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PRESSEKONFERENZ/1952: Regierungspressekonferenz vom 15. November 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 15. November 2019
Regierungspressekonferenz vom 15. November 2019

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Digitalklausur, Konferenz zum G20 "Compact with Africa", Reise nach Zagreb), 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, Ermittlungen des Joint Investigation Teams zum Abschuss des Passagierflugzeugs MH 17, Weggang des DB-Finanzvorstands Doll, Abschiebung von türkischen Staatsangehörigen, Medienberichte über bevorstehende Bundeswehr-Einsätze in Afrika und Asien, Unternehmenssteuerreform, Unregelmäßigkeiten bei den Präsidentschaftswahlen in Bolivien, Tod durch Krankenhauskeime, Haftbedingungen von Julian Assange, Aufklärung des Mordfalls Khashoggi

Sprecher: SRSin Demmer, Alter (BMI), Adebahr (AA), Strater (BMVI), Thiels (BMVg), Wogatzki (BMF), Wagner (BMWi), Ewald (BMG), Haufe (BMU)


Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Zunächst zu den Terminen der Bundeskanzlerin in der nächsten Woche.

Am Sonntag, den 17. November, und am Montag, den 18. November, kommt das Kabinett zu einer Digitalklausur auf Schloss Meseberg zusammen. Im Rahmen der Klausur findet auch - ausnahmsweise am Montag - eine Kabinettssitzung statt. Sonst ist sie immer mittwochs. Das hat Ihnen in der vergangenen Woche Herr Seibert schon an dieser Stelle vorgetragen.

Es gibt allerdings eine Kleine Änderung. Die Kabinettssitzung wird nun schon am Montag um 12 Uhr beginnen. Gegen 12.30 Uhr werden die Bundesminister Spahn und Heil ein Pressestatement abgeben, und die angekündigte Pressebegegnung mit der Bundeskanzlerin und mit Bundesminister Scholz findet zum Abschluss auch schon eine Stunde früher, gegen 15.15 Uhr, statt.

Am Dienstag, den 19. November, richtet die Bundeskanzlerin zum dritten Mal eine Konferenz zum G20 "Compact with Africa" im Bundeskanzleramt aus. Zahlreiche Vertreter der afrikanischen Länder, die sich dem "Compact with Africa" angeschlossen haben, werden daran teilnehmen. Bestätigen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt die Teilnahme von Vertretern aus den folgenden Ländern: Ägypten, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien. Aber hierzu gibt es immer noch einen Aktualisierungsvorbehalt. Des Weiteren werden auch Vertreter von Staaten beziehungsweise internationalen Organisationen teilnehmen, die den "Compact-with-Africa"-Prozess aktiv unterstützen. Das sind unter anderem Italien, Norwegen und Südafrika, der Internationale Währungsfonds, die Kommission der Afrikanischen Union, die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank. Schließlich nehmen neben der Bundeskanzlerin weitere Vertreter der Bunderegierung teil.

Am Dienstagvormittag, vor Beginn der eigentlichen Konferenz, wird die Bundeskanzlerin im Haus der Deutschen Wirtschaft an einer Investorenkonferenz teilnehmen, die vom Afrikaverein der Deutschen Wirtschaft und von der Subsahara-Afrika-Initiative der Deutschen Wirtschaft veranstaltet wird. Die Bundeskanzlerin wird dort gegen 10.30 Uhr eine Rede halten.

Am Nachmittag des 19. November, um 16 Uhr wird die Kanzlerin dann die Konferenz mit einer Rede eröffnen. Die gesamte Plenarsitzung wird per Livestream auf bundesregierung.de übertragen. Die Tagung endet mit einem gemeinsamen Abendessen.

Am Rande der Veranstaltung und am Folgetag wird die Bundeskanzlerin auch bilaterale Gespräche führen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Gespräche mit den Präsidenten der Republik Guinea sowie der Arabischen Republik Ägypten, der neuen geschäftsführenden Direktorin des Internationalen Währungsfonds sowie dem Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union ankündigen. Den genauen Ablauf der Konferenz entnehmen Sie bitte dem Presseprogramm, das bereits veröffentlicht wurde.

Am Mittwochvormittag werden auch noch Teile dieser bilateralen Gespräche stattfinden.

Am Mittwochnachmittag reist die Kanzlerin dann nach Zagreb. Dort wird sie um 15.30 Uhr vom kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenkowic empfangen. In dem gemeinsamen Gespräch werden neben den deutsch-kroatischen Beziehungen voraussichtlich auch aktuelle europapolitische und internationale Fragen erörtert. Gegen 16.30 Uhr ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Frage: Frau Demmer, ist diese Kabinettssitzung im Rahmen der Klausur am Montag eine normale, übliche, oder werden die Minister Spahn und Heil zur Digitalisierung oder zu dem Sachverhalt, der dann auf der Tagesordnung des Kabinetts steht, ein Pressestatement abgeben?

SRSin Demmer: Die beiden Minister werden sich natürlich mit dem Thema Digitalisierung auseinandersetzen. Das ist im Rahmen der Kabinettsklausur. Die Kabinettssitzung wird eine ganz normale Kabinettssitzung sein.

Zusatzfrage: Dabei geht es dann auch um Themen, die nicht zwingend etwas mit Digitalisierung zu tun haben?

SRSin Demmer: Ganz genau. Die Kabinettssitzung am Mittwoch fällt ja dafür aus.

Frage: Noch einmal zur Digitalisierungsstrategie. Frau Demmer, können Sie die Schwerpunkte nennen, die besprochen und beschlossen werden sollen?

SRSin Demmer: Wenn Sie mir ein bisschen Zeit geben, kann ich den entsprechenden Zettel suchen. Ich würde sagen, wir machen erst einmal weiter.

Frage: Sie sagten, auf der Klausur werden alle möglichen Themen diskutiert. Ist eventuell schon einmal über ein Update des Koalitionsvertrags gesprochen worden? Es gibt ja eine diesbezügliche Forderung von Carsten Linnemann. Ist das möglicherweise Thema und inwiefern?

SRSin Demmer: Auf der Digitalklausur des Bundeskabinetts ist natürlich die Digitalisierung ein Thema. Wir haben uns ja auch in dieser Runde, in der Bundespressekonferenz, immer wieder einmal mit der Halbzeitbilanz beschäftigt. Es gibt einen bestehenden Koalitionsvertrag, und es gibt noch viele Projekte umzusetzen. Dass ein Koalitionsvertrag kein vollständig abschließendes Bild für die kommenden vier Jahre abgeben kann, haben wir auch in der Halbzeitbilanz, in der Bestandsaufnahme der Bunderegierung, festgehalten. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage : Frau Demmer, eine Frage zum Besuch des ägyptischen Staatspräsidenten. Findet das Treffen am Dienstag oder am Mittwoch statt, und welche Themen werden dabei angesprochen?

SRSin Demmer: Bilaterale Themen, vermutlich Migrationsthemen. Aber wie immer kann ich den Gesprächen natürlich nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Und der Termin ist am Dienstag oder am Mittwoch?

SRSin Demmer: Der Termin ist am Mittwoch.

Alter: Ich möchte etwas zum gestrigen Untersuchungsausschuss sagen und dazu eine Erklärung abgeben.

Am 14. November 2019 hat ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages einige Aussagen getätigt, die die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes und des LKA Nordrhein-Westfalen vor dem Anschlag betreffen. Hierzu nimmt das Bundesinnenministerium wie folgt Stellung:

Erstens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein mündliches Ersuchen auf Übernahme der Sachverhaltsbearbeitung durch das BKA gestellt zu haben, was jedoch durch das BKA abgelehnt worden sei.

Dazu erkläre ich für das BMI: Ein Übernahmeersuchen des LKA NRW zum Sachverhalt an das BKA hat es nicht gegeben.

Zweitens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein Beamter des Bundeskriminalamtes habe ihm am Rande einer Besprechung beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 gesagt, die Quelle des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes, die damals auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters Anis Amri hingewiesen habe, "mache zu viel Arbeit".

Dazu erkläre ich für das BMI: Die Aussage wurde weder wörtlich noch sinngemäß durch den Beamten des BKA getätigt. Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben.

Drittens. Laut Zeuge habe ihm besagter Sachbearbeiter des BKA in dem Vieraugengespräch weiterhin gesagt, diese Auffassung werde auch "von ganz oben" vertreten. Auf Nachfrage teilte der Zeuge mit, in seinen entsprechenden Gesprächsnotizen habe er sich daraufhin den Namen des damals zuständigen Gruppenleiters des BKA sowie den Namen de Maizière beziehungsweise "Bundesinnenministerium" notiert.

Dazu erkläre ich für das BMI: Eine entsprechende Aussage hat der Beamte des BKA nicht getroffen. Zudem ist auszuschließen, dass weder der damalige Bundesminister de Maizière noch andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMI entsprechende Sachverhaltsbewertungen vornehmen oder derartige Weisungen erteilt haben. Das Gleiche gilt hier für die Leitungsebene des BKA einschließlich des damaligen Gruppenleiters.

Der Untersuchungsausschuss wurde bereits über diese Erklärung informiert. Wir werden später an diesem Tag auch eine Pressemitteilung dazu veröffentlichen. Die betroffenen Mitarbeiter des BKA wären für die Möglichkeit dankbar, den Sachverhalt zeitnah vor dem Untersuchungsausschuss aufzuklären. - Danke.

Frage: Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, dass der Hauptkommissar des LKA NRW - soweit ich weiß, ist er Hauptkommissar - in seinen Ausführungen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages komplett gelogen hat?

Alter: Diese Bewertung müssen Sie vornehmen. Ich habe Ihnen den Sachstand wiedergegeben, den das BMI hat.

Zusatzfrage: Aber er wird auch mit der Aussage zitiert, dass, wie Sie schon ausgeführt haben, die Ansage von ganz oben kam, dass der V-Mann oder Spitzel kaputtgeschrieben werden sollte. Können Sie noch ausführen, ob dieser V-Mann dann tatsächlich aus dem Anis-Amri-Umfeld abgezogen wurde oder nicht?

Alter: Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesem Komplex keine weitere Detaillierung vornehmen kann; denn dieser Sachverhalt ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses und auch Gegenstand von Ermittlungen. Aber ich bin der Auffassung, dass das, was ich Ihnen gerade erklärt habe - es geht ja auf die wesentlichen Aussagen des Zeugen ein -, in aller Klarheit dargestellt wurde. Alles Weitere wird vor dem Untersuchungsausschuss zu klären sein.

Frage: Die Abgeordneten haben dem Zeugen gestern im Untersuchungsausschuss geglaubt und haben uns gegenüber gesagt, dass die Quelle mundtot gemacht werden sollte. Das sind ja in dem Fall Abgeordnete, die dem Zeugen zugehört haben. Wie bewerten Sie das denn?

Alter: Die Abgeordneten haben dem Zeugen zugehört. Der Zeuge hat gestern seine Aussagen getätigt. Das BMI sitzt heute hier und stellt die Sachverhaltsdarstellung klar.

Frage: In Medienberichten wird auf eine weitere LKA-Beamtin verwiesen, die die Aussagen des genannten LKA-Kommissars zumindest in Teilen bestätigt hat. Wie bewerten Sie denn die Aussagen dieser LKA-Beamtin?

Alter: Ich kann die Aussagen dieser LKA-Beamtin nicht bewerten, weil ich Ihnen den Kenntnisstand des Bundesinnenministeriums und auch des BKA hier an dieser Stelle wiedergebe. Darüber hinaus kann ich keine Detaillierungen vornehmen.

Es ist aber auch klar - ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit, die ich nicht erwähnen muss; ich tue es dennoch -: Der gesamte Fallkomplex, der gestern durch die Zeugenaussage in ein Licht gerückt wurde, wird natürlich jetzt intensiv überprüft. Wenn es Erkenntnisse gäbe, die zu einer anderen Bewertung kämen, dann würden wir Sie darüber informieren. Aber ich will darauf hinweisen, dass dieser Sachverhalt ja bereits Gegenstand der bereits öffentlich abrufbaren Fallchronologie des BKA zu diesem Fallkomplex ist, und dies nicht erst seit gestern. Das heißt, der Sachstand ist bekannt, und die Bewertung der Aussage habe ich Ihnen heute wiedergegeben.

