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RECHT/783: Freie Gesellschaften sind ohne freie Presse nicht möglich


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 30.01.2013

SCHUSTER: Freie Gesellschaften sind ohne freie Presse nicht möglich



BERLIN. Zur heutigen Vorstellung der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit durch die Organisation "Reporter ohne Grenzen" erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Dass die Freiheit einer unabhängigen Presse auch in unmittelbarer Nachbarschaft Europas gefährdet bleibt, ist ein beunruhigendes Zeichen. Freie Gesellschaften sind ohne eine freie Presse nicht möglich. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die kritisierten Regierungen auf, die völkerrechtlich garantierte Pressefreiheit in ihren Ländern zu achten und Journalisten vor Verfolgung aktiv zu schützen.

Alarmierend ist, dass sich auf den hinteren Plätzen auch Staaten finden, die freiwillig der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, wie Russland, Aserbaidschan, die Türkei oder die Ukraine. Allein in Dagestan (Russland) wurden in den vergangenen zwei Jahren fünf Journalisten getötet. Im Namen der "Terrorbekämpfung" sind in der Türkei mittlerweile besorgniserregend viele Journalisten inhaftiert worden. Darüber hinaus kommt es zu Einschüchterungen und Selbstzensur.

Wir fordern die Staaten auf, ihre Verpflichtungen, die im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention eingegangen worden sind, vollumfänglich einzuhalten. Sehr bedauerlich ist, dass die wichtigen Empfehlungen des Sonderberichterstatters für Medienfreiheit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Mats Johansson, nicht angenommen wurden.

Nicht überall auf der Welt, leider auch nicht in Europa, sind die Freiheit und Unabhängigkeit der Presse eine Selbstverständlichkeit. Jedoch muss klar sein: Wenn Pressefreiheit in Gefahr gerät, sind auch alle anderen Menschenrechte bedroht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in der Vergangenheit erfolgreich für mehr Pressefreiheit in Deutschland eingesetzt. So hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erreicht, dass Journalisten bei der Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden können.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2013