig selbstverständlich. Darauf hat die Öffentlichkeit einen Anspruch, aber - noch einmal - nachdem eine solche Maßnahme durchgeführt wurde, um sie nicht zu gefährden.

Zusatzfrage: Zur Aufgabenverteilung: Welche Möglichkeiten hat Ihr Minister, auf die Bundesländer hinzuwirken, dass sie verstärkt nach Afghanistan abschieben?

Dimroth: Es gibt dazu einen Beschluss der Innenministerkonferenz, die, wie Sie vielleicht wissen, von den jeweils amtshabenden Innenministern der Länder bestückt wird. Der Bundesinnenminister ist bei dieser Veranstaltung Gast. Es gab zunächst einmal eine Beschlusslage, wonach nach Afghanistan nicht zurückzuführen ist. Diese wurde aber bei der vorletzten IMK aufgehoben und geändert, nämlich sinngemäß mit dem Inhalt, dass eine solche Maßnahme wieder möglich sein muss. Es gibt also sozusagen schon einmal einen politischen Konsens, dass grundsätzlich jedenfalls eine solche Maßnahme möglich sein muss.

Ansonsten ist jedenfalls nach dem Verständnis des Bundesinnenministeriums der Zeitpunkt, wo man bei dieser wichtigen Aufgabe, vollziehbar ausreisepflichtige Menschen entweder - das ist immer die erste Wahl - im Rahmen der Freiwilligkeit über Rückkehrprogramme dazu bewegen kann, in ihr Herkunftsland zurückzukehren, soweit das aber nicht geht, in bestimmten geeigneten Einzelfällen eben auch abzuschieben, weit überschritten, politisch sozusagen immer nach Schuldigen zu suchen.

Ich glaube, es ist allen Beteiligten klar, dass man diese Aufgabe, die im kommenden Jahr in Anbetracht der Vielzahl von Entscheidungen, die das BAMF derzeit produziert - und dabei natürlich auch eine Reihe von ablehnenden Entscheidungen produziert -, eher größer als kleiner wird, nur gemeinsam wird lösen können. Es gibt Schnittstellen; es gibt dazu einen Bericht, den McKinsey-Bericht; es gibt dazu eine Reihe von Arbeitsgruppen, die im Bund-Länder-Kontext tagen. Eigentlich ist die Erkenntnis gereift, dass es nur gelingen kann, diese Aufgabe zu bewältigen, indem man sie gemeinsam angeht.

Wenn Sie mich jetzt fragen, welche konkrete Handlungsoption der Minister hätte, dann beschränkt sich das auf eine politische, die ja durchaus machtvoll sein kann. Aber es gibt natürlich kein Weisungsrecht oder so etwas in die Bundesländer hinein. Das sieht unsere föderale Ordnung nicht vor.

Frage : Ich habe zwei Fragen an den Regierungssprecher. Herr Seibert, inwiefern ist der aktuelle Streit mit dem IWF über einen Schuldenschnitt für Griechenland eine Belastung für die Gespräche, die die Bundeskanzlerin mit dem griechischen Premierminister am Freitag hier in Berlin führen wird?

Eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Wann werden die kurzfristigen Maßnahmen für die Schuldenerleichterungen Griechenlands, die schon beschlossen worden sind, in Kraft gesetzt? Hängen sie mit den Ankündigungen, die der griechische Ministerpräsident neulich in Athen gemacht hat, zusammen?

StS Seibert: Ich sehe die Gespräche in keiner Weise belastet. Es gibt deutsche Positionen, die sowohl der griechischen Regierung als auch dem IWF bekannt sind. An diesen Positionen hat sich nichts geändert.

von Tiesenhausen-Cave: In Anbetracht der Kürze der Zeit: Es ist so, dass das Hilfsprogramm für Griechenland nur dann erfolgreich sein kann, wenn sich alle Beteiligten an die Verabredungen halten. Wir haben deshalb die Institutionen um eine Bewertung gebeten, ob die aktuell beschlossenen Maßnahmen der griechischen Regierung mit den Verpflichtungen aus dem Programm vereinbar sind. Wir erwarten jetzt eine sehr zügige Klärung dieser Frage.

