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AUSSEN/1505: Gambia darf Todesstrafen nicht vollstrecken


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 27.08.2012

SCHUSTER: Gambia darf Todesstrafen nicht vollstrecken



BERLIN. Anlässlich der Ankündigung des gambischen Präsidenten Yahya Jammeh, sämtliche zum Tode verurteilte Gefangene hinrichten zu lassen, erklärt die Afrika-Expertin und Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Die Ankündigung Präsident Jammehs, sämtliche in den Todeszellen Gambias einsitzende Häftlinge bis Mitte September hinrichten zu lassen, ist nicht hinnehmbar und aufs Schärfste zu verurteilen. Nach Angaben von Amnesty International wurden in der Nacht zum Freitag bereits Todesurteile gegen neun Menschen vollstreckt. Diese Entwicklungen bedeuten einen massiven Rückschlag für die Menschenrechtslage in dem westafrikanischen Land, in dem zuletzt 1981 die Todesstrafe vollstreckt wurde. Die Todesstrafe negiert auf berechnende und zugleich kaltblütige Art und Weise das elementarste Menschenrecht: das Recht auf Leben. Sie ist die unmenschlichste und grausamste Strafe, die einem Menschen und seinen Mitmenschen angetan werden kann.

Auch die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker fordert in ihren "Prinzipien und Richtlinien zum Recht auf einen fairen Prozess und rechtlichem Beistand in Afrika" von den Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (AU) ein Moratorium zur Aussetzung von Exekutionen sowie die Abschaffung der Todesstrafe.

Wir fordern Gambia daher in aller Deutlichkeit auf, alle Hinrichtungen zu stoppen und die Todesstrafe abzuschaffen. Gambia hat sich afrikanischen Menschenrechtsstandards verpflichtet und muss sich daran messen lassen. Die AU darf dazu nicht schweigen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2012