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RECHT/925: Neuregelung des Paragrafen 219a ist eine Nullnummer


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 14. Juni 2019

THOMAE: Neuregelung des Paragrafen 219a ist eine Nullnummer


Zum Urteil gegen zwei Ärztinnen wegen Paragraf 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

"Die Verurteilung macht deutlich, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a eine Nullnummer ist. Ärzten, die sachlich informieren, droht auch weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Der Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden. Mit ihrem faulen Kompromiss hat die Große Koalition damit weder den betroffenen Frauen noch den Ärzten geholfen. Es ist absurd, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage eines Arztes strafbares Unrecht sein sollen. So müssen sich weiter Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen, statt sich auf echte Straftaten konzentrieren zu können."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030-227 51990
E-Mail: presse@fdpbt.de
Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2019

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