Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FDP

INNEN/3884: Demokratieerklärung muss überarbeitet werden


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 26.04.2012

RUPPERT: Demokratieerklärung muss überarbeitet werden



BERLIN. Anlässlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresdens zur sogenannten "Extremismusklausel" erklärt der Extremismus-Experte der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:

Die Demokratieerklärung muss überarbeitet werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat stets betont, dass die Extremismusklausel, wie sie vom Bundesministerium des Innern und dem Bundesfamilienministerium eingesetzt wird, verbesserungsbedürftig ist. Grundsätzlich ist gegen die Erklärung nichts einzuwenden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sich Projektträger, die vom Staat Geld im Kampf gegen den Extremismus erhalten, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das hat auch das Verwaltungsgericht in Dresden bestätigt. Aber die Projektträger dürfen in ihrer wichtigen Arbeit nicht durch unnötige bürokratische Hürden belastet werden. Das muss nun durch eine rechtlich saubere Erklärung sichergestellt werden.

Deswegen fordert die FDP-Bundestagsfraktion die Demokratieerklärung zu verbessern. Vor allem die als rechtswidrig eingestuften Sätze 2 und 3 müssen korrigiert werden. Eine mögliche Lösung bietet die Demokratieerklärung wie sie von der sächsischen Landesregierung eingefordert wird.

*

Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Platz der Republik, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52 378
Fax: 030/227 56 778
E-Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2012