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PRESSEKONFERENZ/2016: Regierungspressekonferenz vom 30. März 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 30. März 2020
Regierungspressekonferenz vom 30. März 2020


Themen: Coronapandemie (Zwischenbilanz, Dauer der Maßnahmen, mögliche Einbußen für die Wirtschaft, Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten nach einer Notfallwirtschaft, Freihaltung von Kapazitäten in Krankenhäusern, Aufnahmestopp am Klinikum Wolfsburg, Forderungen nach einer zentralen Koordination für die Produktion von Schutzausrüstung, Versorgung mit Schutzmasken, Mundschutz beim Einkaufen in Österreich, Aufnahme von schutzbedürftigen Minderjährigen von Lesbos, Rückholung deutscher Touristen aus dem Ausland, mögliche Verschärfungen der Regelungen für die Bevölkerung, Verwendung von Apps im Zusammenhang der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus, mögliche Einführung von Sonderabgaben oder Vermögensabgaben zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise, mögliche vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages, Erarbeitung weiterer Maßnahmen durch die Finanzminister der Eurogruppe, Eurobonds, Finanzhilfen für Unternehmen, Umgang mit Mietschulden, freiwillige häusliche Quarantäne der Bundeskanzlerin, Monitoring der Berichterstattung durch die Sicherheitsbehörden)

Sprecher: StS Seibert, Wagner (BMWi), Kautz (BMG), Burger (AA), Grünewälder (BMI), Leber (BMJV), Kolberg (BMF)

Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Es ist jetzt genau eine Woche her, seit unser ganzes Land angefangen hat, die Maßnahmen umzusetzen, die die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in ihren erweiterten Leitlinien am 22. März vereinbart hatten. Das öffentliche Leben ist stark heruntergefahren. Millionen von Menschen bleiben zu Hause, haben ihr Verhalten völlig umgestellt und unterlassen jeden vermeidbaren Kontakt außerhalb der engsten Familie. Es ist also Zeit für eine erste Bewertung, Zeit zu fragen, wo wir stehen.

Die Zwischenbilanz muss ganz klar heißen - das kann nach so kurzer Zeit auch niemanden überraschen -: Wir brauchen alle Maßnahmen unvermindert. Wir müssen noch immer alles tun, um das Virus auf seinem Weg durch Deutschland zu verlangsamen. Die Ausbreitung zu stoppen, ist im Augenblick nicht möglich. Aber unser Ziel muss und kann es sein, ihre Geschwindigkeit zu bremsen. Daran werden sich auch alle Entscheidungen ausrichten, wie lange die Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen.

Es wird immer um die eine Frage gehen: Entwickelt sich die Zahl der Infizierten und damit auch die Zahl der stark Betroffenen so, dass unser Gesundheitssystem noch vor Überlastungen geschützt werden kann? Das heißt, dass alle auch die Behandlung bekommen, die sie brauchen, weil es nämlich immer um Menschen und nicht um Zahlen geht.

Derzeit ist die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Virus noch deutlich zu hoch, um die Einschränkungen zu lockern. Ob unsere Maßnahmen eine Wirkung auf die Ansteckungskurve haben und, wenn ja, wie stark diese Wirkung ist, das werden wir erst gegen Ende dieser Woche beziehungsweise Anfang der nächsten Woche sehen können. Wir haben derzeit eine Verdopplung der Fallzahlen etwa alle fünf Tage. Wir müssen schauen, dass sich das mindestens in Richtung alle zehn Tage, besser noch mehr, entwickelt. Wir werden die Situation natürlich ständig überprüfen.

Glauben Sie mir: Die Bundeskanzlerin wäre die Erste, die Ihnen auf Basis der Fakten die Lockerung der Maßnahmen verkünden würde, und zwar mit Freude; denn sie weiß, dass diese Einschränkungen vielen Menschen zurzeit sehr vieles abverlangen, dass sie für viele Menschen das Leben schwierig und sorgenvoll machen. Aber sie ist genauso davon überzeugt, es wäre unverantwortlich, Hoffnungen zu wecken, die hinterher nicht erfüllt werden können. Dann kämen wir vom Regen in die Traufe, und zwar gesundheitspolitisch, wirtschaftlich und sozial.

Es wird vorübergehen. Es wird eine Zeit danach geben. Wie gut diese Zeit für uns alle wird und wann sie kommt, das hängt jetzt entscheidend daran, welche Geduld und welchen Gemeinsinn wir aufbringen.

Ich darf für die Bundeskanzlerin wiederholen, was sie auch in ihrem Podcast am Wochenende ausgedrückt hat. Sie ist jedem Einzelnen und jeder Einzelnen in Deutschland tief dankbar, die jetzt, so schwer es fällt, die Regeln einhalten - aus Einsicht und aus Fürsorge für ihre Mitmenschen und für ihr Land. Sie bittet Sie alle, sie bittet uns alle: Bleiben wir dabei! Ziehen wir mit! Das ist im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtig.

Frage: Am Wochenende hatte sich der Kanzleramtsminister geäußert und gesagt, die Maßnahmen müssten bis zum 20. April verlängert werden. Der bayerische Ministerpräsident hat vor einer halben Stunde gesagt, in Bayern werden sie bis zum 19. April verlängert. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie sich bezüglich einer Verlängerung noch nicht festlegen. Ist das so richtig?

Das Zweite: Am Wochenende hieß es auch, es gibt am Mittwoch ein Gespräch zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten. Wird man bei diesem Gespräch schlussendlich über diese Verlängerung reden?

StS Seibert: Ich fange mit Ihrer zweiten Frage an. - Ja, es wird am Mittwoch - so ist es verabredet - eine Telefonkonferenz mit der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer geben. Thema ist dann eine Bestandsaufnahme der aktuellen Lage der Ausbreitung des Virus.

Ich will noch einmal daran erinnern: Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten in der Einigung vom 22. März für die erweiterten Leitlinien, die ich angesprochen hatte, eine Geltungsdauer von mindestens 14 Tagen festgelegt. Dabei hatten sie bedacht, dass sich Bayern aus geografischer Nähe zu Österreich und auch aus einer ähnlichen Betroffenheit ursprünglich dem österreichischen Zeitplan angeschlossen und seine Maßnahmen für 14 Tage beschlossen hatte.

Für die Mehrzahl der Bundesländer war am 22. März klar, dass die Leitlinien zumindest bis einschließlich der Woche nach Ostern, also dem Ende der Osterferien in den meisten Ländern, eingehalten werden müssen. So drückt sich das dann auch in den länderspezifischen Anordnungen und Allgemeinverfügungen aus.

Nun hat Österreich inzwischen seine Maßnahmen verlängert. Sie haben es gerade gesagt: Heute Mittag hat Bayern angekündigt, die Einschränkungen bis zum 20. April so zu lassen, wie sie sind. Es gibt also einen Gleichlauf der Bundesländer. Am Mittwoch gibt es eine gemeinsame Besprechung.

Frage: Der Bund wird am Mittwoch mit den Ministerpräsidenten beraten. Wie wird das ablaufen, als Videokonferenz oder Telefonkonferenz? Wie erfolgt die Presseunterrichtung?

StS Seibert: Das läuft als Telefonkonferenz ab, so wie auch die vergangenen Male. Wir werden im Anschluss die Presse unterrichten. Ich kann Ihnen jetzt noch keine Einzelheiten darüber sagen. Aber das ist ja auch bei den letzten Malen immer möglich gewesen.

Frage: Die Wirtschaftsweisen fordern in ihrem Sondergutachten eine klar kommunizierte Normalisierungsstrategie. Stimmen Sie da zu, und wann kommt diese Normalisierungsstrategie?

StS Seibert: Ich habe ja gerade in meinen Vorbemerkungen gesagt, was aus Sicht der Bundesregierung der Stand heute ist, dass die Maßnahmen unvermindert weiter notwendig sind und was die Überlegungen sind, die für die Bundesregierung die entscheidenden sind, wenn es darum geht zu entscheiden: Was ist der Zeitpunkt, um Maßnahmen wieder zu lockern oder aufzuheben? Dem kann ich jetzt hier nichts hinzufügen.

Zusatzfrage: Soll man dann über eine Exitstrategie sprechen, unter welchen Bedingungen sie wann kommt, oder soll man die Exitstrategie Ihrer Ansicht nach gar nicht groß thematisieren?

StS Seibert: Die Bundesregierung und ihre verschiedenen Ministerien müssen sich immer verschiedene Gedanken machen - Gedanken für den heutigen Tag, für die nächste Woche und natürlich auch längerfristige Gedanken. Aber ich habe jetzt hoffentlich für die Bundesregierung klargemacht, wie für uns eine Woche nach Inkrafttreten der Maßnahmen, die schwere Einschränkungen für die Menschen mit sich bringen, die Lage ist und wie wir in die nächsten Wochen gehen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert, gegebenenfalls auch an das BMG oder das BMI. Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, fordert eine differenzierte Auslegung der Ausgangsbeschränkungen. Er sagt, wir könnten zum Beispiel Freizeitparks, Spielplätze und Kinos wieder öffnen, damit die Leute wieder mehr unternehmen können, und sieht darin keinen Widerspruch zu den Regelungen der Bundesregierung. Wie ist hierzu die Beurteilung der Regierung?

StS Seibert: Ich habe gerade über die erweiterten Leitlinien, die am 22. März zwischen Bund und Ländern beschlossen wurden, gesprochen und der Überzeugung Ausdruck gegeben, dass diese Maßnahmen unvermindert notwendig sind, so wie sich derzeit die Ausbreitung des Virus durch Deutschland darstellt.

Frage: Ich habe eine Frage, vermutlich an das BMWi, anschließend an Herrn Stempfle, zu den Aussagen der Wirtschaftsweisen. Kann man als Ministerium sagen, mit welchen Einbußen in welcher Milliardenhöhe für die Wirtschaft in den nächsten Monaten eigentlich zu rechnen ist, je nach Szenario? Was haben Sie selbst für sich ausgerechnet? Sprich: Wie viele Monate Stillstand kann sich die Wirtschaft eigentlich leisten?

Wagner: Der Minister hat sich letzte Woche mit den führenden Wirtschaftswissenschaftlern getroffen, auch mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der heute das Sondergutachten vorgestellt hat. Dieses Gutachten war schon damals Teil des Gesprächs. Der Minister hat damals gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Sachverständigenrats, Professor Feld, eine Pressekonferenz in Form einer Videokonferenz gegeben und dort gesagt, dass die Auswirkungen auf die Wirtschaft natürlich gravierend sind. Wir sehen Nachfrageeinbußen durch den Shutdown. Wir haben Probleme im Angebot. Lieferketten sind gestört. Das heißt, wir erleben hier sehr massive Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft und für die Weltwirtschaft insgesamt.

Der Minister hat damals auch gesagt, dass er zum jetzigen Zeitpunkt von einer genauen Bezifferung des Ausmaßes noch absehen muss, weil die Datengrundlage gerade noch sehr volatil ist. Der Minister wird sich Ende April im Rahmen einer Frühjahrsprojektion dazu äußern. Wir hoffen, dass wir dann auch schon ein bisschen bessere Daten haben.

Was der Minister aber damals auf der Pressekonferenz gesagt hat - da hat er dem Sachverständigenrat auch beigepflichtet -, war, dass er davon ausgeht, dass wir dieses Jahr Einbußen im Wachstum haben, die sich auf jeden Fall auf dem Niveau der Finanzkrise 2008/2009 bewegen. Das einmal so als Richtgröße. Alles Weitere werden wir dann, wenn wir in Zukunft bessere Zahlen haben, dazu kommunizieren.

Frage: Bayerns Ministerpräsident Söder hat heute Mittag eine Notfallwirtschaft gefordert. Ist das sinnvoll? Falls ja, wie soll das organisiert werden? Welche Produkte würden dann darunter fallen? - Die Frage ist an niemanden speziell gerichtet. Vielleicht Herr Seibert.

StS Seibert: Vielleicht das Wirtschaftsministerium.

Wagner: Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir bisher im Wesentlichen - bei Supermärkten sehen wir Lieferengpässe - noch keine Schwierigkeiten in der Versorgungssicherheit haben. Auch Ministerin Klöckner hat sich dazu geäußert. Wir sehen verschiedenste Auswirkungen. Das verfolgen wir als Bundeswirtschaftsministerium natürlich sehr genau, gerade was das Thema Lieferketten betrifft. Die betreffen ja nicht nur die Wirtschaft in Deutschland, sondern die sind auch europäisch und international stark verflochten. Wir schauen uns dies ganz genau an und sind mit den Unternehmen in Kontakt.

Eine andere Frage dabei ist natürlich die Beschaffung von wichtigen medizinischen Produkten, wenn es um Schutzausrüstung und auch um das Thema Arzneien geht. Da ist der Krisenstab von BMI und insbesondere des BMG natürlich eng an dem Thema dran. Insoweit können vielleicht die Kolleginnen und Kollegen dort noch etwas ergänzen.

Kautz: Ehrlich gesagt, wüsste ich jetzt nicht, was wir zu dieser speziellen Forderung von Herrn Söder ergänzen sollten.

Die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung läuft. Wir haben, Stand Samstag, insgesamt 20 Millionen Masken an Länder und KVen ausgeliefert, die dann dafür zuständig sind, sie an niedergelassene Ärzte, Pflegeheime und Krankenhäuser weiterzugeben. Wir haben - das haben Sie vielleicht verfolgt - ein Open-House-Verfahren aufgelegt, also feste Preise für Mindestabnahmemengen, und hoffen dadurch, noch weiter die Beschaffung von Schutzausrüstung sichern zu können.

Frage: Ich habe eine Frage zur Umwidmung von Kliniken beziehungsweise zur Freihaltung von Kapazitäten, zu der Verschiebung planbarer OPs. Das sorgt zunächst einmal dafür, dass Personal frei wird, weil ja die große Welle noch nicht da ist. Wie stellt man sicher, dass es in der Zwischenzeit nicht zu Kurzarbeit und Entlassungen kommt und die Ärzte und Pfleger, wenn die Krise dann da ist, auch wirklich sinnvoll eingesetzt werden können?

Kautz: Wir gehen nicht davon aus, dass es zu Kurzarbeit und Entlassungen kommen wird, weil wir ein Paket aufgelegt haben, das finanzielle Ausfälle von Kliniken auffangen wird. Wir haben zurzeit keine Anzeichen dafür, dass es dazu kommt.

Zusatzfrage: Auch Rehakliniken sollen ja helfen, Pflegebedürftige aufnehmen und Betten dafür freimachen. Aber nun wird ja Reha nicht weniger gebraucht. Nach welchen Kriterien wird ausgewählt, welche Kliniken das machen und welche Kliniken weiter reine Rehakliniken sind?

Kautz: Das läuft auf Länderebene, das läuft nicht auf Bundesebene.

Frage: Das Klinikum in Wolfsburg will wegen einer Coronainfektion beim Personal keine Patienten mehr aufnehmen. Welche Pläne gibt es für solch einen Notstand? Wie werden die medizinische Versorgung und die Arbeit in einem solchen Krankenhaus aufrechterhalten?

Kautz: Ich weiß, das ist unbefriedigend, aber grundsätzlich ist die Krankenhausplanung erst einmal Ländersache. Auch für solche Fälle muss das Land, muss die Landesregierung dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Es kann dann sein, dass Patienten von dem einen Standort zu dem anderen gebracht werden. Das können zusätzliche Kapazitäten sein, die man an einem Standort aufbaut. Dafür gibt es verschiedene Alternativen, die man sich denken kann. Aber auch das ist nicht zentral gesteuert. Genauso wenig, wie wir die Situation vor Ort in Wolfsburg direkt einschätzen können, können wir auch den Lösungsweg aufzeigen. Das muss regional gemacht werden. Das ist kein Nachteil, sondern das ist eigentlich eine Stärke.

Frage: Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert, jetzt eine zentrale Koordination für die Produktion von Schutzausrüstung in Deutschland einzurichten und notfalls auch Atemschutzmasken, etwa in Lackierbetrieben, zu beschlagnahmen. Gibt es solche Planungen bereits? Wenn ja, wie weit sind diese?

Kautz: Nein, die gibt es nicht. Wir sind allerdings mit der heimischen Wirtschaft in ständigem Austausch. Es gibt auch eine ganz hohe Bereitschaft der Wirtschaft, beim Kampf gegen das Coronavirus mitzuhelfen. Viele Unternehmen fahren ihre Produktion hoch oder haben sie umgestellt, zum Beispiel auf Masken, gerade in der Textilindustrie. Das begrüßen wir ausdrücklich. Diese Reaktion, dieser Austausch mit der Industrie ist weit sinnvoller, als jetzt irgendwelche Planungsämter aufzubauen. In der Krise eine neue Behörde aufzubauen, das halten wir nicht für sinnvoll.

StS Seibert: Ich möchte noch etwas ganz kurz hinzufügen, weil viele von Ihnen ja wissen, dass es heute Vormittag auch ein Treffen des sogenannten Coronakabinetts, also eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit einigen Ministerinnen und Ministern, die von ihrer Ressortzuständigkeit her jetzt ganz besonders engagiert und betroffen sind, gab. Dabei war die Beschaffung eines der Themen. Ein anderes Thema war ein Bericht des Gesundheitsministers über die Ausbreitung des Virus und über den Stand des Ausbaus der Kapazitäten. Ein drittes Thema waren Arbeitsstrukturen innerhalb der Bundesregierung, bei denen wir jetzt nach einigen Wochen Erfahrungen gemacht haben und Optimierungen vornehmen.

