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PRESSEKONFERENZ/1409: Regierungspressekonferenz vom 3. März 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 3. März 2017
Regierungspressekonferenz vom 3. März 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch bei "wellcome", Treffen in Versailles, Empfang des Präsidenten von Botsuana, Kabinettssitzung, Regierungserklärung zum Europäischen Rat, Frühjahrstagung des Europäischen Rates, Ökumenischer Buß- und Versöhnungsgottesdient in Hildesheim), Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Reise des Bundesaußenministers nach Warschau und Moskau, deutsch-türkische Beziehungen, EuGH-Vorstoß zu "humanitären Visa", Streit um den Namen Mazedonien, geplante Übung von Polizei und Bundeswehr, Verhandlungen über die Zukunft von Opel, Reise der Bundeskanzlerin nach Ägypten, Brief der Bundeswirtschaftsministerin an den Vizepräsidenten der EU-Kommission zu Fake News und Hassbotschaften

Sprecher: SRS'in Demmer, Schäfer (AA), Steffen (BMJV), Dimroth (BMI), Nannt (BMVg), Kolberg (BMF), Audretsch (BMWi)


Vors. Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Wie immer die Termine der kommenden Woche: Am kommenden Montag wird die Bundeskanzlerin ab 15 Uhr am Empfang zum 15-jährigen Bestehen des Sozialunternehmens "wellcome" teilnehmen und dort auch eine Rede halten. "wellcome" bietet jungen Familien praktische, lebensnahe Hilfe in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes. "wellcome" vermittelt zum Beispiel ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Familien in dieser Zeit individuell unterstützen. Die Bundeskanzlerin unterstützt diese Initiative seit 2007 als Schirmherrin. Die Veranstaltung ist presseöffentlich.

Für Montagabend hat Frankreichs Staatspräsident Hollande Bundeskanzlerin Merkel, den italienischen Ministerpräsidenten Gentiloni und Spaniens Ministerpräsidenten Rajoy zu einem Treffen in Versailles eingeladen. Dabei geht es um aktuelle europapolitische Fragen. Das Treffen dient insbesondere der Vorbereitung des Treffens am 25. März in Rom anlässlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Hierzu wird es am Freitag im Anschluss an den Europäischen Rat auch ein informelles Treffen im Kreise der EU der 27 geben.

Zur Erinnerung: Nach dem Referendum im Vereinigten Königreich hatten die Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten einen Reflexionsprozess zur weiteren Entwicklung der EU eingeleitet. Beim informellen Treffen im September in Bratislava wurde vereinbart, in Rom Orientierungen für eine gemeinsame Zukunft der EU der 27 festzulegen.

Zum genauen Ablauf des Treffens in Versailles: Nach der Begrüßung der Staats- und Regierungschefs durch Staatspräsident Hollande findet ein erstes Gespräch statt. Eine Begegnung mit der Presse ist für 18.30 Uhr vorgesehen. Daran schließt sich ein Arbeitsabendessen an.

Am Dienstag empfängt die Bundeskanzlerin um 13.30 Uhr den Präsidenten der Republik Botsuana, Seretse Khama Ian Khama, im Bundeskanzleramt. Präsident Khama war zuletzt im Februar 2012 zu einem offiziellen Besuch in Deutschland. Bei einem gemeinsamen Gespräch stehen die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie natürlich aktuelle regionalpolitische Fragen zur Lage im südlichen Afrika im Mittelpunkt. Vor Beginn des Gesprächs wird es einen Bildtermin im Bundeskanzleramt geben. Eine Pressebegegnung ist hier nicht geplant. Präsident Khama wird am Vortag auch Bundespräsident Gauck zu einem Gespräch treffen.

Botsuana ist in diesem Jahr Partnerland der Internationalen Tourismus Börse in Berlin, die unter dem Motto "ilovebotswana" steht. Der Präsident wird am Abend des 7. März als Ehrengast an der Eröffnung der Messe teilnehmen.

Am Mittwoch tagt wie üblich um 9.30 Uhr das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Am Donnerstag, den 9. März wird die Bundeskanzlerin im Plenum des Deutschen Bundestages um 9 Uhr eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat und zum Vorbereitungstreffen der 27 Staats- und Regierungschefs für den Jubiläumsgipfel in Rom abgeben. Danach reist sie nach Brüssel.

In Brüssel treffen sich am Donnerstag die Staats- und Regierungschefs der EU zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates. Zunächst trifft der Rat zum Meinungsaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments zusammen - zum ersten Mal mit dem neu gewählten Präsidenten Antonio Tajani.

Der Europäische Rat wird sich dann mit folgenden Themen befassen: Im Mittelpunkt stehen, wie traditionell beim Frühjahrs-Rat, die Themen Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Es sollen, auch in Anwesenheit von EZB-Präsident Draghi, die Wirtschaftslage in Europa, die Handelspolitik und die Fortschritte im Zusammenhang mit den Binnenmarktstrategien erörtert werden. Der Europäische Rat wird sich darüber hinaus wie üblich mit der ersten Phase des Europäischen Semesters 2017 befassen und die Ratsempfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Eurozone wie auch die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts indossieren.

Weiteres Thema ist die Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Staats- und Regierungschefs werden insbesondere bewerten, inwieweit ihre Schlussfolgerungen vom Dezember 2016 hierzu umgesetzt worden sind. Ein weiteres Thema ist die Migration, insbesondere die Umsetzung der Beschlüsse des informellen Gipfels vom 3. Februar in Malta zur zentralen Mittelmeerroute. Beim Thema Außenbeziehungen soll voraussichtlich die Lage auf dem Westbalkan erörtert werden.

Zudem steht die Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates für die Zeit vom 1. Juni 2017 bis zum 30. November 2019 auf der Tagesordnung.

Am Freitag, den 10. März findet dann ein informelles Treffen der 27 Staats- und Regierungschefs zur Vorbereitung des 60. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge statt, wie eben schon erwähnt. Herr Corsepius und Herr Seibert stehen Ihnen wie üblich zu einem Briefing zur Verfügung, und zwar am 8. März um 14.30 Uhr.

Am Samstag wird die Bundeskanzlerin ab 17 Uhr am zentralen Ökumenischen Buß- und Versöhnungsgottesdienst teilnehmen, den die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz zusammen feiern. Der Gottesdienst findet in der Kirche St. Michaelis in Hildesheim statt.

Der Buß- und Versöhnungsgottesdienst steht unter dem Titel "healing of memories" und ist ein zentrales Ereignis im Rahmen des Reformationsgedenkens. Gemeinsam geleitet wird der Gottesdienst von dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Neben der Bundeskanzlerin haben auch Bundespräsident Joachim Gauck, Bundestagspräsident Norbert Lammert und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil ihre Teilnahme zugesagt.

Schäfer: Ich würde gerne zweierlei tun: Zum Ersten würde ich Ihnen gerne mitteilen, was der deutsche Außenminister Sigmar Gabriel heute am Rande seines Besuches in Kiew zur Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gesagt hat. Ich zitiere:

"Die Zuspitzung der innenpolitischen Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist sehr beunruhigend. Die innenpolitische Stagnation droht das Land auf dem Weg der Annäherung an die Europäische Union weiter zurückzuwerfen.

Präsident Ivanov verwehrt dem bisherigen Oppositionsführer den Auftrag zur Regierungsbildung, obwohl dieser die notwendige parlamentarische Mehrheit hinter sich versammelt hat. Dies widerspricht demokratischen Prinzipien und den europäischen Werten, denen sich das Land verpflichtet hat. Präsident Ivanov sollte diese Entscheidung überdenken und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger seines Landes korrigieren.

Deutschland steht hinter den klaren Botschaften, die die Hohe Vertreterin, meine Freundin Federica Mogherini, den politischen Entscheidungsträgern und den Vertretern der mazedonischen Zivilgesellschaft gestern in Skopje überbracht hat.

Meine Aufforderung geht an alle in Skopje, die politische Verantwortung tragen, auch im derzeit aufgeheizten innenpolitischen Klima verantwortungsvoll zu handeln, ihre Rhetorik zu mäßigen und alles zu tun, um die Beziehungen zwischen den Volksgruppen nicht zu beschädigen.

Wir befürworten die weitere Annäherung des Landes an die Europäische Union nachdrücklich und bedauern sehr, dass die ungelöste Namensfrage seit Jahren raschere Fortschritte auf dem Weg der Annäherung an die EU verhindert. Dies hat sicher auch maßgeblich zur aktuellen Zuspitzung der Lage beigetragen. In diese Frage muss umgehend Bewegung kommen."

Das Zweite, was ich Ihnen gerne mitteilen würde, ist ja bereits von der Kollegin im russischen Außenministerium bekannt gegeben worden; deshalb möchte ich das auch von dieser Seite, von der Regierungsbank der Bundesregierung, bestätigen: Der deutsche Außenminister wird am Mittwoch und am Donnerstag nächster Woche - so ist der bisherige Plan - eine Reise nach Warschau und dann nach Moskau unternehmen. Er wird in Warschau mit seinem polnischen Amtskollegen Witold Waszczykowski über die deutsch-polnischen Beziehungen, über die Lage in Europa, ganz sicher auch über die sicherheitspolitische Lage in Europa sprechen, genauso wie er das gestern und vorgestern in unseren Partnerstaaten, den drei baltischen Staaten, getan hat.

Herr Gabriel wird am Abend des 8. März nach Moskau weiterreisen, um am 9. März mit der politischen Führung Russlands Gespräche zu führen. Es wird ein langes Gespräch mit dem russischen Außenminister Sergei Lawrow geben. Das ist, wenn Sie so wollen, eine weitere Etappe der Antrittsbesuche des neuen deutschen Außenministers. Es wird dort auch eine Pressekonferenz geben.

Sie können sich denken, welche Themen für uns dort auf der Agenda stehen. Es geht um Fragen auf der internationalen Tagesordnung, die Russland und Deutschland und Europa betreffen, die Lage in Syrien, die Lage in Libyen, vielleicht auch den Nahost-Friedensprozess, aber es geht natürlich auch um die sicherheitspolitische Lage in Europa, um die deutsch-russischen Beziehungen und um das Verhältnis zwischen Europa und der Russischen Föderation.

Frage: Frau Demmer, was sind die Kernpunkte, die der Kanzlerin für das Treffen in Versailles wichtig sind? Was möchte sie gern in der Erklärung dann am Ende in Rom festhalten?

SRS'in Demmer: Bei dem Treffen in Versailles geht es ja um eine Fortsetzung des in Bratislava angeschobenen Reflexionsprozesses. Von einer Erklärung in Rom erwartet die Bundeskanzlerin, dass die EU auf der Grundlage der gemeinsamen Werte und der sich wandelnden globalen Herausforderungen eine gemeinsame Perspektive für die EU der kommenden Jahre aufzeigt.

Zusatzfrage: Soll das Konzept des Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten dabei eine Rolle spielen?

SRS'in Demmer: Dazu hat die Kanzlerin sich ja auch schon in Malta geäußert. Die Formen der unterschiedlich schnellen Integration sind in den geltenden europäischen Verträgen schon ausdrücklich vorgesehen, auch der Mechanismus zur verstärkten Zusammenarbeit.

Der Zusammenhalt der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten ist für die Bundesregierung in der aktuellen Debatte um die Zukunft der EU von hoher Bedeutung. Aber gleichzeitig muss man natürlich Verbesserungen ambitioniert angehen. Deshalb ist es wichtig, dass man sich die Möglichkeiten grundsätzlich offenhält, dass bei einzelnen Themen einzelne Mitgliedstaaten einzeln voranschreiten können, auch wenn andere Mitgliedstaaten sich daran zunächst nicht beteiligen können oder wollen.

Aber bei ihrem Warschau-Besuch hat die Kanzlerin sehr deutlich gemacht, dass es auch in einem solchen Fall natürlich wichtig ist, dass die Teilnahme für jeden Mitgliedstaat dann zu einem späteren Zeitpunkt offenstehen muss.

Frage : Herr Schäfer, Sie haben uns ja gerade schon Themen verraten, die Herr Gabriel in Moskau ansprechen will. Ein Thema war nicht dabei, die sogenannten Fake News aus Moskau. Ist das für Gabriel kein Thema?

Schäfer: Das war keine abschließende Liste.

Zusatzfrage : Was werden Sie Herrn Lawrow denn diesbezüglich mitteilen?

Schäfer: Ich weiß ja jetzt noch nicht, was der Außenminister am nächsten Donnerstag sagen wird, aber Äußerungen des Außenministers zum Thema haben Sie ja einige Hundert Kilometer weiter nordwestlich von Moskau bereits vernommen.

Der Außenminister war im Baltikum und hat im Baltikum, wie Sie sicher mitbekommen haben, zu dem Thema auch einiges gesagt. Deshalb dürfte Ihnen die Haltung des Außenministers nicht unbekannt sein. Wie er sie mit seinen russischen Gesprächspartnern dann aufnimmt, werden wir sehen. Wir haben ja beim Fall Lisa vor nahezu 14 Monaten gesehen, wie so etwas von russischer Seite schiefgehen kann. Vielleicht ist das ja eine Lehre.

Zusatzfrage : Wird das Thema der Beeinflussung der deutschen Wahlen ein Thema sein? Die deutschen Geheimdienste sind sich ja angeblich sicher, dass die Russen die deutsche Wahl beeinflussen wollen, uns manipulieren wollen. Wird das ein Thema sein?

Schäfer: Das weiß ich nicht.

Frage : Ich würde gerne zum einen wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Reisepläne türkischer Minister in die Bundesrepublik hat. Es ist die Rede davon, dass der Wirtschaftsminister wohl am Sonntag doch kommen will und jetzt der türkische Wirtschaftsminister in Frechen auftreten will. Weiß die Bundesregierung davon etwas?

Gilt weiterhin, dass es bisher keine Informationen gibt, dass Herr Erdogan nach Deutschland kommen will?

Ich würde gern zum Zweiten vom Justizministerium wissen, ob es zutrifft, dass der Justizminister seinem Amtskollegen in Ankara einen Brief geschrieben hat, in dem ein relativ harter Ton im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Ähnliches angeschlagen wird.

SRS'in Demmer: Eine Anfrage des türkischen Staatspräsidenten liegt zurzeit nicht vor, also nach wie vor nicht vor. Zu anderen Reisen kann vielleicht das Außenministerium noch etwas beisteuern.

Ganz grundsätzlich gilt das, was der Kollege Seibert auch schon am vergangenen Mittwoch gesagt hat: Wir leben hier, was wir von anderen fordern. Die Bundesregierung beklagt aus Überzeugung, dass Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei derzeit eingeschränkt werden. Das ist nicht hinzunehmen. Wenn wir das aber dort beklagen, dann sollten wir hier in unserem Land darauf achten, dass wir die Presse- und Meinungsfreiheit und auch die Versammlungsfreiheit hochhalten, immer natürlich im Rahmen von Recht und Gesetz.

Steffen: Es ist korrekt, dass ein solcher Brief rausgegangen ist; das war gestern der Fall. Zu den Inhalten würde ich an dieser Stelle nichts sagen, da es ein internes Schreiben ist.

Zusatz : Das ist erstaunlich. Ein internes Schreiben, das erst mal in eine Zeitung lanciert wird?

Vors. Maier: Haben Sie dazu eine Nachfrage?

Zusatzfrage: Ich würde gerne noch zu dem nachfragen, was Frau Demmer gesagt hat. Wie verträgt sich das, was Sie eben sagten, mit den Absagen von Veranstaltungen, auf denen türkische Politiker sprechen sollten?

Wenn in Gaggenau oder auch in Köln solche Dinge untersagt werden, wenn der Außenminister, wie ich las, Wahlkampfauftritte türkischer Politiker mehr oder weniger als unerwünscht bezeichnet, wie bekomme ich das überein mit diesem Vorleben von Meinungs- und Pressefreiheit?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, ist Deutschland föderal organisiert. Die Bundesregierung hat die Entscheidung der zuständigen kommunalen Behörden in Gaggenau und Köln zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung hat aber die Entscheidung dieser zuständigen deutschen Ordnungsbehörden nicht zu kommentieren. Wir respektieren natürlich die Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden.

Schäfer: Da der Kollege so freundlich war, Äußerungen des Außenministers, wenn auch nur zum Teil, wiederzugeben, erlaube ich mir, dazu ein paar Worte zu sagen. Was der Außenminister gestern in Kiew gesagt hat, war, dass er es - ich habe den Wortlaut nicht parat, aber ich gebe es sinngemäß wieder - nicht gut findet, dass türkische Politiker hier in Deutschland Wahlkampfauftritte hinlegen und noch nicht einmal den Versuch unternehmen, gleichzeitig in einer schwierigen Situation für die deutsch-türkischen Beziehungen mit Vertretern der Bundesregierung das Gespräch zu führen. Das ist das, was er gesagt hat. Das, was Sie wiedergegeben haben, war sozusagen nur die Hälfte eines Konditionalsatzes. Das ist deshalb eine gute Gelegenheit für mich, das klarzuziehen und noch einmal zu erläutern.

Ich sage ausdrücklich für den Außenminister, dass er im Fall Yücel zu allem, was er gesagt hat, zu allem, was die Bundesregierung gesagt hat, in vollem Umfang steht. Das, was da passiert, ist unangemessen, ist unverhältnismäßig, ist enttäuschend und ist kein Ausdruck von rechtsstaatlichem Handeln der türkischen Justiz. Das hat er gestern in Kiew bekräftigt, das hat er vorher in Berlin schon gesagt, und das gilt heute, wie es gestern und vorgestern galt.

Gleichzeitig kann ich für ihn sagen, dass niemand ein Interesse daran haben kann und auch kein Interesse daran haben darf, dass wir mit der Türkei - ich meine das in einem ganz umfassenden Sinne: mit der Regierung, mit dem türkischen Staat, aber insbesondere mit der türkischen Gesellschaft - in Sprachlosigkeit, in einen Dialog nur noch über die Medien, wie ich das heute Morgen auch wieder in der Agenturlage erlebe, und in offene Konfrontation verfallen. Das kann nicht im Interesse Berlins sein. Das ist ganz sicher auch nicht im Interesse Ankaras. Das hoffen wir jedenfalls.

Deshalb geht unser Appell an alle, in Deutschland wie in der Türkei, die ein Interesse an guten und möglichst gedeihlichen Beziehungen zwischen unseren Ländern haben, auch in schwierigen Zeiten jetzt kein Öl ins Feuer zu gießen, sondern bei allen Meinungsverschiedenheiten, die angesprochen werden müssen und die der Außenminister auch weiter ansprechen wird, die Gemeinsamkeiten zwischen unseren beiden Ländern zu betonen.

Lassen Sie mich noch ein Wort zum Thema der Untersagung von Wahlkampfauftritten sagen, weil das Ihre Frage ganz konkret an Frau Demmer war. Auch für das Außenministerium und für den Außenminister möchte ich ausdrücklich sagen: Die Entscheidungen der zuständigen Behörden der Länder oder der Kommunen können und werden wir nicht kommentieren. Sie sind ganz sicher im Einklang mit Recht und Gesetz ergangen - und wenn nicht, dann werden das deutsche Gerichte überprüfen, wenn irgendjemand das möchte. Das ist Ausdruck und Ausweis von rechtsstaatlichem Verhalten.

Aber ich bin nicht ganz sicher, ob rechtsstaatliches Denken und Handeln auch wirklich heißt, dass man Verknüpfungen miteinander vornimmt, die sich jedenfalls in Recht und Gesetz nicht wiederfinden. Ich verstehe nicht recht, was ein Wahlkampfauftritt eines türkischen Politikers in Deutschland mit der Freilassung von Herrn Yücel zu tun hat. Beides sind Angelegenheiten, die man auf rechtsstaatliche Art und Weise löst.

Es mag sein, dass manchem, vielleicht sogar uns im Auswärtigen Amt, die eine oder andere Äußerung eines türkischen Politikers in Deutschland zum Verfassungsreferendum, zum Verfassungsentwurf, zur Lage in der Türkei, zum Fall Yücel und vielen anderen Themen nicht gefallen mag. Es kann auch sein, dass wir das kritisch sehen und kritisch begleiten und kommentieren. Aber es ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Ich glaube, Herr Seibert hat vorgestern an dieser Stelle sehr eloquent ausgeführt, dass wir durchaus ein Interesse daran haben, als starker, selbstbewusster, demokratischer, rechtsstaatlicher Staat zur Meinungsfreiheit zu stehen, auch wenn es dem einen oder anderen inhaltlich nicht hundertprozentig in den Kram passen mag. Und wir werden darauf beharren und darauf bestehen, dass der Umgang mit Deniz Yücel im Einklang mit der türkischen Verfassung, im Einklang mit dem türkischen Recht, aber auch im Einklang mit unseren gemeinsamen Werten und europäischen Vorstellungen erfolgt. Da ist nach unserer festen Überzeugung die Behandlung von Herrn Yücel unangemessen und unverhältnismäßig. Das werden wir auch weiter sagen. Aber das eine gegen das andere auszuspielen, ist - so ist jedenfalls meine feste Überzeugung - kein optimaler Ausdruck von rechtsstaatlichem Denken.

Frage : Herr Schäfer, könnten Sie ausführlich erläutern, was dem deutschen Botschafter gestern bei seiner Einbestellung mitgeteilt wurde, und vielleicht danach sagen, was er unseren türkischen Freunden mitgeteilt hat?

Schäfer: Ja. Unser Botschafter Martin Erdmann ist gestern Abend ins türkische Außenministerium zu einem Gespräch gebeten worden. Dieses Gespräch ist ernst, aber freundlich verlaufen. Die türkische Seite hat den deutschen Botschafter und damit die Bundesregierung wissen lassen wollen, dass sie mit der Absage der öffentlichen Veranstaltung des türkischen Justizministers Bozdag in Gaggenau nicht einverstanden sei.

Herr Erdmann hat daraufhin das erwidert, was Frau Demmer für die Bundesregierung und ich gerade für das Auswärtige Amt gesagt haben, dass das eine Entscheidung gewesen ist, auf die die Bundesregierung in überhaupt keiner Weise Einfluss genommen hat und auch gar nicht hätte Einfluss nehmen können, weil sie dem lokalen oder dem Landesrecht unterliegt, worauf wir null Einfluss haben.

Er hat darüber hinaus erneut und wiederholt den Punkt gemacht, der bereits in anderen Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung, unter anderem in Berlin, gemacht worden ist, nämlich dass wir die Art des Umgangs mit dem Fall Yücel für unangemessen halten, dass wir uns für eine Freilassung von Herrn Yücel einsetzen und darum bitten. Im Übrigen hat er im Grunde die Haltung der Bundesregierung so dargestellt, wie Sie sie hier seit Tagen von dieser Bank auch vernehmen können.

Zusatzfrage : Nachdem Herr Erdmann der türkischen Seite erklärt hat, wie das hier in Deutschland läuft, wie hat denn die türkische Seite reagiert? Oder ist man danach sofort auseinandergegangen?

Schäfer: Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind viel mehr als die aktuellen Streitigkeiten, die wir miteinander austragen. Die sind ernst, und die nehmen wir auch ernst. Die muss man auch ernst nehmen, weil wichtige Werte und Grundüberzeugungen auf dem Spiel stehen. Aber die Beziehungen gehen viel tiefer.

Die Kontakte, die es zwischen den Außenministerien beider Staaten gibt oder die es zwischen unserer Botschaft in Ankara und den Kollegen im türkischen Außenministerium gibt, sind professionell, sind partnerschaftlich und sind gut. Wenn man Meinungsverschiedenheiten hat, dann trägt man sie eben auch miteinander aus, indem man einander zum Gespräch bittet, in Berlin oder in Ankara. Das ist ganz bestimmt auch ein Ausdruck einer bestimmten Tonlage, die den Zustand der deutsch-türkischen Beziehungen widerspiegelt. Dessen ungeachtet bleibt es dabei - das ist auch unser Eindruck aus dem Gespräch, das Martin Erdmann gestern in Ankara geführt hat -: Es haben - so hoffen wir und so glauben wir - auch unsere türkischen Partner ein Interesse daran, mit uns im Gespräch zu bleiben.

Die türkischen Beziehungen sind auch der Fall Yücel, sind auch Fragen der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit, aber sie sind viel mehr. Da haben wir alles Interesse daran und werden alles dafür tun, miteinander im Gespräch zu bleiben, auch über die schwierigen offenen Fragen und ungeklärten Fragen und die Fragen, in denen wir anderer Meinung sind, aber sicher auch über die Fragen, in denen wir an einem Strang ziehen und ziehen müssen, im Kampf gegen ISIS zum Beispiel, bei dem Versuch der Befriedung Syriens, im Nato-Bündnis, bei dem Versuch, die sicherheitspolitische Lage in Europa zu verbessern.

Ich könnte Sie jetzt langweilen, indem ich noch dreimal an zehn Fingern Themen aufzähle, bei denen wir und die Türkei ein Interesse daran haben, miteinander gut zusammenzuarbeiten.

Frage : Ich wollte nur noch mal kurz nach dem Stand der Dinge im Fall Yücel fragen. Gibt es da irgendwelche neuen Entwicklungen, möglicherweise einen Haftprüfungstermin? Ist der absehbar?

Schäfer: Wir haben bisher keine Antwort, also damit auch keine positive Antwort auf unsere Bitte einer möglichen konsularischen Betreuung von Deniz Yücel. Damit gibt es bislang keinen direkten Gesprächskontakt zwischen dem deutschen Inhaftierten und einem deutschen Konsularbeamten. Soweit ich weiß, gibt es bislang keinen vonseiten der türkischen Strafvollzugs- oder Strafverfolgungsbehörden anberaumten Haftprüfungstermin.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Schäfer und eine Frage an Herrn Dimroth. Herr Schäfer, plant der Außenminister einen Besuch in Ankara?

Herr Dimroth, es gab heute Morgen eine Bombendrohung in Gaggenau. Befürchten Sie Ausschreitungen, die nach diesen Entscheidungen in Deutschland stattfinden können?

Schäfer: Ich kann über solche konkreten Pläne nichts berichten. Aber ich denke, wenn der deutsche Außenminister der Meinung ist, dass ein solcher Besuch zur Klärung mancher Frage beitragen kann, wenn ein solcher Besuch dem Ziel dient, miteinander über die Dinge zu sprechen, die die deutsch-türkischen Beziehungen belasten und bei denen wir zusammenarbeiten wollen und zusammenarbeiten müssen, dann ist das ein Teil der Überlegungen.

Dass es Interesse daran gibt, mit dem türkischen Außenminister zu sprechen, kann ich bestätigen. Das versuchen wir zurzeit auch, und wir hoffen, dass das in absehbarer Zeit gelingen kann. Es bringt einfach nichts, über Agenturen miteinander zu reden. Das hat der türkische Außenminister ja gestern und heute auch getan. Es macht Sinn, miteinander das Gespräch zu suchen, auch wenn es noch so schwierig ist.

Dimroth: Vielen Dank für den zweiten Teil Ihrer Frage, Herr Madelin. Zunächst mal ist es so - das möchte ich so deutlich mal sagen -, dass solche Drohungen auch für den Fall, dass möglicherweise die Drohung nicht ernst gemeint ist, kein Spaß sind, sondern möglicherweise sogar eine Straftat, und dass wirklich niemand in Deutschland meinen soll, mit solchen Mitteln agieren zu dürfen, weil möglicherweise die eigene Position durch einen Entscheider infrage gestellt wird, in diesem Fall eben durch einen Bürgermeister einer deutschen Gemeinde. Ich möchte vorweg noch einmal ganz deutlich machen, dass das ein sehr ernster Vorgang ist.

Wie gesagt, selbst wenn die weiteren Ermittlungen ergeben sollten, dass das keine ernst gemeinte Drohung war, ist das mitnichten ein Scherz, mitnichten auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern gegebenenfalls strafrechtlich relevant.

Was die grundsätzliche Frage anbetrifft, so erwarten wir, dass alle Beteiligten keinen aktiven Beitrag dazu leisten, innertürkische Konflikte auf deutschem Boden auszutragen oder auf deutschen Boden zu übertragen, sondern dass die stattfindenden Meinungsbildungsprozesse auch im Hinblick auf das bevorstehende Referendum friedlich stattfinden, im Austausch von Argumenten stattfinden, aber nicht mit Gewalt und auch nicht mit dem Agitieren oder dem Aufruf oder dem Hetzen oder dem bewussten Aufreißen von Gräben zwischen hier lebenden türkischstämmigen Bevölkerungsgruppen. Das ist die klare Erwartungshaltung des Bundesinnenministeriums, und ich denke, es ist auch die klare Erwartungshaltung der gesamten Bundesregierung, dass das nicht geschieht.

Schäfer: Ich kann mich dem anschließen.

Frage: Zwei Fragen, die erste zu den Wahlkampfauftritten von AKP-Regierungsmitgliedern und möglicherweise von Präsident Erdogan: Würde Ihr Verweis auf die Meinungsfreiheit beispielsweise auch für entsprechende Auftritte von Wladimir Putin oder Assad in Deutschland gelten? Das ist das eine.

Das andere: Sie haben gesagt, Sie hätten immer noch keine Antwort der türkischen Regierung auf Ihre Bitte nach konsularischer Betreuung von Deniz Yücel. Die Bundeskanzlerin hat aufgefordert, Deniz Yücel freizulassen. Bisher geschieht nichts. Überlegt die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Freilassung des deutschen Staatsbürgers Deniz Yücel zu erreichen?

Schäfer: Ihre Frage nach einem öffentlichen Auftritt von Baschar al-Assad, dem Präsidenten Syriens, in Deutschland scheint mir eine eher hypothetische zu sein. Ich glaube nicht, dass er sich aus seinem eigenen Land heraustraut, weil ich fest davon ausgehe, dass er davon ausgeht, dass er dann festgenommen würde wegen der Kriegsverbrechen, die er begangen hat. Die Meinungsfreiheit ist kein Schutzschild für Menschen, die Kriegsverbrechen begangen haben. Das ist jedenfalls nicht mein Verständnis der Meinungsfreiheit und - so meine ich - auch von niemandem sonst.

Der russische Präsident oder auch andere Vertreter von Regierungen oder Vertreter der Zivilgesellschaft im Ausland können, denke ich, die Meinungsfreiheit auch in Deutschland für sich in Anspruch nehmen - in den Grenzen und den Regeln, die Artikel 5 des Grundgesetzes dafür vorsieht. Die Meinungsfreiheit ist ja nicht schrankenlos, sondern sie kennt Grenzen. Sie kennt die Grenzen des Strafrechts. Über diese Frage haben wir zum Beispiel im Fall Böhmermann intensivst miteinander gerungen. Die Entscheidungen der deutschen Justiz dazu kennen Sie. Wichtig ist, denke ich, dass wir uns als einen Rechtstaat begreifen, der die Regeln, die er sich selber gegeben hat - verfassungsrechtliche und sonstige Regeln - ernst nimmt und anwendet, und zwar auch dann, wenn es wehtut.

Zu Deniz Yücel: Jeder Tag, der vergeht, ohne dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden Bemühungen unternehmen, den Sachverhalt aufzuklären und das Ermittlungsverfahren zu einem Ende zu führen, ist kein guter Tag. Mit jedem Tag, der vergeht, ohne dass irgendetwas passiert, ohne dass es weitere Vernehmungsaktivitäten gibt, ohne dass man erkennen kann, dass die Vorwürfe, die gegen Deniz Yücel erhoben werden, tatsächlich strafrechtlich nachgeprüft werden, macht den Fall für uns schwieriger. Denn das, was wir als unverhältnismäßig, als unangemessen, auch als enttäuschend bezeichnet haben, setzt sich jeden Tag durch den Fortbestand des Entzugs der Freiheit durch den zuständigen Haftrichter fort. Deshalb gilt unser Appell an die Entscheidungsträger innerhalb der türkischen Justiz, nicht nur das Ermittlungsverfahren so zügig wie nur irgend möglich zu führen, sondern dabei auch zu berücksichtigen, dass Untersuchungshaft ein ganz besonders schwerer Grundrechtseingriff ist, und zwar in Deutschland genauso wie in der Türkei, und dass man sich gut überlegen mag, ob es bei einer Person, die in vollem Umfang auskunftsbereit ist und in vollem Umfang den türkischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung steht, angesichts der Gründe, die man für eine solche Untersuchungshaft ins Feld führen kann, geboten und wirklich angemessen ist, selbige fortzusetzen.

Unsere Antwort darauf ist klar. Sie kennen sie. Wir setzen darauf, dass sich diese Erkenntnis auch in der türkischen Justiz durchsetzt.

Zusatzfrage: Sie setzen darauf. Wenn sich aber weiterhin nichts tut, überlegt dann die Bundesrepublik, weitere Maßnahmen gegen die Türkei zu ergreifen, um ihrer Forderung nach Freilassung von Deniz Yücel Nachdruck zu verleihen?

Schäfer: Sie fragen so hypothetisch. Was hätten Sie denn für Vorstellungen, welche Maßnahmen das sein sollten?

Zusatz: Das könnte vom Abzug der Bundeswehr aus Incirlik bis hin zu Wirtschaftssanktionen reichen.

Schäfer: Es ist gut, dass Sie diese beiden Beispiele nennen. Dann sage ich gleich etwas zu Incirlik aus Sicht des Auswärtigen Amtes. Die deutsche Bundeswehr ist in Incirlik, weil sie dort an der Seite der Türkei, aber nicht nur an der Seite der Türkei, sondern im Rahmen der gesamten internationalen Staatengemeinschaft einen Kampf gegen den "Islamischen Staat" führt. Diesen Kampf gegen den "Islamischen Staat" führen wir aus guten Gründen, weil der sogenannte "Islamische Staat" eine Bedrohung für die Sicherheit in der ganzen Welt ist, und zwar nicht nur im Nahen Osten, sondern ausdrücklich auch bei uns, wie wir leidvoll am Breitscheidplatz und anderswo haben erleben müssen.

Diesen gemeinsamen Kampf im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft wegen des Falls Yücel aufs Spiel zu setzen, scheint mir keine vernünftige Politik zu sein. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen - ich habe diese Forderung auch bereits aus dem politischen Raum hier in Deutschland vernommen -, dass irgendjemand in der Bundesregierung auf diesen Gedanken kommen würde.

Wie Wirtschaftssanktionen in diesem Fall - in einem Einzelfall, der in den Händen der türkischen Justiz liegt - den nötigen Druck auf die zuständigen Verantwortlichen in der türkischen Justiz ausüben können, entzieht sich total meiner Vorstellung. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Frage : Frau Demmer, gibt es im Kanzleramt Überlegungen, dass die Kanzlerin Herrn Yücel im Gefängnis besucht?

Herr Schäfer, gibt es einen Plan B für den Tag, an dem die Türken entscheiden? Es gibt ja noch die Haftprüfung. Sie könnte ja negativ ausgehen, also heißen, dass Herr Yücel in Haft bleibt. Gibt es einen Plan B in der Bundesregierung, was dann passiert?

SRS'in Demmer: Von etwaigen solchen Plänen der Kanzlerin kann ich Ihnen hier nicht berichten. Aber ich kann Ihnen, wie es Herr Schäfer schon getan hat, versichern, dass sich die Bundesregierung auf allen diplomatischen Kanälen für die Freilassung von Herrn Yücel einsetzt und dass das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt dabei eng aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten.

Schäfer: Ich bin noch nicht einmal sicher, ob die Bundeskanzlerin oder der deutsche Außenminister Konsularbeamte im Sinne des Konsulargesetzes wären und einen solchen Besuch im Rahmen der konsularischen Betreuung durchführen könnten. Das müssten wir erst sorgfältig prüfen.

Aber wenn die Möglichkeit eines Besuches - dann vielleicht nicht durch so prominente Vertreter der Bundesregierung, sondern durch Beamte des Generalkonsulats oder der Botschaft - besteht, dann - das kann ich Ihnen versichern - werden wir die Gelegenheit sofort beim Schopfe packen, weil wir ein großes, ja, ein überragendes Interesse daran haben, zu schauen, wie die Haftbedingungen sind, wie es Herrn Yücel geht und in welcher Weise man ihm helfen kann.

Aber ich denke, bei dieser Gelegenheit lohnt es, es einmal zu sagen: Konsularische Betreuung im Sinne des deutschen Konsulargesetzes und konsularische Betreuung im Sinne des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen bedeutet nicht, sich mit der Frage von Schuld oder Unschuld eines Beschuldigten oder Angeklagten zu beschäftigen, sondern konsularische Betreuung für die etwa 2500 deutschen Staatsangehörigen, die sich weltweit in Gefängnissen außerhalb unseres Landes befinden, bedeutet, zu überprüfen, ob die Haftbedingungen internationalen Mindeststandards entsprechen, sicherzustellen, dass deutsche Staatsangehörige auch hinter Gittern ausländischer Staaten angemessen behandelt werden, aber nicht, sich der Frage des Prozesses als solchem zu widmen. Diese Aufgabe müssen Rechtsanwälte im Strafverfahren übernehmen, oder es ist wie im Fall Yücel eine Frage des diplomatischen Austausches zwischen zwei Staaten. Das ist ausdrücklich nicht Teil der konsularischen Betreuung, von der wir uns wünschen, dass wir sie Herrn Yücel so schnell wie möglich angedeihen lassen können.

Zusatz : Die Frage war die nach einem Plan B. Wie geht es weiter, falls die Haftprüfung negativ ausfällt?

Schäfer: Das ist eine rein hypothetische Frage. Wir setzen darauf, dass es gute Entscheidungen gibt. Wenn es diese Entscheidungen nicht gibt, dann gibt es eine neue Lage, in der Sie dann nachfragen dürfen.

