Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1802: Regierungspressekonferenz vom 21. Dezember 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 21. Dezember 2018
Regierungspressekonferenz vom 21. Dezember 2018


Themen: Einstellung der Steinkohleförderung in Deutschland, geplanter Abzug von US-Truppen aus Syrien, Rücktritt von US-Verteidigungsminister James Mattis, möglicher Abzug von US-Truppen aus Afghanistan, Störung des Flugbetriebs auf dem Flughafen Gatwick durch Drohnenüberflüge, CO2-Emissionsgrenzwerte für Lastwagen, angebliches Schreiben des Patriarchen von Moskau und der ganzen Rus an die Bundeskanzlerin, angekündigte Personalaufstockung beim Bundesamt für Verfassungsschutz, technische Vorschriften für die Nachrüstung von Diesel-Pkw, finanzielle Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Israel, Aktivitäten der mutmaßlichen chinesischen Hackergruppe APT10 in Deutschland, nicht ständige Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Weihnachtsbriefmarke 2018

Sprecher: SRS'in Demmer, Eichler (BMWi), Adebahr (AA), Flosdorff (BMVg), Buser (BMVI), Alter (BMI), Zylka (BMU), Wolf (BMZ), Schwamberger (BMF)

VORS. DR. MAYNTZ eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'IN DEMMER: Heute stellen die letzten deutschen Bergwerke Prosper-Haniel und Ibbenbüren ihre Steinkohleförderung ein. 200 Jahre lang ist dort Steinkohle gefördert worden. Damit geht in Deutschland eine bedeutende Ära zu Ende. Es war für die Region eine prägende Zeit. Die Steinkohle ermöglichte eine Industrialisierung der Region und mit ihr den Wohlstand in ganz Deutschland. Dies gilt es zu würdigen, denn wir profitieren alle und sei es nur indirekt bis heute davon.

FRAGE: An Frau Demmer oder an das Wirtschaftsministerium: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Folgen der Schließung des Steinkohlebergbaus ausreichend abgefedert worden sind?

In diesem Zusammenhang: Haben sich die Zuwendungen, die vom Bund gezahlt werden, in der letzten Zeit eigentlich noch erhöht? Ich meine, es waren gut 900 Millionen Euro für dieses Jahr und gut 700 Millionen Euro für 2019. Muss da noch zugeschossen werden?

EICHLER: Die aktuellen Zahlen kann ich Ihnen gerne noch nachreichen. Für 2018 sind es nach meinem Stand nach dem Subventionsbericht der Bundesregierung knapp 940 Millionen Euro. Möchten Sie noch andere konkrete Zahlen haben?

ZUSATZFRAGE: Ich hätte gerne auch eine grundlegende Einschätzung, ob die Maßnahmen, die getroffen worden sind, ausreichen, um den Arbeitsplatzverlust und den Strukturwandel in den Regionen aufzufangen.

EICHLER: Was den Strukturwandel betrifft, so haben wir gerade ja auch an anderer Stelle eine Kommission, die darüber berät. Diese Beratungen müssen wir jetzt abwarten. Das setzt das Ganze natürlich noch einmal in einen größeren Kontext, und auch das Thema Steinkohle ist ein Teil davon. Ich gehe davon aus, dass das erst einmal der Fall ist, ja.

FRAGE: Ich habe ganz unterschiedliche Zahlen gesehen, wie hoch die Subventionen über die Jahre waren. Gibt es eine abschließende Zahl von der Bundesregierung, wie viele hundert Milliarden Euro in die Subvention von Steinkohle in Deutschland geflossen sind?

EICHLER: Es gibt die Zahlen aus dem Subventionsbericht der Bundesregierung, die einsehbar sind. Ich kann Ihnen jetzt keine Gesamtsumme nennen. Man kann das natürlich addieren; das kann ich Ihnen gerne nachreichen. Ansonsten können Sie die Zahlen einsehen. Belastbare Zahlen haben wir seit 1998, weil zu dem Zeitpunkt die Finanzierung auf eine direkte Haushaltsfinanzierung umgestellt wurde. Für den Zeitraum davor kann ich Ihnen keine belastbaren Zahlen nennen. Es gibt dazu Schätzungen; das sind aber nicht unsere Schätzungen, sondern Schätzungen von Wirtschaftsprüfungsinstituten, und die machen wir uns nicht zu eigen. Insofern kann ich Ihnen leider keine Gesamtzahl nennen.

ZUSATZFRAGE: Gut, dann warte ich auf die Nachreichung, danke. Ich hätte noch eine Frage zu der Ankündigung des US-Präsidenten, die US-Truppen aus Syrien zurückzuziehen, und der Andeutung, dass auch in Afghanistan ein starker Truppenabzug stattfinden soll. Frau Demmer oder Herr Flosdorff, welche Auswirkungen hat diese Entscheidung der USA auf die Mission der Bundeswehr in der Region Syrien bzw. Afghanistan? Ist nach Meinung der Bundesregierung der IS besiegt?

SRS'IN DEMMER: Vielleicht fange ich einmal an. Die Bundesregierung hat die Entscheidung der USA, über die sie vorab nicht informiert worden ist, zur Kenntnis genommen. Als Verbündeter und Teil der Anti-IS-Koalition hätten wir vorherige Konsultationen mit der US-Regierung über einen Abzug der US-Truppen als hilfreich empfunden.

Vom sogenannten Islamischen Staat geht aus Sicht der Bundesregierung auch weiterhin Gefahr aus, auch wenn die Terrororganisation weite Teile des vormals von ihr kontrollierten Territoriums inzwischen verloren hat. Für einen endgültigen Sieg über den IS bleibt aber noch viel zu tun, mit militärischen und mit zivilen Mitteln. Der angekündigte Abzug der USA aus Syrien hat zudem das Potenzial, die Dynamik in diesem fast acht Jahre dauernden Konflikt erneut zu verändern.

Es ist wichtig, dass alle Parteien bezüglich des politischen Prozesses im Dialog bleiben und den nötigen politischen Willen zur Lösung des Konfliktes aufbringen. Ein erster wichtiger Schritt wäre da die Einrichtung eines Verfassungskomitees, über das wir hier auch schon gesprochen haben und über dessen Zusammensetzung bereits seit fast einem Jahr unter Vermittlung der Vereinten Nationen verhandelt wird. Eine glaubwürdige, ausgewogene, inklusive Zusammensetzung des Verfassungskomitees ist bisher nicht zustande gekommen. Auch hier müssen aber die Bemühungen weiter fortgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund möchte ich die Gelegenheit nutzen: Die Bundesregierung dankt dem scheidenden VN-Sondergesandten für Syrien Staffan de Mistura für seine Arbeit in den zurückliegenden Jahren und wünscht seinem Nachfolger allen Erfolg.

ZUSATZFRAGE: Herr Flosdorff, ich weiß, dass die Bundeswehr nicht in Syrien selbst aktiv ist, aber es gibt ja die Syrien-Überflüge. Gibt es da irgendwelche sofortigen Auswirkungen?

FLOSDORFF: Ich kann das gerne auch noch einmal von meiner Seite aus sagen. Vorweg: Die Mandate sind davon nicht unmittelbar berührt und betroffen. Ich möchte aber generell etwas dazu sagen, nämlich dass aus Sicht des Verteidigungsministeriums und auch der Bundesministerin die Aufgabe, den IS zu bekämpfen und Stabilität für Syrien wie auch für den Irak zu fördern, noch nicht erledigt ist und sicherlich weiter großer Anstrengungen bedarf. Das ist nach unserer Wahrnehmung auch Konsens unter den Partnern in der Koalition gegen den IS-Terror. Die Aufgaben der Koalition bleiben, so wie auch das gemeinsame Interesse, ein Wiederaufflammen des IS-Terrors zu verhindern.

