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PRESSEKONFERENZ/1829: Regierungspressekonferenz vom 4. März 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 4. März 2019
Regierungspressekonferenz vom 4. März 2019

Themen: Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes, Rückzahlung eines Darlehens des Bundes an Airbus, externe Berater im Verteidigungsministerium, Deutschkenntnisse von Geistlichen, geplantes Gesetz zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche, Fall Skripal, geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Reaktion auf die zunehmende Zahl von Wölfen, Diskussion in Italien über das Gläubigerbeteiligungsverfahren zur Bankenrettung, Äußerungen der Bundeskanzlerin zu Schülerdemonstrationen für Klimaschutz, mögliche Einführung einer Digitalsteuer in Frankreich, Akkreditierung deutscher Journalisten in der Türkei, Medienbericht über Äußerungen des türkischen Innenministers zu einer angeblich geplanten Festnahme politischer Gegner bei der Einreise in die Türkei, Witze hochrangiger Politiker über Intersexualität, Kritik der Menschenrechtskommissarin des Europarates am Vorgehen der französischen Sicherheitskräfte gegen die Gelbwesten, "Focus"-Interview mit der Bundesverteidigungsministerin, Lage in Venezuela, Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, Kritik des Bundesversicherungsamtes an der Nichtoffenlegung von Boni und Gehältern der Vorstandsvorsitzenden von gesetzlichen Krankenkassen

Sprecher: StS Seibert, Petermann (BMI), Krüger (BMJV), Einhorn (BMWi), Flosdorff (BMVg), Ehrentraut (BMAS), Kübler (BMU), Kolberg (BMF), Adebahr (AA), Ewald (BMG)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Bundesinnenministerium sowie an das Ministerium der Justiz. Frau Petermann, Frau Krüger, wie ist denn der Sachstand bezüglich einer Abänderung von § 28 Staatsangehörigkeitsrecht, um Angehörigen von Terrormilizen, die in Kampfhandlungen im Ausland verstrickt sind, im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen? Gibt es eine Einigung? Wie sieht sie aus, und wen betrifft das?

Petermann: Ich kann gern beginnen. Es ist geplant, ein Tatbestand einzuführen, nach dem deutsche Mehrstaater, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Es gibt dazu bestimmte Voraussetzungen, die konsentiert sind. Derjenige oder diejenige muss zwei Staatsangehörigkeiten haben, über 18 Jahre alt sein, und die Regelung kann aus rechtsstaatlichen Gründen, aus verfassungsrechtlichen Gründen, nur für die Zukunft gelten.

Krüger: Ich ergänze gern. Da kann ich noch einmal die Worte von Ministerin Barley zitieren, die auch schon sagte: "Ich bin mir mit meinem Kollegen Horst Seehofer einig, dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden."

Zusatzfrage: Nachfrage an das Bundesinnenministerium: Ist aus Sicht Ihres Hauses eine weitergehende Veränderung des Staatsbürgerschaftsrechtes wünschenswert, durch die beispielsweise im Fall einer durch Täuschung erlangten Staatsbürgerschaft Kindern unter 5 Jahren diese Staatsbürgerschaft aberkannt wird? Gibt es da Dissens zwischen Ihnen und dem Bundesjustizministerium?

Petermann: Meine Kollegin vom BMJV hat das gerade gesagt und ihre Ministerin zitiert. Das kann ich nur unterschreiben. Es wurde eine Einigung erzielt. An dieser Einigung werden wir festhalten.

Frage: Ich wollte gern wissen, ob es nach diesem § 28 auch in der Vergangenheit schon einmal Ausbürgerungen gegeben hat und wie viele. Zum anderen würde ich gern wissen: Könnten Sie mir erklären, worin jetzt in diesem Gesetz genau der Unterschied zwischen Verlust der Staatsbürgerschaft und einem Entzug sein wird?

Petermann: Also ich kann Ihnen keine konkreten Zahlen nennen. Da müsste ich nachfragen, ob es dazu schon etwas gegeben hat.

Zu den konkreten Fassungen des Gesetzentwurfs möchte ich mich jetzt hier an dieser Stelle noch nicht äußern, weil ich das auch noch nicht kenne. Das wird zu gegebener Zeit nachgeholt.

Zusatzfrage: Eine kurze Nachfrage, in dem Fall an Herrn Seibert. Ist ein solches Gesetz nicht ein verheerendes Signal an Menschen, die ein ausländisches Elternteil haben? Denn letztlich wird ja auch signalisiert, dass es künftig Staatsbürger erster und zweiter Klasse geben wird - die einen, denen die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, und die anderen, denen das eben nicht passieren kann.

StS Seibert: Nein, das sehe ich nicht so wie Sie. Zunächst einmal möchte ich daran erinnern, dass wir uns bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt hatten, einen solchen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einzufügen. Darauf haben sich jetzt die beiden entscheidenden Ministerien auch geeinigt. Die Bedingungen sind genannt worden. Wir dürfen nicht vergessen, worum es geht. Es geht um die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland.

Frage: Zum einen noch einmal die Nachfrage: Verstehe ich das richtig, dass der Kompromiss jetzt vor allem darin besteht, dass man den Gesetzentwurf auf diesen Punkt beschränkt und alles andere in diesem Gesetzentwurf erst einmal nicht mehr enthalten ist?

Die zweite Frage: Ist die Berichterstattung richtig, dass die Entscheidung über den Verlust durch die Exekutive, also durch Landesministerien, fallen soll und nicht durch Gerichte? Da wäre die andere Frage, wie das bisher bei 28 ist und ob der Nachweis der konkreten Kampfhandlungen für eine Terrormiliz nicht schwieriger ist als das offizielle "involvement" in ausländischen Streitkräften.

Petermann: Zu dem gefundenen Kompromiss haben wir hier alles gesagt. Ich möchte hier nicht Spekulationen Auftrieb verleihen, was alles dringestanden hätte und nicht drinsteht. Wir lassen es dabei: Diese Einigung wurde erzielt, die ich vorhin genannt habe. Das ist konsentiert. - Zu den konkreten Maßnahmen kann ich im Augenblick noch nichts sagen.

Was jetzt die Vergangenheit angeht, wie und durch wen es letztlich exekutiert wurde, das müsste ich nachtragen.

Zusatzfrage: Trotzdem noch einmal die Nachfrage: Egal, was in einem möglichen früheren Gesetzentwurf gestanden hätte oder nicht, jetzt geht es in dem Gesetzentwurf nur um diese Regelung? Ist das richtig?

Petermann: Es geht nur um diese Regelung.

Frage: Frau Petermann, auch eine Nachfrage, und zwar zu den praktischen Auswirkungen: Was passiert eigentlich, wenn der andere Staat sich auch entschließt, die Staatsbürgerschaft zu entziehen? Ist das dann so eine Art Windhundrennen? Gibt es da irgendeine Konsultation mit dem anderen Staat, wer zuerst die Staatsbürgerschaft entziehen kann? Oder geht man bewusst das Risiko ein, dass diese Personen, um die es dann geht, auch staatenlos werden können?

Petermann: Dazu kann ich Ihnen jetzt hier nichts sagen.

Zusatzfrage: Und das Justizministerium?

Krüger: Das Staatsangehörigkeitsrecht gehört ja in die Federführung des BMI. Insofern habe ich hier zu der Frage auch nichts zu ergänzen.

Zusatzfrage: Aber könnten Sie das dann noch einmal klären? Denn es wäre ja schon wichtig, ob das nur für Personen gilt, deren Länder traditionell nicht Staatsbürgerschaften entziehen oder für alle, und ob der Fall eintreten kann, dass Personen dadurch auch staatenlos werden?

Petermann: Das versuche ich.

Frage: Ich habe zwei Fragen. Zum einen: Verstehe ich es richtig, dass es keine Rolle spielt, in welcher Reihenfolge die Staatsbürgerschaften erworben wurden, sondern allein die Tatsache der doppelten Staatsbürgerschaft reicht aus, um eine Staatsbürgerschaft entziehen zu können? Verstehe ich das richtig?

Zum Zweiten: Worauf zielt diese Regelung ab? Ist sie eher präventiv gedacht, dass man sagt: Leute, überlegt euch einmal, was euch passieren kann, wenn Ihr euch an Kampfhandlungen beteiligt? - Oder soll es eine Vereinfachung sein, damit man solche Kämpfer, wenn sie denn irgendwann in Gefangenschaft gerieten, nicht mehr zurücknehmen müsste, weil sie dann als nicht mehr deutsche Staatsbürger keinen Anspruch auf Rückführung hätten?

Petermann: Der Gesetzentwurf ist ja nicht neu, sondern wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat das BMI schon einmal im Jahr 2015 oder 2016 - so ganz genau weiß ich es nicht, auf jeden Fall schon vor mehreren Jahren - einen ähnlichen Entwurf in die Ressortabstimmung eingebracht, noch lange bevor dieses Thema IS-Rückkehrer überhaupt aktuell war.

Im Übrigen ist es schon ein Signal, dass nunmehr über Strafbarkeitsregelungen hinaus auch der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, wenn man sich einer Terrormiliz anschließt. Also es soll schon präventive Wirkung entfalten.

Frage: Frau Krüger, Sie hatten gesagt, zeitnah solle das umgesetzt werden. Vielleicht doch noch einmal die Frage: Lässt sich das noch ein bisschen konkretisieren?

Noch einmal die Frage, die Ihnen, glaube ich, auch schon gestellt wurde. Ist klar, wie viele Personen das eigentlich betreffen könnte?

Krüger: Die Frage des Zeitplans kann ich jetzt nicht genauer ausführen. Die Minister sind sich hier einig, dieses Vorhaben bald umzusetzen.

Die zweite Frage wäre an das BMI zu richten.

Petermann: Eine konkrete Zahl kann ich Ihnen nicht nennen. Es geht ja um zukünftige Fälle von Personen, also Doppelstaatern, die an Kampfhandlungen einer Terrormiliz teilnehmen. Insofern wäre das Spekulation, hier irgendwelche Zahlen in den Raum zu stellen. Das kann ich nicht.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Könnten Sie die Zahlen bestätigen, die in den Medien kursieren, dass Airbus für den A380 letztendlich 952 Millionen Euro an Krediten bekommen hat und davon lediglich ein Drittel zurückgezahlt wurde? Wenn das so ist, was ist mit den zwei Dritteln? Erwarten Sie, dass diese zwei Drittel tatsächlich noch zurückgezahlt werden?

Einhorn: Ja, das ist soweit richtig. Wir haben dazu in einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage kürzlich berichtet, die Sie auch auf unserer Homepage abrufen und einsehen können. Es ist so, dass wir jetzt die Auswirkungen des Produktionsstopps bei Airbus analysieren und sie mit dem Unternehmen gemeinsam erörtern. Über etwaige weitere Rückforderungsansprüche können wir deshalb noch keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Aber könnten Sie sagen, ob Sie denn für die restlichen zwei Drittel einen Anspruch erheben?

Einhorn: Wie gesagt, das wird jetzt mit dem Unternehmen erörtert. Details dazu können wir noch nicht nennen.

Frage: Meine Frage geht an das BMVg: Ministerin von der Leyen hat erneut externe Berater engagieren lassen, diesmal um die Beamten briefen zu lassen, die vor dem Untersuchungsausschuss aussagen sollen. Wie rechtfertigt die Ministerin das erneute Engagement von externen Gutachtern, gerade auch angesichts der Kritik vom Bundesrechnungshof?

Flosdorff: Danke für die Frage. Das ordne ich Ihnen gern ein.

Also hier geht es nicht um externe Gutachter. Hier geht es um rechtlichen Beistand. Das ist ein auch sonst in der Bundesregierung ein vollkommen übliches Verfahren im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen. Da geht es darum, dass Kleinere und mittlere Beamten unterhalb der Ebene politischer Beamter eine rechtliche Beratung in der für sie doch ungewohnten Situation haben. Das sind dann rechtliche Beistände, die Erfahrung mit parlamentarischem Prozedere haben, die aber auch über eine Sicherheitseinstufung verfügen, die sich also einarbeiten und auch eingestufte Akten lesen können. Sie können dann diesen Personen, die als Zeugen befragt werden, rechtlich beistehen, wenn sie das denn möchten. Sie können sich aber auch rechtsanwaltlichen Rat nach ihrer Wahl nehmen und dann einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Dass das vollkommen üblich ist, das können Sie auch schon daran erkennen, dass es auch die Möglichkeit gibt, beim Parlament selbst, beim Untersuchungsausschuss, einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.

Zusatzfrage: Frau von der Leyen wird ja ebenfalls vor dem Untersuchungsausschuss auftreten. Wird sie ebenfalls gebrieft, und wenn ja, ebenfalls zu den Gagen von bis zu 380 Euro pro Stunde? Oder ist da noch einmal ein extra Satz für die Ministerin fällig?

Flosdorff: Die Frage habe ich Ihnen eben eigentlich schon beantwortet. Diese Zusage zur Kostenübernahme, der Hinweis auf diese Möglichkeit, gilt für Beamte und Angestellte des Ministeriums unterhalb der Ebene politischer Beamter.

Vorsitzender Detjen: Dann gibt es noch einen Nachtrag für die Kollegin.

Petermann: Aktuell sieht § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes bei einer Beteiligung an Streitkräften vor. - Das ist die aktuelle Regelung.

Zukünftig soll es eine ergänzende Fallkonstellation für das Kämpfen für eine Terrormiliz geben. Hier soll die Feststellung durch die Länder erfolgen, und dann erfolgt der Verlust auch kraft Gesetz.

Zusatz: Vielen Dank. - Und die andere Frage?

Petermann: Die Ressortabstimmung zu dem Gesetzentwurf, den wir schon einmal eingebracht hatten, war 2016.

Frage: Ich habe ein anderes Thema, das sich aber auch an Frau Petermann richtet. Es gibt eine Berichterstattung über Pläne, dass Geistliche, zum Beispiel Imame, in Zukunft Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Man wird einer Moscheegemeinde oder buddhistischen Gemeinde jetzt nicht verwehren können, einen Gastprediger einzuladen. Man wird auch Leuten nicht verwehren können zu predigen, wenn sie das möchten. Also wie kann man sich das vorstellen? Wie kann eine solche Regelung aussehen?

Zu dem Komplex gehört ja auch die im Moment diskutierte Frage der Finanzierung. Ist es geplant, in einem solchen Gesetzentwurf auch das mit zu regeln?

Petermann: Es gibt zwei Dinge, die dabei zu berücksichtigen sind. Wir haben gestiegene Zuwanderungszahlen und damit auch einen großen Bedarf an religiöser Betreuung von ausländischen Menschen. Den Geistlichen kommt damit auch integrationspolitisch eine große Bedeutung in den Gemeinden zu. Wir sind überzeugt, dass die Geistlichen diese wichtige integrative Aufgabe am besten entfalten können, wenn sie auch die deutsche Sprache sprechen und mit Deutschland und ihrer Kultur vertraut sind. Das soll durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung erfolgen. Hier planen wir eine Änderung der Einreisevoraussetzungen. Die Ausgestaltung im Einzelnen ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage: Aber trotzdem noch einmal die Nachfrage: Man wird weder einer Moscheegemeinde oder buddhistischen Gemeinde noch einem Menschen, der predigen möchte, verwehren können, das zu tun. Das müsste dann irgendwie eine Verfestigung sein. An wen richtet sich das? Welche Leute soll das betreffen?

Petermann: Das soll nicht nur Imame betreffen, sondern Geistliche ganz generell.

Zusatzfrage: Klar. Nur ab welcher Verfestigung, ab welcher Dauer? Muss das eine Berufstätigkeit sein? An welchen Personenkreis soll sich das in dieser Hinsicht richten?

Petermann: Ich hatte gesagt: Die Ausgestaltung im Einzelnen ist noch nicht abgeschlossen.

Frage: Sie haben es, denke ich, schon angedeutet. Beträfe das zum Beispiel auch katholische Priester?

Petermann: Es richtet sich an Geistliche ganz generell.

Frage: Was ist mit einem katholischen Priester aus Polen, der hierherkommt, um vor einer polnischen Gemeinde zu predigen? Dem können Sie die Einreise kraft des Schengener Abkommens überhaupt nicht verbieten. Wie soll das geregelt werden? Soll er, bevor er die Kirche betritt, einen Sprachnachweis erbringen, oder wie ist das gedacht?

Petermann: Innerhalb der EU gelten ja andere Regelungen als gegenüber Drittstaaten.

Zusatzfrage: Das heißt, es ist wahrscheinlich doch ein Gesetz, das sich eher gegen islamische Geistliche richten soll. Verstehe ich das richtig?

Petermann: Es gibt zum Beispiel auch katholische Priester aus Brasilien.

Frage: In der Berichterstattung ist davon die Rede, dass die Bundesregierung eine solche Regelung plane. Nun ergibt sich eine solche Regelung nicht aus dem Koalitionsvertrag; zumindest geht sie deutlich über das hinaus, was dort vorgesehen ist.

Gibt es einen Konsens in der Bundesregierung, oder ist das bisher allein ein Plan des Innenministeriums? Diese Frage geht vor allem an das Innenministerium, aber auch an das Justizministerium oder Herrn Seibert.

Petermann: Wer ist für die Beschäftigungsverordnung zuständig? - Das BMAS.

Ehrentraut: Ich habe dazu jetzt nichts beizutragen.

Zusatzfrage: Weil Sie das gerade nicht wissen, oder weil Sie nicht auch der Ansicht und in die Pläne eingeweiht sind?

Ehrentraut: Mir ist dazu kein aktueller Stand bekannt.

Krüger: Auch ich kann Ihnen dazu gerade nichts berichten.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Bundesarbeitsministerium. Herr Heil hat am Wochenende angekündigt, dass er ein Gesetz erarbeiten will, um Paketboten besser vor Ausbeutung zu schützen. In welchem Stadium befinden sich diese Planungen, und was genau ist bisher vorgesehen?

Ehrentraut: Danke für die Frage. - Es geht um die sogenannte Nachunternehmerhaftung. Dabei geht es darum, dass die Abführung von Sozialbeiträgen über den Generalunternehmer einklagbar ist und er dafür haften muss. Das gibt es schon seit 2002 für die Baubranche. Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Seit 2018 gibt es das auch für die Fleischbranche.

Wir sind gerade dabei, entsprechende Regelungen vorzubereiten. Herr Minister Heil hat angekündigt, dass er das gern bis zum Ende des Jahres in Kraft treten lassen würde. Die entsprechenden Vorbereitungen laufen, wie gesagt.

Frage: Meine Frage geht an das AA und an den Regierungssprecher. Genau heute vor einem Jahr ereignete sich das mutmaßliche Nowitschok-Attentat gegen Sergej Skripal und seine Tochter. Bis zum heutigen Tage gibt es kein Lebenszeichen von Sergej Skripal. Insbesondere seine 91-jährige Mutter hat mehrmals bei den britischen Behörden angefragt. Diese haben immer wieder die Kleinste Geste eines Beweises, eines Lebenszeichens, verneint.

Wie bewertet die Bundesregierung diese völlige Verneinung vonseiten der britischen Behörden, der 91-jährigen Mutter auch nur das Kleinste Lebenszeichen ihres Sohnes zu schicken?

StS Seibert: Das bewerte ich gar nicht. Ansonsten kann ich nur sagen, dass wir auch ein Jahr nach diesem Anschlag auf das Leben des Vaters und der Tochter keinen Grund sehen, unsere ursprüngliche Bewertung dieser Tat zu verändern.

Zusatzfrage: Wie ich schon ausgeführt habe, verneinen die britischen Behörden bisher jegliches Lebenszeichen. Die Mutter von Sergej Skripal bangt schon um sein Leben. Verfügt die Bundesregierung über Belege oder Beweise, die darauf hindeuten, dass Sergej Skripal noch am Leben ist?

StS Seibert: Ich fürchte, die Fragen, wie es Sergej Skripal und seiner Tochter heute geht und wie sein Kontakt mit seiner Mutter in Russland ist, werden Sie nicht bei der Bundesregierung abladen können. Ich denke, eine Möglichkeit wäre es, sich damit an die britischen Behörden zu wenden. Ansonsten ist Sergej Skripal sicherlich ein Mensch, der entscheiden kann, welche Kontakte er aufnimmt oder nicht. Ich kann für Sie dazu überhaupt nichts beitragen.

Zusatzfrage: Ordnet die Bundesregierung das auch nicht in irgendeiner Form ein?

StS Seibert: Wir sind froh, dass Herr Skripal und seine Tochter den mörderischen Anschlag auf ihr Leben überleben konnten.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Bundesumweltministerium und bezieht sich auf die 58 in Deutschland lebenden Wolfsrudel und ihre Bejagbarkeit. Welche Pläne gibt es, die Bejagbarkeit durch gesetzliche Änderungen zu erleichtern, und welche Hintergründe und Überlegungen stehen dahinter?

