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PRESSEKONFERENZ/1896: Regierungspressekonferenz vom 31. Juli 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 31. Juli 2019
Regierungspressekonferenz vom 31. Juli 2019

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung zivilprozessrechtlicher Vorschriften), mögliche maritime Schutzmission am Persischen Golf, Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu Asylanträgen von zwei Jesiden in Deutschland, INF-Vertrag, Forderung des UN-Flüchtlingskommissariats nach einer Ausweitung des Familiennachzugs, Tötungsdelikt am Hauptbahnhof Frankfurt am Main, Grundrente, Festnahmen von Demonstranten in Moskau, Wiederaufforstungsprogramm, Meldungen über die Weitergabe von Daten des SIS durch Großbritannien an die USA

Sprecher: SRS'in Demmer, Wogatzki (BMF), Strater (BMVI), Burger (AA), von Plüskow (BMVg), Ruwwe-Glösenkamp (BMI), Jäger (BMAS), Bürgelt (BMEL)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Heute hat das Kabinett unter Leitung des Vizekanzlers Olaf Scholz getagt und diverse Dinge beschlossen.

Unter anderem hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Wir wollen den Aufwuchs bei der Zahl der E-Autos weiter beschleunigen. Dazu stützt sich die Bundesregierung auf eine ganze Palette von Maßnahmen:

Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Wer ein E-Auto oder einen extern aufladbaren Hybridwagen als Dienstwagen fährt, für den wird die Bemessungsgrundlage halbiert; man zahlt also auch jetzt schon nur die Hälfte an Steuern. Diese Regelung ist jetzt bis Ende 2030 verlängert worden. Bis Ende 2030 wird auch von der Steuer befreit, wer sein Elektro- oder Hybridelektroauto im Betrieb auflädt. Das Gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Bei Jobtickets wird eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale eingeführt. Die Steuerbefreiung für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber wird bis Ende 2030 verlängert. Zu begrüßen ist auch, dass mit dem Gesetzentwurf endlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz für elektronische Bücher und Publikationen eingeführt wird. Deutschland hatte sich auf europäischer Ebene seit Langem für diese Art der Gleichstellung mit physischen Produkten eingesetzt. Darüber hinaus erfolgen neben weiteren begünstigenden Maßnahmen zwingend notwendige Änderungen im Steuerrecht, darunter Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung.

Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Steuerumgehungen bei der Grunderwerbsteuer, sogenannte Share Deals, wirksam einzudämmen. Dazu hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.

Die Praxis hat gezeigt, dass es insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Diese Gestaltungen führen zu erheblichen Steuerausfällen. Dabei werden anstelle einer Immobilie selbst Anteile an einem Unternehmen erworben, das Immobilien besitzt. Dieser Erwerb bleibt bislang grunderwerbsteuerfrei, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile übertragen werden. Der Gesetzentwurf schränkt diese Grunderwerbsteuerbefreiung nun erheblich ein.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Änderungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt und die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erweitert.

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein zentrales Anliegen der Finanzmarktpolitik der Bundesregierung. Damit trägt die Bundesregierung der staatlichen Aufgabe Rechnung, Bürger und Wirtschaft vor Verbrechen und Terror zu schützen. Für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist es gut und effizient, dass auf europäischer Ebene einheitliche Standards festgelegt worden sind.

Wesentliche Regelungen sind: Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten wird um Finanzdienstleistungen mit bestimmten Kryptowerten und das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung erweitert. Im Nicht-Finanzsektor werden als Mietmakler tätige Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser sowie Kunstlagerhalter in den Kreis der Verpflichteten einbezogen, die geldwäscherechtliche Verpflichtungen erfüllen müssen. Bei öffentlichen Versteigerungen sind künftig bei Barzahlungen ab 10 000 Euro bestimmte Pflichten des Geldwäschegesetzes einzuhalten, insbesondere bei Zwangsversteigerungen von Immobilien durch Gerichte. Das 2017 geschaffene Transparenzregister wird für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich sein; ein Nachweis eines berechtigten Interesses ist dann nicht mehr notwendig. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird beim Abgleich polizeilicher Datenbanken auch über Treffer in geschützten Dateien informiert, und sie erhält Zugang zum Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Die Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen wird angesichts aktueller Geldwäscheverdachtsfälle und erhöhter Geldwäscherisiken in diesem Sektor konkretisiert.

Dann hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung geändert und modernisiert werden. Im Wesentlichen geht es darum, die Qualität und Effizienz von zivilgerichtlichen Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin zu gewährleisten. Um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern, sind entsprechende gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich. Die neuen Regelungen tragen dem Wandel der Lebensverhältnisse, der gewachsenen Komplexität der Rechtsbeziehungen und auch den veränderten Erwartungen an die Justiz Rechnung.

Frage: An das Finanzministerium und das Verkehrsministerium: Noch sind Elektroautos ja in sehr Kleiner Zahl in Deutschland unterwegs. Welchen Effekt erhoffen Sie sich von der Steuererleichterung, der Förderung, für das Klima und für die Marktbelebung?

Zweite Frage: Elektroautos sind immer noch sehr teuer im Vergleich zu den Autos mit Verbrennungsmotoren. Was haben jetzt Normalverdiener davon, wenn Dienstwagen steuerlich erleichtert werden?

Wogatzki: Zunächst ist diese Maßnahme ein Baustein zur Erreichung des Klimaziels, das hat der Minister mehrfach betont. Zu Ihrer Frage kann man sagen, dass ein großer Anteil der Neuzulassungen - die konkreten Zahlen liegen mir jetzt nicht vor - Dienstwagen sind. Wenn diese steuerlich gefördert werden, dann kann man davon ausgehen, dass Firmen da auch zugreifen. Nach einem Jahr oder vielleicht etwas länger stehen diese Wagen dann ja dem Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung, sodass so schrittweise auch eine Sättigung des Gebrauchtwagenmarkts herbeigeführt wird.

Strater: Sie haben gefragt, was wir im Bereich der Elektromobilität tun. Zunächst einmal begrüßen wir natürlich den Gesetzentwurf des Finanzministeriums - es ist ein wichtiger Baustein für den Hochlauf der Elektromobilität, hier die steuerliche Förderung voranzubringen. Ich möchte den Blick hinsichtlich unserer Ziele in diesem Bereich, gerade mit Blick auf die Klimaschutzziele, die wir hier als Bundesregierung haben, auch einmal ein bisschen weiten: Wir brauchen hierfür bis 2030 auf deutschen Straßen 10 Millionen Elektro-Pkw, 500 000 Elektro-Nutzfahrzeuge und 300 000 Ladepunkte.

Was den Bereich der privaten Elektrofahrzeuge angeht, hat der Minister immer gesagt, dass wir den sogenannten Elektro-Käfer-Effekt brauchen, also das E-Auto als Breitenprodukt - nicht als Nischenprodukt, sondern als Breitenprodukt. Wir müssen den Blick auch auf die Ladeinfrastruktur lenken und hier das Henne-Ei-Problem lösen, das heißt, Laden muss immer, für alle und überall möglich sein. Was tun wir dafür? Wir fördern alternative Antriebstechnologien technologieoffen und verkehrsträgerübergreifend. Das heißt, Elektromobilität mit Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, alternative Kraftstoffe: Das sind die Förderbereiche, die wir haben.

Ich möchte Ihnen einmal einige Programme nennen, mit denen wir die Elektromobilität nach vorne bringen. Das ist zum einen das Förderprogramm "Ladeinfrastruktur Elektromobilität" mit bereits 300 Millionen Euro, das Förderprogramm "Elektromobilität vor Ort" mit bereits 140 Millionen Euro, das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie mit 247 Millionen Euro, die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie mit 248 Millionen Euro. Im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft" kümmern wir uns auch mit einer Förderrichtlinie um die Elektromobilität, und wir haben auch eine Förderrichtlinie für energieeffiziente und/oder CO2-arme Lkw.

Das heißt, wir werden in den nächsten Jahren massiv in diesem Bereich fördern und investieren, um auch den Massenmarkt weiter voranzubringen.

Frage : Soweit ich mich erinnere, ist die Abschreibungsfrist für betrieblich genutzte Fahrräder länger als die für betrieblich genutzte Autos. Bleibt diese Ungleichbehandlung auch bei der E-Mobilität bestehen?

Wogatzki: Das kann ich Ihnen jetzt konkret nicht sagen, das müsste ich gegebenenfalls nachreichen - so tief stecke ich in den Details der Gesetzentwürfe jetzt nicht drin.

Frage: So, wie ich das verstanden habe, geht es hier um eine Verlängerung bereits bestehender Maßnahmen. Was genau ist jetzt neu?

Wogatzki: Es geht zum Teil um die Verlängerung, da haben Sie recht. Bei der Dienstwagenbesteuerung war vorgesehen, die Regelung bis Ende 2021 zu befristen; jetzt soll sie darüber hinaus bis 2030 befristet werden. Zu den neuen Maßnahmen gehört die Sonderabschreibung für Elektro-Lieferfahrzeuge; diese Förderung war in dem alten Steuergesetz nicht vorgesehen. Darunter fallen zum Beispiel die Sprinter, die dann auch steuerlich gefördert werden. Verlängert wird auch die Steuerbefreiung für den Ladestrom und die Pauschalbefreiung für die Ladestromvorrichtungen. Neu ist auch die Erleichterung bei der Gewerbesteuer bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen. Es ist also ein Mischmasch aus Verlängerungen und Neuregelungen.

Frage : Eine Frage im Prinzip an alle Ministerien und auch an das Bundespresseamt: Ist denn geplant, jetzt vielleicht mit gutem Beispiel voranzugehen? Greifen die Ministerien dann künftig ausschließlich noch auf E-Fahrzeuge zurück, oder haben Sie nach wie vor auch Benziner und Diesel im Fuhrpark stehen?

SRS'in Demmer: Vielleicht kann ich den Anfang machen: Ich fahre hier in der Regel immer mit einem E-Auto vor - ausgerechnet heute nur mit einem Hybridfahrzeug, weil das andere in der Reparatur ist.

Burger: Unser Fuhrpark wird ebenfalls Stück für Stück auf Elektrofahrzeuge umgerüstet. Ich bin gerade ebenfalls mit einem Plug-in-Hybrid elektrisch hierhergefahren worden. Ich glaube, eine Kleine Einschränkung gilt für unsere Auslandsvertretungen, weil zum Teil in manchen Ländern einfach die Infrastruktur für Elektromobilität nicht in derselben Form besteht oder es besondere Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge gibt.

Vorsitzende Wefers: Ich möchte hier jetzt ungern die ganzen Häuser abfragen.

Zusatzfrage : Aber eine Nachfrage noch: Kann das also jedes Ministerium für sich nach eigenem Gutdünken entscheiden?

SRS'in Demmer: Die Verantwortung für die Fuhrparks liegt in den Ressorts.

Vorsitzende Wefers: Gibt es irgendeine Möglichkeit einer Übersicht, in der das einmal zusammengefasst wird? Vielleicht hat die Regierung ja schon einmal eine entsprechende Anfrage beantwortet.

Zusatzfrage : Oder gibt es eine Empfehlung der Bundesregierung?

SRS'in Demmer: Wir reichen das gegebenenfalls nach.

Frage (zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes): Erste Frage: Was ist denn der Grund dafür, dass das aus dem Jahressteuergesetz herausgelöst wurde?

Zweite Frage: Es gibt aus der Opposition ja schon Befürchtungen, dass deshalb das Gesetz ganz scheitern könnte. Wie sicher sind Sie sich denn, das diesmal durchzubekommen - vielleicht anders auch als bei der Grundsteuer, wo ja im Nachhinein noch sehr stark verbessert worden ist?

Wogatzki: Zu den internen Überlegungen, wie wir unsere Gesetze ausgestalten und wo wir was andocken oder rausnehmen, möchte ich hier jetzt ungern Stellung nehmen. Ganz klar ist, dass es ein ganz besonderes Bedürfnis von Minister Scholz ist, Steuermissbrauch zu bekämpfen. Klar ist auch, dass es einen Beschluss der Länderfinanzminister gibt, dass gerade auch bei diesen Share Deals die missbräuchliche Gestaltung möglichst eingedämmt wird. Zur Frage, warum das jetzt ein eigenes Gesetz ist, kann ich Ihnen hier jetzt nichts weiter sagen.

Frage : Im Gesetzentwurf steht ja schon, dass Sie die Steuerausfälle derzeit nicht beziffern können. Können Sie denn etwas zu den erwarteten Mehreinnahmen sagen?

Wogatzki: Das kann ich im Moment auch nicht, das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Zusatzfrage : im Gesetzentwurf heißt es ja auch: "Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind". Sie haben es ja gerade selber angesprochen: Hier gibt es ein erhebliches Gerechtigkeitsproblem. Die einfachen Immobilienkäufer zahlen die Grunderwerbsteuer; diejenigen, die größere Objekte kaufen, drücken sich darum. Deshalb meine Frage: Warum erschwert man diesen Sachverhalt nur, warum schafft man ihn nicht ab und sagt einfach: "Egal, welche Immobilie verkauft wird, es ist immer grundsätzlich Grunderwerbsteuer zu zahlen"?

Wogatzki: Finanzminister Scholz hat diesen Gesetzentwurf so vorgelegt, wie er auch mit seinen Länderfinanzkollegen abgestimmt ist - die Grunderwerbsteuer steht ja den Kommunen zu. Insofern ist das der politische Konsens, der gefunden wurde.

Zusatzfrage : Es wäre ja trotzdem ein ursoziales Anliegen, die Käufer von größeren Immobilien genauso zur Kasse zu bitten wie die normalen Immobilienkäufer. Warum ist das nicht möglich?

Wogatzki: Ich habe Ihnen dazu jetzt gesagt, was ich hier sagen kann.

Zusatzfrage : Ich habe noch eine Frage zum Thema Geldwäsche: Wie viele Meldungen gab es denn zum Beispiel im letzten Jahr in Sachen Geldwäsche, bevor diese Änderung kam?

Wogatzki: Diese Zahlen finden Sie auf unserer Internetseite beziehungsweise auf der Seite der FIU; die habe ich hier jetzt nicht dabei.

Frage : Vermutlich an das Auswärtige Amt, aber auch an Frau Demmer als die Sprecherin des Vizekanzlers - wir haben heute Morgen ja den Vizekanzler zu diesem Thema gehört -: Die Aussage der Bundesregierung im Hinblick auf eine US-geführte Schutzmission in der Straße von Hormus ist ja relativ eindeutig und klar. Verstehe ich es richtig, dass das kein Präjudiz für eine anders gestaltete, aber dennoch militärische Geleitschutzoperation in dieser Region ist?

SRS'in Demmer: Vielleicht mache ich einmal den Anfang. Ich würde gerne vorwegschicken: Im transatlantischen Bündnis besteht Einigkeit darüber, dass die Festsetzung der "Stena Impero" durch den Iran als überaus gefährlicher und rechtswidriger Eingriff in die Freiheit der Seeschifffahrt durch nichts zu rechtfertigen war. Wir haben das iranische Vorgehen gemeinsam scharf verurteilt. Die freie Navigation in der Straße von Hormus und ihrer Umgebung ist für die Stabilität der ganzen Region von großer Bedeutung. Wir fordern Teheran erneut in aller Klarheit auf, das britische Schiff "Stena Impero" unverzüglich freizugeben.

Die USA haben vor Kurzem einer Reihe von Verbündeten, auch Deutschland, ihr Konzept für eine Seeraumüberwachungsmission am Persischen Golf vorgestellt und um Beiträge gebeten. Dazu und zu den weiteren Fragen maritimer Sicherheit in der Region sind wir mit Frankreich und Großbritannien in enger Abstimmung. Wie der Außenminister wiederholt betont hat, liegt aus unserer Sicht die Priorität auf diplomatischen Bemühungen und Deeskalation. Die Bundesregierung steht dem konkreten US-Vorschlag zurückhaltend gegenüber und hat keinen Beitrag angeboten, da der Gesamtansatz unserer Politik vom derzeitigen Ansatz der USA deutlich abweicht. Uns ist wichtig, den Weg der Diplomatie weiter zu beschreiten und in aller inhaltlichen Klarheit das Gespräch auch mit dem Iran zu suchen, eine Deeskalation zu erreichen und auf den Fortbestand des Nuklearabkommens hinzuwirken. Eine Beteiligung an einer US-geführten Mission könnte dieses Anliegen erschweren, obwohl wir das konkrete Ziel der Freiheit der Schifffahrt natürlich teilen.

Zusatzfrage : Frau Demmer, Sie haben jetzt all das gesagt, was ich eigentlich vorausgesetzt hatte und was auch gar keine Antwort auf meine Frage war. Sie sagen ja, Sie seien mit Großbritannien und Frankreich im Gespräch. Meine Frage ist: Hält die Bundesregierung eine Beteiligung an einer solchen Operation oder Mission weiter offen, wenn sie eben nicht eine US-geführte Mission ist?

Daran anknüpfend: Sie sagen, die diplomatischen Bemühungen hätten oberste Priorität. "Priorität" bedeutet ja, dass es daneben auch andere Handlungsmöglichkeiten gibt. Verstehe ich das so richtig, oder heißt "Priorität" in Ihrem Sprachgebrauch, dass es die einzige Handlungsmöglichkeit ist?

SRS'in Demmer: Sie haben mich völlig richtig verstanden: Priorität.

Zu Ihrer ersten Frage: Grundsätzlich betrachtet die Bundesregierung den Vorschlag einer maritimen Schutzmission europäischer Staaten natürlich weiterhin als erwägenswert, und wir sind dazu, wie schon gesagt, mit den europäischen Partnern im Austausch - insbesondere mit Frankreich und Großbritannien.

Zusatzfrage : Wenn Sie jetzt sagen, die Bundesregierung halte die Überlegungen zu einer Schutzmission europäischer Staaten weiterhin für erwägenswert, heißt das dann: Die Bundesregierung zieht dabei auch den Einsatz militärischer Mittel in Betracht? Sonst wäre es ja nicht erwägenswert.

