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RECHT/750: Erstes Urteil am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 10.07.2012

SCHUSTER: Erstes Urteil am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag



BERLIN. Anlässlich der heutigen Verurteilung des kongolesischen Kriegsverbrechers Thomas Lubanga zu 14 Jahren Haft, erklärt die Afrikaexpertin und Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Thomas Lubanga ist für seine grausamen und verabscheuungswürdigen Verbrechen verurteilt worden. Er hatte Kindersoldaten gezielt rekrutiert und deren Einsatz systematisch geplant, geleitet und ausgeführt. Das Urteil bleibt zwar leider weit hinter der Forderung der Anklage, die auf 30 Jahre lautete, zurück.

Trotzdem ist dieses erste Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs wegweisend, denn es beweist dass die Straflosigkeit ein Ende hat. Die Verurteilung bedeutet Gerechtigkeit für die Opfer, für deren Angehörige und für all diejenigen, die an die Stärke des Rechts und nicht an das Recht des Stärkeren glauben. Das Urteil zeigt, dass grausamste Verbrechen eben nicht mehr ungestraft bleiben und dass sich die Täter nicht mehr sicher sein können, schonungslos davonzukommen.

Insgesamt können wir nach einem Jahrzehnt positiv auf die Arbeit des Gerichts zurückblicken. Dieser großartige Meilenstein des Völkerstrafrechts bedarf weiterhin mehr Unterstützer. Ziel muss es sein, dass alle Staaten das Rom-Statut ratifizieren, so auch zum Beispiel USA, Russland und Israel.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2012