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PRESSEKONFERENZ/1806: Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 7. Januar 2019
Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2019

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Dublin, gerettete Flüchtlinge auf den Schiffen "Sea-Watch 3" und "Professor Albrecht Penck", Brexit, Regierungskrise in Venezuela, Verletzung des INF-Vertrags durch Russland, Veröffentlichung von persönlichen Daten und Dokumenten von Politikern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Internet, digitale Gesundheitsakte, Fall einer auf dem Flughafen in Bangkok in Arrest genommenen saudi-arabischen Staatsangehörigen, zwei Fälle von in Ägypten vermissten deutschen Staatsangehörigen, geplante Fusion von Siemens und Alstom, Prozess gegen Verdächtige im Fall Khashoggi in Saudi-Arabien, Medienberichte über ein im Bundesfinanzministerium für den Fall einer künftigen Rezession geplantes Konjunkturprogramm, Äußerungen des Bundesfinanzministers zu einer möglichen Abschaffung des Solidaritätsbeitrags und zu den konjunkturellen Aussichten, Entwurf einer europäischen e-Evidence-Verordnung, Entscheidung über die Nachfolge des Kampfflugzeugs Tornado, Inhaftierung eines deutschen Journalisten in Venezuela, Nahostkonflikt

Sprecher: StS Seibert, Burger (AA), Schmidt (BMI), Buser (BMVI), Gülde (BMG), Steffen (BMJV), Jornitz (BMWi), Kalwey (BMF), Fähnrich (BMVg)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Burger: Außenminister Maas wird morgen, am Dienstag, nach Dublin reisen und dort auf Einladung seines irischen Amtskollegen Simon Coveney eine Rede auf der irischen Botschafterkonferenz halten. Im Anschluss wird er dann auch noch zu einem bilateralen Gespräch mit Herrn Coveney zusammentreffen. Auf der Agenda stehen europäische und internationale Themen und auch die Umsetzung des im November 2018 vereinbarten gemeinsamen Aktionsplans.

Frage: Es gibt Berichte, dass Herr Maas sich im Rahmen der Brexit-Verhandlungen auch um eine Lösung des Nordirland-Irland-Problems kümmern möchte. Können Sie das bestätigen? Falls ja, können Sie uns ein paar Details nennen?

Burger: Ich will jetzt den Gesprächen nicht vorgreifen. Ich glaube, man verrät nicht zu viel, wenn man sagt, dass der Brexit sicherlich eines der Themen ist, das beide Seiten interessiert. Ich kann Ihnen aber heute keine konkrete Initiative ankündigen.

Frage: Herr Schmidt, gegebenenfalls Herr Burger, können Sie uns ein Update geben, was mit den geretteten Menschen auf der "Sea-Watch" und der "Professor Albrecht Penck" passiert ist? Hat Deutschland sich schon entschieden, wie viele man aufnimmt? Hat man sich mit den anderen Staaten geeinigt?

Burger: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir seit den Weihnachtstagen in ganz intensivem Kontakt mit unseren europäischen Partnern und mit der EU-Kommission stehen. Wir haben uns ja sehr früh entschieden, dass wir selbst bereit sind, uns an einer europäischen Lösung zur Aufnahme der Geretteten zu beteiligen. Diese intensiven Bemühungen um eine solche Lösung gehen weiter. Das ist eine Frage der gemeinsamen europäischen Verantwortung und Solidarität. Dazu brauchen wir aber auch die Mitwirkung der europäischen Partner.

Zusatzfrage: Ich hatte jetzt gehofft, dass wir etwas Neues von Ihnen hören, also was seit Freitag passiert ist. Die Menschen brauchen ja Hilfe. Ist seit Freitag etwas Neues passiert?

Burger: Es hat seit Freitag, also über das Wochenende, weiterhin intensive Kontakte und intensive Gespräche mit den europäischen Partnern dazu gegeben. Das sind Gespräche, aus denen ich Ihnen allenfalls "unter drei", wenn Sie das interessiert, einen Zwischenstand mitteilen könnte.

StS Seibert: Man könnte vielleicht noch "unter eins" sagen, dass die EU-Kommission - das hat Herr Burger Ihnen gerade schon angedeutet - daran arbeitet, eine Lösung für die Menschen an Bord der Schiffe zu koordinieren. Es stimmt, dass die Bundesregierung sehr früh ihre Bereitschaft erklärt hat, einen Teil der Menschen sowohl von dem einen als auch von dem anderen Schiff im Rahmen einer solidarischen europäischen Lösung zu übernehmen. Diese solidarische europäische Lösung soll von der EU-Kommission koordiniert werden. Heute wird das in Brüssel im Ausschuss der Ständigen Vertreter von der EU-Kommission als Thema vorgelegt. Diese Anstrengungen und Bemühungen der Kommission unterstützen wir natürlich ausdrücklich.

Vorsitzender Detjen: Dann gehen wir "unter drei". - Dann bitte ich die Kameras wegzuschwenken. Die Tonaufnahme geht aus. Herr Burger, bitte!

Es folgt ein Teil "unter drei"

Dann gehen wir wieder "unter eins". Wir haben weiterhin die Gelegenheit, über die Aufnahme der "Sea-Watch"-Flüchtlinge zu sprechen.

Frage: Ich würde ganz gern wissen, unabhängig von dem speziellen Fall jetzt über Weihnachten, wie es mit den Bemühungen der Bundesregierung steht, eine langfristige europäische Lösung für die Verteilung von den auf dem Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlingen zu erzielen. Herr Schmidt oder Herr Seibert?

StS Seibert: Ich denke, das ist im Grunde hier mehrfach gesagt worden. Wir brauchen, wie Sie es auch in Ihrer Frage andeuten, eben eine dauerhafte Lösung, eine dauerhafte europäische solidarische Lösung und nicht jeweils neue Verhandlungen mit jedem neuen Schiff, das Flüchtlinge vor einen Mittelmeerhafen bringt. Das ist eigentlich das Ziel. An dem wird gearbeitet.

Dessen ungeachtet muss man jetzt natürlich für die Menschen, um die es da vor der Küste von Malta geht, versuchen, eine solidarische Lösung zu erarbeiten, bei der sich eine gewisse Zahl von Staaten zur Aufnahme bereit erklären. Das zu koordinieren, liegt jetzt in den Händen der Europäischen Kommission. Aber wichtig ist für uns eine verlässliche dauerhafte gemeinsame europäische Lösung beim Umgang mit aus Seenot Geretteten.

Frage: Herr Seibert, geht es dabei auch um die Neugestaltung der Dublin-Regularien oder hängt die Bundesregierung an dem jetzigen Prinzip fest?

StS Seibert: Zunächst einmal ist ja offensichtlich geworden, auch durch die Äußerungen des Kollegen aus dem Innenministerium, dass wir im Moment nicht das System haben, bei dem, so wie es die Dublin-Regeln irgendwie bestimmen würden, eine Solidarität in Europa herrscht. Also wir müssen daran arbeiten, das wieder zu erreichen. Das tun wir. Es gibt eine Reihe von Themen im Hinblick auf eine gemeinsame europäische Asylpolitik. Da haben wir erhebliche Fortschritte gemacht. Es gibt Themen, da bleiben diese Fortschritte noch aus. Die Bemühungen daran dürfen nicht nachlassen.

Frage: Wäre es angemessen, in diesem Zusammenhang den aus anderen Zeiten bekannten Begriff der "coalition of the willing" positiv zu besetzen? Denn es wäre ja illusorisch zu sagen, dass sämtliche 27 EU-Staaten mitmachen würden. Wird an so etwas gearbeitet, dass man sagt: Wir sehen, welche 7, 12, 18 Staaten bereit sind, an einer Art Dublin-Update tragfähig und verlässlich zu arbeiten?

StS Seibert: Ich denke, es ist nicht wichtig, wie man das am Ende benennt. Ich habe vorhin gesagt: Wir haben ein Interesse, eine solidarische europäische Lösung für die Menschen an Bord dieser beiden Schiffe zu finden. Die Europäische Kommission bemüht sich, eine solche Lösung zu koordinieren. Das wird heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel thematisiert. Wir unterstützen die Anstrengungen der Kommission, und sie gehen natürlich genau in diese Richtung.

Frage: Eine Frage zum Thema Brexit an Sie, Herr Schmidt: Es mehren sich ja die Anzeichen, dass es zu einem harten Brexit kommt. Können Sie mir noch einmal erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten die Briten, die jetzt in Deutschland sind, denn haben, im Land zu bleiben? Da möglicherweise einige Hunderttausende Anträge stellen werden, wie bereiten sich die Behörden darauf vor?

Vom Verkehrsministerium würde ich in diesem Zusammenhang gern wissen: Fluglinien sind ja in jedem Fall betroffen. Was rät denn die Regierung oder das Verkehrsministerium den Fluggesellschaften im Fall eines harten Brexit, was sie tun müssten?

Schmidt: Ich kann Ihnen sagen, dass zunächst einmal festzustellen ist, dass bis zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen weiterhin freizügigkeitsberechtigt sind. Bis dato gilt eben die allgemeine Meldepflicht bei der je nach Wohnort zuständigen Meldebehörde hier in Deutschland. Einige Ausländerbehörden planen ein freiwilliges Registrierungsverfahren, um betroffene Bürgerinnen und Bürger leichter zu erreichen und über ihre Rechte informieren zu können. Dazu können sie entsprechend ihres Wohnortes bei der zuständigen Meldebehörde nachfragen, ob das dort geplant ist.

Was passiert denn im Falle eines ungeregelten Austritts? Im Falle eines ungeregelten Austritts muss zunächst einmal kein Staatsangehöriger sofort aus Deutschland ausreisen. Dazu wird es nicht kommen.

Bisher geplant ist eine Übergangszeit von zunächst drei Monaten, die auch noch einmal verlängert werden kann. Während dieser Zeit können bisher freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen weiterhin ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und genauso arbeiten wie bisher.

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ohne den Abschluss eines Abkommens ändert sich jedoch die dauerhafte Rechtstellung der betroffenen britischen Bürger. Sie oder ihre Familienangehörigen verlieren den Status als Unionsbürger, und sie werden zu sogenannten Drittstaaten-Angehörigen.

Zum weiteren Aufenthalt in Deutschland ist es deshalb nach Ablauf dieser Übergangszeit von zunächst drei Monaten nötig, einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Den gilt es bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Der weitere Aufenthalt für die Zeit zwischen der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gilt automatisch als erlaubt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des BMI, wo wir auch Fragen und Antworten zu dem Fall des geregelten oder ungeregelten Austritts und zu den aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen eingestellt haben.

Buser: Ich kann vielleicht an der Stelle generell sagen, dass die Bundesregierung an einer sehr engen Partnerschaft mit Großbritannien im Luftverkehr interessiert ist und sich da in enger Abstimmung befindet.

Frage: Herr Schmidt, folgt die Erwirkung oder auch Genehmigung des Aufenthaltstitels, die nach der Übergangsfrist gegebenenfalls - wie Sie sagten - beantragt werden muss, einer jeweils individuellen Prüfung und Regelung? Oder kann man da von einer pauschalen Regelung ausgehen? Was streben Sie an?

Schmidt: Im Moment können wir sagen, dass wir erst einmal über die Übergangsregelung und dann eventuell über eine Verlängerung zur Übergangsregelung nachdenken. Die Entscheidung darüber, ob in Einzelfällen oder mit einer Pauschalregelung vorgegangen wird, wird erst getroffen werden können, wenn die Bedingungen klar sind, ob es zu einem harten Brexit und unter welchen Bedingungen gekommen ist.

StS Seibert: Ich würde gern, bevor wir uns hier noch in weiteren Hypothesen ergehen, ganz kurz für die Bundesregierung festhalten: Großbritannien und die EU-27 haben sich auf ein Austrittsabkommen geeinigt. Dieses Austrittsabkommen wird die britische Premierministerin nach ihrer Ankündigung Mitte dieses Monats dem britischen Parlament zur Abstimmung vorlegen. Das ist zunächst einmal der Stand.

Das Zweite ist, dass man nicht oft genug betonen kann: Ein Austritt Großbritanniens ohne Abkommen wäre weder im deutschen noch im Interesse der EU-27 noch im Interesse Großbritanniens.

Schmidt: Ich darf dazu noch ergänzen, was passiert. Wenn dieses Abkommen zustande kommt, dann tritt das Austrittsabkommen in Kraft. Dann wird direkt nach dem Austritt eine zweijährige Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 gelten. So ist es in den Entwürfen vereinbart. In dieser Zeit wird Großbritannien grundsätzlich weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Die Regeln der EU zur Freizügigkeit gelten dann fort.

Das Austrittsabkommen sieht einen weitgehenden Erhalt der Freizügigkeitsrechte auf Lebenszeit für betroffene Bürgerinnen und Bürger vor. Berechtigt sind bei Ende der Übergangsphase in der EU beziehungsweise in Großbritannien lebende Staatsbürger beziehungsweise Unionsbürger sowie deren Familienangehörige.

Frage: Herr Schmidt, ich bin Ihrer Empfehlung gefolgt und habe einmal kurz auf die Webseite geschaut. Da ist auf die Frage nach der visafreien Einreise sowohl von Briten in die EU als auch umgekehrt nur angemerkt, es sei eine EU-Rechtsakte auf den Weg gebracht worden.

Wenn aber der ungeregelte Brexit tatsächlich stattfindet, muss ich daraus im Umkehrschluss annehmen, dass dann keine visafreie Einreise aus der EU nach Großbritannien und umgekehrt möglich ist, und zwar unmittelbar mit Beginn des Austritts?

Schmidt: Darüber - da bitte ich um Verständnis - kann ich im Moment nicht spekulieren. Ich schaue, ob wir dazu etwas nachreichen können.

Burger: Nur damit wir es nicht durcheinanderbringen: Wir sprechen zum einen über Regelungen, die getroffen werden oder schon getroffen worden sind für den Fall des geregelten Austritts, nämlich des Inkrafttretens des Austrittsabkommens. In dem Fall gilt die zweijährige Übergangsfrist, in der sich erst einmal am Rechtsstatus nichts ändert.

Daneben haben wir gerade ziemlich ausführlich über Vorkehrungen gesprochen, die für den Fall eines ungeregelten Austritts getroffen werden, um bestimmte Härten abzufedern. Diese finden einerseits auf der nationalen Ebene statt. Sie finden in ähnlicher Form auch auf europäischer Ebene statt, eben in Form von europäischen Rechtsakten. So etwas kann nur auf europäischer Ebene stattfinden, weil es sich um Rechtsbereiche handelt, die eben nur europäisch geregelt werden können.

Das alles ändert nichts daran - wie Herr Seibert gesagt hat -: Wenn es zu dem Fall eines ungeregelten Brexit kommen sollte, dann wäre das nicht im Interesse der EU, Deutschlands oder Großbritanniens. Denn all diese Regelungen können nur dazu dienen, größte Härten in einzelnen Bereichen, die sich vorab identifizieren lassen, abzufedern.

Zusatzfrage: Jetzt muss ich aber doch noch einmal nachhaken. Ich habe schon verstanden, was das Bestreben der Bundesregierung und das Bestreben der Europäer ist. Die Frage ist doch für den Fall des ungeregelten Austritts: Ist diese Rechtsakte zur visafreien Einreise ebenfalls an die Regelung des Brexit gebunden? Ist das ein separates Verfahren, und kann das auch scheitern?

Burger: Es tut mir leid. Ich habe nicht vor Augen - -

Zuruf: BMI-Webseite!

Burger: Die habe ich nun leider auch nicht vor Augen. Auch dann wüsste ich nicht genau, worauf sich der Text bezieht. Ich kann nur sagen: Es gibt auch auf EU-Ebene, auch im legislativen Bereich, Vorbereitungen für den Fall des ungeregelten Brexit. Es ist denkbar, dass sich Äußerungen auch darauf beziehen könnten.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert. Es geht um Venezuela, um den Präsidenten Nicolás Maduro, der am Donnerstag für eine zweite Amtszeit vereidigt werden soll. Er strebt natürlich den Machtanspruch an. Wie steht die deutsche Regierung zur Legitimität dieses Machtanspruches?

StS Seibert: Darauf würde ich Herrn Burger zu antworten bitten.

Burger: Die Europäische Union hat schon im letzten Jahr - schon am 28. Mai 2018 - unmittelbar nach den Präsidentschaftswahlen erklärt, das Ergebnis nicht anzuerkennen, und zwar einstimmig. Ich darf aus der damaligen Erklärung zitieren:

"Der erheblich reduzierte Wahlkalender, Verbote und weitere wesentliche Behinderungen der Teilnahme politischer Oppositionsparteien und Oppositionsführer sowie die Nichtachtung demokratischer Mindeststandards [...] führten dazu, dass diese Wahlen weder frei noch fair waren. Unter diesen Umständen mangelte es der Wahl und ihrem Ergebnis an Glaubwürdigkeit, da der Wahlprozess nicht die nötigen Garantien für inklusive und demokratische Wahlen gewährleistete."

Frage: Der aktuelle Parlamentspräsident Venezuelas hat das Militär aufgerufen, die Demokratie wiederherzustellen. Wie steht die Bundesregierung zu diesem De-facto-Putschaufruf gegen den gewählten Präsidenten Maduro?

Burger: Ich kenne die Äußerungen nicht im Einzelnen - es tut mir leid -, und deswegen kann ich darauf nun auch nicht im Einzelnen eingehen. Aus unserer Sicht ist es von besonderer Bedeutung, dass die demokratisch gewählte Nationalversammlung in Venezuela wieder in ihre verfassungsgemäße Rolle eingesetzt wird. Deswegen fordern wir auch die Freilassung des gewählten Abgeordneten Juan Requesens, der trotz parlamentarischer Immunität seit August 2018 inhaftiert ist.

Frage: Herr Seibert, Nato-Generalsekretär Stoltenberg hat ja gesagt, dass dem Verteidigungsbündnis nichts anderes übrig bleibe, als zu reagieren, sollte Russland an seinen Marschflugkörpern vom Typ SSC-8 festhalten. Ist das auch die Position der Bundesregierung? Schließt das die potenzielle Bereitschaft ein, in Deutschland nuklearbestückte Mittelstreckenraketen zu stationieren?

Burger: Ich würde vielleicht noch einmal auf das hinweisen, was der Außenminister am Wochenende auch dazu gesagt hat. Er hat einer großen deutschen Sonntagszeitung gesagt:

"Der INF-Vertrag hat Jahrzehnte unmittelbar zur Sicherheit hier in Europa beigetragen. Er ist [...] auf die Sicherheit Europas ausgerichtet. Deshalb hat er [...] eine besondere Bedeutung für uns in Deutschland."

Gleichzeitig gilt:

"Die Gewichte seit dem Kalten Krieg haben sich verschoben. Wir müssen neue, globale Transparenz- und Kontrollregeln erarbeiten, und deshalb setzen uns für eine Debatte ein, die auch Länder wie China und Indien miteinbezieht."

Vielleicht noch spezieller, nämlich zu der Frage der Reaktion der Nato, hat der Außenminister zwischen den Jahren gesagt:

"Nukleare Aufrüstung ist ganz sicher die falsche Antwort. Die Nachrüstungslogik stammt aus dem Kalten Krieg. Der liegt Jahrzehnte zurück. Die Politik aus den 80er-Jahren hilft nicht, um die Fragen von heute zu beantworten."

Vielleicht so viel.

Zusatzfrage: Das habe ich natürlich wahrgenommen. Herr Seibert, heißt das also konkret, so eine Bereitschaft hinsichtlich einer eventuellen Stationierung seitens der Bundesregierung besteht nicht?

StS Seibert: Zunächst einmal befinden wir uns ja in einer 60-Tage-Frist, innerhalb derer Russland nachweisen kann und Russland auch dazu aufgefordert ist, konstruktiv zu handeln und seine Vertragstreue wiederherzustellen; denn es ist die gemeinschaftliche Überzeugung der Nato-Mitglieder - die Nato-Außenminister haben sich dazu ja im Dezember geäußert -, dass Russland den INF-Vertrag seit Längerem durch ein neues Raketensystem verletzt. Insofern befinden wir uns jetzt in dieser Frist, innerhalb derer Russland notwendige Schritte unternehmen kann, um vollständig und überprüfbar seine Vertragstreue wiederherzustellen. Das weitere Vorgehen wird sich dann nach Ablauf dieser Frist ergeben, und die Bundesregierung wird ihre Haltung dazu natürlich ganz eng mit den Nato-Verbündeten abstimmen.

Frage: Herr Seibert, Herr Burger, ich würde nur verstehen wollen, ob die amerikanische Seite auch überprüfbar abrüsten soll beziehungsweise muss, weil es sich jetzt so anhört, als ob das nur die Russen machen sollten.

StS Seibert: Nein, der Vertrag bindet natürlich beide Seiten, wie es bei Verträgen üblich ist. Es ist die Überzeugung der Nato-Mitglieder, wie noch einmal im Dezember beim Nato-Außenministertreffen festgestellt wurde, dass es Russland ist, das den INF-Vertrag seit Längerem durch ein neues Raketensystem verletzt.

Zusatzfrage: Unabhängig von angeblichen Verletzungen auf beiden Seiten kann man ja sagen und fordern, dass beide Seiten überprüfbar abrüsten müssen. Ist das die Haltung der Bundesregierung?

StS Seibert: Unsere Haltung ist, dass wir diesen INF-Vertrag für ein sehr, sehr wichtiges Element der Sicherheit in Europa über die letzten Jahrzehnte hinweg halten. Damit stehen wir zu diesem Vertrag und natürlich auch zu seiner Erfüllung. Nun ist noch einmal durch die Nato-Außenminister festgestellt worden - im Übrigen auch nicht nur nun, sondern schon vor geraumer Zeit, nämlich im Dezember -, dass Russland diesen Vertrag verletzt. Deswegen ist es an Russland, innerhalb der ihm jetzt noch einmal gegebenen Frist durch konstruktive Handlungen, Erklärungen und Initiativen zu beweisen, dass es zur Vertragstreue zurückkehren will.

Frage: Könnte die Bundesregierung noch darlegen, auf welchen konkreten Fakten ihre Einschätzung beruht, dass Russland den INF-Vertrag angeblich unterläuft?

StS Seibert: Das beruht auf den Fakten, die sich die Nato-Verbündeten gemeinsam vorgenommen, die sie betrachtet und analysiert haben, und es beruht konkret auf der Einführung eines Raketensystems, das nach allgemeiner Überzeugung der Nato-Verbündeten eine Verletzung des INF-Vertrags darstellt. Es geht um SSC-8; Sie kennen ja sicherlich die Bezeichnungen sehr gut.

Frage: Mir geht es um das Thema Daten. Erste Frage an Sie, Herr Schmidt: Können Sie das heutige Treffen um 14 Uhr von Herrn Seehofer, Herrn Münch und Herrn Schönbohm bestätigen? Wo findet es statt - bei Ihnen im Ministerium?

Zweite Frage: Herr Schönbohm hat ja am Freitagabend geäußert, dass sein Amt bereits Anfang Dezember über einen Einzelfall informiert worden sei. Ist abermals Ihr Haus als vorgesetzte Behörde auch informiert worden?

Vielleicht noch ganz kurz eine dritte Frage: Welche Empfehlungen geben Sie jetzt Betroffenen vonseiten der Bundesregierung, deren Daten veröffentlicht worden sind? Müssen die ihre Handys, ihre E-Mail-Adressen etc. wechseln?

Schmidt: Ich kann Ihnen bestätigen, dass heute Nachmittag um 14 Uhr der Minister mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Herrn Münch, und dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Herr Schönbohm, zusammentreffen wird und dass sich der Minister von beiden Präsidenten über die aktuellen Ermittlungsergebnisse der Behörden informieren lassen wird.

Ich darf zugleich darauf hinweisen, dass heute noch kein öffentliches Statement in dieser Angelegenheit geplant ist. Wie der Bundesminister schon erklärt hat, wird er bis Mitte der Woche die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren. Heute ist das wirklich ein Arbeitstreffen, bei dem sich der Minister auf den aktuellen Stand bringen lässt.

Der Minister hat schon darauf hingewiesen, dass er über belastbare Fakten und nicht über Vermutungen sprechen will und deshalb die Ermittlungsergebnisse der Behörden abwarten möchte. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis dafür, dass die Behörden auch Zeit brauchen, um diesen umfangreichen Datenbestand, der dort veröffentlicht worden ist, zu bearbeiten. Da sehen wir erhebliche Fortschritte. Die Behörden sind ganz gut damit beschäftigt, das zu tun. Noch stehen die Ergebnisse allerdings nicht so fest, dass wir sie an die Öffentlichkeit geben wollen.

Ich kann Ihnen zum jetzigen Bearbeitungsstand sagen, dass wir in der Tat gesehen haben, dass in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar eine große Anzahl persönlicher Daten und Dokumente im Internet veröffentlicht worden ist, indem Hinweise auf Speicherorte dieser Daten über den Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet wurden. Von ca. 1000 bereits in der Öffentlichkeit stehenden Personen - darunter Journalisten, Künstler und eben auch Politiker und Mandatsträger - wurden so ohne ihr Wissen und Wollen persönliche Daten veröffentlicht. Weit überwiegend und in der größten Anzahl der Fälle handelt es sich um reine Kontaktdaten, also beispielsweise Telefonnummern, postalische Anschriften oder E-Mail-Adressen. In ca. 50 bis 60 Fällen wurden deutlich mehr persönliche Daten veröffentlicht, die den Betroffenen offenbar vorher entwendet wurden.

Das BKA sowie das BSI haben in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar durch einzelne Betroffene - eben durch Meldungen an Polizeien und auch durch Meldungen an das BSI - davon erfahren, dass diese Daten veröffentlicht worden sind.

Zu dem, was Herr Schönbohm gesagt hat, kann ich Ihnen sagen, dass er da leider etwas missverstanden wurde. Das heißt, es gab in der Tat einen Einzelfall, in dem sich ein Abgeordneter vorher, bereits Anfang Dezember, an das BSI gewandt und darauf hingewiesen hat, dass eben persönliche Daten von ihm veröffentlicht wurden. Das BSI hat sich intensiv um diesen Fall gekümmert und auch mit einer speziellen Einsatzeinheit, die dafür gedacht ist, diesen Betroffenen unterstützt. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt und auch im Laufe des Dezembers nicht klar, dass sich hinsichtlich dieser Einzelveröffentlichung sozusagen ein Bezug zu der jetzt erfolgten Veröffentlichung dieser großen Anzahl von und Menge an Daten herstellen lässt.

Zusatzfrage: Ist Ihr Haus damals von dem Einzelfall informiert worden, also Anfang Dezember?

Dann stelle ich noch einmal die Frage, die vorhin meine dritte war: Welche Empfehlungen geben Sie jetzt den Betroffenen, vor allem Politikern und Mandatsträgern? Müssen die zum Beispiel alle ihre Handys auswechseln?

Schmidt: Über den konkreten Einzelfall ist das BMI nicht informiert worden, was auch der völlig normalen Vorgehensweise entspricht, weil das BSI die hierfür zuständige Fachbehörde ist, die hier eben auf einen Einzelfall reagiert hat.

Hinsichtlich der Empfehlungen kann ich Ihnen mitteilen, dass im Laufe des 4. Januars am Abend sowohl allen betroffenen Abgeordneten als auch Mandatsträgern Empfehlungen des BKA und des BSI dazu zugegangen sind, wie sie sich verhalten können und was für Maßnahmen aus Sicht der Behörden notwendig sind. Diese sind dann sozusagen fortlaufend präzisiert worden, natürlich insbesondere in den stark betroffenen 50 bis 60 Einzelfällen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen über die einzelnen Maßnahmen, die ergriffen worden sind, jetzt keine Angaben machen möchte. Aber in der Tat zeigt Ihre Frage schon, dass das natürlich die richtigen Maßnahmen sind, die man in der Regel in solch einem Fall ergreifen kann.

Frage: Herr Schmidt, Sie sagen, dass Herr Schönbohm missverstanden wurde. Er hat ja ursprünglich explizit von mehreren Fällen gesprochen. Nehmen Sie ihm also ab, dass das ein Versprecher war und dass nicht im Nachhinein die Version des BSI geändert wurde, um es so aussehen zu lassen, als ob es doch nur ein Einzelfall gewesen wäre, von dem es gehört habe?

Schmidt: Nein, ich glaube, wir müssen, und das werden wir sicherlich noch sehr genau tun, ganz deutlich erklären, wer hier wann was gewusst hat. In diesem Fall kann ich Ihnen hier sagen: Es war ein konkreter Einzelfall, um den sich das BSI intensiv gekümmert hat. In vier weiteren Fällen gab es Strafanzeigen von Betroffenen. Diese Strafanzeigen sind dem BSI zur Kenntnis gebracht worden, aber nicht all diese Fälle sind dann auch vom BSI bearbeitet wurden, weil eben schon Strafanzeigen vorlagen und es keine Notwendigkeit für die Bearbeitung gab. Im Nachhinein ist jetzt klar geworden, dass diese fünf Fälle insgesamt einen Bezug zu diesem Komplex haben.

Frage: Wenn Sie sagen, dass es Strafanzeigen gab, können Sie dann sagen, wann es die gegeben hat?

Schmidt: Ich kann Ihnen jetzt - dafür bitte ich um Ihr Verständnis - über solche Vorgänge natürlich keine genauen Angaben machen; denn das sind laufende Ermittlungsvorgänge.

Zusatz: Aber es gab sie Anfang Dezember, also offenbar weit vor dem 3. und 4. Januar.

Schmidt: Ja, es gab sie vor dem 3. und 4. Januar.

Frage: Herr Schmidt, da Sie ja "missverstanden" sagten: Wenn zunächst das BSI im Plural spricht, wenn Journalisten den Plural als Plural auffassen und wenn das BSI dann hinterher sagt "Es war doch der Singular gemeint", dann bitte ich darum, nicht von einem Missverständnis von Journalisten zu sprechen!

Zum Zweiten: Sie hatten am Freitag nachgereicht, dass kein AfD-Politiker betroffen sei. Gilt diese Position nach wie vor? Es gibt nämlich auch Information darüber, dass möglicherweise Daten eines AfD-Mitglieds beziehungsweise -Politikers aus einem norddeutschen Bundesland veröffentlicht worden sind.

Schmidt: Dazu habe ich keinen neuen Sachstand. Es bleibt also bei unserer Einlassung, die wir schriftlich gemacht haben. Zum jetzigen Stand der Ermittlungen, allerdings wieder mit dem Hinweis verbunden, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind: Wir sehen aktuell keine Betroffenheit.

Frage: Herr Schmidt, Sie haben gesagt, 1000 Personen seien betroffen, 50 bis 60 schwerer. Sind das dann auch 50 oder 60 gehackte Accounts, die dahinterstehen? Können Sie das schon überblicken? Ergeben sich die anderen dann aus den entsprechenden Kontaktdaten, Büchern etc., die dann bei den 50 oder 60 gefunden worden sind?

Schmidt: Diesen Zusammenhang können wir im Moment nicht herstellen. Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, welcher Schluss sozusagen daraus gezogen werden kann. Klar ist nur, dass in 50 bis 60 Fällen eben deutlich größere Datenmengen veröffentlicht worden sind und dass vieles darauf hindeutet, dass diese auf unterschiedliche Art und Weise erlangt worden sind, unter anderem durch unbefugte Zugriffe auf Nutzerkonten.

Frage: Es hat ja eine Verhaftung gegeben. Bisher heißt es, er würde als Zeuge vernommen. Wissen Sie darüber inzwischen Konkreteres? Ist quasi davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine Einzelperson oder zwei Einzelpersonen handelt, die hinter diesem Vorgang stecken, oder gibt es eine größere, konzertierte Aktion? Haben Sie irgendwelche Hinweise darauf, dass eine Spur vielleicht sogar bis nach Russland führt?

Zur zweiten Frage: Sie haben gesagt, wenn eine Strafanzeige gestellt worden sei, bestehe kein Anlass mehr für das BSI, tätig zu werden. Ist das so richtig?

Schmidt: Zu dem ersten Teil Ihrer Frage: Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zu den laufenden Ermittlungsverfahren und zu den laufenden Ermittlungen keine Stellung nehmen kann. Das sind polizeiliche, justizielle Ermittlungsverfahren. Ich würde daher bitten, Ihre Fragen an die zuständigen Ermittlungsstellen zu richten.

Zum zweiten Teil der Frage: Nein, das ist kein Automatismus. In diesen vier genannten Fällen ist es allerdings so, dass Strafanzeigen vorliegen. Über solche Strafanzeigen im Falle von zum Beispiel Computerkriminalität erhält auch das BSI Kenntnis. In diesen Fällen schaut das BSI eben sehr genau hin: Ist das etwas, um das wir uns als BSI kümmern müssen, oder nicht? - In diesen vier Fällen hat es eben eine Bewertung des Ganzen gegeben. In zwei Fällen ist das BSI noch einmal, soweit wir bisher wissen, tätig geworden und in zwei Fällen eben nicht, weil Strafanzeigen und justizielle Ermittlungen schon liefen.

Frage: An das Gesundheitsministerium: Wir hören ja gerade von der Bundesregierung, dass Datensparsamkeit und "awareness" angemahnt werden. Was hat denn das hinsichtlich Ihrer Digitalisierungsvorhaben zur Folge, zum Beispiel hinsichtlich der digitalen Gesundheitsakte? Da hatte der Chaos Computer Club ja vor ca. einer Woche demonstriert, wie leicht diese Gesundheitsakte hackbar ist und wie leicht sie zu manipulieren ist, und das hinsichtlich aller Systeme.

Gülde: Wie Sie wissen, ist mit dem 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz die Voraussetzung dafür geschaffen worden, die Telematik-Infrastruktur aufzubauen. Die Telematik-Infrastruktur wird gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragten für Datenschutz aufgebaut. Gleichzeitig - was heißt gleichzeitig? - mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, eine elektronische Patientenakte anzubieten.

Dazu muss man halt eben sagen: Es gibt natürlich zwei unterschiedliche Standards, was die Datensicherheit dabei anbelangt. Das eine ist die Telematik-Infrastruktur. Da sieht es tatsächlich so aus, dass es dafür halt eben einen verschlüsselten Zugang gibt, und diese patientenindividuelle Verschlüsselung ist auch für die Patientenakte vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Krankenversicherungen aber natürlich auch den gesetzlich Versicherten die Möglichkeit anbieten, beispielsweise über Smartphones auf ihre Daten zuzugreifen. Das ist aber halt eben jeweils nur auf Wunsch der Patienten möglich. Da, muss man natürlich sagen, gibt es natürlich klar einen etwas geringeren Standard, was die Sicherheit anbelangt. Wir haben aber zurzeit keinen Hinweis darauf, dass diese Leaks, von denen wir jetzt gerade sprechen, auch eine Auswirkung auf die Telematik-Infrastruktur haben.

Zusatzfrage: Konkret geht es um diese App namens "Vivy". Die ist leicht von Fremden, von Dritten manipulierbar und einsehbar. Darin werden ja Röntgenbilder, Impfbescheinigungen, Blutbilder von einem selbst gespeichert. Haben Sie das überhaupt mitbekommen?

Gülde: Bei dieser App, von der Sie jetzt gerade sprechen, handelt es sich nicht um eine Patientenakte, wie sie jetzt für den Aufbau vorgesehen ist - die Standards dafür werden ja halt noch festgelegt -, sondern das ist jetzt tatsächlich ein Angebot einer einzelnen Krankenkasse, für das wir jetzt halt eben noch keine Standards festgelegt haben. Auch da können Patienten also selbst entscheiden, ob sie diese Daten halt eben über diese App verfügbar machen möchten oder nicht. Das ist natürlich immer eine Entscheidung des Einzelnen. Das ist tatsächlich auch in anderen Fällen so. Keiner ist aktuell verpflichtet, diese App zu nutzen.

Frage: Herr Schmidt, ich habe eine Frage, unabhängig von den laufenden Ermittlungen: Ist denn der Hacker mit dem Namen "Orbit" den Behörden bekannt? Ist er jemals in irgendeiner Form in Erscheinung getreten?

Schmidt: Das weiß ich nicht. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Frage: Die "Bild"-Zeitung hat ohne näheren Quellenverweis auch auf Russland als Urheber dieser Attacke verwiesen. Wie ist da Ihre Wissenslage?

Schmidt: Auch darüber, aus welcher Richtung die Täterschaft für dieses Datenleak stammt, werden wir hier angesichts der laufenden Ermittlungen keine Spekulationen anstellen.

Frage: Ich habe zwei kurze Nachfragen, zum einen noch einmal an das Gesundheitsministerium: Wenn Sie das jetzt so schildern, haben Sie denn dann Vorkehrungen dafür getroffen oder mit der entsprechenden Krankenkasse darüber gesprochen, dass diese App sicherer gemacht wird? Sie haben ja gesagt, Sie hätten noch keine Standards für alle entwickelt. Aber da es ja diesen einen Vorfall gibt: Hat das Konsequenzen gehabt?

Eine Frage an das Justizministerium: Ihre Ministerin hat sich ja geäußert und gesagt, dass möglicherweise auch soziale Netzwerke neue Auflagen erhalten müssten, weil die Informationen ja relativ lange auf Twitter standen. Können Sie uns etwas Neues dazu sagen, ob es neue Erkenntnisse über Gesetzesverschärfungen gibt?

Gülde: Ich fange einfach einmal kurz an. Was die Sicherheitsstandards für die Telematik-Infrastruktur beziehungsweise dann auch diese App angeht, die Sie da genannt haben, würde ich Sie bitten, sich tatsächlich an die gematik zu wenden. Mir liegen jetzt keine Informationen darüber vor, dass es da einen Austausch gegeben hat, aber der zuständige Ansprechpartner hierfür wäre die gematik.

Steffen: Sie hat sich vor allen Dingen darauf bezogen, dass zum Beispiel diese YouTuber ja auch davon gesprochen haben, sich dann an die Netzwerke gewandt zu haben, und davon, dass es zum Teil dann auch wirklich länger gedauert hat, bis ihnen weitergeholfen wurde. Es geht uns dabei vor allen Dingen darum, dass Personen, die sich in den sozialen Netzwerken bewegen und die merken, dass ihre Accounts gehackt werden, eben schneller Informationen darüber gegeben werden, wie sie dagegen vorgehen können, und dass das Verfahren insgesamt einfach schneller geht.

Auch die DSGVO sieht vor, dass die Plattformen von Beginn an stärkere Sicherheitsvorkehrungen vorsehen müssen. Darauf hat die Ministerin auch noch einmal hingewiesen.

Vielleicht noch ein interessanter Aspekt: Die Kommission ist ja gerade auch noch einmal dabei, die EU-Produkthaftungsrichtlinie zu überarbeiten. Das unterstützen wir ausdrücklich. Dabei geht es eben darum, dass die Software unter das Haftungsregime genommen wird und mangelnde Cybersicherheit dann auch als Produktfehler gilt.

Frage: Herr Gülde, ich habe Sie jetzt so verstanden, dass diejenigen, die diese App nutzen, die nicht sicher ist, selbst schuld sind, wenn sie sie jetzt nutzen.

Frau Steffen, ist so ein Rat des Gesundheitsministeriums für ein Verbraucherprodukt auch mit dem Verbraucherministerium vereinbar?

Gülde: Also: Ich habe nicht von Schuld gesprochen, sondern ich habe davon gesprochen, dass diese App "Vivy" ein Angebot von Krankenkassen ist und dass es keine Verpflichtung gibt, diese App zu nutzen. Uns liegen, wie gesagt, jetzt auch keine Informationen darüber vor, dass Sozialdaten über diese App einsehbar waren.

Zuruf: Es gab öffentliche Vorträge beim Chaos Communication Congress, bei dem demonstriert wurde, wie das manipulierbar und hackbar ist!

Gülde: Wie gesagt: Uns liegen eben halt keine Hinweise darüber vor, dass Sozialdaten darüber ausgelesen werden konnten. Für alles andere würde ich Sie tatsächlich bitten, sich an die zuständigen Krankenkassen zu wenden. Uns liegen dazu also keine weiteren Informationen vor, und das ist halt eben auch kein Angebot der Bundesregierung; das muss man ganz klar sagen.

Frage: Auch der deutsche Botschafter in Thailand hat sich besorgt um das Schicksal der jungen Frau Rahaf Mohammed gezeigt. In welcher konkreten Form engagiert sich die deutsche Botschaft dort? Auf welcher Ebene finden Gespräche statt, auf Botschafterebene oder darüber?

Zu einem anderen Fall: In Ägypten wird ein junger deutscher Staatsbürger vermisst. Vielleicht können Sie uns auch dazu auf den neuesten Stand bringen.

Burger: Zu dem Fall in Thailand kann ich sagen, dass unsere Botschaft vor Ort mit den thailändischen Behörden und auch mit dem UNHCR in Kontakt steht, außerdem auch mit anderen vor Ort vertretenen Botschaften, an die sich Frau Al-Qunun von sich aus gewandt hatte.

Uns geht es in erster Linie um die humanitäre Sorge um das Wohlergehen von Frau Al-Qunun. Insofern ist es aus unserer Sicht ein guter erster Schritt, wenn die UNHCR-Vertretung vor Ort Zugang zu ihr erhält.

Zusatzfrage: Was ist die Position der deutschen Bundesregierung zum Status dieser jungen Frau? Appellieren Sie auf einer humanitären Basis, oder auf welcher Basis tun Sie das?

Burger: Genau. Wir werden tätig einfach aufgrund der humanitären Sorge um ihr Wohlergehen. Der erste Schritt, den wir für richtig halten, ist, wie gesagt, dass der UNHCR vor Ort Zugang zu ihr bekommt, auch um die Hintergründe des Falles weiter zu verstehen.

In Ägypten geht es um zwei verschiedene Fälle von deutschen Staatsangehörigen, die vermisst werden. Wir sind mit diesen Fällen seit einigen Tagen befasst und nehmen beide Fälle sehr ernst. Die deutsche Botschaft in Kairo steht in Kontakt mit den ägyptischen Behörden und bemüht sich mit Nachdruck um Aufklärung. Es tut mir leid, dass ich Ihnen, wie in solchen Fällen üblich, weitere Angaben aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von dieser Stelle aus nicht machen kann.

Frage: Herr Burger, nach Medienberichten wurden die beiden Deutschen vom ägyptischen Geheimdienst verhaftet. Können Sie dazu Stellung nehmen?

Gibt es Pläne, den ägyptischen Botschafter einzubestellen?

Burger: Über das hinaus, was ich Ihnen hier gerade gesagt habe, kann ich Ihnen, wie gesagt, mit Blick auf das Wohl der Betroffenen zum derzeitigen Zeitpunkt leider keine weiteren Auskünfte geben. Wir sind mit dem Fall befasst und bemühen uns jetzt zunächst einmal mit Nachdruck um Aufklärung.

Frage: Zu der saudischen Frau: Erste Frage: Erwägt die Bundesregierung, der Dame die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, um hier einen Asylantrag zu stellen, falls es dort Schwierigkeiten gibt?

Zweite Frage: Steht die Bundesregierung in Kontakt mit der australischen Regierung? Denn nach meinen Informationen hatte sie ein Einreisevisum nach Australien.

Burger: Vielleicht zuerst zu der zweiten Frage: Ich hatte gesagt, dass unsere Botschaft in Bangkok auch mit verschiedenen anderen Vertretungen vor Ort in Kontakt steht, an die sich Frau Al-Qunun ihrerseits gewandt hatte. Aus unserer Sicht geht es in diesem Fall also zunächst einmal darum, dass der UNHCR Zugang zu Frau Al-Qunun bekommt. Dazu stehen wir in Kontakt mit den thailändischen Behörden.

Das ist es, was wir zum derzeitigen Zeitpunkt darüber sagen können. Ich bitte auch hier um Verständnis dafür, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht über weitere Schritte spekulieren will.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat in der Vergangenheit schon einmal erklärt, dass die EU-Kommission in der Wettbewerbskontrolle auch die Schaffung europäischer Champions erlauben sollte. Ist die geplante Siemens-Alstom-Fusion in der Zugsparte solch ein Fall, in dem die EU-Kommission das ermöglichen sollte? Denn es gibt ja Berichte, dass sie durch Brüssel blockiert werden solle.

Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Die Wettbewerbskommissarin kommt am Mittwoch. Ist ein Treffen mit dem Minister geplant?

StS Seibert: Ich weiß nicht, ob das Wirtschaftsministerium mehr dazu sagen will. Ich nehme hier grundsätzlich keine Stellung zu unternehmerischen Plänen deutscher oder ausländischer Konzerne. Dort, wo das in Europa geprüft wird, wird es geprüft.

Jornitz: Dem habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen. Wie Sie wissen, geben wir presseöffentliche Termine des Ministers natürlich mit hinreichendem Vorlauf bekannt.

Zusatzfrage: Ist es also kein presseöffentlicher Termin?

Jornitz: Das habe ich weder bestätigt noch dementiert. Wie gesagt, presseöffentliche Termine geben wir rechtzeitig bekannt.

Frage: Herr Burger, eine Frage zu Saudi-Arabien: Der Gerichtsprozess zu Herrn Khashoggi hat jetzt angefangen. Die Vereinten Nationen haben dieses Verfahren als unfair bezeichnet und eine internationale Untersuchung gefordert. Teilt die Bundesregierung diese Ansicht der Vereinten Nationen?

Burger: Aus unserer Sicht sind in diesem Fall wichtige Fragen nach wie vor ungeklärt. Wir haben immer wieder betont, dass wir erwarten, dass die saudischen Behörden vor allem auch an der türkischen Untersuchung vollumfänglich mitwirken und für eine nach internationalen Standards glaubwürdige Aufklärung sorgen.

Frage: Eine Frage an das BMF: Der "Spiegel" hat über eine Notfallplanung berichtet, an der im BMF gearbeitet werde, um für einen Konjunkturabsturz gewappnet zu sein. Wie sieht diese Planung konkret aus, und welche Rolle spielen Steuersenkungen und besser Abschreibungsregeln dabei?

Kalwey: Diesen Bericht möchte ich von dieser Stelle aus jetzt nicht kommentieren. Zu Ihrer anderen Frage verweise ich Sie aber sehr gern auf das Interview, das der Minister gestern einer großen Sonntagszeitung gegeben hat. Dabei hat er sich auch zum Thema Steuereinnahmen beziehungsweise Aussichten für Steuereinnahmen und über mögliche Spielräume geäußert.

Frage: In diesem Zusammenhang eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Der Bundesfinanzminister hat am Wochenende seine Ablehnung einer kompletten Abschaffung des Solidaritätsbeitrages bekräftigt. Wie steht der Wirtschaftsminister dazu?

Herr Scholz hat in diesem Zusammenhang auch gesagt, die fetten Jahre seien vorbei. Teilt Ihr Haus diese Einschätzung?

Jornitz: Zu Ihrer ersten Frage: Dazu hat sich der Minister schon mehrfach geäußert. Er hat unter anderem auch gesagt, dass man in Zeiten voller Kassen auch über Entlastungen nachdenken muss. Darüber gibt es auch Gespräche innerhalb der Bundesregierung.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben mit dem Jahreswirtschaftsbericht, den wir am 31. Januar vorlegen werden, auch die Jahresprojektion für 2019. Ich muss Sie jetzt leider um Verständnis dafür bitten, dass wir den Zahlen, die dort genannt werden, zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgreifen können. Es ist einfach so, dass wir jetzt schon neun Jahre Aufschwung hinter uns gebracht haben. Ich denke, wir brauchen keine Zukunftsängste zu haben. Es ist klar, dass wir vor Herausforderungen stehen: Wir haben den Brexit und wir haben auch ein international nicht ganz einfaches Handelsumfeld. Es gab im zweiten Halbjahr aufgrund der WLTP-Problematik auch einige Herausforderungen, mit denen die deutsche Industrie zu kämpfen hatte, was sicherlich einen Beitrag dazu geleistet hat, dass die Zahlen im zweiten Halbjahr 2018 etwas weniger gut ausfielen. Aber auch dazu hat sich der Minister ja geäußert: Wenn die Unternehmen die Innovationsaufgaben anpacken und weiter am Ball bleiben, dann können wir sicherlich auch einem zehnten Aufschwungsjahr entgegensehen.

Frage: Herr Seibert, ist auch die Kanzlerin der Meinung, dass die fetten Jahre vorbei sind?

StS Seibert: Ich habe den Ausführungen des Kollegen nichts hinzuzufügen.

Frage: Auch an das Wirtschaftsministerium: Es gibt ja anscheinend zwei Philosophien, und zwar zum einen diejenige des Finanzministers oder des Finanzministeriums, es möglicherweise eine steuerliche Entlastung kommen, wenn es Probleme gibt, und zum anderen die Philosophie, die sagt, es müsse eine steuerliche Entlastung kommen, um zu verhindern, dass man in eine schwierige Wirtschaftslage hineintrudelt. Was würde Herr Altmaier sagen, welcher dieser beiden Denkweisen schließt er sich an? Bedarf es einer Entlastung vorher, um zu verhindern, dass die Wirtschaft abkühlt, oder bedarf es erst dann einer Entlastung, wenn sie abgekühlt ist?

Jornitz: Ich glaube, eine grundphilosophische Bewertung werde ich mir hier jetzt nicht anmaßen. Die Bundesregierung setzt ja weiterhin Wachstumsimpulse, wir setzen uns ein für Bürokratieabbau und zum Beispiel auch für eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung. Wir haben mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das wir vor Weihnachten als Bundesregierung beschlossen haben, auch wesentliche Impulse gesetzt, damit auch ausländische Fachkräfte zu uns kommen können. Ich glaube, damit sind wir schon auf einem relativ guten Weg, um weiter für Wachstum zu sorgen. Über weitere Maßnahmen kann man natürlich immer noch reden.

StS Seibert: Ich würde auch gerne an das Familienentlastunggesetz - aus dem August, glaube ich, des vergangenen Jahres - erinnern, das Familien stärkt und Steuerzahler weiter finanziell entlastet.

Frage: Frau Kalwey, da der Minister mit den sieben fetten Jahren ein biblisches Gleichnis bemüht hat: Teilt er denn auch die biblische Fortsetzung dieser Geschichte, also was nach den sieben fetten Jahren folgt, und bezieht er auch das auf Deutschland?

Kalwey: Ich denke der Minister hat in dem Interview gesagt, was er dazu sagen wollte. Ich werde mich jetzt nicht an irgendwelchen Prognosen oder Spekulationen beteiligen. Ich möchte auch noch einmal betonen, dass er in dem Interview gesagt hat - wie Sie schon selber zitiert hatten: "Die fetten Jahre sind vorbei" -, dass er davon ausgeht, dass es nicht zu unvorhergesehenen Mehreinnahmen kommen wird, und dass er, da wir daran festhalten wollen, keine neuen Schulden zu machen, auch nicht weiß, woher man das Geld für zusätzliche Steuerentlastungen nehmen soll. Das möchte ich nur noch einmal klarstellen.

Zusatz: Nun ist ja ein Bibelzitat keine Spekulation, und da der historische Kontext der ist, dass nach den sieben fetten Jahren die sieben dürren Jahre kommen, die die fetten Jahre auffressen, wollte ich nur wissen, ob sich der Minister dieses historischen Kontextes bewusst war.

Frage: An das Justizministerium: Die e-Evidence-Verordnung ist ja gegen den Willen der Justizministerin von ihren europäischen Kollegen mehrheitlich im Entwurf verabschiedet worden, und jetzt liegt das im europäischen Parlament. Gibt es irgendwelche Bestrebungen der Bundesregierung und auch seitens des Justizministeriums, hier einzugreifen, um Veränderungen herbeizuführen?

Steffen: Ich muss gestehen, dass ich dazu gerade nicht sprechfähig bin. Ich versuche, das nachzureichen.

Frage: An das Verteidigungsministerium: Herr Fähnrich, Ihr Ministerium hat im vergangenen Jahr ja mehrfach angekündigt, dass bis zum Jahresende eine Entscheidung über die Nachfolge des Kampfjets Tornado getroffen werden soll. Jetzt haben wir die zweite Arbeitswoche im neuen Jahr. Was ist denn der Stand der Entscheidung?

Fähnrich: Der Stand ist, dass wir bis jetzt noch keine Entscheidung getroffen haben und diese in den nächsten Wochen fallen wird.

Zusatzfrage: Ist denn die Entscheidung gefallen, ob das Nachfolgemodell für die nukleare Teilhabe zertifiziert sein soll?

Fähnrich: Das wird ja alles Teil der Betrachtung sein, deshalb ist bis dahin noch keine Entscheidung getroffen.

Zusatzfrage: Das ist ja interessant. Dann habe ich die Frage an Herrn Seibert: Wenn auch die Frage, ob ein neuer Kampfjet zur nuklearen Teilhabe fähig sein wird, Teil der Betrachtungen ist, heißt das dann, dass die nukleare Teilhabe für die Bundesregierung infrage steht?

StS Seibert: Da müsste ich Ihnen eine Antwort wirklich nachreichen; ich kann jetzt nicht behaupten, dass ich da im Detail sprechfähig wäre.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zu dem deutschen Journalisten Billy Six, der seit zwei Monaten im Militärgefängnis in Caracas sitzt. Es heißt, die deutsche Botschaft habe die konsularische Betreuung eingeleitet. Was genau ist inzwischen passiert, wie ist der Stand der Dinge?

Burger: Wir sind seit November in Kontakt mit den Angehörigen von Herrn Six und auch auf höchster Ebene in Kontakt mit den venezolanischen Behörden, um dort zunächst einmal einen Haftbesuch zu ermöglichen und die konsularische Betreuung in dem Umfang, wie es für deutsche Staatsangehörige überall auf der Welt üblich ist, zu ermöglichen. Wir haben uns auch auf den verschiedensten Ebenen an die venezolanische Regierung gewandt, sowohl sehr hochrangig an das venezolanische Außenministerium als auch an die venezolanische Botschaft hier, um diesem Wunsch und diesem Anspruch auf konsularische Betreuung Nachdruck zu verleihen.

Zusatzfrage: Das heißt, der Haftbesuch war immer noch nicht möglich?

Burger: Ich habe dazu keinen aktuelleren Stand. Wenn es einen solchen inzwischen gegeben haben sollte, müsste ich Ihnen das nachreichen.

Frage: Für die Bewertung des ganzen Falls wäre es ja auch relevant zu wissen, ob Herr Six mit einem Touristenvisum oder einem Journalistenvisum eingereist ist. Liegen dem Auswärtigen Amt entsprechende Informationen vor, also ob er wirklich als Journalist nach Venezuela gegangen ist oder ob er auf Touristenvisum dorthin gegangen ist und dann journalistisch tätig geworden ist?

Burger: Wie so oft in solchen Fällen muss ich Sie um Verständnis bitten: Unsere Rolle hier und unser Anliegen ist, dass wir für deutsche Staatsangehörige konsularische Unterstützung leisten. Wir sind nicht die unmittelbar Prozessbeteiligten, deswegen steht es mir auch nicht zu, hier über einzelne Sachverhalte dieses Vorgangs öffentlich Auskunft zu erteilen. Wenn Herr Six oder seine Familie das tun möchten, dann ist das ihnen unbenommen, aber ich kann nur darüber Auskunft geben, was wir tun, und das ist, dass wir uns auf allen Kanälen, die uns zur Verfügung stehen, bemühen, die konsularische Unterstützung zu leisten, die Herrn Six zusteht.

Frage: Auch an das Auswärtige Amt: Herr Burger, der israelische Premierminister Netanjahu ist, glaube ich, heute mit dem US-Sicherheitsberater Bolton auf den Golanhöhen, um ihn davon zu überzeugen, dass die USA und andere Staaten die besetzten Golanhöhen als israelisches Territorium anerkennen sollen. Was ist die Position der Bundesregierung zu dieser Forderung, die ja im Widerspruch zu UN-Resolutionen steht? Wird die Bundesregierung ihre Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat nutzen, um dieses Begehren oder den Status abermals zu thematisieren?

Burger: Über diesen möglichen Besuch heute gibt es, glaube ich, gerade widersprüchliche Meldungen; deswegen will ich darauf gar nicht eingehen. Ich will nur noch einmal sagen, dass die Haltung der Bundesregierung zum Status der Golanhöhen natürlich unverändert ist.

Zusatzfrage: Das bedeutet, Sie sehen sie nicht als israelisches Territorium an, sondern als besetztes Gebiet?

Zweite Frage: Wird Deutschland im UN-Sicherheitsrat möglicherweise eine eigene Initiative unternehmen?

StS Seibert: Wenn ich ganz kurz an Herrn Burger anschließend sagen darf: Es ist natürlich genau so, die Haltung der Bundesregierung zum Golan hat sich nicht verändert. Wie die restliche internationale Gemeinschaft erkennen wir diese Annexion völkerrechtlich nicht an. Gleichwohl - und auch das muss klar sein - nehmen wir natürlich die Bedrohung israelischer Sicherheitsinteressen sehr ernst, und zu solchen Bedrohungen gehört eben die Anwesenheit irannaher Milizen im Grenzgebiet zu Israel. Deswegen ist es wichtiges Interesse der bundesdeutschen Politik und der internationalen Gemeinschaft, dass die Entflechtungsmission der Vereinten Nationen ihrem Mandat in Gänze nachkommen kann.

Frage: Wie bewertet die Bundesregierung denn diese Forderung an sich? Es ist ja schon ein starkes Stück, dass das jetzt offiziell anerkannt werden soll. Die Welt ist sich ja einig, dass das illegal ist - die Besatzung ist illegal und sie soll beendet werden. Verurteilen Sie diese Forderung des israelischen Ministerpräsidenten?

StS Seibert: Ich habe dazu mit dem Kollegen Burger zusammen das gesagt, was die Haltung der Bundesregierung ausmacht. Das ist für uns die Richtlinie, auf der wir international arbeiten.

Vorsitzender Detjen: Es gibt noch einen Nachtrag vom Justizministerium - bitte.

Steffen: Danke. - Mein Kollege hat mir schnell etwas geschickt. Ich würde noch kurz ein Zitat der Ministerin vorausschicken wollen:

"Rechtsstaatliche Grundsätze sind gerade in der Europäischen Union nicht überall gleichermaßen gesichert. Gerade in einer solchen Phase finden wir ein Vier-Augen-Prinzip richtig. In der gleichen Zeit, in der ein Provider ein Herausgabeverlangen prüft, sollte auch der betroffene Mitgliedstaat die Möglichkeit zur Prüfung haben. Wenn gravierende grundrechtliche Bedenken bestehen, sollte der betroffene Mitgliedstaat auch widersprechen können."

Und konkret auf Ihre Frage: Hierfür setzen wir uns im Trilog weiter konstruktiv ein.

Montag, 7. Januar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-7-januar-2019-1566088
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2019

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