Frage: Herr Seibert - das richtet sich auch an das BMWi -, ich habe eine Frage zur Versorgung und zur Bereitschaft der Wirtschaft. Das BMG hat uns hier noch am 18. März gesagt, dass die Versorgung mit Schutzmasken dem Markt überlassen werde, der Markt regele das. Aktuell sind die Preise von 45 Cent pro Stück auf 13,52 Euro im Durchschnitt gestiegen. Sind auch die Kanzlerin und der Wirtschaftsminister der Meinung, dass das weiterhin der Markt regelt? Wenn ja, ist das eine befriedigende Entwicklung?

StS Seibert: Neben den Beschaffungsbemühungen, die natürlich Gesundheitsbehörden und Krankenhäuser machen, hat auch das BMG eine zentrale Beschaffung aufgebaut. Darüber hat Herr Kautz hier schon häufig berichtet. Das heißt, natürlich hat sich die Bundesregierung - wenn Sie wollen: der Staat - längst auch mit engagiert.

Kautz: Ich darf noch kurz ergänzen, Herr Kollege: Die Frage, auf die ich damals reagiert habe, war eine andere. Die Frage damals war, ob man Regelungen aufheben müsste, um die Produktion zu erleichtern. Darauf war die Antwort, die Sie zitiert haben. Aber das nur am Rande.

Zusatzfrage: Die Frage bezog sich auf den besseren Zugriff auf Unternehmen, damit man den Unternehmen Preise vorgeben kann. Herr Kautz, Sie meinten, das regele der Markt.

Kautz: Das habe ich anders in Erinnerung. Ich schaue gerne im Protokoll nach. Das müssen wir hier jetzt nicht ausdiskutieren.

Zusatz: 18. März.

StS Seibert: Darüber hinaus will ich noch sagen, dass das, was Herr Kautz gerade für das BMG gesagt hat, absolut richtig ist. Es ist richtig, bei diesen Beschaffungsfragen auch da, wo sich das BMG sozusagen zentral engagiert, mit der Wirtschaft zusammenzuarbeiten. Denn die Wirtschaft hat die Kenntnis der Marktteilnehmer. Die Wirtschaft hat auch die internationalen Verbindungen, um notwendiges Material zu beschaffen. Das ist ja bisher nicht Aufgabe einer staatlichen Behörde oder eines Ministeriums gewesen. Also ist diese Zusammenarbeit sehr nützlich.

Zusatzfrage: Ich hatte diese Frage auch an das BMWi gerichtet, Herr Seibert. Ist es also in Ordnung, wenn sich manche in der Wirtschaft mit diesen Schutzmasken eine goldene Nase verdienen?

Wagner: Ich kann dem nicht viel hinzufügen. Die Kollegen haben ja schon ausgeführt, dass gerade das BMG jetzt eine zentrale Beschaffung macht und mit den Unternehmen in engem Austausch ist. Dabei ist sicherlich auch ein Thema, wie die Versorgung sichergestellt werden kann und zu welchen Preisen das erfolgen wird.

Zusatzfrage: Herr Seibert?

StS Seibert: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Österreich hat jetzt noch einmal weitere Verschärfungen angekündigt beziehungsweise durchgesetzt. Es geht um Mundschutz beim Einkaufen. Ist das auch für Deutschland denkbar?

Kautz: Zunächst einmal müssen Sie sehen, was die österreichische Regierung da anordnete. Dabei geht es nicht um medizinische Masken, wie sie Ärzte und Pflegekräfte benötigen, sondern es geht um einen Mund-Nase-Schutz. Das ist etwas anderes. Wir haben wiederholt betont, dass es sinnvoll sein kann, eine Maske zu tragen, um andere davor zu schützen, sich anzustecken. Die Nutzung von solchen Masken kann man in Erwägung ziehen, wenn wir über Ausstiegsszenarien aus den ganzen Maßnahmen nachdenken. Die Industrie stellt sich schon darauf ein, Masken zu fertigen. Das können wir auch nur begrüßen.

StS Seibert: Wenn ich ergänzend etwas dazu sagen darf. - Sicher kann man sagen: Eine Maske vor dem Mund kann in gewisser Weise dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu vermindern, aber natürlich für denjenigen, der Ihnen gegenübersteht. Sie tragen die Maske. Dann ist derjenige, der Ihnen begegnet, ein Stück sicherer. Das hängt auch noch sehr von dem verwendeten Stoff ab. Also: Es ist vielleicht eine sinnvolle Ergänzung zu den ohnehin geltenden Hygieneregeln - ich glaube, das muss man betonen -: Abstand halten, Hände waschen und Kontaktvermeidung. Das sind die wesentlichen Punkte. Aber das Tragen einer solchen nicht medizinischen Maske darf eben nicht dazu führen, dass sich ein falsches Sicherheitsgefühl einstellt und man dann beim Abstand oder bei den Hygieneregeln insgesamt nicht mehr so aufmerksam ist.

Zusatzfrage: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das bei denen eine freiwillige Angelegenheit jedes Einzelnen.

StS Seibert: Ja.

Frage: Jetzt ein bisschen ein anderes Thema, nämlich Lesbos und die Flüchtlinge dort. Herr Burger und Herr Seibert, der Stand war ja schon vor einiger Zeit, dass Deutschland durchaus bereit war, vor allen Dingen einige der Kinder aufzunehmen. Jetzt gibt es immer stärkere Forderungen auch aus dem politischen Raum, das Lager gerade wegen Corona komplett zu evakuieren und irgendetwas zu unternehmen. Wie ist da der Stand der Dinge? Ist Deutschland schon dabei, Kinder aus Lesbos zu holen?

Burger: Bezüglich des Standes der Bemühungen um die Aufnahme von schutzbedürftigen Minderjährigen ist, glaube ich, das BMI in der Federführung.

Grünewälder: Ich kann für das BMI gerne etwas dazu sagen. - Der Stand ist seit Freitag unverändert. Der Bundesinnenminister hat verschiedentlich betont, dass Deutschland bereit ist, hier im europäischen Verbund zu helfen. Die Kommission ist dabei, die Gespräche zu führen. Das läuft nach wie vor sehr intensiv. Wir hoffen, dass wir hier zeitnah zu einer Lösung kommen.

StS Seibert: Ich möchte für die Bundeskanzlerin das Wort "zeitnah" noch einmal unterstreichen. Sie hatte am Donnerstag nach der Videokonferenz mit dem Europäischen Rat in ihrer Pressekonferenz noch einmal klar gesagt: Das ist eine Solidaritätsleistung, die jetzt möglichst schnell wirksam in der Praxis umgesetzt werden soll; denn jeder Tag zählt. - Die Kommission koordiniert das und arbeitet da intensiv mit den griechischen Behörden zusammen. Dieser Prozess läuft weiter.

Frage: Es hieß ja ursprünglich, dass das schon in der vergangenen Woche hätte stattfinden sollen. Ende letzter Woche hieß es, diese Woche könnten die Ersten kommen. Können Sie konkret sagen, woran es hapert? Sind die Leute ausgesucht? Wer sucht die aus? Stehen die da, und das Flugzeug fliegt nicht, oder findet sich keiner, der die Kinder sucht? Was sind denn die praktischen Hürden?

Grünewälder: Herr Seibert hat darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission dabei ist, das zu koordinieren. Die Gespräche laufen. Es gibt jetzt keine konkrete Hürde, die man Ihnen nennen kann. Aber die Abstimmungen finden statt. Wir hoffen, dass es jetzt sehr zeitnah eine Lösung geben wird.

Zusatzfrage: Noch einmal zu der Forderung, das Lager grundsätzlich zu evakuieren, ganz aufzulösen und die Menschen vielleicht in Europa zu verteilen. Herr Burger, was sagen Sie dazu? Gibt es dazu Initiativen aus Deutschland?

Burger: Das wäre eine Entscheidung, die die griechische Regierung zu treffen hätte. Wir unterstützen Griechenland bei der Versorgung der Personen, die sich dort aufhalten, auf ganz verschiedene Art und Weise. Das tun wir auf europäischer Ebene mit umfangreichen finanziellen Mitteln. Deutschland hat zuletzt auch technische Ausstattung geliefert, darunter 150 beheizte Multifunktionszelte, um die Situation in den Lagern etwas zu entlasten. Wir bieten weiter unsere Unterstützung an und sind dazu auch mit den griechischen Behörden im Gespräch. Die EU-Kommission ist das auch.

Nichtsdestotrotz ist es so, wie Sie sagen: Die Lage dort in den Hotspots ist sehr angespannt. Gerade die unzureichenden hygienischen und sanitären Verhältnisse machen uns auch Sorge. Deswegen bleiben wir an dem Thema dran.