SRS'in Demmer: Ich glaube, Sie haben mich völlig richtig verstanden. Die Bundesregierung betrachtet den Vorschlag einer maritimen Schutzmission im europäischen Rahmen weiterhin als erwägenswert.

Frage: Wie steht es denn um die Beteiligung der Akteure vor Ort, wenn Sie sagen, Sie ständen in Gesprächen?

Dann eine Frage zur Präsenz vor Ort: Wie ist denn das jetzt? Werden die deutschen Schiffe auch begleitet oder nicht? Wie sieht es dort also aktuell vor Ort aus?

Burger: Zu den Gesprächen kann ich gerne ausführen, dass wir im Moment gemeinsam mit Großbritannien und Frankreich als E3 ganz intensiv diplomatische Gespräche mit Washington und mit Teheran führen, um zu Deeskalation und Dialog beizutragen, weil wir uns einig sind, dass wir an diesem diplomatischen Ansatz gegenüber dem Iran festhalten wollen. Wir unterstützen dabei ausdrücklich auch die Vermittlungsbemühungen von Präsident Macron.

Daneben stehen wir mit den EU-Partnern und den weiteren verbleibenden Staaten, die sich am JCPOA beteiligen, in intensivem Kontakt, um den JCPOA zu erhalten. Ich hatte Ihnen hier am Montag von der Sitzung der Joint Commission berichtet, die am Sonntag in Wien stattgefunden hat. Es war sehr wichtig, dass sich dort, in Wien, alle verbliebenen Teilnehmer des JCPOA für die Bewahrung der Vereinbarung ausgesprochen haben.

Wir sprechen mit den E3 auch darüber, wie man die Staaten der Region bezüglich des Themas der maritimen Sicherheit an einen Tisch bekommen kann. Dafür gibt es natürlich auch durchaus Kontakte mit genau diesen Staaten der Region. Aus unserer Sicht bedarf es funktionierender Gesprächskanäle, um in so einer angespannten Situation ungewollte Eskalationen zu vermeiden und um den Respekt und die Geltung der gemeinsamen Regeln für die freie Schifffahrt unter anderem durch Vertrauensbildung zu verbessern.

Vorsitzende Wefers: Jetzt ist noch die Frage offen, wie die praktische Situation aussieht.

Burger: Vielleicht kann das BMVg das ergänzen, was die Präsenz deutscher Militäreinheiten vor Ort angeht, wenn das die Frage ist.

Zusatzfrage: Die Frage war tatsächlich: Werden jetzt auch deutsche Tanker von den Briten und Amerikanern begleitet, oder profitieren wir von deren Präsenz vor Ort?

Burger: Ich habe darüber keine Erkenntnisse.

Plüskow: Seitens der Bundeswehr gibt es dort keine Einheiten, wenn das Ihre Frage war.

Frage: Frau Demmer, seit der Regierungspressekonferenz vom Montag gab es ja weitere Stimmen aus dem Parlament - nicht nur aus der Union -, die eben auf diese europäische Mission drängen. Würden Sie angesichts dieser dauernden Appelle davon sprechen, dass sich Deutschland dabei in einer Führungsverantwortung sieht, wenn es darum geht, eine europäische Mission auf jeden Fall sicherzustellen?

Wenn Großbritannien nicht dabei wäre, wäre die mögliche europäische Mission dann gescheitert?

SRS'in Demmer: Wir haben zunächst einmal zur Kenntnis genommen, dass dem neuen britischen Premierminister Boris Johnson eine enge Bindung britischer Aktivitäten in der Straße von Hormus an die Planungen der USA vorschwebt. Dennoch bleibe ich dabei: Grundsätzlich betrachtet die Bundesregierung den Vorschlag einer maritimen Schutzmission europäischer Staaten weiterhin als erwägenswert, und darüber stehen wir in einem engen Austausch.

Zusatzfrage: Hat irgendjemand der drei Genannten dabei eine Verantwortungsrolle oder eine Führungsrolle, oder geschieht das wirklich in der Trias der Drei?

Sie sagten eben "vor allen Dingen mit Frankreich und Großbritannien". Gibt es weitere Länder, die da gelegentlich einbezogen werden?

SRS'in Demmer: Wir stehen eben, wie gesagt, vor allen Dingen mit jenen beiden in engem Austausch - und das auf Augenhöhe.

Frage : Das Verteidigungsministerium sagte ja gerade, es gebe keine deutschen Einheiten vor Ort. Aber ich gehe einmal davon aus, dass die Bundesregierung immer sehr vorausschauend plant und auch Eventualitäten berücksichtigt. Deswegen habe ich die Frage an das Verteidigungsministerium und auch an die Bundesregierung: Was machen Sie denn, wenn ein deutsches Schiff vom Iran aufgebracht wird? Fragen Sie dann die Amerikaner um Hilfe?

Burger: Ich glaube, auf solche spekulativen Fragen antworten wir in dieser Regierungspressekonferenz aus gutem Grund nicht.

Zusatzfrage : So ganz spekulativ ist das ja nicht. Das ist ja schon britischen Schiffen geschehen. Insofern ist es ja naheliegend, dass auch deutsche betroffen sein können.

Burger: Wie gesagt: Das ist die Frage, was wäre, wenn ein deutsches Schiff betroffen wäre, und auf diese Art von Fragen würden wir hier ganz grundsätzlich nie Antworten geben.

Frage : Zum einen würde ich gerne noch einmal diese wirtschaftliche Frage stellen. Vielleicht ist das Verkehrsministerium an dieser Stelle ja hilfreich: Gibt es eine Übersicht über den Schiffsverkehr deutscher Reeder beziehungsweise deutsch geflaggter Schiffe in dieser speziellen Seeregion?

Noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Wie bewerten Sie eigentlich das gestrige Gespräch auf der Ebene von Marinekommandeuren der UAE und des Iran? Darüber gibt es gegensätzliche Darstellungen. Manche sagen, das sei ein Durchbruch für eine regionale Sicherheitskonstruktion, und andere sagen, die hätten nur über Fischereithemen geredet.

