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PRESSEKONFERENZ/1566: Regierungspressekonferenz vom 24. November 2017 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 24. November 2017
Regierungspressekonferenz vom 24. November 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (zweite Besprechung mit Kommunen zur Luftqualität in Städten, fünftes Gipfeltreffen Afrikanische Union - Europäische Union, Übergabe von Weihnachtsbäumen im Bundeskanzleramt), Arbeit der geschäftsführenden Bundesregierung, Berichterstattung über eine Reise des Bundesaußenministers in den Nordirak, Situation von Flüchtlingen in Libyen, Bürgerkrieg in Syrien

Sprecher: SRS'in Demmer, Haufe (BMUB), Buser (BMVI), Adebahr (AA)

Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer (zu den Terminen der Bundeskanzlerin): Ich kann ankündigen, dass die Bundeskanzlerin für Dienstag, den 28. November, erneut die Oberbürgermeister von rund 30 Städten eingeladen hat, deren Luftqualität in besonderem Maße von Stickstoffbelastungen beeinträchtigt ist. Eingeladen sind auch die betroffene Ministerpräsidenten und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Bei diesem zweiten Treffen im Bundeskanzleramt wird, anknüpfend an die Ergebnisse des ersten Treffens am 4. September 2017, der Dialog mit den Kommunen fortgesetzt.

Die Kommunen werden nun vorstellen, mit welchen konkreten Maßnahmen, die sie selbst ergreifen wollen, die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte möglichst schnell erreicht werden kann. Der Bund wird präsentieren, mit welchen Programmen die zusätzlich zugesagten Mittel von bis zu einer Milliarde Euro für wirksame kommunale Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden können. Bund, Länder und Kommunen arbeiten bei der Ausarbeitung dieser Maßnahmen in den Städten eng zusammen. Wir erwarten, dass wir zu einem gemeinsamen Ergebnis für die Umsetzung dieser Maßnahmen kommen.

Zum Teilnehmerkreis kann ich Ihnen sagen: Die mit der Thematik befassten geschäftsführenden Bundesminister und Bundesministerinnen für Verkehr, Umwelt, Wirtschaft und Finanzen werden an dem Treffen teilnehmen. Neben den eingeladenen Oberbürgermeistern nehmen die kommunalen Spitzenverbände - der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund - teil. Eine abschließende Liste können wir Ihnen wegen laufender Veränderungen noch nicht geben. Für die Länder sind die Regierungschefs von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen eingeladen.

Das Treffen beginnt um 10 Uhr. Für ca. 13.30 Uhr ist eine Pressekonferenz vorgesehen.

Am 29. November wird die Bundeskanzlerin in Abidjan in der Elfenbeinküste am fünften EU-AU-Gipfel teilnehmen. Neben den europäischen und afrikanischen Staats- und Regierungschefs werden unter anderem der Präsident des Europäischen Rats Tusk, Kommissionspräsident Juncker, der Vorsitzende der Afrikanischen Union Condé, der Vorsitzende der Kommission der Afrikanischen Union Faki sowie mehr als 70 Delegationen aus Mitgliedstaaten der EU und der Afrikanischen Union sowie von internationalen Organisationen als Beobachter teilnehmen. Der Gipfel findet alle drei Jahre statt. Die Bundeskanzlerin wird zudem am Rande des Gipfels zahlreiche bilaterale Gespräche mit afrikanischen Partnern führen.

Auf dem Gipfeltreffen soll über die Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und Afrika beraten werden. Es soll Gelegenheit bieten, die politischen Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten zu stärken. Ziel ist es, die politischen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen EU und AU für die nächsten Jahre zu bestimmen.

Der Gipfel steht unter dem Motto "Investitionen in die Jugend für eine nachhaltige Zukunft". Auf der Tagesordnung stehen aber auch Themen wie Frieden und Stabilität sowie natürlich Migration und Mobilität.

Die Schaffung wirtschaftlicher Perspektiven für die Jugend Afrikas hat Priorität. 60 Prozent der Bevölkerung Afrikas sind jünger als 25 Jahre. Schätzungen des IWF zufolge müssen jährlich 18 Millionen neuer Jobs geschaffen werden. Zentral hierfür sind verstärkte Investitionen, um mehr wirtschaftliche Dynamik zu entfalten.

Die EU hat vor kurzem mit dem Europäischen Außeninvestitionsplan ein Instrument geschaffen, mit dem private Investitionen in Afrika unterstützt und gefördert werden sollen. Die EU-Kommission strebt hierfür ein Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu 44 Milliarden Euro an. Damit leistet die EU einen erheblichen Beitrag zu Wachstum und Investitionen in Afrika. In eine ähnliche Richtung gehen die "Compacts with Africa", die unter deutscher G20-Präsidentschaft geschaffen und mit mittlerweile zehn afrikanischen Ländern geschlossen worden sind.

Am Donnerstag, den 30. November, wird es weihnachtlich im Kanzleramt. Am Nachmittag werden um 16 Uhr traditionell die drei Weihnachtsbäume an Bundeskanzlerin Merkel, den Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier, und Staatsministerin Aydan Özoguz übergeben. Die Bäume werden in der Vorweihnachtszeit wie üblich den Ehrenhof, die Südtreppe im Erdgeschoss und den Bereich vor der Kanzlergalerie schmücken.

Bereits am 29. November wird um 16 Uhr im Gästehaus der Bundesregierung, also in Schloss Meseberg, ein Weihnachtsbaum an Staatsminister Braun übergeben.

Frage: Ich möchte zum kommunalen Dieselgipfel fragen. Ist die Bundesregierung darauf vorbereitet, und hat sie auch die Kompetenz dazu, den Städten bereits konkret und ganz kurzfristig Zugriff auf den Mobilitätsfonds von einer Milliarde Euro zu geben? Im Vorfeld gab es ja etwa beim Städtetag die Befürchtung, dass es so lange dauert, bis Förderrichtlinien erlassen und Förderbescheide erstellt sind, dass diese kurzfristigen Sofortprojekte gar nicht sofort angegangen werden können.

SRS'in Demmer: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal den Prozess zu erläutern. Im September ist vereinbart worden, dass die Kommunen ihre Maßnahmenvorschläge übermitteln und dass das Sofortprogramm auf dieser Grundlage erarbeitet wird. Zudem war vereinbart worden, dass der Bund gemeinsam mit Kommunen und Ländern die Kriterien und Richtlinien konkretisiert, nach denen die Maßnahmen gefördert und so schnell wie möglich umgesetzt werden können. Beide Arbeiten sind jetzt gut erledigt worden. Maßnahmen und Förderung sind vorbereitet. Der Gipfel gibt dann den Startschuss für das konkrete Handeln.

Zusatzfrage : Darf ich noch einmal ganz platt fragen: Heißt das, dass nach dem Treffen die Kommunen mit den Projekten - Sie sprechen ja auch von einem Sofortprogramm - beginnen können und Sicherheit haben, dass sie aus dem Fördertopf bedacht werden?

SRS'in Demmer: Vielleicht kann ich dazu die Ressorts bitten.

Haufe: Ich würde Folgendes zu der Frage sagen, ob wir darauf vorbereitet sind und wie wir das mit den Kommunen im Vorfeld besprochen haben: Wir haben verschiedene Expertengruppen. In denen haben wir mit den Kommunen, mit den Ländern und mit verschiedenen Fachverbänden gemeinsam besprochen, wie wir verschiedene Maßnahmen durchführen können. Das haben wir in den vergangenen vier bis sechs Wochen getan. Wir treten am Dienstag also vorbereitet an. Wir kennen die Vorstellungen der Städte und wissen auch, was wir in unserem Portfolio haben.

Sie haben die Finanzen angesprochen. Wir haben immer gesagt: Wenn die Kommunen kurzfristig Mittel brauchen, dann können wir sie auch im Rahmen der bestehenden Programme, die wir haben, und auch im Rahmen des bestehenden Haushaltes zur Verfügung stellen. Deswegen hat uns die Äußerung des Deutschen Städtetages hierzu gewundert. Es hätten Mittel zur Verfügung gestellt werden können, wenn das denn nötig gewesen wäre.

Frage: Neben dem kommunalen Forum gibt es ja noch das andere Forum, das Forum mit der Industrie. Gibt es dafür schon einen neuen Termin?