Kübler: Die Formulierung "Bejagbarkeit" geht mir viel zu weit. Wir wollen den Wolf ja nicht ins Jagdrecht aufnehmen. Wir wollen im Bundesnaturschutzgesetz Änderungen vornehmen, die sowohl den Artenschutz als auch den Schutz der Schafe sicherstellen und den Nutztierhaltern helfen. Diese Regelung geben wir jetzt auf den Weg. Damit wird unter anderem geregelt, dass der Wolf zukünftig abgeschossen beziehungsweise entnommen werden darf, wenn es sich um ernste Schäden handelt, die der Wolf verursacht - gegenüber dem bisherigen juristischen Begriff des erheblichen Schadens. Dieser Begriff ist eine juristische Feinheit. Es ist aber ein großer Unterschied im wirtschaftlichen Schaden. Ein erheblicher Schaden ist für den Nutztierhalter existenzbedrohend. Ein ernster Schaden liegt unter dieser Schwelle. Das betrifft Wölfe, die mehrfach die vorgeschriebenen Schutzzäune überwinden. Diese dürfen zukünftig entnommen werden.

Außerdem wollen wir einen neuen Passus in das Bundesnaturschutzgesetz aufnehmen, den Frau Schulze im Interview mit der "Bild am Sonntag" auch als "Lex Wolf" bezeichnet hat. Darin soll zum Beispiel geregelt werden, dass es ein generelles Fütterungsverbot gibt. Man mag sich wundern, warum man das aufnehmen muss. Aber es kommt tatsächlich vor, dass Wölfe vom Waldrand in besiedelte Gebiete kommen und dort zum Beispiel auf Baustellen mit Pausenbroten angefüttert werden. Dann gewöhnen sie sich an Menschen und an die Siedlungen. Das darf nicht sein. Der Wolf ist ein Wildtier, und er soll es auch bleiben. Dieses Fütterungsverbot nehmen wir auf, außerdem zum Beispiel die Regelung, dass freilebende Wolf-Hund-Hybriden abgeschossen werden dürfen. Diese stehen nicht unter Artenschutz.

Die Regelungen, die wir im Naturschutzgesetz ändern und neu in das Naturschutzgesetz aufnehmen, werden jetzt mit dem Landwirtschaftsministerium besprochen. Wir befinden uns gerade in der Abstimmung dazu. Das ist der derzeitige Stand.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium, und zwar zum Thema der italienischen Banken. Der italienische Schatzmeister hat die Bail-in-Klausel eigentlich für nichtig erklärt und den Deutschen nebenbei noch vorgeworfen, sie 2013 erpresst zu haben, schon deshalb sei sie hinfällig.

Jetzt stehen die nächsten Hilfen für italienische Banken an. Besteht die Bundesregierung noch darauf, dass sich Italien an das Bail-in-Verfahren halten muss? Was passiert, wenn die Regierung in Rom dies nicht tut?

Kolberg: Wie immer möchte ich Äußerungen aus dem politischen Raum hier nicht kommentieren. Grundsätzlich kann ich zur Bail-in-Regelung sagen, dass dies eine der zentralen Lehren ist, die wir aus der Finanzkrise gezogen haben. Bis 2007/2008 sind viele Banken in Europa und auch international im Wettbewerb immer höhere Risiken eingegangen. Um zukünftigen Finanzkrisen vorzubeugen und Fehlanreize einzudämmen, haben wir Risiko und Rendite wieder zusammengeführt. Banken dürfen nicht mehr darauf vertrauen, dass der Steuerzahler die Rechnung bezahlt. Daher ist es wichtig, dem Prinzip von Haftung Geltung zu verleihen und sowohl Manager als auch Eigentümer und Gläubiger bei Verlusten und gegebenenfalls einer Abwicklung in die Verantwortung zu nehmen, das sogenannte Bail-in.

Die Regulierung der Finanzmärkte wurde deshalb in den vergangenen Jahren grundlegend mit dem Ziel überarbeitet, die Stabilität der Finanzmärkte sicherzustellen und somit zu verhindern, dass der Steuerzahler für Finanzinstitute in Schieflagen einstehen muss. Das ist ein gutes Ergebnis für die Steuerzahler in allen EU-Mitgliedsstaaten. Im Rahmen der Diskussion um die Weiterentwicklung der Eurozone sind wir, wie Sie wissen, zu genau diesen Themen auch weiter im Gespräch.

Zusatzfrage: Ich möchte noch einmal zu den Konsequenzen nachfragen. Was passiert, wenn die italienische Regierung erneut genau dieses Prinzip verletzt und mit Steuerzahlergeld Banken ohne Privatbeteiligung rettet? Was erwartet die Bundesregierung dann von der EU-Kommission?

Kolberg: Das ist eine hypothetische Frage. Wir haben europäische Regeln, die angewendet werden. Über irgendwelche hypothetischen Sachverhalte würde ich mich jetzt hier nicht äußern.

Zusatz: Aber da das schon einmal stattgefunden hat, ohne dass es Konsequenzen hatte, ist doch die Frage berechtigt, ob es wieder keine Konsequenzen haben wird.

Kolberg: Ich habe eben schon gesagt: Die europäischen Regeln gelten. Die Bail-in-Regeln, die wir geschaffen haben, sind eine der zentralen Lehren aus der Finanzkrise. Die Regeln sind da und werden eingehalten.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert zur Äußerung der Kanzlerin am Wochenende: Sie hat sich explizit hinter die Schülerdemonstrationen für Klimaschutz gestellt. Was hat sie zu dieser Positionierung bewogen? Wollte sie einen Eindruck korrigieren, der durch vorherige Äußerungen entstanden sein konnte, nach denen sie von Teilen der Öffentlichkeit so verstanden worden war, als halte sie Demonstrationen der Schüler für ferngesteuert?

StS Seibert: Es gibt keine neue Position der Bundeskanzlerin. Ich habe hier schon vor mehreren Wochen für die Bundeskanzlerin über diese Schülerproteste das gesagt, was die Bundeskanzlerin mit anderen Worten und variiert am Wochenende in ihrem Podcast gesagt hat.

Zusatz: Dennoch hatte es zwischenzeitlich die Position gegeben, auf die ich mich kurz bezogen habe. Es wurde die Vermutung geäußert, dass das von außen beeinflusst sein könnte.

StS Seibert: Nein, diese Vermutung wurde nie geäußert. Es gab Missverständnisse bei der Rezeption des betreffenden Teils der Münchner Rede. Aber dieser Zusammenhang ist nie hergestellt worden.

Zusatzfrage: Manchmal ist ja nicht nur das, was gesagt wird, interessant, sondern auch das, was nicht gesagt wird. Auffällig war bei der Äußerung am Wochenende, dass das Wort "Schulpflicht" von der Kanzlerin nicht verwendet wurde. Das hat Äußerungen sowohl seitens der Bildungsministerin als auch anderer politischer Kräften hervorgerufen.

Hat es eine besondere Bedeutung, dass das Wort "Schulpflicht" beim Lob für die Demonstrationen durch die Kanzlerin nicht vorgekommen ist?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat sich in ihrem Podcast tatsächlich hinter das klimapolitische Engagement der Schüler gestellt. Es stimmt, sie hat in diesem Podcast nicht über die Schulpflicht gesprochen. Das liegt einfach daran, dass, erstens, die Schulpflicht natürlich zu beachten ist und dass das, zweitens, nicht von der Bundesregierung geregelt wird, sondern eigenverantwortlich von den Schulen und Schulverwaltungen vor Ort geklärt werden kann.

Frage: Herr Seibert, ich habe noch nicht ganz verstanden, wie die Position der Bundeskanzlerin zum Schulschwänzen zugunsten des Protestes ist. Wenn sie die Bewegung "Friday for Future" unterstützt, zu der ja auch gehört, ganz bewusst während der Schulzeit zu demonstrieren, um der Sache Nachdruck zu verleihen, dann verstehe ich das so, dass die Bundeskanzlerin es auch für vertretbar hält, die Schule zu diesem Zweck zu schwänzen. Ist das richtig?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin unterstützt das klimapolitische Engagement von Schülern und Schülerinnen. Sie hat in diesem Podcast ausführlich darüber gesprochen, dass das wichtig ist, weil Klimapolitik etwas ist, bei dem wir insgesamt nur dann vorankommen können, wenn die staatlichen Stellen und die Zivilgesellschaft Hand in Hand arbeiten oder jedenfalls das Gleiche wollen, auch wenn man sich wahrscheinlich nicht immer über die Wege und die Geschwindigkeit des Vorgehens einig ist. Das hat sie gelobt.

Das tut natürlich der Tatsache keinen Abbruch, dass in Deutschland die Schulpflicht gilt. Das haben ja auch andere schon festgestellt. Das ist dann aber im Verhältnis der Schüler, der Lehrer und der Schulverwaltungen oder Schuldirektionen zu entscheiden.

Zusatzfrage: Ich verstehe es immer noch nicht. Die Bundeskanzlerin hat die Schüler darauf aufmerksam gemacht, dass demokratische Politik natürlich etwas komplizierter funktioniert, als sie es sich vielleicht wünschen würden. Wieso hat sie die Schüler nicht auch darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Schulpflicht aber schon beachten müssen. War sie dafür einfach zu feige? Das kann ja sein.

StS Seibert: Das würde ich natürlich auf jeden Fall zurückweisen.

Zusatzfrage: Aber warum dann nicht? Das ist das Thema, das in diesem Zusammenhang ganz zentral diskutiert wird, und dazu äußert sich die Kanzlerin nicht.

StS Seibert: Ich glaube, zentral wird diskutiert, dass sich Tausende, vielleicht auch Zehntausende von Schülern und Schülerinnen seit einiger Zeit sehr engagiert für das Thema der Klimapolitik zu Wort melden, dass sie mahnen, dass sie ein Tempo anmahnen, das - und das hat die Kanzlerin ja erklärt - die Politik aus guten Gründen nicht immer vorlegen kann, weil die Politik eben auch andere Dinge zu bedenken hat. Sie hat das am Beispiel des Kompromisses erklärt, mit dem die Kohlekommission der Bundesregierung jetzt ihre Empfehlungen übergeben hat. Das ist das, was zentral ist.

Das andere ist natürlich eine Frage, die an den Schulen gelöst werden muss.

Frage: Darf man aber, zusammengefasst, die Position der Kanzlerin schon so verstehen, dass sie die Schülerdemonstrationen in der Form, wie sie derzeit stattfinden, für unterstützenswert hält?

StS Seibert: Ich denke, ich habe mich jetzt deutlich geäußert. Außerdem liegt der Text des Podcasts ja vor.

Zusatz: Ja, aber in diesem Fall handelt es sich um eine Interpretation. Ich möchte nur sichergehen, dass die Interpretation mit der Intention der Kanzlerin übereinstimmt.

StS Seibert: Ich denke, ich habe mich vollkommen klar geäußert.

Frage: Eine Frage an Herrn Kolberg: Es gibt Berichte, dass der französische Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire am Mittwoch einen eigenen Entwurf für eine französische Digitalsteuer in Höhe von 3 Prozent, also orientiert am Vorschlag der EU-Kommission, ins Kabinett bringen wird, unter anderem mit der Begründung, dass man mit den europäischen Partnern nicht zu Potte komme. Wie bewerten Sie das?

Herr Seibert, widerspricht dieses einseitige Vorgehen der Franzosen nicht ein wenig, so will ich einmal sagen, dem Geist des Vertrags von Aachen, der vergangene Woche ja auch von der Bundeskanzlerin und dem Präsidenten noch einmal stark beschworen wurde, sprich, dass man versucht, gemeinsam zu Kompromissen zu kommen?

Kolberg: Bei dem Thema arbeiten wir ganz eng mit unseren französischen Kollegen zusammen. Beiden Ländern ist es wichtig, dass die Digitalunternehmen einen angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Deswegen haben wir auch gemeinsame Vorschläge vorgelegt, sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene. Auf internationaler Ebene ist man im Gespräch. Die OECD wird dazu ihre Einschätzung vorlegen, und auf europäischer Ebene werden wir uns jetzt in der übernächsten Woche beim Finanzministerrat treffen. Dabei wird dieses Thema auf der Tagesordnung stehen.

StS Seibert: Ich sehe auch nicht, dass gerade dieses Thema nun dazu geeignet wäre, irgendwie zu zeigen, dass Deutschland und Frankreich nicht intensiv zusammenarbeiteten. Im Gegenteil: Genau das ist bei diesem Thema ja geschehen.

Zusatz: Herr Kolberg, Bruno Le Maire begründet sein Vorgehen auch damit, dass er nicht damit rechne, dass es am 12. März bei der nächsten Sitzung zu einer Einigung kommen wird. Wenn das anders wäre, dann müsste er das ja nicht machen.

Kolberg: Genau. Da muss Herr Le Maire für sich sprechen. Ich spreche ja hier für das Finanzministerium. Wir werden uns ansehen, was nächste Woche dabei herauskommen wird, und dem jetzt hier auch nicht vorgreifen.

Wie Sie wissen, haben ja sowohl Herr Le Maire als auch der Bundesfinanzminister auf internationaler Ebene Vorschläge vorgelegt. Wir wollen im G20-Kreis bis Sommer 2020 zu einer internationalen Lösung kommen, weil es gerade im Bereich der Digitalsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften natürlich wichtig ist, internationale Lösungen zu finden. Auf europäischer Ebene, haben wir gesagt, werden wir sozusagen einen Zwischenschritt machen, wenn es auf internationaler Ebene nicht zu einer Lösung kommen sollte.

Zusatz: Aber daran hält sich die französische Seite ja ganz offensichtlich nicht!

Kolberg: Wie gesagt: Dazu müssten Sie dann den französischen Finanzminister um einen Kommentar bitten. Ich kann nur sagen, dass wir ganz eng mit den französischen Kollegen zusammenarbeiten, dass wir bei dem Thema vorankommen wollen und dass es beiden Mitgliedstaaten sowie auch der EU-Kommission und anderen internationalen Partnern wichtig ist, dass die internationalen Digitalunternehmen einen fairen oder angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen leisten.

Frage: Herr Kolberg, wenn Sie das nicht beurteilen wollen, vielleicht können Sie dann beurteilen, ob dieser französische Vorstoß, der ja dann unilateral ist, Ihrem Ansinnen, nämlich eine europäische Lösung zu erreichen, förderlich ist oder ihn behindert.

Kolberg: Ich habe ja eben schon einmal ausgeführt, dass unser Ansatz, der auch von den Franzosen geteilt wird, ist, dass wir zu einer internationalen Lösung kommen. Wir haben ja eben schon gehört, dass es, wenn wir uns mit anderen koordinieren müssen, manchmal in der Politik etwas länger dauert. Wie wir darauf reagieren, werden wir klären.

In unserem Fokus steht jetzt, dass wir bis zum Sommer 2020 eine internationale Lösung schaffen. Im Vorfeld gibt es auch andere Bemühungen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das möglichst koordiniert abläuft.

Zusatzfrage: Darf ich die Frage noch einmal wiederholen? Schadet es oder nutzt es eher, wenn eine nationale Regierung schon einmal national vorgeprescht?

Kolberg: Ich habe Ihnen meine Einschätzung eben genannt.

Frage: Das Münchener Finanzamt hat jetzt eigens die Quellensteuer ausgelegt und Google letztendlich über die Quellensteuer besteuert, als (Steuer auf) Werbeeinnahmen. Ist das etwas, das jetzt auch der Auslegung des Finanzministeriums entgegenkommt, dass man Google darüber besteuern könnte?

Kolberg: Wie gesagt: Wir setzen uns bei diesem Thema für eine internationale Lösung ein. Bei diesen grenzüberschreitenden Geschäften ist das der richtige Weg. Wir stehen natürlich mit den Landesfinanzverwaltungen immer im Gespräch und werden uns auch diese Praxis der bayerischen Landesverwaltung ansehen.

Zusatzfrage: Können Sie vielleicht schon etwas dazu sagen, was Sie von dieser Praxis halten?

Kolberg: Ich kann das dazu sagen, was ich eben gesagt habe.

Frage: Herr Kolberg, war der Bundesfinanzminister denn von seinem Kollegen darüber informiert worden, dass jetzt dieser Vorstoß im französischen Kabinett stattfinden soll, beziehungsweise wird Herr Scholz darüber noch einmal das Gespräch mit seinem Kollegen suchen?

Kolberg: Wie gesagt: Über einzelne Gespräche und den Inhalt berichten wir nicht. Ich kann sagen, dass wir mit den französischen Partnern ganz eng im Austausch stehen und dass wir auch gemeinsam Vorschläge zu dem Thema erarbeitet haben. Es hat bei den letzten Treffen der Finanzminister auf europäischer Ebene auch oft gemeinsame Auftritte gegeben, bei denen der französische Finanzminister und der deutsche Finanzminister ihre Linie hinsichtlich des Themas vorgestellt und das gemeinsame Ziel betont haben, dass international tätige Digitalunternehmen ihren fairen Beitrag zum Steueraufkommen leisten sollen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zur Akkreditierung deutscher Journalisten in der Türkei. Sind Sie bei Ihren Gesprächen mit der türkischen Seite etwas weitergekommen?

Adebahr: Wie wir ja auch gesagt haben, hat Staatssekretär Michaelis am Freitagnachmittag - das war gegen 17.45 Uhr - mit dem türkischen Botschafter telefoniert. Auch der Außenminister stand per SMS mit seinem Außenministerkollegen in Kontakt. Wir erhoffen uns von der türkischen Seite eine zeitnahe Rückmeldung zu den Gesprächen, die bis jetzt geführt wurden.

Ich denke, wir haben unsere Position sehr klargemacht. Wir halten die Nicht-Akkreditierung von nach meiner Kenntnis bisher drei deutschen Journalisten für nicht nachvollziehbar. Wir sind der Ansicht, dass die Pressefreiheit ein sehr, sehr hohes Gut ist und dass deutsche Journalisten - übrigens auch europäische Journalisten - in der Türkei arbeiten können müssen. Wir hoffen, dass die Pressekarten bald ausgestellt werden. Wir haben gegen die Entscheidung nachdrücklich protestiert. Wir stehen in Ankara auch weiterhin - auch heute, soweit ich weiß - mit anderen EU-Vertretungen in Kontakt, um uns innerhalb einer europäischen Gruppe abzustimmen.

Frage: Es gibt Äußerungen des türkischen Innenministers, der sinngemäß sagte, dass Teilnehmer an türkeikritischen Demonstrationen in Deutschland und Europa in Zukunft in der Türkei an den Flughäfen festgenommen werden würden. Ist Ihnen der Vorgang als solches bekannt? Können Sie den schon kommentieren?

Zweitens setzt diese Äußerung voraus, dass Teilnehmer an solchen Demonstrationen in Deutschland - zum Beispiel Deutschland wurde explizit genannt - von der türkischen Seite beobachtet werden. Ist Ihnen bekannt, dass es solche Aktivitäten auf deutschem Boden gibt?

Adebahr: Ich glaube, die zweite Frage würde sich an das Innenministerium richten.

Zur ersten Frage: Mir persönlich sind die Äußerungen des Innenministers im Moment nicht bekannt.

Petermann: Nein, das ist mir nicht bekannt. Darüber geben wir im Allgemeinen auch keine Auskunft.

Frage: Herr Seibert, welche Haltung hat die Bundeskanzlerin zu der Art von Witzen von hochrangigen Politikern auf Kosten von Minderheiten, im aktuellen Fall über Intersexuelle? Spielt der Karneval dabei eine Rolle? Gibt es da im wahrsten Sinne des Wortes Narrenfreiheit, oder hätte die Bundeskanzlerin dazu etwas zu sagen, wenn es um solche Minderheiten und Vorbildfunktionen von Politikern geht?

StS Seibert: Ich kann Ihnen gerne über die Politik der Bundesregierung hinsichtlich Intersexualität Auskunft geben. Das tue ich gerne. Büttenreden kommentiere ich nicht.

Wir haben die Rechte dieses Personenkreises gerade in jüngster Zeit - Ende Dezember - gesetzlich gestärkt, indem wir eine zusätzliche Möglichkeit der Eintragung in das Geburtenregister geschaffen haben. Es gibt "männlich", "weiblich" und nun auch "divers", da, wo die Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter eben nicht möglich ist, wo also Intersexualität vorliegt.

Außerdem haben wir für Menschen mit Variationen der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit geschaffen, dass sie zum Standesamt gehen und sagen können, dass sie ihre Eintragung, was die Geschlechtszugehörigkeit oder auch den Vornamen anbetrifft, nachträglich verändern möchten. Wir setzen damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.

Frage: Herr Seibert, letzte Woche hat die Menschenrechtskommissarin des Europarates das Vorgehen der französischen Sicherheitskräfte gegen die Gelbwesten massiv kritisiert und in diesem Kontext angesichts von Tausenden von Verletzten auch ein Verbot von Hartgummigeschossen gefordert. Teilt die Bundeskanzlerin zum einen die Kritik am Vorgehen der Sicherheitskräfte und zum anderen auch die Forderung nach einem Verbot von Hartgummigeschossen?

StS Seibert: Diese Frage haben Sie mir in einer anderen Variante schon vor einigen Wochen gestellt. Ich werde mich zu dem polizeilichen Vorgehen in Frankreich im Zusammenhang mit Demonstrationen der Gelbwesten nicht äußern.

Zusatz: Meine Frage nahm ja Bezug auf die Aussage - das ist ja schon die Neuerung - der Menschenrechtskommissarin des Europarates. Dazu wird die Kanzlerin ja eine Haltung haben.

StS Seibert: Ich habe mich dazu geäußert, und Weiteres werde ich dazu nicht sagen.

Frage: Herr Flosdorff, Herr Seibert, ich möchte gerne kurz auf das "Focus"-Interview von Frau von der Leyen eingehen. Es gab in diesem Interview eine Frage zum INF-Vertrag, nämlich ob sich dieser Vertrag noch retten lasse - das war der erste Teil der Frage - und ob sich China integrieren lasse. Darauf hat Frau von der Leyen wie folgt geantwortet: "Wir sprechen über den fünften vor dem ersten Schritt". In diesem Zusammenhang möchte ich gerne wissen, wie die Schrittfolge nach Meinung der Bundesregierung eigentlich aussieht und ob etwas in dem Sinne getan wurde, dass die Bundesregierung die entsprechenden Gespräche mit der russischen und der amerikanischen Regierung geführt hat.

Flosdorff: Ich kann das so einordnen, aber ich glaube, letztlich ist das auch reichlich selbsterklärend. Im Moment haben wir den INF-Vertrag. Der gilt. Da gibt es zwei Vertragsparteien. Wenn man jetzt darüber spekuliert, ob künftig noch mehr Vertragsparteien Teil von irgendwelchen wünschenswerten weiteren Regelungen oder Anschlussregelungen sein könnten, dann ist das natürlich irgendwie eine Spekulation über weitere Schritte, die dann in der Zukunft erfolgen müssten.

Frage: Frau Adebahr, ich habe eine Frage zum Thema Venezuela. Die Bundesregierung hatte der venezolanischen Regierung ja eine Frist gesetzt, bis zu der Wahlen eingeleitet oder vorbereitet werden sollten. Die ist ja nun schon lange verstrichen. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung eigentlich irgendwann weitere Schritte gegen die Regierung in Caracas plant, was zum Beispiel Sanktionen angeht. Ist irgendetwas in Vorbereitung?

Erwarten Sie mit der Rückkehr des Oppositionsführers eigentlich eine Eskalation der Lage?

Adebahr: Ich will vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns in Europa und mit den EU-Partnern in Bezug auf Venezuela immer sehr, sehr eng abstimmen. Alle Erklärungen, die wir abgegeben haben - auch die vom Wochenende -, entsprachen Abstimmungen des Außenministers mit seinen EU-Kollegen, einfach deshalb, um europäisch mit einer Stimme zu sprechen.

In der Tat gehen wir davon aus, dass Juan Guaidó in den kommenden Stunden versuchen wird, nach Venezuela zurückzukehren. Wie auch schon am Wochenende fordern wir Nicolás Maduro auf, eine sichere Rückkehr Guaidós nach Venezuela zu garantieren. Wir haben, ebenfalls am Wochenende, unsere Überzeugung bekräftigt, dass es eben nur eine friedliche, demokratische Lösung dieser sehr mehrdimensionalen Krise gibt und dass jegliche Maßnahme, die die Freiheit, die Sicherheit und die persönliche Integrität von Juan Guaidó gefährdet, ein erhebliches Eskalationspotenzial mit sich bringen würde. Wir erinnern in diesen Stunden, in denen eine Rückkehr vielleicht bevorsteht, eben auch noch einmal daran, dass Juan Guaidó der Präsident der venezolanischen Nationalversammlung ist, und das ist aus europäischer Sicht, aus unserer Sicht, die einzig legitimierte Staatsgewalt in Venezuela.

Es gibt in Brüssel Gespräche über zusätzliche Maßnahmen. Ich glaube, Frau Demmer hatte in der letzten Woche auch schon gesagt, dass die Bundesregierung dem aufgeschlossen gegenübersteht. Dazu laufen aber derzeit in Brüssel noch die Debatten zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

StS Seibert: Wenn ich ganz kurz etwas hinzufügen darf: Ich möchte bei dieser Gelegenheit gerne noch einmal für die Bundesregierung bedauern, dass Russland und China in der vergangenen Woche mit ihrem Veto eine Resolution des UN-Sicherheitsrats verhindert haben. Trotzdem muss man sagen: Es ist ein Signal, dass alle EU-Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat dafür gestimmt haben und der Resolutionsentwurf eine Mehrheit hatte.

Dieser Resolutionsentwurf hat noch einmal ganz klar unsere Haltung zu Venezuela zum Ausdruck gebracht, die auch die europäische Haltung ist: Es müssen dringend humanitäre Hilfsleistungen zugelassen werden, es muss jegliche Gewalt verurteilt werden, es müssen die Menschenrechte geachtet werden, und es müssen faire, freie und glaubwürdige Präsidentschaftswahlen durchgeführt werden.

Wie gesagt: Russisches und chinesisches Veto hat diese UN-Resolution letztlich verhindert. Dennoch enthält sie das, was aus unserer Sicht im Kern notwendig ist.

Frage: Frau Adebahr hat eben Herrn Guaidó als einzige legitime Staatsgewalt benannt. Jetzt ist die verfassungsrechtliche Frage ja relativ klar; es ist ja 233, der tatsächlich den Parlamentspräsidenten zum Interimspräsidenten ernennt, allerdings nur im Falle eines freiwilligen Rücktritts, des Todes oder der ärztlichen Feststellung geistiger Unzurechnungsfähigkeit des Präsidenten. Dem Ganzen muss zudem noch vom Obersten Gerichtshof zugestimmt werden. Alle drei Faktoren treffen nicht zu. Ich denke, auch dem Auswärtigen Amt liegt Verfassungstreue am Herzen. Worauf beruht die Legitimität von Guaidó, wenn der Paragraf, um den es geht, 233, dafür sozusagen keine Basis liefert?

Adebahr: Vielleicht darf ich da Ihr historisches Verständnis reaktivieren; denn das, was hier zur letzten Wahl Maduros gesagt haben, war ziemlich eindeutig, nämlich, dass sie nicht fair und frei war und wir sie hier deshalb auch als nicht fair und frei qualifizieren mussten. Genau aus diesem Grunde, weil das so war, ist Juan Guaidó als Präsident der venezolanischen Nationalversammlung - - - ist diese Nationalversammlung die einzig demokratisch legitimierte Staatsgewalt in Venezuela.

Ich will vielleicht auch noch eine Sache anfügen: Wir hatten Fragen danach erhalten, dass Guaidó ja eine Ausreisesperre habe, was Venezuela angeht. Das trifft zu. Unserer Kenntnis nach ist es so, dass die Staatsanwaltschaft eine Ausreisesperre gegen ihn beantragt hat und diese dann durch den Obersten Gerichtshof verfügt wurde. Ohne dazu inhaltlich weiter Stellung zu nehmen, möchte ich aber trotzdem darauf hinweisen, dass sowohl gegen den venezolanischen Staatsanwalt Tarek William Saab als auch gegen den Präsidenten eben jenes Obersten Gerichtshofs, Maikel Moreno, im Rahmen der bestehenden EU-Sanktionen derzeit Einreiseverbote und Vermögenssperren verhängt sind.

Zusatzfrage: Gab es schon einmal in der Geschichte des Auswärtigen Amtes oder der Bundesrepublik Deutschland den Fall, dass ein selbst ausgerufener Präsident, der lediglich die Legislative repräsentiert, in Form der Exekutive anerkannt wird, oder haben wir hier einen Präzedenzfall?

Adebahr: Bilden Sie sich doch darüber eine Meinung und recherchieren. Ich denke, wir bewegen uns hier im Rahmen des Völkerrechtlichen und machen eine gute Politik für die Bundesregierung.

Zuruf: Die Frage ging direkt an das AA, und das ist nicht beantwortet, indem Sie mir sagen, dass ich etwas in Google eingeben soll. Ich wollte wissen, wie das AA das einschätzt.

Vorsitzender Detjen: Nicht, durch Schweigen.

Frage: Zwei Fragen dazu: Frau Adebahr, welchen rechtlichen Status hat für die Bundesregierung die - nennen wir es einmal so - Maduro-Administration? Sie haben ja Guaidó als Übergangspräsidenten anerkannt, gleichwohl sind Sie mit der venezolanischen Botschaft in Deutschland im Gespräch, wenn ich das richtig sehe. Welchen rechtlichen Status hat die Maduro-Administration für die Bundesregierung?

Frage an Herrn Seibert: Sie sagten eben sagten, humanitäre Hilfsleistungen müssten zugelassen werden. Im November 2014 haben Sie, Herr Seibert, glaube ich, als in der Ukraine ein Hilfskonvoi vonseiten der Russischen Föderation ohne Abstimmung mit der Regierung in Kiew abgeschickt werden sollte, gesagt, dass so etwas nicht sein dürfe. Setzen Sie sich da nicht dem Vorwurf aus, mit zweierlei Maß zu messen? In dem einen Fall verlangen Sie, Hilfskonvois müssten mit der Regierung abgestimmt werden und im anderen nicht.

Adebahr: Ich will Ihre erste Frage vielleicht so beantworten: Wir haben Juan Guaidó in einer politischen Unterstützungserklärung im Rahmen einer engen EU-Abstimmung und in einem Geleitzug einer europäischen Meinungsbildung anerkannt. Das ist eine politische Unterstützungserklärung.

StS Seibert: Ich müsste mir meine Äußerung aus dem Jahre 2014 dazu, ehrlich gesagt, noch einmal anschauen.

Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass der eine Unterschied sofort ins Auge springt, nämlich dass die Regierung in Kiew in unseren Augen zu jeder Zeit eine demokratisch legitimierte Regierung war und ist. Wir haben hier gerade dargelegt, warum Herr Maduro nach der nicht akzeptablen Form seiner Präsidentschaftswahl eben genau das nicht ist.

Zusatzfrage: In die Richtung eine Nachfrage: Frau Adebahr, wir haben hier mehrfach von Ihnen gehört, dass es eine politische Unterstützung für Guaidó sei. Das wirft erst recht die Frage auf: Welchen Status hat für die Bundesregierung dann rechtlich die Administration Maduro? Ist das für die Bundesregierung eine Regierung des Staates Venezuela, mit der sie verhandelt, mit der sie spricht oder welchen Status hat diese Regierung oder diese Administration rechtlich?

Adebahr: Ich möchte von dieser Stelle in diesen Stunden einfach nur noch einmal betonen, dass wir als Europäische Union Herrn Guaidó geschlossen politisch als Übergangspräsidenten anerkannt haben und unterstützen.

Frage: Zum Thema Rüstungsexporte eine Frage an Herrn Seibert: Es hat am Wochenende Berichte gegeben, dass das Königreich Saudi-Arabien die Grenzschutzanlagen, die es von Airbus geliefert bekommen hat, nicht fertigstellen könne. Gleichzeitig gibt es eine Diskussion über "German free products", die in Frankreich, Großbritannien und Spanien geplant werden, weil es eben Differenzen über die Restriktionen bei Rüstungsexporten gibt. Fürchtet die Bundesregierung, dass Deutschland damit bei gemeinsamen Rüstungsproduktionen zunehmend isoliert werden könnte?

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu nichts anderes sagen, als ich hier am Freitag auch gesagt habe. Wir wissen, dass dieses Thema bei einigen unserer wichtigsten Verbündeten ein Thema ist. Wir wissen, dass die Zeit drängt, diesbezüglich zu Entscheidungen zu kommen. Deswegen führen wir zu diesem ganzen Themenkomplex in der Bundesregierung intensiv Gespräche und werden im Laufe des Monats März Entscheidungen treffen.

Zusatz: Anders als Freitag zielte die Frage jetzt darauf, ob Sie besorgt sind, dass sich Deutschland isolieren könnte.

Die Frage richtet sich auch an das Wirtschaftsministerium.

Einhorn: Wenn Herr Seibert nichts mehr dazu zu sagen hat, kann ich mich dem nur anschließen, was er gerade gesagt hat, nämlich dass wir in Gesprächen sind, zum Beispiel auch mit Frankreich, was wir hier schon gesagt hatten, dass die Gespräche sowohl mit den Partnern als auch intern in der Bundesregierung laufen und dass wir zu gegebener Zeit zu Entscheidungen kommen werden.

Frage: Eine Frage an das Gesundheitsministerium. Herr Ewald, das Bundesversicherungsamt hat an der Nichtoffenlegung von Boni und Gehältern der Krankenkassenchefs Kritik geübt. Wir hätten gerne gewusst, wie Ihre Haltung dazu ist. Teilen Sie das?

Ewald: Zunächst einmal ist es gut, weil das ein Beleg dafür ist, dass die Aufsicht funktioniert. Es gibt den Grundsatz, dass die Vorstandsvergütung angemessen sein muss, was auf eine Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zurückgeht. Dem Pressebericht haben wir auch entnommen, dass mittlerweile alle Krankenkassen diesbezüglich jetzt für Transparenz gesorgt haben.

Was ich Ihnen dazu noch sagen kann, ist, dass wir uns in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren befinden - das ist ein Terminservicegesetz - und wir noch einmal ganz ausdrücklich klarstellen werden, dass sich die Angemessenheit der Vergütung nicht nur nach der Grundvergütung richten wird, sondern auf die Gesamtvergütung abzustellen ist. Dazu gehören dann auch solche Neben- und Versorgungsleistungen, die dabei eine Rolle spielen. Wir sorgen in dem Bereich zusätzlich für Transparenz, die dann auch von den Krankenkassen im Rahmen ihrer Publizitätspflichten zu erfüllen sind. Das sind die Hinweise, die ich Ihnen dazu geben kann.

Montag, 4. März 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 4. März 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-4-maerz-2019-1586646
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2019

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