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PRESSEKONFERENZ/1453: Regierungspressekonferenz vom 12. Mai 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 12. Mai 2017
Regierungspressekonferenz vom 12. Mai 2017

Themen: Telefonat der Bundeskanzlerin mit dem neu gewählten Staatspräsidenten von Südkorea, Inhaftierung von Mesale Tolu und weiteren deutschen Staatsangehörigen in der Türkei, beabsichtigte Reise von Bundestagsabgeordneten nach Incirlik, Termine der Bundeskanzlerin (Arbeitnehmerkongress der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Antrittsbesuch des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, Überreichung der Thesen der gemeinsamen "Initiative Kulturelle Integration", Kabinettssitzung, Verleihung des Nationalen Integrationspreises an die Stadt Altena, L20-Forum der internationalen Gewerkschaften, Gespräch mit Vertretern der russlanddeutschen Bevölkerungsgruppe, 12. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren, gemeinsame Jahresversammlung der Verbände "die Familienunternehmer" und "Die Jungen Unternehmer", Treffen der G20-Gesundheitsminister), Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verhinderung von Mantelkäufen im Körperschaftssteuerrecht, Ermittlungen im Fall des Bundeswehrsoldaten Franco A., Entscheidung der ITC zu Strafzöllen gegen deutsche Stahlkonzerne, Insolvenz von Locomore, Medienberichte über ein No-Spy-Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Flosdorff (BMVg), Kalwey (BMF), Wagner (BMWi), Susteck (BMVI),


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Bevor ich zu den Terminen der Bundeskanzlerin komme, wollte ich Ihnen kurz mitteilen, dass die Bundeskanzlerin heute Vormittag ein Telefonat mit dem neu gewählten Staatspräsidenten von Südkorea, Herrn Moon Jae In, geführt hat. Sie hat ihm zu seinem Amtsantritt herzlich gratuliert. Deutschland und Südkorea verbindet seit vielen Jahren eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Bundeskanzlerin hat ihren Wunsch ausgedrückt, dass diese Zusammenarbeit auch mit dem neuen Präsidenten fortgeführt werde möge. Sie hat ihn zum G20-Gipfel nach Hamburg eingeladen, und Herr Moon hat diese Einladung nach Deutschland zum G20-Gipfel angenommen.

Frage : Können Sie heute sagen, ob es konsularische Betreuung im Fall der Übersetzerin/Journalistin Tolu in der Türkei gibt? Was ist aus deutscher Sicht diesbezüglich der letzte Stand?

Lässt sich sagen, ob die Frau nur einen deutschen Pass hat oder ob sie auch einen türkischen Pass hat?

Schäfer: Ich denke es ist in Ihrem Interesse, vielleicht auch im Interesse Ihrer Kollegen, dass ich einfach kurz die Geschichte mit einigen Daten erzähle, damit Sie wissen - und damit auch die Öffentlichkeit weiß -, was da vorgefallen ist und was wir bislang getan haben.

Soweit sich das für uns recherchieren lässt, ist Frau Mesale Tolu am 30. April - das ist immerhin schon fast zwei Wochen her - von den türkischen Sicherheitsbehörden in Polizeigewahrsam genommen worden. Sie wurde dann eine Woche später, am 6. Mai, in Untersuchungshaft genommen - ich nehme an, auf der Grundlage eines Beschlusses einer Entscheidung eines türkischen Untersuchungsrichters.

Wir haben weder nach der Gewahrsamnahme durch die Polizei noch nach der Übernahme in Untersuchungshaft darüber von den zuständigen türkischen Behörden eine Nachricht erhalten, wie das eigentlich völkerrechtlich nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen geboten wäre. Das ist bedauerlich. Wir gehen davon aus - da wir noch keinen persönlichen Kontakt zu Frau Tolu hatten, ist das bisher eine, aus konkreten Anhaltspunkten ableitbare, ziemlich belastbare Annahme -, dass Frau Tolu deutsche Staatsangehörige - das sowieso -, aber wohl auch keine türkische Staatsangehörige mehr ist. Das hat Bedeutung für die Frage der konsularischen Betreuung. Ich denke, das brauche ich nicht zu erläutern, weil diejenigen, die hier regelmäßig sind, immer wieder von mir hören, dass ein völkerrechtlicher Anspruch auf konsularische Betreuung nur dann besteht, wenn der zu Betreuende oder die zu Betreuende eben keine Staatsangehörigkeit des jeweiligen Gastlandes hat.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit großem Hochdruck daran arbeiten und auf den dafür vorgesehenen Kanälen darum bitten, ja darauf drängen, so schnell wie das nur irgend möglich geht zu Frau Tolu gehen zu können. Sie befindet sich zurzeit in einem Untersuchungsgefängnis in der Gegend von Istanbul, und deshalb ist unser Generalkonsulat in Istanbul zuständig. Unser Generalkonsul Herr Birgelen tut alles, was möglich ist. Aber auch da gilt: Wir sind darauf angewiesen, dass sich die türkischen Behörden nicht nur anständig, sondern in diesem Fall auch völkerrechtsgemäß verhalten. Das bedeutet, dass sie eine konsularische Betreuung in diesem Fall möglich machen müssen, und das werden wir natürlich auf sehr deutliche Art und Weise auch geltend machen.

Zusatzfrage : Können Sie sagen, mit welcher Begründung von den türkischen Behörden ein Kontakt des Konsulats oder der Botschaft abgelehnt wird?

Schäfer: Es gibt eine solche Begründung nicht. Eine Antwort auf unser Anliegen steht aus. Wir werden natürlich fragen - wir haben das auch schon getan -, warum man sich in diesem Fall, anders als in allen anderen Fällen, eben nicht an die vorgesehen völkerrechtlichen Regeln hält. Nach den Regeln des Wiener Übereinkommens über konsularische Betreuung gibt es nur ganz kurze Fristen. Im Grunde heißt es dort, dass eine Benachrichtigung des Staates der Festgenommenen oder der in Gewahrsam Genommenen unverzüglich zu erfolgen hat. Das ist in diesem Fall unterblieben. Auch das werden wir nacharbeiten; das ändert aber jetzt nichts mehr am Tatbestand.

Das Wichtigste ist jetzt, dass wir Zugang zu Frau Tolu bekommen können, damit wir mehr über die Art und Weise in Erfahrung bringen, wie sie in Polizeigewahrsam und auch in Untersuchungshaft behandelt worden ist. Sie können sich vorstellen, dass das für uns ein großes und wichtiges Anliegen ist.

Frage : Herr Schäfer, auf welchem Wege wird denn versucht, in Kontakt mit Frau Tolu zu treten? Hat Herr Gabriel den Telefonhörer bereits in die Hand genommen oder bei seinem Counterpart angerufen? Wie muss ich mir das Ganze jetzt praktisch vorstellen?

Schäfer: Der klassische und in diesem Fall auch angezeigte Weg, so etwas geltend zu machen, ist der Weg auf sogenannten diplomatischen Kanälen. Das ist zunächst einmal das Gespräch oder die Verbalnote - jedenfalls der direkte Kontakt mit dem türkischen Außenministerium, das in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner ist. Das ist natürlich bereits geschehen.

Ich hatte hier vorgestern angekündigt, dass der deutsche Außenminister mit seinem türkischen Kollegen am Rande der Somalia-Konferenz sprechen würde. Die Dinge haben sich anders entwickelt, als ich das vorhersehen konnte. Es ist nicht der türkische Außenminister gestern in London auf der Somalia-Konferenz gewesen, sondern Ministerpräsident Yildirim, sodass das von mir als Gespräch mit dem Außenminister vorhergesehene Gespräch gestern zu einem Gespräch mit dem Ministerpräsidenten geworden ist. Sie können sicher sein, dass in diesem Gespräch auch gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten die anhängigen Fälle von Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger in der gebotenen Weise zur Sprache gekommen sind.

Zusatzfrage : Wenn ich dazu nachfragen darf: Können Sie uns eine Übersicht darüber geben, wie viele Fälle von Personen mit deutschem Pass und wie viele davon mit ausschließlich deutschem Pass es momentan gibt?

Schäfer: Ich sage das in dem Wissen, dass die Kollegen im Auswärtigen Amt zuschauen, sodass ich hoffe, dass sie mich korrigieren, falls ich etwas Falsches sagen sollte.

Mit Frau Tolu, mit Herrn Yücel und vier weiteren deutschen Staatsangehörigen haben wir es mit sechs Personen zu tun, bei denen jeweils die Frage des konsularischen Zugangs in Rede steht. Es gibt darüber hinaus einige Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind und deshalb mit einem Ausreiseverbot belegt worden sind, also das Land nicht verlassen dürfen. Auch das bringt eine Menge menschliche, ja auch soziale und wirtschaftliche Probleme für die Betroffenen mit sich. Auch diese Fälle haben wir natürlich mit dem Ziel auf dem Schirm, Lösungen zu erreichen, die ein vernünftiges, ein normales Leben möglich machen.

Aber der Freiheitsentzug, wie er in den Haftfällen vorliegt, ist nach der türkischen Verfassung, nach dem deutschen Grundgesetz, auch nach den einschlägigen Regelungen etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention, denen die Türkei beigetreten ist, natürlich ein besonders gravierender Eingriff in die Grundrechte. Gerade weil das ein so gravierender Grundrechtseingriff ist, ist es ganz besonders wichtig, dass wir immer wieder den Türken erklären, dass das - jedenfalls aus unserer Sicht - unverhältnismäßig ist, dass das aus unserer Sicht geändert werden muss und dass langjährige Inhaftierungen in Untersuchungshaft, ohne dass es erkennbar Fortschritte in den zugrunde liegenden Strafverfahren gibt, für uns mindestens zweifelhaft, jedenfalls unverhältnismäßig, womöglich sogar rechtswidrig sind.

Frage: Herr Schäfer, wäre es möglich, eine namentliche Liste der Fälle zu bekommen, die Sie eben summarisch genannt haben, um den Überblick zu bekommen?

Zweitens. Gibt es in dieser Causa einen direkten Kontakt - ich meine nicht eine Einbestellung - mit dem türkischen Botschafter in Berlin?

Schäfer: Natürlich gibt es auch Kontakte mit der hiesigen Botschaft. Es hat auch in den letzten Tagen Gespräche mit dem türkischen Botschafter im Auswärtigen Amt nicht nur über solche Fälle, sondern auch über andere Themen gegeben, die uns unter den Nägeln brennen und die auch für die türkische Seite wichtig sind.

Bei dem Thema Namen bin ich immer sehr vorsichtig und muss dabei rechtliche wie tatsächliche Angelegenheiten der Privatsphäre berücksichtigen. Der Fall Deniz Yücel ist so prominent - Herr Yücel ist ja auch selber in die Öffentlichkeit gegangen -, sodass es für mich in diesem Fall kein Problem ist, diesen Namen zu nennen und zu bestätigen. So ist es auch im Fall von Frau Tolu. Bei den anderen Fällen gebietet es, glaube ich, die Rücksichtnahme auf die Privatsphäre, dass man die Namen nicht in der Öffentlichkeit nennt.

Zusatzfrage: Wie hat denn der türkische Botschafter im direkten Gespräch reagiert? Sie werden ihm ja doch deutlich gemacht haben - Sie haben es vorhin gesagt -, welche Fristen das Wiener Abkommen zwingend vorsieht.

Schäfer: Ich bin nicht sicher, ob zu dem Zeitpunkt, als das Gespräch mit dem türkischen Botschafter stattgefunden hat, bereits das bekannt war, uns bekannt war, was ich Ihnen jetzt gerade gesagt habe, nämlich dass es zu dieser Inhaftierung unter Verletzung der Regeln des Wiener Abkommens über konsularische Beziehungen gekommen ist. Deshalb kann ich das nicht bestätigen.

Ansonsten gilt das, was Sie von dieser Seite immer wieder hören: Es ist gute Gepflogenheit, dass wir Ihnen hier darüber berichten, mit welchen Petita wir solche Gespräche angehen. Es ist aber im Grunde Aufgabe der Gegenseite - in diesem Fall des türkischen Botschafters -, auf Nachfrage zu berichten oder eine solche Auskunft zu verweigern, was denn seine Haltung dabei gewesen ist.

Frage: Herr Schäfer, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Wie und wann haben Sie genau von diesem Fall erfahren? Hat irgendwann letztendlich dann doch die türkische Seite Sie informiert oder haben Sie das von deutschen Medien erfahren und dann von Ihrer Seite aus nachgefragt? War das vor dem Gespräch mit Herrn Yildirim gestern? Mit anderen Worten: Konnte dieser konkrete Fall da schon besprochen werden?

Wenn Sie uns die Namen nicht nennen wollen, was ich verstehe: Sind das alles sechs Journalisten? Wie viele davon sind Doppelstaatler und wie viele sind deutsche Staatsbürger?

Schäfer: Sie stellen sehr, sehr konkrete Fragen. Ich versuche, sie, so gut ich das irgend kann, zu beantworten.

Die sechs Personen sind nicht alle Journalisten. Welchen Beruf Frau Tolu ausgeübt hat, überlasse ich Ihrer Qualifikation. Manche von Ihnen sprechen davon, sie sei Journalistin gewesen. Andere sagen, sie sei Übersetzerin bei einer türkischen Nachrichtenagentur. Für uns ist das gleichgültig. Egal, welchen Beruf sie ausübt, egal, was sie in der Türkei oder in Deutschland getan hat: Für uns ist es wichtig, dass wir uns um sie als deutsche Staatsangehörige kümmern können.

Mein Stand ist - aber auch das sage ich unter der scharfen Aufsicht der Kolleginnen und Kollegen, die mich jetzt hier beobachten oder das mithören können -, dass wir eben nicht von türkischer Seite, sondern aus anderen Quellen von dieser Inhaftierung gehört haben und deshalb von uns aus auf die türkische Seite zugehen mussten, um diesen Fall zur Sprache zu bringen. Dazu gehört dann natürlich auch, dass wir darum bitten, Aufklärung darüber zu bekommen, warum eine solche Unterrichtung, wie sie eben völkerrechtlich geboten ist, in diesem Fall unterblieben ist. Das ist deshalb besonders bemerkenswert, weil in anderen Fällen die türkische Regierung sehr sorgfältig mit dieser Art von Verpflichtungen umgeht.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir - abgesehen von der bisher noch nicht erfolgten, weil noch nicht genehmigten konsularischen Betreuung für Frau Tolu - natürlich mit der Familie der Betroffenen, aber auch mit dem Rechtsanwalt von Frau Tolu in Kontakt sind. Wir werden auch bei den zuständigen türkischen Behörden in diesem Fall nicht locker lassen.

Zusatzfrage: War das gestern bei dem Gespräch mit dem Ministerpräsidenten schon bekannt?

Schäfer: Ich glaube, dass der Fall dem Auswärtigen Amt zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen ist. Weil ich gestern nicht in London an der Seite von Herrn Gabriel war, kann ich Ihnen aber nicht bestätigen, ob dieser konkrete Fall Gegenstand des Gesprächs gewesen ist. Was ich Ihnen bestätigen kann - das habe ich aber bereits getan; da wiederhole ich mich -, ist, dass ganz grundsätzlich diese Fälle, von denen wir jetzt reden, also diese Fälle der Inhaftierung von deutschen Staatsangehörigen in der Türkei, Gegenstand des Gesprächs mit dem türkischen Ministerpräsidenten gewesen sind.

Frage: Ganz allgemein gefragt, weil Sie jetzt noch nicht die konsularische Betreuung im Fall Tolu vornehmen können: Akzeptiert die Türkei, dass ihre Staatsbürger, wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, die türkische Staatsbürgerschaft verlieren beziehungsweise ihren Pass zurückgeben oder ist es regelmäßig so, dass die Türkei dann trotz dieser Rückgabe des Passes davon ausgeht, dass diese Personen nach wie vor türkische Staatsbürger sind?

Schäfer: Das ist eine gute Frage die Sie stellen. Ich glaube, man muss zwischen faktischem oder emotionalem Umgang und dem rechtlichen Umgang mit dieser Frage unterscheiden. Rein rechtlich gibt es Regelungen, die eine Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit vorsehen. Gleichwohl ist es Ihnen wie uns aus vielen Beispielen bekannt, dass von türkischer Seite irgendwie schon das Gefühl vorherrscht: Wenn jemand aus der Türkei stammt, türkischer Abstammung ist, türkischer Staatsangehöriger gewesen ist und sich in Deutschland lange Jahrzehnte aufhält, ist er noch Türke. Das ist aber, glaube ich, jetzt nicht als rechtliche Qualifikation, sondern mehr als Zusammengehörigkeitsgefühl im Sinne einer ethnischen oder kulturellen oder sprachlichen oder regionalen Zusammengehörigkeit gemeint.

Ich kann nur hoffen, dass wir in diesem Fall eine Situation vorfinden, in der die Informationen, von denen ich jetzt ausgehe und von denen ich aber schon gesagt hat, dass sie letztlich noch einer abschließenden Bestätigung durch Frau Tolu selber harren, in diesem Fall keine Rolle spielen. Wenn Frau Tolu nur deutsche Staatsangehörige ist, muss sie von den türkischen Behörden als eine solche behandelt werden.

Frage : Etwas abstrahierter gesprochen: Herr Schäfer, Herr Seibert, es gab ja die Hoffnung, dass sich nach dem Referendum in der Türkei die deutsch-türkischen Beziehungen vielleicht wieder etwas entspannen würden. Jetzt scheint es ja doch nach wie vor Vorfälle zu geben, die das Ganze etwas schwieriger gestalten. Wie beurteilt denn die Bundeskanzlerin, wie beurteilt der Bundesaußenminister solche Vorkommnisse, die ein bisschen daran zweifeln lassen, dass man sich auf dem Weg der Entspannung befindet?

StS Seibert: Wir haben grundsätzlich ein Interesse an guten Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei. Die Gründe dafür haben wir hier oft dargelegt.

Sie haben jedenfalls von diesem Tisch aus nicht gehört, dass wir mit dem Ausgang des Referendums bestimmte Hoffnungen verbunden haben. Im Gegenteil. Wir haben uns auch durchaus zurückhaltend über das Referendum geäußert, weil es ja erheblichen Zweifel der Wahlbeobachter an der Art und Weise seines Zustandekommens gibt.

Zusatzfrage : Die Frage nach der Beurteilung des Vorgangs?

StS Seibert: Ich glaube, das hat Herr Schäfer gerade für das Auswärtige Amt und damit auch für die ganze Bundesregierung sehr klar dargelegt. Dieser Fall, der jetzt aufgetaucht ist, macht uns Sorgen. Wir erwarten, dass die konsularische Betreuung möglich ist - und zwar bald, weil es da bei einem deutschen Staatsbürger ganz klare Regelungen gibt. Das hat Herr Schäfer gerade ja sehr klar ausgedrückt.

Schäfer: Vielleicht kann ich noch ergänzen, dass das gestrige Gespräch des deutschen Außenministers mit dem türkischen Ministerpräsidenten immerhin die gemeinsame Haltung zutage gefördert hat, dass es Anlass und Grund genug gibt, mindestens den gemeinsamen, das heißt beidseitigen Versuch zu starten, die bilateralen Beziehungen, die sich in schwierigem Fahrwasser bewegen, bei denen es zuckelt und ruckelt und immer wieder Schwierigkeiten gibt, zu normalisieren. Das ist kein Prozess, der von heute auf morgen gelingen kann; das wird viel Zeit brauchen, und es setzt voraus, dass auch die türkische Seite dazu bereit ist. Für die Bundesregierung können, denke ich, Herr Seibert und ich gemeinsam sagen, dass dazu jede Bereitschaft besteht - selbstverständlich auf der Grundlage der von uns immer wieder klar artikulierten Interessen und unserer Werte.

Frage : Herr Schäfer, ist dem Auswärtigen Amt offiziell bekannt, was die Haftgründe sind?

Schäfer: Gut, dass Sie das noch einmal fragen. Solange es zwischen uns und den zuständigen türkischen Behörden in dieser Sache noch keine formalen Informationen in dieser Richtung gegeben hat, möchte ich das eigentlich gar nicht bestätigen. Es gibt Medienberichte, die ich wie Sie gelesen habe, in denen davon die Rede ist, wie die Umstände der Festnahme waren und dass sie im Zusammenhang stehen kann mit dem Umgang der türkischen Behörde mit dem Medium, das ja offensichtlich vor einiger Zeit geschlossen worden ist. Das alles kann ich für das Auswärtige Amt zurzeit nicht förmlich bestätigen.

Natürlich gilt, dass wir uns nicht nur für die konsularische Betreuung einsetzen. Der Sinn der konsularischen Betreuung ist ja, sicherzustellen, dass es in der Türkei ein faires Verfahren gibt. Das ist das Mindeste, was wir erwarten, und dazu gehören auch anständige Haftbedingungen, dazu gehört, dass Frau Tolu in einer Weise behandelt wird, die es möglich macht, ein schnelles, zügiges, rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Das ist natürlich auch unsere Erwartung, ja unsere Forderung im Fall Yücel und in anderen Fällen. Dass da jemand inzwischen fast drei Monate in Einzelhaft, in Untersuchungshaft sitzt, ohne dass es erkennbar irgendwelche Fortschritte in seinem Strafverfahren gibt, ist eben nach unserer festen Überzeugung kein faires und vermutlich auch kein rechtsstaatliches Vorgehen. Auch da kann ich Ihnen nur immer wieder versichern: Wir bleiben da dran, aber die Entscheidungen trifft dann jemand in der Türkei - hoffentlich die unabhängige türkische Justiz.