Wird es aus Sicht der Bundesregierung reichen, die kommunalen Maßnahmen umzusetzen, um die Luftqualität in den Städten entscheidend zu verbessern, oder braucht man auch noch mehr Engagement der Autohersteller?

Haufe: Für uns war immer klar, dass es beide Bereiche braucht. Es gibt ja Vereinbarungen mit den Autoherstellern. Das betrifft die Softwareupdates. Wir sprechen im Rahmen der Expertengruppen auch darüber, inwieweit wir auch technische Nachrüstungen vornehmen können. Das ist ja immer ein umstrittenes Thema gewesen. Auch darüber versuchen wir noch mehr Klärung zu bekommen.

Das Zweite sind die Kommunen. Aber das eine schließt das andere nicht aus. Das war immer unser Standpunkt. Daran hat sich gar nichts geändert. Wir müssen Kommunen, die besonders betroffen sind, schnell helfen und dafür zum Beispiel im ÖPNV-Bereich Maßnahmen treffen, aber auch bei der Organisation des gesamten Verkehrs. Gleichzeitig geht es darum, im gesamten Flottenbestand die Diesel-Euro-5- und -Euro-6-Fahrzeuge gemäß den Richtlinien zur Luftreinhaltung auf die Grenzwerte zu bringen, die sie eigentlich einhalten sollen.

Was die Fahrzeughersteller anbelangt, so gab es noch die offene Frage, wie sich die ausländischen Fahrzeughersteller verhalten. Das ist, soweit ich weiß, immer noch im Gespräch. Vielleicht kann meine Kollegin dazu ergänzen.

Buser: Ich kann noch einmal ganz grundsätzlich sagen: Der Mobilitätsfonds befindet sich im Aufbau. Aktuell laufen bereits intensive Vorbereitungen für den kommunalen Gipfel kommenden Dienstag. Wir sind hierbei auf einem guten Weg. Den Gesprächen auf dem Kommunalgipfel kann ich jetzt nicht vorgreifen. Aber grundsätzlich gilt: Auch die Automobilindustrie steht in der Verantwortung, sich am Mobilitätsfonds zu beteiligen.

Zusatzfrage: Herr Haufe, gibt es eine Übersicht, wie viele der fünf Millionen Fahrzeuge bisher nachgerüstet wurden und ob diese Updates das bringen, was sie bringen sollen, nämlich deutlich reduzierte Stickoxidwerte?

Haufe: Das ist eine Frage an meine Kollegin.

Buser: Der Rückruf umfasst hier in Deutschland insgesamt 2,4 Millionen Fahrzeuge. Das ist auch nichts Neues. Die Fahrzeughalter werden mit dem verbindlichen Rückruf nach mehrfachen (akustisch unverständlich) aufgefordert, dem nachzukommen. Das ist ein Beitrag zur Luftreinhaltung, der gemacht wird. Alle anderen Themen werden kommenden Dienstag besprochen.

Haufe: Es ist klar, dass wir nachschauen müssen, inwieweit diese Softwareupdates wirken. Wir haben auch immer gesagt, dass wir dafür eine Kontrollschleife benötigen.

Zusatzfrage: Wie viele sind denn schon zurückgerufen?

Gibt es schon erste Ergebnisse einer Überprüfung?

Buser: Einen kleinen Moment. Ich schaue, ob ich die Zahlen dabeihabe. Ansonsten kann ich sie Ihnen nachreichen.

Frage: Ich würde gern an diese Frage anknüpfen. Auf dem ersten Dieselforum im August wurden vier Arbeitsgruppen beschlossen, die dann eingesetzt wurden. Ich weiß, dass eine Arbeitsgruppe ihre Arbeit schon beendet hat. Mich würde interessieren, was aus den anderen drei Arbeitsgruppen geworden ist. Das ist meine erste Frage.

Meine zweite Frage: Bei der Vorstellung der CO2-Grenzwerte durch das BMVI im Sommer - ich meine, es war im Juli - wurde ein neues Institut zur Abgasmessung beschlossen und vorgestellt. Mich würde interessieren, wie weit die Aufbauarbeit dafür vorangegangen ist und wann dieses neue Institut seine Arbeit aufnehmen wird.

Buser: Um es noch einmal generell zu sagen: Momentan läuft der Rückruf von 5,3 Millionen Fahrzeugen deutscher Hersteller mit Typzulassung in Deutschland. Die Arbeitsgruppen selbst arbeiten noch - das hatte ich auch letzte Woche schon gesagt -, und den Ergebnissen können wir nicht vorgreifen. Das heißt, die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Zu dem anderen: Das müsste ich Ihnen gegebenenfalls auch nachreichen.

Frage: Sie haben immer noch nicht meine Frage beantwortet. Wie viele sind denn schon zurückgerufen worden? Haben Sie einmal einen Test gemacht, ob die Updates wirklich das halten, was versprochen wurde?

Buser: Momentan läuft ja, wie gesagt, der verbindliche Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen des VW-Konzerns und ein freiwilliger Rückruf für 630 Fahrzeuge, bei denen Zweifel daran bestanden, ob die sogenannten Thermofenster im vollen Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt sind. Aktuelle Zahlen dazu müsste ich Ihnen, wie gesagt, nachreichen.

Zusatz: Sie haben meine Frage ignoriert, ob es schon einmal Tests gab, ob diese Updates wirklich das bringen, was versprochen wurde.

Buser: Was dieses Thema angeht, muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihnen dazu momentan keine Details nennen kann.

Frage: Am 22. Februar soll ja das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine relativ grundsätzliche Entscheidung zum Thema der Luftreinhaltung und auch zur Zulässigkeit von Luftreinhaltemaßnahmen durch Fahrverbote treffen. Wie blickt die Bundesregierung - vor allen Dingen auch das Umwelt- und das Verkehrsministerium - denn auf diesen Termin?

Haufe: Ich kann jetzt keine Entscheidung, die noch nicht einmal vorliegt, kommentieren. Es ist klar, dass wir von unserer Seite aus alles dafür unternehmen, dass wir keine Fahrverbote in den Städten erhalten. Die Kommunen sind ja selbst dafür zuständig, diese im Notfall als Ultima Ratio zu verhängen. Ich kann Ihnen natürlich auch nicht sagen, ob eine Stadt aus einer ganz bestimmten Situation heraus, in der sie steckt, nicht am Ende doch ein Fahrverbot verhängen muss. Wir befinden uns ja in einem schon sehr, sehr langen Verfahren zur Luftreinhaltung, bezogen auf die europäischen Maßgaben, und mehr kann ich Ihnen heute nicht dazu sagen. Wir müssen abwarten, wie das Urteil dann aussehen wird.

Frage: Frau Demmer, gibt es schon einen ins Auge gefassten Zeitraum für das zweite Treffen mit der Industrie?

SRS'in Demmer: Ja. Herr Seibert hatte Anfang dieses Monats den Anfang des nächsten Jahres in Aussicht gestellt. Einen konkreten Termin gibt es noch nicht.

Zusatzfrage: Ist die Kanzlerin eigentlich mit dem Fortgang der Bearbeitung der Dieselproblematik zufrieden, auch vor dem Hintergrund, dass man jetzt zeitlich hängt?

SRS'in Demmer: Es ist ein komplexes Problem, das wir hier bearbeiten. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns jetzt auch von dem in der kommenden Woche stattfindenden Treffen weitere Erfolge erwarten. Lassen Sie uns das jetzt einmal abwarten.

Frage: Frau Demmer, mich würde interessieren, ob es innerhalb der Bundesregierung eine Diskussion - möglicherweise entlang der Parteizugehörigkeit der verschiedenen Minister - über die Möglichkeiten und Kompetenzen einer solchen geschäftsführenden Bundesregierung gibt. Der Anlass ist, dass die ehemalige Bundesministerin Schwesig heute ankündigte, dass sie so etwas vorschlage beziehungsweise für notwendig halte, sicherlich vor dem Hintergrund dessen, dass es noch eine ganze Zeit dauern kann, bis wir eine ordentliche neue Bundesregierung haben werden. Gibt es da irgendeine Diskussion? Gibt es da möglicherweise Meinungsverschiedenheiten innerhalb der geschäftsführenden Bundesregierung?

SRS'in Demmer: Ich kann jetzt keinen Bezug auf die konkrete Äußerung nehmen, die Sie gerade erwähnen, weil ich die nicht kenne. Eine geschäftsführende Bundesregierung hat - das haben wir hier ja schon mehrfach erläutert - dieselben Befugnisse wie eine regulär im Amt befindliche Regierung. So übt sie diese Ämter derzeit auch aus.

Zusatzfrage : Hat es denn im Kabinett eine Diskussion über die Vertretung der Bundesregierung beim Sozialgipfel gegeben? Hat zum Beispiel Frau Barley vorgehabt, dorthin zu fahren, und ist von der Kanzlerin in irgendeiner Weise daran gehindert worden? Ist das von der Kanzlerin abschlägig beschieden worden?

SRS'in Demmer: Wir haben darauf hingewiesen, dass die Einladung zu diesem Gipfel ausschließlich an die Staatschefs ergangen ist. Eine Vertretungsregelung wäre also gar nicht möglich gewesen.

Frage: Frau Demmer, Sie haben in den Terminen der Kanzlerin jetzt nicht ein mögliches Treffen mit dem Bundespräsidenten am Montag oder Dienstag erwähnt, von dem berichtet wird. Liegt das daran, dass das in ihrer Funktion als Parteivorsitzende passieren würde? Können Sie uns etwas dazu sagen?

SRS'in Demmer: Nein, dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Zusatzfrage: Liegen Ihnen dazu also keine Informationen vor?

SRS'in Demmer: Genau, nein. Sie würde diesen Termin ja als Parteivorsitzende wahrnehmen.

Frage: Ich würde gerne das Auswärtige Amt fragen: Ist es richtig, dass der Bundesaußenminister eigentlich vorhatte, in die kurdischen Gebiete im Irak zu reisen, und dass dies von der irakischen Regierung unterbunden beziehungsweise untersagt worden ist? Wenn das so ist, können Sie mir auch eine Bewertung dieses Vorgangs liefern?

Adebahr: Sie spielen auf die Presseberichterstattung vom Wochenende an. Es ist nicht von ungefähr so, dass wir Reisen dann ankündigen, wenn sie anzukündigen sind, nämlich dann, wenn sie so weit gediehen sind und sich der Bundesaußenminister oder jemand anderes dazu entschieden hat, zu fahren. Sie können sich vorstellen, dass im Auswärtigen Amt zu jeder Zeit eine Vielzahl von Reis-en - es wird geplant und verschoben, es gibt Termine, ein neues Design, einen anderen Schwerpunkt - in der Bearbeitung, in der Planung und Feinabstimmung sind. Deswegen werde ich jetzt auf weitere Details einer möglicherweise irgendwann einmal geplanten Reise nicht eingehen.

Ich kann Ihnen aber gerne sagen, dass sich unser Blick auf den Irak in den letzten Wochen etwas positiv gewandelt hat, weil es zwischen den Parteien positive Anzeichen gibt, die darauf hindeuten, dass der Gesprächsfaden zwischen Bagdad und Erbil eventuell wieder aufgenommen wird. Wir hoffen, dass dies auf der Basis der irakischen Verfassung passieren wird. Wir sehen erste positive Anzeichen in diese Richtung, zum Beispiel dadurch, dass sich die kurdische Regionalregierung dahingehend geäußert hat, dass sie die Entscheidungen des obersten irakischen Gerichtshofs anerkennt, der ja ein Sezessionsrecht verneint und das Referendum für annulliert erklärt hat. In diesem Geiste hat am Mittwoch auch der Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nochmals beide Seiten zu einem konstruktiven Dialog auf Basis der irakischen Verfassung aufgerufen. Hieran gilt es aus unserer Sicht anzuknüpfen. Wir hoffen, dass sich die ersten positiven Anzeichen, die wir dort in Richtung eines Dialogs beziehungsweise einer entspannteren Situation sehen, jetzt realisieren.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Vor wenigen Tagen ist ein Video aufgetaucht, in dem eine Sklavenauktion von Migranten in Libyen zu sehen ist. Was tut die Bundesregierung denn, um solche Zustände zu verhindern? Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik des Uno-Menschenrechtschefs, der die Politik der EU gegenüber Migranten in Libyen als unmenschlich bezeichnet hat?

Adebahr: Vielen Dank. Ich weiß nicht, ob das in diesem Falle ausschließlich eine Frage an das Auswärtige Amt sein sollte. Wir haben ja oft über Libyen und darüber gesprochen, dass es darum geht - für das Auswärtige Amt steht dort eben auch die Unterstützung eines möglichen politischen Prozesses im Vordergrund -, dort Menschenleben zu schützen und auch in den dortigen Lagern menschenwürdige Umstände herzustellen. In diesem Sinne unterstützen wir die Vereinten Nationen dabei, dass in diesen Lagern menschenwürdige Zustände herrschen und für die Flüchtlinge oder Menschen dort eben eine Versorgung sichergestellt werden kann. Diese beiden Schwerpunkte - politischer Prozess und Verbesserung der humanitären Situation - sind also, wenn ich jetzt für das Auswärtige Amt spreche, die Punkte, an denen wir dort arbeiten. Zum Gesamtkomplex können sicherlich auch andere hier noch etwas sagen.

SRS'in Demmer: Ich kann vielleicht auch noch einmal weiter ausholen. Für die EU ist es von großer Wichtigkeit, die Migrationszusammenarbeit mit den nordafrikanischen Ländern sowie den Ländern der südlichen Sahara zu vertiefen. Da gilt es, gemeinsam den Schutz der EU-Außengrenzen sicherzustellen, die hier vielfach beklagte betriebene illegale Migration einzudämmen, Fluchtursachen zu bekämpfen und für eine bessere Steuerung von Migration zu sorgen. Konkret gilt es nach wie vor, die Beschlüsse von Malta vom 3. Februar 2017 und den daran anknüpfenden Aktionsplan der Kommission konsequent umzusetzen. Eine weitere Richtschnur ist die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien bei ihrem Treffen mit den Staats- und Regierungschefs von Niger, des Tschad und Libyens am 28. August in Paris.

Zentral ist der Aufbau einer humanitären Infrastruktur für Flüchtlinge und Migranten in Libyen. Dafür hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Treffen mit UNHCR und IOM am 11. August zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zugesagt. Das heißt, wir wollen UNHCR und IOM dabei unterstützen, die humanitären Bedingungen in den bestehenden Unterkünften und Zentren für Flüchtlinge und Migranten in Libyen zu verbessern. Das soll dazu beitragen, dass sich die Menschen gegen die lebensgefährliche illegale Überfahrt und für eine Rückkehr in ihren Herkunftsstaat entscheiden.

Daneben setzen sich UNHCR und IOM für offene Alternativen zu den sogenannten "detention centers" ein. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen ausdrücklich, und sie spricht gegenüber der libyschen Einheitsregierung regelmäßig an, dass diese die primäre Verantwortung dafür trägt, eine menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen und Migranten sicherzustellen. Die Bundesregierung fordert gegenüber der libyschen Einheitsregierung auch die Einrichtung offener Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten.

Zusatzfrage: Noch einmal zu dem Video: Gibt das irgendeinen Anlass für konkrete neue Maßnahmen, die bisher nicht unternommen wurden?

SRS'in Demmer: Ich kenne das Video nicht und kann das auch nicht kommentieren.

Adebahr: Ich denke, die Förderung der Bundesregierung ist hoch, und wir bemühen uns da natürlich, in unserem Rahmen das Bestmögliche zu tun. Ich kann Ihnen aktuell, in den letzten Tagen, für das Auswärtige Amt von keiner neuen Zusage und keinem ganz neuen Projekt berichten. Ich weiß nicht, ob die anderen Ministerien das könnten - das BMZ vielleicht. Was ich sagen kann, ist aber, dass wir natürlich mit Hochdruck daran arbeiten, unsere Förderung für die IOM, für das UNHCR umzusetzen, und versuchen, dort das Bestmögliche mit unserem Geld - und das ist nicht wenig - zu tun.

SRS'in Demmer: Ich hätte eigentlich gedacht, das hätte ich auch zum Ausdruck gebracht.

Frage: Ich habe auch noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Was hält die Bundesregierung davon, dass der Syrien-Prozess inzwischen maßgeblich auf einer Schiene Russland-Iran-Türkei besprochen wird und der UN-lastige Prozess in der Wahrnehmung fast von der Bildfläche verschwunden ist? Nimmt die Bundesregierung das einfach hin - quasi im Sinne eines Pragmatismus, dass das im Moment eben die Schiene ist, die läuft und möglicherweise die besten Ergebnisse zeitigt -, oder gibt es da eine Konkurrenz zu dem UN-Prozess?

Adebahr: Ich will mir Ihre Wertung von hier oben nicht zu eigen machen. Es stimmt auch nicht, denn am 28. November gehen die Gespräche in Genf weiter; das heißt, da wird es eine nächste Runde geben. Ich kann das gerne einmal kurz auffächern, denn es gibt in dem Prozess um einen Frieden in Syrien verschiedene Stränge, die im Moment in der Tat ineinandergreifen und ineinanderspielen.

Zum einen gab es gestern in Riad - ich glaube, das geht heute noch weiter - eine Konferenz der syrischen Opposition, und dort sehen wir es als ein positives Zeichen - das muss man sagen -, dass die Opposition sich dort darauf geeinigt hat - ich glaube, dort sind 140 Oppositionsvertreter vor Ort -, mit einer gemeinsamen Plattform in die Genfer Verhandlungen ab dem 28. November zu gehen. Laut den Meldungen - das ist natürlich noch frisch - hat sich die Opposition bereiterklärt, ohne Vorbedingungen in diese Verhandlungen in Genf auch mit dem Assad-Regime einzutreten. Unsere Position ist diesbezüglich nach wie vor, dass sich Assad und dahinter natürlich auch die unterstützenden Staaten - und es ist maßgeblich auch Russland, dass da einen Einfluss hat - nun bewegen müssen und zum einen - das ist der humanitäre Track - die Blockade humanitärer Transporte für die notleidende Bevölkerung aufheben müssen.

Der andere Punkt ist, dass wir uns auch sehr wünschen - und dafür auch eindringlich werben -, dass in den von den Vereinten Nationen geführten Prozess endlich Bewegung kommt. Wir haben die Konferenz in Sotschi gesehen. Auch da gilt das Gleiche, nämlich dass wir skeptisch sind hinsichtlich der Frage: Wird das dazu führen, dass sich das Regime in dem politischen Prozess jetzt bewegt? Das hat es bisher nicht getan, und wir würden uns natürlich wünschen, dass auch Russland da Einfluss ausübt. Aus unserer Sicht sind wir eben von einer politischen Lösung in Syrien noch weit entfernt; ja, das müssen wir konstatieren, und das ist nichts, was uns erfreut. Wir arbeiten daran aber weiter, und das ist unser Ziel.

Zusatzfrage: Mit Blick auf die Tatsache, dass dieser Sotschi-Prozess weitergehen soll, möchte ich noch fragen: Gibt es ein offenes Konkurrenzverhältnis zwischen den beiden Prozessen, oder gibt es da womöglich eine Ergänzung und ein gegenseitiges Befruchten? Das könnte man sich ja auch vorstellen.

Adebahr: Ich denke, es ist zu früh, um das schon zu sagen; denn wie gerade schon erwähnt gibt es in Genf am 28. November einen Prozess, in Riad läuft gerade der Prozess mit der Opposition, in Sotschi gibt es jetzt Gespräche - die nächsten sollen, glaube ich, in einem anderen Format am 4. Dezember geführt werden. Das heißt, wir sehen da über die Strecke der nächsten 14 Tage einiges an Bewegung. Wenn in Sotschi ein Ergebnis herauskommt, das zu einer Bewegung im politischen Prozess und zu einem Fortschritt führt, dann würden wir das sicherlich begrüßen; nur sind wir im Moment skeptisch. Wir müssen aber schauen, inwiefern diese verschiedenen Punkte und Treffen jetzt womöglich einen Fortschritt ergeben, und da wird es innerhalb der nächsten 14 Tage eventuell etwas Bewegung geben.

Freitag, 24. November 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 24. November 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/11/2017-11-24-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2017

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