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PRESSEKONFERENZ/1489: Regierungspressekonferenz vom 26. Juni 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 26. Juni 2017
Regierungspressekonferenz vom 26. Juni 2017

Themen: Bewaffnungsfähigkeit von Drohnen der Bundeswehr, Personenschützer ausländischer Staats- und Regierungschefs beim G20-Gipfel, mögliche Befassung des Plenums des Deutschen Bundestages mit der Entscheidung der Eurogruppe zu Griechenland, Verhandlungen zur Überwindung der Teilung Zyperns in der Schweiz, G20-Vorbereitungstreffen von europäischen Staats- und Regierungschefs in Berlin, staatliche Beihilfen der italienischen Regierung für zwei italienische Banken, Verhinderung der Gay-Pride-Parade in Istanbul, Äußerungen von Martin Schulz auf dem SPD-Parteitag, Studie der Bertelsmann Stiftung zu Altersarmut und Rente, Gesetz zur Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln auf Rezept, Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul, Besuch des iranischen Außenministers in Berlin, Twitter-Kontakt der Bundesregierung mit Rihanna, Social-Media-Strategie der Bundeskanzlerin für die Bundestagswahl, Trauerfeierlichkeiten für Bundeskanzler a. D. Helmut Kohl, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige

Sprecher: StS Seibert, Henjes (BMVg), Schäfer (AA), Dimroth (BMI), Baer-Henney (BMJV), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Westhoff (BMAS), Ewald (BMG)


Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Henjes, es ist eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium. Sind die Drohnen, über die voraussichtlich am Mittwoch im Haushaltsausschuss entschieden werden soll, bewaffnungsfähig, oder sind sie bewaffnet?

Henjes: Vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben jetzt, wie Sie sicherlich schon gesehen haben, alle notwendigen Ausschussunterlagen vorgelegt. Insgesamt geht es um das System Heron TP. Wir hoffen, dass es darüber zu einer positiven Abschlussabstimmung kommt. Das Bundesministerium der Verteidigung zeigt sich hierbei kompromissbereit gegenüber den Koalitionspartnern; das möchten wir noch einmal betonen. Die Gespräche dauern zurzeit noch an. Ich bitte um ihr Verständnis, dass hier nicht der Ort ist, über Inhalt und Umfang dieser Gespräche hinsichtlich der kommenden Abstimmung am Mittwoch zu sprechen. Insofern kann ich dazu im Moment nicht mehr sagen.

Zusatzfrage: Beabsichtigt die Bundeswehr, auch gleich schon Munition für diese Drohnen mit anzuschaffen?

Henjes: Wie ich eben schon betont habe, sind wir hinsichtlich des Beschaffungsprogramms Heron TP in der Koalition unserer Auffassung nach zu einer Einigung gekommen, schon zu Anfang der Koalition, 2014. Dies wird nun von verschiedenen Seiten anders gesehen. Daher laufen diese Gespräche noch. Von daher bitte ich Sie um Verständnis, dass wir zu Einzelheiten hier nichts weiter sagen können.

Zusatzfrage: Können Sie mir erklären, wo der Unterschied zwischen bewaffnet und bewaffnungsfähig liegt? Darüber muss es ja deutliche Differenzen in den Einschätzungen zwischen Union und SPD gegeben haben.

Henjes: Hinsichtlich dieser Definition vonseiten der von Ihnen benannten Parteien, kann ich nichts sagen.

Frage : Herr Henjes, man hört in den letzten Wochen, wie teuer das Leasing dieser Drohnen sein soll. Ist darin die Bewaffnung schon enthalten? Wenn nicht, wie viel würde die Bewaffnung dieser Drohnen kosten?

Henjes: Noch einmal: Ich möchte hier auch nichts zum Umfang der Abstimmung sagen. Wir wollen hinsichtlich der Beschaffung ja ein Vertragswerk machen. Das legt die Regierung zurzeit den jeweiligen notwendigen Ausschüssen vor. Wir hoffen, dass es insofern zu einer positiven Abstimmung kommt. Aber sehen Sie es mir bitte nach, dass ich zu den Einzelheiten, also auch zu Kosten und Umfang hinsichtlich einzelner Elemente dieses Vertragswerks, hier nichts sagen kann.

Zusatzfrage : Sind diese Drohnen hellfireraketenfähig? Das sind ja die berühmten Drohnenraketen, mit denen die Amerikaner die Menschen töten.

Henjes: Noch einmal: Hinsichtlich der Möglichkeit der Bewaffnung und der Art und Weise der Bewaffnung der von uns benannten Heron TP möchte ich hier aus wohlverstandenem Verständnis der Vertraulichkeit nichts sagen.

Frage : Eine Frage an Herrn Schäfer vom Auswärtigen Amt: Am Wochenende gab es eine Berichterstattung der "WELT AM SONNTAG". Darin ging es um den G20-Gipfel und das Sicherheitspersonal, das Herr Erdogan möglicherweise mitbringen könnte. Die türkische Botschaft, so heißt es darin, habe eine Liste mit Namen von 50 Personen übermittelt, die Herr Erdogan mitbringen wolle. Das Auswärtige Amt habe der türkischen Seite deutlich gemacht, dass darunter bitte nicht die Personen sein sollten, gegen die Haftbefehl in den USA erlassen worden sei. Können Sie diesen Bericht bestätigen?

Gab es darauf schon eine Antwort der Türken?

Schäfer: Erst einmal bedaure ich, dass solche Dinge, die eher die gewöhnliche protokollarische Vorbereitung eines großen Gipfels sind, in der Zeitung stehen. Ich weiß nicht, woher das kommt, aber ich muss das zur Kenntnis nehmen.

Weil Sie danach fragen, sage ich zunächst einmal: Ich bestätige nicht, dementiere aber auch nicht, dass das, was da steht, stimmt, sondern würde gern Folgendes sagen:

Wir werden dafür Sorge tragen - bei diesem Gipfel wie auch bei allen anderen Veranstaltungen in Deutschland, zu denen ausländische Gäste kommen - , dass sie ihre Personenschützer mitbringen können. Das ist selbstverständlich. Das erwarten wir auch, wenn wir ins Ausland reisen, wenn die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident, der Außenminister oder andere personengeschützte Persönlichkeiten der Bundesregierung oder auch des Parlamentes ins Ausland reisen. Aber wir erwarten auch, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Wir befinden uns während des G20-Gipfels, aber auch sonst bei Veranstaltungen oder Begegnungen, die in Deutschland stattfinden, auf deutschem Boden. Deshalb gelten das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch, und deshalb gelten die Regeln, die wir in Deutschland dafür in Anspruch nehmen.

Ich möchte nicht bewerten, was in Washington aus Anlass des Besuches des türkischen Präsidenten passiert ist. Aber ich muss zur Kenntnis nehmen, dass das Ergebnis ist, dass einige Mitglieder der Delegation des türkischen Präsidenten - offensichtlich solche, die für den Personenschutz des türkischen Präsidenten abgestellt waren - nunmehr Gegenstand von internationalen Haftbefehlen sind. Ich gehe davon aus und habe auch Anhaltspunkte dafür, dass ich guten Gewissens davon ausgehen kann, dass die Personen, die von der amerikanischen Strafjustiz inkriminiert sind, in absehbarer Zeit, also auch während des G20-Gipfels, deutschen Boden nicht betreten werden.

Zusatzfrage : Dann darf ich trotzdem eine Zusatzfrage loswerden. Wie ist es nach internationalem Recht? Sie genießen ja sehr wahrscheinlich - das würde ich jetzt einmal sagen - Immunität, wenn sie in der Delegation hier einreisen, und haben wahrscheinlich auch einen Diplomatenpass. Wie ist das gesetzlich geregelt? Müsste gegen sie dann vorgegangen werden, wenn sie mit internationalem Haftbefehl gesucht würden?

Schäfer: Meinen Sie, wenn es einen für Deutschland gültigen Haftbefehl gegen sie gäbe?

Zusatz : Genau. Muss der vollstreckt werden?

Schäfer: Erst einmal ist das eine rein hypothetische Frage. Grundsätzlich: Wenn es einen internationalen Haftbefehl gibt, der für Deutschland Gültigkeit hat, der also sozusagen von Interpol freigegeben und dann von den deutschen Behörden als solcher aufgenommen wurde - aber ich denke, dazu kann der Kollege Dimroth, weil das ja BMI-Materie ist, sicherlich etwas beitragen -, müsste dann jemand festgenommen werden, wenn - deshalb gebe ich sozusagen meinen Teil der Antwort dazu - es in der Tat keine Privilegien und Vorrechte gibt, die für solche Personen in Anspruch zu nehmen wären.

Zuruf : Also Immunität.

Schäfer: Genau. - Ob das der Fall ist, weiß ich nicht. Es kommt immer auf den Fall an. In diesem Fall hatte ich bereits angedeutet, dass ich nicht davon ausgehe, dass sie nach Deutschland kommen werden.

Dimroth: Die Zuständigkeit für die Frage der Vollstreckung und des Umgangs mit internationalen Haftbefehlen ist tatsächlich noch einen Platz weiter links von mir verortet. Insofern müsste das BMJV gleich aushelfen. Ich kann aber nur das unterstützen, was Martin Schäfer gerade gesagt hat. Die Kollegen des BKA sind zunächst mit dem Schutz der deutschen Verfassungsorgane betraut, darüber hinaus selbstverständlich aber auch mit dem Schutz der Gäste deutscher Verfassungsorgane, genauso selbstverständlich aber eben in enger Kooperation mit den Personenschützern der Staatsgäste, die wir hier empfangen, so wie es Martin Schäfer gerade ausgeführt hat. Das ist das übliche Vorgehen, das wir für uns genauso in Anspruch nehmen, wenn wir im Ausland sind. Dabei gibt es ein gutes Zusammenwirken zwischen dem BKA und den ausländischen Personenschützern.

Für uns ist auch die Aussage ganz klar und zentral: Selbstverständlich gibt es dabei kein Sonderrecht, sondern für diejenigen, die hier als ausländische Personenschützer tätig werden, gelten all die Regeln, die für jeden anderen von uns in diesen Fällen auch gelten würden.

Baer-Henney: Ich kann dazu auch nur noch sagen, dass internationale Haftbefehle, wie Herr Schäfer gerade schon ausgeführt hat, hier natürlich grundsätzlich vollstreckt werden müssten, wenn sie hier die entsprechende Gültigkeit hätten. Aber das hängt von so vielen Vorfragen ab - Immunität, Einzelfall usw. -, dass ich dazu im konkreten Fall nichts sagen kann.

Frage: Eine Frage an Herrn Dimroth und Herrn Schäfer: Das ist ja ein Gipfel sozusagen im Herzen Hamburgs, wo Sicherheitsfragen virulent werden können. Gibt es angesichts dieser besonderen Situation so etwas wie eine Joint Taskforce zwischen AA, BMI und vielleicht noch BMJV, oder ist so etwas nicht vorgesehen oder installiert?

Vors. Detjen: Wer antwortet?

Dimroth: Ich denke, wir beide können darauf antworten. - Jedenfalls tragen für die Sicherheit der Veranstaltung vor Ort der Hamburger Innensenator, die Hamburger Sicherheitsbehörden die federführende Verantwortung. Üblicherweise tragen in der föderal organisierten Sicherheitsarchitektur in Deutschland die Behörden vor Ort die Verantwortung für solche Veranstaltungen. Wir dürfen auch davon ausgehen, dass sie dieser Verantwortung vollumfassend gerecht werden.

Selbstverständlich unterstützen wir, wo möglich, die Hamburger Behörden bei der erfolgreichen Wahrnehmung dieser fürwahr nicht leichten Aufgabe, und zwar mit Kräften des BKA, mit Kräften des BfV und im Bereich der Bereitschaftspolizei auch mit Kräften der Bundespolizei.

Noch einmal - das war auch schon Gegenstand dieser Veranstaltung -: Die polizeiliche Führung bei der Frage, wie Sicherheit hierbei im Einzelnen zu gewährleisten ist, obliegt Hamburg, und Hamburg wird unterstützt. Dazu ist es natürlich so, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung - das umfasst selbstverständlich ausdrücklich auch die von Ihnen angesprochenen Kollegen - bei diesen Fragen sehr eng abstimmen. Dabei gibt es verschiedene Ebenen. Bei den relevanten Fragen der Sicherheit, soweit wir überhaupt Zuständigkeiten sehen, gibt es einen sehr engen Austausch innerhalb der Bundesregierung zwischen den betroffenen Ressorts. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Zusatzfrage: Aber habe ich das richtig verstanden, dass es keinen eigens dafür eingerichteten Arbeitsstab gibt, sondern dass dann die Büros miteinander telefonieren, die in einem solchen Fall eben miteinander telefonieren?

Schäfer: Vielleicht nur ganz grundsätzlich: Das Staatsprotokoll der Bundesrepublik Deutschland ist traditionell - ich wäre fast versucht zu sagen: seit Jahrhunderten - im Auswärtigen Amt angesiedelt und organisiert die Reisen und Veranstaltungen für den Bundespräsidenten, für die Bundeskanzlerin, für das Auswärtige Amt. Bei einer solchen Megaveranstaltung wie dem G20-Gipfel gibt es natürlich Taskforces, die unter Beteiligung des Protokollchefs Herrn Mertens bei uns im Auswärtigen Amt und seiner gesamten Abteilung alle notwendigen Teildienstleistungen, die erbracht werden müssen, um eine solche Veranstaltung zu einem Erfolg bringen zu können, seit langem, sicherlich seit mehreren Jahren organisieren. Dass dabei Sicherheitsaspekte eine ganz entscheidende Rolle spielen, kann in keinem Zweifel stehen.