Frage: Wie lange glaubt denn die Bundesregierung, ist diese Lage dort vor Ort noch durchhaltbar?

Burger: Ich glaube, die Lage ist schon jetzt - wie ich es gerade gesagt habe - nicht so, wie man sie sich wünschen kann. Sie verschlechtert sich noch durch die Ausbreitung des Covid-19-Erregers. Man muss allerdings auch dazu sagen: Es gibt dort bisher keine bestätigten Coronafälle unter den Bewohnern der Lager. Die griechischen Behörden bereiten auch Notfallmaßnahmen vor, um die Lage dort so sicher wie möglich zu halten.

Zusatzfrage: Herr Seibert, ist das auch ein Thema für die Kanzlerin? Ist das gerade Chefinnensache? Ich meine, wir wollen ja hier nicht in einer Woche zusammensitzen und über diese Katastrophe sprechen, wenn dort etwas passiert ist und man es hätte vermeiden können.

StS Seibert: Erstens gibt es dazu einen Beschluss aus dem Koalitionsausschuss. Das heißt, alle in dieser Bundesregierung haben sich schon einmal damit befasst. Zweitens habe ich gerade zitiert, dass die Bundeskanzlerin auch dazu am Donnerstag etwas gesagt hat. Natürlich ist sie in einer so wichtigen Frage auch in ständiger Abstimmung mit den zuständigen Ministern, in diesem Fall natürlich ganz besonders mit dem Innenminister.

Frage: Herr Grünewälder, Sie haben jetzt betont, dass das im europäischen Verbund gemacht werden müsse. Gibt es bei den Partnerstaaten, die aufnehmen wollten, manche, die jetzt wegen des Covid-19-Virus nicht mehr aufnehmen wollen? Kommt es deswegen auch in Deutschland zu dieser Verzögerung?

Grünewälder: Da die EU-Kommission die Koordinierung und auch die Gespräche übernommen hat, müssten Sie dort nachfragen. Nach unserem Stand wollen sich mehrere Länder beteiligen. Wie aktuell die Situation ist, müssten Sie bei der EU-Kommission nachfragen.

Burger: Vielleicht kann ich dazu ergänzen, weil ich just diese Frage auch unseren Kollegen gestellt habe. Bis jetzt ist es glücklicherweise so, dass alle Staaten, die sich in der Vergangenheit dazu bereit erklärt haben, noch einmal bekräftigt haben, dass sie trotz der Belastungen durch das Coronavirus weiter zur Aufnahme bereit sind.

Frage: Außenminister Maas hat die noch nicht zurückgeholten Touristen um Geduld gebeten. Wie viele deutsche Urlauber befinden sich an Orten, die als gefährlich eingestuft werden müssen? Welche sind das? Warum konnten Deutsche im Unterschied zu Bürgern anderer Nationen zum Beispiel noch nicht aus Cusco/Peru zurückgeholt werden?

Burger: Wir konnten seit Beginn der Rückholaktion - morgen werden es zwei Wochen sein, seit sie läuft - insgesamt über 175 000 Menschen nach Deutschland zurückbringen, entweder auf von uns gecharterten Flügen oder auf Flügen, die in Zusammenarbeit mit den Reiseveranstaltern und Fluglinien stattgefunden haben. Diese Aktion umfasst derzeit 43 Länder. Deutsche sind insgesamt sogar aus 60 Ländern zurückgeholt worden, auch in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten. Allein über das Wochenende sind sieben neue Länder hinzugekommen. Insgesamt arbeiten über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes in der Zentrale und in den Auslandsvertretungen daran mit. Sie sehen, das ist ein enormer Kraftakt.

In der Tat gibt es in verschiedenen Ländern Situationen, in denen die Rückholung nicht so schnell funktioniert, wie wir uns das wünschen würden. Dafür sind die Gründe von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das sind sehr individuelle Situationen. Teilweise geht es um logistische Probleme in Ländern, in denen die Touristen über ein sehr großes Territorium verstreut sind. Oft hat es mit Ausgangssperren zu tun, dass es insbesondere für Individualtouristen, die im ganzen Land verteilt sind, schwierig ist, überhaupt an die Abholpunkte zu kommen. Dann gibt es auch Länder, die im Moment ihre Flughäfen völlig geschlossen haben. Dazu gehört im Moment beispielsweise Neuseeland. Wir wissen, dass es dort eine ziemlich große Anzahl von Deutschen gibt. Wir hatten dort am Freitag einen ersten Rückholflug durchführen können. Aber seither sind die Flughäfen geschlossen. Wir arbeiten daran, dass wir diese Rückholaktion hoffentlich bald fortsetzen können. Dort sind nach unserer Kenntnis Deutsche nicht unmittelbar in Gefahr.

In anderen Ländern werden beispielsweise Landegenehmigungen nur in sehr reduzierter Form erteilt, einfach aus dem Bemühen der Regierung, Reisebewegungen möglichst gut unter Kontrolle zu behalten. Dazu gehört Peru. Dort werden Landegenehmigungen nur in einem sehr reduzierten Takt vergeben. Wir wissen, dass es in Cusco eine ganze Reihe von Deutschen gibt, die sich jetzt schon seit über zehn Tagen unter sehr strengen Ausgangssperren dort aufhalten. Das ist eine sehr schwierige Situation dort vor Ort. Wir haben aber für Mittwoch und Donnerstag zwei Rückholflüge organisiert und hoffen, dass sie, wenn die Landegenehmigungen dafür rechtzeitig erteilt werden, dann auch durchgeführt werden können. Ein Konsularteam unserer Botschaft in Lima ist auf dem Weg nach Cusco, um die Deutschen vor Ort bis dahin konsularisch zu betreuen und dann auch bei der Abwicklung dieser Flüge zu helfen.

Frage: Herr Burger, haben Sie Kenntnisse über infizierte Deutsche im Ausland?

Burger: Wir haben über unsere Auslandsvertretungen natürlich sporadisch darüber Informationen, aber wir erfassen das nicht systematisch. Es gibt ja auch keine Meldepflicht für Deutsche im Ausland, sich bei uns zu melden. Insofern können wir schon deswegen keine vollständigen und belastbaren Informationen darüber vorhalten. Es ist die Sache eines jeden Einzelnen, ob er sich in einer solchen Situation an die deutsche Auslandsvertretung wendet oder nicht.

Frage: Ich muss leider noch einmal auf den Anfang zurückkommen; ich hatte mich schon vor einer halben Stunde gemeldet. Es geht um Mittwoch. Sie haben deutlich gemacht, dass es keine Lockerung der Regelungen geben kann. Aber vielleicht gibt es eine Verschärfung. Sie sprachen eben an, dass Sie zum Beispiel das Tragen von Masken für durchaus sinnvoll halten. Wird das oder auch die Anwendung von Apps ein Thema sein?

StS Seibert: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich der Besprechung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch inhaltlich nicht vorgreifen kann. Sie werden auf die Lage blicken, wie sie sich dann in der ganzen Fläche unseres Landes darstellt, sie bewerten und daraus ihre Schlüsse ziehen. Aber das, was an erweiterten restriktiven Maßnahmen seit dem 22. März gültig ist, ist ohnehin über den nächsten Mittwoch hinaus gültig, und zwar in der ganzen Fläche, nachdem nun auch Bayern heute Mittag seine Maßnahmen bis nach den Osterferien verlängert hat.

Zusatz: Das ist klar. Die Frage war, ob auf der Tagesordnung Punkte stehen wie das Tragen von Masken oder auch Anwendung von Apps.

StS Seibert: Mehr kann ich Ihnen über die Tagesordnung heute noch nicht sagen.

Frage: In den vergangenen Tagen ist mehrfach über Trackingapps zur Eingrenzung des Virus gesprochen worden. Gibt es aufgrund ihrer möglichen Anonymisierung und ohne Verwendung der Ortsdaten der Handys nicht doch eine Möglichkeit der Nutzung dieser Tools? Diese Frage richtet sich sowohl an das BMG als auch an das BMI.

Kautz: Es gibt ganz unterschiedliche Ideen zu diesem grundsätzlichen Plan. Dazu kann ich Ihnen nichts im Detail sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass eine konsequente Nachverfolgung von Neuinfektionen und Kontaktpersonen ein wesentlicher Baustein sein wird, wenn man über Exitszenarien nachdenkt. Darüber, wie das Ganze ausgestaltet werden kann, unterhalten wir uns intern. Aber das werden wir dann öffentlich machen, wenn es so weit ist.

Grünewälder: Ich habe dazu keine Ergänzungen. Es ist jedenfalls nicht geplant, Handydaten flächendeckend auszuwerten und zu tracken.

Frage: An das BMJV: Als die Debatte über Standortdaten zum ersten Mal aufkam, hat die Bundesjustizministerin relativ klargemacht, dass sie es nicht gut findet, was Herr Spahn in seinen ersten Ideen präsentiert hat. Arbeiten Sie als Ministerium an alternativen Ideen, wie man es machen könnte, wenn ein solches Tracking auch für die Frage, wann wir wieder lockern können, doch sehr zentral ist? Sind Sie auch weiterhin der Ansicht, mit Standortdaten gehe das gar nicht?

Herr Kautz, ist Herr Spahn weiterhin der Meinung, dass Standortdaten verwendet werden sollten?

Leber: Zu Ihrer ersten Frage: Ministerin Lambrecht hat sich in der Vergangenheit schon zu Anticoronaapps geäußert und gesagt, dass wir diesbezüglich ganz genau hinschauen müssen, wie eine solche Handyapp im Einzelnen ausgestaltet ist und ob sie einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Coronapandemie leisten kann. Sie hat betont, dass zentral ist, dass die Privatsphäre und die Bürgerrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Deshalb sei in jedem Fall Voraussetzung, dass eine solche App nur auf freiwilliger Basis verwendet werde und alle Beteiligten eingewilligt hätten. So viel zu den Voraussetzungen. Im Übrigen kann ich dazu nichts Weiteres berichten.

Kautz: Ich kann eigentlich nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe, oder Sie bitten, in der Tat noch einmal nachzuhören, was der Minister vergangene Woche in der Bundespressekonferenz gesagt hat. Er hat nämlich auch gesagt, dass seiner Meinung nach wesentliche Voraussetzungen dafür, dass wir die Maßnahmen wieder lockern können, ist, dass man besser nachverfolgen kann, welche Kontakte Infizierte haben.

Zusatzfrage: Machen Sie jetzt einfach einen neuen Vorschlag vom BMG, oder sitzen Sie im BMJV auch daran, sich zu überlegen, wie das gehen könnte? Was ist das Prozedere?

Kautz: Wir arbeiten nicht isoliert, sondern wir tauschen uns aus, wenn wir Vorschläge machen. Das tun wir als Bundesregierung gemeinsam.

Zusatzfrage: Aber über den Vorschlag von Herrn Spahn hatten Sie sich vorher nicht ausgetauscht. Sonst hätten Sie ja schon gewusst, dass Frau Lambrecht das nicht mitmacht, oder?

Kautz: Sie wissen, wie dieser Gesetzentwurf zustande gekommen ist, in welcher Zeit und unter welchem Zeitdruck. Im Austausch, bevor es ins Kabinett gekommen ist, haben wir dann gesagt: Okay, dafür müssen wir noch längere Zeit diskutieren - das tun wir zurzeit -, und deshalb ziehen wir das zurück und legen zu einem anderen Zeitpunkt etwas Neues vor.

Frage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Kautz: Ich kann Ihnen zu den Details noch nichts sagen, weil sie noch nicht stehen.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Kautz: Es ist ein Unterschied, ob Sie jemanden fragen, ob er sich erinnert, wen er vor 14 Tagen getroffen hat, oder ob Sie eventuell sagen: "Okay, der hat eine App, die auf Freiwilligkeit beruht" - das ist eine Variante - "die er mit ganz vielen anderen ausgetauscht hat", und dann schaut man sich die Daten an, wenn das flächendeckend funktioniert. Aber diese Dinge sind noch in der Diskussion. Das können wir nicht bewerten und nicht kommentieren.

Frage: Ich habe immer noch nicht verstanden, ob Sie Standortdaten grundsätzlich für notwendig erachten. Es gibt ja auch andere Vorschläge aus dem politischen Raum wie etwa von den Grünen, die explizit darauf hinweisen, dass man das auch ohne Standortdaten machen könne. Der Chaos Computer Club sagt Ähnliches mit Bluetooth und anderen Sachen. Das wäre sogar bürgerrechtlich die beste Variante, weil das dann besser anonymisiert werden könnte.

Also, können Sie noch einmal sagen, ob Sie Standortdaten - darum geht es ja; das ist ja der Überwachungsaspekt - für grundsätzlich notwendig halten oder nicht.

Kautz: Wir haben alle Modelle im Blick und werten alle Modelle aus, die es zurzeit gibt. Genau das.

Frage: Werden die Kosten für die Krise über Steuererhöhungen oder Sonderabgaben mitfinanziert werden müssen? Wird es also einen Lastenausgleich geben müssen wie nach dem Zweiten Weltkrieg oder der Wiedervereinigung?

StS Seibert: Ich kann anfangen, aber Herr Kolberg ist sehr willkommen. - Die Bundesregierung hat in so kurzer Zeit wie noch nie und mit so viel Geld wie noch nie Maßnahmen ergriffen, und der Bundestag und der Bundesrat haben diese Maßnahmen beschlossen, um unseren Unternehmen zu helfen, um Arbeitsplätze zu erhalten, immer in dem Versuch, die unzweifelhaften wirtschaftlichen Auswirkungen, die wir schon jetzt erleben und die natürlich auch noch stärker werden, abzufedern, einzudämmen und aufzufangen. In diesen Maßnahmen war jedenfalls nicht von Steuererhöhungen die Rede. Deswegen kann ich Ihnen jetzt einfach nur sagen: Das ist das, woran wir jetzt arbeiten. Das drückt sich in diesem wirklich umfangreichen Gesetzespaket aus.

Kolberg: Das kann ich nur noch einmal unterstreichen. Die Bundesregierung hat erhebliche Maßnahmen ergriffen. Dabei ist auch auf genau diesen Aspekt, dass es sozial ausgewogen ist und dass die Hilfen diejenigen erreichen, die sie besonders nötig haben, geachtet worden. Wir haben das Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen aufgelegt, und es gibt das Kurzarbeitergeld, um Beschäftigte und Kleine Unternehmen jetzt schnell zu schützen. Darum geht es im Moment: schnelle, unbürokratische Krisenhilfe zu leisten. - Alle weiteren Punkte werden wir erörtern, wenn es so weit ist.

Der Minister hat schon angedeutet, dass wir uns dann auch darüber Gedanken machen müssen, wie wir die Konjunktur wieder in Schwung bringen. Aber diese Maßnahmen werden wir erörtern, wenn wir die Krise durchstanden haben.

Frage: In dem Sondergutachten der Wirtschaftsweisen ist heute noch einmal gesagt worden, dass man darüber nachdenken solle, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle jetzt durchzusetzen. Haben Sie darüber nachgedacht?

Kolberg: Der Minister hat immer wieder betont, dass er auch dafür ist, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für den Großteil der Steuerzahler, die schon beschlossen ist, auf Mitte dieses Jahres vorzuziehen. An dieser Forderung hält er fest, gerade unter den Umständen, die wir jetzt haben. Das hat er mehrfach betont, und das kann ich auch hier noch einmal bekräftigen.

Zusatz: Die Frage war aber, ob er für alle abgeschafft werden soll.

Kolberg: Da geht es um den sozialen Ausgleich. Das haben wir schon betont, als wir die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent der Steuerzahler auf den Weg gebracht haben. Das trifft jetzt die, die es besonders dringend brauchen. Es gibt immer noch Kosten für die deutsche Einheit, die wir tragen müssen. Sie müssen bezahlt werden.

Die Abschaffung für den restlichen Teil der Steuerzahler, also für die, die sehr gut verdienen, würde mehr kosten als das Paket, das wir jetzt auf den Weg gebracht haben, nämlich über 10 Milliarden Euro. Das haben wir aus dem Grund der sozialen Ausgewogenheit nicht getan, weil es weiterhin noch Aufgaben gibt. Deswegen wollen wir jetzt die unterstützen, die Hilfe besonders nötig haben.

Frage: Herr Seibert, zwei Fragen:

Ich habe es noch nicht ganz verstanden. Ist die Kanzlerin offen für eine Art Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer im Nachhinein? Wir haben in Deutschland die Situation, dass 46 Familien so viel Vermögen besitzen wie die unteren 42 Millionen im Land. Müssen diese 46 Familien vielleicht ein bisschen abgeben, damit in diesem Land Solidarität herrschen kann?

Könnten Sie kurz begründen, warum die Kanzlerin dafür ist, dass die Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa jetzt von der Eurogruppe konzipiert werden soll und nicht von der Kommission, dem Rat oder der EZB? Das habe ich nicht verstanden.

StS Seibert: Ich Ihre Frage, ehrlich gesagt, auch nicht, aber ich werde es versuchen.

Zunächst einmal zur ersten Frage: Ich kann Ihnen zusätzlich zu dem, was wir jetzt hier gesagt haben, keine weiteren finanzpolitischen Überlegungen der Bundesregierung bieten. Ich habe dazu keine Neuigkeiten für Sie. Die Solidarität mit den Menschen, die jetzt betroffen sind, schwer betroffen sind, in der Wirtschaft, die Solidarität mit Kurzarbeitern, mit Soloselbstständigen, mit Angestellten und allen Arten von Menschen drückt sich in dem großen Maßnahmenpaket aus, das jetzt beschlossen wurde. Ich habe keine weiteren finanzpolitischen Planungen für Sie.

Zu Ihrer Frage in Richtung Europas: Die Europäische Zentralbank ist politisch unabhängig, und es ist sehr wichtig, dass das auch so bleibt. Deswegen kommentiere ich die Maßnahmen, die sie ergriffen hat, nicht.

In Europa gibt es eine intensive Diskussion darüber, die auch beim Europäischen Rat im Videokonferenzformat vergangenen Donnerstag geführt wurde, wie man dafür eintreten kann, dass die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus in den Griff zu bekommen sind und dass die Menschen und die Unternehmen geschützt werden können. Das ist genau das, was wir auch national tun. Dabei ist beschlossen worden - Sie können das in den Schlussfolgerungen sehen -, dass die europäischen Finanzminister ihre Arbeiten weiter betreiben und binnen 14 Tagen Vorschläge vorlegen sollen. Das wird Ende der nächsten Woche sein.

Die deutsche Überzeugung ist, dass der ESM ein Kriseninstrument ist, das wir beim letzten Mal, als die Krise kam, erst schaffen mussten, und dass der ESM Instrumente hat, mit denen wir arbeiten können, um die Sorgen und Nöte der europäischen Volkswirtschaften aufzufangen. Dass daran jetzt auf der Ebene der europäischen Finanzminister gearbeitet wird, ist aus unserer Sicht sehr gut.

Zusatzfrage: Der Vorteil ist ja, dass in der Eurogruppe nichts gegen Deutschland und auch nichts gegen die Niederlande passieren kann. Auf Kommissionsbasis oder beim Rat könnte man ja etwas gegen Deutschland durchsetzen, zum Beispiel die Eurobonds. Ist das nicht der Grund, warum das in der Gruppe entschieden werden soll?

StS Seibert: Da muss ich Sie, ehrlich gesagt, korrigieren. Im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs herrscht das Prinzip der Einstimmigkeit.

Zusatz: Ja. Wenn Deutschland da sagt: "keine Eurobonds", dann gibt's keine Eurobonds.

StS Seibert: Das gilt ganz grundsätzlich. Viele Länder haben sich in vielen Situationen schon zu Wort gemeldet und gesagt, dass sie etwas nicht mittragen. Ich will das nur als grundsätzliche Bemerkung sagen: Es herrscht das Prinzip der Einstimmigkeit. - Denn Sie stellen es so dar, als wäre das im Europäischen Rat anders.

Kolberg: Vielleicht kann ich dazu ergänzen, weil die Gespräche bei den Finanzministern laufen. Es ist ganz klar, dass es jetzt eine große Herausforderung für Europa gibt. Auf diese Herausforderung werden wir eine europäische Antwort geben. Das haben die Staatschefs so beschlossen, und das haben die Finanzminister auch schon zum Teil umgesetzt. Die Maßnahmen haben wir hier auch schon ausführlich besprochen. Der EU-Haushalt wird so umgestaltet, dass erhebliche Milliardenbeträge für Hilfe zur Verfügung stehen. Bei der Beihilfe und beim Stabilitätspakt wird etwas getan, und bei der EIB werden zusätzliche Maßnahmen gefahren, um gemeinsam in Europa solidarisch durch diese Krise zu kommen. Die EZB hat erhebliche Maßnahmen getroffen.

Jetzt geht es darum, wie schnell und effektiv weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Wir alle in Europa sind uns einig, dass es schnelle, effektive und solidarische Hilfe geben muss. Dafür ist der ESM geschaffen worden. Er steht bereit, diese Funktion zu übernehmen. Der Minister hat dazu am Sonntag ja auch in Ihrer Sendung schon ausführlich gesprochen und gesagt, dass wir unseren Partnern in Europa solidarisch zur Seite stehen.

StS Seibert: Solidarität in Europa drückt sich auch noch auf andere Weisen aus. Ich finde, auch das kann heute einmal erwähnt werden. Es vergeht kaum ein Tag, an dem beispielsweise unsere Bundeswehr nicht dazu beiträgt, dass schwerstbetroffene Coronapatienten aus Italien oder aus Frankreich in deutsche Kliniken überführt werden können, in denen derzeit noch die Kapazitäten dafür da sind. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger und sichtbarer Teil europäischer Solidarität.

Frage: Ich will auf den Aspekt der Eurogruppe zurückkommen. Die Finanzminister der Eurogruppe, die jetzt die Planung in die Hand nehmen sollen, sind trotz allem ein informelles Gremium. Deswegen würde mich interessieren, wieso der Vorschlag von Kanzlerin Merkel darauf ausgeht, die Erarbeitung der Pläne zur Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise einem informellen Gremium anzutragen und nicht der EZB oder der EU-Kommission.

StS Seibert: Ich weiß nicht, ob Sie da nicht etwas völlig falsch verstehen. Es sind die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates der 27 Mitglieder, der Staats- und Regierungschefs des Europäischen Rates vom Donnerstag, die Finanzminister erneut zu beauftragen. Das ist nicht die Bundeskanzlerin, sondern das sind 27 Staats- und Regierungschefs.

Über die politische Unabhängigkeit der EZB, die jedenfalls nach unserer festen Überzeugung nicht durch einzelne Regierungen beauftragt werden kann, dies oder jenes zu tun, habe ich mich schon geäußert.

Zusatzfrage: Beim EU-Gipfel in digitaler Form am Donnerstag beziehungsweise danach hat der italienische Premier Conte erklärt - ich zitiere -: Es gab eine harte und offene Konfrontation mit der Kanzlerin. - Das ist in italienischen Medien omnipräsent. In deutschen Medien wurde bisher kaum darüber berichtet.

Können Sie diese Aussage bestätigen?

StS Seibert: Auch wenn ein Europäischer Rat im Videokonferenzformat stattfindet, gelten jedenfalls für uns weiterhin die Grundregeln der Europäischen Räte, nämlich dass sie vertraulich tagen. Insofern kann ich Ihnen das sagen, was in den Schlussfolgerungen gemeinsam beschlossen wurde und was wir jetzt zur Frage von auch wirtschaftlicher und finanzpolitischer Solidarität gesagt haben.

Zusatzfrage: Aber die Aussage des Premiers steht ja. Das können Sie ja bestätigen oder negieren.

StS Seibert: Aber ich muss nicht.

Frage: Die Wirtschaftsweisen sind sich bei der Frage der Coronabonds uneinig. Der Ökonom Achim Truger etwa warnt vor einem Kollaps des Euros, wenn die Schulden nicht vergemeinschaftet würden.

Sieht die Bundesregierung angesichts der Unsicherheit der Experten inzwischen auch die Notwendigkeit, ihre Ablehnung von Eurobonds zu überdenken? Meine Frage richtet sich an Herrn Seibert und gegebenenfalls das Wirtschaftsministerium.

StS Seibert: Ich kann nur noch einmal auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates verweisen. Das ist ja gerade erst drei, vier Tage her. Denen hat auch Deutschland zugestimmt. Nun ist es wichtig, dass die europäischen Finanzminister ihre Arbeit machen, weil sie schon Ende nächster Woche ihre Vorschläge präsentieren sollen.

Kolberg: Ich kann nur noch einmal sagen: Worum geht es denn? - Es geht darum, jetzt schnell und effektiv Hilfe zu leisten. Genau dafür ist der ESM geschaffen worden, um solidarisch diejenigen in Europa zu unterstützen, die Hilfe brauchen, und genau auf dieser Basis können wir auch schnell Hilfe leisten.

Frage: An das BMWi: Mittelständler beklagen eine Förderlücke und wollen direkte Zuschüsse auch für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern. Sind Änderungen in diese Richtung geplant?

Wagner: Wir haben ja zusammen mit den anderen beteiligten Ressorts, insbesondere dem Bundesfinanzministerium, einen umfassenden Rettungsschirm geschaffen, der verschiedenste Komponenten vorsieht. Wir fördern und unterstützen Unternehmen vom Soloselbstständigen bis zum großen Unternehmen und haben dafür verschiedene Institute zur Verfügung.

Ab heute in Kraft getreten und auch über die Länder beantragbar sind die sogenannten Soforthilfen. Das sind tatsächlich Zuschüsse, die ja nach Unternehmensgröße bis zu 15 000 für drei Monate betragen. Diese sind für Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten.

Darüber hinaus haben wir ein umfassendes KfW-Programm, mit dem wir der Wirtschaft - auch das vom Kleinen Unternehmen bis zum großen Unternehmen - mit einer unbegrenzten Garantie in unbegrenzter Höhe Kredite zur Verfügung stellen. Diese Kredite werden auch stark nachgefragt. Ich habe die aktuellen Zahlen auch vorliegen: Mit Stand vom Freitag sind Kredite in Höhe von 8,2 Milliarden Euro beantragt worden, und über 95 Prozent der über 740 Anträge sind im Kreditvolumen von bis zu 3 Millionen Euro - da ist sozusagen die Kleinste Kategorie beantragt worden. Dies zeigt, dass das nicht nur eine Maßnahme ist, die Großunternehmen zur Verfügung steht, sondern die gerade auch vom Mittelstand nachgefragt wird und dort auch ankommt.

Daneben haben wir - das haben Minister Scholz und Minister Altmaier hier auch vorgestellt - den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, mit dem wir - wieder mit den drei Säulen - großen Unternehmen, aber auch Kleinen Unternehmen helfen können, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Wir haben also wirklich ein umfassendes Programm, und ab heute steht auch das Sofortprogramm zur Verfügung. Das muss jetzt wirken. Wir schauen uns natürlich auch laufend an, wie die Programme nachgefragt werden und was es da gegebenenfalls für Schwierigkeiten gibt. Aber wie gesagt, wir haben jetzt wirklich einen umfassenden Rettungsschirm vorgestellt, der Garantien von, ich glaube, über rund 1,5 Billionen Euro vorsieht - 50 Milliarden Euro das Sofortprogramm, dazu noch das Kurzarbeitergeld, das natürlich gerade auch beim Thema Lohnzahlung in Unternehmen in diesen Zeiten eine sehr große Hilfe ist. Daneben haben wir über das Finanzministerium noch die Steuerstundungen, damit wir gerade auch über die Stundung von Vorauszahlungen die notwendige Liquidität in den Unternehmen erhalten können, um diese schwierige Phase jetzt zu überwinden.

Wir sind da also sehr breit aufgestellt, aber nichtsdestotrotz beobachten wir alle Entwicklungen und schauen uns das ganz genau an.

Frage: Zu den Eurobonds: Die Diskussion und auch die Kritik geht jetzt ja über das Normalmaß hinaus, auch angesichts der Tatsache, dass diese Krise das Potenzial hat, die Southern-debt-Krise mit Blick auf steigende nationale Schuldenständen insbesondere in Italien noch einmal hochzubringen. Ist die Bundesregierung offen, diese Diskussion in den Folgemonaten zu führen, oder möchte die Bundesregierung diese Diskussion jetzt schließen und das komplett auf den ESM fokussieren?

Kolberg: Wir haben alles dazu gesagt. Es geht darum, schnell und solidarisch Hilfe zu leisten. Es wurden schon erhebliche Maßnahmen ergriffen, um in Europa gemeinsam mit unseren Partnern gut durch die Krise zu kommen. Jetzt geht es darum, wie die Kreditaufnahme unterstützt werden kann. Dafür gibt es den ESM. Da ist man jetzt im Gespräch, wie das Geld dorthin kommen kann, wo es gebraucht wird, und zwar schnell und effektiv. Genau über diese Punkte sprechen wir jetzt mit unseren europäischen Partnern, mit den Finanzministern, und werden dann den europäischen Staats- und Regierungschefs einen Vorschlag machen.

Weil hier jetzt mehrfach die Eurogruppe so herausgestellt wurde: Das ist ja ein ganz normaler Vorgang. Die Eurogruppe hat auch davor schon dieses Paket beraten und hat auch davor in Form des Eurogruppenvorsitzenden die Staats- und Regierungschefs informiert. Von daher gibt es da überhaupt keine Abweichung zu dem üblichen Vorgehen, das hier angezeigt ist.

Zusatzfrage: Herr Seibert, ist die Bundesregierung bereit, mit den EU-Partnern und mit der EZB diese Diskussion zu führen?

StS Seibert: Der Kollege aus dem Finanzministerium hat die Antwort gegeben, und der habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage : Noch eine Nachfrage zu den eben erwähnten Finanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro auch für die Kleinen Firmen: Sie haben gesagt, im Moment seien Anträge auf Kredite in Höhe von etwa 8 Milliarden Euro gestellt. Was ist eigentlich, wenn es mehr werden? Wir haben aus Berlin am Wochenende gehört, dass da viel mehr beantragt wurde, als eigentlich Geld da ist. Würden dann auf Bundesebene die letzten einfach leer ausgehen oder würde man aufstocken?

Zweitens. Teilweise nutzen Firmen jetzt Maßnahmen, die überhaupt nicht für sie gedacht waren - Stichwort Mieten, Adidas, Deichmann, H&M usw. An das BMJV: Es gibt jetzt sowohl aus der Opposition, aber teilweise auch aus der Union den Ruf danach, da müsse man einfach nachbessern und klarstellen, für wen dieser Mieterschutz eigentlich gemeint war. Sind Sie da dran, halten Sie das für notwendig? Wie schnell könnte man das überhaupt machen?

Wagner: Vielleicht noch einmal kurz zur Einordnung: Ich hatte eben die Zahl 8,2 Milliarden Euro genannt, die Sie gerade wiederholt haben. Das bezieht sich auf das KfW-Sonderprogramm 2020. Das ist das große Kreditvolumen, bei dem wir gesagt haben: Wir haben einen Kreditrahmen von bis zu 800 Milliarden Euro. Das ist also das großvolumige Kreditprogramm, das Minister Altmaier und Minister Scholz - ich glaube, es war am 13. März - hier in der Bundespressekonferenz vorgestellt haben. Dort haben wir jetzt knapp 750 Anträge, glaube ich, in Höhe von 8,2 Milliarden Euro.

Daneben steht das Zuschussprogramm; das sind die 50 Milliarden Euro. Das startet, wie gesagt, ab heute. Wir gehen davon aus, dass eine große Nachfrage besteht. Man muss auch sagen: Das ist sehr groß dimensioniert - 50 Milliarden Euro sind viel Geld. Wie gesagt, maximal sind es 15 000 Euro, die pro Unternehmen ausbezahlt werden können. Wir schauen uns jetzt natürlich genau an, wie die Abrufzahlen sein werden. Aber wie gesagt, da müssen wir erst einmal abwarten - das ist, wie gesagt, heute gestartet -, wie dann die Abrufe sind. Wir haben das jetzt alles mit Hochdruck erarbeitet. Schon im Vorfeld hat sich gezeigt, dass die Nachfrage sicherlich hoch sein wird. Zahlen habe ich dazu aber natürlich noch nicht.

Kolberg: Vielleicht kann ich das noch ergänzen: Auch die Länder selbst tragen erhebliche Teile dazu bei. In der Pressemitteilungen haben wir auch noch einmal aufgeführt, welche Landesbehörden da für die einzelnen Unternehmen ansprechbar sind. Bei diesen Zuschussprogrammen werden durch die Länder zusätzlich zu dem BMF- und BMWi-Programm, also zusätzlich zu Leistungen der Bundesregierung, noch erhebliche zusätzliche Leistungen erbracht. Das sollte man auch berücksichtigen, wenn man fragt: Wie umfangreich ist die Hilfe, die hier geleistet wird?

Wagner: Ich kann dazu vielleicht noch etwas ergänzen: Uns erreicht oft die Frage, wer Ansprechpartner ist. Ansprechpartner für das Sofortprogramm ist nicht der Bund, sondern das wird durch die Länder administriert. Der Bund hat gemeinsam mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung dieses Programms geschlossen. Wir haben gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auch auf unserer Webseite zu finden ist, in der noch einmal alle Ansprechpartner aufgezählt sind, bei denen in den Ländern die Anträge gestellt werden können. In der Regel sind das die Landesförderbanken, an die sich Antragsteller dann wenden können.

Vorsitzender Szent-Iványi: Es war jetzt noch die Frage nach den ungerechtfertigt in Anspruch genommenen Hilfen offen.

Leber: Vielen Dank für die Frage. Vielleicht kurz zur Einordnung zu diesem Themenkomplex: Ministerin Lamprecht hatte sich jüngst zu dem Thema geäußert und noch einmal betont, dass es nicht akzeptabel ist, wenn finanzierte Unternehmen ihre Mieten nicht zahlen. Sie hat zudem betont, dass die Corona-Hilfsgesetze, die wir auf den Weg gebracht haben, dafür auch keine Grundlage bieten. Es gilt weiterhin: Mieten müssen gezahlt werden, sie müssen rechtzeitig gezahlt werden. Wenn sie bei Fälligkeit nicht gezahlt werden, können auch Verzugszinsen entstehen. Falls Unternehmen oder sonstige Mieter tatsächlich infolge der Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, kann ihnen lediglich für einen begrenzten Zeitraum nicht gekündigt werden. Gerichte können im Einzelfall auch überprüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Die Ministerin hat in diesem Zusammenhang auch noch einmal betont, dass Mieter gut beraten sind, wenn sie sich mit ihren Vermietern zusammensetzen, um einvernehmliche Lösungen zu suchen, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. Wir beobachten in dieser dynamischen Lage natürlich weiterhin, wie sich die Coronakrise auswirkt. Derzeit sind aber keine weiteren gesetzlichen Änderungen geplant.

Frage: Die Ministerin hatte sich ja darauf bezogen, dass Adidas die Miete nicht zahlen werde. Adidas besteht aber darauf, dass es ihnen um die Stundung geht. Ist das ein Unterschied für die Ministerin?

Leber: Ich kann diesen Einzelfall jetzt nicht kommentieren.

Zusatz: Aber genau den Einzelfall hat die Ministerin ja kommentiert, indem sie gesagt hat, dass sie das inakzeptabel findet. Dabei ist der Fall ja ein anderer: Es geht um die Stundung, nicht um die Nichtzahlung.

Leber: Ich kann mich jetzt nur auf das beziehen, was wir in dem Gesetz geregelt haben, und das betrifft eben die Aussetzung der Kündigungsmöglichkeiten für drei Monate. Stundungsregeln können natürlich noch individuell zwischen Vermieter und Mieter getroffen werden, aber das ist eben einzelfallabhängig und kommt auf den jeweiligen Gewerbemietvertrag an.

Frage: Sind Sie da nicht sehenden Auges in diese Probleme hineingelaufen? Die AfD weist jetzt noch einmal darauf hin, dass sie es gern gehabt hätte, dass im Gesetz dringestanden hätte, dass man nachweisen muss, dass man in dem Moment wirklich die Miete nicht zahlen kann und deswegen in Verzug gerät. Ist es einfach der Schnelligkeit geschuldet, dass das nicht drin war, oder war Ihnen das zu bürokratisch?

Leber: Man muss das differenziert sehen. Die Mieter müssen es erst einmal nicht nachweisen, müssen aber im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung glaubhaft machen, dass sie aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, die auf der allgemeinen Coronasituation beruhen, die Miete nicht entrichten konnten. Das heißt, wir haben auch hier eine Möglichkeit, das gerichtlich überprüfen zu lassen.

Zusatzfrage: Gerichtlich passiert in vielen Bereichen im Moment nicht so arg viel, oder?

Leber: Das ist Sache der Länder, das kann ich jetzt nicht kommentieren.

Frage: Noch einmal an das Wirtschaftsministerium zu den Hilfen: Hat man sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, ob es durch diese umfangreichen Hilfen für manche nicht eine Wettbewerbsverzerrung gibt, wenn die Wirtschaft wieder normal läuft? Einfach gesagt: Wer gut gewirtschaftet hat und ohne Hilfen über die Runden kommt, während die Konkurrenz vielleicht schlecht gewirtschaftet hat und durch Finanzhilfen am Markt gehalten wird, der wird dann auch weiterhin diese Konkurrenz haben.

Wagner: Man muss dazu vielleicht sagen, dass diese Hilfen ja nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Beim großen Teil dieser Hilfen, nämlich dem großen KfW-Sonderprogramm und auch dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, geht es ja um Kredite. Das heißt, Unternehmen müssen Kredite aufnehmen, verschulden sich und müssen dafür Zinsen bezahlen. Das sind ja Schulden und Verbindlichkeiten, die den Unternehmen bleiben. Wenn ein Unternehmen diese Schulden nicht aufnehmen muss, hat es insoweit natürlich einen Vorteil.

Bei dem Sofortprogramm geht es tatsächlich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Auch dort ist aber geregelt, dass dargelegt werden muss, dass gerade aufgrund der fortlaufenden Zahlungsverpflichtungen - etwa, wenn ich Gewerbemiete bezahlen muss und plötzlich keinerlei Einnahmen mehr habe -, eine Liquiditätsschwäche besteht. Diese Zuschüsse dienen dann eben dazu, dass die Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen weiter nachkommen können.

Ganz wichtig ist dabei auch: Ich muss als Gewerbetreibender versichern, dass ich aus meinen laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht bezahlen kann und deshalb einen Liquiditätsengpass habe. Was ich nicht machen muss, ist, dass ich vorher mein komplettes Vermögen aufbrauchen muss, bevor ich diesen Antrag stellen kann. Das heißt, ein Unternehmen, das Rücklagen hat, hat die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie ein Unternehmen, das solche Rücklagen nicht hat. Das heißt, die Frage ist: Kann ein Unternehmen seine laufenden Verbindlichkeiten - aus Mieten oder anderen Dauerschuldverhältnissen, die in den Voraussetzungen genau aufgeführt sind - , aus den laufenden Einnahmen begleichen? Wenn ein Unternehmen das nicht kann, besteht der Anspruch auf die Soforthilfe - unter den einen oder anderen weiteren Voraussetzungen, aber das zum Grundsatz.

Frage: Sollen die Unternehmen, die diese Förderprogramme in Anspruch nehmen, die Dividende noch weiter auszahlen, oder gibt es da eventuell auch Auflagen?

Wagner: Es gibt die Möglichkeit, dort Auflagen zu machen. Im Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz steht ausdrücklich, dass man die Möglichkeit hat, Auflagen zu machen, was die Dividendenausschüttung anbetrifft. Hintergrund ist natürlich, dass es nicht das Ziel sein kann, dass man einem Unternehmen Hilfen gibt und das Unternehmen diese Hilfen dann als Gewinn ausschüttet. Deshalb sieht die Maßnahme die Möglichkeit von Auflagen im Einzelfall vor.

Frage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Ich fange wieder mit der zweiten Frage an: Wir hatten ja in der vergangenen Woche gesagt, dass die Bundeskanzlerin sich Anfang dieser Woche noch einmal einem Coronavirus-Test unterzieht. Wenn da ein Ergebnis vorliegt, werden wir Sie wieder darüber unterrichten. In allen Fragen der Dauer der Quarantäne richtet sie sich nach den Empfehlungen der Ärzte und des Robert-Koch-Instituts.

Zu Ihrer Frage nach der Basis der Zahlen: Das Robert-Koch-Institut legt ja - das kann der Kollege aus dem BMG noch besser sagen - regelmäßig Zahlen über die Neuinfektionen und Zahlen über die bereits Genesenen vor. Aus den Zahlen über die Neuinfektionen kann man natürlich ermessen, in welchem Zeitraum eine Verdoppelung stattfindet. Das ist für uns das Entscheidende. Das ist natürlich immer noch im Zusammenhang mit anderen Fragen zu sehen, also im Zusammenhang mit der Situation an unseren Krankenhäusern, mit den Kapazitäten, die dort vorgehalten werden können, und mit dem Ausbau der Kapazitäten. Das sind natürlich Elemente, die man gemeinsam betrachten muss.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Was ist heute für ein neuer Stand?

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Genau, und wenn das Ergebnis vorliegt, werden wir Sie darüber informieren - wie in der vergangenen Woche.

Frage: Mehrere deutsche Medien, darunter "Tagesspiegel", Deutsche Welle und Redaktionsnetzwerk Deutschland, haben mit Verweis auf einen Bericht der "Bild" behauptet, dass RT Deutsch wegen seiner Corona-Berichterstattung vom Verfassungsschutz überprüft werde. An das BMI: Können Sie diese Berichte bestätigen?

Grünewälder: Dazu ist von dieser Stelle am Freitag alles gesagt worden.

Zusatzfrage: Dann hätte ich noch eine Verständnisfrage. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert den BMI-Sprecher, der das am Mittwoch mit den Worten dargelegt habe:

"Zum Beispiel habe RT Deutsch behauptet, dass Händewaschen nicht vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus helfe, so der Sprecher [des Innenministeriums]."

Jetzt findet sich weder in den Protokollen noch in den Videoaufzeichnungen diese Aussage Ihres Kollegen in Bezug auf RT Deutsch. Hat das Redaktionsnetzwerk Deutschland Ihren Kollegen denn korrekt zitiert?

Grünewälder: Die Zitate können Sie in den Protokollen nachlesen. Das ist meine Antwort darauf.

Zusatzfrage: Also hat Redaktionsnetzwerk Deutschland nicht korrekt zitiert?

Grünewälder: Ich habe Ihnen gerade geantwortet: Was der Sprecher des BMI gesagt hat, können Sie in den Protokollen nachlesen.

Zusatz: (am Anfang ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) Sie haben ja ein Interesse daran, dass Ihr Sprecher entsprechend sauber zitiert wird. Deshalb wollte ich da nur eine Klarstellung haben.

Grünewälder: Ich habe den Satz jetzt zweimal gesagt; das reicht, glaube ich, aus.

Montag, 30. März 2020

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 30. März 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-30-maerz-2020-1737640
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2020

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