Frage: Herr Seibert, im Fall Deniz Yücel hat sich die Kanzlerin namentlich für ihn verwendet. Ist das in diesem Fall auch denkbar, vor allem, wenn sich bestätigt, dass Frau Tolu ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft hat?

StS Seibert: Wir besprechen diesen Fall hier heute ja zum ersten Mal. Herr Schäfer hat klar vorgetragen, was die Sachlage ist und was unsere Forderungen sind. Nun hoffen wir, dass die Forderung, konsularischen Kontakt, konsularische Betreuung einleiten zu können, möglichst bald erfüllt wird, und dann werden wir weitersehen. Natürlich fordern wir für Frau Tolu auch ein faires, ein rechtstaatliches Verfahren, und vor allem fordern wir den konsularischen Zugang.

Frage: Noch kurz zum Fall Yücel, Herr Schäfer: Ist man da beim Thema konsularische Vertretung irgendwie weiter vorangekommen, oder ist es bei dem ersten Besuch als einmaliges Ereignis geblieben?

Wenn ich darf, würde ich das noch ein bisschen erweitern: Nächste Woche wollen wieder Abgeordnete nach Incirlik reisen. Ist diese Reise Ihnen gegenüber von der türkischen Seite eigentlich genehmigt beziehungsweise bestätigt worden?

Schäfer: Zunächst einmal kann ich Ihnen sagen - weil ich das gerade noch einmal nachgeschaut habe -: Von den sechs Personen, über die ich vorhin gesprochen habe, die mindestens auch deutscher Staatsangehörigkeit sind und sich zurzeit in Polizeigewahrsam oder Untersuchungshaft befinden, sind, wenn ich das richtig sehe, vier auch türkische Staatsangehörige - darunter Deniz Yücel.

Im Fall Yücel gilt genau das Gleiche. Ich kann dazu gerne noch einmal wiederholen, dass es am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz zu einer Begegnung der Bundeskanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Yildirim - mit dem sich ja gestern der deutsche Außenminister getroffen hat - gegeben hatte, auf deren Grundlage es dann mit etwas Verzögerung und mit schwierigen Prozessen hinter den Kulissen auf türkischer Seite dann eben zum Glück zu einer einmaligen Genehmigung eines konsularischen Besuches bei Herrn Yücel gekommen ist. Er hat dann nach meiner Erinnerung im Laufe des Monats März - ich kann das Datum gerne nachschauen lassen; das habe ich so ohne Weiteres nicht mehr im Kopf - von unserem Generalkonsul, Herrn Birgelen, Besuch bekommen. Unmittelbar nach Abschluss dieses Besuches haben wir die türkischen Behörden gebeten, das zu verstetigen und es nicht bei einem einmaligen Besuch zu belassen. Seit dieser Zeit haben wir diesen etwas hängenden Zustand, in dem wir das Tag für Tag anhängig machen - auf diplomatischer, auf bürokratischer und natürlich auch auf politischer Ebene -, ohne dass wir dafür eine positive Entscheidung bekommen. Die Sache ist vielmehr offen.

Zum Thema Incirlik kann ich Ihnen nur sagen: Da sind wir dran. Die Bundesregierung hat ein großes Interesse daran, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihre Soldaten ihrer Parlamentsarmee auch in der Türkei besuchen können. Darüber hinaus bin ich zurzeit nicht in der Lage, Ihnen etwas Konkretes zu sagen - außer dass ich Ihnen versichern kann, dass wir da wirklich mit aller Macht daran arbeiten, dass so etwas möglich ist und möglich bleibt.

Vorsitzender Mayntz: Weiß Herr Flosdorff mehr dazu?

Flosdorff: Beim Thema Incirlik hat sich nichts geändert. Das deutsche Kontingent fliegt dort täglich seine Aufträge, seine Einsätze.

Frage: Herr Schäfer, wie man lesen konnte, war während des Polizeieinsatzes bei Frau Tolu wohl auch ihr zweijähriger Sohn in der Wohnung. Wissen Sie etwas über den Verbleib dieses Kindes?

Schäfer: Leider nicht.

Meine Kollegen haben mich gerade auch noch korrigiert: Der Haftbesuch bei Herrn Birgelen hat nicht im März, sondern am 4. April stattgefunden.

Vorsitzender Mayntz: Ich nehme an, dieses Thema werden wir am Montag fortsetzen.

Damit sind wir auch bei den Terminen der nächsten Woche - Herr Seibert, bitte.

StS Seibert: Am Montag, dem 15. Mai, ist die Bundeskanzlerin zunächst zum Arbeitnehmerkongress der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eingeladen. Sie wird dort um 14.30 Uhr eine Rede halten. Dieser Kongress steht unter dem Motto "Weiterbildung im digitalen Zeitalter". Es diskutieren Experten aus Wissenschaft und Politik mit Vertretern der Sozialpartner darüber, wie eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik auf das digitale Zeitalter reagieren sollte.

Die Bundeskanzlerin freut sich, am späten Montagnachmittag den dann neuen französischen Präsidenten Emmanuel Macron im Bundeskanzleramt empfangen zu können. Den genauen Zeitplan seines Besuchs kann ich Ihnen hier heute noch nicht nennen; das reichen wir dann kurzfristig nach.

Am Dienstag, dem 16. Mai, wird um 14.15 Uhr im Bundeskanzleramt der Präsident des Deutschen Kulturrates, Christian Höppner, der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt die Thesen der gemeinsamen "Initiative Kulturelle Integration" überreichen. Das ist eine Initiative, die in ihren Thesen zum Ausdruck bringen will, welchen Beitrag die Kultur zur Integration leisten kann und dass Zusammenhalt in Vielfalt gelingen kann. Zu den Mitgliedern dieser Initiative gehören beispielsweise die ARD, das ZDF, der Deutsche Journalistenverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Zentralrat der Juden.

Am Mittwoch, dem 17. Mai, findet um 9.30 Uhr wie üblich die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Am Mittwoch gegen 11 Uhr verleiht die Bundeskanzlerin zum ersten Mal den Nationalen Integrationspreis. Dieser Preis geht zurück auf die Klausur der Bundesregierung, des Bundeskabinetts, im Mai 2016. Damals wurde eine Meseberger Erklärung zur Integration beschlossen, und es wurde beschlossen, dass ein Nationaler Integrationspreis ins Leben gerufen werden soll. Der Preisträger soll als Vorbild für andere dienen, sich ebenfalls zu engagieren. Das geschieht also nun zum ersten Mal in einer kleinen Feierstunde am Mittwoch.

