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PRESSEKONFERENZ/2031: Regierungspressekonferenz vom 15. Mai 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 15. Mai 2020
Regierungspressekonferenz vom 15. Mai 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Coronakabinett, 73. Weltgesundheitsversammlung, Videokonferenz mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, Videokonferenz mit der Visegrád-Gruppe, Gespräch mit dem Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik, Gespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Gespräch mit dem Premierminister der Republik Malta, Kabinettssitzung, Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, Videokonferenz mit Vertretern internationaler Wirtschafts- und Finanzorganisationen), Nachbarschaftsdialog des Bundesaußenministers mit den wichtigsten Urlaubs- und Transit- sowie den neun Nachbarländern, Neuwahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Coronapandemie (Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen, Lohnfortzahlung bei der Betreuung von Kindern, Corona-Warn-App, Schutzausstattung für Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Kliniken, Teilnahme Taiwans an der Weltgesundheitsversammlung der WHO, finanzielle Unterstützung von Krankenkassen, Schuldenbremse, Lufthansa, Nachverfolgung von COVID-19-Infizierten durch Gesundheitsämter, Werkverträge in der Fleischindustrie, Berichte über Hackerangriffe auf Hochleistungsrechner), Beschluss der Bundesnetzagentur zum Antrag auf Freistellung von der Regulierung in Bezug auf die Nord-Stream-2-Pipeline, Beratungen des Bundesaußenministers mit seinem französischen und italienischen Kollegen sowie mit dem Hohen Vertreter der EU in Sachen Libyen, Hackerangriff auf Bundestag und Abgeordnetenbüro der Bundeskanzlerin im Jahr 2015

Sprecher: StS Seibert, Burger (AA), Grünewälder (BMI), Ehrentraut (BMAS), Nauber (BMG), Wagner (BMWi), Kolberg (BMF)


Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Am Montag geht es mit den Terminen der Bundeskanzlerin los, und zwar mit dem sogenannten Coronakabinett, also wie in all den vergangenen Wochen am Montag mit einer Besprechung der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern zur Coronapandemie.

Am Donnerstag wird es, obwohl das der übliche nächste Termin wäre, kein Coronakabinett geben. Denn am Donnerstag ist ja Himmelfahrt, ein Feiertag.

Am Montagmittag bringt sich die Bundeskanzlerin gegen 12.30 Uhr mit einer Videobotschaft im Rahmen der Eröffnung der 73. Weltgesundheitsversammlung ein. Das ist das Jahrestreffen der WHO, zu dem der Generaldirektor der WHO, Tedros, die Bundeskanzlerin als Gastrednerin eingeladen hat. Es findet in diesem Jahr in Form einer Videokonferenz, also im verkürzten Format, statt.

Am Nachmittag des Montags wird die Bundeskanzlerin in einer Videokonferenz mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften sprechen, und zwar erneut über die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie. Das letzte Gespräch zu dieser Thematik fand am 24. April statt.

Am Dienstag, den 19. Mai, wird die Kanzlerin morgens an einer Videokonferenz der Visegrád-Staaten gemeinsam mit den Regierungschefs dieser Staaten teilnehmen, also mit Herrn Morawiecki für Polen, Herrn Matovic für die Slowakei, Herrn Babis für Tschechien und Herrn Orbán für Ungarn. Ursprünglich war das als ein Treffen in Prag an diesem Tag geplant, und dazu war eingeladen worden. Nun findet das Treffen als Videokonferenz statt, und zwar in erster Linie um die verschiedenen Maßnahmen bei der Eindämmung der Coronapandemie abzustimmen, aber auch um einen Austausch zu den aktuellen außenpolitischen und europapolitischen Fragen vorzunehmen.

Im Anschluss daran gegen 11.25 Uhr gibt es ein bilaterales Videotelefonat, eine bilaterale Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Babis. Im Nachgang werden wir Sie in einer Pressemitteilung über diese Gespräche unterrichten.

Immer noch am Dienstag hat die Bundeskanzlerin um 15 Uhr ein Videogespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi. Es wird um die aktuelle Flüchtlingslage im Zusammenhang mit der Coronapandemie beziehungsweise um die Lage der Flüchtlinge in dieser Pandemie gehen und natürlich um einzelne besonders betroffene Länder, auf die der Flüchtlingskommissar ein Hauptaugenmerk hat. Das findet, wie gesagt, um 15 Uhr am Dienstag statt.

Immer noch am Dienstag wird die Bundeskanzlerin um 16 Uhr ein Videogespräch mit dem maltesischen Premierminister Robert Abela führen. Darin wird es um die gemeinsamen europäischen Themen und Herausforderungen gehen.

Am Mittwoch findet um 9.30 Uhr die übliche Kabinettssitzung statt, und im Anschluss daran tagt zum ersten Mal der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, der unter Vorsitz der Bundeskanzlerin zusammentritt. Das Kabinett hatte am 18. März dieses Jahres entschieden, diesen Kabinettsausschuss einzurichten, um die Umsetzung des Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das wir im Oktober des vergangenen Jahres beschlossen hatten, zu begleiten und um auch weitere präventive Maßnahmen vorzubereiten, um Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus in Deutschland effektiv zu bekämpfen.

Die Einrichtung dieses Kabinettsausschusses und dessen erste Sitzung unterstreicht die große politische Bedeutung, die die Bundesregierung dem Kampf gegen den Rechtsextremismus als der derzeit größten Bedrohung unserer öffentlichen Sicherheit in Deutschland beimisst.

Die Bundeskanzlerin wird sich dann, immer noch am Mittwoch, zum zwölften Mal mit den Vorsitzenden der fünf internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen treffen. Jedenfalls hat sie sich elf Mal mit ihnen getroffen; beim zwölften Mal wird es eine Videokonferenz sein. Die Teilnehmer sind der Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, Guy Ryder, die Direktorin des IWF, Frau Georgiewa, der Generalsekretär der OECD, Herr Gurría, der Präsident der Weltbankgruppe David Malpass und der Generalsekretär der Welthandelsorganisation, WTO, Herr Azevêdo.

Gegen 18.30 Uhr wird die Kanzlerin die Presse über das Gespräch informieren.

Burger: Außenminister Maas hat für die kommende Woche europäische Amtskolleginnen und -kollegen zu einem Nachbarschaftsdialog eingeladen, also zu einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zu Reisewarnungen und zum grenzüberschreitenden Reisen in Europa. Für Montag von 13 bis 14.30 Uhr wurden die wichtigsten Urlaubs- und Transitländer der Deutschen zu einer Videokonferenz eingeladen. Das sind Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Kroatien, Portugal, Malta, Slowenien, Zypern und Bulgarien. Im Laufe der kommenden Woche sind außerdem auch Gespräche mit unseren neun Nachbarländern geplant.

Das Ziel dieses Nachbarschaftsdialogs ist es, das Vorgehen in Europa mit Blick auf die schrittweise Aufhebung der Reisebeschränkungen so gut wie möglich abzustimmen, auch wenn sich die Lage mit Blick auf das Infektionsgeschehen und die bestehenden Beschränkungen von Land zu Land derzeit noch unterscheidet. Grundlage dieser Beratungen sind die von der EU-Kommission am Mittwoch vorgestellten Leitlinien für Reisen, Tourismus und für die Aufhebung von Binnengrenzkontrollen.

StS Seibert: Es gibt Veränderungen beim Bundesverfassungsgericht. Das haben Sie alle heute ja schon mitbekommen. Der Bundesrat hat einstimmig Herrn Harbarth zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Ich möchte im Namen der Bundeskanzlerin Herrn Harbarth den herzlichen Glückwunsch zu seiner Wahl zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts aussprechen sowie auch Astrid Wallrabenstein zu ihrer Wahl zur neuen Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Beiden wünscht die Bundeskanzlerin für ihre verantwortungsvollen Aufgaben viel Energie und viel Erfolg.

Frage: Ich ziehe einmal zwei Fragen zusammen.

Zu Montag hätte ich ganz gern gewusst: Sind bei dem Treffen mit den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften irgendwelche Beschlüsse geplant?

Dann zu Dienstag, der Videokonferenz mit den Visegrád-Staaten: Wird es da auch um den neuen Finanzrahmen der EU gehen? Was ist die Position der Bundesregierung zu den polnischen Forderungen, dass man jetzt noch einmal die Agrarsubventionen um zehn Prozent anhebt?

StS Seibert: Ohne in Details gehen zu wollen, ist es, glaube ich, sicher vorherzusagen, dass es auch um die großen anstehenden europäischen Entscheidungen gehen wird. In diesem Jahr ist ja noch über einen mehrjährigen Finanzrahmen zu entscheiden. Es stehen auch Entscheidungen über den sogenannten European Recovery Fund an. Ich gehe also davon aus, dass auch das, also die europäischen finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen, angesprochen wird.

Dann hatten Sie danach gefragt, ob es bei der Videokonferenz mit den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften Entscheidungen geben wird. Ich hatte versucht, das zu sagen: Das ist zunächst einmal in diesen längeren und regelmäßigen Austausch einzuordnen, den die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung natürlich mit den Wirtschaftsverbänden über das Thema "Betroffenheit unserer Wirtschaft durch die Pandemie" haben. Ich kann da jetzt keine Entscheidungen oder Einzelthemen hervorheben.

Zusatzfrage: Ich möchte noch einmal zu dem Treffen mit den Visegrád-Staaten nachfragen: Haben die Kanzlerin oder die Bundesregierung die Hoffnung, dass es noch im Juni zu einem Treffen über die finanzielle Vorausschau kommen soll? Es gibt ja immer wieder Gerüchte, dass ein physisches Treffen in Brüssel geplant sei.

StS Seibert: Wenn es physische Treffen oder überhaupt Treffen des Europäischen Rates gibt, dann ist der Einladende dafür der Ratspräsident Charles Michel. Insofern sind solche Fragen an Brüssel zu richten. Die Abstimmungen, die Konsultationen und das Miteinanderreden über die anstehenden Entscheidungen findet ja derzeit auch unabhängig von physischen Treffen intensiv statt.

Zusatzfrage: Wenn ich da noch einmal nachfragen darf: Die Einladung kommt von Herrn Michel. Aber die Frage richtete sich auf die Erwartung oder die Hoffnung der Bundesregierung, die ja am 1. Juli die Präsidentschaft übernehmen muss. Hofft die Bundesregierung also, dass man dieses Thema noch im Juni auf europäischer Ebene beschließen kann?

StS Seibert: Ich habe Ihnen jetzt hier keine weiteren Zeitlinien oder Hoffnungen auszudrücken.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zu den Tourismusdialogen - so nenne ich es jetzt einmal -: Sie sagten, das sei im Rahmen dessen, was die EU-Kommission vorgeschlagen hat.

Man darf das also jetzt nicht so interpretieren, dass das Ziel der Gespräche ist, dass möglicherweise Lockerungen, was Tourismus oder Reisebeschränkungen oder Quarantänevorschriften angeht, vor dem gerade von der Bundesregierung genannten Termin stattfinden sollen?

Burger: Richtig. Es geht um das Wie und jetzt nicht darum, konkrete Sonderfahrpläne zu vereinbaren. Zunächst einmal geht es darum, sich auf der Basis dessen, was die Europäische Kommission als Leitlinien und Kriterien vorgeschlagen hat, darüber zu verständigen, nach welchen Kriterien und in welchen Schritten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein sicheres Reisen innerhalb Europas wieder möglich wird.

Da gibt es eine ganze Reihe von Fragen zu klären, die auch weit über die Frage der Grenzkontrollen und der Grenzöffnung hinausgehen. Ein Thema, auf das der Außenminister hingewiesen hat, ist die Frage der Quarantäneregeln, die natürlich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen beantwortet werden muss.

Aber die Kommission hat in ihren Kommunikationen auch eine ganze Reihe von weiteren Fragestellungen aufgeblättert, zum Beispiel auch die Frage, wie Tourismus so organisiert werden kann, dass das in Zeiten von Corona verantwortbar ist. Darüber möchte der Außenminister mit seinen Amtskollegen eine möglichst enge Abstimmung einleiten, damit diese Schritte im gegenseitigen Verständnis stattfinden können. Er hat auch gesagt, es gehe nicht darum, dass alle in demselben Takt vorangehen. Aber es soll eben auch kein Wettlauf sein, und es soll so stattfinden, dass man einander nicht auf die Füße tritt.

Grünewälder: Ich möchte gern zum Thema Quarantäne ergänzen. Vor dem Hintergrund, dass es ab morgen Veränderungen bei den Binnengrenzkontrollen geben wird, haben sich Bund und Länder gestern darauf verständigt, dass man auch die Quarantäneregelungen anpassen möchte, was in den nächsten Tagen durch die Anpassung der jeweiligen Verordnungen der Länder geschehen soll.

In Zukunft soll für Einreisende aus EU-Staaten, aus dem Schengen-Bereich und aus Großbritannien nur noch dann eine Quarantäneempfehlung ausgesprochen werden, wenn sie aus Staaten mit erhöhten Infektionszahlen einreisen. Da ist der Richtwert, der auch in Deutschland insgesamt gilt: 50 Fälle pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Eine Quarantäneverpflichtung soll nur noch für Personen gelten, die aus EU-Drittstaaten, also aus Staaten außerhalb der EU und des Schengen-Raumes, einreisen.

Diese Vereinbarung wird vom BMI nun - als Angebot für die Länder - durch eine Musterverordnung umgesetzt. In der Zwischenzeit, bis das in die Verordnung eingeflossen ist, soll keine Quarantäne mehr für Personen aus EU-Staaten, Schengen-Staaten und Großbritannien angeordnet werden.

Zusatzfrage: Das gilt dann für alle 16 Bundesländer? Sie haben sich alle bereit erklärt, da mitzumachen?

Grünewälder: So ist die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Sie muss jetzt, wie gesagt, noch umgesetzt werden. Auch da sind die Länder frei, in Nuancen abzuweichen. Das ist die Grundlinie, auf die man sich verständigt.

Frage: Von wem ging diese Initiative der Verständigung aus? Warum wurde die Einigung von Nordrhein-Westfalen angekündigt?

Grünewälder: Sie wissen, dass Bund und Länder die Maßnahmen zur Verhinderung und der Verbreitung der Coronapandemie regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit überprüfen. Da das Infektionsgeschehen es zulässt und die Binnengrenzkontrollen entsprechend angepasst werden, hat man sich auf diese Maßnahmen verständigt.

Hinzu kommen auch Gerichtsurteile, die zum Teil die Verordnungen der Länder verworfen haben. Das waren Gründe dafür, dass man die Quarantäneregelungen nun anpassen möchte.

Frage: Da hätte ich eine Verständnisfrage. Sie sagten, dass der gleiche Schwellenwert wie in Deutschland gilt, also 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen gerechnet auf 100 000 Einwohner. Gilt das hochgerechnet auf das jeweilige Land, aus dem jemand einreist, oder auf die Region, aus der er kommt? Wie berechnet sich das?

Grünewälder: Die Einzelheiten der Umsetzung sind nun dabei festgelegt zu werden. Das ist noch ein bisschen im Fluss. Jedenfalls soll als Richtwert - das ist dann der Richtwert, der auch für Deutschland gilt - angelegt werden, dass in Ländern, die noch eine erhöhte Infektionsrate vorweisen, die Empfehlung gilt, sich dann in Quarantäne zu begeben. Es geht hier um Länder innerhalb der EU, des Schengen-Raums und um Großbritannien.

Einzelheiten werden jetzt noch festgelegt. Ich nehme an, dass wir Anfang der Woche die Einzelheiten festgelegt haben.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt: In Frankreich gibt es Regionen wie "le Grand Quest", die stark vom Coronavirus betroffen sind. In Spanien und in Italien gibt es viele Regionen, die fast gar nicht vom Coronavirus betroffen sind. Wie können Sie das erklären, dass man von Deutschland nach Frankreich ohne Probleme fahren kann, es aber immer noch Reisewarnungen nach Süditalien gibt?

Burger: Wir haben derzeit eine weltweite Reisewarnung. Sie gilt derzeit für alle Staaten außerhalb Deutschlands, also auch für Frankreich. Der Innenminister hat ja am Mittwoch die Schritte vorgestellt, die zur schrittweisen Reduktion und Aufhebung der Grenzkontrollen zu unseren direkten Nachbarstaaten geplant sind. Zu Italien und Spanien hat Deutschland keine unmittelbaren Grenzen. Insofern stellt sich dort auch die Frage der Grenzkontrolle nicht.

Aber Sie haben Recht: Was sich stellt, das ist die Frage der Reisewarnung. Sie gilt im Moment, wie gesagt, weltweit. Da gibt es keine Differenzierung. Wir wünschen uns, dass wir diese Reisewarnung schrittweise aufheben können. Der Außenminister hat gesagt: Es wird sicherlich möglich sein, diese Reisewarnung für Europa früher als für andere Länder aufzuheben, wenn der derzeitige positive Trend beim Infektionsgeschehen anhält.

Ich habe ja auch gerade zu den Staaten vorgetragen, mit denen der Außenminister diesen Dialog angestoßen hat. Es sind sowohl Spanien als auch Italien dabei. Es gibt hier also nicht die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Staatengruppen, die Sie, glaube ich, hier in den Raum stellen. Im Moment gilt die Reisewarnung einheitlich für alle Staaten.

Frage: Herr Grünewälder, ab heute werden die Grenzen von Österreich nach Deutschland nicht mehr so streng kontrolliert. Was genau bedeutet, dass es zu Stichproben kommt?

Grünewälder: Auch hier gab es in den vergangenen Tagen Konsultationen und Absprachen, vor allem mit Österreich und der Schweiz. Man hat sich darauf verständigt, dass man die triftigen Gründe ausweitet, also die dringenden Gründe, bei denen ein Grenzübertritt nun erlaubt ist. So soll es in Zukunft auch für nichtverheiratete Paare möglich sein, sich gegenseitig zu besuchen. Es sollen aber auch Verwandte besucht werden dürfen. Diesseits und jenseits der Grenze sollen Kleinere familiäre Feiern wahrgenommen werden dürfen. Das wird so ausgestaltet sein, dass man eine Selbsterklärung mit weiteren Nachweisen mit sich führen muss, sodass bei den stichprobenartigen Kontrollen, die jetzt an den Grenzen stattfinden werden, entsprechend kontrolliert werden kann.

Ansonsten soll - wie es der Bundesinnenminister am Mittwoch dargestellt hat - nicht mehr systematisch, sondern nur noch stichprobenartig nach dem jeweiligen Ermessen der Grenzbeamten kontrolliert werden, sodass ab dem 16. Mai ein sehr erleichterter Grenzverkehr möglich sein wird.

Frage: Herr Burger, anknüpfend an die Frage der Kollegin: Ist denn nach den Gesprächen, die kommende Woche anstehen, denkbar, dass man Länder nicht mehr komplett behandelt, sondern regionale Differenzierungen vornimmt? Wir haben in Deutschland ja den Fall, dass die Landkreise, die über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner fallen, regional sehr verstreut und vereinzelt sind. Eben kam der Hinweis, dass es ganze Bereiche und Regionen in Italien und Spanien gibt, in denen es nur sehr geringe Infektionszahlen gibt. Ist denkbar, dass man nach den Gesprächen eine andere Differenzierung vornimmt, indem man Länder unterteilt und sagt: "Wenn Leute aus bestimmten Regionen einreisen, dann ist das kein Problem"?

