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AUSSEN/1625: Einstellung der Magnitskij-Untersuchung fatales Signal


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 20.03.2013

SCHUSTER: Einstellung der Magnitskij-Untersuchung fatales Signal



BERLIN. Zur Entscheidung, die Untersuchung der Todesumstände des russischen Anwalts Sergej Magnitskij einzustellen, erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Dass der tragische Tod des Anwalts Sergej Magnitskij nun wohl ohne rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben wird, ist eine sehr große Niederlage im Kampf für mehr Rechtsstaatlichkeit in Russland. Die Entscheidung der russischen Justizbehörden, die Todesumstände nicht restlos ans Tageslicht zu bringen, widerspricht eindeutig dem auch von Premierminister Medwedew geäußerten Willen der russischen Führung nach einer Aufklärung des Falles. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die russische Führung auf, das Strafrecht nicht selektiv anzuwenden und rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze einzuhalten.

Die Begründung, es liege im vorliegenden Fall kein Anzeichen für Folter oder physische Gewalt vor, erscheint zutiefst fragwürdig. Selbst der Menschenrechtsrat des Kreml hatte bereits 2011 festgestellt, dass Magnitskij in einer Moskauer Haftanstalt wahrscheinlich zu Tode geprügelt wurde. Naheliegender ist, dass die Ermittlungen nie ernsthaft betrieben wurden, um bestimmte Personen von Strafverfolgung zu verschonen.

Dies ist umso bedauerlicher, da derzeit posthum ein beispielloser Schauprozess wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung gegen Magnitskij läuft, der wesentlich energischer vorangetrieben wird.

Öffentlich bekannte Fälle wie der Magnitskijs oder der Prozess gegen Michail Chodorkowski sind keine Einzelfälle. Immer noch gibt es in russischen Gefängnissen unzählige Angeklagte, die auf einen fairen Prozess vergeblich hoffen, sowie Verurteilte, die ihre Haft ungerechtfertigt unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen im Gefängnis verbringen. Es ist daher unerlässlich, dass Russland seinen selbständig und freiwillig eingegangenen Pflichten aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte und aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nachkommt.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2013