Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FDP


GESUNDHEIT/953: Reform der Intensivpflege darf Recht auf Selbstbestimmung nicht untergraben


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 12. Februar 2020

WESTIG: Reform der Intensivpflege darf Recht auf Selbstbestimmung nicht untergraben


Zum Kabinettsbeschluss zur Reform der Intensivpflege erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Westig:

"Es ist richtig und notwendig, die Qualität in der Intensivpflege zu erhöhen und Missbrauch zu bekämpfen. Der nun beschlossene Gesetzentwurf stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf dar, der Betroffene massiv verunsichert hat. Dennoch müssen dringend weitere Nachbesserungen und Klarstellungen erfolgen: So muss sichergestellt werden, dass die Prüfungen der häuslichen Versorgung durch den medizinischen Dienst das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen respektieren. Die Formulierungen im Gesetzesentwurf sind hier zu vage und führen zu neuer Verunsicherung. Das Recht auf Selbstbestimmung darf auf keinen Fall untergraben werden. Zudem ist generell fraglich, ob es überhaupt genug Personal und Plätze gibt, um mehr Intensivpflege-Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen zu versorgen."

*

Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030-227 51990
E-Mail: presse@fdpbt.de
Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang