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PRESSEKONFERENZ/1940: Regierungspressekonferenz vom 25. Oktober 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 25. Oktober 2019
Regierungspressekonferenz vom 25. Oktober 2019

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Verabschiedung des EZB-Präsidenten, Verleihung des Theodor-Herzl-Preises, Digital-Gipfel 2019, Kabinettssitzung, Digitalrat, fünfte deutsch-indische Regierungskonsultationen), Reise des Bundesaußenministers in die Türkei sowie nach Tunesien und Ägypten, Meinungsfreiheit in Deutschland, Konflikt um die Agrarpolitik, Steuerschätzung, Vorstoß der Bundesverteidigungsministerin hinsichtlich einer Schutzzone in Syrien, Medienbericht über die angebliche Beteiligung an einem Kriegsverbrechen durch einen früher in Deutschland untergebrachten Asylbewerber, flächendeckender Ausbau mit Gigabit-Netzen in Deutschland bis 2025, Vorschlag der Bundesjustizministerin zu einer Änderung von § 188 StGB, Präsidentschaftswahlen in Bolivien, mögliches Treffen der Staats- und Regierungschefs im Normandie-Format, Verwendung von Feuerwerkskörpern, Klage von Greenpeace gegen die Bundesregierung wegen unterlassenem Klimaschutz, Pläne der EU-Kommission zur Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung, Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, Personalie

Sprecher: SRS'in Demmer, Burger (AA), Brandt (BMEL), Kalwey (BMF), von Plüskow (BMVg), Alter (BMI), Thomas (BMVI), Malachowski (BMJV), Fichtner (BMU), Wagner (BMWI)


Vors. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer (zu den Terminen der Bundeskanzlerin): Am Montag, den 28. Oktober, nimmt die Bundeskanzlerin ab 15 Uhr an der Verabschiedung von EZB-Präsident Mario Draghi in Frankfurt am Main teil. Sie wird dort eine Rede halten. Weitere Redner werden der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und der italienische Staatspräsident Sergio Mattarella sein. Anschließend findet die symbolische Amtsübergabe an die neue EZB-Präsidentin Christine Lagarde statt.

Ebenfalls am Montag wird der Bundeskanzlerin der Theodor-Herzl-Preis des Jüdischen Weltkongresses verliehen. Die Preisverleihung wird in München im Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern erfolgen. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr.

Am Dienstag, den 29. Oktober, nimmt die Bundeskanzlerin am Digital-Gipfel 2019 in Dortmund teil, der sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig mit der Bedeutung von digitalen Plattformen beschäftigt. Die Bundeskanzlerin wird dort gegen 14 Uhr eintreffen. Vorgesehen ist ein Mittagessen mit den Vorsitzenden und Co-Vorsitzenden der Plattformen, bei dem sie sich über aktuelle Fragen der Digitalpolitik insbesondere mit Blick auf die Potenziale der Plattformökonomie austauschen werden. Gegen 16.15 Uhr wird die Bundeskanzlerin eine Rede halten, in der sie auf die Chancen der Plattformökonomie und digitaler Ökosysteme für Wachstum und Wohlstand in Deutschland, die Bedeutung von Datensouveränität sowie weitere Aspekte der Digitalpolitik der Bundesregierung eingehen wird.

Am Mittwoch, den 30. Oktober, tagt wie üblich um 9.30 Uhr das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Im Anschluss daran tritt der Digitalrat unter der Leitung der Bundeskanzlerin zu seiner inzwischen fünften Sitzung zusammen. Schwerpunkt der Sitzung ist die Umsetzung der konkreten Vorschläge des Digitalrates aus den vergangenen Sitzungen. Das betrifft Themenbereiche wie Digitaler Staat, E-Government, Daten und Gesellschaft sowie Wirtschaft und Arbeit. Das Hauptthema der Sitzung am kommenden Mittwoch wird das Thema des Lernens in der digitalisierten Welt sein. Die Digitalisierung verändert die aktuell bestehenden Arbeitsprozesse. Es wird besprochen werden, wie man durch Bildung, Ausbildung, aber auch Weiterbildung die digitalen Kompetenzen stärken kann. Dazu wird der Digitalrat Vorschläge präsentieren.

Am Donnerstag wird die Bundeskanzlerin anlässlich der fünften deutsch-indischen Regierungskonsultationen vom 31. Oktober bis zum 2. November nach Neu-Delhi reisen. Die Regierungskonsultationen selbst finden am 1. November auf Einladung des indischen Premierministers Modi in Neu-Delhi statt. Die Kanzlerin wird nach dem Stand von heute von etwa zwölf Ministern und Ministerinnen oder Staatssekretären und Staatssekretärinnen begleitet werden. Im Mittelpunkt der Regierungskonsultationen werden die Vertiefung der strategischen Partnerschaft sowie die bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen der Digitalisierung, von Wirtschafts- und Handelsfragen sowie von Entwicklung und Nachhaltigkeit stehen. Die Kanzlerin wird auch von einer Wirtschaftsdelegation begleitet. Das Besuchsprogramm befindet sich jetzt noch in der Planung, sodass ich Details hier noch nicht mitteilen kann.

Burger: Ich darf Ihnen heute zwei Reisen des Außenministers ankündigen.

Am morgigen Samstag wird Außenminister Maas nach Ankara fliegen, wo er mit dem türkischen Außenminister Mevlüt Çavusoglu zu einem politischen Gespräch zusammentreffen wird. Ziel der Reise ist es, insbesondere Fragen neuer Entwicklungen in Nordsyrien zu besprechen. Darunter sind Fragen internationaler Verpflichtungen, insbesondere zur Ermöglichung des Zugangs für internationale humanitäre Hilfe, um das Leid der Zivilbevölkerung in Nordsyrien zu mindern. Außenminister Maas möchte auch über die türkischen Ziele im weiteren politischen Prozess für Syrien sprechen und bilaterale Themen im deutsch-türkischen Verhältnis diskutieren.

Am kommenden Sonntagmorgen, den 27. Oktober, reist Außenminister Maas zu einer dreitägigen Reise nach Nordafrika, und zwar nach Tunesien und Ägypten. Als direkter Nachbar der EU ist die Region für uns sehr wichtig. Zu besprechen gibt es eine Reihe sowohl bilateraler Themen als auch Themen, die für die ganze Region von Bedeutung sind.

In Tunesien wird Außenminister Maas unter anderem mit dem gerade erst vereidigten neuen Präsidenten Saied sowie Außenminister Jhinaoui zusammenkommen. Die vergangenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen haben gezeigt, dass Tunesien eine gefestigte Demokratie ist, wenn auch weiter mit großem Reformbedarf, damit auch die Bürger die Demokratiedividende spüren können. Außenminister Maas möchte mit der Reise zum Ausdruck bringen, dass Deutschland und die EU bereitstehen, Tunesien nachdrücklich auf seinem Reformweg zu unterstützen.

Ägypten und Deutschland verbindet eine lange und außerordentlich breite Partnerschaft. Außenminister Maas wird mit Präsident Al-Sisi, Außenminister Schukri sowie Vertretern der Wirtschafts- und Bildungslandschaft sprechen. Ägypten ist heute ein stabiles und nach innen und außen handlungsfähiges Land. Stabilität bedeutet für uns aber auch bessere demokratische und wirtschaftliche Partizipation der Bevölkerung. Auch darum wird es in den Gesprächen gehen. Ägypten ist in der Region auch ein unbestreitbar wichtiger Gesprächspartner für eine Reihe von regionalen Konflikten und Themen, sei es der Nahostfriedensprozess, Syrien, Sudan oder auch Libyen. Denn auch um den Konflikt dort soll es bei der Reise gehen. Schließlich sind Tunesien und Ägypten die unmittelbaren Nachbarn Libyens.

Frage: Es hat jetzt verschiedentlich Stimmen gegeben, die sich um die Meinungsfreiheit in Deutschland sorgen. Der Bundespräsident hält gerade eine Rede, in der er von Einschüchterungsversuchen gesprochen hat. Wir haben die Bilder der Vorlesungen von Herrn Lucke oder der Lesung des früheren Innenministers Thomas de Maizière vor Augen.

Wie schätzt die Bundeskanzlerin das Meinungsklima in Deutschland ein? Ist die Meinungsfreiheit in Gefahr? Was muss gegebenenfalls getan werden?

SRSin Demmer: Die Meinungsfreiheit wird vom Grundgesetz in Artikel 5 garantiert. Sie ist für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung natürlich unerlässlich. Die Verteidigung dieser Meinungsfreiheit und natürlich auch der weiteren grundgesetzlich garantierten Freiheiten ist Kernaufgabe staatlichen Handelns und zugleich der gesellschaftlichen Verantwortung.

Bei Meinungsverschiedenheiten in der politischen Debatte sollten wir uns natürlich auch auf das besinnen, was uns gemeinsam ist, den Respekt vor den Meinungen anderer und die Fairness im Umgang miteinander wahren und vor allen Dingen den sachlichen Austausch mit Argumenten suchen.

Insbesondere Hochschulen sind natürlich Orte der geistigen Auseinandersetzung, Orte, an denen Kontroversen mit Argumenten ausgefochten werden. Wenn wir das aufgeben und Redeverbote an diese Stelle setzen, geht uns natürlich etwas ganz Entscheidendes verloren.

Insofern ist ganz klar: Ein Niederbrüllen von Menschen und sie dadurch gar nicht erst zu Wort kommen zu lassen, ist grundfalsch und zu verurteilen.

Frage: Ich möchte auf die Bauernproteste zu Anfang der Woche Bezug nehmen. Bei der Kundgebung in Hannover hat die niedersächsische Landwirtschaftsministerin wörtlich gesagt:

"Die beiden Ministerinnen"

- also Frau Schulze und Frau Klöckner -

"kriegen das nicht hin mit den Zielkonflikten".

"Ich wünsche mir, dass die Kanzlerin sich das zur Chefsache macht, die Landwirtschaft gehört ins Kanzleramt."

Es geht um den Konflikt um die Agrarpolitik.

Gerüchte sprachen davon, dass Frau Merkel das schon zur Chefsache erklärt habe. Trifft das zu? Wenn nicht, was hält das Bundeskanzleramt oder die Kanzlerin von dieser Forderung?

An das BMEL die Frage, ob die Landwirtschaft ins Kanzleramt gehört?

SRSin Demmer: Die Bundeskanzlerin arbeitet sehr gut und vertrauensvoll mit all ihren Ministerinnen und Ministern im Kabinett zusammen, so natürlich auch mit den beiden genannten. Sie steht auch mit beiden im Austausch und hat volles Vertrauen in deren Arbeit.

Zusatzfrage: Es ist also nicht Chefsache. - Wie kommt die Forderung beim BMEL an?

Brandt: Die Ministerin hat sich dazu ja schon geäußert und gesagt, dass sie und die Kanzlerin sich am Rande der Fraktionssitzung darauf verständigt haben, dass man gemeinsam diesen Dialog starten will, einen Landwirtschaftskongress oder einen Landwirtschaftsgipfel starten will, um eben die Forderungen der Gesellschaft und die Nöte und Sorgen der Bauern übereinzubringen und hier für eine Aussöhnung zu sorgen.

Zusatz: Aber die Ressortchefin aus einem der Hauptagrarländer und - in Klammern - Parteifreundin hat ja quasi ihr Misstrauen bekundet und gesagt "Die bekommen das nicht hin".

Brandt: Das bewerte ich hier jetzt nicht. Die Ministerin hat hier ja Stellung bezogen. Sie ist täglich im Gespräch mit Landwirtinnen und Landwirten, hört sich die Sorgen und Nöte an und erklärt die Rahmenbedingungen, erklärt die Politik und auch die Bedürfnisse, die aus Brüssel kommen. Wir sind da immer in guten Gesprächen.

Frage: An das Bundesfinanzministerium: Es gibt einen Artikel des "Spiegel", der sich auf die Steuerschätzung bezieht. Da heißt es, trotz der Konjunkturabkühlung für 2019 würden 4 Milliarden Euro allein beim Bund erwartet, und nächstes Jahr gehe das dann runter. Können sie dazu etwas sagen?

Kalwey: Wie Sie sich sicherlich denken können, kann ich den Bericht nicht kommentieren. Der Arbeitskreis Steuerschätzung setzt sich ja zusammen, und der Bundesfinanzminister wird dann entsprechend die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung präsentieren und vorstellen.

Frage: An Frau Demmer und Frau Kalwey: Nächste Woche wird die Steuerschätzung vorgelegt. Man weiß ja schon, dass das Wirtschaftswachstum letztendlich schwächer ausfallen wird. Dann muss man logischerweise davon ausgehen, dass auch die Steuereinnahmen runtergehen. Könnte das letztendlich den ausgeglichenen Haushalt, der im Koalitionsvertrag vereinbart ist, auf den Prüfstand stellen, oder sagen Sie von vornherein: "Der ausgeglichene Haushalt steht"?

SRSin Demmer: Ich kann Ihnen dazu gar keinen anderen Stand mitteilen. Die Bundesregierung rechnet ja nach der vorgelegten Herbstprojektion für das Jahr 2019 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,5 Prozent. Für das Jahr 2020 wird ein Zuwachs in Höhe von 1,0 Prozent erwartet. Das heißt, die wirtschaftliche Entwicklung verläuft relativ unterschiedlich. Die exportorientierte Industrie steht wegen Handelskonflikten, Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit und des außenwirtschaftliches Umfelds unter Druck. Die Binnenkonjunktur ist aber weiter intakt, Beschäftigung und Einkommen steigen, der Bausektor befindet sich nach wie vor in einer Hochkonjunktur. Wir sehen daher keine Notwendigkeit für konjunkturbelebende Maßnahmen, und die Bundesregierung hält an der schwarzen Null fest.

Frage ZAJONZ: Frau Kalwey, vielleicht können Sie es etwas allgemeiner fassen? Welche Rolle spielt die Vorlage des Bundesfinanzministeriums, die wohl Grundlage für den "Spiegel"-Bericht ist, in der Steuerschätzung insgesamt? Sind grundsätzlich größere Veränderungen gegenüber dem, was das Bundesfinanzministerium vorlegt, innerhalb dieser drei Tage nächste Woche zu erwarten?

Kalwey: Noch einmal: Ich kann diesen Bericht nicht kommentieren und wir äußern uns an dieser Stelle auch grundsätzlich nicht zu irgendwelchen internen Papieren. Ich will den Ergebnissen der Steuerschätzung jetzt auch nicht vorgreifen. Der Bundesfinanzminister wird die Ergebnisse - wie ich gerade gehört habe, haben wir das auch bestätigt - am Mittwoch vorstellen, und ich bitte Sie einfach, dass Sie sich so lange gedulden.

Frage: An das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium zu dem Vorstoß von Frau Kramp-Karrenbauer zu einer Schutzzone in Syrien: Können Sie uns inzwischen sagen, ob sich schon Nato-Partner - oder vielleicht auch Partner außerhalb der Nato - bereitgefunden haben, Deutschland da zu unterstützen beziehungsweise sich mit Truppen zu beteiligen?

Plüskow: Frau Siebold, die Ministerin hat sich dazu gestern ja noch ausführlich eingelassen. Sie hat gesagt, dass die von ihr geführten Gespräche sehr intensiv und sehr konstruktiv waren und dass auch alle Gesprächspartner die große Sorge hinsichtlich der Situation in Nordsyrien teilen. Insbesondere ist man sich auch einig, dass das Abkommen von Sotschi sicherlich keine langfristige politische Lösung darstellt. Die Ministerin hat auch noch einmal betont, dass eine Lösung nur eine internationale Lösung, also eine Lösung unter Einbeziehung der internationalen Gemeinschaft sein kann. Das steht letztendlich auch im Zentrum ihrer Bemühungen. Am Ende muss natürlich stehen, dass der Kampf gegen den IS fortgesetzt werden kann, dass sich die humanitäre Situation in der Region verbessert und dass schließlich eine sichere Grundlage für den zivilen Wiederaufbau gebildet werden kann. Das ist aber ein langer Prozess - das hat sie auch noch einmal betont -, und wir befinden uns mitten in diesem Prozess. Heute führt sie ihre Gespräche weiter. Den Ergebnissen kann ich natürlich nicht vorweggreifen.

Zusatzfrage: Das heißt, bis jetzt hat sich kein Partner bereitgefunden, sich militärisch zu beteiligen?

Plüskow: Da müssten Sie die Partner fragen.

Zusatzfrage: Ich dachte, Ihre Ministerin verhandelt mit denen gerade?

Plüskow: Ja, dazu hat sie sich gestern ja eingelassen. Darüber hinaus kann ich hier nicht gehen.

Frage: Herr Burger, Sie haben eben die Reise von Herrn Maas in die Türkei angesprochen, aber sie haben die Schutzzone oder die Sicherheitszone nicht als Thema aufgezählt. Wird das ein Thema sein?

Burger: Ich habe ja darüber gesprochen, was aus Sicht des Außenministers die Themen dieser Reise sein sollen. Dazu gehört natürlich die Lage in Nordsyrien und dazu gehört insbesondere auch die Frage, wie dort ein politischer Prozess aufs Gleis gesetzt werden kann. Der Minister hat sich dazu gestern auch in einem Fernsehinterview geäußert und darauf hingewiesen, dass da nun drei Elemente vordringlich sind: zum Ersten, dass die Waffenruhe zu einem stabilen Waffenstillstand wird, zum Zweiten, dass wieder humanitäre Hilfe nach UNHCR-Standards in der Region geleistet werden kann, und zum Dritten, dass der politische Prozess, der von Sonderbeauftragten der UN geführt wird, mit der Einsetzung des Verfassungskomitees nun ernsthaft beginnt. Das sind aus Sicht des Außenministers die drei Punkte, die nun unmittelbar operativ besprochen werden müssen. Vor diesem Hintergrund reist er nach Ankara.

Zusatzfrage: Der Vorschlag der Verteidigungsministerin zu einer Schutzzone ist also kein Thema?

Burger: Dazu hatten wir hier auch am Mittwoch gesprochen. Herr Seibert hatte gesagt, dass dazu Gespräche innerhalb der Bundesregierung laufen. Er hat auch gesagt, dass das Thema in den jetzt anstehenden Gesprächen eine Rolle spielt. Darüber hinaus habe ich Ihnen jetzt keinen neuen Stand mitzuteilen.

Zusatzfrage: Wird Herr Maas noch andere Politiker in der Türkei treffen oder nur Außenminister Çavusoglu?

Burger: Ich habe jetzt den Termin angekündigt, den ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt ankündigen kann. Wenn es darüber hinaus noch weitere Termine gibt, dann würden wir Sie darüber zeitnah informieren.

Frage: Es gibt aus der SPD Äußerungen - von Herrn Mützenich und Frau Dreyer -, in denen die Frage der Nato-Mitgliedschaft der Türkei aufgeworfen wird. Mützenich sagt, ein Land wie die Türkei müsse sich überlegen, ob es dann noch Mitglied sein kann. Malu Dreyer hat Sanktionen ins Spiel gebracht. Das sind ja Parteifreundinnen von Außenminister Maas. Was meint er denn dazu?

Burger: Dazu würde ich Sie gerne auf die Rede verweisen, die der Außenminister gestern im Deutschen Bundestag gehalten hat, in der er gesagt hat:

"Weil es besser ist, nicht nur über jemanden zu reden, sondern immer besser ist, mit jemandem zu reden, werde ich am Samstag zu Gesprächen nach Ankara reisen und dort unter anderem mit dem türkischen Außenminister über unsere Erwartungen sprechen."

Er hat dann die Erwartungen, die ich gerade auch genannt hatte, ausbuchstabiert.

Er hat auch darauf verwiesen, dass sich die Außenminister der EU beim Außenministerrat in der letzten Woche darauf verständigt haben, weitere Sanktionen in Betracht zu ziehen, wenn es keine dauerhafte Waffenruhe in Nordostsyrien gibt.

Frage: Herr Burger, der zweite große Spieler in Nordsyrien ist ja Russland. Plant Ihr Außenminister dahin denn auch eine Reise?

Burger: Ich habe heute keine weiteren Reiseankündigungen zu machen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Außenminister gestern mit seinem russischen Amtskollegen Lawrow telefoniert hat. Dabei stand natürlich auch die Situation in Nordostsyrien im Zentrum der Gespräche.

Frage: Herr Burger, Menschenrechtsorganisationen berichten erneut über Abschiebungen von Syrern aus der Türkei ins Kriegsgebiet. Ist das auch ein Thema, das Herr Maas in der Türkei ansprechen möchte?

Burger: Ich habe ja darüber gesprochen, dass die humanitäre Lage und dass insbesondere die Einhaltung der UNHCR-Standards - gerade, was den Umgang mit Flüchtlingen angeht - natürlich ein wichtiges Anliegen ist.

Frage: Ich habe eine Frage. Ich weiß jetzt nicht, wer sich zuständig fühlt. Ein niederländischer Ermittler hat Daten ermittelt, wonach ein syrischer Asylbewerber, der bereits 2015 nach Deutschland eingereist ist, in Eisleben in einem Kloster untergebracht war und sich schon vorher islamistischen Gruppen angeschlossen hat, jetzt wieder in Nordsyrien ist und dort unter anderem auch die Hinrichtung der kurdischen Lokalpolitikerin, die bekannt ist, gefilmt haben soll. Ich möchte gerne wissen, ob die Bundesregierung in irgendeiner Weise über diesen Mann, über den Verbleib und über die Art und Weise, wie er nach Deutschland gelangen konnte, informiert ist.

Alter: Ich höre von diesem Einzelfall das erste Mal, was nicht heißen muss, dass in unserem Haus keine Informationen dazu vorliegen. Ich kann sie Ihnen an dieser Stelle nicht vortragen, aber ich werde gerne etwas nachreichen, wenn wir etwas zu berichten haben.

Frage: Im Koalitionsvertrag war das Recht auf schnelles Internet bis 2025 festgeschrieben worden. Kanzleramtsminister Braun hat das Versprechen im vergangenen Jahr auch noch einmal erneuert. Ist irgendeine gesetzliche Initiative in diese Richtung geplant, oder gab es sie möglicherweise schon?

SRSin Demmer: Ganz ehrlich: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Zusatzfrage: Das BMVI auch nicht?

Thomas: Ebenso.

SRSin Demmer: Dass das ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist, bleibt selbstverständlich bestehen. Aber dafür, wie da jetzt der Stand der Dinge in welcher konkreten Ausformung ist, gilt: Gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Ich hätte zwei Fragen an das BMI und an das BMJV in Sachen 188, also, kurz gesagt, um Freiheitsstrafen, wenn Politiker beleidigt werden. Herr Malachowski, warum möchte die Ministerin das auf Kommunalpolitiker ausweiten? Was ist die Absicht dahinter?

Malachowski: Die Absicht dahinter ist, dass Kommunalpolitiker bislang laut der Rechtsprechung von 188 nicht erfasst werden. Wir haben beziehungsweise die Ministerin hat hier in Berlin vor ungefähr drei Wochen an einer Konferenz teilgenommen, bei der es um das Anwachsen von rechter Gewalt, Pöbeleien, Hass und Hetze im Netz ging, aber nicht nur. Dort hat sie auch mit Kommunalpolitikern gesprochen.

Unabhängig von dieser Konferenz nehmen die Berichte darüber, dass sich Leute von der Kommunalpolitik abwenden, weil sie sagen "Das tun wir uns nicht mehr an", immer mehr zu. Auch im Bundestag hat sie in der letzten Woche gesagt, dass das ein besonderes Problem ist; denn diese Menschen - so hat sie es bezeichnet - sind Stützen unserer Gesellschaft. Die Kommunalpolitiker sind vor Ort bei den Menschen, bei den Problemen. Deswegen geht es um eine Erweiterung des 188 StGB, sodass auch diese Menschen, die Kommunalpolitiker, unter diesen Schutz fallen, was Beleidigungen, Nachrede und Verleumdungen angeht.

Zusatzfrage: Herr Alter, was ist ansonsten für den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in Zukunft geplant?

Alter: Zunächst einmal wissen Sie ja, dass sich die Innenminister des Bundes und der Länder vergangenen Freitag auf ein Maßnahmenpaket verständigt haben. Der Bundesinnenminister hat die Absicht, jetzt im Kabinett zu einer Verständigung zu kommen und nächste Woche die Punkte, über die man sich einigen kann, ins Kabinett zu bringen. Dazu zählt auch das, was mein Kollege aus dem Justizministerium gerade gesagt hat. Ich will jetzt nicht alles wiederholen, aber die Tatsache, dass Kommunalpolitiker von dieser Norm nicht erfasst werden, wird dem politischen Ehrenamt einfach nicht gerecht. Es ist sehr wichtig für unsere freiheitliche Demokratie. Deswegen ist dieser Ansatz auch aus unserer Sicht richtig. Ich kann Ihnen aber an dieser Stelle, da wir uns bezüglich der Kabinettsbefassung in der nächsten Woche noch in der Ressortabstimmung befinden, derzeit keine detaillierten Angaben dazu machen.

Zusatzfrage: Ich verstehe, dass der Bund den Ländern keine Anweisungen geben kann. Aber wo sind die Länder zuständig? Was könnten die tun, um Kommunalpolitiker besser zu schützen?

Alter: Zunächst einmal ist es ja so, dass der Schutz von Politikern, soweit ein Schutzbedarf besteht, in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt ist. Grundsätzlich ist der Schutz von Politikern auf Landesebene auch Sache der Länder. Das heißt, die Länder müssen auf der Basis einer Gefährdungseinschätzung bewerten, welche Personen einer Schutzmaßnahme unterliegen müssen, und dann einstufen, in welcher Intensität dieser Schutz stattzufinden hat. Das ist eine Aufgabe, die der Bund für diejenigen Personen wahrnimmt, für die der Bund zuständig ist, etwa für die Bundestagsabgeordneten. An dieser Systematik sollten wir auch festhalten, alleine aus Ressourcengründen.

Das, was wir gerade gesagt haben, ist sozusagen der Ausdruck des politischen Willens, dass man Kommunalpolitiker in diesen Kreis der Schutzwürdigkeit einbezieht. Aber die operative Umsetzung muss aus praktischen und aus Ressourcengründen bei den Ländern verbleiben.

Frage: Präsident Morales hat in Bolivien den ersten Wahlgang gewonnen, aber die Opposition erkennt diesen Sieg nicht an. Die Organisation Amerikanischer Staaten fordert eine Stichwahl, also nicht eine neue Zählung der Stimmzettel oder eine Neuwahl, was für Morales zum Nachteil wäre. Er würde das auch nicht akzeptieren. Wie schätzen Sie die Lage ein? Die Europäische Union hat dazu gesagt, dass es eine Stichwahl geben sollte. Ist die deutsche Regierung damit einverstanden?

SRSin Demmer: Wir verfolgen die Situation sehr aufmerksam. Die EU hat sich ja gestern zum Wahlprozess in Bolivien geäußert. Darin wird ausgeführt, dass die beste Möglichkeit, um das Vertrauen in den Wahlprozess wiederherzustellen, die demokratische Entscheidung des Volkes zu respektieren und den sozialen Frieden zu erhalten, eben darin besteht, eine zweite Wahlrunde durchzuführen. Dieser Forderung können wir uns nur anschließen.

Zusatzfrage: Wie schätzen Sie die allgemeine Lage in der Region ein? Es gibt viele Unruhen. In Chile gehen die Proteste weiter, und es gibt viele Klagen über Gewalt vonseiten der Armee und der Polizei.

SRSin Demmer: Wir fordern natürlich alle Parteien auf, von jeglicher Gewalt abzusehen und auf konstruktivem Weg zu einer friedlichen Einigung beizutragen.

Frage: Frau Demmer, was ist mit dem Gipfel im Normandie-Format? Kann man die Tatsache, dass Sie den nicht für nächste Woche nicht annoncieren, so verstehen, dass er für den Oktober schon ausgeschlossen ist?

SRSin Demmer: Ich kann Ihnen einfach heute keinen Termin nennen. Das ist der Stand der Dinge.

Zusatzfrage: Aber die Pläne bleiben bestehen?

SRSin Demmer: Ja, selbstverständlich.

Frage: Ich hätte noch eine Frage an das BMU an Herrn Fichtner. In Sachen Feuerwerksverbote gibt es ja Forderungen, unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe an das BMU, die Sprengstoffverordnung oder das Gesetz gegen Luftverschmutzung zu ändern, um Kommunen Verbote zu erleichtern. Mich würde interessieren: Teilen Sie die Auffassung, dass Feuerwerk im Sinne des Umweltschutzes eingeschränkt werden sollte?

Fichtner: Beim Thema Feuerwerk geht es ja um die unterschiedlichsten Aspekte. Mir fallen zum Beispiel Sicherheit, Gesundheit und Umwelt ein. Federführend ist das Bundesinnenministerium dafür zuständig. Das wird nämlich im Sprengstoffgesetz geregelt.

Ich kann Ihnen trotzdem gern etwas zum Aspekt Umwelt sagen. Dabei geht es um Feinstaub, nicht um NOx, was ja zuletzt stärker in der Debatte war.

Beim Thema Feinstaub haben wir in den letzten Jahren gute Fortschritte gemacht. Wir halten inzwischen flächendeckend die Grenzwerte ein. Wir wollen trotzdem nicht nachlassen, wenn es um Feinstaub geht. Aber wir konzentrieren uns dabei auf die Maßnahmen, die das ganze Jahr über wirken. Eine der größten Baustellen dafür ist zum Beispiel die Düngung in der Landwirtschaft. Sie führt zu Ammoniak-Emissionen; das wiederum ist ein wichtiger Vorläufer für Feinstaub. Daran arbeiten wir. Die Verschärfung des Düngerechts ist ja derzeit auch schon in Arbeit.

Im Verkehrsbereich gibt es zum Beispiel das Thema Reifenabrieb. Das ist relativ schwer anzugehen.

Was einfacher anzugehen ist, sind die Emissionen aus der Verbrennung. Insofern werden Elektroautos, mehr Elektromobilität, auf jeden Fall auch ein Beitrag sein, um Feinstaubemissionen zu verringern.

Jetzt sprechen Sie das Thema Silvesterfeuerwerk an. Das verursacht rund 2 Prozent der gesamten Feinstaubemissionen eines Jahres. Wieviel der Emissionen hinterher bei den Menschen ankommt, hängt auch sehr stark davon ab, wie an Neujahr das Wetter ist und wie der Wind weht.

Es ist auch eine sehr lokale Frage. Unsere Haltung dazu ist, dass die Kommunen selber entscheiden können, ob sie Feuerwerk zulassen wollen oder nicht. Das Sprengstoffgesetz gibt da bereits weitreichende Möglichkeiten. Das zeigt ja auch die Debatte, die in den Gemeinderäten geführt wird. Wenn jetzt Kommunen zum Schluss kommen sollten, dass sie mehr Flexibilität brauchen, können wir gern darüber reden. Aber federführend ist da, wie gesagt, das BMI.

Zusatzfrage: Deswegen möchte ich die Frage gleich weiterreichen. Gibt es möglicherweise Bestrebungen, gesetzliche Änderungen zu erreichen, um Verbote zu erleichtern?

Alter: Es ist so, dass das Bundesinnenministerium das Sprengstoffrecht - natürlich in erster Linie aus der Sicht der öffentlichen Sicherheit - fortlaufend im Hinblick auf Defizite oder gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Änderungsbedarf prüft. Das findet auch zurzeit statt. Die geltenden überwiegend restriktiven Regelungen im Sprengstoffrecht sind so gestaltet, dass sie einerseits die Wünsche der Bürger, die Feuerwerkskörper verwenden möchten, und andererseits derjenigen, die sich dadurch gestört fühlen, in Einklang bringen. Es gibt aber Arbeitsgruppen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob und inwieweit im Rahmen der Novellierung des Sprengstoffrechts Änderungen vorzunehmen sind.

Richtig ist das, was der Kollege gerade gesagt hat, dass bereits die gesetzliche Regelung, die wir derzeit haben, den Kommunen Möglichkeiten einräumt, räumlich beschränkte Verbote für das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen, beispielsweise im Fall einer Abwehr einer bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, einzuräumen oder festzulegen.

Änderungen am Sprengstoffrecht sind, wie gesagt, in Planung. Wann es zu einer Novellierung kommt, kann ich derzeit nicht konkret spezifizieren.

Frage: Ich habe eine Frage zu Greenpeace. Es ist ja die erste Klage dieser Art gegen die Bundesregierung. Frau Demmer, vielleicht deswegen direkt an Sie: Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu? Was kann da Ihrer Ansicht nach passieren?

SRSin Demmer: Laufende Verfahren kommentieren wir nicht.

Zusatzfrage: Wie stehen denn Ihrer Ansicht nach die Chancen, dass sich Greenpeace da möglicherweise, wenn schon nicht durchsetzt, so doch in die Nähe dessen kommt, eine zumindest aufsehenerregende gerichtliche Anstrengung zu erreichen?

SRSin Demmer: Wir spekulieren auch nicht.

Zusatzfrage: Schade! - Wie ist die Position der Bundesregierung zu der Zeitumstellung? Das Thema ist ja immer einmal wieder aufgekommen. Die Kolleginnen und Kollegen interessieren sich dafür, wie diesbezüglich der Stand der Dinge beziehungsweise die Haltung der Bundesregierung ist. Ist nach der EU-Entscheidung inzwischen klar, wie das umgesetzt werden soll? Es ist ja einfach auch ein Thema mit einem hohen Gesprächswert.

SRSin Demmer: Tatsächlich habe ich den aktuellen Stand dazu nicht dabei. Wir hatten eine Haltung, und die EU musste sich dazu abstimmen.

Wagner: Ich kann das ergänzen. Vorab eine Information für alle, falls es jemand noch nicht mitbekommen hat: Am Sonntag, dem 27. Oktober, endet um 3 Uhr die Sommerzeit. Die Uhr wird um eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt. Das heißt, wir können alle eine Stunde länger schlafen.

Wie ist der aktuelle Prozess? Sie haben ja schon angesprochen, dass die Kommission einen Vorschlag für die Abschaffung der saisonalen Zeitumstellung vorgelegt hat, sprich, dass es im Jahr keine zweimalige Umstellung auf Sommer- beziehungsweise Winterzeit geben soll. Der Vorschlag wurde von der EU vorgebracht und ist eigentlich auf viel Zustimmung, aber auch Ablehnung gestoßen. Unser Minister hat damals gesagt, dass er das für einen guten Vorschlag hält.

Wichtig ist uns aber als Wirtschaftsministerium, dass es dann natürlich nicht zu Zeitinseln kommt. Denn die EU kann die Zeitumstellung abschaffen, aber die EU kann nicht bestimmen, welches Land später in welcher Zeitzone ist. Das heißt, es ist ganz wichtig, dort einen gemeinsamen Ansatz zu haben, dass wir zum Beispiel nicht, wenn wir von Deutschland nach Italien fahren, in Österreich eine andere Zeitzone haben und dann in Italien wieder die nächste Zeitzone haben. Deswegen ist uns das natürlich ein ganz wichtiges Anliegen.

Das Verfahren ist derzeit so, dass die Mitgliedstaaten die Kommission aufgefordert haben, eine Folgenabschätzung insbesondere über solche Aspekte vorzulegen, was diese Zeitumstellung bedeutet und wie sich gegebenenfalls verschiedene Zeitzonen auf den grenzüberschreitenden Binnenmarkt auswirken. Wie wirkt sich das zum Beispiel auf den Flugverkehr aus? Wir befinden uns jetzt in der Phase, dass wir auf die Rückmeldung der Kommission warten, die diese Folgenabschätzung vorlegt. Vor allen Dingen warten wir natürlich, wie die neue Kommission das Thema angeht.

Zusatzfrage: Meine letzte Frage hat eher einen ernsten Inhalt. Es geht um das, was im Kabinett möglicherweise in der nächsten Woche als Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verabschiedet werden soll. Stimmt es, dass das Thema auf der Agenda steht? Was wäre in diesem Paket enthalten?

Alter: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich vorhin schon gesagt habe. Wir fangen mit dieser Diskussion ja nicht bei null an, sondern es gab verschiedene Ereignisse, so zuletzt das Treffen der Innenminister des Bundes und der Länder in der vergangenen Woche. Dieser Abschlussbericht mit zehn Punkten ist für Sie öffentlich einsehbar.

Jetzt kommt es darauf an, sich im Kreis der Ressorts über die Dinge zu verständigen, die dann auch vom Kabinett gebilligt werden. Dieser Prozess läuft derzeit. Es ist geplant, sehr kurzfristig - nächsten Mittwoch - im Kabinett darüber zu sprechen und dort auch Beschlüsse zu fassen. Ich kann dem an dieser Stelle nicht vorgreifen.

Vors. Mayntz: Abschließend hat Herr Malachowski noch einmal das Wort.

Malachowski: Ich wollte mich von Ihnen hier nur verabschieden. Dies war meine letzte Regierungspressekonferenz. Ich war ziemlich genau auf den Tag sechseinhalb Jahre Sprecher im Bundesjustizministerium für insgesamt vier Ministerinnen und Minister - Leutheusser-Schnarrenberger, Maas, Barley und jetzt Frau Lambrecht - und gehe jetzt in die Fachebene. Ich habe in der Zeit sehr viel über Politik, Kommunikation, Menschen und Menschen unter Druck gelernt. Ich freue mich, jetzt etwas juristischer zu arbeiten.

Ganz allgemein zur Regierungspressekonferenz möchte ich jetzt hier keine großen Ausführungen machen. Ich kann in bewährter Sprechermanier auf das verweisen, was Herr Dimroth hier im letzten Jahr gesagt hat. Dem habe ich absolut nichts hinzuzufügen. Ich wollte mich bei Ihnen hier allen und bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium bedanken. Wenn Herr Mayntz mich noch lässt, sehen wir uns vielleicht in ein paar Wochen beim Bundespresseball. Ansonsten alles Gute und auf Wiedersehen!

Vors. Mayntz: Wir bedanken uns auch für die zurückliegenden Jahre und wünschen Ihnen alles Gute. Und denken Sie daran: Man sieht sich immer zweimal im Leben.

Freitag, 25. Oktober 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. Oktober 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-25-oktober-2019-1685568
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2019

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