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RECHT/796: Gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 13.03.2013

THOMAE / HÖFERLIN: Gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen



BERLIN. Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken verabschiedet. Dazu erklären der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht Stephan THOMAE und der liberale Netzpolitiker Manuel HÖFERLIN:

THOMAE: "Mit dem Gesetzentwurf tritt die schwarz-gelbe Bundesregierung dem Missbrauch von Abmahnungen entgegen. Damit wollen wir nicht zuletzt die angeschlagene Akzeptanz des Urheberrechts wieder erhöhen. Rechteinhaber sollen ihre Rechte weiterhin wahrnehmen und verteidigen können, Abmahnungen sind nicht per se zu verteufeln: sie sind ein bewährtes Verfahren, um Rechtsstreitigkeiten schneller und kostengünstiger als durch ein Gerichtsverfahren beizulegen. Mit dem Gesetz wollen wir jedoch die Spreu vom Weizen trennen und unseriösen Praktiken das Wasser abgraben, ohne gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Die finanziellen Belastungen für den Abgemahnten sollten in einem vernünftigen Verhältnis zur Schwere seines Rechtsverstoßes stehen, bei ungerechtfertigten Abmahnungen erhält der Abgemahnte einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Abmahner."

HÖFERLIN: "Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken ist für viele Nutzerinnen und Nutzer im Internet wichtig. Die Verunsicherung, ob man durch sein Nutzungsverhalten im Internet gegen Urheberrechte verstößt oder nicht, ist groß. Dies führte in der Vergangenheit mitunter dazu, dass auch auf unberechtigte Forderungen gezahlt wurde. Durch klare Anforderungen an den Informationsgehalt von Abmahnungen wird es "schwarzen Schafen" unter den Abmahnenden schwerer gemacht, Nutzerinnen und Nutzer unberechtigt abzumahnen. Durch den Gesetzentwurf soll gewährleistet werden, dass der Abgemahnte immer weiß, durch welche Handlung er wessen Rechte verletzt haben soll. Denn so kann er besser erkennen, inwieweit die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Der Entwurf ist ein guter Schritt hin zu einem Ausgleich der verschiedenen berechtigten Interessen im Internet. Ob noch weitere Schritte notwendig sind, bleibt abzuwarten. Die Netzpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion werden den Prozess jedenfalls weiter aufmerksam verfolgen."

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013