Burger: Ich will diesen Gesprächen jetzt nicht vorgreifen, aber ich glaube, wenn Sie sich anschauen, welche Diskussionen in verschiedenen europäischen Ländern selbst stattfinden, dann sehen Sie, dass wir schon seit Wochen in einem intensiven Dialog sind, auch mit vielen der besonders betroffenen Länder. Auch innerhalb der meisten europäischen Länder selbst gibt es eine sehr differenzierte Diskussion darüber, in welcher Form man Tourismus wieder zulassen möchte. Da gibt es Länder, die planen, zunächst einmal Binnentourismus zu priorisieren, um dann erst in einem zweiten Schritt über eine Öffnung auch für ausländischen Tourismus nachzudenken. Es gibt Länder, die machen sich intensiv Gedanken darüber, ob beispielsweise in entlegeneren Regionen oder auf bestimmten Inseln die medizinische Versorgung eigentlich so ist, dass man Tourismus zulassen kann. Andere Länder machen sich Gedanken darüber, dass just bestimmte Regionen epidemiologisch besonders gut dastehen und sich deswegen dort vielleicht ein Tourismus früher anbietet.

Ich glaube also, die Antwort auf Ihre Frage ist: Das wird sehr stark auch davon abhängen, welchen Fahrplan sich die Länder selbst für die Wiederaufnahme des Tourismus vorstellen. Das ist sicherlich eines der Themen für den Dialog.

Frage: Noch einmal zu den Stichproben: Wie schaut die Regelung für das Kleine und große deutsche Eck aus?

Grünewälder: Die unterscheiden sich nicht von der Art und Weise, wie man in Zukunft an der deutsch-österreichischen und deutsch-schweizerischen Grenze kontrollieren wird. Ziel ist, dass alle Grenzübergangsstellen passiert werden können. Das wird nur nicht direkt ab morgen passieren, sondern zum Teil nach und nach, weil einige Nachbarländer da noch rechtliche Voraussetzungen schaffen müssen. Ziel ist aber, dass die Grenzübergangsstellen in Gänze passiert werden können und dass dort dann stichprobenartig kontrolliert wird, ob die Einreisen wegen eines dringenden Grundes erfolgen. Denn nach wie vor gilt, dass empfohlen wird, nur aus dringendem Grund nach Deutschland einzureisen. Diese dringenden Gründe werden nun auf weitere familiäre Tatbestände ausgeweitet, aber am Grundsatz wird festgehalten. Deswegen gibt es diese Kontrollen auch weiterhin, allerdings nur stichprobenartig.

Burger: Ich würde zu der Frage gerne einen Punkt ergänzen, den ich gerade vergessen habe. - Es wird ja auch so sein: Selbst, wenn wir für bestimmte Länder keine Reisewarnungen mehr aussprechen, wird das Auswärtige Amt weiterhin Reise- und Sicherheitshinweise für jedes Land der Welt erstellen. In diesen Reise- und Sicherheitshinweisen versuchen wir schon immer - und das werden wir natürlich auch weiterhin so handhaben - so differenziert, wie wir das eben leisten können, den Menschen Hinweise zu geben, in welche Regionen es sicher ist zu reisen, in welchen Regionen es Risiken gibt usw. Wir werden da in Zukunft natürlich auch verstärkt versuchen, Datenquellen zum Infektionsgeschehen einzubeziehen.

Grünewälder: Ich kann noch einen Aspekt ergänzen, was die Grenze zu Dänemark angeht: Der Bundesinnenminister hatte am Mittwoch ja dargestellt, dass die Konsultationen mit der dänischen Regierung noch anhalten. Die dänische Regierung ist weiterhin dabei, mit den Anrainerstaaten zu sprechen. Die Konsultationen sind also noch nicht abgeschlossen, sodass die vorläufigen Binnengrenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze zunächst einmal fortgeführt werden, ähnlich wie die Kontrollen nach Österreich, in die Schweiz und nach Frankreich.

Frage: An das BMAS: Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung die Lohnfortzahlung für Eltern, welche ihre Kinder aufgrund der Coronakrise zu Hause betreuen müssen, nicht verlängern will?

Herr Seibert, welche Position vertritt die Kanzlerin bei diesem Thema?

Ehrentraut: Recht schönen Dank für die Frage; das gibt mir die Gelegenheit, noch etwas richtigzustellen, da in der Berichterstattung heute der Eindruck entstanden ist, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung für Eltern, die ihre Kinder in Coronazeiten zu Hause betreuen müssen, nach sechs Wochen ende. Dem ist natürlich nicht so. Grundsätzlich ist es so, dass beide Elternteile jeweils einen Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung haben. Somit besteht für bis zu zwölf Wochen ein Anspruch auf diese Lohnersatzleistungen.

Zu einer Anschlussregelung hat sich der Minister schon mehrfach geäußert und deutlich gemacht, dass er sich für eine Anschlussregelung für die Lohnfortzahlung für Eltern einsetzt, und betont, dass auch in Zeiten, in denen Schulen und Kitas schrittweise geöffnet werden und die Notbetreuung ausgebaut wird, eine entsprechende Lösung notwendig ist. Klar ist aber auch, dass für eine solche Anschlussregelung eine zügige Einigung von Bund und Ländern notwendig ist. Hierzu laufen im Moment Gespräche innerhalb der Bundesregierung.

StS Seibert: Dem habe ich nichts hinzuzufügen - es laufen Gespräche innerhalb der Bundesregierung.

Frage: Stimmt es, dass die Bundesregierung die Agentur Zum Goldenen Hirschen mit der Gestaltung einer Werbekampagne für die geplante Corona-Tracing-App beauftragt hat, und was wird diese Kampagne kosten?

StS Seibert: Die Frage bezieht sich ja auf einen Kleinen Internetartikel, der gestern erschienen ist und der eigentlich erst einmal nur das Selbstverständliche festhält, nämlich dass die Bundesregierung natürlich die Einführung dieser Corona-Warn-App, die für uns sehr wichtig ist, mit einer breiten Informationskampagne begleiten wird. Zu solchen Kampagnen arbeiten wir - das ist selbstverständlich und ganz üblich - mit einer Rahmenvertragsagentur vertrauensvoll zusammen.

Kosten einer Kampagne kann man immer erst wirklich abschließend zusammenrechnen, wenn sie stattgefunden hat; deswegen kann ich mich dazu heute noch nicht äußern. Aber wie gesagt, wir wollen ja möglichst viele Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen, dass diese App nützlich für sie persönlich wie auch für uns als Gemeinschaft ist und dass sie uns helfen kann, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und damit sozusagen Corona zu bekämpfen. Das entspricht nicht nur unserem gesetzlichen Informationsauftrag, sondern wir kommen damit im Übrigen auch Forderungen aus dem Deutschen Bundestag nach, wie man in den vergangenen Tagen auch hören konnte.

Frage: Herr Seibert, auf welchen geographischen Bereich zielt diese Kampagne? Ist das eine, die auf Deutschland ausgerichtet ist, oder haben Sie dabei europäische Nachbarländer mit im Blick? Denn es ging ja auch immer darum, dass man diese Corona-App möglichst europaweit einsetzt, damit zum Beispiel auch Nachverfolgung bei Reisen möglich ist.

StS Seibert: Die Interoperabilität dieser App mit anderen Apps, die in Europa gerade entstehen, ist natürlich ein wichtiger Faktor. Wir zielen mit dieser Kampagne zunächst einmal auf die Menschen in Deutschland, von denen wir hoffen, dass sie sich in großer Zahl dazu entscheiden werden, diese App dann auch zu nutzen.

Frage: Wird diese App denn fertig sein, wenn möglicherweise am 15. Juni generell wieder die Reisefreiheit in Europa gilt?

StS Seibert: Das entspricht in etwa dem derzeitigen Plan; unabhängig von dem Moment der Reisefreiheit ist das jetzt in etwa die zeitliche Vorgabe. Die Entwicklung ist in vollem Gang und die Entwickler arbeiten mit Hochdruck, so wie wir mit Hochdruck an der Vorbereitung einer Informationskampagne arbeiten.

Frage: An das Gesundheitsministerium: Könnten Sie sagen, wie der aktuelle Stand bei den Schutzausrüstungen für Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Kliniken aussieht? Gibt es da immer noch Engpässe, die Sie identifiziert haben, oder ist man da auf der Höhe der Zeit?

Nauber: Die Lage auf dem Maskenmarkt hat sich entspannt. Es gibt sogar KVen, die keine Masken mehr haben wollen, weil die Lager voll sind. Über die Länder und KVen werden die Masken dann ja weiter an die Arztpraxen, die Krankenhäuser und auch die Pflegeeinrichtungen verteilt.

Zusatzfrage: Nun gibt es ja auch noch andere Bestandteile von Schutzausrüstungen - Anzüge und solche Dinge. Ist das auch alles ausreichend vorhanden?

Nauber: Nach meinem Kenntnisstand ja. Da hat sich die Lage einfach generell entspannt.

Frage: An das Wirtschaftsministerium, das ja auch die Produktion von Schutzausrüstungen im Auge hat: Wenn sich die Lage jetzt entspannt hat, weil zum Beispiel sehr viel mehr Masken aus China kommen: Verfolgen Sie denn weiter die Bemühungen, dass die Masken dann hier in Deutschland hergestellt werden, oder haben Sie dieses Programm bereits wieder etwas zurückgefahren?

Wagner: Hier sind ja zwei Sachen auseinanderzuhalten - die Kollegin hat es schon ausgeführt -:

Das eine ist die unmittelbare Beschaffung von Schutzmasken und Schutzausrüstungen, die wir unmittelbar in der jetzigen Phase der Bekämpfung der Auswirkungen der Coronapandemie brauchen. Diese laufen über den Krisenstab oder insbesondere über das Gesundheitsministerium, denn die sind dabei - das hat die Kollegin ja gerade ausgeführt -, die Krankenhäuser, Ärzte, Gesundheitseinrichtungen jetzt mit den Masken zu versorgen.

Davon unabhängig ist die Frage des Arbeitsstabs, der im Bundeswirtschaftsministerium eingerichtet wurde, der die mittelfristige Produktion von Schutzmasken in Deutschland fördern soll. Ziel ist es dort eben nicht - weil das zeitlich ja gar nicht möglich gewesen wäre -, jetzt kurzfristig den Bedarf zu decken. Es geht vielmehr darum - und das ist ja eine Lehre, die wir aus der jetzigen Coronapandemie gezogen haben -, dass es, wenn solche globalen Notlagen auftreten, sehr schnell zu Lieferschwierigkeiten kommen kann. Das heißt, Ziel ist es deshalb, dass wir jedenfalls einen größeren Anteil der benötigten Schutzausrüstung hier in Deutschland und auch in Europa selbst herstellen können. Dieses Ziel gilt weiterhin, und das, wie gesagt, unabhängig von der jetzt im Augenblick am einen oder anderen Tag bestehenden Versorgungslage, sondern es geht darum, mittel- und langfristig eine Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa herzustellen.

Frage: Herr Burger, in der nächsten Woche wird die World Health Assembly der WHO stattfinden. In diesem Zusammenhang wird über die Teilnahme Taiwans debattiert. Wie ist die Position des AA oder des BMG zur Teilnahme Taiwans an der Versammlung? Die USA befürworten eine Teilnahme, die WHO wahrscheinlich auch.

Burger: Deutschland hat sich gegenüber der WHO wiederholt für eine Einladung Taiwans zur Weltgesundheitsversammlung als Beobachter eingesetzt, wie dies in den Jahren 2009 bis 2016 auch der Fall war. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass hierfür Staatlichkeit nicht erforderlich ist. In einer gemeinsam mit anderen Ländern durchgeführten Demarche beim Sekretariat der WHO am 7. Mai hat die Bundesregierung eine Einladung Taiwans als Beobachter unterstützt und sich insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für eine sinnvolle Einbindung Taiwans in die Arbeit der WHO eingesetzt.

Frage: Dann, Herr Burger, würde mich interessieren, weil das der 7. Mai war, wie denn die Antwort darauf lautete. Haben Sie eine bekommen? Wenn es eine ablehnende gewesen sein sollte, wird es dann weitere Demarchen geben, entweder auf der Ebene des Außenministers oder der der Bundeskanzlerin?

Burger: Ich werde der Weltgesundheitsversammlung, die am 18. Mai beginnen wird, jetzt nicht weiter vorgreifen. Wie gesagt: Unsere Position haben wir gegenüber der WHO schon am 7. Mai eingebracht. Wir haben außerdem in dieser Sache zusammen mit anderen Staaten wie Großbritannien, Frankreich, Neuseeland, den USA, Kanada und Australien ein Schreiben an WHO-Generalsekretär Tedros unterzeichnet.

Zusatz: Sie haben also keine Antwort bekommen.

Burger: Wie gesagt: Ich kann der Weltgesundheitsversammlung, die am 18. Mai beginnen soll, noch nicht weiter vorgreifen.

Frage: Ich würde gerne wissen, ob diese Warn-App dann mit der Quarantäne-App, die Bundesminister Spahn anvisiert hat, zusammengefasst werden wird.

StS Seibert: Ich glaube, es handelt sich um zwei verschiedene Dinge. Die Warn-App ist genau das, als das wir sie in der Vergangenheit schon beschrieben haben. Wir informieren ja jetzt auch laufend und sehr transparent über die Entwicklung dieser App. Die Bundesregierung begrüßt, dass die beiden mit der Entwicklung der App beauftragten Unternehmen ja nicht nur schon konkrete Fortschritte bei der Realisierung dieser Anwendung gemacht haben, sondern dass sie auch im Sinne maximaler Transparenz Konzepte der Applikation - eben auf der Open-Source-Plattform GitHub - öffentlich gemacht haben, sodass die Open-Source-Community auch ihre Vorschläge einbringen kann, sodass sie also quasi mitmachen kann. Das ist, glaube ich, der richtige Weg, um das vollkommene Vertrauen in diese App zu schaffen, das notwendig ist, damit sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger freiwillig zu ihrer Nutzung entscheiden.

Ich möchte noch einmal ganz kurz etwas zu den im Internet erschienenen Text sagen. Ich habe ja gesagt, dass es für die Bundesregierung völlig normal ist, eine solche Kampagne zu machen, weil Menschen ja informiert werden müssen. Es ist ein bisschen schade, dass für Elemente dieses Textes auf sehr frühe Skizzen für diese Kampagne, die zum Teil schon überholt sind, zurückgegriffen wurde. Insofern war das nicht der neueste Stand.

Frage: Noch einmal an das Gesundheitsministerium: Der Bundesfinanzminister hat ja gestern zu erkennen gegeben, dass er damit rechnet und auch dazu bereit ist, höhere Bundesmittel für die Krankenkassen zur Verfügung zu stellen, wenn es soweit sein wird. Kennen Sie denn schon - auch aus Gesprächen des Ministers mit den Krankenkassen Anfang der Woche - einen etwas genaueren Stand in Bezug darauf, wie hoch da die Notwendigkeiten sein werden?

Nauber: Minister Spahn hat sich dazu ja gestern auch in einem Phoenix-Interview geäußert und angekündigt, dass er sich in der zweiten Jahreshälfte - also dann, wenn die Daten aus dem laufenden Quartal vorliegen werden - auch mit den Krankenkassen zusammensetzen wird und sich das dann gemeinsam mit ihnen anschauen wird. Insofern kann ich Ihnen da jetzt noch keine Größenordnung nennen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium zu der Schuldenbremse. Es gibt einen Bericht darüber, dass das Finanzministerium davon ausgeht, dass die Schuldenbremse auch 2021 ausgesetzt werden wird, nicht nur in diesem Jahr. Ich hätte ganz gerne von Ihnen gewusst, ob Sie nach der Steuerschätzung, die diese Mindereinnahmen ja eben auch für das nächste Jahr prognostiziert, glauben, dass das so sein wird.

Kolberg: Der Minister hat sich ja gestern hier auch in der Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Steuerschätzung geäußert. Dabei wurde ihm diese Frage auch gestellt, und darauf würde ich verweisen.

Wir kümmern uns jetzt erst einmal um die Aufstellung der Maßnahmen für dieses Jahr, und dann werden wir weitere Themen und Punkte bekannt geben. Es ist ja so, dass wir auch angekündigt haben, eine weitere Steuerschätzung in diesem Jahr einzufügen, um eine genaue Planungsgrundlage zu haben. Auf dieser Grundlage und der Grundlage weiterer Informationen, die uns vorliegen, werden wir dann hier auch die notwendigen Punkte bekannt geben.

Zusatzfrage: Muss eigentlich noch in diesem Jahr einen Beschluss darüber gefällt werden, dass man das im nächsten Jahr auch nicht einhalten wird?

Kolberg: Es ist so: Wenn der Haushalt vorgelegt wird, dann muss diese Frage in diesem Zusammenhang entschieden werden.

Zusatzfrage: Also dann im November?

Kolberg: Je nachdem, wann der Haushaltsentwurf vorgelegt wird.

Zusatzfrage: Die zweite Frage richtet sich auch an das BMF und an das BMWi. Dabei geht es um das Thema Lufthansa. Der CSU-Chef hat heute Morgen gesagt, dass er klar gegen eine "Halbverstaatlichung", wie er es genannt hat, der Lufthansa ist. Ist diese Option, dass es eine Bundesbeteiligung in Höhe von 25,1 Prozent geben wird oder geben könnte, damit vom Tisch?

Kolberg: Wie immer äußern wir uns ja nicht zu einzelnen Unternehmen und zu Gesprächen mit einzelnen Unternehmen. Die Lufthansa selbst hat sich zu dem Punkt geäußert, dass sie sich mit der Regierung in Gesprächen befindet. Darauf kann ich verweisen. Ansonsten äußern wir uns, wie gesagt, nicht zu einzelnen Unternehmen.

Wagner: Ich kann das auch nur noch einmal ergänzen. Auch wir als Bundeswirtschaftsministerium und auch der Bundeswirtschaftsminister haben laufende Gesprächen bezüglich einzelner Unternehmen nie kommentiert. Das ist, glaube ich, auch richtig so und auch in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse so geboten. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass wir hinsichtlich einzelner Unternehmen jeweils keine Auskunft geben können.

Zusatzfrage: Dann hätte ich ganz gerne noch einmal bei Herrn Seibert nachgefragt, was die Funktionsweise der Bundesregierung angeht: Wenn einer der drei Koalitionspartner eine solche Regelung ablehnt, heißt das dann, dass sie trotzdem kommen kann, oder ist damit eigentlich entschieden, dass diese Option der 25,1 Prozent nicht mehr möglich ist?

StS Seibert: Auch ich werde mich hier nicht zu Einzelfällen äußern, kann aber sagen, dass die Bundesregierung bei all ihren Entscheidungen natürlich den Regeln dafür, wie man zu Entscheidungen kommt, gehorcht, die in dieser Bundesregierung üblich sind.

Zusatzfrage: Aber genau darauf zielte die Frage. Das war jetzt unabhängig von der Lufthansa. Es geht darum: Wenn einer der drei Koalitionspartner eine Lösung kategorisch ablehnt, ist dann so eine Einigung auf so eine Lösung noch möglich?

StS Seibert: Die Bundesregierung und die die Bundesregierung tragenden Parteien sprechen miteinander über die wichtigen Themen.

Frage: Ich hätte eine Frage an Herrn Seibert. Grundlage der in der letzten Konferenz mit den Ministerpräsidenten beschlossenen Lockerung - diese Regelung, dass es binnen sieben Tagen höchstens 50 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohnern geben darf - war ja, dass auch die Bundeskanzlerin sinngemäß gesagt hat, die Gesundheitsämter seien jetzt in der Lage, diese Nachverfolgung durchzuführen. Nun gibt es mehrere Umfragen, Erhebungen beziehungsweise Äußerungen aus den Gesundheitsämtern, die - vorsichtig formuliert - ein durchwachsenes Bild der Fähigkeit ergeben. Können Sie einmal darlegen, auf welcher Grundlage die Bundeskanzlerin eigentlich zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Gesundheitsämter jetzt ausreichend dazu befähigt sind?

StS Seibert: Diese Erhebungen oder Untersuchungen oder diese investigativen Arbeiten von Journalisten werden natürlich sehr genau studiert und sind in ihren Ergebnissen auch sehr interessant. Die Bundeskanzlerin selbst steht ja auch mit verschiedenen Vertretern des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Kontakt, führt Gespräche und lässt sich beraten. Es gab ein Gespräch mit einem Gesundheitsamt im Harz. Pars pro toto haben die Mitarbeiter ihre Arbeit und auch ihre Herausforderungen beschrieben. Deswegen ist es weiterhin richtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst und die Gesundheitsämter hierbei eine enorm wichtige Rolle haben. Es ist richtig, dass Bund und Länder sie in ihrer Arbeit weiter unterstützen. Dort, wo es noch Lücken gibt beziehungsweise wo es personell nicht reicht, wird man - gerade auch dann, wenn man solche Erkenntnisse hat - natürlich noch nacharbeiten müssen.

Zusatzfrage: Nun hat ja die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten diese Entscheidung getroffen, bevor über diese Lücken berichtet wurde. Man hätte sich die Reihenfolge eigentlich andersherum vorgestellt.

Noch eine Zusatzfrage: Ist es vorstellbar, dass über die 150 Millionen Euro, die für die Digitalisierung der Ämter bereitgestellt werden - das wurde ja gestern im Bundestag besprochen -, weitere Mittel von Bundesseite bereitgestellt werden?

StS Seibert: Das kann ich hier nicht vorhersagen. Das wird natürlich dann auch wieder innerhalb der Bundesregierung besprochen werden müssen.

Die Mittel, die Sie erwähnen, sind ja nicht die einzige Unterstützung, die von Bundesseite kommt. Es gibt die Scouts, die von bestimmten, besonders herausgeforderten Gesundheitsämtern angefordert werden können und die dort hingehen, um diese Nachverfolgung von Kontakten mit zu unterstützen. Es gibt die Arbeit der Bundeswehr, die an einzelnen Gesundheitsämtern genau in diesem Bereich eingesetzt wird. Es gibt also eine Vielzahl von Unterstützung. Aber da, wo sich herausstellt, dass es noch nicht reicht und das Infektionsgeschehen in einem Landkreis, in einem Gesundheitsbezirk so ist, dass das Amt damit nicht zurechtkommt, ist es natürlich die Verantwortung der kommunalen und dann auch der Landesbehörden, darauf das Augenmerk zu lenken. Dann wird man schauen, wie man Unterstützung leisten kann.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und das
Landwirtschaftsministerium, das aber nicht da ist.

Die Kanzlerin ist im Bundestag zu der Situation der Coronainfektionen in Schlachthöfen gefragt worden. Sie hat sich besorgt oder unzufrieden mit der Unterbringung der Arbeiter dort gezeigt. Arbeitsminister Heil hat einen Vorschlag vorgelegt. Er möchte sogenannte Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten lassen. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das auch die Zielrichtung ist, die der Kanzlerin vorschwebte. Oder ist das Thema Werkverträge eines, was jetzt nicht im Rahmen dieser Bemühungen um sinkende Infektionszahlen angegangen werden sollte?

StS Seibert: Ich will hier für die Bundeskanzlerin nicht in die Einzelmaßnahmen gehen, die natürlich innerhalb der Bundesregierung auch wieder zu besprechen sind. Aber es gibt doch eine große Einigkeit innerhalb der Bundesregierung und ganz besonders auch zwischen der Kanzlerin und dem Arbeits- und Sozialminister, dass die Verhältnisse in bestimmten fleischverarbeitenden Betrieben, die jetzt durch das Hochschnellen der Infektionszahlen in diesen Betrieben in den Fokus gerückt sind, Verhältnisse sind, die verändert werden müssen. Dazu wird der Bundesarbeitsminister Vorschläge entwickeln. Dann muss man sich anschauen, ob das die richtigen sind.

Frage: Ich habe eine Frage an die Bundesregierung. Es gibt einen Bericht, dass es angeblich massive Hackerangriffe auf Hochleistungsrechner offenbar mit dem Ziel gibt, Forschungsergebnisse in Bezug auf Corona abzusaugen. Hat die Bundesregierung dazu eigene Erkenntnisse? Gibt es Hinweise, wer dahinterstecken könnte?

Grünewälder: Zu dem konkreten Fall kann ich jetzt nichts sagen. Insgesamt ist es aber so, dass wir eine unveränderte Cyberlage haben und nach wie vor sehr breit sehr massive Hackerangriffe stattfinden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist hier dran und bietet nicht nur Behörden, die betroffen sind, Support an, sondern auch Bürgern und Unternehmen. Wie Sie vielleicht wissen, ist mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz auch geplant, den Aspekt des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Wirtschaft vor solchen Angriffen noch einmal zu verstärken.

Zusatzfrage: Haben diese Angriffe eigentlich seit der Coronakrise zugenommen oder gibt es da keinen Zusammenhang?

Grünewälder: Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Schwerpunkte haben sich sicher etwas verschoben. Konkrete Zahlen kann ich jetzt aber nicht nennen.

Zusatzfrage: Was heißt, dass die Schwerpunkte sich verschoben haben? Woher und wohin?

Grünewälder: Konkrete Zahlen kann man jetzt hier nicht nennen. Es gibt natürlich coronabedingte Kriminalität, die speziell darauf ausgelegt ist, zum Beispiel die Beantragungsseiten zu fälschen und Daten von Unternehmen abzugreifen, die Gelder beantragen wollen. Das sind Phänomene, die beobachtet werden. Dazu liegen aber keine konkreten Zahlen vor.

Frage: Ich habe eine Frage an das AA. Werden beim Nachbarschaftsdialog auch Fragen von eventuellen bilateralen Abkommen mit den entsprechenden Ländern ein Thema sein?