Die Entscheidung des US-Präsidenten hat nicht nur militärische Konsequenzen, sondern vor allem auch Bedeutung für den politischen Prozess. Die internationale Staatengemeinschaft wird aus Sicht der Verteidigungsministerin jetzt sehr klug damit umgehen müssen, dass sich Assad und seine Verbündeten, Russland und Iran, gestärkt fühlen. Klar ist auf der anderen Seite aber auch, dass der Wiederaufbau der Region ohne eine massive Unterstützung von außen nicht möglich sein wird. Hierin liegt Europas Stärke, und umso wichtiger wird es sein, dass wir Europäer im politischen Prozess nun an jedwede Unterstützungsleistung klare Bedingungen knüpfen.

FRAGE: In diesem Zusammenhang ist ja auch der US-Verteidigungsminister Mattis zurückgetreten. Er hat das verbunden mit dem Hinweis, wie wichtig Bündnispartner für die USA seien. Ist die Bundesregierung besorgt wegen des Rücktritts von Herrn Mattis? Sieht sie in den USA noch einen verlässlichen Bündnispartner?

SRS'IN DEMMER: Wir haben das zur Kenntnis genommen, und ich möchte hier noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir mit dem amerikanischen Verteidigungsminister Mattis immer sehr vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet haben.

ZUSATZFRAGE: Herr Flosdorff, Herr Mattis war ja ein besonders wichtiger Ansprechpartner für Verteidigungsministerin von der Leyen. Ist sie erschrocken oder schockiert über den Rücktritt?

FLOSDORFF: Die Ministerin bedauert die Ankündigung sehr. Der amerikanische Verteidigungsminister Jim Mattis ist immer ein verlässlicher Stabilitätsanker in der NATO und auch ein Garant für die transatlantischen Beziehungen gewesen. Die USA haben das liegt schon in der Natur des Amtes eine überragende Rolle für die Sicherheitsarchitektur in der Welt und tragen da auch eine überragende Verantwortung. Deswegen ist es aus Sicht der Ministerin wichtig, dass möglichst zügig Klarheit über die Nachfolge und den künftigen Kurs herrscht.

FRAGE: Zu den militärischen Konsequenzen, Herr Flosdorff, die Sie angesprochen haben: Die amerikanische Seite hat Reuters gesagt, dass die Anti-ISIS-Koalition, an der die Bundeswehr zum Beispiel im Rahmen der Tornado-Einsätze beteiligt ist, auch zu Ende gehen wird. Wissen Sie da schon mehr? Der Truppenabzug ist ja das eine, was verkündet wurde. Wissen Sie heute schon, ob zum Beispiel auch der Tornadoeinsatz zwangsläufig beendet wird?

FLOSDORFF: Es gibt ja eine ganze Koalition gegen den IS-Terror. Die Haltung des Verteidigungsministeriums habe ich Ihnen gerade dargelegt. Mir sind solche Informationen nicht bekannt. Das deutsche Mandat ist nicht direkt davon betroffen. Soweit ich weiß, beziehen sich die mir bekannten Äußerungen von amerikanischer Seite auch nicht auf mögliche Einsätze von Verbündeten.

ZUSATZFRAGE: Aber wenn die Amerikaner da nicht mehr mitfliegen, macht ja quasi der deutsche Tornadoeinsatz auch wenig Sinn, oder? Oder betanken sie

FLOSDORFF: Tornados betanken nicht, Herr Jung, die machen Fotos.

ZUSATZ: Aber es gibt ja auch die Luftbetankung.

FLOSDORFF: Die gibt es auch, aber es fliegen ja nicht nur Amerikaner, sondern auch andere.

ZUSATZFRAGE: Es würde also auch ohne die Amerikaner gehen?

FLOSDORFF: Herr Jung, das sind jetzt alles reine Spekulationen. Da ich den amerikanischen Äußerungen bisher nicht entnehme, inwieweit sich das jetzt in der Breite auf das amerikanische Engagement für die Region erstreckt, möchte ich mit Ihnen an dieser Stelle auch gar nicht spekulieren. Ich kann Ihnen nur sagen: Derzeit, unmittelbar, sind das deutsche Engagement und das deutsche Mandat nicht von den bisherigen Ankündigungen betroffen.

ADEBAHR: Vielleicht kann ich da ergänzen, dass auch in unseren Gesprächskontakten mit Washington, die in den letzten zwei Tagen sehr intensiv waren, nicht die Aussage getroffen wurde, dass die amerikanische Seite jetzt plane, ihre Arbeit in der der Anti-IS-Koalition zu beenden. Wir sind mit der amerikanischen Seite in Kontakt. Es gibt viele Fragen, die wir haben. Wir stimmen uns eng mit der Syria Small Group ab, wir stimmen uns eng mit unseren europäischen Nachbarn ab, und auch mit den Partnern in der Region wird die Abstimmung zu suchen sein. Ich glaube, wir müssen uns in den nächsten Tagen einfach in Ruhe anschauen, welche möglichen Konsequenzen das für das Gesamtgefüge in der Region und für unser Engagement und das Engagement der verschiedenen Organisationen dort haben wird.

FRAGE: Frau Demmer, Sie haben eben gesagt, dass die Bundesregierung eine vorherige Information durchaus für hilfreich gehalten hätte. Das ist in diplomatischer Sprache ja schon eine relativ scharfe Rüge gegenüber den USA. Gab es da auch seitens der Bundeskanzlerin noch einmal ein Gespräch mit Herrn Trump oder Bemühungen, da noch einmal weitere Aufklärung zu bekommen oder ihm auch klar zu machen, dass bei weiteren Abzügen aus irgendwelchen relevanten Regionen vielleicht auch der deutsche Bündnispartner gerne vorher informiert werden würde?

Zweitens möchte ich noch einmal die Frage des Kollegen Brössler nach dem verlässlichen Bündnispartner aufnehmen: Sieht die Bundesregierung die USA tatsächlich noch als einen verlässlichen Bündnispartner an?

SRS'IN DEMMER: Vielleicht zuerst zur zweiten Frage: Wie Sie wissen, stehen Europa und die USA im 21. Jahrhundert zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Es ist die tiefe Überzeugung der Bundesregierung, dass es im deutschen, aber auch im amerikanischen Interesse liegt, dass wir diese Herausforderungen gemeinsam meistern. Es gibt eine tiefe Freundschaft zwischen Deutschland und den USA, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt hat, und der umfassende Bestand gemeinsamer Werte ist dafür die Basis. Bei allen Themen wie jetzt auch diesem , bei denen wir bekanntermaßen eben nicht immer einer Meinung sind, geht es am Ende einfach darum, eine gemeinsame Lösung zu finden.

ZUSATZFRAGE: Meine erste Frage ist noch nicht beantwortet. Hat es Versuche der Kanzlerin gegeben, noch einmal mit Herrn Trump zu reden?

SRS'IN DEMMER: Davon kann ich Ihnen nichts berichten.