Um das Hilfsprogramm zum Erfolg zu führen, ist es unerlässlich, dass Maßnahmen nicht einseitig beschlossen oder ohne Ankündigung rückgängig gemacht werden.

Frage: Frau von Tiesenhausen, wenn Sie die Institutionen zu dieser Bewertung aufgerufen haben, dann ist das etwas irritierend. Ist es denn nicht die ureigene Aufgabe dieser Institutionen, genau das zu tun, nämlich zu überprüfen, ob Maßnahmen der griechischen Regierung mit dem Hilfsprogramm d'accord sind oder nicht? Kann man daraus schließen, dass Sie den Institutionen nicht zutrauen, diese Aufgabe zu tun? Missbilligen Sie geradezu diese Maßnahmen der griechischen Regierung?

von Tiesenhausen-Cave: Wir haben uns ja nicht alleine kritisch darüber geäußert, dass es diese einseitig angekündigten Maßnahmen gegeben hat. Das waren auch die Kommission und der ESM. Insofern ist eine Bewertung ohnehin angezeigt. Wir sagen jetzt nur: Sie soll erfolgen, bevor wir in den Gremien des ESM mit dem Prozess weitermachen, der eigentlich politisch schon einmal d'accord war, aber auf einer anderen Geschäftsgrundlage, dass die kurzfristigen Schuldenerleichterungen für Griechenland jetzt auch zügig in Gang kommen.

Zusatzfrage: Befürchten Sie, dass solcher Art Maßnahmen den mittelfristigen Zielen für Griechenland entgegengesetzt sind? Es heißt, dass Sie als Bundesfinanzministerium, was diese mittelfristigen Ziele angeht, eine Festschreibung von 3,5 Prozent für die kommenden zehn Jahre verlangen.

von Tiesenhausen-Cave: Wir sagen, dass wir jetzt eine Bewertung brauchen. Daraus können Sie schon eine gewisse Prämisse schließen. Wir hoffen, dass diese Bewertung jetzt schnell kommt, damit die Vereinbarungen auch eingehalten werden können.

Frage : Eine Frage an das BMJV zum Thema Facebook. Mich würde interessieren, ob Ihr Ministerium, weil es noch keinen Zugang zu den sogenannten Löschtrupps von Facebook hat, einen Zugang zu diesen Löschtrupps fordert.

Baer-Henney: Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit "Löschtrupps von Facebook" meinen. Es gibt unsere Taskforce mit Facebook, in deren Rahmen sich Facebook selbst verpflichtet hat, dass strafbare Inhalte gelöscht werden. Wir sind im Kontakt mit Facebook. Ich weiß nicht, was Sie - -

Zusatz : In Kontakt. Aber Ihr Minister hat SAT.1 gesagt, dass das Ministerium wirklichen Zugang noch nicht bekommen hat, damit man lernen kann, auf welcher Basis gelöscht wird und wie vorgegangen wird. Fordern Sie diesen Zugang?

Mich würde auch interessieren, wann Ihr Minister oder jemand aus Ihrem Ministerium mit Facebook in Kontakt gestanden hat.

Baer-Henney: Um das hier noch einmal klarzustellen: Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung von Facebook, diese Inhalte herunterzunehmen. Wir sind im Gespräch dazu mit Facebook, weil wir das Problem der Hasskriminalität, unter anderem auf den Seiten von Facebook, sehr ernst nehmen. Aber es geht nicht darum, dass das Ministerium bestimmt und deswegen Kontakt zu den von Ihnen so bezeichneten Löschtrupps aufnimmt, um zu beeinflussen, was dort heruntergenommen wird oder was nicht.