Der erste Preisträger dieses Nationalen Integrationspreises ist die Stadt Altena in Nordrhein-Westfalen. Altena hat ein Leitbild "Vom Flüchtling zum Altenaer Mitbürger" und hat sich da wirklich beispielgebend für die Integration von Migrantinnen und Migranten in unsere Gesellschaft verdient gemacht. Unter diesem Leitbild bündelt die Stadt Altena in ganz enger Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen viele wirksame Instrumente der Integrationsarbeit. Nominiert wurde Altena vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Es ist bei dem Nationalen Integrationspreis so, dass 33 Institutionen vorschlagsberechtigt sind. Man kann Personen, Personengruppen, Organisationen und Kommunen vorschlagen. Die unabhängige Jury aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens hat nun also Altena gewählt.

Am Mittwochnachmittag nimmt die Bundeskanzlerin am Labour-20-Forum beziehungsweise L20-Forum der internationalen Gewerkschaften teil. Das ist Teil des G20-Dialogforums mit den Zivilgesellschaften. Sie erinnern sich vielleicht an das W20-Forum; es hat auch schon andere gegeben. Es ist eine zweitägige Veranstaltung, und der Veranstaltungsort ist die Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Organisiert wird dieses Forum der internationalen Gewerkschaften vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

Das G20-Motto "Eine vernetzte Welt gestalten" steht auch über dieser Veranstaltung. Entsprechend dem gewerkschaftlichen Gesichtspunkt steht also natürlich die faire Gestaltung der Weltwirtschaft für gute Arbeit weltweit im Mittelpunkt. Die Bundeskanzlerin wird eine Rede halten, wird an der anschließenden Diskussion teilnehmen und wird am Ende von den Delegationsleitern der internationalen Gewerkschaftsverbände deren Empfehlungen für den G20-Gipfel entgegennehmen. Sie können das Ganze, wenn Sie nicht selber hingehen wollen, auf www.g20germany.de im Livestream verfolgen.

Am Mittwoch um 17. 30 Uhr empfängt die Bundeskanzlerin Vertreter der russlanddeutschen Bevölkerungsgruppe zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt. Teilnehmer sind neben dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, Vertreter der Russlanddeutschen, der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland sowie gesellschaftspolitisch engagierte Jugendliche.

Am Mittwoch um 19 Uhr ist die Bundeskanzlerin dann Gastgeberin beim 12. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren. Das findet in der Regierungsfeuerwache Berlin Tiergarten statt. Die Bundeskanzlerin zeigt mit diesem Besuch die Wertschätzung - nicht nur ihre eigene, sondern die der ganzen Bundesregierung - für die Arbeit aller Feuerwehren in Deutschland, und das gilt ganz besonders auch für die Freiwilligen Feuerwehren. Allgemeine Hilfe und das, was man den abwehrenden Brandschutz nennt, wird in den meisten Städten Deutschlands hauptsächlich durch freiwillige Kräfte sichergestellt - ich weiß gar nicht, ob jeder das weiß. Gestern war die Bundeskanzlerin beispielsweise in Heidenheim in Ostschwaben bei einem Empfang von Ehrenamtlichen, und auch dort, in einer Stadt von fast 45 oder 48 Menschen, sind es nur die Freiwilligen, die die Feuerwehr bemannen. Es gibt in Deutschland über 22 Freiwillige Feuerwehren neben rund 100 Berufsfeuerwehren. Tätigkeit und Wirken dieser ehrenamtlichen Helfer können also gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Am Freitag, dem 19. Mai, besucht die Bundeskanzlerin die gemeinsame Jahresversammlung der Verbände "die Familienunternehmer" und "Die Jungen Unternehmer" hier in Berlin in den Bolle-Festsälen. Sie haben ihre Veranstaltung unter das Motto "Mehr Wirtschaft wagen!" gestellt. Die Bundeskanzlerin wird dort um 11 Uhr eine Rede zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen halten.

Um 13.20 Uhr am Freitag wird die Bundeskanzlerin das Treffen der G20-Gesundheitsminister in Berlin eröffnen. Es ist im Rahmen der G20 eine Premiere, dass auch die Gesundheitsminister zusammenkommen. Dieses Treffen rückt das Thema globale Gesundheit in den Fokus, und Sie wissen vielleicht, dass das eines der Schwerpunktthemen im Rahmen unserer deutschen G20-Präsidentschaft ist.

Die Teilnehmer dieses Treffens, die G20-Gesundheitsminister, werden sich am 19. und 20. Mai vor allem dem internationalen Krisenmanagement bei grenzüberschreitenden Krankheitsausbrüchen widmen. Sie werden gemeinsam mit Vertretern internationaler Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation und der Weltbank eine sogenannte Tabletop-Krisensimulationsübung durchführen. Dabei wird ein Krankheitsausbruch simuliert, und dann werden globale Notfallsysteme auf den Prüfstand gestellt. Daraus können Verbesserungen abgeleitet werden. Auf der Agenda des Treffens steht auch der gemeinsame Kampf gegen Antibiotikaresistenzen.

So viel dazu.

Schäfer: Ich möchte noch etwas zum Fall Tolu ergänzen, wenn ich darf. - Die Kollegen haben mir gerade geschrieben. Ich will das vorsichtig formulieren, aber weil ich selber verstehen kann, wie das ist, wenn man sich Sorgen um ein so kleines Kind wie das Kind von Frau Tolu macht, kann ich Ihnen sagen, dass wir uns sehr sicher sind, dass das Kind gut betreut ist und sich in den Händen der Familie befindet. Es ist natürlich ein besonders schweres Schicksal, wenn einem so kleinen Kind die Mutter entrissen wird, sich in Haft befindet und es da keinen Kontakt gibt. Auch das Kind - es hat ja auch die deutsche Staatsangehörigkeit - ist selbstverständlich Gegenstand unserer konsularischen Betreuung, und wir werden alles tun, was in unserer Macht steht, um sicherzustellen, dass es auch dem Kind gutgeht.

Frage: Familie bedeutet in dem Fall "in der Türkei"?

Schäfer: Das Kind war, wenn ich das richtig sehe, in der Türkei, und es ist dann auch noch in der Türkei. Was die Familie jetzt entscheidet, ist, glaube ich, nicht Gegenstand einer öffentlichen Betrachtung, sondern das müssen die selber entscheiden. Was auch immer die Familie entscheidet: Wir werden sie dabei unterstützen, dass das, was sie sich vornehmen, und der Umgang des Kindes so sichergestellt ist, dass es ihm so gut wie nur irgend möglich geht.

Zusatzfrage: Schon klar. Hintergrund der Nachfrage war, dass es ja auch theoretisch denkbar wäre, dass das Kind bei in Deutschland wohnhaften Teilen der Familie ist.

Schäfer: Wie das genau ist, müssen wir hier, glaube ich, jetzt nicht besprechen, das geht auch die Öffentlichkeit nichts an. Was die Öffentlichkeit etwas angeht, ist, glaube ich, dass ich Ihnen noch einmal versichern kann: Es ist auch Gegenstand unserer Arbeit, sicherzustellen, dass es auch dem Kind gutgeht.

Frage : Frau Kalwey, das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Verhinderung von Mantelkäufen im Körperschaftssteuerrecht gekippt. Was unternimmt Ihr Haus jetzt, um dieses Steuerschlupfloch möglichst schnell verfassungsgemäß zu schließen?

