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FINANZEN/1910: Wissing zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


fdk - freie demokratische korrespondenz 75/2014 - 7. Februar 2014

WISSING zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts



Berlin. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bezüglich des Ankaufprogramms für Anleihen der Europäischen Zentralbank den Europäischen Gerichtshof anzurufen, erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied DR. VOLKER WISSING:

"Die Entscheidung der Karlsruher Richter hat weitreichende Konsequenzen für die Bundesrepublik. Hatte die Große Koalition zu Beginn der Legislaturperiode noch den Eindruck erweckt, die Eurokrise sei abgehakt und das fröhliche Geldausgeben könne wieder beginnen, wird die Eurokrise durch das Bundesverfassungsgericht erneut in den Fokus gerückt. Die Entscheidung bedeutet eine große Unsicherheit für die Anleihenmärkte Europas und damit auch für den Bundeshaushalt. Dieser ist nicht nur über die Zinssätze für die Bundesanleihen betroffen, sondern auch über mögliche Beiträge zur Eurostabilisierung, wenn der Europäische Gerichtshof zu dem Ergebnis kommen sollte, die Anleihenankäufe durch die EZB seien maßgeblich zu reduzieren. In einem solchen Fall könnten die Regierungen die Verantwortung für die Eurostabilisierung nicht länger an die EZB delegieren, sondern müssten mit Haushaltsmitteln aus eigener Kraft die Märkte stabilisieren. Auf die nationalen Haushalte der Euroländer kämen massive Mehrbelastungen zu. Das Bundesverfassungsgericht zwingt die Eurozone zur finanzpolitischen Wahrheit.

Spätestens jetzt zeigt sich, wie verantwortungslos die Politik von Union und SPD ist. Die Eurokrise voreilig abzuhaken und den Schuldenabbau aufzugeben, war und bleibt unverantwortlich. Die Große Koalition regiert auf Pump. Damit ist Deutschland wieder krisenanfälliger geworden. Die Bundesregierung sollte das Warnsignal aus Karlsruhe sehr ernst nehmen und ihre Politik staatlicher Mehrausgaben beenden."

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fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2014