Frage : Herr Schäfer, mich würde interessieren, ob es von türkischer Seite eine Reaktion auf die Aufforderung Ihrerseits, die schlagfertige Sicherheitstruppe Erdogans nicht mitreisen zu lassen, gab.

Schäfer: Noch einmal: Das, was auch ich in Wochenendzeitungen über eine angebliche Kommunikation zwischen Berlin und Ankara gelesen habe, bestätige ich nicht.

Zusatzfrage : Aber dementieren wollen Sie das auch nicht?

Schäfer: Was ich sagen möchte, ist, dass wir angesichts der Informationen, die wir aus Ankara bekommen haben, sehr sicher sind, dass diejenigen Personen, um die es in Washington gegangen ist, den türkischen Staatspräsidenten nicht nach Hamburg begleiten werden. Das ist etwas Wichtiges und, denke ich, insbesondere aus türkischer Sicht, aber bestimmt auch für uns etwas Vernünftiges.

Frage: Herr Dimroth, was dürfen sie eigentlich? In den Berichten über das Wochenende war darüber zu lesen, dass bewaffnete Personenschützer beim Bundesverwaltungsamt angemeldet werden müssten, dass schon neun Anmeldungen vorlägen und noch weitere erwartet würden. Ist das so? Was dürfen sie dann mit oder ohne die Waffen, wenn sie dann hier im Land sind, um zum Beispiel ihren Staatspräsidenten zu schützen?

Dimroth: Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen eine mehr oder weniger abschließende Antwort geben, zum zweiten Teil, so befürchte ich, leider nicht, weil das vor allem Regelungen des Strafrechts und der Strafprozessordnung betrifft.

Das Waffengesetz enthält tatsächlich eine entsprechende Regelung für - so will ich es einmal formulieren - ausländische Dienstwaffenträger. Das ist 55 Absatz 3 des Waffengesetzes. Er enthält eine Regelung für ausländische Personen, die ihre Waffen zu Dienstzwecken tragen und zu diesen Dienstzwecken nach Deutschland verbringen wollen. Das ist eine weitreichende Privilegierung dieser Personengruppe. Auch das entspricht, wie gesagt, dem üblichen Miteinander im Umgang mit solchen Personengruppen im internationalen Kontext.

Ich habe jetzt keine tagesaktuelle Zahl dazu, wie viele Anträge beim BVA vorliegen oder beschieden wurden. Ich kann gegebenenfalls im Nachgang versuchen, das noch herauszufinden. Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn es derzeit schon eine vergleichbare Zahl, wie von Ihnen genannt, umfasst. Das ist, wie gesagt, ein ganz üblicher Vorgang. Dafür gibt es diese Vorschrift und das entsprechende Verfahren beim BVA.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das sind die sogenannten Jedermannsrechte, die sich aus Strafprozessrecht und Strafgesetzbuch ableiten, also Nothilfe, Notwehr und auch das Jedermann-Festnahmerecht aus der StPO, dessen Grenzen oder Rahmen ich hier aber für Sie nicht abschließend umreißen kann. Das füllt, denke ich, zu Recht mehrere Vorlesungen des juristischen Studiums - Grenzen, Umfang von Notwehr, Nothilfe und Jedermann-Festnahmerecht. Es wäre aber ohnehin nicht im Rahmen meiner Zuständigkeit, weil, wie gesagt, für Vorschriften des StGB und der StPO die Kollegen des BMJV zuständig sind.

Aber ich denke, das kann man Ihnen en détail nicht beantworten, weil man das nicht mit drei Sätzen trennscharf umreißen kann. Das ist ein sehr komplexes Rechtssystem, von dem wir hier sprechen, das sozusagen durch Literatur und Rechtsprechung so vielfältig interpretiert und ausgelegt wurde, dass sich das nicht in zwei Sätzen beantworten lassen wird - ohne der Kollegin aus dem BMJV vorgreifen zu wollen; vielleicht kann sie es.

Baer-Henney: Das alles sind abstrakte Fragen, die, wie gesagt, sehr umfangreich zu beantworten wären. Natürlich gibt es bei bestimmten Straftaten Rechtfertigungsgründe, die Herr Dimroth gerade schon ausgeführt hat. Das sind diese Rechtfertigungsgründe in Notwehr, Nothilfe, Jedermann-Festnahmerecht. Aber hier hypothetisch zu äußern, was könnte in dem Fall, dass - - - Das sind Rechtfertigungsgründe, die im Ausnahmefall eine Straftat gerechtfertigt sein lassen. Jetzt abstrakt hier darzustellen, in welchen Fällen das eingreifen würde, ist gar nicht möglich.

Schäfer: Vielleicht hilft das zur Erläuterung: Wir reden über absolut gewöhnliche Dinge. Wenn ausländische Gäste uns tagtäglich hier in Berlin besuchen, dann haben sie in aller Regel Personenschützer dabei. Die Verfahren laufen über das Protokoll und sind hundertfach eingespielt - wenn Gäste zu uns kommen, oder wenn wir ins Ausland reisen. Wer den Außenminister oder die Bundeskanzlerin auf Auslandsreisen begleitet hat, wird erlebt haben, wie formlos und wie problemlos es ist, auch Waffen mitzunehmen oder dass Waffen eingeführt werden.

Deshalb verstehe ich die Aufregung um diese Frage jetzt nicht so sehr. Selbstverständlich kommen beim G20-Gipfel der Secret Service mit dem amerikanischen Präsidenten und die Personenschützer des russischen Präsidenten. Das alles ist völlig selbstverständlich und für uns ein Ding des Alltags des Diplomatengeschäftes.

Zusatzfrage: So ganz alltäglich sah es nicht aus, was man auf dem Video aus Washington gesehen hat. Sie haben vorhin auf die Frage geantwortet, Sie seien ziemlich sicher, dass die Personen, nach denen per Haftbefehl gesucht wird, nicht einreisen. Welche Hoffnungen haben Sie denn, dass sich die anderen Personenschützer - konkret aus der Türkei - hier den Gepflogenheiten gemäß benehmen und nicht ausschwärmen wie in Washington und auf Demonstranten eintreten, die 30 oder 50 Meter weiter weg stehen und in Sprechchören rufen?

Schäfer: Was ich Ihnen versichern kann, ist, dass die türkische Seite wie jeder andere Gast der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung weiß, dass man sich auf deutschem Boden an Recht und Gesetz zu halten hat. Das wissen auch unsere türkischen Partner. Daraus ergeben sich die Regeln des Benimms und des Umgangs miteinander. Ansonsten gilt - ich denke, ich habe über das Wochenende auch schon entsprechende Äußerungen der Verantwortlichen der Freien und Hansestadt Hamburg gelesen -, dass sie dafür Sorge tragen werden, dass auch auf dem Boden der Freien und Hansestadt Hamburg Recht und Gesetz gelten.

Frage: Herr Schäfer, können Sie etwas zu den Zahlen sagen? Am Wochenende wurde von 50 Personenschützern gesprochen. Können Sie das bestätigen oder dementieren oder eine Einschätzung dazu geben? Das scheint mir recht viel. Normalerweise sind ja deutlich weniger Personenschützer bei solch einer Delegation dabei.

Schäfer: Ich kann die Zahl nicht bestätigen. Ich will gern versuchen, das herauszufinden. Ich bin nicht ganz sicher, ob ich es Ihnen dann sagen kann, weil auch das letztlich Dinge sind, die vielleicht sicherheitsrelevant sind. Ich versuche es gern.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Der Finanzminister äußerte sich gestern Abend offen dafür, dass sich das Bundestagsplenum mit der Entscheidung der Eurogruppe zu Griechenland befassen wird. Wie ist das zu verstehen? Ist er nicht mehr der Meinung, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages ausreiche?

von Tiesenhausen-Cave: Ich würde Sie bitten, das Transkript des Interviews, das verfügbar ist und das ich hier habe, genau zu lesen. Der Minister hat noch einmal erklärt, wie das Prozedere ist, dass wir eine Vorlage an den Haushaltsausschuss gegeben haben. Der Haushaltsausschuss muss sich jetzt mit der Frage befassen, ob der deutsche Vertreter im ESM-Rat der Auszahlung der nächsten Tranche zustimmen kann. Das ist das Prozedere.

Dann wurde der Minister gefragt, ob er etwas dagegen hätte, wenn das im Plenum gewesen wäre. Darauf hat er gesagt, er hätte nicht die geringsten Schwierigkeiten gehabt, wenn das so wäre, aber - und das ist der Punkt - die Hoheit liegt hier beim Parlament, beim Haushaltsausschuss. - Ich kann Ihnen das Transkript gern zur Verfügung stellen.

Zusatzfrage: Rechnet das Bundesfinanzministerium mit einer Diskussion im Plenum oder mit einer Entscheidung des Ausschusses? Wann?

von Tiesenhausen-Cave: Es ist nicht an mir, hier für das Parlament zu sprechen. Das ist seine Sache. Insofern haben wir volle Transparenz. Wir haben unseren Antrag gegeben. Das Parlament wird beraten. Es ist nicht an mir, Erwartungshaltungen zu äußern.

Frage: Herr Schäfer, am Mittwoch werden die Zypern-Gespräche in Montana in der Schweiz fortgesetzt werden. Was ist die Erwartungshaltung Ihres Ministeriums?

Schäfer: Wir haben die jahrelang laufenden Zypern-Verhandlungen immer mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Wir waren schon häufig - auch nach der engen Abstimmung mit dem UN-Sonderbeauftragten Eide - der Hoffnung und hatten die Zuversicht, dass der gordische Knoten hinsichtlich der noch ausstehenden schwierigen Fragen in der Vergangenheit hätte durchschlagen werden können. Immer wieder ist das dann, wenn man so will, im letzten Moment gescheitert.

Deshalb ist das jetzt so etwas wie ein neuer Anlauf auf das Bergkreuz, von dem wir hoffen, dass die beiden Seiten und die beiden Volksgruppen und ihre Anführer den Mut und die Entschlossenheit und die Zukunftsgewandtheit zeigen werden, dass es gelingen kann, die letzten offenen Fragen noch beizulegen. Es ist selbstverständlich, dass wir hoffen und erwarten, dass diejenigen Länder, die von außen ganz besonderen Einfluss auf diese Verhandlungen haben - insbesondere die drei Schutz- oder Garantiemächte -, auch ihren Beitrag dazu leisten, dass es gelingen kann, Zypern wieder zu vereinigen. Das wäre in einer gar nicht so einfachen Zeit in dieser Region, im Südosten Europas, ein ganz wichtiger Schritt und ein großes Symbol dafür, dass Frieden und Aussöhnung möglich sein können, auch zwischen Volksgruppen, die nahezu drei Generationen lang voneinander getrennt gewesen sind.

Frage: Ich habe eine Frage zu einem Termin am Donnerstag. Es wird ein G20-Vorbereitungstreffen geben. Ich möchte fragen, was das Ziel des Vorbereitungstreffens ist beziehungsweise was die Erwartungen sind. Das ist die erste Frage.

Zur zweiten Frage: Man hat letzte Woche gesagt, es werde anschließend eine Abschlusskonferenz geben. Wird das die Bundeskanzlerin alleine oder gemeinsam mit anderen Regierungschefs machen?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin wird sich am Donnerstag tatsächlich ab 12 Uhr mit den europäischen G20-Partnern treffen, also mit der britischen Premierministerin, dem spanischen Ministerpräsidenten, dem französischen Staatspräsidenten, dem italienischen Ministerpräsidenten, dem niederländischen Ministerpräsidenten und der norwegischen Ministerpräsidentin. Hinzu kommen noch Jean-Claude Juncker für die Europäische Kommission und Donald Tusk für den Europäischen Rat.

Das Ziel dieser Begegnung ist es, mit den europäischen Partnern noch einmal - dann etwa eine Woche vor dem G20-Gipfel in Hamburg - die wesentlichen programmatischen Punkte, den Ablauf und die Schwerpunktthemen zu diskutieren. Die Bundeskanzlerin will ihnen den Stand der bis dahin erfolgten Verhandlungen eben persönlich vorstellen. Damit reiht sich das in die vielen Vorbereitungstermine anlässlich dieses G20-Gipfels ein, die die Bundeskanzlerin in den letzten Wochen und Monaten sowohl hier in Deutschland als auch auf internationalen Reisen absolviert hat.

Ich kann Ihnen heute noch nicht genau sagen, wie das Pressearrangement am Donnerstag sein wird.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Die italienische Regierung plant, mit Steuergeldern zwei italienische Banken zu unterstützen, also die Schaffung einer Bad Bank und einer "Good Bank". Wie sehen Sie das? Wird das von der Bundesregierung unterstützt? Wie schätzen Sie das ein?

Welche Auswirkungen hat das auf die Bankenunion und die neuen Abwicklungsregeln?

von Tiesenhausen-Cave: Ich werde hier nicht von der bewährten Praxis abweichen, dass wir Einzelentscheidungen der Kommission nicht kommentieren. Das gilt auch weiterhin.

Grundsätzlich kann ich Ihnen aber sagen, dass für uns wichtig ist, wenn Banken unprofitabel sind, dass es dann besser ist, sie aus dem Markt ausscheiden zu lassen, als sie etwa mittels vorsorglicher Rekapitalisierung künstlich am Leben zu halten. Auch bei Insolvenzverfahren sollte der Einsatz staatlicher Mittel so weit wie möglich vermieden werden.

Sie wissen - das ist ja allgemein bekannt und in Europa nicht disputiert -, dass es ein Hauptziel der neuen Bankenregulierung ist, die Steuerzahler zu schützen. Die Europäische Kommission trägt die Verantwortung dafür, dass staatliche Beihilfen auf ein Minimum beschränkt werden, auch um eine faktische Umgehung von Abwicklungsregeln durch nationale Insolvenzregime zu verhindern.

Die Entschädigung privater Kleinanleger kann ausnahmsweise mit dem europäischen Regelwerk und insbesondere mit dem Beihilferecht vereinbar sein. Wir gehen davon aus, dass die Kommission als zuständige Behörde die Vereinbarkeit umfassend prüft. Zu prüfen ist auch, ob etwa Erwerber oder andere Akteure keinen ungewöhnlichen Vorteil bekommen.

Frage: Der Abwicklungsfonds für die sozusagen systemrelevanten Banken ist ja, wenn man so will, mit 58 Milliarden Euro ausgestattet. Wenn man jetzt sieht, dass diese beiden relativ unbedeutenden Banken schon 17 Milliarden Euro an öffentlicher Unterstützung bekommen sollen, wenn man jetzt diesen praktischen Fall vor Augen hat, ist das denn überhaupt noch ausreichend?

von Tiesenhausen-Cave: Ich würde jetzt aufgrund dieser Einzelfälle keinen Schluss hinsichtlich des allgemeinen Abwicklungsfonds auf EU-Ebene ziehen. Hier ist ja auch nicht, wie gesagt, das europäische "Resolution"-Recht angewendet worden, sondern nationales Insolvenzrecht. Insofern verbieten sich Schlussfolgerungen von diesem Fall auf das Resolutionsregime in Europa.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und gegebenenfalls an Herrn Schäfer. Die türkischen Behörden haben die Schwulen- und Lesbenparade in Istanbul an diesem Wochenende mit einem hohen Polizeiaufgebot verhindert. Hat die Bundesregierung dazu einen Kommentar, eine Bewertung abzugeben?

StS Seibert: Sie wissen, dass für uns ganz grundsätzlich das Versammlungsrecht, die Demonstrationsfreiheit und die Meinungsfreiheit eine feste Säule jeder Demokratie ist und auch sein muss. Das Verbot beziehungsweise die Verhinderung einer solchen Kundgebung fällt natürlich in diesen Bereich der Sorgen, die wir uns im Zusammenhang mit der Türkei über gerade diese Fragen durchaus machen. Es ist nach unserer Überzeugung wichtig, und so praktizieren wir es in Deutschland, dass Gruppen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit haben, ihre Haltung und ihre Überzeugungen kundzutun.

Schäfer: Ich habe nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Seibert, ich wollte Sie etwas im Zusammenhang mit dem SPD Parteitag fragen. Da hat Herr Schulz gesagt, die Bundeskanzlerin führe einen Anschlag auf die Demokratie durch. Das sind ja nun erhebliche Vorwürfe. Müssen sich die Bürger jetzt Gedanken darüber machen, dass die Bundeskanzlerin nicht auf dem Boden der Verfassung steht und die Demokratie mit einem Anschlag beschädigen möchte?

StS Seibert: Ich möchte hier als Regierungssprecher nicht auf eine Parteitagsrede von Martin Schulz eingehen. Es ist offensichtlich, dass für die Bundesregierung klar ist, dass wir alle zusammen für die Demokratie arbeiten.

Zusatzfrage: Wie bewerten Sie das denn? Man arbeitet ja innerhalb der Regierung noch zusammen, und deshalb ist das keine Parteifrage, sondern eine Regierungsfrage. Wird das vielleicht ein Thema bei der nächsten Kabinettssitzung sein?

StS Seibert: Wir alle arbeiten hier zusammen - auf der Basis des Koalitionsvertrags, seit 2013, mit guten Ergebnissen, für das Wohl der Bürger, für die Demokratie in diesem Land.

Frage: Zur Bertelsmann-Studie zu Altersarmut und Rente: Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung, die die Studie offenbart? Warum ist es nicht gelungen, das in der vergangenen Legislaturperiode abzustellen?

Westhoff: Zu der Studie an sich kann man vielleicht einleitend kurz sagen, dass diese Ergebnisse jetzt nicht besonders neu oder originell sind. Es ist ja bisher vielfältig beschrieben worden, und das wird, sagen wir einmal, durch regelmäßige Studien und Erkenntnisse ergänzt, dass es gewisse Risiken für Altersarmut gibt und dass diese Risiken für die Zukunft potenziell zunehmen. Das hängt mit Entwicklungen am Arbeitsmarkt zusammen. Ich nenne nur die Stichworte kleine Selbstständige, Solo-Selbstständige, Langzeitarbeitslosigkeit, unterbrochene Erwerbsbiografien, Alleinerziehende und Erwerbsminderung.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde ja bekanntermaßen doch einiges im Bereich der Rentenpolitik getan. Es gab einiges an Reformen, unter anderem auch eine zweifache Besserstellung für die Erwerbsminderungsrentner.

Wir haben, wie Sie wissen, Konzepte vorgelegt. Es gab dann keine Einigung innerhalb der Koalition. Ich will jetzt auch gar nicht bewerten, wieso, weshalb, warum. Klar ist: Das Bundesarbeitsministerium hat einiges an Punkten vorgelegt und auch definiert, durchdekliniert und durchgerechnet, was man tun müsste. Die Stichworte lauten Solidarrente, also eine Form der Absicherung von Rentenansprüchen von Geringverdienern, und Einbeziehung von nicht nur Solo-Selbstständigen, sondern von kleinen Selbstständigen in die Rentenversicherung oder jedenfalls in eine Form der Vorsorge. Da hat es an Diskussionen also nicht gemangelt.

Ansonsten muss man sagen, dass die Studie der Bertelsmann Stiftung Dinge an sich auch durchaus vereinfacht darstellt, bestimmte Annahmen setzt und bestimmte Größen als statisch definiert. Das muss man nicht alles so nachvollziehen. Man muss es aber auch gar nicht weiter und vertieft diskutieren, weil die Diagnose, dass die Risiken da steigen, an sich ja gar nicht umstritten ist.

Abgesehen von dieser Studie und von dem, was in der vergangenen Legislaturperiode passiert ist, ist es also kein Geheimnis, dass unser Haus, vertreten durch die Ministerin, Vorschläge dazu unterbreitet hat, was man tun muss. Man wird sehen, wie damit in der neuen Legislaturperiode weiter verfahren werden wird und ob es weitere Reformen geben wird oder nicht. Stichworte sind das Rentenniveau und die Beitragssatzentwicklung. Die Solidarrente spielt nach wie vor eine Rolle, ebenso die Frage der Freistellung von Alterseinkünften in der Grundsicherung, die Absicherung von Solo-Selbstständigen oder kleinen Selbstständigen. Das alles bleibt auf der Tagesordnung, unabhängig von der Qualität speziell dieser Studie.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zum Thema "Cannabis auf Rezept". Es gibt, obwohl das Gesetz recht neu ist, schon viele große Probleme. Erstens gibt es kaum Ärzte, die das verschreiben, und gleichzeitig verweigern Krankenkassen die Genehmigungen dafür. Wie schätzen Sie die Lage ein? Sehen Sie die Probleme, die die Patienten jetzt massenhaft aufbringen?

Ewald: Zunächst einmal ist das Gesetz ja am 10. März dieses Jahres in Kraft getreten. Insofern haben wir, was den Zeitablauf angeht, dazu im Einzelnen noch keine Verordnungszahlen vorliegen, sodass ich dazu sozusagen keine Einschätzung im Hinblick auf das Verordnungsverhalten abgeben kann.

Sie wissen, dass im Gesetz definiert ist, nach welchen Kriterien die Krankenkassen Cannabis-Arzneimittel zu erstatten haben. Die Voraussetzungen sind, dass es sich erstens um eine schwerwiegende Erkrankung handeln muss, dass es keine Alternative zu dieser Behandlung gibt und sie im Einzelfall nach der ärztlichen Einschätzung nicht angewandt werden kann. Außerdem muss die Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen.

Sie wissen auch, dass bei der ersten Verordnung sozusagen immer die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen ist. Das heißt, das ist letztendlich eine ärztliche Entscheidung, und dann wird das sozusagen von den Krankenkassen geprüft. Uns liegen, wie gesagt, zurzeit keine Informationen zu den Verordnungszahlen vor. Deshalb kann ich das jetzt auch von unserer Seite aus nicht bewerten.

Zusatzfrage : Ich meine, unabhängig davon, wie die Verordnungszahlen jetzt sind, werden Sie doch trotzdem aufpassen, wie die Reaktionen der letzten Monate gewesen ist, und da gibt es doch, wie ich schon gesagt habe, massenhaft Berichte darüber, dass sich Ärzte nicht trauen, Cannabis auf Rezept zu verschreiben, und dass sich Krankenkassen weigern, dafür zu bezahlen, beziehungsweise das Okay dafür zu geben. Das ist ja auch schon vor der Gesetzesverabschiedung klar geworden, und das machen die Krankenkassen jetzt. Besteht da jetzt nicht Nachholbedarf Ihrerseits?

Ewald: Wir haben ja bezüglich des Gesetzes das BfArM, also das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, damit beauftragt, eine Begleiterhebung durchzuführen. Dabei geht es sozusagen auch um die Frage, wie sich das Verfahren etabliert.

Ich kann, wie gesagt, zu den einzelnen Äußerungen, die da zum Teil in der Presse auftreten, keine Einschätzung abgeben. Grundsätzlich ist es im beschriebenen Verfahren sozusagen so, dass die Ärzte das entsprechend zu verordnen und die Krankenkassen das zu genehmigen haben. Dann muss man sich eben anschauen, woran es im Einzelfall hapert. Wir haben zumindest keinen Hinweis darauf, dass es da sozusagen eine flächendeckende Versagung seitens der Krankenkassen gibt. Es muss natürlich immer unter Maßgabe der Kriterien, die im Gesetz festgelegt sind, und auch im Einzelfall geprüft werden, warum, wieso, weshalb. Aber, wie gesagt, wir haben dazu keine Verordnungszahlen vorliegen.

Ganz sicher werden wir uns sozusagen auch die Praxis oder den Gesetzesvollzug anschauen. Wir werden das begleiten und werden da genau hinschauen.

Zusatzfrage: Wann werden Sie uns diese ersten Verordnungszahlen mitteilen können?

Ewald: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Es gibt sozusagen immer quartalsmäßige Erhebungen. Ich kann Ihnen nicht sagen, wann die Zahlen vorliegen werden.

Wie gesagt, noch einmal: Wir werden uns das genau im Einzelfall anschauen. Momentan kann ich Ihnen nur sagen: Wir haben keine Hinweise oder belastbare Hinweise darauf, dass Kostenerstattungen seitens der Krankenkassen jetzt sozusagen flächendeckend nicht vorgenommen werden.

Frage: Herr Schäfer, wann wird denn die Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul wiederhergestellt sein? Wird das bis zum nächsten Mittwoch oder diesem Mittwoch der Fall sein?

Die zweite Frage dazu: Können Sie schon sagen, wann die Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan beendet sein wird? Kann man dazu etwas hören?

Schäfer: Wieso erwähnen Sie den Mittwoch?

Zusatzfrage: Wegen des Abschiebeflugs, der von Ihnen und wahrscheinlich auch vom Bundesinnenministerium nicht bestätigt wird. Aber am Wochenende wurde in der Berichterstattung eine Verbindung zwischen der Arbeitsfähigkeit der Botschaft und möglichen Abschiebeflügen hergestellt. Deswegen würde ich gerne wissen, wann die Arbeitsfähigkeit dort wiederhergestellt sein wird.

Schäfer: Das habe ich auch mit Interesse gelesen. Von mir kommt das jedenfalls nicht, und ich glaube, auch nicht aus dem Auswärtigen Amt.

Zur Arbeitsfähigkeit der Botschaft vielleicht nur so viel: Unser Botschafter ist vor Ort. Wie der Zufall es so wollte, ist Botschafter Haßmann wegen der üblichen Rotation nicht in Kabul zugegen gewesen, als dieser schreckliche Sprengstoffanschlag geschah, in dessen Verlauf die betroffenen Mitarbeiter nach Deutschland ausgeflogen wurden. Herr Haßmann ist mit seinem Team einschließlich seiner Personenschützer in Kabul, und insofern sind auch die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Afghanistan sichergestellt. Er kann da - in der Tat in begrenztem Umfang - seiner Arbeit nachgehen, einfach weil wir Unterbringungsmöglichkeiten für weitere Mitarbeiter finden müssen, die wir so schnell wie möglich wieder nach Kabul entsenden wollen. Bis auf Weiteres - das heißt, bis zur Durchführung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen und auch Baumaßnahmen - wird ein großer Teil der Räumlichkeiten und des Geländes unserer Botschaft in Kabul zunächst einmal nicht nutzbar sein.

Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die in Aussicht gestellte und zugesagte Berichterstattung über Tatsachen zur Sicherheitslage in Afghanistan. Ich kann Ihnen dazu nur das sagen, was ich bereits vor drei Tagen hier gesagt habe, nämlich dass alle Beteiligten um die Dringlichkeit einer solchen zusätzlichen Information wissen und dass diejenigen, die das machen werden, machen sollen und machen müssen, das so schnell machen werden, wie es nur irgend geht. Das gilt insbesondere für unseren Botschafter vor Ort, der buchstäblich Tag und Nacht und am Wochenende und immer und ständig im Einsatz ist, und das gilt auch für die anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem Auswärtigen Amt, die sich dieser Aufgabe widmen.

Zusatzfrage: Herr Dimroth, ist denn eine vollständig wiederhergestellte Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul - rein theoretisch natürlich, nicht praktisch für den Mittwoch - Voraussetzung für eine Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan, oder geht das auch mit einer teilweise wiederhergestellten Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul?

Dimroth: Zunächst einmal möchte ich auch von meiner Seite aus sagen, was bevorstehende, nicht bevorstehende, geplante oder nicht geplante Maßnahmen angeht: Solche Maßnahmen bestätigen und dementieren wir ganz grundsätzlich nicht, weil sonst erfahrungsgemäß und in der Regel der Zweck solcher Maßnahmen kaum oder gar nicht erreichbar ist.

Ansonsten gilt das, was wir hier schon mehrfach gesagt haben: Es gibt eine sehr deutliche politische Vereinbarung, die besagt, dass bis zur vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und bis zur Vorlage einer entsprechenden neu zu erstellenden Sicherheitsbewertung ganz grundsätzlich von zwangsweisen Rückführungen, also Abschiebungen, nach Afghanistan abgesehen wird - bis auf drei Personengruppen, nämlich sogenannte Gefährder, Straftäter und solche, die sich hier renitent und nachhaltig der Mitwirkung an ihrem Asylverfahren widersetzen. Diese Erklärung gilt, und an die fühlen wir uns gebunden.

Die Frage, wann wer wie wo sein muss, um solche Rückführungen dann durchzuführen, lässt sich so abstrakt wirklich nicht beantworten. Wie Sie wissen, ist es uns immer sehr wichtig und gemeinsam wichtig, dass diejenigen, die dann im Rahmen solcher Rückführungsmaßnahmen nach Afghanistan zurückgeführt werden, dort auch entgegengenommen werden. Das ist aber in der Regel eine Aufgabe der afghanischen Administration und deren Behörden. Wie Sie wissen, und auch das haben wir hier hinreichend oft besprochen, wird das in der Regel auch sehr aufmerksam - das begrüßen wir ausdrücklich - von Nichtregierungsorganisationen begleitet, die sich dann auch durchaus verantwortlich fühlen, die Betroffenen vor Ort zu beraten, das Ganze sehr aufmerksam zu begleiten und gegebenenfalls auch transparent zu machen.

In solchen Verfahren ist also eine Vielzahl von Beteiligten berufen mitzuwirken. Abstrakt kann ich Ihnen die Frage, ob es eine zwingende Voraussetzung ist und bis zu welchem Arbeitsstand die deutsche Botschaft unterstützen muss, damit das funktioniert, nicht beantworten. Das lässt sich so nicht umschreiben, da sind viele beteiligt. Noch einmal: Die politische Erklärung, die ich eingangs zitiert habe, nimmt ja auch auf die Arbeitsfähigkeit als eine der beiden Kautelen Bezug, wenn es darum geht, dann möglicherweise wieder zu einer Praxis wie in der Vergangenheit zurückzukehren.

Frage: Herr Schäfer, laut des Berichts einer iranischen Nachrichtenagentur ist der iranische Außenminister heute in Berlin. Wissen Sie etwas davon?

Schäfer: Der iranische Außenminister stattet Deutschland und Berlin einen Besuch ab, das kann ich bestätigen. Er wird - auch das kann ich sagen; so ist es jedenfalls geplant - morgen im Auswärtigen Amt mit dem deutschen Außenminister konsultieren. Das ist gut und richtig so; denn wir brauchen den Dialog mit dem Iran, um die vielen Fragen, an denen wir - wenn vielleicht auch aus unterschiedlichen Perspektiven - ein gemeinsames Interesse haben, die vielen Konflikte im Nahen und Mittleren Osten zu besprechen und zu beraten und auch immer wieder darauf hinzuweisen, dass eine konstruktive Rolle des Iran bei all diesen Konflikten von deutscher Seite gewünscht wird und auch für eine Überwindung der Krisen und Konflikte erforderlich ist, mit denen wir es zu tun haben.

Ich gehe davon aus, dass es morgen auch eine gemeinsame Begegnung der beiden Minister mit der Presse geben wird; so haben wir es immer gehandhabt, und ich wüsste nicht, warum das diesmal nicht geschehen sollte.

Frage: Herr Seibert, hat sich eigentlich auch Social-Network-Kontakt mit anderen internationalen Popgrößen ergeben, oder war Rihanna bisher ein Solitär? Viele von denen sind ja auch in Bereichen aktiv, die mit Arbeitsbereichen der Bundesregierung zu tun haben. Wenn die Frage nicht zu indiskret ist: Über welchen Tweetkontakt würden Sie sich eigentlich am meisten freuen?

StS Seibert: Ich freue mich immer, wenn sich Menschen für die Politik der Bundesregierung interessieren - ganz besonders, wenn sie sich über unser sehr starkes Engagement in der Entwicklungspolitik interessieren. Rihanna ist nach meinen Informationen seit geraumer Zeit sehr engagiert für die Global Partnership for Education, bringt also dieses wichtige Thema Bildung in den Fokus von Millionen von Menschen, die das möglicherweise sonst nicht so auf der Agenda hätten. Ich glaube, sie hat 40 Millionen Follower auf Twitter - jedenfalls zigfach mehr als ich als Regierungssprecher. Insofern schien es uns wirklich angebracht, diese sehr ernsthafte Frage, die sie gestellt hat, auch zu beantworten. Wir glauben, dass wir uns da mit unserer deutschen entwicklungspolitischen Leistung auch absolut sehen lassen können, und wenn Menschen davon erfahren, halte ich das für eine gute Sache.

Ich kann jetzt nicht aus dem Handgelenk noch andere - - viele Prominente engagieren sich, es hat auch schon Gespräche mit einzelnen davon gegeben, aber ich glaube, auf Twitter hatte ich jetzt zum ersten Mal Kontakt.

Zusatzfrage: Aber Ihrer positiven Rückmeldung jetzt ist zu entnehmen, dass Sie dieses Modell von Kommunikation auch für einen Regierungssprecher als absolut positiv werten und es unter ähnlichen Voraussetzungen auch wieder genauso machen würden? Es gab ja auch Kritik an dieser Kommunikation.

StS Seibert: Die ich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen konnte. Unsere Aufgabe als Sprecher der Bundesregierung oder der Ministerien ist doch, möglichst darüber zu sprechen, was wir politisch tun, es zu erklären und Fragen zu beantworten - noch dazu mit einer Frage, die auf den nächste Woche stattfindenden G20-Gipfel zielt und vielleicht geeignet ist, vielen Menschen klar zu machen, dass es dort um große Menschheitsthemen geht. Das scheint mir der Sinn und Zweck unserer Arbeit zu sein, und Twitter ist eine Möglichkeit, dies zu tun.

Frage: Rihanna beziehungsweise Frau Fenty - so heißt sie - wollte ja wissen, was denn das Commitment der Bundesregierung zum Thema Global Partnership ist - das ist ja ein Fund beziehungsweise eine Stiftung. Was gibt die Bundesregierung denn da beziehungsweise was wollen Sie dort einbringen? Das haben Sie ihr ja nicht geantwortet.

StS Seibert: Sie kennen die Begrenzung der 140 Zeichen. Ich kann Ihnen aber gerne auch in deutlich mehr Zeichen sagen, wie stark unser Engagement im Bildungsbereich ist. Allein das BMZ - und das ist wahrscheinlich nicht das einzige Ministerium, das entwicklungspolitische Bildungsprogramme hat - hat sein Engagement in allen Bildungsbereichen - primäre Bildung, sekundäre Bildung, berufliche Bildung - in den letzten fünf Jahren von 362 Millionen Euro 2013 auf 568 Millionen 2016 gesteigert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf beruflicher Bildung.

Wir treiben das Thema Bildung auch im Rahmen der großen internationalen Foren G7 und G20 voran. Die G7-Staaten haben sich beim Gipfel in Elmau 2015 auf eine von Deutschland vorgebrachte Initiative verpflichtet, bis 2030 ein Drittel mehr Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern durch berufliche Bildung zu fördern. Wir haben jetzt eine G20-Initiative, über die auch in Hamburg gesprochen werden wird, mit der wir uns konkret für den Ausbau von digitalen Fähigkeiten, digitaler Bildung für Frauen und Menschen einsetzen; auf Englisch heißt das "E-Skills for Girls". Deutschland gehört zu den Mitbegründern dieser Globalen Partnerschaft für Bildung - GPE - und hat die inhaltliche Ausrichtung dieser Globalen Partnerschaft erheblich mitgeprägt. Seit 2008 hat Deutschland in diesen Fonds mehr als 30 Millionen Euro eingezahlt, und das Engagement soll in den kommenden Jahren noch deutlich ausgebaut werden.

Frage: Herr Schäfer, der Außenminister hat ja auch einen beruflichen beziehungsweise einen Erfahrungshintergrund als ehemaliger Popbeauftragter seiner Partei. Mit dieser Erfahrung im Hintergrund: Wäre das, was Herr Seibert sozusagen als durchaus sinnvolle und erfolgsträchtige Kommunikationsstrategie bezeichnet, auch Anlass für den Außenminister, zu überlegen, ob er da von sich aus einsteigen könnte?

Schäfer: Bei was einsteigen, was meinen Sie damit?

StS Seibert: Er ist auf Twitter. Das Auswärtige Amt macht das sehr erfolgreich, wenn ich das sagen darf.

Schäfer: Danke, Herr Seibert!

StS Seibert: Ich frage mich, ob Sie uns ernsthaft vorschlagen wollen, dass wir diese Tätigkeiten in den sozialen Netzwerken einstellen. Das fände ich ungewöhnlich von Ihrer Seite, von Journalisten kommend.

Zusatz: Das habe ich weder gesagt noch gedacht noch intendiert. Aber es ist sozusagen ein interessantes - finde ich - Erweiterungsmoment, in der Kommunikation speziell in die Popkultur hineinzugehen. Das war durchaus ernsthaft gemeint. Herr Gabriel hat diesen Hintergrund und er hat das damals ja auch gerne gemacht. Da finde ich die Frage nicht ganz fernliegend, ob man da auch bewusst von sich aus reingeht.

Schäfer: Der Außenminister hat auch vor seiner Zeit als Außenminister bereits Präsenz in sozialen Medien gezeigt. Das Auswärtige Amt bemüht sich redlich, das hier und da auch zu tun. Da geht es darum, Reichweite zu erzielen und die aus Überzeugung auch in sozialen Medien vertretenen Botschaften einem möglichst breiten Kreis von Interessierten zugänglich zu machen. Ich denke, das ist auch das Motiv für Herrn Seibert, das getan zu haben; dagegen ist doch gar nichts einzuwenden. Wenn es von Persönlichkeiten wo auch immer - meinetwegen auch aus der Popkultur - Interesse an unseren Anliegen, an unseren politischen Interessen gibt und wir dadurch die Gelegenheit erhalten, das einem breiteren Kreis zugänglich zu machen, dann ist das ganz wunderbar. Natürlich würden wir so etwas auch machen - das haben wir übrigens in der Vergangenheit auch schon des Öfteren gemacht, natürlich. So funktionieren soziale Medien, und da wäre man gut beraten, das auch mitzumachen - jedenfalls dann, wenn man möchte, dass man wahrgenommen wird, gerade von jungen Menschen.

Frage: Herr Seibert, ich weiß, dass Wahlkampf Parteisache ist, aber gibt es für die Bundeskanzlerin in diesem Sommer bis zur Bundestagswahl eine Social-Media-Strategie Ihrerseits?

StS Seibert: Die Frage ist an mich komplett fehlgerichtet. Wir arbeiten hier für die Bundesregierung, für die Bundeskanzlerin, für die Bundesminister, und informieren auf allen Kanälen - unter anderem auch den sozialen Netzwerken - über die Arbeit der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin. Alle anderen Strategiefragen sind jedenfalls nicht an uns zu richten.

Frage: Herr Dimroth, zu den Trauerfeierlichkeiten für Helmut Kohl: Sie haben bis jetzt immer nur davon gesprochen, dass der Sarg beziehungsweise der Leichnam von Ludwigshafen nach Speyer überführt wird. Können Wir davon ausgehen, dass das per Schiff passieren wird?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Ich kann sie in diesem Moment leider noch nicht konkret und abschließend beantworten. Sie gibt mir aber Gelegenheit, nur kurz darauf hinzuweisen, dass wir heute im Laufe des Tages noch weitergehende Informationen veröffentlichen werden, insbesondere auch - das ist mir ein Anliegen - zu dem Akkreditierungsverfahren. Uns erreicht eine Vielzahl von Anfragen von Kolleginnen und Kollegen von Ihnen; das können wir natürlich auch verstehen, weil das Interesse sehr groß ist. Ich bitte aber auch an der Stelle noch um ein kleines bisschen Geduld. Wir werden auch dazu die entsprechenden Informationen noch heute - vielleicht im Lauf des späten Vormittags, jedenfalls im Laufe des Nachmittags - veröffentlichen und, soweit möglich, damit auch Ihre Frage umfassend beantworten. Insofern möchte ich auch an diejenigen, die nicht hier im Raum sind, appellieren, von Anrufen bitte noch einen Moment abzusehen, denn wir veröffentlichen noch heute im Lauf des Tages die Akkreditierungshinweise.

Frage: Herr Schäfer, zum Thema deutschtürkische Gefangene in der Türkei: Gibt es etwas Neues in Sachen von Herrn Yücel, Frau Tolu und den sieben anderen? Gibt es inzwischen vielleicht mehr Gefangene oder weniger Gefangene?

Schäfer: Der Stand ist wie am Freitag.

Montag, 26. Juni 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 26. Juni 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/06/2017-06-26-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2017

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