Der Kontakt zu Facebook besteht. Es hat kürzlich - ich glaube, vor sieben oder zehn Tagen - ein Treffen gegeben. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Frage: Eine Frage an das BMI zu Hussein K. Haben die Behörden mittlerweile mehr Erkenntnisse über seine genaue Einreise und warum er trotz seiner kriminellen Vorgeschichte einreisen konnte?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. - Zunächst ist es vor die Klammer gezogen so, dass wir auf eine Bestätigung dieser Berichterstattung auf offiziellen Kanälen seitens der griechischen Regierung noch warten. Wir haben unseren Verbindungsbeamten in Athen gebeten, unmittelbar auf die griechischen Behörden zuzugehen, um hier Klarheit zu erhalten.

In Bezug auf den Tatverdächtigen des grausamen Verbrechens in Freiburg wissen wird, dass er nach eigenen Angaben über Österreich nach Deutschland eingereist ist und im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Einreise bei der Bundespolizei seinen Asylantrag gestellt hat. Das war am 12. November des Jahres 2015. Im Zusammenhang mit diesem Vorstelligwerden wurde er erkennungsdienstlich behandelt. Es wurden also Fingerabdrücke genommen und mit den einschlägigen polizeilichen und asylrechtlichen Datenbanken gegengeprüft.

Bei diesem Prüfvorgang gab es keinen Treffer. Der Betroffene war also zu diesem Zeitpunkt - und ist es bis heute nicht - weder bei Interpol noch im Schengener Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben, sodass sich ein Anhaltspunkt für das, was jetzt in der Berichterstattung zu lesen ist, zu diesem Zeitpunkt für die Polizei nicht ergab.

Frage : Herr Dimroth, haben Sie Erkenntnisse über das wirkliche Alter des Tatverdächtigen, der sich offensichtlich schon 2013 als 17-Jähriger ausgegeben hat?

Hatte er bei der erkennungsdienstlichen Behandlung einen Pass, Personalausweis oder ein Personaldokument dabei?

Dimroth: In Bezug auf wirkliche Alter ist das ja eine gewisse Schwierigkeit, weil man auch da natürlich zunächst einmal auf die Angaben des Betroffenen vertrauen muss. Das gilt insbesondere, wenn - das beantwortet Ihre zweite Frage -, wie in diesem Fall, keine Personaldokumente mitgeführt und dementsprechend auch nicht vorgelegt wurden.

Zusatzfrage : Ganz kurze Ergänzungsfrage: Wenn es aber auf Korfu oder in Griechenland zumindest ein Gerichtsverfahren gegeben hat, bei dem der Mann angeblich zu zehn Jahren Haft verurteilt worden ist, müsste die Rückfrage bei den griechischen Behörden ja relativ schnell zu lösen sein.

Dimroth: Ja.

Zusatz : Sie haben aber noch keine Antwort der griechischen Behörden.

Dimroth: Ja, so ist das.

Frage : Herr Seibert, gestern hat Herr Grosse-Brömer, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, von Hackerattacken berichtet und dies unter anderem direkt mit Russland in Verbindung gebracht. Er hat gesagt, dass für Putin ein Misserfolg der Bundeskanzlerin bei den Bundestagswahlen ein Erfolg wäre. Meine Frage: Gibt es eigentlich schon irgendwelche Kontakte seitens der Bundesregierung nach Moskau? Wenn es tatsächlich solche Hinweise gibt, dann wäre das ja schon ein Thema, vielleicht sogar im direkten Telefonat mit Herrn Putin. Oder spart man dann solche Themen aus?

StS Seibert: Wir haben über dieses Thema mehrfach gesprochen. Ich habe für die Bundesregierung hier keinen neuen Stand zu vermelden und möchte auch jetzt einzelne Äußerungen aus dem Parlament nicht kommentieren.

Mittwoch, 14. Dezember 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. Dezember 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/12/2016-12-14-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2016

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