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PRESSEKONFERENZ/2019: Regierungspressekonferenz vom 6. April 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 6. April 2020
Regierungspressekonferenz vom 6. April 2020

Themen: COVID-19-Pandemie (Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zu den Maßnahmen der Bundesregierung, aktuelle Lage, sogenanntes Coronakabinett, Zahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten, Forderungen nach einem Mechanismus zur Verteilung von Patienten bei überlasteten Kliniken, Herstellung von Schutzmasken in Deutschland, Zahl der Tests, Reproduktionsrate, Kapazitäten im Gesundheitswesen, mögliche Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes, Behandlung von EU-Bürgern in deutschen Krankenhäusern, Exitstrategie, Grenzkontrollen, Vorschlag des Bundes an die Länder zur Anordnung einer verbindlichen zweiwöchigen Quarantäne für nach Deutschland Einreisende, Anti-Corona-App, Aufruf des niederländischen Ministerpräsidenten an deutsche Urlauber mit Blick auf die Osterferien, Lockerung der Maßnahmen in Österreich, geplante Smartphone-App zur Analyse der Infektionswege, Podcast der Bundeskanzlerin, Eurobonds, Lage am Ölmarkt, Hilfen für gemeinnützige Organisationen), Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge durch EU-Staaten

Sprecher: StS Seibert, Berve-Schucht (BMG), Breul (AA), Grünewälder (BMI), Kolberg (BMF), Baron (BMWi)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Dinge vorwegsagen: Erstens haben sicherlich auch Sie die Ankündigung bekommen, dass die Bundeskanzlerin heute Nachmittag um 16.15 Uhr im Kanzleramt vor die Presse treten wird. Ich weise noch einmal darauf hin: Wegen der nötigen Abstandsregelungen haben wir einen etwas begrenzten Zugang, den Sie ja auch schon aus den letzten Wochen kennen. Aber natürlich wird auch alles live im Netz um 16.15 Uhr zu sehen sein.

Vorsitzende Wefers: Ich darf Sie kurz unterbrechen. - Wir sind hier heute auf eine Stunde limitiert - das nur für die Kollegen -, weil um 14 Uhr der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesfinanzminister zu uns kommen.

StS Seibert: Ich möchte kurz einleitend sagen: Wir sind jetzt in der Karwoche, wir gehen auf das Osterfest zu. Das ist eine ganz besondere Zeit für alle, ob sie nun Christen sind oder nicht. Das ist eine Zeit, die wir alle in diesem Jahr der Coronapandemie ganz anders erleben werden und erleben müssen.

Die Bundeskanzlerin hat in ihrem Podcast am Wochenende die Lage noch einmal beschrieben. Sie sprach von der leichten Hoffnung, die sich mit den neuen Infektionszahlen verbindet, von denen wir aber eben noch nicht sagen können, ob sie wirklich einen sicheren Trend abbilden. Es bleibt daher absolut notwendig, alle Regeln des reduzierten öffentlichen Lebens wie auch des reduzierten privaten Lebens weiter einzuhalten. Es bleibt unerlässlich, den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen zu wahren, mit Ausnahme derjenigen Menschen, mit denen man in der Wohnung zusammenlebt. Es bleibt daher für jeden von uns bei der Notwendigkeit regelmäßigen und gründlichen Händewaschens. Alle diese Hygieneregeln sind heute so nützlich und notwendig wie auch in den letzten Wochen. Das wird auch so bleiben.

Vieles, das uns an Ostern wichtig und lieb ist - der Kirchgang, die kurze Urlaubsreise, der Ausflug ans Meer, der Ausflug in die Berge, mit vielen anderen um das Osterfeuer stehen -, geht in diesem Jahr eben nicht. Das soll jeder wissen, und das soll bitte jeder auch beherzigen.

Insofern werden Sie verstehen, dass die Bundesregierung, auch wenn manche das fordern, jetzt keinen Exitstichtag, keinen festen Termin nennen kann, ab dem alles wieder anders wird, ab dem die Maßnahmen gelockert werden können.

Die Kanzlerin hat aber in diesem Podcast auch an alle Bürgerinnen und Bürger die Versicherung gegeben, dass sie und die gesamte Bundesregierung jeden Tag darüber nachdenken, wie beides zu schaffen sein wird, also sowohl den Gesundheitsschutz für alle zu sichern als auch einen Prozess aufzusetzen, mit dem das öffentliche Leben Schritt für Schritt wieder möglich wird.

Jetzt komme ich zu dem schon angesprochenen Treffen der Bundeskanzlerin mit einigen Ministern zum Umgang mit der Coronapandemie. Das findet ja nun allmontaglich statt, und auch am Donnerstag. Dann werden je nach Thema weitere Minister hinzugezogen. Heute ging es im Wesentlichen um folgende Themen - die Kollegen aus den Ressorts können Ihnen sicherlich noch Einzelheiten dazu geben -:

Zunächst hat der Bundesgesundheitsminister einen Lagebericht zum Stand der Pandemie in Deutschland abgegeben, unter anderem zur Situation in den Krankenhäusern, die natürlich regional sehr unterschiedlich ist.

Der Bundesinnenminister hat dann über Fragen, die mit der Einreise nach Deutschland verbunden sind, gesprochen und Vorschläge gemacht, die wiederum mit den Ländern zu beraten sind; denn bei denen liegen die Kompetenzen in diesem Bereich. Im Kern geht es darum, jetzt, da das RKI nicht mehr einzelne Länder als Risikogebiet ausweist, eine Vorgehensweise zu finden, die für Einreisende aus allen Ländern die gleiche ist.

Ein weiteres wichtiges Thema - ebenfalls vom Gesundheitsminister vorgetragen - ist das Thema der heimischen Produktion von Schutzausrüstung, besonders Masken. Diese Produktion ist wiederum nur möglich, wenn Ausgangsmaterial, wie eine spezielle Art von Vlies, auch hier in Deutschland hergestellt wird. Darum bemüht sich das Bundesgesundheitsministerium.

Abschließend ging es in der Besprechung der Kanzlerin mit den Ministern um das Thema zusätzlicher Hilfen für Kleine und mittlere Unternehmen mittels eines KfW-Schnellkredits. Dazu kommen ja um 14 Uhr die Minister Scholz und Altmaier hier in die BPK und berichten Ihnen.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Gesundheitsministerium. Am Wochenende hat es ja ein bisschen Verwirrung über die Zahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten gegeben. In der letzten Woche hieß es, die Zahl von 40 000 sei mittlerweile erreicht. Dann gab es Zweifel daran, ob wirklich 40 000 zur Verfügung stehen. Vielleicht können Sie da für Aufklärung sorgen. - Das ist das eine.

Das Zweite ist: Es gab Forderungen von Kliniken in Südwestdeutschland, dass der Bund einen Verteilmechanismus aufsetzt, wonach besonders überlastete Kliniken dann nach einem vom Bund aufgesetzten Verfahren Patienten zum Beispiel auch nach Norddeutschland schicken können. Plant die Bundesregierung das? Ist das bei Ihnen schon in Vorbereitung?

Berve-Schucht: Zunächst etwas zu dem Zahlenwirrwarr am Wochenende. Man muss unterscheiden: Das eine sind die Zahlen, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft bei ihren Krankenhäusern abgefragt hat. Das andere sind die Zahlen, die in dem sogenannten DIVI-Register gemeldet werden. Das ist ein Register, das die Fachgesellschaft aufgestellt hat. Dahin melden die Krankenhäuser ihre zur Verfügung stehenden Intensiv- und Beatmungsbetten. Dieses Register besteht schon seit einiger Zeit.

Ich glaube, beide Gesellschaften waren sich darüber einig, dass in Deutschland ungefähr 10 000 Beatmungsbetten frei sind, also zur Verfügung stehen. Um da den Überblick zu verstetigen und um einen noch besseren Überblick zu bekommen, ist von Gesundheitsminister Spahn eine Anordnung auf den Weg gebracht worden, dass die Krankenhäuser verpflichtet werden, diese Betten an das Register zu melden. Die sollen täglich gemeldet werden, um täglich einen aktuellen Überblick zu haben. Ich kann Ihnen noch eine aktuelle Zahl dazu geben: Es geht um 1160 Krankenhäuser. Davon haben - Stand heute - 1015 freie Betten gemeldet. Das ist die Zahl der Krankenhäuser, nicht die Zahl der Betten. - Das ist das eine.

Der andere Punkt war die nationale Verteilung. Das ist eine Forderung, die jetzt nicht so ganz neu ist. Die ist schon vorletzte Woche einmal erhoben worden. Wir sind eigentlich der Meinung, dass eine Bundesbehörde oder eine zentrale bundesweite Verteilung da nicht so viel Sinn macht. Aus unserer Sicht ist es besser, das bei den Ländern zu belassen, die einfach den Überblick über ihre Krankenhäuser haben und im Bedarfsfall dort tätig werden können.

Zusatzfrage: Ich möchte zu dem ersten Punkt nachfragen - ich habe verstanden, wie Sie es erklärt haben, aber vielleicht habe ich es überhört - : Wie hoch ist denn jetzt die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten? Sie als Ministerium müssen doch von einer Größe ausgehen, mit der Sie dann auch arbeiten und rechnen können.

Berve-Schucht: Ich kann Ihnen jetzt nicht genau die Zahl der Betten sagen. Ich kann Ihnen im Moment nur die Zahl der Krankenhäuser und die 10 000 Beatmungsbetten nennen, die man da am Wochenende von beiden Seiten übereinstimmend identifiziert hat. Dieses Register ist öffentlich einsehbar. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich im Moment keinen aktuellen Stand habe, weil das auch sehr schnellen Veränderungen unterworfen ist.

Zusatzfrage: Nur um es zu verstehen: Das heißt, wenn es öffentlich einsehbar ist, werde ich ab der verpflichtenden Meldung - ich weiß nicht, wann das greifen wird, heute, morgen - - -

Berve-Schucht: Der Referentenentwurf ist auf den Weg gebracht worden. Ganz so schnell geht es jetzt auch nicht, aber das kommt dann.

Zusatzfrage: Wann kommt das? Ab wann können wir damit rechnen, dass wir wirklich verlässliche Zahlen haben?

Berve-Schucht: Im Moment sind das noch freiwillige Meldungen der Krankenhäuser, aber auch verlässlich. Sie sind aber noch nicht für alle Krankenhäuser da. Ich kann Ihnen das nicht sagen. Dazu muss jetzt eine Verordnung vorgelegt werden. Die muss unterzeichnet und verkündet werden, und dann tritt sie in Kraft.

Frage: Ich habe eine Frage zu den Masken. Herr Seibert hat gesagt, dass nun mehr Materialien, bestimmte Vliese in Deutschland produziert werden sollen. Wo wird das passieren? Wie lange wird es dauern, um eine ausreichende Anzahl von Masken herzustellen?

Berve-Schucht: Es gibt eine Initiative des Gesundheitsministeriums. Wir haben diejenigen deutschen Unternehmen angeschrieben, die schon vorher signalisiert haben, dass sie bereit sind zu produzieren, und ihnen einen Rahmenvertrag angeboten, um ihnen da auch eine gewisse Sicherheit zu geben. Das ist ein Rahmenvertrag, der bis Ende 2021 laufen soll und der bestimmte Konditionen für die Abnahme des Materials bietet. Wie viele Unternehmen sich bislang gemeldet haben, kann ich Ihnen heute nicht sagen. Aber es gibt einige deutsche Unternehmen - das ist ja auch öffentlich bekannt -, die da schon eingestiegen sind, die schon produzieren und die sich schon öffentlich dazu geäußert haben, Trigema unter anderem.

Zusatzfrage: Wie lange wird es dauern, damit sie diese ausreichend Zahl von Masken produzieren können? Kann man das beschreiben?

Berve-Schucht: Das wissen Sie ja auch: Wir sind natürlich schon jetzt mit allen Kräften dabei, Material im Inland und im Ausland einzukaufen. Das ist auch ein laufender Prozess. Da wird jeden Tag bestellt, und jeden Tag werden Lieferungen entgegengenommen. Die Rahmenverträge haben eine Frist, wonach die ersten Lieferungen bis Mitte August da sein müssen. Man setzt auch voraus, dass das jetzt erst einmal anlaufen muss und dass die Produktion eingestellt werden muss. Bis dahin sollen die ersten Lieferungen garantiert werden.

Aber auch schon jetzt wird viel geliefert. Ich kann Ihnen noch ein paar aktuelle Zahlen dazu geben: Ende letzter Woche wurden Schutzmasken geliefert. Dabei geht es einmal um die FFP-Masken und um die sogenannten OP-Masken. Da sind Lieferungen mit knapp 37 Millionen Stück eingegangen, die dann auf die Bundesländer verteilt werden, und knapp 25 Millionen Handschuhe. Das ist ein laufender Prozess. Da wird jeden Tag bestellt und geliefert.

StS Seibert: Ich glaube, man muss auch im Blick haben, dass es nicht nur um einen kurzfristigen Bedarf gehen wird, was Masken und Schutzausrüstung betrifft, sondern auch um einen mittelfristigen Bedarf. Deswegen ist es wichtig, hier in Deutschland eine mittelfristige Produktion aufzubauen, die den Bedarf in den kommenden Monaten - es wird um viele Monate gehen - auch decken kann.

Frage: Es soll 10 000 neue Intensivbetten geben, wenn ich das richtig verstanden habe. Wie war die Gesamtzahl am Wochenende?

Berve-Schucht: Das hatte ich eben schon gesagt: Am Wochenende gab es aus dem DIVI-Register und von der Krankenhausgesellschaft die Meldung, dass 10 000 Beatmungsbetten zur Verfügung stehen. Also, 10 000 sind frei und stehen für eine Aufnahme zur Verfügung.

Vorsitzende Wefers: Ich kann nicht ganz genau sehen, wann die Frage hereinkommt, ob sie vor oder nach Ihrer Antwort hereingekommen ist.

