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PRESSEKONFERENZ/1966: Regierungspressekonferenz vom 13. Dezember 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 13. Dezember 2019
Regierungspressekonferenz vom 13. Dezember 2019

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Fachkräfteeinwanderungsgipfel, Kabinettssitzung, Regierungsbefragung), Medienberichterstattung zum deutschen Botschafter bei den Vereinten Nationen, 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Griechenland, Verbraucherentschädigung im Zusammenhang mit der Thomas-Cook-Insolvenz, Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes, Brexit

Sprecher: SRS'in Demmer, Breul (AA), Grünewälder (BMI), Zimmermann (BMJV), Baron (BMWi)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Vorsitzender Feldhoff: Wie an jedem Freitag beginnen wir mit den Terminen der Kanzlerin in der nächsten Woche.

SRS'in Demmer: Ganz genau - schönen guten Tag!

Am Montag, dem 16. Dezember, findet um 17 Uhr im Kanzleramt ein Fachkräfteeinwanderungsgipfel statt. Wie Sie wissen, tritt am 1. März das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz soll dem wachsenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften begegnet werden, der nicht durch inländische und europäische Kräfte gedeckt werden kann.

Die Bundesregierung hat die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften eingeladen, gemeinsam über dieses Thema und darüber, wie das Gesetz effektiv in der Praxis umgesetzt werden kann und Deutschland Fachkräfte aus Drittstaaten gewinnen kann, zu diskutieren. So soll unter anderem darüber gesprochen werden, welche Fachkräfte konkret benötigt werden und woher diese Fachkräfte kommen könnten, aber auch darüber, wie Informations- und Beratungsangebote in den Herkunftsstaaten aussehen können und wie Anerkennungs- und Visaverfahren in Deutschland optimal ablaufen können. Nicht zuletzt wird natürlich auch darüber gesprochen, wie die Integration der Zugewanderten in unsere Gesellschaft gelingen kann.

Gegen 18.50 Uhr wird eine gemeinsame Absichtserklärung zur Förderung der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten durch Vertreter der Bundesregierung und der beteiligten Verbände und Institutionen unterzeichnet. Im Anschluss folgt eine Pressekonferenz.

Am Mittwoch tagt um 9.30 Uhr wie üblich das Kabinett unter Leitung der Kanzlerin.

Ebenfalls am Mittwoch von 13 bis 14 Uhr wird sich die Bundeskanzlerin bei der Regierungsbefragung im Plenum des Deutschen Bundestages den Fragen der Bundestagsabgeordneten stellen. Wie bei der Regierungsbefragung üblich, wird die Bundeskanzlerin zu Beginn einen einleitenden Vortrag zu einem aktuellen Thema halten. Daran schließen sich zunächst Fragen zu diesem Thema und dann Fragen zu weiteren, anderen Themen an.

Damit bin ich schon am Ende.

Breul: Vielen Dank. - Ich möchte anlässlich aktueller Berichterstattung Stellung nehmen - ausdrücklich im Namen von Außenminister Maas und für die gesamte Bundesregierung. Unseren Botschafter bei den Vereinten Nationen Heusgen mit Antisemitismus in Verbindung zu bringen, ist abwegig. Botschafter Heusgen ist ein hervorragender Diplomat, der der Sicherheit und historischen Verbundenheit zu Israel genauso verpflichtet ist wie die Bundesrepublik Deutschland. Er und sein Team vertreten in New York bei sämtlichen Abstimmungen im Sicherheitsrat und in der Generalversammlung genau wie in allen anderen Gremien die Haltung der Bundesregierung und handeln auf Weisung aus Berlin.

Als Begründung für das genannte Thema wird das Abstimmungsverhalten zu den jährlichen Nahostresolutionen angeführt. Hier möchte ich noch einmal betonen, dass Deutschland sich in den Vereinten Nationen schon lange ausdrücklich und auf vielfache Weise gegen eine unfaire Behandlung Israels einsetzt und Israels legitime Interessen unterstützt, so zum Beispiel im VN- Menschenrechtsrat, in der WHO oder auch bei den Textverhandlungen zu den jährlichen Nahostresolutionen in der Generalversammlung. Gemeinsam mit den europäischen Partnern verhandeln wir zum Beispiel regelmäßig und intensiv mit der palästinensischen Seite über die Texte der Resolutionsentwürfe und konnten so schon vielfach eine Entschärfung von Formulierungen bewirken.

Aber natürlich - und darüber haben wir uns hier auch schon einmal unterhalten - drückt das deutsche Abstimmungsverhalten auch die Position der Bundesregierung zum Nahostkonflikt aus, die Sie alle kennen, nämlich der Einsatz für eine verhandelte Zweistaatenlösung, von der wir der Überzeugung sind, dass nur diese die legitimen Forderungen beider Seiten erfüllen und den israelisch-palästinensischen Konflikt endgültig beilegen kann.

SRS'in Demmer: Ich würde mich dem gerne voll und ganz anschließen und selber noch einmal bekräftigen und für die gesamte Bundesregierung sagen, dass Botschafter Heusgen sich über lange Jahre hinweg mit Leidenschaft und großem Engagement gegen Antisemitismus und für gute und freundschaftliche deutsch-israelische Beziehungen - Beziehungen, die für Deutschland von elementarem Interesse sind - eingesetzt hat. Unterstellungen, wie sie ihm jetzt von einigen gemacht werden, sind daher unverständlich.

Ich will in Anbetracht einzelner Berichte auch hervorheben - wie Herr Breul das gerade auch getan hat -, dass deutsche Botschafter grundsätzlich nach Weisungen ihrer Regierungen abstimmen. Es handelt sich also nicht um das eigenmächtige Stimmverhalten des Botschafters. Das deutsche Stimmverhalten bei den Vereinten Nationen wird in Berlin und nicht in New York festgelegt.

Frage (zum 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages): An Herrn Grünewälder vom BMI: Meine Frage bezieht sich auf die Regierungspressekonferenz vom 15. November, in der Ihr Kollege Herr Alter - leider ist er heute nicht da - für das BMI eine Aussage dementiert hat, die der LKA-Beamte des LKA NRW Herr M. zu Protokoll gegeben hat. Im Protokoll der Regierungspressekonferenz heißt es: "Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben." Das war eine schwere Anschuldigung, und die Aussage dieses Zeugen wurde quasi öffentlich durch das BMI dementiert beziehungsweise er wurde sozusagen demontiert. Nun sagte gestern Herr Klein, den Sie diesbezüglich aus seiner dienstlichen Erklärung zitiert haben, aus: Ja, ein Vieraugengespräch habe es nicht gegeben, aber er könne nicht ausschließen, dass es Vieraugengespräche eben doch gegeben habe. Er hat also irgendwie eine sehr seltsame Aussage getroffen - er habe nicht gesagt, Thomas de Maizière hätte eine Anweisung erteilt, er könne aber nicht ausschließen, dass es ein Vieraugengespräch gegeben hat.

Die konkrete Frage dazu: Inwieweit ist mit dem Zeugen Herrn Klein seitens des BMI eine Vorbereitung seiner Aussage vor dem Ausschuss erfolgt und wie waren die Abläufe der Vorbereitung des Statements, das das Bundesinnenministerium hier am 15. November in die Regierungspressekonferenz gegeben hat?

Grünewälder: Vielen Dank für die Frage. - Aus unserer Sicht steht das Ergebnis der gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses nicht im Widerspruch zu der Erklärung des Sprechers des BMI vom 15. November. Auf diese verweise ich noch einmal ausdrücklich. Das, was dort gesagt wurde, hat weiterhin Bestand.

Zudem verweise ich Sie auf die Übersicht über die Chronologie der Ereignisse auf der Internetseite des BMI. Sie ist mit Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Auch dazu gibt es keinen neuen Stand.

Zusatzfrage: Es geht um das konkrete Zustandekommen des Statements, das am 15. November abgegeben wurde. Der Zeuge konnte gestern nicht mit Sicherheit sagen, wann seine dienstliche Erklärung komplett vorgelegen hat. Er sagte, es seien mehrere Personen des BMI beteiligt gewesen. In den Protokollen des Ausschusses steht bereits, ein inhaltliches Vieraugengespräch habe es nicht gegeben. Der Zeuge hat vor dem Ausschuss dieses Gespräch oder ein Vieraugengespräch nicht per se ausgeschlossen. Das sind eindeutige Widersprüche. Wenn in der Bundespressekonferenz so deutlich zu einem Zeugen Stellung genommen wird, dann erwarte ich mir etwas mehr als diesen Verweis.

Grünewälder: Die Erklärung vom 15. November wurde sorgfältig vorbereitet, und zwar mit allen erforderlichen Stellen im BMI, im BKA und im Übrigen auch mit dem ehemaligen Minister Thomas de Maizière. Sie wurde also sehr gut vorbereitet und hat aus unserer Sicht weiterhin Bestand.

Die gestrigen Ergebnisse aus dem Untersuchungsausschuss stehen dem nicht entgegen. Sie haben eben die Aussage vom 15. November wiederholt, es habe kein inhaltliches Vieraugengespräch gegeben. Dazu hat die gestrige Ausschusssitzung keinen Widerspruch ergeben. Der Zeuge hat nicht gesagt, dass es ein inhaltliches Vieraugengespräch gegeben habe.

Insofern hat die Erklärung vom 15. November weiterhin Bestand. Auf diese verweise ich vollumfänglich und außerdem auf die mit Nordrhein-Westfalen abgestimmte Chronologie der Ereignisse auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.

Frage: Meine Frage geht an das BMI, gegebenenfalls auch an das AA. Es geht um den Appell von Herrn Pistorius zur Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge an Herrn Seehofer und auch an Herrn Maas. Die Entscheidung über eine solche Ausnahmeregelung liegt bei der Bundesregierung. Wie wird die Bundesregierung in diesem konkreten Fall entscheiden?

Grünewälder: Vielen Dank auch für diese Frage. - Der Vorstoß bezieht sich vor allem auf die Lage auf den griechischen Inseln. Das Bundesinnenministerium wie auch die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung in Griechenland sehr intensiv und steht in engem Austausch mit den griechischen Behörden, vor allem im Hinblick auf Unterstützungsmöglichkeiten dort. Wie Sie wissen, hat Bundesinnenminister Seehofer bereits im Oktober während einer zweitägigen Reise nach Ankara und Athen Gespräche sowohl mit der türkischen Seite als auch mit der griechischen Regierung geführt. Dabei ging es vor allem um verbesserte Zusammenarbeit und mögliche Unterstützung bei der Bewältigung der Migrationslage. Zahlreiche administrative, logistische und weitere bilaterale Unterstützungsmaßnahmen, etwa in Form von Sachleistungen, sind der griechischen Seite bereits zur Verfügung gestellt oder angeboten worden. Diese Maßnahmen sollen die neue griechische Regierung dabei unterstützen, die Asylinfrastruktur in Griechenland zu verbessern und ein effizientes und krisenfestes Asylsystem aufzubauen.

Mit Blick auf den Winter ist es nun vor allem Ziel, kurzfristig Abhilfe zu schaffen und die Unterbringungssituation vor Ort in Griechenland zu verbessern. Dazu kann ich Ihnen ein aktuelles Beispiel nennen. In den letzten Tagen sind 55 Lkw mit Hilfsgütern im Wert von ungefähr 1,5 Millionen Euro in Athen eingetroffen. Es handelt sich um etwa 5000 Stockbetten, ungefähr 10 000 Matratzen, Bettdecken, Sets mit Kissen, Einmaldecken usw., um die Lage dort zu verbessern. Diese Waren dienen also der kurzfristigen Unterstützung in Griechenland und der dort untergebrachten bis zu 10 000 Flüchtlinge und Migranten.

Die derzeitige Lage in Griechenland - lassen Sie mich das, bitte, auch noch sagen - verweist im Übrigen auf die dringende Notwendigkeit einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, wozu sich Bundesinnenminister Seehofer bisher sehr klar geäußert und Ideen vorgestellt hat und wozu er im Austausch mit der EU-Kommission und den europäischen Partnern steht.

Zusatzfrage: Vielen Dank für die Ausführungen. - Jetzt noch einmal meine Frage: Wie wird die Bundesregierung bezüglich des Appells von Herrn Pistorius entscheiden, bei dem es konkret um tausend Flüchtlingskinder geht?

Grünewälder: Ich habe Ihnen die Maßnahmen der Bundesregierung gerade dargestellt. Ich habe Ihnen dargestellt, dass die griechische Regierung unterstützt wird, im Übrigen auch vonseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, was unbegleitete Flüchtlinge angeht. Das BAMF stellt dafür zum Beispiel auch konkrete Mitarbeiter zur Verfügung, die dort die EASO, die europäische Agentur, unterstützen. Insofern tut die Bundesregierung bereits sehr viel in diesem Bereich.

Zusatzfrage: Aber diese konkrete Bitte wird ausgeschlagen, oder?

Grünewälder: Ich habe Ihnen die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung gerade genannt.

Frage: Wahrscheinlich geht meine Frage an den Sprecher des Bundesjustizministeriums. Diese Woche hat die Bundesjustizministerin versichert, die Bundesregierung wolle nach der Thomas-Cook-Pleite keinen Reisenden im Regen stehenlassen. Was von den 110 Millionen Euro nicht abgedeckt sei, komme aus dem Bundeshaushalt. So habe ich es jedenfalls verstanden.

Weiß die Bundesregierung heute, wie teuer diese Reiserettungsaktion für den Steuerzahler wird?

Zimmermann: Wir haben dazu am Mittwoch ausführlich Stellung genommen. Ich habe über keinen neuen Stand zu berichten.

Zusatzfrage: Wissen Sie also nicht, wie teuer das wird?

Zimmermann: Im Moment sind - das hatte ich am Mittwoch schon erläutert - insbesondere zahlreiche Rechtsfragen noch ungeklärt. Insofern können wir im Moment keine konkrete Summe nennen.

Zusatzfrage: Die Ministerin ist auch auf die schwierigen Rechtsfragen eingegangen. Ein bisschen unklar geblieben ist das, was 2017 im Gesetzgebungsverfahren passiert ist. Hat sich die Bundesregierung damals eigentlich von der Reisebranche über den Tisch ziehen lassen?

Zimmermann: Auch diese Frage wurde am Mittwoch schon gestellt, und dazu habe ich geantwortet.

Zusatzfrage: Nein, die Frage wurde nicht gestellt. Es wurde eine andere Frage gestellt.

Ich frage noch einmal: Im Gesetzgebungsverfahren gab es sozusagen den Einfluss der Reisebranche. Hat sich die Bundesregierung über den Tisch ziehen lassen, weil die Deckelung bei 110 Millionen Euro liegt?

Zimmermann: Das Gesetz ist im üblichen Gesetzesverfahren verabschiedet worden. Es hat natürlich sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch mit den beteiligten Wirtschaftskreisen Gespräche gegeben.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium und an Frau Demmer zum Diskussionsentwurf von den Regierungsfraktionen Union und SPD, die jetzt noch einmal zum 5G-Netzausbau nachgelegt haben. Dort heißt es jetzt eindeutig: Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Hersteller, insbesondere dann, wenn das Risiko von staatlicher Einflussnahme ohne rechtsstaatliche Kontrolle, Manipulation oder Spionage besteht, als nicht vertrauenswürdig einzustufen und sowohl im Kern wie auch im peripheren Netz auszuschließen.

Frau Demmer, würde die Bundeskanzlerin diesen Satz unterschreiben?

An das Innenministerium: Müsste jetzt der Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz noch einmal überarbeitet werden oder nicht?

SRS'in Demmer: Ich kann hier für die Kanzlerin wiederholen, was sie schon mehrfach gesagt hat. Es ist natürlich unbestritten, dass für den Ausbau der neuen 5G-Mobilfunknetze hohe Sicherheitsstandards gebraucht werden. Das muss aber mit den europäischen Partnern besprochen werden. Wenn im digitalen Binnenmarkt jeder seins machen würde, würden wir nicht weiterkommen. Dazu steht Deutschland im engen Austausch mit seinen europäischen Partnern, insbesondere natürlich auch mit Frankreich.

Grundsätzlich gilt auch weiterhin, was die Bundeskanzlerin nach der Digitalklausur des Kabinetts in Meseberg gesagt hat. Die Bundesregierung hat sich die Frage der Sicherheitsanforderungen an den Ausbau des 5G-Netzes nicht leicht gemacht, sondern wir haben ganz intensiv darüber diskutiert und sind einvernehmlich zu der Überzeugung gekommen, dass wir eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus brauchen. Das wird sich auch im Telekommunikationsgesetz widerspiegeln. Dabei geht es dann aber nicht um einzelne Firmen, sondern um Sicherheitsstandards und auch um Zertifizierungen, die wir vornehmen sollen. Das wird der Leitmaßstab sein.

Grünewälder: Auch aus Sicht des Bundesinnenministeriums gibt es keinen neuen Stand. Es gibt einen Vorschlag des Bundesinnenministeriums zu einem IT-Sicherheitsgesetz, der gerade in der Bundesregierung abgestimmt wird und Teil des Maßnahmenpakets ist, zu dem wir uns hier schon verschiedentlich geäußert haben. Wir sind als Bundesinnenministerium der Auffassung, dass mit diesen Maßnahmen die Sicherheit und Integrität der Telekommunikationsnetze umfassend gewährleistet werden kann.

Natürlich nehmen wir Vorschläge aus dem politischen Raum mit auf. Wir besprechen sie auch, und sie fließen in die Diskussion mit ein. Die Bundesregierung wird jetzt zunächst einmal den Sicherheitskatalog abstimmen. Die Bundesnetzagentur ist hierbei in den letzten Zügen - dazu weiß das BMWi Näheres -, und danach werden die beabsichtigten Gesetzgebungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Sie werden letztlich im parlamentarischen Raum beschlossen. Das heißt, es ist den Fraktionen unbenommen, damit so umzugehen, wie sie möchten.

Zusatzfrage: Dass beide Fraktionen das eindeutig fordern, beeindruckt Sie erst einmal nicht?

Grünewälder: Wir sind als Bundesinnenministerium der Auffassung, dass mit den Vorschlägen die Sicherheit und Integrität der Telekommunikationsnetze umfassend gewährleistet werden kann. Insofern gibt es aus unserer Sicht keinen neuen Stand.

Vorsitzender Feldhoff: Möchte das BMWi das noch ergänzen?

Baron: Ich kann nur noch einmal bestätigen: Das gilt auch für uns. Ein hohes Sicherheitsniveau sowohl bei Hardware als auch bei Software ist uns wichtig. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger natürlich sehr wichtig und auch für die Wirtschaft. Deshalb gibt es, wie die Kollegen geschildert haben, den abgestimmten IT-Sicherheitskatalog, der jetzt ja auch konsultiert wurde. Die Konsultationsfrist ist geendet. Diese wird nun finalisiert, und dann folgen die gesetzlichen Maßnahmen, die die Kollegen schon erläutert haben. Auf unserer Seite ist das das TKG, das Telekommunikationsgesetz, und auf Seiten des BMI das IT-Sicherheitsgesetz. Dieses Maßnahmenpaket folgt jetzt.

Frage: Ich habe zwei Fragen zum Brexit an das Bundeswirtschaftsministerium.

Erstens. Sehen Sie in dem Wahlergebnis in Großbritannien irgendeinen positiven Effekt für die deutsche Wirtschaft?

Zweitens. Was müsste aus wirtschaftlicher Sicht dringend angepackt und vertraglich geregelt werden?

Baron: Vielleicht können gleich die Kollegen noch ergänzen.

Die Wahlentscheidung in Großbritannien haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Wir hoffen, dass jetzt damit auch Klarheit für die europäischen Partner und für die Wirtschaft in Europa geschaffen wird.

Es ist ja so, dass es eine Übergangsphase geben soll, die natürlich am Austrittsabkommen hängt, und dann eine zweite Phase für die zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen mit der EU. Wichtig ist jetzt, dass insbesondere für die Wirtschaft vonseiten Großbritanniens schnell Klarheit geschaffen wird.

Breul: Ich kann allgemein ausführen, dass wir ein sehr großes Interesse daran haben, mit Großbritannien auch künftig eng zusammenzuarbeiten - wirtschaftlich, aber auch bei den großen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind.

So sehr wir den Brexit bedauern, das Wahlergebnis von gestern hat nun Klarheit über die Mehrheitsverhältnisse geschaffen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Boris Johnson, der aktuelle und sehr wahrscheinlich auch zukünftige Ministerpräsident, angekündigt hat, die Ratifizierung des Brexit noch vor Weihnachten einzuleiten. Dann wird das House of Commons in seiner neuen Zusammensetzung über den Gesetzentwurf entscheiden. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse gehen wir jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit von einer erfolgreichen Ratifizierung aus. Dem muss dann auch noch das Europäische Parlament zustimmen. Im Ergebnis landen wir sehr wahrscheinlich bei einem Austritt zum 31. Januar 2020. Dann richtet sich unser Blick nach vorne und auf die Ausgestaltung des künftigen Verhältnisses. Die Verhandlungen beginnen ja dann erst.

Zusatzfrage: Was wären für die Wirtschaft die zwei, drei wichtigsten Punkte, die unbedingt sofort oder so bald wie möglich geregelt werden müssten?

Baron: Das sind, wie gesagt, die beiden Punkte, die wir genannt haben. Das Austrittsabkommen, das die Übergangsphase beschreibt, und dann natürlich die Ausgestaltung der künftigen wirtschaftlichen Beziehungen, damit wir eben klarstellen, dass Großbritannien ein wichtiger und enger Partner für uns bleibt. Für die Übergangsphase - man muss schauen, wie das ausgestaltet wird - würde das EU-Recht erst einmal dynamisch weiter gelten.

Im Übrigen hat die Bundesregierung - die Federführung liegt bei den Kollegen im Auswärtigen Amt - schon verschiedene Gesetze angepasst. Es gibt ja ein ganzes Bündel von Maßnahmen - Brexit-Steuerbegleitgesetz, Übergangsregelungen im Bereich Arbeit und Soziales -, die von der Bundesregierung insgesamt schon auf den Weg gebracht wurden und damit vorbereitet zur Verfügung stehen.

Freitag, 13. Dezember 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. Dezember 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-13-dezember-2019-1706940
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2019

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