Kalwey: Das trifft zu. Das Bundesverfassungsgericht hat ja dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungskonforme Ausgestaltung dieses Paragraphen zu verabschieden. Wir werden jetzt natürlich erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts prüfen und werden dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Zusatzfrage : Das Verfassungsgericht hat auch entschieden, dass die Regelung rückwirkend korrigiert werden muss. Ist für Sie absehbar, welche Kosten damit auf Sie möglicherweise zukommen werden?

Kalwey: Nein, dazu liegen uns derzeit keine Erkenntnisse vor. Die Entscheidung ist ja relativ frisch. Wir haben, wie gesagt, bis Ende 2018 die Gelegenheit zur Korrektur. Erst dann tritt rückwirkend auch die Nichtigkeit des entsprechenden Paragrafen ein.

Frage : Ich möchte gern noch einmal auf das Thema Bundeswehr zu sprechen kommen, Herr Flosdorff. Das ist sicherlich keine Überraschung. Die Ministerin sagt seit Tagen, sie erwarte, dass noch irgendetwas hochkommen werde. Das klingt ein bisschen ominös. Gibt es konkrete Anhaltspunkte, die sie zu diesen Aussagen bringen? Können Sie vielleicht etwas dazu sagen?

Auch schon seit Tagen gibt es die angebliche Aussage eines möglichen Zeugen oder Involvierten, der sagt, es habe in der Kaserne Illkirch eine Gruppe von Offizieren gegeben, die Munition und Waffen gesammelt hätten, um sich im Falle eines Bürgerkrieges sozusagen rechtzeitig einmischen zu können. Ist Ihnen zu diesem zweiten immer wieder zitierten Vorgang etwas bekannt? Ließ sich das bisher bestätigen?

Flosdorff: Zum ersten Punkt: Ja, das hat sie in der vergangenen Woche immer wieder gesagt. Das gehört hier auch dazu. Hintergrund ist, dass die Ermittlungen weiterlaufen - nicht nur auf dem Strang des Generalbundesanwaltes, des BKA, sondern es gibt auch bundeswehrinterne Ermittlungen. Das fördert natürlich immer wieder Ergebnisse zutage. Aber wir bekommen - dazu hat, denke ich, mein Kollege, Herr Nannt, hier schon häufiger Stellung genommen - jeden Tag noch weitere Hinweise, auch aktiv aus der Truppe, die sich um das aufzuklärende Geschehen ranken und die Ermittlungen also auch weiterführen könnten, aber manchmal auch ins Leere führen. Man muss all dem nachgehen.

Das betrifft diese Punkte, aber auch andere Fälle, die teilweise in der Vergangenheit spielen, teilweise aktuell sind, teilweise bei näherem Hinschauen auch schon bekannt waren, verfolgt und geahndet worden sind. Zum Teil muss überprüft werden, ob es in der Vergangenheit richtig gehandhabt und richtig geahndet worden ist. Das alles ist sehr arbeitsaufwändig und bedarf immer der weiteren Ordnung und Ermittlung.

Sie haben ja mitbekommen, dass wir im Februar die Ansprechstelle im Ministerium gegründet haben. Auch dort gehen täglich Hinweise zu Fällen ein, die sich aber nicht unbedingt nur auf das Thema Rechtsextremismus beziehen müssen, sondern sich auch auf Mobbing, auf sexuelle Gewalt oder auf Fälle beziehen, bei denen sich hinterher herausstellt, dass es eigentlich um eine ganz andere Streitigkeit dienstrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Art geht, etwa rund um das Thema Beförderung. Auf jeden Fall gibt es definitiv, das kann man sagen, ein erhöhtes Meldeaufkommen.

Inwieweit das Weiterungen beinhaltet, was den Fall des Soldaten A. und den Stand (akustisch unverständlich) angeht, das muss jeweils immer ausermittelt werden. Aber das ist ein mühsamer Prozess. Wir können nicht ausschließen, dass sich darüber noch weitere Stränge ergeben. Wenn wir die Möglichkeit sehen, dass es etwas mit dem aktuellen Fall zu tun hat, geben wir die Erkenntnisse selbstverständlich an den MAD und auch den Generalbundesanwalt sowie die ermittelnden Polizeibehörden weiter.

Natürlich wird sich im Laufe der Zeit immer mehr herausschälen, aufklären und tiefenschärfer werden, welches Bild wir vor uns haben. Aber im Moment können wir auch nach den Erkenntnissen, die wir diese Woche gewonnen haben, nicht ausschließen, dass es noch Weiterungen gibt. Es gibt die Linie der Munitionsfunde, die zurückverfolgt werden. Es gibt auch noch weitere Ermittlungsansätze rund um den Soldaten T., der diese Woche in Arrest genommen worden ist. Wir sind also noch lange nicht am Ende und haben noch eine lange Strecke vor uns. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, wo wir in der nächsten oder übernächsten Woche stehen werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das ist ein Beispiel für einen Hinweis, der eingegangen ist. Ein Soldat aus einem ganz anderen Standort hat darüber berichtet, dass ein Kamerad solche Äußerungen getätigt habe, und hat das zur Meldung gebracht. Das ist unverzüglich an die anderen Ermittlungsbehörden übergeben worden. Jetzt wird das ebenfalls ausermittelt: Was genau ist an der Sache dran? Woher hat er diese Kenntnis? Gibt es vielleicht noch andere Soldaten, die so etwas mitbekommen haben? - Aber ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich hier weder mit Namen noch mit örtlichen Details aufwarten kann, weil dort im Moment Ermittlungen laufen - nicht nur der Bundeswehr, sondern auch der Staatsanwaltschaft und des Generalbundesanwaltes. Aber auch über diese Punkte ist dem Parlament umfänglich im Ausschuss berichtet worden, nicht nur in der letzten Ausschusssitzung in dieser Woche, sondern das war auch schon Gegenstand verschiedener Obleuteunterrichtungen.

Frage : Herr Flosdorff, Sie sprachen gerade von der Meldestelle im Ministerium. Mich interessiert das Meldeaufkommen. Wie hat es sich entwickelt, seitdem es diese Stelle gibt? Hat sich die Art des Meldeaufkommen verändert, seitdem der Fall Franco A. bekannt wurde und damit auch die damit einhergehende Kritik der Ministerin an Zuständen innerhalb der Truppe?

Flosdorff: Das Meldeaufkommen war schon direkt nach dem Start relativ hoch. Damals ging es um die Fälle nach Pfullendorf. Sie erinnern sich: Mobbing, sexuelle Diskriminierung, Gewalt in der Ausbildung. Aber es hat sich deutlich erweitert. Das spricht auch dafür, dass wir mittlerweile eine erhöhte Sensibilität in der Truppe haben. Die Menschen gehen auf Nummer sicher, wenn sie etwas wahrgenommen haben und selber nicht wissen, ob es meldewürdig ist. Sie wollen sich vergewissern und korrekt handeln. Das ist ein gutes Zeichen. Das heißt, dass offensichtlich das Signal in der Truppe angekommen ist, dass Transparenz und Offenheit gewünscht sind.

