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PRESSEKONFERENZ/1796: Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 7. Dezember 2018
Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, Empfang von Angehörigen von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Polizistinnen und Polizisten, Videoschaltung mit ausgewählten Einsatzkontingenten der Bundeswehr und der Polizei, Kabinettssitzung, 40-jähriges Amtsjubiläum der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; Regierungsbefragung im Bundestagsplenum, Europäischer Rat in Brüssel), Teilnahme der Bundesumweltministerin an der Weltklimakonferenz, mögliches Gesetz gegen Kinderarbeit, mögliche Bedenken gegen eine Beteiligung des chinesischen Huawei-Konzerns am Aufbau eines 5G-Netzes in Deutschland, mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, Geldwäsche im deutschen Immobiliensektor, Anstieg der Zahl der sogenannten Kleinen Waffenscheine, Medienberichte über ein Schreiben der Bundesnetzagentur an das Wirtschafts- und das Verkehrsministerium zum Thema lokales Roaming/5G, Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten über Onlineapotheken

Sprecher: SRSin Demmer, Haufe (BMU), Mänz (BMZ), Burger (AA), Eichler (BMWi), Schmidt (BMI), Wogatzki (BMF), Strater (BMVI), Berve-Schucht (BMG)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Die Teilnahme der Bundeskanzlerin an der Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration am Montag hatte Ihnen Frau Fietz schon letzte Woche angekündigt. Ich würde jetzt gerne noch ein paar Detailinformationen dazu liefern.

Bei ihrem Aufenthalt in Marrakesch wird die Bundeskanzlerin bereits am Sonntag, den 9. Dezember, den König von Marokko, Mohammed VI., zu einem Gespräch treffen. Anschließend wird sie im Rahmen eines Abendessens mit dem Regierungschef El Othmani ein Gespräch führen. In beiden Gesprächen werden die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen beider Länder und natürlich regionale Themen im Mittelpunkt stehen.

Kommenden Dienstag, den 11. Dezember, wird die Bundeskanzlerin um 11.30 Uhr Angehörige von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Polizistinnen und Polizisten, die sich über Weihnachten im Auslandseinsatz befinden, im Bundeskanzleramt zu einem vorweihnachtlichen Gespräch empfangen. Das ist mittlerweile schon Tradition und eine Geste des Dankes und der Anerkennung der Leistungen der Angehörigen, die gerade auch in der Weihnachtszeit auf ihre Familienangehörigen verzichten müssen. Das Treffen ermöglicht der Bundeskanzlerin außerdem, in persönlichen Gesprächen Eindrücke über die Sorgen und Nöte der Familien zu erhalten. An dem Empfang nehmen auch die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Innenminister Horst Seehofer sowie der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, teil.

Außerdem spricht die Bundeskanzlerin am Mittwoch, den 12. Dezember, in einer Videoschaltung mit ausgewählten Einsatzkontingenten der Bundeswehr und der Polizei, um sich im persönlichen Gespräch einen unmittelbaren Eindruck von der aktuellen Situation in den Einsatzgebieten zu verschaffen und den Soldatinnen und Soldaten sowie den Polizistinnen und Polizisten ihren Dank für den Einsatz zu übermitteln.

Am Mittwoch findet, wie üblich, um 9.30 Uhr die Kabinettssitzung unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Gegen 12 Uhr wird die Bundeskanzlerin die Festrede anlässlich des 40-jährigen Amtsjubiläums der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration halten. In ihrer Rede wird die Kanzlerin die Arbeit der Beauftragten seit 1978 würdigen und die integrationspolitischen Herausforderungen skizzieren. Die Veranstaltung findet ab 11.30 Uhr im Haus der Kulturen der Welt statt.

In der Zeit von 13 bis 14 Uhr - wir sind noch immer am Mittwoch - wird sich die Bundeskanzlerin bei der Regierungsbefragung den Fragen der Bundestagsabgeordneten im Plenum stellen. Wie bei der Regierungsbefragung üblich, wird die Bundeskanzlerin zu Beginn auf ein Thema der vorangegangenen Sitzung des Bundeskabinetts eingehen. Daran schließen sich zunächst Fragen zu diesem Thema und dann weitere Fragen zu vorangegangenen Kabinettssitzungen und schließlich zu anderen Themen an.

Am Donnerstag und Freitag, den 13. und 14. Dezember, treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel zum Europäischen Rat. Der Gipfel startet am Donnerstagnachmittag mit einem Zusammentreffen der Mitglieder des Europäischen Rates mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani.

Der Europäische Rat wird sich mit dem mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2021 bis 2027 beschäftigen. Im mehrjährigen Finanzrahmen wird der Rahmen für die Finanzausstattung des EU-Haushalts und seiner einzelnen Politikfelder für sieben Jahre ab 2021 festgelegt. Auf Grundlage der bisherigen Arbeiten des österreichischen Ratsvorsitzes wird es dazu einen ersten inhaltlichen Gedankenaustausch im Europäischen Rat geben, und das weitere Vorgehen wird beraten. Entscheidungen stehen aber noch nicht an.

Beim Abendessen stehen dann die Außenbeziehungen im Mittelpunkt. Mit Blick auf die Europawahlen im nächsten Jahr wird das Thema Desinformation eine wichtige Rolle spielen. Angesichts der jüngsten Spannungen im Asowschen Meer sprechen die Staats- und Regierungschefs außerdem über ihre Beziehungen zu Russland.

Am Freitag wird der Europäische Rat zunächst die Ergebnisse der Bürgerdialoge zur Zukunft Europas diskutieren. Wie Sie vielleicht wissen - wir haben auch hier schon mehrfach darüber berichtet -, haben in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis in den Herbst hinein Bürgerdialoge stattgefunden. Insgesamt sind 1500 Dialoge geführt worden, davon allein 120 in Deutschland. In Deutschland haben 150 000 Menschen daran teilgenommen.

Weitere Themen auf der Tagesordnung sind die Migration und der Binnenmarkt. Dabei wird es vor allem um die nötigen Schritte für einen funktionierenden Binnenmarkt gehen, gerade auch eines digitalen Binnenmarkts.

Nach dem Europäischen Rat ist ein Eurogipfel in Form eines Arbeitsmittagessens geplant. Im Mittelpunkt steht hier ein Austausch zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion. Wie Sie wissen, haben die Euro-Finanzminister am Dienstagmorgen in aller Herrgottsfrühe, wie im Juni vom Eurogipfel erbeten, eine Reihe wichtiger Schritte zur Vertiefung der Eurozone beschlossen. Der Eurogipfel wird dazu auf Basis eines Berichts der Eurogruppe beraten.

Wie Sie sehen, erwartet die Bundeskanzlerin ein umfangreiches Programm in Brüssel.

Haufe: Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass die Bundesumweltministerin am Montag wieder zur Weltklimakonferenz fährt. Sie war ja bereits diese Woche zum Beginn der Konferenz dort. Sie ist ab Montagabend bis zum Ende der Verhandlungen dort. Wir informieren, wie das üblich ist, mit täglichen Pressebriefings Ihre Kollegen auf der Weltklimakonferenz über den Fortgang der Verhandlungen.

Frage: Frau Demmer, wird es zum EU-Gipfel vorher noch ein Briefing geben?

SRSin Demmer: Da sind wir noch in der Abstimmung. Wir sagen Bescheid.

Frage: Hält Frau Merkel am Montag in Marrakesch eine Rede, und wie lange bleibt sie dort?

SRSin Demmer: Ich kann Ihnen aus dem Stand nicht sagen, wie lange sie bleibt. Das können wir aber nachreichen.

Vorsitzende Welty: Bitte auch die Antwort zu der Frage nach der Rede.

Frage: Zu dem Treffen des EU-Rates beziehungsweise dem Treffen der Spitzen der Euroländer: Ist bei diesem Treffen zu erwarten, dass schon ein endgültiger Beschluss im Hinblick auf eine spätere Einführung der Digitalsteuer fällt?

SRSin Demmer: Ich kann den Gesprächen jetzt leider nicht vorgreifen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Entwicklungsministerium. Der Minister hat der "Welt" in einem Interview gesagt, dass er darüber nachdenkt, ein verbindlicheres Gesetz zu schaffen, um Kinderarbeit vor allen Dingen in den Staaten Afrikas zu verhindern. Ist das unter anderem eine Einsicht daraus, dass das mit den freiwilligen Selbstverpflichtungen, die es gibt, nicht funktioniert? So klingt das nämlich. Gibt es dazu schon Erkenntnisse? Welche Details kann er sich vorstellen, um dies zu regeln?

Dann noch ergänzend die Frage an das Wirtschaftsministerium, ob dazu schon etwas abgesprochen worden ist und wie das Wirtschaftsministerium dazu stünde, deutsche Unternehmen dazu zu verpflichten, für ordentliche Arbeitsstandards in diesen Ländern zu sorgen.

Mänz: Der Minister weist ja auch darauf hin, dass 2019 zum ersten Mal überprüft wird, ob die Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Das ist eine Anspielung auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, der abgestimmte Haltung innerhalb der Bundesregierung ist. Vielleicht haben Sie auch wahrgenommen, dass gerade erst vor wenigen Tagen die fünf beteiligten Minister an 7000 deutsche Unternehmen geschrieben haben, um daran zu appellieren, diesen Pflichten nachzukommen. Insofern ist das geltender Stand und kein ganz neuer Vorschlag. Ich glaube, man wird diese Ergebnisse abwarten müssen. Aber federführend für den Nationalen Aktionsplan ist das Auswärtige Amt.

Burger: Ich habe jetzt nichts zu ergänzen. Die Kollegin hat das, worauf sich Ihre Frage bezog, treffend dargestellt.

Eichler: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

SRSin Demmer (zur Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration): Ich kann etwas nachreichen. Die Bundeskanzlerin wird im Rahmen der ersten Arbeitssitzung in Marrakesch eine presseöffentliche Rede halten und bis zum frühen Nachmittag bleiben.

Frage: Ich würde gerne Sie, Frau Demmer, aber auch das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium fragen, ob es aufseiten der Bundesregierung grundsätzliche Bedenken gegen eine Beteiligung des chinesischen Huawei-Konzerns am Aufbau eines 5G-Netzes in Deutschland gibt. Mich würde zum Zweiten interessieren, ob es über Huawei hinaus möglicherweise Sicherheitsbedenken gegenüber der Beteiligung auch anderer chinesischer Konzerne an diesem Projekt gibt.

Eichler: Dazu hat sich das BMI hier schon geäußert. Deshalb würde ich darauf verweisen.

Schmidt: Ich kann gerne das wiederholen, was wir an dieser Stelle schon dazu gesagt haben, nämlich dass es generell unser Interesse ist, beim Netzausbau und bei der Verbesserung der Netzinfrastruktur darauf zu achten, dass auch die Sicherheit ein wichtiges Thema ist. Aktuell sind die gesetzlichen Regelungen, wie sie im Telekommunikationsgesetz zu finden sind, aus unserer Sicht gut dazu geeignet.

In Bezug auf die zukünftige Infrastruktur sind wir der Auffassung, dass wegen der erheblich gesteigerten Vielfalt der Nutzungs- und der Verwendungsmöglichkeiten auch über neue Sicherheitsaspekte nachgedacht werden muss. Da die neue Netzinfrastruktur ein Grundpfeiler für viele Dinge unserer Gesellschaft sein wird, sind wir der Auffassung, dass die Sicherheit und die Vertraulichkeit der zukünftig eingesetzten Netzinfrastruktur auch in der Breite gewährleistet sein müssen. Das erfordert eine sorgfältige Evaluierung der eingesetzten Technologien und der konkreten Produkte. Das erfordert ganz grundsätzlich auch eine ständige Wachsamkeit der Behörden, die sich mit dieser Sicherheit auseinandersetzen.

Wir sind aber nicht der Auffassung, dass gesetzlich der Ausschluss konkreter Hersteller oder bestimmter Produkte vorzusehen ist. Gegebenenfalls sind die Sicherheitsanforderungen des TKG dann anzupassen, um darin neue Einsatzszenarien und Gefahrenpotenziale entsprechend zu verbessern. Aber einen grundsätzlichen Ausschluss von einzelnen Herstellern oder Produkten sehen wir da zunächst nicht.

Zusatzfrage: Das bezog sich konkret auf das, was bei 5G ansteht?

Schmidt: Richtig.

Zusatzfrage: Ich möchte noch etwas nachfragen, nachdem das Wirtschaftsministerium nur auf frühere Äußerungen verwiesen hat. Im Hinblick auf diesen chinesischen Anbieter ist ja in den letzten Tagen noch einiges passiert. Es gibt Länder, die sich zu einer Huawei-Beteiligung neu positioniert haben, wie zum Beispiel Japan. Verändert das in irgendeiner Weise die Kriterien oder auch die Schwerpunktsetzungen, die man im Hinblick auf das 5G-Netz beachten muss? Hat sich da in den letzten Tagen irgendetwas verändert?

Eichler: Ich habe den Ausführungen meines Kollegen vom BMI nichts hinzuzufügen. Die Schutzmaßnahmen sind im Telekommunikationsgesetz geregelt und werden von der BNetzA überprüft. Das ist der Stand der Dinge im Moment.

Frage: Das ist mir jetzt doch ein zu schlanker Fuß, den Sie sich an dieser Stelle machen. TKG schön und gut. Aber Herr Schmidt, in Ihrem Bereich ressortiert das BSI, ressortiert aber auch die wunderbare Kritis-Verordnung. Wenn wir über TK-Netze reden, reden wir auch über kritische Infrastrukturen. Da ist natürlich schon die Frage, ob Sie Kriterien in diesem Bereich noch einmal nachschärfen müssen und ob das BSI an das BMI beispielsweise Aufforderungen gerichtet hat, an dieser Stelle Nachschärfungen vorzunehmen. Oder sind Sie dort in einer völlig ergebnisoffenen Prozessprüfung? Denn die Zeit läuft uns ein bisschen davon. 5G soll ja nicht erst in drei, vier oder fünf Jahren angefangen werden zu bauen.

Schmidt: Zu dem Punkt kann ich etwas ergänzen. Eher Letzteres: Das ist im Moment in der Tat noch eine offene Prüfung. Das heißt, derzeit liegen uns keine Ergebnisse oder Erkenntnisse vor, die uns sicher dazu veranlassen würden, öffentlich Spitz auf Knopf zu sagen: diese oder jene Technologie jetzt nicht oder diesen und jenen Anbieter jetzt nicht. - Aber Sie können davon ausgehen, dass wir weiterhin darum bemüht sind, die Sicherheit möglichst hoch zu gestalten.

Klar ist, dass wir mit dem Übergang zu diesen neuen Netztechnologien eine erhebliche Veränderung der bisherigen Technologie sehen und das natürlich auch aus Sicherheitsaspekten, zum Beispiel auch durch das BSI - das ist völlig richtig -, eng begleiten müssen.

Zusatzfrage: Ich habe die relativ konkrete Nachfrage: Ob man technische Produkte und deren Eigenschaften nachprüfen kann, hängt ja auch von der Lage ab, ob man den Quellcode zur Verfügung hat. Gibt es Ihrerseits Initiativen, Vorstellungen oder Prüfungen im Bereich einer weitergehenden Offenlegungspflicht der verwendeten Technologien durch die Hersteller von den Produkten, die im Bereich der kritischen Infrastrukturen angewendet werden?

Schmidt: Da bin ich im Moment überfragt. Das würden wir Ihnen gerne nachreichen.

Frage: Herr Schmidt, ich kann Sie nicht herauslassen. Sie sind bei mir noch einmal gefragt, und zwar in Bezug auf die Äußerungen des neuen Verfassungsschutzchefs und gegebenenfalls auch seines Stellvertreters, die jetzt in Bezug auf die Beobachtung der AfD durch die Medien gegangen sind. Können Sie uns sagen, ob das tatsächlich offiziell geplant ist und ob da vielleicht schon etwas läuft, was ja dann eine neue Qualität darstellt?

Schmidt: Dazu gibt es im Moment nichts Neues, was wir öffentlich dazu sagen können und wollen. Sie wissen, dass es einen Prüfvorgang hinsichtlich der Beobachtung der AfD gibt. Das haben wir auch schon öffentlich erklärt. Ich glaube, es liegt in der Natur der Sache, dass solche Vorgänge zunächst einmal intern abgeschlossen werden müssen. Das wird - auch das haben wir schon gesagt - vermutlich in Kürze der Fall sein. Das heißt, wir streben an, dass wir Ende des Jahres, Anfang nächsten Jahres ein Ergebnis hierzu sehen werden. Wir werden das dann auch in Abstimmung mit dem Verfassungsschutzverbund öffentlich machen und uns dazu äußern. Richtig ist, dass daran gearbeitet wird. Das kann ich Ihnen bestätigen. Aber zu weiteren Details oder zu ersten Ergebnissen können wir im Moment noch keine Stellung nehmen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Ich würde gerne von Ihnen wissen, nachdem Transparency International heute Morgen eine Studie in den Räumlichkeiten unten zum Thema Geldwäsche vorgestellt hat, wie Sie das Problem im deutschen Immobiliensektor einschätzen. Sehen Sie dort ein Problem? Wie groß ist es? Gibt es spezifische Probleme mit ausländischen Investoren, Stichwort "Verschleierung"?

Wogatzki: Zum Thema Geldwäsche wurden wir schon häufig befragt. Ich kann versichern, dass es ein Anliegen des Hauses ist, Geldwäsche wirksam zu bekämpfen, und dass die FAU da dran ist. Wir prüfen Geldwäscheverdachtsanzeigen. Bezüglich der Geldwäscheverdachtsanzeigen im Immobilienbereich liegt die Aufsicht ja da bei den Ländern.

Das Transparenzregister ist, soweit ich weiß, was die Inhalte mit dem Grundbuch angeht, beim BMJV zu verorten. Ich weiß nicht, ob ich den Kollegen jetzt kalt erwische. Da gibt es eine Zuständigkeitsvermengung. Das ist ein Bindeglied zwischen den beiden Häusern.

Zusatzfrage: Gibt es aus Ihrer Sicht momentan noch Schlupflöcher im Transparenzregister, die angegangen werden müssen, oder hat sich das System des Transparenzregisters bewährt? Diese Frage richtet sich an das Haus, das in diesem Fall zuständig ist.

Wogatzki: Das Transparenzregister ist ein ergänzendes Register zu allen öffentlich zugänglichen Daten. Gerade im Immobilienbereich ist das Grundbuch relativ aussagekräftig. Deswegen würde ich sagen: Wir sind sehr weit gekommen, was die Erfassung von Daten angeht.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hat unter den Innenministerien der Länder nach eigener Recherche herausbekommen, dass die Zahl der sogenannten Kleinen Waffenscheine enorm gestiegen ist. Ihre Zahl hat sich im Vergleich zu 2014 mehr als verdoppelt. Dazu die Fragen: Hat das Bundesinnenministerium eigene Erkenntnisse? Haben Sie eine Erklärung für diese Entwicklung? Vor allem: Wie bewerten Sie diese Entwicklung? Finden Sie das besorgniserregend?

Schmidt: Vielen Dank. - Wir haben gemeinsame Erkenntnisse mit allen Innenministerien der Länder aus dem Nationalen Waffenregister, das gemeinsam von allen Behörden geführt wird. Daraus können Sie die Gesamtzahl der sogenannten Kleinen Waffenscheine entnehmen. Zu den Kleinen Waffenscheinen wurden einige Zahlen genannt. Ich habe eine etwas neuere Zahl für Sie: Zum Stichtag 31. Oktober 2018 gab es im Nationalen Waffenregister den Eintrag von 603 482 Kleinen Waffenscheinen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren es noch 557 560 Kleine Waffenscheine.

Bei der Bewertung der Frage, ob das eine Zunahme oder Abnahme der Sicherheit bedeutet, tue ich mich ein bisschen schwer. Denn Sie müssen verstehen, dass die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines und damit einer bestimmten Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen aus behördlicher Sicht auf der einen Seite mit einem Sicherheitsgewinn einhergeht. Denn die Personen, die diesen Waffenschein beantragen, werden darauf hingewiesen und erhalten Hinweise dazu, wie mit diesen Gegenständen umzugehen ist. Das bedeutet ganz konkret, dieser Kleine Waffenschein berechtigt dazu, ohne einen Sachkunde-, einen Bedürfnis- oder einen Haftpflichtversicherungsnachweis außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen oder eines eigenen befriedeten Besitztums die genannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich zu führen. Ganz ausdrücklich beinhaltet es aber auch - darauf werden die Inhaber eines solchen Kleinen Waffenscheines hingewiesen -, dass diese Gegenstände nicht bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen geführt werden dürfen. Das ist eine ganz ausdrückliche Regelung des Waffengesetzes, auf die jeder Inhaber einer solchen Erlaubnis hingewiesen wird.

Das heißt, wir würden es eher so sehen, dass wir dadurch, dass viele Menschen diesen Waffenschein beantragen, eine bessere Verbreitung über das Wissen um den sicheren und den richtigen Umgang mit solchen Gegenständen, solchen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erreichen. Insofern ist es durchaus in unserem Sinne, dass diese Erlaubnisse weiter verbreitet werden.

Auf der anderen Seite war natürlich vielfach zu lesen, dass es offensichtlich bei den Menschen ein Bedürfnis gibt, eben diese Gegenstände mitzuführen. Ob wir jetzt aus der Situation kommen, dass vorher schlichtweg überhaupt keine Mitfuhr erfolgte, oder aus der Situation, dass diese Mitfuhr mehr oder weniger rechtswidrig oder ohne genauere Kenntnis erfolgte, darüber liegen uns keine Zahlen vor, und darüber möchte ich auch nicht spekulieren. Klar ist aber, dass wir in der Tat steigende Zahlen bei diesem Erlaubnistyp sehen.

Frage: Herr Schmidt, wenn man sich die Kurve der neuen Kleinen Waffenscheine anschaut, dann stellt man fest, dass die Zunahme langsam schwächer wird. Es gab eine Zeit, in der die Kurve enorm stark stiegt. Jetzt sinkt das im Vergleich wieder ein bisschen, wenn man es auf die Monate herunterrechnet. Was die Gesamtzahl angeht: Wie oft werden Kleine Waffenscheine überhaupt zurückgegeben, oder verschwindet das einfach im Nirgendwo, weil niemand seinen Kleinen Waffenschein zurückgibt?

Schmidt: Ich denke, zu diesem Punkt und ebenfalls zu der Frage, die wir auch schon des Öfteren bekommen haben, wie oft die Herausgabe Kleiner Waffenscheine versagt wird, will die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ich Ihnen im Moment leider keine statistischen Angaben machen. Die Erfassungen dazu sind erst vor Kurzem auf Grundlage des zweiten Waffenrechtsänderungsgesetzes eingeführt worden und werden erst zum 1. Januar 2019 wirksam. Deshalb muss ich Sie leider vertrösten.

Zusatzfrage: Mir geht es um den Brief an die Ministerien seitens der Bundesnetzagentur, was lokales Roaming angeht. Ich glaube, BMWi und BMVI können sich als Erste angesprochen fühlen. Können Sie die Existenz eines solchen Briefes an Sie seitens der Bundesnetzagentur bestätigen?

Was halten Sie von den Einwänden der Bundesnetzagentur, was lokales Roaming angeht, die Praktikabilität des Ganzen und eine mögliche Gefährdung der 5G-Ausschreibung insgesamt damit?

Eichler: Am 26. November gab es eine Entscheidung der Bundesnetzagentur selbst, in der es auch schon um Regelungen zum Infrastruktursharing und zum Roaming ging und in der die Bundesnetzagentur selbst darauf hingewiesen hat, dass das unter anderem Gegenstand des neuen EU-Kodex sei. Insofern sehen wir auch die Möglichkeiten, die der Gesetzentwurf des BMVI vorsieht, als Möglichkeit der Umsetzung von EU-Recht. Das wäre eine richtlinienkonforme Umsetzung.

Strater: Soweit ich weiß ist es, soweit es um die Gesetzesänderung geht, eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Insofern bitte ich Sie, sich dort zu erkundigen.

Was die Existenz von Briefen angeht, finde ich es immer richtig, den Absender von Briefen nach solchen zu fragen. Das wäre die Bundesnetzagentur. Die Nummer haben Sie ja.

Zusatzfrage: Nichtsdestoweniger gibt es Ihren Posteingang, bei dem Sie dann auch wissen, ob dort etwas angekommen ist. Beim Absender kann ich nur fragen, ob etwas abgeschickt wurde. Die Frage an Sie ist, ob es bei Ihnen auch angekommen ist.

Strater: Es tut mir leid, das kann ich im Moment nicht beantworten.

Frage: Meine Frage geht an das Bundesgesundheitsministerium. Es geht um Onlineapotheken. Der Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sollte verboten werden. Das Gesundheitsministerium hat gesagt, dazu müssten noch europarechtliche Fragen geklärt werden. Wie ist der Stand der Dinge dazu im Moment?

Berve-Schucht: Danke schön für die Frage. - Stand der Dinge ist: Dazu laufen Gespräche. Minister Spahn hat unter anderem auch auf dem Apothekertag vor einigen Wochen im Oktober ausdrücklich zu Gesprächen und zum Dialog eingeladen. Diese Gespräche laufen, und das Ergebnis wird man abwarten müssen.

Zusatzfrage: Er hat auf dem Apothekertag auch gesagt, er werde kein Gesetz machen, dass dann scheitere. Bedeutet das, dass die Aussichten, dass das Gesetz kommt, schlecht sind?

Berve-Schucht: Ich kann Ihnen jetzt keinen Wasserstand dazu geben. Wir müssen das Ergebnis der Gespräche abwarten.

Zusatzfrage: Können Sie vielleicht sagen, wann die nächsten Treffen stattfinden?

Berve-Schucht: Nein, das kann ich nicht sagen.

(Ende: 11.57 Uhr)

Freitag, 7. Dezember 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-7-dezember-2018-1558566
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2018

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