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PRESSEKONFERENZ/1863: Regierungspressekonferenz vom 27. Mai 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 27. Mai 2019
Regierungspressekonferenz vom 27. Mai 2019

Themen: Europawahl, Rücktritt der Bundesjustizministerin, Äußerung des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung zum Tragen der Kippa, Teilnahme der CDU-Vorsitzenden an der "Morgenlage", Misstrauensantrag gegen den österreichischen Bundeskanzler, geplante Hinrichtungen religiöser Führer in Saudi-Arabien, Mordfall Kashoggi, Anerkennung des Flüchtlingsstatus für zwei Aktivisten aus Hongkong in Deutschland, Kandidatur von Manfred Weber auf den Posten des EU-Kommissionspräsidenten, Zukunft der E-Auto-Prämie, Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Europäischen Haftbefehl

Sprecher: StS Seibert, Zimmermann (BMJV), Adebahr (AA), Wagner (BMWi)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Wie bewertet die Kanzlerin das Ergebnis der Europawahl?

StS Seibert: Wie Sie wissen, wurden bei der Europawahl Parteien gewählt. In den Parteien wird heute Morgen und heute Mittag intensiv über die Ergebnisse beraten. Die Parteien und ihre Vertreter informieren die Journalisten und die Öffentlichkeit in einer ganzen Kette von Pressekonferenzen darüber. Dorthin muss ich Sie verweisen.

Auf eines will ich für die Bundesregierung mit Freude hinweisen, nämlich auf die gestiegene Wahlbeteiligung. In Deutschland gab es ein starkes Plus, aber auch im europäischen Durchschnitt einen Schritt nach vorne. Zum ersten Mal seit 20 Jahren lag die Wahlbeteiligung im europäischen Durchschnitt wohl wieder über 50 Prozent.

Das zeigt: Immer mehr Menschen erkennen, wie wichtig die europäische Dimension der Politik ist, gerade wenn es um die großen Herausforderungen geht, die kein Mitgliedstaat der Europäischen Union alleine lösen kann: Klimawandel, Digitalisierung, Bewahrung von Frieden und Sicherheit usw.

Zusatzfrage: Das ist nicht nur eine parteipolitische Frage. Ihre Stellvertreterin hat am Freitag angekündigt, dass die Kanzlerin am morgigen Dienstag in Brüssel über die Besetzung von Spitzenpositionen in den EU-Institutionen sprechen werde. Was nimmt sie denn dann mit? Welche Schlüsse zieht sie aus den Ergebnissen? Wird sie die Spitzenpositionen in den EU-Institutionen dem EU-Parlament überlassen, den Spitzenkandidaten, die angetreten sind? Oder hat sie eigene Vorstellungen?

StS Seibert: Wir sind im ganz normalen Ablauf nach einer Europawahl. Für die Position des Präsidenten der Europäischen Kommission gilt Artikel 17 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union:

"Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder."

Das ist der Vertragsrahmen, in dem sich alles bewegt.

Morgen werden tatsächlich die Staats- und Regierungschefs mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Brüssel zusammenkommen, um das Ergebnis der Europawahl zu bewerten und die nächste Schritte vorzubereiten.

Frage: Die AfD hat in Ostdeutschland sehr gut abgeschnitten. Die Bundeskanzlerin kommt aus Ostdeutschland. Wie besorgt ist die Bundeskanzlerin über diese Entwicklung?

StS Seibert: Ich möchte auch Sie auf das verweisen, was nach Wahlen hier üblich und gute Tradition ist, nämlich dass die Parteivertreter nach ihren Beratungen dazu Stellung nehmen. Das wird auch heute geschehen; zum Teil ist es schon geschehen. Das ist nicht die Rolle des Regierungssprechers.

Frage: Wenn die Meldungen stimmen, dann empfängt die Kanzlerin heute Nachmittag die Chefs von SPD und CSU und auch den Vizekanzler. Können Sie uns sagen, wann ungefähr das stattfinden soll?

StS Seibert: Nein. Das kann ich Ihnen nicht sagen. Es ist sicherlich für Sie nicht überraschend, dass es nach einer Wahl auch Kontakte innerhalb der Koalition gibt. Aber ich kann hier keine Auskunft darüber geben. Das sind Beratungen innerhalb der Koalition, wie sie immer wieder vorkommen - wie man sich verabredet. Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.

Zusatzfrage: Das Wahlergebnis hat durchaus auch Auswirkungen auf das Bundeskabinett, weil die derzeitige Justizministerin wohl bereits ihr Rücktrittsgesuch eingereicht hat. Wird darüber heute gesprochen werden? Wissen Sie schon, wann Sie uns eine neue Justizministerin oder einen neuen Justizminister präsentieren können?

StS Seibert: Nach meinem Wissensstand ist noch kein Entlassungsgesuch von Ministerin Barley im Kanzleramt eingegangen. Wenn das eingeht und wenn dem entsprochen wird, dann wird natürlich eine Nachbesetzung an der Spitze des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erfolgen. Über einen Zeitraum kann ich Ihnen jetzt noch keine Auskunft geben. Wie gesagt: Noch ist das Gesuch nicht eingegangen.

Frage: Herr Zimmermann, wann ist damit zu rechnen?

Zimmermann: Ministerin Barley hatte Kontakt mit der Bundeskanzlerin. Sie hat ihr Amt als Bundesjustizministerin, wie angekündigt, zur Verfügung gestellt. Sie hat aber mit der Bundeskanzlerin die Absprache getroffen, dass sie die Geschäfte bis zur Vereidigung ihrer Nachfolge weiterführen wird.

Zusatzfrage: Wie lange könnte das dauern, und warum ist Frau Barley nicht schon vor ein paar Monaten zurückgetreten?

Zimmermann: Über die Vereidigung der Nachfolge entscheidet nicht das Bundesjustizministerium. Deswegen kann ich zu dem Zeitpunkt keine Angaben machen.

Zusatzfrage: Und warum ist sie nicht schon früher zurückgetreten, um frei für den Wahlkampf zu sein?

Zimmermann: Es ist nicht meine Aufgabe als Sprecher, das zu kommentieren.

Frage: Sind weitere Änderungen in der Regierung zu erwarten, oder geht es nur um Frau Barley?

StS Seibert: Wie gesagt: Wenn ein Entlassungsgesuch der Bundesjustizministerin eingeht, wird darüber entschieden. Dann gäbe es da eine Umsetzung im Kabinett. Weitere Kabinettsumbesetzungen stehen nicht an.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert und Herrn Alter: Es gab am Wochenende ein Interview mit dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, in dem er gesagt hat, er könne "Juden nicht empfehlen, jederzeit überall in Deutschland die Kippa zu tragen". Ist das eine Empfehlung, der sich die Bundesregierung anschließen kann? Wie alarmiert sind Sie von solchen Empfehlungen?

StS Seibert: Ich will zunächst einmal für uns alle hier - für die gesamte Bundesregierung - sagen: Dass die Zahl der antisemitischen Straftaten ansteigt, ist für uns alle ein Anlass zu großer Sorge und sollte für jeden in Deutschland ein Anlass zu großer Sorge sein. Jede einzelne dieser Taten ist ein Angriff auf die Menschenwürde, auf das Recht auf freie Religionsausübung, auf das friedliche, freiheitliche, tolerante Zusammenleben, das unsere Verfassung vorgibt und ermöglicht.

Der Staat hat zu gewährleisten, dass die freie Religionsausübung eines jeden möglich ist. Deswegen - um es ganz klar zu sagen - ist es die Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass jeder sich an jedem Ort unseres Landes sicher bewegen kann, auch mit einer Kippa. Zu dieser Verantwortung stehen wir. Das gilt im Übrigen auch für die Träger anderer religiöser Symbole.

Frage: Ich möchte die Frage der Kollegin wiederholen: Ist das die offizielle Haltung der Bundesregierung, dass man mit der Kippa nicht überallhin gehen kann? Offenbar nicht. Aber wie beurteilen Sie dann die Äußerung des Antisemitismusbeauftragten Felix Klein? Hat er sich damit zu weit vorgewagt?

StS Seibert: Ich habe für die gesamte Bundesregierung unsere ganz klare Haltung - den Auftrag, den wir empfinden - im Kampf gegen den Antisemitismus zum Ausdruck gebracht. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus - er hat ja diesen Doppeltitel - leistet auch bei der Umsetzung dieses Auftrags eine wertvolle Arbeit.

Zusatzfrage: Vielleicht darf ich noch Frau Adebahr fragen: Die Äußerung von Felix Klein hat auch in Israel einiges Aufsehen verursacht. Stehen Sie - vielleicht über den israelischen Botschafter hier in Berlin oder den deutschen Botschafter in Israel - in Kontakt? Wie laufen diese Gespräche?

Adebahr: Unsere Botschaft in Israel steht in Kontakt mit israelischen Stellen. Die Äußerung haben natürlich auch wir gesehen. Unsere Botschaft bringt dort zum Ausdruck, was unser Außenminister am Wochenende getwittert hat:

"Niemand soll seinen jüdischen Glauben jemals wieder verstecken müssen - weder in Deutschland noch anderswo. Statt die #Kippa zu verstecken, müssen wir alle noch deutlicher #Gesichtzeigen gegen Antisemitismus."

Frage: Der "Spiegel" berichtet, dass die CDU-Vorsitzende, Frau Kramp-Karrenbauer, regelmäßig an der "Morgenlage" teilnehme. Können Sie uns in verständlicher Sprache erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage die CDU-Vorsitzende bei vertraulichen Gesprächen - insbesondere wenn es um Geheimdienstberichte geht - dabei ist?

StS Seibert: Ich kann Ihnen in hoffentlich verständlicher Sprache erläutern, dass ich über etwaige vertrauliche Besprechungen im Bundeskanzleramt hier keine Auskunft gebe. Die Bundeskanzlerin und die CDU-Vorsitzende sind - dazu haben sich beide mehrfach öffentlich geäußert - in einem sehr engen Austausch. Über interne Abläufe im Bundeskanzleramt - dazu gehört eben auch die Frage, wer an Besprechungen teilnimmt - kann und werde ich hier nichts berichten.

Zusatzfrage: Sie können das also nicht ausräumen? Sie hatten ja in einer parlamentarischen Antwort gesagt: "Nachrichtendienstliche Informationen erhalten nur die Personen, die dazu berechtigt sind."

StS Seibert: Das ist einhundertprozentig richtig.

Zusatzfrage: Das heißt, Frau Kramp-Karrenbauer geht raus, wenn solche Berichte in der "Morgenlage" besprochen werden. Sie ist ja nicht dazu berechtigt. Korrekt?

StS Seibert: Ich habe dem, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Der Satz, den Sie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage zitiert haben, trifft vollkommen zu: Nachrichtendienstliche Informationen erhalten nur die Menschen, die dazu berechtigt sind.

Zusatzfrage: Und Frau Kramp-Karrenbauer ist nicht dazu berechtigt. Korrekt?

StS Seibert: Ich gebe hier keine Auskunft über die wechselnden Besetzungen von Besprechungen im Bundeskanzleramt. Das sind interne Vorgänge.

Frage: Im österreichischen Parlament wird voraussichtlich heute ein Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Kurz gestellt. Aus diesem Anlass möchte ich Herrn Seibert und Frau Adebahr fragen: Wie ist es um das partnerschaftliche Vertrauen in die Arbeit der österreichischen Regierung bestellt?

StS Seibert: Sie wissen, dass wir solche innenpolitischen Vorgänge in engen Partner- und Freundesstaaten nicht kommentieren und dass Sie mich nicht dazu verleiten werden, Zensuren zu geben.

Zusatzfrage: Können Sie vielleicht sagen, wie die Zusammenarbeit bisher verlaufen ist?

StS Seibert: Deutschland und Österreich sind einander sehr nahe, nicht nur geografisch, sondern auch in der politischen Zusammenarbeit. Das hat zu allen Zeiten gegolten.

Frage: Eine Frage an Frau Adebahr: Saudi-Arabien plant in den nächsten Tagen die Hinrichtung dreier prominenter religiöser Führer. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Und gibt es irgendwelche neuen Erkenntnisse im Mordfall Kashoggi?

Adebahr: Zu Ihrer letzten Frage habe ich keinen neuen Stand mitzuteilen.

Ich denke, die Haltung der Bundesregierung und der gesamten Europäischen Union zur Todesstrafe ist bekannt; wir haben sie in vielen verschiedenen Fällen immer wieder vorgetragen. Auch die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien haben wir hier verschiedentlich kritisch beobachtet. Wenn es in konkreten Fällen Anlass gibt, uns dazu zu äußern, werden wir das tun.

Zusatzfrage: Sehen Sie momentan irgendwelchen Anlass, in diesem Fall zu intervenieren? Anscheinend sollen diese Personen ja in den nächsten Tagen hingerichtet werden.

Adebahr: Ich habe Ihnen an dieser Stelle nichts dazu mitzuteilen.

Frage: Zwei Menschen aus der Protestbewegung in Hongkong haben offenkundig in Deutschland Asyl erhalten. Darauf gibt es, wenn ich richtig informiert bin, eine Reaktion der chinesischen Seite. Können Sie uns dazu etwas sagen? Haben Sie auf diese Reaktion der Chinesen bereits reagiert?

Adebahr: Ich glaube, Sie waren am Freitag nicht da, als wir ausführlich darüber gesprochen haben. Übers Wochenende hat sich das nicht weiterentwickelt. Es gab Gespräche zwischen chinesischer Seite und der deutschen Botschaft und dem Generalkonsulat. Alles, was ich dazu zu sagen habe, habe ich schon am Freitag gesagt.

Frage: Herr Seibert, noch einmal zum Ausgang der Europawahl: Jetzt steht der Sondergipfel an, auf dem Personalien besprochen werden sollen. Wird sich die Bundeskanzlerin vehement dafür einsetzen, dass Weber Kommissionschef wird?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat sich zu genau dieser Frage in den letzten Tagen mehrfach geäußert. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

Ich habe gesagt: Die europäischen Staats- und Regierungschefs kommen zusammen, um gemeinsam das Ergebnis der Wahl und die Besetzungsverfahren für die Spitzenpositionen in der Europäischen Union zu erörtern.

Das alles wird morgen beim informellen Abendessen geschehen. Das kann ich hier natürlich nicht vorwegnehmen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Parteien, die die Bundesregierung tragen, sich für die Berücksichtigung der Spitzenkandidaten in diesem Besetzungsprozess eingesetzt haben. Insofern, denke ich, wird das bei der Diskussion eine herausgehobene Rolle spielen.

Zusatzfrage: Erwarten Sie denn jetzt schon eine Entscheidung in dieser Frage?

StS Seibert: Ich will den morgigen Beratungen nichts vorwegnehmen. Es ist mehrfach gesagt worden: Es geht jetzt erst einmal darum, das Verfahren sozusagen einzuleiten, den Startschuss zu geben und die entsprechenden Gespräche miteinander und mit dem Europäischen Parlament in Gang zu bringen.

Frage: Die E-Auto-Prämie läuft bekanntlich am 30. Juni aus. Das ist schon ziemlich bald, in vier Wochen. Wie soll es dann nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums weitergehen?

Wagner: Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Verlängerung der Prämie. Demnächst werden wir darüber informieren. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen nichts weiter berichten.

Zusatzfrage: Dass die Prämie verlängert werden soll, ist bekannt. Die Frage ist natürlich, in welcher Form. In der bisherigen Form? Meinten Sie das?

Wagner: Details werden wir, wie gesagt, demnächst bekanntgeben. Es geht einerseits um die Verlängerung der E-Auto-Prämie überhaupt, andererseits darum, wie sie noch attraktiver ausgestaltet werden kann, um noch mehr Anreize für den notwendigen Ausbau der E-Mobilität zu setzen. Diese Fragen werden jetzt besprochen und abgestimmt. Zu gegebener Zeit werden wir uns dazu äußern.

Zusatzfrage: Könnte diese "gegebene Zeit" übermorgen sein, wenn das im Klimakabinett Thema ist?

Wagner: Wie gesagt, zum konkreten Zeitplan kann ich nichts sagen. Das wird, wie Sie richtig gesagt haben, auch im Klimakabinett besprochen. Denn die E-Mobilität ist natürlich auch im Rahmen der Verkehrswende ein großes Thema. Konkrete Ergebnisse werden wir mitteilen, wenn es so weit ist.

Frage: Eine Frage an das Justizministerium: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine ausreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten und deshalb nicht zum Ausstellen Europäischer Haftbefehle befugt sind. Wie bewerten Sie das? Kann das über die Frage der Europäischen Haftbefehle hinaus Auswirkungen haben? Gibt es Handlungsbedarf?

Zimmermann: Richtig ist, dass der EuGH heute über diese Frage entschieden hat. Wir haben das Urteil zunächst zur Kenntnis genommen. Wir werden es jetzt zügig auswerten und daraufhin entscheiden, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Genaueres kann ich im Moment noch nicht sagen.

Zur Einordnung: Jedem Europäischen Haftbefehl liegt ein nationaler Haftbefehl zugrunde, den ein Richter erlassen hat.

Zusatzfrage: In dem Urteil liegt eine ganz grundlegende Kritik. So könnte man das zumindest sehen. Sehen Sie das so?

Zimmermann: Bevor die Auswertung nicht abgeschlossen ist, möchte ich dazu nicht Stellung nehmen.

Montag, 27. Mai 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 27. Mai 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-27-mai-2019-1631360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2019

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