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RECHT/785: Zum Personenstandsrechtsänderungsgesetz und den daraus folgenden neuen Regelungen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 01.02.2013

HÖFERLIN: Neues Personenstandsrecht unterstützt nun auch Sternenkinder und schafft Verbesserung für Intersexuelle und Transsexuelle



BERLIN. Zum Personenstandsrechtsänderungsgesetz erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Manuel HÖFERLIN:

Mit dem neuen Personenstandsgesetz hat die christlich-liberale Koalition eine neue Regelung für Sternenkinder gefunden. Darüber hinaus werden Regelungen eingeführt, von denen Intersexuelle und Transsexuelle profitieren.

Das Gesetz trägt dem Wunsch einer Petition Rechnung, die bisherige Verwaltungspraxis in Bezug auf die Sternenkinder zu verbessern. Totgeburten, die unter 500 Gramm wiegen, wurden bisher nicht im Personenstandsgesetz erfasst. Es konnte keine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die christlich-liberale Koalition hat nun die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern von Sternenkindern sich ihre Elternschaft anerkennen lassen können.

Außerdem wurden auch in anderen Bereichen Änderungen durchgeführt. Wird bei der Geburt eines Kindes das Geschlecht nicht eindeutig festgestellt, kann zukünftig auf den entsprechenden Eintrag im Personenstandsregister verzichtet werden. Intersexuelle werden damit nicht mehr auf ein Geschlecht festgelegt, sondern entscheiden selbst, welches Geschlecht sie wählen. Das ist ein liberaler Erfolg.

Darüber hinaus wurden einige technische Änderungen am Gesetz durchgeführt. Darunter auch die zusätzliche Angabe des Geschlechts in personenstandsrechtlichen Urkunden wie beispielsweise Eheurkunden. Von dieser Regelung profitieren Transsexuelle, die ihr juristisches Geschlecht dokumentieren lassen wollen. Gleichzeitig beachten wir den Offenbarungsschutz für weitere personenstandsrechtliche Urkunden, so dass in Zukunft Transsexuelle auch hier vor der ungewollten Bekanntgabe eines veränderten Geschlechtseintrages geschützt sind.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2013