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PRESSEKONFERENZ/1641: Regierungspressekonferenz vom 28. März 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 28. März 2018
Regierungspressekonferenz vom 28. März 2018

Themen: Personalie, Kabinettssitzung (Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, Bologna-Bericht 2015 - 2018), Anteil von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in den Bundesministerien, Verhaftung von Carles Puigdemont in Deutschland, Reduktion von Zucker in Lebensmitteln, Telefonat der Bundeskanzlerin mit Präsident Trump/Handelspolitik, Anschläge auf Moscheen in Deutschland, Medienberichte über nach Deutschland aus Syrien zurückgekehrte PKK-Kämpfer, solidarisches Grundeinkommen, Giftanschlag auf den Ex-Doppelagenten Sergej Skripal in Großbritannien, offener Brief einer Krankenschwester an den Gesundheitsminister/Situation des Gesundheitswesens, türkische Militäroffensiven in Syrien und Irak, CO2-Emissionen Deutschlands, Finanzlage der Deutschen Bank
Sprecher: StS Seibert, Henjes (BMVg) Neuhaus (BMBF), Dimroth (BMI), Baron (BMWi), Strater (BMVI), Kempe (BMFSFJ), Kall (BMJV), Urban (BMEL), Schneider (BMAS), Blankenheim (BMF), Gülde (BMG), Wettern (BMU)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Henjes: Vielen Dank für die Möglichkeit. Ich möchte mich herzlich von Ihnen aus der Runde der Regierungspressekonferenz, und auch überhaupt aus dem Bereich der Pressearbeit verabschieden, dem ich seit 2013 angehöre. Ich hatte die Freude und Ehre, seit Mitte 2015 hier in der Regierungspressekonferenz zu sprechen.

Ich denke, ich hatte ganz am Anfang erwähnt, dass es eine Ehre und eine Freude sei - das hat sich auch bewahrheitet - hier zu sitzen und für den Bereich der Verteidigung zu sprechen. Eine Freude war nicht nur die Regierungspressekonferenz, eine Freude waren auch der Bundespresseball und insbesondere auch die Bürgerpressekonferenzen, die wir am Tag der offenen Regierung hier auch im nächsten August hoffentlich wieder haben. Insofern blicke ich wirklich sehr gern auf diese bewegte Zeit zurück.

Ich werde wohl auch den Bereich des Ministeriums verlassen und wieder als Jurist Robe tragen. Daher freue ich mich darauf, die Bereiche der Kommunikation und der juristischen Auseinandersetzung wieder zu verknüpfen. - Danke.

Vorsitzender Detjen: Herr Henjes, wir danken Ihnen, dass Sie so oft zu uns hier an diese Stelle gekommen sind. Die Wege werden sich ganz bestimmt wieder kreuzen. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Roben - das ist noch schöner als Uniformen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und viel Vergnügen. Vielen Dank, Herr Henjes.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag. Ich möchte Ihnen von zwei Themen aus dem Bundeskabinett berichten.

Zum einen hat die Bundesjustizministerin dem Kabinett den Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgestellt. Das Kabinett hat diesen Bericht zur Kenntnis genommen.

Worum geht es? - Es geht darum, dass 2013 ein vereinfachtes Sorgerechtsverfahren eingeführt wurde. Dieses Verfahren erlaubt es Vätern, die nicht mit den Müttern ihrer Kinder verheiratet sind, beim Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder zu beantragen. Das Familiengericht muss einem solchen Antrag entsprechen und Vater und Mutter die gemeinsame Sorge zusprechen, es sei denn, die gemeinsame Sorge beider Elternteile widerspräche dem Kindeswohl.

Nun hat die Überprüfung des vereinfachten Sorgerechtsverfahrens gezeigt - das ist der Inhalt dieses Berichtes -, dass viele Befürchtungen, die damals mit der Einführung dieses Verfahrens verbunden waren, nicht eingetreten sind. Zudem zeichnet sich ab, dass die neuen Regelungen in der Praxis durchaus handhabbar sind. Der 2013 gefundene Kompromiss hat sich im Wesentlichen bewährt. Deswegen entsteht aus diesem Bericht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Ein zweiter Bericht im Bundeskabinett war der Bologna-Bericht. Der Bologna-Prozess - das wissen Sie - ist die 1999 begonnene europäische Studienreform. In ganz Europa sollen Studienleistungen vergleichbar sein und vor allem anerkannt werden - durch ein Kreditpunktesystem, durch Studienabschlüsse mit dem Bachelor und dem Master. 48 Staaten nehmen derzeit am Bologna-Prozess teil. Am 24. und 25. Mai findet in Paris die zehnte Bologna-Ministerkonferenz statt. Vor jeder solchen Konferenz berichtet die Bundesregierung über die nationalen Fortschritte.

Was sind diese Fortschritte? - Wir gehören - das kann man zusammenfassend sagen - zu den Ländern, die insgesamt sehr gut abschneiden. 91 Prozent aller deutschen Studiengänge schließen mit dem international anerkannten Bachelor und Master ab. Insgesamt sind es 8750 Bachelor- und 8758 Masterstudiengänge in diesem Wintersemester - 3,7 Prozent mehr als beim Bericht von 2015. Etwa zwei Drittel der Bachelor-Absolventen nehmen anschließend ein Masterstudium auf. Das sind die Zahlen aus dem Jahrgang 2013. 30 Prozent der deutschen Studierenden höherer Semester haben einen Auslandsaufenthalt absolviert. Die Bologna-Vereinbarung sieht dafür eine Zielzahl von 20 Prozent vor. In Deutschland streben Bund und Länder darüber hinaus an, dass die Hälfte der Studentinnen und Studenten hier Auslandserfahrung sammeln soll. Wir haben als einziger Staat ein sogenanntes Mobilitätsfenster für die akkreditierten Studiengänge verankert.

In Paris wollen die Minister vereinbaren, Bologna-Staaten konstruktiv zu unterstützen, die jetzt noch Defizite bei den Kernkriterien haben. Deutschland wird seine Erfahrungen auch an die Partner weitergeben. - So viel zu diesem Thema.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Bildungsministerium, zunächst zu zwei Problemen, die innerhalb Deutschlands bestehen, nämlich zum einen die Schwierigkeit, den Studienort innerhalb Deutschlands zu wechseln, was offensichtlich schwieriger ist als innerhalb Europas, und zum anderen der faktische NC beim Übergang zum Masterstudium. Wie sieht die Bundesregierung das? Was tut sie in diesen Bereichen, um Barrieren abzubauen?

In dem Bericht heißt es, international seien nicht alle Länder des Prozesses Staaten, die die Freiheit der Wissenschaft garantierten. Welche Länder sind es, die die Freiheit der Wissenschaft nicht garantieren, und warum wird das toleriert?

Neuhaus: Erst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte mir die Aussagen in Ihrer ersten Frage nicht zu eigen machen. Grundsätzlich haben wir ein Interesse daran, dass der Wechsel von einer Hochschule zu einer anderen Hochschule in Deutschland für Studierende möglich ist. Ihre konkrete Frage ist für das BMBF nicht zu beantworten; Ihr richtiger Ansprechpartner dafür ist die Hochschulrektorenkonferenz.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich auch hier noch einmal ganz deutlich sagen, dass die Wissenschaftsfreiheit für Deutschland ein hohes Gut ist. Wissenschaftsfreiheit lebt vom internationalen Austausch. Wir freuen uns über jeden Studierenden, Lehrenden und Wissenschaftler, der ins Ausland geht oder zu uns nach Deutschland kommt. Das ist eine Bereicherung für Europa und tut Deutschland gut.

Auch im Bologna-Prozess hat die Wissenschaftsfreiheit stets eine herausragende Bedeutung eingenommen. Wir finden: Das ist genau richtig und soll auch so bleiben. Deswegen begrüßen wir es sehr, dass die Wissenschaftsfreiheit auf der Bologna-Ministerkonferenz am 24. und 25. Mai in Paris ein ganz wesentliches Gesprächsthema sein wird. Hierfür gilt: Wir wollen mit und nicht über die am Bologna-Prozess beteiligten Länder sprechen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich diesem wichtigen Dialog nicht vorgreifen möchte.

Zusatzfrage: Wenn Sie in dem Bericht sagen, dass nicht alle Länder die Freiheit der Wissenschaft garantieren, dann müssten Sie doch Ross und Reiter nennen und doch sagen, welche Länder Sie meinen, auch um deutlich zu machen, dass andere Länder nicht gemeint sind.

Neuhaus: Ich finde, dass diese Diskussion auf der Ministerkonferenz stattfinden muss. Im Vorfeld schon Zuweisungen vorzunehmen, lehnt das BMBF ab.

Frage: Wenn aber in dem Bericht steht, dass es Länder gibt, in denen es nicht der Fall ist, darf man dann davon ausgehen, dass die Verfasser des Berichts eine Vorstellung davon haben und sie also nennen könnten?

Neuhaus: Für das BMBF kann ich sagen, dass die Wissenschaftsfreiheit für uns ein ganz herausragendes Thema ist, das wir als Bundesregierung auch immer wieder adressieren und ansprechen. Genau das wird auch auf der Ministerkonferenz in Paris stattfinden.

Frage: Es ist vielleicht nicht das Wichtigste, aber ich stelle die Frage jetzt trotzdem. An das Innenministerium: Herr Dimroth, wie viele Frauen gehören der Führungsmannschaft Ihres Ministeriums derzeit an?

Können Sie sagen, wie es mit dem von der letzten Koalition beschlossenen Gesetz zur Einhaltung der Frauenquote in Übereinstimmung stünde, wenn in der Führungsmannschaft nur Männer wären?

Dimroth: Jetzt haben Sie Ihre erste Frage nach der Zusammensetzung der Leitung des Hauses ja gerade selbst beantwortet. Das lässt sich auch unschwer einer Pressemitteilung entnehmen, die wir vergangenen Freitag dazu veröffentlicht haben. Vielleicht darf ich Sie darauf hin- und gleichzeitig auch verweisen, was Ihre erste Frage anbetrifft.

Was Ihre zweite Frage anbetrifft, so ist im Koalitionsvertrag tatsächlich eine Zielmarke gesetzt. Sie liegt in der Zukunft. Selbstverständlich sieht sich auch das Bundesinnenministerium dieser Zielmarke verpflichtet und wird die entsprechenden Schritte einleiten, um diese Vorgabe zu erreichen.

Zusatzfrage: Bekanntermaßen gab es an der Hausspitze bei Ihnen einen Wechsel. Können Sie mir sagen, welche Anstrengungen Ihr Minister unternommen hat, um den bisherigen Zustand, der für die Zukunft eine Herausforderung zur Umsetzung der Quote bedeutet, jetzt zu ändern? Also: Gab es keine Frauen, die im Sinne Ihres Ministers karrierewürdig waren, oder hat er gar nicht danach gesucht?

Dimroth: Der Minister hat sich für die Personen als Staatssekretäre entschieden, die aus seiner Sicht die richtigen Personen sind, um die großen vor uns liegenden Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.

Zusatzfrage: Spielt für diese Frage die Quote, die ja zum politischen Grundtenor der Großen Koalition gehört, die Umsetzung und Sicherung der Quote, eine Rolle? So werben Sie ja auch bei Industriebetrieben dafür, dass mehr Frauen in die Vorstände und Aufsichtsräte hineinkommen. Gilt also diese Quote für Herrn Seehofer ausdrücklich nicht?

Dimroth: Der Minister hat sich für die Personen als Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre entschieden, die aus seiner Sicht die richtigen sind, um die großen gemeinsam vor uns liegenden Herausforderungen zu bewältigen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Das andere hatten wir im ersten Teil abgehandelt. Das ist eine politische Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, der sich selbstverständlich auch das Bundesinnenministerium des Inneren, für Bau und Heimat verpflichtet sieht.

Frage: Herr Dimroth, es ist ja ein etwas ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Foto auf einer Homepage geändert wird. Könnten Sie uns erklären, wie es dazu gekommen ist? Ist Ihnen selbst aufgefallen, wie peinlich dieses Bild ist? Ist es nur von dieser einen Seite verschwunden, oder ist es der hausinternen Zensur insgesamt zum Opfer gefallen?

Dimroth: Wow! In Ihrer Frage sind so viele Vorhalte, dass ich gar nicht weiß, wo ich mit dem Zurückweisen beginnen soll. "Zensur" und solche Worte - wir hatten diese Diskussion schon bei verschiedenen anderen Gelegenheiten.

Zuruf: Nehmen Sie es in Anführungszeichen!

Dimroth: Ich bin immer sehr dankbar, wenn Sie sozusagen erst recherchieren und dann werten und nicht umgekehrt. Ich denke, das wäre der richtige Weg.

Konkret auf Ihre Frage: Bestimmt ist es auch in der Vergangenheit schon häufiger einmal vorgekommen, dass die Vorgänge so waren, wie von Ihnen jedenfalls in Teilen richtig beschrieben. Es war so, dass wir am vergangenen Freitag zunächst eine Pressemitteilung über die Personalentscheidungen veröffentlicht haben, die sehr bewusst, aber in die Zukunft formuliert war, weil nämlich für mindestens zwei der Herren eine Kabinettsbefassung erforderlich war. Diese hat heute stattgefunden.

Wenn Sie es nachrecherchieren mögen, dann werden Sie feststellen, dass das erste Bild, das wir dazu publiziert haben, eine Aufnahme des Hauses war. Dann hat es im weiteren Verlauf tatsächlich ein Gruppenfoto geben, das dann veröffentlicht wurde. Sie finden es möglicherweise peinlich, ich tue dies nicht. Das wären ein weiterer Unterschied und eine Wertung, die Sie in Ihrer Frage insinuieren.

Dann hat uns die dafür zuständige Fachabteilung im Hause darauf hingewiesen, dass man mit einem solchen Foto und der Überschrift einen Eindruck erwecken könne, der nicht den Tatsachen entspricht. Das bezieht sich nicht auf die Geschlechter der dort abgebildeten Personen, sondern es bezieht sich auf die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Kabinettsbefassung. Dieses Bild war weniger als eine Stunde online. Der weitere Verlauf hat also nicht etwa damit zu tun, dass wir - wie viele in diese Geschichte jetzt hineinzuflechten versuchen - von dritter Seite darauf hingewiesen worden wären, dass das unpassend oder, wie Sie es nennen, peinlich sei, wiewohl wir uns diese Wertung, wie gesagt, ohnehin nicht zu eigen machen.

Nachdem uns die zuständige Fachabteilung also gesagt hat, wir insinuierten mit diesem Bild und dem Titel einen Zustand, der noch nicht den Tatsachen entspreche - die Kabinettsbefassung hatte noch nicht stattgefunden -, haben wir uns dafür entschieden, das Bild zu depublizieren, und werden genau dieses Bild - wie Sie es nun finden mögen; ich muss Ihnen leider ganz offen sagen, dass Ihre Wertung uns daran auch nicht hindern wird - heute wiederveröffentlichen, wenn nämlich die erforderlichen Verfahrensschritte vollzogen sind.

Zusatzfrage: Ich freue mich darauf, dass das Bild wiederpubliziert wird.

Ich habe die Zusatzfrage an das Wirtschaftsministerium oder das Verkehrsministerium: Können wir uns auch auf Fotos der neuen Führungsriege auf der Homepage der Ministerien freuen?

Baron: Sie werden wahrgenommen haben, dass die Parlamentarischen Staatssekretäre bei uns selbstverständlich schon benannt wurden. Dazu gibt es auch schon Informationen auf der Website. Zu allen weiteren Entscheidungen über die beamteten Staatssekretäre muss ich noch um Geduld bitten. Dazu werden sicherlich auch noch Entscheidungen ergehen. Dann wird selbstverständlich auch der Internetauftritt angepasst. Aber derzeit finden Sie die benannten Parlamentarischen Staatssekretäre bei uns auf der Website.

Zuruf: Und die beamteten?

Baron: Dazu sagte ich ja bereits, dass ich dafür noch um etwas Geduld bitte.

Strater: Ich schließe mich dem nahtlos an. Wir veröffentlichen natürlich das, was beschlossen wurde. Wir haben Parlamentarische Staatssekretäre und beamtete Staatssekretäre. Wenn hierzu Entscheidungen getroffen worden sind, werden sie natürlich auch im Internet mit Fotos veröffentlicht.

Frage: Herr Dimroth, Frauen sind das eine, Menschen mit Migrationshintergrund das andere. Warum gibt es solche in der Mannschaft nicht?

Dimroth: Ich könnte mich jetzt, wenn Sie das mögen, Herr Vorsitzender, dieses Mal und vermutlich auch noch x weitere Male wiederholen: Der Minister hat sich für die Personen entschieden, die aus seiner Sicht die richtigen sind, um die großen vor uns liegenden Herausforderungen zu meistern.

Zusatzfrage: Gibt es im BMI Menschen mit Migrationshintergrund.

Dimroth: Ich kenne nicht die Viten aller Mitarbeiter des BMI; dafür bitte ich um Verständnis. Das werden Sie auch nicht ernsthaft von mir verlangen wollen.

Frage: Mich würde interessieren, ob es im Hinblick auf Geschlechterquoten auch Vorgaben für den Ministerien zugeordnete Behörden oder Räte gibt. Ich beziehe mich auf die Wirtschaftsweisen, bei denen offenbar auch ein Problem gegeben ist, weil der Sitz eines der Wirtschaftsweisen, Herrn Wielands, zur Verlängerung ansteht, aber eigentlich eine Frau benötigt wird. Das wird, so entnehme ich es einem Pressebericht, vom Familienministerium im Moment blockiert.

Mich würde zum einen interessieren, ob es vonseiten des Familienministeriums Vorbehalte gegen eine Neubestellung von Herrn Wieland gibt, die damit zu tun haben, dass man eigentlich eine Frau auf diesem Posten haben will.

Zum anderen würde mich interessieren, ob für die Bundesregierung generell bei Besetzung von Stellen, seien es Nominierungen von Bundesbankvorständen oder ähnliches, die Geschlechterquote ein weiteres zentrales Kriterium ist, das erfüllt werden muss, weil Bundesentscheidungen dabei eine Rolle spielen.

Kempe: Vielen Dank für die Frage. Was Sie ansprechen, ist Gegenstand der Ressortabstimmung. Deshalb kann ich dazu hier jetzt nicht konkret Stellung beziehen. Was ich Ihnen sagen kann, ist etwas zum Bundesgremienbesetzungsgesetz. Das könnte ich Ihnen erläutern. Im Fall des Sachverständigenrates, den Sie gerade angesprochen haben, liegt die Federführung beim Bundeswirtschaftsministerium.

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz regelt, dass bei wesentlichen Gremien der Bund darauf hinwirken muss, dass eine paritätische Vertretung bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern erreicht wird. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir als Frauenministerium auf die Einhaltung dieser Vorgaben besonderes Gewicht legen. Mehr kann ich Ihnen dazu im Moment nicht sagen.

Zusatzfrage: Vom Wirtschaftsministerium, das die Federführung hat, würde ich gern erfahren, wie der Stand der Dinge ist und wer am Ende entscheidet.

Von Ihnen, Herr Seibert, würde ich auch gern erfahren, ob mit dem Begriff "Gremien" nur feste Gremien gemeint sind, oder meint das auch die Besetzung von Posten? Ich habe als Beispiel die Bundesbankvorstände erwähnt, bei denen es eh schon einen Usus gibt, dass Ländervertreter einen Teil nominieren und einen Teil der Bund. Kommt jetzt als zusätzliches Kriterium hinzu, ob eine Frau in der Reihung angemessen ist?

Baron: Für das Wirtschaftsministerium kann ich mich dem Gesagten nur anschließen. Jetzt finden die Gespräche zwischen den Ressorts statt, denen ich hier nicht vorgreifen kann.

Generell ist es so - das wissen Sie -, dass der Sachverständigenrat aus fünf Mitgliedern besteht, die für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren ernannt werden. Die Ernennung folgt dem Verfahren, wie es immer verfolgt wird, nämlich durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung entscheidet darüber im Kabinett durch Kabinettsbeschluss, und das steht eben noch aus. Darüber laufen die Gespräche zwischen den Ressorts.

StS Seibert: Ich habe den beiden Kollegen aus den Ressorts hier nichts hinzuzufügen und werde auch keine Aussagen über demnächst, mittelfristig oder langfristig anstehende Besetzungen machen.

Frage: Herr Seibert, ergibt sich aus dem in der letzten Legislaturperiode von der Großen Koalition beschlossenen Gesetz zur Sicherstellung der Frauenquote eine tatsächliche oder politische Verpflichtung für die Bundesregierung - ähnlich der Forderung gegenüber Vorständen und Aufsichtsräten -, in der Führungsmannschaft der Ministerien die Geschlechter halbwegs gleichberechtigt zu repräsentieren, oder bleibt es jedem Minister und jeder Ministerin trotz Richtlinienkompetenz der Kanzlerin frei überlassen, ob man nur Männer oder nur Frauen nimmt?

StS Seibert: Erste Antwort: Ein Gesetz verpflichtet selbstverständlich diejenigen, die in diesem Gesetz genannt sind und auf die dieses Gesetz abzielt.

Zweitens: Ich plädiere dafür, dass Sie sich diese Bundesregierung in ihrer Gesamtheit anschauen, alle hier vertretenen Häuser und das Bundeskanzleramt und das Kabinett, und dann werden Sie feststellen, dass diese Bundesregierung dem sinnvollen Anspruch, dass es eine gute Mischung von Männern und Frauen gibt, auch entspricht, und zwar mehr als vergangene Bundesregierungen. Das heißt, die Richtung stimmt.

Zusatzfrage: Gilt dieses Qualitätsurteil auch für die Führungsmannschaft des Bundesinnenministeriums?

StS Seibert: Ich habe für die gesamte Bundesregierung gesprochen, zu der alle Ressorts gehören.

Frage: Ich habe noch zwei Fragen an Herrn Dimroth, weil Sie sagten, es gehe um eine Zielmarke, an der auch Sie als BMI arbeiteten: Müssen wir dann daraus schließen oder dürfen wir daraus schließen, dass Sie dann im Laufe der Legislaturperiode noch einmal Staatssekretäre austauschen werden?

Ich habe noch eine Nachfrage. Zuletzt war ja auch Emily Haber als Staatssekretärin bei Ihnen im Haus. Muss ich jetzt aus Ihren Ausführungen schließen, dass sie in den Augen von Herrn Seehofer nicht die Richtige war?

Dimroth: Hinsichtlich der ersten Frage habe ich auf das verwiesen, was im Koalitionsvertrag steht, und darauf verwiesen, dass sich selbstverständlich auch das BMI an diese politische Zielvorgabe gebunden sieht. Das ist so. Das wird sicherlich auch die Arbeit der Personalstelle des Hauses in den nächsten Jahren als Leitgedanke ein Stück weit leiten. Das heißt aber natürlich nicht, dass ich damit ankündigen wollte, dass es auf welcher Ebene auch immer sozusagen zwingend und rein aus geschlechtsspezifischen Erwägungen heraus jetzt, demnächst, im Laufe der Legislaturperiode oder am Ende derselbigen zu Wechseln kommen wird. Diese Aussage können Sie mir bitte ausdrücklich nicht zuordnen, sondern es war eine allgemeine Aussage, dass wir uns selbstverständlich wie auch alle anderen Ministerien dieser politischen Zielvorgabe unterworfen sehen; das ist völlig selbstverständlich.

Frau Haber hat ja ihrerseits, wie Sie wissen, den Weg zurück in das Auswärtige Amt gesucht. Insofern stellt sich diese Frage überhaupt nicht. Die stellte sich auch nicht für Herrn Seehofer, sondern Herr Seehofer hat die Personen ausgewählt, die aus seiner Sicht die richtigen sind.

Frage: Herr Dimroth, ohne jede Wertung gefragt: Es gibt ja in der Führungsebene Minister, die Parlamentarische Staatssekretäre und die beamteten Staatssekretäre. Dann kommen die Abteilungsleiter; ich glaube, auch als politische Beamte. Wie viele Abteilungsleiterinnen gibt es unter wie vielen Abteilungsleitern in Ihrem Ministerium?

Dimroth: Ich zögere nur deswegen etwas, weil ich zugeben muss, dass ich nicht hundertprozentig sicher bin, ob ich die Gesamtzahl richtig im Kopf habe. Ich kann Ihnen sagen: Es gibt eine Abteilungsleiterin im Zuständigkeitsbestand des alten BMI, und es wird zukünftig drei Abteilungsleiterinnen geben, weil zwei aus dem Bauministerium in den Zuständigkeitsbereich des BMI gewechselt sind. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht sozusagen die Gesamtsumme nennen. Das lässt sich aber mit einem einfachen Klick auf der Webseite nachrecherchieren. Das kann ich auch gerne tun.

Um Ihnen die Gegenzahl zu nennen: Die ist natürlich deutlich größer. Aber ich bin nicht hundertprozentig sicher, ob ich die Gesamtzahl richtig im Kopf habe. Es gab also eine Abteilungsleiterin, und aktuell gibt es drei, weil zwei aus dem Baubereich hinzugekommen sind.

Frage: Herr Dimroth, Sie schreiben auf Ihrer Webseite, dass es einen Gleichstellungsplan gibt. Können Sie uns den zuschicken oder zur Verfügung stellen?

Dimroth: Ich kenne den nicht. Ich weiß nicht, ob der öffentlich verwertbar ist. Wenn das so ist und wenn der Bedarf besteht, verschicke ich ihn gerne auch über den Verteiler.

Zusatzfrage: Ich meine, wenn Sie öffentlich darüber reden und das bekannt geben - - -

Dimroth: Ja, wir reden auch über andere Dinge öffentlich, die sozusagen mit Dingen hinterlegt sind, die ihrerseits beispielsweise eingestuft sind, interne Kommunikation sind. Deswegen kann ich diesen Schluss noch nicht ziehen. Ich prüfe das gerne, und wenn das geht, dann machen wir das selbstverständlich gerne.

Frage: Auch ein Zitat von der Webseite Ihres Hauses, Herr Dimroth, ist: Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen - dazu gehören Personalentwicklung und Personalentscheidungen - würde auch das Ziel verfolgen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern. - Werden die jüngsten Personalentwicklungen diesem Anspruch und Ansatz gerecht?

Dimroth: Ich werde jetzt nicht sozusagen über jedes Stöckchen springen, das Sie mir hier hinhalten, möglicherweise auch mit Zitaten von unserer Webseite. Ich kann Ihnen noch einmal sagen, warum der Minister so entschieden hat, wie er es getan hat, nämlich weil er davon ausgeht, dass er die richtigen Personen ausgewählt hat. Es ist ja auch bemerkenswert, dass sozusagen nicht über die Qualität der Auswahl gerungen wird, sondern dass man sich ausschließlich auf die Publikation und die Depublikation eines Fotos stürzt, um daraus dann bestimmte Ableitungen herzustellen. Ich bleibe also bei meiner Grundsatzaussage. Die steht, auch im Lichte dessen, was Sie mir hier vortragen.

Zusatz: Das war kein Stöckchen, sondern das war ein Zitat von Ihrer Webseite. Wenn Sie das als Stöckchen bezeichnen mögen, dann ist das Ihre Wertung.

Ich habe nur gefragt, ob die Entscheidung diesem Kriterium, das das Ministerium selbst veröffentlicht hat, gerecht wird. Da dies ein Geschlechterkriterium ist, kann ich natürlich auch nur nach dem Geschlechterkriterium fragen.

Dimroth: Genau, und ich kann Ihnen nur sagen, nach welchen Kriterien der Minister entschieden hat. Das habe ich hier x-fach getan und würde es jetzt wirklich ungern ein weiteres Mal wiederholen.

Frage: Herr Dimroth, Herr Seehofer ist ja jetzt auch Heimatsminister. Das heißt, Sie besetzen ja dieses Thema Heimat. Wenn jetzt quasi die gesamte Führungsriege des Hauses von Männern repräsentiert wird, welche Rolle spielen dann eigentlich Frauen beim Thema Heimat? Können sie sich darauf verlassen, dass sie vom Heimatsminister dann eben auch gleichberechtigt repräsentiert werden?

Dimroth: Ja.

Frage: Manchmal ist es ja so, dass man, wenn man unter Frauen auf Rekrutierungssuche ist, auch Absagen bekommt. Hat der Minister möglicherweise Absagen von weiblichen Kandidatinnen bekommen?

Dimroth: Das kann ich Ihnen schon deswegen nicht sagen, weil ich nicht in jede Verfahrensphase eng eingebunden war. Ich kann Ihnen sozusagen nur sagen, was die Grundlage des Ergebnisses ist, und das habe ich hier getan.

Frage: Ich hätte eine Frage an das BMIJV, und zwar, ob Sie mir sagen können, ob es rechtlich erlaubt ist, ohne richterliche Genehmigung einen Peilsender in Deutschland zu benutzen. Ich frage deshalb, weil ja nach Medienberichten im Fall von Herrn Puigdemont so einer eingesetzt wurde. Ich frage jetzt nicht speziell Sie nach dem Fall, aber vielleicht Herrn Dimroth: Wissen Sie, ob deutsche Behörden über den Einsatz eines solchen Peilsenders vorab informiert waren?

Kall: Ob das nach der Strafprozessordnung zulässig ist, müsste ich nachreichen. Das ist eine Frage, die man prüfen muss.

Dimroth: Zu dem Gesamtkomplex kann ich heute insgesamt nur darauf verweisen, dass es ja inzwischen ein Verfahren gibt, das in diesem Fall läuft, sodass ich Ihnen weitere Details zu dem Ablauf hier nicht mitteilen kann.

Frage: Das ist ja momentan noch ein rein strafrechtliches Verfahren oder eine rein strafrechtliche Angelegenheit. Es gibt ja auch Stimmen, die um eine schlichtende Geste seitens der Bundesrepublik Deutschland bitten. Wie sieht das die Bundesregierung?

Gab es eventuell auch Kontakte zwischen dem spanischen Ministerpräsidenten Rajoy und Bundeskanzlerin Merkel?

StS Seibert: Erstens: Wenn es über solche Kontakte zu berichten gäbe, dann täte ich das hier.

Zweitens: Ich weiß nicht ganz, was Sie mit einer schlichtenden Geste meinen. Ich kann jetzt nur auf das zurückgreifen, was ich hier am Montag auch schon gesagt habe: Nach unserer Überzeugung ist der Katalonien-Konflikt eine innerspanische Angelegenheit, die auf der Basis der spanischen Verfassung und im Rahmen des spanischen Rechts zu lösen und zu regeln ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium: Können Sie uns sagen, ob in Ihrem Hause oder an anderer Stelle geprüft wird, ob der Rechtsinhalt des spanischen Strafrechtstatbestands der Rebellion dem deutschen Hochverrat entspricht? Falls ja, wer prüft das, oder wird das den Gerichten überlassen?

Kall: Nein, genau diese Frage - auch die der beiderseitigen Strafbarkeit der Vorwürfe, die Herrn Puigdemont in dem Europäischen Haftbefehl gemacht werden - zu prüfen, ist Sache des Oberlandesgerichts in Schleswig. Es wird das innerhalb der nächsten Wochen tun - es informiert ja auch darüber -, und das wird es jeweils auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft tun. Genau das ist das System des Europäischen Haftbefehls, dass all diese Fragen in der Hand der Justiz liegen.

Dimroth: Die Zahl der Gesamtabteilungen ist mir jetzt nachgeliefert worden. Die Kollegen werden es mir wahrscheinlich nicht nachsehen, dass ich es nicht auswendig wusste. - Es gibt nach bisherigem Stand zehn männliche Abteilungsleiter und eine weibliche. Zukünftig werden, wie gesagt, die zwei Bauabteilungen sowie eine Abteilung Heimat, hinsichtlich der eine Entscheidung noch nicht getroffen worden ist, hinzukommen.

Frage: Herr Urban, ich habe eine Frage zum Thema "Reduktion von Zucker in Lebensmitteln". In der vergangenen Legislaturperiode gab es ja diese sogenannte Reformulierungsstrategie. Wie sieht es jetzt unter der neuen Ministerin aus? Welche Strategie verfolgt die beim Thema "Reduktion von Zucker in Lebensmitteln"?

Wie verhält sie sich konkret zu dem Thema Zuckersteuer? Hält sie die Einführung einer solchen Steuer für möglich?

Urban: Vielen Dank für Ihre Frage. - Zunächst einmal stelle ich vorweg: Ziel der Bundesministerin ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Das ist ein komplexes Thema, dessen Ziel wir auf vielen Wegen zu erreichen versuchen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unser Programm "IN FORM", das wir im Jahr 2008 aufgelegt haben, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung. Ich erinnere an den Ernährungsführerschein, den wir gerade für Grundschüler anbieten, vor allem in Kooperation mit den Landfrauen. Ich erinnere an die Inbetriebnahme des Bundeszentrums für Ernährung im letzten Jahr, weil die Ernährungsbildung und Verbraucherinformationen einen wesentlichen Anteil daran darstellen.

Wie Sie dem aktuellen Koalitionsvertrag entnehmen können, ist beabsichtigt, eine Gesamtstrategie für die Reduktion von Salz, Zucker und Fett vor allem in Fertignahrungsmitteln umzusetzen. Zu diesem Ziel hat die Bundesministerin auch in ihrer Rede am vergangenen Freitag Stellung genommen. Sie hat gesagt: Wir möchten, dass wir uns gesund und ausgewogen ernähren, und wir müssen dazu den Lebensstil als Ganzes betrachten. - Es geht also um eine Gesamtstrategie für alle Nahrungsmittelgruppen.

Zu Ihrer zweiten Frage nach der von Ihnen genannten Zuckersteuer kann ich Ihnen sagen: Wir arbeiten im Moment auf dem gerade beschriebenen Weg an einer gesunden und ausgewogenen Ernährung mit einer Gesamtstrategie. Im Fokus sollen dabei nicht einzelne Rohstoffgruppen stehen. Ich will beispielsweise nur an die Substitutionseffekte bei Low-Fat-Produkten erinnern, die dann entsprechend mehr Zucker enthalten. Wir können also im Moment nicht bestätigen, dass wir an einer solchen Steuer arbeiten.

Frage: Ich habe zwei Fragen zum Thema Handel. Herr Seibert, Sie hatten gestern kurz von dem Telefonat der Kanzlerin mit Herrn Trump berichtet. Hat Herr Trump in diesem Gespräch irgendwelche Bedingungen, Konditionen oder Überlegungen angeführt, die für ihn erfüllt sein müssen, um Deutschland eine dauerhafte Ausnahme von den Importzöllen auf Stahl und Aluminium zu gewähren?

Das Wirtschaftsministerium möchte ich nach der Vereinbarung zwischen Südkorea und den USA nach dem gleichen Thema fragen: Könnte diese Vereinbarung nach Ihrem Dafürhalten für die EU den Charakter einer Blaupause haben, an der man sich orientiert, um ähnlich wie Südkorea dauerhaft von den Importzöllen ausgenommen zu werden?

StS Seibert: Sie wissen ja, wie wir es halten: Die Gespräche der Bundeskanzlerin mit ausländischen Regierungschefs oder Staatschefs sind grundsätzlich vertraulich. Das heißt, über das hinaus, was wir gestern Abend nach diesem Telefonat presseöffentlich herausgegeben haben, werde ich hier jetzt nichts zum Inhalt des Gesprächs sagen.

Sie wissen, dass sich die Bundeskanzlerin auch in diesem Gespräch erneut dafür ausgesprochen hat, dass es zwischen der EU und den USA Gespräche und einen Dialogprozess über Handelspolitik gibt, und zwar unter Berücksichtigung des regelbasierten internationalen Handelssystems.

Baron: Ich kann hinsichtlich Ihrer Fragen zu Südkorea nicht viel ergänzen. Die Verhandlungen zwischen den USA und Südkorea haben wir natürlich zur Kenntnis genommen, und wir verfolgen das natürlich. Aber es handelt sich um Verhandlungen zwischen zwei ausländischen Staaten, die wir natürlich nicht kommentieren. Es sind Verhandlungen im Rahmen eines Freihandelsabkommens zwischen diesen beiden Ländern.

Für die EU ist es so, wie Herr Seibert es dargestellt hat: Die EU verhandelt jetzt eben weiter, nachdem wir ja mit den befristeten Ausnahmen hinsichtlich der Zölle auf Stahl und Aluminium dieses Gesprächsangebot und das Signal für einen Dialog erhalten haben. Die EU nimmt die Gespräche ja jetzt gerade wieder auf, sodass man der Frage, wie sie verlaufen werden, jetzt auch nicht vorgreifen kann, sondern es ist jetzt erst einmal Sache der EU-Kommission, den Faden aufzunehmen und die Gespräche fortzusetzen.

Frage: Herr Seibert, ich muss auch noch einmal auf das Gespräch zurückkommen. Das Weiße Haus hat bekannt gegeben, dass man sich auch auf eine gemeinsame Position zu China geeinigt habe. Das war jetzt in Ihrem Statement nicht enthalten. Fällt das unter Fake News, oder können Sie das bestätigen?

StS Seibert: Ich bin für das verantwortlich, was wir nach einem solchen Telefonat herausgeben, und wir haben das herausgegeben, was ich Ihnen hier auch vorgetragen habe und was ihnen sicherlich auch schriftlich vorliegt.

Sie wissen, dass die EU und die USA auch in anderen handelspolitischen Fragen als denen nach den Zöllen, um die es zuletzt ging, in engem Austausch stehen. Es gab bereits Ende letzten Jahres eine WTO-Ministerkonferenz in Buenos Aires, bei der Japan, die EU und die USA eine trilaterale Kooperation vereinbart haben, um unfairen Handelspraktiken von Drittstaaten zu begegnen.

Für das Telefongespräch von gestern gilt das, was ich Ihnen gesagt habe.

Frage: Das wäre eigentlich meine Frage gewesen. Deswegen stelle ich jetzt eine andere zu dem Gespräch: Hat die Bundeskanzlerin nach ihrer Wahl zur Bundeskanzlerin denn inzwischen von Herrn Trump Glückwünsche erhalten? Ich habe davon bisher nichts gesehen.

StS Seibert: Es hat ja einige Tage vor der Wahl im Deutschen Bundestag ein Telefonat mit dem US-Präsidenten gegeben, in dem er ihr bereits, die Wahl im Bundestag vorwegnehmend, Glück und Erfolg bei ihrer Arbeit wünschte. Gestern ging es um die Themen, die wir genannt haben.

Frage: Herr Seibert, was die Kritik der US-Regierung und die Kritik der EU-Kommission gemeinsam haben, ist die Kritik an dem deutschen Handelsüberschuss. Dazu habe ich einmal eine Lernfrage. Sie muss nicht an Sie gerichtet sein; vielleicht geht sie auch an das BMF oder das BMWi. Was plant die Bundesregierung konkret für die nächsten Jahre, um den massiven deutschen Handelsüberschuss oder Exportüberschuss zu bekämpfen?

StS Seibert: Ich kann ganz kurz beginnen, und dann können das die Kollegin oder der Kollege vielleicht ergänzen: Die Bundeskanzlerin hat sich zu dieser Frage der Handelsüberschüsse ja zuletzt in Brüssel geäußert. Zunächst einmal gilt: Da, wo unsere Produkte auf internationalen Märkten gefragt sind, ist das ein Ausweis der Leistungsstärke unserer Industrie, auf den wir durchaus stolz sind und an dem wir auch sicherlich nichts ändern wollen.

Es gibt Faktoren, die in den Handelsüberschuss einfließen und auf die eine nationale Regierung keinen Einfluss hat: Wechselkurse, Energiepreise usw. Dann gibt es Faktoren, an denen man tatsächlich arbeiten kann, und in dieser Hinsicht hat die Bundeskanzlerin in Brüssel von dem Paradigmenwechsel gesprochen, der sich in der deutschen Wirtschaft in den letzten Jahren im Grunde vollzogen hat. Wenn es früher immer der Außenhandel war, der der Wachstumstreiber war, so ist es seit einigen Jahren und zunehmend der nationale Konsum, der Binnenkonsum. Das wollen wir fortsetzen, das strahlt auch die Koalitionsvereinbarung aus, auf deren Basis diese neue Regierung arbeitet, und das ist auch ein guter Weg.

Zusatzfrage: Also ist der konkrete Schritt ein größerer Binnenkonsum. Dafür brauchen die Leute ja mehr Geld in der Tasche. Wie wollen Sie also diesen größeren Binnenkonsum erreichen, Herr Seibert?

StS Seibert: Der Binnenkonsum ist seit Jahren steigend und ist seit Jahren ein stärkerer Faktor für das deutsche Wirtschaftswachstum geworden.

Frage: Meine Frage geht an Herrn Dimroth. Der Bundesinnenminister hat ja null Toleranz bei Extremisten versprochen, auch bei Anschlägen auf Moscheen. Aber die Anschläge auf die Moscheen gehen ja weiter. Wie viele Fälle wurden bis jetzt aufgeklärt? Können Sie mir dazu Zahlen nennen?

Dimroth: Zunächst einmal hat der Bundesinnenminister nicht null Toleranz versprochen, sondern er hat gesagt, aus seiner Sicht dürfe es bei solchen Taten, die wirklich empörend sind, keine Toleranz seitens der zuständigen Behörden geben, die, wie Sie wissen - das haben wir hier schon gemeinsam in verschiedensten Konstellationen diskutiert -, auf der Ebene der Länder zu finden sind. So ist es auch hier. Für die Sicherheit von Einrichtungen vor Ort und welcher Art auch immer - dazu zählen selbstverständlich auch und gerade Gebetshäuser und Moscheen - sind die Bundesländer zuständig. Sozusagen dazu hat er nur seine Position klargemacht, dass die Behörden, die diese Zuständigkeit innehaben und ausüben, eben in Ausübung dieser Zuständigkeit bei solchen Übergriffen null Toleranz walten lassen dürfen. Das hat der Innenminister gesagt.

Der Kern der Antwort auf die Frage von eben ist letztendlich auch der Kern in Bezug auf die zweite Frage: Ich habe hier keine Zahlen vorliegen. Das müsste bei den Ländern erfragt werden. Es gibt eine in Richtung BKA als Zentralstelle laufenden Meldedienst; den kennen Sie. Es gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Es gibt die Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität, die hier regelmäßig und auch jährlich vom Bundesinnenminister vorgestellt werden. Insofern laufen die Zahlen auf die Zentralstellen im Bund zu; das ist schon richtig. Aber gerade bei solchen dynamischen Prozessen haben nur die Länder die tagesaktuellen Zahlen, die dann entsprechend eingespeist, konsolidiert, nachbearbeitet und qualitätsgesichert zu einem Zeitpunkt x auch dem BKA vorliegen. Insofern habe ich für Sie keine tagesaktuelle Zahl, die zu Ihrer Frage passen würde.

Zusatzfrage: Gibt es überhaupt Fälle, die bis jetzt aufgeklärt worden sind?

Dimroth: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Es gibt, wie gesagt, eine Zahl von Fällen, die ja auch presseöffentlich bekannt sind, von der die Länder berichten. Aber ich kann Ihnen nicht sagen, ob inzwischen schon Verfahren - erst recht nicht, was justizielle Verfahren angeht - gegen potenzielle Täter zu Ende gebracht werden konnten. Das läge dann sozusagen auch materiell außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs.

Frage: Die Anschläge sind ja bundesweit verstreut und überall geschehen. Gibt es Überlegungen, da diese Anschläge innerhalb kurzer Zeit geschehen sind, das Verfahren außer im Bundeskriminalamt irgendwie auf Bundesebene zusammenzufassen und die Anschläge aufzuklären?

Dimroth: Diese Frage spielt sozusagen nicht auf der Ebene von Überlegungen oder politischen Opportunitätserwägungen, sondern es gibt ja gesetzlich festgeschriebene Zuständigkeiten. Die sehen eben sowohl das präventive Element, also den Schutz solcher Einrichtungen, aufseiten der Länder als auch - grundsätzlich jedenfalls - die Aufklärung, also mögliche Repression gegen solche Übergriffe, wenn sie doch stattgefunden haben, aufseiten der Länder.

Es gibt einen engen Zuständigkeitskatalog, im Rahmen dessen Bundesbehörden ins Spiel kommen. Das BKA hat beispielsweise eine eigene Kompetenz beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Das ist so eine Ausnahme, bei der der Grundgesetzgeber gesagt hat: Hierbei haben wir es in der Regel mit Phänomenen zu tun, die idealerweise von einer Zentralstelle behandelt werden, auch im Rahmen der polizeilichen Aufklärung. - Daneben gibt es noch die Konstellation, dass der Generalbundesanwalt einen Fall an sich zieht und dann wiederum beispielsweise das Bundeskriminalamt mit den Ermittlungen beauftragt. Wann und in welchen Fällen das in Betracht kommt, müsste vielleicht der Kollege erklären. Das ist dann ein justizielles Verfahren, in dem der GBA sagen kann, auch im Rahmen der sozusagen nur ihm gesetzlich eröffneten Möglichkeiten, dass er einen Fall behandelt. Dann könnte das Bundeskriminalamt ins Spiel kommen.

Ansonsten gibt es, wie gesagt, einen gesetzlichen Rahmen, den wir nicht aufgrund von politischen Opportunitätserwägungen in die eine oder andere Richtung ausdehnen oder einengen können. In diesem Rahmen gibt es eben derzeit für diese Fälle keine Zuständigkeit einer Bundesbehörde.

Etwas anderes ist es selbstverständlich, wenn wir über Vereinsverbote sprechen, beispielsweise von Organisationen, die nachweisbarerweise zentral über mehrere Bundesländer hinweg gesteuert werden und aktiv sind. Das ist so ein klassischer Fall, in dem der Bund zuständig wird. Es gibt das geltende PKK-Vereinsverbot; das kennen Sie. Das hat der Bund ausgesprochen, weil das so ein Fall ist, in dem man erkannt hat: Es gibt eine zentrale Steuerung. - Aber bei Aktivitäten in mehreren Bundesländern ist das ein klassischer Sachverhalt, für den der Bund eben ausnahmsweise doch zuständig ist.

Kall: Vielleicht kurz in Ergänzung der Äußerungen von Herrn Dimroth, was die Seite der Justiz angeht, die Strafjustiz ebenso wie die Polizei: Das ist eine ganz klassische Aufgabe der Länder. Das betrifft fast alle Strafverfahren. Der Generalbundesanwalt ist nur zuständig im Bereich von Ermittlungen gegen terroristische Vereinigungen, bei schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, also Terroranschlägen, und im Bereich von Spionage. Das ist im Gerichtsverfassungsgesetz so vorgesehen, und das ist eine Ausnahme von der Länderzuständigkeit.

Zusatzfrage: Die PKK ist eine terroristische Organisation, die auch in Deutschland auf der Liste geführt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich: Wird der Bund da nicht eingeschaltet?

Zur zweiten Frage: Aus Syrien sind laut einiger Medienberichte rund 125 PKK-Kämpfer nach Deutschland zurückgekehrt. Wie besorgt ist die Bundesregierung in dieser Hinsicht? Werden diese Fälle auch im Rahmen der IS-Kämpfer, die zurückkehren, aufgeführt, also sozusagen gleichgesetzt und genauso strafrechtlich verfolgt wie die IS-Kämpfer?

Dimroth: Hinsichtlich der Frage nach der strafrechtlichen Verfolgung wäre es wieder der Kollege, der Ihnen Rede und Antwort stehen müsste.

Zu der Frage des PKK-Vereinsverbots: Ja - das hatte ich ja gerade erwähnt - , das ist tatsächlich ein klassischer Fall, in dem eben eine Bundeszuständigkeit besteht. Deswegen gibt es das PKK-Vereinsverbot, das wir auch mit aller Macht durchzusetzen versuchen. Sie kennen die Diskussionen der Vergangenheit über bestimmte der PKK zuzurechnende Symbole, die auf Demonstrationen gezeigt wurden. Auch das liegt wieder - es wirkt ja manchmal so, als wollte ich mich da exkulpieren, aber es ist halt so - in der Zuständigkeit der Länder. Auch das Versammlungsrecht liegt in der Zuständigkeit der Länder. Es ist an den Ländern, diese bestehenden Verbote durchzusetzen, die verbotenen Symbole, wenn es polizeitaktisch angezeigt ist, einzusammeln und all das, was es an Repressalien gibt, dann auch umzusetzen. Insofern liegt die Handlungshoheit auch hier nicht beim Bund.

Was jetzt das Rückreisegeschehen insgesamt anbetrifft: Das beobachten wir natürlich sehr aufmerksam. Wir sehen allerdings insgesamt keinen signifikanten Anstieg, was das Rückreisegeschehen nach Europa und vor allem nach Deutschland anbetrifft. Selbstverständlich nehmen wir dieses Phänomen insgesamt aber sehr ernst. Dabei unterscheiden wir nicht nach einer Zugehörigkeit zu einer der kämpfenden Gruppen, sondern zunächst einmal gehen die Sicherheitsbehörden davon aus, dass - sozusagen nachrangig in Bezug darauf, für wen man dort in Kampfhandlungen involviert war - dort eine gewisse Radikalisierung und vielleicht auch eine gewisse Abstumpfung stattgefunden hat, aus der sich dann eine erhöhte Gefährlichkeit ergibt. Insofern gibt es ja auch eine Reihe von Maßnahmen, die ergriffen werden, um dann mit den als gefährlich bekannten Personen umzugehen.

Ich will vielleicht noch einen Hinweis ergänzen: Im Koalitionsvertrag ist ja auch das Thema "Verlustmöglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit bei nachgewiesener Beteiligung an Kampfhandlungen" niedergelegt worden, für Doppelstaatler selbstverständlich, nur, weil uns das Grundgesetz verbietet, jemanden in die Staatenlosigkeit zu entlassen. An diesem Thema arbeiten wir selbstverständlich.

Kall: Noch zu der Frage nach den Verfahren des Generalbundesanwalts: Darüber, welche Verfahren der Generalbundesanwalt führt, geben wir hier nie Auskünfte. Darüber informiert er selbst durch Pressemitteilungen. Ansonsten ist bei Rückfragen die Pressestelle des Generalbundesanwalts in Karlsruhe sehr gut zu erreichen.

Frage: Wie viele Leute aus Deutschland sind überhaupt nach Syrien oder in den Irak ausgereist und haben sich dort der PKK oder der YPG angeschlossen?

Dimroth: Herr Vorsitzender, habe ich fünf Minuten, um das zu recherchieren und dann gegebenenfalls darauf zurückzukommen? Ich muss einmal schauen, ob ich die Zahlen dabei habe.

Zusatzfrage: Müssen diese Personen, die rekrutiert worden sind, wenn sie nach Deutschland zurückkehren, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wie es genauso bei IS-Kämpfern der Fall ist?

Kall: Ich kann nur enttäuschend darauf antworten, weil sich nie abstrakt beantworten lässt, wie jemand strafrechtlich zu verfolgen ist. Das hängt immer von allen Umständen des Einzelfalles ab. In vielen Fällen von Rückkehrern aus Kampfhandlungen hat es Verfahren des Generalbundesanwaltes gegeben oder laufen Verfahren des Generalbundesanwaltes wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wegen einzelner Handlungen, auch wegen Handlungen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, also wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen. Aber all das lässt sich überhaupt nicht abstrakt beantworten, sondern immer nur im Einzelfall und dann durch die Strafverfolgungsbehörden und am Ende durch Gerichte, die entscheiden.

Dimroth: Ich kann jetzt die noch offen gebliebene Zahl ergänzen. Die Zahlen sind nicht neu. Wir geben Sie auf Nachfrage regelmäßig heraus, ohne dass wir allerdings zwischen unterschiedlichen Kampfeinheiten vor Ort weiter differenzieren. Wir gehen von ca. 980 Reisenden aus Deutschland nach Syrien aus, von denen zu etwa hundert Personen Erkenntnisse darüber vorliegen, dass sie tatsächlich aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen haben.

Frage: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Es gibt ja eine Debatte um das solidarische Grundeinkommen. Ich wüsste gern, inwieweit es dazu schon Arbeiten, Ideen oder konkrete Pläne in Ihrem Ministerium gibt, weil sich der Minister jetzt ja auch dafür ausgesprochen hat.

Schneider: Ich kann Sie kurz darauf hinweisen, dass sich der Bundesarbeitsminister heute zu der Debatte geäußert hat. Er hat zum Ausdruck gebracht, wie er die Debatte, die auch um ein solidarisches Grundeinkommen geführt wird, wahrnimmt.

Ich kann dem aktuell erst einmal nichts hinzufügen, möchte aber noch einmal darauf verweisen, dass er sich auch bereits zuvor schon wahrnehmbar geäußert hat, zum einen gegenüber diversen Zeitungen, aber zum anderen auch in seiner Rede im Bundestag in der - so meine ich - vergangenen Woche, in der er zu den Schwerpunkten seiner Arbeit Stellung genommen hat. Dabei ist auch deutlich geworden, dass er ein Hauptaugenmerk darauf richten möchte, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Sie wissen, dass im Koalitionsvertrag ein sozialer Arbeitsmarkt vereinbart wurde. Im Rahmen dessen sollen 150 Menschen wieder in Arbeit kommen, die bisher nicht in Arbeit kommen konnten und von der sogenannten Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Insofern ist das ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesarbeitsministers.

Ich kann Ihnen jetzt nicht aktuell darüber berichten, dass es Arbeiten an einem ganz konkreten Vorhaben anderer Art gibt. Aber das Thema des sozialen Arbeitsmarktes ist auf jeden Fall eines, mit dem sich das BMAS sehr intensiv beschäftigt.

StS Seibert: Da das Thema Arbeit, Arbeitslosigkeit, Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ein sehr wichtiges Thema für die Bundesregierung ist, möchte ich ganz kurz etwas dazu sagen. Wir alle arbeiten auf der Basis des Koalitionsvertrages. Er hat sich tatsächlich die zwei Ziele gesetzt, Vollbeschäftigung zu erreichen und Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Ganz konkret: Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, die Vermittlung und die Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Das ist ein wichtiger Fokus der Bundesregierung. Das Ziel ist also, Menschen in Arbeit zu bringen und Menschen, die schon sehr lange Zeit arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf den Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Die Bundeskanzlerin hat diesem Thema in ihrer Regierungserklärung ja auch große Bedeutung beigemessen und gesagt: Wir müssen uns auch dafür mit großer Ernsthaftigkeit um die wirtschaftlichen Grundlagen Deutschlands kümmern. Denn es ist die Wirtschaft, die die Arbeitsplätze schafft, die wir brauchen. Zudem müssen wir also Menschen, die arbeitslos sind, befähigen, wieder in den Arbeitsmarkt hineinzukommen. Für einige Langzeitarbeitslose hat sich die Koalition auf einen sozialen Arbeitsmarkt verständigt - das war jetzt ja auch schon ein Thema. Dieser soziale Arbeitsmarkt soll allerdings durchlässig sein. Das soll, wie die Kanzlerin selbst formuliert hat, kein Ort der Aussichtslosigkeit werden. Das heißt, das Ziel bleibt auch da, dass die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt kommen. - Das sind die Schwerpunkte der Bundesregierung. Daran wollen wir alle zusammen mit großer Kraft arbeiten.

Frage: An das Arbeitsministerium und Herrn Seibert: Soll Hartz IV als Sozialhilfe also im Endeffekt überhaupt noch weiterbestehen, oder soll es von einem neuen Mittel ersetzt werden?

Zum Begriff "Hartz IV": Wünscht sich der Minister, dass man einen neuen Begriff findet, der vielleicht symbolisch anders klingen könnte?

Schneider: Zu Begriffsdiskussionen werde ich mich hier jetzt nicht äußern.

Der Minister hat heute Stellung zu einer aktuell laufenden Debatte genommen, die unter anderem das Thema eines solidarischen Grundeinkommens, aber auch die Frage beinhaltet, welche Möglichkeiten denjenigen zur Verfügung gestellt werden sollen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Er hat gesagt, dass er diese Debatte als notwendig erachtet. Dem kann ich aktuell nichts hinzufügen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben gerade interveniert.

StS Seibert: Nein.

Zusatz: Ergänzt. Entschuldigung.

StS Seibert: Ja.

Zusatzfrage: Heißt das, dass die Bundeskanzlerin den Vorstoß von Herrn Heil begrüßt? Macht sie sich damit möglicherweise auch den Begriff des solidarischen Grundeinkommens zu eigen?

StS Seibert: Es gibt die Äußerungen verschiedener Politiker, und das sind Diskussionsbeiträge. Es gibt den Koalitionsvertrag, zu dem sich die Regierungsparteien bekannt haben und an dessen Umsetzung wir mit aller Kraft arbeiten wollen, weil es extrem wichtige Ziele sind, Vollbeschäftigung zu erreichen und so viele Langzeitarbeitslose wie möglich wieder zu befähigen, ihren Platz im Arbeitsmarkt zu finden.

Zusatzfrage: Was hält sie von dem Begriff "solidarisches Grundeinkommen"?

StS Seibert: Es geht nicht um Begriffe. Ich habe Ihnen gerade erklärt, dass wir uns für einige Langzeitarbeitslose - nicht für die gesamte Zahl, sondern für einige Langzeitarbeitslose - darauf geeinigt haben, einen sogenannten sozialen Arbeitsmarkt einzurichten, also für diejenigen, die die größten Schwierigkeiten haben, in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Aber das Ziel bleibt, dass die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt kommen.

Dimroth (zum Anteil von Frauen unter den beamteten Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären): Während wir hier saßen, habe ich in einer Reihe von Onlinemedien zu der Geschichte mit dem Foto lesen dürfen, dass, obwohl ich hier doch recht deutlich ausgeführt habe, nach wie vor insinuiert wird, dass die Depublikation eine Maßnahme gewesen sei, die aufgrund von wahrgenommener Kritik an diesem Foto stattgefunden habe. Das will ich nur noch einmal deutlich zurückweisen. Ich hatte hier ausgeführt, welches die wahren Gründe waren.

Wirklich ärgerlich ist - deshalb habe ich noch einmal um das Wort gebeten - , dass in diesen Meldungen zu lesen ist, dass nach der Kritik am Montag oder wahlweise am Dienstag das Foto plötzlich weggewesen sei. Das entspricht einfach nicht den Tatsachen. Das Foto war weniger als eine Stunde auf der Webseite. Daraus mag jeder seine Schlüsse ziehen, aber zu behaupten, wir hätten Montag oder Dienstag nach wahrgenommener Kritik reagiert, ist jedenfalls schlichtweg falsch. Das Foto war weniger als eine Stunde online und wurde dann aus den von mir erörterten Gründen wieder heruntergenommen. - Vielen Dank.

Frage: Ich möchte noch einmal auf den Fall Skripal zurückkommen. Bereits am 23. März wurde vom britischen High Court festgehalten, dass Blutproben von den Skripals auf einen Kampfstoff aus der Nowitschok-Klasse oder auf einen sehr ähnlichen Kampfstoff hindeuten würden. Es ist auch überhaupt keine Rede davon, dass der Kampfstoff in Russland produziert worden sei. Das sind Informationen direkt aus Porton Down, die jetzt gerichtlich festgehalten wurden. Das bedeutet letztendlich, dass wirklich alle möglichen Akteure für diesen Giftgasanschlag verantwortlich sein könnten.

Die Frage, die sich stellt ist, warum die Bundesregierung diese Erkenntnisse in ihre Bewertung des Giftanschlages überhaupt nicht einfließen lässt.

Breul: Ich kann gern beginnen. Ihre Schlussfolgerung ist nicht die, die die Bundesregierung zieht, sondern das ist Ihre eigene Schlussfolgerung. Was der High Court gesagt hat, ist mir im Einzelnen nicht bekannt. Das Ermittlungsverfahren im Fall Skripal ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem stimmte der Europäische Rat aufgrund der Unterrichtung über den Stand der britischen Untersuchung bereits letzte Woche mit der Einschätzung überein, dass sehr wahrscheinlich die Russische Föderation für den Anschlag verantwortlich ist. Es gibt dazu keine andere plausible Erklärung.

Zusatzfrage: Sie sagen, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die OPCW hat ihre Ermittlungen ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Es stellt sich direkt die nächste Frage: Auf welcher Basis nehmen Sie seitens der Bundesregierung diese Beurteilung des Giftanschlags vor?

Ist das nicht eine Art von Vorverurteilung, um diese alte Frage noch einmal in den Raum zu stellen? Eigentlich gilt ja nach wie vor als Grundlage des Rechtsstaates - ich muss es noch einmal sagen - die Unschuldsvermutung. Diese scheint jetzt im Falle von Russland - so muss man es ja wohl sagen - keine Rolle zu spielen. Oder verfügen Sie über neue Beweise oder Erkenntnisse in diesem Fall?

Breul: Vielleicht hole ich dann doch noch einmal aus und rufe in Erinnerung, worum es hier eigentlich geht: Wir haben mitten in Europa einen Angriff mit einem Nervengiftstoff erlebt. Das war das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass das passiert ist. Über 100 Menschen - unbeteiligte, unschuldige Menschen - wurden diesem Giftstoff ausgesetzt. Das war ein Anschlag auf die europäische Sicherheit. Das war nicht nur ein klarer Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen, vielmehr ist das aus völkerrechtlicher Sicht auch eine Frage der Verletzung der Prinzipien des Interventionsverbots und des Gewaltverbots. Ein Staat hat das Recht, sich gegen solche Völkerrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. Russland hat bisher keinerlei glaubhaften Versuch unternommen, eine konstruktive Rolle bei der Aufklärung zu spielen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Schwere des Anschlags ist unsere Entscheidung, unsere Reaktion darauf maßvoll und angemessen.

Frage: Herr Breul, eine Lernfrage zu den vier ausgewiesenen Diplomaten: Sind das russische Spione gewesen? Wissen Sie, wer diese vier Menschen sind, und sagen Sie den Russen das? Können die Russen jetzt einfach sagen: Okay, die vier ziehen wir ab und senden einfach vier neue? Oder müssen die jetzt insgesamt vier weniger in Deutschland haben?

Breul: Das war ja eine ganze Reihe von Fragen. Die vier sind natürlich namentlich bekannt und wurden dementsprechend der russischen Botschaft kommuniziert.

Zusatzfrage: Sie haben die ausgesucht?

Breul: Ja. Die Auswahl erfolgte aufgrund von Erkenntnissen, über die ich von dieser Stelle aus keine weitere Auskunft geben kann, aber wir haben ja bereits kommuniziert, dass das Kriterium ein nachrichtendienstlicher Hintergrund war.

Zusatzfrage: Die andere Frage war: Können Sie Russen jetzt einfach vier neue schicken?

Breul: Ja. Ich kann das noch kurz erklären: Was wir hier gemacht haben, ist die Erklärung von Diplomaten zu sogenannten Persona non grata. Das geschieht auf Basis von Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Da heißt es:

"Der Empfangsstaat kann dem Entsendestaat jederzeit ohne Angabe von Gründen notifizieren, dass ... ein Mitglied des diplomatischen Personals der Mission persona non grata ... ist. In [diesem Fall] hat der Entsendestaat die betreffende Person entweder abzuberufen oder ihre Tätigkeit bei der Mission zu beenden."

Das sagt nichts aus über die Gesamtgröße der diplomatischen Mission.

Frage: Eine Frage zum Verständnis des Timings: Erst gab es den einstimmigen Beschluss des Europäischen Rats in der letzten Woche und dann folgte die Entscheidung Anfang der Woche, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die OPCW-Experten gerade am Ermitteln waren. Nun hat die Bundesregierung immer darauf gedrängt, dass die OPCW eine entscheidende Rolle bei den Ermittlungen spielen sollte. Hätte man diesen Ermittlungszeitraum - ich vermute, ein paar Tage oder wenige Wochen - nicht noch abwarten können, um noch eine andere Grundlage zu haben, auf die man ja ganz bewusst auch völkerrechtlich gesetzt hat, statt jetzt mitten in diesem Prozess die Entscheidung zu treffen?

Breul: Das, was der Europäische Rat beschlossen hat, haben wir ja gerade schon zitiert. Ich glaube, die Bundeskanzlerin hat in ihrer Pressekonferenz auch noch einmal unterstrichen, dass sozusagen in Umsetzung des Beschlusses des Europäischen Rates am Freitag Konsultationen über diese Umsetzung begonnen haben. Ich habe gerade noch einmal deutlich gemacht, dass die Verletzung des CWÜ eine Baustelle ist, aber beileibe nicht die einzige. Es ist gut, dass die OVCW die umfangreichen britischen Untersuchungen unabhängig verifiziert. Unabhängig davon sind wir nach Unterrichtung über die britischen Untersuchungsergebnisse zu dem Schluss gekommen - und mit "wir" meine ich: der Europäische Rat -, dass die Russische Föderation wahrscheinlich für den Anschlag verantwortlich ist und es dafür keine andere plausible Erklärung gibt.

Zusatzfrage: Soweit habe ich das verstanden. Für mich wäre es plausibel gewesen zu sagen: Man hat diese Feststellung beim Rat, und wenn die unabhängige Untersuchung, auf die man als Bundesregierung mit gedrängt hat, dieses Ergebnis nicht durch neue Erkenntnisse infrage stellt, dann folgen die Maßnahmen. Damit hätte man doch eine Institution wie die OPCW stärken können, statt jetzt in diesem laufenden Prozess der unabhängigen Ermittlung schon Sanktionen zu beschließen.

StS Seibert: Die Untersuchung in Den Haag ist wichtig, deswegen haben wir uns für sie auch eingesetzt. Gleichwohl haben auch die bereits in Großbritannien erfolgten Untersuchungen einen sehr hohen Standard, und die Entscheidung der europäischen Mitgliedstaaten ist nach intensiven europäischen Kontakten und nach intensiven Darlegungen auch der britischen Regierung gefällt worden.

Frage: Herr Breul, Sie sagten jetzt zum wiederholten Male, dass sich Russland nicht konstruktiv an den Ermittlungen beteiligen würde. Erstens sind die Ermittlungen ja noch nicht abgeschlossen. Zweitens hatte Russland direkt nach Bekanntwerden des Giftanschlags seine Mithilfe bei den Ermittlungen angeboten, verlangte aber korrekterweise Zugang zu den bis dahin vorhandenen Indizien oder Beweismitteln, eben um konstruktiv an den Ermittlungen teilnehmen zu können. Was wollen Sie damit aussagen, wenn Sie wiederholt behaupten, dass sich Russland nicht konstruktiv beteiligen würde?

Breul: Ich glaube, das ist nicht neu, dazu haben wir in der letzten Woche schon Stellung genommen; ich kann es aber gerne noch einmal sagen. Was wir von Russland erwarten, sind nicht pauschale Zurückweisungen, sondern konkrete Antworten. Das Verfahren läuft natürlich federführend bei unseren britischen Kollegen. Die haben eine ganze Reihe von konkreten Fragen gestellt, auf deren Beantwortung sie bis heute warten. Stattdessen gibt es pauschale Zurückweisungen unterschiedlicher Natur über Programme, die angeblich nicht existierten; andere sagen, sie seien eingestellt worden usw.

Die Linie ist doch klar: Wir fordern Russland auf - und wollen mit Russland im Dialog sein -, konkrete Antworten zu geben und sich konstruktiv in diesem Verfahren zu verhalten. Das ist bis heute nicht geschehen.

Frage: In diesem Zusammenhang noch eine Frage an Herrn Seibert: Sie nehmen ja auch internationale Kritik an der Entscheidung oder an der Begründung beziehungsweise der mangelnden Begründung der Entscheidung zur Kenntnis. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber Großbritannien dafür ein, dass man Erkenntnisse öffentlich macht, um die Entscheidung so am Ende doch zu legitimieren? Was sind da die Reaktionen und wann könnte das geschehen? Könnte das geschehen, wenn der OPCW-Bericht vorliegt?

StS Seibert: Nur zur Vollständigkeit: Wir nehmen natürlich auch internationale Zustimmung zu dieser Entscheidung zur Kenntnis, denn nach dem Montag sind ja noch einige weitere Staaten hinzugekommen, die ähnliche Maßnahmen ergriffen haben.

Für uns ist diese Entscheidung - und das gilt wohl auch für die anderen europäischen Partner, die Maßnahmen ergriffen haben - legitimiert und begründet durch die intensiven Darlegungen der britischen Seite und die intensiven Debatten, die dazu auch auf dem Europäischen Rat geführt wurden. Was die Kommunikation der britischen Regierung betrifft, kann ich hier keine Ratschläge geben.

Zusatzfrage: Man hat mit Geheimdienstinformationen zu Chemiewaffen ja schon schlechte Erfahrungen gemacht - ich darf an den Irak erinnern. Warum ist sich die Bundesregierung diesmal sicher, dass die Geheimdienstinformationen zutreffend sind und nicht, wie seinerzeit im Fall des Irak, Fehl- oder Desinformationen sind?

StS Seibert: Wir haben hier doch inzwischen mehrfach dargelegt - und etwas anderes kann ich Ihnen dazu auch nicht bieten -, dass es intensive Kontakte gleich nach diesem entsetzlichen Anschlag gab, und zwar nicht nur mit den Briten, die ihre Erkenntnisse intensiv dargelegt haben, sondern natürlich auch mit anderen europäischen Staaten. In diesem Austausch ist der Beschluss des Europäischen Rates am Freitag gefasst worden, der am Montag in diese Maßnahmen umgesetzt wurde - Maßnahmen, die, wie gesagt, jedenfalls auf deutscher Seite maßvoll sind.

Es bleibt bei der Aufforderung an Russland, die Fragen, die ihnen mit Dringlichkeit gestellt werden, zu beantworten und das Programm Nowitschok gegenüber der Den Haager Organisation vollkommen offenzulegen. Insofern hat Russland es weiterhin in der Hand, auch eine konstruktive Rolle dabei zu spielen.

Frage: Ich habe zwei Fragen an Herrn Seibert zum Kabinett.

Erste Frage: Ist heute auch über den Maritimen Koordinator, den Logistikbeauftragten und den Schienenverkehrsbeauftragten entschieden worden?

Zweite Frage: Für wann ist die Vorlage des zweiten Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt geplant und für wann ist die Vorstellung der Eckpunkte für den Haushalt 2019 geplant?

StS Seibert: Eine Menge auf einmal. Zu den Haushaltsfragen müsste ich Sie vielleicht an das Bundesfinanzministerium verweisen.

Ansonsten kann ich nur grundsätzlich sagen, dass die Bundesregierung in der heutigen Kabinettssitzung verschiedene Personalentscheidungen getroffen hat. Zu einzelnen Personen kann ich an dieser Stelle keine Auskunft geben.

Blankenheim: Zum Haushaltsgesetz: Die Kabinettsbefassung ist für den 2. Mai geplant, die Bundesratsbefassung für den 6. Juli.

Zusatzfrage: Und die Eckpunkte für den Haushalt 2019?

Blankenheim: Das müsste ich nachreichen.

Frage: An das Gesundheitsressort: Wie Sie vielleicht wissen, gibt es einen emotionalen Brief einer Krankenschwester, der in den sozialen Medien heiß diskutiert wird. Dieser Brief wurde offenbar auch an Ihr Ministerium geschickt. Denken Sie darüber nach, auf diesen Brief zu reagieren? Wenn ja: In welcher Form wollen Sie darauf reagieren?

Gülde: Vielen Dank für die Frage. - Ich kann Ihnen zum aktuellen Stand noch keinen Eingang eines Briefes bestätigen. Wir haben von diesem Brief in den sozialen Medien natürlich auch erfahren. Ich kann Ihnen jetzt aber noch keine Stellung dazu geben, wie wir darauf reagieren werden. Generell nehmen wir aber, wie Sie wissen, zu offenen Briefen keine Stellung. Wir warten jetzt erst einmal den Eingang des Briefes in unserem Ministerium ab.

Frage: Zum Thema Afrin: Herr Breul, wie sieht es bei Ihnen mit der Prüfung des Angriffs der Türken in Sachen Völkerrecht aus? Wir warten jetzt seit zweieinhalb Monaten auf ein Ergebnis von Ihrer Seite. Haben Sie da mittlerweile zu einem Ergebnis gefunden?

Breul: Zu diesem Thema habe ich nichts Neues mitzuteilen.

Zusatzfrage: Wie lange müssen wir darauf noch warten?

Breul: Über diese Debatte über Zeitrahmen, genaue Abläufe, was wie bewertet wird und wie lange das dauern kann, haben wir uns hier ausführlich ausgetauscht; da habe ich jetzt nichts mehr hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Afrin liegt ja in Syrien, da geht es also quasi um die völkerrechtliche Bewertung eines türkischen Angriffs auf Syrien. Die Türkei hat diese Woche gemeldet, dass man mit Drohnen PKK-Kämpfer im Irak angegriffen habe. Auch das ist gemeinhin völkerrechtswidrig. Prüft die Bundesregierung auch diese Angriffe? Haben Sie da vielleicht schon zu einem Ergebnis gefunden?

Breul: Ich glaube, auch über diese Meldungen und Ankündigungen hatten wir Mitte letzter Woche kurz gesprochen. Die irakische Regierung hat dementiert, dass es eine türkische Offensive in der Region Sindschar gebe. Wir haben dazu keine eigenen Erkenntnisse, fordern aber natürlich nichtsdestotrotz alle Beteiligten auf, zur Beruhigung einer ohnehin angespannten Situation vor Ort beizutragen. Gerade die Region Sindschar, die Bevölkerung in Sindschar, hat massiv unter dem IS-Terror gelitten. Es ist wichtig, dass sie nicht in weitere regionale Konflikte hineingezogen wird. Wir haben Meldungen gesehen, dass die Ministerpräsidenten der beiden Länder, also Herr Yildirim und Herr Abadi, miteinander telefoniert haben und sich darauf verständigt haben, die Lage sozusagen nicht zu eskalieren, sondern in einem Gespräch über die bestehenden Probleme zu bleiben. Das begrüßen wir sehr.

Frage: Frau Wettern, hat das BMU Kenntnis von einer Studie, die wohl auf WWF-Zahlen beruht, der zufolge Deutschland mit Datum von heute das CO2-Emissionsbudget verbraucht hat - 217 Millionen Tonnen CO2 sind das wohl -, das unter Zugrundelegung des Pariser Zwei-Grad-Ziels für das gesamte Jahr zur Verfügung stehen würde? Bestätigen Sie diese Zahlen? Wie bewerten Sie sie? Wie verhält sich der Ausstoß des Jahresbudgets im Frühjahr zu den Vorjahren? War das da ähnlich?

Wettern: Ein bisschen kann ich Ihnen dazu sagen. Die Studie liegt mir im Einzelnen nicht vor, insofern haben wir zu den einzelnen Zahlen noch keine genaueren weiteren Angaben; deshalb würde ich bei den Zahlen jetzt erst einmal nicht viel bestätigen. Allerdings muss ich dazusagen, dass der WWF in diesem Zusammenhang mit seinen Äußerungen zum Thema Budgets und Jahresbudget das Paris-Abkommen mit ins Spiel bringt. Das Paris-Abkommen legt allerdings überhaupt keine Budgets fest, sondern setzt das Ziel der weitgehenden Treibhausgasneutralität für 2050 fest. Ich möchte nicht sagen, dass das ein unseriöses Rechenexperiment ist, aber es ist eben ein bisschen wackelig, weil die Berechnungen in dieser Studie keinen Anker im Paris-Abkommen haben.

Deutschland hat, wie Sie wissen, im Koalitionsvertrag ein Klimaschutzgesetz vorgesehen, das wir in diesem Jahr mit der Bundesregierung erarbeiten werden und im nächsten Jahr beschließen werden. Darüber werden wir unseren CO2-Ausstiegspfad und CO2-Minderungspfad definieren.

Zusatzfrage: Wenn ich das richtig verstanden habe, ergibt sich die Zahl aus der Summe der Treibhausgase, die nach internationalen Berechnungen global ausgestoßen werden dürften, um das Zwei-Grad-Ziel zu halten, und das dürften, wenn man das wiederum auf die Bevölkerung herunterrechnet, für Deutschland dann wohl nur diese 217 Millionen Tonnen sein. Gut, Sie wollen das nicht weiter kommentieren, aber immerhin ist das ein eigener Maßstab. Trifft es zu, dass dieser Verbrauch des Jahresetats im vergangenen Jahr später erreicht wurde, dass also in diesem Jahr in Relation innerhalb dieses Maßstabs dann doch mehr CO2 ausgestoßen wurde?

Wettern: In den Berechnungen, die der WWF im letzten Jahr angestellt hat, wurde das Budget in der Tat später erreicht. Wir haben zusammen mit dem Umweltbundesamt gerade aber auch die Klimabilanz 2017 veröffentlicht, in der von minimalen Emissionsrückgängen insgesamt die Rede ist. Das sind unsere Zahlen, auf die wir uns im Wesentlichen beziehen.

Frage: Können Sie bestätigen, dass Deutschland in etwa viermal so viele Treibhausgase in die Luft sendet, wie es das nach dem Pariser Abkommen eigentlich maximal sollte?

Wettern: Noch einmal: Das Paris-Abkommen enthält keine Budgets für CO2, insofern bestätige ich auch keinen vierfachen, fünffachen oder zweifachen Ausstoß. Dass Deutschland zu viel emittiert, ist, glaube ich, hinlänglich bekannt und diskutiert, nicht zuletzt in der Frage des nicht erreichten 2020-Ziels. Das bestätige ich Ihnen jetzt aber nicht.

Zusatzfrage: Können Sie uns in etwa sagen, wie viel zu viel Deutschland emittiert - doppelt so viel, dreimal so viel oder, wie es in der Studie jetzt heißt, viermal zu viel?

Wettern: Das würde ich Ihnen nachher nachreichen.

Frage: An Herrn Seibert und wahrscheinlich auch an Herrn Blankenheim: Wenn die größte deutsche Bank in Turbulenzen gerät und noch instabiler zu werden droht, ist das dann eine Sache, die die Bundesregierung zu interessieren hat oder die die Bundesregierung im Hinblick auf die Stabilität des deutschen Finanzsystems beunruhigt?

StS Seibert: Die Deutsche Bank ist ein Privatunternehmen, deswegen werde ich hier keine Spekulationen betreiben. Sie spielen ja auch auf Personalspekulationen an: Auch an denen beteilige ich mich nicht.

Blankenheim: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Mittwoch, 28. März 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. März 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/03/2018-03-28-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2018

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