Frage: Herr Schäfer, ich habe eine Verständnisfrage. Sie nutzten gerade zwei Mal die Formulierung, Botschafter Erdmann sei gestern zum Gespräch gebeten worden. Handelte es sich um eine formelle Einbestellung, also um eine fortgeschrittene Eskalationsstufe?

Schäfer: Das ist mein Lieblingsthema. - Meine Antwort darauf lautet, dass die Schönheit im Auge des Betrachters liegt. Die Türken haben die türkische Öffentlichkeit und dann auch deutsche Agenturen wissen lassen, dass sie den deutschen Botschafter einbestellt hätten. Meine Antwort darauf lautet: Botschafter Martin Erdmann, der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Türkei, ist gern ins türkische Außenministerium zu einem Gespräch gegangen.

Frage: Auch, wenn das seit Tagen Thema ist, würde ich gern wissen: Frau Demmer - gern auch Herr Schäfer oder jemand anderer, der sich berufen fühlt -, Sie halten hier die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in beiden Staaten hoch. Das alles ist nachvollziehbar. Aber ist es aus Ihrer Sicht wirklich willkommen und von dem Ziel der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt, wenn hier Wahlkampf gemacht wird, der darauf abzielt, die Demokratie in einem anderen Land massiv einzuschränken oder de facto sogar abzuschaffen? Ist das noch etwas, von dem wir sagen: "Es ist im Rahmen der Meinungsfreiheit möglich"? Auch in Deutschland werden Veranstaltungen von Inländern abgesagt, die hier für die Abschaffung der Demokratie werben würden. Auch hier gibt es Fälle, in denen Parkplatznot oder andere Themen dazu führen, dass man eine formale Begründung findet, um solche Veranstaltungen nicht stattfinden zu lassen.

SRS'in Demmer: Ich würde gern ganz kurz zum Referendum sagen: Das ist natürlich zunächst eine innenpolitische Angelegenheit der Türkei. Die Bundeskanzlerin hat aber auch bei ihrem Besuch in der Türkei darauf hingewiesen, dass gerade in einer Phase des tiefgreifenden politischen Umbruchs, in der sich die Türkei gerade befindet, alles dafür getan werden muss, damit die Gewaltenteilung und vor allen Dingen auch die Meinungsfreiheit und die Vielfalt der Gesellschaft gewahrt bleiben.

Für das Auftreten hier gilt das vorhin Gesagte. Wir leben das, was wir von anderen erwarten.

Zusatzfrage: Finden Sie es völlig unproblematisch, wenn hier bei Wahlkampfveranstaltungen Werbung für die Abschaffung der Demokratie gemacht wird? Das muss man genau so fragen.

Schäfer: Aber so muss man nicht antworten, weil Sie unterstellen, dass das Projekt, das dem türkischen Volk in dem Referendum zur Abstimmung gestellt wird, so ist, wie Sie sagen. Ich möchte das gar nicht dementieren. Aber ich möchte sagen, dass es schön wäre, wenn wir uns dabei an Fakten orientierten, am liebsten auch an Experten, und nicht an Vorurteilen.

Für die Bundesregierung kann ich sagen, wir freuen uns darauf - - -: das Votum der Venedig-Kommission des Europarats, dessentwegen, denke ich, auch der türkische Justizminister überhaupt in Deutschland gewesen ist, weil er nämlich in Straßburg im Europarat Rede und Antwort zu einem Entwurf eines Gutachtens der Venedig-Kommission zum demokratischen und rechtsstaatlichen Gehalt des neuen Verfassungsprojektes stehen sollte. Die Beratungen im Europarat - wenn Sie so wollen, in einer der ältesten europäischen Institutionen, der Hüterin von Demokratie und Rechtsstaat und europäischen Werten in diesem Bereich - dauern an. Wir beteiligen uns sehr engagiert an diesen Beratungen.

Ich denke, es ist geplant, dass das dann endgültige Gutachten des Europarates, verfasst von der Venedig-Kommission, in der kommenden Woche, heute in einer Woche, am 10. März, veröffentlicht werden wird. Bis dahin werden Sie jedenfalls von mir und, denke ich, auch von dieser Bank keine so sehr saloppen Urteile über das, was in der Türkei geplant wird, hören, wie Sie sie als Journalist mit gutem Recht zum Ausdruck bringen können.

Dass wir Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei haben, haben Sie von dieser Regierungsbank seit der Nacht des 15. Juli und auch zuvor in unzähligen Variationen gehört. Dazu haben wir, denke ich, keine Meinungsverschiedenheit. Aber wir machen uns das Urteil über eine mögliche neue türkische Verfassung, wie sie am 16. April vom türkischen Volk indossiert werden soll, nicht einfach, sondern wir nehmen das ernst. Wir nehmen auch ernst, welche Verfahren es in den Institutionen gibt, die dafür geschaffen wurden, solche Urteile zu treffen.

Alles, was davor verlautbart wird, ist jedenfalls aus meiner Sicht letztlich eher ein Vorurteil als ein festes Urteil.

Zusatzfrage: Dann würde ich aber gern wissen, ob es dann nicht angemessen wäre, zu sagen: Gern hier Wahlkampfauftritte - nach dem Urteil der Venedig-Kommission.

Schäfer: Warum?

Zusatz: Weil Sie dann eine Grundlage hätten, darüber zu entscheiden, ob man solchen Wahlkampf - - -

Schäfer: Das finde ich ganz interessant. Rechtsstaatliches Denken besagt doch: Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass sich jemand, der in Deutschland auftritt, ob es ein Türke oder ein Deutscher oder wer auch immer ist, an Recht und Gesetz hält, oder? Das ist, denke ich, die Grundvermutung oder - wie soll man sagen - das positive Menschenbild eines demokratischen Rechtsstaates. Dieses Weltbild werden wir hochzuhalten versuchen.

Wenn dieses Bild durch entsprechende Einlassungen bestimmter Personen erschüttert werden sollte, dann werden wir daraus die nötigen Konsequenzen ableiten und Folgen ziehen.

SRS'in Demmer: Ich würde gern die Gelegenheit nutzen. Natürlich ist das deutsch-türkische Verhältnis derzeit durch die aktuellen Ereignisse belastet. Aber auch ich - Herr Schäfer hat es schon getan - würde gern noch einmal auf die besondere Bedeutung dieses deutsch-türkischen Verhältnisses hinweisen. Deutschland und die EU haben in vielen Jahren eine enge Beziehung zur Türkei aufgebaut. Es liegt in unserem Interesse, dass diese Beziehungen aufrechterhalten bleiben und auch weiterentwickelt werden, auch wenn das gegenwärtig nicht ganz einfach ist. Allein schon durch die vielen türkischstämmigen Menschen, die in Deutschland leben, sind Deutschland und die Türkei in ganz besonderer Weise dazu verpflichtet, zu kooperieren. Auch wenn es unterschiedliche Meinungen gibt, können wir die Gesamtheit der deutsch-türkischen Beziehungen nicht aus den Augen verlieren. Es geht darum, kontroverse Punkte anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Frage: Es sieht danach aus, als stünden auch weitere deutsche Kommunalbehörden vor Entscheidungen, wie sie in Gaggenau und Köln getroffen wurden. Steht die Bundesregierung, wenn diese Städte, diese Behörden Einschätzungshilfen der Bundesregierung erbitten, dafür zur Verfügung, oder würde sich die Bundesregierung sogar wünschen, in diese Entscheidungen mit einwirken zu können?

Schäfer: Mir gibt Ihre Frage nur noch einmal den Anlass, auf die vorige Frage zu antworten. Wenn ich es richtig sehe, haben beide Kommunen, die gestern Entscheidungen über die Auftritte türkischer Politiker getroffen haben, in Köln und in Gaggenau, Entscheidungen auf der Grundlage des Versammlungsrechtes und auf der Grundlage von Sorge um die öffentliche Ordnung getroffen, nicht wegen der Sorge über die Inhalte dessen, was dort gesagt werden könnte. Ich denke, es ist wichtig, das noch einmal festzuhalten.

Ansonsten habe ich keine Antwort auf Ihre Frage. An das Auswärtige Amt hat sich, meine ich, noch niemand gewandt. Aber ich denke, niemand in den Kommunen würde prima facie auf den Gedanken kommen, dass das Auswärtige Amt ein Experte im Landesversammlungsrecht des Bundeslandes Saarland wäre.

Zusatz: Es geht ja immer um Abwägungsentscheidungen.

Schäfer: Absolut. Aber diese Abwägungsentscheidungen erfolgen auf der Grundlage von Recht und Gesetz, in diesem Fall auf der Grundlage von Länderrecht.

Dimroth: Ich habe dem im Prinzip nichts hinzuzufügen. Es ist genau so, wie Martin Schäfer sagt. Soweit ich die kommunalen Entscheidungen kenne, sind sie entweder auf versammlungsrechtlicher Grundlage ergangen, oder es ist gar kommunales Selbstverwaltungsrecht, das hier zur Anwendung gekommen ist. In beiden Fällen hat die Bundesregierung keinerlei Zuständigkeit.

In Abwägung gebracht wurden dabei wohl vor allem versammlungsspezifische und sicherheitsspezifische Erwägungsgründe. Auch da sehe ich keine überbordende Kompetenz der Bundesregierung, was die spezifischen Umstände einer möglichen Veranstaltungslokalität in einer Kommune irgendwo in Deutschland anbetrifft. Insofern erwarte ich auch nicht, dass wir in diesen Fragen seitens der Länder oder der Kommunen kontaktiert werden.