Frage: Ich habe zwei Fragen: Erstens. Wie viele Tests gab es insgesamt, und wie viele unterschiedliche Menschen in Deutschland wurden bisher getestet? Manche werden ja mehrfach getestet. Können Sie uns das sagen?

Zweitens. Zur Reproduktionsrate sagte Herr Wieler vom RKI am Freitag, dass sie mittlerweile auf eins gefallen sei, also dass jeder Infizierte nur noch einen weiteren ansteckt. Bis vor Kurzem galt bei Ihnen die Zahl zwei bis drei. Ist das auch Ihr Stand?

Berve-Schucht: Ich weiß, dass Herr Wieler das am Freitag so dargestellt hat, dass die Reproduktionsrate ungefähr eins beträgt. Das heißt, dass eine infizierte Person ungefähr eine weitere Person ansteckt. Diese Reproduktionsrate wird deshalb als wichtig betrachtet, weil man davon ausgeht, dass sie unter eins fallen muss, um wirklich einen stabilen Trend zu haben und auch über weitere Maßnahmen nachdenken zu können.

Zusatzfrage: Halten Sie die Zahl für belastbar? Es gibt ja Experten, die sagen, die Dunkelziffer sei zehnmal so hoch.

Berve-Schucht: Das sind Zahlen, die das RKI jeden Tag neu berechnet. Insofern halten wir sie für belastbar, ja.

Zusatzfrage: Wie hoch ist die Gesamtzahl an Tests und der getesteten Menschen in Deutschland?

Berve-Schucht: Dazu habe ich im Moment keine aktuelle Zahl, aber vielleicht bekomme ich gleich eine.

Frage: Vielleicht können Sie einmal erläutern, wie sich die Lage aus Ihrer Sicht darstellt: Gibt es bestimmte Regionen in Deutschland, in denen die Kapazitäten im Gesundheitswesen schon knapper sind, oder wo sind Schwerpunkte aus Ihrer Sicht?

Berve-Schucht: Die Lage, wie sich die Fallzahlen verteilen, ist ja bekannt. Insgesamt gibt es - Stand heute -, dem RKI gemeldet, 95 391 infizierte Fälle, die sich auf die Bundesländer verteilen. Schwerpunkt ist nach wie vor Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Bayern hat im Moment die meisten infizierten Fälle.

Zusatzfrage: Die Frage war nach den Kapazitäten des Gesundheitswesens.

Berve-Schucht: Dazu kann ich Ihnen im Moment keinen aktuellen Stand geben. Ich habe da keine landesbezogenen Meldungen vorliegen.

Frage: Ich habe zwei kurze Fragen an Herrn Seibert zum Thema Schutzmasken. Herr Scholz hatte gestern Beschlüsse zu diesem Thema angekündigt, um die inländische Produktion von Schutzmasken und Schutzausrüstung anzukurbeln. Unter anderem auf Twitter hat er das angekündigt. Gab es diese Beschlüsse? - Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage: Ist im Coronakabinett auch über eine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes diskutiert worden?

StS Seibert: Zweite Frage: Nein, das war heute kein Thema.

Die inländische Produktion war heute Thema in Gestalt des Unterthemas, über das wir hier gesprochen haben. Für eine inländische Produktion von Schutzmasken muss gewährleistet sein, dass auch wichtige Vorprodukte in Deutschland verfügbar und in Deutschland hergestellt sind. Genau das prüft das Gesundheitsministerium im Moment, nämlich wie man mit den Unternehmen, die dafür infrage kommen, Verabredungen treffen kann, wie man sie bei den Investitionskosten unterstützen kann und wie man auch Garantieabnahmen vereinbart, damit sich die Investition in diese Produktion, die diese Unternehmen bisher nicht machen, auch rechnet.

Frage: Könnten Sie noch kurz einen Überblick geben, wie viele Italiener, Franzosen und Spanier gerade zur Behandlung in Deutschland sind?

An das Auswärtige Amt die Frage: Gibt es derzeit noch mehr Anfragen, schwer erkrankte Patienten nach Deutschland zu bringen?

Berve-Schucht: Ich kann Ihnen dazu, ehrlich gesagt, keine Zahlen nennen. Das läuft von der Organisation und von der Verteilung her nicht über das BMG.

Breul: Ich kann Ihnen gerne die Zahlen nennen, wie sie mir vorliegen. Wie Sie wissen, wird das ja dezentral organisiert. Die Länder machen bestimmte Zusagen auf Basis der jeweils vorliegenden Kapazitäten, die vorhanden sind und die für Patienten aus Krisengebieten aus anderen Ländern Europas zur Verfügung gestellt werden können. Da sind wir bisher, soweit wir Kenntnis haben, bei 198 Patienten aus anderen EU-Mitgliedstaaten, davon 130 aus Frankreich, 44 aus Italien und 24 aus den Niederlanden.

Bislang gibt es weitere Zusagen über 58 Plätze, von denen wir derzeit Kenntnis haben und die noch nicht gefüllt sind. Dazu gibt es Gespräche. Die Platzzusagen werden auch nicht mehr exklusiv für bestimmte EU-Länder vergeben, wie es am Anfang war, sondern sie gelten allgemein für andere EU-Staaten.

Auf italienischer Seite ist im Moment ein leichter Rückgang der Zahl der Coronaintensivpatienten zu beobachten. Daher wird aus Italien zunächst kein weiterer Transfer nach Deutschland geplant.

Die Bundesländer sind informiert und stehen weiterhin bereit, falls sich die Lageeinschätzung ändern sollte.

Frage: Meine erste Frage richtet sich auf die Exitstrategie.

Wird es eine schrittweise Lösung geben in der Weise, dass man zum Beispiel nach gewissen Branchen öffnet, also Kleine Geschäfte zuerst?

Wie macht man es mit den Schulen? Bildung ist Ländersache. Entscheiden am Ende die Länder darüber?

Dann eine Frage zum Thema der Grenzen: Die Grenzen nach Belgien und Holland sind nach wie vor offen, auch deshalb, weil Nordrhein-Westfalen dies so will. Gibt es dabei jetzt sozusagen einen Gesinnungswandel? Drängt das BMI das Land Nordrhein-Westfalen, die Grenze jetzt zu schließen? Wie sieht das generell aus?

Meine letzte Frage bezieht sich auf die App für die Nachverfolgung. Gibt es jetzt diese App, die datenschutzmäßig ausgestaltet worden ist, und, wenn ja, wann kann sie verteilt beziehungsweise angeboten werden?

StS Seibert: Vielleicht beginne ich kurz mit Ihrer Frage nach der Exitstrategie. Ich verweise noch einmal auf den Podcast, den die Bundeskanzlerin am Wochenende gemacht hat, über den sehr viel berichtet wurde und der auch von sehr, sehr vielen Bürgern abgerufen wurde. Sie hat ganz klar gesagt: Die Bürger können sich darauf verlassen, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommt und Tag und Nacht, wie sie gesagt hat, darüber nachdenkt, wie wir beides zusammenbringen: auf der einen Seite das hohe Ziel des Gesundheitsschutzes, was nichts anderes heißt, als dass wir jedem Bürger, der schwer erkrankt mit Corona ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, wirklich die adäquate Behandlung zusichern können, und auf der anderen Seite den notwendigen Prozess, das öffentliche Leben Schritt für Schritt wieder in Gang zu setzen. Darüber denkt die Bundesregierung natürlich nach; es wäre unverantwortlich, wenn sie es nicht täte.

Die Bundeskanzlerin hat aber auch gesagt, dass es unverantwortlich wäre, wenn sie jetzt falsche Hoffnungen wecken würde, die sich dann durch die Realität des Infektionsgeschehens möglicherweise nicht erfüllen ließen. Deswegen können wir heute keine Exitstichtage nennen, und deswegen ist es auch nicht sinnvoll, hier jetzt über einzelne mögliche Schritte eines solchen Prozesse zu sprechen.

Frage: Welche Erkenntnisse haben Sie aus dem Verhalten der Menschen an diesem sonnigen Wochenende unter den Ausgangsregeln gezogen? Könnte man daraus womöglich eine Lockerung ableiten?

Frage: In Österreich hat Kanzler Kurz eine Exitstrategie vorgestellt, die feste Daten für die Öffnung von Geschäften vorsieht. Warum sieht sich die Bundesregierung dazu nicht in der Lage?

StS Seibert: Zu der ersten Frage, vielleicht kann das Innenministerium ergänzen: Ich habe jetzt sicherlich keinen Gesamtüberblick über alles, was sich in Deutschland in der Öffentlichkeit zwischen Schleswig-Holstein und dem Bodensee abgespielt hat. Dennoch gilt der Eindruck - ich habe auch nichts Gegenteiliges gehört -, dass die allermeisten Menschen in Deutschland nicht nur in Umfragen erklären, dass sie diese Maßnahmen für sinnvoll halten, sondern sich auch selbst in ihrem persönlichen Leben und in ihrer Bewegung im öffentlichen Raum an diese Maßnahmen halten, indem sie den Abstand einhalten und indem sie die Kontakte so weit minimieren, wie es nur irgend geht. Dafür kann man den allermeisten unserer Mitbürger gar nicht genug danken. Die Bundeskanzlerin hat es in ihrem Podcast sehr deutlich getan.

Vorsitzende Wefers: Kein Österreich?

StS Seibert: Ich bin der Sprecher der Bundesregierung in Deutschland.

Vorsitzende Wefers: Sie waren gefragt, warum sich die Bundesregierung nicht so verhält - - -

StS Seibert: Weil ich mich zu der Frage des Exits aus den derzeitigen Regelungen mit Bezug auf die dazu sehr klaren Worte der Bundeskanzlerin geäußert hatte.

Grünewälder: Ich kann die Frage zu den Grenzkontrollen beantworten.

Zum Thema der Unterbrechung der Infektionswege nach Deutschland kann ich allgemein sagen: Ziel der Maßnahmen der Bundesregierung seit Ausbruch der Epidemie ist es, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, und zwar dadurch, dass man in Deutschland die Infektionsketten, aber auch die Infektionswege nach Deutschland unterbricht.

Dazu wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Unter anderem hat der Europäische Rat am 17. März beschlossen, dass Einreisen aus Drittstaaten in die EU nur noch in ausgewählten Fällen zulässig sind. Das umfasst zum Beispiel EU-Bürger, Bürger aus Schengen-assoziierten Staaten oder langjährig in Deutschland wohnende Personen und deren Familien. Diesen ist nach wie vor die Einreise gestattet, um an ihren Wohnort zurückzukehren.

Der Bundesinnenminister ist der Auffassung, dass man noch weitere Anstrengungen unternehmen sollte, und hat daher darauf gedrungen, dass darüber heute im Coronakabinett gesprochen wird. Die Bundesregierung schlägt den Ländern nun vor, dass für die Personengruppe, die noch nach Deutschland einreisen darf, nach mindestens mehrtägigem Auslandsaufenthalt eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne angeordnet werden soll. Das ist ein Vorschlag an die Länder, die die Aufgabe haben, dies auf Basis des Infektionsschutzgesetzes anzuordnen. Der Bund ist daran interessiert, dass wir ein möglichst einheitliches Vorgehen haben, und wird die Länder daher dabei unterstützen, dies umzusetzen.

Frage: Zu den Grenzkontrollen: Wie viele Personen wurden an der Grenze abgewiesen, weil sie keinen triftigen Einreisegrund hatten, und wie viele wurden wegen des Verdachts auf eine Coronainfektion abgewiesen?

Grünewälder: Der Bundesinnenminister hat am 16. März angeordnet, dass an einigen deutschen Binnengrenzen vorübergehend wieder Grenzkontrollen stattfinden sollen. An diesen Grenzen - das sind die Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark - sind bis zum 5. April insgesamt rund 70 000 Personen abgewiesen worden, die keinen dringenden Einreisegrund nachweisen konnten.

Frage: Plant die Bundesregierung oder das Bundesinnenministerium, die gleichen Regelungen für die Grenze zu Polen, Tschechien, Holland und Belgien, wie sie für die Grenze zu Österreich jetzt gelten?

Grünewälder: Ich habe Ihnen gerade die Maßnahmen vorgetragen, die die Bundesregierung jetzt treffen will. Diese bestehen vor allem darin, dass sich Personen, die mit einem wichtigen Grund nach Deutschland einreisen, 14 Tage in Quarantäne begeben müssen. Weitere Maßnahmen sind mit Stand von heute nicht geplant.

Zusatzfrage: Ist es für die Quarantäne also egal, über welche Grenze man kommt?

Grünewälder: Egal auf welchem Wege diese Personen einreisen, sei es auf dem Landweg, sei es auf dem See- oder dem Luftweg, gilt das für alle, die nach Deutschland einreisen und einen mehrtägigen Auslandsaufenthalt hinter sich haben.

Frage: Trifft es zu, dass es aus den Staatskanzleien der 16 Bundesländer schon Zustimmung dazu gab, dass Rückkehrer nach Deutschland zur Quarantäne verpflichtet werden sollen?

Grünewälder: Das ist mir nicht bekannt.

Frage: Wenn ich es richtig verstehe, sind an einigen europäischen Grenzen weiterhin keine Grenzkontrollen vorgesehen. Die Menschen, die von dort kommen, zum Beispiel aus den Niederlanden und aus Polen, sollen aber, wenn sie von dort kommen, in Quarantäne. Verstehe ich das richtig?

Wenn ich es richtig verstehe, frage ich mich, wie das für Berufspendler praktikabel sein soll.

Grünewälder: Ich kann Ihnen mitteilen, dass es natürlich Ausnahmen von dieser Regelung gibt, unter anderem für Berufspendler, aber auch für Geschäftsreisende, die dringende, unaufschiebbare Termine in Deutschland haben. Das gilt auch für den Güterverkehr. Das gilt für Transitreisen, also für Personen die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen wollen und dies nachweisen können. Für diese soll die zweiwöchige Quarantäne nicht gelten.

Ansonsten bleibt es dabei, dass an bestimmten Grenzen vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt worden sind. Dort kann man unmittelbar kontrollieren, ob jemand einen dringenden Einreisegrund hat, und ihm, wenn er diesen hat, die Quarantäneanordnung direkt aushändigen. Die Bundespolizei wird hierbei unterstützen und in Amtshilfe tätig werden.

Die konkreten Einzelheiten werden in den nächsten Tagen mit den Bundesländern abgestimmt. Ziel ist es, dass diese Regelungen bis zum 10. April in Kraft treten werden.

Zu Ihrer konkreten Frage: Wie Sie wissen, gibt es seit Beginn der Pandemie in Deutschland intensivierte Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen an allen Grenzen, auch an denen, an denen keine vorübergehenden Binnengrenzkontrollen eingeführt worden sind. Im Rahmen dieser verstärkten Kontrollmaßnahmen hat die Bundespolizei die Möglichkeit, auch diese neue Quarantäneregelung mitzuüberprüfen und den Personen, die eingereist sind, die Quarantäneanordnung bekanntzumachen.

Frage: Ab wann gilt das?

Wie wird das kontrolliert?

Grünewälder: Die neue Regelung soll in Abstimmung mit den Bundesländern am 10. April in Kraft treten. Konkrete Einzelheiten werden jetzt abgestimmt. Die Bundespolizei wird in Amtshilfe tätig sein können, um die Anordnungen auszuhändigen.

Kontrolliert werden soll es durch die Gesundheitsbehörden vor Ort, die für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes zuständig sind. Diese Verordnungen sollen, wie gesagt, auf Basis der 32 und 28 des Infektionsschutzgesetzes durch die Länder erlassen werden, die dann für die Umsetzung vor allem zuständig sind.

Frage: Holland und auch Polen wurden angesprochen. Bisher gibt es die Grenzkontrollen, die es zu Ländern wie Frankreich und Österreich gibt, zu den Niederlanden, zu Belgien und einigen anderen Ländern noch nicht. Wie wollen Sie dann diese Quarantäne bei Menschen, die keinen dringenden Grund haben, überprüfen? Geschieht das über eine Schleierfahndung wie jetzt, oder werden die Kontrollmaßnahmen dort ausgeweitet?

Meine zweite Frage geht an Herrn Seibert. Es betrifft einen Aufruf des niederländischen Ministerpräsidenten an deutsche Urlauber, in den Osterferien bitte nicht nach Holland zu kommen. Das hat er ganz zwingend gesagt. Würde die Bundeskanzlerin Urlauber aus den Niederlanden oder auch aus anderen Ländern dazu aufrufen, in den Osterferien bitte nicht nach Deutschland zu kommen?

Grünewälder: Also zum ersten Punkt kann ich sagen: In den nächsten Tagen werden die konkreten Einzelheiten zusammen mit den Bundesländern festgelegt. Es soll gelten, dass für jeden, der aus dem genannten Personenkreis einreist, die Verpflichtung gilt, sich vierzehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Diese Maßnahmen sollen durch die Länder umgesetzt und auch kontrolliert werden, zum Beispiel durch die Gesundheitsbehörden. Die Bundespolizei hat angeboten, hier in Amtshilfe tätig zu sein und diese Anordnung den Personen auszuhändigen. An den Grenzen, an denen jetzt noch nicht kontrolliert wird, gibt es, wie gesagt, diese verstärkten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen. In diesem Zuge wird dann Personen, die angehalten werden, diese Bekanntmachung ausgehändigt werden können.

Aber die konkreten Einzelheiten werden jetzt bis zum 10. April ausgearbeitet. Dann wird man Wege finden, wie das kontrolliert wird.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat sich in diesem schon erwähnten Podcast mit der Bitte an die Bürger in Deutschland gewandt, die Lage ernst zu nehmen. Sie hat ihnen ganz klar gesagt, dass Kurzreisen innerhalb Deutschlands - all das, was man in der Osterzeit so gern macht; der kurze Urlaub in die Berge, der Urlaub an die See, der kurze Ausflug zu Verwandten -, in diesem Jahr über Ostern nicht stattfinden kann.

Sie hat gesagt: "Das sind harte Wahrheiten." Das weiß sie. Wir sind es natürlich gewöhnt, uns frei zu bewegen, und das ist auch ein Teil unserer Selbstentfaltung. Aber genau das ist jetzt notwendig. Sie hat sich an deutsche Bürger gewandt.

Ich gehe davon aus, dass der niederländische Ministerpräsident mit den Worten, die er an die Bundesbürger gerichtet hat, sicherlich auch seine eigenen Bürger meinte. Das liegt ja in der Logik der Sache.

Ich glaube, wir alle müssen verstehen - da machen Deutschland, Niederlande oder andere keinen großen Unterschied: Dieses Osterfest wird ein anderes sein müssen. Es ist ein Osterfest in Zeichen der Pandemie. Es ist ein Osterfest, in dem wir unsere Fürsorge, unsere Nächstenliebe, dadurch ausdrücken, dass wir eben solche Reisen nicht machen, um nicht neue Infektionsherde zu schaffen, um die Infektionszahlen nicht weiter hochgehen zu lassen. Wir müssen sie abflachen.

Breul: Ich kann dazu vielleicht ganz kurz ergänzen, dass wir ja bereits seit Mitte März eine weltweite Reisewarnung haben, also vor nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland abraten, dementsprechend auch von Reisen in die Niederlande. Daran ändert sich jetzt über die Osterzeit nichts. Von daher ist das absolut die Linie, die wir auch unseren Bürgern hier empfehlen, die der niederländische Ministerpräsident vorgetragen hat.

Frage: An Herrn Seibert noch die Frage zu den Lockerungen in Österreich: Überrascht Sie das, dass die Österreicher das schon relativ konkret festlegen können, unter anderem auch mit einem genannten Datum für die Rückkehr der Schüler in die Schulen?

StS Seibert: Das ist nicht an mir, jetzt hier Überraschung oder so etwas auszudrücken. Die Bundeskanzlerin ist zurzeit nahezu täglich mit vielen europäischen Regierungschefs in Kontakt. Sie war in den letzten Tagen auch mit dem österreichischen Regierungschef in Kontakt. Ich habe das jetzt hier nicht zu kommentieren. Unsere Situation ist so, wie wir sie dargestellt haben.

Frage: Meine Frage schließt direkt daran an. Ich würde gern vom Innenministerium wissen: Wenn Österreich jetzt seine eigenen Regelungen lockert, werden dann die Grenzkontrollen gegenüber Österreich, an der bayerisch-österreichischen Grenze zum Beispiel, verschärft, weil man nicht möchte, dass die Österreicher dann ihre Freiheiten in Deutschland ausleben?

Die zweite Frage: Vielleicht können Sie noch einmal erklären, warum es eigentlich diese Unterscheidung zwischen diesen fünf Ländern, die Sie erwähnt haben, und den Niederlanden und Belgien gibt? Ist also das Infektionsrisiko von Menschen, die aus den Niederlanden und Belgien nach Deutschland kommen, geringer, oder hat das etwas mit den Landesregierungen zu tun, die betroffen sind?

Frage: Wie wird diese Quarantänepflicht begründet - in einer Phase, in der das Virus auch in Deutschland ähnlich weit verbreitet wie im Rest Europas ist und alle EU- und Nachbarstaaten sehr ähnliche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen haben?

StS Seibert: Ich möchte noch eins in Richtung der Kollegin nachreichen: Ich glaube, man muss auch bedenken, dass Österreich zum Teil strengere Maßnahmen als Deutschland ergriffen hatte. Da gibt es dann auch noch Unterschiede von Land zu Land. Das muss bei der ganzen Sache bedacht werden.

Grünewälder: Zu den Grenzkontrollen in Österreich ist zu sagen, dass hier ja schon seit geraumer Zeit, auch schon vor Ausbruch der Pandemie, kontrolliert worden ist - aus anderen Gründen. Wir haben hier vorübergehende Grenzkontrollen. Das heißt, es darf niemand das Land betreten und ins Land einreisen, der keinen wichtigen Reisegrund vorzuweisen hat. Das ist so scharf, wie das jetzt erforderlich ist. Weitere Verschärfungen sind jetzt nicht denkbar. Das ist das, was nötig ist und was wir auch für völlig ausreichend erachten.

Zu den übrigen Grenzen: Es ist entschieden worden, dass wir zu bestimmten Ländern - Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark - vorübergehende Grenzkontrollen wie in Österreich einführen. Dafür gab es verschiedene Gründe. Ein leitender Grund war, dass es Risikogebiete an den Grenzen gegeben hat oder gibt, und deswegen eine besondere Dringlichkeit war, dort besonders kontrollieren zu müssen.

Selbstverständlich spielt hier auch eine Rolle, inwieweit die Länder dies für erforderlich halten. Wir stehen da in engem Austausch mit den Landesregierungen. Ein Argument ist auch, ob die Landesregierungen eine solche Maßnahme befürworten oder nicht.

Zur dritten Frage nach der Quarantäne: Wie war die Frage noch ganz genau?

Vorsitzende Wefers: Vom Sinn her, warum Deutschland jetzt Einreisekontrollen macht, obwohl das von der Gefahr her inzwischen in ganz Europa von der Gefahr eigentlich ähnlich ist.

Grünewälder: Die Bundesregierung wird bei ihren Maßnahmen davon geleitet, die Infektionswege nicht nur in Deutschland, sondern auch nach Deutschland zu unterbrechen. Da unterscheiden wir nicht. Insofern ist es dem Bundesinnenminister sehr wichtig, auch hier voranzuschreiten. Die Quarantänepflicht für die Menschen, die nun nach Deutschland nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt zurückkehren, dient dazu, weiterhin die Infektionsketten nach Deutschland zu unterbrechen und hier eine weitere Verlangsamung der Virusausbreitung zu erreichen.

Zusatzfrage: Ich muss noch einmal zur Rückkehr nach Auslandsaufenthalten und der Quarantäne nachfragen: Wenn jetzt zum Beispiel das Auswärtige Amt Personen von Flugreisen nach Deutschland zurückbringt - sie landen in Frankfurt, wohnen aber in Hamburg, und die Quarantäne wird dann in Frankfurt ausgesprochen -, wie ist das dann vorgesehen? Begeben sich die Rückreisenden dann in Hamburg in Quarantäne? Oder müssen sie an zentrale Orte und dann dort in Quarantäne gehen?

Grünewälder: Es ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Flugreisefirmen, also die Flugunternehmen, verpflichtet, die Passagierdaten an die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde weiterzugeben, sodass dort kontrolliert werden kann, ob der Quarantäne Folge geleistet wird oder nicht.

Zusatzfrage: Das war nicht die Antwort auf die Frage. Die Frage war, ob sie dann innerhalb von Deutschland noch weiter herumreisen oder ob es das geben soll, was es ja auch schon einmal gegeben hat, eine zentrale Quarantäne für Rückreisende?

Grünewälder: Vorgesehen ist eine häusliche Quarantäne. Das heißt, in diesem konkreten Fall kann der Reisende dann in seine Heimatstadt reisen und sich dort direkt in Quarantäne begeben. Dass dies eingehalten wird, wird von den örtlichen Gesundheitsbehörden kontrolliert, die die entsprechenden Informationen durch die Flugunternehmen erhalten.

Vorsitzende Wefers: Hier taucht noch die Frage nach einem triftigen Grund auf. Was ist ein triftiger Grund, der darunterfällt?

Grünewälder: Ein dringender Grund ist zum Beispiel - das gilt für die Regionen, in denen jetzt schon vorübergehende Grenzkontrollen angeordnet worden sind -, wenn man zum Beispiel einen Arbeitsvertrag nachweisen kann, wenn man also Berufspendler ist oder einen Arbeitsauftrag in Deutschland auszuführen hat. Das sind zum Beispiel dringende Gründe.

Vorsitzende Wefers: Dann kommen wir nun zur App.

StS Seibert: Ich will nur einmal ganz grundsätzlich sagen: Es ist natürlich ein ganz zentraler Baustein, wenn man die Ansteckungsquote beim Coronavirus senken will, dass wir im Infektionsfall in der Lage sind, die Kontaktketten möglichst schnell zu unterbrechen. Das, was bisher stattfand, also das analoge Verfahren, dass Mitarbeiter eines Gesundheitsamts versuchten, telefonisch Menschen zu erreichen, die ihnen von einem Infizierten als seine Kontakte genannt worden sind, kann bei diesem Ausmaß der Epidemie nicht mehr die Lösung sein. Es kann sich auch niemand namentlich an alle Kontakte erinnern, die er vielleicht im Bus oder so gehabt hat. Deswegen brauchen wir diese digitalen Lösungen. Diese digitalen Lösungen müssen natürlich datenschutzrechtlich, in Fragen der Datensicherheit, allen europäischen und nationalen Vorgaben genügen. Ganz wichtig ist auch: Sie müssen auf europäischer Ebene miteinander vereinbar, interoperabel, sein.

Die Bundesregierung begleitet jetzt die Entwicklung verschiedener Techniken. Man muss da im Wesentlichen zwei Dinge unterscheiden:

Das Eine ist die Frage nach einer deutschen App. Sie wird zurzeit entwickelt. Es gibt ein Projekt mit dem Heinrich-Hertz-Institut und dem Robert-Koch-Institut, gefördert vom Bundesgesundheitsministerium.

Das Andere ist die Frage der europäischen Interoperabilität. Da gibt es einen sogenannten multinationalen Pan European Privacy-Preserving Proximity Tracing, PEPP-PT. Das soll die technische Rahmenarchitektur für interoperable Tracing-Apps in Europa werden. Daran sind 130 Wissenschaftler aus mehreren europäischen Ländern beteiligt. Als Sprecher fungiert Christian Boos, Mitglied des Digitalrats der Bundesregierung. Da sind auch mehrere Fraunhofer-Institute, das RKI und die TU Berlin beteiligt. Auch sie haben einen vielversprechenden Ansatz, damit wir wirklich von einer grenzüberschreitenden Funktion sprechen können.

Der Minister im Kanzleramt, Helge Braun, hat heute Morgen in einer Fernsehsendung gesagt: Wir brauchen das in jedem Fall EU-weit. Das Schlimmste wäre, wenn wir nun sozusagen viele verschiedene Tracking-Apps in Europa hätten.

Was Deutschland betrifft, hat er gesagt, dass man mit Entwicklern und Testern dabei sei, die App so reif zu bekommen, dass wir sie in den kommenden Tagen oder Wochen breit in der Bevölkerung zum Einsatz bringen können.

Dann noch der letzte Satz dazu, weil er ganz, ganz wichtig ist: Diese App soll freiwillig eingesetzt werden. Freiwilligkeit ist die Grundlage der Verwendung dieser App. Natürlich ist das von der Seite der Bundesregierung und auch von der Seite des RKI mit der Hoffnung verbunden, dass möglichst viele Menschen diese App freiwillig nutzen werden. Denn dann wird sie ihre beste Wirkung entfalten.

Frage: Wie viel Beteiligung muss sein, damit die App wirklich eine zufriedenstellende Funktionstiefe hat? Sind es 50 Prozent, 60 Prozent, 80 Prozent? Was ist sozusagen die Beteiligungsmindestzahl? Es gibt ja schon Umfragen, die zeigen, dass viele Leute das nicht wollen.

StS Seibert: Ich kann Ihnen das, ehrlich gesagt, nicht beziffern. Ich denke aber, die Argumente für diese App und das immer wieder zu erwähnende Argument der Freiwilligkeit sind trotzdem so groß, dass vielleicht, wenn sie dann auf dem Markt ist, sich doch sehr viele Menschen überlegen werden, dass sie, indem sie diese App nutzen, keinerlei datenrechtliches Risiko eingehen, aber wirklich einen nennenswerten Beitrag dazu leisten, dass wir die Infektionsketten unterbrechen können und mittelfristig die Ansteckungsquote besser in den Griff bekommen.

Frage: Der Kanzleramtsminister Helge Braun hatte sich unterschiedlich geäußert: Einmal hat er von Wochen gesprochen, bis die App da ist, und einmal von Tagen. Wie ist die zeitliche Perspektive? Handelt es sich um die NINA-App oder um eine andere Entwicklung?

StS Seibert: Nein, NINA ist ja, wenn ich das sagen darf, etwas anderes. NINA ist die App des Bundeamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, des BBK. Für jeden, der schnelle Informationen über die Coronapandemie und ihren Weg durch unser Land haben will, ist das eine sehr nützliche und empfohlene App. Das ist aber nicht die Tracing-App, über die ich hier gerade gesprochen habe.

Frage: Herr Seibert, Sie sagten gerade, die App solle innerhalb Europas vereinbar beziehungsweise interoperabel sein. Herr Braun spricht von einer einheitlichen europaweiten App. Das sind ja zwei unterschiedliche Dinge. Könnten Sie noch einmal aufklären, was jetzt gilt?

Sie sagen, dass das RKI zusammen mit dem BMG usw. diese App entwickeln. Aber wer programmiert diese App, wer sind also die Coder im Hintergrund? Ist das eine Firma, ist das Open Source? Wie ist das?

StS Seibert: Die Antworten auf diese Fragen würde ich Ihnen, weil es doch sehr ins Detail geht - auch ins technische und digitale Detail -, gerne nachreichen.

Zusatzfrage: Weil Sie den Podcast der Kanzlerin so oft erwähnen: Können Sie uns sagen, wie viele Abrufe der mittlerweile hat?

StS Seibert: Nicht aus dem Kopf.

Zusatzfrage: Ersetzen die Podcasts mittlerweile die Interviews?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin macht seit mindestens zwölf Jahren jedes Wochenende einen Videopodcast, und so war es auch am vergangenen Wochenende wieder.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Es gab schon nahezu immer in dieser Kanzlerschaft einen wochenendlichen Videopodcast. Genau das gibt es auch weiterhin, und heute Nachmittag gibt es einen Pressetermin im Kanzleramt.

Frage: Herr Seibert, Sie haben gesagt, dass mehrere Versionen dieser App geprüft werden. Können Sie die Berichte bestätigen, dass bei der Entwicklung dieser App auch die umstrittene US-Firma Palantir im Gespräch ist?

StS Seibert: Das war hier am vergangenen Freitag in der Regierungspressekonferenz und ist klar beantwortet worden. Ich würde Sie bitten, im Protokoll nachzuschauen.

Frage: Direkt an das anschließend, was der Kollege gefragt hat: Es gibt in Europa ja schon verschiedene App-Entwicklungen: Polen entwickelt, Österreich entwickelt, die Briten entwickeln eigene Apps. Wie wird denn sichergestellt, dass es am Ende nur eine gibt? Wird das möglicherweise ein Thema des EU-Gipfels beziehungsweise der Telefonschalte werden?

An das Gesundheitsministerium: Es wurde erwähnt, dass Sie zusammen mit dem RKI und einem Fraunhofer-Institut die App entwickeln. Baut diese App auf der Basis der Arbeit dieser 130 Wissenschaftler auf, oder haben Sie eine ganz eigene Entwicklung?

Berve-Schucht: Ich kann Ihnen dazu, ehrlich gesagt, keine technischen Details nennen. Wir können das im Zweifelsfall nachreichen.

StS Seibert: Auch ich würde Ihnen die technischen Einzelfragen zur Entwicklung dieses Pan European Privacy-Preserving Proximity Tracing gerne nachreichen.

Zusatzfrage: Das war jetzt aber keine technische Einzelfrage, sondern eine Frage nach den politischen Abstimmungen, also danach, ob das möglicherweise auf dem EU-Gipfel eine Rolle spielt, weil einzelne EU-Regierungen ja längst an verschiedenen Apps arbeiten.

StS Seibert: Ich kann dem nächsten Europäischen Rat im Videokonferenzformat hier nicht vorgreifen, aber ich reiche Ihnen trotzdem gerne eine Antwort nach.

Frage (zum Thema Eurobonds): Was hält die Bundesregierung von dem Gentiloni/Breton-Vorschlag beziehungsweise dem Vorschlag der EU-Kommission eines Fonds, der langfristige Anleihen ausgibt? Wird der Europäische Rat noch diese Woche stattfinden?

Kolberg: Zu dem Thema haben wir hier jetzt ja schon oft gesprochen. Der Minister wird hier gleich eine Pressekonferenz geben, und ich denke, da kann man ihn auch noch einmal zu der europäischen Dimension der Hilfe, die wir leisten, fragen. Er hat ja heute zusammen mit dem Außenminister auch einen Gastbeitrag herausgegeben, in dem er noch einmal betont, dass wir eine gemeinsame solidarische Antwort auf die Krise brauchen, und hat konkrete Vorschläge gemacht, wie diese Hilfe aussehen kann. Darüber ist er gerade mit seinen europäischen Partnern im Gespräch. Er wird dann am Dienstag eine Telefonkonferenz mit den Partnern aus der Eurogruppe im erweiterten Format abhalten und wird sich danach auch dazu äußern. Dann werden die Finanzministerinnen und Finanzminister dem Europäischen Rat einen Vorschlag machen.

StS Seibert: Ich kann die Frage nach dem Europäischen Rat ganz kurz beantworten: Die Einladung ist natürlich eine Sache des Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel. Bisher liegt keine neue Einladung zu einer Videokonferenz vor.

Frage (zur Lage am Ölmarkt): Vielleicht an Herrn Breul und gegebenenfalls an Frau Baron: Können Sie uns sagen, wie Sie den Streit zwischen den Saudis und den Russen bewerten und wie Sie sich zu OPEC generell positionieren?

Baron: Ich kann das gerne ganz kurz beantworten: Wie üblich nehmen wir keine Kommentierungen zu OPEC-Verhandlungen vor und erstellen auch keine Ölpreisprognosen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet ist.

Zusatzfrage: Halten Sie OPEC für eine legitime Organisation?

Baron: Ich kommentiere das wie gesagt nicht.

Zusatzfrage: Herr Seibert?

StS Seibert: Die Kollegin hat sich da ausgesprochen und ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Flüchtlinge, genauer gesagt zur Verteilung der 1600 Kinder und Jugendlichen: Wir haben bisher gehört, das liege in der Hand der Kommission. Nun ist Luxemburg vorangegangen, und alle Beteiligten sind sich einig, dass die Zeit sehr drängt. Ist es in dieser Situation nicht an der Zeit, tatsächlich als Deutschland zu handeln, und nicht darauf zu warten, dass die andere noch verbliebenen sechs Staaten, in denen es anscheinend Verzögerungen gibt, sich zur Aufnahme bereiterklären?

Grünewälder: Dazu haben wir ja schon verschiedentlich von dieser Stelle aus gesprochen. Ziel der Bundesregierung und auch des Bundesinnenministers ist es hier, schnellstmöglich eine humanitäre Lösung insbesondere für die Kinder aus den Flüchtlingslagern zu finden. Die EU-Kommission hat hier - auch auf Drängen des Bundesinnenministers - die Koordinierung übernommen. Die Gespräche werden geführt, auch im Hintergrund mit dem Kreis der Staaten, die sich da bereiterklärt haben. Auch da ist der Bundesinnenminister sehr aktiv. Wir hoffen, dass hier sehr zeitnah konkret gehandelt werden kann. Von unserer Seite aus liegt da alles Erforderliche vor. Es sind verschiedene Stellen, die hier zusammenarbeiten: nicht nur die EU-Kommission, sondern auch die IOM und der UNHCR. Die technischen Abstimmungen laufen, und es wird morgen auch eine weitere Telefonkonferenz der zuständigen EU-Kommissarin mit den Innenministern der Mitgliedstaaten, die sich bereiterklärt haben, geben.

Es läuft also, wir arbeiten mit Hochdruck daran, und wir sind zuversichtlich, dass wir hier im europäischen Verbund bald eine Lösung hinbekommen.

Zusatzfrage: Das sagen Sie nun schon seit geraumer Zeit und das Ganze läuft schon seit mehreren Wochen. Haben Sie für sich als Haus oder hat die Bundesregierung intern eine Frist, ab der Sie sagen "Nein, jetzt handeln wir allein"?

Grünewälder: Der Bundesinnenminister hat wiederholt deutlich gemacht, dass für ihn ein Vorgehen im europäischen Gleichklang von äußerster Wichtigkeit ist. Es ist nun Aufgabe der EU-Kommission, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Gespräche zu einem guten Ende zu führen. Wir sind sehr optimistisch, dass wir bald Fortschritte sehen.

Frage: Ich habe es noch nicht ganz verstanden. Durch das Vorgehen von Luxemburg gibt es jetzt ja eine neue Lage. Offenbar ist es nicht erforderlich - das ist jedenfalls meine Interpretation -, dass man ein EU-weites Handeln beziehungsweise einen EU-Beschluss abwartet, sondern jedes Land kann offenbar selber entscheiden, ob es Kinder aufnimmt oder nicht. Warum nimmt Deutschland keine Kinder auf?

Grünewälder: Nach meiner Information nimmt Luxemburg 10 Kinder auf. Der Bundesinnenminister hat wiederholt deutlich gemacht, dass ihm ein Vorgehen im europäischen Gleichklang hier sehr wichtig ist. Deswegen koordiniert die EU-Kommission und führt hierzu ernsthafte Gespräche. Wir unterstützen das im Hintergrund sehr intensiv, allen voran der Bundesinnenminister, und wir gehen davon aus, dass wir zeitnah eine europäische Lösung hinbekommen. Das ist die Position von Deutschland.

Frage: Herr Seibert, ist die Lage der Flüchtlinge mittlerweile Chefinnensache? Bis wann müssen aus Sicht der Kanzlerin die Menschen da raus sein? Kann das noch den ganzen April dauern, müssen wir bis zur Katastrophe warten?

StS Seibert: Das ist ein Thema, das die Bundeskanzlerin bewegt, so wie es die Bundesregierung insgesamt bewegt. Der Innenminister ist da, wie sein Sprecher gerade gesagt hat, sehr engagiert, auch hinter den europäischen Kulissen. Wir hoffen und haben auch den Optimismus, dass es eine zeitnahe europäische Lösung geben wird.

Zusatzfrage: Aber keine Chefinnensache?

StS Seibert: Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was Sie mit diesem Begriff meinen. Wie alles, was wichtig ist, beschäftigt das auch die Bundeskanzlerin, die dieser Bundesregierung vorsitzt, ja.

Frage: Doch noch einmal ein Coronathema: Es gibt ja die Klagen einiger gemeinnütziger Organisationen - beispielsweise der Jugendherbergsverband -, dass sie keinen Rettungsschirm finden. Da geht es, glaube ich, um 10 000 Arbeitsplätze, die möglicherweise verlorengehen. Ist da irgendetwas angedacht, sodass auch diese gemeinnützigen Organisationen in den Genuss von staatlicher Hilfeleistung kommen?

Kolberg: Vielleicht kann ich dazu etwas sagen. Die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen in der Coronakrise werden für Unternehmen und Soloselbstständige zur Verfügung gestellt und stehen selbstverständlich auch gemeinnützigen Organisationen offen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragsteller wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig ist. Die Unterstützung durch den WSF, also den Wirtschaftsstabilisierungsfonds beziehungsweise die Sonderkredite, dürfte dagegen aufgrund der Gemeinnützigkeit und auch aufgrund der Größenkriterien ausscheiden. Der Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen der KfW ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen aber eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie bis zum 30. Dezember 2020 auch die Finanzierung von Betriebsmitteln.

Montag, 6. April 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 6. April 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-06-april-2020-1739648
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2020

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