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PRESSEKONFERENZ/1545: Regierungspressekonferenz vom 6. Oktober 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 6. Oktober 2017
Regierungspressekonferenz vom 6. Oktober 2017

Themen: Folgen des Sturmtiefs Xavier in Nord- und Ostdeutschland, Bekanntgabe des diesjährigen Trägers des Friedensnobelpreises, Termine der Bundeskanzlerin (Eröffnung der Frankfurter Buchmesse 2017, Teilnahme am 6. ordentlichen Gewerkschaftskongress der IG BCE), Sitzungstermine des Kabinettsausschusses "Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union", Annullierung der Präsidentschaftswahl in Kenia, Kürzung der Essensrationen für Flüchtlinge in Kenia, Sitzung der Eurogruppe, Prozess gegen Mesale Tolu in der Türkei, Atomabkommen mit dem Iran, Hackerangriffe auf Mobiltelefone von im Baltikum stationierten Nato-Soldaten, Resolution des UN-Menschenrechtsrats zur Abschaffung der Todesstrafe für Homosexualität, Ministertreffen des Global Forum on Steel Excess Capacities, Forderung nach einer Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen

Sprecher: SRS'in Demmer, Breul (AA), Neumann (BMVg), Kolberg (BMF), Baron (BMWi), Dimroth (BMI)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Nord- und Ostdeutschland haben einen schweren Sturm hinter sich. Ich möchte im Namen der Bundesregierung all denen danken, die in den Stunden des Orkans hart daran gearbeitet haben, die Verkehrsverbindungen aufrechtzuerhalten und Menschen zu helfen, die in Not geraten sind.

Natürlich denken wir in diesen Stunden an die sieben Menschen, die auf tragische Weise in dem Orkan ihr Leben verloren haben, und an die Angehörigen, denen wir unser tief empfundenes Mitgefühl aussprechen. Den Verletzten wünschen wir schnelle Genesung.

Die Bundesregierung hat soeben von der Bekanntgabe der Vergabe des diesjährigen Friedensnobelpreises an die Internationale Kampagne für die Abschaffung von Atomwaffen erfahren. Die Bundesregierung unterstützt das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen und gratuliert dem Nobelpreiskomitee zu dieser Wahl sowie der Internationalen Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen für die Auszeichnung.

Frage : Frau Demmer, ICAN gehört zu den lautstarken Kritikern der Bundesregierung in Sachen Atomwaffenpolitik. Man hat den Boykott der Verbotsverhandlungen auf UN-Ebene durch die Bundesregierung massiv kritisiert, auch die US-Atombombenpolitik in Deutschland. Warum gratulieren Sie Ihrem größten Kritiker?

SRS'in Demmer: Sie kennen die Haltung der Bundesregierung. Wir haben das hier vielfach besprochen. Die Bundesregierung und auch ihre Vorgänger stehen fest zum Ziel von "Global Zero", das heißt, zum vollständigen Verzicht auf Atomwaffen. So ist es auch im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart. Wir sind uns darin auch mit sehr vielen unserer Partner in der Europäischen Union und sogar im Nato-Bündnis und darüber hinaus einig. Wir müssen allerdings anerkennen - auch das haben wir hier schon mehrfach besprochen -, dass nukleare Waffen von einigen Staaten nach wie vor als ein Mittel militärischer Auseinandersetzung betrachtet werden. Solange dies so ist und solange Deutschland und Europa hiervon bedroht sind, besteht nun einmal die Notwendigkeit zum Erhalt einer nuklearen Abschreckung fort. Diese wird durch die Nato gewährleistet.

Wir denken, dass der Dialog, das Gespräch und die Verhandlungen mit Staaten, die Atomwaffen besitzen, der einzig richtige Weg sind, um hierbei voranzugehen.

Zusatzfrage : Warum ist die Kanzlerin immer noch dafür, dass die US-Atombomben in Deutschland bleiben?

SRS'in Demmer: Sie wissen, dass ich Ihnen darauf keine Antwort gebe.

Frage : Ich habe es noch nicht so ganz verstanden. Die langfristigen Ziele der Kampagne und der Bundesregierung sind ja identisch. Was den Weg dorthin angeht, gibt es tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten; Stichworte sind "US-Atomwaffen in Deutschland" und "UN-Abkommen zur Ächtung der Atomwaffen".

Warum kommt dann von Ihnen diese positive Aussage für eine Organisation, deren Vorgehensweise die Bundesregierung ausdrücklich nicht teilt?

SRS'in Demmer: Können Sie den letzten Teil der Frage wiederholen?

Zusatz : Noch einmal ganz einfach: Warum diese positive Zustimmung zur Vergabe des Friedensnobelpreises an eine Organisation, deren Vorgehensweise die Bundesregierung ausdrücklich nicht teilt?

SRS'in Demmer: Aber im Ziel sind wir uns einig, wie Sie selbst festgestellt haben.

Zusatz : Ich sagte: "deren Vorgehensweise die Bundesregierung nicht ..."

SRS'in Demmer: Wir haben das hier ja vielfach besprochen. Das ist jetzt ja kein neuer Stand. Ich habe hier gerade die Haltung der Bundesregierung und auch die Begründung für die Haltung der Bundesregierung relativ deutlich zum Ausdruck gebracht.

Breul: Ich kann vielleicht kurz aus Sicht des Auswärtigen Amtes ergänzen. Zunächst handelt es sich hierbei um zivilgesellschaftliches Engagement für Abrüstung. Das begrüßen wir. Diese Frauen und Männer legen ein großartiges Engagement für Abrüstung an den Tag. Es freut uns, dass das Nobelpreiskomitee nicht nur immer staatliche Akteure oder internationale Organisationen würdigt, sondern auch ausdrücklich das Engagement der Zivilgesellschaft. Das ist sehr zu begrüßen.

Zum Zweiten: Frau Demmer hat es ja gerade schon ausgeführt. Unser gemeinsames Ziel mit ICAN ist "Global Zero". Die Frage, bei der wir etwas anderer Auffassung sind, ist, wie wir zu diesem Ziel kommen können. Aber ich sehe, ehrlich gesagt, nicht, warum uns das daran hindern sollte, dieser Organisation der Zivilgesellschaft zur Zuerkennung des Nobelpreises zu gratulieren.

Frage: Herr Breul, könnten Sie noch einmal ausführen, warum die Bundesregierung den Vertrag auf UN-Ebene nicht unterzeichnet hat?

Breul: Ich denke, das haben wir hier schon mehrfach getan. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen.

SRS'in Demmer: Ich habe es doch gerade getan. Da unterscheiden sich die Positionen ja nicht.

Frage : Bewertet die Bundesregierung es im Nachhinein vielleicht als Fehler, nicht an den Verhandlungen teilgenommen zu haben? Sie hätten den Vertrag ja nicht unterzeichnen müssen. Aber Sie haben die ganzen Verhandlungen boykottiert. War das, im Nachhinein betrachtet, ein Fehler?

Breul: Auch dazu habe ich irgendwann ja schon einmal Stellung genommen. - Nein. Denn wir sind der Meinung, dass die Probleme, die wir vor Beginn der Verhandlungen gesehen haben, bei den Verhandlungen tatsächlich zutage getreten sind.

Zusatzfrage : Aber dass Sie sich damit mit den Atomwaffenstaaten, denen Sie die Atombomben wegnehmen wollen - denn das ist ja auch Ihr Ziel -, gemeingemacht haben, das stört die Bundesregierung nicht, korrekt?

Breul: Was genau ist Ihre Frage?

Zusatz : Ich habe sie doch gerade gestellt. - Dass Sie sich mit den Atomwaffenstaaten, denen Sie die Atomwaffen wegnehmen wollen, gemeinmachen.

Breul: Dass wir uns innerhalb der Nato abstimmen und eine gemeinsame Position haben, stört uns nicht, nein.

Frage : Frau Demmer und Herr Breul, könnten Sie uns noch einmal kurz sagen, was die Bundesregierung denn konkret tut, um zu dem, wie Sie sagen, gleichen Ziel zu kommen, nur auf einem anderen Weg als ICAN?

Herr Breul, Frau Demmer sagte gerade, Sie hätten dazu die gleiche Position. Das scheint innerhalb der Bundesregierung ja, wenn man ein bisschen weiter hinuntergeht, was die Fraktionen und Parteien angeht, nicht unbedingt so gewesen zu sein. Von Herrn Mützenich habe ich einmal relativ deutlich gehört, wie er sich von Sigmar Gabriel distanziert hat, weil er gesagt hat, das sei eine richtige und wichtige Initiative und sie wäre vermutlich auch in der SPD mehrheitsfähig.

Also hätte ich gern noch einmal Ihre Einschätzung, wie dazu die Linien in der Bundesregierung und in den sie tragenden Parteien verlaufen.

Breul: Ich kann gern beginnen. - Ehrlich gesagt, ist das auch für uns eine relativ neue Information. Darum habe ich jetzt keine umfangreichen Unterlagen dabei, um noch einmal aufzuführen, was wir im Bereich der nuklearen Abrüstung alles tun. Das würde ich Ihnen daher gern nachreichen und bitte um Verständnis dafür, dass ich das nicht aus dem Stehgreif sagen kann.

Zusatzfrage : Ganz kurz zwischendrin: Da Frau Demmer gerade sagte - ich meine, Sie ebenfalls -, die Lage habe sich gar nicht geändert, das sei keine neue Lage, habe ich gedacht, Sie könnten das jetzt sagen.

Breul: Ich weiß zwar manches, aber das meiste nicht auswendig. Ich möchte um Verständnis dafür bitte, dass ich hier nicht aus dem Gedächtnis heraus eine lange Liste zitieren möchte, was wir im Bereich der nuklearen Abrüstung alles tun. Das würde ich Ihnen gern nachreichen.

Zur zweiten Frage: Ich denke - Frau Demmer hat es ja auch schon gesagt -, das Ziel von "Global Zero" ist im Koalitionsvertrag verankert. Noch ist die Bundesregierung ja im Amt. Dieses gemeinsame Ziel der Bundesregierung, im Koalitionsvertrag festgeschrieben, bindet uns.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung vertritt eben die Haltung, dass der Dialog, das Gespräch und die Verhandlungen mit Staaten, die Atomwaffen besitzen, der einzig richtige Weg sind, um hierbei voranzugehen.

Im speziellen Bereich der nuklearen Abrüstung setzte sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren intensiv für konkrete, verifizierbare Fortschritte auf der Grundlage des Nichtverbreitungsvertrags ein.

Zusatzfrage : Ich würde nur noch gern fragen: Gab es denn innerhalb der Bundesregierung und in den sie tragenden Parteien nach dem, was Sie wahrgenommen haben, eine strittige Diskussion darüber, wie man in diesem Fall vorgehen sollte, beispielsweise ob man sich an diesen Gesprächen, den ICAN-Verhandlungsgesprächen usw., beteiligen sollte?

SRS'in Demmer: Hier, von dieser Stelle aus haben wir immer diese Position vertreten.

Frage : Frau Demmer, ICAN fordert ebenso wie die Bundesregierung, meine ich, die Atomwaffenstaaten, die nicht im Nichtverbreitungsvertrag sind, auf, dem beizutreten. Das sind Indien, Israel, Pakistan und der Südsudan. Der Südsudan hat keine Atomwaffen, aber Indien, Israel und Pakistan. Mit Israel ist die deutsche Bundesregierung eng verbunden.

Fordert die Bundesregierung das eigentlich auch? Ist es also auch ein gemeinsames Ziel der Bundesregierung und von ICAN, dass man Israel im Nichtverbreitungsvertrag haben will?

Breul: Wir haben hier vielleicht 20 Minuten - ich weiß es nicht genau - nach Verkündung des Preisträgers der Organisation ICAN gratuliert. Wir sind in der kurzen Zeit nicht alle Forderungen, die ICAN jemals gestellt hat, im Einzelnen durchgegangen. Daher sehe ich mich nicht in der Lage, sie jetzt zu bewerten.

Zusatzfrage : Sie müssen nicht deren Forderung kennen, aber Sie müssen ja Ihre eigene Politik kennen. Fordert die Bundesregierung von Israel, dem Nichtverbreitungsvertrag beizutreten? - Ganz einfach.

Breul: Das kann ich Ihnen gern nachreichen.

Frage : An Herrn Neumann: Es ist natürlich nicht fair, gleich am ersten Tag. Aber da Sie aus der Luftwaffe kommen, können Sie wahrscheinlich wechseln. In der Militärischen Luftfahrtstrategie, die im vergangenen Jahr veröffentlich wurde, wird die nukleare Teilhabe nicht erwähnt. Hat das irgendeine Bedeutung, oder ist sie einfach nur nicht erwähnt? Ist die Tatsache, dass sie nicht erwähnt wird, eine Aussage, die im Zusammenhang mit dem jetzt diskutierten Thema von Bedeutung ist?

Neumann: Nein, das hat keine weitreichenden Auswirkungen, wie Sie sie vielleicht andeuten. Wir sind Teil der Nato. Die Nato ist ein nukleares Verteidigungsbündnis. Wenn es dort Änderungen geben sollte, wären sie nur im Bündnis erreichbar. Insofern würde ich es nicht überinterpretieren, wenn dort ein Teil nicht aufgeführt ist.

Frage : Herr Breul, Herr Gabriel hat bei mir im Interview letztens bestätigt, dass es Atomwaffen von amerikanischer Seite in Deutschland gibt. Er wusste nur nicht, wie viele. Wissen Sie das mittlerweile?

Breul: Nice try! Sie wissen ganz genau, dass ich hierzu nichts sagen darf.

SRS'in Demmer (zu den Terminen der Bundeskanzlerin): Am Dienstagnachmittag, den 10. Oktober, wird die Bundeskanzlerin gemeinsam mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron die Frankfurter Buchmesse eröffnen. Frankreich ist in diesem Jahr Ehrengast und präsentiert unter dem Motto "Francfort en français / Frankfurt auf Französisch" ein vielfältiges Programm rund um die französische Kultur und Literatur. Zur Eröffnung wird die Kanzlerin eine Rede halten, ebenso Präsident Macron. Gemeinsam eröffnen sie dann den Pavillon des Gastlandes. In Frankfurt wird Bundeskanzlerin Merkel Emmanuel Macron auch zu einem Gespräch treffen.

Am Donnerstag, den 12. Oktober, nimmt die Bundeskanzlerin um 15 Uhr am 6. ordentlichen Gewerkschaftskongress der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in Hannover teil und hält dort eine Rede. Der Kongress steht unter dem Motto "Gemeinschaft. Macht. Zukunft."

Frage: Frau Demmer, können Sie uns sagen, was das Thema des Gesprächs mit Herrn Macron sein soll? Gibt es eine besondere Tagesordnung, etwa zu Reformen in der Eurozone, oder Ähnliches?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, ist Frankreich ein enger Partner in allen möglichen Themen. Insofern möchte ich dem Gespräch jetzt nicht vorgreifen.

Frage : Frau Demmer, da das Kabinett nicht mehr tagt, tagt auch der Brexit-Ausschuss im Moment nicht mehr?

SRS'in Demmer: Ich weiß es, ehrlich gesagt, nicht. Aber ich würde davon ausgehen, dass der Brexit-Ausschuss nicht tagt, wenn das Kabinett nicht tagt, nein. Aber die definitive Antwort kann ich nachreichen.

Breul: Zu Kenia möchte ich kurz ein paar Worte sagen. - Kenia ist uns ein wichtiger Partner für Stabilität in der Region in Ostafrika und mit seinem demokratischen System ein Modell für Afrika. Mit umso größerer Sorge beobachten wir die aktuelle Entwicklung vor Ort. Nach Annullierung der Präsidentschaftswahl durch den Obersten Gerichtshof spitzt sich die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition zu. Die Auseinandersetzungen riskieren, den demokratischen Wahlprozess zu gefährden. Die kenianische Wirtschaft leidet schon jetzt unter dieser Ungewissheit.

Nun droht die Lage weiter zu eskalieren. Es ist nicht der Moment, überzogene Forderungen an die Unabhängige Wahlkommission zu stellen oder kurzfristig Wahlgesetze zu ändern. Eine Nichtdurchführung der Wahlen vor Ablauf der 60-Tage-Frist könnte das Land in eine tiefe politische Krise stürzen. Ein Ausbrechen der Gewalt wie nach den Wahlen 2007/2008 muss unbedingt vermieden werden.

Wir rufen daher gemeinsam mit unseren internationalen Partnern beide politischen Lager zu Kompromissbereitschaft und Gewaltverzicht auf. - Vielen Dank.

Frage : Eine Frage zu Kenia, aber nicht zu diesem Vorgang: Die Uno hat angekündigt, die Essensrationen für Flüchtlinge in Kenia um ein Drittel zu kürzen, weil sie kein Geld mehr hat. Welchen finanziellen Anteil hat die Bundesregierung daran? Kommt es für die Bundesregierung infrage, den Geldmangel einseitig zu beheben? Wie bewerten Sie die Situation vor Ort?

Breul: Es ist nicht so, dass solch ein Fall zum ersten Mal einträte. Leider sind vor allem Organisationen oft darauf angewiesen, sozusagen Notaufrufe zu starten, um Unterstützung zu bekommen.

Den Einzelfall kenne ich jetzt nicht. Das würde ich Ihnen gern nachreichen. Aber wenn es diesen Aufruf gibt, werden wir selbstverständlich intensiv prüfen, wie wir die Vereinten Nationen unterstützen können.

Zusatz : Ich stelle mir ja vor, dass es schon vorab einen Aufruf gab, bevor die Rationen gekürzt werden mussten.

Breul: Wie gesagt, den Einzelfall kenne ich jetzt nicht. Das müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage: Am Montag findet das Treffen der Finanzminister der Eurozone statt. Zentrales Thema wird der ESM und seine künftige Rolle, aber auch seine eventuelle Umwandlung in einen europäischen Währungsfonds sein.

Mit welcher verbindlichen Position zu diesen Themen nimmt der Vertreter der Bundesregierung daran teil? Wird es Herr Schäuble sein, der daran teilnimmt?

Kolberg: Genau, Herr Schäuble wird am Montag und am Dienstag am Treffen der Eurogruppe und des ECOFIN-Rats, also an dem Finanzministertreffen innerhalb der EU, teilnehmen.

Unsere Position zum ESM ist bekannt. Wir beschäftigen uns grundsätzlich mit der Frage, welche Rolle der ESM zukünftig spielen kann. Dazu stehen wir mit unseren Partnern im Austausch. Der Bundesfinanzminister hat sich hierzu schon an mehreren Stellen geäußert. Daher gibt es hier keine Neuigkeiten zu verkünden.

Zusatzfrage: Mir ist ganz klar, dass die Bundesregierung jetzt geschäftsfähig ist und dass sie auch nach dem 24., wenn ein neuer Bundestag steht, vollumfänglich geschäftsfähig sein wird. Aber angesichts dessen, dass sich bei der sich abzeichnenden Koalition eine der Parteien ablehnend gegenüber dem ESM geäußert hat, nämlich seine Rolle zurückfahren will, und auch einen europäischen Währungsfond ablehnt, ist es denn politisch opportun, diese Position, die Sie bisher vertreten haben, auch schon einmal am Montag festzulegen, auch für die Zukunft?

Kolberg: Ich glaube, da verstehen Sie die Diskussion innerhalb der Eurogruppe jetzt falsch. Dort geht es darum, sich über die Weiterentwicklung der WWU und eben auch darüber auszutauschen, welche Aufgabe der ESM in Zukunft übernehmen und wie er weiterentwickelt werden kann. Der Minister wird die Position der Bundesregierung dazu weitergeben.

Welche Position die neue Bundesregierung einnehmen wird, kann ich Ihnen hier nicht sagen. Das muss dann die neue Bundesregierung bestimmen.

Frage: Herr Röttgen hat heute vorgeschlagen, gemeinsame deutsch-französische Anleihen auszugeben, um damit Infrastrukturprojekte oder Innovationsprojekte zu finanzieren, also keine Eurobonds auf Eurozonenebene, sondern bilaterale gemeinsame Bonds. Wie steht das Finanzministerium dazu in diesem speziellen Fall Deutschlands und Frankreichs mit einem speziellen Zweck? Unterstützen Sie generell bilaterale Anleihen?

Kolberg: Wir stehen ja mit den französischen Partnern in engem Austausch über das Thema der Weiterentwicklung der WWU. Präsident Macron hat dazu eine Rede gehalten. Der Minister hat sich dazu geäußert. Zu einzelnen Vorschlägen - dazu haben wir hier in der Runde auch schon öfter Stellung genommen - können wir uns jetzt hier nicht äußern. Wo man da Übereinstimmungen findet, werden die Gespräche ergeben, und auch das wird sicherlich Aufgabe der zukünftigen Bundesregierung sein.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal nachfragen? Eurobonds sind ja immer mit dem Hinweis abgelehnt worden, dass sie nicht rechtskonform seien. Wäre das bei bilateralen Anleihen Ihrer Meinung nach auch der Fall?

Kolberg: Ich würde mich hier jetzt, wie gesagt, nicht in eine Debatte über einzelne Vorschläge verwickeln lassen. Unsere Position zu Eurobonds ist unverändert, und deswegen steht sozusagen das, was wir bisher dazu gesagt haben. Zu einzelnen, weitergehenden Vorschlägen würde ich mich hier jetzt nicht äußern.

Frage : Herr Kolberg, im Grunde genommen eine technische Frage. Das wird ja jetzt am Montag oder Dienstag voraussichtlich das letzte Auftreten von Herrn Schäuble beim ECOFIN-Rat sein. Wie läuft das jetzt eigentlich technisch ab? Bis wann wird er, technisch gesehen, wenn er jetzt zum Bundestagspräsidenten gewählt werden sollte, was er ja wahrscheinlich werden wird, dann noch Finanzminister sein? Wann wird dann sozusagen Herr Altmaier seinen Zusatzposten als Übergangsfinanzminister antreten?

Kolberg: Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Finanzminister Finanzminister ist und auch als Finanzminister in Luxemburg am Finanzministertreffen teilnehmen wird. Alle übrigen Dinge kann Frau Demmer dann wahrscheinlich beantworten.

SRS'in Demmer: Nein, da gibt es keinen neuen Stand. Dazu habe ich letzte Woche gesagt, dass abzuwarten ist, wie der Bundestag wählt.

Zusatzfrage : Aber jetzt nur einmal vom Prozedere her, einfach vom politischen Handwerk her: Heißt das, Herr Schäuble würde sein Amt, technisch gesehen, wirklich erst abgeben, nachdem er gewählt worden ist? Würde dann automatisch der Übergangsfinanzminister eingesetzt werden?

SRS'in Demmer: Das kann ich gerne noch einmal erklären. Nach der konstituierenden, ersten Bundestagsitzung gibt es ja keine amtierende Bundesregierung mehr. Deshalb sieht das Grundgesetz vor, dass die Bundeskanzlerin dann auf Ersuchen des Bundespräsidenten und die Bundesminister auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten die Geschäfte weiterführen. Dann werden wir eine geschäftsführende Bundesregierung haben. Sollte dann einer der Bundesminister in der betreffenden Bundestagsitzung in ein Amt gewählt werden, das wie in diesem Fall mit der Funktion eines Regierungsmitglieds inkompatibel wäre, würde diejenige Person gerade nicht um die Weiterführung der Geschäfte ersuchen, und in diesem Fall gäbe es dann einen Verweis des Ressorts, das zu diesem Zeitpunkt nur von einem anderen Regierungsmitglied übernommen werden könnte. Man kann also nicht mehr jemanden von außen übernehmen. Auch das liegt dann in der Auswahlbefugnis der Bundeskanzlerin.

Frage : Herr Breul, wie bewerten denn das AA und Herr Gabriel den Vorschlag zu zum Beispiel deutsch-französischen Staatsanleihen?

Breul: Welchen konkreten Vorschlag meinen Sie?

Zusatz : Den, um den es gerade mit Herrn Kolberg ging.

Breul: Sie haben gerade gefragt, wie er den Vorschlag zum Beispiel deutsch-französischer Staatsanleihen bewertet.

Zusatz : Dann ohne "zum Beispiel".

Breul: Dazu habe ich Ihnen nichts Neues mitzuteilen.

Zusatzfrage : Weil Sie die Position von Herrn Gabriel nicht kennen, oder weil es dieselbe wie die von Herrn Schäuble ist?

Breul: Weil die Bundesregierung eine Position hat, und dazu ist bereits ausführlich Stellung genommen worden.

Frage : Ich habe eine Frage an, denke ich, Herrn Breul und vielleicht auch an Frau Demmer. In der nächsten Woche wird in der Türkei der Prozess gegen Mesale Tolu beginnen. Ich wollte einfach nur einmal kurz ein Update dazu haben, wie die Bundesregierung darin involviert sein wird, also - keine Ahnung - auch dazu, wie im Moment die konsularische Betreuung läuft. Wird es Prozessbeobachter geben? Können Sie noch einmal kurz die Vorwürfe gegen Frau Tolu bewerten?

Breul: Ja, in der Tat gibt es dazu ein bisschen Neues zu berichten. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Besuchsanträge für Frau Tolu für den 9. Oktober, also noch vor dem Prozessbeginn, und für Herrn Steudtner für den 13. Oktober genehmigt wurden. Der Prozess mit Blick auf Frau Tolu wird ja in Istanbul stattfinden. Dementsprechend ist dafür das Generalkonsulat zuständig und wird ebenfalls versuchen, den Prozess zu beobachten.

Zusatzfrage : Gibt es bereits - ich weiß nicht genau, wie das in der Türkei abläuft - eine Zusage, dass auf jeden Fall immer jemand vom Generalkonsulat dabei sein kann? Was ist da der Stand?

Breul: Ich kann das sozusagen nur ein bisschen flapsig sagen: Das Gedränge wird groß sein, und das Interesse an diesem Prozess ist sehr groß. Das Generalkonsulat wird das Möglichste tun, um bei dem Prozess dabei zu sein.

Frage : Herr Breul, ganz kurz mehr oder weniger eine Statistikabfrage: Wie viele deutsche Staatsangehörige, auch Doppelstaatler, befinden sich denn momentan in der Türkei in Haft? Zu wie vielen davon haben Sie Zugang?

Breul: Insgesamt befinden sich 61 deutsche Staatsangehörige in der Türkei in Haft sowie vier in Abschiebehaft. Daneben sind 24 Fälle von Deutschen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen dürfen. Dann reden wir ja immer noch von dieser speziellen Kategorie der politischen Gefangenen, also Staatsangehörigen, die wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert werden. Davon befinden sich elf in türkischer Haft, darunter mindestens drei Doppelstaatler.

Zusatzfrage : Zu wie vielen davon haben Sie Zugang?

Breul: Ich meine, diese Zahl hätten wir hier schon einmal vorgetragen, aber das reiche ich Ihnen dann gerne noch einmal nach.

Frage : Ich hatte gerade eben noch gefragt - es wäre supernett, wenn Sie antworten würden -, was Sie zu den Vorwürfen gegen Frau Tolu sagen. Sind die für die Bundesregierung nachvollziehbar? Die Familie Tolu hat auch mehrfach gesagt, sie erwarte mehr Engagement von der Bundesregierung. Können Sie dazu noch einmal etwas sagen?

Wenn ich es richtig verstehe - ich weiß nicht, ob Sie auch davon ausgehen - , gehen Beobachter davon aus, dass es auf jeden Fall eine Verurteilung geben wird und dass es eigentlich nur noch um die Frage geht, ob es beim Strafmaß Zugeständnisse gibt. Was würde das für die deutsch-türkischen Beziehungen bedeuten?

Breul: Der letzte Teil der Frage ist ja so spekulativ, dass Sie, glaube ich, darauf auch gar keine Antwort von mir erwarten.

Zu den Tatvorwürfen der Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Organisation und der Terrorpropaganda haben wir uns, denke ich, schon mehrfach so geäußert, dass wir nicht finden, dass das Verfahren gegen Frau Tolu rechtsstaatlichen Kriterien folgt. Natürlich ist es so, dass der Prozess jetzt abzuwarten ist. Das Generalkonsulat, wie ich ja vorhin schon vortrug, ist darum bemüht, regelmäßig Zugang zu bekommen und Frau Tolu konsularisch zu betreuen. Sie können sicher sein, dass wir alles tun, was in unserer Macht steht, um darauf hinzuwirken, dass Frau Tolu einen rechtsstaatlichen Prozess bekommt.

Ich weiß nicht, woher diese Vorwürfe kommen, aber selbstverständlich sind wir jederzeit gesprächsbereit, bereit, mit Angehörigen zu sprechen und auch zu erläutern, was wir alles tun und wie wir uns darum bemühen, dass diese Kriterien auch von türkischer Seite erfüllt werden.

SRS'in Demmer: Ich kann kurz etwas nachreichen: Der Kabinettsausschuss zum Brexit, also zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, hat derzeit keine weiteren Termine. Er tagt sowieso nur bei Bedarf und hat bisher dreimal getagt.

Frage : Ich wollte - das betrifft im Grunde genommen Herrn Breul und Frau Baron - noch einmal nach dem Iran-Atomabkommen fragen. Das war ja hier schon diverse Male ein Thema. Jetzt sieht es ja so aus, als ob der US Präsident dieses Abkommen nächste Woche wahrscheinlich, wie man sagt, dezertifizieren wird, was ja noch nicht ein endgültiges Ende des Abkommens oder ein Ausstieg aus dem Abkommen wäre. Meine Frage ist: Wie bewerten Sie diesen Schritt? Wie bereitet sich die Bundesregierung zweitens eigentlich auf diesen Schritt, der ja ein weiterer Schritt der USA zum Ausstieg wäre, vor, insbesondere auch das Wirtschaftsministerium? Es gibt ja jetzt auch schon Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran. Das würde ja durch solch einen Schritt alles infrage gestellt werden. Wie bereitet sich die Bundesregierung darauf vor?

Breul: Ich kann gerne anfangen. Die Frage ist ja wieder ein bisschen spekulativ. Wir wissen nicht, was passieren wird. Richtig ist aber, dass sich der Kongress von der US-Administration bescheinigen lässt, dass der Iran seinen Verpflichtungen aus dem Abkommen nachkommt. Falls die Administration das nicht bescheinigt, gibt es, meine ich, eine 60-Tage-Frist, innerhalb der der Kongress dann entscheiden muss, ob und wie er Sanktionen wieder aufnimmt.

Die Frist für die erneute Zertifizierung endet in der Tat in der nächsten Woche; ich meine, am 15. Oktober. In der Tat ist das ein wichtiges Datum. Ich glaube, wir haben hier schon wiederholt und von verschiedenen Mikrofonen aus betont, dass wir das Abkommen mit dem Iran für wichtig und erhaltenswert betrachten. In diesem Sinne wirken wir auf die US-Administration ein.

Baron: Ich kann das im Wesentlichen nur bestätigen. Diese Fristen und weiteren Maßnahmen der USA sind jetzt erst einmal abzuwarten. Wir können jetzt nicht vorhersehen, was daraus genau werden wird.

Auch unsere Haltung hatte die Bundeswirtschaftsministerin ja deutlich gemacht: Wir halten das Atomabkommen weiterhin für ein wichtiges Abkommen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Wiederannäherung des Iran. Wir wollen, dass dieses Abkommen weiter mit Leben erfüllt wird. Das wäre die Position, die wir weiterhin vertreten.

Frage: Die Frage richtet sich auch an Frau Demmer, weil das ja auf der Präsidenten- beziehungsweise Kanzlerebene spielt: Wird auch die Bundeskanzlerin vor dem 15. Oktober noch einmal tätig werden, also Trump anrufen und ihn auffordern, diese Zertifizierung zu erteilen, oder hat so ein Gespräch schon stattgefunden?

SRS'in Demmer: Über Telefonate geben wir ja grundsätzlich immer nur dann Auskunft, wenn sie stattgefunden haben. Es hat ja aber vor genau einer Woche ein Telefonat zwischen der Bundeskanzlerin und dem amerikanischen Präsidenten genau zu diesem Thema stattgefunden, in dem sie noch einmal ausdrücklich ihre Unterstützung für das Abkommen ausgedrückt hat. Sie hat gesagt, dass das Abkommen ein wichtiges Instrument ist, um eine nukleare Bewaffnung des Iran zu verhindern. Die Bundeskanzlerin und der Präsident waren sich in dem Gespräch aber auch über die negative Rolle des Iran einig, etwa in Syrien und im Libanon und hinsichtlich der fortgesetzten Nicht-Anerkennung des Existenzrechts des Staats IsraeI.

Zusatzfrage: Hat die Bundeskanzlerin denn von dem US-Präsidenten eine positive Zusage erhalten?

SRS'in Demmer: Über das hinaus, was ich jetzt gesagt habe, kann ich Ihnen über das Gespräch keine Auskunft geben.

Frage : Frau Demmer, auch noch einmal dazu; das ging ja damals eben auch als Pressemitteilung heraus: Sieht die Kanzlerin eigentlich eine Verbindung zwischen dem drohenden Ende des Iran-Abkommens und der negativen Rolle des Iran in Syrien und im Libanon, oder sind das für Sie zwei unterschiedliche Tatbestände?

SRS'in Demmer: Ich möchte jetzt darüber hinaus keine Interpretationen liefern.

Frage : Laut Berichten aus den USA hat der deutsche Botschafter zusammen mit, glaube ich, anderen EU-Botschaftern beziehungsweise anderen an dem - wie heißt das Ding? - JCPOA beteiligten Staaten versucht, bei US-Abgeordneten Verständnis zu erzeugen. Haben Sie eine Rückmeldung erhalten, wie erfolgreich diese Versuche eigentlich sind?

Breul: Ich kann gerne bestätigen, dass wir neben unseren Bemühungen, auf die Administration einzuwirken, auch Gespräche mit dem Kongress führen. Ich habe ja gerade schon erläutert, dass es da keinen Automatismus gibt, dass die Sanktionen dann unmittelbar nach dem Ausbleiben der Zertifizierung sofort wieder eingesetzt werden. Ich kann Ihnen gerne bestätigen, dass unsere Botschaft, wie es ja auch ihre Pflicht ist, neben der Administration auch auf die Legislative einwirkt, damit auch einen Dialog sucht und auch mit dem Kongress spricht, um unsere Argumente dafür darzulegen, warum wir das Iran-Atomabkommen für erfolgreich halten.

Vorsitzender Mayntz: Die Frage galt der Resonanz dieser Gespräche.

Breul: Hinsichtlich der Resonanz habe ich jetzt, ehrlich gesagt, kein Meinungsbild vorliegen. Es geht für uns ja auch darum, unsere Argumente vorzutragen und zu werben. Das ist natürlich letztendlich ein Prozess amerikanischer Gesetzgebung, den die Senatoren und Abgeordneten dann natürlich eigenverantwortlich zu betreiben haben. Daher kann ich Ihnen darüber hinaus keine Informationen geben.

Frage : Herr Neumann, es gab in den letzten Tagen verschiedentlich Berichte über, sagen wir einmal, spezielle Vorkommnisse, was die privaten Telefone von im Baltikum stationierten Nato-Soldaten betrifft. Hat es auch bei Bundeswehrsoldaten in der Region entsprechende Vorkommnisse gegeben, also Fälle, in denen offensichtlich versucht wurde, deren Telefone zu hacken?

Neumann: Diesbezüglich liegen uns von unseren Einsatzkontingenten keine aktuellen Meldungen vor. Wir sind uns aber durchaus bewusst, dass wir im Fadenkreuz von bestimmten Organisationen stehen. Das betrifft aber jedes Kontingent, und die werden in der Einsatzvorbereitung in der sogenannten Cyber-Awareness darauf geschult.

Zusatzfrage : Gibt es spezielle Einsatzregeln, die die Mitnahme privater Telefone in die Region zum Beispiel komplett oder zum Beispiel auch nur bei Manövern oder Ähnlichem unterbinden? Gibt es so etwas bei der Bundeswehr, wenn es in dieser Region zu Einsätzen kommt, oder gibt es so etwas nicht?

Neumann: Es gibt dort keine generelle Einschränkung zur Mitnahme von privater IT; allerdings gibt es bestimmte Zonen, in denen das Mitnehmen von privater IT untersagt ist. Wir haben aber, wie Sie vielleicht wissen, einen Dienstleister, der die Einsatzkommunikation sicherstellt, und die Hauptgefahr, die wir sehen, geht von regionalen Serviceprovidern aus. Insofern ist die Sicherheit gegeben, wenn die Soldaten über diesen Service mit Zuhause kommunizieren.

Frage : Nach dem ursprünglichen Bericht des "Wall Street Journal" am Montag gab es jetzt verschiedene andere Berichte, die sich auf die Nato beriefen und sagten: Ja, das ist ein generelles Problem in jüngster Zeit gewesen. Wenn ich Sie richtig verstehe, hat die Nato, haben andere Nato-Nationen ein Problem, aber gerade die Deutschen haben kein Problem. Ist das so richtig?

Neumann: Wie ich gerade gesagt habe, liegen mir keine aktuellen Meldungen aus dem Einsatzgebiet vor.

Frage : Herr Neumann, sind deutsche Cybersoldaten im Baltikum im Einsatz?

Neumann: Das entzieht sich meiner Kenntnis; das müsste ich nachreichen.

Zusatzfrage : Sind russische Soldaten beziehungsweise ist das russische Militär Ziel deutscher Cybereinheiten?

Neumann: Auch das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Zusatzfrage : Aber Sie können es nicht ausschließen?

Neumann: Fragen, ob man etwas ausschließen kann, sind immer schwierig zu beantworten.

Zusatzfrage : Sie wollen es aber nicht verneinen?

Neumann: Ich habe dazu keine Kenntnis.

Breul: Ich möchte nur kurz etwas zu der Frage zum Zugang zu deutschen Staatsangehörigen, die in der Türkei inhaftiert sind, nachreichen: Wir haben zu insgesamt fünf deutschen Staatsangehörigen keinen Zugang. Bei diesen fünf handelt es sich allerdings um Fälle einer doppelten Staatsangehörigkeit, und wie Sie wissen, ist da unser Anspruch auf konsularische Betreuung begrenzt.

Frage : Wie meinen Sie das mit dem "begrenzt"? Ist das völkerrechtlich vorgegeben oder wird das von der türkischen Seite einfach so definiert?

Breul: Nein, das ist letztlich eine völkerrechtliche Bestimmung. Das entspricht letztlich auch der Handhabe in Deutschland: Wir behandeln deutsche Staatsangehörige wie deutsche Staatsangehörige, und so behandeln türkische Behörden Doppelstaatler wie türkische Staatsangehörige. Das haben wir, glaube ich, schon ein paar Mal behandelt.

Frage : Nur der Sicherheit halber: Es handelt sich also um Doppelstaatler, die sowohl deutsche als auch türkische Staatsbürger sind, und nicht Doppelstaatler in irgendeiner anderen Konstellation?

Breul: Ja, Entschuldigung, da habe ich mich undeutlich ausgedrückt.

Frage : Ich möchte zur Abstimmung im UN-Menschenrechtsrat kommen, der eine Abschaffung der Todesstrafe für Homosexualität gefordert hat. Deutschland hat der Resolution meines Wissens zugestimmt, aber 13 Staaten - unter anderem die USA - haben sich da nicht nur enthalten, sondern dagegen gestimmt. Wie bewertet die Bundesregierung das?

Breul: Herr Kollege, ich sehe, Sie haben vor der heutigen Regierungspressekonferenz ordentlich recherchiert - mehr als ich. Auch hierzu müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen, denn dieses Thema habe ich hier nicht direkt vorliegen.

Frage : An das Wirtschaftsministerium zum Thema Stahl: Die Wirtschaftswoche berichtet von einem Stahl-Gipfel, der Ende November in Berlin stattfinden soll. Können Sie vielleicht schon ein Datum nennen und ein bisschen was zu Inhalt, Sinn und Zweck dieser Veranstaltung sagen?

Baron: Das kann ich gern tun: Am 30. November 2017 wird ein Ministertreffen des Global Forum on Steel Excess Capacities im Bundeswirtschaftsministerium stattfinden; das Bundeswirtschaftsministerium wird auch die Leitung des Treffens übernehmen. Es geht da um die Umsetzung des Zeitplans der Hamburger G20-Erklärung. Teilnehmer sind die Mitglieder des Global Forum on Steel, und das sind rund 33, nämlich die G20-Staaten plus interessierte OECD-Mitglieder, die in diesen Prozess ebenfalls eingebunden sind.

Zusatzfrage : Auf dem G20-Gipfel ist verabredet worden, dass es bis November einen substanziellen Bericht mit konkreten politischen Lösungen geben sollte - so hatte das die Kanzlerin damals formuliert. Liegt dieser Bericht schon vor, oder wird der dann spätestens bis Ende November vorliegen?

Baron: Die Arbeiten im Global Forum laufen, und das ist jetzt der Stand. Der Zeitplan und die Vorgaben der G20 sind allen Teilnehmern bekannt, und wir arbeiten auf Hochtouren daran, dass die Arbeiten voranschreiten.

Frage: Herr Dimroth, es geht um einen Vorschlag von Herrn Dobrindt im Obergrenzenstreit: Er hat jetzt vorgeschlagen, dass man doch das Bundesvertriebenengesetz als Vorbild nehmen könne, weil da eine Begrenzung der jährlichen Aufnahme von 100 Personen festgeschrieben sei und sagte, das könne man doch eins zu eins auf Flüchtlinge übertragen. Ist es auch Ihre Rechtsauffassung, dass das Vertriebenengesetz ein Modell für eine Regelung im Bereich der Flüchtlinge und der Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, sein kann?

Dimroth: Vielen Dank für Ihre Frage. Das lässt sich auf diesem Abstraktionsniveau natürlich relativ schwer beantworten. Man müsste dann schon etwas genauer aufschreiben, wie ein solches Modell aussehen könnte, um das rechtlich abschließend zu bewerten. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich das von hier aus nicht leisten kann.

Ich möchte aber vielleicht doch darauf hinweisen, dass wir es jedenfalls mit verschiedenen Rechtsregimen zu tun haben, wenn wir über die Aufnahme von Aussiedlern auf der einen Seite und Asylschutz nach Artikel 16a des Grundgesetzes auf der anderen Seite reden. Das scheint mir qualitativ doch etwas anderes zu sein. Nichtsdestotrotz: Eine abschließende Bewertung, ob so etwas rechtlich trüge, scheidet, wie gesagt, jedenfalls so lange aus, bis man da einen konkreten Vorschlag kennt, der eine wirklich solide und abschließende Rechtsprüfung ermöglichen würde.

Zusatzfrage: Nun ist Ihr Minister ja auch schon eine Weile in diese Obergrenzendebatte der Union eingebunden und kennt diese Debatte. Deswegen die Frage: Ist in Ihrem Ministerium noch nicht geprüft worden, ob das ein gangbarer Weg wäre?

Dimroth: Wie gesagt, das ist jetzt ein Vorschlag von vielen, die in diesem politischen Kontext auf dem Tisch liegen. Das ist, wie Sie wissen, auch Gegenstand des politischen Diskurses zwischen den Parteien. Da sehe ich uns jetzt eigentlich nicht in der Rolle, hier die Stimme zu erheben und in diesen parteipolitischen Diskurs einzugreifen.

Noch einmal: Für eine wirklich valide Prüfung bedürfte es mehr als bloß der Nennung eins möglichen Regelungsvorbildes. Da bedürfte es vielmehr mindestens eines konkreten Textes oder gar eines Gesetzentwurfes, um das abschließend bewerten zu können. Insofern ist das so jedenfalls für mich und auch für das Ministerium auf Zuruf nicht möglich.

Freitag, 6. Oktober 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 6. Oktober 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/10/2017-10-06-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2017

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