Nur eine ergänzende Bemerkung zu der Diskussion eben: Das Versammlungsrecht ist nach der Föderalismusreform nicht mehr in Bundeszuständigkeit. Dennoch war es einmal in der Zuständigkeit des BMI. Wenn Sie sich die einschlägigen Rechtstexte anschauen, dann finden Sie, dass dort im einfachen Recht letztlich das niedergelegt ist, was in der Verfassung vorgegeben ist, sowohl für den Schutz der Meinungsfreiheit, als auch den Schutz der kollektiven Meinungsfreiheit, nämlich der Versammlungsfreiheit. Einschränkungen oder gar das Substitutieren solcher Freiheitsrechte unter Hinweis auf eine ausstehende Entscheidung einer Kommission sind dort nicht vorgesehen und entsprechen auch nicht unserem Verständnis von Freiheitsgrundrechten, sondern in jedem Einzelfall sind die sehr engen Verbotsmöglichkeiten, die einfachgesetzlich niedergelegt sind, im Lichte der weitreichenden Schutzräume, die unsere Verfassung hier einräumt, und im Lichte dessen, welcher Ablauf einer solchen Veranstaltung zu erwarten ist, zu prüfen.

Aber per se zu sagen: "Auch weil unliebsame Meinungen im Raume stehen und zu erwarten sind, sind diese Freiheitsgrundrechte kupiert", das würde weder dem Geist der Verfassung noch dem Geiste der im Lichte dieser Verfassung entstandenen einfachen Rechtstexte entsprechen.

Frage : Herr Schäfer, ich habe noch zwei Verständnisfragen.

Zum einen, basierend auf Ihren Ausführungen zu Herrn Yücel: Die Bundesregierung bewertet die türkische Justiz als nicht mehr unabhängig. Richtig?

Schäfer: Das habe ich mit keinem Wort gesagt. Ich habe darüber keine Informationen, die ich mit Ihnen teilen könnte.

Zusatz : Aber, basierend auf dem Fall Yücel, sehen Sie keine Unabhängigkeit der Justiz.

Schäfer: Auch das habe ich nicht gesagt. Ich habe mich auch in meinem Appell zu einer möglichen und hoffentlich bald erfolgenden Freilassung von Deniz Yücel an die türkische Justiz gewandt.

Das hält uns nicht davon ab, das Thema mit Vertretern der türkischen Regierung zu besprechen, weil es auch ein politisches Thema ist, wie in der Türkei mit der Meinungs- und der Pressefreiheit umgegangen wird. Hier stehen wieder konsularische Fragen einerseits und politisch-diplomatische Fragen andererseits nebeneinander.

Zusatzfrage : Die zweite Verständnisfrage: Sind für Sie Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland auch dann okay, solange ein deutscher Journalist in der Türkei in Gefangenschaft sitzt, und zwar aus Ihrer Sicht völlig ungerechtfertigt?

Schäfer: Ich kann nur das wiederholen, was ich gesagt habe. Ich denke, diese Art von auch polemischer Verknüpfung, wie Sie sie gerade vornehmen, ist nicht rechtsstaatlich. Sie sind nicht der einzige, der das so sieht, und ich respektiere, dass das so gesehen wird. Ich habe versucht, die Haltung darzulegen. Besser kann ich es nicht. Ich brauche das nicht zu wiederholen.

Zusatzfrage : Eine Lernfrage: Herr Nannt, bekommen die Türken mittlerweile die Aufklärungsergebnisse der Bundeswehr-Tornados?

Nannt: Sie kennen die Position dazu. Wir haben sie hier schon mehrfach erläutert. Dazu können Sie viele Protokolle lesen. Die Position ist unverändert, dass die Aufklärungsergebnisse im Kampf gegen den IS genutzt werden und nur zum Kampf gegen den IS. Dazu, wie das ganze Verfahren ist, haben wir hier schon häufiger gesprochen. Es geht darum: Aufklärungsergebnisse nur im Kampf gegen den IS.

Frage : Meine Frage geht an Herrn Dimroth. Vielleicht habe ich es verpasst. Gibt es inzwischen eine offizielle Anfrage seitens der Türkei zur Unterstützung bei der Durchführung des Referendums auch in Deutschland, wie wir es in der Vergangenheit bei Wahlen schon gesehen haben? Ist das bei Ihnen inzwischen eingegangen? Je nachdem, wer es beantworten kann, geht das auch an Herrn Schäfer.

Als Zweites: Dabei geht es - anders als bei dem, worüber wir eben gesprochen haben - nicht um Versammlungsrecht, sondern es ist wirklich die Frage der politischen Entscheidung, dass man sagt: Da möchte man Hilfestellung leisten. - Hängt das aus Ihrer Sicht in irgendeiner Form mit dem Gutachten der Venedig-Kommission zusammen?

Dimroth: Ich denke, Sie haben etwas verpasst. Aber die Institution, für die Herr Schäfer spricht, ist Adressat dieser Verbalnote. Insofern würde ich gern an ihn übergeben.

Schäfer: Der Stand ist wie immer bei dieser Art von Anfragen.

Erstens. Die Türkei ist nicht das einzige Land, das uns darum bittet, auf deutschem Boden, auf deutschem Hoheitsgebiet in Anerkennung deutscher Souveränität, Wahlen im Heimatland durchführen zu können. Damit haben wir gute, sehr gute und langjährige, ja jahrzehntelange Erfahrungen. Das hat mit der Türkei in der Vergangenheit bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen wunderbar geklappt. Es hat jedenfalls nach meiner Erinnerung - jetzt schaue ich zum Sprecher des Innenministeriums - auch keine wirklichen, ernsten Schwierigkeiten beim Thema der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegeben.

Das ändert aber nichts daran, dass es ein gut eingeübtes Verfahren gibt, wonach zwischen dem Auswärtigen Amt, dem BMI, anderen zuständigen Behörden des Bundes und den Ländern intensiv abgestimmt wird, in welcher Weise man einem solchen türkischen Anliegen näher treten kann. Das hat mit Fragen der Sicherheit und der Ordnung zu tun. Das braucht eine Menge Absprachen mit den türkischen Konsulaten; denn diese haben bestimmte Anforderungen, etwa daran, wie weit ein türkischer Staatsangehöriger anreisen muss, um seine Stimme abgeben zu können. Deshalb haben die Türken ein Interesse daran, möglichst viele Orte der Möglichkeit der Stimmabgabe zu haben, was für uns vielleicht wiederum Sicherheitsfragen oder Ordnungsfragen aufwirft.

Kurzum: Ich möchte gar nicht aus dem Nähkästlein plaudern, sondern sagen, dass der Prozess der Prüfung dieser türkischen Bitte auf gutem Weg ist. Er befindet sich, soweit ich weiß, bereits in der Abstimmung mit den Bundesländern. Eine Antwort auf die Anfrage der Türken kommt zu gegebener Zeit, und zwar so rechtszeitig, dass ein Wahlvorgang von den Türken in Absprache mit den zuständigen deutschen Behörden angemessen vorbereitet werden kann.

Ich kann politisch dazu nur sagen: Ich denke, es ist gut, dass die Türkei eine solche Bitte an uns gerichtet hat, weil sie den nahezu anderthalb Millionen türkischer Staatsangehöriger in Deutschland, die vielleicht ihr eigenes Bild über den Zustand von Demokratie, Rechtsstaat und Verfassungswirklichkeit in ihrem Heimatland Deutschland haben gewinnen können, die Gelegenheit gibt, ein Urteil über das zu fällen, was in der Türkei geplant ist.

Dagegen ist - das kann ich für das Auswärtige Amt sagen - aus unserer Sicht überhaupt nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil. Wenn diese Menschen ihre demokratischen Rechte wahrnehmen und ihr Kreuz machen können, dann ist das in unserem Sinne, weil das ein Ausdruck von Demokratie ist.

Zusatzfrage : Aber wenn man es böse interpretieren würde und die Venedig-Kommission jetzt zu dem Schluss käme, dass es sich dabei eigentlich um eine antidemokratische Entscheidungsvorlage handeln würde, dann würden Sie sozusagen faktisch eine solche Entscheidung mit unterstützen. Ist das für Sie ein Problem?

Schäfer: Sollen wir nicht einfach gemeinsam das Urteil des Europarats abwarten, bevor wir uns dieser Frage zuwenden? Wären Sie damit einverstanden? - Danke.

Frage: Als Erstes nur eine kurze Verständnisfrage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Urteil des Europarates auch entscheidend dafür ist, ob der Türkei die Unterstützung bei der Durchführung des Referendums gewährt werden wird? - Das ist das Eine.

Das Andere: Ich möchte noch einmal eine Frage aufgreifen, die ganz am Anfang gekommen ist, die aber nur für eine Person beantwortet worden ist, nämlich welche Informationen über weitere Auftritte von türkischen Regierungsmitgliedern in Deutschland vorliegen. Sie hatten das für Herrn Erdogan beantwortet, dass bisher nichts bekannt ist. Was wissen Sie über geplante Auftritte anderer Regierungsmitglieder?

Schäfer: Auf Ihre erste Frage kann ich nur antworten: Es ist ein unzulässiger Zirkelschluss und auch logisch nicht korrekt, dass womöglich Einschätzungen des Europarates als Teil eines geordneten Verwaltungsentscheidungsverfahrens in andere Entscheidungen einfließen. Das können Sie in Rechnung stellen. Aber ein solches Junktim gibt es nicht.

Die zweite Frage: Ich weiß hier und jetzt über das hinaus, was öffentlich bekannt ist, von keinen weiteren - jedenfalls von keinen förmlich notifizierten - Absichten, diese Art von Veranstaltung durchzuführen.

Frage : Herr Kolberg, könnten Sie uns informieren, worum es bei dem Gespräch zwischen dem türkischen Finanzminister Simsek und Herrn Schäuble ging, was die türkische Seite wollte und was Herr Schäuble wollte?

