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PRESSEKONFERENZ/1608: Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 14. Februar 2018
Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2018

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Serbien und in das Kosovo, mögliche Steuern oder Abgaben auf Einfuhrgüter aus Deutschland in den USA, Modellversuch einer Absenkung des Mindestalters für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse AM von 16 auf 15 Jahre, Vorschläge für Maßnahmen zur Luftreinhaltung in deutschen Städten, Inhaftierung von Deniz Yücel und anderen deutschen Staatsangehörigen in der Türkei, Familiennachzug, Spannungen zwischen der Türkei, Zypern und Griechenland, Wiederaufbau des Irak, Anteil der Beschäftigten mit sachgrundlos befristeten Verträgen in den Bundesminiserien, Gespräche der Bundeskanzlerin mit dem italienischen Ministerpräsidenten, dem polnischen Ministerpräsidenten und der britischen Premierministerin/Brexit-Verhandlungen

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Wagner (BMWi), Friedrich (BMVI), Haufe (BMUB), Dimroth (BMI), Mänz (BMZ), Schneider (BMAS)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Adebahr: Guten Morgen! Ich habe eine Reiseankündigung zu machen. Außenminister Gabriel ist heute Morgen zu einer Reise nach Serbien und in das Kosovo aufgebrochen. Der Außenminister wird sowohl in Serbien als auch im Kosovo bilaterale Gespräche führen, etwa mit dem Präsidenten und der Ministerpräsidentin Serbiens, Aleksandar VuČić und Ana Brnabić, dem Präsidenten und dem Ministerpräsidenten des Kosovos, Herrn Hashim Thaçi und Ramush Haradinaj, sowie auch mit dem Außenminister Behgjet Pacolli. Auch Treffen mit Oppositionspolitikern und der Zivilgesellschaft gehören zum Programm.

Das Thema Westbalkan wird morgen auch beim Außenministertreffen im Gymnich-Format in Sofia besprochen werden. Die Reise reiht sich natürlich auch in das Vorfeld des zehnjährigen Jubiläums der Unabhängigkeit des Kosovos ein und soll die Unterstützung der Bundesregierung und unser großes Interesse an der Region unterstreichen.

Insbesondere ist uns wichtig, gegenüber beiden Partnern die Wichtigkeit einer Normalisierung zwischen beiden Ländern hervorzuheben. Dass beide Länder aufeinander zugehen und sich auf eine umfassende Lösung der strittigen Fragen einigen, ist auf einem Weg in Richtung der Europäischen Union zwingend notwendig. Auch Dialog und Versöhnung sind unabdingbare Voraussetzungen für diesen Weg.

Der Außenminister wird mit den beiden Partnern auch Fortschritte und Reformen diskutieren, die auch unabhängig vom Verhältnis der beiden Länder zueinander jeweils noch zu gehen sind. Dazu gehören natürlich insbesondere Reformen im Rechtsstaatlichkeitsbereich sowie verstärkte Anstrengungen bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität.

Frage : Frau Adebahr, wann hat sich der Minister zu dieser Reise entschieden, und von wem wird er begleitet?

Adebahr: Der Minister hat die Reise angetreten. Ich habe sie angekündigt. Er hat sie heute Morgen angetreten.

Begleitet wird er von Kolleginnen und Kollegen aus dem Auswärtigen Amt und von einigen Journalisten.

Zusatzfrage : Aber wann hat er sich zu dieser Reise entschieden? Denn letzte Woche gab es noch nicht einmal - - -

Adebahr: Ich denke, das Kalendermanagement und innere Entscheidungsprozesse sind von dieser Stelle nicht zu diskutieren. Ich denke, dieses Thema hatten Sie in den letzten Tagen hier auch schon häufiger.

Frage : Ich würde gern das Bundeswirtschaftsministerium und vielleicht auch Sie, Herr Seibert, fragen: Hat die Bundesregierung schon Klarheit darüber, welche Pläne US-Präsident Trump nun ganz konkret im Bereich von Einfuhrsteuern, Einfuhrabgaben oder was auch immer hat?

Zum Zweiten würde mich interessieren, Herr Wagner, ob Sie mir sagen können, ob die deutsche Wirtschaft abseits des Stahlfalles - ich meine, es betraf Dillinger Hütte und Salzgitter - in der Amtszeit von Trump bisher von irgendwelchen Importbeschränkungen betroffen war?

Wagner: Danke für die Frage. Zunächst zu der Frage, ob wir Kenntnisse über die neuen Ankündigungen haben. Ich denke, Sie beziehen sich damit auf die jüngsten Ankündigungen von Präsident Trump. Wir haben sie natürlich zur Kenntnis genommen. Wir haben aber keine Einzelheiten zu dem, was genau er darunter versteht. Dazu sind wir derzeit natürlich in Gesprächen. Wie immer sind wir auch mit der dortigen Arbeitsebene in engen Kontakten. Grundsätzlich kann ich deshalb dazu nur sagen, dass wir die Ankündigung natürlich zur Kenntnis genommen haben und die weiteren Entwicklungen genau beobachten, dass wir sie aber derzeit nicht bewerten können, weil uns dazu die Faktenlage noch fehlt. Wir müssen erst einmal abwarten, ob diesen Ankündigungen auch konkrete Vorschläge folgen und, wenn sie denn folgen, was sie konkret beinhalten.

Zu Ihrer anderen Frage: Sie wissen - wir hatten es schon angesprochen -, dass es im Stahlbereich zwei Verfahren gegen die beiden Unternehmen und dass es auch den Stahlbericht gibt, der im Januar dem Präsidenten vorgelegt wurde. Darüber hinaus sind mir jetzt keine weiteren Verfahren bekannt. Wenn, würde ich noch mal nachliefern.

Zusatzfrage : Herr Trump soll sich heute ganz konkret zu deutschen Warenlieferungen in die USA geäußert haben. Er soll den Autobereich angesprochen und beklagt haben, dass man in Deutschland nicht genug Chrysler auf der Straße sehe. Ist das für die Bundesregierung ein Indiz dafür, dass sich der amerikanische Präsident jetzt mit besonderem Gewicht Deutschland als großem Exportpartner widmet, mit einer Vergeltungssteuer oder wie auch immer?

Wagner: Grundsätzlich können wir hier einzelne Äußerungen des US-Präsidenten nicht kommentieren. Wie gesagt, wir warten, ob diesen Ankündigungen konkrete Vorschläge und konkrete Umsetzungen folgen. Das müssen wir jetzt abwarten und natürlich genau beobachten.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Bundesverkehrsministerium. Es geht um den Führerschein AM 15, der seit fünf Jahren getestet wird. Mit großer Sorge betrachtet man in den neuen Ländern außer Berlin, dass er im April ausläuft. Was können Sie dazu sagen? Wird er verlängert? Was hat die begleitende Studie ergeben?

Friedrich: Vielen Dank für die Frage. Erst in Kürze wird entschieden, ob der Pilotversuch fortgesetzt wird. Mehr kann ich Ihnen dazu im Moment nicht sagen.

Zusatzfrage: Bedeutet das, dass die mopedwilligen jungen 15-Jährigen, die jetzt ein wenig im Unsicheren sind, weil das im April nicht fortgesetzt wird, erst einmal warten müssen, oder wird das rechtzeitig passieren? Sie sagten "in Kürze". Klappt das noch innerhalb der Projektzeit oder nicht?

Friedrich: Das kann ich jetzt leider nicht für Sie interpretieren. Das ist natürlich auch eine Frage, wie man das bewertet und analysiert. Die Frage, ob es fortgesetzt wird, ist noch nicht geklärt. Deshalb kann ich Ihnen dazu jetzt keine weiteren Details geben.

Zusatzfrage: Gibt es eine generelle Tendenz oder Bewertung über den Erfolg der Umsetzung? Das geht ja auf eine EU-Richtlinie zurück.

Friedrich: Dazu liegen mir jetzt keine Informationen vor. Gegebenenfalls kann ich etwas nachreichen, aber im Moment liegt mir dazu noch nichts vor.

Frage : Mir geht es um den gemeinsamen Brief der Ministerien an Brüssel zum Themenkomplex Schadstoffe und Städte. Darin werden Tests in fünf Städten mit für die Kunden kostenlosen Fahrscheinen im öffentlichen Nahverkehr angesprochen. Hat die Bundesregierung schon irgendwelche Vorstellungen über die Finanzierung solcher Maßnahmen, insbesondere wenn sie noch ausgeweitet werden?

StS Seibert: Vielleicht sage ich einleitend kurz etwas zu diesem Thema. Die Kollegen aus den Ressorts werden dann sicherlich ergänzen.

Erst einmal kann ich bestätigen - das Thema hatten wir hier ja auch schon - , dass die geschäftsführende Bundesregierung erneut eine Mitteilung an die Europäische Kommission versandt hat, in der es um weitere kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxidemissionen geht. Die Kommission prüft jetzt diese Maßnahmenvorschläge. Es hat ja nicht nur Deutschland, sondern es haben auch andere Mitgliedsstaaten, gegen die ein Vertragsverletzungsverfahren läuft, solche Mitteilungen gemacht. Für uns ist erst einmal das Wichtige, dass wir die Bewertung der Europäischen Kommission abwarten wollen.

Ganz grundsätzlich bleibt es dabei, dass wir saubere Luft in deutschen Städten wollen und Fahrverbote vermeiden wollen und dass das Thema der Luftreinhaltung und die Frage, wie man das, was ich gerade als Ziel formuliert habe, erreichen kann, für die kommende Bundesregierung natürlich einen weiterhin hohen Stellenwert haben werden.

Wir haben in dem Schreiben neue, zusätzlich wirksame Maßnahmen angekündigt. Sie sollen den Kommunen und den Ländern weiteres Werkzeug an die Hand geben, um in den besonders belasteten Städten die Einhaltung der Grenzwerte so schnell wie möglich zu erreichen. Diese Maßnahmen setzen auf den bereits laufenden Prozessen und auf dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 auf, das erfreulicherweise immer mehr in Anspruch genommen wird. Das heißt, wir bieten zusätzliche Möglichkeiten und werden die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um Kommunen und Länder zu unterstützen, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Es ist die Verantwortung der kommenden Regierung, dies umzusetzen. Es wird auch die Verantwortung der kommenden Regierung sein, sich über die Finanzierung solcher Maßnahmen zu einigen. Jetzt ist für uns erst einmal das Entscheidende: Der Brief ist abgesandt. Die Kommission wird darauf reagieren.

Vorsitzende Welty: Möchte jemand aus den Ressorts ergänzen?

Haufe: Ich kann gleich anfangen zu ergänzen. - Sie nannten die Modellregionen. Dazu würde ich gern erst einmal etwas richtigstellen. Die Bundesregierung hat keine Beispielstädte genannt, in denen kostenlose ÖPNV-Angebote ausprobiert werden sollen. Die Modellregionen, die mit den fünf Städten in Zusammenhang gebracht werden, sind dazu da, generell Maßnahmen für saubere Luft auszuprobieren. Diese Städte wurden zusammen mit den Ländern ausgewählt, um Städte dabeizuhaben, die sowohl geringere Grenzwertüberschreitungen als auch mittlere und höhere Grenzwertüberschreitungen aufweisen, sodass man quasi eine Gruppe hat, die die verschiedene Situationen gut repräsentiert, in denen die Städte stecken.

In diesen Modellregionen kann es dann darum gehen, bestimmte Maßnahmen auszuprobieren. Das kann zum Beispiel ein deutlicherer Ausbau von Elektromobilitätsangeboten sein. Das kann aber eben auch ein temporäres Angebot für Gratis-ÖPNV sein. Aber wie gesagt: Es gibt keine direkte Verbindung dieser fünf Modellstädte mit dem Gratis-ÖPNV. Das ist nicht der Fall. Was die Kommunen dann tun, das können sie selbst bestimmen, in Absprache eben auch mit den Lotsen der Bundesregierung.

Frage: Direkt daran anschließend: Herr Haufe, Sie sprachen gerade von einem temporären Angebot für kostenlosen ÖPNV. Vielleicht können Sie das noch ein bisschen genauer erläutern. Geht es darum, den Menschen zum Beispiel in bestimmten Schadstoffbelastungssituationen zu sagen: "Jetzt könnt ihr gratis mit dem Bus und der Bahn fahren"? Ist das dann auch nur auf diese Städte begrenzt, oder ist das generell für jede Stadt in Deutschland denkbar?

Vielleicht noch ganz kurz: Herr Seibert, Sie sagten gerade, das sei ein Brief dreier geschäftsführender Minister. Macht sich die Bundeskanzlerin die Maßnahmenvorschläge auch für eine künftige neue Bundesregierung zu eigen, oder ist das jetzt ein ganz loser Maßnahmenvorschlag?

Haufe: Um noch einmal zum Thema des Gratis-ÖPNV zu kommen: Wir haben mit diesem Vorschlag eine Diskussion angestoßen und damit erst einmal deutlich gemacht, dass wir als Bundesregierung bereit sind, den Gestaltungsspielraum der Kommunen auf Grundlage des Sofortprogramms Saubere Luft zu erweitern, wenn das für eine Stadt oder für eine Kommune sinnvoll erscheint, um zum Beispiel, wie Sie es beschrieben haben, ein vorübergehendes Gratisangebot im ÖPNV zu machen. Das kann ganz unterschiedlich aussehen. Das kann, wie Sie richtig meinten, eben auch dann sein, wenn die Luftbelastung höher ist. Es gibt mit Tübingen eine Stadt in Deutschland, die am Samstag einen Gratis-ÖPNV hat, um auf die Situation in der Stadt einzugehen.

Es gibt also verschiedene Modelle. Aber so, wie Sie es beschrieben haben, ist es erst einmal angedacht. Wie dann aber die genaue Unterstützung seitens der Bundesregierung aussieht, muss man demnächst erörtern und sich anschauen. Aber unser Signal ist: Wir sind bereit, die Gestaltungsspielräume der Kommunen entsprechend zu erweitern. Denn sie stehen unter einem gewissen Druck. Sie stehen unter Handlungsdruck, sie stehen unter Zeitdruck.

StS Seibert: Zu der Frage an mich: Die geschäftsführende Bundesregierung hatte die Verantwortung der - man muss ja sagen: dringenden - Bitte der Europäischen Kommission, zusätzliche Maßnahmen in einem Brief zu benennen, nachzukommen. Das haben die drei geschäftsführenden Minister, der Chef des Kanzleramtes, die Umweltministerin und der Verkehrsminister, getan. Selbstverständlich tun sie dies für die geschäftsführende Bundesregierung. Denn verständlicherweise duldet diese Sache keinen Aufschub. Wir können nicht sagen: Warten Sie einmal, bis eine neue Bundesregierung gebildet ist. - Es laufen Fristen, und es droht schließlich auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das heißt, wir handeln als geschäftsführende Bundesregierung, weisen Maßnahmen aus und listen sie auf, die dann umzusetzen natürlich in der Verantwortung einer kommenden Bundesregierung läge.

Zusatzfrage: Steht, wenn die Kanzlerin keine geschäftsführende mehr, sondern wieder eine richtige Kanzlerin ist, nicht zu erwarten, dass sie dann ein weißes Blatt Papier hervorzieht und ganz neue Maßnahmen in Angriff nimmt?

StS Seibert: Nein. Wenn Sie, was mir ja eigentlich nicht zusteht, in den zwischen CDU, CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag hineinschauen, dann sehen Sie darin, dass das Thema der Luftreinhaltung auch in diesem Vertrag eine erhebliche Rolle spielt. Aber weiter wollen wir den Dingen jetzt nicht vorgreifen.

Haufe: Ich würde dazu gern ergänzen, dass wir immer klargemacht haben, dass wir alles dafür tun, um Fahrverbote zu vermeiden. Wir können, im Grunde genommen, jetzt nicht warten, bis eine neue Regierung installiert ist, sondern wir stehen in den Kommunen unter einem gewissen Zeit- und Handlungsdruck. Deswegen das klare Signal, dort auch jetzt schon Vorbereitungen zu treffen und auch weiterzudenken.

Noch einmal eine grundsätzliche Bemerkung auch zur Einordnung der Maßnahmen: Der Bundesumweltministerin ist sicherlich ein Punkt wichtig: Wir können Grenzwertüberschreitungen in den Städten nicht dauerhaft abstellen, wenn die Dieselemissionen, also die Stickoxidemissionen aus dem Diesel, nicht sinken werden. Das ist die Grundlage. Das Funktionieren von Softwareupdates, die Umtauschprämie und das Angebot sauberer Dieselfahrzeuge bilden die Grundlage dafür, dass die Städte ihre Grenzwertüberschreitungen überhaupt abstellen können. Alles andere, was wir für eine Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur und für eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in den Städten jetzt zusätzlich anschieben, ist zusätzlich gedacht.

Diese Unterscheidung ist der Bundesumweltministerin ganz wichtig. Ich habe in den Medien ja auch gesehen, dass spekuliert wird, wir würden damit die Autobranche entlasten. Das ist überhaupt nicht der Fall.

Frage: Ich habe zwei Fragen. Zum einen an Herrn Seibert: Die Sache mit dem Gratis-ÖPNV steht ja nicht im Koalitionsvertrag. Die geschäftsführende Regierung bürdet damit also einer neuen Regierung etwas auf, was diese nicht vereinbart hat. Wie kann das funktionieren?

Meine zweite Frage geht an Herrn Haufe. In dem Brief steht: "public transportation free of charge". "Public transportation" ist aber mehr als ÖPNV, oder? Ist das der gesamte öffentliche Verkehr?

StS Seibert: Bevor wir von "aufbürden" sprechen: Der Brief, auf dessen Beantwortung und Bewertung durch den europäischen Kommissar wir vor allem erst einmal warten - das ist ja das Entscheidende -, enthält in der Tat Vorschläge, dass wir zusammen mit den Ländern und Kommunen über zeitweilig kostenlose ÖPNV-Modelle nachdenken wollen, so wie es der Kollege gerade ausgeführt hat. Wir wollen nachdenken und dann vielleicht erste Erfahrungen damit sammeln. Ich denke, das muss man zur Einordnung sagen.

Haufe: Zur Frage des öffentlichen Nahverkehrs: Wir verstehen darunter ganz klar den ÖPNV in den Städten, den öffentlichen Personennahverkehr.

Frage: Auch ich habe eine Frage zu dem Brief. Die Frage geht, denke ich, eher in Richtung des Verkehrsministeriums. In dem Brief werden auch sogenannte "low-emission zones" in den Städten gefordert. Mich würde interessieren, was konkret Sie darunter verstehen. Ist das eine zusätzliche Umweltzone? Ist es vielleicht doch etwas, was unter der Rubrik "blaue Plakette" geführt würde? Was konkret kann man sich da vorstellen?

Und noch einmal zurück zu den Modellstädten, diesen "lead cities", den fünf, die genannt werden: Sollen dort alle Maßnahmen, die in diesem Brief genannt werden, durchgetestet werden, oder nur ein Teil davon? Ich würde mir das gern erläutern lassen.

Friedrich: Ich möchte mit der ersten Frage beginnen. Sie sprechen das Thema der Umweltzonen an. Dabei geht es in erster Linie um sogenannte schwere Lkw und die Frage, wo sie fahren dürfen und wo nicht. Dahinter steht ganz einfach, dass die Bundesregierung darüber nachdenkt, dass geeignete Maßnahmen oder Regelungen für schwere Lkw getroffen werden, eben Umweltzonen in besonders belasteten Bereichen einzurichten, das heißt, explizit für schwere Lkw. Diese Zonen sollen von diesen Fahrzeugen möglichst entlastet werden.

Das bedeutet natürlich auch, dass man gemeinsam mit den Ländern und Kommunen darüber nachdenkt, wie und auf welcher Basis man das umsetzen kann. Ob das auf Basis bestehender Regelungen oder auf Basis neuer Regelungen passiert, wird gemeinsam angedacht. Das heißt, dass es dabei noch Ausgestaltungsspielraum gibt. Es geht einfach darum, dass die Länder und Kommunen dann auch gemeinsam auf dieser Basis handeln können.

Haufe: Ich kann zu diesem Thema ergänzen, dass eine Kommune sich natürlich erst einmal anschauen muss, ob der Lkw-Verkehr - vor allen Dingen der Verkehr schwerer Lkws - so relevant für die Stickoxidbelastung ist, dass eine Umleitung dieses Verkehrs dann auch dazu führen kann, dass die Luftbelastung sinkt. Das muss dann natürlich erst einmal die jeweilige Kommune klären. Wir sind in den Kommunen mit sehr unterschiedlichen Problemen behaftet. Die Luftbelastung kommt in den 70 Kommunen, über die wir reden, durch sehr unterschiedliche Situationen zustande. Deswegen erweitern wir hier ja auch quasi noch einmal das Set an Maßnahmenmöglichkeiten. Wenn eine Stadt zu dem Entschluss kommt, dass für sie ein stärkeres Lkw-Durchfahrverbot sinnvoll wäre und damit wirklich relevante Emissionsminderungen erreichbar wären, dann wären wir auch bereit, rechtliche Regelungen dafür zu schaffen, dass so etwas funktionieren kann. Das muss ich immer erst einmal mit bedenken. Es ist also nicht automatisch so, dass wir überall den Lkw-Durchgangsverkehr einschränken wollen; das macht in manchen Städten gar keinen Sinn und bringt dann auch gar keine relevante Emissionsminderung. Es kann aber Kommunen geben, die sagen "Bei uns würde es Sinn ergeben", und dann sind wir auch bereit zu schauen, wie man damit umgeht.

Zusatzfrage: Das heißt, die Kommunen müssen das entscheiden und der Bund würde dann einen Rechtsrahmen schaffen? Oder hätten die Kommunen jetzt schon die rechtlichen Möglichkeiten?

Haufe: Die Kommunen haben jetzt die Möglichkeit, den Lkw-Durchgangsverkehr teilweise einzuschränken. Sie können natürlich sagen, dass Lkws einer bestimmten Größe - schwere Lkw über 2,6 Tonnen - eben nicht durch Innenstadtbereiche fahren können; das können Kommunen heute schon tun. Es gibt ja auch aktuelle Beispiele und Diskussionen, wo versucht wird, das durchzusetzen. Das ist auch nicht immer ganz einfach. Eine Kommune muss dann aber natürlich auch in ihrem Luftreinhalteplan darlegen können, dass das Sinn ergibt und die Luft tatsächlich sauberer würde. Wenn eine Kommune sagt "Für uns reicht so ein einfaches Durchgangsverbot nicht, wir können uns aber vorstellen, eine eigene Zone einzurichten", dann müssten wir als Bund schauen, wie wir da unterstützen können - zum Beispiel mit einer entsprechenden Regelung.

Zu den Modellstädten: Sie haben gefragt, ob wir jetzt alles Mögliche ausprobieren sollen. Natürlich kann man das so verstehen, dass da eine Art Labor für gute Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entsteht, von denen die anderen Städte dann lernen können. Welche Maßnahmen in einer Kommune am besten greifen, wird die jeweilige Kommune selbst entscheiden müssen. Die eine oder andere Stadt wird ein stärkeres Elektrobusangebot aufbauen als vielleicht eine andere Stadt, weil sie bestimmte Voraussetzungen dafür hat, eine besondere Affinität dafür hat oder andere Gründe dafür anbringen kann. Wir haben ja heute schon Städte wie Hannover, Köln, Hamburg und München, die Elektrobuslinien ausbauen und damit auch erste Erfahrungen sammeln - Berlin gehört auch dazu. Hier geht es jetzt quasi darum, in diesen Modellregionen Schwerpunkte für bestimmte Maßnahmen zu schaffen. Es kann aber eben auch sein, dass eine Stadt sich zum Beispiel entscheidet "Wir möchten temporär einen kostenlosen ÖPNV anbieten", und dann würde das in dieser Modellregion eben auch stattfinden können. Wie das genau auszugestalten ist, ist sicherlich noch zu besprechen.

Frage: In welchen Städten kommt kurzfristig - es war von kurzfristigen Maßnahmen die Rede - ein Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr infrage?

Was ist der Bund dazu an Geld zu leisten bereit, wo kommt das her und wofür könnte es Ersatz geben? Es würde ja vielleicht auch beim gemeinsamen Nachdenken helfen, wenn die Kommunen das Signal bekämen, dass ausgefallene Ticketeinnahmen ersetzt würden oder sie vielleicht sogar Geld für Investitionen bekämen, weil dann ein höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten wäre.

Dritte Frage: Mit wem wurde das besprochen, bevor man es in Brüssel angekündigt und angeboten hat?

StS Seibert: Wenn ich das sagen darf - auch wenn Sie das jetzt enttäuscht - : Ich glaube, Sie fragen nach einem Konkretionsgrad, der in dieser Phase hier jedenfalls nicht geleistet werden kann und auch nicht geleistet werden muss. Wir sind in einem Dialogprozess mit der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission wollte von uns und von den Regierungen acht weiterer Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen aufgelistet bekommen. Wir haben das jetzt getan. Darin steht eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir hier schon erörtert haben. Wir wollen mit den Ländern und Kommunen über eine Reihe solcher Maßnahmen gemeinsam nachdenken. Wir sind bereit, Schritte zu machen und auch rechtliche Änderungen vorzunehmen, aber vor allem wollen wir jetzt erst einmal hören, wie die Europäische Kommission diese Maßnahmen und diese Antwort der geschäftsführenden Bundesregierung bewertet. Sie möchten jetzt - aus verständlichem Interesse -, dass wir den dritten Schritt vor dem ersten machen.

Zusatzfrage: Man kann ja nur etwas anbieten, wenn man dann auch liefern kann. Deswegen fragte ich: Ist das eigentlich mit irgendwelchen dieser Kommunen besprochen, dass die jetzt demnächst einen Nulltarif einführen können sollen?

Haufe: Ich hatte ja vorhin gerade gesagt, dass von uns keine Kommune benannt worden ist, die so ein Gratisangebot einführen soll. Es liegt an den Kommunen selbst, einen Vorschlag zu machen, die Hand zu heben und zu sagen: Ich kann mir vorstellen, so etwas auszuprobieren. Wir sind die ganze Zeit mit den Kommunen im Gespräch. Wir haben zwei Kommunalgipfel gemacht, wir haben ein Lotsensystem. Die Lotsen haben in den letzten Wochen in der ganzen Republik mehrere Gespräche geführt; die sind durch die Städte gezogen, haben das Programm vorgestellt, haben Fragen zu den Förderrichtlinien erklärt. Wir sind also im Gespräch mit den Kommunen und den Ländern. In unserem Ministerium werden mit den Ländervertretern, mit den Kommunalvertretern fast täglich Gespräche zu diesen Themen geführt. Damit erübrigt sich diese Frage aus meiner Sicht, denn der Prozess ist einfach sehr dicht und es geht darum, hier die Lösungen auch schnell auf den Weg zu bringen. Wie gesagt, mit dem Angebot eines Gratis-ÖPNVs tritt die Kommune an uns heran, und dann schauen wir, wie wir das realisieren können.

Frage: Herr Seibert und Herr Haufe, ich sehe einen gewissen Widerspruch zwischen dem Duktus in dem Schreiben und dem, was Sie gerade vortragen. In dem Schreiben erkennt die Bundesregierung ausdrücklich an, dass es einen dringende Handlungsanforderung, einen dringenden Bedarf zusätzlicher Maßnahmen gibt. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch auf den kostenlosen ÖPNV als zusätzliches Handlungsinstrument hingewiesen. So, wie Sie das jetzt darstellen, ist das aber doch alles andere als eine Sofortmaßnahme; denn möglicherweise entscheidet sich keine dieser fünf Modellregionen, so etwas zu tun, weil sie andere Schwerpunkte setzen - zum Beispiel E-Mobilität. Insofern verstehe ich nicht, warum man das überhaupt im Zuge einer Sofortmaßnahmenstrategie an die EU meldet. So, wie Sie das jetzt darstellen, macht es vielleicht doch eher den Eindruck einer rhetorischen Figur ohne wirkliche Unterlegung.

StS Seibert: Ich teile diesen Eindruck überhaupt nicht. Das Entscheidende ist, dass hoffentlich auch die Europäische Kommission diesen Eindruck nicht teilen wird. Ich glaube, es gibt darin sehr konkrete neue Vorschlage, bis dato also nicht genannte Vorschläge, über die wir mit den Ländern und Kommunen ernsthaft zu diskutieren bereit wären und die wir auch in Modellregionen und da, wo es gewünscht wird und sinnvoll ist, durchzusetzen bereit wären, um damit Erfahrungen zu sammeln.

Zusatzfrage: Herr Seibert, habe ich Sie richtig verstanden, dass dieses Schreiben Ausdruck der Situation ist, dass die EU-Kommission eigentlich von Deutschland wissen möchte, was die Bundesregierung zusätzlich macht, um die Stickoxid-Grenzwerte einhalten zu können, und im Zuge dieser Darstellung, was die Bundesregierung zusätzlich macht, präsentieren Sie einige Eventualitäten? Glauben Sie, dass Sie auf dieser Basis die EU überzeugen können, einen Klageweg nicht zu beschreiten?

StS Seibert: Wir sind als geschäftsführende Bundesregierung überzeugt, dass wir damit einen wertvollen Beitrag leisten können, um das deutsche Ziel - das natürlich auch das europäische ist -, nämlich eine Unterschreitung der Grenzwerte, zu erreichen. Die Bewertung des Briefes - das habe ich jetzt schon mehrfach gesagt - obliegt dem EU-Umweltkommissar Vella.

Frage : Herr Seibert, in mehreren Sätzen, die Sie hier erklären, ist zu verstehen, dass Sie der EU mitteilen "Wir sind bereit, was haltet Ihr davon, wenn wir mit den Kommunen einmal darüber diskutieren". Das ist keine Maßnahme, das ist eine leere Ankündigung. Ich bin auch erstaunt, dass so einem Vertragsverletzungsverfahren auf diese Art und Weise begegnet wird. Man hätte vonseiten der Bundesregierung ja schon früher darüber nachdenken können, mit den Kommunen darüber zu diskutieren; man ist ja schon seit Längerem im Gespräch. Die Bundesumweltministerin hat bei ihrem Erscheinen vor der EU-Kommission Ende Januar dazu offenbar nichts gesagt, denn das musste jetzt in einem zusätzlichen Schreiben nachgereicht werden. Aber das, was Sie nachreichen, heißt einfach nur "Sollen wir einmal darüber nachdenken, was halten Sie davon in der EU-Kommission?". Das kann es doch nicht sein?

StS Seibert: Zu Ihrer Wertung äußere ich mich jetzt nicht, das ist Ihre Wertung und ausdrücklich nicht meine. Die Bundesregierung hat natürlich, weil wir in einem Vertragsverletzungsverfahren sind und weil wir und acht andere Mitgliedstaaten aufgefordert waren, zusätzliche Maßnahmen zu nennen, genau das getan.

Zusatzfrage : Was? Einen leeren Vorschlag gemacht? Sie haben doch gar nichts getan. Sie haben einen Brief geschrieben, ohne ihn mit Geld, Gesprächen oder Ergebnissen zu unterlegen, die sozusagen in einem Diskussionsprozess mit den Kommunen bereits erzielt worden wären. Sie kündigen ja keine Ergebnisse an, sondern nur, dass wir darüber einmal nachdenken könnten.

StS Seibert: Ich glaube, wir würden jetzt nicht schon 25 Minuten darüber sprechen, wenn es tatsächlich so wäre, wie Sie es jetzt in anklagendem Ton darstellen.

Haufe: Ich möchte dem auch noch entgegnen, dass wir in dem Brief auch zeigen, dass wir auch bereit sind, einen neuen Rechtsrahmen zum Beispiel für die Anschaffung von Bussen und Taxen sowie für die Erteilung von Konzessionen für Carsharing-Fahrzeuge in Kommunen zu schaffen, und zwar in der Hinsicht, dass die Kommunen Emissionsvorgaben machen können. Das heißt, dass ein Taxiunternehmen seine Konzession, seine Lizenz eben nur dann weiterführen kann, wenn es emissionsarme Fahrzeuge - zum Beispiel Elektrofahrzeuge, Erdgasfahrzeuge oder Diesel, die besonders sauber sind - anschafft. Das ist sehr konkret.

Wir haben des Weiteren ganz klar gemacht, dass wir unseren Druck in der Diskussion um Hardwarenachrüstungen aufrechterhalten. Diese Diskussion - das habe ich hier schon mehrfach unterstrichen - ist nicht beendet, das ist auch ein Punkt, der der Bundesumweltministerin sehr wichtig ist. Die Bundesumweltministerin hat in Richtung der Branche immer gesagt, dass sie sich keine Denkverbote auferlegen kann; die Situation ist dafür zu ernst. Genau das betrifft die mögliche technische Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. Da, wo es sinnvoll sein kann, da, wo es technisch möglich ist, muss das dann auch gemacht werden, wenn wir solche Voraussetzungen haben.

Auch in unsere Richtung können wir sagen: Wir dürfen uns auch keine Denkverbote auferlegen. Deswegen erweitern wir hier die Spielräume für die Kommunen, wenn sie denken, dass Maßnahmen sinnvoll sind, die wir bisher noch nicht angesprochen haben.

StS Seibert: Wenn ich noch einmal ganz kurz zu dem zurückgehen darf, was ich ganz am Anfang einleitend gesagt habe: Wir sehen die kommende Bundesregierung in der Verantwortung, dies so schnell wie möglich umzusetzen.

Haufe: Die Bundesumweltministerin hat bestimmte Punkte auch noch nicht genannt, weil sie ja quasi in einer Situation war, in der auch ein Koalitionsvertrag verhandelt worden ist. Wir sprechen in diesem Brief ja auch eine bessere Förderung der Elektromobilität, eine Ausweitung der Förderung auch auf kleine Nutzfahrzeuge an. Das ist jetzt möglicherweise realistischer geworden, als es bisher noch war. Die vorsichtige Äußerung der Ministerin hatte also sicherlich auch diesen Grund.

Frage : Eine Lernfrage: Fließt seitens der Bundesregierung heute schon irgendwelches Geld zur Förderung des ÖPNV an die Kommunen?

Zweite Frage: Wenn Sie kostenlosen ÖPNV fördern würden, aus welchem Ministeriumstopf käme das dann eigentlich? Wenn es aus dem Topf des Verkehrsministeriums käme: Können Sie einmal sagen, wie groß Ihr Etat im Moment ist, sodass man einmal sehen kann, welchen Spielraum Sie da überhaupt hätten?

Dritte Frage: Es ist von rechtlichen Voraussetzungen die Rede, die geschaffen werden müssten. Welcher Art müssten diese rechtlichen Voraussetzungen genau sein?

Friedrich: Grundsätzlich zu der Frage, wie die Finanzlage ist: Die ganzen Einzelzahlen kann ich hier jetzt nicht zusammenrechnen, aber es ist bekannt, dass es die Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel, die sogenannten GVFG-Mittel, gibt. Dazu hatte sich jetzt auch die neue Bundesregierung geäußert, das heißt, es spielt auch im Koalitionsvertrag eine Rolle, welcher Betrag für diese Mittel zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es noch das Thema des E-Ticketings; das heißt, es geht hier um den bargeldlosen ÖPNV, also darum, dass man beispielsweise in den Bus oder in die Bahn einsteigt und dann über eine App abbucht, und das auch über die Grenzen zwischen Kommunen und mehrere ÖPNV-Systeme hinweg, ohne dass man ein zweites Ticket lösen muss. Darum geht es im E-Ticketing, und dafür stellen wir auch Gelder zur Verfügung. Dazu gibt es inzwischen, soweit ich weiß, 20 Projekte, die umgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es natürlich auch einen Dialogprozess, der zwischen Bund, Ländern und Kommunen eingeleitet worden ist - das ist schon vor Jahren passiert, da gibt es einen regelmäßigen Austausch. Der Bund befördert auch die Zusammenarbeit der einzelnen Kommunen im Bereich ÖPNV. Das heißt, das ist ein Thema, das ein absolutes Anliegen des BMVI ist und natürlich auch schon seit Jahren verfolgt wird.

Zusatzfrage : Können Sie sagen, in welcher Größenordnung da im Moment Geld fließt?

Friedrich: Das müsste ich noch einmal zusammenrechnen, das ist mir jetzt nicht präsent.

Zusatzfrage : Können Sie sagen, wie groß der Etat Ihres Hauses ist?

Friedrich: Auch das - wie viel in den ganzen Komplex ÖPNV reinfließt usw. - müsste ich nachreichen.

Zusatzfrage : Und was sagen Sie zu der dritten Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen, die geschaffen werden müssten? Was müsste da konkret passieren?

Friedrich: Grundsätzlich ist es ja erst einmal so, dass wir gesagt haben: Die Ausgestaltung beziehungsweise die Umsetzung - was man machen kann usw. - dieser ganzen Situation wird jetzt natürlich noch gemeinsam mit den Ländern und Kommunen durchdacht. Wie Herr Haufe eben auch schon ausgeführt hatte, ist es einfach so, dass natürlich von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist, was dort bevorzugt wird und was umgesetzt werden muss. Gerade wurde schon das Beispiel Tübingen angesprochen, das samstags einen kostenlosen ÖPNV anbietet. Es gibt sicherlich auch noch weitere Beispiele für Kommunen, die sich entschieden haben, das schon zu machen. Man muss dann einfach schauen: Was kann man umsetzen, was wird schon umgesetzt, wird dort überhaupt ein anderer rechtlicher Rahmen benötigt oder kann das auch mit Bordmitteln - ich nenne es einmal so - umgesetzt werden? Das heißt, auch das muss man sich ganz genau anschauen. Die Ausgestaltung ist eine Frage, die jetzt angegangen werden muss; das heißt, die Situation muss analysiert werden. Das wäre der nächste Schritt.

Frage : Verzeihen Sie mir, wenn ich nicht so tief im Thema drinstecke wie manche der Kollegen, aber ich habe beim Lesen dieses Schreibens ein paar Logikprobleme, die Sie vielleicht aufklären können - Herr Haufe ist wahrscheinlich derjenige, der das am ehesten kann.

Das Erste ist, dass Sie sagen, dass das "incoming government" den neuen Rechtsrahmen setzen würde. Es ist für mich nach wie vor nicht zu verstehen, wie die jetzige geschäftsführende Bundesregierung die zukünftige Bundesregierung darauf verpflichten kann, bis Ende des Jahres einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen. Können Sie das ganz kurz erläutern?

Das Zweite, was ich immer noch nicht verstehe, ist der Zusammenhang zwischen diesen "lead cities", die Sie genannt haben, und den davor genannten möglichen Maßnahmen. Zu den "lead cities" steht ja explizit drin, dass Sie sozusagen die Effizienz der Maßnahmen prüfen wollen. Die Frage ist: die Effizienz welcher Maßnahmen? Sind das die genannten Maßnahmen für diese fünf Städte, oder sind das beliebige andere Maßnahmen?

Haufe: Zur ersten Frage: Wir befinden uns ja in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren. Das "Sofortprogramm Saubere Luft" und die Vereinbarungen im Nationalen Dieselforum - und möglicherweise eben auch andere Maßnahmen - sind im Wesentlichen dafür da, hier eine Klage abzuwenden und pauschale Fahrverbote zu vermeiden. In diese Situation wird auch eine neue Regierung geraten. Deswegen bereiten wir hier eine neue Regierung quasi darauf vor, wie sie diese Situation entsprechend angehen kann.

Zu den Modellregionen: Wir schreiben den Kommunen die Maßnahmen nicht vor, vielmehr entscheiden die Kommunen natürlich selbst über die Ausgestaltung ihres Nahverkehrs. Es gibt Städte, die schon wesentlich mehr in Elektromobilität investiert haben und die auch schon eine gewisse Infrastruktur - zum Beispiel für Elektrobuslinien - aufgebaut haben. Für diese Städte kann es natürlich wesentlich einfacher sein, jetzt stärker auf diesem Angebot aufzubauen. Wir werden ja in den nächsten Wochen die Förderrichtlinien für Elektrobusse scharf stellen. Das heißt, dann können die Kommunen das auch beantragen, und dann könnte so eine Modellkommune sagen: Das werden wir nutzen, um unser Angebot jetzt noch stärker auszubauen, weil wir schon Grundlagen haben, die andere Kommunen nicht haben. - Von deren Erfahrungen - wir haben ja zum Beispiel ein Problem damit, wie die Busse am besten aufgeladen werden - können dann die anderen Kommunen profitieren; dies als ein Beispiel.

Zusatzfrage : Nur damit ich diesen zweiten Punkt - beim ersten kommen wir, glaube ich, eh nicht zusammen - richtig verstehe: Kann es genauso gut sein, dass die Punkte, die hier aufgelistet sind, am Ende in keiner der fünf genannten Städte in irgendeiner Form eine Rolle spielen?

Haufe: Rein theoretisch, ja. Eine Kommune könnte sich auch für ein anderes Set an Maßnahmen entscheiden.

Frage: Bis wann erwartet man denn die Antwort der EU-Kommission auf den Brief?

Gibt es zweitens einen ungefähren Zeitrahmen dafür, wann die EU Kommission entscheiden wird, ob dieser Fall dann vor das EuGH gehen würde oder nicht?

Dann habe ich noch eine Lernfrage in Richtung des BMUB oder eigentlich auch des BMVI. Ich kann mich daran erinnern, dass wir hier vor einigen Monaten einmal über die Frage der Kompetenzen der Kommunen in diesen Verkehrsregelungspunkten gesprochen haben. Dabei ging es darum, dass Kommunen zwar eigentlich jetzt schon Durchfahrtsverbote verhängen dürfen, aber sie quasi nicht aneinanderreihen und nicht bündeln dürfen. Meine Frage ist, ob das mit diesem Rechtsrahmen, der Sie hier vorschlagen, dann geändert wird. Geht es darum, oder ist das eine andere Debatte?

StS Seibert: Die erste Frage, wann eine Antwort aus Brüssel kommen könnte, bitte ich Sie wirklich der Kommission zu stellen. Kommissar Vella hat nicht nur unser Schreiben, sondern auch die Schreiben anderer - ich glaube, acht - Mitgliedstaaten zu verarbeiten und zu bewerten. Der Zeitplan liegt in den Händen der Brüsseler.

Friedrich: Ich denke, es ist klar, dass der gesamte Rechtsrahmen und die Frage, was man umsetzen kann, was man umgestalten kann, jetzt auch noch einmal angeschaut werden müssen. Die einzelnen Details der rechtlichen Grundlagen beziehungsweise der Umweltzonen muss man dann eben noch einmal im Detail durchgehen. Aber auch das - was eben möglich ist, was man ausgestalten kann, was überhaupt notwendig ist, um diese Maßnahmen umzusetzen - ist jetzt eben eine Sache, die man gemeinsam besprechen muss. Das ist ein gemeinsamer nächster Schritt.

Frage: Herr Haufe, ich habe noch eine Lernfrage. Können Sie einmal sagen, wie Sie zur Auswahl dieser Modellregionen gekommen sind? Es gibt ein paar Debatten darüber. Stuttgart ist zum Beispiel nicht dabei, Essen ist stattdessen dabei. Haben die sich beworben, fanden Sie, dass die besonders geeignet sind, oder gab es vorher einen Abstimmungsprozess? Wie kamen Sie zu den fünf Modellregionen?

Haufe: Es gab einen Abstimmungsprozess, und das ist eine Auswahl von Städten mit niedrigeren, mit mittleren und mit höheren Grenzwertüberschreitungen.

Zusatzfrage: Aber haben sich die Regionen sozusagen beworben? Haben Sie dann sozusagen aus einem Pool zugegriffen? Wie kam die konkrete Entscheidungsfindung dann zustande?

Haufe: Die Städte, die besonders belastet sind, sind ja bekannt. Wir hatten beim Kommunalgipfel auch mehrere Gespräche mit diesen Kommunen geführt, und diese Gespräche sind auch in diesen Entscheidungsprozess eingeflossen. Aber entscheidend ist eben eine repräsentative Auswahl von unterschiedlichen Luftbelastungssituationen.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Adebahr und Herrn Seibert zum Fall Deniz Yücel, der sich ja heute jährt. Es gibt Statements aus einem Interview der ARD mit dem türkischen Premier Yildirim. Er sagte, er sei der Meinung, dass es innerhalb kurzer Zeit eine Entwicklung geben werde. Außenminister Gabriel erwartet eine baldige Gerichtsentscheidung. Können Sie - es scheint ja offensichtlich Bewegung in dieser Sache zu geben - vielleicht einmal beleuchten, was das konkret bedeutet?

Herr Seibert, das kommt ja am Tag vor dem Besuch des türkischen Premierministers. Wie hoch auf der Agenda wird der Fall Deniz Yücel denn stehen?

Da es dieses bilaterale Treffen gibt, darf man daraus schließen, dass die Kanzlerin sicher nicht zur Münchner Sicherheitskonferenz kommen wird?

StS Seibert: Ich kann Ihnen weiterhin keine Pläne der Bundeskanzlerin verkünden, zur Münchner Sicherheitskonferenz zu fahren. Das war auch am Montag schon so.

Morgen wird sie am Nachmittag in der Tat den türkischen Ministerpräsidenten Yildirim hier in Berlin empfangen. Es wird dann auch eine gemeinsame Pressekonferenz geben. Ich werde diesem Gespräch jetzt nicht vorgreifen. Sie wissen sehr gut, und wir haben es ja oft gesagt, wie hoch der Stellenwert ist, den der Fall Yücel und auch die Lage der anderen deutschen Staatsbürger, die aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen in der Türkei inhaftiert sind, haben.

Heute ist ja der eigentliche Jahrestag der Inhaftnahme von Deniz Yücel. Der Außenminister hat sich dazu auch geäußert, und wir haben hier am Montag ausführlich darüber gesprochen. Es bleibt dabei, dass die Bundesregierung alles tun wird, was sie politisch und diplomatisch tun kann, damit er freikommt.

Adebahr: Außenminister Gabriel steht in diesem Zusammenhang, wie Sie wissen, auch in engem Kontakt mit Herrn Çavusoglu, und es hat vertrauliche Gespräche gegeben, um in diesem und in anderen Fällen voranzukommen. Jetzt gehen wir auf diesem Weg weiter und warten ab.

Zusatzfrage: Können Sie das vielleicht ein bisschen konkretisieren? Verlief das rein auf der Gesprächsebene? Gab es irgendwelche neuen Gespräche? Es scheint ja jetzt etwas positiver zu klingen, sowohl von deutscher als auch von türkischer Seite. Womit begründet sich das?

Adebahr: Die Diplomatie lebt manchmal auch von der Vertraulichkeit. Ich kann Ihnen gerne bestätigen, dass der Außenminister und Herr Çavusoglu über die letzten Wochen hinweg auch in engem Kontakt gestanden haben und miteinander im Dialog über die verschiedenen Dinge, die es zu besprechen gibt, über unsere deutsche Position und auch über unsere Position im Fall Yücel stehen.

Frage : Ich habe mehrere Fragen. Herr Seibert, können Sie ausschließen, dass Herr Schröder wieder einmal in Istanbul beziehungsweise in Ankara war und dort geworben hat?

Können Sie etwas zum Besuch von Herrn Yildirim sagen? Ist das ein Arbeitsbesuch? Ist das ein offizieller Besuch? Ich gehe einmal davon aus, dass es ein offizieller Besuch ist, wenn es eine Pressekonferenz gibt, aber vielleicht könnten Sie das noch einmal erläutern.

Frau Adebahr, von wem wird Herr Yildirim denn begleitet werden, von irgendwelchen Ministern oder Staatssekretären, oder kommt er allein?

Wer wird von deutscher Seite neben Frau Merkel an dem Treffen teilnehmen, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich bin nicht sicher, dass es protokollarisch irgendeinen Unterschied zwischen einem offiziellen Besuch und einem Arbeitsbesuch gibt. Deswegen kann ich das jetzt für Sie auch nicht einordnen.

Der Ministerpräsident wird in das Bundeskanzleramt kommen. Es wird ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin geben, die sicherlich beispielsweise von ihrem außenpolitischen Berater und, nehme ich an, auch von ihrem europapolitischen Berater begleitet werden wird. Ich weiß nicht genau, wer noch dabei sein wird. Aber das ist sozusagen keine andere Situation als bei anderen vergleichbaren Besuchen. Dann wird es eine Pressekonferenz geben.

Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben immer gesagt, dass wir uns auf allen Ebenen mit unseren Möglichkeiten für die Freilassung von Deniz Yücel und der anderen einsetzen. Darüber hinaus habe ich hier nichts zu sagen.

Adebahr: Ich müsste in der Tat bei unserem Protokoll nachfragen, wie er begleitet werden wird. Aber das ist ein Arbeitsbesuch, der meiner Kenntnis nach jetzt nicht vom normalen Format solcher Besuche abweicht, weder was die Gesprächssituation noch was die Delegation angeht.

Zusatzfrage : Können Sie nachreichen, wer den Herrn Yildirim noch so alles begleiten wird und welche anderen Termine er Ihnen vielleicht angekündigt hat?

StS Seibert: Wer Herrn Yildirim begleiten wird, wäre vielleicht eine Frage, die Sie an die türkische Botschaft stellen sollten. Wir können sagen, wer auf unserer Seite teilnehmen wird, und dafür habe ich Ihnen ein paar Beispiele genannt. Der Regierungssprecher wird zum Beispiel auch dabei sein. Aber wer von türkischer Seite teilnehmen wird, ist eine Frage, die ich Sie an die türkische Seite zu richten bitte.

Frage: Meine Frage richtet sich auch an Herrn Seibert und Frau Adebahr. Mesale Tolu sagte heute Früh, die Bundesregierung müsse klare Worte benennen und sich klar ausdrücken. Bilaterale und milde Töne bringen nichts, sagte sie. Hätten sie etwas gebracht, wäre seit der Inhaftierung von Deniz Yücel nicht ein Jahr vergangen. - Was antworten Sie ihr?

StS Seibert: Zunächst einmal antworte ich mit großem Respekt für Mesale Tolu, ganz besonders vor dem Hintergrund dessen, was sie selbst in der Haft - vergessen wir nicht: auch noch mit einem kleinen Kind - hat erleiden müssen.

In der Sache haben die deutsche Bundesregierung, die Kanzlerin und der Außenminister immer klar gesprochen, öffentlich wie auch hinter verschlossenen Türen in den vielen Gesprächen, die es gab. Die türkische Seite kennt unsere klare Haltung.

Adebahr: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Worauf führen Sie es dann zurück, dass diese Inhaftierung jetzt ein Jahr zurückliegt?

StS Seibert: Ich habe hier jetzt für die Bundesregierung keine Motivsuche anzustellen. Wir haben uns vom ersten Tag an bemüht, Deniz Yücel freizubekommen. Wir haben uns bemüht, da es schon nicht möglich war, ihn freizubekommen, ihn wenigstens so gut wie möglich konsularisch zu betreuen, was ja nicht ganz einfach ist, weil er eben beide Staatsangehörigkeiten hat; das muss man immer im Hinterkopf haben. Wir haben uns - ich sage es noch einmal - mit all unseren Mitteln politisch wie diplomatisch beständig, regelmäßig und hartnäckig dafür eingesetzt, und wir werden das auch weiterhin tun. Jetzt warten wir die Entwicklung ab.

Frage : Herr Seibert, wenn Herr Yildirim in den "Tagesthemen" vor Ausstrahlung des Interviews wörtlich damit zitiert wird, dass er der Meinung sei, dass es innerhalb kurzer Zeit eine Entwicklung geben werde, haben Sie das dann auch aus dieser Mitteilung der "Tagesthemen" erfahren, oder hatten Sie vorher von türkischer Seite Kenntnis und Informationen darüber erhalten, dass es innerhalb kurzer Zeit eine Entwicklung geben werde?

StS Seibert: Wir stehen auf verschiedenen Ebenen - Auswärtiges Amt, Kanzleramt - in sehr engem Kontakt mit den türkischen Verantwortlichen, und jetzt warten wir die Entwicklung ab.

Frage : Frau Adebahr, mir geht es um den aktuellen Stand. Können Sie noch einmal sagen, wie viele deutsche Staatsangehörige sich derzeit in der Türkei in Haft befinden? Wie viele davon betrachten Sie als politische Fälle? Zu wie vielen davon haben Sie momentan Zugang konsularischer Art?

Adebahr: Aktuell befinden sich insgesamt 47 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft, davon sechs deutsche Staatsangehörige, bei denen wir davon ausgehen müssen, dass es sich um politische Vorwürfe handelt, Deniz Yücel eingeschlossen. Von diesen sechs Personen sind vier Doppelstaatler.

Bevor Sie fragen: Mittlerweile haben wir nur zu einer dieser Personen keinen konsularischen Zugang.

Zusatzfrage : Wie kommt es, dass Sie zu dieser Person noch keinen konsularischen Zugang haben? Wird der Ihnen verweigert, ist er schlicht und einfach noch nicht zustande gekommen, oder ist die Person sozusagen erst seit Kurzem in Haft?

Adebahr: Wir beantragen Haftbesuche gemäß den völkerrechtlichen Regelungen immer sofort und mit großem Nachdruck, und wir wüssten natürlich in manchem Fall auch gerne, warum die türkische Seite unseren Gesuchen nicht nachkommt. In diesem einen Fall ist es so, dass wir mit Nachdruck weiter daran arbeiten, dass der Zugang gewährt wird.

Zusatzfrage : Seit wann sitzt denn diese Person in Haft?

Adebahr: Da sind Details, die ich hier jetzt aus
Persönlichkeitsschutzrechten nicht darlegen werde.

Zusatzfrage : Aber Sie sagen jetzt nicht, dass das aus Zeitgründen noch nicht zustande gekommen ist, sondern dass es bereits einen längeren Vorlauf gibt, oder?

Adebahr: Ich habe nicht gesagt, dass das aus Zeitgründen nicht zustande gekommen ist.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Adebahr und eine an Herrn Seibert.

Zum Fall Yücel: Verstehe ich die Presseerklärung von Herrn Gabriel richtig, dass jetzt ein Gerichtsverfahren kommen wird und man das Urteil des türkischen Gerichts abwarten wird, oder wird es möglicherweise im Laufe der Anklageerhebung oder nach der Anklageerhebung eine Freilassung von Herrn Yücel auf Kaution geben?

Die zweite Frage richtet sich an Herrn Seibert. Es geht noch einmal um den Besuch von Herrn Yildirim bei der Kanzlerin. Was erwartet die deutsche Seite gerade nach der Eiszeit der letzten Jahre zwischen beiden Ländern von diesem Besuch - jenseits des Falls Yücel und der anderen Inhaftierten?

Adebahr: Zu Ihrer ersten Frage: Ich glaube, wir haben hier auch oft darüber gesprochen, dass wir fordern, dass eine Anklage in dem Fall vorgelegt wird und dass es zu einer Verhandlung im Fall Yücel kommt. Das sind also die nächsten Schritte: Vorlage einer Anklage und ein Verhandlungstermin. Wie ein türkisches Gericht dann entscheiden wird oder was es wann entscheiden wird, liegt nicht in unserer Hand.

StS Seibert: Ich kann, erneut gesagt, dem Gespräch jetzt nichts vorwegnehmen. Es wird sicherlich um bilaterale Themen gehen, und wir haben ja hier über eines gesprochen. Da gibt es aber natürlich noch eine ganze Menge anderer Themen rund um das deutsch-türkische Verhältnis, das ja zurzeit sicherlich nicht in Normalform ist. Außerdem wird es sicherlich um regionale Themen gehen, beispielsweise Syrien, die Entwicklung in Nordsyrien.

Dies ist eine gute Gelegenheit, mit dem Ministerpräsidenten über die ganze Fülle dieser Themen zu sprechen. Das entspricht unserem Grundsatz, dass wir natürlich auch da, wo es Meinungsverschiedenheiten gibt, immer das Gespräch suchen werden.

Frage : Ich habe noch zwei Lernfragen und zwei Verständnisfragen, Frau Adebahr. Ich war auf dem Stand, dass es mehr als einen Fall gab, in dem es keine konsularische Betreuung gibt. Jetzt hatten Sie das gerade so betont. Das heißt, es hat sich in den letzten Tagen bei einem Fall etwas getan, in dem jetzt konsularische Betreuung möglich wurde. Können Sie etwas zu diesem Fall sagen? Wo sitzt der Mann in Haft oder was wird ihm vorgeworfen?

Die andere Lernfrage: Ist Deniz Yücel eigentlich der einzige deutsche Journalist in türkischer Haft?

Adebahr: Die zweite Frage würde ich nicht mit Sicherheit beantworten wollen. Das ist auch immer eine Definitionsfrage. Die kann ich nicht beantworten.

Hinsichtlich der ersten Frage ist es so: Ja, es gab, glaube ich, einmal vier Fälle, in denen wir uns intensiv um konsularischen Zugang bemühen mussten. Da gibt es einige Fälle, in die in letzter Zeit Bewegung gekommen ist und die wir jetzt konsularisch betreuen können.

Zusatzfrage : Herr Seibert, Frau Adebahr, gab es für die Kanzlerin und den Minister jemals Überlegungen, Herrn Yücel in der Haft zu besuchen? Das dauert jetzt ein Jahr, und er ist der prominenteste deutsche Inhaftierte. Kam das für die Kanzlerin und Herrn Gabriel jemals infrage?

Herr Seibert, wird die Kanzlerin Herrn Yildirim auf die völkerrechtliche Problematik ansprechen, also den Völkerrechtsbruch durch die türkischen Angriffe, oder wartet sie genauso wie wir alle noch auf eine völkerrechtliche Bewertung durch das Auswärtige Amt? Macht die Kanzlerin eigentlich einmal Druck im Auswärtigen Amt, damit dort einmal etwas geprüft wird?

StS Seibert: Ich habe zu dem noch bevorstehenden Gespräch der Kanzlerin mit Herrn Yildirim jetzt hier nichts weiter vorzutragen. Ich habe gesagt, um welche Themen es gehen kann. Regionale Themen wie das Thema Syrien gehören dazu, bilaterale Themen auch. Ansonsten muss ich Sie bitten, das Gespräch erst einmal stattfinden zu lassen.

Zusatzfrage : Was ist mit der anderen Frage nach dem Besuch?

StS Seibert: Dieser Plan bestand nicht.

Adebahr: Herr Gabriel hat sich darauf konzentriert, sich im Gespräch mit seinen Counterparts - das ist, glaube ich, auch der richtige Weg - für die Freilassung von Deniz Yücel einzusetzen.

Frage: Es geht immer noch und wieder einmal um eine Frage an das Bundesinnenministerium zum Familiennachzug. Sie sind nicht mehr für das Verfahren vor dem Bundesrat zuständig; das ist mir klar. Aber Schleswig-Holstein will sich im Bundesrat darum bemühen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Nun gibt es ein auslaufendes Gesetz. Wie groß ist Ihre Sorge, dass der Termin Mitte März für das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr eingehalten werden kann? Was würde das aus Ihrer Sicht bedeuten?

Dimroth: Es ist genau so, wie Sie es beschreiben. Es ist so, dass, wie es die Verfassung vorsieht, jetzt ein Willensbildungsprozess im Verfassungsorgan Bundesrat stattfindet und gestern ein Bundesland eine Position zu der Frage eingenommen hat, ob zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Es ist, wie Sie wissen, auch genau so, dass die zeitliche Planung eigentlich vorsieht, dass, glaube ich, am 3. März die Plenarsitzung des Bundesrats erreicht werden soll. Dann wäre jedenfalls im Sinne des Auslaufens des alten Aussetzungsgesetzes am 17. März ein rechtzeitiges Inkrafttreten der Neuregelung möglich und erreichbar.

Alles andere, ehrlich gesagt, liegt doch sehr stark im Bereich der Spekulation. Ob und inwieweit dieser Meinungsbildungsprozess, der jetzt hier in eine Richtung angestoßen worden ist, weitergeht - vor allem, mit welchem Ergebnis er weitergeht -, vermag ich von hier aus nicht vorherzusagen.

Die Folge, wenn ein Gesetz nicht vor dem 17. März in Kraft treten würde - das haben wir hier auch schon mehrfach diskutiert -, wäre, dass die alte Regelung auslaufen und damit der Rechtsanspruch wieder voll erwachsen würde.

Zusatzfrage: Mit welchen Konsequenzen für die konkreten Fälle?

Dimroth: Mit der Konsequenz, dass ein Rechtsanspruch, der dann im Gesetz stünde, für die Fälle bestünde, die dann sozusagen in der alten Regelung, die ja - in Anführungszeichen - nur ausgesetzt ist, vorgesehen sind.

Zusatzfrage: Die Frage geht im Prinzip dahin: Würde eine juristische Sekunde oder so etwas einen großen Unterschied auch für die Leute machen, deren Anträge noch nicht abgearbeitet sind?

Dimroth: Na ja, das ist erstens tatsächlich eine hypothetische Frage. Unsere Haltung dazu kennen Sie. Wir sind natürlich der Auffassung, dass die gefundene gesetzliche Lösung, die vom Bundestag gebilligt ist, einen sehr vernünftigen Kompromiss abbildet. Insofern wäre es wünschenswert, dass das auch in Kraft tritt.

Die Frage in Bezug auf die logische Sekunde ist eine, die relativ tief in den Bereich des Verfassungsrechts hineingeht, nämlich die Frage, ob das dann beispielsweise echte oder unechte Rückwirkungen produzieren würde, wenn man im Nachgang doch noch zu einem gesetzlichen Ausschluss oder einer Komplettabschaffung käme. Die Frage vermag ich jetzt für Sie, ehrlich gesagt, nicht abschließend durchzuprüfen. Die Frage, wann es sich um eine echte oder unechte Rückwirkung handelt und unter welchen Voraussetzungen die eine oder die andere zulässig ist, ist relativ komplex und auch durch entsprechende Vorgaben des Verfassungsgerichts keine ganz einfache Materie, sodass ich das abschließend jedenfalls für Sie jetzt hier nicht durchprüfen kann.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert und das Auswärtige Amt. In den letzten Tagen hat es seitens der Türkei aggressive Akte und Rhetorik gegenüber Griechenland und Zypern gegeben. Wie ist die Stellungnahme der Bundesregierung dazu?

Adebahr: Dazu haben sich sowohl EU-Ratspräsident Tusk als auch die EU-Kommission - ich denke, das haben Sie gesehen - in dieser Woche geäußert. Diese Äußerungen unterstützen wir.

Zu der Kollision der Schiffe, die es gab, kann ich Ihnen sagen, dass wir es begrüßen, dass es laut Medienberichten von heute Morgen bereits ein Telefonat zwischen den beiden Premierministern gegeben hat.

Ansonsten haben Sie gesehen, wie sich die EU zu diesen Fragen geäußert hat.

Frage : Frau Adebahr, mein Thema ist der Wiederaufbau des Irak. Hat die Bundesregierung schon einmal eine Größenordnung genannt, mit der sie sich am Wiederaufbau im Irak beteiligen würde?

Haben Sie gerade parat, wie groß die Mittel waren, die im vergangenen Jahr für verschiedene Zwecke in den Irak beziehungsweise für die Unterstützung des Irak geflossen sind?

Adebahr: Das BMZ kann sicher gerne ergänzen.

Dazu hat sich der Bundesaußenminister gestern geäußert, und dort finden Sie auch Hintergrundinformationen, die mit Zahlen unterlegt sind.

Das Auswärtige Amt hat den Irak im Jahr 2017 mit insgesamt 290 Millionen Euro unterstützt, davon 200 Millionen Euro für die humanitäre Hilfe und 90 Millionen Euro für Stabilisierung. Insgesamt - danach fragten Sie auch - beläuft sich die deutsche Unterstützung für den Irak im Verlauf der vergangenen drei Jahre auf 1,3 Milliarden US-Dollar.

Die Konferenzen in Kuwait laufen noch; Herr Müller nimmt für Deutschland heute daran teil. Ich denke, dass sich Deutschland weiter im Rahmen einer außenpolitischen Gesamtstrategie mit den verschiedenen Komponenten - politische Entwicklung, Stabilisierungsmaßnahmen, Hilfe für die irakischen Streitkräfte und auch Entwicklungshilfe - dort engagieren wird, steht außer Frage und dass das auch mit einem finanziellen Engagement unterlegt sein wird, sicher auch.

Mänz: Ich kann gerne ergänzen. Wir haben auch vor wenigen Minuten eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben.

Der Entwicklungsminister hat in Kuwait für Deutschland insgesamt 350 Millionen Euro zugesagt, wobei ein Teil - es gibt derzeit eine vorläufige Haushaltsführung - unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundestags steht. Das Bundesentwicklungsministerium wird 200 Millionen Euro investieren. Frau Adebahr hatte es schon gesagt: 150 Millionen Euro werden vom Auswärtigen Amt umgesetzt. Schwerpunkte sind die humanitäre Nothilfe für Millionen von Flüchtlingskindern sowie der Aufbau von Schulen, Krankenhäusern und die Infrastruktur für Binnenflüchtlinge. Ein Schwerpunkt liegt in Mossul, wohin bereits über 580 000 Flüchtlinge zurückgekehrt sind. Allein in Mossul hat das BMZ im vergangenen Jahr rund 105 Millionen Euro für den Wiederaufbau investiert.

Frage : Ich würde gerne das Arbeitsministerium nach der sachgrundlosen Befristung in den Bundesministerien befragen. Wie bewerten Sie denn die Lage in den Bundesministerien? Es gab jetzt eine Antwort vom Innenministerium auf eine parlamentarische Anfrage. Gerade in Ihrem eigenen Ministerium ist der Anteil von sachgrundlos befristeten Verträgen am höchsten. Bei den Neueinstellungen im letzten Jahr waren zwei Drittel der Verträge sachgrundlos befristet. Wie wollen Sie das in Ihrem Ministerium in diesem Jahr oder in den nächsten Jahren abbauen? Wie kann das überhaupt sein?

Schneider: Ihre Frage gibt mir Gelegenheit, hier eine Klarstellung vorzunehmen. Die in der Berichterstattung genannte Zahl, was den Anteil der Beschäftigten mit sachgrundlos befristeten Verträgen im BMAS angeht, ist falsch. Der Anteil liegt entgegen der Berichterstattung nicht bei 13,67 Prozent, sondern bei 2,76 Prozent. Für das BMAS selbst ohne Geschäftsbereich liegt er sogar nur bei 0,34 Prozent. Insofern möchte ich das korrigieren.

Zusatzfrage : Aber es gibt ja trotzdem in anderen Ministerien viele Beschäftigte mit sachgrundlos befristeten Verträgen. Ist denn auch die Zahl falsch, dass das Sozialministerium im letzten Jahr zwei Drittel der Neueinstellungen sachgrundlos befristet hat?

Schneider: Wir haben, soweit ich weiß, 14 Prozent sachgrundlos befristet. In der Tat stehen diese 14 Prozent im Raum. Wir bemühen uns natürlich, weniger sachgrundlose Befristungen vorzunehmen. Wie gesagt, für das BMAS liegt der Anteil bei 0,34 Prozent. Das ist ein äußerst geringer Anteil. Wenn ich richtig informiert bin, sind es genau vier Personen, die im BMAS selbst noch sachgrundlos befristet sind. Das soll sukzessive zurückgeführt werden. Das ist der Plan.

Frage: Herr Seibert, am Freitag kommen gleich drei EU-Regierungschefs zur Kanzlerin, nämlich von Italien, Polen sowie Frau May. Auch ohne diesen Gesprächen vorgreifen zu wollen: Wie ist denn generell die Einschätzung der Kanzlerin zum Stand der Brexit-Verhandlungen? Gibt es darüber hinaus vielleicht eine Kernbotschaft, die sie Ihren Gesprächspartnern vermitteln will, auch mit Blick auf den EU-Sondergipfel in der kommenden Woche?

StS Seibert: Sie haben erst einmal recht: Das ist tatsächlich am Freitag eine ungewöhnliche Häufung von internationalen Gästen im Bundeskanzleramt. Das zeigt, denke ich, was man auch bei vielen internationalen Kontakten oder bei einer Auslandsreise - beispielsweise nach Davos oder so - merkt, nämlich das große Interesse unser internationalen Partner an einem engen Kontakt, an Meinungsaustausch mit der Bundesregierung. Sie wollen wissen, wie die Bundesregierung, auch die geschäftsführende Bundesregierung, denkt und wie Deutschland sich weiterhin sowohl in Europa als auch in der Welt einbringen wird.

Zu Ihrer Brexit-Frage: Es ist ja so, dass sich Verhandlungsführer Michel Barnier am Freitag geäußert hat. Er hat gesagt, dass die britische Seite in der Verhandlungsrunde der letzten Woche nicht erläutert hat, wie sich die britische Seite die künftigen Beziehungen zur EU nach 2019, nach dem Brexit, vorstellt. Da wird die Zeit knapp. Großbritannien muss seine konkreten Vorstellungen einbringen, damit diese Verhandlungen voranschreiten können und damit der Europäische Rat im März Position beziehen kann.

Das ist das, was Michel Barnier, der die Verhandlungen für die 27 europäischen Mitgliedstaaten in deren Auftrag führt, gesagt hat. Das wird wahrscheinlich auch Teil des Gesprächs sein.

Der Europäische Rat hat ja ganz klare Leitlinien, die auch für uns gelten. Alle EU27 wollen auch nach dem Austritt von Großbritannien ein enges, tiefes Verhältnis mit diesem wichtigen Partner. Es ist aber auch klar, dass natürlich das Verhältnis zu einem nicht mehr in der EU befindlichen Staat ein anderes sein wird, als es das war, als dieses Land noch in der EU war. Das wird einen Unterschied machen.

Es ist für uns wichtig, dass Großbritannien seine Vorstellungen konkretisiert, wie dieses Verhältnis werden kann, werden soll und was es anstrebt. Wir wollen, dass es eng und partnerschaftlich wird. Wir haben weiterhin ein starkes Interesse daran.

Mittwoch, 14. Februar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/02/2018-02-14-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2018

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