Strater: Ich kann es kurz machen: Eine solche Übersicht kann ich Ihnen nicht geben. Die liegt mir nicht vor. Ich würde Sie bitten, dann direkt mit dem Verband der Reeder Kontakt aufzunehmen, damit Sie dort entsprechende Informationen enthalten.

Zusatzfrage : Heißt das, das Verkehrsministerium hat kein Lagebild?

Strater: Ich habe im Moment keinen solchen Überblick. Wenn Sie direkt Informationen haben wollen, dann wenden Sie sich doch bitte einfach direkt an den Reederverband. Dann werden Sie da auch eine entsprechende Auskunft erhalten.

Zusatzfrage : Meine Frage ist: Hat das Ministerium kein entsprechendes Lagebild?

Strater: Ich habe - - -

Zuruf : (akustisch unverständlich)

Strater: Mehr kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich habe es im Moment nicht parat.

Zusatzfrage : Das verstehe ich ja. Das werfe ich Ihnen ja auch gar nicht vor. Da Sie mich an den Reederverband verweisen, wollte ich wissen: Hat das Ministerium grundsätzlich ein solches Lagebild?

Strater: Wir stehen natürlich mit dem Reederverband und den Reedern in Kontakt. Ob wir eine solche Übersicht haben, kann ich im Moment nicht sagen.

Vorsitzende Wefers: Wollen Sie noch einmal nachschauen?

Strater: Im Moment kann ich nicht nachschauen.

Vorsitzende Wefers: Nein, ich meinte nicht "im Moment", -

Strater: Ich bemühe mich gerne.

Vorsitzende Wefers: - sondern dass Sie noch einmal schauen, falls Sie etwas haben, -

Strater: Ich verspreche hier aber nichts.

Vorsitzende Wefers: - dass Sie es vielleicht nachreichen, was ja nicht heißt, dass man nicht trotzdem den Reederverband anrufen kann oder sich an ihn wenden kann.

Die zweite Frage ging an das Auswärtige Amt.

Burger: Ich hatte ja gesagt, dass es aus unserer Sicht angesichts der Lage wichtig ist, im Dialog zu bleiben. Deswegen sind aus unserer Sicht alle Gesprächsinitiativen grundsätzlich zu begrüßen. Ich habe heute noch keine vertiefte Bewertung der emiratisch-iranischen Gesprächskontakte, die Sie erwähnt hatten, dabei. Aber es ist aus unserer Sicht ein sehr gutes Zeichen, dass es jetzt überhaupt wieder Gesprächskontakte gegeben hat. Das entspricht dem, was wir meinen, wenn wir sagen, dass es wichtig ist, die Staaten der Region an einen Tisch zu bringen.

Zusatzfrage : Die Frage ist doch gerade, ob diese Gesprächskontakte nur die üblichen dreimonatigen Routinegesprächskontakte in Bezug auf Fischfangzonen sind oder ob das das ist, was Sie vermuten oder erwarten. Wird es dazu von Ihrer Seite noch eine Stellungnahme geben?

Burger: Wie gesagt: Ich glaube, in der derzeitigen angespannten Lage ist jede Art von Gesprächskontakt grundsätzlich positiv zu bewerten. Eine vertiefte Bewertung dieser jetzt gerade erfolgten Kontakte habe ich heute noch nicht.

Frage : Herr von Plüskow, hat die Marine denn derzeit Kapazitäten, um sich zum Beispiel an einer erwägenswerten Mission europäischer Art zu beteiligen?

Plüskow: Ich hatte ja bereits am Montag etwas dazu gesagt. Daran hat sich für uns im Grunde nichts geändert. Es liegt weder ein Auftrag für die Bundeswehr noch ein Parlamentsbeschluss noch irgendetwas anderes vor. Insofern kann ich Ihnen darauf jetzt noch keine Antwort geben, da wir nicht genau wissen, was überhaupt von uns in so einem Fall verlangt werden würde.

Zusatz : Wenn jetzt zum Beispiel eine Korvette gebraucht wird, dann können Sie doch "Ja, wir haben eine, die können wir losschicken" oder "Wir haben keine" oder "Wir haben zwei oder drei" sagen.

Plüskow: Ja, aber das ist ja das, was ich meinte: Wir wissen ja nicht, ob eine Korvette gebraucht wird oder nicht. Insofern hat es überhaupt keinen Sinn, jetzt darüber zu spekulieren, was wir gegebenenfalls irgendwohin schicken könnten.

Frage: Noch einmal zu der Frage der amerikanischen Anfrage an die Bundesregierung: Halten Sie es angesichts der Bedeutung der USA für die europäische und für die deutsche Situation für möglich, Frau Demmer, dass die deutsche Seite diese Anfrage negativ bescheidet? Auf welchem Wege beziehungsweise Level wird das beantwortet und geklärt?

SRS'in Demmer: Es bleibt bei dem, was ich schon gesagt habe. Die Bundesregierung steht diesem Vorschlag der Vereinigten Staaten zurückhaltend gegenüber und hat zunächst keinen Beitrag angeboten, weil der Gesamtansatz unserer Politik gegenüber dem Iran eben deutlich vom derzeitigen Ansatz der USA abweicht.

Zusatzfrage: Herr Burger, gestern gab es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in Bezug auf Asyl für Jesiden. Da wurden Asylanträge eines Jesiden und einer Jesidin abgelehnt, weil es im Sindschar-Gebirge keine hinreichende Gefahr einer Massenverfolgung mehr gebe. Mich würde interessieren, ob sich diese schon höherinstanzliche Entscheidung mit den Lageberichten des Auswärtigen Amtes deckt oder ob es da eine Diskrepanz gibt.

Burger: Zunächst einmal muss ich vorwegschicken: Das Urteil liegt uns nicht vor. Insofern kann und will ich hier keine Bewertung des Urteils vornehmen.

Es ist auch grundsätzlich so, dass die Entscheidung über Asylanträge durch die Zuständigen in den Behörden und gegebenenfalls eben durch Gerichte erfolgt. Die Entscheidung über Asylanträge erfolgt auf Basis der persönlichen Anhörung und der eingehenden Überprüfung von Dokumenten und Beweismitteln für den Einzelfall. In diesem Zusammenhang unterstützt das Auswärtige Amt die genannten Behörden und Gerichte auf dem Wege der Amtshilfe mit Berichterstattung - grundsätzlich und im Einzelfall - über Erkenntnisse zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in den betreffenden Ländern. Diese Berichterstattung erfolgt unverzüglich und gegebenenfalls auch unaufgefordert.

Was die Lage im Nordirak angeht, kann ich sagen, dass die Sicherheitslage in den Hauptsiedlungsgebieten der Jesiden - insbesondere im Raum Sindschar - weiterhin prekär ist und ein Haupthinderungsgrund für eine breitere Rückkehr von jesidischen Binnenvertriebenen ist. Seit dem kurdischen Unabhängigkeitsreferendum im September 2017 stehen die Gebiete zwar formell unter Kontrolle Bagdads, die zentralirakische Regierung kann jedoch nur begrenzt für Sicherheit sorgen. Zahlreiche Milizen sind ebenso präsent wie PKK-nahe Gruppen.

Hinzu kommt: Es gibt immer noch ca. 300 000 jesidische Binnenvertriebene, von denen nach einer IOM-Umfrage 87 Prozent derzeit nicht in ihre Heimat zurückkehren wollen. Neben der Sicherheitslage und zerstörter Infrastruktur beziehungsweise fehlender Grundlage für den Lebensunterhalt spielen oft auch schwere Traumata und großes Misstrauen gegenüber den arabischen Nachbarn eine Rolle. Dazu muss aber auch gesagt werden: Die Situation gerade der IDPs variiert je nachdem, wo sie sich aufhalten, sehr stark. Insgesamt ist gerade, was die Situation der Jesiden im Nordirak angeht, auch eine sehr differenzierte Betrachtung des genauen Orts und der genauen persönlichen Umstände notwendig.

Zusatzfrage: Wenn jetzt immerhin schon ein Oberverwaltungsgericht geurteilt hat und laut Presseberichten eben nicht auf die individuellen Asylanträge, sondern auf die Lage vor Ort verwiesen hat, kann man dann davon ausgehen, dass das Gericht vorher mit Ihnen Kontakt hatte?

Burger: Das kann ich Ihnen in diesem Einzelfall nicht beantworten. Ich hatte ja gerade darzustellen versucht, wie die Zusammenarbeit grundsätzlich funktioniert.

Frage: Kurze Nachfrage zum Thema Visa/Familiennachzug: Haben Sie da eigentlich in Bezug auf Jesiden und den Nordirak eine Statistik darüber, wie es aktuell aussieht?

Burger: Unsere Visastatistiken sind grundsätzlich nicht nach Religionszugehörigkeit aufgeschlüsselt. Deswegen kann ich Ihnen darauf keine spezifische Antwort geben.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium vor dem Hintergrund der Auflösung des INF-Vertrags: Gibt es darüber aktuell Gespräche mit Russland? Hat sich da in den letzten Tagen noch etwas getan?

Plüskow: Nach meiner Kenntnis nicht, nein.

Zusatzfrage: Also keine Neuigkeiten?

Plüskow: Nein.

Frage: Auch noch zum Familiennachzug: Das UN-Flüchtlingskommissariat hat heute gefordert, den Familiennachzug, der ja nur das Recht umfasst, die Kernfamilie, also minderjährige Kinder, oder Eltern nachzuholen, auf Geschwister auszuweiten und den Hinweis gegeben, dass das in Deutschland besonders restriktiv gehandhabt werde. Andere EU-Länder lassen also durchaus auch Geschwister nachholen. Da würde mich einfach - vielleicht vom BMI oder vom Auswärtigen Amt, oder auch Sie, Frau Demmer, können etwas dazu sagen - interessieren, warum Deutschland das so restriktiv handhabt. Wäre zu bedenken, dass man das ausweitet?

Die andere Frage, weil morgen der Jahrestag sein wird, betrifft die seit einem Jahr bestehende Kontingentregelung für Subsidiäre: Haben Sie vielleicht aktuelle Zahlen darüber vorliegen, wie viele jetzt im ersten Jahr über das Kontingent eingereist sind?

Ruwwe-Glösenkamp: Ich kann gerne anfangen, was den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten angeht. In der Tat wird sich morgen das Inkrafttreten der entsprechenden Regelung im Aufenthaltsgesetz jähren. Aus unserer Sicht, wenn man das erste Jahr bilanziert, kann man sagen, dass sich die Regelungen für das Kontingent von 1000 Personen für Familiennachzüge zu subsidiär Schutzberechtigten bewährt haben und inzwischen auch wirklich reibungslos funktionieren. Sie wissen vielleicht, dass das Bundesverwaltungsamt - das ist eine Besonderheit bei diesen Fällen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten - in allen von den Ausländerbehörden übermittelten Fällen umgehend auf der Grundlage der durch die Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen ermittelten auslands- und inlandsbezogenen Sachverhalte eine verbindliche Auswahlentscheidung anhand der Kriterien, die vor einem Jahr im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben worden sind, trifft.

Die Anzahl der durch die Auslandsvertretungen über die Ausländerbehörden dem BVA zugeleiteten Anträge überstieg in den vergangenen zwölf Monaten in fünf Monaten knapp die Grenze von 1000 Anträgen. In den Monaten November und Dezember 2018 konnten sämtliche Anträge durch das BVA Berücksichtigung finden, da - Sie erinnern sich sicherlich noch - von August bis Dezember 2018 keine monatliche Kontingentgrenze von 1000 galt, sondern eine Gesamtzahl von 5000 möglichen Auswahlentscheidungen bis Jahresende 2018. Hintergrund war damals, dass das Verfahren erst anlaufen musste.

In den Monaten Februar, März und April dieses Jahres haben die übersandten Anträge an das Bundesverwaltungsamt knapp das Kontingent von 1000 überstiegen. Diejenigen Anträge, die in diesen Monaten über diese Kontingentgrenze von 1000 fielen, konnten dann in den Folgemonaten berücksichtigt werden.

Insgesamt ist es so, dass das Bundesverwaltungsamt bislang allen Anträgen auf Familiennachzügen zu subsidiär Schutzberechtigten innerhalb der letzten zwölf Monate zustimmen konnte, sofern sie die Voraussetzungen nach 36a Aufenthaltsgesetz erfüllt haben. Das waren aber nur ganz wenige Fälle - einige wenige Dutzend -, in denen einfach Voraussetzungen dafür gefehlt haben, dass das Bundesverwaltungsamt darüber entscheiden konnte, oder in denen es gar nicht um Fälle des subsidiären Schutzes ging, sondern um andere Fälle, also Fehlläufe an das Bundesverwaltungsamt.

Zusatzfrage: Wie viele waren es jetzt im ersten Jahr?

Ruwwe-Glösenkamp: In der Tat habe ich das vergessen. Gut, dass Sie nachfragen! - Ich habe mir noch einmal die aktuellen Zahlen kommen lassen. Das Bundesverwaltungsamt hat zum gestrigen Stichtag, den 30. Juli, insgesamt 9990 Male dem Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zugestimmt. Das ist jetzt noch nicht der Monatswert für Juli; der heutige Tag fehlt ja noch. Der Stichtag ist der 30. Juli.

Zusatzfrage: Könnten Sie noch etwas zum Nachzug von Geschwistern sagen?

Ruwwe-Glösenkamp: Das würde, glaube ich, eher das Auswärtige Amt betreffen.

Burger: Mir sind keine Überlegungen dazu bekannt, hier den rechtlichen Rahmen in Deutschland zu verändern. Ich kenne, ehrlich gesagt, auch noch nicht die Äußerungen, auf die Sie sich bezogen haben.

Frage : Zum Tötungsdelikt auf dem Frankfurter Hauptbahnhof, vielleicht an das Innenministerium: Der mutmaßliche Täter war ja in der Schweiz zur Fahndung ausgeschrieben. Wenn er an der deutschen Grenze kontrolliert worden wäre, wäre er deswegen überhaupt aufgefallen?

Zum Zweiten: Ab wann wird denn jemand zur internationalen Fahndung ausgeschrieben? Gibt es dafür Richtlinien?

Ruwwe-Glösenkamp: Ich weiß nicht, ob Sie gestern die Pressekonferenz bei uns im Haus mit dem Bundesinnenminister, dem Präsidenten des BKA und dem Präsidenten der Bundespolizei verfolgt haben. Dabei sind genau diese Fragen auch erörtert worden. Letztlich ist es natürlich auch eine hypothetische Frage, was wäre, wenn er kontrolliert worden wäre. Aber in der gestrigen Pressekonferenz ist schon ausgeführt worden, dass es eben keinen Fahndungsbestand im SIS für diese Person gab. Das heißt, wenn er an der deutsch-schweizerischen Grenze kontrolliert worden wäre - Sie wissen, dass es da anders als an der deutsch-österreichischen Grenze keine Grenzkontrollen gibt -, dann wäre er dabei mangels Fahndungsbestand auch nicht aufgefallen.

Ihre zweite Frage war, ab wann Personen im SIS und nicht nur national ausgeschrieben werden. Eine Pflicht, eine nationale Fahndung auch im SIS II einzustellen, besteht nur im individuellen Einzelfall, sofern die Ausschreibungskategorien der SIS-Rechtsgrundlagen erfüllt sind. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Tatvorwurf mit einer schwereren Straftat handelt, die einen europäischen Haftbefehl begründen oder ein Mindestmaß von vier Monaten Freiheitsstrafe - hypothetisch - bei einer solchen Tat erreicht würde. Nur dann gibt es die Pflicht zur Ausschreibung über die nationale Fahndung hinaus.

Frage: Wenn ich darf, noch eine Frage zu Hormus, weil die Situation für mich selbst neu ist. Es soll heute in Bahrain eine Konferenz der Amerikaner und der Briten geben, wo militärische Möglichkeiten beschlossen oder Möglichkeiten dieser Mission beraten werden sollen. Zusätzlich sind andere internationale Partner eingeladen. Ist Deutschland dabei? Können Sie dazu etwas sagen?

Burger: Ich habe dazu keine Erkenntnisse. Wenn wir dazu Informationen hätten, würde ich Ihnen das gerne nachreichen.

Frage : Ich würde die gleiche Frage natürlich auch an das BMVg richten.

Plüskow: Ich habe darüber auch keine Kenntnisse. Ich frage nach.

Frage: Zum Thema Grundrente eine Frage an Frau Demmer und die Vertreterin des Arbeitsministeriums. Können Sie uns auf den neuesten Stand der Informationen bringen, was die Gespräche zwischen Herrn Heil und Herrn Braun zum Thema Grundrente angehen? Kommt man da voran? Gibt es Fortschritte?

Jäger: Danke für die Frage. - Die Gespräche laufen derzeit noch. Es sind konstruktive Gespräche, die, glaube ich, allen Seiten Anlass zur Hoffnung geben, dass wir zeitnah zu einem Ergebnis kommen. Zu den Details der Gespräche kann ich hier natürlich keine Stellung nehmen.

SRS'in Demmer: Die Grundrente ist und bleibt ein wichtiges Thema für beide Koalitionspartner. Über die konkrete Ausgestaltung wird innerhalb der Bundesregierung diskutiert.

Zusatzfrage: Trotzdem eine Nachfrage. Könnten Sie das Wort "zeitnah" etwas konkretisieren?

Eine Detailfrage: Bleibt das Ministerium bei einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung?

Jäger: "Zeitnah" ist schwer zu definieren. Ich könnte auch sagen: in Bälde. Ich kann es Ihnen nicht genau sagen. Die Gespräche laufen, und das wäre ein ungehöriger Vorgriff.

Was unsere Positionierung angeht, hat Minister Heil mehrfach betont, dass für uns die Bedürftigkeitsprüfung weder Tatbestand des Koalitionsvertrags ist noch in irgendeiner Weise Eingang in das Gesetz finden wird. Was er allerdings auch sagt, ist, dass es eine Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten geben muss, um das Projekt erfolgreich abschließen zu können.

Zusatzfrage: Anfang Juni war die Rede von einer Arbeitsgruppe, die eingerichtet wurde. Können Sie uns diesbezüglich etwas zum Stand der Dinge sagen?

Jäger: Eine Arbeitsgruppe gibt es im klassischen Sinne nicht.

Zusatzfrage: Zum Thema Grundrente?

Jäger: Nein.

SRS'in Demmer: Die Beteiligten sind genau zu diesem Thema im Gespräch.

Vorsitzende Wefers: Gibt es noch andere Fragen? Will denn niemand eine Frage zu Russland stellen, damit für unsere Gäste wenigstens einmal das Thema aufgerufen wird? - Herr Kollege!

Frage : Dann muss ich aber leider an ein Thema anknüpfen, das wir eigentlich schon als abgeschlossen betrachtet haben.

Russland hat nach Gesprächen mit dem Iran angekündigt, gemeinsame Seemanöver im Persischen Golf und gegebenenfalls auch in der Straße von Hormus abzuhalten. Ich nehme an, dass das bei Ihnen auch aufgeschlagen ist. Wie bewerten Sie das denn im Zuge der Sicherheitsarchitektur und der Bemühungen, regionale Anrainer zusammenzubekommen?

Burger: Es tut mir leid. Bei mir ist es noch nicht aufgeschlagen. Wenn unser Haus dazu etwas weiß, muss ich es Ihnen nachreichen.

Frage : Ich stelle auch noch eine Frage zu Russland. Es liegt ja schon ein paar Tage zurück. Wie bewertet das Auswärtige Amt die Übergriffe auf friedliche Demonstranten in Moskau?

Burger: Dazu hat die Regierungssprecherin am Montag hier schon vorgetragen. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das Recht auf freie und faire Wahlen geschützt werden. Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich um friedliche Proteste gegen die systematische Nichtregistrierung von Oppositionskandidaten. Deshalb ist unser Aufruf und unsere Erwartung, dass die Inhaftierten freigelassen werden.

In diesem Zusammenhang beobachten wir mit Sorge die Eröffnung von Ermittlungen eines Strafverfahrens nach dem Straftatbestand unter dem russischen Strafkodex der Organisation von Massenunruhen. Da drohen bis zu 15 Jahre Haft. Bei der Einleitung eines solchen Strafverfahrens und bei den bisher 61 verhängten Arreststrafen gegen Vertreter der Opposition stellt sich für uns die Frage der Verhältnismäßigkeit. Es ist wichtig, dass die in den internationalen Konventionen garantierten Bürgerrechte der Betroffenen gewahrt werden.

Zusatzfrage : Haben Sie in diesem Zusammenhang in Erwägung gezogen, den russischen Botschafter einzubestellen?

Burger: Einen solchen Termin habe ich Ihnen heute nicht anzukündigen. Wir stehen mit der russischen Regierung aber auf verschiedenen Ebenen und auf verschiedenen Kanälen im Gespräch.

Frage: Frau Demmer, gibt es irgendwelche Signale oder Andeutungen, dass es dazu kommen kann, dass Herr Nawalny angesichts seines unklaren Gesundheitszustands nach einem Krankenhausaufenthalt in Russland zur Behandlung nach Deutschland kommt?

SRS'in Demmer: Wir haben die erneute Inhaftierung und Verurteilung von Herrn Nawalny, der sich für die uneingeschränkte Teilnahme von Oppositionskräften an den Kommunalwahlen eingesetzt hatte, natürlich auch mit Sorge verfolgt. Die Bundesregierung ist insbesondere aufgrund der Medienberichte über die Verschlechterung des Gesundheitszustands besorgt. Angesichts der zeitlichen Nähe zur Inhaftierung sind Transparenz und Aufklärung von russischer Seite in diesem Fall von großer Bedeutung. Ich habe aber keine eigenen Erkenntnisse zu diesem Fall.

Frage: Ich würde ganz gerne auf das Thema Wald zu sprechen kommen. Eine Frage an das Agrarministerium. Es gibt die Idee eines großen Aufforstungsprogramms mit Geldern aus dem Klimafonds. Die Ministerin ist in dieser Woche in Sachen Wald unterwegs. Könnten Sie uns konkret auf den Stand der Dinge bringen, was das Aufforstungsprogramm angeht? Ist das schon konkret?

Bürgelt: In der Tat steht diese Woche für uns im Zeichen des Waldes. Die Ministerin ist bei verschiedenen Terminen unterwegs, unter anderem wird sie morgen die Moritzburger Erklärung zum Schutz des Waldes annehmen. Dazu werden sich einige Minister in Moritzburg/Sachsen konkret austauschen.

Zum Thema Aufforstungsprogramm kann ich Ihnen hier an dieser Stelle nicht mehr sagen als das, was schon gesagt worden ist. Klar ist die Forderung, dass wir mehrere Millionen Bäume aufforsten müssen. Dazu sind wir in Gesprächen. Konkreteres kann ich Ihnen dazu gerade nicht sagen.

Frage : Stichwort Schengen. Ich weiß nicht, ob BMI oder AA der richtige Ansprechpartner ist. Großbritannien ist ohnehin nicht Teil des Schengengebiets, hat aber Zugriff auf das Schengener Informationssystem. Es gab in den vergangenen Tagen Meldungen, dass die Briten sozusagen Kopien von Datensätzen des SIS illegal an Firmen in den USA weitergegeben hätten. Ist Ihnen das bekannt? Ist das etwas, was Sie ernst nehmen? Können Sie überhaupt dazu etwas sagen?

Ruwwe-Glösenkamp: Ich kann dazu nichts sagen. Ich muss gestehen, dass mir diese Meldung im Moment auch nicht bekannt ist. Ich schaue mir das gerne noch einmal an. Sollten wir dazu Erkenntnisse haben, liefere ich das gerne nach.

Mittwoch, 31. Juli 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 31. Juli 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-31-juli-2019-1653866
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2019

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