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PRESSEKONFERENZ/1817: Regierungspressekonferenz vom 6. Februar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 6. Februar 2019
Regierungspressekonferenz vom 6. Februar 2019

Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch, Klimaschutzbericht 2018 zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020), "Strategic Level Report", Brexit, Sicherheit des 5G-Netzes, Diskussion um die Einführung einer Grundrente, Verfahren vor dem EuGH zur geplanten Infrastrukturabgabe, deutsche Beteiligung an der Mission Sophia, geplante Nahost-Konferenz in Warschau, Ansprache des US-Präsidenten zur Lage der Union, geplante Konferenz des AA zum Thema der Rüstungskontrolle, Entscheidung der EU-Kommission gegen eine Fusion der Eisenbahntechniksparten von Siemens und Alstom/geplante Initiative zur Weiterentwicklung des EU-Wettbewerbsrechts

Sprecher: StS Seibert, Fähnrich (BMVg), Schwamberger (BMF), Breul (AA), Zimmermann (BMJV), Audretsch (BMFSFJ), Berve-Schucht (BMG), Zerger (BMU), Ruwwe-Glösenkamp (BMI), Wagner (BMWi), Buser (BMVI), Schneider (BMAS)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Im Kabinett ging es um zwei wichtige Themen.

Das eine ist der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch, den das Kabinett heute beschlossen hat. Sie wissen: Diesem Gesetzentwurf sind längere Beratungen unter Beteiligung verschiedener Minister vorausgegangen. Die Justizministerin, die das heute im Kabinett vorgestellt hat, sprach von einem sehr vernünftigen Kompromiss, und sie lobte die gute Zusammenarbeit auf dem Weg zu diesem Kompromiss.

Drei Ziele galt es zu erreichen, und sie werden erreicht, nämlich erstens, dass Frauen in Schwangerschaftskonfliktlagen besser Informationen erhalten, und zweitens, dass Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, eine höhere Rechtssicherheit bekommen. Drittens soll das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bestehen bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Im Einzelnen: § 219a wird um einen Absatz ergänzt, wonach Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie sollen darüber hinaus auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen hinweisen dürfen. Die Bundesärztekammer soll künftig zentral eine Liste über Ärztinnen und Ärzte führen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, einschließlich Angaben zu den jeweils angewandten Methoden. Diese Liste soll monatlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird diese Liste der Bundesärztekammer zusammen mit weiteren Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichen. Zudem werden das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" und die Schwangerschaftsberatungsstellen und -konfliktberatungsstellen Auskunft über die Angaben in den Listen erteilen. Ergänzend soll die Altersgrenze für Frauen, die Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Lebensj ahr heraufgesetzt werden. - So viel zu diesem Thema.

Dann hat das Bundeskabinett den Klimaschutzbericht 2018 zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 zur Kenntnis genommen. Warum gibt es überhaupt einen jährlichen Klimaschutzbericht? Sie wissen: Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Deutschlands Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um 40 Prozent und bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, beschloss die Bundesregierung im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz. Gleichzeitig wurde damals, im Dezember 2014, festgelegt, dass das kontinuierlich begleitet werden solle und dass jährlich in einem Klimaschutzbericht über den Umsetzungsstand, die aktuelle Entwicklung der Emissionen usw. zu berichten sei. Genau um diesen nunmehr vierten Bericht ging es heute.

Ausgangspunkt für das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 war ja, dass man im Jahr 2014 eine sogenannte Handlungslücke in Höhe von 5 Prozentpunkten bis 8 Prozentpunkten gegenüber dem Ziel der Reduzierung um 40 Prozent, das man bis 2020 erreichen will, identifiziert hat. Nun zeigt der vorliegende Bericht, dass die Maßnahmen des Aktionsprogramms wirken. Auch der europäische Emissionshandel, in dessen Rahmen die Zertifikatspreise gestiegen sind, hat eine deutlich stärkere Wirkung erzielt. Dennoch ist absehbar, dass der ursprünglich erwartete Beitrag des Aktionsprogramms nicht vollständig erreicht wird, sondern nur eine Reduktion von 43 Millionen bis 56 Millionen Tonnen der sogenannten CO2-Äquivalente. Das heißt, dass die aktuell erwartete Lücke trotz dieses Beitrags nach einer Studie des Bundesumweltministeriums bei etwa 8 Prozentpunkten liegen wird.

Die Bundesregierung bekräftigt die Notwendigkeit, das Minderungsziel von 40 Prozent so schnell wie möglich zu erreichen. Sie wird die Umsetzung der Maßnahmen kontinuierlich begleiten. Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 wird ein erstes Maßnahmenprogramm 2030 erarbeitet. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Gesetz zu erarbeiten, das gewährleisten soll, dass wir die Klimaziele 2030 einhalten. - So viel dazu.

Frage: Herr Fähnrich, wir wissen - das bestätigt inzwischen auch die Nato - , dass die Bundesregierung nun doch, wenn auch verspätet, bei der Nato ihre Festlegung für den "Strategic Level Report" angemeldet hat. Können Sie uns erläutern, welche Festlegungen da getroffen wurden?

Fähnrich: Sie wissen, dass es sich bei diesem Papier um ein vertrauliches Papier handelt. - Wie alle Nationen haben wir uns verpflichtet, in der Nato transparent mit unseren Zielsetzungen umzugehen. Sie kennen die zwei großen Eckpunkte: Wir haben uns mit der Erklärung von Wales dazu verpflichtet, die Verteidigungsausgaben in Richtung 2 Prozent zu bewegen - das wurde hier schon oft diskutiert und erklärt -, und haben uns die 1,5 Prozent bis 2024 als politisches Ziel auf die Fahnen geschrieben. Sie werden in diesem Schreiben keine grundsätzlichen Abweichungen von genau dieser Zielrichtung finden.

Es ist einfach nur eine Aufarbeitung, vor allen Dingen nach den Gesichtspunkten "Cash", "Capabilities" und "Commitments"; denn Geld ist nicht das Einzige, was für die Nato zählt. Es geht vielmehr darum, Fähigkeiten bereitzustellen. Mit anderen Worten: Es kommt darauf an, dass die Nato in der Lage ist, ihren Auftrag zu erfüllen, ihre Leistungen zu erbringen.

Für uns ist es wichtig, dass die dort beschriebenen Fähigkeiten auf das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr abgestimmt sind. Auch dort werden Sie keine Überraschungen erleben; das liegt genau auf dieser Linie.

Der zweite Punkt sind die "Commitments", die Vereinbarungen, die mandatierten Einsätze, die VJTF, dieser Beitrag Deutschlands zur Nato, und dafür brauchen wir das letzte "Cash", um das zu gewährleisten.

Zusatzfrage: Ich würde gerne wissen - denn auch darüber wird berichtet -, welche Aussage für den Zeitraum nach 2024 getroffen wird. Ich möchte auch wissen, wie man das 1,5-Prozent-Ziel, das politisch verbindlich festgelegt wurde, erreichen will. Das würde ja bedeuten, dass der Verteidigungshaushalt in den nächsten Jahren möglicherweise auf über 60 Milliarden Euro steigt.

Fähnrich: Ich habe bereits erklärt, dass das 2-Prozent-Ziel verpflichtend ist beziehungsweise wir uns dem verpflichtet haben. Auch über das Jahr 2024 hinaus, bevor das berichtet wurde, ist das genau in dieser Linie weiter fortgeschrieben. Zu der Frage, wie wir uns dem annähern, würde ich gerne auf die Zeitpunkte verweisen, zu denen die aktuellen Finanzplanungen zur Disposition stehen. Die Erfahrung zeigt: Je mehr wir uns der Haushaltsplanung nähern, umso konkreter werden die Zahlen. Weil wir nicht in die Zukunft schauen können, möchte ich das eine oder andere Beispiel aus der Vergangenheit nennen: Als der Haushalt 2018 im Jahr 2014 erstmalig aufgerufen wurde, waren 33 Milliarden Euro für den Verteidigungsetat vorgesehen; im Ergebnis lagen wir bei 38,5 Milliarden Euro. 2015 waren es 35 Milliarden Euro beim ersten Aufruf; in diesem Jahr, für 2019, sind es 43 Milliarden Euro. Natürlich lässt sich das nicht eins zu eins kopieren; ich habe auch keine Glaskugel. Aber die Richtung und die Ziele haben wir uns bereits auf die Fahnen geschrieben.

Frage: Gab es schon Reaktionen zu diesem Plan - von Herrn Stoltenberg oder von den Nato-Partnern? Glauben Sie, dass Sie den Plan gegenüber den USA mit Blick auf die Forderungen gegenüber Deutschland rechtfertigen können?

Fähnrich: Der Sinn dahinter, die Planungen jedes einzelnen Nato-Mitglieds zu offenbaren, war ja, dass man sich - zum Beispiel in der nächsten Woche beim Verteidigungsministertreffen in Brüssel - über sie unterhalten kann, dass das also als Grundlage dient, dort darüber zu reden.

Breul: Keinen unserer Partner - erst recht nicht in der Nato - wird überraschen, was Herr Fähnrich gerade gesagt hat. Wir haben uns zu Wales "commited". Auch die Zahlen, die jetzt im Raum stehen, haben wir nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bereits im letzten Jahr unseren Partnern kommuniziert.

