Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9358: Heute im Bundestag Nr. 048 - 13.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 48
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Januar 2020, Redaktionsschluss: 13.08 Uhr

1. Schutz vor Politkern
2. Gesetz zu antisemitischen Straftaten
3. Bekämpfung von Mietwucher
4. Frankenversorgung gesetzlich geregelt
5. Meldescheine für Beherbergungsstätten


1. Schutz vor Politkern

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Um den besseren Schutz von im öffentlichen Leben stehenden Politikerinnen und Politikern geht es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, den der Bundesrat vorgelegt hat (19/16401). Der Entwurf enthält unter anderem eine Ergänzung im Strafgesetzbuch, mit der eindeutig klargestellt werde, dass auch auf kommunaler Ebene und Bezirksebene tätige Politikerinnen und Politiker vor üblen Nachreden und Verleumdungen - insbesondere über soziale Medien und das Internet - geschützt werden. Sie nähmen am politischen Leben des Landes teil und seien ebenfalls von Hass-Postings, Hetze im Internet und Bedrohungen betroffen.

Die Politikerinnen und Politiker - einschließlich der ehrenamtlich tätigen - bedürften eines effektiven strafrechtlichen Schutzes insbesondere gegen beleidigende und bedrohende Äußerungen in sozialen Netzwerken und über das Internet. Dies habe nicht zuletzt der Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten gezeigt.

*

2. Gesetz zu antisemitischen Straftaten

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (19/16399) vorgelegt, mit dem die Regelung zur Strafzumessung im Strafgesetzbuch um antisemitische Beweggründe und Ziele als ein weiteres Beispiel für menschenverachtende Tatmotivationen ergänzt wird. Hintergrund sei die Zunahme von offenem Antisemitismus, heißt es in der Vorlage. Die Zunahme antisemitischer Tendenzen spiegele sich aber nicht nur in subjektiven Wahrnehmungen wider, sie lasse sich auch objektiv belegen. So hätten antisemitische Straftaten in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen. Ein demokratischer Rechtsstaat könne und dürfe es nicht hinnehmen, so der Entwurf, dass ein bedeutsamer Teil seiner Bevölkerung zum Angriffspunkt von Hass und Übergriffen gemacht wird. Das Strafgesetzbuch trage der gesamtgesellschaftlichen wie auch forensischen Bedeutung, die antisemitisch motivierten Taten zukommt, bislang nicht ausreichend Rechnung.

*

3. Bekämpfung von Mietwucher

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher hat der Bundesrat vorgelegt (19/16397). Danach soll das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes angepasst und verschärft werden, um einen erweiterten Anwendungsbereich für die Norm zu schaffen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus solle der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe Mieten verlangt werden. Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miethöhe bei Mietbeginn und über Mieterhöhungen seien in der Praxis teilweise nicht ausreichend, um Mieter effektiv vor wucherischen Mieten zu schützen, und das Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß und vermöge heutzutage keine hinreichende generalpräventive Wirkung mehr zu entfalten.

*

4. Frankenversorgung gesetzlich geregelt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/16335) vorgelegt, um die seit mehr als 65 Jahren geltende Vereinbarung zur sogenannten Frankenversorgung von pensionierten Bahnbeamten gesetzlich festzuschreiben. Mit dem Entwurf soll Artikel 9 Absatz 1 der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet vom 25. August 1953 in nationales Recht umgesetzt werden. In dem Artikel heißt es: "Die Deutsche Bundesbahn wird die in der Schweiz an deutsche und an schweizerische Staatsangehörige auszahlbaren Versorgungsbezüge in angemessener Weise den Lebenshaltungskosten in der Schweiz angepasst halten."

Mit dem Gesetz sollen die Anspruchsvoraussetzungen von Artikel 9 des Abkommens konkretisiert werden. Es werde klargestellt, dass die nach Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens in der Schweiz eingesetzten Beamtinnen und Beamten ihren Dienst bis zur Pensionierung dauerhaft in der Schweiz ausgeübt haben müssen, vor Eintritt in den Ruhestand in der Schweiz einen Wohnsitz begründet haben und diesen auch nach dem Eintritt in den Ruhestand behalten müssen, schreibt die Regierung. Ein dauerhafter Einsatz in der Schweiz liegt der Vorlage zufolge dann vor, wenn die Beamtin oder der Beamte eine schriftliche Arbeitsplatzübertragung mit dienstlichem Wohnsitz in der Schweiz durch die Deutsche Bahn AG erhalten hat und die Wohnsitznahme in der Schweiz oder der Gemeinde Büsingen am Hochrhein genehmigt wurde.

Das Gesetz diene der gesetzlichen Legitimation des Status quo, insbesondere der in Artikel 9 der Vereinbarung festgelegten Anpassung der Ruhestandsbezüge von Beamtinnen und Beamten, die ihren Wohnsitz in der Schweiz behalten, um der Vereinbarung, so wie in der Vergangenheit geschehen, weiter nachzukommen, betont die Regierung. Die Frankenversorgung werde bereits seit 1953 ununterbrochen gezahlt - zusätzliche Kosten entstünden durch dieses Gesetz nicht.

*

5. Meldescheine für Beherbergungsstätten

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Regelungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu Meldescheinen für Beherbergungsstätten sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion reformiert werden. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion mit dem Titel "Signatur von Meldescheinen vereinfachen - Bürokratie abbauen" (19/16426) hervor.

Wie die Fraktion darin ausführt, muss laut Bundesmeldegesetz jede in- und ausländische Person bei Ankunft in einer Beherbergungsstätte einen Meldeschein ausfüllen. Dieser müsse von der Beherbergungsstätte ein Jahr aufbewahrt und den zuständigen Behörden wie beispielsweise Polizei und Staatsanwaltschaft auf Anfrage übermittelt werden.

Diese Regelungen gehören der Vorlage zufolge zur nationalen Umsetzung Deutschlands des Artikels 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens, das Meldescheine von Beherbergungsstätten zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung fordert. Das Erfordernis der Meldepflicht sehe das Schengener Durchführungsübereinkommen jedoch lediglich für ausländische Staatsbürger vor.

Die Bundesregierung soll daher dem Antrag zufolge das Bundesmeldegesetz in Bezug auf Meldescheine für Beherbergungsstätten so reformieren, "dass die Pflicht zur Ausfüllung von Meldescheinen, unabhängig davon, ob dies analog oder digital geschieht, für deutsche Staatsbürger abgeschafft wird". Ferner fordert die Fraktion in der Vorlage die Bundesregierung auf, in dem Gesetz die Aufbewahrungsdauer für Meldescheine auf sechs Monate zu verringern.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 48 - 13. Januar 2020 - 13.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang