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PRESSEKONFERENZ/1782: Regierungspressekonferenz vom 7. November 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 7. November 2018
Regierungspressekonferenz vom 7. November 2018

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2014 bis 2017 zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie), Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Midterm Elections in den USA, Verwaltungsvereinbarungen mit Italien, Spanien und Griechenland; Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, UN-Migrationspakt, Nachfolge im Amt des BfV-Präsidenten, Beschaffung von Heron-Drohnen für die Bundeswehr, Ausschreibung der 5G-Mobilfunkfrequenzen, Nord Stream 2, Reise des Bundesaußenministers nach China, mögliches Treffen des Bundesverkehrsministers mit deutschen Autoherstellern, Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes, geplante Verlängerung der Übergangsfrist bis zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, Besuch der Bundeskanzlerin in Kiew, verlängerte Zulassung von Glyphosat, Ganztagsschulausbau, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, türkische Militäroffensive auf Afrin

Sprecher: StS Seibert, Haufe (BMU), Jornitz (BMWi), Petermann (BMI), Buser (BMVI), Wogatzki (BMF), Burger (AA), Kall (BMJV), Brandt (BMEL), Audretsch (BMFSFJ), Neuhaus (BMBF)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Wir kommen, was die Kabinettssitzung angeht, zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Was heißt das? - Das geht auf die Einigung der Koalitionsparteien vom 2. Oktober dieses Jahres auf ein "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" zurück. Wir setzen das jetzt Stück für Stück um, und ein Teil dieser Umsetzung ist eben diese Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Sie soll den Verkehrsüberwachungsbehörden die Möglichkeit geben, auf die Daten des zentralen Fahrzeugregisters zuzugreifen, um anhand der Daten, die dort gespeichert sind, überprüfen zu können, ob ein Fahrzeug berechtigt ist, am Verkehr in Gebieten mit möglichen Verkehrsbeschränkungen teilzunehmen oder nicht. Dafür wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Klargestellt wird außerdem, dass die Überwachungsbehörden berechtigt sind, die Einhaltung von immissionsschutzbedingten Verkehrsbeschränkungen und -verboten auch im automatisierten Anfrage-Auskunft-Verfahren zu überwachen.

Das zweite Thema, mit dem sich das Kabinett heute befasst hat, ist der Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe in den Jahren 2014 bis 2017. Das ist ein Bericht, der dann zur Unterrichtung an den Bundestag weitergereicht wird. Wenn man auf diesen Zeitraum 2014 bis 2017 schaut, so sieht man, dass der Bedarf an humanitärer Hilfe im Ausland erheblich gestiegen ist. Neben Naturkatastrophen waren es vor allem die Folgen bewaffneter Konflikte, die diesen humanitären Hilfsbedarf so haben steigen lassen.

Humanitäre Notlagen ziehen sich ja oft über viele Jahre, manchmal Jahrzehnte hin. Angesichts des wachsenden Bedarfs hat die Bundesregierung, hat Deutschland seine humanitäre Hilfe in diesem Zeitraum 2014 bis 2017 gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum deutlich gesteigert und ist 2017 zum weltweit zweitgrößten bilateralen Geber aufgestiegen. Wir hatten hierüber am Montag ja auch schon zum Teil mit Bezug auf die Region "Syrien und die Nachbarstaaten" berichtet. Im Zeitraum 2014 bis 2017 hat der Bund humanitäre Hilfsmaßnahmen mit insgesamt 3,97 Milliarden Euro unterstützt. Regionale Schwerpunkte in diesem Zeitraum waren der Naher Osten und Afrika, natürlich die Hungerkrisen in Afrika und vor allem eben auch die Syrien-Krise. Der Hilfe in Flucht- und Vertreibungssituationen wurde dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Deutschland hat sich zu einem wichtigen Impulsgeber und Mitgestalter des internationalen humanitären Systems entwickelt. Deutschland beziehungsweise die Bundesregierung haben einen wesentlichen Anteil zum Istanbul-Gipfel von 2016 - "Humanitärer Weltgipfel" hieß er - geleistet. Wir haben in dem Zeitraum, um den es hier geht, den Vorsitz in einer Reihe von wichtigen humanitären Gremien übernommen. Wir sind Vorreiter, wenn es darum geht, vorausschauende Ansätze für humanitäre Hilfe zu pflegen, und wir setzen uns dafür ein, dass man humanitäre Ansätze, entwicklungspolitische Ansätze und friedenspolitische Ansätze besser aufeinander abgestimmt. Das war jetzt der nationale Beitrag, über den ich gesprochen habe.

Daneben trägt Deutschland natürlich auch über die Europäische Union in erheblicher Weise weltweit zu humanitärer Hilfe bei. Die EU ist nämlich gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten der weltweit größte Geber für humanitäre Hilfe.

Nächstes Thema war die Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Diese Nachhaltigkeitsstrategie ist 2016 entstanden. Mit der Aktualisierung zeigen wir, wie wichtig ist uns ist, den Gedanken nachhaltigen Handelns in allen Politikfeldern weiter zu stärken. Ich sage in kurzen Stichworten, was neu ist: Es wird ein Indikator zur Unterstützung guter Regierungsführung bei der weltweiten Erreichung einer angemessenen Ernährung eingeführt, und es werden Indikatoren aus dem Bereich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung eingeführt. Außerdem werden einzelne Ziele konkretisiert. Sie werden zum Teil auch verschärft. Ein Beispiel: Es geht um den Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche. In einem anderen Beispiel geht es um private und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

Das ist es!

Frage: Neben den Änderungen in der Straßenverkehrsordnung ging es auch um Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Da geht es darum, dass die Fahrverbote in Städten mit Werten unter 50 Mikrogramm pro Kubikmeter eingeschränkt werden sollen. Wo hakt es da bei den Verhandlungen zwischen BMU und BMVI konkret, und wann soll das ins Kabinett?

StS Seibert: Dazu - der Kollege wird sicherlich gleich übernehmen - eine grundsätzliche Aussage: Der Entwurf dieses Gesetzes ist von den Ressorts sehr zügig erarbeitet worden und ist auch in weiten Teilen abgestimmt. Auch die Länder- und Verbändeanhörung wurde schon durchgeführt. Es geht jetzt wirklich um einige offene Detailfragen - nicht um zentrale Fragen -, die noch zwischen den Ressorts zu klären sind. Das soll auch zügig geschehen. Vielleicht kann der Kollege Weiteres dazu sagen.

Haufe: Ja, es sind Details. Ich kann zum Zeithorizont sonst nichts sagen.

Was ich gern noch einmal vornehmen möchte, ist eine Einordnung dieses Gesetzes, weil der Blick darauf aus meiner Sicht sehr verengt ist. Wozu machen wir eine Novelle der Bundes-Immissionsschutzverordnung? Das sind drei bis vier Punkte: Wir geben den Kommunen eine Orientierungshilfe für die Situation, wenn ein Fahrverbot unvermeidbar ist, und auch bezogen auf die Frage, bei welcher Luftbelastung sich ein Fahrverbot vermeiden lässt und wann es sich nicht mehr vermeiden lässt. Wir sagen, bei welcher Luftbelastung es sich in der Regel vermeiden lässt, denn am Ende ist es so, dass eine Kommune selbst frei entscheidet, ob sie ein Fahrverbot verhängen muss, wenn es zum Beispiel die Ultima Ratio, die letzte mögliche Maßnahme, ist, die es anzuwenden gilt, wenn die Luftbelastung eben nicht sinkt.

Das führt mich zu dem Punkt, dass wir mit diesem Gesetz keinerlei Grenzwerte ändern. Die europäischen Grenzwerte gelten. Die europäischen Grenzwerte für Luftreinhaltung sind wichtig, und dieses Gesetz ist dazu da, sie auch einzuhalten. Wir setzen mit der Novelle Anreize für die Hardwarenachrüstung; das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil dieser Novelle. Wir regeln einheitlich, wie Fahrverbote zu handhaben sind. Es wird eine Regelung geben, dass Euro-5-Fahrzeuge und Euro-4-Fahrzeuge nur mit einer bestimmten Stickoxidemission überhaupt einfahren dürfen. Diese ist nur mit einer Hardwarenachrüstung zu erreichen. Der Anreiz für Hardwarenachrüstung, der durch diese Novelle gesetzt werden soll, ist ein ganz entscheidender Punkt - neben der von mir schon angedeuteten einheitlichen Regelung für alle Kommunen, wie sie mit einem Fahrverbot umgehen sollen, wo im Sinne der Verhältnismäßigkeit Ausnahmen zu machen sind und wo keine Ausnahmen zu machen sind. Dafür ist diese Novelle da.

Zusatzfrage: Wann soll die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ins Kabinett? Ist das für nächste Woche geplant?

Eine weitere Frage: Es gibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dazu, das zumindest Fragen aufwirft, ob das Ganze mit dem Europarecht vereinbar ist.

Haufe: Wie gesagt, zum Zeitplan machen wir hier keine Angaben. Wenn es auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts steht, steht es da. Das erfahren Sie ja in der Regel auch rechtzeitig.

Das Gutachten des Bundestages stützt im Wesentlichen die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ich kann es nur noch einmal klar sagen: Es werden keine europarechtlichen Regeln infrage gestellt, es wird keine Änderungen am europaeinheitlichen Luftgrenzwert für Stickoxid geben. Wir sehen das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eher als eine gewisse Unterstützung, denn es beschreibt sehr deutlich, dass die Novelle dazu da ist, die Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbotes zu organisieren und entsprechend umzusetzen.

Frage: Herr Haufe, ich frage trotzdem noch einmal nach: Um welche streitigen Details geht es denn? Dazu auch eine Frage an Herrn Seibert: Waren die Details ausschlaggebend dafür, dass es heute nicht im Kabinett war?

Haufe: In der Regel reden wir nicht über jedes Detail, das innerhalb der Ressortbesprechung zu klären ist. Das ist auch heute so.

StS Seibert: Das kann ich nur ganz genauso ausdrücken. Ein Gesetz kann dann ins Kabinett, wenn alle Fragen geklärt sind. Es sind einige wenige Detailfragen offen. Diese sind zu klären; das wird zügig getan.

Haufe: Herr Seibert hat ja auch schon darauf hingewiesen, dass wir das alles in einem sehr hohen Tempo gemacht haben. Ich denke, es ist nicht schlecht, die Qualität eines Gesetzes auch bei einem hohen Tempo noch einmal entsprechend zu bewerten. Jetzt brauchen wir einfach noch einmal Zeit, um das eine oder andere Detail zu klären.

StS Seibert: Ich will das betonen: Die ganze Bundesregierung hat hier gut und schnell zusammengearbeitet. Das zeigt sich auch darin, dass wir heute bereits die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Kabinett hatten. Nun werden wir das bei diesem Gesetz auch zügig schaffen.

Frage: "Hohes Tempo" ist das Stichwort. Man freut sich ja immer, wenn schnell gearbeitet wird. Aber trifft es zu, Herr Haufe, dass den Verbänden - der Regierungssprecher wies darauf hin, dass die Verbändebeteiligung stattgefunden hat - zur Abgabe einer Stellungnahme genau 2,5 Tage Zeit eingeräumt wurden? Einer davon war, glaube ich, ein Feiertag. Wie soll denn da, wenn die Zahlen stimmen, eine seriöse Beteiligung stattfinden?

Haufe: Die Verbändeanhörung war in der Tat recht kurz. Deswegen war es ja auch besonders transparent: Das Gesetz ist sofort auf der Webseite veröffentlicht worden; das ist nicht immer der Fall. Es ist bekannt gewesen, dass es kurz wird. Es war auch keine unbekannte Novelle. Außerdem ist es eine sehr kurze Novelle; es geht um zwei Paragrafen, die geändert worden sind. Es geht also nicht um ein besonders komplexes Gesetzeswerk, das die Verbände würdigen und beurteilen mussten.

Ich kann gleichwohl natürlich verstehen, dass man sich als Beteiligter wundert, dass es so schnell gehen muss, und man sich vielleicht auch mehr Zeit wünscht. Das will ich gar nicht wegreden. Aber es ist auch nicht ungewöhnlich, dass eine Verbändeanhörung einmal kürzer abläuft.

Zusatzfrage: Mich würde doch der Grund für diese zweieinhalb Tage interessieren - minus ein freier Tag; das sind anderthalb Tage. Das ist schon arg kurz.

Ein weiterer Punkt der Kritik ist, dass den Verbänden ein eigentlich überholter Planungsstand zugeleitet worden sei, da vonseiten des BMU angekündigt wurde, dass das BMI, glaube ich, sowieso noch eine Änderung vorlegen werde. Müssen die dann noch einmal in die Änderung, oder trifft diese Information nicht zu?

Haufe: Ich kann diese Information nicht bestätigen, nein.

Zum Tempo: Wir sitzen hier ja nun schon länger und müssen immer wieder das Thema Luftbelastung erklären. Bei uns - zumindest bei mir - ist das eine oder andere Mal auch Ungeduld spürbar gewesen, was das Fortkommen bei diesem Thema betrifft. In diesem Fall haben wir, wie Herr Seibert gerade sagte, ein zügiges Tempo vorgelegt, weil es hier unter anderem um die Hardwarenachrüstungen geht, die dringend auf den Weg gebracht werden müssen. Dazu brauchen wir auch diese Novelle. Deswegen ist das Tempo sehr begründet; ich finde es an der Stelle sehr richtig.

Frage: Herr Haufe, Sie sagten, dass das Gutachten im Wesentlichen Ihre Position stütze. Es gibt aber einen Punkt, wo das nicht der Fall ist, nämlich was Fahrverbote für Euro-6-Fahrzeuge betrifft, also nicht für die allerneuesten, sondern die davor, die ja teilweise auch deutlich über den Grenzwerten liegen. Sie sagen ja, die dürften grundsätzlich gar nicht von Fahrverboten betroffen sein. Das Gutachten sagt, zumindest für Streckenfahrverbote sei das nicht zutreffend. Gehört das zu den strittigen Punkten, die im Moment noch einmal diskutiert werden? Oder bleiben Sie dabei, dass es für Euro-6-Fahrzeuge keinerlei Beschränkungen geben darf, egal wie viel Dreck sie ausstoßen?

Haufe: Aus unserer Sicht ist es so, dass Euro-6-Diesel von Fahrverboten ausgenommen werden sollen. Das ist unsere Position, ja.

Zusatzfrage: Also Zonen und Strecken?

Haufe: Das ist auch unstrittig, ja.

Frage: Herr Haufe, die geplanten Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, zu denen Sie eben ausgeführt haben, waren hier schon mehrfach Thema. Ich habe dabei ganz unterschiedliche Bezeichnungen in Erinnerung, was das für die Kommunen sein sollte: Es hieß mal Handreichung, mal Vorgabe.

Mir ist klar, dass die Kommune, wenn sich irgendwann herausstellt, dass andere Maßnahmen nicht ausreichen, anders entscheiden kann. Meine Frage ist: Am Anfang, wenn erst einmal jetzt über Fahrverbote zu entscheiden ist, wie verbindlich soll diese Vorgabe sein?

Haufe: Wir können keine Fahrverbote verbieten; das bleibt weiterhin so. Das ist auch nicht die Intention dieser Gesetzesnovelle. Am Ende entscheidet die Kommune, und das stellen wir auch nicht infrage.

Wir geben der Kommune eine Handreichung oder Orientierungshilfe zu der Frage, bei welcher Luftbelastung sie mit einem Fahrverbot rechnen muss, wann es wahrscheinlicher wird - zum Beispiel durch eine Klage -, und bei welchen Luftbelastungen, also niedrigeren Überschreitungen des Grenzwertes, man als Kommune die Chance hat, mit anderen Maßnahmen ein Fahrverbot zu verhindern, und legen in dem Gesetz auch dar, mit welchen Maßnahmen sich eine niedrigere Luftbelastung vermindern lässt.

Frage: Herr Seibert, gibt es von Ihnen eine Reaktion zum Ausgang der Midterm Elections in den USA? Des Weiteren eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Wie schätzen Sie das ein, wie wirkt sich das auf die Gespräche mit den USA in Bezug auf die anstehenden Handelsfragen, die auch auf EU-Ebene verhandelt werden, aus?

StS Seibert: Sie wissen, dass wir die Ergebnisse von Wahlen in befreundeten demokratischen Staaten grundsätzlich nicht kommentieren. Wir schauen uns diese Ergebnisse genau an; bei Midterm Elections gibt es auf den verschiedenen politischen Ebenen ja eine Menge zu studieren. Aber die Kommentare überlasse ich anderen.

Jornitz: Eigentlich ist den Worten von Herrn Seibert nichts hinzuzufügen. Wir sind mit allen auf allen Ebenen im Gespräch, mit der Regierung und natürlich auch mit Parlamentsvertretern in den USA. Insofern müssen wir abwarten, was da eigentlich später passiert. In die Glaskugel kann ich jetzt leider nicht blicken.

Frage: Eine Frage an das BMI zu der geplanten Verwaltungsvereinbarung mit Italien: Was ist dort der aktuelle Stand?

Eine zweite Frage betrifft die Verwaltungsvereinbarungen mit Spanien und Griechenland: Wie viele Personen wurden bis jetzt aufgegriffen, und wie viele wurden im Rahmen dieser Vereinbarungen bereits zurückgeschickt?

Petermann: Zu Ihrer Frage zu Italien gibt es keinen neuen Stand, sondern den, den wir hier schon vor Kurzem mitgeteilt haben. Aus Sicht des BMI ist der Vertragsentwurf ausgehandelt, und von italienischer Seite gibt es keine neue Entwicklung.

Zu den aktuellsten Zahlen der Zurückweisungen nach Griechenland und Spanien mit Stand vom 4. November: Griechenland vier, Spanien null.

Frage: Zum Gutachten des Sachverständigenrates: Ist die Äußerung, die Positionierung des Sachverständigenrates zum Punkt Abschaffung des Solidaritätszuschlags möglicherweise Anlass für die Kanzlerin, kurzfristig das Gespräch mit dem Koalitionspartner zu suchen, um bei diesem Thema, das ja immer relativ prominent gespielt wird, vielleicht doch eine Änderung gegenüber dem Koalitionsvertrag hinzubekommen?

StS Seibert: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat heute sein Jahresgutachten überreicht. Die Bundeskanzlerin hat darauf bei der Veranstaltung kurz geantwortet. Wie immer werden wir uns dieses umfangreiche Gutachten jetzt erst einmal wirklich genau ansehen. In Sachen Solidaritätszuschlag kann ich Ihnen für die Bundesregierung keine neue Haltung, keinen neuen Stand nennen.

Frage: Zum Thema UN-Migrationspakt: Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die USA und Österreich aussteigen, und wie bewertet sie die Tatsache, dass die Unionsfraktion im Bundestag dazu jetzt noch einmal einen gesonderten Beschluss erreichen will?

StS Seibert: Zu Letzterem: Eine Aktion einer der Fraktionen kann ich hier natürlich gar nicht beurteilen.

Ich will noch einmal begründen, warum dieser Pakt für uns sinnvoll, richtig und unterstützenswert ist. Dazu muss man eines vorausschicken: Wir sprechen hier nicht über eine Vereinbarung über Flüchtlinge - Flüchtlinge, wie die Genfer Flüchtlingskonvention sie definiert. Ich sage das deswegen, weil Artikel über diesen Pakt immer gerne mit Bildern von Flüchtlingen illustriert werden. Das ist ein falscher Eindruck. Wir sprechen hier über eine Vereinbarung über Migranten, und zwar im ganz breiten Sinne: sowohl irreguläre, illegale Migranten, wenn Sie so wollen, wie auch reguläre Arbeitsmigration. Man muss zum Verständnis vielleicht noch dazusagen, dass natürlich der weitaus größte Teil der Migration, die weltweit stattfindet, nicht in Europa, sondern in anderen Kontinenten, in anderen Regionen stattfindet.

Mit diesem Pakt wird die Herausforderung der Migration erstmals als eine globale Verantwortung beschrieben. Das allein ist ein großer Fortschritt. Es ist gut, dass die Vereinten Nationen sich 2016 diesem Thema zugewandt haben. Es hat wie bei anderen globalen Herausforderungen - ich nenne einmal den Klimaschutz - natürlich gedauert, bis diese Einsicht, dass wir das alle gemeinsam angehen müssen, sich durchgesetzt hat.

Das Ziel dieses Paktes ist die Regelung sicherer, geordneter und legaler Migration, und das Ziel dieses Paktes ist die Reduzierung illegaler Migration. Diese Trennung ist ganz zentral. Es geht nämlich nicht - wie manche behaupten - darum, mit diesem Pakt in irgendeiner Weise irreguläre Migration zu befördern, im Gegenteil: Es geht darum, sie zu reduzieren, und das steht auch im Text.

Deutschland hat sich wie auch andere Staaten intensiv in die Arbeit an diesem Text eingebracht und dabei auch erfolgreich für Punkte geworben, die für uns wesentlich sind, beispielsweise für ein Bekenntnis zur Grenzsicherung und für ein Bekenntnis zur Verpflichtung der Staaten, ihre eigenen Bürger zurückzunehmen, wenn sie sich unrechtmäßig in einem anderen Staat aufhalten. Ganz wichtig: Ausdrücklich ist in diesem Pakt ein generelles Bekenntnis zur nationalen Souveränität enthalten. Wir setzen uns schon seit geraumer Zeit dafür ein, die Herausforderung von Migration nicht national, sondern europäisch und am besten international zu regeln, zu ordnen. Darum geht es. Genau das ist in diesem Pakt auch enthalten.

Es gibt noch weitere gute Gründe, warum dieser Pakt im deutschen Interesse ist: Er fordert - ich sagte es - zur Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration auf. Dabei nimmt er natürlich vor allem auch die Herkunftsstaaten von Migranten in die Pflicht. Er fordert zum Kampf gegen alle Formen von Schleusung auf. Er sagt, die Straflosigkeit von Schleusernetzwerken muss ein Ende finden, und damit motiviert er sowohl Herkunfts- als auch Transitstaaten, dagegen vorzugehen. Der Pakt fordert alle Staaten auf, die prekäre Situation von Migranten zu mindern - das ist so neutral formuliert. Da geht es natürlich nicht vorrangig darum, dass ein Land wie Deutschland mehr tun soll. In Deutschland werden alle Menschen menschenwürdig behandelt. Wir bekommen an diesem Punkt durch den globalen Pakt keine neuen Verpflichtungen, sondern der Adressat, gerade wenn es darum geht, sind die Herkunfts- und Transitländer. Das ist von entscheidender Bedeutung, weil die oft schlechten, manchmal katastrophalen Bedingungen vor Ort eben auch eine Triebfeder dafür sind, dass Menschen illegal weiterwandern.

Um bei der Rückführung, die für uns natürlich auch wichtig ist, die Kooperation zu verbessern, nennt der Pakt ganz konkrete Maßnahmen. Er nennt die Nutzung biometrischer Identifizierung. Das ist einer von vielen Punkten, bei denen wir uns in der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten durchaus auf diesen Pakt berufen können. Denn wir wollen ja die Zusammenarbeit verbessern.

Abschließend: Der Pakt legt mit dem Aufbau einer globalen Migrationsdatenbank die Grundlage dafür, die gesamte Diskussion über das Phänomen der Migration zu versachlichen.

Natürlich ist der Pakt ein Kompromiss - wie könnte es anders sein - zwischen den Zielen und Interessen von Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Aber - und das ist das Entscheidende - es gibt erstmals eine Verständigung auf gemeinsame Ziele, und es ist ein Einstieg in die Wahrnehmung globaler Verantwortung. Deswegen hat sich Deutschland in der Erarbeitung dieses Paktes engagiert, und deswegen unterstützen wir diesen Pakt. Er entspricht in vielen Punkten unserem Interesse und schadet uns in keinem einzigen Punkt.

Zusatzfrage: Inwiefern ist das indirekt eine Kritik an Österreich, das da nicht mitmachen will, gerade zu einer Zeit, in der Österreich die EU-Ratspräsidentschaft innehat?

StS Seibert: Das war, wenn Sie wollen, unsere Argumentationslinie, unser Bekenntnis zu dem Pakt, den wir für äußerst sinnvoll halten. Ich übe hier jetzt nicht Kritik an anderen, sondern lobe die Vereinten Nationen dafür, dass sie diese Arbeit 2016 begonnen haben und dass so viele Staaten sich gemeinsam auf diesen Weg gemacht haben.

Frage: Herr Seibert, war im Kabinett die Nachfolge für das Amt des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thema - sei es mit einer Personalie, sei es mit einem Zeitplan?

StS Seibert: Nein.

Zusatzfrage: Frau Petermann, können Sie einen Zeitplan nennen?

Petermann: Nein.

Frage: Frau Petermann, wenn man nach dem Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz sucht, taucht auf der Homepage im Moment "404 Error" auf. Auf der Webseite gibt es für interessierte Bürger keinerlei Hinweis dazu, wer im Moment die Amtsleitung wahrnimmt. Ich weiß nicht, ob das Ihre Baustelle ist, aber es ist medial und für die öffentliche Information kein guter Zustand. Können Sie sagen, wann das abgestellt sein wird?

Petermann: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Ich danke für den Hinweis. Gesehen habe ich es nicht; ich werde das weitergeben.

Frage: Noch einmal zum Kabinett: Herr Seibert, können Sie uns die Themen nennen, die heute ohne Aussprache beschlossen wurden? Wie viele waren das?

StS Seibert: Wenn wir das jetzt jeden Mittwoch durchspielen wollen - - -

Zusatz: Sie wollten das letzte Woche eruieren.

StS Seibert: Richtig. Darüber wird die Bundesregierung noch beraten, wie sie damit umgeht.

Zusatz: Jetzt habe ich aber konkret gefragt, ob Sie uns wenigstens die Themen nennen können, die heute ohne Aussprache beschlossen wurden. Sie hatten die Liste ja letztes Mal auch dabei.

StS Seibert: Die habe ich immer dabei, falls einer nach einem Thema fragt.

Zusatz: Können Sie uns die Themen nennen? Sie müssen sie ja nicht wie die anderen erläutern. Damit können wir dann nachfragen.

StS Seibert: Ich werde das jetzt nicht machen, weil ich an Mittwochen, wo wir 28 Themen ohne Aussprache beschließen, auch keine Liste von 28 Einzelthemen hier vortragen möchte. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, bin ich dazu gern in der Lage. Heute waren es sieben. Ansonsten wird die Bundesregierung sich überlegen, wie wir damit umgehen.

Frage: Im Juni 2018 hat der Bundestag die Beschaffung der Heron-TP-Drohne abgesegnet, allerdings offiziell in der unbewaffneten Aufklärungsvariante. Jetzt sind Details aus dem Beschaffungsvertrag an die Öffentlichkeit gelangt. Daraus wird klar, dass bereits mit Waffen und Munition getestet wird. Die Ausbildung erfolgt ebenfalls an bewaffneten Heron-Drohnen. Verteidigungspolitiker im Bundestag sprechen schon von expliziter Täuschung. Deswegen meine Frage an das BMVg: Hat Frau von der Leyen Öffentlichkeit und Bundestag in dieser Hinsicht getäuscht?

Fähnrich: Noch einmal zum Hergang: Bereits im Juni, und zwar am 13. Juni, haben der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Beschaffung der Heron TP beschlossen. Die Heron TP ist notwendig, zum einen, um den Schutz unserer Soldaten zu verbessern, und zum anderen natürlich auch, um die Lücke zwischen der jetzigen Drohne und der dann in der nächsten Dekade einzuführenden Euro-Drohne zu schließen.

Es gab eine inhaltliche Diskussion darüber - die ist bereits auf 2014 zurückzuführen -, wie die Bewaffnungsfähigkeit dieser Drohne aussehen soll. Fakt ist: Sie muss bewaffnungsfähig sein. Aber wir sind nicht dabei, auch Waffen dafür zu kaufen. Was aber hoch umstritten ist, ist, dass in der Anfangskonstruktion die Bewaffnungsfähigkeit hergestellt werden muss, um das Produkt entsprechend zu übernehmen.

Grundsätzlich gilt aber: Wir reden immer noch über ferngelenkte Systeme, die von einem Piloten gesteuert werden, und sollte es zu irgendeinem Waffeneinsatz kommen, ist immer noch klar, dass die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist und auch diese Einsätze dort mandatiert werden.

Zusatzfrage: In dem Vertrag wird ja explizit festgehalten, dass die Ausbildung bereits an bewaffneten Drohnen erfolgen soll. Das, die Ausbildung an bewaffneten Heron-Drohnen in Israel, würde ja - zumindest ist das meine Interpretation - bereits ein neues Bundestagsmandat erfordern. Hat das BMVg dazu eine Haltung?

Fähnrich: Die Einführung eines Rüstungsprojektes ist nach meiner Ansicht nicht mandatierungspflichtig.

Zusatzfrage: Können Sie das noch einmal nachreichen? Ich habe andere Informationen darüber, nämlich die, dass die Ausbildung an bewaffneten Drohnen durch Bundeswehrsoldaten eine neue Mandatierung erfordert.

Fähnrich: Ich kann gerne noch einmal nachschauen, aber es bleibt das bestehen, was ich gesagt habe.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMVI. Es gibt in diesen Tagen zum Thema der Ausschreibung der 5G-Mobilfunkfrequenzen verschiedene Wortmeldungen. Wie will der Bundesminister für digitale Infrastruktur die geplanten weiteren Auflagen gegenüber der Bundesnetzagentur durchsetzen?

Buser: Wie gesagt: Momentan laufen natürlich noch intensive Gespräche und auch ein enger Austausch, und zwar seitens der Bundesregierung mit der Bundesnetzagentur. Es ist richtig: Die finale Entscheidung wird die Bundesnetzagentur treffen. Deswegen können wir auch nur unsere Wünsche beziehungsweise unsere Forderungen mit einbringen.

Zusatzfrage: Diesbezüglich, wenn ich darf, habe ich noch eine zweite Frage an das BMWi und das BMF. Die von Peter Altmaier und Andreas Scheuer genannten neuen Auflagen dürften - vorausgesetzt, sie kämen - die Einnahmen aus der Frequenzversteigerung reduzieren. Sehen Sie darin ein Problem für den Haushalt? Immerhin soll damit ja eigentlich der Breitbandausbau insgesamt finanziert werden, und wenn dort weniger Einnahmen erzielt werden würden, wäre zumindest im Koalitionsvertrag eine Deckung der Kosten aus Haushaltsmitteln vorgesehen.

Wogatzki: Meines Erachtens bezieht sich das auf den Etat des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, nicht auf den Gesamtetat. Aber wenn es anders wäre, dann würde ich das noch einmal klarstellen.

Frage: Frau Buser, ich würde gerne noch einmal wissen, warum die Bundesregierung auch eine parlamentarische Anfrage nicht beantworten kann, nämlich danach, wie groß die Flächen ohne 5G künftig sein werden. Sie hatten sich ja irgendwie auf 98 Prozent festgelegt. Aber warum können Sie das nicht beantworten?

Buser: Erst einmal müsste ich mir dazu jetzt noch einmal die genaue Frage anschauen. Die Frage ist nämlich: Geht es um 5G? Geht es um 4G?

Zusatz: Um 5G. - Es gab eine Anfrage der Grünen, die Sie ja beantwortet haben und in der Sie gesagt haben, das wüssten Sie nicht. Ich würde gerne wissen, warum Sie das nicht wissen können.

Buser: Mich persönlich würde es jetzt wundern, dass wir generell sagen "Wir geben keine Auskunft", wenn bei uns die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ich müsste mir die Anfrage jetzt zunächst einmal genau anschauen, um zu sehen, was dahintersteckt und warum das so läuft. Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass momentan halt der Austausch läuft. Das Problem ist jetzt, dass es schwierig ist, über aktuelle Diskussionsstände auch immer Auskunft geben zu können, wenn der Prozess nicht abgeschlossen ist. Meine Vermutung wäre, aber das wäre an dieser Stelle fast schon reine Spekulation, und deswegen würde ich auch an dieser Stelle stoppen: Das hängt wahrscheinlich damit zusammen. Aber ich müsste mir, wie gesagt, die Anfrage genau anschauen, um darüber Auskunft zu geben. Die liegt mir jetzt nicht vor. Wenn Sie mir die angesprochene Anfrage zuschicken, dann reiche ich das gerne nach.

Frage: Herr Seibert, mehr als 60 Europa-Abgeordnete aus fünf Fraktionen - auch aus ihrer eigenen beziehungsweise der konservativen Parteienfamilie - haben einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin geschrieben, in dem die Bundeskanzlerin aufgefordert wird, Nord Stream 2 zu stoppen, weil das unsolidarisch sei und die EU spalten würde. Hat die Bundeskanzlerin vor, darauf zu antworten? Wenn ja, wie?

StS Seibert: Ganz grundsätzlich, und zwar unabhängig von Absender oder Thema, werden offene Briefe nicht öffentlich beantwortet; das erleben Sie ja hier immer wieder.

Über Nord Stream 2 und die Haltung der Bundesregierung dazu haben wir hier wirklich häufig berichtet. Diese Haltung ist öffentlich bekannt. Sie hat sich nicht geändert, und das wäre jetzt meine Antwort.

Aber, wie gesagt, offene Briefe werden in diesem Sinne vom Kanzleramt nicht beantwortet, ganz unabhängig davon, um was es geht und von wem sie kommen.

Frage: Meine Frage geht an das Auswärtige Amt. Am Sonntag wird Herr Maas nach China reisen. Können Sie mir etwas zum Programm und auch zu seinen Anliegen sagen?

Burger: Nein, das kann ich leider heute noch nicht tun. Das wird der Antrittsbesuch von Herrn Maas in China sein, aber das Programm liegt mir noch nicht so weit vor, dass ich Ihnen heute darüber berichten kann. Das werden wir aber sicherlich in den nächsten Tagen nachholen.

Frage: Noch einmal zurück zum Thema Diesel, Frau Buser und Herr Haufe. Es wird ja morgen noch einmal diese Spitzentreffen von Herrn Scheuer mit Chefs der deutschen Autohersteller geben. Was für einen Sinn hat denn ein solches Treffen? Die Position der Autohersteller, wie man hört, hat sich nämlich nicht verändert, was die Finanzierung, die 80 Prozent, und die Fragen der Haftung betrifft. Mit welcher Erwartungshaltung geht denn Herr Scheuer in dieses Treffen hinein?

Buser: Vielleicht kann ich Sie selbst auf Ihre gestrige dpa-Meldung verweisen. Der Minister hat sich gestern beim VDA dazu auch geäußert - die Meldung hatten Sie ja auch gebracht - und gesagt, dass die Autoindustrie jetzt einen riesigen Nachholbedarf hat, einfach auch Vertrauen zurückzugewinnen und ihr Image zu verbessern. Deswegen setzt man sich jetzt natürlich auch noch mit Nachdruck mit den Herstellern dafür ein, halt genau diese offenen Fragen - das heißt, finanzielle Aspekte wie auch technische Aspekte - noch weiter im Detail zu klären.

Mehr Details dazu kann ich hier, wie gesagt, nicht nennen. Es sind - wie gesagt: das wurde auch hier schön öfter betont - interne Gespräche, zu denen ich mich jetzt im Vorfeld auch nicht weiter äußern werde.

Zusatzfrage: Herr Seibert, inwieweit hat sich die Position der Bundeskanzlerin geändert, was den Einsatz von Steuermitteln anbetrifft? Es wird nämlich ein Loch in diesem Fonds geben, wenn die Autoindustrie das nicht komplett bezahlen will.

StS Seibert: Ihre Formulierung mit "wenn" deutet ja schon an, dass wir das noch nicht wissen. Die Haltung der Bundeskanzlerin ist die Haltung der Bundesregierung. Wir haben Anfang Oktober gemeinsam ein Konzept dazu verabschiedet, wie wir beide Ziele, die uns wichtig sind, erreichen. Das eine Ziel muss natürlich sein, saubere Luft in allen Städten zu erreichen, das heißt, zu erreichen, dass in allen Kommunen innerhalb absehbarer Zeit - in einigen wird es etwas länger dauern - die Grenzwerte unterschritten und nicht mehr überschritten werden. Das andere Ziel ist, dass Dieselfahrern ihre individuelle Mobilität erhalten bleibt. Das ist in einer Vielzahl von Maßnahmen niedergelegt worden, und zu denen steht die Bundesregierung und steht die Bundeskanzlerin, auch zu den Maßnahmen, bei denen wir ganz klare Erwartungen an die Autoindustrie haben.

Frage: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an das BMVI. Frau Buser, ist es aus Ihrer Sicht in Ordnung, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt in einem Schreiben mit hoher Auflage indirekt sozusagen Werbung für die Bestellung eines neuen Autos macht und dann auch noch gezielt auf einzelne Hersteller hinweist?

Buser: An dieser Stelle würde ich gerne noch einmal sehr deutlich werden: Die Kritik ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir informieren die Dieselfahrer umfassend und transparent über die Maßnahmen für saubere Luft in den Städten. Wenn wir dies nicht tun würden, würden uns genau diese Kritiker auch Intransparenz, mangelnde Aufklärung und fehlenden Bürgerdialog vorwerfen. Bei dem Schreiben des KBA handelt es sich um ein reines Informationsschreiben für betroffene Dieselfahrer, das heißt also "betroffen oder nicht". Es ist Teil der Information des BMVI zum Konzept für saubere Luft und für die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten. Das heißt, Bürgerinnen und Bürger werden auf verschiedenen Wegen über die Maßnahmen informiert, mit denen die Bundesregierung auch Fahrverbote verhindern möchte. Wir haben ein ganzes Bündel an Maßnahmen, mit dem wir auch die Bürger informieren, sei es mit der Webseite, unserer Service Hotline oder aber auch mit dem KBA-Schreiben. Deswegen halte ich die Kritik nicht für nachvollziehbar.

Zusatz: Aber das ändert ja nichts daran, dass im Text des Schreibens sozusagen die Anschaffung eines Neuwagens im Grunde sehr nahegelegt wird und dass eben auch nur eine Auswahl - ich glaube, es sind drei prominente, große Automobilhersteller - genannt wird. Das ist doch Fakt.

Buser: Wie gesagt: Die Halter werden darauf hingewiesen, dass das Konzept der Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen in Form von Umtauschprämie und Hardwarenachrüstung in besonders belasteten Regionen vorsieht, und darüber, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Frage: Ich habe die Ausführungen des Verkehrsministers von gestern, dass da noch nachverhandelt werden müsse und er sich Bewegung von der Industrie erwarte, so verstanden, dass sich dies insbesondere auf den Punkt der Nachrüstung bezieht. Habe ich das falsch verstanden, oder ist das richtig?

Wenn der Minister sagt, dass sich seine Erwartungen nicht nur an die deutschen Hersteller richten, sondern auch an die ausländischen Hersteller, warum trifft er sich dann morgen nur mit den deutschen Herstellern?

Buser: Wie gesagt: Es sind fortlaufende Gespräche. Man steht im intensiven Austausch mit den verschiedenen Herstellern. Wie gesagt: Das ist ein ganzer Prozess. Der Minister hat ja, wie gesagt, sehr deutlich gemacht, dass es ihm wichtig ist, dass man auch über die finanziellen sowie auch die technischen Aspekte spricht. Das stimmt ja damit überein.

Zusatzfrage: Sieht er besonderen Handlungsbedarf der Industrie, was ihre Position zu Nachrüstungen angeht, oder ist das ganz allgemein sowohl auf die Nachrüstung als auch auf eine möglicherweise noch bessere Ausgestaltung der Prämien oder auf was auch immer bezogen?

Buser: Wie gesagt: Auch diese technischen Aspekte werden, wie gesagt, auch Teil der Diskussion sein.

Frage: Herr Kall, Ihr Ministerium ist für den Verbraucherschutz zuständig. Wie bewerten Sie denn das Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes, in dem ja Werbung für drei Automobilhersteller gemacht wird, womit die Bundesregierung quasi die Interessen der Autoindustrie und nicht die Interessen der Verbraucher in den Vordergrund stellt?

Kall: Ich kann das Schreiben über das hinaus, was meine Kollegen gesagt haben, nicht bewerten. Wir konzentrieren uns tatsächlich auf den Verbraucherschutz, was dieses Thema angeht, und das betrifft Themen wie die Musterfeststellungsklage usw. Aber zu Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes kann ich mich hier nicht äußern.

Zusatzfrage: Weil Sie sich nicht damit befassen, weil es Ihnen egal ist oder weil Sie nichts dazu sagen wollen?

Kall: Weil das ganz klar in die Zuständigkeit eines anderen Ressorts fällt, und dazu werde ich mich hier bestimmt nicht über das hinaus, was meine Kollegen schon gesagt haben, äußern.

Zusatz: Ich hatte mich ja explizit auf die Verbraucher bezogen, für die Sie zuständig sind.

Kall: Verbraucher sind wir alle und immer. Deswegen können wir uns noch lange nicht zu absolut jedem Verbraucherthema äußern, sondern nur zu denen, für die wir zuständig sind. Das hat auch mit Diesel zu tun, aber eben nicht mit dem Handeln des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Petermann: Ich habe die Zeit einmal genutzt, um auf die Seite des BfV zu gehen, und unter "Amtsleitung" stehen dort die beiden Vizepräsidenten mit Namen und kein weiterer Hinweis, der irgendwie in die Irre führen kann. Es gibt also offenbar unterschiedliche Sichtweisen.

Zusatzfrage: Ich wollte zur Ferkelkastration kommen, und das ist eine Frage an das Landwirtschaftsministerium. Sie hatten ja die Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre begrüßt und am Montag gesagt, dass es einfach nicht genug verfügbare Alternativen gäbe, die praxisgerecht wären. Mich würde einmal interessieren, wie Sie darauf kommen, weil es ja Alternativen gibt, zum Beispiel die Impfung, und ob für Sie die Kastration der Ferkel an sich alternativlos ist.

Brandt: Es gibt die Möglichkeit der Ebermast. Da ist das Problem, dass Verbraucher häufig sagen, dass sie den Ebergeruch nicht wollen, dass das Fleisch nach Ebergeruch schmeckt. Dann gibt es die Immunkastration, also die Impfung gegen Ebergeruch. Da ist es so, dass die Branche häufig sagt, dass da ein Akzeptanzproblem besteht. Das andere ist die chirurgische Kastration unter Narkose, und dazu habe ich Ihnen hier am Montag ausführlich Dinge erzählt und gesagt, wie wir das sehen und wie die Position des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist.

Zusatz: Also ist die Kastration für Sie nicht alternativlos; das verstehe ich schon einmal.

Sie sagten ja gerade selbst, es gebe die Impfung, aber Sie behaupten ja, dass das nicht praxisgerecht wäre, wenn ich Sie da am Montag richtig verstanden habe.

Brandt: Ja, auf die breite Basis bezogen! Wenn die Händler also sagen "Das können wir so nicht durchziehen", dann muss man das irgendwie akzeptieren. Wenn die Verbraucher nun einmal kein Fleisch mit Ebergeruch kaufen wollen, dann ist das so. Aber es gibt ja die Ebermast.

Zusatz: Ja, es gibt die Ebermast. Aber die Impfung ist ja etwas anderes. Die würde ja diesen Ebergeruch verhindern. Nur weil die Bauern sagen, dass sie dann ein Vermarktungsproblem mit dem Fleisch haben, hat das ja erst einmal nichts mit dem Tierschutz der Ferkel zu tun, um den es hierbei geht.

Brandt: Ich habe Ihnen das alles wirklich schon in der letzten Woche oder in dieser Woche am Montag erklärt.

Fähnrich: Ich habe vielleicht noch eine Präzisierung hinsichtlich der Drohne Heron TP vorzunehmen; vielleicht haben wir auch ein bisschen aneinander vorbeigeredet. Der eine Punkt ist: Die Qualifikation und die Zertifizierung dieser Drohne wird natürlich ohne ein Mandat erfolgen; das geschieht auch ohne deutsche Soldaten. Sollte es aber zum Einsatz dieser Drohne kommen, dann wird ein Mandat benötigt, was sowohl den Einsatz als auch die Ausbildung der Soldaten betrifft.

Frage: Noch einmal (zur betäubungslosen Ferkelkastration) an das Landwirtschaftsministerium: Zu den Maßnahmen, die Sie erwägen, Frau Brandt, gehört ja offenbar auch, dass Landwirte selbst das Betäubungsmittel Isofluran einsetzen dürfen, und zwar im Gegensatz zur bisherigen Praxis, nach der nur Tierärzte betäuben dürfen. Die Landwirte sollen es selbst machen dürfen. Es klingt eher nach weniger Tierschutz, wenn man sagt - das ist ja ein medizinischer Vorgang - "Das müssen jetzt keine Ärzte mehr machen, sondern die Landwirte dürfen es tun".

Brandt: Dazu habe ich auch am Montag gesagt, dass die Landwirte einen Sachkundenachweis darüber erbringen müssen, dass sie ordnungsgemäß mit dem Narkosemittel und mit dem Betäubungsgerät umgehen können.

Zusatzfrage: Nun sagen Tierärzte, die diese Materie betreiben, die Betäubung finde in der konkreten Situation sozusagen im Akkord statt. Es müsse mehrfach angesetzt werden. Die Ärzte sind davon überzeugt, dass Landwirte auch bei einer Ausbildung in der Anwendung eine hohe Fehlerquote haben werden und damit nicht Tierschutz, sondern Tierleid - - -

Vorsitzende Maier: Was ist die Frage?

Zusatzfrage: Die Frage ist: Sind Ihnen diese Einwände und Bedenken der fachkundigen Mediziner bekannt? Wie reagieren Sie darauf?

Brandt: Bei allen Methoden, die ich auch eben genannt habe, sind uns die Vor- und Nachteile bekannt. Wir arbeiten jetzt daran, dass es praxistaugliche Regelungen gibt. Dafür gibt es ja auch die Übergangsfrist von zwei Jahren, damit wir dann die Regelungen schaffen, die in der Praxis anwendbar sind.

Frage: Der Vertrag wurde ja an "report Mainz" geleakt, und die haben das Verteidigungsministerium angeschrieben. Das Verteidigungsministerium hat wiederum "report Mainz" geantwortet, ein weiterer Aspekt, über den das Parlament noch zu entscheiden habe, sei die taktische Ausbildung der Soldaten am bewaffneten System. Das ist ja relativ klar: Der Bundestag muss noch entscheiden, ob die Soldaten an bewaffneten Systemen ausgebildet werden. Hier geht es also explizit um die Ausbildung, nicht um den Einsatz.

Fähnrich: Das habe ich ja gerade gesagt. Zurzeit findet die Zertifizierung ohne deutsche Soldaten statt. Sollte es dazu kommen, so wie Sie es jetzt zitiert haben, dann braucht es ein Mandat für die Ausbildung inklusive der Bewaffnung.

Zusatzfrage: Dann hätte ich noch eine weitere Frage: Die Bundeskanzlerin hat bei ihrem Besuch in Kiew die Ehrenkompanie beim Empfang mit den Worten "Ich grüße die Kämpfer" begrüßt, und daraufhin erklang dann "Ruhm den Helden". Ist es ein Standardprozedere, insbesondere in einem Bürgerkriegsland die Ehrenkompanie mit "Ich grüße die Kämpfer" zu begrüßen? Zudem würde mich interessieren, auf welche Helden sich die Aussage "Ruhm den Helden" laut Einschätzung der Bundesregierung bezieht.

StS Seibert: Es gibt in vielen Ländern - oder in einigen Ländern - die Sitte, dass der besuchende Staatsgast die angetretene Ehrenformation auch anspricht. Deswegen habe ich schon erlebt, wie sich die Bundeskanzlerin in den unwahrscheinlichsten Sprachen mit Grüßen an angetretene Ehrenformationen gerichtet hat. Das hat meistens irgendetwas mit "Ich grüße Soldaten" zu tun. Das hatten wir beispielsweise auch vor Kurzem in Warschau, einen Tag nach dem Besuch in Kiew, und das hatten wir auch in anderen Ländern schon. Das sind örtliche Traditionen, denen die Bundeskanzlerin genau wie andere anreisende Staatsgäste entspricht.

Zusatzfrage: Aber dieses Spiel - "Ich grüße die Krieger", "Ruhm den Helden" - ist in der Ukraine ja neu eingeführt worden, das gab es vorher in der Form nicht. Das letzte Mal erklang das 75 - da war Kiew noch von der Wehrmacht besetzt - mit dem Bandera-Kollaborationsregime. Plant die Bundesregierung, das in irgendeiner Form kritisch zu hinterfragen?

StS Seibert: Sie haben da, glaube ich, eine falsche Jahreszahl gesagt. 1975 war Kiew jedenfalls nicht von der Wehrmacht besetzt. 1975 wurde Kiew noch vom Kreml aus regiert.

Zusatz: Ich habe gesagt: vor 75 Jahren.

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu nicht mehr sagen.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Glyphosat: Umweltministerin Schulze hat gestern ja ihr Konzept für den Ausstieg vorgestellt. Ministerin Klöckner hat darauf eher verschnupft reagiert, wenn ich die Stellungnahme richtig verstanden habe, und das als nicht rechtssicher und Zuständigkeiten infrage stellend bewertet. Wann ist zwischen den beiden Ressorts, die da offensichtlich unterschiedliches wollen, mit einer Einigung zu rechnen, und wie könnte diese Einigung aussehen?

Brandt: Sie haben die Äußerungen von Frau Klöckner angesprochen. Sie hat sich gestern zu diesem Thema geäußert und hat gesagt, dass sie bereits im April dieses Jahres das Eckpunktepapier zu einer Strategie zur Verminderung des Einsatzes von Glyphosat vorgelegt hat. Die Zielmarke ist klar im Koalitionsvertrag gesetzt: Wir haben vereinbart, mit einer systematischen Minderung den Einsatz von Glyphosat und glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich einzuschränken, mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Seitdem hat das Ministerium intensive Gespräche mit dem BMU angestoßen und geführt.

Die Inhalte der neuen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung diskutieren wir in Vorbereitung der Ressortabstimmung intensiv mit dem BMU. Jetzt ist es wichtig, zügig zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen und den Entwurf endlich in die Ressortabstimmung zu geben. Das muss vor allem rechtssichergeschehen. Also: So schnell wie möglich.

Zusatzfrage: Frau Schulze hat da jetzt eine Zahl genannt: 2023. Ist das aus Ihrer Sicht möglich?

Brandt: Ich werde hier jetzt nicht die einzelnen Details aus dem Plan von Frau Schulze bewerten.

Zusatzfrage: Gibt es denn von Ihnen eine Jahreszahl, wann "so schnell wie möglich" wäre?

Brandt: Das muss rechtssicher geschehen, deshalb kann ich Ihnen hier jetzt keine Jahreszahl nennen.

Haufe: Die Rechtssicherheit haben wir ja gestern dargelegt: Die hängt damit zusammen, wie lange der Wirkstoff in der Europäischen Union zugelassen ist. Wenn er nicht mehr zugelassen ist, kann er auch rechtssicher endgültig aus dem Verkehr gezogen werden. Das ist die Rechtssicherheit.

Ansonsten hat sich die Ministerin ja auch deswegen gestern geäußert, weil wir bestimmte glyphosathaltige Mittel in der Wiederzulassung haben. Das ist ein Prozess, den wir einleiten müssen, weil der Wirkstoff - aus Sicht der Bundesumweltministerin: leider - wieder zugelassen worden ist. Wir setzen an dieser Stelle europäisches Recht um, indem wir die Pflanzenschutzmittelzulassung mit dem Thema Artenvielfalt verbinden und eben entsprechende Auflagen erteilen, so wie es auch der Kompromiss bei der Wiederzulassung vorgesehen hat.

Zusatzfrage: Zu den Bedingungen, die das Umweltbundesamt gestern für die Wiederzulassung dieser glyphosathaltigen Mittel gestellt hat, noch einmal die Frage an das BMEL: Akzeptieren Sie diese Bedingungen, die vom Umweltbundesamt gestellt worden sind, oder nicht?

Brandt: Noch einmal zum Enddatum 2022: Wir wissen natürlich nicht, ob es noch einen neuen Antrag auf Genehmigung gibt. Wenn ein solcher Antrag eingereicht wird, dann muss man natürlich wieder neu prüfen. Deshalb sprechen wir immer von Rechtssicherheit.

Wir haben außerdem gesagt, dass auch die fachlichen Bedingungen gegeben sein müssen. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist und bleibt Sache des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das Umweltbundesamt ist bei der Bewertung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt als Einvernehmensbehörde zu bezeichnen.

Zusatzfrage: Das ist noch keine Antwort auf die Frage, ob Sie die Wünsche des Umweltbundesamtes erfüllen werden.

Brandt: Ich äußere mich hier nicht zu den Wünschen des Umweltbundesamts. Jeder kann Wünsche äußern, und die bewerte ich hier nicht.

Haufe: Da muss ich einmal ein bisschen in das Vokabular eingreifen: Wir äußern hier nicht Wünsche und es geht auch nicht um Wünsche, sondern es geht um die Umsetzung von europäischem Recht, es geht um die Umsetzung der europäischen Pflanzenschutzmittelrichtlinie, die vorsieht, dass abgefragt und abgeprüft werden muss: Hat der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels erhebliche Auswirkungen auf die Artenvielfalt? Das ist ein Prüfkriterium, und dieses Prüfkriterium führen wir jetzt ein, so wie es die europäische Pflanzenschutzmittelrichtlinie vorsieht. Da geht es nicht um "Wünsch dir was".

Frage: Ich habe eine Frage zum Ganztagsschulausbau: Ist es richtig, dass dieser Ausbau verschoben wird? Es heißt, es solle noch Streit um das Kooperationsverbot geben. Wie sieht dieser Streit aus?

Audretsch: Ich kann gerne anfangen: Die Meldung, die heute in der Presse zu finden war, bezog sich auf die Haushaltsverhandlungen, daher wird vielleicht das BMF noch ergänzen. Für uns, die wir die Haushaltsverhandlungen, bevor sie abgeschlossen sind, nicht im Detail kommentieren können, kann ich aber grundsätzlich sagen, dass der gemeinsam von BMFSFJ und BMBF geführte Gesetzgebungsprozess weiterläuft wie geplant; da gibt es keine Änderungen. Wir streben an, das Verfahren wie geplant im Jahr 2019 abzuschließen. Das sind ganz normale Verhandlungen, die wir an der Stelle führen, und wir sind auch weiterhin auf der gleichen Linie, wie wir das vorher waren, dass diese 2 Milliarden Euro dann zur Verfügung stehen werden. Zu der Frage nach den derzeitigen Haushaltsverhandlungen könnte vielleicht das BMF noch einige Details ergänzen.

Der Prozess hat am 25. September 2018 begonnen; da kamen die Vertreter der beiden Häuser und auch Ländervertreter zusammen und haben begonnen, sich über die konkreten Abläufe auszutauschen. Die Gespräche in dieser Richtung laufen derzeit nach wie vor.

Neuhaus: Wenn ich für das BMBF ergänzen darf: Wir kommentieren grundsätzlich nicht die Beratungen, die jetzt im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stattfinden werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter klar im Koalitionsvertrag steht. Er ist ein prioritäres Vorhaben, und daran hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage: Wann, glauben Sie, können diese 2 Milliarden Euro eingesetzt werden?

Neuhaus: Wie gesagt, wir werden den Beratungen des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag nicht vorweggreifen.

Wogatzki: Wegen der Berichterstattung möchte ich hier noch einmal betonen, dass der Ausbau der Ganztagsschulen ein zentrales Projekt der Koalition ist und auch komplett finanziert ist, und das auch schon im Jahr 2019. Das Gros der Mittel wird aber erst 2020 abgerufen werden, da die Bauvorhaben ja erst jetzt entwickelt werden. Dafür haben wir im Haushalt aber Vorsorge getroffen, und die vereinbarten Summen sind auch reserviert. Für alle Projekte, die schon vor 2019 umgesetzt werden, stehen selbstverständlich auch schon jetzt Mittel zur Verfügung.

Zusatzfrage: Wenn es morgen nicht in den Haushaltsausschuss kommt: Wann kommt es denn in den Haushaltsausschuss?

Wogatzki: Das Gesetzesvorhaben liegt nicht in der Hand des Bundesfinanzministeriums, sondern tatsächlich in der Hand des BMBF und des BMFSFJ.

Neuhaus: Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass wir mit dem BMFSFJ und mit den Ländern in Gesprächen sind. Diese Gespräche werden wir weiterhin konstruktiv voranführen.

Zusatzfrage: Können Sie mir denn sagen, was im Moment das Problem bei diesen Gesprächen ist?

Audretsch: Es geht um keine Probleme, vielmehr ist es der ganz normale Ablauf, den diese Gespräche nehmen; das war immer so vorgesehen. Die Gespräche dazu haben, wie gesagt, erst am 25. September konkret begonnen. Wir haben sie seitdem weitergeführt und sie werden auch ins nächste Jahr hinein weitergeführt. Der Plan ist - und das war auch schon immer so der Fall -, in 2019 den Gesetzgebungsprozess abzuschließen, und im Anschluss wird es an die Umsetzung gehen. Das muss letztlich ja von den Ländern umgesetzt werden. Bis 2025 soll dann der Rechtsanspruch Gültigkeit haben. Dieser Prozess war von Beginn an so angelegt und wird auch so fortgesetzt.

Frage: Eine kurze Frage an Herrn Burger: Können Sie uns den aktuellen Stand der deutschen beziehungsweise deutschtürkischen Gefangenen in der Türkei nennen?

Zweite Frage: Haben Sie die völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin dabei?

Burger: Die völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin ist nach wie vor genau dieselbe, die wir Ihnen hier in der Vergangenheit mitgeteilt haben.

Zusatz: Die gab es noch nie.

Burger: Doch.

Der Stand der Haftfälle in der Türkei ist auch unverändert. Möchten Sie, dass ich die Zahlen trotzdem noch einmal vortrage?

Zusatz: Beim letzten Mal waren es fünf.

Burger: Genau.

Mittwoch, 7. November 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 7. November 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-7-november-2018-1547160
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2018

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