Ich kann Ihnen das jetzt aber nicht mit einer Zahl quantifizieren. Anfang der Woche waren es über 200 Meldungen seit der Einrichtung der Ansprechstelle. Man muss auch wissen, dass das nicht der einzige Weg ist. Es gibt Meldungen an den Wehrbeauftragten. Manche schreiben eine Petition an die Ministerin. Es gibt den Weg über den Dienstvorgesetzten. Bei der Ansprechstelle besteht allerdings die Besonderheit, dass man sich dort auch anonym melden kann. Das kann man zwar auch bei den anderen Stellen, aber dann werden die Fälle nicht weiterverfolgt. Bei der Ansprechstelle wird, auch wenn die Meldung anonym erfolgt, abgefragt, warum man das nicht über andere Wege gemeldet hat. Das heißt, man kann dort, auch ohne dass man selber ein Risiko eingeht, in Loyalitätskonflikte zu kommen, einen Sachverhalt loswerden, der vielleicht auch dazu beitragen kann, die schwerwiegenden Vergehen, die hier im Raum stehen, aufzuklären. Es gibt die Möglichkeit, dass dann die dazu aufgerufenen Stellen wie MAD, der Generalbundesanwalt oder auch die Ermittlungsbehörden, die wir selber haben, der Sache nachgehen.

Zusatzfrage : Wie viele von diesen Meldungen haben bis jetzt dazu geführt, dass es Ermittlungen oder Ansätze für Ermittlungen gegeben hat? Sie sagten, bis Anfang der Woche habe es 200 Meldungen gegeben. Das ist schon eine bemerkenswerte Zahl. Aber wie viele davon waren sozusagen ernstzunehmende Hinweise?

Flosdorff: Es gab Hinweise, die zu weiteren Ermittlungen geführt haben. Aber haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihnen das jetzt nicht quantifizieren werde. Ich habe eben geschildert, dass es einen erheblichen Aufwand bedeutet, jeweils nachzuhalten und die Personen zu befragen. Es gibt auch Meldungen, von denen sich hinterher herausstellt, dass es Beobachtungen waren, die nicht wirklich irgendwo hinführen. Auch das ist darunter. Aber ich nehme an, dass wir uns darin, bei diesen Ermittlungen, nicht von Ermittlungen unterscheiden, die in ähnlichen Fällen ganz normal bei der Polizei oder anderswo stattfinden.

Frage: Herr Flosdorff, der "Spiegel" schreibt mit einer Sperrfrist bis heute Abend um 18 Uhr, dass ein weiterer Soldat aus derselben Kaserne in Illkirch wegen rechtsextremistischer Äußerungen vom Dienst suspendiert worden sei. Können Sie den Fall bestätigen?

Flosdorff: Ich weiß nicht genau, was der "Spiegel" schreibt und auf welchen Soldaten sich das bezieht. Ich kenne die Meldung nicht. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen dazu jetzt nichts sagen kann. Wenn ich die Meldung kenne, dann können Sie gern im Ministerium anrufen. Dann kann ich Ihnen etwas dazu sagen beziehungsweise prüfen, ob man etwas dazu sagen darf, da wir die Ermittlungen ja nicht allein in der Hand haben. Ich kann hier und jetzt noch nicht einmal sagen, ob das stimmt.

Vorsitzender Mayntz: Können Sie Ihre Reaktion bitte in den allgemeinen Verteiler geben?

Flosdorff: Ja. Wenn dort Ross und Reiter genannt sind, dann kann ich dazu Auskunft geben. Wenn das vage ist, dann natürlich nicht.

Frage : Herr Flosdorff, Ihr Haus hat gestern Abend bestätigt, dass im Februar aus einem Panzer auf dem Truppenübungsplatz Munster Waffen gestohlen worden sind. Gestern Abend gab es, meine ich, noch keine konkreteren Hinweise, worum es dabei geht. Hat sich das geändert? Gibt es möglicherweise einen Zusammenhang mit den rechtsextremen Vorgängen in der Bundeswehr?

Flosdorff: Da gibt es bisher keinen sichtbaren Zusammenhang. Was die Beschuldigten angeht, haben erste Untersuchungen stattgefunden, aber es wird auch sorgfältig weiter ermittelt. Man kann natürlich in Weiterungen auch schauen: Gibt es vielleicht noch Menschen im Umfeld? Gibt es da irgendwo Querverbindungen? Aber das sind Ermittlungen, die weiter andauern, und derzeit gibt es keinen neuen Sachstand gegenüber gestern Abend.

Frage: Sie überprüfen derzeit ja auch die Präsentation von Wehrmachtsausrüstungsgegenständen in Bundeswehreinrichtungen. Stehen die nach bisherigem Eindruck im Einklang mit den Vorschriften des Traditionserlasses, also mit einer historisch-kritischen Einbindung, oder hat sich das auch verselbstständigt?

Flosdorff: Man muss es noch einmal einordnen: Letzte Woche, am vergangenen Freitag, ist die Weisung des Generalinspekteurs an die Truppe ergangen, dass eine Begehung aller dienstlichen Räumlichkeiten stattzufinden hat und dass man sich ein Lagebild darüber verschafft, wie dieser Traditionserlass gehandhabt wird - insbesondere natürlich mit Blick auf und unter dem Eindruck von Illkirch, wo es einen Aufenthaltsraum gegeben hat, der sehr monothematisch und ohne eine historische Einordnung des Ganzen auf die Wehrmachtstradition ausgerichtet war - und ob man so etwas Ähnliches irgendwo anders noch einmal findet. Dieser Prozess ist weiter im Gange. Der Abschlussbericht ist ja für den 16. Mai angekündigt.

Ich kann nur sagen: Was es auf jeden Fall gibt - Sie erhalten ja auch unterschiedlichste Meldungen, und Fetzen davon sieht man da draußen in der Presse -, ist eine große Unsicherheit in der Truppe und auch bei den Vorgesetzten in Bezug darauf, wie dieser Traditionserlass von 1982 zu handhaben ist. Die nehmen natürlich die ganzen Sachen wahr, die es dort gibt, und fragen sich irgendwie auch. In einem Fall wird einmal so entschieden, in einem anderen Fall wird so entschieden, und zur Sicherheit wird vielleicht auch einmal über das Ziel hinausgeschossen. Alles, was wir jetzt als Rückmeldungen bekommen, zeigt aber, dass es eine sehr große Verunsicherung darüber gibt, wie dieser Erlass von 1982, ein mehr als 35 Jahre alter Erlass, vor Ort auszulegen ist. Das unterstreicht auch noch einmal die Richtigkeit der Entscheidung dieser Woche, die die Ministerin getroffen hat, diesen Erlass zu modernisieren, dies auch mit dem Ziel, dies alles konkreter zu machen und den Soldatinnen und Soldaten sowie den Vorgesetzten, die die E ntscheidungen vor Ort dann zu treffen haben, mehr Handlungssicherheit zu geben. Es ist jetzt also schon vollkommen klar ersichtlich, dass das das Ziel sein muss.

Die Verantwortung kann nicht auf den Schultern da unten abgeladen werden. Die müssen auch eine Hilfestellung in Bezug darauf bekommen, wie sie das auslegen. Deshalb ist der Prozess, der jetzt begonnen hat, richtig, dass man in den nächsten Wochen und Monaten die einzelnen Vorschriften noch einmal genau prüft und dass man dann auch insbesondere durchdekliniert, wie man das in der Praxis leben kann und wie man das im Alltag handhaben kann, sodass sich die Soldaten und die Vorgesetzten dann auch belastbar korrekt verhalten können.

Zusatzfrage: Sind bei den bisherigen Überprüfungen nach Ihrem Kenntnisstand weitere historisch nicht eingebundene Waffen oder Ausrüstungsgegenstandspräsentationen gefunden worden?

Flosdorff: Ich werde Ihnen hier jetzt keinen Zwischenstand dazu nennen, wie das ist. Natürlich hat es irgendwie auch Funde gegeben, aber solche Präsentationen wie in Illkirch, an einem anderen Standort - welcher war es noch einmal? - oder auch am Standort der Deutsch-Französischen Brigade - das war auch in den Medien -, also diese Helme in den Vitrinen, hat es dort in ähnlicher Form nicht gegeben. Ich liefere den Standort gleich noch nach, wenn er mir wieder einfällt.

Frage : Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Thema "Strafzölle und USA". Da muss spätestens am Montag von der ITC ein Urteil gefällt oder ein Beschluss gefasst werden, ob es diese Strafzölle gegen deutsche Stahlkonzerne geben soll. Haben Sie diesbezüglich in den vergangenen Wochen schon Kontakt gehabt? Haben Sie diesbezüglich etwas gehört? Der letzte Stand war, dass das BMWi vermutet hat, dass die Amerikaner vielleicht falsch gerechnet hätten, was diese Zölle angeht. Vielleicht können Sie also kurz den Stand nennen. Vielleicht können Sie auch sagen, wann Sie das - ich glaube, es ist ein Urteil, aber ich weiß es nicht - erwarten.

Wagner: Ich kann Ihnen dazu gerade keinen aktuellen Stand nennen. Klar ist, dass wir weiter an der Sache dran sind und auch die EU-Kommission an der Sache dran ist. Aber ich kann Ihnen heute über keinen neuen Stand berichten.

Frage : Herr Susteck, Locomore scheint nun auch insolvent zu sein respektive hat wohl einen Insolvenzantrag eröffnet. Das ist wieder ein Fall eines Fernverkehr-Bahnunternehmens, das nicht am Markt erfolgreich zu sein scheint. Wie beurteilt das BMVI diesen Zustand, dass nach wie vor sehr wenige entsprechende Unternehmen überhaupt den Markteintritt wagen, dass dadurch zweitens auch kaum Wettbewerb entsteht und dass diejenigen, die auf dem Markt sind, offensichtlich auch scheitern?

Susteck: Vielen Dank für die Frage. Ich werde mich jetzt hier nicht zu einzelnen Wettbewerbern der Deutschen Bahn äußern. Sie können davon ausgehen, und das wissen Sie auch: Wir sind bemüht, den Wettbewerb auf der Schiene zu ermöglichen und zu fördern. Das ist das, was ich Ihnen grundsätzlich dazu sagen kann.

Zusatzfrage : Das haben Sie - nicht Sie persönlich, aber andere Sprecher des Ministeriums - auch bereits zu Beginn der Legislaturperiode getan. Jetzt sind wir weitgehend am Ende der Legislaturperiode. Das scheint nicht so erfolgreich gewesen zu sein. Was sind denn die konkreten Schlussfolgerungen, die Sie daraus ziehen?

Susteck: Dass das nicht erfolgreich gewesen ist, weise ich zurück. Erst am Mittwoch war der Bericht zur Entwicklung im Schienenpersonennahverkehr Thema im Kabinett. Daran können Sie sehen, dass der Anteil der Wettbewerber auf der Schiene gewachsen ist. Ich werde mich hier jetzt, wie gesagt, nicht zu einzelnen Unternehmen äußern.

Flosdorff: Noch zwei Nachlieferungen: Der Standort, der mir gerade nicht einfiel und an dem man auch vergleichbare Funde wie in Illkirch gemacht hat, war Donaueschingen.

Das Zweite ist: Auch der "Spiegel" schaut hier zu und hat mir den Hinweis zukommen lassen, dass es sich hierbei sozusagen nicht um Illkirch handelt. Die Frage war sozusagen nicht korrekt. Die Meldung des "Spiegel" bezieht sich auf einen anderen Standort - da gibt es in der Tat ein Uniformtrageverbot, das ausgesprochen worden ist -, und insofern konnte ich darauf jetzt auch nicht reagieren. Das kann ich bestätigen. Das ist dort ausgesprochen worden, und es steht im Zusammenhang mit Meldungen, die hier eben auch zitiert worden sind, dass dort ein Soldat geäußert habe, in Illkirch gebe es eine Gruppe von Soldaten, die sich vorbereite. Es handelt sich dann sozusagen um diesen Soldaten.

Frage : Handelt es sich dabei um den Standort Augustdorf?

Flosdorff: Das ist korrekt.

Zusatzfrage : Die "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR - das betrifft Herrn Seibert, denke ich - berichten heute, dass es seit Anfang des Jahres ein No-Spy-Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt. Das ist ja besonders pikant wegen der möglichen Spionage oder der Spionage in Zusammenhang mit den Steuerfällen. Können Sie den Bericht bestätigen?

StS Seibert: Das betrifft nachrichtendienstliche Angelegenheiten, und deswegen ahnen Sie meine Antwort schon: Über diese Angelegenheiten berichtet die Bundesregierung den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestags.

Frage : Ich erinnere mich an die Aussage der Kanzlerin im Untersuchungsausschuss, dass Sie an diesem Ziel auch weiterhin festhalten. Wir müssen es ja nicht konkret machen, aber haben Sie, abstrakt gesprochen, das Gefühl, dass Sie bei den Partnern inzwischen auf offene Ohren stoßen, was dieses Thema angeht? Hat sich das gegenüber der Situation vor vier Jahren gebessert?

StS Seibert: Ich habe den Aussagen der Bundeskanzlerin im Untersuchungsausschuss hier konkret wie abstrakt nichts hinzuzufügen.

Vorsitzender Mayntz: Würde sich das auch nicht ändern, wenn wir "unter drei" gingen?

StS Seibert: Nein.

Zusatzfrage : Herr Seibert, gerade kam als Nachlieferung, dass es einen Empfang von Herrn Macron geben soll. Habe ich das gerade verpasst?

StS Seibert: Ich weiß nicht, wann Sie im Saal waren. Ich habe gesagt, dass die Bundeskanzlerin sich freut - ich sage es gerne noch einmal -, ihn am späten Montagnachmittag für seinen Antrittsbesuch im Kanzleramt zu begrüßen, dass der genaue Zeitplan des Besuchs aber noch kurzfristig nachgereicht werden muss.

Frage : Herr Seibert, nun hat die Bundeskanzlerin gestern Abend bei einem Termin in Düsseldorf gesagt, dass sie für ein gemeinsames Investitionsprogramm durchaus offen sei. Wird es denn vielleicht schon konkrete Vorschläge bei diesem Termin am Montag geben?

StS Seibert: Warten wir doch einfach einmal dieses erste Treffen ab. Ich bin sicher, die beiden werden auch gemeinsam vor die Presse treten.

Freitag, 12. Mai 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 12. Mai 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/05/2017-05-12-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2017

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