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INNEN/4160: Rot-grünes Murks-Gesetz korrigiert


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 20.03.2013

PILTZ: Rot-grünes Murks-Gesetz korrigiert



BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Innenausschusses des Deutschen Bundestags über Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bestandsdatenauskunft erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Die von Rot-Grün eingeführte Regelung zur Bestandsdatenauskunft, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, wird auf rechtsstaatliche Grundlagen gestellt. Es ist erfreulich, dass die SPD-Bundestagsfraktion den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen unterstützt. Bündnis 90/Die Grünen hingegen haben aus den Fehlern der Vergangenheit ersichtlich nichts gelernt. Statt haltlose und unsachliche Kritik an einem Gesetzentwurf zu äußern, der endlich rechtsstaatliche Hürden wie Normenklarheit, Benachrichtigungspflichten und Richtervorbehalt vorsieht, sollten die Grünen sich besser konstruktiv beteiligen.

Die Auskunft über Bestandsdaten beinhaltet gerade nicht eine Auskunft über Verkehrsdaten, sondern gibt Auskunft darüber, wem eine Telefonnummer gehört oder wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugeordnet war. Auskunft über das Telekommunikationsverhalten geben diese Daten gerade nicht. Dennoch handelt es sich natürlich um sensible Daten. Deshalb ist es gut, dass für die Abfrage auf Drängen der FDP nun hohe rechtsstaatliche Hürden eingezogen werden. Einfache Bestandsdaten dürfen nur bei Bestehen eines Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahr übermittelt werden. Bei einer Abfrage einer dynamischen IP-Adresse ist eine Benachrichtigung des Betroffenen erforderlich, damit dieser Rechtsschutz erhalten werden kann. Zugangssicherungsdaten wie PINs oder PUKs dürfen nur mit richterlicher Genehmigung erhoben werden. Damit ist nicht nur sichergestellt, dass Abfragen "ins Blaue hinein" ausgeschlossen sind, sondern auch, dass Rechtsschutz und Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gewahrt werden.

Nach der bisherigen Rechtslage konnten Sicherheitsbehörden ohne eigene Rechtsgrundlage und ohne Benachrichtigung der Betroffenen, sowie ohne Richtervorbehalt, auf Bestandsdaten zugreifen. Es ist gut, dass damit endlich Schluss ist.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2013