Frage: Herr Fähnrich, da Sie betont haben, dass Zahlungen das eine sind und das Fähigkeitsprofil das Zweite ist: Das kann meinem Verständnis nach auch bedeuten, dass, da es sich um Verteidigungsausgaben handelt, diese auch in die Verstärkung von Fähigkeiten für Einsätze fließen, die nicht unbedingt dem entsprechen, was etwa Herr Trump oder Herr Stoltenberg gerne als Schwerpunkte von Nato-Einsätzen sähen. Die Hoheit über die Verwendung der Mittel bleibt also in Deutschland, und es können auch Einsätze, Missionen sein, die nicht direkt als Erhöhung der Ausgaben an die Nato zu rechnen wären, richtig?

Fähnrich: Wir müssen zwischen den Fähigkeiten, die wir der Nato im Rahmen der mandatierten Einsätze zur Verfügung stellen, und den Fähigkeiten im Rahmen beispielsweise der "Enhanced Forward Presence", den sogenannten einsatzgleichen Verpflichtungen, unterscheiden. Das ist anzurechnen. Die Entscheidung über die Anmeldung zu diesen Einsätzen und Vorhaben innerhalb der Nato geschieht natürlich im Rahmen einer großen Gruppe, und jeder ist verpflichtet, allein zu entscheiden, was er jeweils dazu beitragen kann.

Zusatzfrage: Welchen Charakter haben die 2 Prozent von Wales? Ist das eine Absichtserklärung oder eine tatsächliche Verpflichtung?

Fähnrich: Ich glaube, diese Frage wurde hier schon hinreichend beantwortet. Es ist eine Richtung; es heißt "in die Richtung" - "towards 2 %". Und in diese Richtung bewegen wir uns, das zeigt die Entwicklung der letzten Jahre.

Frage: Ich habe dazu eine Frage an Frau Schwamberger. Da wir nun der Nato diese Zusage gegeben haben, gehe ich davon aus, dass auch der Finanzminister dem zugestimmt hat. Anfang der Woche haben wir erfahren, wie groß unsere Haushaltsnöte sind - es geht um knapp 25 Milliarden Euro. Ist das, was gegenüber der Nato zugesagt wurde, in diesen Planungen enthalten, oder verstärkt das die Haushaltsnöte?

Schwamberger: Um das etwas zu sortieren: Der Kollege hat mit Blick auf die politische Zielsetzung, die auch den Nato-Partnern gemeldet wurde, den Stand genannt. Das ist auch gemeinsamer Beschlussstand der Bundesregierung.

Zur Haushaltsaufstellung - es beginnen ja gerade die Planungen für den Haushalt 2020 und den dann bis 2023 geltenden Finanzplan - muss man sagen, dass wir da noch am Anfang stehen. Der Kollege hat ganz klar gesagt, dass rückblickend bei den Verteidigungsausgaben eine klare Trendwende erfolgt ist. In dieser Legislaturperiode sind die Verteidigungsausgaben deutlich angestiegen, in diesem Jahr werden 4 Milliarden Euro mehr in diesem Bereich veranschlagt. Wie der Haushalt 2020 aussehen wird, wissen wir, wenn die Haushaltsplanungen beendet sind und der Haushaltsgesetzgeber den Haushalt beschlossen hat. Da stehen wir erst am Anfang.

Zusatzfrage: Ich fragte nach der Periode bis 2023/2024. Da wurden diese Haushaltsnöte von knapp 25 Milliarden Euro identifiziert, Frau Schwamberger. Wenn sich Deutschland gegenüber der Nato verpflichtet, seine Verteidigungsausgaben auf 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern, reden wir nicht über 43 Milliarden Euro, sondern über eine Summe von mehr als 60 Milliarden Euro im Verteidigungshaushalt. Das ist eine Differenz von 17 Milliarden Euro. Wenn schon eine Lücke von 25 Milliarden Euro besteht und nun noch eine Steigerung um 17 Milliarden Euro allein im Verteidigungsetat erfolgt, frage ich mich, wo dieses Geld herkommen soll und ob dafür Vorsorge getroffen ist.

Schwamberger: Wie gesagt, ich kann dem Haushaltsaufstellungsverfahren nicht vorgreifen. Aber ich möchte noch einmal deutlich machen, was auch der Minister gestern deutlich gesagt hat und was wir hier am Montag in der Bundespressekonferenz deutlich gemacht haben: Was heißt es, wenn wir hier am Beginn des Haushaltsaufstellungsverfahrens stehen? Die Lage ist - das ist bekannt, darauf ist schon Anfang des Jahres vom Minister persönlich hingewiesen worden - auch mit Blick auf die Steuereinnahmen weiterhin gut; der Bundeshaushalt und die Einnahmen werden auch in den kommenden Jahren weiter wachsen. Das wird aber nicht mehr so dynamisch geschehen, wie wir das in der Vergangenheit vielleicht angenommen haben. Es gibt also durchaus ein Volumen.

Nun stellt sich die Frage, wie diese Haushaltsplanungen zusammengeführt werden, welche Prioritäten im Rahmen der Haushaltsplanungen gesetzt werden. Klares Ziel ist, auch im kommenden Jahr einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen. Wir stehen am Anfang dieser Planungen, und all diese Fragen - dazu gehört die Höhe der Verteidigungsausgaben genauso wie viele andere Fragen - betreffen genau die politischen Prioritäten, die man im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens klärt.

Zusatz: Aber Sie haben mit der Meldung an die Nato ein fixes Datum, eine Zahl gesetzt. Da können Sie doch nicht so tun, Frau Schwamberger, als sei das alles noch im Fluss, und auf die Haushaltsberatungen und die Beratungen über die Finanzplanung bis 2023 verweisen. Da kommen Sie doch an dieser Festlegung, die offenbar mit Zustimmung des Finanzministers getroffen wurde, nicht herum.

Schwamberger: Man muss schon sagen: Es gibt eine politische Verpflichtung, die die Bundesregierung den Nato-Partnern bis zum Jahr 2024 gemeldet hat. Es gibt zweitens den Haushalt, den wir für das nächste Jahr aufstellen, mit der Finanzplanung bis zum Jahr 2023. Wir stehen am Beginn dieser Planungen, und ich kann das Ende dieses Planungsverfahrens hier nicht vorwegnehmen.

Frage: Herr Fähnrich, ich stoße mich hinsichtlich des 2-Prozent-Ziels von Wales etwas an der Frage der Verbindlichkeit dieser Verpflichtung. Das macht ja nur Sinn, wenn man auch festlegt, bis zu welchem Zeitpunkt man das Ziel erreicht haben will. Jetzt wurde die politische Verpflichtung verkündet, bis 2024 1,5 Prozent zu erreichen. Wann sind denn die 2 Prozent anvisiert? Können Sie mir das einmal durchrechnen? In diesem Jahr sind es 43,2 Milliarden Euro. Wie viel Prozent des BIP macht das aus?

Fähnrich: Das sind die 1,34 Prozent, die wir an Verteidigungsausgaben haben.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich habe am Anfang zu erklären versucht, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung darauf geeinigt haben, zu vereinbaren, diese 1,5 Prozent bis zu diesem Jahre zu erzielen.

Zusatzfrage: Bis wir bei 1,5 Prozent sind, brauchen wir etwa sieben bis acht Jahre. Dann fehlt noch ein halber Prozentpunkt; also brauchen wir 10 bis 15 Jahre, bis wir bei 2 Prozent sind, nach 2024? Ist das eine Milchmädchenrechnung, oder gehen Sie da mit?

Fähnrich: Nein, das ist wieder der Blick in die Glaskugel. Wir sprechen immer von einem prozentualen Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Das ist nicht starr, das ist keine Gerade, sondern entwickelt sich. Wie Frau Schwamberger sagte: Wir stehen am Anfang des Prozesses, das für den nächsten Haushalt zu berechnen beziehungsweise uns zu verständigen. Diesen Konsultationen sollten wir nicht vorweggreifen.

Frage: Herr Seibert, sind diese 2 Prozent also etwas wie die Klimaziele 2020 - kann man erreichen, muss man aber nicht?

Herr Fähnrich, gibt es für den Fall, dass Deutschland dieses Ziel nicht erreicht, Sanktionsmaßnahmen seitens der Nato?

StS Seibert: Ich halte es nicht für sinnvoll, da zwei Dinge zusammenzuwerfen. Wir können über die Klimaziele nachher noch getrennt reden. Ich habe bereits gesagt, dass die Bundesregierung dazu steht, die Klimaziele zu erreichen, und deswegen in dieser Legislaturperiode auch ein Klimagesetz erarbeiten will. Das ist schwierig und ambitioniert, aber wir werden es tun. Das gewährleistet, dass wir die Klimaziele 2030 erreichen.

Jetzt zum vollkommen anderen Thema des Verteidigungshaushalts: Die Nato ist eine feste Säule unserer Sicherheit als Land und als Bürger - für jeden Einzelnen. Wir haben wie alle anderen Nato-Mitglieder eine Verpflichtung auf uns genommen, nämlich bis 2024 den nationalen Verteidigungshaushalt in Richtung des 2-Prozent-Ziels zu entwickeln - "move towards", heißt es, glaube ich, in der Originalfassung. Wir haben als Bundesregierung - auch den internationalen Partnern gegenüber - angekündigt, dass wir bis 2024 1,5 Prozent erreicht haben wollen. Wir liegen jetzt bei 1,34 Prozent, das heißt, es war in den letzten Jahren bereits eine ganze Menge Zuwachs möglich, der im Übrigen nicht als Aufrüstung zu verstehen ist, sondern so zu verstehen ist, dass unseren Soldaten und Soldatinnen eine moderne, den Aufgaben angepasste Ausrüstung zukommt, die es ihnen ermöglicht, die Aufgaben wahrzunehmen.

Zu dieser politischen Absichtserklärung stehen wir natürlich. Zum Verfahren der Haushaltsaufstellung hat die Kollegin alles gesagt. Das beginnt gerade erst; wir werden Ende März Eckpunkte beschließen und können das alles nicht hier vorwegnehmen.

Fähnrich: Ich kann eigentlich nur wiederholen: Die Ziele von Wales waren zum einen, den Trend der sinkenden Verteidigungsausgaben umzukehren, und zum anderen, wie mehrfach betont wurde, die Verteidigungsausgaben den 2 Prozent anzunähern und das zu erreichen. Deswegen kann ich hinsichtlich der Maßnahmen, von denen Sie sprechen, jetzt auch nicht von Kenntnis berichten.

Zusatz: Die Frage bezog sich auf Sanktionen, glaube ich.

Breul: Vielleicht kann ich kurz etwas dazu sagen; denn mir scheinen einige Missverständnisse vorzuherrschen, was die Erklärung gegenüber der Nato angeht, dass damit in irgendeiner Form vertragliche Verpflichtungen oder Ähnliches einhergehen würden.

Herr Seibert hat es gerade sehr treffend auf den Punkt gebracht: Das sind politische Absichtserklärungen, denen sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt. Für zukünftige Bundesregierungen können wir nicht sprechen. Aber wir sind dieses Ziel eingegangen, wir stehen dazu und wollen es umsetzen. Genauso gilt das übrigens in allen anderen Nato-Staaten. Das Haushaltsverfahren läuft im Bundestag, der Haushalt wird vom Bundestag verabschiedet - wie auch in den anderen Nato-Mitgliedstaaten die Haushalte von den Parlamenten beschlossen werden. Daran ändert eine Anmeldung bei der Nato nichts.

Zusatzfrage: Wenn das für die nächsten Regierungen nicht gilt - diese Regierung ist ja nur bis 2021 offiziell im Amt -, warum machen Sie dann schon Aussagen für danach? Die nächste Regierung kann also sagen: "Wir halten uns nicht daran."

Breul: Wie immer empfiehlt es sich, den Wortlaut genau anzugucken. Diese Bundesregierung hat sich verpflichtet, an dem Ziel mitzuwirken, die Ausgaben bis 2024 so zu steigern, wie es skizziert worden ist. Selbstverständlich - im Übrigen liegt das im Wesen der Demokratie - kann diese Regierung zukünftige Regierungen und insbesondere den zukünftigen Bundestag nicht verpflichten, einen bestimmten Haushalt zu beschließen. Das wäre nicht konform mit dem Grundgesetz.

StS Seibert: Die Kontinuität unseres Engagements innerhalb des Nato-Bündnisses allerdings ist auch ein hoher Wert.

Frage: Vielleicht sind manchmal die einfachsten Fragen die schwierigsten. Herr Seibert, sind denn 2 Prozent aus Sicht der Bundesregierung überhaupt noch ein Ziel, das für die Bundesrepublik Deutschland - wann auch immer - erreicht werden sollte?

StS Seibert: Wenn Sie das für eine einfache Frage halten! - Ich kann nur sagen: Wir haben uns wie alle anderen Nato-Partner auf das Ziel verständigt und dazu verpflichtet, bis 2024 den Verteidigungsbeitrag in Richtung 2 Prozent zu entwickeln. Wir haben das dann im Rahmen unserer nationalen Ambitionen auf 1,5 Prozent bis 2024 konkretisiert. Andere haben ihre nationalen Ziele erklärt, und das ist das, was erst einmal zählt. Besonders zählt, was an wirklichen zusätzlichen Mitteln über die letzten Jahre unserer Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden konnte; das ist ein Aufwuchs, von dem wir überzeugt sind, dass er weiter andauern sollte.

Zusatzfrage: Herr Fähnrich, ein Haushalt ist das eine, der Mittelabfluss das andere. Können Sie uns sagen, wie es um den Mittelabfluss aus den vergangenen Bundeshaushalten bestellt war? Sie können sich zwar theoretisch 1,5 Prozent aufschreiben; wenn aber nur 1,0 Prozent abfließen, nutzt das auch niemandem.

Fähnrich: Darauf kann ich die relativ einfache Antwort geben, dass in den letzten fünf Jahren nahezu eine Vollausgabe erreicht wurde.

Frage: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich) Es geht vor allem darum, Fähigkeiten aufzubauen, und die entwickeln sich ja auch. Ich wollte gern vor dem Hintergrund, dass Russland und die USA den INF-Vertrag aufgekündigt haben, wissen, ob in Ihrem Hause Szenarien durchgespielt werden, dass man beispielsweise Raketenabwehrsysteme oder andere Abwehrmaßnahmen ins Auge fassen, jetzt schon planen und aufbauen müsste.

Fähnrich: Was INF betrifft, verweise ich darauf, dass die Ministerin gestern und vorgestern in den baltischen Staaten zu Besuch war, unsere Truppe vor Ort besucht und auch zu diesem Thema Antworten gegeben hat.

Frage: Herr Seibert, jetzt muss ich doch auf die Frage eines Kollegen zurückkommen: "In Richtung" bedeutet doch etwas anderes als "Ziel". Wenn ich in Berlin losgehe und sage, mein Ziel ist Paris, gehe ich davon aus, dass ich dieses Ziel erreiche. Wenn ich sage, ich gehe in Richtung Paris, bedeutet das nicht dasselbe.

Da Sie "in Richtung" ins Spiel gebracht haben, wiederhole ich die Frage: Geht die Bundesregierung davon aus, dass das 2-Prozent-Ziel für sie erreichbar ist und erreicht werden soll?

StS Seibert: Ich habe nicht "in Richtung" ins Spiel gebracht, sondern aus der konkreten Textfassung dessen, worauf sich alle Nato-Partner verpflichtet haben, zitiert. Das sollte die Basis all unserer Betrachtungen sein. Dazu habe ich deswegen auch nicht mehr zu sagen.

Zusatz: Die Frage, ob das Ziel, in dessen Richtung man sich entwickelt, erreicht werden kann und soll, bleibt damit unbeantwortet.

Frage: Ich habe zum § 219a eine Frage an das BMJV. Im Gesetzentwurf geht es um Rechtssicherheit. Wie wird künftig definiert, was auf der Webseite einer Ärztin stehen darf? Gibt es dafür einen Katalog mit Formulierungen beziehungsweise ist ein solcher vorgesehen? Sind Webseiten wie die von Frau Hänel, an der sich die ganze Debatte entzündet hat, weiterhin strafbar?

Zimmermann: Da Sie nach der konkreten gesetzlichen Formulierung fragen, hoffe ich, dass ich sie mitgebracht habe; das hatte ich nämlich vor. Ich finde sie aber im Moment nicht. Ich muss mich nur sortieren; dafür bitte ich um Nachsicht. - In der Sache kann ich Ihnen aber sagen, dass es eben darum geht, dass die Ärzte und die betreffenden Einrichtungen auf ihrer Seite auf den Umstand hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Was weitergehende Informationen angeht - das hat Herr Seibert schon angesprochen -, geht es darum, dass sie diese zugänglich machen können, indem sie auf entsprechende Informationen dieser Stellen verweisen. Das ist die Regelung, die das Gesetz vorsieht. Dadurch wird Rechtssicherheit für die Ärzte und beteiligten Einrichtungen geschaffen.

Ihre zweite Frage betraf einen konkreten Einzelfall. Da muss ich Sie wie immer um Verständnis dafür bitten, dass wir einzelne rechtliche Fälle nicht bewerten können; das gilt auch in diesem Fall.

Frage: Wurde der Entwurf für den § 219a im Kabinett einstimmig beschlossen?

An das Familienministerium: Wie bewertet die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Frau Rose-Möhring, den Entwurf? Sind Frauen jetzt gleichgestellt, haben sie die Rechte, die sie grundgesetzlich verdienen?

StS Seibert: Der Entwurf wurde vom gesamten Kabinett gebilligt. Es ist ihm ja eine lange, intensive Beratung unter verschiedenen Ministern vorausgegangen. Für diese Beratungen, den Geist des Kompromisses, die Ernsthaftigkeit hat die Bundesjustizministerin heute im Kabinett auch gedankt.

Zusatz: Ich hatte gefragt, ob es einstimmig beschlossen wurde.

StS Seibert: Und ich habe meine Antwort gegeben: das ganze Kabinett - was soll ich denn noch sagen? Das ganze Kabinett.

Zusatz: Es könnte ja auch sein, dass es mehrheitlich war und einer dagegen war.

StS Seibert: Es hat sich keine Stimme dagegen erhoben. Das ganze Kabinett. Es gab auch keine Protokollerklärungen oder Sonstiges.

Audretsch: Ich spreche für das Bundesfamilienministerium insgesamt, für die Bundesfrauenministerin, und nicht für die Gleichstellungsbeauftragte bei uns im Haus. Mir ist dazu keine Stellungnahme bekannt; insofern kann ich dazu keine nähere Auskunft geben. Sie können natürlich gerne bei uns anfragen. Wir haben es in der Vergangenheit auch so gehandhabt, dass wir der Gleichstellungsbeauftragten keine Vorgaben gemacht haben.

Zusatzfrage: Das heißt, damit ist noch zu rechnen? Denn es gibt jede Menge Frauenverbände und Oppositionsparteien, die mit diesem Kompromiss überhaupt nicht zufrieden sind. Daher wäre es spannend, zu wissen, ob, wenn schon die Familienministerin diesen Kompromiss mitträgt, die Frauenbeauftragte das auch tut.

Audretsch: Aus meiner Sicht habe ich dazu alles gesagt. Ich bin nicht hier, um innerhalb des Bundesfamilien- und -frauenministeriums bestimmte Positionen einzelner agierender Personen herauszugreifen. Ich spreche für das Bundesfrauenministerium insgesamt und für die Ministerin. Die Haltung der Ministerin kann ich gerne darlegen; das hat in den Grundzügen schon Herr Seibert getan. Wenn Sie dazu Nachfragen haben, sehr gerne.

Frage: Herr Seibert, haben sich neben Frau Barley noch andere Kabinettsmitglieder zu dem Thema geäußert? Gab es eine Aussprache dazu?

StS Seibert: Nein, aber ich verweise noch einmal darauf, dass dieses Thema unter Beteiligung verschiedener Ministerinnen und Minister über viele Monate sehr intensiv besprochen worden ist.

Frage: Ich habe in dem Zusammenhang eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wollte Herr Spahn parallel zu diesem Gesetz eine Studie auf den Weg bringen, um die seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen zu untersuchen. Das war nicht unumstritten. Ist das mit der heutigen Kabinettsbefassung geschehen? Wenn nicht: Wird das noch passieren, und wie ist der Zeithorizont für diese Untersuchung?

Berve-Schucht: Danke für die Frage. Dass diese Studie in Auftrag gegeben werden soll, ist Teil des Einigungspapiers vom Dezember. Das Gesundheitsministerium wird diese Studie in Auftrag geben. Im Moment sind wir aber noch bei den Vorarbeiten, bereiten das vor; da sind eine Menge Fragen zu klären. Insofern kann ich Ihnen noch keinen Zeitpunkt nennen.

Frage: Ich habe eine Rechtsfrage an Herrn Zimmermann, weil ich das nicht ganz verstehe. Der § 219a enthielt bislang das Werbeverbot. Sie haben in dem auf Ihrer Homepage veröffentlichten Gesetzentwurf - Datum: 6. Februar - zwar Ausnahmen von § 219a definiert. Wenn die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Informationen, die bislang Ärztinnen online gestellt haben, veröffentlicht, stellt sich mir die Frage nach einer Bereichsausnahme für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - diese sehe ich hier nicht. Ich sehe auch keine Definition, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung das tun soll. Straffrei gestellt wird ausschließlich der Link auf diese Informationen. Ist es so geregelt, dass dann nicht Anzeigen gegen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kommen?

Zimmermann: Sie fragen mich erneut nach einer Auslegung des Gesetzes in einem bestimmten Fall. Dazu kann ich mich nicht äußern. Ich glaube, dass unsere Juristen sich sorgfältig überlegt haben, wie die Regelung funktioniert, und dass die Zentrale dementsprechend nicht von dem Verbot betroffen ist.

Zusatzfrage: Ich kann das aus dem Gesetz nicht herauslesen. Es steht hier nicht explizit als Ausnahme drin. Bei aller Liebe: Wir haben schon viele Gesetzentwürfe gesehen - Sie auch -, und nicht alle davon waren zu dem Zeitpunkt, als sie durchs Kabinett gingen, perfekt. Aber Sie können dazu nichts sagen?

Zimmermann: Es geht um eine technische Frage der Auslegung dieses Gesetzes. Da muss ich schon insofern zurückhaltend sein, als wir keine rechtliche Bewertung von Einzelfällen vornehmen dürfen. Wenn es aber darum geht, wie die Vorschrift genau - systematisch, technisch - aufgebaut ist, ist das vielleicht eher etwas, was wir schriftlich klären sollten - nicht mündlich, wo vielleicht Ungenauigkeiten passieren.

Audretsch: Ich kann ergänzen, dass es zusätzlich eine Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz gibt, die die Bundesärztekammer verpflichtet, eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Einrichtungen zu führen, wo Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können, und dort werden auch umfassende Informationen zu Methoden und Ähnlichem zur Verfügung gestellt.

Zusatz: Das habe ich gefunden; das ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob für die BZgA an der Stelle eine Sonderregelung getroffen wurde.

Audretsch: Zum § 219a hatte der Kollege, glaube ich, alles gesagt.

Zusatz: Sie reichen das also nach.

Frage: Es geht um die Finanzierung von Kontrazeptiva. Der Zugang zu und die Finanzierung von empfängnisverhütenden Mitteln sind ja wesentlich, um Schwangerschaftsnotlagen zu verhindern. Jetzt ist das Alter, bis zu dem die Pille von der Krankenkasse finanziert wird, von 20 auf 22 Jahre erhöht worden. Das ist zwar ein Fortschritt, aber warum ist bei 22 Jahren Schluss und nicht etwa bei 25 Jahren? Oder: Warum sagt man nicht, solange Frauen Kontrazeptiva brauchen, wird das von der Kasse finanziert? Gibt es eine sachliche Begründung für die Grenze bei 22 Jahren?

Berve-Schucht: Die Begründung ist im Grunde dieselbe, die schon hinter der Altersgrenze bei 20 Jahren stand: In dem Alter sind viele Frauen noch in der Ausbildung oder im Studium und wirtschaftlich nicht unbedingt in der Lage, das selbst zu bezahlen; deswegen gibt es da eine Kostenerstattung.

Zusatzfrage: Aber wenn die alte Begrenzung für zu niedrig befunden wurde, frage ich mich: Warum hat man sich für 22 Jahre entschieden, wo es doch - gerade im Studium - auch viele Frauen in dieser Lage gibt, die 23, 24 oder 25 Jahre alt sind?

Berve-Schucht: Ich kann Ihnen zu den Überlegungen nicht mehr sagen als das, was ich eben gesagt habe.

Frage: Vielleicht kann das federführende Ministerium die Frage beantworten, warum es jetzt nur bis 2022 und nicht für immer gezahlt werden soll.

Zimmermann: Wir sind für den strafrechtlichen Teil des Gesetzes zuständig.

Berve-Schucht: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) Dafür sind wir zuständig.

Frage: Gibt es im Klimaschutzbericht Hinweise darauf, was die Gründe dafür waren, dass die 8-Prozent-Lücke entstanden ist?

Zerger: Es gibt verschiedene Gründe. Grundsätzlich kann man sagen, dass nicht alle Maßnahmen mit der Schnelligkeit umgesetzt worden sind, in der das geplant war. Es gibt auch externe Gründe wie die, dass das Wirtschaftswachstum größer ist, als zum ursprünglichen Zeitpunkt angenommen wurde, und dass die Bevölkerungsentwicklung eine andere ist, als zu dem Zeitpunkt angenommen wurde.

Grundsätzlich kann man sagen, dass es Fortschritte gibt, insbesondere im Energiebereich. Herr Seibert hat ja eben auch schon erwähnt, dass der Emissionshandel eben noch stärker dazu beigetragen hat, als ursprünglich geplant war. Aber gerade im Verkehrs- und im Gebäudebereich haben die Maßnahmen aber eben nicht die Wirkung entfaltet, die wir uns damals vorgestellt hatten.

Zusatzfrage: Da wir hier über Regierungshandeln sprechen: An welchen Stellen war Regierungshandeln ungenügend und ursächlich dafür, dass die Ziele nicht erreicht werden können?

Zerger: Was jetzt externe Faktoren sind und was Regierungshandeln ist, kann man, glaube ich, nicht in diesem Maße auseinanderdividieren. Die Schlüsse, die wir daraus ziehen - das hat Herr Seibert ja eben auch schon angesprochen -, sind, dass wir eben mehr Verbindlichkeit in der Klimaschutzgesetzgebung brauchen - deshalb werden wir ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen -, und zum Zweiten, dass wir eben weitergehende Maßnahmen brauchen. Genau deshalb werden wir ein Klimaschutzmaßnahmenprogramm anstoßen, hinsichtlich dessen innerhalb der Bundesregierung vereinbart worden ist, dass die einzelnen Ressorts für ihre Sektoren Beiträge liefern werden und auf dieser Basis dann eben ein Maßnahmenprogramm verabschiedet werden soll. Das ist jetzt im Bereich des Kohleausstiegs für den Energiesektor geschehen, und bezüglich der anderen Ressorts und Bereiche muss jetzt eben noch nachgeliefert werden.

Frage: Haben Sie also in Sachen Klimaziele 2020 keine Fehler gemacht? Das war ja gerade die Frage des Kollegen.

Zerger: Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe die Frage so verstanden, dass die Frage war, welchen Effekt quasi diese externen Faktoren wie Wirtschaftswachstum und Bevölkerungsentwicklung hatten und welchen Effekt das weniger ambitionierte oder spätere Umsetzen von nackten Maßnahmen hatte.

Zusatzfrage: Ich frage jetzt konkret: Welche Fehler haben Sie bezüglich der Klimaziele 2020 gemacht, die jetzt zum Beispiel für 2030 nicht mehr wiederholt werden dürfen?

Zerger: Das habe ich ja, denke ich, in meiner Antwort eben beantwortet.

Zuruf: Nee!

Zerger: Frau Schulze hat sich so geäußert: Wir brauchen mehr Mut und mehr Verbindlichkeit. Das heißt, wir brauchen eine stärkere Verbindlichkeit der Klimaschutzziele, und wir brauchen weitergehende Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen, in denen sich die Emissionen nicht so entwickeln.

Zusatzfrage: Entschuldigung, aber zu wenig Mut ist ja kein Fehler. Ich wollte konkrete Fehler des Regierungshandelns genannt bekommen. Vielleicht kann uns Herr Seibert etwas dazu sagen. Ich meine, keine Regierung ist perfekt.

StS Seibert: Ich habe dem, was die Kollegin gesagt hat, nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert zum Thema Brexit. Heute gibt es - ich glaube, in der "Irish Times" - einen Bericht, laut dem die Kanzlerin angeblich versucht, den Brexit-Plan von Frau May in letzter Minute zu retten, indem sie Irland zu einem Einlenken in dieser Backstop-Frage bewegt. Meine Frage wäre erst einmal, ob da etwas dran ist. Können Sie das in irgendeiner Form bestätigen?

Dann hatte sie selbst in Tokio - ich glaube, gestern oder vorgestern - auch noch einmal von kreativen Lösungen und einer technischen Lösung gesprochen, die man in dieser Backstop-Frage finden könne. Könnten Sie erläutern, was das genau sein soll? Würde genau diese Operation vielleicht auch die Backstop-Frage noch einmal neu aufwerfen?

StS Seibert: Ich werde hier nicht auf einzelne Medienberichte eingehen. Ich will Ihnen vielleicht einfach noch einmal die Position erklären. Die Bundeskanzlerin hat sich ja bei ihrer Japan-Reise auch zweimal dazu geäußert. Es ist unser Verständnis und es ist das gemeinsame Verständnis der gesamten EU-27, dass der Backstop, der im Austrittsabkommen verankert ist, wie der Name schon sagt, eine Rückversicherung ist und als eine Rückversicherung zu verstehen ist. Er wird nur dann greifen, wenn es nicht gelingen sollte, innerhalb der Übergangszeit einen endgültigen Vertrag über die künftigen Beziehungen auszuhandeln, der Grenzkontrollen an der inneririschen Grenze, die sogenannte harte Grenze, überflüssig macht. Es ist ja unsere Absicht, dass wir einen solchen Vertrag aushandeln.

Jemand hat diesen Backstop einmal mit einer Feuerversicherung verglichen, und ich will das durchaus aufnehmen. Wenn Sie eine Feuerversicherung abschließen, dann hoffen Sie auch nicht, dass es brennt, sondern Sie verlassen sich einfach nicht auf Ihr Glück und schützen sich vor einem Risiko, von dem Sie aber natürlich hoffen, dass es nicht eintreten wird und gegen das Sie auch anarbeiten. So muss man das verstehen.

Wir haben immer gesagt, und das ist auch in der politischen Erklärung verankert, dass wir mit Großbritannien künftige Beziehungen entwickeln wollen, die gewährleisten, dass auf der irischen Insel dauerhaft keine harte Grenze besteht. Die Bundeskanzlerin hat betont - mehrfach und auch zuletzt wieder -, dass die Europäische Union alles daransetzt, dass die EU-27 alles daransetzen, einen Austritt Großbritanniens ohne Abkommen - den berühmten No-Deal-Brexit - zu verhindern. Es ist noch Zeit, um zu einer Einigung zu kommen. Aber natürlich müssen wir, damit es zu dieser Einigung kommt, von Großbritannien erfahren, wie es sich den weiteren Weg vorstellt. Die britische Premierministerin wird am Donnerstag, also morgen, in Brüssel sein und dort Kommissionspräsident Juncker treffen. Wir gehen davon aus, dass sie dort ihren Standpunkt auch erläutern wird.

Sie sprachen von "kreativ", weil das das Wort war, das die Bundeskanzlerin benutzt hat. Ich sage es noch einmal: Wir, die EU und Großbritannien, haben in der politischen Erklärung bekräftigt, dass wir künftige Beziehungen entwickeln wollen, die gewährleisten, dass auf der irischen Insel keine harte Grenze besteht. Wenn man das erreichen will, wenn man also konkret die Ausgestaltung dieser künftigen Beziehungen ins Auge fasst, dann muss man kreativ sein; das versteht sich von selbst. Zu dieser Kreativität sind wir bereit, aber wir erwarten natürlich mit dem gleichen Anspruch auch, dass uns die britische Seite jetzt sagt, in welche Richtung sie das entwickeln will.

Zusatzfrage: Erwarten Sie denn diese Kreativität auch von der irischen Seite?

StS Seibert: Die irische Seite ist ein Teil der EU-27. Wir haben das besondere irische Interesse, eine harte Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland zu vermeiden, natürlich von Anfang an in diesen Austrittsverhandlungen als EU-27 im Kopf und auch als Leitgedanken gehabt.

Frage: Der Bericht kreiste ja darum, dass diese Kreativität eben nicht nur von den Briten, sondern auch von den Iren als denjenigen, die auf der anderen Seite dieser Grenze sitzen, gewünscht wird. Habe ich Sie also richtig verstanden, dass Sie jetzt von den Iren keine eigenen Ideen erwarten, wenn sie Teil der 27 sind, oder sieht die Bundeskanzlerin auch eine Verantwortung auf der irischen Seite dafür, diese Kreativität genauso wie die Briten zu zeigen?

StS Seibert: Es verhandelt weiterhin Großbritannien mit den Verhandlungsführern der EU-27, also mit Herrn Barnier und seinem Team. Noch einmal: Die Bundeskanzlerin hat betont, dass wir als EU-27 alles daransetzen, dass es keinen ungeregelten Austritt Großbritanniens geben wird. Es ist noch Zeit, um zu einer Einigung zu kommen.

Sie hat ebenso klargemacht: Es steht nicht auf der Tagesordnung, das Austrittsabkommen zu öffnen. Es gab unter den EU-27 von Anfang an Einigkeit hinsichtlich dieser Nordirland-Frage, und die ist ganz klar: Eine harte Grenze zwischen Nordirland und Irland muss vermieden werden. Das Karfreitagsabkommen und der Frieden in der Region dürfen keinesfalls gefährdet werden.

Frage: Es geht um das Thema Huawei. Insofern sind, glaube ich, mehrere Ministerien betroffen. Wenn ich Medienberichten Glauben schenke, dann hat heute ein Treffen auf Ministerebene zu genau diesem Thema stattgefunden. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass möglicherweise Daten oder Informationen aus einem 5G-Netz in Richtung China abfließen?

StS Seibert: Ich will vielleicht ganz kurz anfangen. Die Kollegen werden das sicherlich ergänzen. Zunächst einmal gibt es innerhalb der Bundesregierung immer wieder Beratungen und Besprechungen einzelner Minister und auch mehrerer Minister über bestimmte Themen. Es dient der Arbeit, dass solche Beratungen vertraulich und intern sind. Deswegen habe ich zu diesem Thema nichts hinzuzufügen.

Wir haben es mehrfach erklärt: Es geht uns darum, Sicherheitsrisiken zu minimieren und, wo erforderlich, auch Maßnahmen zu ergreifen. Die Kanzlerin hat sich dazu ja auch bei ihrer Japan-Reise geäußert. Es ist für uns von enormer Bedeutung, dass die Sicherheit des künftigen 5G-Netzes und die Sicherheit der Produkte, die Telekommunikationsausrüster anbieten und die dabei vielleicht zum Einsatz kommen, gewährleistet sind. Wir achten eben ganz besonders beim Betrieb und beim Aufbau solcher relevanten Infrastrukturen auf die Sicherheit.

Zu konkreten Maßnahmen: Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung - die Willensbildung, wenn Sie so wollen - sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel in Japan. Ich habe die für mich so interpretiert, dass man ja einerseits am Telekommunikationsgesetz arbeiten kann, wie das ja auch in vielfacher Hinsicht schon berichtet worden ist, aber dass man auf der anderen Seite sicherlich auch das Gespräch mit der chinesischen Seite suchen kann, um gegebenenfalls auch Änderungen des Gesetzes zu erwirken, das es ermöglicht, dass der Staat Zugriff auf Informationen von Huawei hat. Herr Seibert, was ist denn der präferierte Weg der Bundesregierung, oder werden beide Wege beschritten?

StS Seibert: Ich kann Sie nur noch einmal auf das verweisen, was die Bundeskanzlerin gesagt hat: Es kann nicht sein, dass eine Firma, die hier beim Aufbau einer Infrastruktur zum Einsatz kommt, Daten an den Staat abgibt. Man braucht natürlich Sicherheiten. Darüber hat sie gesprochen, und dafür müsse ein Weg gefunden werden.

Jetzt komme ich trotzdem noch einmal auf das zurück, was ich gesagt habe: Wir sind innerhalb der Bundesregierung dabei, unsere Meinung zu diesem komplexen Thema abzustimmen, und diese Willensbildung ist noch nicht abgeschlossen.

Frage: Es ist ja schön, dass Sie uns hier so klar das Arkanum aufzeigen, dass die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind. Dennoch können wir natürlich auch ganz allgemein fragen: Wie ist denn der aktuelle Meinungsstand bei den betroffenen Ministerien hinsichtlich der Frage, ob zum Beispiel chinesische Anbieter an dieser Stelle in irgendeiner Form ausgeschlossen werden sollten? Ich schaue natürlich in Richtung von Herrn Wagner. Ich schaue natürlich in Richtung von Herrn Breul. Ich schaue in Richtung von Herrn Ruwwe-Glösenkamp und natürlich auch in Richtung von Frau Buser. Gibt es inzwischen eine Meinung der jeweiligen Minister dazu, wie damit umgegangen werden soll oder ob Konzessionen der chinesischen Seite zum Beispiel dafür sorgen können, dass Huawei und vielleicht auch ZTE daran beteiligt werden können?

Ruwwe-Glösenkamp: Wir haben ja in der Vergangenheit unsere Position zu diesem Thema schon ausführlich dargestellt. Herr Seibert hat sie gerade noch einmal dargestellt. Weiteres habe ich dem nicht hinzuzufügen.

Wagner: Für das Wirtschaftsministerium habe ich dem auch nichts hinzuzufügen. Ich glaube, Herr Seibert hat das noch einmal ausführlich dargestellt. Sie fragten nach der Meinung der Bundesministerien, und ich glaube, auch dazu hat Herr Seibert sehr klar gesagt, dass die Meinung ist, dass wir bei dem Ausbau der 5G-Netz-Infrastruktur einen sehr hohen Sicherheitsstandard brauchen. Das ist, glaube ich, eine ganz einheitliche Linie.

Buser: Ich kann mich dem ebenfalls nur anschließen.

Breul: Ich habe auch nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Erlauben Sie mir dann die Nachfrage, was denn "hoher Sicherheitsstandard", den Sie gerne hätten, nach Ihrem heutigen Stand bedeutet?

Wagner: "Hoher Sicherheitsstandard" bedeutet, dass hinsichtlich der Datensicherheit natürlich ein ganz hohes Niveau erreicht wird. Aber hinsichtlich der Details laufen ja gerade die Abstimmungen, und ich bitte um Verständnis dafür, dass wir aus den laufenden Abstimmungen heraus nicht berichten können.

Frage: Mich würde interessieren, ob es bei der Diskussion über diese 5G-Ausbautechnologie auch um andere ausländische Technologieanbieter geht, nicht nur aus China. Ich meine, es ist ja seit Snowden bekannt, dass die Amerikaner "backdoors" in Server und ihre Technologien einbauen. Wird also mit der gleichen Vorsicht beispielsweise auch amerikanische Technologie geprüft? Haben wir jetzt nur China im Blick?

Wagner: Es geht dabei um einen hohen Sicherheitsstandard, und das betrifft jeden Anbieter. Man hat dabei nicht einen konkreten Anbieter oder ein konkretes Land im Blick, sondern es geht darum, einen hohen Sicherheitsstandard zu erreichen. Diesen Sicherheitsstandard muss am Schluss jedes Unternehmen, das am Ausbau der Infrastruktur beteiligt ist, erreichen, egal, aus welchem Land es kommt.

Zusatzfrage: Sie haben amerikanische Spionage also im Blick?

Wagner: Ich habe das gesagt, was ich gesagt habe: Der Sicherheitsstandard, der definiert wird, gilt selbstverständlich für jeden Anbieter aus jedem Land.

Frage: Ich weiß nicht, ob Herr Seibert oder sonst jemand aus den betroffenen Ministerien die Frage beantworten kann: Wenn Sie sagen, man brauche da Sicherheiten, dann würde mich interessieren, wie diese Sicherheiten aussehen sollen. Muss Huawei das also erklären, oder müssen da irgendwelche technischen Vorkehrungen dafür getroffen sein, dass ein Datentransfer ausgeschlossen ist? Wie muss man sich also als Laie vorstellen, wie diese Sicherheiten auszusehen haben?

Wagner: Ich weiß nicht, ob Sie mit "Sicherheiten" jetzt speziell die Äußerungen der Kanzlerin ansprechen. Insoweit würde ich an den Regierungssprecher verweisen.

Wenn es um die Sicherheiten geht, kann ich Ihnen jetzt, wie gesagt, hinsichtlich der einzelnen Umsetzungen noch von keinen Details berichten. Das ist ja gerade Gegenstand der Abstimmungen zwischen den beteiligten Ministerien und dem Bundeskanzleramt. Diese Gespräche laufen. Wenn das besprochen ist und es dann ein Ergebnis gibt, dann wird das entsprechend umgesetzt, und dann werden wir Sie natürlich darüber informieren.

Zusatz: Entschuldigung, aber Sie müssen doch irgendwelche Vorstellungen davon haben, wie Sie den Datenabfluss in Richtung China verhindern wollen!

Wagner: Ich habe ja nicht gesagt, dass es innerhalb der Bundesregierung keine Vorstellungen dazu gibt, sondern, dass jetzt gerade über die konkreten Maßnahmen gesprochen wird und wir zum jetzigen Zeitpunkt bloß noch nicht darüber berichten können, weil das laufende Abstimmungen sind und wir - das wissen Sie ja auch schon aus vielen anderen Vorgängen - aus laufenden Abstimmungen heraus nicht berichten können.

Frage: Herr Seibert, hat es denn seitens der chinesischen Regierung eigentlich eine Reaktion auf diese Formulierung der Kanzlerin gegeben, die ja im Grunde genommen, wenn ich mich recht entsinne, drei Konditionen in Richtung Huawei beziehungsweise chinesischer Regierung enthalten hat?

Sind jetzt irgendwie auch direkte Gespräche zwischen der Bundesregierung und der chinesischen Regierung geplant? Die Erwartung war nämlich wohl die, dass es möglicherweise in China eine Gesetzesänderung beziehungsweise die feste Zusage geben wird, dass es diesen Datenabfluss eben nicht geben wird.

StS Seibert: Erstens kann ich Ihnen hier von einer solchen Reaktion nicht berichten. Zweitens stehen wir ja mit Vertretern der chinesischen Regierung immer wieder hinsichtlich verschiedener Themen im Gespräch, auch zum Beispiel hinsichtlich des Themas der Cybersicherheit.

Frage: Herr Wagner, ganz konkret noch einmal die Frage zur TKG-Novelle: Wie schaut es aus? Gibt es da schon irgendetwas, dass Sie in absehbarer Zeit präsentieren könnten? Die Zeit bis zur Versteigerung läuft ja jetzt ein bisschen.

Frau Buser, zum Zeitpunkt der Versteigerung: O2 hat jetzt per Eilverfahren beantragt, die Frequenzauktion zu verschieben. Was würde das aus Ihrer Sicht vielleicht auch für diese Sicherheitsdebatte bedeuten? Können wir uns dann auf einige Monate mehr dieser Freude einstellen?

Wagner: Vielleicht zunächst zum TKG, und das ist genau der Punkt, auf den ich jetzt auch noch einmal verweisen muss: Wie das im Einzelnen umgesetzt wird, wird am Ende der Beratungen feststehen. Dann werden wir auch sagen, wie wir das umsetzen, ob das gesetzlich passieren muss oder ob das untergesetzlich passieren wird, und dann werden wir Sie auch darüber informieren, innerhalb welches Zeitrahmens wir das machen wollen.

Buser: Zur Klage von Telefónica kann ich Ihnen Folgendes sagen: Grundsätzlich sieht das geltende Recht, also das Telekommunikationsgesetz, als Grundregel vor, dass Vergabeverfahren trotz Klagen weiter durchgeführt werden können. Klägern steht jedoch die rechtsstaatliche Möglichkeit zu, einen Eilantrag zu stellen und eine Aussetzung des Verfahrens zu beantragen. Davon hat also auch Telefónica Gebrauch gemacht.

Die Entscheidung des VG Köln, also der Beschluss des Gerichts, steht noch aus. Das heißt, zu inhaltlichen Fragen laufender Verfahren kann ich mich nicht äußern. Details zur eingereichten Klage liegen uns nicht vor.

Zusatzfrage: Aber die Rückwirkung, die es gegebenenfalls gäbe, wäre ja eine Verzögerung. Das würde höchstwahrscheinlich sowohl Ihre Breitbandmittel beschneiden als eben auch die Antwort auf die hier jetzt im Raum stehenden Fragen später ermöglichen. Ist das aus Ihrer Sicht also eigentlich gut oder sehr schlimm?

Buser: Das sind Fragen, die Sie an die Bundesnetzagentur, die ja für diese Auktion verantwortlich ist, stellen müssen.

Zusatzfrage: (akustisch unverständlich)

Buser: Jetzt ist, wie gesagt, erst einmal abzuwarten, wie der Beschluss des Gerichts aussehen wird. Deswegen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt zum Ausgang natürlich noch nichts sagen.

Frage: Herr Wagner, ich hätte gerne gewusst, ob das Bundeswirtschaftsministerium bei dieser Debatte um 5G auch an eine europäische Autarkie denkt. Es gibt ja auch europäische Netzwerkausrüster. Man könnte ja sagen, die sollten bevorzugt behandelt werden. Wäre das eine Position, die Ihr Ministerium und Ihr Minister vertreten?

Herr Seibert, vielleicht können Sie sagen, ob das Thema auch im Koalitionsausschuss in der nächsten Woche angesprochen werden soll, damit man dann dort auf höchster Ebene eine Einigung innerhalb der Bundesregierung erreicht.

Wagner: Zu der Frage, wie das genau umgesetzt werden soll: Das ist jetzt dieselbe Frage, noch einmal etwas anders gestellt. Aber dazu hatten wir gerade berichtet, dass wir darüber, wie das umgesetzt werden wird, dann informieren werden, wenn die Ressortgespräche dazu beendet sein werden. Dann werden wir das darlegen.

Ziel ist, und das habe ich ja schon gesagt, ein hoher Sicherheitsstandard in den Telekommunikationsanlagen und den -einrichtungen. Das ist immer das hohe Ziel. Es ist nicht primär darauf ausgerichtet, bestimmte Länder oder eine Gruppe von Ländern auszuschließen.

StS Seibert: Der Koalitionsausschuss ist ja eine Veranstaltung der Parteien, die diese Koalition tragen. Deswegen bin ich grundsätzlich nicht der Richtige, um Ihnen über die verschiedenen Themen, die da in der nächsten Woche vorliegen werden, vorher Auskunft zu geben.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal kurz in Richtung des Wirtschaftsministeriums nachfragen? Ist es zumindest eine Option, dass man nur europäische Anbieter berücksichtigt? Das Ergebnis ist ja noch einmal etwas anderes als eine Optionsfrage. Ist das also eine Option?

Wagner: Ich möchte jetzt, wie gesagt, Details dazu nicht kommentieren, auch nicht, indem ich jetzt verschiedene Vorschläge ausschließe. Ich möchte da jetzt, wie gesagt, weder etwas bestätigen noch etwas ausschließen. Die Gespräche, wie gesagt, laufen. Deshalb will ich jetzt auch nicht einzelne Vorschläge, die Sie unterbreiten, ausschließen.

Frage: Die ganzen Optionen liegen ja schon länger auf dem Tisch. Es wurde ja auch schon über einiges berichtet. Das klingt jetzt ein bisschen so, als ständen die Beratungen dann tatsächlich kurz vor einem Abschluss. Ist die Annahme richtig, dass das Ganze vielleicht in der nächsten Woche zum Abschluss kommen wird, oder müssen vielleicht noch einmal die Netzbetreiber zurate gezogen werden? Vielleicht können Sie noch ein bisschen zum zeitlichen Rahmen sagen.

StS Seibert: Wenn die Frage an mich ging, muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihnen nicht mit einem Zeitplan helfen kann.

Zusatz: Das geht dann eher an die betroffenen Ressorts, zunächst an Herrn Wagner.

Wagner: Auch ich kann nicht über einen Zeitplan berichten. Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Aber einen bestimmten Zeitplan kann ich Ihnen leider ebenfalls nicht mitteilen.

Frage: Bleibt es dabei, dass Sie ausschließlich über den Bereich der Netzwerkinfrastrukturen sprechen und nicht über die zunehmende Zahl an chinesischen Endgeräten, die sich auf den Märkten befinden?

Wagner: Jetzt geht es um die Infrastruktur, den Ausbau des 5G-Netzes. Die Frage ist jetzt, wie die Sicherheitsanforderungen dafür definiert werden.

Zusatzfrage: Ist das andere für Sie derzeit kein Thema, auch nicht für Herrn Ruwwe-Glösenkamp?

Wagner: Jetzt laufen die Gespräche über den Ausbau der
Sicherheitsinfrastruktur.

Frage: Eine Frage an Frau Schwamberger zum Thema Grundrente: Herr Scholz hat sich gestern, wenn ich ihn richtig verstanden habe, voll hinter das Konzept von Herrn Heil gestellt, auch in der Version, die über das, was im Koalitionsvertrag steht, hinausgeht. Wie verträgt sich das mit den vorhin schon angesprochenen Tücken bei der Haushaltsplanung und den Milliardenlücken, die da bestehen?

Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Forderung aus der Union, dass es so etwas wie einen Kassensturz geben müsse, bevor man weitere Dinge dieser Art beschließt?

Schwamberger: Die gestrigen Äußerungen des Ministers zum Thema Grundrente sind bekannt. Sie stehen für sich, und ich möchte sie hier nicht interpretieren.

Mit Blick darauf, dass wir jetzt vor Beginn der kommenden Haushaltsaufstellung stehen - ich kann das leider nur noch einmal wiederholen -, hat der Minister gestern und auch vorgestern deutlich gemacht, dass jetzt mit Blick darauf, dass die Einnahmen zwar sprudeln, aber nicht mehr so kräftig wie davor, man aber durchaus noch über hohe Einnahmen verfügt, die politische Debatte darüber beginnt, welche Prioritäten man setzt. Diese politische Diskussion hat begonnen, und man führt sie jetzt.

Zusatzfrage: Heißt das, dass er diesen Vorschlag vorbehaltlos unterstützt oder nicht?

Schwamberger: Er hat das gesagt, was er gesagt hat. Sie kennen seine Aussagen, und sie sind völlig klar.

StS Seibert: Wenn ich darf, will ich zum Thema Grundrente auch noch etwas sagen. Denn das ist ja ein ganz wichtiges Thema. Wir sprechen dabei über ein ganz wichtiges Thema. Es ist der Bundesregierung insgesamt ein Anliegen, die Gefahr der Altersarmut zu bekämpfen und die Lebensleistung all derjenigen zu honorieren, die ihr Leben lang gearbeitet haben, die Kinder erzogen haben, die Angehörige gepflegt haben.

Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Grundrente einzuführen. Wir haben vereinbart, dass diejenigen sie erhalten sollen, die Anspruch auf Grundsicherung haben, und dass diese Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung liegen soll. Voraussetzung ist, dass man genau wie bei der Grundsicherung prüft, ob die Maßnahme die Richtigen erreicht und wie die Lebensumstände des Einzelnen sind.

Im Übrigen ist im Koalitionsvertrag auch berücksichtigt, dass künftige Grundrentnerinnen und Grundrentner in ihrem selbst genutzten Wohneigentum bleiben können sollen. Wir wollen dafür die Gesetze zur Vermögensverwertung und zum sogenannten Schonvermögen überarbeiten.

Noch ist nicht konkret dargelegt, wie der Vorschlag von Minister Heil, der jetzt im Raume steht, finanziert werden soll. Das heißt, jetzt muss man darüber reden. Die Koalitionspartner müssen sich sowohl auf ein gemeinsames Modell verständigen als auch über die Finanzierung einigen. Darüber wird gesprochen werden müssen. Innerhalb der Bundesregierung hat sich auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Thema beschäftigt.

Schneider: Da es um den Vorschlag aus unserem Ministerium geht und auch der Koalitionsvertrag angesprochen wurde, kann ich für das Arbeitsministerium noch ergänzen. Ich möchte betonen, dass der Minister einen Vorschlag vorgelegt hat, der dem im Koalitionsvertrag vereinbarten übergeordneten Ziel, Lebensleistung anzuerkennen, aus seiner Sicht tatsächlich gerecht wird.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium zum Urteil, das sich jetzt beim EuGH so langsam abzeichnet. Wie bewerten Sie das? Welches Startdatum ist für die Maut geplant?

Buser: Dazu kann ich gern den Minister zitieren. Er hat sich dazu heute schon geäußert:

"Erleichterung und Bestätigung! Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat uns in Sachen Infrastrukturabgabe - auch als Pkw-Maut bezeichnet - recht gegeben. Ein nächster wichtiger Schritt. Wir wollen das System im Oktober 2020 zum Laufen bringen. Die Nutzerfinanzierung durch alle, die unsere Infrastruktur benutzen, ist richtig und schafft Gerechtigkeit. Der Generalanwalt bestätigt damit klar unsere Rechtsauffassung: Es gibt keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Die Maut ist europarechtskonform. Wer fährt, der zahlt. Die Gesamteinnahmen werden zweckgebunden wieder in die Straßen investiert."

Frage: Dazu habe ich zum einen die Frage an Herrn Seibert, ob es dazu auch eine Meinungsäußerung von Frau Merkel gibt.

Zum anderen habe ich zwei Lernfragen an Frau Schwamberger:

Ist eigentlich ein Gesetz beschlossen, dass die Kfz-Steuer gleichzeitig mit der Einführung der Pkw-Maut gesenkt wird, oder muss das noch passieren?

Ist es richtig, dass die Autofahrer dann zwei Bescheide erhalten, zum einen vom Finanzamt über die Senkung und zum anderen vom Zoll über die Pkw-Maut?

StS Seibert: Ich habe der Kollegin aus dem Verkehrsministerium in Sachen der Pkw-Maut und des europäischen Verfahrens dagegen nichts hinzuzufügen.

Buser: Natürlich liegt das Thema der Kfz-Steuer in der Zuständigkeit des BMF, aber ich kann gern noch allgemein etwas dazu sagen. Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung von in Deutschland steuerpflichtigen Pkw oder Wohnmobilen zu vermeiden, wurden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz bereits Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Das Ganze wurde schon in der vergangenen Legislaturperiode festgelegt.

Vorsitzender Feldhoff: Frau Schwamberger, wollen Sie noch etwas ergänzen?

Schwamberger: Wenn ich noch etwas zu ergänzen haben sollte, dann müsste ich das nachliefern.

Frage: Meine Frage richtet sich an Herrn Fähnrich oder Herrn Breul. Die Fregatte "Augsburg" hat heute ihren letzten Einsatztag bei der Mission Sophia. Herr Breul, was ist denn jetzt noch die Verhandlungsmasse in Brüssel, um die Mission Sophia möglicherweise noch zu retten? Denn Ende März läuft das Mandat ja aus. Italien ist ein wenig der Problembär in der ganzen Sache. Gibt es noch Möglichkeiten - wenn ja, welche? -, oder ist das eigentlich schon gescheitert?

Breul: Die Frage, wie wir mit der Mission weitermachen, wird diskutiert. Ich würde allerdings den Eindruck zurückweisen, dass wir Fregatten als Verhandlungsmasse nutzen würden. Die Bundesrepublik ist weiterhin an der Mission beteiligt. Wir hatten von Anfang an - Herr Fähnrich, korrigieren Sie mich, wenn ich Quatsch erzähle - eine Beteiligung mit Schiffen. Das ist im Moment nicht der Fall. Von daher würde ich empfehlen, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Wir sind daran interessiert, dass die wichtige Arbeit der Mission fortgesetzt wird, und sind mit unseren EU-Partnern und mit dem EAD im Gespräch darüber, wie das gelingen kann.

Fähnrich: Ich kann nur ergänzen, dass wir mit dem Heimtransit beziehungsweise mit der Rückkehr der Fregatte den Einsatz nicht beenden, sondern wir, wie Herr Breul es dargestellt hat, immer noch mit Personal sowohl im Hauptquartier als auch auf dem Führungsschiff beteiligt sind, um diese Mission weiterhin zu unterstützen. Jetzt ist es an Brüssel, zu entscheiden, wie die Mission weitergeht.

Zusatzfrage: Ich hatte ja nur erwähnt, dass heute der letzte Einsatztag ist. Mich würden die inhaltlichen Punkte interessieren. Es ist ja schon - vielleicht wollen Sie diesen Eindruck widerlegen - relativ verschärft, und es gibt ja Gründe, warum die Mission nicht so durchgeführt werden kann, wie sie eigentlich nach Wunsch zum Beispiel der deutschen Regierung durchgeführt werden sollte.

Breul: Ich weiß nicht, ob man von einer verschärften Lage sprechen kann. In der Tat verändert sich das Mandat der Mission natürlich auch mit der Lage. Im Mittelmeer haben wir mittlerweile eine andere Lage als noch vor einem oder vor zwei oder erst recht vor drei Jahren. Dem muss die Weiterentwicklung der Mission natürlich Rechnung tragen. Darüber wird intensiv beraten. Dabei hat natürlich auch die Hohe Vertreterin im Rahmen ihres Mandats Vorschlagsrechte. Wir sind im Gespräch mit ihnen. Aus diesen internen Gesprächen möchte ich jetzt gerade nichts berichten.

Wir sind der Meinung, dass diese Mission weiterhin sinnvolle Aufgaben hat, und arbeiten daran, dies in einem vernünftigen Mandat umzusetzen.

Frage: Gab es eigentlich von der Menschenrechtsbeauftragten ein Statement zum Rückzug, dazu, dass Deutschland ab morgen zum Beispiel nicht mehr auf dem Mittelmeer hilft?

Breul: Ich empfehle Ihnen unsere Website. Dort finden Sie alle Äußerungen von Frau Kofler. Ich kann sie Ihnen jetzt nicht auswendig vortragen.

Frage: Herr Breul und Herr Seibert, nächste Woche findet in Warschau eine Konferenz zum Iran statt, zu der auch hohe Vertreter aus den USA - Herr Pence, Herr Pompeo - und Herr Netanjahu kommen werden. Wer wird aus Deutschland anreisen? Wird es eine offizielle Vertretung geben?

Herr Seibert, können Sie sagen, wie Frau Merkel die gestrige Rede von Herrn Trump bewertet hat? Darin gab es durchaus versöhnliche Akzente nicht nur in die USA, sondern auch ins Ausland.

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Es ist grundsätzlich nicht so, dass wir auf State-of-the-Union-Ansprachen amerikanischer Präsidenten hier reagieren. Sie werden, denke ich, im Wesentlichen an ein amerikanisches Publikum gehalten.

Breul: Zur Frage der Teilnahme in Warschau kann ich Sie nur um ein bisschen Geduld bitten. In der Regel äußern wir uns mit kurzem zeitlichen Vorlauf, wer an solchen Terminen teilnehmen wird.

Frage: Das Auswärtige Amt plant eine Konferenz im März zum Thema Rüstungskontrolle. Ich wüsste gern, wie viel Raum der INF-Vertrag dabei einnehmen wird und ob schon feststeht, wer an der Konferenz teilnehmen wird.

Breul: Es wäre ein Missverständnis, wenn Sie dem Eindruck unterlägen, die Konferenz widme sich dem INF-Vertrag. Der INF-Vertrag ist ein Vertrag zwischen den USA und Russland. Bei der Konferenz, die wir im März in Deutschland veranstalten wollen, geht es darum, neue Denkanstöße für eine wirksame Rüstungskontrolle zu liefern. Wir wollen auf neue Risiken aufmerksam machen, die sich mit der militärischen Verwendung neuer Technologien auftun. Diese können die Kriegsführung nachhaltig verändern und wurden bisher von Überlegungen der Rüstungskontrolle in keiner Weise erfasst. Dabei wird es eine Diskussion mit Diplomaten, Militärs und Wissenschaftlern geben, um Optionen für eine wirksamere rüstungskontrollpolitische Einhegung dieser Technologien zu entwickeln. Dabei geht es uns insbesondere um die sogenannten letalen autonomen Waffensysteme, neue Trends der Raketentechnologie, Cyberinstrumente und auch den möglichen Missbrauch von Biotechnologie.

Zusatzfrage: Teilnehmer?

Breul: Kerngruppe der Teilnehmer sind insbesondere unsere EU- und Nato-Partner. In diesem Kreis muss die Abstimmung über den Umgang mit Zukunftstechnologie für uns natürlich in erster Linie erfolgen. Darüber hinaus sollen aber auch Vertreter von Ländern eingeladen werden, die als Technologieführer oder Impulsgeber für die Abrüstung relevant sind. Das sind zum Beispiel Indien, Japan oder auch Russland.

Zusatzfrage: Ist auch China eingeladen? Gab es schon eine Reaktion auf die Einladung?

Breul: Es wurde noch niemand eingeladen. Ich habe Ihnen den Stand der Überlegungen vorgestellt.

Ich möchte auch um etwas Geduld werben. In Rüstungskontrollfragen und allgemein in Fragen des Völkerrechts arbeiten die Mühlen nicht von heute auf morgen. Die Konferenz im März soll ein Auftakt zu einem Prozess sein. Wir wollen einen Impuls geben. Wir wollen in der Rüstungskontrolle sozusagen in erster Reihe marschieren. Es ist nicht so, dass am Ende des Tages ein Vertrag unterschrieben werden wird.

Frage: Die Wettbewerbsbehörde in Brüssel hat heute die Fusion von Siemens und Alstom untersagt. Der Wirtschaftsminister hat sich dazu schon geäußert. Ich habe, Herr Wagner, eine Nachfrage zur Initiative Wettbewerbsrecht. Können Sie zeitlich präzisieren, wann Deutschland und Frankreich einen Vorschlag vorlegen werden, um das europäische Recht zu verändern?

Herr Seibert, vielleicht können Sie das auch kommentieren. Wie enttäuscht ist die Bundeskanzlerin, dass die EU-Kommission diesen Deal untersagt hat, hinter den sich die Bundesregierung genauso wie die französische Regierung gestellt hatte?

StS Seibert: Ich sage für die Bundesregierung noch einmal, dass wir diese Entscheidung der Europäischen Kommission mit Bedauern zur Kenntnis nehmen. Die Europäische Kommission ist die Behörde, die das wettbewerbsrechtlich zu beurteilen hatte. Für uns galt in der Vergangenheit und gilt auch generell weiter, dass eine global wettbewerbsfähige Bahnindustrie ein wichtiges industriepolitisches Anliegen für Deutschland und für Europa ist.

Ganz unabhängig von der aktuellen Entscheidung will ich sagen, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, das Kartellrecht mit Blick auf die Globalisierung und mit Blick auf die Digitalisierung und ihre Herausforderungen zu modernisieren. Wir haben die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 eingesetzt. Sie ist ein Expertengremium, das bis Herbst dieses Jahres Vorschläge erarbeiten soll, wie das europäische Wettbewerbsrecht weiterentwickelt werden kann.

Wagner: Der Minister hat sich, wie Sie gesagt haben, dazu schon geäußert. Gestern hat er die Industriestrategie vorgestellt. Die Entscheidung heute zeigt und bestätigt die Wichtigkeit dieser Industriestrategie und eines Industriekonzeptes sowohl in Deutschland als auch in Europa.

In der Industriestrategie hat der Minister ausdrücklich dargelegt, dass wir das Wettbewerbsrecht - das gilt sowohl für das nationale als auch für das europäische Wettbewerbsrecht - weiterentwickeln und daraufhin überprüfen müssen, ob es den aktuellen Herausforderungen noch genügt.

Ein Punkt dabei ist, inwieweit wir in einer heute so globalen Welt, in der die großen Player in allen Regionen miteinander konkurrieren, gegebenenfalls einen breiteren Horizont im Wettbewerbsrecht brauchen und die Regeln anpassen müssen, um es in Zukunft globalen Playern zu ermöglichen, mit ihren Konkurrenten in China und in den USA schlagkräftig zu konkurrieren. Er hat angekündigt - das hat auch sein Amtskollege Le Maire aus Frankreich gesagt -, dass sie gemeinsam eine Initiative starten wollen, um die Anpassung des Wettbewerbsrechts in Europa voranzubringen. Ganz konkret geht es natürlich darum, zu prüfen, welche Anpassungsgründe und Anpassungsbedarfe es mit Blick auf die Digitalisierung, die Globalisierung und weitere Aspekte im Wettbewerbsrecht gibt.

Zum genauen Zeitpunkt kann ich Ihnen jetzt allerdings noch nichts sagen.

Mittwoch, 6. Februar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 6. Februar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-6-februar-2019-1577876
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2019

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