Kolberg: Das Treffen war ja hier schon einmal Thema. Dazu kann ich Ihnen nichts Neues berichten.

Zusatzfrage : Hat der türkische Finanzminister in irgendeiner Weise die aktuelle politische Lage, um die es jetzt in den letzten Minuten ging, angesprochen, zum Thema gemacht?

Kolberg: Das Treffen ist schon eine Weile her. Wir haben dazu hier berichtet. Dazu gibt es keinen neuen Sachstand.

Frage: Ich hätte eine Frage an das BMI und auch an das AA. Es geht um ein Urteil, das das EuGH am Dienstag fällen wird, ob gefährdete Flüchtlinge, zum Beispiel aus Syrien, einen Anspruch darauf haben, ein humanitäres Visum zur Ausreise nach Europa zu bekommen. Da ist die Frage: Ist bei drohender Folter aus Ihrer Sicht ein Anspruch auf ein humanitäres Visum gegeben? Welche Folgen hätte das für Deutschland, wenn das EuGH einen solchen Anspruch auf ein humanitäres Einreisevisum bejahen würde?

Vielleicht an das AA: Was hieße das für die deutschen Botschaften, zum Beispiel in Beirut, wenn das EuGH dieses Urteil so fällt?

Dimroth: Ich darf beginnen. Dem von Ihnen angesprochenen Rechtsstreit ist die Bundesrepublik Deutschland beigetreten und hat mit dem Beitritt auch ihre Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht, dies sehr eindeutig zu der von Ihnen angesprochenen Rechtsfrage.

Ein entsprechender Anspruch entsteht aus unserer Sicht weder aus dem Visumsrecht noch aus menschenrechtlichen Vorgaben, aus Flüchtlingskonventionen oder Flüchtlingsrecht.

Insbesondere das sogenannte Verbot des Refoulement, also das Non-Refoulement-Gebot, wie es im Flüchtlingsrecht heißt, also das Verbot, einen Schutzsuchenden zurückzuweisen, besteht nach einhelliger Rechtsauffassung innerhalb der Bundesregierung immer nur an der eigenen Landesgrenze, aber nicht außerhalb dieser. Auch aus anderen Rechtsvorschriften ergibt sich aus unserer Sicht keinerlei Anspruch der hier geltend gemachten Art und Weise.

Ich möchte darüber hinaus noch hinzufügen, dass wir es auch nicht für eine humanitäre Verbesserung halten würden, wenn eine solche Entscheidung käme. Denn die Frage, wer es zu einer deutschen Auslandsvertretung schafft, wird ja wiederum nicht darüber entschieden, wer wirklich schutzbedürftig ist oder Schutzbedarf für sich geltend machen kann, sondern in der Regel sind das ja dann die Menschen, die mobil sind, um sich beispielsweise aus bestimmten Krisenregionen überhaupt wegbewegen zu können. Insofern ist es mitnichten ein Instrument, das jetzt per se für mehr Humanität stehen würde.

Ein Letztes vielleicht noch: Aus unserer Sicht ist es daher sehr viel sinnvoller, Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen und den Menschen vor Ort in ihren Herkunftsstaaten, wenn möglich, eine Perspektive zu bieten. Selbstverständlich ist es wichtig - da verlasse ich jetzt endgültig meinen Zuständigkeitsbereich -, sich überall dort, wo möglich, dafür einzusetzen, dass kriegerische oder unfriedliche Auseinandersetzungen beendet werden, damit die Menschen ein menschenwürdiges und sicheres Umfeld haben, in dem sie leben können.

Letztlich - und das ist eben ein sehr viel humanitärerer Ansatz - gilt es im Wege von Resettlement-Programmen Menschen da, wo es angezeigt ist und tatsächlich nach humanitären Gründen entscheidend, die Möglichkeit zu geben, direkt in sicherere Staaten zu gelangen. Das hat Deutschland beispielsweise im Falle Syrien mit sehr umfangreichen Programmen - es waren mit Abstand die größten Programme außerhalb der Region - getan. Es wurden vor Ort mit Hilfe des UNHCR Menschen nach Schutzbedarf ausgewählt und nicht danach, wer es als erster schafft, zu einer Botschaft zu kommen. Das scheint mir doch der sehr viel angemessenere und richtigere Weg, wenn wir hier über Humanität sprechen.

Was jetzt die Frage nach möglichen Auswirkungen anbetrifft, da muss ich Sie enttäuschen. Da müssen wir erst einmal abwarten, was der EuGH entscheidet. Ich bin fest davon überzeugt, dass die von der Bundesrepublik vorgetragene Rechtsauffassung ihre Überzeugungskraft nicht verfehlen wird. Aber bevor wir uns jetzt über Konsequenzen unterhalten, muss man doch erst einmal abwarten, wie der Gerichtshof entscheidet.

Schäfer: Ich wüsste nicht, was ich noch zu dem ergänzen sollte, was Johannes Dimroth gesagt hat. Es ist auch für uns viel zu früh, irgendwelche Konsequenzen eines solchen Urteils nur zu erahnen, weil wir gar nicht wissen, was entschieden wird. Auch da gilt der Respekt vor dem Rechtsstaat. Herr Dimroth hat das ausgeführt.

Wir beteiligen uns an diesem Verfahren, weil wir eigene Interessen und auch eine eigene Meinung und eigene Überzeugungen haben. Wir bringen das ein, aber respektieren selbstverständlich das Urteil, das dann vom Europäischen Gerichtshof am Dienstag gefällt werden wird.

Frage: Herr Schäfer, Sie haben eingangs eine Erklärung Ihres Ministers zu der Situation in Mazedonien verlesen. Als einer der Hauptgründe, warum es diese Spannungen im Land gibt, haben Sie den ungelösten Namensstreit erwähnt. Herr Gabriel hat angekündigt, sich in dieser Frage mehr zu engagieren. Die Federführung in dieser Frage haben ja bislang die Vereinten Nationen. Sie sind mit der Arbeit der Vereinten Nationen unzufrieden und wollen jetzt ein stärkeres Engagement Deutschlands, der Europäischen Union. Wie ist das zu verstehen?

Schäfer: Zunächst einmal: Die Freiheit, die Sie haben, Mazedonien "Mazedonien" zu nennen, habe ich nicht. Deshalb habe ich ausdrücklich mehrfach - auch für den Außenminister - "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien" gesagt. Wir schlagen uns über 20 Jahre nach der Unabhängigkeit Mazedoniens mit einem Wortungetüm herum, weil es zwei Länder gibt, nämlich die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Griechenland, die sich bislang noch nicht darauf einigen konnten, wie denn der unabhängige Staat "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien" nun in Zukunft heißen wird. Das ist die Lage.

Sie haben Recht: Die Vereinten Nationen sind aufgerufen, sich dieser Frage zuzuwenden. Aber wenn die Vereinten Nationen das tun, dann schließt das doch überhaupt nicht aus, hilfreiche Dienstleistungen hinter den Kulissen vorzunehmen, um für eine gute Lösung zu sorgen. Niemand würde sagen, die Vereinten Nationen sind für die Lösung des Syrien-Konflikts zuständig (nach dem Motto): "Staffan de Mistura, mach einmal, wir gehen jetzt alle nach Hause."

Das macht ja keinen Sinn. Wir unterstützen natürlich die Bemühungen der Vereinten Nationen, aber wir sprechen auch mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern in Skopje und in Athen mit dem Ziel, auf eine gute Lösung hinzuwirken. Ich war selber dabei, als der vormalige Außenminister Steinmeier mehrfach mit seinem Amtskollegen Kotzias über dieses Thema gesprochen hat. Ich war auch bei mehreren Gesprächen zwischen Außenminister Poposki und Herrn Steinmeier über diese Frage dabei.

Wir wollen, dass es eine gute Lösung gibt. Wir würden uns, ehrlich gesagt, wünschen, dass der Sprecher des Auswärtigen Amtes in den nächsten zehn Jahren nicht noch einmal diese Wortungetüme gebrauchen müsste, um ein Land zu beschreiben. Es wäre schön, wenn es eine Einigung gäbe.

Wir können verstehen, wie die Positionen der beiden Seiten sind, und wir können verstehen, warum es diese Positionen gibt. Aber wir können letztlich nicht verstehen, warum sich in einer Zeit im 21. Jahrhundert nach über 20 Jahren nicht vielleicht doch irgendwie eine vernünftige Lösung finden lässt. So schwer ist es ja nicht.

Zusatzfrage: Ihre guten Dienste haben Sie ja auch bisher geleistet. Auch die Bundeskanzlerin hat das gemacht. Was soll denn jetzt anders werden?

Schäfer: Vielleicht wird es ja insofern anders, als dass auf beiden Seiten eine Bereitschaft zum Kompromiss besteht. Das wäre doch schön.

Zusatzfrage: Wie wollen Sie das erreichen?

Schäfer: Indem man - so, wie Außenpolitik funktioniert - geduldig und beharrlich immer wieder das Gespräch sucht und versucht, gute Lösungen zu befördern. Das tun wir Tag für Tag auch in dieser Frage.

Im Übrigen war das ja, wenn Sie so wollen, nur ein Nebensatz, ein Obiter Dictum dessen, was ich zu Mazedonien gesagt habe. Dass sich der Namensstreit - wie soll man sagen - destabilisierend auf das Staatsgefüge der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien insgesamt auswirkt, wird, glaube ich, niemand bestreiten. Ich glaube, auch Athen wird es nicht bestreiten.

Frage : Ich hätte eine Frage an das BMVg zu den gemeinsamen Übungen von Polizei und Bundeswehr in der kommenden Woche. Herr Nannt, können Sie ungefähr sagen, wie viele Bundeswehr-Angehörige daran teilnehmen werden? Bis jetzt war nach meinem Stand immer noch offen, ob und in welchem Umfang Soldaten hoheitliche Aufgaben übernehmen müssen, übernehmen können. Können Sie dazu etwas ausführen? Falls das BMI zu dem Thema ergänzen kann, nehme ich das auch gern mit.

Nannt: Dann fange ich vielleicht an.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Einsatz der Bundeswehr sind klar. Sie sind ja auch durch das Verfassungsgericht vorgegeben. Es geht hierbei also um Unterstützungsleistungen für die Polizei, und sie sind auch im Terrorfall möglich. Darüber hatten wir auch schon hier in der Bundespressekonferenz mehrfach diskutiert.

Von der Bundeswehr werden etwa 360 Soldaten an dieser Stabsrahmenübung teilnehmen. Wie jetzt der genaue Ablauf der Übung ist, das wird sich im Laufe dieser Woche zeigen, weil es natürlich ganz bewusst so ist, dass das Szenario, die genauen Abläufe, geheim gehalten werden, um wirklich auch Übungen zu ermöglichen. Wenn wir wüssten, was alles genau passiert und welche Anträge kommen, dann bräuchten wir gar nicht zu üben. Das würde keinen Sinn machen.

Es geht letztendlich darum, dass wir das Zusammenspiel erproben und dort die Kommunikation läuft. Gerade im Vorwege sind wirklich viele gute Kontakte gelaufen. Wir haben jetzt auch schon gemerkt, wo wir vielleicht noch einmal nachsteuern und Kommunikationswege etablieren müssen. Insofern bin ich ganz zuversichtlich und gespannt, was die nächste Woche ergeben wird.

Dimroth: Viel habe ich dem nicht hinzuzufügen. Es ist tatsächlich so, dass das in dieser Form erstmalig gemeinsam geübt wird, das Zusammenwirken von Polizeikräften, Sicherheitskräften und Kräften der Bundeswehr - selbstverständlich ausschließlich in dem dafür vorgesehenen verfassungsrechtlichen Rahmen.

Was die Befugnisse von beiden Seiten anbetrifft: Ich darf Sie gern darauf verweisen, dass wir dazu ja auch aktive Pressearbeit planen. Es wird am letzten Tag der gemeinsamen Übung eine gemeinsame Pressekonferenz geben mit der Verteidigungsministerin, dem Innenminister und jedenfalls in Teilen der beteiligten Landesinnenminister. Wir werden im Zusammenhang mit der Übung auf unserer Webseite weitere Informationen zur Verfügung stellen, auch "frequently asked questions". So heißt das, glaube ich, auf Neudeutsch. Wir werden also die häufig gestellten Fragen zu diesem Komplex beantworten, sodass Sie dann auch hinreichend ausgestattet sind.

Frage : Herr Nannt, weil Sie es gerade angesprochen haben. Ist jeder Terroranschlag für die Bundeswehr eine drohende Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Ordnung des Landes? Denn das ist ja der Grund, wann die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden darf.

Nannt: Sie sollten einmal genau schauen, was genau im Wortlaut steht. Es geht um Dinge katastrophischen Ausmaßes. Das ist vom Verfassungsgericht vorgegeben. Sie brauchten jetzt nicht in die Semantik hereinzugehen. Sie können einfach studieren, was im Wortlaut steht. Genau dann - das ist ja verfassungsrechtlich so geregelt - kann die Bundeswehr im Rahmen einer Unterstützung eingesetzt werden. Es geht ja hier um hoheitliche Aufgaben.

Zusatzfrage : Gab es bisher einen einzigen Terroranschlag oder ein Ereignis in Deutschland, das ein katastrophales Ausmaß hatte?

Nannt: Das ist mir jetzt nicht bekannt. Das heißt aber nicht - - Das ist genau der Punkt, den wir beide schon vor einem halben Jahr diskutiert haben. Sehen Sie einmal in die alten Videos hinein. Ich werde jetzt auch nicht die ganze Runde hier ewig lang aufhalten.

Es geht darum, dass wir genau das üben, was auch die Bevölkerung von uns erwartet. Ich meine, jeder denkt, wenn es wirklich zu so einer Dimension käme, von der wir alle hoffen, dass sie - toi toi toi - niemals passieren wird, dann wäre die Erwartungshaltung von allen, dass auch die Bundeswehr dort Unterstützung leistet. Ich vertraue auf die Polizei. Sie haben tolle Kräfte. Aber wenn es wirklich im Bedarfsfall dazu kommen sollte - und die Polizei das vielleicht nicht regeln kann - und es so eine Dimension hätte, dann wäre es wichtig, dass solche Wege eingespielt, also geübt sind und wir das können. Alles andere wäre schlimm und katastrophal.

Frage : Ich möchte das Bundeswirtschaftsministerium fragen, vielleicht auch Sie, Frau Demmer: Die Bundesregierung hat zum Opel-Verkauf immer gesagt, man befinde sich im Gespräch mit allen Beteiligten. Von daher können Sie mir jetzt sicherlich sagen, ob die Meldungen, die davon sprechen, dass wir womöglich schon in der nächsten Woche einen Vertragsabschluss des Opel-Verkaufs zu erwarten haben, nach dem, was Sie aus Ihren Gesprächen hören, zutreffen oder nicht?

Zum Zweiten würde mich noch interessieren, welche Rolle im Moment in diesem Komplex die Politik spielt? Ist die Politik nur Betrachter von außen oder hat sie irgendeine aktive Rolle darin zu spielen?

Audretsch: Ich kann gern anfangen.

Ich kann Ihnen natürlich versichern, dass sowohl die Bundeswirtschaftsministerin Zypries als auch der Koordinator für die Fragen rund um Opel, Herr Machnig, weiterhin im engen Kontakt mit allen Akteuren stehen, das heißt auch mit Opel und den anderen Beteiligten. Gleichzeitig ist es so, dass wir über den konkreten Fortschritt in Einzelheiten hier natürlich nicht berichten können.

Ich könnte Ihnen jetzt noch einmal unsere Grundanforderungen, die wir hier schon des Öfteren vorgetragen haben, sagen. Ich kann es Ihnen aber einfach ersparen und dann bleiben wir bei der Aussage, dass die Kontakte intensiv weiter fortgesetzt werden.

SRS'in Demmer: Genau. Die Bundesregierung ist auf allen Ebenen im Gespräch. Ich kann dem nichts hinzufügen.

Zusatzfrage : Darf ich noch einmal die Frage stellen, welche Rolle die Politik im Moment spielt? Betrachten Sie nur das, was in Verhandlungen zwischen General Motors und PSA läuft? Oder gibt es da irgendetwas, wo man sagen kann, die Bundesregierung spielt eine aktive Rolle in diesen Gesprächen?

Audretsch: Wir sind intensiv in diese Gespräche eingebunden. Das ist der Stand, den es gibt. Sowohl Frau Zypries als auch Herr Machnig stehen in gutem Kontakt mit den Akteuren.

Frage : Frau Demmer, Sie wollten uns die Liste der Wirtschaftsdelegation geben, die mit der Kanzlerin nach Ägypten gereist sind.

SRS'in Demmer: Soll ich sie Ihnen vorlesen oder schicken?

Zusatz : Wie Sie wollen.

SRS'in Demmer: Dann schicke ich sie Ihnen.

Zusatz : Danke. - Uns allen!

SRS'in Demmer: Gern.

Frage : Herr Audretsch und Frau Steffen, es wird über einen Brief berichtet, den Frau Zypries im Kontext von "Hate Speech" - Regularien für die Internetwirtschaft oder für Plattformbetreiber - nach Brüssel an Herrn Ansip geschickt habe. Ich würde erstens gern wissen, ob es stimmt, was dort über den Brief steht, welche Forderungen sozusagen darin erhoben werden.

Dann möchte ich gern von Frau Steffen wissen, was Herr Maas aktuell plant, in dem Bereich in dieser Legislaturperiode noch zu unternehmen. Denn wenn ich es richtig verstanden habe, dann warnt Frau Zypries ja u. a. auch vor einer Zersplitterung des Binnenmarktes, wenn zum Beispiel deutsche Spezialregeln kämen.

Audretsch: Ich kann Ihnen bestätigen, dass es einen solchen Brief gibt, dieser Brief an Kommissar Ansip geschickt wurde und die Ministerin darin auf das Thema Fake News und eine europäische Regelung zu diesem Thema eingeht. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass an der Stelle ein einheitliches europäisches Beschwerdeverfahren angestrebt wird. Die Ministerin hat an die Kommission appelliert, die bestehenden Regelungen im sogenannten "notice and action"-Verfahren zu konkretisieren. Das ist Inhalt dieses Briefes, und er wurde in der Form an den Kommissar geschickt.

Steffen: Wir haben uns dazu sehr häufig und sehr intensiv hier in der Regierungspressekonferenz geäußert. Der Minister hat immer gesagt, dass wir das Monitoring abwarten werden, mit dem wir überprüfen lassen, wie viele rechtswidrige Inhalte in den sozialen Medien tatsächlich gelöscht werden. Wir werden in Kürze die Zahlen vorlegen.

Zusatzfrage : Daraus folgt dann was?

Steffen: Daraus werden sich dann etwaige gesetzgeberische Konsequenzen ergeben. Aber das legen wir dann zum entsprechenden Zeitpunkt vor.

Freitag, 3. März 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 3. März 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/03/2017-03-03-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2017

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