Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FDP


GESUNDHEIT/925: Widerspruchslösung bei Organspende missachtet Selbstbestimmungsrecht


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 3. September 2018

ASCHENBERG-DUGNUS: Widerspruchslösung bei Organspende missachtet Selbstbestimmungsrecht


Zur Forderung von Bundesgesundheitsminister Spahn nach einer doppelten Widerspruchslösung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus:

"Die Widerspruchslösung missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger. Sie verkehrt die freie Entscheidung ins Gegenteil, Organe zu spenden. Es mangelt vor allem an einem geeigneten Organisationsablauf in den Kliniken. Als Lösung ist ein verbessertes Meldeverfahren, eine Freistellung der Transplantationsbeauftragten vom regulären Klinikdienst und eine kostendeckende Bezahlung dringend erforderlich. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann allen Beteiligten vermittelt werden, was die Organspende bedeutet: das Leben eines anderen Menschen zu retten."

*

Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030-227 51990
E-Mail: presse@fdpbt.de
Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang