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BILDUNG/807: Förderung von Exzellenzuniversitäten verstetigen - Artikel 91 b Grundgesetz zügig ändern


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 15.06.2012

NEUMANN: Förderung von Exzellenzuniversitäten verstetigen - Artikel 91 b Grundgesetz zügig ändern



BERLIN. Zu den heute bekannt gegebenen Ergebnissen der zweiten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative, erklärt der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin NEUMANN:

Mit dem heutigen Tag stehen nach einem anspruchsvollen und äußerst aufwendigen Prozess die Sieger der Auswahlrunde für die zweite Phase der Exzellenzinitiative fest. Die FDP-Bundestagsfraktion beglückwünscht die Hochschulen, die sich erfolgreich in diesem wissenschaftsgeleiteten Wettbewerb behaupten konnten. Sie beweisen, dass auch deutsche Hochschulen in ihrer Forschungsleistung mit den internationalen Spitzenuniversitäten konkurrieren können. Aber auch die Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden konnten, können sich als Gewinner sehen und haben Großartiges geleistet.

Doch unseren Hochschulen muss eine Perspektive über das Jahr 2017 hinaus geboten werden. Dies kann nur im Rahmen einer Änderung des Artikels 91 b des Grundgesetzes sinnvoll gelingen. Diesbezüglich hat der Bund bereits eine Gesetzesvorlage präsentiert, die noch mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden muss. Leider pokern SPD und Grüne derzeit in unverantwortlicher Manier. Die Zukunft der Deutschen Hochschulen steht als Einsatz auf dem Spiel. Statt immer neue und abstrusere Forderungen aufzustellen, sollte sich die Opposition in seriöser Weise an einer gemeinschaftlichen Neugestaltung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen beteiligen. Dann können wir mit Zuversicht in die Zukunft blicken.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2012