FRAGE: Herr Flosdorff, zum möglichen Abzug aus Afghanistan: Welche Konsequenzen könnte das für die Mission Resolute Support haben? Bedeutet das, dass andere NATO-Partner das dann auffüllen müssen? Käme das dann eventuell auch auf die Bundeswehr zu?

FLOSDORFF: Ich weiß nicht, auf welchen Kenntnisstand Sie sich jetzt berufen. Ich kenne bisher nur Spekulationen aus den Medien. Die Ministerin war ja Anfang der Woche noch vor Ort in Afghanistan und hat dort hochengagierte US-Truppen erlebt und auch mit dortigen Verantwortlichen gesprochen. Ganz klar ist nur: Die afghanischen Sicherheitskräfte werden weiter Unterstützung brauchen, und gerade jetzt, da Gespräche mit den Taliban im Gange sind, kommt es darauf an, dass die Koalition auch verlässlich ist und Standfestigkeit zeigt.

FRAGE: Noch eine kurze Nachfrage zum Thema Mattis: Wann hat denn die Ministerin davon erfahren? Hat sie aus den Medien davon erfahren? Gab es auch da ein Überraschungsmoment?

FLOSDORFF: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß, dass die Ministerin es gestern Abend erfahren hat.

FRAGE: Erste Frage: Wenn der US-Präsident sagt, der IS sei besiegt, und andere sagen, dem sei nicht so: Gibt es irgendwo definierte gemeinsame Kriterien, wann man von einem Sieg über den IS sprechen kann bzw. hat die Bundesregierung definierte Kriterien, die sie uns mitteilen kann?

Zweite Frage ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt da zuständig wäre : Was bedeutet der Rückzug der US-Truppen für die Situation der Kurden? Die US-Truppen haben ja insbesondere auch die Kurden geschützt; jetzt wären die dann eher ungeschützt. Was bedeutet das für deren Situation, und was bedeutet das wiederum im Verhältnis zur Türkei, das ja ebenfalls ein Spannungsverhältnis ist?

SRS'IN DEMMER: Vielleicht kann ich vorab etwas sagen: Der IS ist weitgehend zurückgedrängt, das Territorium weitestgehend eingeengt, und die Strukturen sind im Wesentlichen zerschlagen. Dennoch ist der IS immer noch eine Gefahr für den Weltfrieden und besitzt die Fähigkeit, aus dem Untergrund heraus Terroranschläge auszuführen.

ADEBAHR: Und wo liegt der IS in Syrien? Das sind Gebiete in Ostsyrien, wo der IS in den Untergrund gegangen ist, und das ist auch ganz besonders noch das Euphrat-Tal, wo man sieht, dass es seit Monaten noch erbitterte Kämpfe mit dem IS gibt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir finden es wichtig das hat der Bundesaußenminister gestern auch deutlich gemacht , dass es einen politischen Prozess gibt und dass hoffentlich ein Verfassungskomitee zustande kommt und diesen Prozess voranbringt; denn auch und gerade jetzt ist es aus unserer Sicht absolut prioritär, dass die Lage dort nicht weiter eskaliert.

Ja, das richtet sich auch an die Türkei, und wir hoffen und finden es prioritär, dass die Türkei auch in dieser Situation möglichst verantwortungsvoll handelt. Das ist ein Apell, den wir dieser Tage auch unseren türkischen Gesprächspartnern in geeigneter Weise übermitteln. Wir hoffen, dass es dort zu keiner militärischen Eskalation kommt, denn eine solche Eskalation wäre das Gegenteil davon, die Lage dort jetzt ruhig zu halten und auf einen politischen Prozess hinzuarbeiten. Wir denken, dass auch der türkischen Seite bewusst ist, dass diese Fragen, die die Amerikaner durch ihren angekündigten Rückzug dort jetzt aufgeworfen haben, auch übergeordnete Fragen der Stabilität dieser gesamten Nah- und Mittelostregion betreffen und dass auch diese Stabilität auf dem Spiel steht, wenn nicht alle Seiten verantwortungsbewusst handeln.

Unser Ziel ist, dass die ohnehin schon schwierige Lage in Syrien jetzt nicht noch schwieriger und komplizierter wird, und wir finden, dass das auch in niemandes Interesse sein kann. Das ist eine Botschaft, die wir auch überbringen.

ZUSATZFRAGE: Frau Demmer, die Fähigkeit zu terroristischen Anschlägen, die Sie beschrieben haben, ist ja sozusagen ewig gegeben, solange es Menschen und welche Netzwerke auch immer gibt, die sich einer IS-Ideologie verbunden fühlen. Bedeutet das, dass es ein Set von definierten Kriterien, wann der IS in der Form, wie er sich jetzt zu konstituieren versucht, besiegt sei, tatsächlich nicht gibt?

ADEBAHR: Dazu kann ich etwas sagen, weil ich gerade Informationen bekommen habe: Es gibt eine gemeinsame Definition dieser Kriterien in den Guiding Principles der Koalition vom März:

"Enduring defeat will come when ISIS/Da'esh no longer has safe havens from which to operate; when it no longer poses a threat to our homelands; and when it can no longer convey its ideology of hate globally. Recognizing that we are at an inflection point, where we must sustain attention to Iraq and Syria to secure our significant gains, while simultaneously adapting our footing to curb ISIS/Da'esh's global ambitions, we offer these Guiding Principles as our vision for the future of this Coalition."

ZUSATZFRAGE: Können Sie noch sagen, wo wir das finden?

ADEBAHR: März 2018, Guiding Principles der Koalition.

FRAGE: Frau Demmer, zu der Frage des Kollegen, ob die Bundesregierung die USA noch als verlässlichen Bündnispartner sieht, haben Sie nur die vielfältigen Herausforderungen angesprochen. Ist dem denn so, sehen Sie die USA nach dieser Entscheidung als verlässlichen Bündnispartner?

SRS'IN DEMMER: Ich kann mich einfach nur wiederholen: Natürlich gibt es mit diesem Partner bekanntermaßen auch Differenzen. Diese gilt es anzusprechen und da gemeinsame Lösungen zu finden.

ZUSATZFRAGE: Also kein uneingeschränktes Ja?

SRS'IN DEMMER: Die USA sind ein wichtiger Partner, es gibt eine tiefe Freundschaft zwischen den USA und Deutschland. Über die Differenzen muss gesprochen werden; das habe ich ja eben auch angesprochen. Trotzdem sind wir gemeinsam immer auf der Suche nach Lösungen.

FRAGE: Frau Adebahr, zur potenziellen militärischen Eskalation seitens der Türkei: Diese gab es ja schon Anfang des Jahres, als sie Afrin eingenommen haben. Die Bundesregierung hat uns bis heute nicht abschließend ihre völkerrechtliche Bewertung dieses Angriffs nennen können. Können Sie uns diese Bewertung mittlerweile mitteilen?

Es gibt ja auch andere Bewertungen in der Welt, die begrüßen, dass sich die USA aus dem Nahen bzw. Mittleren Osten zurückziehen, da die USA seit dem Zweiten Weltkrieg wie kein anderes Land diese Region beeinflusst und teilweise zerstört haben. Diese Haltung können Sie überhaupt nicht nachvollziehen, korrekt? Sie bedauern den Rückzug?

ADEBAHR: Herr Jung, ich glaube, wir haben oft über die Lage in Afrin gesprochen und darüber gesprochen, dass es eine bestimmte Grundlage braucht, um eine völkerrechtliche Bewertung abzugeben. Wir haben aber das wiederhole ich gerne noch einmal regelmäßig unterstrichen, dass die Türkei bei allem, was sie in Syrien tut, die Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und nach dem humanitären Völkerrecht unbedingt einhalten muss, dass wir seit dieser Zeit in engem Kontakt mit der türkischen Regierung stehen und standen und dass wir der Überzeugung sind, dass die Türkei die Durchsetzung ihrer Sicherheitsinteressen ganz besonders auf politischem und nicht auf militärischem Wege vornehmen sollte. Wir haben der Türkei von Anfang an deutlich gemacht, dass sich ihr Eingreifen in Afrin auf das Notwendige und Erforderliche beschränken muss und dass auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit dort gewahrt bleiben muss auch das weiß die Türkei , ebenso wie auch der Schutz der Zivilbevölkerung eine ganz große Rolle spielt.

Die Frage, wie es um die türkische Rolle in den nächsten Wochen bestellt ist, hatte Herr Jessen schon gestellt, und darauf hatte ich schon geantwortet.

ZUSATZFRAGE: Haben demnach die Türken in Sachen Afrin den Schutz von Zivilisten und das humanitäre Völkerrecht eingehalten? War das also verhältnismäßig, so wie Sie sich das gewünscht haben? Haben Sie das geprüft?

ADEBAHR: Ich habe gerade eine politische Aussage gemacht. Eine rechtliche Aussage treffe ich hier nicht, weil es nicht möglich ist, sie zu treffen; es muss eine Grundlage geben, um solche Aussagen zu treffen. Die Situation in der Türkei und, wie wir in den letzten Tagen gesehen haben, auch in Nordsyrien ist fluide. Die politischen Aussagen, die aus Sicht der Bundesregierung zu treffen sind, habe ich gerade getroffen.

ZUSATZFRAGE: Und was sagen Sie zur Rolle der USA? Die internationale Gemeinschaft ist ja teilweise auch froh, dass die USA aus dem Mittleren Osten abziehen.

ADEBAHR: Was wir zu dem Abzug der amerikanischen Truppen aus Syrien zu sagen hatten, hat der Bundesaußenminister gestern gesagt, und das haben wir weidlich ausgeführt.

FRAGE: Herr Flosdorff, unabhängig von, wie Sie sagten, Gerüchten oder genaueren Informationen über das, was die Amerikaner im Fall Afghanistan planen: Könnten Sie uns bitte einmal sagen, wie wichtig heute die Präsenz der amerikanischen Truppen für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan ist?

SRS'IN DEMMER: Weil aus dieser Pressekonferenz heraus schon getwittert wird, möchte ich gerne noch einmal betonen: Die USA sind ein wichtiger Bündnispartner.

VORS. DR. MAYNTZ: Und an Herrn Flosdorff ging jetzt die Frage, wie wichtig die USA als Bündnispartner in Afghanistan konkret sind.

FLOSDORFF: Ich glaube, an diese Äußerung der Kollegin kann ich nahtlos anschließen: Natürlich stellen die USA ein ganz wesentliches Kontingent für diesen Einsatz. Sie stellen den Kommandeur, sie bilden das Rückgrat des internationalen Engagements in Afghanistan; sie sind ein wirklich unverzichtbarer Partner.

Ich möchte hier aber auch einmal betonen: Die Gerüchte und Spekulationen, über die wir alle jetzt in der Presse lesen konnten, beziehen sich nur auf eine Reduktion amerikanischer Streitkräfte in Afghanistan und nicht auf mehr. Trotzdem: Es bleibt ein gemeinsames Interesse. Nicht umsonst sind so viele Dutzende Nationen in Afghanistan engagiert, auch militärisch in der Ausbildung der Sicherheitskräfte. Denn allen ist bewusst, dass diese Sicherheitskräfte nachhaltige Unterstützung benötigen. Ich habe es eben auch noch einmal gesagt, und das ist auch sehr wichtig: Wir erleben parallel ein politisches Ringen und Gespräche und auch ein militärisches Ringen der afghanischen Sicherheitskräfte mit den Taliban. Beides findet parallel statt, der Aussöhnungsprozess, der politische Prozess und das militärische Tauziehen, das im Moment in einem Patt steht.

Amerika ist für alle Partner, die in Afghanistan aktiv sind, ein sehr, sehr wichtiger Partner. Nach unserem Empfinden so war das in der Zusammenarbeit mit unseren Freunden aus den USA, unseren Partnern in Afghanistan immer , bestand auch immer ein sehr hohes Bewusstsein darüber, welche Verantwortung jeder in diesem Bündnis trägt. Wir alle sind damit immer achtsam umgegangen.

ZUSATZFRAGE: Erste Frage: Gibt es aktive Bemühungen von Ihrer Seite, aus den Gerüchten Informationen zu machen, also in Amerika nachzufragen, was dahintersteckt?

Zweite Frage: Wie viel Rückzug könnten Sie verkraften?

FLOSDORFF: Über das Zweite möchte ich hier gar nicht spekulieren, solange keine konkreten Pläne vorliegen. Wir haben diese Signale bisher nicht.

Selbstverständlich sprechen wir mit unseren Ansprechpartnern in den Vereinigten Staaten. Das geschieht sicherlich auch auf Ebene andere Stellen in der Bundesregierung. Die Informationen gleichen wir miteinander ab. Wir fragen nach und warten auf das, was offiziell und handfest ist. Vorher ergehen wir uns hier nicht in Spekulationen.

ADEBAHR: Sie können davon ausgehen, dass sich der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan, Markus Potzel, mit amerikanischen Stellen ins Gespräch und ins Benehmen setzen wird und sich um Aufklärung der offenen Fragen im Moment sind es Medienberichte bemüht.

FRAGE: Ich möchte das Verkehrsministerium zum Thema Drohnen und dem Fall Gatwick fragen. Können Sie direkte Auswirkungen auf den Flugverkehr in Deutschland feststellen?

Können Sie allgemein etwas zur Sicherheitslage auf deutschen Flughäfen, was Drohnen angeht, sagen?

BUSER: Gern. Ich beginne mit dem allgemeineren Teil. Drohnenaufstiege und flüge über einem Flughafengelände sind verboten. Gleiches gilt auch für die Sicherheitszone von 1,5 km um das Flughafengelände selbst bzw. um den Flughafenzaun herum. Verstöße gegen diese Regel sind als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr definiert. Ein Verstoß gegen diese Verbotsregel ist ein Straftatbestand, der in Deutschland gemäß 315 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

Die Deutsche Flugsicherung informiert schon seit mehreren Jahren intensiv zum Thema des richtigen Drohnenfluges, veröffentlich die Sichtungszahlen und warnt vor dem Einsatz von Drohnen an Flughäfen. Für die Überwachung selbst sind die Sicherheitsbehörden zuständig.

Auch das BMVI hat sich des Themas angenommen, da Drohnen privat wie auch gewerblich immer beliebter werden. Sie bieten zum einen natürlich ein großes Innovationspotenzial. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird aber zum anderen natürlich auch die Gefahr von Kollisionen oder Abstürzen. Deswegen wurde der Betrieb von Drohnen neu geregelt. Die Verordnung ist seit dem 7. April 2017 in Kraft.

Ziel der Verordnung ist es, zum einen dieser Technologie Chancen zu eröffnen, aber zum anderen natürlich auch die Sicherheit im Luftraum auf jeden Fall zu erhöhen. Das bedeutet auch mehr Schutz für die Privatsphäre sowie Vorteile für gewerbliche Nutzer. Damals wurde die Sicherheit auch dadurch verbessert, dass man klare Regeln zum Betrieb einführte, unter anderem die Kennzeichnungspflicht für Geräte ab 0,25 kg sowie die Kenntnisnachweise für Geräte ab zwei Kilogramm.

ZUSATZFRAGE: Hat Gatwick Auswirkungen?

Wenn Sie das so referieren, haben Sie dann eine Statistik, ob die Zahl von Drohnenvorfällen in irgendeiner Form zugenommen hat? Gibt es dafür eine Zahl?

BUSER: Eine genaue Zahl liegt mir nicht vor. Allerdings müsste man solch eine Zahl auch immer ins Verhältnis zur steigenden Anzahl von Drohnen selbst setzen. Diese ist in den letzten Jahren natürlich sehr stark gestiegen. Die genauen Zahlen für die vergangenen Jahre liegen mir nicht vor, aber die Deutsche Flugsicherung kann dazu gern Auskunft geben.

ALTER: Ich kann gern aus Sicht der Sicherheitsbehörden ergänzen. Zunächst möchte ich eine allgemeine Bemerkung machen. Nach 8 des Luftsicherheitsgesetzes ist der Betreiber eines Flugplatzes zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet.

Nichtsdestoweniger ist allgemein in der Sicherheitslandschaft das Einwirken von Drohnen auf bestimmte Situationen und bestimmte Szenarien kein neues Thema. Bereits seit mehreren Jahren gibt es eine zentrale Forschungsstelle beim Bundeskriminalamt, die sich sowohl szenarienbasiert als auch technikbasiert mit diesen Szenarien beschäftigt. In der deutschen Sicherheitslandschaft gibt es selbstverständlich auch entsprechende Führungs- und Einsatzmittel für solche Szenarien.

FRAGE: Sind nach dem Vorfall von Gatwick stärkere Anstrengungen unternommen worden, um die Flughäfen zu schützen? Gibt es dazu vielleicht Anfragen von den Flughafenbetreibern an die Bundespolizei? Wird man in den nächsten Tagen mehr unternehmen? Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen.

ALTER: Vor dem Hintergrund der jüngsten Geschehnisse in Gatwick ist die Diskussion natürlich noch einmal etwas befördert worden. Viele Beteiligte sind betroffen. An den Gesprächen beteiligen sich natürlich auch die Luftsicherheitsbehörden. Konkrete Ergebnisse kann ich aber hier an der Stelle noch nicht bekanntgeben.

Was die Sicherheitsmaßnahmen angeht, kann ich nur sagen, dass sie gleichbleibend hoch sind. Es ist nicht so, dass wir bestimmte Vorfälle benötigen würden, um das Sicherheitsniveau an Flughäfen in irgendeiner Weise zu justieren, sondern die Sicherheitsmaßnahmen, die getroffen werden, sind auf einem gleichbleibend hohen Niveau.

FRAGE: Herr Alter oder Frau Buser ich weiß nicht, wer dafür zuständig ist , welche Möglichkeiten gibt es, Drohnen von dem verbotenen Luftraum fernzuhalten bzw. schon im Vorfeld festzustellen, dass Drohnen anfliegen und man etwas tun muss? Denn wenn sie im Luftraum sind, ist es meist schon zu spät, weil sie ja gerade bei anfliegenden oder startenden Flugzeugen erhebliche Schäden anrichten können.

BUSER: Dazu kann ich gern noch ein wenig erklären. Ziel ist es, mit EU-Regelungen im kommenden Jahr für alle in der EU zugelassenen Drohnen die notwendige Hard- und Software vorzuschreiben, um zum einen die Drohnen besser zu lokalisieren und zum anderen möglicherweise auch schon Überflugverbotszonen einrichten zu können. Derzeit laufen die Absprachen dazu innerhalb der EU.

ZUSATZFRAGE: Gibt es eine Art Präventivprogramm? Denn man kann solche Programme und solche Kennungen sicherlich ausschalten und in unredlicher Absicht in den Luftraum eindringen.

BUSER: Genau. Darauf zielt das Ganze ja, indem man es über Chips oder andere Technologien ermöglicht, eine solche Zone einzuprogrammieren, sodass die Drohne erkennt, dass sie sich einem solchen Bereich nähert, und deswegen abgeschaltet wird.

FRAGE: Frau Buser, wo werden die Daten für den Drohnenführerschein oder die Registrierung für die Drohnen ab 0,25 kg hinterlegt? Wer prüft diese Daten letztendlich, und wer hat darauf Zugriff? Wird man mit Ausweisnummer oder Adresse eingetragen? Wie läuft das praktisch ab?

BUSER: Für die Überwachung der Einhaltung der luftverkehrsrechtlichen Vorgaben sind die für die Luftaufsicht zuständigen Stellen der Bundesländer zuständig, und diese überprüfen das auch.

ZUSATZFRAGE: Ein ganz praktisches Beispiel: Ich gehe heute Nachmittag in einen Laden und will mir eine Drohne kaufen, die mehr als 250 Gramm wiegt. Was kommt dann auf mich zu?

BUSER: Der Kenntnisnachweis, von dem wir gesprochen haben, wird erst für Geräte ab zwei Kilogramm notwendig.

ZUSATZFRAGE: Aber die Registrierung ist doch auch bei leichteren notwendig, oder?

BUSER: Genau. Die Kennzeichnungspflicht an der Drohne selbst, die Plakette selbst, ist ab 250 Gramm notwendig.

ZUSATZFRAGE: Genau. Dazu möchte ich fragen: Was bedeutet diese Kennzeichnungspflicht? Werde ich als Käufer irgendwo eingetragen? Wird dort vermerkt, wer die Drohne gekauft hat? Gibt es darüber ein Register? Sonst würde das Ganze ja keinen Sinn haben.

BUSER: Wie gesagt, für die Kennzeichnungspflicht selbst sind die Länder zuständig. Die Länder selbst haben verschiedene Stellen, zu denen man hingehen kann. Sie informieren und nehmen die gemeldeten Drohnen natürlich auch in ein Register auf.

FRAGE: Herr Alter, ganz schlicht gefragt, gibt es Möglichkeiten, Drohnen, die doch in den Luftraum eindringen, abzufangen bzw. im Klartext abzuschießen?

ALTER: Ich habe eben schon darauf verwiesen, dass das Bundeskriminalamt schon seit einigen Jahren an verschiedenen Szenarien forscht. Es ist schlichtweg schwierig, diese Frage pauschal zu beantworten. Es kommt darauf an, über welches Szenario wir reden. Es kommt darauf an, welche Technik verwendet wird. Es kommt auf das Gesamtumfeld und den Kontext an. Ich habe vorhin schon gesagt, dass es spezifische Einsatzmittel gibt, mit denen auch solchen Szenarien begegnet werden kann. Aber eine pauschale Antwort ist schlichtweg nicht möglich.

FRAGE: Herr Alter, ich möchte noch einmal nachfragen, weil Sie vorhin sagten, vor dem Hintergrund des Falles Gatwick sei die Diskussion noch einmal befördert worden. Heißt das, dass es in Folge von Gatwick ein konkretes Treffen gab?

ALTER: Ob es jetzt schon konkrete Treffen gab, ist mir nicht bekannt. Aber unabhängig davon stehen die zuständigen Stellen ja in permanenter Kommunikation. Natürlich ist ein Vorfall wie jetzt in London Gatwick Thema für die mit dieser Fachthematik betrauten Stellen.

FRAGE: Frau Demmer, gestern gab es in Brüssel einen Rat der Umweltminister. Dort hat Deutschland als einziges Land Europas einer Verschärfung der CO2-Grenzwerte für Lastwagen nicht zugestimmt, offenbar nach einer Intervention des Kanzleramtes. Können Sie erklären, warum das Kanzleramt eingeschritten ist?

Teilen Sie die Auffassung der Umweltministerin, dass diese Isolation Deutschlands wörtlich "mehr als peinlich" ist?

SRS'IN DEMMER: Wie Sie ja wissen, haben sich die Umweltminister beim EU-Umweltrat gestern auf eine gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten zu einem Verordnungsvorschlag zur Festsetzung von CO2-Normen für Lkw und Busse für die kommenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament geeinigt. Mit dieser Verordnung würden erstmals auch schwere Nutzfahrzeuge in die Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen einbezogen. So soll es auch für Nutzfahrzeuge verbindliche Grenzwerte geben, um den Ausstoß von Kohlendioxid bei neuen Modellen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu reduzieren.

Sie haben erwähnt, dass sich die Bundesumweltministerin in der Abstimmung gestern enthalten hat. Deutschland hat den Kommissionsvorschlag unterstützt. Der Rat der Umweltminister ist in seiner Sitzung aber sehr kurzfristig substanziell davon abgewichen. Deshalb war es nicht möglich, darüber bis zur unmittelbar anschließend angesetzten Abstimmung eine abgestimmte Haltung innerhalb der Bundesregierung zu entwickeln. Der Beschluss des Rates wird nun im weiteren Verfahren mit dem Europäischen Parlament verhandelt.

ZUSATZFRAGE: Finden Sie es auch peinlich, dass Deutschland dabei alleinsteht, ausgerechnet wieder bei einem Klimathema?

SRS'IN DEMMER: Die Aussagen der Ministerin stehen für sich. Ich habe es jetzt erklärt. Es ist ein ganz normales Prozedere. Wenn es innerhalb der Bundesregierung keine abgestimmte Haltung gibt, dann hat das eine Enthaltung zur Folge. Das ist ja auch nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt.

FRAGE: Eine direkte Nachfrage an das BMU: Frau Schulze hat in dankenswerter Klarheit gesagt, sie hätte gern zugestimmt, aber das sei wegen der Nichteinigung mit dem Kanzleramt nicht möglich gewesen. Heißt Kanzleramt in diesem Fall Chefebene, Kanzlerin, oder ist das auf unteren Ebenen geregelt worden?

ZYLKA: Über diese nächtlichen Gespräche zwischen dem BMU und dem Kanzleramt will ich im Detail nichts sagen. Aber klar ist, dass wir uns, wie Frau Demmer gesagt hat, in diesem Moment nicht einigen konnten und uns deshalb selbstverständlich enthalten haben.

ZUSATZFRAGE: Nächtliche Gespräche, das lässt darauf schließen

ZYLKA: Nein, nicht nächtlich, sie waren, glaube ich, nachmittags. So schlimm war es nicht.

ZUSATZ: Wir hatten ja schon vergleichbare Fälle, die in Enthaltungen resultierten. Da waren es dann üblicherweise schon immer Ministergespräche.

ZYLKA: Ja, klar.

FRAGE: Frau Demmer, ich möchte erneut nach dem Schreiben des russischen Patriarchen zur Lage in der Ukraine nachfragen. Ist es verschwunden? Sie können im Auswärtigen Amt nichts finden. Vielleicht hat es doch die Bundeskanzlerin bekommen.

SRS'IN DEMMER: Das Außenministerium.

ADEBAHR: Jedenfalls uns im Auswärtigen Amt ist nach wie vor kein solches Schreiben bekannt. Es tut mir leid.

ZUSATZFRAGE: Der Bundesregierung auch nicht? Der Brief wurde nicht an das Auswärtige Amt gesendet, sondern persönlich an die Bundeskanzlerin.

SRS'IN DEMMER: Wir haben Ihnen letzte Woche "unter drei" eine Nachmeldung zugeschickt. Darüber hinaus habe ich keinen neuen Stand.

FRAGE: Im Zusammenhang mit der Ankündigung, die Zahl der Kräfte im Bundesamt für Verfassungsschutz, die mit Rechtsextremismus befasst sind, um 50 Prozent aufzustocken, wüsste ich von Herrn Alter gern, ob man die Personen schon zur Hand hat oder wie man sie rekrutiert.

ALTER: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat angekündigt, dass er das im kommenden Jahr mit den Mitteln, die ihm vom Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt worden sind, tun will. Mir liegen jetzt keine konkreten Hinweise oder Informationen darüber vor, wie viele dieser Stellen bereits besetzt sind und in wie vielen Fällen Personal noch gewonnen werden muss. Das müsste ich erfragen; wir können es gern nachliefern.

ZUSATZFRAGE: Liefern Sie dann bitte auch nach, bis wann man die hundert Leute realistischerweise in Diensten hat.

ALTER: Das liefere ich gern nach.

FRAGE: Meine Frage geht an das Verkehrsministerium. Es wurde angekündigt, dass bis Ende dieses Jahres die technische Richtlinie für die Nachrüstung von Diesel-Pkw vorliegen solle. Jetzt wird es ja langsam knapp. Kommt das dieses Jahr noch? Wenn es dieses Jahr nicht mehr kommt, wann kommt es dann?

BUSER: Es bleibt dabei: Die technischen Vorschriften werden bis Ende des Jahres kommen.

FRAGE: Zum Thema Israel und Unterstützung von NGOs: In den letzten Tagen gab es noch etwas mehr Medienberichte dazu. Frau Demmer, können Sie uns vielleicht bestätigen, was die "FAZ" berichtet hat, dass während der israelisch-deutschen Regierungskonsultationen im Oktober die israelische Seite Frau Merkel persönlich ein siebenseitiges Schreiben über die Finanzierung von NGOs übergeben habe? Können Sie uns das bestätigen?

Frau Adebahr, es heißt, dass das Auswärtige Amt auf hoher Arbeitsebene ein klärendes Treffen in Berlin mit den Israelis angestrebt habe, dass die israelische Seite dies aber ablehne. Können Sie uns dazu mehr sagen?

SRS'IN DEMMER: Die Bundesregierung und die israelische Regierung stehen in engem und regelmäßigem Austausch zu zahlreichen Fragen. In diesem Rahmen werden selbstverständlich auch Informationen auf mündlichem und schriftlichem Wege ausgetauscht. Der Austausch umfasst auch die Arbeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen in Israel.

Über die konkreten Inhalte von vertraulichen Gespräche mit ausländischen Regierungen können wir aber grundsätzlich, wie schon erwähnt, keine Angaben machen.

ZUSATZFRAGE: Das Schreiben ist ja nicht öffentlich. Aber ich verstehe das jetzt so, dass Sie bestätigen, dass es diesen Austausch über Nichtregierungsorganisationen gab.

SRS'IN DEMMER: Wir stehen in regelmäßigem Austausch zu vielen Themen. Dazu gehört sicherlich auch immer wieder das Thema "ausländische Nichtregierungsorganisationen". Darüber hinaus kann ich Ihnen keine Angaben machen.

ADEBAHR: Ich denke, ich habe dem nicht viel hinzuzufügen. Wir stehen natürlich auch als Auswärtiges Amt mit der israelischen Seite zu Fragen der Förderung der Zivilgesellschaft, zu Projektförderungsfragen und dergleichen immer wieder in einem engen Austausch.

FRAGE: Das BMZ hat vor einigen Tagen in dieser Causa erklärt, dass ein Schreiben der israelischen Regierung mit diesem Inhalt nicht eingegangen sei. Das hatte auch niemand gesagt. Sie dementieren also etwas, was gar nicht gefragt worden war.

Dementieren Sie denn, dass Ihnen der Text eines solchen Schreibens nicht in Form eines adressierten Briefes vorliegt und bekannt ist, der sieben Seiten umfasst und der von der deutschen Regierung und damit unter anderem auch dem BMZ verlangt oder erwartet, dass die Unterstützung von NGOs eingestellt oder zumindest überprüft wird, weil diese als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Israels betrachtet wird?

Wie geht die Bundesregierung mit einem solchen Begehren um, Frau Demmer?

WOLF: Ich kann es ganz kurz machen. Mir ist weder ein solcher Text noch ein solches Schreiben bekannt.

ZUSATZFRAGE: Ein solcher Text ist dem BMZ nicht bekannt?

WOLF: Richtig.

ZUSATZFRAGE: Oder ist er Ihnen persönlich nicht bekannt?

WOLF: Er ist weder dem BMZ noch mir persönlich bekannt.

SRS'IN DEMMER: Ich kann ganz grundsätzlich sagen, dass die Bundesregierung im Ausland immer nur Projekte fördert, keine NGOs als gesamte Institutionen. Diese Projektförderung erfolgt nach einem innerhalb der Bundesregierung vereinbarten Verfahren immer in einer Einzelfallprüfung, insbesondere nach Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit. In Israel werden ausschließlich nach israelischem Recht registrierte NGOs bzw. Einrichtungen gefördert.

Grundsätzlich gilt: Die Förderung einer lebendigen Zivilgesellschaft ist erklärtes Ziel deutscher Außen- und Entwicklungspolitik weltweit. Zur Unterstützung dieses Ziels fördert die Bundesregierung im Wege der Projektförderung, wie eben geschildert, nach Prüfung der Unbedenklichkeit im Wege der Einzelfallprüfung Projekte von Nichtregierungsorganisationen, die den außenpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung entsprechen.

ZUSATZFRAGE: Wenn zum Beispiel konkret in diesem Zusammenhang in diesem teilweise nicht bekannten Schreiben kritisiert wird, dass auch aus Bundesmitteln die Coalition of Women for Peace unterstützt werde das ist ja kein Projekt, das ist ja eine Organisation , dann sagen Sie jetzt praktisch: Das findet nicht statt.

Wenn die israelische Regierung in diesem teilweise nicht bekannten Schreiben sagt, diese Organisationen würden israelfeindliche Ziele verfolgen und deswegen dürfe die Bundesregierung sie nicht unterstützen, nehmen Sie das dann nur so zur Kenntnis, oder weisen Sie das zurück? Wie gehen Sie als Bundesregierung damit um?

SRS'IN DEMMER: Sehen Sie es mir nach, dass ich jetzt nicht über die einzelnen Förderbescheide zu einzelnen NGOs informiert bin. Deswegen habe ich vorangesetzt: Ganz grundsätzlich ist das die Art und Weise, der Weg und die Maßgabe, unter der wir fördern, und wir fördern Projekte. Darüber hinaus habe ich dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE: Konkret zu diesen Projekten bzw. Organisationen: Frau Wolf, das BMZ unterstützt zum Beispiel die Coalition of Women for Peace, wie Herr Jessen gerade schon gesagt hat, und die Combatants for Peace. Das wissen auch die Israelis. Das finden sie doof. Werden Sie diese Organisation auch noch 2019 finanziell unterstützen?

Frau Adebahr, wie sieht das mit der Organisation Gisha aus, die das Auswärtige Amt bis zu diesem Jahr direkt finanziert hat? Können Sie uns das für das nächste Jahr schon sagen? Denn das würde ja Aufschluss geben, wie Sie reagieren, ob Sie den israelischen Wünschen nachkommen.

WOLF: Zu der Frage kann ich Ihnen hier und jetzt keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das nachreichen, bitte?

WOLF: Ich kann gern nachfragen.

ZUSATZFRAGE: Bekommen wir das heute noch?

WOLF: So schnell wie möglich.

ZUSATZ: Danke.

ADEBAHR: Ich kann Ihnen auch zu der Organisation Gisha keine konkrete Auskunft geben. Wir sind in der Projektplanung 2019. Soweit ich weiß, sind da noch keine abschließenden Entscheidungen gefallen. Vielleicht sind inzwischen einzelne Entscheidungen gefallen. Falls wir etwas nachreichen können, dann werden wir das tun.

FRAGE: Frau Demmer oder Frau Adebahr, vielleicht Herr Alter, können Sie etwas über die Aktivitäten der mutmaßlich chinesischen Hackergruppe APT10 in Deutschland sagen, die ja gestern von den USA und Großbritannien in großem Umfang der Industriespionage bezichtigt wurden?

SRS'IN DEMMER: Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch Cyberangriffe sehr ernst. Das gilt völlig unabhängig von dem Ursprung und ihrer Intention. Indem Angreifer gezielt staatliche Stellen, multinationale Einrichtungen oder auch kritische Infrastrukturen und wirtschaftliche Akteure ins Visier nehmen, stehen solche Cyberangriffe für eine völlig neue Dimension der Bedrohung, und sie stellen langfristig eine Gefahr für die freiheitliche Gesellschaft, für unsere Demokratie und unseren Wohlstand dar. Wir verurteilen daher IT-Angriffe unabhängig von ihrem Ursprung und der mit ihnen verfolgten außenpolitischen oder kriminellen Intention. Deutschland ist entschlossen, gemeinsam mit seinen Partnern, vor allem innerhalb der Europäischen Union, gegen Cyberangriffe vorzugehen.

In die von verschiedenen Partnerländern vorgenommene Zuordnung der Verantwortung für APT10 zu chinesischen Regierungsstellen haben wir großes Vertrauen. Wir erwarten, dass alle Länder Cyberaktivitäten unterlassen oder unterbinden, die gegen international vereinbarte Normen und Standards verstoßen wie die G20-Erklärung von Antalya 2015 und auf keinen Fall dazu beitragen, solche Operationen zu fördern.

Die Bundesregierung betont erneut, dass das Völkerrecht im Cyberraum wie in anderen internationalen Bereichen gilt und dass die Staaten daran gebunden sind. Wir unterstützen nachdrücklich das Eintreten zahlreicher Staaten und anderer Akteure im Appell von Paris vom 12. November 2018 für Vertrauen und Sicherheit im Cyberraum.

FRAGE: Weiß denn die Bundesregierung, ob APT10 in Deutschland aktiv irgendwelche Unternehmen oder Regierungsstellen gehackt hat? Hat man den chinesischen Botschafter in dem Zusammenhang einbestellt oder zum Gespräch gebeten?

ALTER: Vielleicht zur ersten Frage: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zeitnah Kontakt mit möglicherweise betroffenen Unternehmen in Deutschland aufgenommen und über die Erkenntnislage informiert. Das ist generelle Praxis des BSI, wenn Erkenntnisse oder Informationen über Cyberangriffe vorliegen, potenziell Betroffene zu informieren und bei der Behebung des Problems zu unterstützen.

Weitere Angaben kann ich aus Vertraulichkeitsgründen leider nicht machen.

VORS. DR. MAYNTZ: Wir könnten hier auch "unter zwei" oder "unter drei" gehen.

ALTER: Ich habe keine Informationen, die ich weitergeben möchte.

ADEBAHR: Ich glaube, zu vertraulichen Gesprächen mit der chinesischen Seite, die es gibt, kann ich hier im Einzelnen keine Stellung nehmen. Es ist klar, dass die Themen, die Frau Demmer in dem Statement für die gesamte Bundesregierung angesprochen hat, natürlich Themen sind, die wir mit der chinesischen Seite offen besprechen. Außenminister Maas war kürzlich in China. Das sind Themenkomplexe, die eine Rolle in unserem Verhältnis spielen.

FRAGE: Eine Lernfrage, Herr Alter: Es ist ja hier immer von russischen, chinesischen, manchmal iranischen und amerikanischen Hackergruppen die Rede. Ist der Bundesregierung zumindest eine deutsche Hackergruppe bekannt? Gibt es in Deutschland Hackergruppen?

ALTER: Dazu liegen mir keine konkreten Informationen vor. Ich müsste jetzt spekulieren. Das reiche ich gern nach.

FRAGE: Frau Adebahr, am 1. Januar wird Deutschland ja nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat. Können Sie uns ein bisschen vorbereiten, welche Themen der Bundesregierung am meisten Kopfzerbrechen bereiten, was die Bundesregierung zumindest am Anfang beschäftigen wird?

ADEBAHR: Wir freuen uns, dass wir für zwei Jahre nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen werden. Wir wollen uns dort aktiv und in enger Abstimmung mit unseren europäischen Partnern und auch in einer europäischen Art und Weise, die sozusagen als gesamtüberwölbendes Ziel über unserer Mitgliedschaft liegt, aktiv einbringen.

Natürlich wird es Themen geben, die auf der Hand liegen oder die wir uns setzen, weil sie politisch aktuell sind. Schwerpunkte sind Klima und Sicherheit, zum Beispiel der Nexus zwischen dem Klimawandel, der die Sicherheit einer immer größeren Anzahl von Staaten weltweit bedroht. Das betrifft Inselstaaten, das betrifft Staaten in Afrika und Staaten in Asien. Auch wir in Europa spüren ja die Auswirkungen des Klimawandels, also diese Verbindung zwischen beiden. Die Auswirkung von Klima und Sicherheit ist eines der Themen, das wir im Sicherheitsrat voranbringen wollen.

Ein zweites Thema, das wir im Sicherheitsrat voranbringen wollen, ist Frauen, Frieden und Sicherheit. Das heißt, wir werden uns für die Rolle von Frauen in Konflikten, für ihren humanitären Schutz und für eine verstärkte Rolle von Frauen, zum Beispiel in Peacekeeping-Organisationen, einsetzen. Das wird ein Thema sein.

Im März 2019 wird Frankreich den Vorsitz im Sicherheitsrat haben. Unmittelbar darauf werden wir im April des kommenden Jahres den Vorsitz im Sicherheitsrat übernehmen. Wir planen dort eine Jumelage-Präsidentschaft. Das heißt, wir werden unsere beiden Turns aufeinander abstimmen. Wir wissen auch jetzt schon, dass für die französische Seite das Thema Peacebuilding und Peacekeeping ein Wichtiges sein wird. Auch das wollen wir natürlich aufnehmen und dort zu diesem Thema weiterarbeiten.

ZUSATZFRAGE: Ist denn so eine Mitgliedschaft jetzt durch die Haltung der US-Regierung schwieriger geworden, wodurch es eigentlich keine gemeinsame westliche Gruppe mehr im UN-Sicherheitsrat gibt?

ADEBAHR: Wie operativ der Sicherheitsrat ist, wird sich in den einzelnen Dossiers, glaube ich, differenziert zeigen. Das ist ja auch jetzt schon so.

Sie sehen zum Beispiel zu Syrien eine Blockade durch Russland. Darüber haben wir hier mehrfach gesprochen. Ich glaube, zwölf Vetos sind dort eingelegt worden.

Natürlich spielt Amerika im Sicherheitsrat eine ganz entscheidende Rolle. Wir gehen jedenfalls mit dem Ziel dort herein, unsere Themen, wie ich gesagt habe, möglichst breit aufzustellen und für möglichst viel Zustimmung zu werben. Wir hoffen, dass wir auch da mit der amerikanischen Seite in einen konstruktiven und verlässlichen Dialog eintreten können. Das ist zumindest das, womit wir starten.

FRAGE: Frau Adebahr, als ich zuletzt mit dem UN-Botschafter geredet habe, hatte er angekündigt, dass man versuchen wolle, mit den Franzosen zu verabreden, im Sicherheitsrat immer gemeinsam abzustimmen. Ist das jetzt offiziell?

ADEBAHR: Also dass es eine enge Abstimmung mit Frankreich geben wird, habe ich gerade dargestellt. Die konkrete Äußerung des Botschafters ist mir jetzt nicht bekannt. Dass Europa insgesamt gern möchte, dass es mit einer Stimme spricht, und natürlich auch Frankreich und Deutschland möchten, dass wir mit einer Stimme sprechen können, das ist, glaube ich, "a given". Das ist der Ansatz, mit dem wir starten.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Alter zum Thema Sicherheit an Flughäfen und eine mögliche Ausspähung. Gibt es da neue Erkenntnisse, die Sie mit uns teilen können?

Und etwas spezieller: "dpa" berichtet von einer möglichen Spur, die nach Aachen führt. Können Sie das bestätigen, und können Sie uns im Detail etwas dazu sagen?

ALTER: Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Maßnahmen, die getroffen worden sein sollen, aus den Medien kennen. Wir geben dazu aber keine Kommentierung ab. Ich bitte Sie, die Fragen an die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg zu richten.

Im Übrigen werden die Maßnahmen, die an den Flughäfen ergriffen worden sind, in Gefahren abwehrender Hinsicht zunächst weiterhin aufrechterhalten.

VORS. DR. MAYNTZ: Es gibt noch eine Nachlieferung.

EICHLER: Ich möchte zu den Subventionen für Steinkohle die Summe nachliefern. Von 1998 bis 2017 waren das insgesamt circa 40,15 Milliarden. Für 2018 bis 2022 sind circa 2,7 Milliarden vorgesehen.

SCHWAMBERGER: Vielleicht zum würdigen Abschluss der heutigen Pressekonferenz möchte ich noch Eigenwerbung machen, aber in guter Sache.

Das BMF hat auch in diesem Jahr eine Weihnachtsmarke herausgegeben - ein Hinweis für alle, die ihre Weihnachtspost noch nicht verschickt haben oder sich jetzt angeregt fühlen, das einmal wieder auf klassischem Wege zu tun. Diese Wohlfahrtsmarke ist mit einem zusätzlichen Betrag von 30 Cent versehen, die einem guten Zweck zugutekommt. Ich bitte Sie, wenn Sie noch Marken kaufen, doch daran zu denken, dass dieses Angebot besteht.

Freitag, 21. Dezember 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. Dezember 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-21-dezember-2018-1563932
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang