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BILDUNG/806: Kleine Schritte für den Gesetzgeber, große Schritte für den Wissenschaftsstandort


fdk - freie demokratische korrespondenz 209/2012 - 30. Mai 2012

HOMBURGER: Kleine Schritte für den Gesetzgeber, große Schritte für den Wissenschaftsstandort



Berlin. Zum heutigen Kabinettsbeschluss bezüglich des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich erklärt die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende, Birgit Homburger:

"Auf Druck der FDP wurde zu Beginn der Legislaturperiode die Grundsatzentscheidung getroffen, 12 Mrd. Euro mehr in Bildung und Forschung zu investieren. Diese Marke wurde bereits übertroffen, dennoch werden die Anstrengungen fortgesetzt. Diesen Schwerpunkt, mit dem Ziel der Stärkung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands, ziehen wir trotz Sparmaßnahmen im Haushalt durch.

Die heute auf den Weg gebrachte Grundgesetzänderung ermöglicht Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich eine bessere Kooperation. Die Initiative hierfür kam vom bayerischen Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch (FDP). Durch eine leichte, praxisorientierte Korrektur des Artikel 91 b Grundgesetz, ist zukünftig eine Zusammenarbeit nicht nur bei Projekten, sondern auch bei der institutionellen Förderung von Hochschulen möglich. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Verstetigung der Wissenschaftsfinanzierung und vor allem zum Bürokratieabbau. Gleichzeitig bleibt die Kulturhoheit der Länder unangetastet.

Das von der FDP initiierte und in der Koalition durchgesetzte Wissenschaftsfreiheitsgesetz, das den außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr Freiheit, insbesondere auch über die Verwendung ihrer Haushaltsmittel gibt, ist ein Meilenstein in der Forschungspolitik. Dieses Gesetz wird im Deutschen Bundestag demnächst abgeschlossen.

Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein weiterer Mosaikstein für unsere Wissenschaftsoffensive. Der Wissenschaftsstandort Deutschland wird davon profitieren."

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Quelle:
fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2012