Frage: Herr Alter, ich vermute einmal, dass Ihr Sprechzettel mithilfe des BKA aufgesetzt wurde. Sind es noch dieselben handelnden Personen, die Ihnen das notiert haben, die vor drei Jahren auch in diesen Ämtern waren und mit dem Fall so nah befasst sind wie damals?

Alter: Die Erklärung, die ich Ihnen verlesen habe, wurde im BMI heute erstellt. Selbstverständlich haben bereits seit gestern Abend intensive Kommunikationen mit dem BKA stattgefunden. Das ist der Sachstand, der von den derzeit in den Funktionen befindlichen Personen wiedergegeben werden kann. Zum Teil, insbesondere auf der operativen Ebene, handelt es sich um Personenidentität.

Frage: Aus der Opposition wird ins Gespräch gebracht, den früheren Innenminister de Maizière im Untersuchungsausschuss dazu zu befragen. Wird der frühere Innenminister de Maizière oder der aktuelle Innenminister zu diesem Thema in den Untersuchungsausschuss gehen?

Alter: Das ist eine Frage, die ich von dieser Stelle nicht beurteilen kann. Üblicherweise ist es ja so, dass, wenn der Untersuchungsausschuss einen Zeugen lädt, sich diese Ladung an den jeweiligen Zeugen und nicht an das Bundesinnenministerium richtet.

Frage: Der Zeuge hat auch darauf verwiesen, dass er seine Vorgesetzten in NRW von dieser Mitteilung in Kenntnis gesetzt hat. Vielleicht haben Sie es schon ausgeführt; dann ist es mir entgangen. Aber negieren Sie sozusagen auch die Gespräche vom Zeugen an seine Vorgesetzten in NRW?

Alter: Die Erklärung, die ich Ihnen verlesen habe, bezieht sich auf die Aussagen, die der Zeuge zu diesem Fallkomplex gestern getätigt hat.

Zusatzfrage: In seiner Gänze?

Alter: Auf die Aspekte, die ich hier konkret angesprochen habe.

Frage: Teilen Sie die Einschätzung, dass, wenn man dem im Februar geglaubt hätte, Anis Amri den Anschlag nicht hätte verüben können, weil man ihn vorher eingesperrt hätte?

Alter: Das ist eine sehr spekulative Frage. Es wäre vermessen, an dieser Stelle eine solche Einschätzung vorzunehmen. Die Sachverhaltschronologie ist bekannt. Der Zeuge hat seine Aussage gestern gemacht. Das Bundesinnenministerium und das BKA haben dazu einen ganz anderen Sachstand. Den habe ich heute wiedergegeben.

Frage: Noch eine Verständnisfrage: Aber der Fakt bleibt ja, dass LKA NRW immer wieder insistiert hat, wie gefährlich Anis Amri ist, und dass das LKA Berlin das ein bisschen zur Seite gewischt hat. Das heißt, diese Quelle hat es ja anscheinend real gegeben und ist einige Monate vorher nicht mehr präsent. Sie haben schon gesagt, Sie könnten das nicht in irgendeiner Form ausführen, aber können Sie zumindest bestätigen, dass es diese Differenz zwischen LKA NRW - Anis Amri gefährlich - und LKA Berlin gibt, das gesagt hat, er stelle keine akute Gefahr dar?

Alter: Das werde ich an dieser Stelle ganz sicher nicht tun; denn ich bin der Sprecher des Bundesinnenministeriums, und ich spreche für das Bundesinnenministerium sowie für den nachgeordneten Geschäftsbereich, d. h. das Bundeskriminalamt. Ich werde keine Bewertung zur Kommunikation zweier Landesbehörden untereinander vornehmen.

Frage: Herr Alter, sind Sie befugt, uns einen kurzen Einblick zu geben, wie eine solche Recherche bei Ihnen im Hause läuft, um so einen Sprechzettel aufzusetzen? Nehmen wir einmal das Beispiel de Maizière. Bestellen Sie den früheren Innenminister ein, um ihn nach seinen Erinnerungen an diesen Sachverhalt zu befragen, oder gibt es darüber Unterlagen, oder rufen Sie ihn an? Wie kommen Sie zu den Informationen, um hier solche Aussagen zu treffen?

Alter: Sie können davon ausgehen, dass die Informationslage so verdichtet wird, dass das BMI mit einer Sicherheit diese Aussage, die ich getätigt habe, auch vertreten kann. Über die Details der Kommunikation will ich öffentlich nichts sagen, aber Sie können davon ausgehen, dass eine solche Erklärung, wie ich sie gerade verlesen habe, nicht leichtfertig verlesen wird.

SRSin Demmer: Ich möchte jetzt noch kurz etwas zur Digitalklausur sagen. Es geht um die vier großen Themenblöcke: Ist unsere Infrastruktur als Fundament gut genug, um die Digitalisierung voranzutreiben? Wie sieht moderne digitale Verwaltung aus? Schaffen wir es, in einer datengetriebenen Welt eine verantwortungsvolle und innovative Wertschöpfung zu erhalten? Was machen digitale Technologien wie Künstliche Intelligenz und Blockchain mit unserer Gesellschaft?

Das sind die großen Themenblöcke, mit denen sich das Kabinett beschäftigen wird und die dort vertieft diskutiert werden. Ganz zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf einen Kontinent, nämlich auf Afrika, das die digitale Transformation bereits gemeistert hat, und dies aus einer denkbar schlechten Ausgangsposition, das aber einen Weg gefunden hat, die digitale Transformation schon zu beschreiten. Das ist der fünfte Themenblock.

Frage : Frau Demmer, ich bin kein Haushaltsexperte, aber nach der Bereinigungssitzung: Welche finanziellen Spielräume hat denn die Bunderegierung, bei den Themen, die Sie genannt haben, im kommenden Jahr noch irgendetwas zu verändern, wenn die Mittel im Prinzip jetzt gebunden sind? Heißt das, Sie müssten intern umschichten, wenn Sie zu dem Ergebnis kämen, das anders priorisieren zu müssen?

SRSin Demmer: Ich kann den Ergebnissen dieser Kabinettsklausur nicht vorgreifen, aber wie Sie alle wissen, ist das Thema Digitalisierung von vornherein, in der gesamten Legislaturperiode, ein wichtiges Thema gewesen, sodass für die entscheidenden Themenblöcke auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestanden haben. Dass Umschichtungen notwendig werden, wäre reine Spekulation, und wir spekulieren hier ja nicht.

Frage: Frau Demmer, Sie haben gesagt, Afrika habe die digitale Transformation bewältigt. Welches Land in Afrika meinen Sie? Das ist ein ziemlich großes Land. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ganz Afrika meinen.

SRSin Demmer: Ich habe vom Kontinent gesprochen.

Zusatzfrage: Sie sagen, der ganze Kontinent hat das - -

SRSin Demmer: Wir haben Gäste von diesem Kontinent als Impulsgeber - dort sehr viel lernen kann. Ich kann Ihnen tatsächlich jetzt nicht sagen, welches konkrete Land in Afrika gemeint ist, aber der gesamte Kontinent steht natürlich vor großen Herausforderungen und zeigt offenbar große innovative Kraft.

Zusatzfrage: Könnten Sie uns nachreichen, welches die zwei, drei Länder sind, die beispielhaft für Deutschland sind? Das wäre interessant.

SRSin Demmer: Das kann ich machen.

Zusatz: Danke.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt: Die internationale Untersuchungskommission zum Abschuss des Passagierflugzeugs MH 17 vor gut fünf Jahren hat gestern neue Erkenntnisse aus Abhörprotokollen vorgelegt. Demnach gab es deutlich engere Verbindungen der Separatisten zu engen Kreisen der russischen Führung im Kreml. Wie bewerten Sie diese Erkenntnisse, und wie verändert das Ihre Perspektive auf den bisherigen Wissensstand?

Adebahr: Dazu würde ich gern sagen, dass aus unserer Sicht die nun erhobenen Vorwürfe gegen Russland gravierend sind. Wir sehen es nach wie vor so, dass die Ermittlungen des Joint Investigation Teams einen ganz wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung des Abschusses von Flug MH 17 leisten, der 298 das Leben gekostet hat. Wir haben die Arbeit dieses Joint Investigation Teams von Anfang an unterstützt, entsprechend der Haltung, die in der Resolution 2166 (2014) des Sicherheitsrats zum Ausdruck kommt. Wir sind uns mit der niederländischen Regierung und anderen Regierungen, die sie ebenso unterstützen einig, dass die Schuldigen an diesem Verbrechen, dem Abschuss von MH 17, ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Natürlich ist es auch so, dass Russland konstruktiv an der Aufklärung dieses Verbrechens mitarbeiten sollte.

Zusatzfrage: Frau Demmer, soweit ich weiß, gab es vor ungefähr zehn Tagen das letzte Telefonat der Kanzlerin mit dem russischen Präsidenten. Können Sie sagen, wann die beiden zuletzt über den Vorgang MH 17 gesprochen haben?

SRSin Demmer: Wir geben nach den Telefongesprächen in der Regel grob bekannt, worüber gesprochen worden ist. Darüber hinaus kann ich Ihnen hier nichts mitteilen, weil es vertrauliche Gespräche sind.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium: Wie bewertet denn Ihr Minister den Weggang des Finanzvorstands Doll bei der Bahn?

Strater: Wir haben die Meldung natürlich auch zur Kenntnis genommen, ich werde sie aber an dieser Stelle nicht kommentieren. Dies ist eine Angelegenheit des Aufsichtsrats, so wie ich das am Montag auch schon gesagt habe. Sämtliche Personalien im DB-Vorstand sind Aufsichtsratsangelegenheiten. Es gibt am nächsten Montag eine Sitzung des Aufsichtsrats. Ihr möchte ich jetzt nicht vorgreifen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium zum Bericht der "WELT" zur Abschiebung von türkischen Staatsangehörigen in die Türkei. Herr Alter, können Sie die Differenz zwischen den ausreisepflichtigen Staatsangehörigen und der Zahl der tatsächlich abgeschobenen erklären, und wie ist diese Quote im Vergleich zu anderen Ländern?

Alter: Zunächst einmal ist es so, dass Sie berücksichtigen müssen, dass nicht jeder Ausreisepflichtige auch sofort abgeschoben werden kann. Es gibt da verschiedene Stufen der Aufenthaltsbeendigung. Einige Personen bekommen eine Duldung, weil eine Abschiebung nicht möglich ist. Andere Personen bekommen zunächst die Möglichkeit, freiwillig auszureisen. Die freiwillige Ausreise wird ja in Deutschland auch gefördert. Erst im Anschluss daran schließen sich die Zwangsmaßnahmen, also eine staatliche Abschiebung, an. Von den Ihnen bekannten 6919 ausreisepflichtigen türkischen Staatsangehörigen haben 4914 Personen eine Duldung. In diesem Jahr sind - das ist Ihnen auch bereits bekannt - 296 türkische Staatsangehörige abgeschoben worden.

Es gibt bei uns keine Statistik, aus der man länderspezifisch eine solche Differenzierung der Zahlen vornehmen könnte, wie Sie sie in Ihrer Frage gestellt haben. Man kann aber allgemein sagen, dass im Rückführungsgeschehen die Situation so ist, dass in etwa auf zwei gelungene Abschiebungen drei gescheiterte Abschiebungen folgen. Das heißt, wir stellen fest: Bis Ende September haben wir in diesem Jahr 16 808 Abschiebungen vollzogen und etwa 25 169 sind gescheitert.

Zusatzfrage: Noch eine Zusatzfrage: Stimmen Sie mit der Kritik von Abgeordneten überein, dass die Türkei die Abschiebung blockiert? Oder wo sehen Sie Verbesserungsbedarf - bei denen, die abgeschoben werden dürfen, um die Abschiebung möglich zu machen?

Alter: Zunächst einmal ist es so, dass das Abschiebungs- und Rückführungsgeschehen mit der Türkei sich ja nach dem EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen richtet. Da sind die Regularien festgelegt.

Dann haben wir mit der Türkei natürlich auch die besondere Situation, dass wir in Deutschland eine Reihe von Generalkonsulaten haben. Mit anderen Staaten gibt es beispielsweise ein oder zwei Generalkonsulate in ganz Deutschland. Wenn man viele Ansprechstellen hat - das kennen wir auch aus unserem System mit den Ausländerbehörden -, dann ist der Bedarf einer einheitlichen Umsetzung natürlich ungleich höher.

Insofern: Ja, es gibt noch Optimierungsmöglichkeiten bei der Umsetzung, vor allen Dingen bei der einheitlichen Umsetzung der Vorgaben aus dem Rückübernahmeabkommen. Dazu sind wir mit der Türkei im Gespräch. Am 12.11., also in dieser Woche, war eine BMI-Delegation in Ankara und hat mit der türkischen Seite auch gezielt über das Thema Rückführungsgeschehen gesprochen. Die Türkei hat versichert, dass sie ihre Anstrengungen im Hinblick auf eine einheitliche Verfahrensweise in Deutschland erhöhen wird.

Frage : Eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium. Der "Spiegel" berichtet über zwei neue Einsätze in Afrika und Asien. Können Sie diesen Bericht bestätigen? Wenn ja, wie konkret sind diese Planungen?

Thiels: Wir planen keine neuen Einsätze. Darüber müsste dann auch erst einmal der Bundestag abstimmen.

Die Berichterstattung in den Medien, auf die Sie sich beziehen, hat ja zwei Komponenten. Bei dem einen geht es um die mögliche Entsendung einer Fregatte ins Südchinesische Meer. Die Ministerin hat bei ihrer Grundsatzrede vor einer Woche in München gesagt, dass wir ein großes Interesse daran haben, eine regelbasierte Weltordnung im Rahmen unserer werteorientierten Politik zu unterstützen. Dazu gehören auch freie Handelswege. Das heißt aber nicht automatisch, dass man, wenn man dieses Ziel unterstützt, auch zu einer militärischen Option greifen muss, sondern unsere Überzeugung ist, dass es da sehr viele unterschiedliche Optionen geben kann. Militär ist eine davon. Auch innerhalb des Militärs gibt es ja ganz unterschiedliche Optionen, auch einer maritimen Präsenz. Ganz am Ende gehört zu einer dieser vielen Optionen möglicherweise auch, dass man eine Fregatte in diese Region schickt. Aber im Moment gibt es dazu keine aktuellen Planungen.

Natürlich wissen Sie auch, dass Militär immer für Eventualitäten vorplant. Ich schließe also hier nicht aus, dass sich Leute auf irgendwelchen Arbeitswegen darüber Gedanken machen. Aber eine offizielle Planung gibt es dazu nicht.

Beim zweiten Punkt geht es um die Unterstützung von möglichen französischen Wünschen in Bezug auf Mali. Tatsächlich sind wir dort engagiert, zum Beispiel im Rahmen der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali; diese steht im kommenden Jahr im Frühjahr zur Verlängerung an. Der Prozess der strategischen Überprüfung innerhalb der EU mit den Partnern, die daran beteiligt sind, beginnt im Dezember. Dann wird man darüber reden können.

Uns sind die Wünsche unserer französischen Verbündeten bekannt. Aber aktuell haben wir keinerlei Pläne, zusätzliche Kräfte nach Mali zu bringen. Auch darüber müsste ja dann der Deutsche Bundestag entscheiden.

Zusatzfrage: Also in beiden Fällen gibt es keine konkrete Planung? Sie dementieren diesen Bericht, so wie er ist? Denn es wird hier über eine Planung geredet.

Thiels: Ich kann Ihnen nur sagen: Es gibt keine konkreten, irgendwo abgesegneten Planungen, dass wir jetzt solche Dinge machen wollen würden.

Frage: Ergänzend: Es gab ja vor ein paar Monaten die Information, dass die Bundeswehr auch eine Ausbildungsmission im Niger plant. Das war erstaunlicherweise eine Ausbildung mit deutschen Kampfschwimmern in einem Binnenland. Ich wollte fragen: Gibt es da neue Entwicklungen im Kontext Niger?

Thiels: Diese Ausbildung wird nicht geplant, sondern sie läuft. Das ist Ihnen bekannt. Darüber haben wir hier schon sehr oft Auskunft gegeben. Bei Kampfschwimmern mag es sich erst einmal so anhören, dass sie unbedingt Wasser brauchen. Das sind aber Marine-Spezialkräfte. Sie können natürlich noch viel mehr. Sie bilden nigrische Spezialkräfte aus. Das ist aber auch offen so kommuniziert worden. Das ist also kein Geheimnis.

Frage: Eine Frage an Frau Adebahr: Ist es denn richtig, dass das Auswärtige Amt sich dafür eingesetzt hat, dass eine Fregatte ins Südchinesische Meer geschickt werden soll?

Adebahr: Ich kann Ihnen jetzt hier nichts über öffentliche Pläne des Außenministeriums in diese Richtung berichten.

Frage: Eine Frage zum Thema Unternehmenssteuerreform: Da gab es ja heute im "Handelsblatt" einen großen Artikel, dass eine Unternehmenssteuerreform geplant sei. Er wurde dann dementiert. Gibt es denn Gespräche zwischen den beiden Häusern zu einer möglichen Unternehmenssteuerreform, also zwischen Finanzministerium und Wirtschaftsministerium?

Wogatzki: Dann würde ich einmal anfangen.

Sie haben Recht: Die Vorabmeldung vom gestrigen Tag, es gebe eine Unternehmenssteuerreform, ist unzutreffend. Man könnte auch sagen, sie ist Unsinn. Es gibt keine entsprechenden Pläne. Das hat der Bundesfinanzminister gerade am Dienstag beim Arbeitgebertag wieder betont. Er hat auch gestern bei "Bloomberg" gesagt, dass die Wirtschaft wächst, zwar etwas langsamer, und es im Moment keiner zusätzlichen Impulse bedarf.

Natürlich sind wir immer mit dem BMWi im Austausch, wie sich das zwischen den Ministerien gehört. Aber zu Einzelheiten von Gesprächen kann ich Ihnen hier nichts sagen.

Wagner: Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen, dass wir zu Einzelheiten von Gesprächen nichts sagen können und wir natürlich in gutem Austausch sind.

Ergänzend möchte ich hinzufügen: Wir haben heute dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, auf die ich an der Stelle hinweisen will. Der Minister hat heute auch noch einmal vier Kernelemente für eine umfassende Unternehmenssteuerreform vorgestellt, die aus seiner Sicht zügig umgesetzt werden sollten.

Sie wissen ja: Der Minister hat sich gestern auch geäußert anlässlich der Vorstellung der Konjunkturzahlen im dritten Quartal, die mit plus 0,1 Prozent nur ganz leicht positiv waren. Dagegen haben wir im zweiten Quartal eine Abwärtsrevision mit minus 0,2 Prozent gehabt. Das heißt, wir haben ein schwaches Wachstum. Wir haben ein Wachstum, was zwar positiv ist, aber ein sehr schwaches Wachstum. Der Minister hat noch einmal ganz deutlich gemacht: Es ist auf jeden Fall jetzt an der Zeit, tätig zu werden.

Ein besonderes Augenmerk hat der Minister darauf, dass wir die Rahmenbedingungen für den deutschen Standort so schaffen müssen, dass unsere Unternehmen in Zukunft Investitionen tätigen, damit wir auch noch in den nächsten Jahren Arbeitsplätze haben und sich daraus die wichtigen Steuereinnahmen generieren, mit denen wir unseren Staatshaushalt auch in Zukunft finanzieren wollen.

Wenn ich vielleicht noch ganz kurz die Kernelemente der
Unternehmenssteuerreform des Ministers skizzieren darf:

Der zentrale Bestandteil ist es, die Steuerbelastung auf einbehaltene Gewinne von Personen, Unternehmen und Kapitalgesellschaften auf 25 Prozent abzusenken. Dahinter steht genau der Gedanke: Wir brauchen mehr Investitionen von Unternehmen. Diese können wir fördern, indem wir die Gewinne von Unternehmen, die für Investitionen verwendet werden, steuerlich schwächer besteuern. Also sie werden ja immer noch deutlich besteuert. Wir wollen einen Gleichlauf zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften haben und müssen deshalb bei den Personengesellschaften herunterkommen und ihnen mehr Freiraum geben, um auch tatsächlich Investitionen zu tätigen.

Die anderen Punkte reiße ich nur ganz kurz an:

Zweitens geht es um die Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommenssteuer und auch bei Kapitalgesellschaften. Der dritte Punkt ist die moderate Absenkung des aktuellen Körperschaftssteuersatzes. Der vierte Punkt ist die schrittweise Abschaffung der gewerbesteuerlichen Zurechnungen.

Details finden Sie, wie gesagt, in dem Papier, das wir heute veröffentlicht haben. Darin wird das Ganze noch einmal näher erläutert.

Zusatzfrage: Vielleicht trotzdem noch einmal eine Nachfrage: Wie laufen denn die Gespräche zwischen den beiden Ministerien?

Wagner: Wie gesagt: Das ist ein Papier des Ministers. Sie kennen die Haltung des Wirtschaftsministers - er hat sie ja in der Mittelstandsstrategie und auch bei anderer Gelegenheit schon häufiger gesagt -, dass wir die Rahmenbedingungen verbessern müssen, dass es nicht reicht, Geld auszugeben, sondern dass wir sehen müssen, wie wir in Zukunft auch hier am Wirtschaftsstandort Deutschland Erfolg haben. Dazu ist der Minister mit verschiedensten Beteiligten im Gespräch. Aber Details können wir Ihnen dazu nicht nennen.

SRSin Demmer: Dann kann ich jetzt dem Kollegen Auskunft geben. Die Länder in Afrika, die sich da besonders hervorgetan haben, sind Ruanda, Uganda, Kenia und Ghana. Ganz besonders kann man herausheben: In Kenia gibt es ein Technologiezentrum "Digital Savannah", was als eine große Errungenschaft zu sehen ist.

Frage: Ich hätte noch eine Nachfrage beziehungsweise Verständnisfrage zu den Ausführungen von Regierungssprecher Seibert am Montag zur Lage in Bolivien. Er hat dort mit Verweis auf die erste Runde der Präsidentschaftswahlen von weit verbreiteten Unregelmäßigkeiten in fast allen Wahlbezirken gesprochen. Jetzt spricht der OAS-Wahlbericht, auf den er auch Bezug nimmt, von Unregelmäßigkeiten bei 78 Wahlprotokollen von insgesamt 34 555 Wahlprotokollen. Das entspricht 0,2 Prozent. Da würde mich interessieren, wie Herr Seibert bei dieser Prozentzahl zu der Aussage "weit verbreitet in fast jedem Wahlbezirk" kommt.

SRSin Demmer: Ich habe jetzt die genaue Wortwahl von Herrn Seibert hier nicht vorliegen. Deswegen kann ich mich hier nur noch einmal der grundsätzlichen Einschätzung anschließen, die die Wahlüberprüfungskommission der Organisation Amerikanischer Staaten OAS, die Sie ja gerade selber erwähnt haben, in einem vorläufigen Bericht selber getroffen hat. Sie hat von nachgewiesenen schweren Unregelmäßigkeiten in Bolivien gesprochen und die Ausrichtung von Neuwahlen empfohlen. Diese Empfehlung bestätigt einfach noch einmal die Notwendigkeit, durch Neuwahlen das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie wiederherzustellen. Es sind 78 Unregelmäßigkeiten.

Zusatzfrage: Herr Seibert hat das ja schon im Namen der Bundesregierung getan. Wie ich gerade ausgeführt habe, entspricht das 0,2 Prozent. Diesen Grad an Unregelmäßigkeit erreichen teilweise auch Wahlen in der Bundesrepublik.

Deswegen noch einmal meine Frage: 78 Unregelmäßigkeiten von 34 000 sind 0,2 Prozent. Das können Sie ja nicht entkräften und sagen, es sind 78, sondern die Bundesregierung hat die Aussage getroffen "weit verbreitet".

SRSin Demmer: Diesen Grad an Unregelmäßigkeiten bei Bundestagswahlen wage ich hier in Zweifel zu ziehen. Ich würde einmal das BMI bitten, dazu Stellung zu nehmen.

In unserem Urteil über die Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen in Bolivien schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Seibert ausdrücklich an.

Vors. Szent-Iványi: Kann das Innenministerium zur Aufklärung beitragen?

Alter: Es ist die Frage, welche Information Ihnen jetzt von unserer Seite noch fehlt.

Zusatz WARWEG: Von meiner Seite nichts. Es war ja eine Bitte von Frau Demmer zu sagen, ob es eine Unregelmäßigkeit von 0,2 Prozent in der Bundesrepublik in der Form noch nie gab.

Alter: Das lasse ich von unserem Wahlrechtsreferat prüfen und liefere das gern nach.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es gibt vom Robert-Koch-Institut eine neue Einschätzung, wonach pro Jahr bis zu 20 000 Menschen an Krankenhauskeimen sterben, also eine höhere Zahl als bisher. Welche Einschätzung hat das Ministerium dazu?

Ewald: Sie werden wissen, dass das Robert-Koch-Institut sozusagen zu unserem nachgeordneten Bereich gehört. Insofern sind uns die Zahlen natürlich bekannt. Sie wissen auch, dass uns das Thema Krankenhausinfektionen seit Jahren beschäftigt. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen unternommen, um hier zu deutlich besseren Rahmenbedingungen zu kommen. Das betrifft insbesondere Verschärfungen im Infektionsschutzgesetz. Das betrifft das Hygieneförderprogramm, das wir ja kürzlich auch finanziell noch einmal aufgestockt haben. Es betrifft auch Aufklärung und Information. Sie kennen vielleicht die Kampagne "Waschen wie Walter", in der insbesondere das Thema "Schutz vor Infektionen durch Händewaschen" beworben wird.

Insofern: Die Zahlen sind bekannt. Aber wir arbeiten daran, in dem Bereich zu Verbesserungen zu kommen.

Frage: Vor genau einem Monat hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, im UN-Hauptquartier ausgeführt, dass nach seiner Einschätzung Julian Assange Folter unterliege und dass die implizierten Staaten - namentlich USA und Großbritannien - in diesem Rahmen auch die UN-Folterkonvention verletzt hätten. Ich habe dazu bereits zweimal angefragt; da hieß es immer, diese Information sei noch nicht zur Bundesregierung durchgedrungen. Deswegen möchte ich fragen: Hat die Bundesregierung nach einem Monat mittlerweile Kenntnis von den Aussagen des UN-Sonderberichterstatters, und falls ja, wie bewertet sie diese?

Adebahr: Das nehme ich jetzt einmal voll und ganz auf meine Kappe: Ich kenne den Bericht leider nicht und würde deswegen heute dazu nicht ausführen wollen.

Zusatzfrage WARWEG: Das war vor einem Monat, das war der UN-Sonderberichterstatter für Folter. Ich habe hier bereits zweimal nachgefragt - einmal Herrn Seibert, einmal Ihren Kollegen - und es wurde mir versprochen, dass mir dazu Nachreichungen gegeben würden; das ist ja auch protokollarisch alles festgehalten. Jetzt erzählen Sie mir, dass Sie diesen Bericht nicht kennen? Wollen Sie das wirklich so stehenlassen?

Adebahr: Ich habe das doch gerade auf meine persönliche Kappe genommen. Ich persönlich kenne diesen Bericht im Moment leider nicht und möchte deswegen dazu nicht ausführen.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Aus den Ländern gibt es die Forderung, dass man in Sachen Windkraft noch einmal einen Gipfel veranstalten sollte, was den Abstand zwischen Wohnhäusern und Windrädern angeht, weil die Länder diesbezüglich unzufrieden sind. Ist so etwas von Herrn Altmaier geplant?

Wagner: Vielleicht noch einmal ganz kurz zur Einordnung: Es geht um die 1000-Meter-Abstandregel, und der Minister hat bereits darauf hingewiesen - wie wir auch schon an dieser Stelle am Mittwoch -, dass diese Abstandregel von 1000 Metern eine Beschlusslage des Klimaschutzprogramms 2030 ist. Wie Sie wissen, wurden von der Bundesregierung und den die Koalition tragenden Parteien - da waren die Parteivorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden mit dabei - Ende September die Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm beschlossen. Diese Eckpunkte wurden dann vom Bundesumweltministerium ins Kabinett gebracht, und dort wurden diese Eckpunkte umgesetzt.

Ein Aspekt dieser Umsetzung betrifft die 1000 Meter Abstandsfläche, die im Baugesetzbuch verankert werden soll. Diese Abstandsfläche - ich glaube, es ist wichtig, das noch einmal zu erwähnen, auch weil Sie gerade die Länder nennen - gibt den Ländern auch eine Opt-out-Regel, das heißt, jedes Land kann diese 1000 Meter verKleinern. Das heißt, ein Bundesland kann sagen: In unserem Bundesland gilt diese Abstandsregelung mit 500 Metern. Diese Option gibt es also.

Zum anderen ist es natürlich so, dass der Minister mit allen Beteiligten - das sind die Länder, das sind die anderen Ressorts - im Austausch zu allen Themen ist, so natürlich auch zu Themen wie dem weiteren Windkraftausbau.

Zusatzfrage: Ist momentan noch ein Treffen geplant?

Wagner: Ich kann Ihnen zu Treffen wie üblich immer nur dann etwas sagen, wenn wir einen presseöffentlichen Termin bekanntgeben können, und da kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nichts berichten.

Haufe: Ich kann hier von einem Treffen berichten, das jetzt stattfindet: Die Umweltminister von Bund und Ländern beraten momentan ja in dem regelmäßigen Format der Umweltministerkonferenz, und da ist das natürlich auch ein Thema. Ich glaube, es gibt jetzt eine Pressekonferenz der Landesumweltminister mit Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth, und da wird das sicherlich ein Thema sein. Die Abstandsregel ist dort auch beraten worden - der Kollege hat es ja gerade ausgeführt: Wir sind hierzu in der Regierung noch in Gesprächen.

Zur Frage, wie die Details ausgeführt werden: Es ist richtig, dass wir als Umweltministerium die Eckpunkte entsprechend zugeliefert haben, aber die Bundesumweltministerin hat gerade - vor etwa einer Stunde - noch einmal klargestellt, dass es natürlich um die Details dieser Abstandsregeln geht. Es geht um die Frage, von welchem Punkt aus, von welcher Siedlung aus dieser Abstand bemessen wird. Darum geht es momentan in den internen Regierungsgesprächen. Es ist ja festgelegt worden, dass bei einer Siedlung eine signifikante Größe angenommen wird. Im Baugesetzbuch gibt es ja den Punkt mit den 5 Häusern, und unsere Auffassung ist, dass fünf Häuser eben keine signifikante Größe darstellen, sodass man von denen aus diese Messung von 1000 Metern vornehmen könnte. Insofern ist das einer der Punkte, die wir jetzt noch intern in der Regierung diskutieren.

Ansonsten gilt, wie der Kollege gesagt hat: Das ist eine flexible Regelung und die Länder können einen anderen Abstand wählen. Zum Beispiel hat Rheinland-Pfalz eine andere Regel mit 900 Metern. Damit schaffen wir Spielräume, um der Abwägung zwischen Akzeptanz und dem Wunsch der Förderung der erneuerbaren Energien einen neuen Rahmen zu geben.

Frage: Entschuldigen, Sie, Herr Strater, ich habe vorhin bei der Erwähnung von Herrn Doll nicht sofort geschaltet - die Frage geht auch an Frau Demmer -: Ist ein größerer Personalumbau an der Spitze der Deutschen Bahn geplant? Muss Herr Lutz eventuell gehen und hat der Verkehrsminister oder das Bundeskanzleramt vielleicht schon einen neuen Kandidaten in petto?

Strater: Noch einmal: Zur Personalie Doll verweise ich auf die Aufsichtsratssitzung, die am kommenden Montag stattfinden wird. Zum Vorstand insgesamt hat der Minister seine Forderungen und seine Erwartungen - das habe ich hier auch schon einige Male dargelegt - auch schon geäußert. Was wir wollen, sind ganz konkrete Verbesserungen bei der Bahn, im System Schiene, die die Kunden dann auch wirklich spüren. Mit dem Haushalt, der gerade beschlossen wird, stellen wir Mittel in Rekordhöhe zur Verfügung. Wir wollen, dass das ganz schnell umgesetzt wird und dass die Kunden ganz schnell am Gleis und im Zug merken, dass das System Schiene und die Bahn besser wird. Der Vorstand und der Vorstandsvorsitzende arbeiten auch daran, aus den Negativschlagzeilen, die man in letzter Zeit immer lesen konnte, herauszukommen.

Klar ist: Wir erwarten mehr Pünktlichkeit, mehr Zuverlässigkeit, mehr Züge, mehr Personal. All das hat der Minister vor einigen Wochen ja auch in einem Schreiben an den Vorstand formuliert. Der Vorstandsvorsitzende hat darauf geantwortet; das konnten Sie in diesen Tagen lesen. Dieses Schreiben ist jetzt auch den Abgeordneten des Verkehrsausschusses und des Haushaltsausschusses zur Verfügung gestellt worden. Heute früh gab es eine Ausschusssitzung, an der der Minister auch teilgenommen hat. Dort wurde in der Sache auch über diese Antwort von Herrn Lutz diskutiert. Wir diskutieren auf Basis dieser Antwort auch weiter. Der Minister ist ungeduldig, er will Verbesserungen haben, und auf dieser Basis werden jetzt weiter die Gespräche in der Koalition, mit den Abgeordneten und mit der Deutschen Bahn selbst geführt.

SRSin Demmer: Ich habe den Ausführungen von Herrn Strater nichts hinzuzufügen.

Frage: Frau Demmer, eine Frage zum Fall Khashoggi: Die VN-Sonderberichterstatterin zu außergerichtlichen Tötungen, Agnes Kalamar, hat die Bundeskanzlerin und den französischen Präsidenten der Komplizenschaft am Mord des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi bezichtigt, da sie zu wenig Druck auf Saudi-Arabien ausgeübt hätten, um den Fall aufzuklären. Ich hätte gerne eine Reaktion dazu.

SRSin Demmer: Die Bundesregierung hat immer wieder - auch öffentlich, auch hier in diesem Raum - auf die Defizite beim Thema Menschenrechte in Saudi-Arabien hingewiesen. Dies haben wir auch im Menschenrechtsrat in Genf getan, so zuletzt am 23. September in einem gemeinsamen Statement mit mehreren internationalen Partnern. Darin sind wir auch explizit auf den Bericht von Frau Kalamar zur Ermordung von Jamal Khashoggi eingegangen. Die Bundeskanzlerin hat im Nachgang zur Ermordung von Khashoggi im Oktober 2018 persönlich gegenüber dem saudischen König diesen Mord auf das Schärfste verurteilt. Die Bundesregierung hat in mehreren Statements im Rahmen der EU, im Rahmen der G7 und auch unter den E3 immer wieder zum Ausdruck gebracht - mehrmals auch in Abstimmung mit Frankreich -, dass sie diesen Mord auf das Schärfste verurteilt.

Zusatzfrage: Wird aus Sicht der Bundeskanzlerin genug unternommen, um diesen Fall aufzuklären?

SRSin Demmer: Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir von Saudi-Arabien weiterhin eine vollständige und glaubwürdige Aufklärung erwarten. Das gilt auch ein Jahr nach diesem Mord.

Freitag, 15. November 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. November 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-15-november-2019-1692276
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2019

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