Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FDP

INNEN/3950: SPD ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 08.07.2012

HÖFERLIN: SPD ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten



BERLIN. Zum Bundesmeldegesetz erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Manuel HÖFERLIN:

Die Kritik der Sozialdemokraten am neuen Bundesmeldegesetz ist scheinheilig. Noch ist das Melderecht Ländersache, aber in den Landesmeldegesetzen finden sich weder Widerspruchsmöglichkeiten gegen Werbung und erst recht keine Einwilligungsvorbehalte. Die SPD streut den Menschen Sand in die Augen, wenn sie die geltende Rechtslage verschweigt und so tut, als könnten erst durch die Überführung des Melderechts in Bundeskompetenz Auskünfte aus den Melderegistern verlangt werden.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz gibt es erstmalig für alle Bürgerinnen und Bürger ein voraussetzungsloses Widerspruchsrechts gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung. Künftig dürfen Daten nur noch zum Zweck der Abfrage genutzt werden, ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewehrt. Ab 2014 verbessert sich daher die Rechtslage: Jedermann muss von den Behörden bei Eintragung ins Melderegister auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.

In den Landesmeldegesetzen ist gesetzlich lediglich ein Widerspruchsrecht für Parteienwerbung vorgesehen. Generelle Auskunftssperren sind nur zulässig, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder ähnliche Rechtsgüter droht. Ein gesetzliches Widerspruchsrecht für Werbung oder Adresshandel ist in den Landesmeldegesetzen nicht verankert. Aus europarechtlichen Gründen ist zwar ein Widerspruch möglich, aber nur wenn Daten erkennbar zum Zwecke der Direktwerbung verlangt werden. Der Bürger muss weder pro-aktiv auf dieses Recht hingewiesen werden, noch steht die strikte Zweckangabe und Zweckbindung, die künftig gelten wird, in den Gesetzen. Erst mit dem aktuell beschlossenen Bundesmelderecht wird dies gesetzlich vorgeschrieben. Und erst mit diesem neuen Recht haben die Bürgerinnen und Bürger die volle Kontrolle über ihre Daten und können die Verwendung für Werbung und Adresshandel unterbinden.

Die Datenschutzprobleme, die bei der Nutzung von rechtmäßig oder erst recht von unrechtmäßig erworbenen und genutzten Daten der Werbewirtschaft bestehen, lassen sich im Melderecht nicht lösen. Jeder muss sich bewusst sein, dass Daten, die er für Rabatte und Kundenkarten oder auch Preisausschreiben und Gewinnspiele freiwillig hergibt, für Werbung und zum Adresshandel genutzt werden können. Wer nicht mehr will, dass seine Daten so genutzt werden, muss von seinen Rechten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch machen. Die Meldebehörde ist hierfür jedenfalls nicht die richtige Adresse.

*

Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Platz der Republik, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52 378
Fax: 030/227 56 778
E-Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2012