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INNEN/4209: Keine Zusammenarbeit um den Preis rechtsstaatlicher Prinzipien


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 22.05.2013

PILTZ: Keine Zusammenarbeit um den Preis rechtsstaatlicher Prinzipien



BERLIN. Zur Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Eine zentrale Datei zum Einsatz von V-Leuten kann nicht alles sein, worauf sich die Innenminister von Bund und Ländern einigen. Vielmehr ist es vor allem nötig, klare und allgemein gültige Regelungen zur Anwerbung und Führung von V-Leuten zu vereinbaren und diese gesetzlich abzusichern. Der Graubereich des V-Leute-Einsatzes muss endlich durch eine gesetzliche Regelung aufgehellt werden. Nur eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage bietet die Gewähr, dass Pannen und Fehler künftig vermieden werden können.

Forderungen nach besserem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden sind grundsätzlich nicht falsch, aber sie dürfen kein Freibrief sein, um das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten oder das föderale Prinzip zu untergraben. Daher ist bei gemeinsamen Zentren wie dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) oder auch dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Vorsicht geboten: Grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien müssen eingehalten werden. Mindestens muss durch eine gesetzliche Grundlage sichergestellt sein, dass nicht durch die Hintertür die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten ausgehöhlt wird.

Bund und Länder brauchen klare gesetzliche Vorgaben für die Nachrichtendienste und für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Dazu gehören eine umfassende parlamentarische Kontrolle ebenso wie eindeutige gesetzliche Grenzziehungen für V-Leute wie auch für gemeinsame Zentren. Die Innenminister müssen aus den Fehlern der Vergangenheit Konsequenzen ziehen: mehr Rechtsstaat, mehr Kontrolle, mehr Transparenz.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2013