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BAYERN/3150: Waffenregister nur ein Teilstück für mehr Sicherheit (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 20.11.2012

Waffenregister nur ein Teilstück für mehr Sicherheit

Innenpolitische Sprecherin Schmitt-Bussinger fordert mehr Personal und mehr Überprüfungen



Die innenpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Helga Schmitt-Bussinger sieht im bundesweiten zentralen Waffenregister nur einen Aspekt für mehr Sicherheit im Kontext von Feuerwaffen verwirklicht: "Das zentrale Waffenregister ist sinnvoll und überfällig. Aber: Ein Gesetz wie das Waffengesetz, das so essentiell für die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern ist, muss aber auch ausreichend kontrolliert werden. Dies war bisher nicht der Fall!"

Nach dem Amoklauf 2009 in Winnenden wurde das Waffenrecht verschärft. Ziel war es, den Kontrolldruck zu erhöhen. "Dieses Ansinnen wurde durch das bayerische Innenministerium aus falscher Rücksichtnahme auf Einzelinteressen bewusst unterlaufen, indem es die Waffenbehörden anwies, möglichst nur angemeldete Kontrollen durchzuführen. Zudem ist die Zahl der Kontrolleure so gering, dass oft überhaupt keine Kontrollen stattfinden können. Dies muss sich ändern! Es muss eine ausreichende Anzahl an unangemeldeten Kontrollen möglich sein", fordert die Abgeordnete.

Beleg für die Notwendigkeit sei auch ein Bericht der Staatsregierung zur Umsetzung des geänderten Waffenrechts in Bayern von 2010. Zwischen dem 25.7.2009 und dem 31.12.2010 wurden in ganz Bayern 2.326 Waffenbesitzer kontrolliert. "Bei einer Gesamtzahl 2010 von rund 295.000 Waffenbesitzern wurden nicht einmal ein Prozent kontrolliert!", kritisiert Schmitt-Bussinger. "Außerdem gab es bei 1.126 dieser Kontrollen Beanstandungen. Das heißt, dass im Schnitt die Hälfte der kontrollierten Waffenbesitzer ihre Waffen nicht korrekt aufbewahren." Um dies weiter zu verfolgen, hat die Abgeordnete in einem Antrag aktuelle Zahlen angefordert.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert aufgrund dessen für mehr Sicherheit:

1. Mehr Kontrollen

Es müssen ausreichend Kontrollen vorgenommen werden. Hier besteht ein starkes Vollzugsdefizit, welches dringend zu beheben ist. Es kann, wie bereits dargestellt, von einer effektiven Kontrolle keine Rede sein. Manche Waffenbehörden haben im oben genannten Zeitraum beispielsweise gar nicht kontrolliert.

2. Unangekündigte Überprüfung

Der Vollzugshinweis legt die vorherige Terminabsprache mit den Waffenbesitzern nahe. Die Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen müssen aber in der Regel unangekündigt erfolgen. Selbstverständlich gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Doch wird durch unangekündigte Besuche der Kontrolldruck in vertretbarer Weise erhöht. Um bei wiederholter Weigerung den Zugang zu ermöglichen, wird eine Prüfung der Zuverlässigkeit erforderlich sein.

3. Ausreichende Planstellen

Selbstverständlich müssen die Waffenbehörden vom Freistaat zudem ausreichend Personal erhalten, diese Kontrolle wahrnehmen zu können. Wo dies bisher nicht der Fall ist, müssen die Planstellen entsprechend aufgestockt, bzw. durch den Staat entsprechende Finanzmittel für eine solche Aufstockung bereitgestellt werden.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2012