Burger: Das Ziel des Nachbarschaftsdialogs ist ein möglichst koordiniertes Vorgehen in Europa insgesamt, dass man möglichst zu gemeinsamen Kriterien und Vorstellungen in Europa kommt. Wie gesagt, nicht notwendigerweise dazu, dass in jeder Region gleichzeitig dieselben Maßnahmen ergriffen werden, weil das Infektionsgeschehen sich ja auch von Ort zu Ort unterscheidet. Aber die Zielrichtung ist eben, dass es europaweit möglichst eine gemeinsame Vorstellung und gemeinsame Grundsätze gibt, auf die man sich verständigt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium und an Herrn Seibert. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Nord-Stream-2-AG auf Freistellung von der Regulierung gemäß 28b Energiewirtschaftsgesetz abgelehnt. Wie kommentieren das Bundesministerium und die Bundesregierung den Beschluss?

Sehen das Bundesministerium und die Bundesregierung wegen dieses Beschlusses eine Gefahr für die Fertigstellung und daher für die Energieversorgung in Deutschland?

Wagner: Ich kann gerne anfangen. Kommentieren können wir das nicht. Das ist eine Entscheidung der zuständigen und unabhängigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur, die eine Entscheidung über die Frage getroffen hat, ob Nord Stream 2 von der Regulierung der europäischen Richtlinie freizustellen ist. Die Beschlusskammer hat das mit der Folge verneint, dass der Teil der Nord-Stream-2-Pipeline, der sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindet, nun der Regulierung unterliegt. Das ist eine Entscheidung, die wir als Bundesregierung nicht zu kommentieren haben.

Zur Frage der Fertigstellung der Pipeline müssten Sie sich bitte an das Konsortium selbst wenden. Es ist ein Unternehmen, das diese Pipeline baut, und dieses kann dazu auch Auskunft geben.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Libyen. Der Außenminister hat gestern mit seinen Kollegen und Frankreich sowie mit Herrn Borrell gesprochen. Ich hätte ganz gerne nachgefragt, was außer der Kritik an den Angriffen, die es in Tripolis gegeben hat, die Folgewirkungen sind.

Zweitens. In der Pressemitteilung, die Sie herumgeschickt haben, werden nicht genannte ausländische Staaten erwähnt, die offenbar weiter Waffenlieferungen nach Libyen vornehmen. Könnten Sie uns bitte sagen, welche Länder damit gemeint sind?

Burger: Sie haben selbst schon auf das Statement von gestern Abend verwiesen.

Für diejenigen, die es nicht wahrgenommen haben: Gestern hat der Außenminister mit seinem italienischen und französischen Kollegen sowie dem Hohen Vertreter der EU, Borrell, beraten und im Anschluss daran auch eine Erklärung abgegeben. Bei dem Gespräch bestand neben der geteilten Sorge über die Kampfhandlungen und die zivilen Opfer Einigkeit darüber, dass es wichtig ist, dass der Berliner Prozess weiterläuft. Gerade am Mittwoch hat erneut das Follow-up-Komitee zu der Berliner Libyen-Konferenz auf hoher Beamtenebene getagt.

Es ist wichtig, dass die innerlibyschen Dialogformate, deren Start auch mit dem Berliner Prozess einhergegangen ist, wieder aufgenommen werden. Dafür ist es insbesondere wichtig, dass der derzeit vakante Posten des UN-Sonderbeauftragten für Libyen schnell nachbesetzt wird. Dafür setzen wir uns unter anderem ein.

Sie haben es angesprochen: Die internationalen Unterstützer beider Seiten heizen nach wie vor mit zahlreichen Verletzungen des Waffenembargos die Kämpfe an und nähren damit den Irrtum, dass dieser Konflikt militärisch zu gewinnen sei. Eines der Instrumente, die wir geschaffen haben, um dagegen vorzugehen, ist die jetzt anlaufende EU-Mission "Irini", die zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos einen wichtigen Beitrag leisten soll.

Im Übrigen unterstützen wir auch die Erklärung des Hohen Vertreters der EU, Borrell, vom Dienstag, die er für die EU-Mitgliedstaaten abgegeben hat. Es ist wichtig, dass die EU-Staaten hier an einem Strang ziehen. Das wird heute auch Thema beim Rat der EU-Außenminister sein, dich sich per Videokonferenz treffen.

Zusatzfrage: Darf ich die Frage noch einmal wiederholen: Warum können Sie die Länder nicht benennen? Sie müssen ja anscheinend Hinweise darauf haben, dass ausländische Länder Waffen liefern. Dann könnten Sie ja auch sagen, welche das sind.

Burger: Sie haben mitbekommen, dass wir im Januar zur Berliner Libyen-Konferenz eine ganze Reihe von Staaten eingeladen haben, und zwar diejenigen Staaten, die aus unserer Sicht den wichtigsten Einfluss auf die Konfliktparteien in Libyen nehmen. Ich glaube, an diesem Staatenkreis hat sich seither nicht viel verändert.

Das Mandat, einzelne Verstöße gegen das UN-Waffenembargo zu benennen, hat der Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrats, den wir dabei unterstützen.

Vors. Szent-Iványi: Es gibt noch eine Frage, die leider etwas unverständlich ist. Ich versuche es einmal:

Ich habe eine Frage an das Außenministerium und Herrn Seibert. Der russische Außenminister Sergej Lawrow hat heute den Cyberangriff auf Bundestag und Abgeordnetenbüro von Kanzlerin ....

Damit endet dieser Satz. Daraus werden wir nicht so richtig schlau. Die Frage geht weiter:

Herr Lawrow hat gesagt, dass Deutschland keine tatsächlichen Beweise angegeben hat. Wie können Sie das kommentieren? Haben deutsche Behörden mit russischen Kollegen über dieses Thema kommuniziert und irgendwelche Informationen übergeben?

Burger: Ich habe die Äußerungen von Herrn Lawrow dazu noch nicht gesehen. Es tut mir leid. Deswegen kann ich dazu jetzt nichts sagen.

StS Seibert: Ich kenne sie auch nicht. Ich kann nur auf die Worte der Bundeskanzlerin bei der Regierungsbefragung am Mittwoch verweisen. Diese Worte stehen für sich, und sie betreffen verschiedene Vorgänge, die die deutsch-russischen Beziehungen belasten, um die die Bundeskanzlerin sich ja intensiv bemüht.

Was den konkreten Fall des Hackerangriffs angeht, muss ich auf den Generalbundesanwalt verweisen. Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Ende April in diesem Zusammenhang einen Haftbefehl gegen eine männliche Person aus Russland erwirkt. Deswegen sind konkrete Fragen zum Stand der Ermittlungen auch bitte dorthin zu richten.

Freitag, 15. Mai 2020

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 15. Mai 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-15-mai-2020-1753374
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2020

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